Blle drei Betlrke; sie beträgt für den Venrk Unter⸗ à %, für Oberelsaß 17 500 Personen = 3,53 % Bezirk absolut wie relativ die gr⸗
dankt Lothringen vorzugsweise
Personen — 8,98 %. Dieses Neenenün
zwerks⸗ und Eisenindustrie
., Met⸗Land, For —ering
Verkaufte
sehr reoe 8
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster ℳ
höchster
niedrigster höchster niedrigftee höchster Doppelzentner
. Außerdem wurden Durchschnitts⸗ Markttage am Marktt⸗ n 1 Doppel⸗ Schätzun 128 zentner AA. en. (Preis unhekannt)
Durch⸗
schnitts⸗ preis
ℳ ℳ
Duderstadt...
Limburg a. L. .
5 ö Dinkelsbühl
Biberach.. Ueberlingen.
Rostock . . II1I1““ b““ Mülhausen i. CE.. . . Bemerkungen.
Gin liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, da
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert
Noch: Hafer. 14,66 14,66 16,40 15,50 19,70 16,60
15,00 16,40 15,50 19,70 16,80 16,20 15,80 16,00
— —έ½
14,33 14,33
15,00
16 40
15,96 16,20 — 15,50 — 16,00
16,00
19,00 16,20 15,80
S¶ 80
S5 DO SoU⸗.
16,00 15,00
17,50 17,50
14,67 16,17 15,20 18,02 16,45 16,17 15,25 15,80
15,44
16,40
do bo bo bo bo bo to dbdo
do 0
auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspeeis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
8.
Personalveränderungen.
Königlich Bayerische Armee.
München, 24. Februar. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luttpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen hefunden. nach· v Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: bei den
ffizieren und Fähnrichen im aktiven Heere: am 10. d. M.: dem Lt. Häfner, nunmehr von der Res. des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von ausnahmsweise nachträglich die Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienste zu verleihen; das Kommando des 2ts. Gr. v. Berchem des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern zur Kaiserlich deutschen Botschaft in “ auf ein Jahr zu verlängern; am 13. d. M. dem vormaligen Königlichen Edelknaben v. Spies, Einzährigfreiwilligen im 1. Feldartillerie⸗ regiment Prinz⸗Regent Luitpold, zum Fähnrich im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland mit einem Patent vom 1. Oktober 1905 zu ernennen; am 15. d. M. zu Fähnrichen zu befördern usw.: die Fahnenjunker, Unteroffiziere Leipold im 6. Feldart. Regt,, Künzlen, Haubs im 1. Pion. Bat, Schäffer im 12. Jnf. Regt.
rinz Arnulf, Henneberger im 2. Fußart. Regt. Stillkrauth
14. Inf. Regt. Hartmann, Straßer im 2. Pion. Bat., Seeger im 6. Feldart. Regt., Gumbrecht im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien, Hagl im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig “ Greisbacher im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer,
aumann im 1. Inf. Regt. König, Wuggätzer im 5. Feld⸗ art. Regt. König Alfons XIII. von panien, Schiller im 3. Pion. Bat, Schwandner im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Schmidt im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien, Graf im 15. Inf. Regt. König Friedrich August von Sachsen, Fries im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bapern, v. Oel⸗ des im 11. Feldart. Regt., rrbe. ller im 2. Fußart. Regt., 2 rn. v. Berchem im 7. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold,
tengler im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, v. Schlichtegroll im 13. Inf. Regt. Kaiser Joseph von Oesterreich, Limpach im 10. Feldart. Regt., Frhrn. v. Andrian⸗ Werburg im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien, 1 im 14. Inf. Regt. Hartmann, Gr. Fugger⸗ Blumentha im Inf. Leibregt, Becker im 17. Inf. Oldenbourg im 1. Inf. Regt.
8 Regt. Großherzog Friedrich von Baden,
es. Kiesel, dienstleistend im 2. Trainbat., die Fahnenjunker, Unteroff. Walz im 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, Kuhn im 2. Pion. Bat., Härtl im 3. 819 Regt. Prinz Karl von Bayern, Marxrer im 2. Fußart. Regt., Regler im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich und Streber im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf; am 23. d. M. mit der Flessen Pension zur Disp. zu stellen: den Oberstlt. Riezler, Kommandeur des 9. Feldart. Regts., unter Verleihung des Charakters als Oberst und den Major Frhrn. v. Gumppenberg⸗Pöttmeß⸗ Oberbrennberg beim Stabe des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, beide mit der Erlaubnis zum Fort⸗ tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen; den Abschied mit der gesetzlichen Pension zu bewilligen: dem Major Steinitzer, Abteil. Kommandeur im 9. Feldart. Regt., unter Verleihung eines Patents seines Dienst⸗ grades (1), dem Rittm. v. Nagel zu Aichberg, Eskadr. Chef im 2. Schweren Reiterregt. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este, dem Sousbrigadier Weiß der Leibgarde der Hartschiere unter Verleihung des Charakters als Premierbrigadier, sämtlichen mit der Erlaubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dem Lt. Behr des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, den Abschied zu bewilligen: dem Lt. Moser des 22. Inf. Regts. mit dem 23. März d. J.; zu ernennen: zum Kom⸗ mandeur des 9. Feldart. Regts. den Major Ebermayer, Abteil. Kommandeur im 12. Feldart. Regt., zu Abteil. Kommandeuren den Major Krafft v. Dellmensingen von der Zentralstelle des Generalstabs im 9. Feldart. Regt. und den Hauptm. Kollmann, beim Stabe des 3. Feldart. Regts. Königin Mutter im 12. Feldart. Regt. unter Beförderung zum Major ohne Patent, zum Adjutanten bei der 2. Div. den Hauptm. Wilhelm Frhrn. v. Reitzenstein, Komp. Chef im Inf. Leibregiment, zum Reitlehrer an der Equitationsanstalt den Rittmeister Braun, Eskadr. Cbef im 1. Chev. Regiment Kaiser Nikolaus von Rußland, zu Komp. Chefs die Hauptleute Maurer, Adjutanten bei der 4. Inf. Brig., im Inf. Leibregt. und Stängl vom Generalstabe des Gou⸗ vernements der Festung Ingolstadt im 22. Inf. Regt., zu Eskadr. Chefs in ihren Truppenteilen unter Beförderung zu Rittmeistern ohne tent die Oberlts. Rosenbusch im 2. Schweren Reiterregt. Erz⸗ zog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este, v. Grundherr zu Altenthan u. Weyerhaus im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland und Frhrn. v. Bibra im 