“ 8 zwingen, um ihm die unter allen Umständen unabweisbare Steigerung ezüglich dieser Summe von rund 12 Millionen ist eine 3 mw 2 6 B 8 1
berücksichtigt, daß in Preußen jährlich über 2000 Schulstellen neu ge⸗ 8 der Baulasten zu erleichtern, und um auf eine pflegliche Bewirt⸗ Dezentralisation in der Weise in Aussicht genommen, daß für jeden
Jahre von den Kreisausschüssen aufgestellt werden. Die Festsetzung der Verteilungspläne ebenso wie die Rechnungslegung soll der Regierung vorbehalten bleiben, da die Schlußentscheidung über die
heben, meine Herren — daß dem prinzipiellen Streite zwischen Kon⸗ werden, daß die Hälfte der von den Schulverbänden aufzubringenden 8
fesstonsschule und Simultanschule eine große praktische Bedeutung Bauraten aus der Staatskasse in der Gesamtsumme zur Verfügung
nicht zukommt. (Bewegung.) Es gibt in Preußen, abgesehen von Westpreußen, Posen und dem gestellt wird. Bei der geringen Höhe der aufzuerlegenden Lasten, und
Regierungsbezirk Wiesbaden, bei rund 25 000 Schulorten und 31 000 da der Staat 50 % dieser Summe zur Verfügung stellt, wird eine Verwendung staatlicher Mittel schließlich staatlichen Instanzen zu⸗ Schulen nur einige 30 Orte mit Simultanschulen. Anderseits haben übermäßige Bedrückung der Gemeinden aus dieser Bestimmung nicht stehen muß. Der Kreisausschuß wird aber bei seiner genauen Kennt⸗ wir in Preußen rund 8000 Halbtagsschulen, in denen ein Lehrer zwei zu besorgen sein, zumal der anderweit in Aussicht genommene Aus⸗ nis der örtlichen Verhältnisse eine zweckmäßige Verteilung der staat⸗ (Schluß aus der Ersten Beilage.) behörde eine Si 88 8 Klassen unterrichtet, über 10 000 überfüllte, d. h. solche Schulen, in gleichsfonds zur Beseitigung etwaiger Härten in einzelnen Fällen lichen Mittel vorschlagen können, und diese Mitwirkung der Selbst⸗ “ 8 Minderheit so eh. zuläßt, . ijt doch das Recht der Lehreranstellung verzichtet der St dij ; denen auf einen Lehrer mehr als 80 Kinder in einklassigen und dienen kann. verwaltungsbehörden wird der Bevölkerung willkommen sein. Be⸗ CEs muß im Interesse einer gerechteren Verteilung ei 8 illusorisch wird. Das n eeh ee bule eigentlich Recht der Lehrerernennung, 88 16 SI. gein absolutes mehr als 70 in mehrklassigen Schulen entfallen. Tausende Neben diesem gesetzlichen Zwange zur Ansammlung von Baufonds stimmtere Normen für die Prüfung der Leistungsfähigkeit lassen sich 8 “ geschaffen werden. Jetzt hat der Minifker alles göhere . wie ein Ei dem anderen. Wenn man von bb über dem Verzicht der Städte auf ihr enss e luncht heen⸗ nicht wohl aufstellen; es wird Sache des Kreisausschusses sein, bei IETb über die Lastenverteilung. Das ent⸗ kekemnellan Schule so sehr überzeugt ist, so verstehe ich istaß “ dem Umstand, daß sie bei der Anstellung bae- eresse der Gerechtigkeit, es wird unbedingt und dort ie Provinzen Posen . Westpreußen ausnimmt Rechte ear. Eiess ern 122 ö“ 2 en.
gründet werden, so zeigt sich, daß die Minoritätsvorschrift faktisch keine sehr erhebliche Tragweite hat, und — das möchte ich hervor⸗ schaftung der vorhandenen Schulgebäude durch Bereithaltung von Kreis ein bestimmter Anteil festgelegt werden soll. Hinsichtlich dieses Baumitteln hinzuarbeiten. Dieser Zwang soll dadurch erleichtert Anteils soll dann ein Verteilungsplan zweckmäßig für etwa je fünf anzeiger und Kö 7 li 8 8 “ ““ aeer u ich Preußischen Staatsanzeiger. erlin, Dienstag, den 12. Dezember 1905.
