1906 / 72 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

während Süddeutschland so gut wie gar nicht berücksichtigt worden ist. 2 alle Lieferanten sitzen in Bremen, Hamburg und in der Reichs⸗ auptstadt. In der Beschaffung für die Verpflegung entfallen auf Buayern, Sachsen, 8— zusammen etwa 6, auf Hönbnng 22,

uf Preußen 60 %. Wir verlangen bei der Vergebung gleichmäßige Berücksichtigung aller Gegenden Deutschlands, und wir wenden uns gegen die Monopolverträge. Der Schatzsekretär meinte im vorigen Faäbre, wenn schon ein Monovpol, sei ihm ein Staatsmonopol das iebste. Nun haben wir Monopolverträge mit Woermann⸗Hambur nd Tippelskirch, mit Jordan in Berlin. Die 5 Tippelskir erhält für 1906 Aufträge von 8 Mill. Mark! Das Reich gibt bei diesen 8 Millionen der Firma als Kommissionär jährlich 2 Mill. Mark zu ber⸗ dienen. Das Warenhaus für Armee und Marine war zuerst mit diesen Liefe⸗ ungen betraut, 1895 gründete sich die Firma Tippelskirch und schloß einen Vertrag auf 5 Jahre. Sehr bald wurde der Betrieb vergrößert, 900 abermals, und 1902 wurde der Vertrag verlängert bis 1911. Sie hat für die sämtlichen Schutz⸗ und Polizeitruppen den Seedngh Gesamtbedarf zu liefern! Damit ist den deutschen Interessen nicht gedient. Wir haben uns die Preislisten vorlegen lassen und ersehen daraus, wie groß die Zuschläge sind, die ihr als Kommissionär gewährt werden. Für das Meter hellgraues Tuch zahlt die Kolonialverwaltang 5,65, das Kriegsministerium 4,80 ℳ; das Kolonialamt zahlt 17 ½ % mehr! Die Firma muß vielfach

st an andere Firmen sich wenden, so wegen Schuhlieferungen; sie zahlt für Kavalleriestiefel an eine Magdeburger Firma 18 ℳ,

e erhält aber 23,20, also einen Zuschlag von 30 %

ei anderen Stiefeln und Schuhen steigert sich der Zuschlag auf

5, 50, ja auf 80 bis 100 %. Auf Grund dieses und anderen

Materials behaupte ich, daß die Firma Tippelskirch durchschnittlich

0 %. mehr erhält, als was die Fabrikanten von der

Kolonialverwaltung direckt verlangen würden. Angesichts dieser Geschäftspraxis beantragen wir, sofort eine Kündigung dieses Ver⸗ trages herbeizuführen und dann eine allgemeine Konkurrenz aus⸗

uschreiber. Die Petition der 13 Lieferantenfirmen für Militär⸗

usrüstung beschwert sich in gleicher Weise über dieses Monopol,

as einer einzigen Firma gegeben worden ist. Ein anderes Bedenken gegen diese Firma waltet im Volke ob, weil ein Kompagnie⸗ teilhaber als aktiver preußischer Minister am Gewinn be⸗ teiligt ist. Ich weiß sehr wohl, daß er schon beteiligt war, als er noch nicht Minister war; ich verlange auch nicht, daß er sich als Minister daraus zurückzieht, aber es muß jeder Anschein vermieden werden, als ob die Regierung auch nur ein klein wenig solche Firmen unterstütze. Juristische und vielleicht auch materielle Be⸗ denken könnten ja unserem Antrage entgegengestellt werden; man wird uns sagen, die Firma sei verpflichtet, ein Kriegslager zu halten. Aber das unterhält sie nicht aus eigenen Mitteln; sie erhält dazu einen großen Reichszuschuß von 450 000 Daß der Vertrag vor

911 oder sofort gelöst werden kann, scheint mir nicht zweifelhaft, denn

er Vertrag ist nur für Kriegszeiten abgeschlossen, und die §8 13

und 15 des Vertrages geben überdies eine Handhabe zur Auflösung. Genehmigen wir die 8 Millionen nicht, so kann die Verwaltung den Vertrag nicht einhalten. Wir legen auf das Wort „sofort“ Wert, weil wir wollen, daß die Kolonialverwaltung bis zur dritten Lesung die erforderlichen einleitenden Schritte tut. In eigenen Betrieben kann die Firma die große Masse von Ausrüstungs⸗ gegenständen nicht herstellen, wozu 8 vertraglich verpflichtet ist; also schon auf diese Weise käme dee erwaltung von den Verträgen los. Ich will damit nur zeigen, daß die Lösung nicht zu den Unmöglichkeiten gehört. Die Eingabe der erwähnten 13 Firmen hebt hervor, daß sie für den Mobilmachungsfall zu Lieferungen in bedeutender Höhe sich verpflichtet haben. Hier liegt vielleicht ein Fingerzeig vor, daß auch die Kolonialverwaltung wie die Militär⸗ verwaltung eine Art Kolonialbekleidungsamt einrichtet. Nun hat der Abg. Dr. Arendt ein Amendement gestellt, statt „sofort“ zu sagen 3 dem ersten rechtlich zulässigen Zeitpunkt“; . vp- soll ü „Bis zum Ablauf der Verträge aber auf eine Ermäßigung der Preise für die vereinbarten Lieferungen durch güt⸗ liche Vereinbarung hinzuwirken.“ Im wesentlichen käme der Antrag -aauf dasselbe hinaus. Ich bitte aber vor allem um die Annahme unseres Antrages.

1 Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus⸗ ärtigen Amts Erbprinz zu Hohenlohe⸗Langenburg: er Abg. Erzberger hat auf die Gefahr hingewiesen, die

die Ausdehnung der Landverordnung auf das Ovamboland mit

sich bringen würde. Ich habe bereits in der Kommission mitgeteilt, daß eine Ausdehnung der Verordnung „v das Ovamboland in keiner Weise beaksichtigt ist. Unsere Politik in diesem Teil des Schutzgebiets geht dahin, dies Land vorläufig noch völlig unberührt zu lassen. Wir sind uns wohl bewußt, daß, wenn wir jetzt anfangen wollten, dorthin vorzudringen, wir uns eine große Schwierigkeit auf den Hals laden würden, daß wir, selbst wenn wir den gegenwärtigen Aufstand niedergeschlagen hätten, uns dann einer neuen großen Gefahr aussetzen würden, indem zahl⸗ eiche Stämme wahrscheinlich gegen die deutsche Herrschaft sich auf⸗ ehnen und so einen Krieg herbeiführen würden, der vielleicht an Gefahr und Kostspieligkeit dem jetzigen ganz ähnlich wäre. Ich wiederhole also, was ich über diesen Teil des Schutzgebiets in der Kommission schon gesagt habe, daß wir nämlich nicht ie Absicht haben, in die Verhältnisse des Ovambolandes zunächst in rgend einer Weise einzugretfen. Als Beweis dafür kann ich Ihnen mitteilen, daß im Januar der Gouverneur es für notwendig gebalten eine Verordnung zu erlassen, die mit großer Strenge be⸗

