1906 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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i deshalb brauchen wir ihnen noch nicht krankheit war vorgeschlagen worden, den Arbeitern beim Auf⸗ EW1I“ will b8- denn Fatezie, Menschen zwingen, und Absteigen der Schichtleitern neben den Sprossen für die wider ihren Willen Kinder impfen zu lassen? Gewissensrücksichten Hände einen besonderen Halt zu geben, damit sie nicht die Leiter⸗ müssen doch höher stehen als Gesundheitsrücksichten. Der Impfzwang sprossen berührten und auf diese Weise die Larven des Anchylostoma ist ein Eingriff in den menschlichen Körper, in das Schätzenswerteste, was wan die Hände bekämen. Es sollten damit Versuche 8 werden, der Mensch besitzt, in seine Gesundheit; und wenn die Eltern glauben, es scheint aber wegen ihrer Kostspieligkeit nichts geschehen zu sein. die Kinder werden durch die Impfung gefährdet, und wenn sie selbst( Vom Standpunkte des Naturforschers haben jene Versuche etwas sehr darin irrten, sollte man doch ihre Gewissensnot respektieren. Die Frei⸗ Verlockendes, und ich sehe nicht ein, weshalb die Bergverwaltung an⸗ sinnigen sollten doch die englische Gesetzgebung, die sie uns sonst so, gesichts der vielen Opfer, die die Krankheit gekostet hat, sich solchen loben, auch hier befolgen und den Impfzwang fallen lassen; Versuchen widersetzt. Daß die Verwaltung vieles getan hat, muß Freiheit sollen sie walten lassen, auch Freiheit des Gewissens, also anerkannt werden. 1 Einführung einer Gewissensklausel, und jeder wird zufrieden sein. Präsident des Reichsgesundheitzamts Dr. Bumm: Es ist

Präsident des Reichsgesundheitsamts, öö“ Bumm: In der Den scheift über die Wurmkrankheit wird alles bisher

Das Kapitel wird genehmigt.

Beim Kapitel „Reichsversicherungsamt“ bemerkt

Abg. Körsten (Soz.): Durch ein kürzli ergangenes Urteil hat sich das Reichsgericht auf den Standpunkt gestellt, daß eine zivil⸗ rechtliche Ferherans aus dem Invalidenversicherungsgesetz nicht zulässig ist. Durch dieses ÜUrteil ist geradezu eine Prämie für gewissenlose Arbeitgeber ausgesetzt. Wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nach⸗ kommen, so kann es ihnen allerdings eine Strafe kosten, sie können aber zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden. Der Versicherte kann es nicht verstehen, daß, wenn er seine Pflicht erfüllt und genügend viel Marken geklebt hat, ihm eines Tages erklärt wird, er habe kein Recht, eine Invalidenrente zu bekommen, weil der Arbeitgeber aus irgend einem Grunde das Kleben unterlassen hat. Es ist charakteristisch, daß in dieser Materie das Berliner Polizei⸗ präsidium selbst verklagt ist; also diejenigen, die dafür eingesetzt sind, auf eine richtige Handhabung des Gesetzes hinzuwirken, kommen selbst den Bestimmungen zu Ungunsten der Versicherten nicht nach. Unsere vielgeschmähten Krankenkassen, denen nachgeredet wird, daß sie unter sozialdemokratischer Verwaltung stehen, haben auf dem Gebiete der Unfallversicherung voll und ganz ihre Flünce getan, dagegen haben die von den Arbeitgebern verwalteten Kassen es an sich fehlen lassen. Es macht den Eindruck, als ob die Berufsgenossenschaften den Versicherten diese Gesetze verekeln wollten, sie lassen die Verletzten wochenlang warten, ohne daß sie ihnen eine Nachricht geben. Wir haben Dutzende von Fällen, wo die Leute an die Armendirektion ver⸗ wiesen wurden, und was wird beim Eintreten eines Unfalls alles erwogen. Man sollte glauben, daß jemand Invalidenrente bekommt, wenn er die nach dem Gesetze vorgeschriebenen Voraussetzungen und Be⸗ dingungen erfüllt. Aber weit gefehlt! Die Praxis der Vertrauens⸗ ärzte bewirkt, daß die Rentenbewilligung verzögert und eingeschränkt wird, und daß namentlich die Verkürzung der bewilligten Renten in ein förmliches System gebracht worden ist. Die Schieds⸗ gerichte sind überbürdet, durchschnittlich werden 30 bis 40, ja bis 56 Fälle in einer Sitzung erledigt! Und das sind doch alles Fälle, wo es sich um die Existenz, wo es sich um mensch⸗ liche Glieder handelt. Auf jeden Fall kommen da 5 6 Minuten; der Verletzte, der Arzt, die gehört werden sollen, dürfen gar nicht reden, denn sonst würde die Zeit zu knapp sein; da heißt es: Schweigen Sie! Anderseits geht man in diesen öffentlichen Sitzungen so weit, daß die Verletzten, männliche wie weibliche, gezwungen werden, sich zu entkleiden, den Ober⸗ oder Unterkörper zu entblößen. Das würde man sich bei den bürgerlichen Gerichten schön ver⸗ bitten; aber solchen Verletzten gegenüber ist alles erlaubt. Auch auf die Rekursinstanz beim Reichsversicherungsamt wurde ein⸗ gewirkt, mehr Fälle als 15 täglich zu behandeln: die Herren Räte haben aber, und das muß anerkannt werden, diese Zumutung abgelehnt. Und diesen Zuständen gegenüber treten jetzt Leute auf mit dem Verlangen, daß kleine Renten unter 25 % nicht mehr gezahlt werden sollen! Damit würden 38 % der Renten und 21 %% der dauernden Renten in Wegfall kommen! Damit würden allerdings 6 ½ Millionen gewonnen werden; sollen die auch noch für Schiffe und Kanonen ausgegeben werden? Und bei solchen anmaßlichen An⸗ sprüchen der Berufsgenossenschaften leistet das Zentrum Vorspann⸗ dienste? Heute wird für den Verlust des Zeigefingers der linken Hand 20, der rechten 25 % gezahlt; für einen Knöchel⸗ oder Armbruch gibt es 25 %, nicht mehr für den Verlust eines Auges und für den Verlust von 3 bis 4 Fingern Das wären also nach Meinung des Zentrums alles kleine Renten, welche aufgehoben werden müssen; eine solche Unkenntnis herrscht also im Zentrum vor. Es ist doch auch bloß ein verdecktes Spiel, wenn das Zentrum diese Aufhebung bloß für die Landwirtschaft verlangt; denn sofort würden auch die anderen Berufsgenossenschaften mit dieser Forderung

