8
9 r
Provinz RiJegierungsbezirk 97 Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde
Nassau. Wiesbaden. gleich. — vesf . 1s Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrift vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit ““ dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. 3 Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung. 1 . Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat (Rechneiamt) angezeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat (Rechneiamt) zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem A laufe der Frist erfolgt ist.
Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt für die Ab⸗ teilung bei der Stadthauptkasse zu Frankfurt a. M. und bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung beim Magistrat (Rechneiamt) der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit
Grundstücke seien, daß für die Beklagte in den Grundbüchern von Petznik Blatt 48 Abt. III Nr. 3 bezw. Bl. 51 Abt. III Nr. 3 bezw. Bl. 31 Abt. III Nr. 18 26 Tlr. 5 Sgr. 11 Pf. nebst Zinsen Erb⸗ elder und Unterhaltsrecht eingetragen stehen, daß die eklagte wegen ihrer Ansprüche befriedigt und bisher Löschungsbewilligung nicht erteilt habe, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, in die Löschung der für sie in den Grundbüchern von 22 Bl. 48 Abt. III Nr. 3 bezw. Bl. 51 Abt. III Nr. 3 bezw. Bl. 31 Abt. III Nr. 18 eingetragenen 26 Tlr. 5 Sgr. 11 ⅞ Pf. Erbgelder nebst Zinsen und Unter⸗ — . ...
haltsrecht zu willigen. Die Kläger laden die Beklagte 1 Rieiichswährung. —
jur muͤndlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg auf den mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der 15. Mai 1906, Vormittags 8 Uhr. Zum Finanzen und des Innern vom 27. Januar 1906 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ der Klage bekannt gemacht. — C 94 06. anzeiger vom BEEöö“ Zempelburg, den 19. Februar 1906.
Der Gerichtsschreider des Könialichen Amtsgerichts. [91600) Oeffentliche Zustellung. 1 Cg. 296,05. Der Kaufmann Ozwin Möbius in Zwickau, als alleinigen Inhabers der Firma August Rödiger da⸗ selbst, vertreten durch die Rechtsanwälte Eißner I und II in Zwickau, kücgt gegen die Frau Johanne Christiane verehel. Keller verw. gew. Fischer, geb. Illing, in Härtensdorf und nunmehr gegen deren Erben, darunter Heinrich Karl Molke, fräher in Fitchburg, Staat Massachusetts, Nordamerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Anfechtung eines Rechtsgeschäfts. Er beantragt, die Beklagten durch das gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbare Urteil zu verurteilen, wegen der dem Kläger auf Grund des vollstreckbaren Versäumnis⸗ urteils des Königlichen Landgerichts zu Zwickau vom 20. August 1903 an den Materialwarenhändler Ernst Fankhänel in Härtensdorf zustehenden Forderung von 1384 ℳ 04 ₰ nebst 5 % Zinsen von 1080 ℳ 27 ₰ seit 1. Januar 1903, von 79 ℳ 08 ₰ seit 15. April 1903, von 70 ℳ 81 ₰ seit 20. Mai 1903, von 79 ℳ 22 ₰ seit 9. Juni 1903, von 74 ℳ 66 ₰
ollrat ur in Sablon angezeigt worden ist. * kostenfällige Verurteilung der Be⸗ llagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur ahlung von Einhundertsechsundneunzig Mark Pfg. an Klägerin beantragen. Die Klägerin ladek die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Metz auf den 23. April 1906, Vormittags 9 Uhr. Die Einlassungsfrist wird auf 2 Wochen Seege um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser der Klage bekannt gemacht. Metz, den 15. Februar 1906. Vosen, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kaiserlichen [91608] Bekanntmachung. 1 1 In Sachen der geschierenen Prokuristenehefrau Frieda Raum hier, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt, Justizrat Dr. Held hier, gegen den früheren Prokuristen Georg Raum, früher hier, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung bewilligt, und ist zur Verhandlung über die eingereichte Klage die öffentliche Sitzung der III. Zivilkammer des K. Landgerichts Nürnberg vom Mittwoch, den 18. April 1906, Vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungssaal Nr. 62, be⸗ stimmt, wozu Klagspartei den Beklagten geladen hat mit der Aufforderung, rechtzeitig einen beim K. Landgerichte Nürnberg zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Klägerischer Anwalt wird beantragen, zu erkennen: 8 I. Beklagter hat an Klägerin 6000 ℳ Hauptsache, nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem Tage der Klags⸗ zustellung zu bezahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. II. Das Urteil ist ohne, eventuell gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbar. Nürnberg, den 22. Februar 1906. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.
[91191] 2. O. 376/05. 9. Die Häusler Franz und Marie,
lung des Beklagten zur Zahlung von 40 ℳ 4 % Zinsen seit 19. Februar 1906. Der FIsön ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Drulingen auf Freitag, den 4. Mai 1906 Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öͤffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Drulingen, den 21. Februar 1906. Gerichtsschreiberei Kaiserlichen Amtsgerichts (L. S.) Bohlmann, Hilfsgerichtsschreiber.
