1906 / 69 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität

gering

mittel

gut

niedrigster V

er Preis für 1 Doppelzentner

Gezahlt

höchster

niedrigster

höchster

niedrigster V höchster

Verkaufte Menge

Doppelzentner

XX“

S

CS

Bemerkungen.

Allenstein . Goldap. . Marggrabowa Thorn.. Krotoschin. Ostrowo 82 Schneidemühl. Snin.

Breslau

reiburg i. Schl.

daf L““ Neustadt O.⸗S. LW“ 16

üden.

Hagen i. W.. ö1u8“ Nenh. Schwabmünchen

Rottweil..

Giengen a. Brenz. Ege; e“

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Saargemünd .

Babenhausen

Günzburg.. Illertissen... Memmingen. Schwabmünchen Giengen a. Brenz Waldsee i. Wrttbg. Pfullendorf...

Allenstein Goldapb.. Marggrabowa Thorn. Krotoschin. Ostrowo i. P. ilehne. chneidemühl 8 111“ reslau.. Freiburg i. Schl. PAZEö1“““ Glogau Reustadt O.⸗S. Hannover. Emden. agen i. W..

H

wE6EqC6 ““ EE1““ Giengen a. Brenz Pfullendorf. . . Schwerin i. Mecklb.. Saargemünd.

Allenstein . Goldap .. Marggrabowa Thorn. . Krotoschin Ostrowo i. N. . Schneidemühl

öö] Breslau.

W i. Schl. e Nßtadt O.⸗S. annover. öö. Rottweill . Giengen a. Brenz Ehingen Riedlingen i. Wrttbg. Pfullendorf ..

Schwerin i. Mecklb. Mülhausen i. E.. .

Allenstein.. dböFö68 Marggrabowa. herckrn. . Krotoschin .. IIII Uehne. Schneidemühl.. 5— 11“ Breslau Freiburg i. Schl. Glaz. ... Glogau . Neustadt O.⸗S. B.--vae 5. —7 SK. . agen i. W. 1“ öö.. 3I“ Schwabmünchen Rottweil... Giengen a. Brenz . Ehingen. . Riedlingen i. Wrttbg. Waldsee i. Wrttbg.. Pfullendorf. .. Schwerin i. Mecklb.. Mülhausen i. E..

Saargemüunnd .

13,00 15,00 14,30 14 50 13,00 15,50 18,00 16,80

16,20 16,00

13,20 12,80

1410 13,60

14,60 14 40 13,80 14 00 13,20 14 00 16,50 13,00 16,00 16,00

17,20 17,20 17,00 17,40

16,80 16,50

16,00 14,50

16,40 16,50 16,60 17,00 15,80 16,30 16,20 16,20 17,00

18,50 17,64

17,00

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und ([s—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende P

1

16,50 15,00 15,40 16,70

16,60 15,80 17,40 15,90 16,40 16,20 16,50 17,10 16,35 18,50 17,78 16,50 18,60 22,00

18,40 16,80 19,00 18,80

Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen

18,80 18,90 19,70 19,00

18,70 18,50

14,63 13,75 13,80 14,20 14,50 14,30

15,00 15,20 14,60 14,80 14,50 14,99 14 50 16,20 16,00 16,50 15,93 14,80 17,00 15,60 15,40

16,80

13,00 12,50 12,80 13,20 14,00 12,80 15,20 14,80 15,00 13,60 15,30 14,80 15,00 16,00 16,00 19,00 17,20 16,20 16,40 16,00

17,00

14,10 13,20 12,80 14,20 14,30 13,80 13,60 14,80 14,60 14,30 14,30 13,70

14,40. 17,20 14,80 17,00 16,25 15,00 17,60 17 60 17,60 17,60 16 20 17.20 16 68 16,00 15,60 18,00 16,40

Wei 16,50 15,00 16,00 17,00

16 70 16,80 17,60 16,30 16,60 16,70 16,60 17,20 16,35 19,00 17,78 16,50 18 60 22,00

18,80 16,80 19,00 18,80

18,80 8,90 9,70

19,00

18,70 18,90

16,70 16,70 16,90 17,30

19,00 17,92 17,50 24,00 18,00 17,00

19,00

18,90 19,20 19,00 19,90

19,20 18,90

Roggen.

