1906 / 124 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

des Staats sei, kann niemand schärfer auf dem Standpunkt der stehen als ich selbst. Ich halte das Schulaufsichtsrecht primäres Recht des Staats und schon um deswillen für nötig, damit der Staat gegen Aspirationen der Kirche geschützt ist, Halauf chts⸗

en, es wieder an sich Rektoren gegenwärtig haben, können von uns nicht als wirkliche Schulaufsichtsbefugnisse an⸗ von 1889 war zwar ein kleiner An⸗ schulaufsichtsbefugnisse zu übertragen, und es wurden deshalb die Rektoren der mehrklassigen Schulen nicht dem Kreisschulinspektor rogrammatische Ankündigung wurde im eit nicht innegehalten, in den BSg Erlassen , und schon im

„Fortan ist für jedes einzelne größere

Regierung für ein

und ihm die Möglichkeit bleibt, daß er, wenn die S organe das Recht nicht mit Energie wahrnehm ziehen kann. Aber die Befugnisse, welche die

erkannt werden. In dem Erla

lauf genommen, den Rektoren

dem „Ortsschulinspektor, unterstelt Aber diese er

sondern direkt

Laufe weicht der Minister Schritt fuͤr Schritt davon zurü Erlaß von 1892 heißt es: Schulsystem die Anstellung eines Hauptlehrers, für sechs⸗ und mehr⸗ klassige Schulen die Anste nng von Rektoren ins Auge zu fassen, und diesen ist im Sinne des Erlasses von 1889 eine angemessene Be⸗ fugnis SS. der Leitung des Schulsystems beizulegen’“ Und in der Dienstanweisung für die Rektoren, die im Erlaß von 1895 erwähnt ist, und die den Regierungen zur Nachachtung empfohlen ist, sindet man überall, d es nur um Leitungs befugnisse handelt. Nach keiner eüe ist den Rektoren irgendwelche Aufsichtsbefugnis beigelegt. Der Rektor hat auch keine Disziplinarbefugnis, er hat sich dafür immer an den Kreis⸗ BHAE“ zu wenden. Das einzig praktische Aufsichtsrecht hesteht darin, daß der Rektor nicht dem Ortsschulinspektor, direkt dem Kreisschulinspektor unterstellt ist. Dazu daß nach der Vorlage auch die Hauptlehrer aus⸗ schließlich vom Staate ernannt werden sollen, und bei diesen liegt es sonnenklar, daß sie, die dem Ortsschulinspektor unterstehen, lediglich mit Leitungsbefugnissen betraut sind. Die Motivierung, man müsse die Rektoren deshalb vom Staat ernennen lassen, weil sie Aufsichtsbefugnisse haben, scheint also etwas ex post ekommen zu sein. Der Ministerialdirektor meint, es sei bei diesem Gesetz an der Frage der Lehrerernennung nicht vorbei⸗ zukommen, weil die Frage einheitlich für alle Schulstellen in der Monarchie zu regeln sei. Ich kann in einer differentiellen Behandlung der Schulstellen kein großes Unglück sehen, namentlich da seit einem Jahrhundert kein Bedürfnis zu einer Gleich⸗ macherei gewesen ist. Die zentralistische Auffassung, daß diese Materie gleichmäßig ohne Rücksicht auf provinzielle Eigentümli . keiten und auf die Gewohnheiten der Gemeinden zu regeln sei, i durchaus nicht nötig. Wo die Verhältnisse sich 4. gleich 8 mag eine gewisse Gleichmäßigkeit eintreten. Nun haben wir die Instanz des Seer. in ts eingeführt, und das kann unter Umständen für die Gemeinden ungünstiger sein, denn sobald nur ein Erkenntnis des Oberverwaltungs erichte vorliegt, hat der Sstaat einen guten Rechtsboden für sich, aber wir halten es doch für besser, eine unabhängige Instanz zu schaffen, welche streitige Fragen zum Austrag bringt, als daß der Anschein ministerieller Willkür erweckt wird. Der Minister hat sich mehr als einmal als Freund der Selbstverwaltung bekannt, darum können wir es ihm zuversichtlich überlassen, wie weit er von seinem vermeintlichen Recht Gebrauch macht. Es ist ein sehr zartes Ding, bestehende Rechte rückwärts zu revidieren, und