daß die Ruhe des Ovambolandes in keiner Weise ge⸗

stört werden solle. Einerseits ist strengstens die Einfuhr von Feuer⸗ waffen, Pferden, Munition und Spirituosen in dies Land verboten, anderseits ist die Ausübung des gewerbsmäßigen Handels an die Er⸗ teilung eines Erlaubnisscheines geknüpft, der nur in ganz besonderen Fällen erteilt wird. Ferner dürfen Eingeborene im Opambolande zu rbeiten nur mit besonderer Erlaubnis des Gouverneurs angeworben werden. Endlich ist überhaupt der Zutritt in das Opvamboland ver⸗ oten. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur die Angehörigen er dort angesessenen Stämme und die Angehbrigen der dort be⸗ gehenden Missionkstmionen, sowie solche Personen, die aus ganz besonderen Gründen vom Gouverneur einen Erlaubnisschein be⸗ kommen. Ich habe diese Verordnung angeführt, um Ihnen m Neigen, daß die ernste Absicht bestebht, in die Verhält⸗ nisse des Ovambolandes jetzt in keiner Weise einzugreifen, und ich

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verwaltung durchaus nicht die Absicht haben, in allen Schutzgebieten die Verwaltung nun gleich über das ganze Land auszudehnen, 584 wir mit vielen Mitgliedern dieses ddden Hauses einig sind, daß ein schrittweises Vorgehen der Zweckmäßigkeit unserer Kolonial⸗ politik entschiede esser entspricht. Die Verordnung, be⸗ reffend Einziechung von Stammesland, hat zur Kritik An⸗ laß gegeben, welcher der Abg. Erzberger Ausdruck 82 hat. Er hat gesagt, daß ein Stammesvermögen nicht stehe, und sich hierfür auf eine hervorragende Autorität berufen, die als Kenner des Hererorechts gilt. Nun habe ich mich nach diesen Verhältnissen näher erkundigt und aus dem Schußgebiet selbst die Mitteilung bekommen, daß allerdings solches Stammesvermögen insofern besteht, als der Grund und Boden Eigentum des Stammes ist, über den der Häuptling im Verein mit den Großleuten verfügt, während die kewegliche Habe, das Vieh usw., Familieneigentum ist. Also das Land wird vog aallen denjenigen, die im Lande selbst angesessen sind, und von Kennern des Landes als Stammeseigentum betrachtet, und nur auf dieses Land bezieht sich die Verordnung. Der Gouverneur hatte diese Verordnung in Vorschlag gebracht, und die hiesige Zentral⸗ stelle hat die Verordnung empfohlen in Hinblick darauf, daß erstens über dasjenige Land zu verfügen ist, das bisher im Befsitze der aufftändischen Stämme war, zweitens daß ein Teil des Landes der Benutzung seitens der Eingeborenen entzog n werden muß, weil es im Verhaältnis zur Zahl ibhres Stammes zu groß ist, um von ihnen in pollem Umfang bewirtschaftet zu werden, und endlich, um solche Ländereien für Besiedlungszwacke nutzbar zu machen, die

glaube, daß ich auch ferner gezeigt habe, daß wir in der Kolonial-

bisher Stämmen gehört haben, deren Stammesorganisation nicht mehr besteht 1- in Zukunft nicht mehr bestehen kann. Ich möchte ferner darauf hinweisen was ich schon vorhin gesagt habe —, wie dringend notwendig es ist, die Besiedelung zu regeln, möchte aber auch darauf hinweisen, was ich mit Bezug auf die spätere Ansiedelung der Eingeborenen erwähnte, daß nämlich die Schaffung von Reservaten und Lokationen, eventuell auch Erbpacht beabsichtigt wird, daß also von vollständiger Zeeaacsang der Eingeborenen, von ihrer Herabdrückung zu Sklaven durchaus nicht die Rede ist. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, daß die Einziehung des Stammes⸗ landes nur eine fakultative Maßregel ist, daß hier Zweckmäßigkeits⸗ gründe mitsprechen und den Ausschlag daß der Gouverneur also im einzelnen Falle freies Ermessen hat. Von einer Einziehung des Eingeborenenlandes im ganzen, in Bausch und Bogen ist durch⸗ aus nicht die Rede. Es ist daran Kritik geübt worden, daß die Ver⸗ ordnung bestimmt, daß durch eine Bekanntmachung, die in Windhuk erfolgt, eine Frist zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden soll, innerhalb welcher Beschwerden gegen die Einziehung des Eingeborenen⸗ landes erhoben werden sollen. Meine Herren, ich verkenne durchaus nicht, daß eine solche Bekanntmachung, in Windhuk angeschlagen, vielleicht nicht zur rechten Zeit zur Kenntnis aller weit verstreuten Eingeborenen gelangen dürfte. Eine bestimmte Frist mußte der Ordnung halber gesetzt werden, und ich möchte hier, wenn eine Bekanntmachung in bureaukratischem Stil in der Verordnung erblickt wird, den Gesichts⸗ punkt hervorheben, daß hier vor allen Dingen auch an die Europäer gedacht ist, die Ansprüche auf Eingeborenenland haben. In vielen Fällen haben Europäer Ansprüche an das bisherige Stammesland der Fingeborenen; sie haben Verträge mit den Eingeborenen abgeschlossen zur Zeit, als das Stammesland noch im Besitz des betreffenden Stammes war. Diese Verträge behalten ihre Gültigkeit, die An⸗ sprüche der Europäer auf den betreffenden Teil des Landes bleiben bestehen. Diesen Europäern muß also die Möglichkeit gegeben sein, ihre Rechte zu wahren, und gerade für diese Fälle im speziellen ist die Bekanntmachung gedacht; sie wird natürlich, soweit wie irgend möglich, auch den Eingeborenen zugänglich zu machen sein; ich rechne in dieser Beziehung insbesondere f die Vermittlung dee Missionare, die ja in der Lage sind, zwischen der Zentralstelle und den Eingeborenen den. Verkehr zu übernehmen, die bekanntlich die Rechte der Eingeborenen immer in besonderem Maße wahrnehmen und auf Grund dieser Bestrebungen sicherlich ihr möglichstes tun werden, um den Eingeborenen verständlich zu machen, daß sie gegen Einziehungsverordnung nötigenfalls Beschwerde erheben können, und sie über die Natur der Beschwerde zu belehren. Ich halte es auch für dringend notwendig, daß überhaupt den Eingeborenen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Rechte wahrzunehmen durch die Vermittlung solche Persönlichkeiten, die diese Rechte zu beurteilen und zu chützen in der Lage sind: ich meine sogenannte Eingeborenenanwalte, wie sie auch in englischen Kolonieen vielfach bestehen. Ich habe mich auch hierüber in der Kommission geäußert, habe auch da gesagt, daß die Missionare uns in dieser Richtung gewisse wertvolle Dienste werden leisten können, daß aber auch andere Persönlichkeiten dabei in Frage kommen werden, die an Ort und Stelle ausgesucht werden sollen. Es ist in dieser Richtung eine Mitteilung nach Südwestafrika ergangen; ich habe das, was in der Kom⸗ mission in dieser Hinsicht verhandelt worden ist, zur Kenntnis des Gouverneurs gebracht, so daß ich diesem hohen Hause schon jetzt die Mitteilung machen kann, daß das betreffende von seiten der Ver⸗ waltung bereits eingeleitet worden ist. Ueber den Wert des südwest⸗ anüce. Schutzgebietes werden ja sehr verschiedene Ansichten ge⸗ äußert. Ich nicht heute noch einmal auf die Einzelheiten einzugehen. Es ist sowohl in der Kommission, als auch im Plenum dieses hohen Hauses schon so viel mitgeteilt worden, auch von denen, die in Südwestafrika selbst gewesen sind, daß die Ver. urteilung, die diesem Schutzgebiete von so vielen Seiten zu teil wird, doch nicht ohne weiteres als gerechtfertigt angenommen werden kann, daß wir ein zukunftsreiches Land dort haben, ein Land, auf welches wir schon deshalb besonderen Wert legen müssen, weil, wie ich heute bereits erwähnte, es einzig als Beszedelungsland in größerem Maßstabe für uns in Betracht kommt. Wir haben gehört, daß auch in der Presse der verschiedensten Parteien darauf . wiesen worden ist, daß mit Bezug auf die Viehzucht Südwestafrika entschieden beanspruchen kann, mit der Kapkolonie verglichen zu werden. Die klimatischen Verhältnisse sind ähnliche, und wenn wir dort erlebt haben, daß ein ursprünglich steriles, anscheinend unbrauchbares