14,63 13,75 13,80 14,50 14,50 14,40

15,00 15,40 14,80 15,00 15,00 14,90 14,60 16,40 16,00 17,00 15,93 14.80 17,00 16,80 15,40 16,80

15,25 14,00 14,10 14,70 14,70 14,50 14,50 15,20 15,40 14,90 15.10 15,00 15,00 14,70 16,50 16,60 17,00 16,09 15,80 17,40

15,50 17,10

Gersfte.

13,00 12,50 13,40 13,40 14,00 13,20 15,20 15 00 15,5

14 00 15,50 15,30 15,10 17,00 16 50 19 20 17,40 16,60 16,60 17,00

17,00

14,00 13,00 14,30 13,60 15,00 13,60 15,40 15,00 15,60 14,10 15,60 15,30 15,50 18,00 16,50 19,40 17,60

16,80 16,00

Hafer.

14,10 13,20 13,60 14.50 14,30 13,90 13,60 14,80 14.80 14,70 14 50 14,30

14,60 17,50 15,20 17,50 16,25 15,00 17.60 17,60 18,00 18,20 17,20 17,40 16,68 17,20 15,60 18,00 16,40

15,00 13,60 13,60 14 80 14,50 14,00 14,00 15,00 14,80 14 80 14,60 14,30 15,10 14,80 18.00 16,00 17,50 16,50 15,50 17,80 18 00 18 60 18,40

17,60 16,90

15,80 17,00

17,00

V

15,50 16,40 17,50

16,90 17,00 17,80 17,20 17,10 17,20 17,00 17,40

19,50 17,92 17,50 24,00 18,00 17,00

19,10

18,90 19,20 19,00 19,90

19,20 18,90

15,25 14 00 14,10 15,00 14,70 14,60 14,50 15,20 15,60 15,50 15,50 15,50 15,00 14 80 16,60 16 80 17,50 16,09 15,89 17,60

15,70 17,10

14,00 13,00 14,30 13 80 15,00 14 00 15,40 15,20 16,00 14.50 16,00 15,80 15,60 19 00 17,00 19,60 17,80

17,00 16,20

15,00 13,60 14,40 15,00 14.50 14,10 14,00 15,00 15,05 15,30 15,00 14,80 15,10 15,00 19,00 16,40 18,00 16,50 15,50 18,00 18,00 19,00 19,05

1760 16,90

16 00

17,00

10 90

100

300 60

48 55 41 48 45 163 103 15 800

Am vorigen Markttage

D - vuich. preis

Außerdem wurde

e nach delhtz1hger Sübnee verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

151 1 314

1 600

4 875 920

845 973 724 796 781 2 718 1 693

264 13³3 480

15,10 14,60

16,00

186 25 15,33

17,60 17,69 17,74 16 58 K,36 16,67 16,44

17.60 16,85

14 93 14,60

16,00

15,75 15,25

17,90 18,09 17,82 16,32 16,86 16,76 16,42

17,55

16,84

16. 3. 13. 3.

13. 3.

13. 3. 19. 3

13. 3. 13 3. 12. 3. 16. 3. 12. 3. 13. 3. 13. 3.

13. 3. 11.

1““

A

der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet⸗mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet

reis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß

entsprechender Bericht fehlt.

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börseuplätzen für die Woche vom 12. bis 17. März 19206 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Woche Da⸗ 12./17. gegen März Vor⸗ 1906 woche

161,75 175,83 161,33

Roggen, gu 160,83 Westen, 1 173,42 Mannheim.

Roggen, älzer, rus sFer⸗ bulgarischer, mittel. Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Hafer, badischer, württembergischer, mittel.. . . 172,50 172,50 Gen badfsche, Pfälier, mittet . 173,13 173.13

erste ruffische, Futte-.... .. .. ... 137,20 140,63

Wien.

ter Boden.. ei 2 98 ⸗* 9 * .

172,88 173 75 194,46 196,21

124,99 156,56 142,00 151,35 124,14

124,14 156,56 141,15 149,65 125,84

Roggen,

gr 1

erste, slovakische..

Mais, ungarischer.. Budap

Roggen, Mittelware.

Weizen,

Ferste, Futter⸗ Mais,

. Odessa. Roggen, 7 g das hl.. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl

Riga.