von einklassigen Schulen müssen neu gegründet werden, um die sprechend der Befugnis der Schulaufsichtsbehörden, einen Schul⸗ Prüfung des Bedürfnisses und des Leistungsvermögens ausgleichende nötig sein, daß der Rekurs über die Verkeit etwaigen Einführung der Simultanschule an technischen Ver⸗ verband in geeigneten Fällen zu Gerechtigkeit zu üben. Worauf es aber entscheidend ankommt, ist, Grundbesitzer an eine Selbftverwaltungsbehtsede saüde die jüdischen Schulen widerspricht vollkommen der Tend besserungen des Volksschulwesens erreicht werden könnte, so werden eines Baufonds anzuhalten. Diese Befugnis der Schulaufsichts⸗ daß dem Kreisausschuß dauernd eine fest zur Ver⸗ 1 1111““ . Der Entwurf setzes; in dieser Beziehung herrscht volle Willkür, 88 b Herr Funck wünscht unsere Stellung zu wissen, und es ist ihm leider fügung gestellt wird, welche auch bei steigender eistungsfähigkeit der renden Bescheidenheit hinweg. Den Worten 4 eili 1 8 1 1 b. w für absehbare Zeit doch nur sehr gering ist. vom 26. Mai 1887 auf die dem gemäß zu stellenden Anforderungen 38 Wir 1““ ö Seetg.n lassen nnüssdas feeibt der semeinde ediglich überlassen, ob sie die Mittel 5 das shichen “ iha öitien Söwenn er solche Wüͤnsche hat, Zunächst bemerke ich, daß der das Recht der konfessionellen Min⸗ sicht genommen, bei der erstmaligen Unterverteilung der 12 Millionen ddie Baulasten und Gehälter in einem Ss “ Webug auf nicht. Die vom Minister angeführte Zahl der vorhand 3 8 ir stehen weder auf der Seite der Entscheidung der Selbstverwaltungsbehörden angerufen werden kann. ö tehen erhältnis Simultanschulen ist nicht ganz richtig, und wenn 8-e3s ger “ und wollen beiden Seiten Luft und Licht lasse des Entwurfs eine Zerreißung vorhandener Schulsysteme in irgend zur Verfügung hat. Innerhalb des Regierungsbezirks soll dann eine LT“ 68 Perfasfung und im Gesetz muß ganz genau WSimultanschulen in Nass 2 wischen den Schulen selbst muß dieser Kampf e nennenswertem Umfange nicht herbeiführen wird. Nur in einer ein⸗ Baufonds nur insoweit stattfinden kann, als ein Schulverband auch „ damit der notwendige Ausgleich der bestehenden einfach NI. e und Westpreußen nicht Schule, in welcher Lebhre schi 1328 nach dem Urteil der Selbstverwaltungsbehörde tatsächlich leistungs⸗ Kreise im wesentlichen derjenige Betrag verbleiben, welcher nach der doch sehr zahlreich in Preußen vorhanden sind, aus d ’1 5 t . e ist jedenfalls, daß die Zahl der Sprache des Volks S “ sind; die die übrigen Fälle sind praktisch von so geringer Bedeutung, daß der gegenwärtigen Verteilung auf ihn entfällt. Entscheidend ist, daß und Schuldeputakt sind. Die Regelung der ees. eüen ee Zersplitterung unseres Schulwesens herbeiführen, die verschied — nennt eine Simultan⸗ Gesichtspunkt, man dürfe die Zerreißung vorhandener guter Schul. fondsansammlung in gewissem Umfange die Schwierigkeiten, welche keinem Kreisaueschuß der Gesamtbetrag derjenigen Summe, welche 111“ 1 “ fs Entwurf u ganje Kulturentwicklung schädigen kann. Die Dissi⸗ Ausdruc. Ader 5 1— Lehrer bringt die Sachlage nur zum äußeren sich gerade bei der Bereitstellung der Mittel für die Schulgebäude er, ihm nach der erstmaltgen Unterverteilung zugewiesen ist, gekürzt Wir werden in der Kommission leht ist, kam b. nicht sagen. hingewiesen, welcher Gewissenszwang darin Uiem r da ollen den jetzigen gesetzlichen Zustand b stehen lassen, Zuzugeben ist aber, daß man durch Zusammenlegung geben, gemildert werden. b — ese ganze Angelegenheit sehr ein⸗ der Dissidenten zum Religionsbesuch einer Kägree ah die Kinder entwickeln kann. Wenn wir uns nach der geschichtlichen Entwickl 1 Was im übrigen die zur Verfügung gestellten Staatsmittel an⸗ soll den Kreisen das Dispositionsquantum unverkürzt bleiben. Sinkt 2 Br Gesetz ausgenommen hat, tut mir leid. Ein Gesetz, das in industri gezwungen müssen wir sozusagen die innere Semabkaniserum der Kengeichten, syostem würde schaffen können; aber auch die Zahl dieser n Bedürfnissen entgegenkommt, darf einzelne Provinzen nicht dnfefbaftrielsezrncegenden; und dahber werden die Rechte der schule soll nur erhalt kan. Fälle ist sehr gering. Ausscheiden würden zunächst alle diejenigen ansammlungen rund 1 300 000 ℳ erforderlich werden. Sodann werden können, abgesehen von etwaigen Veränderungen der Kreisgrenzen und zulassen, die nationale Gegensätze betreffen. J — f inderheiten in diesem Gesetze zu einer großen Gefahr besonderen hä Ks, er “ Neue sollen nur „aus von solchen Fällen, in denen Schulverbände in die Kategorie von mehr den Aeußerungen des Ministers überzeugt, daß 85 Cere nich 85 Patlage? Die Bewegung von evangelischer Seite ist nur eine Folge d inzi s ea'efer. g. dosscog hder⸗ wohnt. Ganze Provinzen kommen hiernach in irgend erheblichem 25 Schulstellen von bisher 680 000 ℳ auf den Betrag von als 25 Schulstellen übertreten, Erhöhungen des Dispositionsquantums “ die 1 ch nicht Bewegung von katholischer Seite. Wie denkt man sich 289 die der Hrovtastalznt darüber entscheiden. Aber immerhin ist die Mö 1 200 000 ℳ erhöht werden. Ferner wird zum Ausgleich der durch des Kreisausschusses eintreten. Der normale Fall ist hierbei der, daß Provinzen eöe“ Resolution verlangen, daß für diese Hackenberg im vori s 2 ichteit der Entwicklung der Simultanschule und der Holstein, Pommern, Hannover. Es ist zu hoffen, daß diese praktischen esetz erlassen wird, das sich diesen Verhält⸗ dabei masgebend sem⸗ Vücrnn biashe g 5 Richtung soll denn darauf an, daß die Entscheidung über die „bef 1 gleichsfonds mit mehr als 3 000 000 ℳ bereitgestellt werden, und gegründet wird. In solchen Fällen wächst diese Beihilfe im nächsten Büch n Satwurf. Es ist dies eine sehr delikate Frage, und es höheren Schul 1 ntwurf Gesetzeskraft erlangt, Hände gelegt werde, die g . 68 E11““ 8. e Frage, wie es ich Fewoehem i Eöäöö ren Schulen diese 2 b vaß möglich geworden ist, daß wir diesen Unterricht in der Vüste Henecasges gesger L--n gRae.a Rechnung getragen wird. Von dem Abg. Funck unterscheid zu uns darin, 8 wir in der Simultanschule den Ausdruck 88