werden konnte, so können wir doch auch, ohne Schwärmer und Opti⸗ misten zu sein, die Hoffnung hegen, daß unser südwestafrikanisches Schutzgebiet, für welches das gebe ich vollkommen zu enorme Summen ausgegeben worden sind, für das teures deutsches Blut vergossen worden ist, daß auch dieses Gebiet nicht wertlos ist, und wir nicht erlahmen dürfen, weil wir jetzt so große Opfer haben bringen müssen, sondern daß wir im Gegenteil gerade weiter bauen müssen, weil diese Opfer gebracht worden sind, damit wir eben nicht in der Zukunft uns den Vorwurf zu machen brauchen, diese riesigen Opfer, die wir alle bedauern, vielleicht ganz umsonst gebracht zu haben. Ich möchte Sie deshalb bitten, meine Herren, gerade mit Rücksicht auf die Zukunft Westafrikas nicht zu pessimistisch zu sein, sondern denen zu glauben, die dort ihre Existenz schon einmal durch den Aufstand eingebüßt haben, die Werte verloren haben, die nicht zu verachten sind, und die trotzdem den Mut nicht ver⸗ loren haben. Sie wissen ja alle, daß zahlr iche Farmer, die dort die größten Verluste erlitten haben, sich alsbald wieder gemeldet haben, um ihren Betrieb aufs neue aufzunehmen, weil sie die gewisse Hoffnung haben, daß sich aus dem Lande etwas machen läßt, sonst

von ihren Füßen geschüttelt und von ganz Südwestafrika nichts mehr wissen wollen

Geheimer Legarionsrat Dr. Seitz⸗ Ich möchte dem Abg. Erzberger auf seine Ausführungen über die sogenannten Monopolverträge erwidern, die die Kolonialverwaltung mit verschiedenen Firmen abgeschlossen hat. Daß der Vertrag mit Woermann kein eigentlicher Monopolvertrag ist, bat der Abg. Erzberger schon selbst anerkannt. Der Vertrag gibt der Firma nicht das ausschließliche Landungsrecht. Praktisch allerdings hat Woermann ein gewisses Monopol, denn er allein ist in der Lage, den Landungsberrieb so durchzuführen, wie er unter den außerordentlich schwierigen Verhältnissen durchgeführt werden muß. Ich habe mich genau darüber informiert, welche Maßnahmen getroffen, und welche Mittel von der Firma aufgewandt werden mußten, um während des Kriegs⸗ zustandes den Landungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Ich habe die Ueber⸗-

dem Aunsbruch des Aufstandes abgeschlossen hätten, genötigt gewesen wären, einen ähnlichen Vertrag zu ungünstigeren Bedingungen abzu⸗ schließen, denn die Staatsverwaltung wäre unter keinen Umständen im

Personals ufw. Der Vertrag mit Jordan wird Juli d. J. ablaufen. Der Vertrag mit Kahde ist ja erst vor zwei Jahren abgeschlossen.

an Medikamenten und ähnlichen Artikeln. die Verhältnisse selbst überflüssig werden. den Schutzgebieten schon Apotheker und Drogenhändler niedergelassen. In Südwestafrika besteht schon eine Apotheke, auch in Togo, allerdings eine Kahdesche. Nach der Apothekerzeitung werden daher auch auf den Vertrag ganz die Abmachungen dem GWouvernement Der Vertrag mit Tippelskirch ist nur zu verstehen, wenn man die Entwicklung, die unsere kolontalen Verbältnisse genommen haben, be⸗ trachtet. Man war im Anfang in den Kylonieen auf englische Fabri⸗ kate angewiesen. Spüter kam das Warenhaus für Armee und Marine hinzu, und als die Lieferungen größer wurden, mußte die betreffende Abtetlung ausgeschaltet werden, und es bildete sich die Firma Tippels⸗ kirch u. Cp. Sie allein fabrizierte den Stoff und eine Anzahl Spezialartikel für die Tropen in brauchbarer Weise. Bei den

Land sich allmählich entwickelt hat zu einer Blüte, die nicht geahnt Artikel viel billiger

war, die

hätten sie ganz gewiß nach den schweren Erfahrungen den Staub

kirch gebietet,

zengung gewonnen, daß wir, wenn wir diesen Vertrag nicht kurz vor

stande gewesen, für den Lan ungsbetrieb zu sorgen, ganz abgesehen von den dielen Kosten und Schwierigkeiten bei der Engagierung des 300 Million n,

Abgesehen von Kriegszeiten haben wir nur einen sehr geringen Bedarf Der Vertrag wird durch Es haben sich draußen in Für Ersenbahnbauten, Wegebauten, Verstärkung der Schutztruppen,

Vermehrung der Beamtenschaft usw. in den Kolonieen gibt man kalten werden noch neue Konkurrenzunternehmungen dorthinkommen. Wir verzichten und selbst überlassen können.