Noßgen, 71 bis 72 kg das hlh.. 118,47 chha 16“ 132,57

Paris. 1858 1 lieferbare Ware des lanfenden Monats

Antwerpen. 14““ 8 133,85 Donau, mittel... 137,90 E1“ 139,93 5 142,77 Californier.. 147,64 Walla Walla . 143,99 Kansas Nr. II 138,15

Amsterdam.

2 zbu 2 . 8 1

amerikanischer Winter⸗

Mais Jamerikan. bunt.. 1134“““

London. 5 ümbRa)8 9 .]

114,64 114,64 143,40 142,85 136,52 134.35 122,87 122,87 115,22 115,43

114,57 124,98

112,39 124,98

123,42 130,97

126,01 195,93

125,96 194,84

135,36 137,96 141,44 145,26 148,10 144,04 139,98

132,42 135,63 136,43 138,84 140,44] 140,44 150,98 150,98 89,32 91,01 109,54 111,23

144,31 139,84

133,52 136,14 139,08

144,31 140,96

133,52

134,93 141,42

Weizen

englisches Getreid Mittelpreis aus 196 Manttorten (Gazette averages)

Liverpool. russischer. Walla Walla

fer erst

152,24 153,18 157,88 157,88 Manitoba 143,31 143,31 La Plata.. . 151,30] 151,30 Kurrachee.. 148,01 148,48 Australier . 8 158,59 159,76 Hafer, enalisch weißer.. 142,00 142,00

ste, Futter⸗, amerikan.. 101,42 101,42 Mais amerikan. bunt. 92,56 91.,51

115,59, 115,59

120,40 119,96 120,31] 120,76 120,40 120,64 9 71,45

V

133,84 132,89

131,01 130,43

Lieferungsware [En ““ 130,21 130,15 September. 128,99 Mais 5 Ma.. 82,06

Buenos Aires.

öb. E1“ September W;eF .

Neu York.

roter Winter⸗ Nr. 2

Weizen Z“

118,49 74,84

1 Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗

duktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsätzen

an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weiten = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60, 1 Busfhel Mais = 56 Pfund englisch; 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im ‚Reichsanzeiger“ ermittelten wöchentlichen Purchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, ür London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Hreeife in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

1“

Deutscher Reichstag. 71. Sitzung vom 20. März 1906, Nachmittags 1 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Zweite Beratung der Gesetzentwürfe, be⸗ treffend die Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete und des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1906, und zwar folgende Spezialetats: (Etat für die Expedition in das Südwest⸗ und Ostafrikanische Schutzgebiet), betreffend die Uebernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen und betreffend den Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine.

Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Geheimer Legationsrat Rose fortfahrend: Was die Beschwerde gegen Herrn von Brauchusch anbetrifft, so muß ich zunächst konstatieren, daß dieser sich als ein fleigigr und pflichttreuer Beamter hewährt, daß er in seinen verschiedenen Bezirken mit den Eingeborenen keine Konflikte gehabt hat und sich deshalb auch stets der Wertschätzung seiner Vorgesetzten erfreute. Der Vorstand der Baseler Mission hat ihm ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Auf den Fall der Belästigung der Frau eines Häuptlings durch einen Kaufmann müssen wir uns vorbehalten später zurückzukommen. Ich will nur erwähnen, daß von Brauchitsch nicht selbst Richter, sondern Verwaltungsbeamter ist. Was die luxuriösen Bauten angeht, so mag man ja bei dem Bau des Gouvernements⸗ palastes in Buea etwas zu weit gegangen sein; es war kein Baumeister da, der den Bau leitete. Das Gebäude in Duala war den tropischen und gesundheitlichen Anforderungen angepaßt worden; Lurxus auf diesem Gebiet ist immer statthaft. 1 8

