Ueber den ersten Teil der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
§ 6 bestimmt:
„Der Kreistag ist befugt, mittels Erlasses von Steuer⸗ ordnungen indirekte Steuern zu legen
1) auf den Erwerb von Grundstücken und von Rechten, für welche die auf Grundstücke bezüglichen Vorschriften gelten;
9 auf die Belongang der Erlaubnis zum ständigen Betriebe der Gastwirtschaft, Schankwirtschaft oder des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus (§ 33 der Reichsgewerbeordnung);
9 auf das Halten von Hunden.
abei ist eine Abstufung der Steuersätze — insbesondere nach Kreisteilen — zulässig.
Die Einführung einer indirekten Steuer durch den Kreis berührt Is das Recht der Gemeinden zur Erhebung einer entsprechenden
teuer.“ Die Nr. 2 ist Zusatz der Kommission. Hierzu liegen folgende Anträge vor: 11“ Abg. Gyßling (frs. Volksp.) beantragt, die Nr. 2 zu streichen und in Nr. 3 hinzuzufügen: „bis zum Betrage von 5 ℳ“. Die Abgg. von Ditfurth, von Heyking und Pallaske (kons.) beantragen, zu Nr. 1 folgenden Zusatz zu machen:
„Durch die Steuerordnungen können einzelne Erwerbsarten von der Steuer befreit werden. Der Erwerb durch Erbgang, Ver⸗ mächtnis, Gutsübergabevertrag (Altenteilsvertrag) zwischen Aszendenten und Deszendenten und Enteignung ist frei zu lassen.“
Graf von Spee (Zentr.) beantragt, zu Nr. 1 hinzuzufügen: Fühhos mit Ausschluß des Wertzuwachses“ und als 4. Absatz hinzu⸗ zufügen:
„Die unter Nr. 1 bezeichnete Steuer darf für den Kreis nicht
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E11“
Abg. Kir sch (Zentr.) empfiehlt die vom Zentrum gestellten Ab⸗ und beantragt getrennte Abstimmung über die
änderungsanträge einzelnen Absätze im § 6. Abg. Wolff⸗Lissa (freis. Vgg.) hält den Antrag des Abg. Gamp
für einen gangbaren Weg und spricht sich gleichfalls für Streichung des
hbla. über die Besteuerung der Konzessionen des Schankbetriebes aus. bg. Lusensky (nl.) erklärt sich gegen den Antrag des Grafen Spee, den Wertzuwachs von der Umsatzsteuer frei zu lassen, denn gerade der Wertzuwachs eigne sich für diese Besteuerung. Seine vr würden dagegen für den Antrag Ditfurth stimmen, denn es ei ein allgemeiner Wunsch, daß der Grundstücksübergang bei Erb⸗ fällen usw. steuerfrei bleibe. Wenn die Schankstättenkonzessionssteuer auf eine Verminderung der Konzessionen hinwirke, so sei das nur mit Freude zu begrüßen.
Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg: Meine Herren! Fast die sämtlichen Anträge, welche zu § 6
Nr. 1 gestellt worden sind, stehen in einem gewiffen Widerspruch zu den Tendenzen, die ich bei der Ausarbeitung des Gesetzes berfolgt habe. Ich hatte die Absicht, mit der Eröffnung der Steuerquelle, welche sich auf den Umsatz von Grundstüöcken und den Grundstücken gleichstehenden Rechten erstreckt, den Kreisen die Möglichkeit zu geben, den weiteren Aufgaben, welche ihnen tagtäöglich erwachsen, durch die Fakultät der Einführung einer Steuer gerecht zu werden, welche in sich entwicklungsfähig bleiben sollte.
Meine Herren, die gestellten Anträge gehen demgegenüber darauf hinaus, die Entwicklungsfähigkeit der Steuer zu beseitigen; sie gehen weiter, insoweit sie eine Zweidrittelmajorität vorschreiben, darauf hinaus,
Kreise nm Nutzen des kreiskommunalen Lebens von der Fatalit dieses Gesetzes Gebrauch zu machen. (Bravo! rechts) “
Darauf wird die Debatte geschlossen. “
§ 6 wird unter Ablehnung aller übrigen Anträge in der Kommissionsfassung mit Hinzufügung des Antrags Ditfurth angenommen, welcher inzwischen folgende redaktionell veränderte Fafjung erhalten hat: „Durch die Steuerordnun können einzelne Erwerbsarten von der Swuer befreit werden Der Erwerb durch Erbgang, durch Enteignung und durch Uebergabevertrag (Altenteilsvertrag) zwischen Verwandten auf⸗ und absteigender Linie ist frei zu lassen.“ b
Nach § 7 sind zur Aufbringung der direkten Kreissteuern die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke verpflichtet. Als Maßstab der Verteilung auf diese Verbände soll das Ein⸗ kommensteuer⸗ und Realsteuersoll dienen. Die Kommission hat einen Zusatz beschlossen, wonach diejenigen in Kreisen wohnenden oder darin ein Einkommen beziehenden Personen, welchen nach dem Kommunalabgabengesetz eine Einkommensteuerfreiheit zu⸗ steht, zu den Kreissteuern deizutragen haben, und wonach ferner der Fiskus mit seinem Einkommen aus den Ansiedlungs⸗ gütern zur Kreissteuer 8 5. 2ez ist.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund stellt fest, daß durch den ersteren Zusatz der Kommission die Rechte der Exterritorialen in keiner Weife berührt werden. 8 8
5 7 wird ohne weitere Debatte angenommen. —
§ 8 bestimmt in der Kommissionsfassung:
(Schluß aus der Ersten Beilage.) 8
Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg:
In gewissem Sinne bin ich auch sachlich mit dem Antrag ein⸗ verstanden und nehme an, daß kein Bezirksausschuß eine Steuer⸗ ordnung für Umsatzsteuern oder für die Einführung der Grundwert⸗ steuer erledigen wird, ohne die Laienmitglieder zu befragen. Formal durchbricht aber der Antrag Zedlitz die ganze übrige Gesetzgebung. Wir haben auch im Kommunalabgabengesetz eine große Reihe sehr wichtiger Fälle mit Genehmigung des Bezirksausschusses, wo eine ähnliche Klausel nicht ausgesprochen ist. Ich empfehle, von dem An⸗ trage abzusehen, weil er eine zu scharfe lex specialis darstellt.