beschäftigen, und es wird sich nicht absolut vermeiden lassen, 8 8 Zeiten pielleicht auch in höherem Maße, als wünschenswert ist, Arbelten verrichtet werden, die sonst dem freien Handwerk zufallen würden. Die Durchführung der Arbeit wird bei den Strafanstalten, welche der Aufsicht des Justizministers unterstehen, im wesentlichen und soweit es möglich ist, in derselben Weise geregelt wie bei der Verwaltung des Innern, damit die Beschäftigung im großen und ganzen auf denselben Grundsätzen beruht. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Justizverwaltung hier mit etwas anderen Zahlen zu rechnen hat, wie der Minister des Innern, einmal weil die gesamten Untersuchungsgefangenen mitzuzählen sind, die überhaupt nicht beschäftigt werden können in einer Weise, die nicht vollständig ihren Wünschen und Neigungen entspricht, ferner weil sehr viel ganz kurze Freiheitsstrafen in Betracht kommen, bei denen sich eigentlich überhaupt keine Arbeit finden läßt, und endlich, weil wir, eain⸗ wir überhaupt noch an eine Strafvollstreckung denken wollen, die Leute, die eine Strafe zu verbüßen haben, zunächst einige Zeit vollständig in Haft halten müssen, bevor sie zur Außenarbeit herausgeschickt werden; sonft würde das Gefühl der vollen Freiheitsentziehung ganz und gar schwinden. (Lebhaftes Sehr richtig! rechts.) Ich kann also im allgemeinen nur sagen, daß wir bestrebt sind, soweit es geht, alle Arbeiten fernzuhalten, die das freie Handwerk sonst verrichten würde. Ausführbar in vollem Maße ist es nicht ; wir 8 E beschränken uns deshalb den Anregungen aus diesem hohen Hause Wünschen entsprochen 1 b darauf, nur solche Arbeiten herauszugeben, die Abg. Eckert behauptet, daß die Firma Oehmigke u. . Are cmmnzehaehen 1 s die Gefangenenarbeit für die Konkurrenzfirma ge⸗ für Staatsbehörden bestimmt sind. Ich bemerke von vornherein, daß Iüee mes 8 * 1“ sich das auch nicht in vollem Umfange hat durchführen lassen und sich süeg Kontrafie entschieden bestreiten, da de ohn, de Gefangeme auch nicht ganz wird durchführen lassen. Es ist daher tunlichst darauf nur um 10 vCt. üse si⸗ 8hnle sic vietmeb:e Bedacht genommen, die Gefangenen mit Außenarbeiten zu beschäftigen, Unterschied von 300 bis 400 . 111nI u. U Ebu eih Es werde deshalb eine erneute Prüfun Art der Beschasticnet, e . Feeagc. 1 ees de ven stautfinden; denn eine Differenz von 300 bis 400 % sei selbstverständli sie zeitweilig aus der Anstalt herauslassen kann. Ich bin 8. e nicht zukäsfig. dankbar gewesen, daß auch in der Kommission diese Frage zur Spra he Bei den Einnahmen aus be sonderen Fon . g ofort Veranlassung genommen, die Abg. Dr. Dahlem (Sentr.), daß die für die Ausstellung vo gebracht worden ist, und ich habe sof f mr Abg hlem (Featr) daß die sür die Ansgelung do⸗ Strafvollstreckungsbehörden nochmals darauf hinzuweisen, daß ich hohen Armenattesten eees. nden su heie Se.dea Z aataeten 8 1 ööö— gegen den Nachsuchenden vorliege. Dadurch schäftigen. Ich habe mich ferner mit einzelnen Staatsbehörden in 7.- ducg die Staatskasfe eventuell geschäödigt. Die Perts wa de Verbindung gesetzt, um zu ermitteln, ob etwa bei großen staatlichen einmal das Armenrecht verliehen se kanne lusig baöe 1 . 9. Unternehmungen baulicher Art einzelne Lose großen Gefangenen⸗ jessieren, während die andere Partei nachh anstalten zur selbständigen Erledigung übergeben werden könnten (sehr gut! rechts), und ich hoffe, daß auf diese Weise noch mehr üieas vr. 2 als bisher draußen werden tätig werden können. (Bravo! rechts.))

Nunmehr ersuche ich, meinem Herrn Kommissar hinsichtlich de Gefängnisses in Neuruppin das Wort zu geben.

Geheimer Justizrat Plaschke erörtert die vom Abg. Ecker w Mer Iustizr von Gefangenen für eine Bilderbogenfabri in Neu⸗Ruppin. Die Firma Reinhold Kühn bescsfng, die Gefangenen. Nun habe die Firma Oehmigke u. Riemschneider gleichfalls um die Zu weisung von ersucht, aber dieses Ersuchen sei abgelehnt worden Die Gründe für die Ablehnung würden öffentlich nicht mitgeteilt werden, 1 aber sie ständen dem Abgeordneten zur Verfügung. Ein Unrecht sei der Firma nicht geschehen; denn die Beschäftigung von Gefangenen

e sei aus zutreffenden Gründen abgelehnt worden. Die Löhne de Gefangenen bei der Firma Reinhold Kühn seien nicht, wie die ander Firma behaupte, im Jahre 1904 herabgesetzt, sondern sogar erhöh worden, und sie stellten sich nur um 10 pCt. niedriger als die de freien ebeher. von Wartensleben⸗Rogäsen (kons.) erklär sich gleichfalls für die Beschäftigung der Gefangenen in der Landwirt⸗ schaft, wenn es auch für den Landwirt gerade nicht angenehm sei, Ge fangene beschäftigen zu müssen. 8.

