1906 / 10 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

kraft wird immer die eigeniliche Domäne der Sängerin sein. In der Phi lharmonie gab an demselben Abend der junge Geigen⸗ künstler Mischa Elman mit dem Philharmonischen Orchester vor zahlreich oersammelter Zuhörerschaft ein Konzert mit glänzendem, verdienten Erfolge und rechtfertigte wieder seinen guten Ruf durch die höchst respektable Wiedergabe eines Violinkonzerts von Alexander Glazounow (A⸗Moll), das hier noch nicht zu Gehör gebracht worden ist. Das Werk ist interessant, wie alles von Glazounow, aber es gehört nicht gerade zum Wertvollsten, was er erschaffen, es entbehrt ebenso des einheitlichen Charakters wie auch der beim Komponisten sonst so anmutenden farbenreichen Instrumentation. Die Solopartie bot aber dem jungen Künstler reichliche Gelegenheit, seine tadellose Technik wie sein bewundernswertes Vortragstalent zu entfalten. Er spielte das Konzert mit großem, schönen Ton, mit feinem Stilgefühl und erstaunlichem Temperament und brachte die nationale Eigenart der Komposition zum vollsten Ausdruck. größer und glänzender zeigte sich der junge Geiger in der meisterhaften Wiedergabe von Beethovens Violinkonzert in D⸗Dur (Op. 61), mit dem er den Hörern einen wahrhaft künstlerischen Genuß bereitete. Das vierte Abonnementskonzert des Waldemar Meyer⸗ Quartetts am Dienstag in der Singakademie war ein Schubert⸗Abend. An erster Stelle stand das Streichquartett in D⸗Moll (nadhgelassenes Werk), das namentlich in seinem ersten Satz viel leidenschaftlichen Sturm entfesselt. Den Beschluß des Abends bildete das liebliche „Forellenquintett“, in dem man den Pianisten Joh. Wysman aus Amsterdam als einen Künstler von feinem musikalischen Stilgefühl kennen lernte. So gab es denn auch das D⸗Moll⸗Quartett hat als Mittelsatz ein Andante mit Variationen viel Musik in Variationsform. Und daher hatte man mit gutem Grunde Herrn Sistermans den ver. des Programms übergeben, der mit wohlklingender Stimme ünf Perlen Schubertscher Liederpoesie zu Gehör brachte und namenklich mit der „Gruppe aus dem Tartarus“ einen starken Erfolg errang. Das Konzert war wieder, wie seine Vorgänger, stark besucht und das Publikum in beifallsfreudiger H Die junge Geigerin Amalie Birnbaum ließ sich, gleichfalls am Dienstag, wieder im Beethoven⸗Saal hören. Die: bescheidene Art ihres Vortrags, die nichts erzwingen will, was dem jungen Können noch unmöglich ist, nahm sehr für sie ein. Mit weichem Ton und freund⸗ lichem Ausdruck wurden alle Stücke vorgetragen; mit der Technik ist es freilich noch nicht allzugut bestellt, die Töne verwischen sich zu leicht; dafür sprach aber die natürliche, wenn auch noch nicht tiefgehende Empfindung wohltuend an. Mit den Violinvorträgen wechselten Gesangsvorträge ab, die die bekannte Sängerin Else Vetter durch⸗ führte. Die kleine, sonst ganz gut gebildete Altstimme zeigte sich am besten im belebten Vortrag; das Piano war dagegen klanglos und nüchtern und glich in seiner Wirkung mehr einem tonlosen Sprechen als Singen. Einzelne Lieder, wie die von H. van Eyken, gelangen recht gut. 8 8 setan Zajiec und Heinrich Grünfeld gaben am Mitt⸗ woch in der Singakademie unter außerordentlich starker Be⸗ teiligung von seiten des Publikums ihr zweites Abonnementskonzert. An der ersten und einzigen größeren Nummer des Programms, dem Suintett in Es⸗Dur von R. Schumann, wirkten neben den Konzert⸗ gebern noch die Herren Alfred Grünfeld, Hans Diestel und Hans Hasse mit, sodaß dem Werk eine ausgezeichnete stimmungsvolle Wiedergabe gesichert war. Im übrigen gab es in reicher Zahl Einzelvorträge auf der Geige, dem Klavier und dem Vidloncell; es waren durchgängig kleinere Stücke, die alle so ausgezeichnet gefielen, daß Zugaben lebhaft verlangt und auch freundlich gewährt wurden. Elisabeth Ohlhoff sang mit ihrer angenehmen Stimme u. a. Schottische Lieder, die von Haydn nach Volksmelodien mit Triobegleitung gesetzt sind; die naive Fröhlichkeit und Schalk⸗ haftigkeit, die den Texrt wie die Melodie und Begleitung gleichmäßig durchdringen, kamen im Vortrag ebenso frisch wie warmblütig zum Ausdruck. Der Klavierabend, den William A. Becker um dieselbe Stunde im Beethoven⸗Saal gab, fand wohl freundliche Anerkénnung, konnte

Noch:

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Götz von Berlichingen“ in der bekannten Pl.ung aufgeführt.

Die Erstaufführung von Gerhard Hauptmanns neuem Werk „Und Pippa tanzt findet am Freitag, den 19. d. M., im Lessing⸗ theater statt. Der Vorverkauf und die Verausgabung der auf Bestellung reservierten Billette beginnt am Sonntagvormittag um 10 Uhr. 8 8 .