letzten Verträgen sagten uns die Firmen, daß sie unserem durch die Erweiterung der Kriegslager bedingten Verlangen nur bei langfristigen Verträgen nachkommen könnten mit Rück⸗ sicht auf ihre hohen Kapitalaufwendungen. Nebenbei hatte damals der ganze Vertrag nicht die Bedeutung, die er heute hat. Ich stehe nicht an, ebenso wie in der Budgetkommission auch hier zu er⸗ klären, daß man einen derartigen Vertrag unter den heutigen Verhält⸗ nissen nicht mehr abschließen würde und ihn auch ganz zweifellos nicht abgeschlossen hätte, wenn man hätte annehmen können, daß die Zahl unserer Schutztruppen in den kommenden drei Jahren sich in so enormer Weise vermehren würde. Seinerzeit kam für die Ergänzung und Instandhaltung der 2 n inklusive Bewaffnung und Munition für Kamerun eine Summe von 130 000, für Ostafrika von 198 000, für Südwestafrika von 414 000, also im ganzen die verhältnismäßig geringe Summe von 742 000 in Betracht. Jetzt handelt es sich um Millionen. Daß man da ein anderes System anwenden muß, liegt auf der Hand. Auf die Preisverschiedenheit will ich im einzelnen nicht eingehen, man hört aber sehr häufig, daß ein Fabrikant erklärt, er würde billiger liefern. rüft man aber dann näher, so stellt sich heraus, daß er dasselbe Fabrikat vielleicht nicht einmal zu dem gleichen Preise liefern kann. Was die Magdeburger Firma betrifft, so hat sie an uns geschrieben, daß sie an Tippelskirch 28 000 Paar Stiefel habe. Tat⸗ sächlich waren es nur 14 000 nach der Angabe von Tippelskirch. Auch über die Leistung jener Firma ist sie anderer g Es muß aber anerkannt werden, daß es unter den jetzigen Verhältnissen vielleicht besser wäre, wenn wir den Vertrag nicht hätten. Mäg. ebend war für die Verlängerung des Vertrages, daß gewisse Materialien nur die Firma Tippelskirch in der Art heistele onnte. wie wir sie brauchen. Entscheidend aber war, daß die Firma sich erbot, die Lagerung und Verwaltung der Kriegsbestände zu übernehmen. Sie kann das nicht aus eigeren Mitteln tun. Sie hat andererseits die Verdflichtung übernommen, auf eigene Kosten zwei Drittel Jahresbedarf zu lagern. Das war doch ein Verfahren, wie es ein⸗ facher für die Verwaltung nicht gedacht werden kann. Ein großes Bekleidungsamt hätte sich nicht empfohlen. Wenn nun der Abg. Erz⸗ berger darauf hingewiesen hat, daß es nach dem Vertrage ja möglich sein würde, ihn zu lösen auch vor 1911, so kann ich nur im allgemeinen darauf erwidern. Es scheint mir doch fraglich, ob § 15 so ausgelegt werden kann, wie es der Abg Erzberger getan hat. Im Moment kann ich aber keine Entscheidung darüber treffen. Wie sich die Frage stellen würde, wenn der Reichstag die erforderlichen Mittel für die Aus⸗ rüstung der Truppen ablehnen würde, ist eine Frage, worauf ich als Kommissar zu antworten nicht befugt bin. Es würde aber doch seine Schwierigkeiten haben, die Mittel für die Ausrüstung einer Schutztruppe einzustellen in den Etat der Reichsheeres⸗ verwaltung, denn die Schutzgebiete sind besonders Vermögensobjekte. Wir sind bereits mit der Firma in Verbindung getreten, wegen eventueller Abänderung des Vertrages. Zu einem abschließenden Ergebnis sind diese Verhandlungen allerdings noch nicht gekommen. So wie der Vertrag vorliegt, ist er entstanden unter anderen Verhältnissen. Er ist damals für die Kolonialverwaltung das einfachste und günstigste gewesen. Heute tritt uns die Frage näher, ob er nicht abgeändert, eventuell gelöst werden könnte.

Oberst von Deimling: Was die englische Mitteilung betrifft, so stelle ich fest, daß ich es stets dankbar anerkannt habe, daß die Engländer uns im Süden helfen, ich schätze diese Hälfe. Ich bätte den Zug im März nicht unternehmen können, wenn die Eng⸗ länder mit Lieferunzen nicht eingesprungen wären. Wenn Svrockungen eingetreten sind, ist die Kapkolonie eingetreten mit ihrer Hilfe. Wir sind der Kapregierung verpflichtet. Ich habe nur gesagt, daß die englische Verpflegung es uns nicht erlaubt, eine genügend große Reserve im Süden aufzustapeln. Darum bin ich auch für die Verlängerung der Bahn bis Keetmanshoop. 1

Abg. Bebel (Scz.): Das „Hamburger Echo“ hat seine Angriffe gegen den Kaufmann Göring zurückgenommen, und ich nehme keinen Anstand, meine damalige Aeußerung entsprechend zu modifizieren. Die Ausführungen des Geheimen Legationsrats itz über die Firma Tippelskirch waren sehr schwach. Selbstverständlich erwecken die Kolonieen Bedürfnisse, welche die Industrie in Deutschland nicht gut be⸗ friedigen konnte. Dazu rechne ich die Fabrikatiom des Khakistoffes. Es gibt aber eine Reibe don Stoffen, die von anderen Firmen ebenso gut hergestellt werden können, wie von der Firma Tippelskirch. Es ist auch nicht zu derstehen, warum denn ein neuer Vertrag auf neue 10 Jahre abgeschlossen wurde. Die anderen Firmen könnten die In dieser Beziehung hat die Kolonial⸗ verwaltung schwere Fehler begangen. War die Verwaltung so kurz⸗ sichtig, daß sie sich nicht unabhängig stellen konnte? Als vor einigen Monaten die Anklagen gegen den Direktor Stuebel und gegen den Landwirtschaftsminister als Mitinhaber der Firma erhoden wurden, war für mich kein Zweifel, daß der Direktor Stuebel sich in einen solchen Löwenvertrag nicht einlassen könnte. Das betreffende Blatt ist auch verklagt und verurteilt worden. Der Minister von Podbielski hat erst gar nicht geklagt, was sehr auffällig war. Wenn er wußte, daß er Engagements persönlicher Art eingegangen ihn in seiner amtlichen Tätigkeit schädigen konnten, so konnte er sein Amt nicht annehmen, oder er mußte aus der Firma austreten. Wenn gesagt wird, der Minister hätte seinen Anteil nicht sofort herauskriegen können, so kann bei eirer so profitreichen Firma der Anteil eines Teilhabers doch sofort zu jeder Stunde und Minute an einen andern derkauft werden. Der Minister hätte seinen Anteil auf Heller und. Pfennig mit Einschluß der Dividende heraus⸗ bekommen können. Der Verwaltung muß daran liegen, daß die Integrität ihrer Beamten aufrecht erhalten wird. Unter den ob⸗ waltenden Umständen wird man sich vor dem Verdacht nicht retten können, daß der günstige Vertrag der Firma Tippelskirch wesentlich dem Umstand zu danken ist, daß der Minister von Podbielski Teil⸗ haber war. Wenn auch im Anfang vielleicht es nötig war, eine solche Firma groß zu züchten, so sind diese Zeiten jetzt vorüber, und wenn Freisdifferenzen von 50 60 % zu Gansten der Firma vorliegen, und zwar nicht nur bei Monopolartikeln, sondern auch bei solchen, die eine ganze Reihe anderer Firmen ebenso gut liefern kann, so hat die Konkurrenz das Recht, nach den Ursachen zu fragen, zumal das Deutsche Reich dabei geschädigt wird. Daß die Firma jetzt geneigt ist, auf Aenderungen des Vertrages einzugehen, glaube ich gern, denn sie will retten, was noch zu retten ist. Aber wir müssen mehr verlangen. Die Ehre der Firma Tiyxpels⸗ wenn sie überhaupt Ehre hat, von diesem Vertrage freiwillig zurückzutreten. Ich darf wohl an⸗ nehmen, daß speziell das Firmenmitglied Podbielski seinen Einfluß bei der Firma geltend macht, daß der Vertrag ohne weiteres aufgehoben wird. Bei der dritten Lesung des Etats werd