möglich, daß auf diesem Wege eine Verbreitung der Krankheit möglich ist, Iöer die Hanchtsas. is6 daß eine im E“ übe annt Gewordene enthalten sein. Es hat auch eine genaue gemacht wird. orrichtungen an der Leiter angebracht werden der ““ und Krankenkassen darüber statt⸗ sollen, ist mir zweifelhaft, aber es sollen Versuche gemacht werden. gefunden. Bis jetzt hat sich die Wurmkrankheit beschränkt auf die Abg. Dr. Semler 85 Wir haben früher eine Petition der Gruben der Oberbergamtsbezirke Dortmund und Aachen. Früher Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, die eine wirksame Be⸗ laubte man, daß die Larven dieses Wurmes nur durch den Mund kämpfung des Kunsthonigs wünschte. Leider ist bis jetzt nichts ge⸗ i den Körper gelangen, es steht jetzt aber fest, daß sie auch schehen. Es muß wenigstens die Deklarationspfli t eingeführt werden. durch die Haut eindringen. Die zur Bekämpfung des Anchylostoma Abg. Schüücen (Soz.): Wir können die esolution des neuen ergriffenen Maßnahmen durch Einstellen der Berieselung sind Kartells bezüglich der Zinndeckelkrüge nicht unterstützen. Welchen untunlich, weil dadurch die Explosionsgefahr in den Gruben zu Eindruck würde ein solcher Antrag oder Beschluß auf das Ausland groß wird. Die wurmbehafteten Arbeiter sind mit dem Farnkraut, machen. Man kann doch nicht das Ausland durch die Waren, die extrakt oder mit Thymol behandelt worden; die meisten Arbeiter man ihm liefert, langsam hintöten. Mit Resolutionen, die man aus nd dadurch von dem Wurm befreit worden. Allerdings haben dem Aermel schüttelt, sollte man etwas vorsichtiger sein. Wir ver⸗ diese Mittel sich auch in einzelnen Fällen bei Kranken als wahren uns gegen diese Versuche mit untauglichen Mitteln. Der unwirksam erwiesen; da blieb nichts übrig, als daß die betreffenden Reichstag ist durch diese Resolution überrumpelt worden. Arbeiter die Grubenarbeit aufgaben. Durch Badevorrichtungen hat Präsident Graf von Ballestrem: Um dieses Bedenken zu zer⸗ man Besserung zu schaffen gesucht, auch durch Belehrung mit Flug⸗ streuen, hat der Reichstag die Bestimmung in die Geschäftsordnung blättern usw., und es ist eine merkliche Verminderung der Er⸗ aufgenommen, daß über die in zweiter Lesung eingebrachte Resolution krankungen eingetreten, so namentlich auf Grube Shamrock I und II. erst nach drei Tagen abgestimmt werden darf. Die fragliche Re⸗ Es ist zu hoffen, daß das weitere einträchtige Zusammenarbeiten solution kann also heute nicht zur Abstimmung kommen. G von Behörden, Belegschaften und Zechenverwaltungen er⸗ Abg. von Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): möglichen wird, daß in einigen Jahren diese Krankheit ver⸗ Die Bedenken des Abg. Singer waren auch mir gekommen, der Abg. schwunden oder auf ein Minimum herabgedrückt sein wird. Singer muß aber berücksichtigen, daß man doch aus den Krügen selbst Die Bleilegierung für Scharniere und Krugdeckel betreffend, trinkt, nicht aus den Scharnieren. Es ist mir versichert worden, daß die ist der heute vorgetragene Wunsch nichts Neues; das Reichs⸗ betreffenden Krüge 85 0 gesundheitsunschädlich sind, außerdem brauchen gesundheitsamt hat eingehend untersucht, ob Bleilegierungen mit wir das Ausland in er Nahrungsmittelfrage nicht besser zu behandeln, mehr als 10 % Bleigehalt gesundheitsschädlich sind. Es hat als es uns behandelt. Den Schulzwang kann man doch nicht sich heransgestellt, daß Blei sehr leicht und gern auch in den kleinsten mit dem Impfzwang vergleichen, wie es der Abg. Müller⸗ Mengen im Körper sich ansammelt; das Amt hat begutachtet, daß Sagan andeutete. Hier handelt es sich um einen Gewissenszwang. eine Aenderung des Gesetzes nicht empfohlen werden kann. Vergleichen kann man nur sanitäre Maßregeln unter einander. Wenn Ob für das Ausland andere Grundsätze aufgestellt werden können, man uns z. B. diejenigen Maßregeln aufzwingen wollte, die Moses wird der Prüfung zu unterziehen sein; bisher ist es ein Novum, je in der Wüste für die Ifraeliten für notwendig hielt, so würden wir nach dem Bestimmungsort der Ware andere Bedingungen aufzustellen. uns dafür schönstens bedanken. 1 Die Kommission für die Impfgesetzwirkung hat 1879 getagt. In Abg. Burckhardt (wirtsch. Vgg.): Im Auslande werden doch Preußen war es gar nicht möglich, Impfgegner in die Kommissson bleihaltige Deckelkrüge hergestellt, warum sollen wir schlechter gestellt sein? zu bekommen; schließlich gelang es, dre impfgegnerische Aerzte Die Ausführungen des Abg. Singer zeigen wieder die Arbeiterfreundlich⸗ zu bekommen. Es ist 1899 auch Mitteilung über die Verhand⸗ keit der Sozialdemokratie. Wir haben unsern Kartellantrag auch der lungen dem Reichstage in der Petitionskommission gemacht nationalliberalen artei unterbreitet und uns sehr gewundert, daß sie worden. Die Einwände des Abg. Froelich sind die alten, die ihn nicht unterschrieben hat, obwohl die betreffenden Fabrikanten man seit 1874 erhoben hat; das Gesundheitsamt hat in Nationalliberale sind. 8 seinen Denkschriften alle diese Einwände erörtert und wider⸗ Abg. Singer (Soz.): Wenn das Ausland die gleichen Vor⸗ legt. Eine Revision der Ausführungsbestimmungen ist erlassen schriften erließe, dann säßen die Fabrikanten 8*½ fest. Unsere worden, um die Sicherung gegen üble Folgen möglichst zu verstärken. Arbeiter sind viel zu human, als daß sie auf die Fabrikation von Auch die größte Reinlichkeit bei Impfungen kann den Eintritt übler