1 bleibt es gemäß § 46 des Entwurfs bei dem bisherigen Recht, ent⸗ Schulwege abzukürzen. Prüft man demgegenüber, was bei einer Ehuleanattenscig 1 S e zuläßt. Bestimmung üb 2. einer weiteren Ansammlung geht über die Hauptsache, die Beteiligung des Staates an d g über die Ich wende mich zur Frage der Konfessionalität der Schule. 1 . — ete g d aates an de FI ie Enttäus auch die Freunde der Simultanschule zugeben müssen, daß das Ergebnis behörde ist dadurch eingeschränkt, daß das Feststellungsgesetz n Lasten, von den Rechten der Beteiligten und von deren Anhörung. Es die große Enttäuschung geworden, daß nicht Herr Hackenberg, sondern Bevölkerung nicht gekürzt werden soll. Es ist zu dem Zwecke in Aus⸗ ionsunterricht weit illi don 28. Nas ls, daf e dem genan u hebenen vieranvees V 1 g erricht weiter bewilligen will oder konfessionellen Schule, noch auf der der Simultans 1 derheit auf Erteilung einer eigenen Konfessionsschule statuierende § 23 jedem Regierungsbezirk diejenige Summe zu belassen, welche er heute - Gemeindeschullast stehen. Namentlich der nebelhafte Begriff d s j⸗ Simultanschule, denn wir te Begriff des gesamte Schulwesen des Staates b Hierdurch wird erreicht, daß eine derartige weitere Ansammlung von eeebeee e äegie 8 Unterverteilung auf die Kreise vorgenommen werden, und es soll jedem Härten erfolgen kann. Ich bed eseer vershidene. Kontfänchae gäieaig 5 . 0 2 cos 2 5 1 A 8 zigen Stadt würden die Vorschriften unmittelbar Anwendung finden; “ ans en Ghent dcg utnesäge Preunsunse is. Sezofwesens defbeüce w fähig ist. Ich hoffe, daß durch die dargestellte Regelung der Bau⸗ rd sicher⸗ schule diejenige, in welcher Kinder verschiedener Konfessionen sind. Die if mit großer Liebe behandelt, denten b 8 syosteme nicht zulassen, nicht geltend gemacht werden kann. h Bi. e er Gh eeeei haan⸗ cbe nicht als einen unabänderlichen, sondern als einen solch werden soll. Steigt die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung, so gehend prüfen müssen. Daß man die Provi 8. es 8 einen solchen, der sich 1 5 ovin st⸗ 9 9 ; mehrerer kleinerer Konfessionsschulen ein wirklich besseres Schul⸗ 1 3 dn Posen und West, werden. Wir haben eine fluktuierende Bevölkerung, namentlich schul ögli langt, so werden zunächst für die genannte Hälfte der Baufonds⸗ sie, so wird der Staat von neuem helfend eintreten. Im übrigen ausscheiden. Es wäre richtiger gewes schule ermöglichen. Was tut der Entwurf dazu? Die Simultan⸗ 8 esen, nur die Bestimmungen fort⸗ für die Gemei si 8 b e13c00 1 e einden. W i g. b Distrikte, in denen eine konfessionell nicht gemischte Bevölkerung die Mittel zur Beihilfe für größere Schulverbände mit mehr als ht, ab “ vcter eehcheten ⸗gel vin nadkankns geht, aber ganz werden diese Provinzen nicht aus s n it die isg ; geschlossen werde 1 Maße nicht in Betracht; ich nenne nur Ostpreußen, Schleswig⸗ cese nesee ꝑBHurcigiroung des Lehrstofes mit der Religien von der Herr Simultanisierung der Konfesst 2 8 . . 21 1 1 1 c. . . 5 9 n 1 8 1 die Verschiebung des Gesetzes eintretenden Mehrbelastung ein Aus⸗ unter Gewährung einer Beihilfe aus Tit. 36 eine neue Schulstelle nissen anpaßt. Die Hauptfrage ist die EE dabei mo b— onfessionsschule vorhanden, es kommt nur Erwägungen dazu beitragen werden, die Schärfe der prinzipiellen F nfessionellen so ist kein Zweifel, daß auch für die Fortbildungsschul es werden die zur Beihilfe für Elementarschulbauten gestifteten Mittel, Etatsjahre, die Besetzung der Schulstellen vorausgesetzt, dem Dis⸗ Bestimmungen voraussichtlich tsacte den Fchnmma ee He mkedencggauf ddt göhagmihr aden raussichtlich unsere Zustimmun 2 821 f ung geben werden. gestalten. Es liegt die Gefahr vor, daß der Religionsunterricht in konfessionellen riedens erblic h — erblicken, während er einen Zwang zum
Gegensätze soweit abzumildern, daß eine Verständigung über die Kon⸗ eisongfeage mäcglich bleibt.— 8 die bisher mit 1 Million im Ordinarium und mit 3 Millionen im L“ des Kreisausschuffes zu. In Nleicher Weiß, wird Was bietet der Entwurf auf konfessionellem Gebiete? Meine Herren, in der Frage der Schuldeputation und des Schul⸗ Extraordinarium bereitgestellt waren, auf zusammen 7 Millionen im mit allen sonstigen Mehrbewilligungen aus Staatsmitteln verfahren. konfessionellen Schule versteht man doch mehr⸗ iete? Unter einer der Volksschule vermehrt wird; es wäre besser, die Ki vorstandes hat sich der Entwurf den bestehenden Zuständen angepaßt; Ordinarium erhöht, sodaß hier eine Vermehrung um 3 Millionen Was den Betrag von 1 300 000 ℳ anbetrifft, welcher für die Bau⸗ wird. Alles bestimmt heute der Staat: “ Hnh eer geboten Einrichtungen des Staates, mit ihren soiiale Rete cer gne r blen tieden ausüben will. Nur bei 60 Kindern em er erhält den Städten die ihnen lieb gewordenen städtischen Schul⸗ stattfindet. Die gesamten Mehraufwendungen des Staats, welche fondsansammlung bestimmt ist, so