ruhig aussprechen — nicht in der schönen Disposition zu Tage gebracht ist, wie wir es gerne gesehen hätten, doch so wertvoll und von so großer sachlicher Bedeutung ist, das es volle Auf klärung über alle wesentliche Punkre geben wird. Likörfabrikant Ertheiler ⸗Naruberg Cur Geschäfts⸗ ordnung); Meine Herren, daraus, daß von unserer Seite jetzt nicht mehr auf die f n der Herrven von der Zentrale erwidert wad. der Schluß gezogen werden, daß niches einzuwenden wäre. Aber es wäre doch ein V n an den HLerren, die die Verhandlung zu leiten haden, wenn wir ihre Jeit noch mehr in Anspruch nehmen würden. In Geogenteil, wir können sagen, wenn die Auf merksamkeit und das Interesse, welches die Herren von der Neichsregi uns geschenkt haben, einen Rückschluß auf 8 den geden, könnte und müßte daraus gefolgert
werden, daß unser Pessimismus unberechtigt ist. Allerdings muß diese Voraussetzung auch eintreten; denn aus den schönen Worten, die uns die Direktoren der Zentrale gegeben haben, schöpfen wir zunächst noch keine Hoffnung.
Außerdem aber glaube ich im Namen aller Herren zu sprechen, wenn ich ganz besonders dem Herrn Vorsitzenden für die Unparteilichkeit, für die Liebenswürdigkeit und für die Geduld, mit der er die Verhandlungen geleitet hat, unseren besten Dank ausspreche. (Lebhafter Beifall.)
Vorsitzender: Gestatten Sie mir, meine Herren, noch zum Schluß zunächst auf meinen treuen Mitarbeiter Herrn Regierungsrat Albert den Dank auszudehnen, den Sie mir fälschlicherweise entgegen gebracht haben, dann aber auch noch⸗ mals im Namen meines Herrn Chefs Ihnen herzlich zu danken, daß Sie nicht bloß gekommen sind, sondern daß Sie
in verhältnismäßig großer Zahl solange noch zusammen gehalten und durch Ihre Aussprache soviel dazu beigetragen haben, die Klärung herbeizuführen, an der uns allen ge⸗ egen war.
Ich schließe damit die Verhandlung.
88
Die Anlagen zu den stenographischen Berichten Fber
die Verhandlungen der Kartellenquste werden in der nächsten Woche in besonderen Beilagen zum „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger“ veröffentlicht werden. 1 1 8
“
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4. ℳ. 50 ₰.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Gelbstabholer auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
erleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung ivilstandsakten.
.8999. betreffend Krankenkassen.
Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Mitteilung, betreffend die naͤchste Seesteuermannsprüfung in
Hamburg. 8 Königreich Preußen.
krnennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen
sonstige Feheneigerachernngen
Krchengesetz, betreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover.
eesonung. über das Inkrafttreten des Kirchengesetzes, be⸗ treffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch⸗ lutherischen Kirche der Provinz Hannover.
zerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadt Düsseldorf. “X““ Hofansage. “
zur Vornahme von
8
und
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kapitän zur See a. D. Wittmer, Vorstand der Keichsmarinesammlung am Museum 85 Meereskunde an der Universität in Berlin, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Mitgliede des Medizinalkollegiums der rovinz Schleswig⸗Holstein, Geheimen Medizinalrat Dr. Jesfen zu bornheim bei Kiel den Roten Adlerorden dritter Klasse, dem katholischen Pfarrer Ferdinand Drees zu Vinse⸗ k im Kreise Höxter, dem Kustos Dr. phil. Paul Dinse d dem Kustos Walter Stahlberg, beide am Institut fuͤr Meereskunde an der Universität in Berlin, den Roten Adler⸗ urden vierter Klasse, dem Oberarzt Dr. Karl Boehncke beim Sanitätsamt des II. Armeekorps, dem Eisenbahnassistenten a. D. Franz eudwig zu Halle a. S. und dem Bahnmeister a. D. Emil Böldihe zu e im Kreise Teltow, bisher in Landsberg n. W., den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem bisherigen Bürgermeister, Landwirt Justus Mogge zu Schachten im Kreise Hofgeismar, dem Präparator und Haus⸗ verwalter am Institut und Museum für Meereskunde an der Universität in Berlin Hermann Achsel, den pensionierten kisenbahnzugführern Karl Just zu Leipzig⸗Volkmarsdorf, friedrich Mönnigheim zu Friedenau im Kreise Teltow, tarl Willigmann zu Charlottenburg, den pensionierten kisenhahnlokomotivführern Ernst Ackermann zu Kottbus und Emil Przyborowski zu Berlin, dem pensionierten kisenbahnstellwerksweichensteller Friedrich Otto zu Dessau, dem pensionierten Eisenbahnwagenwärter Hermann Kemnitz u Charlottenburg, dem bisherigen Eisenbahnschrankenwärter heorg Paulo zu Schleife im Kreise Rothenburg O.