ich anfragen, ob diese Erwartung sich erfüllt hat. Wenn man die

Kolonialschwärmer so hört, scheint es, als brauchte man in den Kolonieen nur mit dem berühmten Stab auf die Felsen ziu schlagen, und dann wäre Wasser da. Hätte man die die uns Südwestafrika jetzt gekostet hat, für die Urbarmachung unserer Oedländereien im Reiche verwendet, so hätte man 3 Millionen Hektar Land in die herrluchste und fruchtbarste Landschaft verwandeln können. Professor Wohltmann in Bonn hat berechnet, daß es 25 Millionen kosten würde, um 20 000 ha in den Kolonieen in fruchtbanes Land zu verwandeln.

Blutes Hunderte von Millionen hin. Das Wort Kolonie scheint auf manche Leute einen magischen Einfluß zu üben, sobald man das Wort Kolonie in den Mund nimmt, geht der Verstand durch. Ob die

Landwirtschaft in den Kolonieen sich rentiert, kommt darauf an, wie

bescheidene Ansprüche man stellt. In Südwestafrika würde vielleicht von zu erzielen sein. würden unsere Agrarier schreien, wenn ihre Landwirtschaft sich so jämmerlich rentierte! Es ist merkwürdig, doß die einfachsten Grundsätze der Oekonomie nicht gelten sollen für Südwestafrika. Selbst wenn der letzte Führer der Hottentotten gebüängt wird, so wird es nach den Mi —— des bersten von Deimling noch Jahre dauern, bis das Land beruhigt

Spo lange muß die deutsche schaft gefaßt sein, Macht⸗ mittel zur Verfügung zu haben, mit anderen Worten: es werden noch viele tausend Mann Schutztruppen in Südwestafrika vorhanden sein müssen, auch wenn der Aufstand niedergeschlagen ist. Das wird

eende von Jahr kosten; es besteht die hohe Wahr⸗

nlichkeit, daß die sehr verstärkte Schutztruppe dauernd in Afrika tehen bleiben wird. Der Abg. Lattmann will die Mischlingsrasse verhindern. Ich wäre neugierig, wie er sich das denkt. Daß die Mischlingsrasse keine veredelte Rasse ist, haben wir ja gehört; dielleicht gehören auch die Erzeuger nicht dazu. Wir sollten über⸗ haupt diejenigen, die wir nicht als Edelgermanen ansehen, von dem Lande fernhalten. Jeder sollte seine Frau mitbringen. Solche Wünsche auszusprechen ist leicht, sie auszuführen schwer. Der Abg. Lattmann hat die Kaiserliche Verordnung über die Einziehung des Stammlandes für vernünftig erklärt, ich halte sie für außerordentlich verkehrt, denn sie bedeutet den Landraub. Wenn die Verordnung durchgeführt wird, bleibt den Eingeborenen überhaupt kein Land übrig. Nun sind es gerade die Missionare, die auf seiten der Eingeborenen getreten sind. Der Kolonialdirektor von Erfüllung der Verträge mit den Weißen. Samuel Maherero 1. B. hatte gar kein Recht, solche Verträge abzuschließen. Soweit man den Eingeborenen Re ervate einräumte, war es das schlechteste Land. In den ersten Monaten des Aufstandes war in der kolonialbegeisterten Welt einstimmig die Ansicht vor⸗ handen, daß dieser Aufstand eigentlich nichts Schlimmes wäre, er käme im Gegenteil wie gerufen, um den Leuten ihr Land wegzunehmen. Der Abg. Lattmann meinte entschuldigend, es wäre den Empörern das Land abgenommen worden. Ja, man hat die Eingeborenen erst zu Empörern gemacht. Die Eingeborenen hatten

ein Recht zur Empörung. Es ist selbstverständlich, daß die Ein⸗ geborenen als Herren des Landes sich nicht zu Sklaven machen lassen wollten. Daß die Missionare die Kaiserliche Verordnung gebilligt Man weiß 2 genau, daß er Ich

hätten, muß ich entschieden bestreiten. wenn man die Ovambos reizt, ein Aufstand sich ben würde, der viel größer sein würde wie der der Herero. hoffe, daß die Regierung in dieser Beziehung vernünftig bleiben wird. Nach alledem haben wir alle Ursache, die Augen aufzumachen und dem Drängen gewisser Kreise zu widerstehen. In Südwestafrika gibt es allerhöchstens 100 000 Seelen und für diese wenden wir jährlich Hunderte von Millionen auf! Die „Kölnische Volkszeitung“, das führende Organ des Zentrums am Rhein, hat sich sehr absprechend über Südwestafrika ausgesprochen. ch 81*1₰ daß das auch hier im Reichstage geschehe. gire des 8 Erzberger.) Der neue Gouverneur von Lindequist hat ja sehr roße Hoffnungen. Ich kenne ihn nicht; aber eine seiner ersten Amishandlungen hat bei mir keine besonders große Meinung erweckt. Es war die Rede, die er bei Antritt seines Amtes in Swakopmund gehalten hat, eine Standrede, die er den Herero hielt, wie unrecht sie getan hätten, sich gegen Deutschland zu empören; da ließ er sich von ihnen ausdrücklich mit lautem Ja bestätigen d er recht hätte, und sie antworteten mit mehrfachem Ja. Wehe ihnen, wenn die Antwort anders gelautet hätte!