Abg. Meyer⸗Diepholz erklärt sich für den Antrag, aber gleich⸗ falls unter Vorbehalt der redaktionellen Aenderungg.
Abg. Gyßling meint, daß man bei der Wichtigkeit dieser Be⸗ schlüsse eigentlich gar nicht auf den Gedanken kommen könne, daß sie ohne das Kollegium gefaßt würden.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Pr
Zweite
3.
Sigmaringen Oberbayern. Niederbayern Pieh; “ Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bautzen. Dresden. Leipzig. Chemnitz. Zwickau. Neckarkreis . Schwarzwaldkreis Jägstkreis .. Donaukreis
—
S5ho— OUbo do —
11135“
eußischen Staatsanzeiger.
1906.
4 (4), Neumarkt 5 (5), Breslau Stadt 1 (1), Breslau 12 (15), Ohlau 3 (4), Brieg 5 (7), Strehlen 1 (1), Nimptsch 2 (2), Münsterberg 4 (4), Frankenstein 3 (3), Reichenbach 3 (3), Schweidnitz 5 (7), Striegau 3 (3), Waldenburg 3 (3), Glatz 1 (1), Neurode 6 (8). 15: Gröünberg 2 (4), Freistadt 4 (4), Sagan 3 (4), Sprottau 2 (2), Glogau 10 (11), Lüben 1 (1), Bunzlau 3 (3), Goldberg⸗Hainau 1 (1), n 1 (1), Jauer 2 (2), Schönau 2 (2), Bolkenhain 1 (1), Hirschberg 1 (1), Löwenberg 12 (14), Lauban 8 (10), Görlitz 2 (2), Hoyerswerda 2 (2). 16: Kreuzburg 4 (4), Rosenberg i. O.⸗S. 2 (2), Oppeln 4 (4), Groß⸗Strehlitz 1 (1), Lublinitz 1 (1), Tost⸗Gleiwitz 2 (2), Zabrze 5 (6), Kattowitz 1 (2), Pleß 2 (13), Ratibor 2 (2), Kosel 1 (1), Leobschütz 2 (5), Neustadt i. O.⸗S. 4 (6), Falkenberg 4 (10), Neisse 1 (1), Grottkau 3 (7). 17: Gardelegen 2 (2), Stendal 2 (3), Jerichow 1 3 (4), Jerichow II 9 (9), Kalbe 7 (7), Wanzleben 1 (1), Magde⸗ burg Stadt 1 (4), Neuhaldensleben 1 (1), Oschersleben 2 (2). 18: Liebenwerda 1 (1), Torgau 1 (1), Schweinitz 1 (1); Wittenberg 8 (9), Bitterfeld 2 (2), Saalkreis 7 (8), Halle a. S. Stadt. 1 (4), Delitzsch 4 (4), Mansfelder Seekreis 3. 82 Sangerhausen 3 (3), Eckartsberga 1 (2), Querfurt 2 (2), Merseburg 6 (6), Weißenfels 7 (7), Naumburg 3 (3), Zeitz 1 (l). 19: Nordhausen Stadt 1 (6), Worbis 1 (1), Mühlhausen i. Th. Stadt 1 (1), Mühlhausen 5 (7),
„Der Kreistag kann mittels Erlasses einer Steuerordnung be⸗ schließen, daß die der Verteilung der direkten Kreissteuern auf Ee⸗ meinden und Gutsbezirke zu Erunde zu legende Grund⸗ und Gebäudesteuer durch eine nach dem Maßstab des Wertes (in der Regierungsvorlage stand „gemeinen Wertes“; die Kommission hat
Abg. von Heyking (kons.) spricht sich gegen den Antrag aus.
§ 19 wird mit dem Antrage des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch angenommen.
Der Rest des Gesetzes gelangt ohne Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen zur Annahme. Die zur Vorlage ein⸗ gegangenen Petitionen werden nach dem Antrage der Kommission für erledigt erklärt.
Schluß 5 ¼ Uhr. (Justizetat.)
Konstanz. Freiburg. Karlsruhe Mannheim . Starkenburg Oberhessen. Mecklenburg⸗Schwerin SFeser 8 h 5 Oldenburg... 8 Lübek.
Langensalza 8 (16), Weißensee 3 (3), Ziegenrück 13 (23). 20: Haders⸗ leben 2 (2), Sonderburg 12 (13), Flensburg 10 (12), Schleswig 7 (7), Eckernförde 4 (5), Eiderstedt 1 (2), Tondern 1 (1), Olden⸗ burg 3 (3), Plön 4 (5), Neumünster Stadt 1 (2), Kiel 3 88 Rendsburg 6 (6), Norderdithmarschen 1 (1), Süderdithmarschen 6 (6), Steinburg 6 (8), Segeberg 1 (1), Stormarn 6 (10), Pinneberg 9 (13), Herzogt. Lauenburg 4 (4). 21: Diepholz 1 (1), Nienburg 2 (2), Stolzenau 3 (3), Sulingen 1 (1), Hannover Stadt 19
mehr als 1 %, für Kreis und Gemeinde zusammen nicht mehr als 2 % betragen. ] Kreis und Gemeinde diese Steuer, so haben beide auf denselben Prozentsatz Anspruch.“ Die Abgg. Gamp und Freiherr von Zedlitz und Neu⸗ kirch 8” beantragen, zu Nr. 1 hinzuzufügen: soweit er dem Stempel der Tarifstellen 8 oder 25 oder 32 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 unterliegt. Für die Veranlagung sind die Neen. Stempelsteuersätze maßgebend. Der Beschluß des Kreistags bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln. Die sachlichen und persönlichen Stempelbefreiungen sind auch für die Umsatzsteuer maßgebend mit der Abweichung, daß dem des Deutschen Reichs und des preußischen Staats eine Befreiung von der Umsatzsteuer nicht zusteht.“ Dieselben Abgeordneten beantragen ferner, den zweiten Absatz des § 6 über die Abstufung der Steuersätze zu streichen.