⸗L., dem bisherigen Kanzlelgehüfen Julius Wroblewski zu Berent, fieher in Karthaus, dem Hofverwalter Andreas ruͤning in Borne im Kreise Kalbe, dem Wirtschaftsmeier Wilhelm prätsch, dem Pferdeknecht Wilhelm Schubert, dem gutsnachtwächter August Runge, 5 zu Ernsthof im Kreise Oberbarnim, dem Schafmeister August Danne Klosterdorf in demselben Kreise, dem Schloßwächter erdinand Leberecht, dem Gartenarbeiter Wilhelm irlem, dem landwirtschaftlichen Arbeiter Friedr ich fischer, sämtlich zu Prötzel im Kreise Oberbarnim, dem dndwirtschaftlichen Arbeiter August Driesener und dem tsnachtwächter Albert Weilandt, beide zu Prädikow in demselben Kreise, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten ind bevollmächtigten Minister am Königlich griechischen Hofe Prinzen von Ratibor und Corvey behufs anderweiter stlicher dung von diesem Posten abzuberufen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: n die Marineschiffbaumeister Reimers und Pilatus zu grinebauräten für Schiffbau und
us die Marinebaufüͤhrer des Maschinenbaufaches Arnold und Goßner zu Marinemaschzinenbaumeistern zu ernennen,
dem Marinepfarrer Keßler den
pfarrer“ zu n und
den Marineoberlehrer, Professor Dr.
dem Reichsdienst mit Ende
Kärz 1906 zu
Seine Majestät der Kaiser haben A.
den Ober⸗ und Geheimen
Regierungstit
Direktion der Zölle und indirekten Steuernätl ich
zum Kaiserlichen Direktor der Verkehrssteuerteihh E JosP he
zu ernennen und
dem Regierungssekretär Franz die nachgesuchte Entlassung aus dem Diertz düegnn.e in Gnaden mit
leihung
des Charakters erteilen. 1G
Dem Kanzlerdragoman Konsulat in Jerusalem ist a vom 4. Mai 1870 in Verbin
6. Februar 1875 die Ermächtigung
tretung des Konsuls bürgerlich
Reichsangehörigen und Schuzgenossen, n z
deutschem Schutze lebenden
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von
722”p 884 75 a in der Fassung des etzes blatt S. 819 und des Abän (Reichsgesetzblatt S. 233) ist
1) der Kranken⸗ und Sterbeka macher und sonstigen gemw
in Hamburg,
Pensibhm
Drubba -. uf Grund detz dung mit 9
chweizer,
des Kranfen vom 10. Apr 2 rungsgesetzes vo
folgenden Krankenkassen: sse der Hamburger Schuh⸗ erblichen Arbeiter (E. H.)
2) der Kranken⸗ und Sterbekasse für Bäcker und ver⸗ wandte Berufsgenossen (E.
3) der Frauen⸗ und Mädchen⸗Unterstützun
heits⸗ und Sterbefällen (E. H.) 4) der Kranken⸗Unterstützungs⸗ Vereins der Privat⸗Beamten
von neuem die Bescheinigung erteilt Krankengeldes, des § 75 des Krankenversicherun
behaltlich der Höhe des
Berlin, den
23. März 1906 Der Reichskanzler.
in A
den
2
8
Im Auftrage: Caspar.
Beka n n
tmachung,
Stahl bei der
und unter Ver als Kaiserlichet echnungsrat zu
zübes Gesetzes vom ertetlt worden, in Ver⸗ gültige Wheschließungen von ssschlu
Üuzehmen und die chtn zu beurkunden.
—-—
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedi
tion den Deutschen Reichsanzeigers ““
und Königlich Prenßischen Staatsanzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
1906.
5
dadigst geruht:
— i. Els. saß⸗Lothringen
Goet in Metz g Reichslandes
1.“
em Kaiserlichen des Gesetzes
der unter
I1“
8
Mai 190
und beigedrucktem Königlichen
b.) in Hamburg,
skasse in Krank⸗ tona,
und Sterbekasse des (E. H.) in M.⸗Gladbach worden,
daß sie, vor⸗ Anforderungen
gsgesetzes genügen.
betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und
A. den belgisch
C. den bayerischen O D. den Orten des
Blankenrath, Büchenbeuren, Dachwi
feld, Hamm (Sieg), Kirchber weg ist eröffnet worden.
