der Auffassung war, daß die Bildung der Gesellschaft in Falle nicht ernst zu nehmen sei, weil 8 Statut die 1.4.— daß die Gesellschafter ihre Anteile an die Gesellschaft selbst abtreter müßten. Ich habe nachgewiesen, daß in diesen Fällen nicht alles u Ordnung ist, und habe daher ein Recht, meine Kritik daran zu üben Abg. Glowatzki (Zentr.): Das Zentrum trifft in der Polenfrag⸗ keine Schuld an den Verhältnissen in Oberschlesien, sondern die Schuld liegt an der Behandlung der polnischen Muttersprache. Es ist nm 2 — a-eh wg 124— 8 F* “ die polnische 1 vielm — 1 wache beim Unterricht benutzt werden darf. ĩd je na- ricklung abzuwarten, und es namentlich auch der Rechtsprechung der sogar den Begriff der neengee so ee daß — ordentlichen Gerichte zu überlassen, eine Entscheidung herbeizuführen. unterricht nur im ersten Jahre des Schulbesuchs in polnischer Sprache Dabei hat jedoch die Regierung diese Gesellschaften keineswegs aus erteilt ee zweiten Jahre ab ist die polnische Sprache den Augen verloren, es sind namentlich die Behörden aufmerksa ausgeschlossen. Den Kindern können die religtösen Begriffe aber ohne „ e sind namentlich n aufmertsam ge⸗ Zubilfenahme der Muttersprache nicht klar gemacht werden. In Obder macht, wie auch diese Handelsgesellschaften der Vorschrift des Art. 6 schlesien sind die geistlichen Kreisschulinspektoren durch weltliche des Ausf.⸗Ges. zum Bürngerl. Ges.⸗Buch unterliegen und zu jeder IZu⸗ ersetzt worden, der richtige Sachderständige für den Religionsunterricht wendung im Werte von mehr als 5000 ℳ der landesherrlichen Ge⸗ kann aber nar der Geisftliche scin, das muß jeder vernümftige nehmigung bedürfen.
— einsehen. Unter g obwaltenden Umständen ist es kbem S b b Wunder, wenn die Religionskenntnisse der Kinder selbst auf der Mit
Selbstverständlich hat die Staatsregierung auch den in neuerer und Oberstufe nur mintmal sind. — Es wird ja immer .en
Zeit ergangenen Entscheidungen des Kammergerichts volle Beachtung daß besondere Listen über den Klerus geführt werden; aber immer
gescheakt, so auch dem von dem Herrn Abg. von Campe in der Sitzung e n sich Fälle, man von der Ein⸗
vom 20. d. 28 Ferm. ” , S — solcher Berichte hört; zu meiner Kenntnis ist erst
hnee-en 8 ausführlich besprochenen Haüshce betr die von kurzer Zeit ein solcher Fall gelan 8 Dir schwarzen Fisten “ 8 eren Benediktinerinnen von der ewigen Anbetung errichtete Ge⸗ eine Svpionage gegen die Geistlichen grübt wird, haben in Obex⸗
sellschaft m. b. H. Wenn in diesem Beschlusse das Kammergericht die
Gesellschaft für nichtig erklärt und die Löschung im Register be⸗
stätigt hat, so geschah dies lediglich, weil das Gericht nach der Lage
schlesien nicht aufgehört, wie aus einer Zeitungsnotiz aus dem Kreise Pleß hervorgeht. Esist falsch, die polnischen Gottesdienste irgendwie zu ver⸗
dieses Spezialfalles zu der Ueberzeugung gelangte, daß auf Grund der
Bestimmungen des Statuts die Gesellschaft m. b. H. als eine geist⸗
hindern; denn dann werden die polnischfprechenden preußischen Untertanen unzweifelhaft dem Großpolentum in die Arme getrieben. Hierin sind siche Gesellschaft anzusehen sei. Das Gericht hat dobei ausdrücklich ausgesprochen, daß die Frage, ob bei einer solchen Gesellschafts⸗
katholische und evangelische Geistliche sich einig. Daß di
17 2 . 8 8 1““ Lass e Irop⸗ polnische Bewegung in Oberschlesien solche Fortschritte bennäin dh grürdung die Errichtung einer geistlichen Gesellschaft oder
aber einer wirtschaftlichen Veretnigung bezweckt sei, im wesent⸗
ist zum großen Teil auch die Schuld der Zentr
8 8 — Seer c . ⸗ — umsge mer.
Sie haben sich pft dahin ausgesprochen, sie mühhn lieber einen Polen als einen Zentrumsmann. Die pol⸗
lichen auf tatsächlichem Gebiecte liege und nur von Fall zu Fall
entschieden werden könne. Der gleiche Standpunkt ist noch in einem
Beschluß des Kammergerichts vom 21. September 1905 vertreten und
nische Presse weiß einen Glorienschein um die polnischen Führer zu verbreiten; so ist es ihr allmählich gelungen, die
auch in einem mir vor wenigen Tagen erst zugegangenen Beschluß vom
November v. J Haftung
polnische Bevölkerung Oberschlesiens um ihre Fahne zu scharen. J., durch den eine Gesellschaft mit beschränkter
Und die polnische Presse fordert die Bevölkerung auf, die deutschen Geistlichen geradezu zu boykottieren, wenn sie den Religionsunter⸗ richt nicht in polnischer Sprache erteilen wollen. Wir werden der Unterricht nach wie vor in der Sprache erteilen, wie es uns unser Gewissen vorschreibt. Die Mehrheit des Klerus in Oberschlesien für nichtig erachtet worden ist, weil in der Gründung eine Umgebung üeeä des Artikels 13 der preußischen Verfassungturkunde zu erblicken sei. Auch in diesem Beschlusse wird wieder hervorgehoben, ob diese Voraussetzung im Ernzelfalle vorege. sei grundsetzlich nicht nach formal⸗juristischen Gesichtspunkten, sondern nach den konkreten Umständen zu entscheiden. Durch alle hisber ergangenen Entscheidungen ist daher die von der Staatsregierung bisher vertretene Auffassung nur bestärigt worden.