[91185] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt F. Diegner in Elbing klagt gegen den früheren Gastwirt August Kahlweit, früher in Elbing, jetzt unbekannten Aufenthalts unter der Behauptung, daß er den Beklagten in Sachen Kahlweiß wider Wardin und wider Demuth vertreten und hierfür an Gebühren und Auslagen 32 ℳ 47 ₰ zu fordern habe, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 32 ℳ 47 ₰ kosten⸗ pflichtig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Elbing auf den 3. Mai 1906, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Elbing, den 19. Februar 1906.
““ Schulte, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[91615) Oeffentliche Zustellung. 3. O. 18/06. Der Kaufmann Isaak Speier in Burghaun, Prozeßbevollmaͤchtigte: Rechtsanwälte Leroi und Dr. Nußbaum in Hanau, klagt gegen 1) die ledige Anna Marschall in Hünfeld, 2) den Kaufmann Marschall in Frankfurt a. M., Mainstraße Nr. 2, 3) den Hermann Marschall in Wiesbaden, Dotz⸗ heimerstraße Nr. 4, 4) die ledige Anna Walter in Hünfeld, 5) den Schmied Ferdinand Marschall aus
effentliche Zustellung. Die Firma Gebrüder Nußbaum in Fulda, Prszeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Almers in Braun⸗ schweig, klagt gegen den Malermeister Ernst Merkel, früher in Braunschweig, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus einer Warenlieferung den Betrag von 324 ℳ 80 ₰ schulde, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin 324 ℳ 80 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 22. No⸗ vember 1904 zu zablen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Braunschweig auf den 9. April 1906, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 6 Braunschweig, den 21. Februar 1906. „Kükelhan, Sekretär, Gerichtsschreiber des Herzoalichen Landgerichts.
[91187] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Neustädter Bank in Neustadt i. Sa., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Trömel in Dresden, klagt
1) gegen die Firma Otto Kuntze,
2) deren alleinigen Inhaber, den Kaufmann Curt F. Th. Nierth, früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr aus dem am 24. Ok⸗ tober 1905 zahlbaren Wechsel über 1640 ℳ ein Teilbetrag von 600,— ℳ zustehe, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, der Klägerin 600,— ℳ samt 6 % Zinsen davon seit dem 25. Oktober 1905 gegen Abschreibung auf den Klagwechsel zu bezahlen. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Kammer für Handelssachen des
der Mutter des Klägers in der ges u Empfäng⸗ niszeit beigewohnt habe und daßs ter gngideg sei, mit dem Antrage auf Verurtellung des Beklagten, dem Kläger von .2 Geburt an bis zur Vollen⸗ dung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am ersten jedes Kalendervierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich 50 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlun des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bruchhausen, Kreis Hoya, auf Mitt⸗ woch, den 16. Mai 1906, Vormittags 9 ½ Uhr. 1. F Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser 8 “ Kinzig, Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeriches. Bruchhausen, den 12. Februar 1906. 8 Oeffeutliche 1 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Der Johann Lange, Gipser in Forbach, ver⸗ [91450] Bek treten durch Rechtsanwalt Justizrat Prinz hier, klagt In Sachen Schnesger. 52 be- egen seine Ehefrau, Barkbara geb. Fuchs, früher in jährig, vertreten durch ihren Vormund Josef Priller orbach, jetʒt unbekannt wo, mit dem Antrage, die Bienstknecht in Fünfeichen, Klageteil, vertreten zwischen den Parteien bestehende Ehe für geschieden durch Rechtsanwalt Butterfaß hier gegen Johann und die Ehefrau für den schuldigen Teil zu erklären, Schneider, früher Bierführer in Mäünchen nun un⸗ 8 Aadet *. Beklagte zur mündlichen Verhandlung bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalte b echtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Kaiser⸗ wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffent⸗
lichen Landgerichts zu Saargemünd auf den liche Sitzung der III. Zivilkammer des K. Land⸗
8 setes 1906, --ödeges 8 vhch mit der
ufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗- gerichts Mü
gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der 1.ss Eneh,,von, . en
1.v. e- Fefestcng wird dieser Auszug der Klage wird Beklagter durch den klägerischen Vertreter unt Gut gemacht. Eö“ 1 der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei dies⸗ Gerichtsschreiberet des Kaiserlichen Landgerichts. seitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt
[91591] Oeffentliche Zustellung einer Klage. zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen
Nr. 8104. Der Eugen Friedrich Kurz, uneheliches zu erkennen: G
- 8 n 8 ö 8 Vor⸗ 1 Der veraghe ite schnldig. an Kläger monatlich
Landwirt Friedrich Kurz jr. hier, klagt gegen ℳ in vierteljährlich vorauszahlba
g “ “ Aller⸗ Ffeeeeh z. Zt. 120 88 zu vee. nahlhaten Utes von
n unbekannten Orten, auf Grund der Bestimmungen II. der Beklagte hat die Kosten des
der §§ 1708 ff. B. G.⸗B., mit dem Antrage auf zu tragen und 8 erstatten.
vorlaufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten III. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar
Wilhelm Mannebach, früher in Saarbrücken, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Geruhe Königliches Landgericht: die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 7. Mai 1906, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ assenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saarbrücken, den 21. Februar 1906.
der Stadt Frankfurt am Main
vom Jahre 190 .. über ℳ 27 000 000 Reichswährung Emission von ℳ 9 000 000 Reichswährung. Schuldverschreibung Abteilung
Amtsgerichts.