wir haben die feste Zuversicht, daß der Minister mit großer Reserve seine Rechte wahrnehmen wird. Dem Abg. Se bin ich dankbar für seine wohlwollende Auffassung, mit der er in unserem Antrage die Möglichkeit der Ver⸗ ständigung sieht. Die Konservativen sind in der Lehrer⸗ anstellung sehr weit entgegengekommen; diese Frage ist unter Mit⸗ wirkung der Konservativen zur Zufriedenheit meiner Freunde geregelt. Ich hätte nur gewünscht, daß die Konservativen auch bei der Rektoren⸗ anstellung von Anfang an uns an die Hand gegangen wären. Herr Irmer bemängelt die scharfen Ausdrücke. Wenn aber bestehende Rechte durch das Gesetz beseitigt werden, so erscheint das doch als ein ziemlich tiefer Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht. Wenn wir über diesen Eingriff gesprochen haben, so soll das aber nicht bedeuten, daß eine Entrechtung der Städte beabsichtigt gewesen sei. Herr Irmer wünscht zum Ausdruck zu bringen, daß es sich in unserem Antrage nur um ein Provisorium handelt. Ich habe nichts dagegen, wenn es so ausgelegt wird, wie es ausgelegt werden muß. Bei solchen Biestimmungen wird es sich immer um ein gewisses Provisorium handeln. an hat mit Recht bedauert, daß unser ganzes Schulrecht sich nicht im Wege der Gesetzgebung, sondern der 5 Verordnung entwickelt hat. Das ist in vielen Fällen außerordentlich zu beklagen. Aber gerade in der ntwicklung des Rektorensystems ist die Unterrichtsverwaltung Schritt für Schritt tastend im Verordnungswege vorgegangen und hat dadurch die sevig⸗ Form der Volksschule gefunden. Diese Dinge befinden sich also außerordentlich in Fluß. Wie lange diese Be⸗ stimmungen also zu gelten haben, können wir noch nicht übersehen. Es wird vielleicht dreißig Jahre der ,8 sein, namentlich dann, wenn die Rektoren zu wirklichen Schulaufsichtsbeamten geworden sind. Bitss dahin wird die Bestimmung provisorisch sein. Soll das zum Ausdruck gebracht werden, so sind meine Freunde damit einverstanden. Die Umgrenzung der geeigneten Personen in unserem Antrage soll nur ein Versuch sein, und wir sind einverstanden damit, wenn eine bessere Formulierung gefunden wird. Was die Ausführungen des Abg. Cassel betrifft, so hat der anfangs bei den großen Kommunalverwaltungen mit Recht Beanstandung gefunden. Durch das Zusammenarbeiten in der Kommission ist aber von den Gründen für die Beanstandung so gut wie nichts übrig geblieben. Wir hoffen, daß jetzt auch der letzte Stein des Anstoßes beseitigt wird, und daß schließlich auch die großen Kommunalverwaltungen, ie sich große Verdienste um das Schulwesen erworben haben, 8 vgs werden, daß dieses Gesetz auch manches Wertvolle ringt. 1 Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Der Minister hat in scharfer Weise gegen meine Aeußerungen polemisiert, die ich gestern getan haben soll Heen „Der Minister hat einmal die Lehrer als Atbheisten und Sozialisten bezeichnet. Diese Worte finden sich im unkorrigierten Stenogramm 858 Ich habe nur den Inhalt einer Zeitungs⸗ notiz wiedergegeben, dann habe ich gesagt: Ich will an⸗ nehmen, daß sich die Dinge anders verhalten, aber wenn sie sich so verhalten haben, so muß ich mit allem Nachdruck einen derartig schweren Vorwurf Haswetsen Nicht einen Angriff auf den Minister enthielten meine Worte, sondern ich wünschte Auf⸗ klärung über das, was durch die Presse verbreitet ist. Ich be⸗ auere, daß der Minister, ehe er seinen Vorwurf erhob, nicht Einsicht in das unkorrigierte Stenogramm meiner Rede genommen haäat. Das ist sonst die Gepflogenheit. Wie meine Worte aufzufassen waren, ergibt sich aus meiner weiteren Aeußerung: „Die de Hess⸗

