dem Meliorationsbaubeamten, Regierungs⸗ und Baurat Hinrich Fahl in Danzig den Charakter als Geheimer Baurat, .
dem Oberroßarzt bei dem Hauptgestüt in Graditz Wil⸗ helm Pfeiffer zu Repitz, Kreis Torgau, den Charakter als Veterinärrat, 1
dem Mitgliede der Landwirtschaftskammer, Ritterguts⸗ besitzer Wilhelm Schwietzke in Lübben i. L., Kreis Lübben, dem Kreisboniteur, Rittergutsbesitzer Max Schwarzwäller in Obliwitz, Kreis Lauenburg i. P., und dem Vorstands⸗ mitgliede der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz, Rittergutspächter Karl Josef Hubert Meulenbergh zu Hofstadt, Landkreis Aachen, den Charakter als Oekonomierat
Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen zum 2. März 1906 nach der Stadt Königsberg, der Provinziallandtag der Provinz Westfalen zum 11. Februar 1906 nach der Stadt Münster und der Kommunallandtag für den Regierungsbezirk Cassel zum 19. März 1906 nach der Stadt Cassel berufen erde, sowie den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden zum 24. April 1906 nach der Stadt Wies⸗ baden zu berufen und den Regierungspräsidenten Dr. von Meister in Wiesbaden zum Stellvertreter des Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau in seiner Eigenschaft als Königlicher Kommissar für diesen Landtag zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinalangelegenheiten. An dem Lehrerinnenseminar in Löwenberg i. Schl. ist die bisherige kommissarische Lehrerin Marie Roeper als ordent⸗ liche L endgültig angestellt worden.
8 8 —
Finanzministerium.
Katasterämter Wehlau, Stuhm und
mi in den Regierungsbezirken Königsberg, be⸗
ehungsweise Marienwerder und Posen sind zu besetzen.
Linisterium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten. Regierungsbezirke Schleswig, Lüneburg und erg werden bis auf weiteres für Notierungen versorgungsberechtigter Anwärter geschlossen. 8 ist schleunigst durch das Amtsblatt zur öffentlichen
irtschaft, Domänen und Forsten.
85
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21
2* .* 4
78
89 8
An sämtliche Königlichen Regierungen (mit Aussch dderjenigen zu Aurich und Münstera).
gierungs
5
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1898 (Gesetzsammlung S. 152) wird hierdurch zur öffentlichen
ntnis gel das im Steuerjahre 1905 kommunal⸗ bgabepflichtige Reineinkommen der im preußischen Staats⸗ geziete belegenen Teilstrecke Strasburg U.⸗M. — Landes⸗ grenze der Mecklenburgischen Friedrich Wilhelm⸗ Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1904 auf 6231 ℳ 52 ₰ festgesetzt worden ist. senbahnkommissar.
V.:
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gebnracht,
isetzes vom 10. April 1872 (Gesetzjamml.
.357) sied bekannt gemacht: 1) das am 28. September 1905 Allerhöchst vollzogene Statut Drainagegenosserschaft m Hilkbausen im Kreise Altenkirchen ch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 60 37, ausgegeben am 29. Dezember 1905;
337 190 2) der Allerhöchste
Nach Verschrift des Gesetzes vom
2 gEmesesag 2,—
Im Namen der Preußischen Staatsregierung haben der
Finan und der Minister für Handel und Gewerbe der ewerkschaft Herecynia zu Wernigerode folgendes
Angebot gemacht:
Für den Königlich preußischen Fiskus erbieten wir uns,
vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Bewilligung der er⸗ forderlichen Geldmittel durch den Landtag der Monarchie, zum Erwerb der Kaligerechtsame der Gewerkschaft bei Vienen⸗ burg unter nachstehenden besonderen Bedingungen: 1) Die Gewerkschaft Hercynia tritt die ihr aus dem Salzausbeutungsvertrage vom 27. September/10. Oktober 1885 mit Nachträgen vom 27. November / 29., 30. November, 1., 2. Dezember 1885, vom 14. März/2. Juni 1887 und vom 2. Juli 1893 gegen den Allgemeinen Klosterfonds, gesetzlich vertreten durch die Königliche Klosterkammer zu Hannover, zustehenden Rechte, vorbehaltlich der Zustimmung der Kloster⸗ kammer, an den Königlich preußischen Fiskus ab. 8—
2) Die Gewerkschaft ee überträgt gleichzeitig das von ihr zum Zwecke des Betriebes des Stein⸗ und Kalisalz⸗ bergbaues bei Vienenburg einschließlich des Betriebes der
Fabriken in Vienenburg und Langelsheim und bei diesem Betriebe? serworbene unbewegliche und bewegliche Eigentum, ꝛ w. lich also sämtliche Grundstücke, Gebäude, Gerechtsame Weser.. ige Befugnisse, alle Vorräte, Fabrikate und Halbfasg Ludwis Laterialien, Bankierguthaben und Außen⸗ stände som
Westd. Jut Alen 3 - m28 1 Westeregelneiligung beim Kalibergwerk Asse, mit alleiniger. 3
e
do. V.. Westfaha gage aufgesammelten nom. 500 000 ℳ do. Drabapieren, ““ 8 do. Kupation beim Kalisyndikat hinterlegten nom. Wicking Porzischen Fis “ 3) D. Wickrath Led Fiskus zahlt hierfür der Gewerkschaft Hercynia Wiede, M. Lerode als Entgelt den Betrag von JKeelu danßig Millionen Mark) in bar am
4) Ver⸗ Vilhemmid Betrieb des Stein⸗ und Kalisalzbergbaues der Gewer⸗ WilksHercynia bei Vienenburg einschließlich des Betriebes Wabriken in Vienenburg und Langelsheim werden vom 30. Wirre3 ab für Rechnung des preußischen Fiskus geführt. do
5) Der Wieschäftsgewinn aus dem Stein⸗ und Kalisalz⸗ bergbau bei Vienenburg einschließlich des Betriebes der vor⸗ erwähnten Fabriken verbleibt für das erste Halbjahr 1906 bis zum Höchsthbetrage von 100 ℳ Ausbeute für den Kux und Monat der Gewerkschaft Hercynia.