Waren Wert legen, die der Gesundheit schädlich sind. Wenn Sie Folgen unter Umständen nicht ausschließen, namentlich wenn Müttern, meinen, daß die Bierkrugdeckel nicht gesundheitsschädlich sind, dann wie es in impfgegnerischen Flugblättern angeraten wird, die Impf⸗

sollte die Bundesratsverordnung überhaupt aufgehoben werden. Wir wunde sofort aussaugen und nasse Erde darauf bringen. Ich kann stimmen aber nicht dafür, daß das Ausland und das Inland mit nur dringend warnen, diesen Ratschlägen zu folgen, weil dadurch zweierlei Maß gemessen wird. Was du nicht willst, das man dir tu, direkt das Leben der geimpften Kinder gefährdet wird. Wenn die das füg auch keinem andern zu! Pocken schon ausgebrochen sind, ist es in der Regel mit der Impfung Abg. von Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.):

8 ind Entscheidungen des Reichsgerichts in dieser Beziehung aber nur ergangen auf dem Boden des bisher geltenden Rechts, des Gemeinen Rechts, des Allgemeinen Preußischen Landrechts und des code civil. Eine Entscheidung auf Grund des Bürgerlichen Geset⸗ buchs und da würde § 823 betreffs der aus unerlaubten Handlungen in Frage kommen hat das Reichsgericht bisher noch nicht getroffen. Man muß also, ehe man überhaupt an eine Aenderung in der Gesetzgebung denkt, erst abwarten, elche Ent⸗ scheidung das Reichsgericht auf Grund des § 823 des Bürgerlichen

treffen wird.

Enen ö.“ hat auch behauptet, es würden hier in Berlin. von Schiedsgerichten an einem Tage 42, 44 und 56 Fälle entschieden Ich habe über diese Frage schon vor längerer Zeit eine Aeußerung des Reichsversicherungsamts eingefordert. Es würde zu weit führen, Ihnen diese Aeußerung hier ganz vorzutragen. Aber nach dieser Aeußerung gewinnt es nicht den Unschein, daß im Durch⸗ schnitt die in einer Sitzung erledigten Fälle die vorgeschriebene Zahl von 20 überstiegen haben. Diese Bestimmung, daß in der Regel nicht mehr als 20 Sachen in einer Sitzung erledigt werden sollen, beruht auf einer Anordnung des preußischen Herrn Ministers für Handel und Gewerbe und des Innern vom 22. Dezember 1903. Ich kann aber aus den Feststellungen, die auf Grund der Berichte der Schiedsgerichte gemacht sind, selbstverständlich nicht ersehen, ob nicht an einzelnen Tagen diese Zahl wesentlich überschritten ist. Eine Einwirkung des Reichsversicherungsamts hierauf ist aber ausgeschloffen, weil die Schiedsgerichte Landeseinrichtungen sind und nach § 33 der Verordnung vom 22. November 1900, betreffend ihr Verfahren, unter der Aufsicht der zuständigen Landesminister stehen, soweit es sich um die allgemeine Geschäftsführung handelt.

tr.): Die Rede des Abg. Körsten hat un

1“ benaeer . vh sce mit der Aeheserzasafeeng⸗ gesetzgebung gemacht worden ist; diese 1 Bsseh 8 8 42* gern. Seine Angriffe auf meine Fraktion und auf die Ausführung

unseres Abgeordnetenhauskollegen Schmedding muß ich zurückweisen;

wir können als Reichstagsfraktion dafür nicht verantwottlich gemacht werden.

Justizminister Dr. Beseler: 8s wen nur kurz bemerken, daß die Frage, die der Herr Ab geordnete eben berührt hat, gegenwärtig zur Prüfung im Ministeriu liegt. Nachdem der Bericht kürzlich eingegangen ist und nach dem was ich vorher erwähnt habe, kann ich nur wiederholen, daß ich seh gern die Arbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt seh und daß von diesem Gesichtspunkt aus, wenn irgend möglich, de

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n den Einzellandtagen herrscht oft eine sehr eigentümliche Luft 8 in Baden hat der Abg. Geck sich schon längst sehr darauf Pefrent. dem deober7g Be nch

n. Die Loyalitä ätte erfordert, 2— Försten gkeichzeitig mitgeteilt hätte, daß der Abg. Sehehäteg dem Abg. Trimborn entschieden entgegengetreten ist, und damit jene Aeußerung als zu Boden gefallen erscheint. Wohl herung, glar mit Recht über die von Jahr zu Jahr

habe. Die Gesuche um Armenatteste müßten deshalb sehr gründlich geprüft werden.

Zustizminister Dr. Beseler:

8.a die Wichtigkeit der Frage, die der Herr Abgeordnete

zu spät, wie gerade das englische Beispiel gezeigt hat, auf das hier Bezug genommen wurde. Die französische Académie de médecine hat die deutschen Ausführungsbestimmungen für geradezu musterhaft erklärt. Noch kein einziger Freund der Impfung bat behauptet, daß die Impfung einen unbedingten Schutz, eine unbedingte Immunität ge⸗ währt; he schützt vielleicht auf 10 Jahre, aber auch auf diesen Zeit⸗ raum nicht ganz sicher. Die bezüglichen Petitionen hat der Reichstag der Regierung nur als Material überwiesen. Die Aufhebung des Impfzwanges würde einer der größten Rückschritte sein, den man in Deutschland machen könnte.

