1905 / 273 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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1““ 8 ““ 8 1 3 . 3 ““ uk rr dem das Schiff den Beobachtungsplatz verlassen hat, sich einer Nach⸗ daselbst stationierte Arzt hat darüber zu bestimmen, ob es d Literatur. Gesundheitswesen, Tierkran heiten und Absperrungs⸗ besichtigung üif den fünf Tagen von dem Tage an unterwerfen, an estattet werden soll, mit seinen Furbef d 1 1i. vlsesrishs die Finfuhr gestattet beartig⸗ Bescheini⸗ an der Cronberger Wasserleitung der Stadt Görz“ bis zum 30. No⸗

g G maßregeln. li ti ückzukeh d 88 1 8 gungen können auch von Personen erteilt werden, deren aubwürdig⸗ vember 1905, 12 Uhr Mi

8 te⸗ welchem das Schiff den verseuchten Ort verließ.. tation zurückzukehren oder ob und in solchen Fällen während keit d 28 5 B b er 1905, hr Mittags, beim Einreichungsprotokolle des EEö Bon Proßfsee Brnnnf Fe 8 Fwei 5. ien. Tlin. 2. Die Besatzung der n; Alin nxpöbns 8 8 viß . ist, welcher Zeit der Lotse unker Beobachtung bleiben wüg urch eine der vorstehend genn Behörden bescheinigt wird. PC Görz zu überreichen und dem Angebot, in beilagen und 22 Tafeln in Holzschnitt, Aetzung und Farbendruck. Unterm 16. Juni d. J. sind folgende Königlichen Verordnungen wenn das Schiff sich in einem schwedischen Hafen befindet, einer Nach⸗ 13 Lumpen dür rierte Summe nach dem prozentmäßigen Abschlag an⸗

(⸗Allgemeine Länderkunde“ VI. Teil.) 15 Lieferungen zu je 1 erlassen worden: besichtigung während fünf Tagen von dem Tage an unterwerfen, an In betreff der Abgaben an den Q arantäneplätzen hat in an⸗ welche durch 52 in das, Reich nicht eingeführt werden aus Orten, gegeben ist, eine Bescheinigung darüber beizufügen, daß bei der städti⸗

. 8 Kommerzkollegium als pestverseucht erklärt word K Fera. . 18 Schiff den verseuchten Ort verließ. wendbaren Teilen zur Nachachtung zu dienen, was in dem Reglement sind. Derartige W ürfes worden schen Kasse in Görz eine Kaution von 10 000 Kr. hinterlegt wo d oder in Halbleder gebunden 17 Verlag des Bibliographischen 1) Bekanntmachung, betreffend Vorschriften zur Ver⸗ 8” Wild in der in Alin. 1 erwähnten Zeit kein schwedischer für die Quarantäneeinrichtun 18 Reg 5. Derartige Waren dürfen auch nicht aus einem Gebiete ins . (Oesterreichi b 2 rden r 8 1 1 8 3 1 g auf Känsö bestimmt ist od bee, 8 2 esterreichischer Zentral⸗Anzeiger für das öf * “]; hütung der Einschleppung der Pest und der Cholera. Hafen sso sind die Passagiere und die Besatzung dennoch bestimmt werden wird, und in neKärf der vnan if für ö ’“ werden, welches als choleraverseucht erklärt worden wesen.) 98 Nm

neue Auflage von Professor A. Philippson allein geschrieben worden. § 1. 8 t wedischen Hafen, den das Schiff anläuft, einer Nach⸗ 2 und 4 erwähnte Untersuchung sollen die Besti . en nicht zusammengepreßt sind. Bau ei 1 Daß er, der in der ersten Reihe unsrer modernen Geographen steht, Alin. 1. Wenn an einem zusländischen Orte die Pest oder die ben ens 11515““ ch S17 der Verpevning bon. 19. Thar 1 8n K8ePesazmungen des üt. een ein Gebiet als pest, oder choleraverseucht erklärt worden, „Bolletiuc aes egfktriehen Straßenbahn in Italien. Das

die Schilderung der pövstkalischen eggraphie, nur els Grundlrge Cholera ausgebrochen ist, so hat das Kommerkollegium mittels Be⸗ Ist die Besatzung nicht spätestens in den letzten vierundzwanzig gegen die Einschleppung und Verbreitung ansteckender Krankheiten in vehüs vorstehenden Bestimmungen, die Einfuhr aus demselben Este (Provinz Padua) die G baeke mtt das die Stadtberwaltung 0⸗

benutzt, um auf ihr ein lebenerfülltes Gesamtbild von Europa erstehen kanntmachung den bet I der Krankheit verseucht G 8 9 ch nur dann gestattet, wenn der König, nachdem das Gebiet b enehmigung zum Bau und Betrieb einer . . g den betreffenden Ort als von der Krankhe Stunden der Nachbesichtigungszeit besichtigt worden, so muß dieselbe unter den Einwohnern des Reiches, zur Anwendung kommen. als frei von d hei 8 elektrischen Straßenbahn von Este bis zur Eisenbahr Belellenahe Gee einzelnen Faktoren, heune Pftenen üang dae eh zu erklären, wie auch die angrenzenden Gebiete in der Ausdehnung, in dem ersten schwedischen Hafen, welchen das Schiff anläuft, einer nna, enevon der, Krankhet erklärt worden ist, zur Einfuhr seine Ge⸗ nachgesucht hat. Die Strecke ist 7 8 C“ n82

8 2 § 14.