Abg. Ledebour (Soz.): Die Beschwerde über Brauchitsch hat auch der Geheime Legationsrat Rose zum Teil zugegeben. Er hat insbesondere zugegeben, daß jener bei den Bauten zu ver⸗ schwenderisch verfahren sei, weil er kein Baumeister sei und von Bauten nichts verstände. Da können wir nur freudig den Antrag Storz begrüßen, der die extraordinäre Forderung für Bauten in Kamerun auf ein Drittel des geforderten Betrages herabsetzen will, und für den der Regierungskommissar soeben diese dreifache Be⸗ gründung gegeben hat. Weiter ist zugestanden, daß von Brauchitsch in seiner Amtsführung nicht immer das Richtige in der An⸗ wendung der Gesetze getroffen habe. Daß wir das in den Kauf nehmen sollen, macht der edelmütigen Nachsicht der Regierung gegenüber Verfehlungen der Beamten sehr viel Ehre; aber der Reichstag kann diese Nachsicht nicht üben, sobald diese Uebergriffe der Beamten zur Schädigung Dritter beigetragen haben. Wir müssen darauf dringen, daß Beamte in die Kolonieen kommen, die gewissenhafter sind, welche die Gesetze, die sie handhaben sollen, nicht bloß oberflächlich ansehen, sondern studieren. Es entlastet ihn nicht, daß er kein Jurist ist. Wie kann man einen unfähigen Menschen, der die Gesetze nicht begreift, deren Ausführung er verantworten soll, in der Kolonie belassen? Sollte man doch diese nachsichtige Auf⸗ fassung auf die Nichtbeamten, vor allem auf die unglücklichen Neger in der Kolonie anwenden! Der Kommissionsantrag mit der Tendenz, das Verordnungswesen in den Kolonieen zu beschränken, wird von uns gebilligt und angenommen werden; auch den Kommissionsantrag zu der Petition der Akwaleute halten wir für notwendig. Wir halten die Ausschließung körperlicher Züchtigung bei dem Ver⸗ fahren gegen Eingeborene durchaus für geboten. Darüber hinaus haben wir einen Antrag eingebracht, die Haft der Akwahäuptlinge unverzüglich aufzuheben. Wir bedauern nichts mehr, als daß es über⸗ haupt noch notwendig war, diese Anträge einzubringen; aber frei⸗ willig scheint sich die Verwaltung zu dieser Maßnahme nicht entschließen zu können, die unbedingt erforderlich ist, um das Ansehen des deutschen Namens zu erhalten. Der Gou⸗ verneur von Puttkamer hat einen falschen Paß ausgestellt. Nach dem französischen Beispiel haben seinerzeit alle deutschen Potentaten die Zulegung einer „Maitresse en titre“ nachgeahmt; und so folgte auch der Gouverneur von Puttkamer diesem Beispiele. Zweifellos ist übrigens die „cousine en titre“ ein Fort⸗ schritt in der Kultur gegenüber dem Verfahren des Kulturträgers Wehlau, der sich einfach aus der Pfandkammer Eingeborene weib⸗ lichen Geschlechts zur Verschönerung seiner müßigen Stunden holen ließ. Was die Beteiligung der „Cousine“ bei der gesellschaft⸗ lichen Zusammenkunft mit den Schiffsoffizieren des „Habicht“ betrifft, so hören wir jetzt, es habe eine private Aussprache stattgefunden. von Puttkamer habe sich entschuldigt und da⸗ mit die Sache beigelegt. Leider hat das bekundete Bestreben des stellvertretenden Kolonialdirektors, nichts zu vertuschen, bei den ihn beratenden Beamten noch nicht volle Würdigung gefunden. Denn in der Kommission ist einfach geantwortet worden, daß eine Beschwerde nicht ergangen sei. Gestern wurde zwischen einer offiziellen und einer privaten Aussprache unterschieden. Da ist der Kolonial⸗ direktor in der Kommission also nicht richtig informiert gewesen, sonst hätten nicht diese beiden verschiedenen Antworten von demselben Herrn kommen können. Dabei erkennen wir durchaus an, daß er nach seinen Kräften bemüht ist, die Spuren des bisherigen Vertuschungssystems auszurotten. Zu der Petition der Akwaleute bemerkte der Prinz Hohen⸗ lohe, der Gouverneur von Puttkamer habe sich mit seinem Strafantrage gegen die Petenten formell im Rechte hefunden. Wenn das wahr ist, ist es die allerhöchste Zeit, daß einem solchen groben Unfug ein für alle⸗ mal ein Ende gemacht wicd; das Haus muß absolut darauf dringen, damit später niemals wieder ein Kolonialbeamter sich erlaubt, Leute, die sich über ihn beschwert haben, auf diese Weise mundtot zu machen. Der Abg. Arendt hielt es wieder einmal für not⸗ wendig, die Frage zu stellen, ob die Petition echt sei; er deutete sogar fen, ein Zeitungsbureau hin, das dahinter stecke. Das Wort „Assessorismus“ ist von den Petenten in gutgläubigem Sinne gebraucht worden; sie verlangen an Stelle von „Assessorismus“ Kon⸗ sulate, und daraus hat der Gouverneur eine Art Hochverrat der Neger konstruiert! Ein Recht zu Fevalin Vorgehen gegen die Neger, wie es durch ihre Vertreibung aus einigen Towns beliebt worden, besteht nicht; denn noch hat auch die Verwaltung die Auf⸗ fassung bekundet, daß die Neger ein Recht darauf hätten, daß mit ihnen wegen der Räumung wenigstens verhandelt werde. Die Akwaleute beschweren sich auch darüber, daß Regierungsrat von Brauchitsch und Oberrichter Meyer zwei Negermädchen gewaltsam haben wegführen lassen und gegen einen Kaufpreis „geheiratet“ haben. Die Ankläger wurden wegen Beleidigung verurteilt, und es wurde die Sache so erklärt, daß die Negerweiber als Dienstmädchen für 650 bar „gemietet“ worden seien. Diese Negerinnen waren früher schon verlobt gewesen; es ist also begreiflich, daß die Neger über jenes Verfahren empört waren. Wenn die Neger von einem „wucherischen Kauf“ sprechen, so ist das wohl nur daraus zu erklären, daß sie den Sinn von „wucherisch“ nicht verstehen. Es ist schließlich nur auf eine Mundtotmachung der Beschwerde⸗ führer angekommen. Es war ein bizarrer Abklatsch des Ver⸗ fahrens, wie es in Deutschland gegen uns gang und gäbe ist. Drüben läßt man seinen Verwaltungsgelüsten freien Lauf. Es zeugt nur von dem bösen Gewissen einer gewissen Seite, wenn sie meinte, man hätte lieber ein Verfahren wegen Verschwörung gegen die Neger einleiten sollen. So hätte man allerdings seinen Zweck bequemer erreichen können. Daß wir Sozialdemokraten gegen diesen preußischen Aus⸗ wuchs Front machen, ist ja begreiflich. Es ist eine Genugtuung für uns, daß die Mehrheit sich überzeugt hat, welche grauen⸗ vollen Folgen das Kolonialsystem gehabt hat. Unser Antrag beschränkt sich darauf, die Freilassung der Akwahäuptlinge zu fordern. Einen Antrag auf Nichtrücksendung des Gouverneurs v. Putt⸗ kamer stellen wir nicht, weil wohl niemand an diese Rücks endung mehr denkt. Früher befürchtete der Kolonialdirektor den Ausbruch eines Aufstandes der von Unruhen für den Fall der Entlassung der Häuptlinge. Dieser Einwand ist jetzt fallen gelassen worden. Sogar der Abg. Arendt hält