8

In Leipzig ist, wie die Blätter melden, am 9. d. M. der be⸗ kannte Baritonist des dortigen Stadttheaters Otto Schelper, der erste Alberich der Bayreuther „Nibelungen“⸗Aufführungen, gestorben. Er war am 10. April 1842 in Rostock geboren und gehörte seit 1876 der Leipziger Oper, an die er als Nachfolger Eugen Guras berufen wurde, als deren hervorragendstes Mitglied an. Schelper war nicht nur ein stimmbegabter, musika. lischer Sänger, sondern eine künstlerische Persönlichkeit; er hielt sich nicht, wie viele seiner Kollegen, an ein engbegrenztes Fach, sondern be⸗ wältigte die heterogensten gesangsdramatischen Aufgaben in einer Weise, die stets fesselte und stets überzeugte.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin sandte gesbern an den Staatsminister Dr. Schönstedt in Berlin folgendes Tele⸗ ramm: 8 „Ich habe Ihr gestriges Telegramm mit der Anzeige von der erfolgten Konstituierung des Deutschen Komitees zur Exrrichtung einer Musteranstalt für Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit mit Dank und Freude empfangen. Ich bin gern bereit, das Mir angetragene Protektorat zu übernehmen, und hoffe, daß es der vereinten Arbeit so vieler Männer und vH bald gelingen möge, das für unser Volks⸗ wohl so bedeutende Werk zur Vollendung zu bringen. 4 Auguste Victoria, I. R.“

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurden zu Mitgliedern zur Teilnahme an den Verhandlungen des Preußischen Städtetages die Stadtvv. Dr. Langerhans, Michelet, Cassel, Singer und Rosenow gewählt. Nach Erledigung einer großen Reihe von Rechnungssachen folgte der Bericht des Stadtv. Liebenow namens des vorberatenden Ausschusses über die Vorlage, betreffend den armenärztlichen Dienst. Der Ausschuß empfahl folgende Beschlußfassung: „Die Ver⸗ sammlung ersucht den Magistrat: 1) eine Bestimmung für die Armen⸗ ärzte zu erlassen, nach welcher unter Zustimmung der betreffenden

Armenkommissionsvorsteher ausnahmsweise die Konsultation beziehungs⸗

die Behandlung stattet ist; 2) die Armenarztbezirke zu nd einzuteilen, wozu ein beigefügter Entwurf zur Berücksichti⸗ ung überwiesen wird; 3) das Gehalt der Armenärzte ent⸗ sbreen. zu erhöhen; 4) besoldete Spezialärzte anzustellen.“ Vom Stadtv. Sachs wurde beantragt, die Nummern 1 und 4 des Ausschußantrags abzulehnen. Ferner lag folgender Antrag des Stadtv. Koblenzer vor: „Die Versammlung ersucht den Magistrat, eine Bestimmung für die Armenärzte zu erlassen, nach welcher für die Patienten Vor⸗ und Nachmittags je eine Sprech⸗ stunde abgehalten wird“. Nach längerer Debatte wurden, unter Ab⸗ lehnung des Antrages Koblenzer, in namentlicher Abstimmung die streitigen Punkte des Ausschußantrages, Absatz 1 und Absatz 4, ab⸗ gelehnt, die Absätze 2 und 3 angenommen. Nachdem sodann noch einige kleinere Vorlagen erledigt worden waren, erfolgte die Ver⸗ tagung der Versammlung. An die öffentliche schloß sich eine geheime Sitzung. 1“

des Armenarztes eines Nachbarbezirks ge⸗

weise vermehren und neu

Das Königliche Institut für Meereskunde, Georgen⸗ straße 34 36, veranstaltet in der kommenden Woche, Abends 8 Uhr,

In der Abteilung Berlin der Deutschen Kolonial⸗ gesellschaft findet am Montag, den 15. d. M., Abends 8 Uhr, im Kolonialheim (Schellingstraße 3) ein Diskussionsabend statt. Der Direktor Hupfeld spricht über: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Togo“. Gäste, nur Herren, sind willkommen.

Zwei Schriftstellerinnen lasen in den letzten Tagen aus eigenen Werken vor. Den Anfang machte am Dienstag Sophie von Khuenberg im „Lyceum⸗Klub“. Die liebenswürdige Wiener Dichterin, deren Novellensammlung „Heiterer Himmel“ vor kurzem unter den Neuerscheinungen des Weihnachtsbüchermarkts hier gewürdigt worden ist, trug eine Reihe ernster und lustiger Gedichte und Erzählungen, teils hochdeutsch, teils in österreichischer Mundart vor, die durch Form und Inhalt ebensosehr fesselten, wie durch die lebhafte, charakteristische Art, in der sie dargeboten wurden. Ein ganz anderer, aber nicht minder wirksamer Humor ist Edela Rüst eigen, die am Mittwoch im Architektenhause Proben ihrer Erzählerkunst zum besten gab. Ihre Heimat ist Ostpreußen, dessen derbe, biedere Eigenart sie vortrefflich schildert und dessen drolligen Dialekt sie auch als Vor⸗ tragskünstlerin vollkommen beherrscht. Einige Kapitel aus ihrem er⸗ folgreichen Roman „Die Baronsche“, sowie kleinere ostpreußische Ge⸗ schichten versetzten das Publikum in heiterste Stimmung. Auch ihr wurde lebhafter Beifall zuteil.