1 Flunkerei, etwas anderes zu behaupten. b x. polnische Muttersprache, wo es nötig ist, für den Religionsunterricht standes für eine außerordentlich schätzenswerte Eigenschaft. 8 ie Staatkregierung sieht sich deshalb rinstweilen nicht vera Uaßt, ihre bisherige Stellungnahme zu verändern. Sie wird nach wie vor mit
bnünseh, uir verlmen mber, daß * 6—— für die Erziehung der Jugend ist die Unabhängigkeit der Gesinnung
2 rlangen 0 28 lich a 1 Preuße d 8 g v Juge 1 8
und Untertan des Königs von Preußen fühle. Es ist — und die Stärkung des Räckgrats erstes Erfordernis, wir bitten; da radikalpolnischen Agitation gelungen, einen großen Teil des pber⸗ auch die oberen Instanzen dem Lehrerstande eine andere Wertschätzung
Igrnce 4
Scorgfalt die Entwicklung dieser Angelegenhett beobachten, die Ent⸗
scheidung der einzelnen Fälle wird aber der Rechtsprechung der
ordentlichen Gerichte überlassen werden müssen.
gebend waren, glaube ich, jumal diese Frage in erster Linie auf juristischem Gebiet liegt, im einzelnen nicht anführen zu sollen, es würde dies zu einer Debatte führen, die jedenfalls im Ressort des Kultusministeriums ihre Erledigung nicht finden könnte.
8 Bei dieser Sachlage war für die Königliche Staatsregierung keine Veranlassung gegeben, gegen die Bildung von Handelsgesellschaften durch Mitglieder von Orden und geistlichen Kongregationen ein⸗ zuschreiten, es erschien vielmehr angezeigt, zunächst die weitere Ent⸗
Interesse sehr gefährlichen und für uns Deutsche geradezu beschämenden Vorgange zu bewahren, daß sich ihre Polonisierung noch weiter fortsetzt.
Nun hat der Herr Abgeordnete behauptet, es kämen jeden Augen⸗ blick Uebergriffe und Unordnungen in meinem Ressort vor; es hätten sogar Lehrer sich gerühmt, Religionsunterricht an Kinder beider Konfessionen erteilt zu haben. Meine Herren, der Vorgang ist mir nicht bekannt. Ich will aber gleich hervorheben, daß ich es durchaus nicht billigen würde, wenn ein solcher Mißbrauch — anders kann ich
es nicht bezeichnen — vorkäme. Ich kann nur den betreffenden Herren — das wiederhole ich auch heute, wie ich es so oft schon getan habe — anbeimstellen, in solchen Fällen doch den instanzmäßigen Beschwerdeweg u beschreiten. Meine Herren, dieser wird aber nicht beschritten; es werden
vielmehr vor diesem hohen Hause die Klagen in ihrer Allgemeinheit vorgebracht. Sowohl ich wie meine Kollegen haben jedoch schon wiederholt erklärt, daß sie auf so allgemein gehaltene und dabei nicht immer sachlich begründete Klagen einzugehen gar nicht in der Lage wären, wenn ihnen nicht die konkreten Fälle unterbreitet würden.
Dann hat der Herr Abg. Strchel wieder eine allgemeine
Verfügung, die in bezug auf die Familiensprache der Lehrer erlassen worden sei, in einer Weise erwähnt, die mich gewissermaßen demen⸗ tieren soll. Ich bedauere, daß der Herr Abgeordnete heute sich be⸗ wogen gefunden hat, hierauf in einer Form zurückkommen, die meine Wahrheitsliebe in Frage stellt. Ich habe zweimal schon nachgewiesen, V Herrn von Jazdze wie Herrn Abg. Stychel gegenüber, daß jene Darstellung irrtümlich ist, daß meinerseits derartige Ver⸗ fügungen überhaupt nicht erlassen worden sind, daß ich infolge der in den Reden der Herren enthaltenen Anregung von den Bezirksbehörden Bericht erfordert habe, und daß sich da herausgestellt hat, daß nur gewisse Weisungen ergangen sind, über die ich schon im vorigen Jahre ausführliche Auskunft erteilt habe. Letztere ist auch von der Mehrheit des hohen Hauses gebilligt worden.