Abg. Froelich(d. Reformp.): Ich habe nicht gegen die Impfung, sondern gegen den Impfzwang gesprochen und gefragt, was die Regierung zu tun gedenke, um die durch die Impfung Verkrüppelten zu entschädigen. Ich sehe nunmehr endlich festgestellt, daß seit 1896 die betreffende Kommission doch wenigstens ein einziges Mal getagt hat. Daß Impfgegner nicht aufzutreiben waren, wird wohl daran gelegen haben, daß diese sich keinen Erfolg versprechen, wenn sie nicht wenigstens zu 50 % vertreten werden. Soll der Impfzwang bestehen bleiben, dann 81 auch diese Entschädigung von Reichs wegen eintreten:; ist aber die Impfung nur 6 bis 12 Jahre wirksam, so ist die Hälfte der ganzen Bevölkerung seuchengefährdet. Gerade die Freisinnigen ver. doch wegen der entstehenden Gewissensnot gegen den Impf⸗ zwang sein.

Abg. . asche (nl.): Die Geheimmittelliste hat keine gründliche Abhilfe gebracht. Wenn neben den 90 schon daraufstehenden noch 600 weitere heraufgesetzt werden sollen, so führt das doch die ganze Liste ad absurdum. Und was soll denn erst die arme Presse damit anfangen? Schreibt morgen eine Zeitung, Dr. Paasche sei heute für Brandts Schweizerpillen, so kann der Redakteur ja dafür bestraft werden, weil er für ein Geheimmittel Reklame gemacht hat. Schwindelhafte Anpreisung soll man verbieten, aber warum soll nicht sein zu annoncieren, das und das Mittel sei nach wie vor zu Zaben? Der jetzige Zustand verstößt doch geradezu gegen die Ge⸗ werbeordnung. Diese unglückselige Liste soll man nicht noch er⸗ weitern, sondern durch eine vernünftige Gesetzgebung Wandel schaffen.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Meines Erachtens ist das beste Mittel gegen die Geheimmittel der gesunde Menschenverstand des Publikums; aber es wurden früher so viele marktschreierische Geheimmittel⸗ anpreisungen verbreitet, deren innerer Wert und deren Her⸗ stellungskosten in so auffallendem“ Mißverhältnis zum ge⸗ forderten Preise standen, und es war ferner festgestellt, daß diese Geheimmittelwirtschaft gerade ihren Nährboden in den armen und ärmsten Volksklassen fand, die zu sparsam sind, einen ordentlichen vertrauenswürdigen Arzt anzunehmen, daß etwas ge⸗ schehen mußte. Was seitens des Bundesrats geschehen ist, und zwar auf ausdrückliches Drängen des Reichst ags, hat sich im großen und ganzen bewährt: es sind eine große Zahl marktschreierischer Anpreisungen vollständig verschwunden, und bei denjenigen Anpreisungen, die noch verbreitet werden, ist sehr viel Wasser in den Wein getan; der Bundesratsbeschluß hat entschieden auf das unreelle Gebaren wesentlich bessernd gewirkt.

Aber ich teile durchaus die Auffassung des Herrn Vorredners: ich halte es für erwünscht, diese Frage reichsgesetzlich zu regeln, und wenn es möglich ist, die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu dem Gesetzentwurf, der im Reichsamt des Innern ängst ausgearbeitet ist und den Ressorts vorliegt, zu erlangen, so wird die Vorlage in den nächsten Jahren, vielleicht schon im nächsten Jahre, das hohe Haus beschäftigen.

Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Als Freisinniger lehne ich durchaus nicht jeden Staatszwang ab. Ich war als Lehrer in England

und kenne die dortigen Verhältnisse sehr gut; ich habe die Spuren der Pockenkrankheit in London gesehen und bin seitdem von dem

mir versichert wurde,

besser behandeln darum hat es auch eine Abg. Dr. M heitlichen Gefahr kann k 5v blühenden Ind haben wir den Antrag u

Damit schließt die

der Nahrungsmittelkon gelangt die Resolution

Das Kapitel „R

bewilligt, desgleichen Biologische Anstalt.

1897 angestellten gestellten.

die der R

wünsche. Das

auf die internationale U schieden abgeraten habe. eine gründliche Aenderun

nehmer, sondern auch der ausgenutzt, oft auch Vorschläge führen.

zu äußern.

Meine Herren!

einer eingehenden Prüfung.

bezeichnen, dieses Recht des Erfinders zu einem zwingenden zu gestalten. Beamtenkategorie betrifft, von der der Herr Abg. von Oldenburg gesprochen hat, so Interesse, daß diesen Wünschen möglichst Aber der Schwerpunkt liegt beim treter des

Was die Frage der

Segen des Impfzwanges durchdrungen. Zur Bekämpfung der Wurm⸗

1

Ich habe ausdrücklich gesagt, ich habe den

daß eine Gesundheitsschädlichkeit ausgeschlossen ist, und dann 2se hinzugefügt, man asgeschloff als uns.

üller⸗Sagan (frs.

Die Resolution der Genossen, betreffend die wird mit großer Mehrheit, die 2e der Abgg. B und Genossen wegen baldigster ein

licher einheitlicher Regelung der Weinkontrolle zur

Bei den Ausgaben die Bureaubeamten dieses Amtes, wünscht der Abg. von Olden⸗ burg (kons.) möglichste Gleichstellung der vor dem 1. April Beamten mit den nach diesem Termine an⸗

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.) klagt Fefnbeksce für die technischen Angestellten. Jahres hätten sich mehr als 10 000 deutsche Ingenieure und Techniker in Berlin zusammengefunden und ihre bezüglichen Anträge formuliert,

egierung bekannt seien. Im daß man allerdings dem Arbeitgeber Erfindung seiner Arbeitnehmer einräumen wolle, jedoch auch dem Arbeitnehmer einen Anspruch an dem Nutzen aus der Erfindung zu sichern

würde allerdings eine Aenderung des Patentgesetzes be⸗ dingen, von der im vorigen

den Unionsvertrag im geringsten zu berübren. Erfinderschutzes liege nicht nur im

würden die —1632* Angestellter verheimlicht oder nicht genügend

ie Patente unter fremden die Erfindungen sogar an das der bisherigen Uebelstände würde Er bitte die Regierung,

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Was den wahren Erfinder betrifft, so steht das Patentgesetz auf dem Grundsatz, daß das Patent dem Anmeldenden zu erteilen ist, und der eigentliche Erfinder, tent beteiligt ist, nur befugt ist, seine Rechte im Wege der Klage oder des Einspruchs geltend zu machen. Vorschläge, welche der Bund der, technischen industriellen Beamten gemacht hat, eine Aenderung des

Reichsschatzamts hat bereits des Statistischen Amts den gelegt.