6. Chev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, zum Battr. Chef im 6. Feldart. Regt. den Hauptm Fahrn. v. Reck, bisher militärischer Begleiter Seiner König⸗ Üichen Hoheit des Prinzen Ferdinand Maria von Bapern, Infanten von Spanien, zum Adjutanten bei der 4. Jnf. Brig. den Oberlt. Heringer des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, zu versetzen: die ajore: Frhen. v. Freyberg, Adjutanten bei der 2. Div., zur entralstelle des Generalstabes, Otto Frhrn. v. Redwitz, Reit⸗ hrer an der Equitationsanstalt, zum Stabe des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, und Schonger, Eskadr. Chef im 6. Chev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, zum Stabe dieses Regts., die Hauptleute: Albert Hierthes, Komp. Chef im 22. Inf. Regt., zur Zentralstelle des Generalstabes, Thieß, Battr. Chef im 6. Feldark. Regt., zum Stabe des 3. Feldart. Regts. Königin⸗Mutter und Ritter v. Fylander, Vatteriechef im 1. Feldartillerieregiment Prinz⸗ Regent Luitpold, zum General⸗ stabe des Gouvernements der Festung Ingolstadt unter Vor⸗ halt der Festsetzung seines Patents im Generalstabe; zu befördern: 5 Majoren ohne Patent die Hauptleute Ebermaver, Aosjutanten eim Generalkommando II. Armeekorps, und Völk des 8. Feldart. Regts., zur Zeit ohne Gehalt beurlaubt, diesen überzählig, zu Oberlts. die Lts. Bechtold des 22. Inf. Regt., Hasselwander des 2. Schweren Reiterregts. Erzberzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗ Este, kommandiert zur Equitationsanstalt, Frhrn. v. Hofenfels des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Waydelin
König,
des 2. Ulan. Regts. König, Aldinger des 11. Feldart. Regts. und Berghofer der Fortifikation Germersheim.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps. DOffiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 14. Fe⸗ bruar. Gever, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, bis auf weiteres zur Dienstleistung zum 1. Seebat. kommandiert.
b““ v. Fischer, Gen. Lt. z. D., zuletzt Kdommandeur der 18. Div., v. Hiller, Gen. Lt. z. D. zuletzt Kommandeur der 27. Div. (2. K. W), — der Charakter als Gen. der Inf. verliehen.
Den Majoren z. D.: Hirzel, Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, Bockshammer, kommandiert zur Dienstleistung beim Kriegs⸗ ministerium, Wiest, Kommandeur des Landjägerbezirks I, Schwab, Kommandeur des Landw. Bezirks Ulm, Wern er, Kommandeur des Landw. Bezirks Leonberg, — der Charakter als Oberstlt. verliehen.
Zu überzähl. Majoren befördert und den betreff. Regtrn. aggre⸗ giert: die Hauptleute und Komp. Chefs: Fehl im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter Versetzung zum 9. Inf. Regt. Nr. 127, Glück im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Versetzung zum 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Schott v. Pflummern im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn. .“
Scheurlen, Hauptm. z. D. und Kommandeur des Landjäger⸗ bezirks II, zum Major befördert.
Den Hauptleuten z. D. und Bezirksoffizieren: Schnitzler beim Landw. Bezirk Rottweil, Schenk beim Landw. Bezirk Hall, Doderer beim Landw. Bezirk Rottweil, Rauth beim Landw. Be⸗ zirk Stuttgart, — der Charakter als Major verliehen.
Zu Komp. Chefs ernannt: Dinkelmann, Hauptm., aggreg. dem Gren. Regt. König Karl Nr. 123, im Regt., Dietz, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, im Regt.; die überzähl. Hauptleute: Frhr. v. Hügel im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Brummer im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Majer im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Günzler im Inf.⸗ Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, v. der Osten im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Frhr. v. Malchus im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Moegling im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124. —
v. Haldenwang, Oberlt. im 5. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 154, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen in das Gren.⸗ Regt Königin Olga Nr. 119 eingeteilt.
Zu Oberlts, vorläufig ohne Patent, befördert: Mayer, Lt. im
8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Hart⸗ mann, Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Tobias, Lt. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Gr. v. Rambaldi, Lt. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Fischer (Eberhard), Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119.
Hornung, Lt. a. D, zuletzt im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, als Lt. mit einem Patent vom 22. August 1894 bei der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Stuttgart) wiederangestellt. Wilhelm Herzog von Urach, Graf von Württemberg Durchlaucht, Oberstlt. à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 und Kom⸗ mandeur des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6, zum Obersten befördert. Fürst Carl von Urach, Graf von Württemberg Durchlaucht, Major à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr 19, v Pentz, Major z. D., zuletzt Vorsitzender der Remontierungskommission und Vorstand des Remontedepots Breithülen, — der Charakter als Oberstlt. verliehen. Frhr. v. Tessin, Rittm. und diensttuender Flügel⸗ adjutant, zum Major befördert. Fürst Johannes zu Hohenlohe⸗ Bartenstein Durchlaucht, Rittm. à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, der Charakter als Major verliehen. Forster, Major und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, unter Ent⸗ hebung von der Stellung als Eskadr. Chef dem Regt. aggregiert. Frhr. v. Sternenfels, überzähl. Rittm. im Drag. Reat. Königin Olga Nr. 25, als Eskadr. Chef in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt. Port, Hauptm. beim Stabe des 4. Feldart. Regts. Nr. 65, Schmahl, Hauptm. beim Stabe des 2. Unterelsäss. Feldart. Regts. Nr. 67, Schmidt, Hauplm. beim Stabe des 3. Feldent Regts. Nr. 49, Kleemann, Hauptm. z. D, zuletzt Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bapern, — der Charakter als Major verliehen. Breyer, Oberlt. und Adjutant der 27 Feldart. Brig. (2. K. W.), zum Hauptm,., vorläufig ohne Patent, efördert.