Abg. Dr. Arendt (wirtsch. Vgg.): Zu den Fehlern, die an den Miß⸗ erfolgen der Kolonialpolitik mit die Schuld tragen, gehört vor allem auch die Art der Bekämpfung dieser Politik durch Gegner wie der Aba. Bebel. Bei ihm und seinen Gesinnungsgenossen bringt das Wort „Kolonie“ auch die Wirkung hervor, daß ihnen der Verstand durchgeht. Die Ein⸗ geborenen haben das Land doch nicht besessen, sie waren Sklaven, und die Besitzer waren die Häuptlinge. Die Eingeborenen sind nicht verschlechtert, sondern verbessert worden in ihren Ver⸗ bältaissen. Ihnen kam die deutsche Besitzergreifung zu⸗ gute. Die ewigen Vernichtungskriege zwischen Herero und Hotten⸗ totten sind beendet, und sie waren ja die Ursache, weshalb die Deutschen überhaupt ins Land kamen. Die Gier der Wilden ist durch den wachsenden Wohlstand der Kolonisten wachgerufen worden; die Veranlassung zum Aufstande aber lag in der Entblößung des Hererolandes von Schutztruppen; da hat sich die berüchtigte wieder einmal blutig. gerächt. Natkütlich müssen auch nach Unterwerfung des Aufstandes so viele Schutztruppen im Lande bleiben als erforderlich sind. Der Graf Caprivi würde heute nicht mehr sein Wort wiederholen, daß es am besten wäre, wir wären aus Afrika heraus; heute sind diese afrika⸗ nischen Kolonieen durch den Aufstand unlözlich mit uns ver⸗ knüpft. Die Beschuldigung gegen den Kaufmann Börner hat der Abg Be⸗ zurückgenommen; ich bemc⸗ also darauf nicht mehr einzugehen. Die Frage Tippelskir haben wir so eingedend in der Kommission verhandelt, daß wir uns hier sehr kurz fassen können. Die Anschuldigungen und Anklagen gegen den Minister von Podbielski sind als unzutreffend erwiesen worden. Der Minister ist kein Firmeninhaber, ihn kann kein Vorwurf treffen. Die Firma hat auch erhebliche Ver⸗ dienste; es war gut, daß sie zustande kam. Aber daß ihre Lieferungen so ausgedehnt worden sind, entspricht auch meinen Wünschen nicht. Die Ausrüstung für den Aufstand hatte ich schon früher dem preußischen Kriegsministerium zu übertragen angeregt; man hat urs aber damals entgegengehalten, daß das gerade der Anfang einer Kolonialarmee wäre. Man soll solche Monopole nicht zulassen; am ersten vertragsmäßig zu⸗ lässigen Zeitpunkt soll man sie kündigen. Das habe ich als Amendement zum Antrage des Grafen Hompesch beantragt. Das kommt aber nicht auf dasselbe hinaus wie dieser letztere; es muß doch das vertrags⸗ rechtliche Verhältnis respektiert werden. Aber für die soll möglichst auf eine Verbilligung auf dem Wege der gütlichen Verein⸗ barung hingearbeitet werden. 8 freue mich, der Erbprinz seiner Hoffnung auf die günstige Entwicklung Südwestafrikas Aus⸗ druck gegeben hat. Der Abg. Erzberger berief sich auf Dr. Peters, der nie in Südwestafrika war. Es ist charakteristisch, daß er bei dieser Gelegenheit den Beifall der Linken fand.

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Die Forderung für die Bahn Windhuk— Rehoboth in die Kommission

zurückzuweisen, würde ich für zwecklos halten, denn ihr Beschluß ist einstimmig gefaßt worden, und die Kommission ist überlastet. Die Frage ist nicht flüchtig erörtert worden, hat vielmehr sohar eine Sub⸗ kommission beschäftigt. Ich wünsche auch den Bau dieser Bahn und den Bau der Zentralbahn Rehoboth Keetmanshoop; zurzeit ist aber militärisch und wirtschaftlich die Bahn Windhuk —Keetmanshoop bei weitem die wichtigere. Die Arbeiter und Ingenieure der Otavi⸗ bahn können auch sehr gut bei dem Umbau der Strecke Swakop⸗ mund Windhuk verwendet werden. Im Juni 1907 wird die Bahn bis Keetmanshoop fertig sein, wenn die Bewilligung rechtzeitig er⸗ folgt. Aus diesem Grunde hat die Kommission die Resolution vorgeschlagen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, sich mit der Einstellung von 200 000 zur Vornahme von Vorarbeiten für einen Eisenbahnbau von Kubub nach Keetmanshoop noch in den Etat für 1906 einverstanden zu erklären. Diesen einstimmigen Beschluß der Kommission soll man nicht wieder umstoßen.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Erbprinz Heber1e,shgeens9. Ich möchte erklären, daß von einer Beeinflussung der Verträge der Firma durch den Minister von Podbielski in keiner Weise die Rede ist. Ob und wie ein Minister an der Firma beteiligt ist, kommt für uns in der Verwaltung in keiner Weise in Betracht, und ebensowenig kann es für den be⸗ 2 Minister jemals in Frage kommen, daß die Verträge mit der Firma durch seine Teilnahme irgendwie beeinflußt werden. Der Minister ist hier nicht in der Lage, sich zu verteidigen; ich glaube, für meine Erklärung der Zustimmung des ganzen Hauses gewig zu sein,

Abg. Schrader (fr. Vgg.): Der Abg. Bebel hat zugestanden, daß in Südwestafrika auf längere Zeit eine Anzahl von Truppen

lten werden müsse. Er hat darin vollkommen recht⸗ Die LAonte ist noch keineswegs vollkommen beruhigt. Wir müssen die Kolonieen schützen, und müssen suchen, die Truppen dort bald unnbtig zu machen., Wir müssen also Kulturpolitit treiben, die allmählich das Land hebt. Kolonialschwärmer wie Kolonialgegner haben unrecht. Die einen glauben, daß es ein Land ist, wo Milch und Honig, fließt, die anderen, daß es

ar nichts wert ist. Vor allen Dingen müssen Verbindungen ge⸗ schaffen werden, Es ist gefragt worden, welche Eisenbahn jetzt gebaut

werden soll. Der Abg. Arendt will nur die eine oder die andere bauen. Ich diese Alternative nicht ein. Man sollte sowohl diese wie die Bahn von Windhuk nach Rehoboth zu gleicher Zeit vornehmen.

gen 6 Uhr wird die Weiterberatung des Kolonialetats

auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. g vom 23. März 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Vermehrung der Mit⸗ glieder des Hauses der Abgeordneten und Aende⸗ rungen der Landtagswahlbezirke und Wahlorte, und des Gesetzentwurfs, vörcen Abänderung der

Vorschriften uͤber das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten.

Auf Vorschlag des Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) werden beide Gesetzentwürfe gemeinsam

beraten.

Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg:

Die vorliegenden beiden Gesetzentwürfe über die Teilung einiger Landtagswahlbezirke und über die Aenderung einzelner Vorschriften des Wahlverfahrens sollen die Handhabe dazu bieten, um das Zustande⸗ kommen gesetzmäßiger Wahlen auch in den großen Wahlbezirken zu sichern. Wie es sich bei den letzten Landtagswahlen im Jahre 1903 an einigen Orten offensichtlich gezeigt hat, ist diese Sicherung gegen⸗ wärtig nicht vorhanden. Die Vorschrift, daß die gesamte Wähler⸗ schaft zeitlich und örtlich zusammengefaßt den Wahlakt zu Ende zu führen hat, ermöglicht in großen Wahlbezirken Obstruktionsgelüsten so viel Angriffe gegen das ordnungsmäßige Zustandekommen des Wahlaktes selbst, daß, wie allgemein erinnerlich, es nur einer über⸗ großen und auf die Dauer nicht erträglichen Anstrengung der Wahl⸗ kommissare und Wahlvorsteher im Jahre 1903 gelungen ist, das Verfahren zu dem ordnungsmäßigen Abschluß zu bringen. Der Wiederkehr solcher Ereignisse vorzubeugen, ist staatliche Pflicht. Nach reiflicher Erwägung glaubte die Königliche Staatsregierung Ihnen in den beiden Entwürfen diejenigen Maßregeln empfehlen zu können, welche notwendig, aber auch ausreichend sind, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Weil die Königliche Staatsregierung hinter dem Not⸗ wendigen nicht zurückbleiben darf und über das Ausreichende nicht hinaus⸗ gehen will, erkennt sie in den beiden vorgelegten Entwürfen eine untrennbare Einheit und würde wesentliche Aenderungen ihres Inhalts nicht für annehmbar ansehen können. Sie hofft guf Ihre Zustimmung umso⸗ mehr, weil ihre Vorschläge qualitativ, wenn auch nicht quantitativ, sich denjenigen Wünschen anschließen, welche einzelne Parteien dieses hohen Hauses wiederholt und ausdrücklich ausgesprochen haben, und denen mein Amtsvorgänger mehrfach Erfüllung in Aussicht gestellt hat.

Von diesem Gesichtspunkt aus schlägt der Entwurf Ihnen eine Teilung nur derjenigen Landtagswahlbezirke vor, deren Wahlmänner⸗ zahl so groß ist, daß die ordnungsmäßige Handhabung des Wahl⸗ geschäfts nicht mehr möglich erscheint. Es sind dies die beiden großen Industriebezirke im Westen, der Wahlbezirk Tarnowitz⸗Beuthen in Oberschlesien, hier vor den Toren Berlins Teltow⸗Beeskow⸗Storkow und endlich Berlin selbst. Bei der Telhing ist angestrebt worden, in den neuen Bezirken tunlichst gleiche und gemeinsame Interessenkreise zu vereinigen.

Die Teilung hat des weiteren dazu geführt, wie Sie aus den Anlagen des Entwurfs ersehen, die Anzahl der Abgeordneten um im ganzen zehn zu vermehren. Ich weiß, daß die Teilungspläne auch im einzelnen auf manchen und heftigen Widerspruch stoßen werden; ich bitte aber um die Erlaubnis, an dieser Stelle nicht auf die Teilungs⸗ pläne im einzelnen einzugehen, weil ich dadurch fürchte, die Uebersicht⸗ lichkeit des Ganzen zu verwirren. Die Teilungen selbst werden nach der Ueberzeugung der Staatsregierung in Verbindung mit dem Ent⸗ wurf über die Aenderung des Wahlverfahrens genügen, um auch bei der Wiederkehr von Zuständen, wie sie das Jahr 1903 gezeitigt hat, ordnungsmäßige Wahlen zustande zu bringen.

Was nun die Aenderung des Wahlverfahrens anlangt, so erblicke ich die Hauptschwierigkeiten des gegenwärtigen Zustandes in der Not⸗ wendigkeit, sowohl bei den Urwahlen als auch bei den Abgeordneten⸗ wahlen die Wählerschaft zeitlich und örtlich massiert zu der sogenannten Terminswahl zu vereinigen. Allerdings hat für kleine Verhältnisse die Terminswahl unzweifelhaft ihre großen und bedeutsamen Vorzüge. Der Wahlakt spielt sich in kleinen Verhältnissen in der möglichst kurzen Zeit ab; die Mitglieder des Wahlvorstands werden nicht länger belästigt als die Wähler selbst, und wenn engere Wahlen vorzunehmen sind, so können sie in unmittelbarem Anschluß an den Hauptwahlakt ausgeführt werden. In großen Wahlbezirken aber ermöglicht es gerade die Massation der Wähler, das Verfahren, wenn Gutwilligkeit auf allen Seiten nicht vorliegt, in empfindlicher Weise zu stören. Der Entwurf will deshalb die Möglichkeit schaffen, bei großen Verhältnissen die Wählerschaft, sei es zeitlich, sei es örtlich, zu trennen, zeitlich bei der Fristwahl, wo es dem Wähler frei gestellt sein soll, innerhalb einer nach Anfangs⸗ und Endpunkt fest⸗ bestimmten Abstimmungsfrist zu der ihm gelegen erscheinenden Zeit seine Stimme abzugeben, bei der Gruppenwahl, indem es ermöglicht werden soll, große Wahlkörper, sei es örtlich, sei es zeitlich, in Unter⸗ gruppen zu teilen und dann diese Untergruppen die Wahlen vornehmen zu lassen. Wie gesagt, diese Vorschläge haben einen praktischen Sinn nur für die größeren Verhältnisse.

Was die Urwahlen anlangt, so glaubt der Entwurf das Richtige zu treffen, wenn er die Vornahme von Fristwahlen für diejenigen Gemeinden vorschreibt, welche mehr als 50 000 Einwohner haben. Um aber jede Starrheit zu vermeiden, welche mit der Aufstellung einer derartigen Zahlengrenze notwendig verbunden ist, will der Entwurf dem Minister die Ermächtigung geben, auch größere Gemeinden von der Fristwahl zu dispensieren, sie aber, wo es das Bedürfnis erfordert, auch in kleineren Gemeinden einzuführen. Beide Maßregeln sollen an den Antrag des Gemeindevorstands gebunden sein, in der Ueber⸗ zeugung, daß dieser am besten das Vorliegen eines praktischen Be⸗ dürfnisses nach einer derartigen Maßregel wird beurteilen können. Für Urwahlbezirke, die besonders groß sind, sieht der Entwurf neben der Fristwahl die Möglichkeit der Gruppenwahl vor.

Was die Abgeordnetenwahl anbetrifft, so will der Entwurf dem Minister die Ermächtigung zugesprochen wiffen, in Wahlbezirken,

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welche mehr als 600 Wahlmänner haben, entweder Gruppenwahlen anzuordnen oder auch Fristwahlen vornehmen zu lassen. Durch diese beiden Maßregeln wird es, wie ich hoffe, möglich sein, auch denjenigen Schwierigkeiten vorzubeugen, welche sich im Jahre 1903 ergeben haben und sich in Zukunft in noch höherem Maße aus dem Mangel an genügend großen Räumltchkeiten, in denen die Wahlen abgehalten werden können, ergeben werden.

Der Plan, Frist⸗ und Gruppenwahlen einzuführen, nötigt des weiteren dazu, die Vorschriften über die Zusammensetzung des Wahl⸗ vorstands zu ändern; denn wo eine Wählerschaftversammlung nicht vorhanden ist wie bei der Fristwahl, können die Beisitzer des Wahl⸗ vorstands auch nicht von der Wählerversammlung gewählt werden Deshalb ist vorgesehen, diese Beisitzer von dem Wahlvorsteher, dem Wahlkommissar, ernennen zu lassen.