h 3 4 wie die Lage, die Ausbreitung der Krankheit oder andere Umstände es Besichtigung unterzogen werden. Die in den §§ 5, 8 und 9 vorstehend erwähnte Erlaubnis ist (The Boc„d r TPra-

ziehungen einander bestimmend durchdringen, das lassen bereits die icht mit Gewißheit hat festgestellt werden können, 8. einem Formular zu erteil 8 1 § 7. dard of Trade Journal.) vorliegenden ersten Bogen erkennen. Was das erste Heft an Karten bäferdas Mectienat de S. der Krankheit von dem ver⸗ Alin. 1. Schiffe, welche auf Grund etwa an Bord vor⸗ uneelele 8 zu erteilen, welches von der Medizinalverwaltung 1““ Lumpen sind reine Abfälle, welche direkt aus Webereien, Die Anlage einer Trinkwasserleitung in Cropani

strati bringt, ist zuverlässig und gut. Der gebundene 1 8 8 nereien oder mit diesen verwandten Fabriken kommen, nicht (Kalabrien), zu der die Guellen von Ciutrumete benubet

Bans seg ereraakeage vrans gf Dehn senchren Bhe sa firimnealbo nmarosrach ehtoe Uhwerden Pehennverdi esger Femntheil ö sben Die Medizinalverwaltung bc Sc.ng. Vorschriften zu erlassen § 8 Bte vennakrann 1 E“ vermdhrage. 8 Uhhaaazoie

1nn der rste a Lrzieher. ’. 3 9 ( 8 2 8 8 äne⸗ 8 Ffül 2 8 4. 2 S 6 3 r n wer en. n ag: 75 67 1 uͤber 700 Aussprüche des ersten Kaisers in diesem Buche zusammen⸗ e . werden kennen, daß die 6. 2 erden, rweiterung der Hafenanlagen in Vi gestellt; Kundgebungen aller Art und Briefe des Monarchen waren bat. a ge7..n 8 5 EH 18 8 he äö Wird ein Schiff, welches ttet ist, sich nach ei r wenn bei der Einfuhr durch eine Bescheinigung eines schwedischen Infolge des stetig wachsenden Schicfsverkehrs babsihgilt pe den) ö 5 85 Feiser 3.h ö. enns die Pest, wenn die Krankheit nur bb 1ee begas bat find unverzüglich ans Land zu bringen und obachtungsplatz oder einem Quarantäneplatz zu begeben 8 ne De⸗ 1 der Ehnblah. 1— 8 6 111“ 8 Fütes eag des Etzats dis dartlhen een⸗

EEEöDe“ - is d a z6nlichbn Es. ist, ist ehörde oder einer ern und ei 1 z

Se ; Ehrfurcht für den greisen Herrscher erfüllt zu werden, der lägen befteht 1 Fach 111. she Naffasiere IZIZAö“ 11““ hat die Person, deren Glaubwürdigkeit durch eine der genannten Behörden bauen, in dessen Räumen die öF ee cfah run füche an in höchstem Pflichtgefühl und mit edelem menschlichen Interesse sich sin Ch F. dieselbe in größerem Umfange nicht vorkommt. P- agen, se hem 8a Ee vifr in der in Alin. 2 erwähnten schehen hat, um der Verbrettung vot pest dder Chof schiffe zu ge. bescheinigt wird, nachgewiesen wird, daß die Ware karboniziert (mit die Hafene, Post⸗, Sanitäts⸗, Zoll⸗, Polizelämter usw. untergebracht 89 den schms 88 nn bPtleitigeg Frege zuwandtk, die seis haher 8 Alin⸗ 2. Ein Gebiet, welches in solcher Weise für pest, oder Benbachtung Rne helnrg 5 Desinfektlon zu unterziehen; b. wenn das aus vorzubeugen. h11“ Nenerglre reee bihans 1u1u“ Madrid ach einem Bericht des österr⸗ungar. Konsulats in Beruf ihm nahebrachte. Das geschict zulammengestelre Such sar klärt worden ist, soll so lange als verseucht an⸗ 1u““ S Rei t⸗ oder Cholera⸗ 8 itzt worden ist; 3 . 1 hoffentlich weite Verbreitung und trägt dazu bei, in immer weiteren 8 18 Iöö“ durch Bekanntmachung Feht 1“ döher eesae e. 5 Tote Auf Marineschiffe, die oder wenn die Ware nach dem Karden gefärbt worden ist; Niederlande. Die Lieferung von Papier, Bri f Kreisen das hehre Bild dieses wahrhaft weisen Herrschers zu befestigen. 8 zselbe für frei von der Krankheit erklärt hat. Eine solche Bekannt⸗ ramg vder eor thon, jedoch während sleben Tagen, seit der leßte Kranke Bord haben, findet die Vorschrift 8b 1. g 6 7 rzt an oder schließlich, wenn die Einfuhr aus einem Orte stattfindet, von umschlägen, Schreib⸗ und Bureaumaterialie; ür 3