soll auch hier der Gesamtbetrag Ehsr⸗ 8Se soll und wer die Aufsicht hat. Das kann e. en Leben vertraut zu machen. Der e Uh eie neue Schule richtet werder, Fowen. deputationen und gibt auf dem Lande in Uebereinstimmung mit den unmittelbar durch den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, belaufen den Kreisausschüssen zur Verfügung gestellt werden, welche ihrer⸗ Das 8 m nafaffung 8 konfessionelle Schule nicht nennen. gketgaeerlebfrelen, bat seneen bescelofsen, daß die Simultanschulen sücen Feden aüp ene 8 den Genntes eles 8— 8 9 8 in dem Kompromißantrage geäußerten Wünschen den Schulvorständen sich demgemäß auf rund 8 Millionen, ungerechnet diejenigen Summen, seits sich darüber schlüssig zu machen haben, ob sie dem einzelnen vergessen wir doch nicht, was setzt Geb Lande sagen: kann man doch nicht 2e Per Erniesem Entwar 1 8 Was die rtelung SegieRzene Femactes eteft se die Mitwirkung an der inneren Verwaltung des Schulwesens. Man welche nach § 40 des Entwurfs zur Bezahlung von Umzugskosten aus BSchulverband die volle Hälfte der von ihm aufzubringenden Baurent⸗ Alles, aber auch alles ruht in den Händen . 18385 Rechtens ist. Rechte der Selbstverwaltung und schiebt die Zeane die verstehe ich nicht, weshalb die Besimmung üter derüth dencl; auf den guten Willen des Minifes nn es. Wir sind seite, denn er bestimmt, daß die Schuldeputationen bgeer. nchr 8 EEEööö“ Echdker Galen jad. Schul⸗ enn neue Minoritätsschulen errichtet werden so müss 1 jeden . ssen wir auf jeden
könnte daran denken, auch die Regelung der Frage der Schuldeputation der Staatskasse bereitgestellt werden. zur Verfügung stellen wollen. In ähnlicher Weise wir bei der Ver⸗ Vertrauen d ärti gewiesen. Ich habe sa volles auffichlsbehörde und des Schulvorstandes in dem Gesetz vorzunehmen und insbesondere Meine Herren, wenn Sie hierzu weiter berücksichtigen, daß rund teilung des Ausgleichsfonds von 3 Millionen Mark verfahren werden. können und Seee ö“ Minister, aber die Dinge Charakteriftisch Uand 88 b 1ne ö 1n Jesenedeboben. Fall v 8 auch ihre Abgrenzung gegenüber dem staatlichen Schulaufsichtsrecht ins 3 Millionen Malk für die Ausbesserung der Gehälter der Volksschul⸗ Die dergestalt in Aussicht genommene Mitwirkung der Selbst⸗ eingerichtet werden sollen, hängt nur C“ C“ Schuldeputation sind. Dabes vllsgchenatbiner⸗ de heehe e veene h he eer. Eaners efürn Bes he n bs Auge zu fassen. Da ist zu besorgen, daß die Beschreitung dieses lehrer zur Verfügung gestellt werden, und daß außerdem in Aussicht verwaltungsbehörden wird zweifellos von gutem Erfolge begleitet sein. und greift so tief, daß das Volk eine Klarstellung G indege Bestätigung bedürfen. Herr Hackenberg bot frlöeeregb⸗ hunfcben Rechnan getragen vitd, sg wits nach lncge Re ans ge Von einer gesetzlichen Festlegung dieses Systems hat die Staatsregierung lage 1 der bestehenden Rechtlosigkeit bietet die Wor. Eütw kFetiung der geistlichen Schulaufsicht gefordert, aber der lher disner veessen ndener Habeiesöstahchen rhin einen gewissen Fortschritt. 8 urf legt die geistliche Schulaufsicht gesetzlich fest. Auch in unseren Tagen verhecn. 1 1““ . g ielleicht noch bedeutsamer als sonst. Es ist der
Weges die Aufrollung schwieriger Fragen des inneren Schulwesens genommen ist, soweit als irgend tunlich, für eine Reihe von Jahren vorläufig abgesehen, um zunächst noch weitere Erfahrungen abzuwarten. noch schöner II11“ 8 n w as Recht der ügli nst „wenn der Staat ganz vorbeiginge an der deschrdätch bis I1“ eh scanftehung 8,” Veng 3ue Zend gtan fdegnda isaetae neic Stärhwmgeneets us. Volkes notwendig. Nur ein bildun 8, i gekräftigtes Bost gsstarkes, in sich gekräftigtes Volk
unvermeidlich zur Folge haben würde. Auch das Schulaufsichtsgesetz jährlich etwa 2 Millionen zu Volksschulbauten inz den Provinzen von 1872 ist erlassen worden, um eine Regelung der Abgrenzung dieser Posen und Westpreußen sowie im Regierungsbezirk Oppeln im Extra⸗ st 1. “ er veir . “ 18 82 11 Volksschule. Es ist bestimmt estgelean d 3 1 ule darf den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, eine anzstätte olische nder v . 9t, da uchen, in Zukunft hab 1 8 on katholischen Lehrern, evangelische unferseits Beten 8 zn dese essfrht. a der Pen siegreich in die Arena treten. Wir wünschen eine Hebung unseres Kulturniveaus und damit unserer Schule. Dieses Ziel sseres . 8 zu erreichen,
Zuständigkeit zu versuchen, und man ist mit der in der Instruktion ordinarium flüssig zu machen, so beziffern sich die Mehraufwendungen ) 1 von 1811 und in den sonstigen Ministerialerlassen gegebenen Regelung des Staates auf zusammen mehr als 13 Millionen Mark. der Gottesfurcht und Vaterlandsliebe zu sein und die ihr anvertraute EE“] unterrichtet werden sollen, es ist geben wie den Städt . der Verhältnisse ausgekommen, sodaß ich dringend empfehle, den Versuch Der Finanzverwaltung gebührt besonderer Dank dafür, daß sie es er⸗ “ 8 deaee 1 fr. ensss. zu ingungen eine Simultanf 11 . Feicher vee⸗ die Freizügigkeit der Lehrer⸗ Seüüichee pieses väherkses dazu soll es an gutem Willen auf unserer Seite nicht fehl erziehen. er der bisherige Rechtszustand, namentlich auf dem Gebiete rage mit b Klarheit 8 b oll. Ich stehe dieser vom Lande in di sst v — n auch Lehrer Abg. Dr. . Dj 5 ehlen. oller Klarheit gegenüber. Die konfessionelle Schule ist eine sollen, so de deedcas dies e Ir “ beschafhgt, ne 839 5* 8 8ae aheg.269ℳ 8 er Lehrer in schade um die Druckerschwär 1“ ze und um die Zeit der Leser.