Nachdem Abg. von Ditfurth den oben mitgeteilten Antrag der Konservativen auf Befreiung der Erbanfälle ꝛc. von der Umsatzsteuer begründet hat, erklärt der
Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg:
Meine Herren! Ich halte den Antrag Nr. 104 nicht für not⸗ wendig nach den Erklärungen, die ich in der Kommission abgegeben habe, und die heute von verschiedenen Herren Vorrednern referiert sind. Da er aber genau dasselbe ausspricht, was ich vorzunehmen die
Absicht habe, auch wenn der Antrag nicht in das Gesetz aufgenommen wird, so halte ich seine Annahme für unbedenklich.
Zu den übrigen Anträgen werde ich erst sprechen, wenn sie von den Herren Antragstellern motiviert sein werden.
die Einführung einer derartigen Steuer im wesentlichen zu erschweren. Beides halte ich für keinen Vonug. Ich habe es bereits wiederholt hier im hohen Hause ausgesprochen, daß ich zu den Selbstverwaltungs⸗ organen, auch der Kreise, das Vertrauen habe, daß sie das, was den das Wort „gemeinen“ gestrichen) zu veranlagende Steuer vom Kreisen frommt, erkennen und mit Vorsicht diefenigen Einrichtungen Grundbesitz ersetzt wird. bis Grundwertsteuer ist vom Kreisausschuß einführen, welche erforderlich sind, um das kommunale Leben der u vrranlagen. Kreise weiter zu entwickeln. Ich bin auch heute durch die Aus⸗ Abg. von Arnim⸗Züfedom (kons.) beantragt, folgenden führungen in diesem hohen Haufe nicht vom Gegenteil überzeugt zweiten Satz einzuschieben⸗ büsb ; . werden; ich habe nicht die Besorgnis, daß die Kreise, wenn ihnen triebe Aierbg ist für die Bewertung von Grundstücken, die dem Be⸗ eine Umsatzsteuer eröffnet wird, nun halt⸗ und planlos sich in neue der Land⸗ oder Forstwirtschaft, der Viehzucht, dem Wein⸗, . a b ve g . Obst⸗ oder Gartenbau dienen, und die dieser Benutzung nach Lage dem Kreise nicht gebührende Untemehmungen hineinstürzen werden, der Verhältnisse voraussichtlich noch für längere Zeit erhalten bleiben, sondern ich bin der festen Ueberzeugung, daß sie wie bisher, getragen lediglich der durchschnittliche Ertrag von Grundstücken gleicher Art von der Zustimmung des Kreisausschufses oder Kreistages, die Grenzen maßgebend. 8 genau im Auge behalten werden, welche ihnen durch die gange Organi⸗ xEE 5 las es. statt der Kreistag sation der Kreise und des kreiskommunalen Lebens gesteckt worden sind. ge m EI“ 5 b-Ab ferner die Fassung: „des Von diesem Standpunkte aus halte ich es für erwünscht, daß die Abg. Kirsch (Zentr.) beantragt, folgenden § Sa einzufügen: Umsatzsteuer entwicklungsfähig bleibt nach der Richtung einer Wert⸗ „Beschlüsse des Kreistages über den Erlaß von Steuer⸗ zuwochsstener. Aus diesem Grunde möchte ich Sie bitten, daß Sie drdrungen gemöß, 3 8 bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittels den Antrag Gamp⸗Zedlitz, der eine Entwicklung nach dieser Richtun 8 itf n 8 22 vee eneehe e. ch dieser Richtung Abg. von Ditfurth begründet den vom Abg. von Arnim Wenn Sie aber in die Umsatzsteuer auch den Wertzuwachs mit aufnehmen, dann ist es eine notwendige Folge, von der Limitierung der
grftellten Antrag. 1 Abg. Kirsch (Zentr.) hält in der Form des mitgeteilten § ga seine Umsatzsteuer, wie sie im Antrage des Grafen von Sbee ausgedrückt worden ist, abzusehen; Sie würden dann eine andere Limitierungsgrenze