Zu Fähnrichen befördert: v. Chaulin, charakteris. Fähnr. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123; die Unteroffiziere Tezerclas v. Tilly im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Schüller, Suttner im 4. JInf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Frhr. v. Perfall, Ernesti, Herzog, Rodi, Dittmar, Mavyer im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Süßkind im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Pe Nr. 125, Metzger, Schreyer im 9. Inf. Regt. Nr. 127,
üffner, Zorer im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Walter im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25.
Im Beurlaubtenstande. 25. Februar. Befördert zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister: Schmelz 2 des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Weidner (Eß⸗ ingen) des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Albrecht, Leibfried (Stuttgart) des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Gönner (Ehingen) des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Bühler (Reutlingen) des 10. Inf. Regts. Nr. 180, Edye (Ludwigs⸗ burg) des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, Marquardt (Stuttgart) des Trainbats. Nr. 13.
Fbs htevdebgninbisege⸗ Im Beurlaubtenstande. 25. Februar. Frhr. v. Ellrichshausen, Rittm. d. Res. a. D., zuletzt in der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, die Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere dieses Regts.
erteilt.
Im Sanitätskorps. 25. Februagr. Dr. Hüeber, Ober⸗ stabsarzt a. D., zuletzt Regts. Arzt im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, der Charakter als Gen. Oberarzt verliehen. Dr. Faißt, Stabs⸗ und Bats. Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, zum Oberstabsarzt, vorläufig ohne Patent, befördert und zum Regts. Arzt des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Dr. Trendel, überzähl. Stabsarzt im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, zum
“ 8 11“
Bats Arzt im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, — ernannt. 1
Befördert: zu Stabsärzten die Oberärzte: Dr. Camerer der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Herzog der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Heilbronn, Dr. Gut⸗ mann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Zeller (Theodor) der Landw. 1. Aufgebots vom d Bezirk Heilbronn, Dr. Sonntag der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Kreilsheimer, Dr. Wagner der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgatt, Mezger der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. B. Calw, Dr. Stock der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Gastpar der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stutt⸗ gart, Dr. Pfleiderer der Res. vom Landw. Bezirk Eßlingen, Dr. Hartmann der Landw. 2. Aufgehots vom Landw Bezirk Stutt⸗ gart, Dr. Haehnle der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Schwarz der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Halder der Res. vom Landw. Bezirk Ravens⸗ burg; zu Assist. Aerzten die Unterärzte: Dr. Elsäßer der Res. dom Landw. Bezirk Stuttgart, Kappis der Res. vom Landw. Beztrk Reutlingen.
Beamte der Militärverwaltung.
25. Februar. Weitzig, Oberveterinär im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Stabsveterinär in diesem Regt., Huber, Unterveterinär im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Oberveterinär in diesem Regt., — ernannt. Schenzle, Unterveterinär der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Vollrath, Unterveterinär der Res. vom Landw. Bezirk Ravensburg, — zu Oberveterinären der Res. befördert v. Schaefer, Wirklicher Geheimer Kriegsrat und Abteil. Chef im Kriegsministerium, für seine Person der Rang auf der dritten Stufe der Rangordnung, Martin, expedierender Sekretär im Kriegsministerium, v. Zwerger, Flöck, Intend. Sekretäre, — der Titel Rechnungsrat, Moser, Intend. Registrator, der Titel Kanzleirat, — verlieben. Jahnke, Zahlmstr. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, zum Oberzahlmstr. befördert. Kroneberg, im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, der Titel Königlicher Musik⸗
direktor, Thomas, Stabstrompeter im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, der
Titel Militär⸗Musikdirigent, — verliehen.
Deutscher Reichstag. 53. Sitzung vom 28. Februar 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Erste und event. zweite Beratung des von den Abgg. Nißler und Hufnagel eingebrachten Gesetz⸗ eihilfen an Kriegs⸗
entwurfs, betreffend Gewährung von teilnehmer, und des von dem Abg. Bassermann ein⸗ S Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der ewerbeordnung (Gehaltszahlung an Angestellte in Verbindung mit dem von demselben Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des § 63 des Handelsgesetzbuches Krankheitsfällen), sowie des Abgg. Kaͤempf und Genossen auf 2
von Unterstützungen.
Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden. Zur Begründung des ersten auf der Tagesordnung stehenden Antrags erhält das Wort der
Abg. Nißler (kons.): Unser Antrag ist ein alter Bekannter;
ein gleicher Antrag kam im vorigen Jahre nicht mehr zur Beratung. Als unsere Kriegsteilnehmer ehrenvoll aus Feindesland zurückkehrten, erachteten sie sich für verpflichtet, und so sind — 1 entstanden, die in erster Linie allüberall nationale Gesinnung betätigen wollten. Sie sind seit einer Reihe von Jahren ein festes Bollwerk gewesen gegenüber der Umsturzpartei.