einer gesetzlichen Neuordnung gegenwärtig nicht vorzunehmen, vielmehr möglicht hat, diese erheblichen Mehraufwendungen zu Gunsten der eee
diesen einer späteren Gesetzgebung zu überlassen. preußischen Volksschule im gegenwärtigen Augenblick flüssig zu der äußeren Schulverhältnisse, barg die Gefahr einer Beeinträchtigung Ferderung die das Volk in seiner weit überwiegenden Majorität zu der der St — Besondere Bedeutung hat die Frage der Lehrerernennung. Nach machen und damit die Verbesserung unseres Volksschulwesens wirksam ihrer Fortentwicklung in sich. Aus dieser Erkenntnis heraus ist v gen en Es ist kein Zweifel, daß eine ganz kolossale Majorität “ 1. Gesetz wird eine Verstimmung in die Gemeinden Das Zent teh
der Verfassung stellt der Staat unter gesetzlich geordneter Beteiligung zu fördern. der Kompromißantrag vom 13. Mai 1904 entstanden. Die Ver⸗ ch mochte N unserer Volksschule ausgesprochen hat. schulwesen a. so bent sein werden, für das Volks⸗ Sees Fees 8 “ als der „Blamierte“, noch als der tertius
der Gemeinden die Lehrer an. Es ist daher nötig, die Form, in der die Meine Herren, es ist zu erwarten, daß aus dem Hause der Wunsch einbarung ist erzielt worden durch opferwilligen Verzicht auf innere Berechtigung wipaehen diesem Volkswillen nicht eine genommen werden; se Gemeinden sollen alle Rechte ervatibe Redner um Ausd Stellung ein, die der kon⸗
“ Voltsschule kann zuß ven. düeits. 8 Unterricht in unserer stehen, die Kosten zu 1.a-sz 7 bleibt, soll darin be. Stellung zur Schulfrage S.e,2 Sv⸗ Wir haben unsere
christlichem Sinne als in konfessionellem, des Abg. Richter bedauert und seine Tatigten öö“ genau präͤzilgert. Wir 1.,8 nns er.
. erklärt, die einzelnen Schulfragen durch Ein se ea.
nzelgesetze ohne jeden
stellen, ohne an eine Mitwirkung der Geme inden gebunden zu sein. sondern die Selbstverwaltungsbehörden in geeigneter Weise bei der s h a. Es bedeutet daher einen erheblichen Verzicht für den Einfluß des Bewilligung dieser Beihilfe beteiligen. Meine Herren, wie Sie aus die wecens Rkügs,r2 2 versöhnliche “ von welcher S e Se. gegen die konfessionelle Schule? ist es die S chul s 1b aufsi jer g. 4 Schule: 8 9 Rückschri seinerz ie Antragsteller geleitet wurden, auch bei der nunmehrigen augenbiickl S es der Gedanke, einer Zeitströmung zu folgen, die veeneaefeegicen Wit g E1“ 1 1 e gelung des Schulwesens kein Werk sein wird, da; auf die Dauer Von bsr EE esem Standpunkt können wir uns nicht abbringen lassen. 2 Jenn
“ e. Bhepwehen 8 in hes. 1 eine gesetz⸗ der Begründung ersehen haben, verfolgt die Staatsregierung diese
liche gesicherte Beteiligung dieser Gemeinden stattfindet. Absicht selbst und ist bei der Durchführung dieses Planes von folgenden geschäftlichen Behandlung der Vorlage sich geltend machen und das moderne gilt? Diese Zeitströmu CC11616166“ g Werr keonen werde, welches die Küntaliche Stoateregietnag in Gr⸗ öö der Volksschule. Es kommt EWIW1P6 8 kann. Die Erziehung soll die Kinder nicht lehren, daß es auch ein S
füllung der alljährlich in immer gesteigertem Maße an sie heran⸗ die Voltesüthung Für Kgee e “ ist und bleibt E 6 sind. Sehr steht e 88 . vicng die dieses Hauses
. - Masse unseres Volkes ist eine präsident, der doch i 22 u hören, wie der Minister⸗ seinerzeit fü EEE—.