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Hannover 12 (16), Linden 6 (7), Springe 4 (12), Hameln 4 (5 22: Peine 1 (1), Hildesheim 3 (9), Marienburg i. Han. 1 (1), Gronau 2 (2), Alfeld 1 (1), Goslar 2 (2), Einbeck 3 (3), Northeim 1 (1). 23: Celle 2 (2), Burgdorf 3 (3), Fallingbostel 2 (2), Uelzen 2 (2), Lüchow 2 (2), Bleckede 2 (2), Winsen 5 (5), Harburg 2 2. 24: Jork 4 (4), Stade 8 (13), Neuhaus a. O. 3 (3), Lehe 5 (10), Geestemünde 2 (3), Osterholz 1 (1), Blumenthal 2 (3), Verden 1 (1), Rotenburg i. Han. 4 (4), Zeven 2 (2), Bremer⸗ vörde 3 (3). 25: Hümmling 1 (2), Lingen 2 (2), Bersenbrück 26 (42), Wittlage 1 (1), Melle 4 (6), Iburg 2 (5). 26: Emden 2 (2), 27: Tecklenburg 3 (3), Warendorf 5 (16), Beckum 4 (4), Lüdinghausen 6 (6), Steinfurt 1 (1), Coesfeld 2 (2), Borken 4 (6), Recklinghausen Stadt 1 (1), Recklinghausen 1 (1). 28: Lübbecke 2 (4), Herford 2 (3), Halle i. W. 10 (15), Wieden⸗ brück 5 (6), Paderborn 2 (2), Büren 3 (3). 29: Meschede 1 (2), Brilon 3 (16), Soest 5 (8), Hamm 4 (6), Dortmund Stadt 1 (4), Dortmund 4 (4), Bochum 2 (2), Gelsenkirchen 1 (1), Hagen 1 (1), Schwelm 1 (1), Olpe 1 (1), Wittgenstein 2 (2). 30: Cassel Stadt 1 (7), Cassel 8. 812) Eschwege 3 (4), Fritzlar 4 (5), Hofgeismar 7 (9), 8,— derg 3 (6), Melsungen 1 (1), Rotenburg i. H.⸗N. 2 (2), Wolfhagen 5 (8), Frankenberg 1 (1), Ziegenhain 1 (1), Fulda 1 (1), Hersfeld 1 (1), Hanau 1 (1), Gelnhausen 1 (1), malkalden 1 (2), Grafsch. Schaumburg 1 (1). 31: Dillkreis 5 (12), Oberwesterwaldkreis 3 (5), Wester- burg 9 (9), Unterwesterwaldkreis 5 (5), Oberlahnkreis 3 (3), Lim-⸗ burg 3 (3), Unterlahnkreis 4 (4), St. Goarshausen 4 (5), Wies⸗ baden 2 (2), Untertaunuskreis 9 (10), Usingen 8 (14), Obertaunus⸗ bres 210 112, 95 420 Shanfac. e. 82 b (1), c8 : Knes 8 8 ** nach 2 (2), Zell 3 (3), Altenkirchen 3 etzlar 5 (6), Meisen⸗ Zusammen 6 Gemeinden und 8 Gehöfte. eim 6 e.295; her. 7 1e1, Ress 5119) e. 9, b. Schweineseuche (einschl. Schweinepest). uisburg Stadt „Ruhrort 2 (2), Essen „Mörs 12 (22), 1: Fischhausen 3 (3), Königsberg i. Pr. Stadt 1 (2), Königs. Geldern 18 (40), Kempen i. Rh.⸗ — Mettmann 3 (4), Solingen berg i. Pr. 4 (4), Labiau 2 (5), Wehlau 3 (3), Gerdauen 4 (5), 1 (1), Neuß 1 (1), Grevenbroich 1 (1), München⸗Gladbach Stadt 1 (1), Rastenburg 5 (6). Friedland 1 (1), Pr.⸗Eylau 3 (3), Heiligenbeil Gladbach 1 (1). 324: Waldbröl 1 (1), güg. 3 5 C) llsberg. 6 (9), Pr.⸗Holland 3 (6). 2: Niederung a. Rh. Stadt 1 (2), Mülheim a. Rh. 1 (2) Cöln Stadt 1 (4), 3 (99 Skallupönen 2 (2), Darkehmen 1 (1), Goldap 2 (2). Cöln 3 (3), Bergheim 1 (2), Euskirchen 1 89 Rheinbach 1 9. b 3: Johannisburg 3 (3), Lvck 2 (2), Neidenburg 4 (9), Ortels⸗ 35: Daun 2 (2), Bitburg 3 (4), Wittlich 8 (10), Bernkastel 1 (3), burg 2 (2), Rössel 1 (1), Sensburg 1 (1). 4: Elbing 1 (1), Marienburg. Trier Stadt 1 (1), Trier 11 (13), Merzig LgvU 10, ” gestpr, 7 C). Danziger Höbe1 8 Dee eben 1 (2. Pr.⸗Gtargnh. Svarbrücken 3. (4) 8 Crkelenz 3 (3). Heinsbecg 3 (37 Gellen⸗ 1 (1), Berent 6 (10), Karthaus 1 (1), Neustadt i. Westpr. 2 (2). 5: kirchen 2 (2), Jülich 2 (3), Düren 2 (2), Eupen 3 (7). : Bru Stuhm 6 (6), Marienwerder 5 (5), Rosenberg i. Westpr. 8 (9), 1.(1), Erding 1 (1), Freising 3 (4), Friedberg 1 (1), Ingolstadt Söbau 17 (20) Strasburg i⸗ Westpr. 