An dieses Angebot erachtet sich die Königliche Staats⸗ regierung bis zum 15. Februar 1906 gebunden.
Am 12. d. M. ist der Geheime Oberregierungsrat Dr. Holtermann, vortragender Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, zu Berlin nach kurzer Krankheit verschieden.
Dr. Heinrich Joachim August Holtermann, am 3. August 1859 zu Harburg geboren, studierte in Göttingen, Tübingen und Leipzig die Rechte, wurde am 17. Oktober 1881 als Referendar vereidigt und am 21. Juli 1886 zum Gerichts⸗ assessor ernannt. Zur landwirtschaftlichen Verwaltung über⸗ getreten, wurde er nach Ernennung zum Regierungsassessor am 1. Oktober 1889 mit der Leitung der Spezialkommission in Hanau beauftragt. Am 1. April 1892 erfolgte seine Er⸗ nennung zum Regierungsrat und zum 1. April 1894 seine Einberufung in das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, in dem er am 6. Juni 1896 zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat und am 25. März 1900 zum Geheimen Oberregierungsrat befördert wurde. Im Jahre 1905 wurde ihm der Kronenorden zweiter Klasse Allerhöchst verliehen.
Ausgezeichnet in seiner Berufstätigkeit, hat der Ver⸗ storbene Hervorragendes für den Staat wie im besonderen für die landwirtschaftliche Verwaltung geleistet.
Sein Andenken wird von allen, die ihm nähergetreten sind, in hohen Ehren gehalten werden.
auf den 8
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Stein“ am 12. Januar in Messina eingetroffen und geht am 18. Ja⸗ nuar von dort nach Genua in See.
S. M. S. „Fürst Bismarck“ ist mit dem Chef des Kreuzergeschwaders am 11. Januar in Sabang (Nord⸗Sumatra) eingetroffen und am 12. Januar von dort nach Padang (Sumatra) in See gegangen.
S. M. S. „Falke“ ist am 12. Januar in Acapulco eingetroffen und gestern von dort nach Salina Cruz (Mexiko) in See gegangen. 1 ““
8 Bayern. 1 In der Kammer der Abgeordneten sprach sich vor⸗
2) Erlaß vom 6. Dezember 1905, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelverhebung usw. an den Kreis uch⸗B ihm ausgebaute Chaussee von Werder nach
Amteblatt Regierung zu 1 S. 1, aus⸗
gestern bei der fortgesetzten Beratung des Militäretats Kriegsminister Freiherr von Horn energisch gegen die Soldatenmißhandlungen aus. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Kriegsminister, dos die Unteroffiziere immer wieder auf die Unzulässigkeit von Tät⸗
Deutsches Reich. Breußen. Berlin, 15. Januar.
e Majestät der Kaiser und König hörten heute
im hHiesigen Königlichen Schlosse den Vortrag des
Fmanzministers Freiherrn von Rheinbaben und Wirtlichen Geheimen Rats
22 labinetts,
esrats für Rech⸗
heute eine Sitzung.
lichkeiten hingewiesen würden; aber da sie mit den Mannschaften Zleichaltrig seien, und da sich unter den Mannschaften auch schlechte Flemente fänden, die man nicht wie im Zivilleben wegschicken könne, sondern zu militärisch brauchkaren Leuten erziehen müsse, so würden Verfehlungen wohl nie ganz aufhören. Auch bei den Offizieren kämen solche Dinge vor, aber nur bei den jüngsten. Im Jahre 1904 seien 71 Vorgesetzte wegen Mißhandlung angezeigt worden, darunter 12 Ofsisiere. In 8 Fällen sei das Verfahren eingestellt worden, es blieben somit 63 Vorgesetzte auf 450 Kompagnien, Batterien und Eskadrons, also ein Vorgesetzter auf 7 Kompagnien, Batterien oder E kadrons. S b 2 Sodann besprach der Kriegsminister alle im Laufe der breitägigen Verhandlung vorgebrachten Einzelwünsche und Be⸗ schwerden und ging auf die vom Abg. Geiger geäußerten Befürchtung ein, daß aus gemeinsamen Uebungen 1eS. Truppenteile mit preußischen Konflikte entstehen könnten.