Antrag unterschrieben, weil

sollte das Ausland nicht Das Ausland hegt die Befürchtung nicht, solche Bestimmung nicht eingeführt.

. olksp.): Von einer gesund⸗ eine Rede sein. Dagegen ist es unzweifelhaft, ustrie im Inlande eine Gefahr droht. Darum nterschrieben.

e Diskussion.

Abgg. Baumann, Blankenhorn und baldige Revision des Weingesetzes,

aumann eitlicher gesetzlicher Regelung trolle fast einstimmig angenommen, ebenso des Abg. Stauffer wegen baldiger gesetz⸗ r 1 Annahme. eichsgesundheitsamt“ wird darauf ohne Debatte die Ausgaben für die

für das Patentamt, und zwar für

über den mangelhaften Im November vorigen

wesentlichen gingen diese dahin, ein gewisses Vorrecht an der

Jahre der Staatssekretär mit Rücksicht nion für den technischen Erfinderschutz ent⸗ England habe jedoch erst ganz vor kurzem g seines Patentgesetzes vorgenommen, ohne Eine Stärkung des Interesse der Techniker und Arbeit⸗ deutschen Industrie, denn in vielen Fällen Namen angemeldet, lland ve Zur Beseitigung die Einführung der oben erwähnten sich zu diesem Gedanken

Ausland verkauft.

oder wer sonst an dem Pa⸗ Ob man in der Richtung der

Pa tentgesetzes herbeiführt, bedarf Ich möchte es aber hzute schon als bedenklich

liegt es selbstverständlich in meinem Rechnung getragen werde. Reichsschatzamt, und der Herr Ver⸗ bei der Beratung des Etats Standpunkt seines Herrn Chefs klar⸗

nachfolgen. Diese Pläne der berufsgenossenschaftlichen Organisationen und ihre Unterstützung durch das Zentrum werden den Arbeitern hoffentlich zeigen, wo die wahren Arbeiterfreunde zu suchen sind. (Bei⸗ fall bei den Sosialdemokraten.)

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat erklärt, die Berufsgenossen⸗ schaften verwalteten ihr Amt derartig, um den Unfallverletzten das Nachsuchen einer Rente zu verekeln. Ich muß gegen diese Behaup⸗ tung doch entschieden Widerspruch erheben. Die Berufsgenossen⸗ schaften haben eine außerordentlich schwierige, verantwortungsvolle Aufgabe. Sie verwalten fremde Gelder und haben selbst⸗ verständlich die Verpflichtung, objektiv festzustellen, ob wirk⸗ lich ein entschädigungspflichtiger Unfall vorliegt oder nicht. Die Rechtsfrage und die Tatfrage liegen häufig außerordentlich schwierig, und es ist auch unzweifelhaft und durch eine Reihe von Fällen aktenmäßig festgestellt, daß es Personen gibt, die ihr Leiden wesentlich übertreiben und in diesem bewußt oder unbewußt unrecht⸗ mäßigen Bestreben von sehr zweifelhaften Elementen unterstützt werden, die dieses Geschäft berufsmäßig betreiben. (Sehr richtig!) Also in dieser Weise einen allgemeinen Vorwurf gegen die Berufs⸗ genossenschaften zu, erheben, das halte ich nicht für gerechtfertigt. Selbstverständlich müssen die Vorschüsse, welche die Berufs⸗ genossenschaften geben, auch im Verhältnis zu den even⸗ tuellen Renten stehen, die der Rentensucher erhalten kann, bezüglich zu der Größe des Schadens, den er erlitten hat. Es ist des⸗ halb sehr schwer, auf solche allgemeinen Anschuldigungen einzugehen. (Sehr richtig!) Eines Vertrauensmannes können die Berufsgenossen⸗ schaften gar nicht entbehren; sie müssen doch das Recht haben, . auf Grund des Gutachtens eines Arztes, zu dem sie Vertrau⸗ haben, ihr Urteil über den Fall zu bilden. Dadurch ist aber in keiner Weise ausgeschlossen, daß derjenige, der eine Rente nachsucht, anderweitige Atteste beibringen und seine angeblichen Ansprüche in allen Instanzen verfolgen kann. .

klebung angeregt worden. Meine Herren, das Reichsgericht hat sich wiederholt mit dieser Frage beschäftigt. Dabei hat es mit besonderer Schärfe den Grundsatz aufgestellt, daß die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Be⸗ schaffung der Marken für seine Arbeiter eine öffentlich⸗ rechtliche dem Staat gegenüber, privatrechtliche dem Arbeiter gegenüber ist, und daß daher ein Schadensersatzanspruch des Arbeiters wegen des Nichteinklebens dieser Marken gegen den Arbeitgeber auf das Invalidenversicherungsgesetz selbst mit Erfolg nicht begründet werden kann. Diese Entscheidung hat in der Presse den Irrtum erregt, als hätte das Reichsgericht den Grundsatz angenommen, daß wegen versäumter Verwendung von Marken über⸗ haupt ein Schadensersatzanspruch nicht bestehe. Das ist nicht richtig. Im Gegenteil hat das Reichsgericht wiederholt betont, daß, wenn auch die Verpflichtung des Arbeitgebers auf öffentlich⸗rechtlicher Grundlage beruhe, doch hierdurch nicht ausgeschlossen werde, daß der Arbeitgeber dem Arbeiter wegen Nichtverwendung von Versicherungs⸗ marken und wegen des dadurch herbeigeführten Verlustes seines An⸗ spruchs auf Invalidenrente schadensersatzpflichtig sei, wenn die Schadens⸗ ersatzpflicht sich aus dem bürgerlichen Rechte ergibt

(öSchluß in der Zweiten Beilage.)