5 (s), Briesen 2, (5). Thorn Stadt 12). e—l C, eese. 2109h 22 S 8 1 5 (5), Graudenz 19 (21), Schwetz 2 (2), Rosenheim Stadt 1 (2). 29: Wolfstein 2 (3). 80: Fir⸗ Sret.1 Hereg 99, Cnnn) Dr Snan 1304), 2 Sec masens 1 (5). 44: Kitzingen 1 (1). 45: Dillingen 5 (9), Günz⸗ Deutsch⸗Krone 6 (6). 6: Stadtkreis Berlin 1 (1). 7: Prenglau burg 2 IPrtien 10 ürr Sear. 2 (2), 5 ünde 4 (6), nim 6 (6), Nieder⸗ v “] . 2d2s nlcer 1 19, Sefehn aa ecdeanachen, (90paudam iena 3 60, Beazenbzin 1 10) 88: Sebgr 19h). roach c. Stadt 1 (1), Spandau Stapt 1 (2), Osthavelland 1 [2), Ruppin Grimma 5 (9), Rochliz 1 (1). 52: Eßlingen 1 (1), Ludwigsburg 2 (2), Ostprignitz 7 (8). 8: Königsberg i. Nm. 10 (13), Soldin 1 (1), Stuttgart 1 (1). 52: Tübingen 1 (1). 53: Heidenheim 3 (5)“ Arnswalde 5 (5), Friedeberg 1. Nm. 1 (1), Landsberg 1 (1), 1.(1). 54: Blaubeuren 1 (1), Göppingen 1 (4), Ulm 1 (1). 56: Weststernberg 3 (4), Ostffrnberg 1 97% 2 8) Emmenriögen ; öö G) (2. H 1— v ssen 5 (6), n 4), Lübben 7 (9), au 6 (6), Kalau 4 (4), 8. 1 S van. e 8 8 4. 8 Feesla 8 UUh)2een Loh)? Svwmberg 2 (2). 9: Anllam 1 71), ktadt 2 63), Eroz⸗Gerau, 2 I1.“ „Ueckermünde 3, (4), Randow 3 (C), Stettin Stadt 1 (2), Greifen⸗ 2 (3), 61: Mainz 1 L; N Lu S hagen 4 (2). Preitz 3 (3), Smatig 2 (2), Lammin 3 (9) Greisen. 2 (2” Rostok 2 (2), „Gnoien 1 111), Malchm, 3 () berg 2 (3), Regenmalde 1 (1). 10: Neustettin 2 (2), Belcard 1 (7), s: Weimar 1 (1), Apolde 13 (143 Dermbach 1 (71), Kokberg⸗ Frlin 2 (2), Köslin 2 (2), Schlawe 4 (1), Rummelsburg Neustadt a. O. 13 (15). 64: Neustrelitz 2 (4), eubrandenburg 55 8 Stolp Stadr 1 (1), Stolp 10 (11), Lauenburg i. Pomm. 2 (2), Woldegk 1 (1). 65: Oldenburg Stadt 1 (9 Oldenburg umbinnen. - 1 (3), Franzburg 4 (5), Greifswald ), Grimmen 4 (5). Surlt 11809 jmenhorst 3 (5). Wilveshausen z (1), Vechta Allenstein .. . g 1 18 12: Wreschen 2 (2), Jarotschin 1 (1), Schroda 4 (4), Schrimm Stadt (9), nen 66: Fürf Lübeck 2 (21. 67 Danzig.. — 8 25 sen Oft 2/72 osen West 1 (1), Birnbaum 2 (2), 3 (3), Cloppenburg 1 (1). : Fürstentum Lübeck 2 (). 67: erlin. st 2 ( 3 (4), ostyn 2. (2), oschmin . IWe — .. e. 3 % otsdam 12 55 .. d.9,1 (Frltc,, 9”1 ho? Iebne 13 19) Biantenurg 6 25). 89⸗ Sraseld5 65) 70: Westras 2 hüngfr 16 8 88 Cirnitkan 3 2 ee 3 9 5 81¹). 6”18 vr 8 2 892 8 .150173 3 9 %¼ der Eder 1 8 Stettin 23 2 1 (1), Mogilno 2 (2), Znin 2 (2), Wongr. „Gnesen . 77: R 1881 (1). 80: Detmold 4 (4), Schötmar 2 (2) Köslin 10 33 41 Witkowo 2 (2). 14: Namslau 1 (1), Groß⸗Wartenberg 3 (5), ern e⸗ a4 2er- ¹ Strols 5 Oels eeg”; mais 83: Geestlande 1 (1), Marschlande 1 (1), Bergedorf 1 (1). 85: Feben n⸗ 17 18 12 6 (11), Trebnitz 3 (3), Mülitsch 5 (.1 ch. Wohlan Mülhausen 1 (1). 86: Diedenhofen Ost 1 (1), Diedenhofen Bromberg
10 49 60 ¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die ent. West 2 (3). 3 1 Breslau. 22 80 97 rei ans lfde. Nr. aus der vorstehenden aufgeführt. Zusammen: 1516 Gemeinden und 2094 Gehöfte.
Oppeln. 16 39 67 Magdeburg
9 28 33 Merseburg 16 51] 57 Erfurt.
32 57 Schleswig nnover
Nächste Sitzung Dienstag, 10 Uhr.
—
rauns 8 Sachsen⸗Meiningen Sachsen⸗Altenburg Coburg . Gotha6 Anhalt— Schwarzburg⸗Sondersh. Schwarzburg⸗Rudolstadt Waldeck. . .. Reuß älterer Linie. Reuß jüngerer Linie. Schaumburg⸗Lippe Lüppe. Lübeck... 2 Bremen. .. Fe .