Ueber „Jugendideale“ wird im Auftrage des Verbandes Berliner Abstinenzvereine in einem am Montag, Abendz 8 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses stattfindenden Vortrags⸗ abend Dr. Strecker sprechen. Es folgt freie Aussprache. Jeder⸗ mann, insbesondere die Schülerinnen und Schüler aller Schulen sind dazu willkommen. Am voraufgehenden Sonntagabend veranstaltet der Deutsche Bund abstinenter Frauen (Ortsgruppe Berlin) in der Aula des Realgymnasiums in Charlottenburg (S ill straße 27 32) einen öffentlichen Vortragsabend. 8

1

Stettin, 11. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Stadt⸗ verordnetensitzung wurden 65 000 als einmalige Teue⸗ rungsbeihilfe den Beamten und sonstigen im Dienste der Stadt stehenden Personen mit nicht mehr als 2000 Ein⸗ kommen bewilligt. In geheimer Sitzung wurde aus Anlaß der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin der Betrag von 50 000 bewilligt als Beitrag 19 eines städtischen Krankenhauses für Lungen⸗ eidende. 0

Bonn, 12. Januar. (W. T. B.) Dem „Bonner General⸗ anzeiger“ zufolge ist hier der altkatholische Bischof, Professor Dr. Theodor Weber heute früh nach längerer Krankheit gestorben.

Dresden, 11. Januar. (W. T. B.) Die hiesige Straf⸗ kammer verurteilte heute den ehemaligen Schutzmann, jetzigen Fabrikarbeiter Pauli wegen Beteiligung an den Demon⸗ strationen, wegen Selsdtehanc und Vergehens gegen die Verkehrs⸗ ordnung, begangen am 3. Dezember auf dem Altmarkte, zu drei Monaten Gefängnis und einer Woche Faff Der Handarbeiter Karl Heinrich Riebak wurde wegen Beteiligung an den Straßen⸗ kundgebungen in der Nacht zum 17. Dezember zu einem Jahr vier Monaten Gefängnis und sechs Wochen Haft verurteilt.

Saillagousse (Dep. Pyrenées⸗Orientales), 11. Januar. (W. T. B.) Ein im Bau begriffener Tunnel der elektrischen Bahn in Villefranche, nahe Bourg⸗Madame, stürzte ein. Bisher wurden die Leichen von 3 Männern geborgen. 20 andere

sind noch verschüttet. 1 Saint Louis, 11. B.) Nach einer

Januar. (W. T.

aber doch keine rechte Freude bereiten. Leben in den Vorträgen, die technisch ganz waren.

sitionen kaum entsprachen.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Don Juan“, Oper in zwei Akten von W. A. Mozart, gegeben. Herr Berger singt die Titelrolle, in den andern größeren Aufgaben sind die Damen Herzog, Rothauser, Dietrich, die Herren Nebe, Jörn, Griswold

und Krasa beschäftigt.

Es lag wenig innerliches gut ausgearbeitet Im Ausdruck und auch in den angewandten Zeitmaßen zeigten sich manchmal Willkürlichkeiten, die dem Geist der Kompo⸗

folgende öffentliche,

mit Lichtbildern. Abend von 12.

vergriffen.

Herren und Damen zugängliche Vorträge: Am Dienstag spricht G. von Zahn⸗Berlin über Fahrten an den Küsten der Adria, mit Lichtbildern; am Donnerstag und am Sonnabend der Professor Plate⸗Berlin über die Bahama⸗Inseln und ihre Tierwelt, Einlaßkarten sind zum Preise von 25 für den bis 2 Uhr Mittags und an den Vortragsabenden 8 selbst von 6 Uhr ab im Institut zu haben; außerdem in der Feit von 9 bis 4 Uhr im Deutschen Flottenverein, Bernburger Straße 35 I. Zum Vortrage des Herrn von Zahn sind die Einlaßkarten bereits

Meldung des „Reuterschen Bureaus“ stürzte bei einem Eisenbahn⸗ unfall, der sich auf dem hiesigen Hauptbahnhofe ereignete, ein Schlafwagen 15 Fuß hoch 6 Personen sind verletzt worden.

von einem erhöhten Gleis hinunter.

““

setzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Soanabend: Opern⸗ haus. 12. Abonnementsvorstellung. Don 29 Oper in 2 Akten von Follpang Amadeus Mozart. Tert von Lorenzo da Ponte. Nach dem Original der ersten Aufführung in Prag, übersetzt von Her⸗ mann Levi. Mustikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr. 1

Schauspielhaus. 13. Abonnementsvorstellung. Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. Schauspiel in 5 Aufzügen von W. von Goethe. Regie: Herr Regisseur Hertzer. Anfang 7 Uhr

Sonntag: Opernhaus. 13. Abonnementsvorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wart⸗ burg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. Die ständigen Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben.

Schauspielhaus. 14. Abonnementsvorstellung. Macbeth. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Nach der Schlegel⸗Tieckschen Ueber⸗ setzung. Anfang 7 ½ Uhr.

Neues Operntheater 4. Billettreservesatz. Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf L'Arronge. Anfang 7 ½ Uhr. Der Billettoorverkauf bierzu findet an der Tageskasse des Königlichen Schauspiel⸗ bauses gegen Zahlung eines Aufgelbes von 50 für jeden Sitzplatz statt.