nicht aber eine

Beiträge an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,

roßen Teil auf die Ausdehnung der Versicherung daf und ihre Familien zurückzuführen. Eventuell würde für alle die kleinen Unfälle wieder die Haftpflicht mit allen sheen Konsequenzen in Kraft treten, und das wäre für die Landwirt⸗

iel schlimmer. ftnhoch noch r schlhn Wenn man den Abg. Körsten hört, v glauben, daß im Vorstande der Berufsgenossenschaften lauter Räu er sitzen und daß die Schiedsgerichte die reinsten Massenmörder sind. Auf solche allgemeinen Behauptungen, die hier zum Fenster ve.enes er werden, ist eine Widerlegung nicht möglich. Wenn der Abg. Körsten darüber klagt daß nach Ablauf der 13 wöchigen Krankenunterstützung erst die Schr jerikelken beginnen, so liegt das doch in der Natur Der Mann muß doch nun S hin v2 11 8 olgen des Unfalls zu leiden hat.

Sacen ate seh9 Praxis, daß die Berufsgenossenschaft alsbald einen Teil der Rente bewilligt und nur die Bewilligung des Restes bis zur Erledigung der Untersuchung ausgesetzt hat. Wenn in Berlin an einem Tage über 50 Fälle erledigt worden sind, so kann man ja das gewiß nicht entschuldigen; aber in vielen Fällen ist dabei auch gar nicht viel zu reden, weil sie ganz klar liegen, und schließlich sind doch auch die Beisitzer aus dem Kreise 1n Arbeitnehmer da. Auch hier wird mit Wasser gekocht; man sollte nicht durch solche Uebertreibungen den Segen der Unfallpersiche⸗ rung diskreditieren. Im Reichsversicherungsamt ist einem Teil der Räte eine gewisse Ungerechtigkeit widerfahren, seit man im Patentamt einen Teil der Räte in gehobene Stellen gebracht hat; die Vorsitzenden der einzelnen Rekurssenate sind noch nicht der Be⸗ deutung ihrer Stellung in Gehalt und Rang entsprechend gestellt. Das Reichsversicherungsamt ist zugleich richterliche und Veeeheag;. behörde, dadurch wird seine Verantworkung noch ungemein erhöbt. Um so⸗ ungerechtfertiger erscheint daher die Zurücksetzung der Räte dieser Behörde; wir bitten, recht bald hier Wandel eintreten zu lassen und nicht etwa bis zur Reorganisation der Arbeiterversicherung damit

zu warten.

ist das, was ich dieser Hinsicht zunächst habe tun können, aber selbstverständlich die Frage im Auge behalten, weil ich der Meinung bin, daß es zweckdienlich ist, wenn die Gefangenen draußen beschäftigt werden. (Sehr richtig! rechts.)

Ich möchte nun auf einzelne Punkte, die einzelne Herren Vor⸗ redner angeregt haben, kurz eingehen, und wenn das hohe Haus es wünscht, demnächst einen weiteren Bericht über die Details von meinem Herrn Kommissar erstatten lassen. Es ist zunächst von dem Herrn Abg. Eckert berührt das Gefängnis in Neuruppin. Es lag darin ein gewichtiger Vorwurf, den ich als vollberechtigt anerkenne, nämlich die Beschäftigung der Gefangenen an einzelnen Tagen und aus einzelnen bestimmten Veranlassungen. Dies hat bereits zu einem recht ernsten Hinweis geführt, daß derartiges nicht geschehen dürfe. Das ist geschehen vom Oberstaatsanwalt auf Anweisung des Ministers. Ich will die Stelle der Verfügung vorlesen; es sind nur ein paar Das Kolorieren von Darstellungen eines Königsmords ist eine

für Gefangene durchaus ungeeignete Beschäftigung. Die Zulassung einer derartigen Arbeit erscheint als ein Mißgriff, der durch die von Eurer Hochwohlgeboren vorgetragenen Gründe nicht gerechtfertigt werden kann. In dem Mißbrauch des Sonntags zu solcher Be⸗ schäftigung liegt ferner ein Verstoß gegen § 75 Absatz 1 der Ge⸗ haben, daß die Justizverwaltung

aube damit dargetan zu haben, da 1b

das Versehen 899 I hat, und daß ein 1 ieder zu erwarten ist. r gut! 8 16u“ hinsichtlich der Gefängnisarbeit betrifft, so glaube ich, daß die tatsächlichen Angaben, die der Herr Abg. Eckert ge⸗

Nach 6 ¼ Uhr wird hierauf die Fortsetzung der Etats⸗ ba a8f ontag 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten. h6““ 25. Sitzung vom 17. Februar 1906, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) 1b 8 Haus setzt die zweite Beratung des Staatshaus⸗ ba Eee Etatsjahr 1906 bei dem Etat der Justizverwaltung fort, mit dem die Denkschrift über die lußt und 1Eööö“ . E izbehörden zur Besprechung gelangt. 5 den 888 Feneha. aus der Beschäftigung der Ge⸗ fangenen, die in Höhe von 5426 ℳ, das sind 707 600 mehr als im Vorjahre, angesetzt ist, bemerkt in Erwiderung uh die bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen der Abgg. Eckert (freikons.), vi⸗deng (nl.) und Dr. Wagner (freikons.) der tizminister Dr. Beseler: 88 de. eeg Ich kann versichern, daß die Justizverwaltung eifrig bestrebt ist, die Gefängnisarbeit zu regeln, wie es nach den für richtig erkannten Grundsätzen, die der Herr Abg. Eckert heute mit⸗ ilt hat, ehen soll. S 8 bin ich für die Erklärung des Herrn Abg. Wagner, der anerkannt hat, daß diese Regulierung der Arbeit mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Selbstverständlich ist es bei der Voll⸗ streckung der Strafen sehr wichtig, die Gefangenen mit angemessener