1“
In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigten Be⸗ schlüsse der städtischen Behörden vom 9. Mai und 6. Juni 1905 wegen Aufnahme einer Anleihe von 27 000 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Namen der Stadtgemeinde durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Dar⸗ lehensschuld von . Mark, welche mit . “ %o jährlich zu verzinsen ist.
Diese zur Emission von 1
teilung gehörende Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszu⸗ losender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Be⸗ gebung der Abteilung folgenden Rechnungs⸗ jahre ab in längstens Jahren getilgt.
Im übrigen gelten für die Anleihe die mit Aller⸗ höchster Ermächtigung genehmigten, nachstehend ab⸗ gedruckten Bedingungen. .
Für die Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem gesamten
Hugo
zur
üsrNabln Unterhaltsrente von 65 Vormund des Kindes, und Beträge sofort,
ℳ an den jeweiligen
die künftig fällig werdenden am
ahlung einer im voraus zu entrichtenden biertel⸗
zwar die rückständigen
18. Januar, 18. April, 18. Juli und 18. Oktober
jeden Jahres, und Tragung der Kosten des Rechts⸗ streits. Der Kläger ladet den Beklagten zur 5 lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Pforzheim auf Donnersta g. den 19. April 1906, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Pforzheim, den 16. Februar 1906.
116““
Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. [911841 Oeffentliche Zustellung. ö 1 Der minderjährige Johannes Friedrich Schiweck vertreten durch seinen Vormund, Kätner Johannes Nauning zu Buschau, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Gustav Gehlsen in Altona, klagt gegen den Arbeiter August Pries, jetzt unbekannten Flufeni⸗
halts, früher zu Altona⸗Ottensen wohnhaft, unter
der Behauptung, daß Beklagter als natürlicher Vater des am 28. Februar 1903 geborenen rlicher zur Entrichtung von Unterhaltskosten verpflichtet sei, mit dem Antrage, ihn zu verurteilen, von seiner Geburt an bis
und zwar die rückständigen Beträge sofort zu zahlen und das Urteil für vorlusig vollstreckbar 4 Der Kläger ladet den Beklagten zu mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Altona auf den 21. April 1906, Vormittags 10 Uhr. Altona, den 20. Februar 1906. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 36.
191590] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Hildegard Martha Klinkicht in Leipzig⸗Reudnitz, vertreten durch ihren gesetzlichen Vormund, Stadtrat Dr. Pallmann in Leipzig, wiedervertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bruno Friedlaender zu Berlin, Potsdamerstraße 28, klagt gegen den Kaufmann Paul Neumann, früher zu Berlin, Neuenburgerstr. 10, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts — Aktenzeichen: 48. C 1363. 05. — wegen Anspruchs aus außerehelicher Schwängerung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, die Unterhalts⸗ kosten für die Klägerin von deren am 17. Februar 1905 erfolgten Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit jährlich 240 ℳ zu gewähren und dieselben vierteljährlich mit 60 ℳ im voraus an den Vormund zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I zu Berlin, Ab⸗ teilung 48, auf den 19. April 1906, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, Neue Friedrichstraße 12/15, II Treppen, Zimmer 214/216 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 20. Februar 1906. „Grell, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. 91612] Oeffentliche Ladung. In Sachen 1) des minderjährigen Anton Galeski zu Sulmierzyce, vertreten durch seinen Vormund, den Ackerbürger Vincent Laudowicz zu Sulmierzyce, (Prozeßbevollmächtigte: Dres. Schellhaß und Steen⸗ grafe zu Bremen), 2) der unverehelichten Arbeiterin Konstantia Geleska zu Sulmierzyce, Kläger, gegen den Arbeiter Kasper Odorowski, früher wohnhaft gewesen zu Bremen, Wiesenstraße 10, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts gemäß § 1708 B. G.⸗B. bezw. Forderung, laden die Kläger den Beklagten nach statkgehabter Beweis⸗ aufnahme zur weiteren mündlichen 2 erhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, zu dem von diesem auf den 21. April 1906, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Gerichtshause, I. Obergeschoß, Zimmer 65, anberaumten Termine. Bremen, den 20. Februar 1906. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Brauer, Sekretär.