Die Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten 1) im Verkehr mit den Orten unter A je 3 ℳ,
rten: Mantel, N Reichstelegra
(Hunsrück), Neu 3 Funßr⸗
en Orten: Naninne, Waereghem,
B. den niederländischen Orten: Honselersdifk, de Lier,
ordendorf, phengebiets:
g, Eller (Mosel), Flammers⸗
haus am Renn⸗
für ein gewöhnliches beträgt: 1.
“
2) im Verkehr mit den Orten unter B je 2 ℳ, 3) im Verkehr mit den Orten unter C je 1 ℳ, unter D aufgeführten Orten Blankenrath und Büchenbeuren je 1 ℳ 50 ₰, übrigen Orten unter D je 1 ℳ
4) im Verkehr mit den
5) im Verkehr mit den Berlin C., den 24. Mär
z 1906.
Kaiserliche Oberpostdirektion.
11
Die auf den 14. Mai
mannsprüfung in Hambu rg
Monats verlegt worden.
Vorbeck.
d. J.
über das Inkrafttreten des
anberaumte Seesteuer⸗ ist auf den 21. desselben
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen expedierenden Se⸗
Rechnungsräten Kurzinna
Wund Rothe den
Geheimer Rechnungsrat sowie
dem Geheimen Sand den Charakter als Re
expedierenden chnungsrat zu verleihen.
8 8
kretären und Kalkulatoren,
Charakter als
Sekretär und Kalkulqtor
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generaldirektor der Firma Gebrüder Stumm, Theodor Zilliken in Neunkirchen den Charakter als Kom⸗ merzienrat zu verleihen.
““
8
Kirchengesetz, 1 betreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz 8 Hannover.
Vom 10. März 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. verordnen mit Zustimmung der Landessynode der evangelisch⸗ lutherischen Kirche der Provinz Hannover als Kirchengesetz für den Bereich der genannten Kirche, was folgt:
Die gemeinsame fäbxlich⸗ Feier des Reformationsfestes oll in allen evangelisch⸗lutherischen Kirchengemeinden der rovinz Hannover am 31. Oktober, sofern derselbe auf einen Sonntag fällt, sonst an dem Sonntage stattfinden, welcher auf den 31. Oktober folgt. 1“ 8E“ „Das Landeskonsistorium in Hannover wird mit der Aus⸗ führung dieses Gesetzes beauftragt. 3. Die Bestimmung des 21. für das Inkrafttreten dieses Gesetzes wird Königlicher Verordnung vorbehalten. 1 Urkundlich unter Unserer Hössteigenhandigen Unterschrift Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 10. 1.B 1906 L. S.) Wilhelm.
Verordnung
1 Kirchengesetzes vom
10. März 1906, betreffend die jährliche
formationsfeier in der evan elisch⸗lutherischen Kirche der Provinz bannbser.
Vom 12. März 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
1 Preußen ꝛc. verordnen in Gemäßheit des § 3 des Kirchengeseges nom 10. März 1906, betreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover, daß dieses Kirchengesetz mit dem 1. April 1906 in Kraft tritt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Wilhelmshaven, den 12. März 1906.
8 (L. S.) Wilhelm.
Studt
11““
—. Auf den Bericht vom 20. Februar d. J. will Ich der Stadt Düssel dorf das Enteignungsrech;d zur Entziehung und dauernden Beschränkung des für die Sochwasserre ulierung auf dem linken Rheinufer erforderlichen —— ver leihen. Der eingereichte Plan folgt zurück. “ Wilhelmehaven, den 12. März 1906. Wilhelm F.
von B. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
8 8
Der Königliche Hof legt Hoheit die Herzogin Wilhelm edezt sen von Preußen, die Trauer bis einschließlich den 1. April — an. Berlin, den 26. März 1906. Der Oderzeremontenmeister. Graf A. Eulendurg.
Ministerium der geistlichen, Unterrichte⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent in der medizinischen Fatuitat Gerber ist zum außerordenklichen Professor in wr ᷣ u,*& Fakultät und “
Buckeburg Heinrich Austermann zum Kressschulin in Bochum ernannt worden. „Professor“ delgelegt worden. 8
der Universität zu Königsberg i. Pr., Professor Dr. Pagul. der bisherige Direktor der höheren Dem Privatdozenten in der philosophif 8 . Untversität zu Bonn Dr. Walter Löd sst A