Er erklärte, daß er solche Befürchtungen wegen Verfehlung gegen die Disziplin nicht teile, und fuhr dann fort: „Nach § 4 des Reichs⸗ militärstrafgesetzbuchs haben wir ein deutsches Heer, also würden etwaige Verfeblungen gegen die Disziplin immer gestraft. Wir haben doch auch gemeinsame Garnisonen in den Reichslanden.“
Deutsche Kolonien. Ein Telegramm aus Windhuk in Deutsch⸗Südwest⸗
8 afrika meldet folgende weiteren Verluste:
8
Am 5. Januar 1906 ist bei Duurdrift der Vizefeldwebel Hugo Block, geboren am 15. 9. 1880 zu Dolgen früher im Infanterie⸗ regiment Nr. 98, gefallen (Beckenschußz. Verwundet wurden: Hauptmann Paul von Lettow⸗Vorbeck, geboren am 20. 3. 1870 zu Saarlouis, früher im Königin Elisabeth⸗Gardegrenadierregiment (schwer, Splitter in linkem Auge); Leutnant Eduard Ebeling, geboren am 16. 3. 1876 zu Lichterfelde, früher im Infanterieregiment Nr. 157 (schwer, Streifschuß an Kopf, Splitter in rechtem Auge); Reiter Emil Lehmann, geboren am 9. 11. 1883 zu Niederröblingen, früher in der Maschinengewehrabteilung Nr. 2 (schwer, Schuß in linkem Oberarm); Sergeant Otto Boas, geboren am 10. 2. 1888 zu Rackith, früher im Dragonerregiment Nr. 7 (leicht, Steinsplitter in linken Unterarm); Unteroffizter Heinrich Schönbohm, geboren am 18. 11. 1882 zu Ottendorf, früher im Infanterieregiment Nr. 97 (leicht, Steinsplitter im Fuß); Gefreiter Paul Kolbe, geboren am 15. 4. 1880 zu Beerendorf, früher im Ulanenregiment Nr. 14 (leicht, Steinsplitter im Gesicht); Reiter Walter Petermann, geboren am 2. 10. 1884 zu Oschatz, früher im Königlich sächsischen 7. Feldartillerieregiment Nr. 77 (leicht, Schulterschuß).
Reiter Franz Höge, geboren am 20. Februar 1882 zu Linz, früher im Infanterieregiment Nr. 112, ist am 6. Januar in Krankensammelstelle zu Ramansdrift an Typhus gestorben.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der starkbesuchte deutschfortschrittliche Parteitag Böhmens nahm vorgestern, „W. T. B.“ zufolge, einstimmig eine Resolution an, in der das Bedürfnis anerkannt wird, das Wahlrecht für die Landtage und den Reichsrat auf die breiten Massen der Bevölkerung nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts und erklärt wird, daß das gegenwärtige nationale Kräfteverhältnis im Reichsrat keinerlei Verschiebung erfahren dürfe und der Be⸗ deutung des deutschen Volkes in Oesterreich bei der Zuteilung der Mandate entsprechend Rechnung getragen werden müsse.
Nach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Budapest hat der leitende Ausschuß der Koalition folgenden Beschluß angenommen:
Der Ausschuß hat aus Berichten der Presse von Verhandlungen bezüglich des Inkrafttretens von Zoll⸗ und Handelsverträgen und vom Abschluß solcher Verträge Kenntnis erhalten und erklärt, ohne sich in eine Kritik der bereits bekannten Verträge einzulassen, daß diese Verhandlungen durch eine ungesetzliche Regierung unbe⸗ rechtigterweise ins Werk gesetzt worden sind. Er verwahrt sich dagegen, daß aus diesen Verhandlungen da sie die freie Entschließung der Faktoren der Gesetzgebung in keiner Richtung beeinflussen können, für die ungarische Nation in irgend welcher Richtung Verpflichtungen ent⸗ stehen können.
Die Mehrheitsparteien werden demnächst Konferenzen ab⸗ halten, um sich dieser Verwahrung anzuschließen.
Frankreich. b
Entsprechedd den Ausführungsbestimmungen zum Trennungsgesetze ist den Finanzbeamten vom Direktor der Staatsgüterverwaltung der Auftrag erteilt worden, behufs Inventuraufnahme der Kirchengefäße und Mon⸗ stranzen erforderlichen Falles die Kirchentabernakel zu öffnen. Die Erzbischöfe von Paris, Lyon und Chamböéry sowie zahlreiche Bischöfe haben, „W. T. B.“ zufolge, deswegen an ihre Pfarrer Rundschreiben erlassen, in welchen gegen diese Maßnahmen, die jedes katholische Gefühl aufs tiefste verletzen müssen, entschieden protestiert wird. Die Pfarrer sollten sich darauf beschränken, den Beamten die Anzahl und den Wert der in den Taber⸗ nakeln verwahrten Kirchengefäße anzugeben und diese Angabe eventuell mit ihrem Priesterworte zu bekräftigen, aber niemals gestatten, daß die Tabernakel geöffnet werden. Einige Bischöfe haben den Pfarrern den Rat gegeben, an dem Tage, an dem die Inventuraufnahme stattfinden soll, die Kirchengefäße aus den Tabernakeln zu entfernen. Der konservative Deputierte Gayraud wird am 19. d. M. in der Kammer über diese
Angelegenheit interpellieren.
Rußland.
Der Präsident des Reichsrats Graf Ssolski sowie die Vorsitzenden der Departements des Reichsrats wurden laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ durch Kaiserlichen Erlaß für die Zeit bis zur Durchführung der Reorganisation des Reichsrats in ihren Aemtern bestätigt.
Der Verweser des Ministeriums des Innern Durnowo ist unter Belassung im Reichsrate zum Minister des Innern ernannt und in Anerkennung seiner ausgezeichneten eifrigen Dienste zum Wirklichen Geheimen Rat befördert worden.
Nach dem Bericht des Finanzministers über das Reichs⸗ budget für das Jahr 1906 sind im Ordinarium die Ein⸗ nahmen auf 2027 858774 und die Ausgaben auf 2018076550 Rubel festgesetzt worden; die Einnahmen übersteigen mithin die Ausgaben um 9 782 224 Rubel. Im Extraordinarium betragen die Einnahmen 2 Millionen und die aus bevor⸗ stehenden Kreditoperationen 481 114 001 und die Ausgaben 492 896 225 Rubel. Die Gesamteinnahmen und ⸗Aus⸗ gaben balanzieren mit 2 510 972 775 Rubel.