Was die spezielle Verordnung eines Kreisschulinspektors betrifft, die heute hier vorgelesen worden ist, so werde ich auch über diese Bericht erfordern. Ich möchte den Herrn Abgeordneten aber bitten, endlich einmal mit dem System zu brechen, daß in allgemein ge⸗ haltenen Vorwürfen die Unterrichtsverwaltung in einer Weise bloß⸗ gestellt wird, die nur dazu geeignet ist, die öffentliche Meinung irre zu führen. Meine Herren, das ist die Art und Weise, in welcher die Herren Abgeordneten der polnischen Fraktion die Staatsverwaltung bekämpfen. Das ist ja selbstverständlich ihr Recht. Aber wenn dann weiter immer darauf besonders hingewiesen wird, daß infolge dieser vermeintlichen Mißgriffe, Uebergriffe und Unregelmäßigkeiten eine große Mißstimmung in Bevölkerung entstehen könnte, meine Herren, die Mißstimmung, die entstehen kann, wird nur hervorgerufen durch die Agitation der nationalpolnischen Presse. Diese legt sich innerhalb der preußischen Grenzpfähle ja noch eine gewisse Zurückhaltung auf,
zum N 49.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Ich komme nun zu den Ausführungen des Herrn Abg. Heckenroth. Dem Religionsunterricht in den höheren Schulen wende ich meine vollste Aufmerksamkeit zu. Ich habe aus mehreren Berichten der Herren Generalsuperintendenten der älteren Provinzen aber zu meiner Genugtuung entnehmen können, daß sie doch nicht in der oberfläch⸗ lichen Weise, wie es nach den Ausführungen des Herrn Abg. Heckenroth dielleicht den Anschein haben könnte, die Revisionen vornehmen; im Gegenteil, sie werden sehr gründlich und eingehend ausgeführt und — MbG“ Januar sind, wie ich glaube, auch von dem allerbesten Erfolge begleitet. Ich “ 1 1906 1 n hoffe, daß sich das auch in Zukunft bestätigen wird. Steinkohlen. 1I 1t
Was die vom Herrn Abgeordneten noch besonders erwähnte Pro⸗ Einfuhr 583 089 vinz Hannover betrifft, so litte ich aus der Dienstanweisung Davon aus: für die Generalsuperintendenten der Provinz, die ich in den Jahren Belgien 86 126 926
wEEööö] 2 628 1902 und 1905 erlassen habe, entnehmen lu wollen, daß von mir eine Großbritannien .. 369 014 Ürchliche Aufsicht über den Religionsunterricht an sämtlichen höheren Niederlande .. .. 27 476 Lehranstalten der Provinz Hannover eingeführt worden ist und die Oesterreich⸗Ungarn . 56 680 Generalsuperintendenten mit den entsprechenden Anweisungen versehen 1 322 885
Uebrige Länder . .. Ausfuhr worden sind. Davon nach: Akg. Funck (fr. vee. Meine Freunde haben den Wunsch, Freihafen Hamburg.. . . . . .. 46 341 auf die Ausführungen des Ministers bezüglich des Verhaltens der Lehrer⸗ „ Bremerhaven, Geestemünde .. 16 868 schaft gegenüber dem Schulunterhaltungsgesetz zu erklären, daß die Belgien . . . . . . . ...1. 125 674 heutige Aecußerung des Ministers, er habe sich zurückhaltend dazu ge⸗ Dänemaak. . 7 422 stellt, vielleicht für die letzte Zeit zutreffend ist. Er war es aber, Frankreich . . . . 64 779 Totes Geflügel. b 1 “ der bei dem Berliner Schulstreit von der Maulwurfsarbeit der Ber⸗ Griechenland ,595 Geflügeleier . . . .. 8 zollfrei liner Lehrer gesprochen hat. Aber auch die konservativen und frei⸗ Großbritannien 2 961 Bohnen, Erbsen, Linsen .. .100 kg 2,38 Italien.. 7758 Heidekorn. “ 1 1 1,19 251 152 Hirse. 8 3 11“ 1,19. (Neue Freie Presse.)
Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Montag, den 26.
Februar
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie*.)
Ein⸗ und Ausfuhr des deutschen Zollgebiets an Stein⸗ kohlen, Braunkohlen, Koks, Briketts und Torf im Januar 1905 und 1906.
Sensen, Mäher und Sicheln Schafscheren . . . . . . u1I111“ NR R N % Bugholzmöbel mit eingepreßten und eingebrannten Verzierungen .. .. 8 Schuhwaren aus Chevreauleder . . . . . Künstliche Glassteine .. 1“ Glasperlen . . . “ 8 Perlmutterknöpfe. “ 1 ͤ11121““ Zigarettenpapier . v Briefumschläge . . . . u11111“2“ Aepfel, Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen . . „ Wein mit einem Alkoholgehalt bis zu 130 Medizinische Mineralwässer . . . . . . Für den österreichisch⸗ungarische mäßigungen vereinbart: 8
. .* . *
Hö
. Pud Tarif sind folgende Er⸗ Vertragstarif
Rübsamen und Mohnsamen 100 kg ferde über 2 Jahre alt 8 Stück esgl. bis zu 2 Jahren. 1 8 8 — Gänse, lebend .. 1 zollfrei Anderes lebendes Geflügel. . 100 kg 8.
v e
60 30
konservativen Lehrer haben Kritik an dem Gesetz geübt, und wenn sich It . ist eitel Dunst und die Lehrer gegen solche Bezeichnungen wehren, so ist das menschlich. Niederlande .... . üͤbrigen halten wir die Unabhängigkeit des preußischen Lehrer⸗ 1 782
2 : 2 M 9 Wir Geistliche wollen die Im 1 Norwegen.. Gerade
Oesterreich⸗Ungarn 88 8 MekabeeWie 865 673
Fuölan 1ö“ 1 87988 n im Deutschen Reich im Januar 1906. V8 114“ * — — — — 11111“1“ 4. NBrj
Spanien.. 1 760 Stein⸗ Braun⸗ 7 Feahpten zfrirs 5 000 kohlen kohlen m
Brit. Westafrika 755 preßsteine
Uebrige Länder. 29 546 t — t
Braunkohlen. 8 1 ,
680 153
680 153
1 367
606 155
schlesischen Volkes um sich zu sammeln; aber es ist Unsinn, zu er⸗ zu teil werden lassen.