Montag: Neues Operntheater. en Besten der Witwen⸗ und Waisenkasse der astwirteinnung: Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Terxt mit Benutzung des Wolfgang von Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 7 ½ Uhr. Der Vorverkauf der Billette findet, soweit über sie nicht anderweit ver⸗ fügt ist, am Schalter III des Königlichen Opern⸗ hauses statt.

Deutsches Theater. Sonnabend: Der Kauf⸗

mann von Venedig. Lerliner Theater. Sonnabend: Edles Blut. Eonntag: Gustspiel des Theaters des Westens.

Lessiugth. nter. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Elga. Sonntag,

Abends 7 ½ Uhr: Montag, Aben

Nachmittaos 3 Uhr: Die Weber. Die Wildenne; 8 Uhr: Norch.

mittags 4 Uhr: Letzte Kindervorstellung⸗ Hünsel

Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Ueber unsere Kraft. (I. Teil.) Schauspiel von Björnstjerne Björnson.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nora. Abends 8 Uhr: Zwei glückliche Tage.

( Menzc Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft.

I. Teil.

N. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Haus. Drama in 3 Auf⸗ zügen von Max Dreyer.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Crainquebille. Die Bäuerin. Abschied vom Regiment. Abends 8 Uhr: Der Veilchenfresser.

Montag, Abends 8 Uhr: Nora.

8

Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonnabend, Nachmittgs 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Hamlet. Abends 8 Uhr: Schützenliesel. (Fritz Werner, als Gast.)

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Die Zauberflöte. Abends 8 Uhr: Schützen⸗ liesel. (Fritz Werner, als Gast.)

Montag: Die lustigen Weiber von Windsor. Anfang 8 Uhr. E1““

1 EE“ öu“ Komische Oper. Sonnabend: Die Boheème. Anfang 8 Uhr. 3

Neues Theater. Sonnabend: Ein Sommer⸗ nachtstraum. Anfang 7 ½ Uhr.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonn⸗ abend: Der Weg zur Hölle.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zum 75. Male: Der

Prinzgemahl. Lustspiel

in 3 Akten von Leon tna und Jules Chancel. Deutsch von Wilhelm al.

Sonntag und folgende Tage: Der Prinzgemahl. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Herkulespillen.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73.) Direktion: Kren und Schönfeld. Sonnabend, Nach⸗

und Gretel. Abends 8 Uhr: Bis früh um Fünfe! Schwank mit Gesang in 3 Akten von Kren und Arthur Lippschitz. Musik von Paul

ncke.

Sonntag und folgende Tage: Bis früh um Fünfe!

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Hochtourist. (Guido Thielscher in der Titelrolle.)

8

ZBentraltheater. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Bei halben Preisen (ein Kind frei): Prinzeßchen Goldtraut. Märchen in 4 Bildern. Abends 8 Uhr: Neueinstudiert: Das süße Mädel. Operette in 3 Akten. (Lolo: Mia Werber. Floria: Karl Schulz.)

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Bettelstudent. Abends 7 ½ Uhr: Das süße Mädel. (Mit Mia Werber und Karl Schulz.)

Montag, Abends 8 Uhr: Vorstellung zu halben Preisen: Der Zigeunerbaron. 1“

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof riedrichstraße.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die

etterfahne. Sonntag und folgende Tage: Die Wetterfahne.

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Konzert von Wilhelm Backhaus (Klavier) mit dem Philharmonischen Orchester (Dirigent: August Scharrer).

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: II. Klavierabend von Helene Morsztyn.

Beethoven⸗Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: II. Liederabend von Elena Gerhardt. Mit⸗ wirkung: Professor A. Nikisch.

Aönigliche Hochschule für Mustk, Theater⸗ saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Musikabend von Leo Schrattenholz. Mitwirkung: Gabriele Wietrowetz, Professor Rob.,. Hausmann und Kammervirtuose N. Mühlfeld.

Großer Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wohltätigkeitskonzert des Vaterländischen

Birkus Albert Schumann. Sonnabend, Abends präzise 7 ½ Uhr: XVII. Grande Soirée High-Lire. Galaprogramm. U. a.: Die persische Karawane: Mirza Golem⸗Truppe. Die berühmten Turmspringer, echt sibirische Hunde⸗ meute, vorgeführt von Mr. Hodgini. jugendliche Schulreiterin Fräulein Dora Schu⸗ mann. Los Queirolos, Spaniens beste Akrobaten, 8 Personen. Direktor Albert Schu⸗ manns neue und moderne Dressuren. Miß Alice. Mlle. Eugenie. Miß Cashmore. Ferner: Die neuengagierten Spezialitäten und die besten Springpferde des Marstalls. Zum Schluß: Diediesjährige große Ausstattungspantomime: Femina, das neue Frauenreich. Entworfen und auf das glänzendste inszeniert vom Direktor Albert Schumann.

Sonntag: Zwei Galavorstellungen. Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Ein Kind frei. Abends 7 ½ Uhr: Femina. In beiden Vorstellungen: Mirza Golem⸗ Truppe.

——— Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Oberleutnant von Kummer mit Anna Edle von Oetinger (Carlshof bei Darmstadt). Hr. Rittmeister Rudolf Frhr. von Wechmar mit Frl. Elisabeth von Hefner⸗Alteneck (Berlinf Hr. Oberleutnant Hans Fritz von Kotze m Frl. Hedwig Jouanne (Santomsschel).

Geboren: Ein Tochter: Hrn. B. Engel (Essen, Ruhr). Hrn. von (Guhlau).

