ausständigen Arbeiter der Leipziger Baumwoll⸗ spinnerei haben, wie „W. T. B.“ meldet, die Arbeit gestern unter den bisherigen Bedingungen wieder aufgenommen. Vom 1. April ab wird die Arbeitszeit auf 10 ½ Stunden eingeschränkt, der Lohn wird nicht erhöht. (Vgl. Nr. 44 d. Bl.) b 8 Aus New York wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Der Prä⸗ sident Roosevelt hatte an den Präsidenten der Bergarbeitervereini⸗ gung Mitchell geschrieben, ein Ausstand der Bergarbeiter, wie er angekündigt ist, würde den allgemeinen Frieden und die Wohlfahrt des Landes bedrohen. Es wäre notwendig, weitere Anstrengungen zu machen, um ein solches Unglück zu verhüten. Infolgedessen ist eine neue nationale Versammlung der vereinigten Minenarbeiter zum 15. März einberufen, um die Herbei⸗ führung einer Einigung mit den Arbeitern der bituminöse Kohle fördernden Bergwerke zu versuchen. (Vgl. Nr. 50 d —
Bauwesen.
1
A. F. In der vorgestrigen Sitzung des Architektenvereins
wurden die Ergebnisse des Schinkel⸗Wettbewerbs, wie folgt, ver⸗ kündet: Auf dem Gebiet des Hochbaues, Aufgabe: „Ausgestaltung eines Marktplatzes in einer mittelgroßen Stadt“ erhielt den Staatspreis und die Plakette mit dem Bildnis Schinkels der Regierungsbauführer Friedrich Lahrs. Plaketten erhielten ferner die Entwürfe der Regierungsbauführer Carl Mühlenpfort, Jobhannes Küntzel, Hugo Koenig, Karl Krug, Carl Heyne, Philipp Rappaport. Außer den vorgenannten Arbeiten sind als hausliche Probearbeiten für die zweite Staatsprüfung am Technischen Ober⸗ prüfungsamt angenommen worden die Entwürfe der Regierungs⸗ bauführer: Gustav Hochhaus, Richard Sinning, Richard Bloch, Fdris Hallwig, Gottfried Scheele, Otto Huhn, Gotthardt ckert, Wolfgang Geßner, Emil Decker, Robert Niggemeyer, Fehs Güldenpfennig, Friedrich Hoßfeld, Paul Köhn, Johannes elderblom. Auf dem Gebiet des Wasserbaues, Aufgabe: Entwurf zu einem Fischerei⸗ und Handelshafen an der deutschen Nordseeküste erhielten den Staatspreis und die Plakette der Regierungsbauführer Georg Ortmann, Plaketten die Regierungsbauführer Paul Vogt und Ernst Müller, während die Entwürfe folgender Verfasser als Probearbeiten gutgeheißen wurden: Regierungsbauführer Kurt Lohse, Hans Fischer, Johannes Jordan, ugo Heiser, Paul Blitz. Auf dem Gebiet des Eisen⸗ ahnbaues, Aufgabe: Entwurf zu einem Verschiebe⸗ bahnhof zwischen Neubabelsberg und Zehlendorf erhielten Staatspreis und Plakette der Regierungsbauführer Erich Lehmann, Plakette der Regierungsbauführer Otto Pfeiffer. Als für die zweite Staatsprüfung wurden angenommen die ntwürfe folgender Verfasser: Regierungsbauführer Rich. Brosig, Hermann Kann, Adolf Frevert, Hans Borchert, Paul Rademacher und Karl Lewerenz.
Verkehrsanstalten.
Im Verkehr mit dem deutschen Postamt in Smyrna sind fortan Postfrachtstücke bis zum Gewichte von 50 kg sowie mit unbegrenzter Wertangabe und mit Nachnahme bis zum Betrage von 800 ℳ auf dem Leitwege über Rumänien (Constantza) zugelassen. Ueber die sonstigen Versendungsbedingungen geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Für Postfrachtstücke ohne und mit Wertangabe aus Deutsch⸗ land nach Bulgarien sind neue Tarifbestimmungen in Kraft ge⸗ treten. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
Theater und Mufik.
Anläßlich der Doppelfeier im Kaiserhause wurde gestern der am Sonnabend als Galavorstellung aufgeführte zweite Teil der Oper „Orpheus und Eurydike“ von Gluck wiederholt. Das strablend erleuchtete Haus trug noch den bereits geschilderten Festschmuck und zeigte auch den auf die Feier der Silberhochzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten hinweisenden neuen Vorhang. Der Abend wurde mit Webers „Jubelouvertüre“ eingeleitet, bei deren Schlußteil, der Nationalhymne, das Publikum sich ehrfurchtsvoll von den Sitzen erhob. Die Neueinstudierung des Gluckschen Werks, das wohl bald in unverkürzter Form wieder auf dem Spielplan erscheinen dürfte, beginnt mit der Szene im Elxysium in gänzlich neuer Anordnung und Ausstattung. Es ließe sich
Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
Finsternis.
haus. 57. Abonnementsvorstellung. Der schwarze Domino. Komische Oper in 3 Akten. Text von Eugône Scribe, deutsche Uebersetzung von Freiherr PaFichtenftein. F g 2 F. 8 usikalische Leitung: Herr Kapellmeister Professor ellmesberger. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (I. Teil)
Angela: Frau Erika Wedekind, Königlich sächsische Kammersängerin vom Königlichen Hoftheater in Dresden, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 60. Abonnementsvorstellung. Wie die Alten sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Niemann. Regie: Herr Regisseur Fertzer. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sym⸗ phoniematinee. — Abends 7 ½ Uhr; Symphonie⸗ konzert der Königlichen Kapelle. Dirigent: Herr Kapellmeister Felix Weingartner.