1 Klerus dabei mitmachen wird. Der Klerus weiß Darauf wird die Debatte geschlossen.
b “ EEEEETE“ gestanden Abg. Dr Porscch (Zentr.) hemerkt persönlich, daß er nur die be⸗
stellen fest, daß wir festhalten an dem Stunbevnce n 4 bs Ee haupteten Unwahrheiten über die Marianischen Kongregationen habe zer⸗
die Polen Upyale, treue Untertanen Preußenk -* —. streuen wollen. Wie gerade er uͤber die Marianischen Kongregationen
Beteiligung des Klerus bei den Wahlen mollen 6— Die denke, habe er oft denug schon hier ausgeführt.. „
Schon manchar, der sich über den bevorstehender ““ vermsssen Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirchlfreikons.): Herr Ernst gefreut hat, ist vorher selbst gestorben wneee — bemängelte, daß ich der Einladung zum Preußischen Lehrertag nicht sbeinend sturken, mäüchtigen poinischen Bewenn Maen wme dünser am⸗ gefolgt din. Ich war durch Heiserkeit am Erscheinen verbindert; wäre 1 1 Uigen nischen Bewegung Herr werden. Nicht ich hingekommen, so hätte ich sprechen müssen, um den Entstellungen
Koks
der Einfuhr.
Davon aus: Oesterreich⸗Ungarn . . . . 693 435 Uebrige Länder .. . -
Oberbergamtsbezirk Breslau.
— ga. S.. Clausthal.
31 73 639 706
10 583 229 531
151 253 11 000 18 661
1 245 725
. 3 191 585 124 288 1 107 3 228 842 83 968 76 091]
522
aber ich bitte, sich die Presse außerhalb unserer Grenzen anzusehen; da wird in einem Tone gesprochen, der allerdings die Bevölkerung aufs äußerste aufzuhetzen geeignet ist. Da muß ich freilich aner⸗ kennen, daß die bewundernswerte Ruhe, von der der Herr Abg. von Jazdzewski wiederholt gesprochen hat, überhaupt noch Stand hält
gegenüber dieser fortwährenden Verhetzung der polnischen Bevölkerung
gegen die Königliche Staatsregierung. Hoffentlich nimmt auch das mal ein Ende; vorläufig sehe ich allerdings leider noch nicht ab, wann da einmal eine Aenderung eintreten wird.
Gestatten Sie mir nun noch, auf die von den Herren Abg.
Tourneau und von Campe berührte Angelegenheit einzugehen.
Die Tatsache, daß durch Mitglieder von geistlichen Orden oder
ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche Aktiengesell⸗ schaften, vor allem aber Gesellschaften mit beschränkter Haftung gebildet worden sind, ist seitens der Königlichen Staatsregierung keineswegs unbeachtet geblicben. Bereits im Jahre 1896 hat meinem Herrn Amtsvorgänger ein ihm durch die Zeitung bekannt gewordener Spezialfall Veranlassung gegeben, diese Angelegenheit einer sorg⸗ fältigen und gründlichen Erörterung und Prüfung zu unterziehen. Es ist hierbei insbesondere die Frage erwogen worden, ob die Mitglieder von geistlichen Orden zur Bildung solcher Gesellschaften befugt seien, oder ob und inwieweit etwa, weil auf diesem Wege den geistlichen Gesellschaften indirekt die Rechte einer juristischen Perfönlichkeit ver⸗ liehen würden, hierin eine unzulässige Umgehung des Art. 13 der preußischen Verfassungsurkunde zu erblicken sei.
Nachdem zunöchst Verhandlungen mit den beteiligten Ministerien des Innern und der Justiz stattgefunden hatten, hat bei der Be⸗ deutung der zur Entscheidung stehenden zweifelhaften und schwierigen Rechtsfrage mein Herr Amtsdorgänger noch das Rechtsgutachten eines hervorragenden Kirchenrechtslehrers, des auch von dem Herrn Abg, von Campe genannten Professors Kahl, eingefordert, der übrigens nachher noch in der Festgabe für Professor Dernburg in aus⸗ führlicherer Weise eine Abhandlung über „die Errichtung von Handels⸗ gesellschaften durch Religiöse“ veröffentlicht hat.
Als Ergebnis der damaligen Ermittlungen ist folgendes anzu⸗ sehen.