Gestorben: Hr. Professor Karl Frhr. von Fritsch (Halle a. S.). Hr. Geheimer Regierungsrat, Profe sor Heinzerling (Aachen). Fr. Professor

r. Eberhard Marggraff (Groß⸗Lichterfelde). r. Landgerichtsrat a. D. Carl Adamscheck Oppeln). Hr. Leutnant Gustav Wendenburg Seree enr Selina Baronin von Laffert, geb. von Behr a. d. H. Renzow (Schwerin i. M.)

Femnets angelin

Verantwortlicher Redakteur:

Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen

Frauenpereins Charlottenburg.

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

6

Die beliebte

zum Deutschen Reichsanzeiger un

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 12. Januar

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die allgemeinen Bestimmungen über die Ver⸗ gebung von Leistungen und Lieferungen sind durch Erlaß vom heutigen Tage neu geregelt worden.

In der Anlage übersende ich einen Abdruck des Erlasses ur Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen, die Durchführung 8 neuen Bestimmungen für Ihren Geschäftsbereich zu über⸗ wachen. Durch die gewissenhafte Beobachtung dieser Bestim⸗ mungen seitens der Baubeamten werden die Klagen, die über die Handhabung des Verdingungswesens so vielfach laut eworden sind, sich zum größten Teile beseitigen lassen. Peitere Abdrücke des Erlasses sind für die Lokalbaubeamten

beigefügt.

bauverwaltung erforderlichen Abdrücke werden nachfolgen Berlin, den 23. Dezember 1905. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Budde.

An die Herren Oberpräsidenten in Danzig, Breslau Magdeburg, Hannover, Münster und Koblenz, die Herren Regierungspräsidenten und die

Miinisterialbaukommission hier.

Ministers der öffentlichen betreffend 1 das Verdingungswesen.

Der Erlaß vom 17. Juli 1885 II a (b) 12 252, III. 12 142,

I. 3763 (E. V.⸗Bl. Nr. 18, Min.⸗Bl. S. 147 ff., Zentr.⸗Bl. d. Bauv. S. 319 ff.), betreffend das Verdingungswesen, wird hiermit aufgehoben. An Stelle der durch diesen Erlaß eingeführten „Allgemeinen Bestimmungen, betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen“, treten die nachstehenden, anderweit festgestellten allgemeinen Bestimmungen vom 1. Januar 1906 ab in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1905. 8 Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Budde. An die Herren 1 zu Danzig, Breslau Magdeburg, Hannover, Münster und Koblenz, die Herre Regierungspräsidenten, die Ministerialbaukommission un die Königlichen Eisenbahndirektionen. EWT1P

Allgemeine Bestimmungen,

betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen.

Inhaltsübersicht. 1. Arten der Vergebung. 8 II. Verfahren bei Ausschreibungen. G

1) Gegenstand der Ausschreibung.

2 v für die Vertragserfüllung.

Bekanntmachung der Ausschreibung. Bewerbungsfrist. Zuschlagsfrist. Bedingungen Lieferungen.

7) Eröffnung der Angebote.

8) Zuschlagserteilung. 3

III. Abschluß förmlicher Verträge. 1) Form der Verträge. 2) Fassung der Verträge. 8 IV. Inhalt und Ausführung der Verträge. Zahlung. Sicherheitsleistung. 88 Mehr⸗ oder Minderaufträge. Vertragsstrafen. 1 Ueberwachung der Ausführung Meinungsverschiedenheiten. Kosten des Vertragsabschlusses. Zeugnisse für die Unternehmer 9) Rechnungslegung. Anlagen:

für die Bewerbung um Arbeiten und

Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen.

4 Muster zu den in Abschnitt IV vorgeschriebenen Urkunden.

I. Arten der Vergebung. (1) Leistungen auszuschreiben. 1 (2) Mit Ausschluß der Oeffentlichkeit engerer Bewerbung ausgeschrieben werden: 1) Leistungen und Lieferungen, die nach ihrer Eigenart nur ein beschr nkter Kreis von Unternehmern in geeigneter Weise ausführt; 2) Leistungen und Lieferungen, bezüglich deren in einer öffentlichen Ausschreibung ein annehmbares Ergebnis nicht erzielt worden ist; 3) sonstige Leistungen und Lieferungen, deren überschläglicher Ge⸗ samtwert den Betrag von 5000 nicht übersteigt, sofern besondere Gründe für die Ausschreibung zu engerer Bewerbung vorhanden sind. In diesem Falle sind in der Regel mindestens drei und höchstens sechs Bewerber, bei deren Auswahl nach Möglichkeit zu wechseln ist, zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. (3) Unter Ausschluß jeder Ausschreibung kann die Ver⸗ gebung erfolgen: 1) bei Gegenständen, deren überschläglicher Wert den Betrag von 3000 nicht übersteigt; 1 1 bei Dringlichkeit des Bedarfs;

können zu

3) bei Leistungen und Lieferungen, deren Ausführung besondere Kunstfertigkeit erfordert oder unter Patent⸗ oder Musterschutz steht;

4) bei Nachbestellung zur Ergänzung des für einen bestimmten Zweck ausgeschriebenen Gesamtbedarfs, sofern kein höherer Preis ver⸗ einbart wird als für die Haupt⸗Lieferung oder Leistung.

Bei der Auswahl der Unternehmer ist nach Möglichkeit zu wechseln, auch sind dabei die ortsangesessenen Gewerbetreibenden vor⸗ zugsweise zu berücksichtigen.