Hinter Pflug und Schraubstock. Skizzen aus dem aa e k sre vderergkollegbum auszufertigen, sobald zuverlässige an a C. e bhaht vehen en 288 Krarrheissfall ein⸗ A1“ schrifälich behbist de d5 v nwendung, welchem aus die Einfuhr von Lumpen nach dem § 6 gestattet ist und Ministerie van Waterstaat, Handel en Nijverheid i 8G für das Taschenhuch eines Ingenieurs,. Bon Mar Eyvteh. Volksausgabe in Roc richte ingegangen sind, daß zu der Zeit wo der Ort als ver⸗ 8 Fn- süb 8 bst Besatzung, Passagieren und Ladun verag ind, deß ste nass bem 8 gt, ha ie Verhã nisse an Bord die Bedingungen befolgt werden, die im § 5 mit bezug auf die Ein⸗ soll am 30. November 1905, Vormittags renhr 8 b einem Bande. Gehestet 4 ℳ, gebunden 5 (Stuttgart, 8 Sas sacgrich n. chcdes und auch später solche Umstände vorgelegen getrsffen I ned Lneräntchetln en dts nnse ae und auf die berechtigen. zum freien Verkehr mit dem Lande fuhr von Lumpen vorgeschrieben sind. Es handelt sich um den Bedarf für die Jahre 1öos und 1goperen. Verlags⸗Anstalt). Ein Buch von Eyth legt man stets mit Bedauern haben, welche nach Maßgabe des zweiten Punktes des Alin. 1 die Alin. 2 erwähnte Weise cereinigt und desinfiziert werden. § 18. Als Transitgüter 8 1 1 Lieferungsbedingungen können gegen Einsendung des Rückvortos kostenlos und doch mit Genugtuung aus der Hand: mit Bedauern, daß der Genuß, Se— der in Punkt der genannten Alin. erteilten Vorschriften Alier Auf Schiffen, wie sie in Alin. 1 genannt sind, müssen Alin. 1. Tritt ein Schiff in anderer Weise als in di ser B W ransitgüter dürfen die in dieser Bekanntmachung erwähnten von dem genannten Ministerie bezogen werden und liegen daselbst den seine Lektüre bereitete, nun zu Ende ist; mit Genugtuung, weil man b der auch, daß mindestens 5 Tage verflossen sind, seit⸗ f 2 oöder Mannschaften benutzt werden, kanntmachung gesagt ist, mit dem schwedisch 8 1s in dieser Be⸗ aren ohne die vorstehend genannten Hindernisse und Beschränkungen ebenso wie die Muster der zu liefernden Materialien, vom 20. No⸗ sich nicht nur in seinem Wissen, sondern auch gemünlich bereichert weiß. ge ket Pest. voder Cholerakranke an dem betreffenden alle Räume, welche von vr 10 für Eee vedischen Lande oder dessen Ein⸗ durch das Reich transportiert werden, wenn dieselben derart verpackt vember ab, wochentags von 11 bis 2 Uhr, zur Einsicht d s Seinen reichen Schatz von Lebenserfahrung versteht der Verfasser so den der ette . .85. E sowie auch in dem vom 8 ö 8.8 9G äge8 ö“ vnaaben iher den Gesundheitan f 8 PET wissentlich falsche sind, daß sie unterwegs nicht berührt werden können und wenn die essenten aus. ö bEE“ 8 8 ba.übgene dorten ssk ung daß die erforderlichen Reinigungs⸗ und Desinfektions⸗ W Hest oder ge. oder einer pest⸗ oder führer mit Geldstrafe von 100 618 1009 öö EE“ e. acFerfan ec⸗ Her Ban eines Pavilsons für wirdwefser im Peang ee h.. -sind burchaus nicht nur für Fach⸗ maßregeln doet ausgefährt worden sind, fome da6, wfan ge, np⸗ choleraverdächtigen ““ Berührung ge⸗ 11“ falls nicht nach dem allgemeinen Gesetz überhaupt verboten ist. 8 11u“ 8 eh 9 2 rvatoriums in Ueele bei Brüssel leute bestimmt, sondern für alle, die Interesse an dem Siegeszug der die Pest hande nen gung 8 wesen sind, 8ge Sorgfa 8easche B.. 18. ürie auch in dem Die gleiche Strafe trifft A1“ 8 Der Umstand, daß Waren oder Gegenstände durch ein pest⸗ oder et v“ 8 d von b8 direction générale des ponts die Welt durch de cgle oa se EE1“ obernden nahehen dorgenoh. wenn die in Alin. 1 erwähnte Bekanntmachung vom Urgfar ne die Detten und Kleider i disset jeden⸗ 79 valg EE“ ,hx 1g keinen Kaution: 4006 Fr. E1““ 11 lt vergehen Hrenar

s ben. ie ursprün zweibändige Ausgabe, die 882 5 ge. b ges⸗ . es der Einfuhr in das Reich, wenn sie derart M; . des cahie rges: 0, 1 beastesgsluf rgen eache tat, di Herent eng ebzndige ate. de 11“*“ eenretne hescht und andere CEffekten u Bnn gen, Wd s daamfth des Tahkenreshe den M1 dbtiaer transportiert werden, daß sie unlerwegs mit beschmützten Gegenstunden laͤreneh rssen ge gte eingeschrieben) sind bis zum 27. November

be zusammengefaßt; möge sie dieselbe Verbreitung finden, ein Drt al⸗ pest⸗ 1 daß die Pest oder die Cholera da⸗ es sich um ein choleraverseuchte f . Weise solche Angab als der Schiffsführer in unrichtiger nicht haben in Berührung kommen können. 1 1b sel, 15 Rue des Augustins, zu richten. ausgabe zu richten darüber eingegangen sind, daß die Pest ode Schiffes und die mitgebrachten Vorräte an Trinkwasser nach erfolgter eise solche Angaben, welche er nach dieser Bekanntmachung zu er⸗ Lieferung eines Pontons nach Bulgarien. Die General⸗

8 dene er Wettbewerb für Volksromane, den der Verein bn vrier.saichen m berrscht, daß nach Alin. 1 der Ort als Desinfektion zu entleeren sowie Kielraum und Wasserzisternen zu teilen hat, so wird derselbe mit Geldstrafe von 10 bis 1000 Kronen ö direktion der bulgarischen Staatsbahnen ist oEC N. verseucht erklärt werden müßte. Ler

b 1 6 . reinigen. 8 bestraft, falls nicht nach dem allgemeinen Gesetz eine andere Strafe 1 Submissionswege einen Ponton in Burgas im ( 3 haeebal ia hntioran nücher ats 1 Fabiriat nn⸗ der Henigen eüben vanhenh. ae 8 ancee die, oder Wenn euf 11“ de geise. hee ber einte. n 3. Andere Vergehen gegen die Bestimmungen dieser 89 b 8 Der g luchenhat Alexandrien hat die bei von i 1 g Veage Beche achner d a Ven Fagen sün bITEE E113142“ lichen und dn genh . ekäed nebastäentg oder Cholerakranke ztote⸗ 89 Febasis Seseravernachttg, Frace worden sind, werden mit Geldstrafe von 10 bis 509 Kr. vom 2. Juni 1908, Nr. 127.) 8 sEgpfela119⸗ ist wfe⸗ I1“ 1 1es anerkannt werden mußten; dagegen vermochte das Preisrichterkollegium Lotfendirektion * sämtlichen Königlichen Provinzialregierungen zur vee 1. e vaeee sind diese Gegenstände § 19. Handel und Gewerbee. 15 berichtet, 8 der Stadtverwaltung beschlossen worden. Anschla die Frage, ob diese Manuskripte nach erfolgter LTE schleunigen Verteilung unter die Beteiligten zu übersenden. sowie auch in dem vom Arzte für notwendig gehaltenen Umfange die Geldstrafen, welche nach dieser auferlegt werden, 8 Pfd. Sterl. (Handels⸗Museum, Wien.)