es für Unsinn, daß der kleine Akwastamm einen Aufstand versuchen

würde. Nun heißt es auf einmal, die Leute könnten flüchtig werden, in den Busch gehen und sich der Strafe entziehen. Die Leute müßten ja die größten Toren sein, wenn sie in den Busch gehen wollten. Die Haftentlassung ist die beste Bürgschaft dafür, daß das Zutrauen zu der deutschen Gerechtigkeit wieder bei den Eingeborenen einkehrt. Die Entlassung würde dem Ansehen und der Ehre der deutschen Kolonial⸗ verwaltung nur vorteilhaft sein. Man hat der Verwaltung ein⸗ geblasen, daß ein Fluchtverdacht begründet sei. In Deutschland würde kein Richter auf solche Gedanken kommen. Drüben gibt es ja überhaupt kein ordentliches Gerichtsverfahren. Da wird einem Ver⸗ waltungsbeamten gesagt, richte einmal, der nimmt sich ein paar Bei⸗ sitzer und richtet darauf los.

„Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus⸗ wärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlohe⸗Langenburg: Meine Herren, ich möchte zu einigen tatsächlichen Punkten das Wort nehmen. Der Herr Vorredner hat gesagt, ich hätte gestern geäußert, es sei auf Grund einer privaten Beschwerde der Marineoffiziere mit bezug auf die sogenannte Frau von Eckardt stein zwischen diesen und dem Gouverneur von Puttkamer zu einer Auseinandersetzung gekommen. Die Beschwerde soll, wenn ich recht verstanden habe, hierher gerichtet worden sein, so daß die Kolonialverwaltung davon hätte Kenntnis haben müssen. Ich möchte hier feststellen, was ich schon gestern konstatiert habe, daß eine amtliche Beschwerde nicht erfolgt ist, daß ich aber auch von einer privaten Beschwerde nicht gesprochen, sondern lediglich erklärt habe: es hat aber eine mündliche Aussprache zwischen den Herren und dem Gouverneur von Puttkamer an Ort und Stelle stattge⸗ funden. Letzterer hat sich entschuldigt und damit wurde die Sache beigelegt. Die Offiziere haben sich nicht beschwert, weder bei ihrer vorgesetzten Behörde noch in einer Weise, die hier zur Kenntnis der Kolonialverwaltung gekommen ist, sondern es hat eine Aussprache zwischen ihnen und dem Gouverneur stattgefunden, welche die Sache wieder beigelegt hat. möchte wiederholen, daß eine Beschwerde, die zur Kenntnis r Kolonialverwaltung gekommen wäre und sie damals hätte veranlassen können, einzuschreiten, nicht erfolgt ist. Von diesen privaten Aus⸗ einandersetzungen zwischen den Marineoffizieren und von Putt⸗ kamer hat die Kolonialverwaltung damals überhaupt keine Kenntnis erhalten, weil diese Auseinandersetzung über die be⸗ teiligten Kreise hinaus gar nicht bekannt geworden ist. Ich habe erst jetzt durch Ermittlungen davon erfahren. Was nun die Verlegung von Häusern betrifft, die dem Vertrage von 1884 zuwider laufen sollte, so möchte ich konstatieren, daß nicht eine Verlegung von ganzen Ortschaften stattgefunden hat, sondern von Hütten der Eingeborenen innerhalb des Gebiets, welches ihnen durch die Verträge garantiert worden ist, daß also eine Maßregel im sanitären Interesse getroffen worden ist, die nach dem Dafürhalten der Behörde dem Vertrage nicht widersprochen hat. In der Be⸗ schwerde der Akwaleute, auf Seite 15 des Berichts der Budget⸗ kommission, ist unter Nr. 1 angeführt: „Nach der Erholungsreise des Herrn Gouverneurs von Puttkamer und des Herrn Regierungsrats von Brauchitsch im Jahre 1902 ordnete Herr Regierungsrat von Brau⸗ chilsch im Auftrage des Herrn Gouverneurs v. Puttkamer in Buea am 10. Januar 1903 an, daß die Stadt Duala mit Straßen nach euroxäischem Stil angelegt werden soll; die ganze ein⸗ heimische Bevölkerung war mit diesem Vorschlage einverstanden.