zugewiesen wurde. Tausende dahingestorben, die 2 e mitbrachten und keinerlei Besoldung in irgend einer Form vom dank⸗
baren Vaterland erhielten. Infolge der wiederholten Anregungen des Reichstags haben dann die verbündeten Regierungen das Gesetz vom esetz ist von den Veteranen
22. Mai 1895 ins Leben gerufen. Dieses mit großer Freude begrüßt worden; es zeigte sich aber sehr bald daß es nicht ausreichte, deshalb haben ich und andere Herren wieder⸗ holt angeregt, dieses Gesetz weiter auszudehnen. Die verbündeten
Regierungen haben es sich dann angelegen sein lassen, hauptsächlich einen Schritt weiterzugehen.
der gegenwärtige Reichsschatzsekretär, eig Infolgedessen sind die Ausführungsbestimmungen vom 24. April vorigen Jahres ins Leben getreten. Diese Bestimmungen merzen ja einige Härten aus dem Gesetze aus, die §§ 3 und 4 des Gesetze
enthalten aber doch einige Ungleichheiten, unter denen die Veteranen (Der Redner zitiert die beiden Paragraphen.) Wir halten es für notwendig, feste Normen zu schaffen darüber, wo die Bedürftigkeit aufhört. Ueber die Unterstützungsbedürftigkeit urteilen die Beamten in verschiedenen Bezirken ganz verschieden. In einem Re⸗ 450 ℳ gezogen worden, in
zu leiden haben.
gierungsbezirk ist die Grenze schon anderen Verwaltungsbezirken ist man dagegen nicht so weit gegangen Das deutsche Volk will, und seine Vertreler ebenfalls, daß für di deutschen Veteranen ausreichend gesorgt wird. Die Summe vo 600 ℳ wird eine wenigstens annähernde Ausgleichung bewirken Wenn man die Einrede erheben sollte,
oder mittleren Stadt oder auf dem Lande, so dürfen wir demgegen
über darauf hinweisen, daß in den Großstädten das Leben nicht teurer, em eher billiger ist als anderswo, und daß nur die ohnungen teurer sind.
Die Ungleichbeit der Behandlung der Gesuche, die bei der Bekundung des Grades der
Militär⸗Musikoirigent (Stabstrompeter)
.).
(Gehaltszahlung in Antrags der g 8 enderung der Gesetze be⸗ züglich des Verlustes des Wahlrechts ꝛc. durch Empfang
. ein Vereinsleben anzubahnen, in ganz Deutschland Hunderte von Veteranenvereinen
Diesen Vereinen ist es auch zu verdanken, daß denen, die eine Erkrankung in Feindesland nachweisen konnten, eine Unterstützung aus dem Kaiserlichen Dispositionsfonds Von 1871 bis 1895 sind aber viele Hunderte und die ihr Siechtum aus dem Feindesland
600 ℳ in einer Groß⸗ stadt nicht gleichbedeutend sein möchte mit 600 ℳ in einer kleinen
Erwerbsfähig⸗
rdamit ein Mißtrauensvotum gegen die Aerzte ausgespro
keit durch die Aerzte zu Tage getreten ist, wollen wir, ohne daß chen werden oll, dadurch beiseite schieben, daß die Beibilfe unter allen Umftänden gezahlt werden soll, wenn der Veteran 60 Jahre geworden ist. Gewiß wird der Antrag erhebliche Mittel fordern, aber wir haben es doch hier auch nicht mit einer dauernden Ausgabe zu tun, die noch 20 — 25 Jahre nhalten wird, im Gegenteil, die Autgabe wird von Jahr zu Jahr geringer verden; denn ein großer Teil der Veteranen steht schon in den 60 er — Hier handelt es sich um Herausgabe von Mitteln an die Männer, denen wir Dank dafür schuldig sind, daß das deutsche Vaterland erstanden ist; ohne sie ständen wir jetzt nicht hier. Jene alten Männer, deren Taten man früber in Wort und Lied besungen hat, sollte das deutsche, das dankbare Vaterland nicht mehr kennen?
i Bavern erhielten seinerzeit auch die alten Veteranen aus den reiheitskriegen ganz erhebliche Zuwendungen. Wir verlangen in § 1, daß auch den elsaß⸗lothringischen Angehörigen, die den Feldzug von 1870 im französischen Heere mitgemacht haben und in der Folge Deutsche geworden sind, die Beihilfe gewährt werden darf. Wir wünschen die Verweisung des Antrages an die Budgetkommission und dort dessen wohlwollende Prüfung. Einen Aufschub erleidet diese Frage nicht mehr. Den Veteranen ist die Hauptsache, daß sie endlich einmal den Ehrensold von 120 ℳ erhalten. Steuer⸗ nachlässe und dergleichen kämen erst in zweiter Linie. Der jetzige Zu⸗ stand, der fort und fort in den weitesten Kreisen Mißstimmung erzeugt
und erhält, muß endlich einer besseren Ordnung Platz machen.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:
Meine Herren! Es handelt sich vorliegend um einen Initiativantrag
aus diesem hohen Hause, zu dem die verbündeten Regierungen noch nicht Stellung genommen haben. Ich muß mich deshalb in meinen Be⸗ merkungen, die ich über diesen Initiativantrag zu machen habe, darauf beschränken, den Inhalt des Antrags und seine etwaigen Kon⸗ sequenzen etwas näher zu beleuchten. Im Anschluß an diese Aus⸗ führungen muß ich es dann dem hohen Haufe überlassen, bei seiner Beschlußfassung diejenigen Konsequenzen zu ziehen, die es aus meinen Ausführungen ziehen zu müssen glaubt. Schon jetzt möchte ich aber das eine hervorheben, daß die verbündeten Regierungen an wohlwollender Fürsorge für die Kriegsveteranen in keiner Weise hinter dem Reichstage zurückzustehen glauben. Sie haben einen neuen Beweis in dieser Richtung auch erst in den jüngsten Tagen erbracht. Ich erinnere daran, daß die verbündeten Regierungen Ihnen erst kürzlich, und zwar aus eigener Initiative, den Entwurf eines fünften Nachtragsetats vorgelegt