4 8 1 8 sichtlich geeignet sein würden, in dem demnächstigen Kampfe des guten 2. 2. übrige Ladung und das übrige Schiff, welches mit den betreffenden fallen zur Hälfte der Krone und zur Hälfte dem öffentlichen Ankläger Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. No⸗ Ferhe e emnehen Ce as 14““ Alin. 1. Schiffe, welche 8 Gebieten, die nach § 1 als pest⸗ e in Berührung gewesen ist, einer Desinfektion zu unterwerfen. zu. Ist ein besonderer Angeber vorhanden, so erhält dieser die Haͤlfte vemnber (t. und hn Wersx.,.BB e) beirngen: Her ⸗Verband der Köche Oesterreichs⸗, die Vereinigung der in

1 28 oleraverseucht anzusehen waren, abgegangen sind, solche während Alin. 4. Nachdem die vorgeschriebene Behandlung des Schiffes von dem Anteil des Anklägers. = e⸗wx Fvnn Aktiva: 1904 herrschaftlichen, Hotel⸗, Restaurations⸗ und privaten Betrieben an bandlungen 1“ vhnas ehs 8 C“ ö ohee ehseen 8n sonstige Berührung mit ihnen gehabt haben, und der Ladung stattgefunden hat und die vorstehend 8 886 1 98 8 die Mittel zur Entrichtung der Geldstrafen nicht vorhanden, Metallbestand (der 1 Köche, veranstaltet unter dem Protektorate der Erzherzogin Preises von 1000 würdig erachtet. Als Verfasser dieser Arbeit wie auch Schiffe, uesce mit anderes Söihten ö“ fügte Se dachens, unde Untee uchung vh lähst orden Bi.soßung so werden diese nach dem AMae. Gesetz umgewandelt. üstand in ture. 8 8 z8 8 8 5 1