Abt. 48.
dem Kläger Handelss 1 zur Vollendung seines SW. 11, sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im 18. April 1906, voraus fällige Geldrente von vierteljährlich 50 ℳ
mit d 1) den Beklagten Barta kostenpflichtig zu per⸗ ℳ nebst 6 % Zinsen
erklärt. München, am 22. Februar
Bergstraße 1, Bürkner in Rixdorf, “ er
erlin, Sedanstraße 81,
aus dem Wechsel vom 19. den Wechsel im Regreßwege ei
dem Fälligkeitstage sowie 5 ℳ em Antrage:
urteilen, an Kläger 1438,70 seit dem 24. November 1905 unkosten zu zahlen,
Der Kläger ladet den Bekla
Verhandlung des Hallesches Ufer 29/31,
Aufforderung, gelassenen
bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Februar 1906.
chneiderre
S Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
[91193] Oeffentliche Zustellung. 67 P. 40/06. 1. Julius Heymann zu Berlin, Flens⸗ Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Pincus Neue Promenade 3, klagt gegen den Kauf⸗ n Jacob Zerkowski, früher zu Berlin, Stall⸗ schreiberstr. 5, jetzt unbekannten Aufenthalts,
Der Kaufmann burgerstr. 13, zu Berlin, mann
Grund des Wechsels vom 15. 12. Dezember 1905, über 3000
den Kläger die Summe von 700
Der Kläger ladet den Beklag Verhandlun für Handelesachen des Köni Berlin, Neue Friedrichstra
10 ½ Uhr,
um Zwecke Auszug der Klage bekannt gema
Schmidt,
[91613] In Sachen der nunmehr ver Bellinghausen, Louise geborene Gastwirtin zu Haus Oelgarten, ferdehändler Anton Müller,
Klägerin, nämlich: hausen,
Johann,
3) Eheleute Margareta geborene Bellinghau Geistingen,
4) Louise Bellinghausen, 8
5) Katharina Bellinghausen,
2
Haus Oelgarten bei Geistingen, durch ihren Proze Schumacher II. in
genommen. mündlichen Verhandlung des
[91480] Oeffentliche Zustellung. C 172/05. 6.
Das minderjährige Kind der unverehelichten Arbeiterin Paula Rathje in Hannover, namens Charles Rathje, vertreten durch seinen Vormund, Maler Friedrich Keck in Hannover, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Prozeßagent Strutz in Bruchhausen, klagt gegen den Maler August Berghausen, früher zu Vilsen, Kreis Hovn, seßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte!
“ v111A4X“ u“
Bonn auf den 26. April 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt
ein
Cadenbach,
Gerichtsschreiber des Königlichen u1“ v“ 8
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Mü 1 Hartmann, K. darrscte, “
[91610] Oeffentliche Zustellung. 27. P 292/05 ad 5.
Der Rixdorfer Vorschuß.Veres Iarcg. Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Ri Prozeßbeyvollmächtigter: Bergstraße 161, klagt gegen den ans Barta, he 8 efe les bei je unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Bernlnf. „August 1905, fällig am 19. November 1905 als Girant dem Kläger, welcher
und 13,70 ℳ Wechselunkosten ne
2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Rechtsstreits vor die 4. Kammer fü achen des Königlichen Landgerichts II in Verlin
Vormittags 10 Uhr, mit d einen bei dem gedachten vreamnt 8 nwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird dieser
März 1904, fällig am ℳ, mit 1) den Beklagten kostenpflichtig zu SFrnle. an 1 ℳ nebst 6⁰ seit der Klagezustellung zu zahlen, g 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
des Rechtsstreits vor r I zu 8 7, Zimmer 65, II. Stock, auf den 28. April 1906, Vormittags mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. der öffentlichen ereen wird dieser Berlin, den 21. Februar 1906
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 18. Kammer für Handelssachen. Hütbs.
Oeffentliche Zustellung.
Neustraße 13, jetzt unbekannten Aufenthalts . klagten, haben die Erben und Reatbnachfbtzer de⸗
1) Matthias Bellinghausen, Kaufmann zu Nord⸗ 2) Michael Bellinghausen, Kaufmann zu St. Heinrich Rödder, Maschinist, und
beiden letzteren ohne bes
25 en Rechtsanwalt r II. as durch den Tod i
Rechtsvorgängerinnen unterbrochene 29 Dieselben laden den ndlichen des Rechtsstreits vor di zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 8 1906, Vormittags
u bestellen. (Zwecke der bsenllichen Zustelluns wie düen bekannt gemacht.
Bonn, den 22. Februar 1906.
1906.
dorf, Justizrat
ngee hat, 1425 ℳ bst 6 % Zinsen seit eigene Kosten schulde,
und 5 ℳ Wechsel⸗ gten zur mündlichen
Zimmer 64, auf den
Zum Zwecke der Auszug der Klage
it,
auf
dem Antrage:
ten zur mündlichen
die 18. Kammer
lebten Witwe Josef Henseler, zeitlebens Klägerin, gegen den früher in Beuel,
sen, zu Söven bei
onderes Geschäft zu
Verfahren auf⸗ Beklagten zur
en bei dem gedachten bestellen. Zum wird dieser Auszuz
Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 19. April 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Sakesrnc wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Dresden, am 20. Februar 1906.