An Einnahmen werden erwartet in runden Millionen: direkte Steuern 148, indirekte 424, Gebühren 108, Staatsregalien 641, Staatseigentum und Kapitalien 582, Ablösungszahlungen 35, Ersatz von Ausgaben der Reichsrentei 80, verschiedene Einnahmen 5 Von ordentlichen Ausgaben entfallen in runden Millionen: für Zahlungen für die Staatsschuld 334, für höchste Staatsinstitutionen 5, Synod 29, Hofministerium 16, Auswärtiges 5, Krieg 374, Marine 104, Finanzen 342, Handel und Jadustrie 37, Agrarwesen und Landwirtschaft 36, Inneres 131, Volksaufklärung 44, Verkehrswege 477, Justiz 52, Reichekontrolle 9, Reichsgestütwesen gegen 2. Außer⸗ ordentliche Ausgaben und mit dem russisch⸗japanischen Krieg verbundene Ausgaben 405 375 775, Ausbau von Ersenbahnen 42 335 250, Unterstützungen an die Bevölkerung der von Mißwachs betroffenen Gouvernements 30 000 000, Darlehen zur Wiederherstellung EE“ 15 000 000, Darlehen für Wegebauunternehmen
20 v 2 - Aus dem Bericht ist noch folgendes hervorzuheben: Diie Totalsumme der extraordinären außeretatsmäßigen Bewilli⸗
gungen zu den infolge des Krieges mit Japan entstandenen Aus⸗ gaben für die beiden Jahre 1904 und 1905 beläuft sich auf nahezu 1677 Millionen Rubel. Für das Jahr 1904 ergab sich an Mitteln zur Deckung der außerordentlichen Aufwendungen ein Gesamt⸗ betrag von 895 Millionen Rubel, von denen zu Ausgaben für die Kriegführung 676,8 Millionen Rubel verwendet wurden. Die in dem Budget des Jahres 1905 nicht vorgesehenen außerordentlichen Aufwendungen hetragen 1068 Millionen Rubel, wovon eine Milliarde an Kriegskosten. Zur Deckung dieser Ausgaben wurden verwendet der Erlös aus der Realisierung der 1905 abgeschlossenen Anleihen, nämlich der 4 ½ prozentigen Anleihe mit 209,5 Millionen Rubel, der ersten und zweiten inneren 5 prozentigen Anleihe mit 378,8 Millionen Rubel und der 5 prozentigen kurzfristigen Schatzanweisungen mit 141,7 Millionen Rubel, zusammen 730 Millionen Rubel. Ferner der Erlös aus der Realisierung des Restes der 1904 emittierten 3,6 prozentigen Reichsschatzscheine im Betrage von 50 Millionen
8 8 8 8
Rubel und der Rest des freien Barbestandes der Reichsrentei,
der
“
der zu Beginn des Jahres 1905 auf 61,8 Millionen Rubel festgestellt
worden ist. Von dem Erlös der 400 Millionen Rubel kurzfristigen Schatzanweisungen, zu deren Emission der Finanzminister am 9. De.
zember 1905 ermächtigt wurde, ist ein Teil zur Rückerstattung des Aufwandes der Staatskasse bei der Einlösung der 1905 auf den aus⸗
wärtigen Geldmärkten emittierten Schatzanweisungen im Betrage von
150 Millionen Rubel bereitzustellen. Von dem übrig bleibenden Teil
sollen die erforderlichen Summen gleichfalls zur Deckung der außer⸗ ordentlichen Ausgaben des Jahres 1905 verwendet werden.
Die bisher beim Finanzministerium eingegangenen Ausweise über die Vollziehung der Etatsanschläge nach dem Budget für 1905 geben trotz der in Rußland vor sich gebenden außergewöhnlichen Ereignisse,
die auf den Wohlstand der Bevölkerung höchst nachteilig einwirken, dennoch keinen Anlaß zu der Befürchtung, daß die in das Budget ein⸗ gestellten Ausgaben durch die Eingänge dieses Jahres nicht gedeckt werden könnten.
Die größte Zunahme der ordentlichen Ausgaben für das Jahr
1906 entfällt, heißt es in dem Bericht weiter, auf den Etat des Steaatsschuldenwesens, der gegen das Jahr 1905 um 31,7 Millionen Rubel und im Vergleich zum Voranschlage für 1904 um 45 Millionen
Rubel gesteigert ist, und zwar durch die Einstellung der Zahlungen
ür die zur Führung des Krieges mit Japan 1904 und 1905 ab⸗ geschlossenen neuen Anleihen.
3 Bei der Schätzung der Einnahmen im Budget für das Jahr
1906 haben die verschiedenen Umstände, die sowohl auf die Steigerung
wie auf die Verminderung der Eingänge von Einfluß sein könnten, gehörige Berücksichtigung gefunden. Als günstige Vorbedingung für die Vollziehung des Budgets erscheint der durchaus befriedigende
Saatenstand des Herbstes.
Ueber den Geldumlauf führt der Bericht aus:
Vor dem Beginn der Feindseligkeiten gegen Japan (23. Januar 1904) erreichte der Betrag des der Reichsbank und dem Reichsschatze gehörenden Goldes die Höhe von 1062,9 Millionen Rubel, wobei sich im Verkehr 766 Millionen Rubel Goldmünze und 589,5 Millionen Rubel Kreditbillette befanden. Nach Beendigung des Kriegs (1. Sep⸗ tember 1905) betrug die Höhe des gesamten Goldvorrats 1344 Millionen Rubel, sie hatte also gegen Januar 1904 um 282,1 Millionen Rubel zugenommen. Zu demselben Zeitpunkt (1. September 1905) stellte sich der Betrag an Geldmünze im Verkehr auf 677 Millionen Rubel, während in Kreditbilletten 1838 Mil⸗ lionen Rubel vorhanden waren. Als Resultat der im Herbst auftretenden außergewöhnlichen Verhältnisse ergab sich zu Ende des Jahres 1905 eine ziemlich bedeutende Verminderung der staatlichen Goldreserve, deren Höhe sich bis zum 8. Dezember auf 1099,5 Millionen Rubel stellte. Dem gegenüber stieg die Menge der im Verkehr befindlichen Kreditbillette auf 1166 Millionen Rubel. Da zu diesem Zeitpunkt der. Barbestand in Geld in der Reichsbank 985,2 Millionen Rubel ausmachte, so hatten die ausgegebenen Kredit⸗ billette eine entsprechende gesetzmäßige Deckung, und darüber hinaus besaß die Reichsbank noch einen Ueberschuß an Gold von mehr als 100 Millionen Rubel.