If ü d is 1 er⸗ ind, die Pest⸗ oder olerakranke oder ⸗Tote ode . 8 er Arz e eiftli 1 b . em deutschen 8 b - ien eine internationale 8 88 sch 82 jungen. läteaee Fcsgetsrach vieher nach E“ snde ge2 sennk⸗ oder Tote an Bord hatten, müssen, bevor eine Be⸗ Passagieren und Ladung seine Reise fortzusetzen 5 in ürn B gegen diese Bekanntmachung oder die nach derselben Gelgender an lese . . unst ausste llung. Zweck der Ausstellung ist, die sachliche und d 8 Schriftstellernamen Hermann Kuhny auftreten wird. Seitens des rührung mit dem schwedischen Lande oder dessen Bewohnern stattfinden mit dem Lande zu treten; Mannschaften un Peslagtere z. 5 er afseneh orschriften stehen unter öffentlicher Anklage und werden in Barren oder aus⸗ be erische Tätigkeit der Köche auf kulinarischem und gastronomischem Ge⸗ Preis erichts wurde beschlossen, zur Beteiligung an der Haupt⸗ darf, einen der an den Küsten des Reichs eingerichteten Beobachtungs, Alin. 1a genannten Schiffe, welche Feerien t v chr 8 von 8* athausgericht derjenigen Stadt, wo sie begangen oder ent⸗ ländischen Münzen, 8 111“ iete der Oeffentlichkeit vorzuführen sowie alle Fortschritte und Neuerungen 178; 9 9 eine Anzahl ihrer anschaulichen, fesselnden Erzählungs⸗ plätze anlaufen, um von dem dort stationierten Arzt in bezug auf den fünf Tagen vom Ablauf der in Alin. 1 a vorgeschr e Sg 85 ssagi 4 be t wor 88 oder wenn sie außerhalb des Gerichtsbezirks einer solchen das Kilogr. fein zu b-dböee zeigen, welche die mit dem Kücheabetriebe und der Gastronomie in weie hn en besonders in Betracht kommender Romanschriftsteller Ge undheitszustand, die Reinlichkeit an Bord und die Beschaffenheit zeit an einer Nachbesichtigung unterworfen; Mannschaf 8 9 vergaächtig Rangen,⸗ er entdeckt werden, vom Rathausgericht der nächsten Stadt 2784 berechnet) 962 481 000 96 150 000 stehenden Industrien und Gewerbe aufweisen. Die Aus⸗ mmmfttelbar einzuladen: ein Verfahren, das den aus diesen der mitgebrachten Ladung untersucht zu werden; Se diste eegb; der in Alin. 1 b Felrgerner Schiffes g abgeurteilt. 82 (+ 38 466 000) (+ 45 559 000) (+ 21 589 000) Induftc PEas e ens v Abteilung, in eine gewerbliche und Kreisen eingegangenen Gutachten entspricht. Dem Preisgericht sollen Plätze anzulaufen versuchen, sind demnach sofort nach dem Beobachtung waren, sind während fünf Fagen von 2 E“ Die Polizei- und Verw nn Bestand an Reichs⸗ 1 elle fet 1“ in Kostlogen zerfallen. Kollektivausstellungen für die Hauptkonkurrenz drei Preise von 18 000, 12 000 und 8000 platz zu verweisen. Sch st Quarantäneplatz an einer Nachbe tign 8 EEE1öu.““ und He⸗ S 1a1rn8,2 6 2I. e. sowie das Zoll⸗, Lotsen⸗ kassenscheinen.. 24 950 000 25 004 000 25 568 000 9 n fugf a sen. er Anmeldetermin läuft Ende dieses Monats 5 stellt werden. Das beabsichtigte Vorgehen gegen die Alin. 2. Wenn ein vom Auslande ankommendes Schiff Pest⸗ Alin. 5. Wird am Quarantäneplatz m U 22 5 w en onal sind verpflichtet, über die Befolgung der vor⸗ (+ 1 749 000) (+ 625 000) + 391 000) ab. waige Anmeldungen sind an das Ausstellungsbureau in 6 die Ursache zahlloser Verbrechen, erfordert oder Cholerakranke oder ⸗tote oder pest⸗ oder choleraverdächtige Kranke mittelt, daß der oder die Krankheitsfälle, aus Anlaß deren das Schiff stehenden Bestimmungen sowie der von der Medizinalverwaltung auf Bestand an Noten G 2) Wien IV, Paniglgasse 20, zu richten. peß va s en hebliche Mittel, da offenbar sowohl den Kolporteuren oder Tote an Bord hat oder am Abgangsorte oder während der Reise dort angekommen ist, nicht Pest oder Cholera sind, so ist die oben⸗ 1498 des § 15 oder des § 16 erlassenen Vorschriften zu wachen; anderer Banken. 24 672 000 18 962 000 11 832 000 8 6 1h.le 8 r 1eeh c büer geboren werden muß, als sie bisher an Bord gehabt hat, so muß dasselbe, bevor eine Berührung mit dem erwähnte Erlaubnis dem Schiffe zu erteilen, auch wenn die oben 82 und Zollbeamte, welche von ausländischen Plätzen kommende + 7 207 000) (+ 5 032 000) (+ 2 493 000) Zwangsversteigerungen. 418,8 WBaitrittgerklärungen wolle man an die Geschäftsstelle des schwedischen Feänd sdesrae seh .“ stattfinden darf, unmittelbar ih. ZE“ eg Sufen ke ledoch (olle neae angreffec⸗ EEETö11 .h1. e sn. Bestand an Wechseln g 423 000 800 197 000 928 300 000 Beim Köͤniglichen Amtsgericht 1 li lten. - V. 8 m Quarantäneplatz abgehen. ie Bestimmungen , 3 - V 6 8 1 gen des Kommerz⸗ [— 72 206 000) (— . . 85 8 b 1 1. Be Berce 1en 1e dhenuge as e,gegn es gean enbaäzen 8 88 e. S Ln, 3. Secsg. wech vbigen ach H⸗. de s.I 78 An. kollegiums als pest⸗ oder choleraversucht erklärt worden sind. be. an Lombard⸗ 11u1“ Eöandscge Kaiset⸗ be 1“ Bank, Wechselstube A, Berlin W., Französische Straße 35/36, Beobachtungs⸗ 58 üngp a 111““ füsgen 88 17,e r 2) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr solch orderungen.. 54 845 000 51 537 000 57 284 000 Nutzungswert 12 520 Mit dem Gebot von 204 000 bar blieb Kontoverein. 8 Eceauer che eresag, e. . (ie Stan. e rens eden 8 b § 9 Waaren, welche die Einschleppung der Pest und der Bestand (r 0 610 009 (— 18906 000,(s— 3 412 050) Rentier Albert Liebau, Lütowplat 1, Meisibietender —— Die erste Nationalitätenkarte der Provinzen weiße Flagge am Vortopp gehißt haben, gg der Mißzstande in bezng auf die Cholera’begünstn 1Sn st und der estand an Effekten 103 790 000 115 699 000 L20 427 000 e bis de die Fortsetzung der Reise und der freie Verkehr Wenn das Schiff auf Grund der Mißstände in bezug günstigen können. (+ 4 974 000) (— 1 945 000) (— Tägliche W 1111 b Westpreußen und Posen nach den amtlichen Ergebnissen der hat, bis dem Schiffe di seits gestattet worden iiitt. JHReinlichkeit an Bord oder, in betreff eines von einem pestverseuchten Bestand ) 25 000) gliche Wagengestellung für Kohlen und Koks s ählung ist im Verlag von Justus Perthes in Gotha als mit dem Lande behördlicherseits gestatte . einlichke V 7 tverseuchten 61. estand an sonstigen dn der bruhr und in Bher 1.. sienen (hre, 2 eh. Füs na heesehe ne Poter das der Hes en eslaheahx ö 2. . Eehsgegtenn ““ jedoch werden die Passagier durch Reisende mitgebracht werden oder Mannschaften gehören oder ec† 7 515 000) . 505 000) (-— 1 889 000) zeitig gestellt 1076 Wagen. ö Karte nur die Verteilung von Deutschen und Polen nach der gabe des § 1, Alin. 4 bekannt zu machen, welche Plätze zu Beob⸗ nach Maßgabe des § 7 stattfindenden zum persönlichen Gebrauch der Mannschaften bestimmt sind, dürfen, Passiva: In Oberschlesien sind am 16. d. M. gestellt 6998, nicht recht⸗

4 5 2 2 8 G B 8 4 Mehrheitsgrenze zeigte, unterscheidet die vorliegende achte Auflage von achtungs⸗ und Quarantäneplätzen bestimmt worden sind. IZE“ für den Fall, daß auf einem von einem wenn dieselben in Schweden von einem Orte ankommen, welcher das Grundkapital. 180 000 000 150 000 000 150 000 000 eitig gestellt 756 Wagen.