[91595) SOeffentliche Zustellung. „Die Superior⸗Fahrrad⸗ und Maschinen⸗Industrie, in Firma Hans Hartmann in Eisenach, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heller in Eisenach, klagt im Wechselprozesse gegen den Tischlermeister Wilhelm Zocher, früher in Dresden, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, und 1 Gen. auf Grund des vom Beklagten Zocher ausgestellten Wechsels vom 8. August 1905 über 85 ℳ 97 ₰, des Protestes vom 10. November 1905 und der Rückrechnungen vom 13. und 22. November 1905 mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschulder zur Zahlung von 85 ℳ 97 ₰ nebst 3,93 ℳ Wechselunkosten, 60 ₰ eigene Spesen sowie 6 % Zinsen von 90 ℳ 50 ₰ seit dem 9. November 1905 und ½8 % eigener Provision zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten Zocher zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 3. 201 88s Her as. Amtsgericht zu Dresden, othringerstraße immer 178, auf den 18. Apri ge; Asgrine 2 8 82* Sn r sschreiber öniglichen Amtsgerichts EEEEEE
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[91596] Oeffentliche Zustellung. C 23/06. Der Jakob Biehler, Ackerer in e Nos gegen den Jakob Müller, Brunnenmacher, früher in Diemeringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, unter der Behauptung, daß ihm derselbe für im Jahre 1905 gelieferte Steine noch einen Rest⸗ betrag von 20,— ℳ schulde, mit dem Antrage auf vorläufige vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 20 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Februar 1906. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Drulingen auf Frei⸗ tag, den 4. Mai 1906, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Drulingen, den 21. Februar 1906. Gerichtsschreiberei Kaiserlichen Amtsgerichtz. (L. S.) Bohlmann, Hilfsgeiichtsschreiber. [91597]2 Oeffentliche Zustellung. C 24/06. „Der Salomon Simon, Eisenhändler in Dieme⸗ ringen, klagt gegen den Jakob Müller, Brunnen⸗ macher, früher in Diemeringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß ihm derselbe für im Jahre 1904 und 1905 ge⸗ tieferte Waren einen Betrag von 220,81 ℳ schulde, mit dem ⸗ auf vorläufige vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 220,81 ℳ nebst 4 % Zinsen aus 213,06 ℳ seit dem 19. Fe⸗ bruar 1906. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Drulingen auf Freitag, den 4. Mai 1906, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Drulingen, den 21. Februar 1906. Gerichtsschreiberei Kaiserlichen Amtsgerichts. (L. S.) Bohlmann, Hilfsgerichtsschreiber. [91599] Oeffentliche Zustellung. C 26/06 Der Jakob Specht, Ackerer in klagt gegen den Jakob Müller, Brunnenmacher, früher in Diemeringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, unter der Behauptung, daß ihm derselbe für im Jahre 1905 geleistete Fuhren einen Betrag von 36 ℳ schulde, mit dem Antrage auf vorläufige vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 36 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 19. Februar 1906. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht in Drulingen auf Freitag, den 4. Mai 1005 —— S Uhr. Zum Zwecke der entlichen Zustellung wird dieser 1 Be g ser Auszug der Klage Drulingen, den 21. Februar 1906. Gerichtsschreiberei Kaiserlichen Amtsgerichts. (L. S.) Bohlmann, Hilfsgerichtsschreiber.
[91598] Oeffentliche Zustellung. C 25/06.
in Gungweiler, klagt gegen den Jakob Müller, Brunnenmacher, früher in Diemeringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Be⸗ hauptung, daß derselbe ihm für im Jahre 1905 ge⸗ leistete Fuhren einen Betrag von 40 ℳ schulde, mit
Landgerichts.
dem Antrage auf vorläufig
forderung, gelassenen Anwalt zu bestellen.
[90540]
Hünfeld, letzterer jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß Marie Marschall als Ausstellerin zweier am 14. November 1905 fällig gewesenen, rechtzeitig am 16. November 1905 pro⸗ testierten Wechsel über 200 und 1052 ℳ dem Kläger 1273 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 17. November 1905 schuldig geworden, daß die Marie Marschall Ende 1905 verstorben und von den Beklagten zu 1 bis 5 beerbt worden sei, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung der obengenannten durch — eventuell gegen Sicherheitsleistung — vorläufig vollstreckbares Er⸗ kenntnis als Gesamtschuldner an den Kläger 1273 — eintausendzweihundertdreiundsiebzig — Mark nebst 6 % Zinsen seit dem 17. November 1905 zu zahlen. Der Kläger ladet den Mitbeklagten zu 5, Ferdinand Marschall, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hanau auf den 28. April 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hanau, den 22. Januar 1906. Der ecis egäat s t hhes Landgerichts. olff.
[91609] Oeffentliche Zustellung einer Klage.