Zunächst wurde allgemein als feststehend angenommen, daß der Art. 13 der preußischen Verfassung, welcher bekanntlich vorschreibt,
daß die Religionsgesellschaften sowie die geistlichen Gesellschaften
welchet keine Korporationsrechte haben, diese Rechte nur durch be⸗ sondere Gesetze erlangen können, von dem Gesamtinhalt der Reichsgesetzgebung über die Aktiengesel⸗ schaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung unberüͤhrt geblieben sei und noch fortdauernde Gültigkeit besitzt. Daraus folgt, daß, sobald sich ergeben würde, daß durch die Errichtung der Handelsgesellschaft die geistliche Gesellschaft als olche Korporationbsrechte erlangen soll, die Gesellschaftsgründung nach Landesrecht verfassungswidrig und darum auch nach Reichsrecht, weil zu keinem gesetzlich zulässigen Zweck geschehen, verboten mwäre. Er darf sich also die geistliche Gesellschaft als solche nicht etwa ohne besonderes Gesetz, durch einfache Gesellschaftegründung die Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Hastung geben. Verschieden hiervon ist die Frage, ob auch in der Gründung von Handelsgesellschaften durch einzelne Mitglieder der Orden eine unzulaäffige Umgehung des Artikel 13 der Verfassungsurkunde zu erblicken sei, weil dadurch indtrekt den geistlichen Gesellschaften die Rechte einer juristischen Person verliehen würden. Diese Frage ist in dem Rechts⸗ gurachten des Prpfessors Kahl direkt verneint worden, eine Ansicht, die meines Wissens auch von anderen berühmten Rechthgelehrten, 3. B. dem
Professor Dernburg, vertreten wird und der auch der damalige Herr
Juftizminister sich angeschloffen hat.
Welche Gründe hierfür ausschlag⸗
darum, daß diese laubnis des Ministers erfolgt sind
setz zum
und Licht geschaffen werde.
rechten 12 3† e 2 1 8 8 Zweifel wieder niederreißen, was die Kirche aufgehaut hat. Des⸗
wird
Abg. Müller⸗Koblenz (Zentr)⸗ Wer die Rede des Abg. von
Campe gehört hat, hat zweifellos den Eindruck gewonnen daß er den
—
katholischen Ordensschwestern oder mindestens männern, wie er sich ausdrückte, der absichtlichen und planmäßigen Umgehung des Gesetzes in frandem legis bezichtigte, daß sie von dem geraden Wege des Gesetzes abmwichen. Ich frage, ob das was tatsächlich vorgekommen ist, zu einem derartigen Vorwurf auch nur den allermindesten Anlaß bieten könnte. Es handelt sich nicht —— gegen das Gesetz ohne Er⸗ nicht darum, daß i 2 geheimen Wege eingeschlagen sind; sondern offen⸗ Heach Seregebe offen haben die Orden ihre Statuten den Gerichten vorgelegt zur Prüfung, ob wegen der Eintragung Bedenken vorliegen. Man kann es doch den katholischen Ordensniederlassungen nicht übel nehmen deß sie die Rechtsformen gebrauchen wollen, die die moderne Gesetzgebung gewährt, um das Vermögen, das sie Gott und dem Ge⸗ zum Opfer gebracht haben, auch dem edlen Zweck zu erhalten. Entscheidend ist, daß man den Schwestern nicht vorwerfen kann daß sie in fraudem legis vorgegangen seien. (Abg. von Campe Habe ich nicht gesagt!) Gewiß, Herr von Campe hat gesagt, er wolle auf die Schwestern keinen Stein werfen, aber er bat ferner gesagt, daß die Hintermänner auf dem Wege sind, wo man solche finde, die in fraudem legis vorgehen und die sich nicht auf gerader Linie befinden. Er ba: also jedenfalls den Hintermännern ein planmäßiges Vorgehen in fraudem legis vorgeworsfen. Herr von Campe bat dem Kammergericht gedankt, daß es eine Eintragung nicht ge- nehmigt hat. Einem Gerichte gebührt überhaupt kein Dank, es tut nur seine Pflicht und Schuldigkeit. Ich meise den Vorwurf eines planmäßigen, absichtlichen unrechten Worgehens zuruck, mögen sich auch die Ordensschwestern in den Mitteln vergriffen haben, weil sie nicht die genauen Unterschiede machen konnten, wie das Kammer⸗ gericht. Man sollte daraus den Schluß hiehen, daß die Gesetzgebung geändert und den vE religihsen Genossenschaften freie Luft avon darf der Schreckruf nicht halten: Die Jesuiten ante — ern p“ Abg. Heckenroth (kons.): Ich möchte an die schon im vorigen Jahre besprochene Notwendigkeit der Erhbhung des Unterstützungs⸗ fonds für die Geistlichen beider Bekenntnisse erinnern. Die Auf⸗ hebung der Beiträge für die Pensionskasse der Geistlichen ist aller⸗ dings schwierig, weil die Beiträge in ganz verschiedener Höhe erhoben werden. Diest Last muß aber den Geistlichen und den Gemeinden abgenommen werden. Die ersteren müssen in den Genuß ihres vollen Diensteinkommenk kommen. Die Lage der Kirche wird erschwert durch die Schärfe der Gegensätze innerhalb des thepretischen Studiums. Viele werden dadurch peranlaßt, sich anderen Studien zuzuwenden Die Lösung des Konflikts tst Sache der Kirche selbst, aber der Minister kann mithelfen. Die Freiheit