— mmer für den Fortschritt Verständnis hat zeit, für den Kompromißantrag gestimmt mit2 „zu des Punktes, welcher von der konfes b e 1 ssionellen Volksschule eine Aus⸗
Konsequenz, daß, wenn so der Staat auf die ihm zustehenden Rechte Meine Herren, von den im Staatshaushalt bereitgestellten D etretenen Wünsche der Volksvertretung unternommen hat. religiöse Grundl g - nü h ie daß age erforderlich. Ich kann mir wohl denken, dieser Vorlage steht, von der es nicht heißen kann: Preußen i h G ann: „ en in nahme aus nationalen Gründen oder aus Grü istoris ründen der historischen
verzichtet, auch die historisch anderweit Berufungsberechtigten ihre bis⸗ Mitteln können diejenigen nicht in Betracht kommen, welche Staatsregierung, meine Herren, ist sich bewußt, den Zielen des Antrags 88 ie Jine, bobe Stütlichkeit auch ohne Relig für die Volksschule genügt das nicht. Den b Pen. ilen⸗ u“*“ dat 1“ 8 sprechend diesem Standpunkt E8 Verb e““ esserung dieses Entwurfs ver⸗
berige Stellung gegenüber der Lehrerberufung nicht beibehalten können. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Staats bestimmt Demgemäß können auch die Rechte, die bisher die Gutsherren, die sind, über welche also der Unterrichtsverwaltung eine freie Ver⸗ 8. “ g. ge. k 1 8 duc 2 1üen an serfe dentenestaacle aigfhtens Saat prochen zu haben. An bereitwilligem Entgegenkommen soll es auch egründen als nr e bis auf weiteres nicht anders Abg. Schif „: Die i 8 auf die konfessionelle Volksschule. Deshalb ist Regelung dn Welissaclemteheltang nbeseakeerhe gorseschlagen⸗ 5— nar E1“ vsheen eine nahmen fordern, da dafür die Begründun 8 f 2 8 dung des Entwurfs etwas
kirchlichen Oberen und Standesherren, zum Teil die Magistrate und fügung nicht zusteht. Es sind daher im wesentlichen nur die ’1 einige Provinzen als örtliche Schulobrigkeit ausgeübt haben, nicht Fonds unter Kap. 121 Tit. 34 und 36 des Etats in Betracht zu fernerhin nicht fehlen, um einen Abschluß herbeizuführen, der den fabeflicht aller derer, die für die Volksschule s sys isch richtt Le8. aufrechterhalten bleiben. Es ist in Aussicht genommen, den Gemeinden ziehen. Die Unterrichtsverwaltung kann nicht darauf verzichten, über inneren Frieden in unserem Volke stärken und unserer Volksschule 1eben. bafär einzutreten, daß diese Grundlage efbn ebbbbb. sondern sie weist auch dem Lehrer⸗ mager ist. E * mit mehr als 25 Schulstellen, also den größeren Gemeinden mit einer diejenigen Mittel, welche zur weiteren Förderung des Schulwesens, zum Segen gereichen wird. (Bravo! rechts und im Zentrum.) daß ere valaen hut gehabt, wir haben das Vertrauen gehabt, Konfessionalitat öu Plat an. Man hat in erster Linie die Kommission “ der Gestaltung des Entwurfs in der größeren organisierten Schulverwaltung, ein Vorschlagsrecht zu geben, besonders zur Schaffung neuer Schulen und neuer Lehrerstellen be⸗ Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons): Der nichts gesagt, was hadgngee Feesn ee können. Ich habe in zweiter Linie er Die Frage⸗ der Bolthschulunterhaltung erst von der Unersättlichkeit üevr us nehmen. Man hat während bei den kleineren Gemeinden eine Anhörung stattfinden soll. stimmt sind, nach freiem Ermessen zu verfügen. Die Bedürfnisse Herr Kultusminister hat die Bestimmungen des Entwurfs erläutert und bittere Erinnerungen, aber wir wollen sie Wir haben schule, erschöpft nicht die ganze Frage. v Stmaaltan⸗ segenüber möchte ich unseren Standwunkt gesprochen. “ Eine solche Regelung entspricht dem Grundsatz der Verfassung und wechseln in dieser Beziehung fortwährend, und die Schulverwaltung begründet und verdient dafür unseren besonderen Dank. Wir müssen mit dem Minister: wenn diese wichtige Frage 8 58 wir meinen Einteilung des Lehrplans: die Form darf nicht 85 e“ die ir halten es für eine absolute Staatsnotwendi keit
int für die richti üb 1 “ 1 8 anerkennen, daß Mut dazu gehört, an die Regelung dieser seit Jahr⸗- so ist es nicht anders mögli 8 ge geregelt werden soll, Inhalte überschätzt werden. Ab V gegenüber dem unterhaltungspflicht zu regeln d de erscheint für die richtige Ausübung der Leitung des gesamten Volks⸗ der L ein, d lig b tretenden Bed 1 r möglich als durch V 3 . n. Aber auch die Volksschul geln, und deshalb wollen wvir 5 Eegese „ muß in der Lage sein, dem jeweilig hervortretenden Bedürfnisse nach zehnten so heiß umstrittenen Materie heranzutreten. Das Gesetz beruht auf Achtung des Gegners. Ni erständigung unter ist nicht bloß eine materiell - schulunterhaltung Interesse ohne irgend welche Hi . im staatlichen schulwesens, für seine einheitliche Gestaltung und Entwicklung un⸗ dem allgemeinen unterrichtlichen und staatlichen Interesse zu folgen. dem Kommunalprinz p. Heute herrscht auf Eö“ solche Beste der Sache wi im, Hause, der nicht das Grundlage für Er Tefle, Frage⸗ die wichtigste schweren Materie Eöö“ E.H Regelung dieser erläßlich. 8 8 In dieser Beziehung ist auch für eine ausreichende Beteiligung der Staatsallmacht, daß wir, die wir die Staatsschule nicht wollen, unter leitet bei, den Kompromißgerhandlängen 1 hat uns ge⸗ die die Volksschule zu lösen hat. Wenn ö— schwerwiegende Bedenken entgegen. Auch wir fün I recht