“ Dies ist unterschrieben von den betreffenden Eingeborenen. Also, meine Herren, gegen die Maßregel an sich, daß einzelne Häuser ver⸗ legt wurden, daß die Straßen anders gezogen wurden, daß ein neuer Bebauungsplan durchgeführt wurde, haben sich die Eingeborenen nicht beschwert, sondern gegen die Art, wie sie ausgeführt wurde. Ich glaube also, daß sie nicht das Gefühl hatten, daß diese Maßregel selbst gegen den von ihnen mit dem Deutschen Reiche abgeschlossenen Vertrag verstieße. Aber ich bin der Ueberzeugung, daß solche Verträge so eingehalten werden müssen, daß jeder Zweifel beseitigt werden sollte, ob die Verträge auch von unserer Regierung loyal gehalten worden sind. Ich habe des⸗ halb, als die ganze Angelegenheit jetzt wieder nach Kamerun zurückverwiesen wurde zur neuen Untersuchung und Behandlung, die Weisung gegeben, daß hierbei noch einmal speziell untersucht werden solle, inwieweit die von der Behörde getroffenen Maßnahmen in Uebereinstimmung stehen mit den Verträgen, die das Deutsche Reich seinerzeit mit den Eingeborenen abgeschlossen hat. Was die Frellassung der noch in Haft befindlichen Eingeborenen etrifft, so habe ich mich gestern darüber geäußert, daß nach meiner Ansicht eine solche Freilassung jetzt nicht opportun sein würde, daß das zweite Urteil in der Angelegenheit abgewartet werden müsse. Die Akten werden Ende dieses Monats in Kamerun eintreffen, sie sind zurzeit unterwegs, und die neue Unter⸗ suchung wird alsdann sofort beginnen. Ich habe gestern als Gründe, weshalb die Häuptlinge noch in Haft behalten werden müßten, angegeben, daß man sie erstens nicht zur Rechenschaft ziehen könnte, wenn das zweite Urteil ihre Schuld bestätigte, und daß man außerdem bei dem Verfahren ihre Aussage nicht ver⸗ werten könnte, wenn sie sich, wie allgemein angenommen wird, bei ihrer Freilassung einer weiteren Verfolgung entziehen würden. Es wurde hierin ein Widerspruch mit meinen früheren Ausführungen ge⸗ funden. Meine Herren, ich glaube immerhin, daß der Eindruck doch nicht zu unterschätzen sein würde, den es auf die Eingeborenen machen würde der Eindruck, den ich gestern schon betont habe mit bezug auf die Abberufung des Gouverneurs v. Puttkamer —, wenn Maßregeln getroffen werden, die dort so ausgelegt werden könnten, als habe eine einfache Beschwerde einerseits zur Abberufung eines hohen Regierungsbeamten geführt, andererseits zur Aufhebung einer hohen Strafe, die durch Urteil eines deutschen Gerichts verhängt wurde. Ich bin überzeugt, daß die Gefahr einer Verschwörung gerade dieses Dualastammes nicht etwa eine so große ist. Wenn ich seinerzeit davon sprach, daß eine Erregung der Eingeborenen befürchtet werden könne, so möchte ich das heute dahin auslegen, daß solche Tatsachen nicht nur innerhalb des betreffenden kleinen Stammes, auf den sie sich beziehen, eine Wirkung ausüben, sondern auch weiterhin bekannt werden, daß also die Einbuße an Ansehen, daß die deutsche Regierung si imponieren läßt durch eine Beschwerde, weit über den engeren Kreis hinausgehen kann, auf den die betreffende Maßregel sich bezieht Insofern glaube ich, daß wir aus politischen und praktischen Rück sichten entschieden von der Freilassung der Häuptlinge absehen müssen;