hat auch ihre Gesetze und Schranken. Die Kirche kann nicht ruhig mit ansrhen, daß ihre Existenz durch die Lehren der Theolngen untergraben wird. Die Theologen müffen Rücksicht auf die Lebensinteressen der Kirche nebmen. Der Minister hat sich darüber schon öfter in dankenswerter Weise eben. er muß auch in Zukunft dafür sorgen, daß bei der Desetzung der theologischen Lehrümter nicht allein die wissenschaft⸗ liche Dualifikation, sondern die ganze Persönlichkeit entscheidet. Es handelt sich für die Kirchengemeinden um Sein pder Nichtsein. Schon auf der Schule müssen die Religionglehrer dies be⸗ achten, der Religionzunterricht muß Hand in Hand mit dem Glauben gehen und nicht in der eisig kalten Zuft der
doch deren Hinter⸗
See
n der Religtonzunterricht in den höheren Schulen besser als bish er beaufsichtigt werden. In einer Propinz, Hannover, soll ein Aufsichtsrecht über den Religionsunterricht der höheren Schulen ger nicht bestehen. Mit der Aufsicht des Religionsunterrichts müssen Personen im Hauptamt betraut werden; auf die Persönlichkeit — b— meiste ankommen. Auf den Gymnasien wird der — 8 8 1“ meist als Ltmatz Nebensächlichet betrachtet. 2 n chrerbildungzunstalten und Seminaren müssen die geist⸗ PFentoren vüicef die Vorgesetzten, sondern die Seelsorger sein, 2. * rern in ühren Zweifeln beistehen können. Leider herrscht E. 429 Anstalten nicht der richtige Geist. Wie kommt eem — 9— Bücher wie Häckels Welträtsel nicht verbieten, b. üh zulafsen, damit diese Lehren widerlegt werden können. Sie * lüum braucht sich vor der Wiffenschaft nicht zu scheuen. 1 Iich bees vnn Campe (ul): Der Abg. Müller hat die nwnne- 8 omente, auf die ich mein Urteil stützte, nicht
getragen. Ich hatte darauf hingewiesen, daß das Kammer ericht
nur die alte, sondern auch die junge Garde kämpft mit die alte, dern die jung, uns. Die oberschlesische Bevölkerung ist musikliebend. Man sollte das polnische
Kirchenlied pflegen und die polnische Muttersprache beim Religiond⸗
unterrichte zulassen, dann wird man der polnischen Bewe werden. 1“
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt
Meine Herren! Der Herr Abg. Glomatzki hat heute zu wieder holten Malen, wie auch in früheren Jahren, die Ipyalen Ver sicherungen erneuert, daß der oberschlesische Klerus mit wenigen Aus nahmen sich seiner Zugehörigkeit zum deutschen Vaterlande, zu dem preußischen Staate voll bewußt sei und daraus in treuer Pflicht⸗ erfüllung auch die entsprechenden Konsequenzen ziehe. Er hat ferner auf die Schwierigketten hingewiesen, welche dem pberschlesischen Klerus⸗ erwachser aus dem ihm aufgedrungenen Kampfe gegen die national polnischen Umtriebe. Ich bin dem Heren Abgeordneten außerordentlich dankbar für diese Versicherung und Erklärung und bedaure umsomehr, daß ich mich in der Auffassung von ihm trennen muß über die Not wendigkeit der Aufhebung der allgemeinen Sprachverordnungen vom Jahre 1872. Die Sache läßt sich nicht vom rein oberschlesische Standpunkt behandeln. Der Herr Ministerpräsident hat schon vomr einigen Jahren Veranlassung genommen, die Gründe eingehen darzulegen, welche die Königliche Staatsregierung dazu bestimmen müfsen, an der Verordnung festzuhalten. Es läßt sich eine Ausnahm⸗ nicht machen, und ich kann dvem Herrn Abgeordneten nicht solgen in er weiteren Behauptung, daß mit der Durchführung dieser Verord nung erhebliche Uebelstände verknüpft seien. Daß den Lehrern aus der angemessenen Handhabung dieser Verordnung allerhand Schwierig keiten erwachsen, darüber kann ein Zweifel nicht bestehen, aber die Lehrer müssen sich dieser Aufgabe loyal unterziehen. Ich habe das Vertrauen zu ihnen, daß sie das auch tun werden, und die Erfuhrungen die bisher gemacht worden sind, lauten in der Tat nicht ungünstig Es sind wiederholt eingehende Revisionen vorgenommen worden welche zu dem Ergebnis geführt haben, daß das System. der An wendung der deutschen Sprache auch im Religionsunterricht sich be⸗ währt habe und durchaus nicht denjenigen Bedenken unterliege, die hier vor gewisser Seite wiederholt geltend gemacht worden sind. Die gegenwärtige Zeit ist dazu am allerwenigsten angetan, auf diesem G⸗ biete Konzessionen zu machen. Darin werden die Herren wohl mit mir übereinstimmen, daß, wenn die nationalpolnischen Umtriebe mit solcher Offenheit sich dahin geltend machen, daß dar einzige Ziel, nach dem ste streben, die Loereißung non dem beutscher Reiche bezw. von dem preußischen Staate sei, daß dann nichts anderes übrig bleibt, als mit Festigkett die Politik durchzuführen, die unk durch eine solche Haltung aufgedrungen ist, die sich als notwendig er⸗ wiesen hat und die festgehalten werden muß in allen ihren Konsequenzen.