3 II. Verfahren bei Ausschreibungen. Gegenstand der Ausschreibung.

(1) Der Gegenstand der Ausschreibung ist in allen wesentlichen

Beziehungen bestimmt zu bezeichnen.

(2) Ueber alle für die Preisberechnung erheblichen Nebenumstände sind vollständi e, eine zutreffende Beurteilung der Bedeutung derselben ermöglichende Angaben zu machen.

di (3) Für die Ausführung von Bauten sind zur Verabfolgung an ie Bewerber bestimmte Verdingungsanschläge aufzustellen,

Die sur allgemeinen Verfügung Nr. 3 für die Wasser⸗

und Lieferungen sind in der Regel özffentlich

gegebenenfalls unter Zuziehung besonderer Sachverständiger. In den Anschlägen sind sämtliche Hauptleistungen sowie die Nebenleistungen, die zwar zur planmäßigen Ausführung der Leistung oder Lieferung nach Verkehrssitte mitgehören, aber für die Preisbemessung besondere Bedeutung besitzen, ersichtlich zu machen. Soweit angängig, sind den Verdingungsanschlägen die zur Klarstellung der Art und des Umfangs der zu vergebenden Leistungen und Lieferungen geeigneten zeichnerischen Darstellungen und Massenberechnungen beizugeben.

(⁴) Die Verdingungsanschläge dürfen von der Behörde ermittelte Preisansätze nicht enthalten. 8 . 65) Bei der nsh von Erdarbeiten ist den Bewerbern die Möglichkeit zu bieten, sich von dem Ergebnis der angestellten Untersuchungen über die Bodenbeschaffenheit Kenntnis zu verschaffen, auch dieserhalb selbst Untersuchungen anzustellen. Eine Gewähr für die gleiche Bodenbeschaffenheit an den Stellen, an welchen Bohrungen nicht stattgefunden haben, kann von der Verwaltung jedoch nicht über⸗ nommen werden.

(6) Bei umfangreicheren Massen berechnungen und Zeich⸗ nungen, von denen den Bewerbern Vervielfältigungen nicht zur Ver⸗ fügung gestellt werden können, ist ihnen die Einsichtnahme zu gestatten.

(7) Das Verfahren des Abbietens nach Prozenten des Kostenanschlags darf nur ausnahmsweise in denjenigen Fällen an⸗ gewendet werden, in denen dies für einzelne Verwaltungszweige durch b Vorschriften zugelassen ist. Die Abbietungen haben schriftlich zu erfolgen.

. 68) Die Verdingung von Arbeiten und Lieferungen zu Bauaus⸗ führungen in einer Bauschsumme ist nur im Ausnahmefalle mit Genehmiguug der vorgesetzten Dienstbehörde zulässig. Auch in diesem * bedarf es eines bei der Verdingung als Baubeschreibung dienenden ostenanschlags, wobei die Vorschriften unter (1) bis (3) sinngemäße Anwendung finden. 8 8

(9) Die Ausschreibungen sind tunlichst derart zu zerlegen, daß auch kleineren Gewerbetreibenden und W. die Beteiligung an der Bewerbung ermöglicht wird. ei größeren Arbeiten oder Lieferungen, die ohne Schaden für die gleichmäßige Ausführung ge⸗ trennt vergeben werden können, hat daher die Vergebung in der Regel den verschiedenen Gewerbs⸗ und Handwerkszweigen entsprechend zu erfolgen, auch ist in geeigneten Fällen die Verdingung nach den Arbeiten und den zugehörigen Lieferungen zu trennen. Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die einzelnen Gewerbs⸗ und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder Lieferungen in mehrere Lose zu teilen.

(10) Die im späteren Verlauf des Baues auszuführenden Arbeiten sind erst auszuschreiben, wenn sie genau beschrieben und zeichnerisch dargestellt sind.

(11) Bezüglich der Beschaffenheit zu liefernder Waren und der Abmessung zu liefernder Gegenstände sind ungewöhnliche, im Handel nicht übliche Anforderungen nur insoweit zu stellen, als dies „unbedingt notwendig ist. .

(12) Bei Lieferungen dürfen bestimmte Ursprungsorte oder Bezugsquellen im allgemeinen nicht vorgeschrieben, bei Waren, die in geeigneter Beschaffenheit im Inlande zu haben sind, darf der ausländische Ursprung nicht zur Bedingung gemacht werden.

(13) Ist bei Lieferungen der Kenntnis der Bezugsquelle (der Fabrik) eine besondere Bedeutung für die Beurteilung der Güte bei⸗ zumessen, so ist von dem Bewerber die Namhaftmachung des Fabrikanten, von dem die Waren bezogen werden sollen, zu ver⸗ langen; auch können gegebenenfalls Angaben über die zur Herstellung der Waren verbrauchten Roh⸗ und Hilfsstoffe erfordert werden. Die Mitteilungen werden vertraulich behandelt.

2) Fristen für die Vertragserfüllung.

(1) Für die Ausführung der Leistungen oder Lieferungen sind ausreichend bemessene Fristen unter Berücksichtigung der Lage des Marktes, der Jahreszeit und der Arbeitsverhältnisse zu bewilligen. Der Tag, an welchem spätestens mit der Ausführung begonnen sein muß, ist anzugeben.

(2) Bei fortlaufen dem Bedarf sind die Lieferfristen sachgemäß zu verteilen, wobei möglichst dem Bedürfnis der Lieferer nach gleich⸗ mäßiger Beschäftigung Rechnung zu tragen ist.