Nr. 3859 Die Firma Louis Meyer, Dampfsäge⸗ werk u. Holzhandlung in Straßburg i. Elsaß, Hage⸗ nauerstraße 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bielefeld in Karlsruhbe, klagt gegen den Franz Julius Wolz, mechanische Schreinerei, früher in Beiertheim bei Karlsruhe, jetzt an unbekannten Orten abwesend, im Wechselprozeß, auf Grund des Wechsels vom 17. Januar 1905 über 1689 ℳ 38 ₰, zahlbar am 25. Mai 1905, und der Protesturkunde vom 26. Mai 1905, unter Abzug des Teilbetrags von 204 ℳ, mit dem Antrade, den Beklagten kosten⸗ fällig zu verurteilen, dem klagenden Teil die Summe von 1485 ℳ 38 ₰ — tausendvierhundert achtzig fünf Mark 38 ₰ — nebst 6 % Zins vom 25. Mai 1905 und 22 ℳ 62 ₰ Retourkosten zu bezahlen. Der Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Mittwoch, den 25. April 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung,
seinen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt
zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. Februar 1906.
8 Lipp, Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Landgerichts. [91601] Oeffentliche Zustellung. 3. 0. 19/06. 4. Die Witwe Bücking, Louise geb. 464, zu ee e Rechtsanwalt, Justizrat — klagt gegen den
— Prozeßbevollmächtigter: Bindewald in Magdebur Dreschmaschinenbesitzer Wilbelm Bester, früher zu Magdeburg⸗Sudenburg, Brauaschweigerstraße 30, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte verpflichtet sei, an sie gemäß § 812 Bürgerlichen Gesetzbuchs die Summe von 1150 ℳ zurückzuzahlen, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 1150 ℳ nebst 4 vom
Hundert Zinseg seit 1. Mat 1905 zu verurteilen
und das Urteil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand ung
des Rechtsstreits vor die dritte Ziv lkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg, Halber⸗ städterstr. 131, Zimmer 143, auf den 30. April 1906, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ einen bei dem gedachten 9.8v2 zu⸗ — r um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser —2 der Klage bekannt gemacht. Magdeburg, den 20. Februar 1906. „Schildmacher, Sekretär, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. C 2110/05.
Die Firma Lothringer Sägewerke, Akt.⸗Gesellschaft
in Novéant, Prozeßbevollmächtigter: Geschäftsagent May in Konzertsängerin und Eigentümerin, früher in Sahlon, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalteort, auf Grund der Behauptung, daß Beklagte dem Schreiner⸗
Der Johann Mever, Aderft dund Hürgene er Feister, Sofess Leichtnam in Metz, Diedenhofener⸗
Metz, klagt gegen die Margaretha Schur,
19, für in ihrem Hause, gelegen in Sablon bei
Metz, im Jahre 1905 ausgeführte Schreinerarbeiten einen großen Betrag schulde. Leichtnam habe hiervon ir Betrag von 196,80 ℳ nebst 4 % Zinsen seit
Februar 1906 an Klägerin übertragen, welcher
ollstreck e Verurtei⸗
11“
Uebertrag ihr,
der Beklagten, am 17. Dezember 1904
u Händen ihres Generalbevollmächtigten Herrn
geb. Bias, Niedziellaschen Eheleute in Vogtsdorf, vertreten durch den Justizrat Schiffmann in Oppeln, klagen gegen: 8 1) 83 ön B Schittko, geb. Zupitza, in Gletwitz, w 2) deren Ehemann, den Gefangenenaufseher Schittko,
daselbst,
3) die verehelichte Weichensteller Agnes Langner, geborene Zupitza, in Ratibor,
4) deren Ehemann, Weichensteller Langner, daselbst,
5) den Lehrer Julius Zupitza, früher in Do⸗ rotheendorf, jetzt in Amerika. unbekannten Aufent⸗ halts,
wegen Löschung, mit dem Antrage:
1) Durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil die Beklagten zu 1, 3 und 5 zu verurteilen, sich als Erben nach dem in Ratibor am 1. Januar 1902 verstorbenen Weichensteller Josef Zupitza zu legitimieren und als Erben des⸗ selben in die Löschung der für ihn auf dem Grund⸗ stück Blatt 16 Vogtsdorf in Abteilung III unter Nr. 10 haftenden und von Blatt 16 nach Blatt 353 Vogtsdorf zur Mithaft übertragenen Post von 450 ℳ Darlehn nebst Zinsen zu willigen,
2) die Beklagten zu 2 und 4 zu verurteilen, die Erklärungen ihrer Ehefrauen zu genehmigen und sich auch die Zwangsvollstreckung in das Vermögen ihrer Ehefrauen gefallen zu lassen, “
3) den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen, . -
und laden den Beklagten Julius Zupitza zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Oppeln, Zimmer Nr. 65, auf den 17. Mai 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustentang wird dieser Auszug der Klage bekannt
Landgericht Oppeln, 16. Februar 1909.