Eine weitere konsequente und logische Folge der Frist⸗ und der Gruppenwahl ist, daß die Entscheidung über die Ungültigkeit von Wahlmännerwahlen in denjenigen Fällen, wo eine Wählerversammlung nicht vorhanden ist, einem andern Organ übertragen werden muß. Demnach will der Entwurf in dem Fall der Fristwahl diese Ent⸗ scheidung auf den Wahlvorstand übertragen, während in allen übrigen Fällen, also auch in den Fällen der Gruppenwahl, über die Ungültig⸗ keit die Gruppenversammlung und in den Fällen, wo keine Gruppen⸗ versammlungen vorhanden sind, wo es bei der alten Terminswahl verbleibt, die gesamte Versammlung der Wahlmänner zu entscheiden haben wird.

Schließlich will der Entwurf, den veränderten Verkehrsverhält⸗ nissen folgend, in manchen Wahlkreisen die Wahlorte so bestimmen, wie es der praktischen Bequemlichkeit der Wähler, nach dem Wahlort zu kommen, am besten zu entsprechen scheint. 3

Ich glaube, ich habe mit diesen Ausführungen die Hauptgrundzüge des Entwurfs ganz kurz skizziert.

Nun habe ich schon in diesen Tagen in der Presse genügend ge⸗ hört und werde es darüber gebe ich mich keiner Illusion hin auch in diesem hohen Hause noch genügend zu hören bekommen (Heiterkeit), daß diese Entwürfe blutwenig bieten (sehr richtig! bei den Freisinnigen), daß sie ungenügend sind, daß sie garnichts bedeuten. Lassen Sie mich auch hierzu schon jetzt einiges sagen.

Ich halte mich zunächst an die konkreten Vorschläge, welche sich aus den Anträgen einzelner Parteien dieses hohen Hauses im Jahre 1904 ergeben. Das waren Vorschläge einmal auf eine grundsätzliche Neueinteilung aller Wahlkreise, zweitens der Vorschlag, zu dem Zu⸗ stande vor dem Jahre 1893 zurückzukehren, d. h. die Abteilungs⸗ bildung nicht innerhalb des Urwahlbezirks, sondern innerhalb der ganzen Gemeinde vorzunehmen und dabei die bestehende Drittelung der Steuerbeträge durch eine Zwölftelung nach der Relation von 5:4:3 vorzunehmen.

Die generelle Neueinteilung sämtlicher Wahlbezirke hat in den letzten Jahrzehnten dieses hohe Haus wiederholentlich und sehr ausführlich beschäftigt. Auch innerhalb dieses hohen Hauses sind dabei die beiden entgegengesetzten Standpunkte vertreten worden, von der einen Seite derjenige, der eine Einteilung der Wahlbezirke nach der Bevölkerungszahl, eventuell nach der Steuerkraft, vornehmen will, während der andere Teil in Rücksicht auf die historische Ent⸗ stehung von einer generellen Aenderung der Wahlbezirke nichts wissen will. Die Königliche Staatsregierung hat sich bei diesen Ver⸗ handlungen stets auf den letzteren Standpunkt gestellt, und ich halte es für müßig, heute in irgend welcher Ausführlichkeit die Gründe und die Gegengründe, welche von der einen und der anderen Seite vor⸗ gebracht worden sind, zu wiederholen, weil der Zweck dieser Entwürfe nach meinen Ausführungen im Eingang ein ganz anderer ist.

Was des weiteren die Abteilungsbildung innerhalb der Gemeinde anlangt, so habe ich mir bereits bei der zweiten Lesung des Etats er⸗ laubt, mitzuteilen, daß ich diesem Gedanken nachgegangen bin, daß ich statistische Probeerhebungen habe anstellen lassen darüber, wie dieser Gedanke verfolgt werden könnte. Die statistischen Probeerhebungen haben diejenigen 6 Kreise so viel waren es wohl betroffen, welche im Jahre 1893 vom Abgeordnetenhause und seiner Kommission ausdrücklich als typische anerkannt worden sind. Wenn es nun iheoretisch der Grundgedanke des Dreiklassenwahlrechts ist, die Wählerschaften in Abteilungen zu teilen, von denen jede eine Einheit finanziell und womöglich soztal sich möglichst gleichstehender Kräfte zusammenfaßt, wenn es in einem Staatswesen wie Preußen ja schlechterdings un⸗ möglich ist, diese Klassifizierung etwa durch den ganzen Staat vor⸗ zunehmen, so liegt allerdings der Gedanke nah, die Klassifizierung doch wenigstens auf die ganze Gemeinde zu erstrecken (sehr richtig!) und sie nicht zu beschränken auf den einzelnen Urwahlbezirk, dessen Grenzen ja selbstverständlich in gewissem Sinne willkürlich sind.

Nun haben zu meiner Ueberraschung aber die statistischen Probe⸗ erhebungen ergeben, das man mit der Abteilungsbildung in der Gemeinde den Zielen, die man anstrebt, durchgehends nicht beikommt. (Hört, hört! rechts.) Die Gewohnheit der Bevölkerung, ihre Wohn⸗ plätze in den großen Städten und auf die kommt es bei dieser Frage in erster Linie an so voneinander zu trennen, das die wohlhabenderen Elemente eigene Stadtquartiere einnehmen, die niederen und ärmeren Schichten aber wiederum andere Stadtteile aufsuchen, ergibt bei einer Abteilungsbildung durch die ganze Gemeinde, daß es in großen Städten einen gemein⸗ schaftlichen einheitlichen Typus für die Gesamtgemeinde nicht gibt.

Die Folge daraus ist die, daß Abteilungen, welche durch die ganze Gemeinde gebildet werden, Grenzen aufweisen, welche für die Verhältnisse der einzelnen Stadtteile nicht passen, in vielen Fällen so wenig passen, daß in einer großen Zahl in einem Orte ist es, glaube ich, fast die Mehrzahl der Urwahlbezirke sich kein Wähler findet, welcher in die I. oder in die II. Abteilung überhaupt hinein⸗ paßt. (Hört, hört! rechts.) Dann muß, ebenso wie es vor dem Jahre 1893 geschah, für diese Urwahlhezirke eine besondere Ab⸗ teilungsbildung erfolgen, und wir kommen zu einem Mischsystem, das dahin führt, daß in einem Oute um nicht Falsches zu sagen, kann ich den Namen im Moment nicht nennen die Mehrzahl der Wähler I. Abteilung in diese Abteilung hineinkommt, nicht weil diese Wähler die Erfordernisse der Steuersumme, welche sich aus der Abteilungsbildung durch die ganze Gemeinde ergibt, erfüllen, sondern lediglich um deswillen, weil in den betreffenden Urwahlbezirken apart gedrittelt werden muß.

Nun würde ich mich über derartige Inkonsequenzen und Kuriosa

und die Kuriosa sind mindestens ebenso groß wie die Kuriosa des gegenwärtigen Zustandes, die ja viele Herren so außerordentlich be⸗ schweren (Zurufe bei den Freifimmigen) —, ich würde mich über diese

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