(3) Muß bei dringendem Bedarf die Frist für eine Lieferung ausnahmsweise kurz gestellt werden, so ist die besondere Beschleunigung nur für die zunächst erforderliche Menge vorzuschreiben.

3) Bekanntmachung der Ausschreibung.

(1) Bei der Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen durch Zeitungen und Fachschriften sind die dieserhalb ergangenen Vorschriften zu beachten. 8

(2) Die Bekanntmachungen müssen in gedrängter Form diejenigen Angaben vollständig enthalten, die für die Entschließung zur Fe⸗ teiligung an der Bewerbung von Wichtigkeit sind. Insbesondere sind darin aufzuführen:

GSegenstand und Umfang der Leistung oder Lieferung nach den

mesentlichsten Beziehungen, wobei die Teilung des Gegen⸗ standes nach Handwerkszweigen, Losen usw. hervorzuheben ist;

ie Frist für die Vertragserfüllung;

Ort und Zeit der Eröffnung der Angebote;

die Zuschlagsfrist; 7

der Preis der Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen und die Stellen, an denen sie eingesehen und von denen sie bezogen werden können.

(3) Bemerkungen über den Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern sind in die Bekanntmachungen nicht aufzunehmen.

(4) Die Bekanntmachungskosten werden von der ausschreibenden

Behörde getragen. 1. 4) Bewerbungsfrist.

Um den Bewerbern die notwendige Zeit zur sachgemäßen Vor⸗ bereitung der Angebote zu gewähren, ist vorbehaltlich einer durch besondere Umstände gebotenen größeren Beschleunigung der Zeit⸗ punkt der Eröffnung bei kleineren Arbeiten und leicht zu be⸗ schaffenden Lieferungen unter Bestimmung einer Frist von mindestens 14 Tagen, bei größeren Arbeiten mit einer solchen von mindestens 4 Wochen, vom Tage des Erscheinens der Bekanntmachung in dem zuletzt zur Ausgabe gelangenden Blatte an gerechnet, festzusetzen.

5 Zuschlagsfrist. (1) Die Zuschlagsfristen sind in allen Fällen, insbesondere aber bei Lieferungen solcher Waren, deren Preise häufigen Schwankungen unterliegen, möglichst kurz zu bemessen.

(2) Die Zuschlagsfrist darf in der Regel den Zeitraum von 14 Tagen nicht übersteigen. Ist eine Genehmigung höherer Instanzen erforderlich, so ist die Frist auf längstens 4 Wochen zu bemessen.

6) Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen. b

(1) Den öffentlichen Ausschreibungen sind die in der Anlage 1. zusammengestellten, von Zeit zu Zeit öffentlich bekannt zu machenden Bedingungen zu Grunde zu legen. G 1

(2) In den Ausschreibungen selbst ist demnächst nur auf diese

ekanntmachungen zu verweisen.

(3) Auf das Verfahren bei engeren Ausschreibungen finden diese Bedingungen mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß für die Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen usw., die den zur Bewerbung aufgeforderten Unternehmern zugestellt werden, eine Erstattung von Kosten nicht beansprucht wirde.

d Königlich Preußischen St

7) Eröffnung der Angebote. 8

(1) Zu der Verhandlung über die Eröffnung der Angebote werden nur die Bewerber und deren Vertreter, nicht aber unbeteiligte Personen zugelassen.

(2) Die eingegangenen Angebote werden im Beisein der Er⸗ schienenen eröffnet und mit Ausschluß der darin enthaltenen An⸗ gaben über Bezugsquellen und die zu verwendenden Stoffe ver⸗ lesen, soweit dies zur Klarstellung des Verdingungsergebnisses erforder⸗ lich erscheint. Bis dahin sind die Angebote unter Verschluß zu halten.

6(63) Ueber den Gang der Verhandlung wird eine Niederschrift an⸗ gefertigt, in der die Angebote in der Reihenfolge des Eingangs auf⸗ zuführen sind. Die Angebotsschreiben werden mit fortlaufender Nummer bezeichnet, der Niederschrift beigefügt und von dem die Ver⸗ handlung leitenden Beamten mit seiner Namensaufschrift versehen.

(4) Die Niederschrift wird verlesen und von den erschienenen Be⸗ werbern und Vertretern mit vollzogen. Eine Veröffentlichung der An⸗ gebote sowie der Niederschrift ist den Beamten nicht gestattet, jedoch können die Bewerber auf ihre Kosten Auszüge daraus erhalten.

(5) Nachträgliche Angebote bleiben unberücksichtigt.

(6) Gehen Angebote nach dem Beginn der Verhandlung ein, so sind sie in der Niederschrift als verspätet eingegangen zu bezeichnen. Solche Angebote werden nur dann berücksichtigt, wenn sie noch vor der Eröffnung des ersten Angebots dem die Verhandlung leitenden Beamten von dem Bewerber oder seinem Vertreter persönlich einge⸗ händigt worden sind, oder wenn das verspätete Eintreffen durch Um⸗ stände verursacht ist, die außer aller Schuld des Bewerbers liegen, auch die Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß das Ergebnis der Ver⸗ dingung bei Abfassung des Angebots bekannt war.