02
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachweisung 8 üher den Stand von TDierseuchen im Deutschen Reich am 15. Februar 1906.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen veerzigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 15. Februar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind — letztere in
1
Unter⸗Els 4 Ober⸗Elsaß. b Lothringen 8 8. Betroffene Kreise ꝛc. a. Maul⸗ und Klauenseuche. 2: Oletzko 2 (2). 5: Thorn 1 (1). 16: Kattowitz Stadt 1 (1), Pleß 2 (4
Elsaß⸗ Lothringen
vCẽẽCECEC %
— 1 Abg. Hoeveler (Zentr.) erklärt namens seiner politischen Freunde ) den § 6 in der mitgeteilten Kommissionsfassung für nicht annehmbar und bittet im Interesse des Mittelstandes der kleinen Städte und 8 auf dem Lande, dem Antrage Spee stattzugeben, der für die Erhebung dder Umsatzsteuer eine Grenze von 2 % für Gemeinde und Kreis zu⸗ mmen vorsieht. Abg. Gyßling (frs. Volksp.) bittet um Streichung des Absatzes 2 des § 6, betreffend die ve“ der Schankkonzessionen, und spricht sein Erstannen über den Antrag Gamp⸗Zedlitz aus. Geheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz bittet, dem Antrag Eyßlag auf Streichung der Besteuerung der Schankkonzessionen vrzustimmen. Die Wirte seien schon durch Lustbarkeitssteuern und viele andere Lasten genug getroffen. Der wirtschaftliche Wert einer Schankstätte sei bei der nzessionierung ja auch nicht von vorn⸗ herein zu beurteilen. Im Erbfall müßte diese Steuer ebenfalls herangezogen werden, da die Konzession nur persönlich sei und dem Erben aufs neue erteilt werden müsse. 8 8 Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) bittet, es bei dem Beschlusse der Kommission bezüglich der Schankstättenkonzessionssteuer zu belassen. Schon unter dem Finanzminister von Scholz sei es geplant ge⸗ wesen, eine solche Steuer für den Staat einzuführen; es sei nicht erfindlich, weshalb das unterblieben sei. Auf den verschiedenen Städtetagen, die ja dem Abg. Gyßling viel näher ständen als den Konservativen, sei wiederholt auf diese Steuer — worden. Es sei richtig, diese Steuer auf die Kreise zu übertragen. Die Steuerordnungen dafür müßten den einzelnen Kreisen überlassen bleiben, die auch Befreiungen, z. B. beim Erbgange, beschließen könnten. Es finde ein schwunghafter Handel mit Schankkonzessionen statt. Im Landkreise Dortmund hätten z. B. 1903 von 42 Wirt⸗ schaften 33 den Besitzer gewechselt, 1904 von 39 Schankstätten 19 und 1905 von 58 Schankstätten 31. Angesichts des Umstandes, daß die Schankstätteninhaber Volksfeste, Konzerte und sonstige Lustbarkeiten veranstalten, liege es auch im polizeilichen Interesse, in wessen Händen eine Schankkonzession sei. Es sei dahin zu streben, daß nicht nur neue Konzessionen nicht erteilt würden, sondern daß auch der häufige Wechsel der Besitzer aufhöre. Das liege auch im Interesse der Brauereien. Eine Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer finde oft in e statt, wo zugleich mit dem Wechsel der Schank⸗ stätte ein Wechsel des Grundstückes verbunden sei; dann werde der Wert des Grundstückes möglichst niedrig, derjenige der Schankstätte möglichst hoch veranschlagt. Der Redner bittet, unter Ablehnung des Antrages Gyßling der Kommissionsfassung zuzustimmen. Abg. Gamp (freikons.): Meine Freunde sind zwar der Meinung, daß die Wertsteigerung des Grundstücks wesentlich von der Tüchtigkeit des Besitzers und nicht von Veranstaltungen des Kreises abhängig ist, sie wollen aber trotzdem der Befugnis der Gemeinden zur Er⸗ hebung einer Umsatzsteuer zustimmen. Entsprechend unserem Antrag darf aber nur der Umsatz besteuert werden, der stempelpflichtig ist, denn es kann sich nicht um eine Umsatzsteuer handeln, wenn es sich darum handelt, gemeinnützige Anstalten, wie Krankenhäuser u. dergl., zu errichten. Welchen Wert man der Steuer zu Grunde legt, kann zweifelhaft sein, am besten tut man wohl, sich nach dem Stempel⸗ Fies zu richten. Wir haben zwar großes Vertrauen zu dem jetzigen inister, in diesen 2v 8 müssen jedoch gesetzliche Bestimmungen üs werden, sonst könnte z. B. nach der Kommissions⸗ assung mit Genehmigung des Ministers eine Erbschaftssteuer für Deszendenten eingeführt werden. Deshalb müssen die Erwerbsfälle durch Erbgang ausgenommen werden. Den Wertzuwachs mit zu er⸗ fassen, würde sehr schwierig sein; insofern bin ich für den ersten Antrag des Grafen Spee, dagegen bin ich gegen den zweiten Teil, weil mit der. Bestimmung eines solchen Prozentsatzes ein Eingriff in die Rechte der Gemeinden und der Kreise gemacht würde. Ein Unrecht wäre ferner die Zulassung der Abstufung der Steuerbeträge nach Kreis⸗ teilen. Für den Beschluß der Einführung der Umsatzsteuer beantragen wir eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwar ist in den Kreistagen hauptsächlich der befestigte Grundbesitz vertreten, der von der Umsatz⸗ steuer nicht betroffen würde, aber im Interesse der Unparteilichkeit wäre es doch ganz gut, für den Beschluß eine Grenze zu ziehen. Wir sind im ganzen damit ti den, die Steuerrechte der Kreise zu erweitern, halten es 72„ für gut, daß diese eine wird. “ 3 8 *
Preußische Provinzen, ferner Bundes⸗ staaten, welche in Regierungs⸗ bezirke geteilt sind.
Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke sowie Bundesstaaten, welche nicht in Regierungsbezirke
8 geteilt sind.
Gemeinden
vo Laufende Nr. —2 Kreise ꝛc.
3.
— b0 —, & 00 00 S
Ostpreußen
Westpreußen
Brandenburg
— — SAScooSSmng ee o
— 0
Posen Schlesien
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—,— — — USmnge
Stand der Tierseuchen in Ungarn am 7. Februar 1906. (Nach den wöchentlichen Ausweisen des Königlich ungarischen Ackerbauministeriums.)