[915921 Oeffentliche Zustellung. 7. D. 69/06. Die Witwe Robert Elze in Elberfeld, Brücken⸗ straße, Prozeßbevollmächtigter: Aug. Dzulko in Elber⸗ feld, klagt gegen 1) den Wilh. Hüppe, 2) die Frau Dr. Loer, beide früher in Remscheid, jetzt ohne be. kannten Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte zu 1 als Akzeptant und die Beklagte zu 2 als Ausstellerin der Klägerin die Wechsel⸗ summe von 55 ℳ sowie an Wechselunkosten 5,45 ℳ schulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner zu verurteilen, der Klägerin 55 ℳ nebst 6 % Zinsen darauf vom 7. Dezember 1905 und 5 ℳ 45 ₰ Wechselunkosten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Remscheid, Zimmer 15, auf den 24. April 1906, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. 8* 1
Remscheid, den 19. Februar 1906. Poznanski, Sekretär, 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [91594]) Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirt Chr. Christiansen hier, Gallberg 23, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sieg hier, klagt gegen den Schneider August Graf, zuletzt in Schleswig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter dem Kläger aus dem Jahre 1905 an Kostgeld restlich 29,85 ℳ sowie aus am 10. August 1905 gegebenem Darlehn 40 ℳ schulde, mit dem Antrage: .
1) den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 69,85 ℳ zu verurteilen, 8 8
2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schleswig auf den 20. April 1906, Vormittags 9 ½ Uhr. 2 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schleswig, den 22. Februar 1906. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 4. (91593] Oeffentliche Zustellung.
1) Der Besitzer August Müller, 2) der Besitzer Franz Bonin, 3) der Besitzer Johann Sawatzki, sämtlich zu Petznik, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lange in Zempelburg, klagen gegen die un⸗ verehelichte Eva Jasiek, unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Kläger zu 1,
Ottilie
für Fertigstellung des Gaswerks Heddernheim und
seit 27. Juli 1903, abzüglich der am 14. Januar 1903 gezahlten 72 ℳ 77 ₰, am 18. Februar 1903 gezahlten 38 ℳ 75 ₰, am 7. März 1903 gezahlten 37 ℳ 05 ₰, am 7. April 1903 gezahlten 53 ℳ 25 ₰, am 9. April 1903 gezahlten 8 ℳ 50 ₰, am 25. April 1903 gezahlten 57 ℳ 27 ₰, am 14. September 1903 gezahlten 9 ℳ 30 ₰, durch Versteigerungserlös am 19. September 1903 gezahlten 128 ℳ 29 ₰ und wegen der dem Kläger in seinem Rechtsstreite gegen Fankhänel erwachsenen Kosten von 152 ℳ 80 ₰, soweit es zur Befriedigung des Klägers notwendi ist, die Zwangsvollstreckung in das Grundstü Blatt 56 des Grundbuchs für Härtensdorf geschehen zu lassen. Der Kläger ladet die Beklagten zur Auf⸗ nahme des Rechtsstreits und zur mündlichen Ver⸗ handlung hierüber vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Zwickau auf den 27. April 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Zwickau, den 22. Februar 1906. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3) Unfall und Invaliditäts⸗. Versicherung. Keine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Keine.
5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[91734] Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Frankfurt a. M. die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 27 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Siebenundzwanzig Millionen Mark“ behufs Beschaffung der Mittel für Erweiterung der Wasserwerke und der Kanalisation,
der Badeanstalten Bockenheim und Sachsenhausen, für die Errichtung von Unterrichtsanstalten, Kranken⸗ häusern und von sonstigen Bauten, für Straßen⸗ freilegungen und Erweiterungen, für Grundstücks⸗ erwerbungen und zur Deckung von Finanzierungs⸗ unkosten. Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, in drei Abteilungen von je neun Millionen Mark auszugeben, je nach Lage des Geldmarktes bei Begebung der einzelnen Abteilungen mit 3, 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgesetzten Tilgungsplane durch An⸗ kauf oder Verlosung von dem auf die Begebung jedes Teilbetrages folgenden Rechnungsjahres ab jährlich mit wenigstens 1 ½ % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗
verschreibungen, zu tilgen. b Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
anzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 27. Januar 199 ben 8 21 8ee er Minister v“ des Innern. 1 ; 1
gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer ganzen Steuerkraft. b Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Frankfurt a M., den 190 ..
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.
(Stadtsiegel)
Oberbürgermeister.
Ausgefertigt (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Ma⸗ gistrat (Rechneiamt) beauftragten Kontrollbeamten.