haben, worin sie die Mittel fordern, um auch denjenigen Kriegs⸗ veteranen, die für das Jahr 1905, obwohl sie als bezugsberechtigt anerkannt sind, wegen mangelnder Mittel die Beihilfe noch nicht er⸗ langen konnten, eine solche Beihilfe vom 1. Januar d. J. ab für den Rest des laufenden Rechnungsjahres bewilligen zu können. Es hätte also meines Erachtens des ja an sich vollständig berechtigten patriotischen Appells des Herrn Vorredners an die verbündeten Regierungen nicht bedurft. Die verbündeten Regierungen haben sich auch von jenem Ent⸗ gegenkommen ihrerseits nicht abhalten lassen, obwohl sie sich sagen mußten, daß bei dem gegenwärtigen Destzit im Reichshaushalt sie die Mehrausgaben aus diesem Nachtragsetat selbst auf ihre Matri⸗ kularbeiträge zu übernehmen haben würden. Aber bei allem Wohl⸗ wollen, das ich persönlich und das die verbündeten Regierungen hegen
mögen für die Kriegsteilnehmer darf ich doch die Bedenken nicht
verschweigen, muß ich vielmehr die Bedenken Ihnen rückhaltles vor⸗ tragen, die gegen den Antrag der Herren Abgg. Nißler und Genossen sprechen. Meine Herren, als im Jahre 1895 die Veteranenbeihilfen durch Reichsgesetz eingeführt wurden, hat man auch in Reichstags⸗ kreisen damit gerechnet, daß es sich dabei zunächst um einen Aufwand von jährlich etwa 2 Millionen Mark handeln koͤane. Damals, im Jahre 1895, befand sich der Reichsinvalidenfonds noch n Besitze eines Ueberschusses von beiläufig 83 Millionen Mark, und man konnte damals rechnen mit der Wahrscheinlichkeit, daß wenigstens och auf Jahre hinaus der Invalidenfonds in der Lage wäre, die erforderlichen Veteranenbeihilfen aus den Zinsen seines bilanzmäßigen Ueberschusses zu bestreiten. Jetzt kämpft der Reichsinvalidenfonds mit einer Unterbilanz von 300 Millionen Mark, und dieser Umstand hat schon im Jahre 1904 genötigt, den Invalidenfonds von diesen Beihilfen zu ent⸗ lasten und die Laft in der Form eines etatsmäßigen Zuschusses auf den Etat des Reichsschatzamtes zu übernehmen. Für das Jahr 1906 ist nun in dem Etatsentwurf als Bedarf an Veteranenbeihilfen ein Betrag von 16 ½ Millionen Mark vorgesehen. Wann der Höchstpunkt dieser Be⸗ rastung des Reichsetats erreicht werden wird, läßt sich noch in keiner Weise voraussehen. Man rechnet auf Grund von Schätzungen, daß der Höchstpunkt der Belastung vielleicht erreicht werde im Jahre 1912, keinesfalls viel früher. Bis dahin wird auch auf Grund von Schätzungen, die wir angestellt haben, damit gerechnet werden müssen, daß auch ohne die von dem Herrn Abg. Nißler Ihnen empfohlene Gesetzesänderung die Veteranenbeihilfen weiter wachsen werden, bis auf einen Jahresbetrag von 25 bis 30 Millionen Mark. (Hört, bört! in der Mitte.) Nach den Ermittelungen, die in den jüngsten Jahren — ich weiß nicht, ob auf Anregung des Herrn Abg. Nißler oder auf Anregung von anderer Seite — angestellt worden sind, haben sich noch zwischen 600 000 und 700 000 Kriezsteil⸗ nehmer am Leben befunden. Wir schätzen diese Zahl gegenwärtig auf rund 620 000. Wenn man hiervon abrechnet die Empfänger der gesetzlichen Militärpensionen und die Empfänger der Unter⸗ stützungen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds auf Grund des Gnadenerlasses vom 22. Juli 1884, dann verbleiben für die Gegen⸗ wart immer noch über 560 000 Kriegsteilnehmer, welche bei der Gewährung von Veteranenbeihilfen in Betracht kommen können. Zu dem Gesetze von 1895 sind nun von seiten des Bundesrats im April vorigen Jahres Ausführungsbestimmungen erlassen worden, welche bezwecken, auf der einen Seite eine moglichst einheitliche und gleichmäßige, aber auf der anderen Seite zugleich auch eine milde und wohlwollende Gesetzesanwendung zu verbürgen. Ich kann Ihnen mitteilen, meine Herren, daß seit dem Erlasse dieser Ausführungsbestimmungen, die allerdings noch nicht ganz ein Jahr alt sind, eine einzige Beschwerde über eine Verweigerung der Veteranenbeihilfe an die Reichsschatzverwaltung gelangt ist, und auch diese einzige Beschwerde hat sich bei näherer Prüfung als unbe⸗ gründet herausgestellt. Es ist auch in dem § 14, dem letzten Para⸗ graphen, der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats Vorsorge getroffen dafür, daß möglichste Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit in der Gesetzesanwendung herbeigeführt wird. Es ist dort bestimmt: Zur Herbeiführung und Sicherung der gleichmäßigen Ausführung des Gesetzes in allen Bundesstaaten werden die Landesregierungen dem Reichskanzler auf dessen Ersuchen nicht nur den Inhalt und die Gründe der getroffenen Entscheidungen mitteilen, sondern gleich⸗ falls deren Unterlagen zugänglich machen. Die Landesregierungen
werden dem Reichskanzler auch Kenntnis von allen ihrerseits zur
Ausführung des Gesetzes erlassenen allgemeinen Anweisungen geben. Natürlich bedürfen aber derartige Bestimmungen auch einige Zeit, um in gleichmäßiger Weise von seiten der Behörden angewendet werden zu können. Ich kann indes versichern, daß von seiten der Reichsschatzverwaltung gerade auch die Einheitlichkeit und Gleich⸗ mäßigkeit der Ausführung jener Bestimmungen auf das sorgfältigste im Auge behalten werden wird.