Maul⸗ und Klauen⸗ seuche
— —
Sachsen Schl.⸗Holstein
— 00
- Pommern -
0‿
1
19 87 104 34 49 14 20 Milz⸗ 20 20 brand
36 58
— 27 40 Zaͤhl der verseuchten Drtee.. 24 33 8 8 26 48 8 8 42 63 8 Verdingungen im Auslande. 62111 Direktion der Königlich serbischen Staatsbahnen in Belgrad; 13 20 28. Februar 1906. Lieferung von verschiedenen Sorten Stahl, 31 39 Eisen, Blech, Schraubenmuttern, Nietnägeln, Feilen, Bohrern und 15 20 ! Graphittöpfen. Kaution 2000 Dinar.
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5ö —
Rotz⸗ und
Haut⸗
1 Bläschen⸗ b ausschlag
sheim üneburg Stade Osnabrück Aurich . Münster. Minden.
Wut Blattern
Hannover
Westfalen 1. März 1906. Lieferung von verschiedenen Sorten Bindfaden zum Waggonsplombieren, Hanf und Leinewand zum Reinigen, Besen, Fackeln ꝛc. Kaution 2000 Dinar. 5. März 1906. Lieferung von 15 000 kg Putzwolle für Ma⸗ schinen. Kaution 2400 Dinar.
1 *
Cassel. Wiesbaden Koblenz. Düsseldorf
heimer Oberfinanzrat Dr. Strutz bittet, dem § 8 in der nicht für erloschen erklärt werden konnte. Notwendigkeit der Zweidrittelmajorität in das Gesetz weder an dieser des § 8. Da der Antrag Kirsch schon bei § 6 abgelehnt sei, könne er alza 1 (1). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Löwenberg schlusses rechtfertigt von selbst die Notwendigkeit einer größeren Abg. Dr. Heisig (Jentr.) bält es nicht für richtig, einfach den EEE auch wieder so kommen, mwie seinerzeit bei der Grundsteuer, wo es der Umsatzsteuer der Fall. Sondern es kann hier die Zweidrittel⸗ sondern nur den „Wert“ beschlossen habe. Bei dem Kommissions⸗ Stelle einzuführen. Kommissionsfassung aus, meint aber, die Gemeinden die Hundesteuern bereits nach allen Richtungen hin bis Darauf wird die Debatte geschlossen. § 8 wird unter Ab⸗ bitte ich stehen zu lassen. Ich möchte die Herren, die sich gegen Oberregierungsrat Dr. Freund angenommen. Fällen nicht vornehmen wird, weil es ungerecht sein möchte, lediglich steuern usw. der Genehmigung des Bezirksausschusses bedürfen. Ich bitte nach allem eben Gesagten, meine Herren, lehnen Sie bei der dritten Lesung. leehsahges
bei § 6 abgelehnte Forderung aufrecht, daß die Beschlüsse des Kreis⸗ Klammern — bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ tages über d . Steuerord i Dri Mehr⸗ ndener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten “ öʒX“ Penene in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch für die Wertzuwachssteuer erfinden und in den Antrag nachträglich Feffung der Kommission zuzustimmen und den Antrag Arnim abzu⸗ 8 Rotz (Wurm). hineinschreiben müssen. hnen, da der Ausdruck „Ertrag“, wie er voraussichtlich nach Lage der .1 „Bez. Marienwerder: Strasburg i. Westpr. s desenee e n S Verhältnisse noch längere Zeit erhalten bleibe, zu unbestimmt sei und die 1 de-vben. 4† 5 Ütadtkkeis ee (8)0s . Wesger 2 S,I. N⸗Xn d.-v ghs sche bes Oberbenaln 0e9enhs 9g,,ne ,sn Hetsdan. Niederbarnim 1 (1), Charlottenburg Stadt 1 (1), zal 3 5 It 1 (2), Jüterbog⸗Luckenwalde 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: * g-n L. 188b einen formalen Unterschied bedeutet — Abg. Gpyßling empftehlt die von ihm vorgeschlagene Fassung Sütowexü 10 Paer Ost 1 (1), Bomst 1 (1). Reg.⸗Bez. beim § 19 einschalten. ir haben die Notwendigkeit der Zweidrittel⸗ hier nicht 8 8 Bromberg: Hohen &ꝙ ö gee⸗ 5 gut aufrecht erhalten werden, trotzdem dessen 2 3 5 majorität in den Kreisocrdnungen für eine abgegrenzte, ganz bestimmte nicht zu verkennen sei. — . ssen Hernchtüc 1 G. ere men; . à0¹) Meutben Amwahl von Füllem, imn wesentlichen ür diche ühen Sünn s ein Ftreis B ENEE11“*““ Regierungskommissar, daß nach dem Arnsber 6 Bochum 1 (I1). Reg.Bes Cassel: Gelnhausen 1 (1). neue Unternehmungen, zu denen er gesetzlich nicht verpstichtet ist, ——1— — ber 8 genauen Dis⸗ Bayern. Reg.⸗Bez. Oberfranken: Ebermannstadt 1 (1). Baden. auf sich nehmen will. Die Eigenschaft eines derartigen Be⸗ selben nicht befürchten A “ er Bestanemang des⸗ Landeskommissariatsbezirk Mannheim: Mannheim 1 (1). Sachsen⸗ 25 8 n 8 Ken & ns . — ₰ 5 Stadt 1 (2). Majorität. Wir haben weiter die Notwendigkeit der Zweidrittel Veranlagungswert der Vermögenssteuer gelten zu lassen, und spricht Hamburg Sta .22 32 te. majorität bei der Abänderung des Steuerfußes in bezug auf Belastung sich entschieden gegen 89 „des gemeinen Wertes“ aus. Besser Zusammen: 22 Gemeinden und 32 Gehöfte der Reni. nud der .he an.ch, h bi⸗ser Büchtes dn Ueh sei wenigstens noch der Antrag der Konservativen. Wiederholt Lungenseuche. er Real⸗ und 8 steuem; nach dieser Richtung hin liegt: seien Fale orgekommen, wo der Wert eines und desselben Grund⸗ “ is annschaft Leipzig: Grimma 1 (1). 