Schauspielhaus. 61. Abonnementsvorstellung. Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Uebersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. 8. Billettreservesatz. Sonntag: Der Schwur der Treue. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal. Anfang 7 ½ Uhr. — Der Billettvorverkauf hierzu findet an der eaf. des Königlichen Schauspielhauses gegen Zahlung eines Aufgeldes von 50 ₰ für jeden Sitzplatz statt.
Schwank (II. Teil.)
Schützenliesel. 7 ½ Uhr.
Anfang 7 ½ Uhr.
liesel.
Deutsches Theater. Donnerstag: Der Kauf⸗
mann von Venedig. Anfang 7 ½ Uhr. röte.
Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig. Sonntag: Oedipus und die Sphing.
Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Ruf des Lebens.
Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Rosmersholm.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Und Pippa tanzt.
Schillertheater. o. (Wallnertheater.) Donnerstag, Abendz 8 Uhr: Die Macht der Finsternis. Schauspiel in 5 Akten von Leo N. Tolstoj. Uebersetzt von Raphael Löwenfeld.
Freitag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Der Vogel im Käfig.
beamten“
Sonnabend, Abends 8
N. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.) Donnerstag, J ein 4 Akten von Franz von Schönthan und Gustap Kadelburg. “
Freitag, Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft.
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft.
Theater des Westens. (Station Zoologischer
ße 12.) Donnerstag: Zum 50. Male: (Fritz Werner, als Gast.) Anfang
Freitag (18. Vorstellung im Freitagsabonnement): olaus Rothmühl. Die Afrikanerin.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Zopf und Schwert. — Abends 7 ½ Uhr: Schützenliesel. (Fritz Werner, als Gast.)
onntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Zauberflöte.
Garten. Kantstra
Gastspiel von Nik
(Fritz Werner, als Gast.)
Romische Oper. Donnerstag: Don Pasquale. reitag: Hoffmanns Erzählungen. Sonnabend: Don Pasquale.
Neues Theater. Donnerstag: Die Morgen⸗
1 Anfang 7 ½ Uhr. ““
Freitag: Oedipus und die Sphinx. Festes Ein Sommernachtstraum. onnabend: Erdgeist. .
Sonntag: Ein Sommernachtstraum.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donners⸗ tag, Abends 8 Uhr: Der Weg zur Höll
Freitag: Der Weg zur Hölle.
Sonnabend: Der Weg zur Hölle.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Satirischer Schwank in 3 Akt und Jules Chancel.
Freitag und folgende Tage: Der Prinzgemahl.
ja prinzipiell wohl darüber streiten, Bühnenbild, das die schaffen haben, dem des Werks entspricht, ob
sich rechtfertigen läßt,
wenn diese Gluckschen Schöpfungen
Aber auch wenn man diese Neuerungen grundsätzlich nicht gutheißen will, wird man zugeben müssen, daß sie mit feinem künstlerischen Sinn und Geschmack getroffen worden sind. dekoration ist von berückender Schönheit, von großer Eindringlichkeit der Stimmung und dabei von einer Naturtreue, die die Illusion weit besser
unterstützt, als es der in letzter Zeit h in der Dekoration zu tun im
Orpheus ist in den bewährten Händen der Frau sie, wie immer, ausdrucksvoll sang und spielte; in der Arie „Ach, ich habe sie verloren“. Fräulein Destinn, deren Leistung gleichfalls ebenso schön wi⸗ stilgerecht Die kleine Partie des Eros ist von Fräulein Rothauser auf
war. Fräulein Dietrich übergegangen. H
Dr. Mucks Leitung Chor und Orchester. — Kurz erwähnt dieser Stelle noch ein Gast, der am Montag im Herr Tillmann⸗Liszewsky vom 1 Sein Bariton reichte aus und entfaltete angenehmen Wohlklang. sich Herr Tillmann⸗Liszewsky mit seiner Aufgabe geschickt ab und be⸗ hauptete seinen Platz im Zusammenspiel mit Ehren.
Rolle des Telramund sang, Stadttheater in Cöln.
Im Königlichen Opernh
„Der schwarze Domino“ von Auber mit Frau Erika Wedekind als
Gast in Szene. Die Damen Rot
mit den Naval, Berger, Nebe und Knüpfer Träger der übrigen Nachdem aus Anlaß der
Hauptro Kaiserpaares einstudiert
Gluckschen W und musikalischer
en. —
„Orpheus in Szene ging, Werkes in
und wird
Galaoper, in Szene gehen lassen. „Im Khntglichen Schau Lustspiel „Wie die Alten sungen“
Szene.