2 * e 4. 2 ¹ 1 3 4 - 9 zun 8 8 2 Petset Baaiegenscoin emngier Bistuilitfäser vndemet Mvasten en, Sciff gech de gssbrüsgnrecee Hehehen 2e Rlocer dehneeeneghe ehif, encenuenähaüche Sücziett nae ats anmsslegfgh n gieanes geh üe der dhstchtgeniiiz da vrsewees . (unseandhh agfendesh canzehgdech Im Halleschen Oberbergamtsbezirkwaren; 0 25 %, 25 50 %, 50 75 % und über 75 % Deutsche bezw. Polen achtungsplatz angekommen ist, muß dasselbe mit Besatzung, Passagieren der Ratten vorgekommen ist, muß die * 6 Mon, Char onenderg. Stollien ober Rübeer üfen 82 1en 8 . (anvernlterh (80 314 000 47 587 000 1905 im Betrieh⸗ A. 2 Steinfol 8 1. im III. Quartal nach Gemeinden nach den Ermittelungen des Königlich preußischen und Ladung daselbst verbleiben, bis die im § 2, Alin. 1 vorgeschriebene Feflacgte dee, aessbench gung Jä1“ 8 um von dort per Eisenbahn nach einer Stadt zur Zollabfertigung be’ der Betrag der um⸗ . (urbveränder) mffileren Belegschaft von 456 Mann 8 8h, berse aei geesn Statiktiscen Landesamts. Ferner sind zum eersten Mole ggleichsalln Üntersuchung stattgefunden hat, Antugft de ic 2n be weriähnten Ursachen in Quarantäne ver⸗ fördert zu werden. laufenden Noten . 1 339 015 000 1 299 851 000 1 288 210 000 liche Berg⸗ bezw. Salinenarbeiter (— 8), und einer Ne ba 9 nach amtlichen Angaben, die großen Stäaatsforsten sowie die Königlichen 5. Schiffe, welche au uarantaneplat in dem vom Quarantäne⸗ § 2. (s— 46 510 000) 41 023 000 (—- 21 499 900) von 78 997t (. 18 451). Abgesetzt kaschlienglich . erung Domänen aus der Gesamtfläche ausgeschieden, sodaß die Karte au Alin. 1. Wenn sich bei der nach den obigen Vorschriften am wiesen werden, müssen am Quc⸗ e1“ Der Besitzer solcher Gegenstände ist nur für den Fall unbedingt, die sonstigen täglich 2 2 )63259 8 C. dses) mr Herglnt rahrnn e aec 53 ate in dieser Beziehung ein gegenüber den früheren Ausgaben wesentli Beobachtungsplatze vorzunehmenden Untersuchung keine Veranlassung arzt bestimmten Umfange gereinigt un 8 e berechigt, die Ruslieserung der Gepenftände zu derladaen, daß ing fälligene eacc. vandeeen Prodnf ießlich von ichtigeres Bild gibt. Nach den Angaben der Königlichen Ansiedlungs⸗ zu der Annahme ergibt, daß das Schiff am Abgangsorte Schiff auf Grund einer ungewöhnlichen Ster 5 de R tten vor selben in einer Stadt ankommen, wo sich eine von der Medimt J. lichteiten 509 209 000 534 262 000 sfoiuß 26 988 (— 1020) b. 18 8. F 8 an am Vierteljahr⸗ jommrssion sind alle angekauften und ganz oder teilweise besiedelten oder während der Reise Pest⸗ oder Cholerakranke oder ⸗tote Bord nach dem nghsn nns ka verwiesen, so sind die Ra verwaltung anerkannte Anstalt zur Desinkektion Heed iber Ge-e 8 18 1“ († 34 814 000 70 3920009 4 9 ver mtelewn Halecgsäkaft von Käec P alisa 8 132 9 1nit Güter eingetragen, ferner zum ersten Male alle neuerrichteten Kirchen oder pest⸗ oder choleraverdächtige Krank, oder Tote an Bord der Desinfektion 1. Herngeh. schriftsmäßig ausgeführt worden sind befindet, das Kommerzkollegium ist verpflichtet, nach den durch die die sonstigen Passiva 36 045 000 38 135 000 3522 (+ 168) eigentliche Berg⸗ ezw. Salinenarbeiter, und ein Neuförh ind Bethäuser. An der Hand der in siebenfachem Farbendruck her, gehabt hat, und auch nach der Ankunft am Beobachtungsplatz „Sobals diese Maßregeln vorschriftsmäßig 8 d einem anderen Medizinalverwaltung zu veröffentlichenden Angaben bekannt zu mach 8 (+ 1 011 000) (+ 749 000) 5 225 000 Bvon 580 578 t (+† 153 161). Abgesetzt wurd 228 bleßli CS ene geftellten Karte lassen sich die Entwicklung des Nationalitätenkampfes kein Fall folcher Krankheit an Bord vorgekommen sst, und wenn] erteilt der Arit, sofern das nselben die Erlaubnih in welchen Städten detartige Anstalten sich befinden. ie Gehen, Der M e edh nene el12e 1. 1169127) Zar Hevetheng ecene esbern ar⸗ 56 d n ßischen Ostmark und die staatlichen Maßnahmen zur der Arzt auch nicht findet, daß mit Bezug auf die Reinlichkeit an Grunde am Quarat äͤneplatz zurückzuhalten ist, demse 88 ü⸗ 2 stäͤnde duͤrfen von der Zollkehörde nickt auszeltefert werden der 8 7 Müiler etallzufluß von 38 Millionen Mark blieb noch um schrieslich von Eiras warhe veehenbe 268 hng anderer Produkte ein⸗ Fesgigung der Deutschtums gut verfolgen. Die Karte ist im Maß⸗ Bord solche Mißverhästniffe herrschen, daß ge. 1“” b“] Kttiche Gesundheitsamt die⸗Desinfektion derselben für ibergtussig bestand selbst v ene vorfäht gen Zugang zurück de ertac. am Vchehecrscnah 12 548 t (— 2686). C. 6 E. io. chee tend stabe 1: 500 000 ausgeführt. RWlbeonRRRNRN ree ge 1t 0. rteärt hat oder bevor die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Die Wechselabnahme ist um 61 Millionen zf norhghr. verändert) mit einer mittleren Belegschaft von 619 Mann (— 4 G Sterblichkeit der Ratten an Bord eines von einem pestverseuchten In den Fällen, in welchen nach den vorstehenden Bestimmunge B Mark größer als im Vor