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß die Unterrichtsverwal- Selbstverwaltungsbehörden schon dadurch gesorgt, daß nach dem Fest⸗ den heutigen Umständen mit dem Kommunalprinzip als der besten weiter leiten. Das Werk wird nur scheitern er wird uns heute nicht mehr den an sie zu stellenden Anford olksschule schule und für die Gemeindeschule. In manche 88 1 e Staats⸗ tung dei der Besetzung der Rektoren⸗ und Hauptlehrerstelen eine stellungsgesetz xeae 8 obRRe. u“ e““ böjang uns abfingen müfsen. bi⸗ Ferunde der Stantssche mögen bineingebracht vün Deshalb wollen wir alles öG Errranng 99 Sseeh ein Lehrermangel zu e he. “ die Verteilung der Schullasten öö
b in sehr s talie S 8 pb 1 eenn. *sich gegenwärtig halten, daß das Festhalten an dieser Forderun Frregung vermehren kann. ist j b den, was die darunter eben die wichti 2 G n. ungleich. ier muß Wand n
freiere Hand behält. Ein sehr sachkundiges Mitglied machte in der gesetzes diese Behörden bei jeder neuen Anforderung auchüber die Leistungs⸗ mit dem Scheitern des Gesetzes gleichbedeutend ist. Zur Aus⸗ Verhandlungen. Fakamn Si0 ö“ versöhnlichen- Wir müssen den “ 22 lhesschulen selbst gegeben werden. 98, selche 1 wnbh 1““ Sitzung der Unterrichtskommission vom 15. März 1905 geltend, daß fähigkeit der Beteiligten zu befinden haben. Es scheidet daher bei den schaltung der Konfessson aus der Schule können wir die auch in dem Ton, wie wir uns weiter verftändt 8. dieser Dinge nötige materielle und ideelle Sicherheit geben. Din eee die manche Härten mit sich bringen, aber gerade deshalb n zunäͤchst man zur Verminderung der Landflucht der Lehrer diesen vor allen Betrachtungen der Tit. 36 aus, und es bleibt. nur der Fonds unter Hand nicht bieten. Zur Zeit ist eben das Kommunalprinzip sollten wir uns verständigen und Schulter an Schulter slehe Hier dieses Gesetzes ist das Kommunalprinziv. Wenn es 8 gain Fe Antwendig daß wir uns an den klaren Wortlaut der Verfaffun bsaüat Dingen eine Karriere schaffen müsse. Seinen Ausführungen kann die Tit. 34, welcher heute mit fast 14 Millionen im Etat verzeichnet 28 EEö1 1 öö v das Haus so verfährt, werden n. eeehe eee Gemeinden festzulegen und ihnen ihre Mechte ““ e;- das Anstellungsrecht der Lehrer 8* di
9 j 8 1 2 8 Se 8 AA 8 1 e e egrüßen . ern, 8' 5 4 2 „ rige .17. 8 8 — 1 Unterrichtsverwaltung nur beitreten. Es muß Vorsorge getroffen steht, für eine weitere Dezentralisierung über. Von diesen rund nicht bloß die Zahlenden bleiben, sondern sie müssen auch Rechte Abg. Frnc (fr. Volkzp.): Auch ich werde die Sa der Gesetzentwurf geht grunkfllte Se 19 unser Gesetz, und der Kommission ngenn. ““ 8 ön werden, daß Lehrer, welche sich auf dem Lande wohl verdient gemacht 14 Millionen sind abzusetzen rund 186 000 ℳ, welche heute für die haben; die Lastenverteilung muß gerecht und erträglich gestaltet handeln, denn ich achte auch meinen Gegner eAbe che ruhig be⸗ Gesetz den Gemeinden und den Gutsbezirken vielfach schn in diesem der Schulunterhaltung aufbürden, so erhalten si 8 8 guch die Laft haben, auch Aussicht haben, in die besseren Stellen der Rektoren und Gemeinden von mehr als 25 Schulstellen bewilligt sind. Diese werden. Auch wir Gutsbesitzer wollen die Träger der Schullasten für uns doch um einen ganz verschiedenen Standpunkt “ sich auferlegt, und wo den Gemeinden die Mittel fehlen 8582 F 88 Recht, über die Konfessionalttät zu bestimmen⸗ vas A. beecpelehrn ungelangen (bört, börti im Jentrum), damit das fräb. Summe muß einschliezlch des Betrages von 520000 ℳ, welcher neu ehanen Fonetnns dieser Kegehens eir würaefezn elte verche wver dier nur eine Reine Geuvpe, vie dem omtwurfe opyostzosen dersnen Blefätän nanschenae nanüene die Miaszer Hetnat Zteufen sll die Schule immer eine fonsesenelle Scüf seir. Per
f firz 2 zf n 8 8 3 1 9ö dl elung; wir würd elende Heuchler „aber öße N. 6 orschläge wohlwolle üf E1 1 hristliche i jstlich⸗ 8 1 zeitige Ss-s der besten Krã “ 82 888 gefördert wird. für die Gemeinden über 25 Schulstellen bereitgestellt werden soll, zur sein, wenn wir schließlich vor dieser Konsequenz zurückschreckten Aber steht dabei hinter * dacz 8e Se n im Lande Lasten auf 5 vgblnn nde zn Kn 128 Kinder gewährleisten. Wir “ ve e lic, Ereepung ihrer Die Entwi lung des Instituts der Rektoren hat gerade in dem letzten unmittelbaren Verfügung des Unterrichtsministers verbleiben. Es der Grundbesitz kann nicht so einfach nach dem Peinzip der Leistungs⸗ füüher veröffentlicht hat, weil man eine starke Ovpositint fürch 1 Die Betroffenen dürfen nicht das Gefühl 829 . Le 2 In unserem Staate soll ein christliches, vetiesst aener hels Jahrzehnt besondere Fortschritte gemacht, sodaß hier eine stärkere Ein⸗ handelt sich bei diesen Bewilligungen um Ausnahmeverbältnisse fähigkeit herangezogen werden. Wir wollen eine Beteiligung an den aber ich sage: dieser Entwurf kommt i fürchtete; einer uferlosen Masse von Neuausgabe 7 mehr leben. Mag man auch die allgemei Uar reses B0 S fs z rläßli V G 8 1t 89. „Lasten, die der Gerechtigkeit entspricht, aber zur Härte darf Entwurf beendigt ni mmer noch, zu früb. Der Der Vorredner ni⸗ irrtümli zudgaben gegenüberzustehen. noch so hoch einschä venene mwerschliche Bildmg
wirkung der Schulaufsichtsbehörde unerläßlich erscheint. Ich hoffe, welche am zweckmäßigsten in jedem Falle von der Zentralinstanz zu diese Pfli ef 5 1 SSag Di kendigt nicht den Kampf, sondern entfesselt ihn erst k nimmt irrtümlich an, daß die Schuldeputationen voll⸗ vterliche “zen. uns steht doch das Christentu