vollständig mit dem übereinstimmen, was sich bisher -egee. üar bat⸗ Es können leicht Irrtümer unterlaufen; ich werde nachher dem hohen Hause durch einen Kommissar mitteilen lassen, wie die Zahlen stehen. Zu bemerken ist noch im allgemeinen, daß der Wunsch des Herrn Abg. Eckert, zu erfahren, inwieweit sich die Arbeitslöhne verteilen auf die weiblichen Arbeiter neben * männlichen, nicht erfüllt werden kann, da wir dazu das 8- nicht besitzen. Die übrige Statistik ist bereits vom A 2 Witzmann mitgeteilt worden. Sie beruht auf unserem Ich möchte fast annehmen, daß dadurch die Anregung des Herrn Abg. Eckert erledigt ist. Sollte das nicht der Fall sein, so wird selbstver⸗ ständlich alles, was wir haben, jederzeit zur Verfügung stehen. 8 Nun komme ich auf die Buchbinderei in Breslau, deren die Herren Abg. Witzmann und Dr. Wagner erwähnt haben. 81— Buchbinderei arbeitet, wie mir berichtet worden ist, lediglich 1 r Staatsinstitute und beschäftigt 32. Gefangene. Dies u“] en Rahmen derjenigen Arbeiten fallen, die das hohe Haus selbst v angezeigt hält. Ich möchte fast annehmen, daß von diesem Fas. punkt aus die Art und Weise der Beschäftigung auf allseitige gung rechnen dürfte. Ich bin bereit, der Sache noch einmal näher zu treten und mich zu erkundigen, h die Sachen stehen und zu erwägen, ilfe geboten sei.

8 e. ich nicht Erfolg versprechen zu 8 nämlich das Aktenheften durch Gefangene vornehmen zu 8 können wir nicht ausführen, wir müssen unsere Akten vor 8 Leuten zurückhalten, die Mißbrauch damit treiben können. (Sehr

ü at, keineswegs; ich habe in langjähriger Praxis selber 1“ gemacht, daß die Bestimmungen über das Armen⸗ recht in vieler Hinsicht verbesserungsbedürftig sind. Von dem Herrn Minister des Innern sind wiederholt Anweisungen an die Behörden ergangen, sorgfältig bei der Bewilligung des Armenrechts zu verfahren, und ich kann darauf aufmerksam machen, daß über kurz oder lang eine Aenderung der Zivilprozeßordnung nötig sein wird, wobei e Armenrechtsfrage jedenfalls ernstlich geprüft werden soll. (Bravo!)

8 woldt (freikons.) unterstützt die Ausführungen des Ab Ahg. De. Fem und weist darauf hin, daß durch übermäßige Armenrechtsbewilligung das 88 —2 1.. veaßi⸗ bemit artei die Kosten eine n Ffmittenn. 8 die S- e Hen 8 ’1 ich wälte an hängig. Außerdem sei namentlich für 8 4 1..5 mit geringeren Einnahmen eine große Be g . den, ders infolge des Umstandes, daß es zur Ze ö Vertreger der Armenpartei zwei Urteils⸗ ansfertigungen, die das Gericht leicht herstellen könnte, zu veben. sodaß der Anwalt die oft umfangreichen Schriftstücke noch abschr 2 assen müsse, um sie der Gegenpartei zustellen zu können. Es möge bei einer Revision auf eine Erleichterung hingewirkt werden. Die Einnahmen werden bewilligt. Bei dem Titel dauernde Ausgaben (Ministergehalt) be s s 8 Straf buches stellt die Strosser (kons.): § 184 des Strafgesetz u el dersgngs 182 amgenne. 1* Püde iesem Paragraphen wird aber in der Pra⸗ er⸗ Fenlih senen Gehrauc gemac rieen üuch ö Broschüre zugängig . t wor .esau dr degfces dhe ernne 2 wie tiefen Standpun 1 wir in Deu - and in Seee. ¹ Abg. Münsterberg hat bei der Beratung de kemmet, enhzin sterinms 8,s Innern mit beredten Worten uns 88 erschreckendes Bild vorsefeh 8,. eehehhn Sn. ständen, die in unserem Volke herrschen. Ich ha 8 2. 2 nin vollstem Maße zustimmen können. bger hecfhrng⸗ Aüc i. beeg 8 5, überal verander, 1. Ulen Dingen hervorgehoben hat, daß 88 nie estfchuft desa enbn ihn als alten Leser in tiefstem Herzen empört haben, so kann ich ihm darin in keiner Weise Ueber das, was wahre und was falsche Kunst ist, sind die Ansichten allerdings sehr verschien üern, sgote. da dißd⸗ 802. 5 Kunst vertrete, so möchte ich as 8 E1 Die „Jugend“ enthält unerhörte Angriffe gers I. dea Sseeeasgen Männer, die es sich zum Lebensberuf gemaoht 7 in unserem Volke herzustellen. Daß die 1 88 nr 1 Kunstprodukte erster Güte wären, kann ö. au 1e nt e.s e Der Abg. Münsterberg sagte: Ja, dann en F von Mil⸗ in die Rumpelkammer werfen. 3 232 8.h wohl unterscheiden, was wirkliche, 1; 52 e ö7 1h. 8 8,8⸗ wischen diesem unübertroffenen Werk 61 garn Löpf b stehr. Ich verstehe nicht, wie man bei 5. 8 Se kann. Wir haben durchaus ein Verstän n. 1l -Drhel. antike Kunst Hohes geleistet hat, und n 2 7 Uung in ist es, was bei der Beurteilung 8- Ss das Laszive, das Lüsterne, 84 b 8 d. Brrsans EEETTTeT““ es, was wir unter allen Umständen ver 1. Denken, eee h gfast was heute an Postkarten und sogenannten ¹ * eIW wird. Wenn wir die aufgerufen saber 200 Fe S⸗ ordentlich zunehmende Verbreitung der unsi inmal eine Untergrundbahn zu besuchen, w 2 —e Für geradezu ve senbeide ee .. boc. d wenn die Po⸗ va en sinden üh daß die Organe der Justiz dieses Vorgehen

richtig!) Ich möchte bitten, dieser Anregung nicht weiter Folge

ützen. Es kommt häufig vor, daß die Beschlagnahme seenngiger Giiter und Schiten machher dunch Gercchtzurtelle auf