Dann ist der Herr Abgeordnete zurückgekommen auf die Führung der sogenannten schwarzen Listen. Es ist ein vereinzelter Fall zun Sprache gebracht worden, von dem ich annehme, daß er schon längere Zeit zurückliegt. Im übrigen haben meine Erklärungen aus Anlaf der Interpellation des Herrh Abg. Roeren und seiner Parteigenoffer doch darüber keinen Zweifel gelassen, daß die Königliche Staats regierung ein sogenanntes Spionagesystem, ein System der Anlegung von schwarzen Listen gegenüber katholischen Geistlichen nicht billigt und auch niemals gebilligt hat. Wenn in einzelnen Fällen Rückfrage ber einzelne Personen erforderlich geworden sind — das habe ich des Näheren ausgeführt —, so darf man daraus den Schluß nicht zieben daß ein System der schwarzen Listen, der Spionage von der König⸗ lichen Staatsregierung eingeleitet worden sei obder nur von ihr
duldet werde. (Schluß in der Dritten Beilage.)
entgegenzutreten.
den Generalsuperintendenten nicht den Vorwurf oberflächlicher Re⸗ visionen habe machen wollen, er habe nur bedauert, daß diesen Herren die Zeit zur gründlichen Revision mangele.
beabsichtigten Aufgabe
Abg. Heckenroth bemerkt gegenüber dem Minister, daß er
Bei dem Titel der Meßbildanstalt für Denkmals⸗
rufnahmen bittet
Aba. Graf von Praschma (Zentr.) dringend, von einer etwa dieser Anstalt durchaus Abstand zu nehmen.
Mg. von Riepenbausen kkons.) spricht sein lebhaftes Bedauern varüber aus, daß dieser schon mehrfach von allen Seiten des Hauses gäußerte Wunsch noch nicht einmal eine Antwort der Regierung indet. Das Kapitel „Ministerium“ wird bewilligt.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Fort⸗ etzung der Beratung des Kultusetats.)
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Ernteergebnisse Oesterreichs im Jahre 1905. Von der gesamten österreichischen Ackerbaufläche von 10 624 852*) ha entfiel auf den Anbau von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Mais
m Jahre 1905 ein Areal von 6 439 400 ha, d. s. 60,6 %. Dasselbe verteilte sich im Jahre 1905 auf die fünf Körnerfrüchte,
wie folgt: “ Ernte im Jahre 1905
88 Ernte im Jahre 5
Uüpeu i vne durchschnittlich pro ha
ha hl dz h dz
1 126 005 19 324 624 14 823 197 13,2
1 968 668 35 423 813 24 941 914 12,7
1188 175 23 403 421 15 336 814 12,9
1 807 973 39 218 434 17 981 990 9,9
5 926 981 2,6
üe. . . 8 Mais. . 348 579 4 399 927 12, 6 439 400.
Ein Vergleich dieser ergibt folgendes:
Fruchtgattung
Weizen. Roggen Sersie. ..
Ziffern mit den Resultaten der Vorjahre
Anbaufläche im Jahre 1901 1903 ha ha 1 114 879 1 052 433 1 926 401 1 807 168 1 184 258 1 204 983 1 821 697 1 833 441 338 415 333 554 331 503 6 385 650 6 231 579 6 270 043. Ernte für den ha in dz im Durch⸗ schnitte der Jahre 1895 — 1904 11,4
1902 ha 1 057 909 1 832 147 1 216 077 1 832 407
Fruchtgattung
Wrizen 11 Roggen. E1“] Dae . .
e“
Summe
1905 ha 1 126 005 1 968 668 1 188 175 1 807 973 348 579 6 439 400
85
Fruchtgattung 1905 1904 1903 1902 1901
Weizen DAIETö - Roggen. „ 1 Herste. .I sshb *.E8N8 11434“ 111“ EEIA Ernte in Mi
11,2 10,6 10,5 12,1 11, 9,2 9, 11 ionen dz im Durch⸗ schnitte der Jahre 1895 — 1904 12,2 19,1 14,1
79.
1901 1903 1902 1901
Fruchtgattung
120 19,2 14,6 18,6 18,2 17,2 17,5 111u“ 40. ng des österreichisch ungarischen Acker⸗
12,6 20,6 16,1
13,5 20,9 16,1
SUA=SS=g d Sme
Deltowa ..
Roggen „ „ „
Herste. . .2 26381XX“ 8 338Zö8“ (Nach einer Zusammenstellu bauministeriums.)
— — do —
Davon nach: Niederlande.. Oesterreich⸗Ungarn Uebrige Länder.. Koks.
Davon aus: e Hamburg “ Frankreichü... Großbritannien.
Oesterreich⸗Ungarn
Davon nach: Belgien Dänemark.. Frankreich. Großbritannien. Italien. Niederlande.. Norwegen.. Oesterreich⸗Ungarn Rumänien.. Rußland. 585 8 Schweiz .. Spanien. GS. .
“ Vereinigte Staaten
Preß⸗ und
Davon aus:
Niederlande.. Oesterreich⸗Ungarn Uebrige Länder. Ausfu
Davon nach: Belgien .. .. Dänemark. Frankreich.. I1“* Niederlande.. Oesterreich⸗Ungarn v85356.
Werleh.. . ..
Uebrige Länder..
Torf. 1 Einfu Davon aus: Niederlande ... Oesterreich⸗Ungarn Uebrige Länder..
Davon nach: Niederlande.. Schweiz. G. lebrige Länder.
*) Nach dem endgültigen Ergebnisse der Katastralrevision vom Jahre 1896.
Uebrige Länder.. Ausfuhr
Ausfuhr.
von
Uebrige Länder... Torfkoh zünder. Einfuhr..
.
.