Im Schillertheater O. (Wallnertheater) findet am Freitag uen Stückes, „Der Vogel im Käfig“, von Die Regie führt Dr. Hans Kaufmann.
die erste Aufführung eines neuen Stefan Großmann statt.
Mannigf
Berlin, den 28. Februar 1906. “ Eine
Der „Berliner Verein hielt am 26. Februar Landwirte in Berlin Direktor des Vereins, Herr A. E.
die Versammlung mit einem Hoch
Hierauf erstattete er den Jahres⸗
zählte am Jahresschluß 136 Ehrenmitglieder und 732. wirkliche Mit⸗
glieder. Aus der Geschäftstätigkeit
journal die stattliche Zahl von 3335 Nummern aufweist, von denen die größte Zahl durch die unentgeltliche Stellenvermittlung ent⸗ waren durch Vereinsmitglieder besetzt worden,
standen ist. Zur Besetzung von diesen sind 91 13 Stellen hiervon durch verhei Pensionen auf Lebenszeit sind an
worden, was gegen das Vorjahr ein Mehr von 325 ℳ bedeutet.
Aus dem Koppe⸗Fonds sind an 13 gezahlt. Das Gesamtvermögen
390 892,94 ℳ, was einen Zuwachs der Neuwahl des Vorstands dahin 1909 wurden folgende Ehrhardt, Fischer,
Gebrüder schlichten, es angebracht ist, hinter der Szene singen und auf der Bühne den Reigen der Seligen nur durch das Ballett ausführen zu lassen, und ob es bei dem Anstieg zur Oberwelt, der durch eine Wandeldekoration versinnlicht wird, die Musik durch Zutaten, auch
Din vollkommen Revision vorbereitet. hat daher von einer weiteren Wiederholung des Bruchstückes, trotz der außergewöhnlichen Aufnahme, welche zunächst Abstand genommen und wird im neuen Gewande, aber in Besetzung
seine 41. Generalversammlung ab.
den hohen Schirmherrn des Vereins, und Seine erlauchte Gemahlin.
für die Zeit vom 1. März 1903 bis elf Herren des b Geheimrat Dr. Orth, Schmidt, Frick, Handtmann, Jaerschky, Knauer, Koenemann, Oppenheim und Poggendorf durch
ob das glänzende, fast überreiche Kautskyv und Rottonara ge⸗ strengen Geist und Stil den Chor nur
entnommen sind, zu verlängern.
Besonders die Wandel⸗
hat sich zur ier in Berlin angestrebte Verismus stande ist. Die Hauptrolle des
Goetze geblieben, die ihr Bestes gab sie Die Eurvydike singt jetzt
errlich klangen unter Kapellmeister sei an „Lohengrin“ die
letzt.
für den Raum völlig gestört.
Als Darsteller fand
ause geht morgen, Donnerstag, hauser, von Scheele⸗Müller sind
Silberhochzeit unseres Eurydike (II. Hälfte) neu⸗ nun auch der erste Teil des neuer szenischer Fassung Die Generalintendantur
vorbehalte.
diese Neueinstudierung fand, im Monat März das Ganze richt der Hauptrollen wie bei der spielbause geht morgen das
in der bekannten Besetzung in 4. März vom
altiges. 8
deutscher Landwirtschafts⸗ in den Räumen des Klubs der Der Ehrhardt⸗ Grunewald eröffnete auf Seine Majestät den Kaiser,
und Kassenbericht. Der Verein
beschlagnahmt. ist hervorzuheben, daß das Briff⸗
274 Stellen angemeldet,
ratete Beamte. An laufenden 16 Mitglieder 6225 ℳ gezahlt
Witwen und 9 Kinder 3199 ℳ des Vereins beläuft sich auf von 7631,54 ℳ ausmacht. Bei
bisherigen Vorstands:
Uhr: Die Macht der
Zwei glückliche Tage.
Bei halben Preisen: — Abends 7 ¼ Uhr: Schützen⸗
8 3 8— ““
Der Prinzgemahl. reen von Leon Xanrof Deutsch von Wilhelm Thal.
Sonntag Nachmittags 3 Uhr: Der Schlafwagen⸗ kontroleur.
Thaliathenter. 8en 8 Schönfeld. r: Bis früh um Fünfe! Schwank mit Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lippschitz. Musik von Paul Lincke.
Freitag und folgende Tage: Bis früh um Fünfe!
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Schülervorstellung. Maria Stuart.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Charleys Tante.
(Dresdener Straße 72/73.) Donnerstag, Abends
Zentraltheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Vogelhändler. Overette in 3 Akten. (Mit
br2* EE“ Schulz.)
Freitag: Tannhäuser. Operette. (Mit
Werber und Oskar Braun.) “ Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Schneeweißchen
und Rosenrot. — Abends 8 Uhr: Die Fleder⸗
maus. (Mit Wini Grabitz und Oskar Braun.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen:
Der Zigeunerbaron. — Abends 7 ½ Uhr: Der Mikado. (Mit Wini Grabitz und Oskar Braun.)