Nach diesen Ausführungsbestimmungen, meine Herren, ist nun unter anderen die Entscheidung der Frage der Unterstützungs⸗ bedürftigkeit von der gewissenhaften Prüfung der personlichen, der Familien⸗ und der örtlichen Verhältnisse in dem einzelnen Falle abhängig gemacht, während auf der anderen Seite die Erwerbs⸗ unfähigkeit schon dann angenommen werden soll, wenn die Erwerbsfähigkeit auf weniger als ein Dritteil herabgesunken ist. Ich glaube, wir sind mit diesen Ausführungsbestimmungen in unserer Milde und unserem Wohlwollen gegen die Kriegsveteranen schon so weit gegangen, als wir es überhaupt gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes noch mit unserem Gewissen zu vereinbaren vermochten.
Was nun den Antrag des Herrn Abg. Nißler anlangt, so ist derselbe, wie ich glaube, soweit er das Kriterium der Erwerbsunfähigkeit betrifft, doch wohl gegenstandslos, insofern nämlich, als er bezüglich dieses Punktes eigentlich nichts weiter enthält als eine Wiederholung dessen, was in den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats bereits ange⸗ ordnet ist.
Bedenklicher ist es, wenn in dem Antrag Nißler versucht wird, als Kriterium der individuellen Unterstützungsbedürftigkeit eine bestimmte
zu ziehen. Bei der Verschiedenheit der hier in Betracht kommenden lokalen, persönlichen und Familienverhältnisse wird eine solche rein schablonenhafte Behandlung nach unserer Auf⸗ fassung doch leicht zu Ungerechtigkeiten führen, und deshalb glaube ich, daß der Bundesrat das Richtigere getroffen hat, wenn er unter Voraussetzung einer wohlwollenden Anwendung des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen die Behörden darauf hingewiesen hat, daß sie in ihrer Entscheidung auf lokale, persönliche und Familienverhältnisse entsprechende Rücksicht nehmen.
Auch möchte ich darauf aufmerksam machen, daß der Vorschlag nicht recht stimmt mit dem § 10 des Gesetzes vom 31. Mai 1901 wegen Ver⸗ sorgung der Kriegsinvaliden. Während nämlich den Kriegsinvaliden in diesem Gesetz ein Existenzminimum von 600 ℳ einschließlich der Alterszulage gewährt ist, soll den Veteranen nach dem Antrag Nißler über den Betrag von 600 ℳ hinaus noch eine Beihilfe von 120 ℳ gewährt werden, sodaß jenes Existenzminimum nach dem Antrag Nißler auf 720 ℳ sich belaufen würde, nebenbei bemerkt ein Betrag, der — insbesondere möchte ich u. a. da auf den Osten der preußischen Monarchie hinweisen — nach unserem Dafürhalten erheblich zu hoch gegriffen ist, namentlich wenn sie nicht noch für Familienangehörige zu sorgen haben, sondern allein stehen. Jedenfalls vermögen wir einen ausreichenden Grund nicht einzusehen, warum wir den Kriegs⸗ veteran besser stellen sollen als den Kriegsinvaliden, der noch an den Folgen der im Kriege erhaltenen Wunden zu leiden hat. Am aller⸗ bedenklichsten aber erscheint uns der Vorschlag, wonach die Vollendung des 60. Lebensjahres durch die Bank den Anspruch auf Veteranenbeihilfe begründen soll. Damit würde gewissermaßen reichsgesetzlich proklamiert, daß schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres die persönliche Erwerbsunfähigkeit zu präsumieren sei. Die weiteren Konsequenzen eines solchen Ausspruchs des Gesetzgebers vermöchten sich in ihrer vollen Tragweite nach meinem Dafürhalten kaum übersehen lassen. Es bleibt übrigens in dem Antrag des Herrn Abg. Nißler unklar, ob die Vollendung des 60. Lebensjahres den Anspruch auf Beihilfe in allen Fällen begründen soll, oder ob sie ihn nur begründen soll bei vorliegender Bedürftigkeit. Der Herr Antragsteller hat zwar in dieser Beziehung vorhin verschiedene Ausführungen gemacht, die annehmen lassen, daß nur in Fällen der Bedürftigkeit das 60. Jahr entscheidend sein soll, aber es ist dies nicht ohne weiteres aus dem vorliegenden Initiativ⸗ antrag zu ersehen. Je nachdem nun diese Zweifelsfrage ent⸗ schieden wird, stellt sich der erforderliche Mehrbetrag un⸗ gemein verschieden. Wir haben aber in dieser Beziehung wenigstens beiläufige Schätzungen aufmachen lassen. Genauere Be⸗ rechnungen aufzustellen, ist ja ungemein schwierig; wir haben deshalb zu Schätzungen unsere Zuflucht genommen und haben dabei gefunden, daß in dem einen Falle, je nachdem man den Antrag Nißler auslegt, für das Jahr 1906 mit ciner Mehrausgabe über obige 16 ½ Millionen hinaus von etwa 27 Millionen zu rechnen ist (Hört, hört!), während in dem anderen Falle mit einer Mehrausgabe zu rechnen wäre von rund 50 Millionen Mark.
Noch unklarer als all das ist aber mir und wohl auch den verbündeten Regierungen, woher bei einem chronischen Defizit von weit über 200 Millionen Mark im Reichshaushalt die Mittel genommen werden sollen, um diesen ganz erheblichen Mehrbedarf auch noch zu decken. Ich möchte bier doch an den lebhaften Widerstand erinnern, der sich faft in allen Bevölkerungsschichten in den jüngsten Wochen und Monaten geltend gemacht hat gegen jeden Versuch, die vor allem notwendige Drdnung in unserem Reichshaushalt wieder⸗ herzustellen. Es ist eben weit leichter, für populäre Zwecke im Reich und Staat Ausgaben zu fordern und zu bewilligen, als für die Beschaffung der erforderlichen Deckungsmittel Sorge zu tragen.