Vu*
hr.
hr
Ausfuhr
111“
zeichnete Handelsvertra
Deutsch⸗Südwestafrika
Amerika
len, Feueran⸗
enthält
Ginfkuhr 1
10 383 33 907 10 113 1 277
4 414 115 280 856
28 344 1 973 124 384 6 121 5 578 15 161 1 138 57 982 10
8 527 658
.
8
8
9⁴ 975
10 487 785
2 086 3 355 25 414 4 265 44 557 806
1 276
1 944
—“
Oesterreich⸗Ungarn und Rußland.
Handelsvertrag zwischen beiden Laͤndern. Oesterreich⸗Ungarn und dem Russischen Reiche am 14. d. M. unter⸗ folgende Ermäßigungen Bindungen des russischen allgemeinen Zolltarifs vom 13./26. Januar 1903, die vermöge der Meistbegünstigung e d deutschen Erzeugnissen zugute kommen werden:
200 1 152 15
65 534
7 547 47 750 6 525 906
4 587 219 200 827
19 284 2 493 85 089 600
3 310 10 231
24 123
15 231 2 174 6 705
13
75 569
2 960 673
3 063 1 540 22 850 4 469 36 176
Der zwischen und
Berginspektionsbezirk
Berginspektionsbezirk
Sachsen⸗Meiningen, Sach⸗ V V
Sachsen⸗Altenburg. eeebööö1 Elsaß Lothringen.
Deutsches Reich
Dortmund
6 522 187 P111
222 247 1 133 801 846 111
3 462 877 052 176 632 2 11 122 309 4 306 273 *)1603 271 Im Vorjahre (6 879 931 3 769 456 774 940
67 120 140 1 729 10 997 57 260 — 126 109 117 362
232 971 169 515 52 241
Mäünchen . Bagyreuth. Zweibrücken. Bayern... Im Vorjahre..
11 137 7 439 wickau I und II — elsnitz i. E. Dresden. Keipzig. Sachsen.. Im Vorjahre.. “ raunschweig ..
985
4 728 22 255 29 656 23 491 4 948 30 376
44 046 192 407 26 S53 181 049
40 060 148 178
454 727 431 724
sen⸗Coburg⸗Gotha und Schwarzburg⸗Rudolstadt 2 864 238 498 -— 1432 764
176 688 — M 11 881 344 5 116 227] 1 608 493 1 266 794 Im Vorjahre . . . 7 590 980/4 462 998 780 461 957 592
Die Produktion in den übrigen deutschen Staaten ist wegen ihrer Geringfügigkeit nicht berücksichtigt. Sie wird am Jahresschluß für das ganze Jahr ermittelt und veröffentlicht werden. 8
1 511
48 425 19 588
“ Blulgarien. “ “
Bestimmungen über die Tara. Durch Fürstlichen Ukas vom 1./14. Januar d. J. sind die gemäß Artikel 3 des Zolltarifgesetzes vom 17./30. Dezember 1904 bei der Verzollung von Einfuhrwaren anzuwendenden Tarasätze bekannt gemacht.
Nach den erläuternden Bemerkungen zu der Taratabelle sind Koffer, Korbflaschen, gefärbte oder nur behobelte Kisten, Körbe, Blech⸗ gefäße, Schachteln, Säcke, Fässer u. dergl’, die zwar bei der Einfuhr von Waren, für welche eine Tara vorgesehen ist, als Verpackung dienen, jedoch nach Entfernung des Inhalts noch einen Handelswert haben, je nach ihrer Art zollpflichtig. Der Zoll für derartige Ver⸗ packungen kann, falls der Einführer sie später ins Ausland zurückgehen lassen will, durch Hinterlegung scchergestellt werden.
Wenn die Verpackung von Waren, die nach dem Rohgewicht zu verzollen sind, einem höheren tarifmäßigen Zolle unterliegt als die Ware selbst, so wird die Verpackung gesondert nach der entsprechenden Tarifnummer verzollt, ohne jedoch bei der Verzollung der Ware vom Rohgewicht in Abzug gebracht zu werden. 1
Geht eine Ware, die nach dem Rohgewicht zollpflichtig ist, ohne jegliche Verpackung ein, so wird zu ihrem Gewicht noch das Gewicht der sonst üblichen Verpackung hinzugerechnet.
Für Waren, die nach ihrem Rohgewicht zu verzollen sind, ist der Zoll von diesem Gewicht auch dann zu entrichten, wenn die Ver⸗ packungen wie Flaschen, Weinfässer usw. wieder ausgehen sollten.
Enthält eine Sendung verschiedene Waren, die sämtlich nach dem Rohgewicht zollpflichtig sind, so wird das Gewicht der Umschließung auf die einzelnen Waren entsprechend verteilt. Wenn brutto zu ver⸗
ollende Waren zusammen mit netto zu verzollenden in einem Pack⸗ srücke enthalten sind, so wird zu dem Nettogewichte der brutto zu ver⸗ zollenden Waren ein enisprechender Teil des Gewichts der Verpackung hinzugerechnet. Wenn in einem Packstüche mehrere Arten von Waren 868 sind. die sämtlich der Verzollung nach dem Reingewicht unterliegen, aber zu verschiedenen Tarifnummern gehören, so ist der Eiuführer verpflichtet, das wirkliche Gewicht jeder Warengattung an⸗
*) Mit Einschluß der Erzeugung
derjenigen Kokereien, die nicht zu Bergwerken gehören. “ “ 1
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