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof
Friedrichstraße.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Loulou⸗ Freitag: Loulou. Sonnabend: Loulou.
A111“X“ Philharmonie. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
II. deutsch⸗lettischer Liederabend von Malwine
Wiegner (Mezzosopran).
Saal Bechstein. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
II. Kammermusikabend (Brahms⸗Abend) von Bruno Hinze Reinhold (Klavier) und Otto Urack (Violoncello). Mitwirkung: Susanne Dessoir (Gesang) und Carlotta Stubenrauch (Vi line).
Beethoven-Saal. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Konzert (Liszt⸗Abend) von Georg Bertram mit dem Philharmonischen Orchester.
Zuruf wiedergewählt. An scheidenden Landesökonomierats Wölbling wurde der Molkereidirektor Lettow⸗Berlin gewählt auf allgemeinen Wunsch vertagt.
Bochum, 27. Februar. hier ein Teil der Dachkonstruktion auf einem Neubau des Martinwerks der Arbeiter wurde getötet, mehrere teils schwer, teils leicht ver⸗ Der Betrieb der
München⸗Gladbach, 28. Februar. Schülerinnen der ersten Klasse der hiesigen höheren Mädchen⸗ schule hatten an alle einen Aufruf gesandt, um Seine Silbernen Hochzeit durch eine Flottenspende zu erfreuen. In einer Glückwunschadresse wurde Seiner Majestät von dieser Spende, die bis jetzt 12 000 ℳ beträgt, Antwortschreiben der Regierung Majestät nehme die Flottenspende gern an, deren Verwendung er sich Allerhöchstderselbe ließ Seine Freude über den patriotischen Sinn der Schülerinnen ausdrücken. 1
Bremen, 27. Februar.
Alexandria weiter befördert. dann nach Malta übergeführt, und wird dann sofort wieder in den Dienst eintreten.
London, 27. Februar. Indien meldet telegraphisch, Ernteaussichten in den meisten Provinzen wesentlich verbessert haben. Ausnahme Haiderabad, wo gar kein Regen gefallen ist. Unterstützungsbedürftigen beträgt zur Zeit 323 000.
Paris, 28. Februar. ( treibens auf den großen Boulevards und im Quartier Lalin wurden wegen Unfugs 1000 Personen verhaftet. hafteten wurden verbotene Waffen
Brüssel, 2 Lüttich werden große Ueberschwemmungen infolge wolkenbruch⸗ artigen Regens gemeldet, wodurch große Schäden und an vielen Orten verursacht wurden. tranken fünf Kinder einer Fischerfamilie, als diese sich von ihren Fahrzeugen an Land begeben wollte. „Tananarivo, 27. Februar. in der Nacht des 21. Februar Viele Menschen sind
Stelle des auf seinen Wunsch aus⸗
Die Frage der Statutenveränderung wurde
Die Mitglieder des Schillertheaters veranstalten Sonnabend, den 17. März, zum Besten ihrer Unterstützungskasse ein Ballfest, das, wie in den vergangenen Jahren, i
in den Räumen des Neuen
Königlichen Operntheaters stattfindet und diesmal den Charakter eines großen Jahrmarkts tragen wird.
In Wilmersdorf hat sich ein Kindertierschu verein (Verein zur Förderung des Tierschutzes bei Kindern) 889 Er e Aufgabe gestellt: für den Tierschutz zu erwärmen, Roheit und Grausamkeit, also im Entstehen zu bekämpfen, zugleich möglichst viele brauchbare Helfer für die Tierschutzsache heranzubilden und damit das Erziehungswerk von Schule und Haus in Wilmersdorf Berlin, Coblenzerstraße 26 I.
in vorbeugender Fürsorge die Kinder
zu unterstützen. Die Geschäftsstelle befindet sich
(W. T. B.) Heute abend stürzte Ein
Westfälischen Stahlwerke ein.
Stahlwerke ist hierdurch in keiner Weise
(W. T. B.) Die
höheren Mädchenschulen Deutschlands Majestät den Kaiser zur Mitteilung gemacht. In einem zu Düsseldorf wird mitgeteilt, Seine
(W. T. B.) Nach einer heute nach⸗
mittag beim Norddeutschen Lloyd eingelaufenen telegraphischen Nach⸗ ist der Dampfer Neapel nach Alexandria mit gebrochener Welle in der Sudabay (Kreta) eingeschleppt worden. Das versehrt; die an Bord befindlichen
„Hohenzollern“ auf der Fahrt von Schiff ist im übrigen un⸗ nd Passagiere werden am Schleswig“ abgeholt und nach Der Dampfer „Hohenzollern“ wird so⸗
um die gebrochene Welle zu ersetzen,
Dampfer
(W. T. B.) Der Vizekönig von daß ergiebige Regenfälle die
wenig, und
Bombay, wo Die Zahl der
machen nur
(W. T. B.) Wäbrend des Fasching⸗ Bei zahlreichen Ver⸗
und mit Pfeffer gefüllte Büchsen
7. Februar. (W. T. B.) Aus Charleroi und
Bei Chatelet er⸗
(W. T. B.) Eine Trombe hat das Dorf Mahanoro zerstört. umgekommen. 1“
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten
und Zweiten Beilage.)