daß diese Regelung die Zustimmung des hohen Hauses finden wird Ferhrer 8 b diese Pflicht nicht ausgestaltet werden. Die Schulverwaltung ie Schulunterhaltung bedarf sicherlich dringend der gef r ommen unter der Leitung der Schulaufsichtsinstanz stehen; sie oll⸗ das unerschütterliche Festhalten unseres Volkes am Ch it 8
3 9 . entscheiden sind. Außerdem ist der Betrag von einer Million abzu- darf auf diesem Gebiete nicht allmächtig bleiben, wie Regelung, darüber wird in der Kommission 86 1 gc etz ichen vielmehr nur selbst Organe der Schulaufsicht. Ich möchte sie sind noch viel höher. Die Vorlage will aus „besond ristentum Zu der Frage der staatlichen Ergänzungszuschüsse übergehend, er⸗ setzen, welcher ausdrücklich nicht zu laufenden, sondern zu einmaligen es auch nach diesem Entwurfe der Fall sein soll. In der der Entwurf enthält auch vieles, was nichts mit 1ees Schui bes Frage aufwerfen, ob nicht hier der Platz wäre, auch v die Simultanschulen zulassen. Es scheint nach diesem “ wähne ich zunächst die in den §§ 43 bis 47 vorgesehene Regelung von Bewilligungen dem Urterrichtsminister zur Verfügung gestellt ist; EEETö Sefrefdant e ddh kun bat 82 Entwurf rechtfertigt zunächst unfere weil⸗ nhege as 9c ee dnb 5 Erfahrungen für die Schule Anctenc., g- . deh Willkür des Provinzialschulrates F Baufonds. Ich habe bereits im vorigen Jahre hier im Hause die ferner 200 000 ℳ, welche zu Beihilfen bei Aufbringung der durch den Dr ö“ verwartane dat kohr in Zefürchtungen bezüglich der Beschränkung der Selbs⸗ E“ as die Schulverbände betrifft, s 1 eine solche Simultanschule eingerichtet 1¹ G 2. j 1 e ver Zeib gane besser in der Lage sein werden, diese Dinge mit der Regierun waltung. Ich b g der Selbstver⸗ nimmt ein Teil 1 b rifft, so soll. Kann man 8. et werden Erklärung abgegeben, daß die Staatsregierung eingehende Ermitte⸗ Staatszuschuß nicht gedeckten Beiträge zu den Alterszulagekassen bestimmt zu ordnen, als wenn das der letzteren allein überlassen bleibh. nls dem Skren. 4 kan firnen, nicht Eir Metnang d Ministers, daß BSchulverhände ber ghnefe fsorunde anf Fas öuu besonderer schulrat diese S g. n. c.12z.29 Eledem Provinzial⸗ lungen darüber angestellt habe, ob es nicht möglich sei, die Baulasteg sind; weiter 148 000 ℳ, welche für mittlere Schulen bestimmt sind, Grundlage der Heranziehung schlägt der Entwurf die gesammten deutung beizulegen ist. Die CE “ Be⸗ Gemeindeanstalt sein soll. Aber eine weit wichtigere Bar. eine Frage wie die konfessionelle muß einbeitlich ..“ wichtige durch Einführung des Versicherungsgedankens in tragbare, kleine, tun⸗- un d ein für dringliche Fälle vorbehaltener Restbetrag von 25 000 ℳ Maßstab wird unbedingt eine Korrektur lörigens kein Muster von Klarheit. Die Simultanschule . bb 81. Schulvorstände mit der Verfassung 8. gind. 22 . 8 von Heydebrand hofft auf die Durchdringung des chrüstlichen darch gübtene de Laseschn welenn um aaf diee Welse die he. Abnseben sud demnach eiwas üter 2 Milionen Mark. Es Hleiten Wrundsgenn aheh gereche Mütsed z ner, e sh, Se,e nalte Kesnchme zugelafen. Dee konsessonelem Schuen köanem Atzrallsxum en heneiebeorsn T elem ne engen sehten, aber nich Gasnlfne abet in benatsezeng achir Cit daß ihm ale geeeh sonders drückende Last der plötzlich auftretenden großen Bauforde⸗ rund 11 850 000 ℳ übrig, welche als eigentlicher Dispositionskonds so ungleichmäßig wirkende Steuer, daß sie unmöglich als Maßsta schulen ohne EEEEE errichtet werden, die Simultan⸗ Kreisschulinspektors Schulvorsta eine Berufung des Kinder in henUmaschrgen ze veistiche Eltern nicht zwingen, ihre rungen nach Möglichkeit zu vermindera. Die Bedenken, die sich einer gegenwärtig auf die Regierungen behufs Gewährung widerruflicher verwendet werden kann. Ueberhaupt kann doch das Prinzip der Im übrigen dürfen acg gh afe hchahes feitben. eine Abhängigkeit zu bringen, 98 e in Ladenberg hat bereits bei der Beratung ZZ 802 weiter gehenden Ausgestaltung dieses Planes entgegenstellten, haben Beihilfen an leistungsschwache Schulverbände mit 25 und weniger 88 — solchen Institution, 23 der man doch vreh errichtet werden. Es steht aber nichts davon geschrieben wes 8 ö nicht einverstanden sein damit, daß die Schulauffich dif Reerm für die konfessionelle Schule eintrete, Lum die 8 fich nicht beseitigen lassen. Der Entwurf beschräntt sich dem⸗ Schulstellen verteilt sind. Die näheren Einzelheiten äber die Be⸗ vr I1. 2 ö ba niche so v veneeeheß Gründen zu verstehen ist. Die Entscheidung der Selbst⸗ wir g8 e hineingebracht wird in einem Sinn, wie für die ee zu gewähren. Beim Kompromißantrag wurden gemäß darauf, in § 44 jeden Schulverband mit 25 oder weniger rechnung des Betrages sind⸗ zweckmäßig der kommissarischen Er⸗ 8 6 G öllig dinsalibönde. ö“ 8 b 2 des Entwurfs wurf niiht nar —2 Sg lhsben nach diesem Ent⸗ will Posen --. e-AeIL. e. Gründe angefüber Man — Schulstellen zu einer mäßigen Baufondsansammlung gesetzlich zu] örterung vorzubehalten. (Schluß in der Zweiten Beilage.) „und selbst wenn die Schulaufsichts⸗ konfessionelles Organ um den Schullnspektor herun Henganch 8 Flonders geeignet sein sonl einen Auseleiche v 8 gensätze herbeizuführen. Nach meinen Erfahrungen kann die