Immerhin hätte ich — ich rede da ganz offen, meine Herren! — es kaum für möglich gehalten, daß die ernstlichsten Bemühungen der verbündeten Regierungen und, wie ich gern anerkenne, auch der Mehr⸗ heit des Reichstags, die dringend gebotene Sanierung des Reichs⸗ haushalts demnächst herbeizuführen, durch einen Antrag wie der vor⸗ liegende, ich will nicht sagen, durchkreuzt, aber doch so erheblich er⸗ schwert werden würden.
Es ist in dem Antrag Nißler dann auch noch ein Vorschlag enthalten, der die Einrichtung eines sogenannten Gnadenquartals zum Gegenstand hat. Ich habe den Eindruck, daß es doch etwas weit geht, wenn man über den Kreis der Kriegsveteranen hinaus dem Reiche zumutet, auch noch für die Relikten der Kriegs⸗ veteranen Opfer zu bringen. Ich will aber über diesen Punkt um so weniger mich des näheren jetzt aussprechen, als ja ohnehin schon beantragt ist, die Vorlage an eine Kommission, die Budgetkommission, zu verweisen. Jedenfalls aber möchte ich glauben und das heute auch schon hervorheben, daß die weiteren Bestimmungen in dem Antrag Nißler mir überflüssig und gegenstandelos zu sein scheinen. Die §§ 3 bis 6 dieses Initiativantrags sind schon gegenwärtig geltendes Recht; sie sind aus dem Gesetz von 1895 einfach herübergenommen. Der § 7 des Antrags Nißler aber deckt sich inhaltlich vollständig mit
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dem § 2 der dem Reichstage bereits seit dem November v. J. vorliegenden Novelle zum Invalidenfondsgesetz, deren unveränderte Annahme von der Budgetkommission bereits unter dem 24. Januar d. J. beantragt worden ist; die Beschlußfassung des Plenums steht allerdings noch aus.
Wenn ich nun, meine Herren, schließlich mein Urteil über den Antrag Nißler in wenigen Worten zusammenfassen soll, so muß ich erklären, daß ich den Antrag zum einen Teil für überflüssig und gegenstandslos, zum anderen Teil aber für so bedenklich erachte, daß ich für meine Person nicht in der Lage wäre, die Annahme des Antrags bei den verbündeten Regierungen zu befür⸗ worten. Nach diesen Ausführungen — gegen die Verweisung an eine Kommission habe ich keine Einwendungen zu erheben — möchte ich dem hohen Hause die weitere Stellungnahme zu dem Antrag und die Beschlußfassung hierüber lediglich anheimstellen.
Abg. Itschert (Zentr.): Mit den Zielen des Antrages sind meine Freunde einverstanden. Die Budgetkommission hat ja in dankens⸗ werter Weise den Antrag angenommen, diese Kriegsteilnehmer wenigstens für 1905 zu berücksichtigen, und der Staatssekretär steht ja diesen Bestrebungen günstig gegenüber. In den letzten Tagen haben wir einen fünften Nachtragsetat erhalten. Ich möchte den Präsidenten bitten, diesen fünften Nachtragsetat möglichst bald auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, damit die Betreffenden möglichst bald zu ihrem Recht kommen. Für die Zukunft ist dafür gesorgt, daß die betreffenden Beihilfen nicht mehr bestimmt umgrenzt, sondern überschreitbar sind, nachdem sie auf den Etat gebracht sind. Mit den Bestimmungen der §§ 3 und 4 der Ausführungs⸗ bestimmungen über die Unterstützungsbedürftigkeit und Erwerbs⸗ unfähigkeit ist den Kriegsteilnehmern mehr gedient als mit dem Antrag Nißler. Der Staatssekretär hat schon auf die lokalen und sonstigen Verschiedenheiten hingewiesen. Die Summe von 600 ℳ hat einen durchaus verschiedenen Wert, je nachdem sie den Kriegsteilnehmern in einer großen Stadt oder auf dem Lande gewährt wird und je nach der Verschiedenheit der Familienverhältnisse der Kriegs⸗ teilnehmer. Die Regierungen sind sogar über den Inhalt des Gesetzes von 1895 binausgegangen. Insofern halte ich es für richtiger, die betreffende Ausführungsbestimmung in das Gesetz selbst hinüberzunehmen. Das könnte in der Budgetkommission geschehen. Vielleicht könnten dort die Begriffe „Unterstützungsbedürftigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“ noch fester umgrenzt werden. Vielleicht wäre es ratsamer gewesen, mit diesem Antrage nicht in diesem Augenblicke zu kommen, wo die Finanzlage so schwierig ist. Der Staatssekretär hat gesagt, daß nur eine einzige Beschwerde bei ihm eingegangen sei. Es sind wohl sehr viel mehr Beschwerden er⸗ hoben worden; es müssen weitere Unterlagen in der Kommission ge⸗ geben werden. Es müßte ein einheitliches Schema aufgestellt werden für die Bewirkung der Beihilfe. So könnten Abweisungen wegen Formwidrigkeiten vermieden werden. Die Kriegervereine werden dazu behilflich sein. Wir wünschen auch eine Nachweisung, wie viele Veteranen und aus welchen Gründen sie mit ihren An⸗ sprüchen zurückgewiesen worden sind. Auf die Einzelheiten des Entwurfs brauche ich nach den Ausführungen des Staatssekretärs nicht näher einzugehen. Auch mir erscheint die Grenze von 600 ℳ und die Grenze von 60 Jahren bedenklich.é Jedenfalls müßte eine andere Fassung gefunden werden. Bedenklich ist mir auch der Schlußsatz des § 1, wo von einer Fakultät der Beihilfe für die elsässischen Kriegsteilnehmer gesprochen ist. Diese Be⸗ stimmungen müßten obligatorisch gemacht werden. Wohlwollende Worte für die Kriegsteilnehmer genügen nicht, man muß ehrliche Politik treiben und den Finanzverhältnissen Rechnung tragen. Darum muß man diejenigen Wünsche zurückweisen, die bei früheren Gelegen⸗ heiten über diesen Antrag hinaus gestellt worden sind. Man hat eine Wehrsteuer zur Deckung dieser Bedürfnisse vorgeschlagen. Es ist aber fraglich, ob diese Steuer hier Anklang findet, und dann soll sie für den Invalidenfonds mit Beschlag belegt werden. Bei allem Wohl⸗ wollen für den Antrag Nißler halten wir es doch für nötig, daß er in der Budgetkommisfion auf seine Durchführbarkeit geprüft wird.