Am 19. Dezember 1905 ging das Goldguthaben der Reichsbank in St. Petersburg und im Auslande um 61 Millionen Rubel zurück, während die Menge der in den Verkehr gebrachten Kreditbillette um 40 Millionen Rubel wuchs. Den Befürchtungen gegenüber, die hier⸗ durch wachgerufen werden können. kann man jedoch die Hoffnung hegen, daß mit der Wiederherstellung der Ruhe im Lande die Ursachen, die das Abströmen des Goldes beeinflussen, aufhören werden und hiernach ein Rückströmen des Metalls eintreten dürfte. Zugleich dürfte sich die Nachfrage nach Umlaufsmitteln für den kommerziellen Bedarf ver⸗ mindern.
Nach einer Meldung aus Mitau hat das energische
Vorgehen der Behörden den Zerfall der revolutionären Organisationen zur Folge gehabt, deren Leiter sich recht⸗ füitig in Sicherheit gebracht haben. Außer den verschiedenen Ausstandsausschüssen stellte auch die Vertretung der Ge⸗ meinden und der Lehrer, die längere Zeit das Volksleben beeinflußte, ihre Tätigkeit ein. In Riga wurden vorgestern eine Geheimdruckerei und zwei Bombenniederlagen entdeckt; ferner wurden Artilleriegeschosse, Dolche, Revolver und 20 000 Patronen gefunden. Unter den in Riga wegen politischer Morde Verhafteten befinden sich mehrere Angehörige der höheren Berufsklassen. Der Ausschuß für die Reform der Volksvertretung in Helsingfors beschloß mit neun gegen fünf Stimmen, das Wahlrecht für jeden Mann und jede Frau über 21 Jahre vorzuschlagen. Die Frage bezüglich des Alters der zu wählenden Vertreter ist noch nicht entschieden.
Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ aus Tschernigow meldet, wurde gestern der Provinzgouverneur Chwostow, als er im Wagen mit seiner Gattin von der Kathedrale zurückkehrte, durch zwei in den Wagen ge⸗ schleuderte Bomben schwer verwundet, während seine Gattin leicht verletzt wurde. Der verhaftete Täter, ein Finesit weigerte sich, seinen Namen zu nennen, erklärte aber,
itglied einer fliegenden Abteilung der Kampfesorganisation der sozialrevolutionären
68 Rumänien.
Der König hat am Neujahrstage an die Truppen einen Tagesbefehl gerichtet, in dem er, „W. T. B.“ zu⸗ folge, die bei jeder tiefernsten Gelegenheit bewiesene Ergebenheit, Tapferkeit und Disziplin der Armee rühmt an deren Spitze er nun bald 40 Jahre stehe und durch die vor 25 Jahren die rumänische Königskrone ge⸗ schmiedet worden sei. Solange das Heer die auf dem Schlacht⸗ felde erweckten kriegerischen Tugenden als heiliges Erbe be⸗ wahre, werde der König und das Vaterland sich mit Liebe auf dasselbe stützen können. In dieser Erwartung wünscht der König Offizieren und Mannschaften ein gutes und glückliches Jahr.
Schweden.
Nach der heute dem Reichstage zugegangenen Budget⸗
vorlage balanciert der Etat mit 193 583 000 Kronen. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ sind von den Ausgaben unser anderem diejenigen des Ministeriums des Aeußern um 1.485 000 Kronen erhöht, da der Beitrag Norwegens weg⸗ fällt. Für die Landesverteidigung werden 54 608 700 Kronen gefordert, d. i. gegen das Vorjahr 3 315 100 Kronen mehr, für die Verteidigung zur See 24 092 000 Kronen, d. i. 1 636 000 mehr. Gegenwärtig wird ein gemeinsamer Plan für die Fertesdigunge zu Lande und zur See ausgearbeitet. Mit Rücksicht hierauf enthält der Etat keine Forderung für den Bau neuer anzerschif7zt. Für den Bau von Torpedobootszerstörern und orpedobooten sind 5 164 000 Kronen ausgesetzt. Unter den Aus⸗ gaben befinden sich eine Million Kronen für Deckung der durch den Unionszwist entstandenen Unkosten. Für Eisenbahn⸗ zwecke sind 4 500 000 Kronen ausgeworfen. Die Balanzierung des Etats soll durch folgende Deckung des 14 800 000 Kronen betragenden Defizits erreicht werden: Ertrag der Einkommensteuer 12 Millionen, Erhöhung verschiedener Stempelabgaben, eine neue Stempelsteuer auf Aktien, die 2 300 000 Kronen einbringen soll, und Erhöhung der Punschsteuer von 60 auf 90 Oere für das Liter. S8