Königliche Hochschule für Mustk, Fasanen⸗ straße 1, Theatersaal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Konzert von Ella Schmücker (Gesang) und Alexander Altmann (Violine).
Birkus Albert Schumann. Donnerstag, Abends präzise 7 ½ Uhr: Eliteabend. Gala⸗ programm. U. a: Zum ersten Male: Der größte und sensationellste Dressurakt der Gegenwart, vor⸗ geführt von einer Dame. Herrn Julius Seeths wunderbar dressierte Eisbären, vorgeführt von Mlle. Louise Mary. Ferner: Zum 75. Male: Die große Prachtausstattungspantomime in 7 Akten: Femina, das neue Frauenreich, und das vor⸗ zügliche Programm.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Luise von Bonin mit Hrn. Leut⸗ nant Curt von Rosenberg (Bottschow, z. Zt. Berlin— Berlin). — Frl. Charlotte von Kulmiz mit Hrn. Leutnant Theodor von Lieres und Wilkau (Ida⸗ und Marienhütte bei Saarau — Breslau). — Frl. Erika Begemann mit Hrn. Leutnant Walter Frhrn. von Wolzogen (Berlin—Schwerin).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Oberarzt Dr. Peisker (z. Zt. Breslau).
Gestorben: Hr. Amtsgerichtsrat Richard Probst (Bunzlau). — Fr. Anni von Stechow, geb. von Karstedt, verw. von Tauentzien (Brandenburg a. H). — Fr. Elise Raumer, geb. von Böhn
(Berlin). — Verw. Fr. Sanitätsrat Marie
Loewenstein, geb. Petri (Berlin). — Verw. Fr.
Geheime Regierungsrat Klara Schroeter, geb.
Rodewald (Breslau). — Frl. Eleonore von Aulock
(Ohlau).
Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 2.
Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
befinden,
Erste Beilage
iger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 28. Februar
Königreich Preußen.
8 8 8. 8 8 8
““
über den Handel mit Giften.
Auf Grund des § 136 Abs. 3 des Gesetzes über die all⸗ gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 — G.⸗S. S. 195 ff. — wird unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesrats vom 29. November 1894, 17. Mai 1901 und 1. Februar 1906 die nachstehende Polizeiverordnung erlassen: § 1. 1Es Der gewerbsmäßige Handel mit Giften unterliegt den Bestimmungen der §S§ 2 bis 18.
Als Gifte im Sinne dieser Bestimmungen gelten die in Anlage I aufgeführten Drogen, chemischen Präparate und üubereitungen.
Aufbewahrung der Gifte. § 2.
Vorräte von Giften müͤssen übersichtlich geordnet, von anderen Waren getrennt und dürfen weder über noch un⸗ mittelbar neben Nahrungs⸗ oder Genußmitteln aufbewahrt werden.
Vorräte von Giften, mit Ausnahme der auf abgeschlossenen Giftböden verwahrten giftigen Pflanzen und Pflanzenteile (Wurzeln, Kräuter usw.), muͤssen sich in dichten, festen Gefäßen welche mit festen, gut schließenden Deckeln oder Stöpseln versehen sind.
In Schiebladen dürfen Farben sowie die übrigen in den
Abteilungen 2 und 3 der Anlage I aufgeführten festen, an der
Luft nicht zerfließenden oder verdunstenden Stoffe aufbewahrt werden, sofern die Schiebladen mit Deckeln versehen, von festen Füllungen umgeben und so beschaffen sind, daß ein Verschütten oder Verstäuben des Inhalts ausgeschlossen ist.
Außerhalb der Vorratsgefäße darf Gift, unbeschadet der Ausnahmebestimmung im “ 1, sich nicht befinden.
1 Die Vorratsgefäße müssen mit der Aufschrift „Gift“, sowie mit der Angabe des Inhalts unter Anwendung der in der Anlage I enthaltenen Namen, außer denen nur noch die Anbringung der ortsüblichen Namen in kleinerer Schrift ge⸗ stattet ist, und zwar bei Giften der Abteilung 1 in weißer Schrift auf schwarzem Grunde, bei Giften der Abteilungen 2 und 3 in roter Schrift auf weißem Grunde, deutlich und dauerhaft bezeichnet sein. Vorratsgefäße für Migperalsäuren, Laugen, Brom und Jod dürfen mittels Rädier⸗ oder Aetzverfahrens hergestellte Aufschriften auf weißem Grunde aben.
h Diese Bestimmung findet auf Vorratsgefäße in solchen
Räumen, welche lediglich dem Großhandel dienen, nicht An⸗
wendung, sofern in anderer Weise für eine Verwechselungen
ausschließende Kennzeichnung gesorgt ist. Werden jedoch aus derartigen Räumen auch die für eine Einzelverkaufsstätte des Geschäftsinhabers bestimmten Vorräte entnommen, so müssen, abgesehen von der im Geschäfte sonst üblichen Kenn⸗ zeichnung, die Gefäße nach Vorschrift des Absatzes 1 be⸗
zeichnet sein. ““ 8 5.