esitzess auf Anordnung des Gesundheitsamts in dem von demselben jahr, die Zunahme der sonsti üglich darunter eigentliche Berg. bezw. Sali beiter 221 (— 8 8 ig, H. Gef 3 8 stigen täglich fälligen Ver 8 g⸗, bezw. Salinenarbeiter 221 (— 8), und Kurze Anzeigen Plasegton Eeeaece. a Cvv 11 ieeFefugt die Passagiere einer Nachbesichtigung unterworfen sind, sind die vorgeschriebenen Umfange desinfiziert worden sind. um 36 Millionen Mark binter Benc ch gch eheeh.; ib. Renfteerung von 26 507 t (— 774) Speisesalz. Abgesetzt neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Vüja gun. Passagieren und Ladung und zum freien Verkehr mit dem Passagiere verpflichtet, auf einem, durch den Arzt zur G 3. 2. v. Prodnbt⸗ 6 veihehutate 22188 t (+ 3647). Zur Bereitung 3 lius Lande u erteilen, nachdem durch eine eidesstattliche schriftliche Ver⸗ zu haltenden Formular denjenigen plat des Landes wahrbe tsge Ang vte 48 die Gegenstände in einer anderen Stadt angekommen, als 1“] 458). Best 8 ie gg von schla wurden verwendet 1123 t Deutschtum und Christentum. Von Fie Juliu sic üc Schiffers bestätigt worden ist, daß ein solcher Krank⸗ anzugeben, an welchem sie das Schiff zu verlassen gedenken; diese 4 m § 2 erwähnt, so dürfen dieselben von der Zollbehörde nur (Aus den im Reichsamt des Innern usammengestellten lich w 8o e gefs e e eljahrschluß 6481 t (— 466). End⸗ Werner. Kart. 1,80 Heidelberg, Carl Winters Verlag. 9. heralf w der am Abgangsorte noch während der Reise aufgetreten gabe ist durch die Namenzunterschrift des Passagiers oder, Sve 28 ausgeliefert werden, wenn das Gesundheitsamt der Stadt erklärt „Nachrichten für Handel und Industrie“) b setzt en Fcbl gefördert 1129 t (s— 460) Vieh⸗ und Gewerbesalz und Staats⸗ und völkerrechtliche ee Hesaus⸗ 8* das Schiff von einem pestverseuchten Platze kommt selbe des Schreibens unkundig ist, durch sein Handzeichen zu bestät 8 9. daß die Waren einer Desinfektion nicht unterworfen zu werden abgesetzt einschließlich der Deputate 1409 t (— 326). Bestand am Panen dnn Pr. Geo⸗s Jerrnaf, un eraheriehath kehe ahgensden er Ratten während der Reise vor⸗ Im uͤbrigen sind mit Bezug auf die Besichtigungen und Nach⸗ rauchen oder für den Fall, daß das Amt die Desinfektion für er⸗

1 n ein 8 Ausschreibungen. Vierteljahrschluß 309 t (ℳ. 65.) and IV, Heft 4: Der Tatbestand der Piraterie, nach keine ungewöhnliche Stesehch,. besichtigungen der Passagiere und Mannschaften die Vorschriften der forderlich bält wenn die Desinfektion an Ort und Stelle statt⸗ Lieferung von Medikamenten und EI“ In der vorgestrigen Kommissionssitzung des Rheinisch⸗

geltendem Völkerrecht. Von Paul Stiel. 3 Leipzig, gekommen 88 In anderen als den in Alin. 1 erwähnten Fällen ist Bekanntmachung vom 14. Juli 1893, betreffend gewisse Vorscheiften finden kann und vor der Auelieferung auf Anordnung des Amtes auf Oesterreich⸗Ungarn. Beim landesgerichtlichen Gefangenenhause Westfälischen Kohlensyndikats, die sich mit Beratungen über

3 § 4. jgts z, zg2 Ve . esbezügliche, vor⸗ 7 8. al. . lofsen, der Zechen⸗ Hat das Gesundheitsamt nach den vorstehenden Vorschriften ver⸗ H“ gestempelte vnebote sind versiegelt bis zum 24. Robember ve eine Erhöhung der Preise für Kokskohlen um daß die betreffenden Waren desinfiziert werden sollen, kann aber et der landesgerichtlichen Gefangenenhausverwaltung in Graz, ℳ. und für einige andere Sorten um 50 für die Tonne vor⸗

im § 3 erwähnten Falle die Desinfektion nicht statifinden Facominigasse 73, Tür 28, abzugeben, woselbst auch die Submissions⸗ zuschlagen.—

6 9. tatten, daß das Schl h; . eobachtung - im 8 nt t stattfik 85 b 28 on -, 4 gin eg di ochnvorstegln eeenlsgengfn gaslche Ah. der Lciste en b1ug Z den rerantaeehns ahnt. vlaß die Brif. und Ztunoevofß don Schif azgeleset nene⸗ Be fede. ne, tgend einen anderen Ffane die vgescesomzgige (Denerüelsche Healha d ae se den bnceäühee Heftden khnner, des Foplen diegtkers Fns lehge betneg des Fehlenablat 8 . 1.50 i 1 ing 3. gehen Beobachtungsplatz liegen bleibt, um aufs neue in bezug 8 von Schiffen IvIAEE 1 8 1— 3 b L -) 4 870 076 Tonnen i b 75 09 o, w. ee“]“ gafee Aen eeKacthegs 1 Untersuchung unterzogen zu werden, Alin. 1. Lotsen, welche wegen Lotsens an Hord 1G lerechtder Resther 5* 58 1.8 8 Fentin derchlaner wfäben Eass Frweiterung der Wasserleitung in Görz (Oesterreich). ziffer (6 698 968nnanf c er. 8810 de Z6, rg. be te Aussichten des Plantagenbaus in den deutschen bevor darüber entschieden wird, ob das Schiff nach dem Quarantäne⸗ gegangen sind, . 8 x221 mrmebi 883 Lande und festzusetzenden Zeit e“ Aassahr welbung soeang geaee Cronderger Wasser. Vorjahres (6 348 590 Tonnen). Der prozentuale Rügengegiffer oe⸗