1 Amerika.
25 einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ vom d. M. verharrt die venezolanische Regierung bei
artei zu sein und ein Urteil derselben vollstreckt zu haben. Seine Mitschuldigen sind entkommen. 8
die Wahnidee hin na b
ihrer ablehnenden Haltung, die abgebrochenen diplomatischen Beziehungen mit Frankreich wieder aufzunehmen. Infolge⸗ dessen hat der französische Geschäftsträger Taigny vorgestern dem amerikanischen Gesandten in Caracas Russell eine Note, betreffend den Abbruch der diplomatischen Beziehungen seitens Frankreich, überreicht, ihm die französischen Archive uͤbergeben und ihn mit der Wahrnehmung der französischen Interessen betraut. Da der Verkehr auf dem französischen Kabel gesperrt ist, so werden die Depeschen über Trinidad ge⸗ leitet. Wie die „Daily Mail“ aus Port of Spain meldet, haben die französischen Kriegsschiffe gestern Guadeloupe ver lassen, um nach La Guaira in See zu gehen. “
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Die heutige (20.) Sitzung des Reichstags, der die Staatsminister Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner und der Kriegsminister, General⸗ leutnant von Einem beiwohnten, wurde vom Präsidenten Grafen von Ballestrem um 1 Uhr 20 Minuten eröffnet.
Das Haus genehmigte zuerst in dritter Lesung ohne De⸗ batte definitiv den Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden und den Ver⸗ trag mit der Schweiz über die Errichtung deutscher Zoll⸗ abfertigungsstellen auf den linksrheinischen Bahnhöfen Basels.
Es folgte die Interpellation des Abg. Roeren:
1) ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Leutnant der Landwehrartillerie, Rechtsanwalt und Notar Dr. Fritz Feldhaus zu Mülheim an der Ruhr infolge ehrengerichtlichen Spruchs des Ehren⸗ gerichts des dortigen Landwehrbezirks vom 3. August 905 wegen Unterlassung der Herausforderungen des Beleidigers zum Zweikampfe mit schlichtem Abschied entlassen worden ist?
2) welche Maßnahmen gedenkt der Herr Reichskanzler zu ergreifen, um die Wiederholung eines solchen auf Duellzwang hinaus⸗ laufenden Verfahrens zu verhindern?
Nachdem auf die Anfrage des Präsidenten Grafen von Ballestrem der Kriegsminister von Einem sich zu sofortiger Beantwortung bereit erklärt hatte, erhielt zur Begründung der Interpellation das Wort
Abag. Roeren (Zentr.): Die Vorgänge, die zur Interpellation geführt haben, haben nicht nur in den dem Rechtsanwalt Feldhaus nahestehenden Kreisen, sondern in weiteren Kreisen Unwillen und Ent⸗ rüstung hervorgerufen. Es handelt sich hier nicht um das Duell als solches, und auch nicht um den gesellschaftlichen Druck, der in gewissen gesellschaftlichen Kreisen auf die Austragung von Ehren⸗ händel ausgeübt wird, sondern um den direkten Zwang, den eine amt⸗ liche Institution, die durch Kabinettsorder ins Leben gerufen ist, zum Duell ausgeübt hat; es handelt sich um einen Musterfall, an dem die ganze Verwerflichkeit und Widersinnigkeit des Duells erkannt werden kann. Der Rechtsanwalt Feldhaus ist ein Ehrenmann im vollen Sinne des Wortes als Soldat und als Geschäftsmann. Von dem Beleidiger Albrecht Göbel wird gesagt, daß er ein noch wenig welterfahrener Mann sei, der von einseitig studentischen Anschauungen beherrscht sei. Der Be⸗ leidigte ist 46 Jahre alt verheiratet und Vater von 6 Kindern, während der Beleidiger ein 1873 geborener Mediziner ist, der sich hauptsächlich mit der Vertretung von Kollegen beschäftigt und einen ständigen Wohnsitz nicht hat, auch nicht im Militärverhältnis steht, während der Beleidigte Leutnant der Reserve in der Landwehrartillerie ist. Zwischen Göbel und einem Doktor Peretti waren Deifferenzen aus⸗ gebrochen, die dazu führten, daß ersterer einen Breief an die Mutter des Feldhaus schrieb, der Beleidigungen gegen diese Dame enthielt. Darauf beantwortete der Rechtsanwalt Feldhaus diesen Brief und erklärte in seinem Schreiben, der Ton jenes Briefes sei ein solcher, daß eine Antwort der Dame selbst ausgeschlossen sei; weiter wird in dem Briefe auf ein Schriftstück Bezug genommen. das von Göbel herrührte und „Mein letzter Willen“ betitelt war. Auf dieses Schreiben antwortete Göbel nach Verlauf von ¾ Jahren, beschwerte sich darüber, daß jener Brief mit Maschinenschrift geschrieben sei, und schickte es nach . Jahren zurück. Der Rechtsanwalt Feldhaus hat dieses Schreiben einfach un⸗ beantwortet gelassen, was auch von dem Brigadekommandeur als korrekt anerkannt worden ist. Nach weiteren 1 ½ Jahren erhält der jüngere Bruder des Beleidigten, ein Rechtsanwalt Theodor Feldhaus, der der Sache noch ferner stand, ein Schreiben von Göbel, in dem er ersucht wird, den Ausgleich der mit dem Arzte Dr. Peretti wegen Vertretung entstandenen Differenzen auszuführen, und nach einiger Zeit einen zweiten Brief, der den Auslieferungsschein des ersten enthielt und darunter „mit der den Umständen ent⸗ sprechenden Hochachtung'. Dann kommt ein beleidigender Brief, in dem es heißt, daß das Ehrgefühl des Rechtsanwalts Feldhaus nicht genügend entwickelt sei usw. Letzterer schickte diesen Brief mit der Bitte, das Weitere zu veranlassen, an einen Freund. Der Brief ist, nachdem Göbel erklärt hatte, sich dem Spruche zu unterwerfen, dem