Die in Abteilung 1 der Anlage I genannten Gifte müssen in einem besonderen, von allen Seiten durch feste Wände umschlossenen Raume (Giftkammer) aufbewahrt werden, in welchem andere Waren als Gifte sich nicht befinden. Dient als Giftkammer ein hölzerner Verschlag, so darf derselbe nur in einem vom Verkaufsraume getrennten Teile des Waren⸗ lagers angebracht sein. Die Giftkammer muß für die darin vorzunehmenden Arbeiten ausreichend durch Tageslicht erhellt und auf der Außenseite der Tür mit der deutlichen und dauer⸗ haften Aufschrift „Gift“ versehen sein. 3
Die Giftkammer darf nur dem Geschäftsinhaber und dessen Beauftragten zugänglich und muß außer der Zeit des Gebrauchs verschlossen sein.
Innerhalb der Giftkammer müssen die Gifte der Ab⸗ teilung 1 in einem verschlossenen Behältnisse (Giftschrank) auf⸗ bewahrt werden. 3 1““ ö“
Der Giftschrank muß auf der Außenseite der Tür mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ versehen sein.
Bei dem Giftschrank muß sich ein Tisch oder eine Tisch⸗ platte zum Abwiegen der Gifte befinden.
Größere Vorräte von einzelnen Giften der Abteilung 1. dürfen außerhalb des Giftschrankes aufbewahrt werden, sofern sie sich in verschlossenen Gefäßen befinden.
8 .
Phosphor und mit solchem hergestellte Zubereitungen müssen außerhalb des Giftschrankes, sei es innerhalb oder außerhalb der Giftkammer, unter Verschluß an einem frost⸗ freien Orte in einem feuerfesten Behältnisse, und zwar gelber (weißer) Phosphor unter Wasser, aufbewahrt werden. Aus⸗ genommen sind Phosphorpillen; auf diese finden die Bestim⸗ mungen der §§ 5 und 6 Anwendung. 1
Kalium und Natrium sind unter Verschluß, wasser⸗ und feuersicher und mit einem sauerstoffreien Körper (Paraffinöl, Steinöl oder dergleichen) umg den. aufzubewahren.
Zum ausschließlichen Gebrauch für die Gifte der Ab⸗ teilung 1 und zum ausschließlichen Gebrauch für die Gifte der Abteilungen 2 und 3 sind besondere Geräte (Wagen, Mörser, Löffel und dergleichen) zu verwenden, welche mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ in den dem § 4 Absatz 1 entsprechenden⸗Farben versehen sind. In edem zur Auf⸗ bewahrung von giftigen Farben dienenden Behälter muß sich ein besonderer Löffel befinden. Die Geräte dürfen zu anderen Zwecken nicht gebraucht werden und sind mit Ausnahme der Löffel für giftige Farben stets rein zu halten. Die Geräte für die im Giftschranke befindlichen Gifte sind in diesem aufzubewahren. Auf Gewichte finden diese Vorschriften nicht Anwendung.
Der Verwendung besonderer S9h bedarf es nicht, wenn größere Mengen von Giften unmittelbar in den Vorrats⸗ oder Abgabegefäßen gewogen werden.
39.
Hinsichtlich der Aufbegahrung von Giften in den
Apotheken greifen nachfolgende Abweichungen von den Be⸗ stimmungen der §S§ 4, 5 und 8 Platz: (zu § 4.) Die Bestimmungen im 84 gelten für Apotheken nur insoweit, als sie sich auf die Gefäße für Mineralsäuren, Laugen, Brom und Jod beziehen. Im übrigen bewendet es hinsichtlich der Bezeichnung der Gefäße bei den hierüber er⸗ gangenen besonderen Anordnungen.
(u § 5.) Die Giftkammer darf, falls sie in einem Vorratsraum eingerichtet wird, auch durch einen Latten⸗ verschlag hergestellt werden. Kleinere Vorräte von Giften der Abteilung 1 dürfen in einem besonderen, verschlossenen und mit der deutlichen und dauerhaften Aufschrift „Gift“ oder „Venena“ oder „Tabula B“ versehenen Behältnisse im Ver⸗ kaufsraume oder in einem geeigneten Nebenraume aufbewahrt werden. Ist der Bedarf an Gift so gering, daß der gesamte Vorrat in dieser Weise verwahrt werden kann, so besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung einer besonderen Giftkammer nicht.
(zu § 8.) Für die im vorstehenden Absatz bezeichneten kleineren Vorräte von Giften der Abteilung 1 sind besondere Geräte zu verwenden und in dem für diese bestimmten Be⸗ hältnisse zu verwahren. Für die in den Abteilungen 2 und 3 bezeichneten Gifte, ausgenommen Morphin, dessen Ver⸗ bindungen und Zubereitungen, sind besondere Geräte nicht er⸗ forderlich.
Abgabe der Gifre.