5 35 G Sachsen. Kreishauptmannschaft Leipzig: G (1) die ratio legis meines Dafürhaltens auf der Hand, insofern es sicke stücks ganz verschieden berechnet worden sei. Es heiße hier zwar, daß “ hier um die verschiedenartige Heranziehung der einzelnen Steuer⸗ keine Mebreinnahme an Kreissteuern beabsichtigt sei, aber es werde Maul,⸗ und “ gruppen in dem Kreise handelt. Nichts von alledem ist aber hier bei⸗ — 8 . 3 — enue an 2 88* 1* seien, — 82 die Iexee . ee arv. gn eise „zufällig“ er 4 ℳ mehr einnahmen. Was der majorität wirklich nur dahin gedeutet werden, daß der Einführung zur Verbesserung in sein Grundstück hineingesteckt habe, solle einer solchen Steuer Hindernifse in den Weg gelegt werden. (Sahr er sofort in der Wertsteigerung versteuern. 8 richtig! rechts.) Da ich nun der festen Ueberzengung bin, daß gende 8 8— e. EE1 macht den Vorreduer darauf auf⸗ diese Kreisumsatzsteuer ein wertvolles Stück der ganzen Reform be⸗ nerksam, daß die Kommission gar nicht den „gemeinen Wert⸗, deutet, so müßte ich gegen mein eigenes Werk angehen, wenn ich mich beschlaß könnten alle Verhältnisse beröcksichtigt werden. Das Gesez damit einverstanden erklären würde, die Zweideättelmajorität an dieser müsse so gestaltet werden, daß jeder Kreis nach seinen eigenen —EE könne, und dazu böten de — 2☛— 2 2 1 ög 3 8 fc⸗ g Zu Nr. 2 hat der Herr Kommissar des Finanzministeriums bdereits E g E1111616* das Notwendige gesagt; ich habe dem nichts hinzuzufügen. Abzg. Westermann (nl.) . sich gleichfalls für die 2 Die Beschränkung der Hundesteuer bei Nr. 3 auf 5 ℳ, die vom n. zeint z bestimmte Kautelen ge⸗ . derrn Abg. Goßling beantragt worden ist, halte ich nicht sis unlich. sabcht arcg ween nle sütc, de,n würcchentleh benutte Seang. Ich glaube nicht, daß die Hundesteuer beabsichtigt sein sollte lediglch Kautelen lägen in dem Antrage der Kanservativen, für den er von Vorortskreisen, wie der Herr Abg. Gyßling angeführt hat, wo stimmen werde. 8 Abg. Hoeveler (Zentr.) stimmt ebenfalls dem Kommissions⸗ auf das Letzte erschöpfen. Mir sind eine ganze Reihe von Landkeisen beschluß und dem Antrage von Arnim zu. bekannt, in denen die Einführung einer erhöhten Hundesteuer im all⸗ * 1 u gemeinen Interesse des Kreises liegen würde, um so mehr, weil dort eerne. der des Abg. Gyßling in der Fassung des aus gewissen Gründen die einzelne Gemeinde sich nicht bereit sinden ““ vean “ läßt, eine Hundesteuer überhaupt einzuführen. 8 § 9, Lvr, die Premer. in Fenes mit dn gleichen G 8 3, bellen Strei 8 rage desjenigen Prozentsatzes anzuziehen sind, mit Da 2s. 2 bs 5. 8. Sreichang benmtragt vonden ist, welchem die Einkommensteuer belastet wird, wird nach kurzer diesen Absat ggbee Debatte zwischen dem Abg. Hoeveler und dem Geheimen auch hier nur um eine Fakultät handelt, daß der Kreistag cegh be 8 1 befugt ist, die Steuersätze abzustufen; daß es ja sehr wohl . 288 10 bis 18 werden ohne erhebliche Debatte an⸗ richtig sein mag, eine Abstufung nicht vorzunehmen für eine § 19 schreibt vor, daß die Beschlüss 28 . 1· — 8 b 6 „ daß die Beschlüsse des Kreistages über einzelne Gemeinde, die eine der in Frage kommenden Steuern bereits die Echebung von Beiträgen, den Erlaß oder die Abenderung eingeführt hat; daß man im Gegenteil eine Abstufung in derartigen von Steuerordnungen, über indirekte Kreissteuern, die Heran⸗ ziehung der einzelnen Steuerarten zu den direkten Kreis⸗ um dieser einen Gemeinde willen eine Ungleichmäßigkeit in das ganze Kreisabgabensystem hineinzubringen; daß aber sehr wohl Fälle möglich Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch beantragt, sind, die man theoretisch von hieraus gar nicht vorhersehen kann, wo e drß der Heschluß sber die Genehmigung mr unter Zu⸗ zine deramige Abstufang von Steuersätzen sehr angebracht sein würde. baz im diesen Zaler die Mirirken dneeereenes ehetteenden der Darum meine ich, ist es lediglich ein Vorteil der Vorlage, wenn diese Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) erklärt die Zustimmung seiner Möglichkeit eröffnet wird. artei zu diesem Antrage, jedoch unter Vorbehalt einer besseren Fassung die Abänderungsanträge gegenüber dem § 6 alle ab, mit Ausnahme des Antrags Nr. 102, mit dem ich mich bereits einverstanden erlkärt habe. Ich wiederhole: ich halte ihn nicht für notwendig; keinesfalls schadet er. Mit allen übrigen Anträgen aber, meine Herren, bringen Sie Vinkulierungen in das Gesetz hinein und erschweren es, dem
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(Schluß in der Zweiten Beilage.) 1 geerss
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