militärischen Ehrenrat unterbreitet worden. In der ersten Sitzung erklärte sich Feldhaus zu einem gütlichen Ausgleich bereit, Göbel aber weigerte sich, sich dem Spruche zu unterwerfen. Darauf schreibt der Rechtsanwalt Feldhaus, er werde sofort gegen Göbel die Privatklage anhängig machen, weil sich ergeben habe, daß die Angriffe Göbels sich hauptsächlich gegen seine Familie richteten. Die Klage ist anhängig gemacht worden und hat zu der Ver⸗ urteilung zu der höchsten zulässigen Geldstrafe geführt; das Erkenntnis bezeichnet die Handlungsweise des Angeklagten als eine provokatorische und frivole; der Brief sei nur geschrieben, um den Feldhaus in seiner Stellung als Landwehrleutnant Schwierigkeiten zu machen; auf Gefängnisstrafe sei nur deshalb nicht erkannt, weil es sich noch um einen unerfahrenen Menschen handelte. Damit hätte doch die Angelegenheit zum Abschluß gelangt sein müssen, zumal für einen “ gesitteten Mann. Der Brigadekommandeur hat denn auch an den Ehrenrat geschrieben: „der Leutnant Feldhaus ist gegen jede Provokation zu schützen“. Aber die Mitglieder des Ehrenrats waren feinfühliger als ihr Brigadekommandeur, denn es wurde Anklage gegen gcdhena erhoben, weil er abgelehnt hahe, sich standesgemäß gegen eine Beleidigung zur Wehre zu setzen; die Anklage ist für begründet erachtet und Feldhaus aus dem Offizierstande ausgestoßen worden. Das sollte man doch kaum für möglich halten. Was hat denn Feldhaus verbrochen? Er hat ganz und gar dem Wortlaut der Kaiserlichen Kabinetts⸗ ordre entsprochen. Es muß doch weit gekommen sein, daß man die Beschreitung des Rechtsweges, der doch für alle Stände gesetzlich ge⸗ geben ist, für einen Offizier entwürdigend findet, so entwürdigend, daß selbst ein Rechtsanwalt und Notar, der ihn beschreitet, nicht mehr würdig ist, dem Offizierstande anzugehören. Darin liegt eine Mißachtung gegen die Autorität der Gesetze und gegen die Rechtsprechung der Gerichte, und eine maßlose Ueberhebung eines einzelnen Standes über alle übrigen, der den Gegensatz zwischen den Offizieren und den anderen Kreisen der Bevölkerung im höchsten Maße verschärfen muß. Wenn Feldhaus vorgeworfen ist, er habe es unterlassen, für eine Beleidigung standesgemäße Genugtuung zu fordern, so heißt das, ihm vorwerfen, daß er den Klageweg beschritten und nicht unter Außerachtlassung der Gesetze sich duelliert hat. Nun habe ich doch eine zu hohe Meinung von der militärischen Standesehre, als daß ich annehmen könnte, so etwas würde zu ihrer Erhaltung notwendig sein. Hier ist ein junger Mensch, der sich in 1 daß sich an irgend einem Mit⸗
eitet,
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gliede der Familie Feldhaus nach 3 bis 4 Jahren für die Vor⸗ gänge aus Anlaß der Stellvertretungsstreitigkeit rächen müßte. Die ganze zivilisierte Welt hätte Feldhaus verachtet, wenn er als Mann, als Christ und Familienvater seine Anschauungen über Bord geworfen hätte lediglich aus Furcht davor, von einigen milikärischen Standesgenossen boykottiert zu werden. Das Ehrengericht hat sich denn auch mit der „Frage beschäftigt, ob er sich unwürdig gemacht babe dadurch, daß er die Nichtforderung derart begründet hat; es soll diese Frage bejaht haben. Stimmt das, so steht eine solche Frage mit dem Inhalt der Kabineltsordre in Widerspruch. Er hat die Weigerung mit dem Hinweis auf die ganze Lage des Falles und die zweifelhafte Persönlichkeit des Göbel begründet und dann erst erklärt, daß er das Duell nicht für vereinbar halte mit den Staats⸗ gesetzen und mit den Vorschriften seiner Religion. Seine Entlassung auf Grund seiner prinzipiellen Stellung wäre ebenfalls im Wider⸗ spruch mit der Order von 1895 erfolgt. Unsere Gesetze verbieten das Duell; die Ueberzeugung, die doch auch der Kriegsminister haben muß, die jeder anständige Mensch haben muß, daß die Gesetze gehalten werden müssen, kann doch einen Offizier nicht seines Standes unwürdig machen. Von der Ablehnung eines durch die Standesehre gebotenen Duells ist aber in diesem Falle nicht einmal die Rede. Der Spruch kann daher nur Sinn haben, wenn Feldhaus wegen seiner inneren Ueberzeugung von der Unvereinbarkeit des Duells mit den staatlichen und göttlichen Gesetzen entlassen worden ist. Ich bitte den Kriegsminister, darüber nachzudenken, welche ungeheuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben müssen. (Schluß des Blattes.) 8
8 In der heutigen (9.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Pameehethher Freiherr von Rheinbaben, der Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗ Hollweg und der Minister für Handel und Gewerbe Delbrück beiwohnten, erbat und erhielt zunächst das Präsidium die Ermächtigung, Seiner Majestät dem König an Aller⸗ höchstdessen Geburtstage die Glückwünsche des Hauses persön⸗ lich oder schriftlich darzubringen.
Sodann folgte die einmalige Beratung der Staats⸗ verträge zwischen Preußen und den zur hessisch⸗ thüringischen Lotteriegemeinschaft vereinigten Staaten sowie Reuß jüngerer Linie zur Regelung der Lotterieverhältnisse. b
Berichterstatter Abg. von Brandenstein beantragt namens der Budgetkommisston, den Verträgen die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung zu erteilen.