Gifte dürfen nur von dem Geschäftsinhab n von ihm hiermit Beauftragten abgegeben werden.
Ueber die Abgabe der Gifte der Abteilungen 1 und 2 sind in einem mit fortlaufenden Seitenzahlen versehenen, gemäß Anlage II eingerichteten Giftbuche die daselbst vor⸗ gesehenen Eintragungen zu bewirken. Die Eintragungen müssen sogleich nach Verabfolgung der Waren von dem Verabfolgenden selbst, und zwar immer in unmittelbarem Anschluß an die nächst vorhergehende Eintragung ausgeführt werden. Das Giftbuch ist zehn Jahre lang nach der letzten Eintragung auf⸗ zubewahren.
Die vorstehenden Bestimmungen finden nicht Anwendung auf die Abgabe der Gifte, welche von Großhändlern an Wiederverkäufer, an technische Gewerbetreibende oder an staat⸗ liche Untersuchungs⸗ oder Lehranstalten abgegeben werden, sofern über die Abgabe dergestalt Buch geführt wird, daß der Verbleib der Gifte nachgewiesen werden kann.
§ 12.
Gift darf nur an solgh ersonen abgegeben werden, welche als zuverlässig bekannt sind und das Gift zu einem erlaubten gewerblichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecke benutzen wollen. Sofern der Abgebende von dem Vorhandensein dieser Voraussetzungen sichere Kenntnis nicht hat, darf er Gift nur gegen Erlaubnisschein abgeben.
Die Erlaubnisscheine werden von der Ortspolizeibehörde nach Prüfung der Sachlage gemäß Anlage III ausgestellt. Dieselben werden in der Regel nur für eine bestimmte Menge, ausnahmsweise auch für den Bezug einzelner Gifte während eines, ein Jahr nicht uͤbersteigenden Zeitraums gegeben. Der Erlaubnisschein verliert mit dem Ablaufe des vierzehnten Tages nach dem Ausstellungstage seine Gültigkeit, sofern auf dem⸗ selben etwas anderes nicht vermerkt ist.
An Kinder unter vierzehn Jahren dürfen Gifte nicht aus⸗ gehändigt werden.
§ 13.
Die in Abteilung 1 und 2 verzeichneten Gifte dürfen nur gegen schriftliche Empfangsbescheinigung (Giftschein) des Er⸗ werbers verabfolgt werden. Wird das Gift durch einen Beauftragten abgeholt, so hat der Abgebende (§ 10) auch von diesem sich den Empfang zu lassen.
Die Bescheinigungen sind nach dem in Anlage IV vor⸗ geschriebenen Muster auszustellen, mit den entsprechenden Nummern des Giftbuchs zu versehen und zehn Jahre lang aufzubewahren.
Die Empfangsbestätigung desjenigen, welchem das Gift ausgehändigt wird, darf auch in einer Spalte des Giftbuches abgegeben werden. .
Im Falle des § 11 Absatz 2 ist die Ausstellung eines Giftscheins nicht erforderlich.
Gifte müssen in dichten, festen und gut verschlossenen Ge⸗ äßen abgegeben werden; jedoch genügen für feste, an der Luft nicht zerfließende oder verdunstende Gifte der Abteilungen 2 und 3 dauerhafte Umhüllungen jeder Art, sofern durch die⸗ selben ein Verschütten oder Verstäuben des Inhalts ausge⸗ schlossen wird.
Die Gefäße oder die an ihre Stelle tretenden Um⸗ hüllungen müssen mit der im § 4 Absatz 1 angegebenen Aufschrift und Inhaltsangabe sowie mit dem Namen des abgebenden Geschäfts versehen sein. Bei festen, an der Luft nicht zerfließenden oder verdunstenden Giften der Ab⸗ teilung 3 darf an Stelle des Wortes Gift die Aufschrift „Vorsicht“ verwendet werden.
Bei der Abgabe an Wiederverkäufer, technische Gewerbe⸗ treibende und staatliche Untersuchungs⸗ oder Lehranstalten ge⸗ nügt indessen jede andere, Verwechselungen ausschließende Auf⸗
chrift und Inhaltsangabe; auch brauchen die Ge⸗ fäße oder die an ihre Stelle tretenden Umhüllungen nicht mit dem Namen des abgebenden Geschäfts versehen zu sein.
§ 15. 8 Es ist verboten, Gifte in Trink⸗ oder Kochgefäßen oder in solchen Flaschen oder Krügen abzugeben, deren Form oder
Bezeichnung die Gefahr einer Verwechselung des Inhalts mit Nöhranas oder Genußmitteln “ ist
§ 16.
Auf die Abgabe von Giften als Heilmittel in den Apo⸗ theken finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 nicht An⸗ wendung.