EeeE17165
zu einer von der Stadtgemeinde Frankfurt a. M.
aufzune hmenden Anleibe von 27 000 000 Mark
Reichswährung. 3
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversamm⸗ lung von Frankfurt a. M. haben mit Genehmigung des Bezirksausschusses zu Wiesbaden beschlossen, für Erweiterung der Wasserwerke und der Kanalisation, für Fertigstellung des Gaswerkes Heddernheim und der Badeanstalten Bockenheim und Sachsenhausen, für die Errichtung von Unterrichtsanstalten, Kranken⸗ häusern und von sonstigen Bauten, für Straßen⸗ freilegungen und Erweiterungen, für Grundstuücks⸗ erwerbungen und zur Deckung von Finanzierungs⸗ unkosten eine Anleihe von 27 000 000 Mark Reichs⸗ währung aufzunehmen. Diese in drei Abteilungen von je 9 000 000 ℳ eingeteilte, seitens des Gläubigers unkündbare Dar⸗ lehensschuld ist mit % jährlich zu verzinsen. Die zur Emission von 9 000 000 ℳ Abteilung.. gehörende Schuld wird nach dem genehmigten Til⸗ gungsplan durch Einlösung ausulösender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen von dem auf die Begebung der Ab⸗ teilung... folgenden Rechnungsjahre ab, in längstens 35 Jahren getilgt. Zu diesem Fees⸗ wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1 ½ % des Anleihekapitals der Abteilung — sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen zuzuführen sind. Die Auslosung geschieht im Monat jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen. S Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Abteilungen, Nummern und Beträge sowie des Ter⸗ mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatt für den Stadt⸗ und Landkreis Frankfurt a. M. und durch das Anzeigeblatt der städtischen Behörden zu Frank⸗ furt a. M., außerdem in mindestens einer Tages⸗ zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldver⸗ schreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der drei erst⸗ genannten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hierdurch das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am d mit % jährlich verzinst. 8
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals der Abteilung erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschrei⸗ bung bei der Stadthauptkasse zu Frankfurt a. M. und bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang⸗ nahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ Ülischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat (Rechneiamt) zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗
Hessen⸗Nassau.
gezahlt bei der Stadthauptkasse zu
ihrer ganzen Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung
unter unserer Unterschrift erteilt.
Frankfurt a. M., den.. .. Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. (Stadtsiegel.)
Stadtrat.
Regierungsbezirk Wiesbeden 8
Oberbürgermeister. Provinz u. ⸗ % Anleihe
vom Jahre 190 .. über Mark 27 000 000.
Zinsschein
zu der Schuldverschreibung Nr... . . ü
Gegen diesen Schein wird vom
ab der halbjährliche Zins für
Feele a. M.
und bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen.
Frankfurt a. M, den 190 2
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.
(Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)
Dieser “ verjährt am.
190. Wird er vor Ablauf dieses Termins dem
Magistrat, Rechneiamt, zur Einlösung vorgelegt oder
der Zinsanspruch gerichtlich geltend gemacht, so tritt
Verjährung innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der
Vorlegungsfrist ein.
Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Erneuerungsschein
für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Frankfurt a. M.,. te Ausgabe, Buchstabe „Nr. über ℳ
Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19.bis 19 . nebst Erneuerungsschein bei der Stadt⸗ hauptkasse zu Frankfurt a M., bei den etwa sonst be⸗ kannt gegebenen Stellen, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat (Rechneiamt) widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Frankfurt a. M., den .. 120
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)
[91783] Auslosung Essener Stadtobligationen.
Bei der am 20. Dezember 1905 vorgenommenen Auslosung Essener Stadtobligationen der V. Ausgabe behufs planmäßiger Tilgung für das Jahr 1906 sind gezogen von der V. Anleihe
a. von Lit. A à 2000 ℳ Nr. 10 29 34 36 47 56 65 66 85 106 166 173 181 192 233 261 297 298 302 340 355 374 375.
b. von Lit. B à 1000 ℳ Nr. 23 32 67 90 94 106 116 120 134 139 143 148 163 164 172 185 231 243 269 278 285 299 366 381 443 468
619 645 646
483 488 498 503 540 543 545 553 743 745 751 761 768 772 781 785 789 792.
c. von Lit. C à 500 ℳ Nr. 7 35 68 77 127 143 156 163 173 176 181 211 226 231 314 326 392 422 431 453 475 482 546 557 577 579 599 643 657 684 686 687 699 717 720 731 743 749 786 817 845 848 849 89
Den Inhabern dieser Anleihescheine werden die⸗ selben hiermit zum 30. Juni 1906 derart ge⸗ kündigt, daß mit diesem Tage die Verzinsung auf⸗ hört und die Anleihescheine mit den noch nicht abge⸗ laufenen Zinsscheinen und Zinsanweisungen gegen Empfangnahme des Nennwertes bei der Stadtkasse hierselbst, bei der Essener Kreditanstalt in
sowie bei dem Bankhause Salomon Oppenheim & Cie. und bei der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin abmliefern sind.
Essen, den 17. Februar 1906.
spruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗
2 und 3 eingetragene Eigentümer der im Grundbuch von Petznik Bl. 48 bezw. 51 bezw. 31 eingetragenen
8 3 Bischoffshausen. F.⸗M. I. 1366. II. 62 IV. b. 3064.
1 vn 8 8
legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerich
Die städtische Anleihe⸗ und Schuldentilgungs⸗
— 6
Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und Bochum,