Abg. Kirsch (Zentr.):. Im Reiche hat man es nunmehr mit der Reichserbschaftssteuer ernst genommen, und es hätte sich empfohlen, auch die einzelnen Landeslotterien zur Deck ing der Reichsbedürfnisse heranzuziehen. Bedauerlicherweise ist dies nun nicht mehr möglich nach der Art, wie alle diese Verträge ia⸗ zwischen unter den einzelnen Staaten abgeschlossen worden sind. Hoffentlich wird es nun auch gelingen, mit Hamburg, Braunschweig und Sachsen ähnliche Verträge abzuschließen. Der Redner beklagt dann die nach seiner Ansicht drakonischen Strafbestimmungen, die in den Verträgen vorgesehen sind, gibt aber zu, daß diese nicht gut zu vermeiden seien, fragt jedoch an, wie es werden solle, wenn in einen der kleineren Staaten ein Gericht diese Strafbestimmungen für un⸗ gültig erklären sollte. Der Redner erklärt schließlich namens seiner Freunde die Zustimmung zu den Verträgen.
Abg. Broemel (fr. Vgg.): Diese Verträge charakterisieren sich als Pachtverträge mit dem Zwecke, eine unliebsame Konkurrenz für Preußen zu beseitigen. Es ist zu bedauern, daß das Lotteriewesen damit gewissermaßen sanktioniert wird. Ein Landtag, der nach einem anderen, reformierten Wahlrecht zusammengesetzt wäre, würde zu dieser Frage eine ganz andeie Stellung einnehmen.
Abg. Dr. Arendt (fr. kons.): Ich kann nicht einsehen, was die Frage der Reform des Wahlrechts mit dieser Frage zu tun hat. Die bisherigen Verträge haben erzieherisch gewirkt. Die Auswüchse der Sptelwut haben entschieden abgenommen. Im Gegensatz zu dem Vorredner bin ich der Staatsregierung dankbar für die uns hier vorgeschlagenen Verträge. In früheren Jahren erhielt ich fortgesetzt eine Reihe häßlicher und widerlicher Reklamen, im letzten Jahre ist mir auch nicht eine einzige zugegangen. Der Abg Kirsch faßte eine reichsgesetzliche Regelung der Lotteriefrage ins Auge, er steht aber damit in seiner, der ausschlaggebenden Partei so ziemlich allein da. Am Widerstand des Zentrums ist die Reichslotterie gescheitert. Ich hoffe nunmehr, daß auch die letzten noch vorhandenen Staatslotterien dem Beispiel der übrigen folgen werden, Braunschweig wenigstens, nachdem der Pachtvertrag 1909 abgelaufen sein wird. Vielleicht gelingt es auch, ein Abkommen mit dem Königreich Sachsen zu treffen. Ich nehme an, daß mit dem Inkrafttreten der weiteren Verträge die sächsischen Lose einen erschwerten Absatz finden werden und daß Sachsen im eigenen wohlverstandenen Interesse sich Verhandlungen nicht verschließen wird. So wird dann in absehbarer Zeit eine Reichs⸗ lotterie, wenn auch nicht durch Gesetz eingeführt, so doch tatsächlich vorhanden sein.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Ich danke dem Vor⸗ redner für seine wohlwollende Beurteilung der Verträge. Die Berech⸗ tigung der Bedenken des Abg. Broemel kann ich nicht an⸗ erkennen. Ob die Lotterie an sich verwerflich ist oder nicht, darauf will ich mich jetzt nicht einlassen. Entscheidend ist, daß durch die bisherigen Verträge eine Besserung des Zustandes herbeigeführt ist. Wenn Sie sich der Verhält⸗ nisse erinnern, die vor wenigen Jahren bestanden, bei denen jeder von uns jeden Tag mit Losangeboten geradezu überschwemmt und das Publikum künstlich veranlaßt wurde. sein Geld in Lotterien aus⸗ zugeven, so ist die Beseitigung dieser schrankenlosen und in wentg schöner Form hervorgetretenen Konkurrenz als Forischritt zu begrüßen. Ich erinnere daran, wie auf den Straßen Lose von Lotterien mit hoch⸗ klingenden Namen, wie „Germania“ usw., ausgeboten und dadurch namentlich die Minderbemittelten zum Lotteriespiel verleitet wurden. Nach der Richtung ist eine Besserung der Verhältnisse eingetreten. Wenn ein Lotteriestrafgesetz in einem der Staaten von einem Gericht für ungültig erklärt werden würde, so würde diese Frage selbstverständlich bis zum Reichegericht gebracht werden, und dort würde die Frage dann auch für Preußen gelöst werden, und wir könnten erwägen, ob eine Aenderung unseres Lotteriestrafgesetzes not⸗ wendig wäre. Bedenken können jedenfalls daraus nicht hergeleitet werden, weil in Preußen die Rechtsfrage dieselbe wie in den anderen Staaten ist.
Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Broemel werden die Verträge genehmigt.
In erster Beratung werden darauf die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt für 1902 und die Rechnung von den Verwaltungseinnahmen und ⸗ausgaben der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für 1902 sowie di Uebersicht von den Staatseinnahmen und⸗ausgabe und von den Verwaltungseinnahmen und ⸗ausgaben der Zentralgenossenschaftskasse für 1904 der Rechnungskommission uͤberwiesen. 1
Alsdann wird die erste Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für 1906, fortgesetzt.
Abg. Dr. Arendt regt an, der Budgetkommission auch den Eta des Reichs⸗ und Staatsanzeigers; zu überweisen, mit Ruͤcksicht darauf, daß bezüglich desselben in diesem Jahre ein neuer Vertrag abzuschließen sei