s S en Ze aus 1 8 er Sta ffert⸗ zes is älle b s ursceeup⸗ 1 Schutzgebieten. Von A. Seidel. 1,0 Wismar, platz abzugehen hat oder nicht. 6 ci der festgesetzten Zeit nicht stattfindet, sind die Waren auf Anordnung verhandlung mit dem Bemerken ausgeschrie Herettung, eing Of 8 7. 8 Mrzenstellung zurücfzufübren, die

g9. 1 dessen Bewohnern in freien Verkehr treten, ohne mit dem S 1 B Hinstorffsche Hofbuchh. Verlagskonto. Bevot das Schiff wenn dasselbe nicht an einem anderen nach dem Beobachtungsplatz zu fahren. Solange der Lotse noch r Zollverwaltung zu ““ 3 eee Arbeiten umfassen, berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat der Großen Casseler Straßenbahn 8 8 . en j - 9 8. 1 6 b 8 ¹

treff der Einfuhr von Lumpen in das Reich gelten folgende vollendet sein müͤssen die in einem Zeitraum von acht Monaten beschloß, laut Meldung des „W. T. B.“, in seiner gestrigen Sitzung,

Soziale Zeitfragen. Herausgeg. von Adolf Damaschke. den Beobachtungsplatz dem Schiffe sich aufhält, ist er verpflichtet, nicht unter Deck un ganh In b. nd folgende: 1) Restaurierung der Fassungen der „auf den 10. Januar k. J. einzuberufenden Generalversammlung

2 2v. 5 I6 Q täne unterzogen wird z . 8., 9 ch. 1 XxVI. XX. XXV. Tuberkulose und Wohnungsnot Von Platze der Quarantän ür is venn folches nicht aus triftigen Gründen erforderlich ist, auch u⸗ v Sean d verläßt, muß der Schiffer, wenn der Arzt es für nötig erachtet, nach wenn solche nicht Brün vrberes jede andett Bestimmungen⸗ Professor Dr. Ma Gruber. 0,50 Bodenreform Pa⸗ e iften die schmutzige Wäsche der Besatzung und der er mit den Mannschaften und Passagieren des Schiffes je e st dies en: 1u“ und der Sammelkammer (900 Kr.); 2) Refervoir (40 407,16 Kr.); die Wertei 8 ivid ö Wanten. gofge. J29 0. Füsn und Flzider reinigen und wenn nicht unbedingt norwendige Heräcane verrzeüdes ücich, 1 ggwam ü veene derf aasschn,6lic in EEE1“ 2), Döherhe längs der eicng (1203932 8r5 9 eei-, die Wertegeung C11“ n] ö on un; 9 „HöF⸗ 9 2 82ft b 3 üb 9 öglich ist. von den e jee Einful ist 8 e Armatu 3 926,28 Kr.); 5) Mo 1 8 Id 2 EE1ö1“ Sae 8 4 4 Hamaschke). das Schiff von einem pestverseuchten Orte kommt, dieselben des⸗ überhaupt mög chwedl 2 8 b ren 128 ntierung der Rohr⸗ „Neuen Badischen Landes; e Berlin NW 23, ec. 1n. 111“ das Sctft, fen a vveregplagwasser des Schiffs auspumpen. Getränken u. dgl. nichts genießen. 5†. scen diplomatischen 8 Fefenäsb erte aöis. heg 88 leitungen (19 034,49 Kr.); 6) Rohrgräben (31 777,50 Kr.); 7) Pauschale deutsche Dsaron sorden hangs melh 8 S Bi I Nachweiser für lkung ge ür. A.. Ucbersichtbkarte Bearbeitet § 7. Alin. 2. In den im § 2 Alin. 2 genannten ·5 Schwede nachzuweisen 85 . vg. e 8 t, 5 5 h8 868 . 9 2 für die Betriebserhaltung der gegenwärtigen Wasserleitung (1000 Kr.), Filiale zu errichten. G SW. 19, R. von Deckers Verlag. G. Schek. fcht im e ertäne v6P6P1111161A1A16AA“*“; . E11111““ her - ngsarbeiten Oktober 1905: 3 139 872 (+ 212 544 ℳ). Der Betriebsüber⸗

EEE“ rung der Aktiengesellschaften und das Schiff sofort in Quarantäne zu verweisen; wenn der Observations⸗ zur Verhütung der Ausbreitung der Cholera unter der Bevölkerung Kosten und Gefahr des B⸗sitzers ausgeführt wird.

3 . 8 Sch 28 Reichs vend ebend. Kommanditgesellschaften auf Aktien in Preußen und Baden. platz nicht zugleich Quarantäneplatz ist und wenn das Schiff nur des⸗ des Reichs, in ihren anwendbaren 55 maßgebe

8 1 in ntäne verwiesen wird, weil jemand bei der Untersuchung 1. f un⸗ fügt Von Dr. Friedrich Dinglinger. 3,60 Berlin W. 8. Franz halb in Quara g. * Unbeschadet der Bestimmungen dieser Bekanntmachung darf un fügt, Vahlen. alg an finer pest. oder cholerverdäͤchtigen Krencher ffidend üsanden nnittcbeschah Ankunft des Schiffes am Beobachtungs⸗oder Quarantäne” in dem

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