meisten Sachverständigen, die draußen waren in den Kolonieen, be⸗ stätigt worden —, daß die Leute sich der Vernehmung und der Be⸗ strafung entziehen würden, und bei dem großen Wert, der von vielen Seiten auf die Aussagen der Eingeborenen gelegt wird, möchte ich nicht darauf verzichten, daß bei der erneuten Behandlung dieses Prozesses diese ungemein wertvollen Aussagen nicht mit in Betracht gezogen werden koͤnnten. Ich stehe also nach wie vor auf dem Standpunkt, daß eine Freilassung dieser Häuptlinge in der Tat nicht angängig ist. Ich möchte noch auf eine Angelegenheit zurückkommen, die gestern von dem Abg. Storz berührt worden ist, nämlich auf die Frage der Waffeneinfuhr in Kamerun. Es ist dort ein Einfuhrverbot erlassen worden, und ich kann mitteilen, daß wir uns inzwischen mit der spanischen Regierung in Verbindung gesetzt haben, und diese sich dem Einfuhrverbot angeschlossen hat. Das ist ja zuzugeben, daß sich das Einfuhrverbot bei der ungeheuren Länge der Grenzen schwer durchführen läßt, und daß sich in bezug auf die Waffen⸗ und Schnapseinfuhr erst allmählich eine Besserung wird erzielen lassen einerseits, wenn wir in der Lage sind, die Grenzen besser zu bewachen, andererseits, wenn wir nicht nur mit Spanien, sondern auch mit den anderen angrenzenden Staaten noch zu weiteren Vereinbarungen ge⸗ kommen sein werden. Ich hoffe im Interesse des Schutzgebietes, daß es gelingen wird, mit der Zeit dem Schmuggel immer mehr vorzu- beugen im Etnvernehmen mit unseren Nachbarn, deren Interessen ja mit den unseren identisch sind. Auch in bezug auf die Spirituosen⸗ einfuhr sind Verhandlungen im Gange. Es wurde dann noch der Fall Schmidt erwähnt, und ich kann hier nur sagen, daß es Sache der Verhandlungen zwischen unserem Lande und der zuständigen

spanischen Stelle sein wird, diesen Fall näher aufzuklären.

—y.

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denn ich habe die feste Uerfeeäns und sie ist mir von den