(7) Sofern die Feststellung des annehmbarsten Gebotes (vergl. unter 8) besondere Ermittelungen nicht erfordert und der die Ver⸗ handlung leitende Beamte zur selbständigen Entscheidung über den Zu⸗ schlag zuständig ist, kann die Erteilung des Zuschlages in der von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Niederschrift erfolgen.

r 8) Zuschlagserteilung.

„1) Die niedrigste Geldforderung als solche darf für die Ent⸗ scheidung über den Zuschlag keineswegs den Ausschlag geben.

(2) Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung an⸗ nehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der be⸗ Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot erteilt werden. .(3) Es sind nur solche Bewerber zu berücksichtigen, welche für die bedingungsmäßige Ausführung sowie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Handwerkern und Arbeitern die erforderliche Sicherheit bieten. Bewerber, von denen der ausschreibenden Behörde bekannt ist, daß sie ihren Beitragspflichten bei der Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenversicherung nicht nachzukommen pflegen, sind ausgeschlossen.

(4) In geeigneten Fällen sind die zuständigen Interessenten- vertretungen (Handwerks., Handels⸗ oder Landwirtschaftskammern) um Auskunft über die Leistungsfähigkeit nicht hinreichend bekannter Unternehmer zu ersuchen.

(5) Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind solche Angebote:

a. die den der Ausschreibung zu Grunde gelegten Bedingungen oder Proben nicht entsprechen;

b. die nach den von den Bewerbern eingereichten Proben für den vorliegenden Zweck nicht geeignet sind;

e. die eine in offenbarem Mißverhältnis zu der Leistung oder Lieferung stehende Preisforderung enthalten, sodaß nach dem ge⸗ forderten Preise an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht er⸗ wartet werden kann.

(6) Nur ausnahmsweise darf in dem letzteren Falle (zu c) der Zuschlag erteilt werden, sofern der Bewerber als zuverlässig und leistungsfähig bekannt ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahmsweise niedrigen Gebotes beigebracht sind oder auf Befragen beigebracht werden.

.-7) Die Bedürfnisse an landwirtschaftlichen Erzeug⸗ nissen sind, soweit dies ohne Schädigung fiskalischer oder anderer allgemeiner Interessen und ohne grundsätzliche Ausschließung des Handels ausführbar ist, tunlichst unmittelbar von den Produzenten zu erwerben.

(8) Bei der Vergebung von Bauten sind im Falle gleicher Preisstellung die am Orte der Ausführung oder in dessen Nähe wohnenden Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betriebe ausführen.

60) Liegen von mehreren Handwerkern gleichwertige Angebote vor, so sind bei der Zuschlagserteilung diejenigen Bewerber vorzugsweise zu berücksichtigen, die berechtigt sind, den Meistertitel zu führen 133 Gew.⸗O. und Art. 8 des Ges., betr. die Abänderung der Gew.⸗OQ. vom 26. Juli 1897, R.⸗G.⸗Bl. S. 663). 8

(10) Im übrigen ist bei öffentlichen Ausschreibungen der Zuschlag demjenigen der drei als Mindestfordernde in Betracht kommenden Bewerber zu erteilen, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste zu erachten ist.

810) Bei engeren Ausschreibungen hat unter sonst gleichwertigen Angeboten die Vergebung an den Mindestfordernden zu erfolgen. Sind ausnahmsweise den Bewerbern die näheren Vorschläge in betreff der einzelnen Anlagen und Einrichtungen überlassen worden, so ist der Zuschlag auf dasjenige Gebot zu erteilen, das für den gegebenen Fall als das geeignetste und zugleich in Abwägung aller Umstände als das preiswürdigste erscheint.

(12) Ist keines der hiernach bei öffentlichen und engeren Aus⸗ schreibungen in Betracht kommenden Mindestgebote füe annehmbar zu erachten, so hat die Ablehnung sämtlicher Gebote und die Einleitung eines neuen Verfahrens zu erfolgen.

III. Abschluß förmlicher Verträge.

1) Form der Verträge.

(1) Ueber den durch die Erteilung des Zuschlags zustande ge⸗ Vertrag ist der Regel nach eine schriftliche Urkunde zu errichten.

(2) Hiervon kann unter der Voraussetzung, daß die Rechtsgültigkeit des Svxö dadurch nicht in Frage gestellt wird, abgesehen werden:

a. bei Gegenständen bis zum Wert von 3000 Mark einschließlich;

b. bei Zug um Zug bewirkten Leistungen und Lieferungen;

c. bei einfachen Vertragsverhältnissen, über die ein alle wesent⸗ lichen Bedingungen enthaltender Brief⸗ oder Telegrammwechsel vorliegt.

(3) Wird in solchen Fällen von der Aufstellung einer schriftlichen Urkunde Abstand genommen, so ist in anderer geeigneter Weise z. B. durch Bestellzettel, schriftliche, gegenseitig anerkannte Auf⸗ zeichnungen für die Sicherung der Beweisführung über den wesent⸗ lichen Inhalt des Uebereinkommens Vorsorge zu treffken. .“

2) Fassung der Verträge.

(1) Die Fassung der Vertragsbedingungen muß knapp, aber be⸗ stimmt und deutlich sein.

(2) Den Verträgen sind die allgemeinen Vertragsbe⸗ dingungen zu Fermee⸗ zu legen, und zwar, soweit nicht ein anderes

sdrücklich bestimmt ist: 8

8 88 lich 1“ der Herstellung oder Veränderung von Bau⸗ werken (einschließlich Erdarbeiten), sowie bei sonstigen Werkverdingungen die „allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats⸗