Besondere Vorschriften über Farben. 4*
Auf gebrauchsfertige Oel⸗, Harz⸗ oder Lackfarben, soweit sie nicht Arsenfarben sind, finden die Vorschriften der 88 2 bis 14 nicht Anwendung. Das Gleiche gilt für andere giftige Farben, welche in Form von Stiften, Pasten oder Steinen oder in geschlossenen Tuben zum unmittelbaren Gebrauch fertig gestellt sind, sofern auf jedem einzelnen Stück oder auf dessen Um⸗ hüllung entweder das Wort „Gift“ beziehungsweise „Vorsicht“ und der Name der Farbe oder eine das darin enthaltene Gift *† erkennbar machende Bezeichnung deutlich angebracht ist.
Ungeziefermittel. § 18.
Bei der Abgabe der unter Verwendung von Gift her⸗ gestellten Mittel gegen schädliche Tiere (sogenannte Ungeziefer⸗ mittel) ist jeder Packung eine Belehrung über die mit einem unvorsichtigen Gebrauche verknüpften Gefahren beizufügen. Der Wortlaut der Belehrung kann von der zuständigen Behorde vorgeschrieben werden.
Arsenhaltiges Fliegenpapier darf nur mit einer Ab⸗ kochung von Quassiaholz oder Lösung von Quassia⸗ extrakt zubereitet in viereckigen Blättern von 12:12 cm, deren jedes nicht mehr als 0,01 g arse⸗ nige Säure enthält und auf beiden Seiten mit den Kreuzen, der Abbildung eines Totenkopfes und der Aufschrift „Gift“ in schwarzer Farbe deutlich und dauerhaft versehen ist, feilgehalten oder ab⸗ Uss sen werden. Die Abgabe darf nur in einem
ichten Umschlage erfolgen, auf welchem in schwarzer Farbe deutlich und dauerhaft die Inschriften„Gift“ und „Arsenhaltiges Fliegenpapier“ und im Klein handel außerdem der Name des abgebenden Ge⸗ schäfts angebracht ist.
Andere arsenhaltige Ungeziefermittel dürfen nur mit einer in Wasser leicht löslichen grünen Farbe vermischt feilgehalten oder abgegeben werden; sie dürfen nur gegen Erlaubnisschein (§ 12) verabfolgt werden.
Strychninhaltige Ungeziefermittel dürfen nur in Form von vergiftetem Getreide, welches in tausend Gevichtsteilen höchstens fünf Gewichtsteile salpetersaures Strychnin enthält I dunkelrot gefärbt ist, feilgehalten oder abgegeben werden.
Vorstehende Beschränkungen können zeitweilig außer Wirksamkeit gesetzt werden, wenn und soweit es sich darum handelt, unter polizeilicher Aufsicht außerordentliche Maßnahmen zur Vertilgung von schädlichen Tieren, z. B. Feldmäusen, zu treffen.
Gewerbebetrieb der Kammerjäger.
₰2 Personen, welche benersanaahin schädliche Tiere vertilgen (Kammerjäger), müssen ihre Vorräte von Giften und gift⸗ haltigen Ungeziefermitteln unter Beachtung der Vorschriften in den §§ 2, 3, 4, 7 und, soweit sie die Vorräte nicht bei Aus⸗ übung ihres Gewerbes mit sich führen, in verschlossenen Räumen, welche nur ihnen und ihren Beauftragten zugänglich sind, aufbewahren. Sie dürfen die Gifte und die Mittel an andere nicht überlassen. .
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. März 1906 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über den Verkehr mit arsenhaltiger und arsenfreier Salzsäure und Schwefelsäure, die erst am 1. Juli 1906 Geltung erlangen. Alle entgegen⸗ stehenden Verordnungen, insbesondere die Polizeiverordnung vom 24. August 1895 — Min.⸗Bl. f. d. inn. Verw. S. 265 — und die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1901 — Min.⸗Bl. f. Med. ꝛc. Angl. S. 263 — werden von dem gleichen Zeitpunkte ab 488
Die für Apotheken über den Handel mit Giften bestehenden weitergehenden Vorschriften bleiben auch ferner in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden, soweit in den bestehenden Gesetzen nicht höhere Strafen vor⸗ gesehen sind, nach § 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
Berlin, den 22. Februar 1906.
Der Minister Der Minister der geistlichen, Unter⸗ des richts⸗ und Medizinal⸗ Innern. Gewerbe.
angelegenheiten. In Vertretung Im Auftrage:
Studt. von Bischoffshausen. von der Hagen
„Der Minister für Handel und
Verzeichnis der Gifte.
Akonitin, dessen Verbindungen und Zubereitungen, 1 Alrsen, dessen Verbindungen und Zubereitungen, auch Arsenfarben, Atropin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Brucin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Curare und dessen Präparate, 1 8
Cvanwasserstoffsäure (Blausäure) “
Cvankalium, die sonstigen cyanwasserstoffsauren Salze und deren Lösungen, mit Ausnahme des Berliner Blau (Eisencyanür) und des gelben Blutlaugensalzes (Kaliumeisencvanür),
Daturin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Digitalin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Emetin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Erpthrophlein, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Fluorwasserstoffsäure (Flußsäure), 8 Homatropin, dessen Verbindungen und Zubereitun en, Hvoscin (Duboisin), dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Hvoscyamin (Duboisin), dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Kantharidin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
Kolchicin, dessen Verbindungen und Zubereitungen,
““
8