Abg. Bock (Soz.): Man hat uns neulich vorgehalten, daß wir, als die Interpellation über die Borussia⸗Angelegenheit auf der Tages⸗ ordnung war, nicht so viele Parteigenossen zur Stelle hätten, um dem Antrag auf Besprechung dieser Interpellation die genügende Unter⸗ stützung zu sichern. Man sieht ja, wie es heute, wo ein Initiativ⸗ antrag der Rechten zur Verhandlung steht, auf der rechten Seite des
auses aussieht. Was den Antrag selber angeht, so handelt es sich ier um arme Leute, denn für die Offiziere ist hinreichend gesorgt. Von ihnen hört man keine Klage, und daß sie aus über⸗ großer Bescheidenheit es unterlafsen sollten, berechtigte Klagen zu erheben, bezweifle ich, denn an Bescheidenheit ist wohl noch kein Offizier gestorben, wohl aber kann das Gegen⸗ teil gesagt werden, daß nämlich die Herren Stabsoffiziere, die zwei, drei Jahrzehnte hindurch ihre hohen Gehälter bezogen haben, sich als Kriegsveteranen noch jährlich 720 ℳ bezahlen lassen. vraasie Abg. Erzberger: Das ist ihr Recht!) Ich glaube, es ist auch das Recht der Veteranen, zu fordern, daß für sie etwas Genügendes gescöieg Die ungleiche Behandlung der Soldaten und Offiziere setzte gleich mit Beendigung des Krieges ein. 12 Millionen wurden für 1 ½ Dutzend Heerführer bewilligt, und nur etwa ebensoviel für alle Reservisten. Wenn der Reichsschatzsekretär meint, daß ihm nur ein einziger Fall von Klage oder Beschwerde zugegangen sei und sich selbst dieser als unbegründet erwiesen habe, so weiß wohl jeder einzelne Abgeordnete, daß er Briefe in der Tasche hat, voll von beweglichen Klagen von Veteranen. Trotz dieser Klagen wurde in der Budget⸗ kommission festgestellt, daß 10⸗bis 15 000 Veteranen wegen Mangels an Mitteln nicht in den Besitz der Beihilfe gelangen können. Der Antrag Nißler, dem wir trotz des Schreckgespenstes, das der Schatzsekretär vor⸗ führte, sympathisch gegenüberstehen, geht uns nicht einmal weit genug. Wir scheuen uns nicht, so weit zu gehen, daß wir pro Tag wenigstens 1 ℳ für den erwerbsunfähigen Veteranen fordern, anstatt 120 ℳ pro Jahr. Ich bin der Meinung, daß ein Reich wie das Deutsche, das das größte Heer der Welt hält, das sich rühmt, eine große Flotte zu bauen wie die größte seefahrende Nation, das seinen Fürstlichkeiten jährlich 60 Millionen Mark zahlt, das Hunderte von Millionen für eine vollständig nutzlose und zwecklose Kolonial⸗ politik hingibt, die Mittel aufbringen könnte, für seine Veteranen zu sorgen. Die Fürsten können sich jedenfalls ein besseres Denkmal im Volke schaffen, wenn sie die Lage der Veteranen erleichtern, als wenn sie Figuren aus Marmor aufstellen lassen. Bauen Sie nur ein bis zwei Linienschiffe weniger, dann haben Sie die fehlenden 50 Millionen Mark pro Jahr. Meinen Sie, daß die Größe und Stärke des Reichs von der Zahl seiner Linienschiffe abhängt, daß es nicht viel mehr auf diejenigen ankommt, die die Schiffsbemannung bilden? Glauben Sie, daß, wenn Sie die Veteranen so erbärmlich behandeln, daß sie elend zu Grunde gehen, dies die Begeisterung für einen künftigen ü steigert? chon früher ist von dem toten Schatz von 120 Millionen Mark im „Juliusturm“ gesprochen worden. Wenn ich nicht irre, hat der Staatssekretär eine zusagende Erklärung abgegeben, oder die An⸗ regung wenigstens in Erwägung zu ziehen versprochen. Aber wenn die Herren eltwas in Erwägung ziehen, so ist es schon so gut wie abgelehnt. Die 120 Millionen könnten Sie nicht besser ver⸗ wenden, als wenn Sie die Zinsen den Veteranen zuwenden, denn wenn Sie für einen etwaigen Krieg nichts anderes haben als den Schatz im Juliusturm, dann ist der Krieg schon so gut wie verloren. Von der Kriegsentschädigung von 5 Milliarden sind 172 Millionen einerzeit für Re Staatsbahnen in Beschlag genommen worden. Wer sitzt denn diese Staatsbahnen? Doch das Königreich Preußen, das diese Millionen zu verzinsen hätte, damit die Zinsen den Veteranen zugute kommen könnten! Wir sind für eine Reichseinkommensteuer, wir sind für die Erbschaftssteuer, aber man munkelt ja heute schon davon, daß man die letztere nicht nur nicht auf die Deszendenten ausdehnen, sondern überhaupt zu Falle bringen will. Die deutsche