8 sondern

8 kommt,

Lehrer würden dankbar sein für eine Aufklärung, daß die Presse⸗ mitteilungen nicht richtig sind.. Ich bin dankbar, daß der Minister mit Entrüstung von sich wies, eine solche Aeußerung getan zu haben, ich wäre ihm noch dankbarer, wenn er sein Vertrauen zu den Lehrern heute wiederholte, das er damals aussprach, als noch Ministerialdirektor Kügler an seiner Seite war. Auch eine Mitteilung von mir über den Fall Nickel soll vollkommen aus der Luft gegriffen sein. Ich habe mich damals auf einen amtlichen Bericht berufen. Es hat sich nur ergeben, daß es sich nicht um einen Bericht an das Kultus⸗ ministerium, sondern an das Landwirtschaftsministerium handelte. Der Minister verlangt den Nachwels, daß Lehrer ungerecht von reisschulinspektoren behandelt worden sind. Die Herren von der

ir bei der Beratung des Kultusetats wiederholt

as Wort abgeschnitten, als ich solche Fälle zur Sprache bringen ollte. In seinen Akten wird der Minister mehrere Dutzende von ällen finden, wo Streitigkeiten vorgekommen sind, ohne daß eine Schuld der Lehrer vorlag. Warum lassen der Minister und das Kultusministerium Wochen und Monate verstreichen, ehe sie solche Zeitungsnachrichten richtig stellen? Der Minister erklärt, zu vornehm zu ein, um auf alles zu antworten, aber es gibt auch Fälle, wo solche Vor⸗ ehmheit nicht angebracht ist, nämlich da, wo es sich nicht um eine Person

handelt, sondern um viele Tausende von Lehrern. Die Lehrer haben ein Interesse daran, daß sie nicht herabgesetzt werden durch Zeitungs⸗ notizen, die nicht richtig sind. Der Minister deutete an, daß ich die Absicht hätte, die Lehrerschaft einer bestimmten Partei⸗ richtung zuzuwenden. Bisher war es in diesem Hause nicht Sitte, einem politischen Gegner Motive unterzuschieben, zu denen er sich nicht bekennt. Wir haben alle das Bestreben, das Beste für den Staat und die Schule zu erreichen. Aber verschiedene Welt⸗ anschauungen wollen auf verschiedonen Wegen zum Ziele gelangen. Wir erkennen von der Rechten an, daß sie nur das Beste des Staates 8 85 Schule will, aber wir verlangen dieselbe Anerkennung auch ür uns.

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt: Ich habe bei Wiedergabe der Aeußerungen des Herrn Abg. Kopsch lediglich das wiedergegeben, was ich am vergangenen Tage gehört habe. Außerdem beruse ich mich auf eine Korrespondenz in einem politischen, dem Herrn Abgeordneten sehr nahestehenden Blatt, wo genau die Aeußerung so wiedergegeben ist, wie ich sie heute dem Hause darzulegen die Ehre hatte. (Zuruf links: Stenogramm!) Das Stenogramm ändert an der Tatsache nichts. (Lachen links.) Welche Motive der Herr Abgeordnete für seine Aeußerung an⸗ führt, das ist seine Sache. Sie werden mir nicht die Befugnis be⸗ streiten, daß ich meinerseits aus den Vorwürfen, die mir gestern gemacht sind, die nötigen Konsequenzen ziehe. Im übrigen bedauere ich, vom Herrn Abg. Kopsch eine Belehrung darüber, daß die Vor⸗ nehmheit der Auffassung gegenüber solchen Angriffen etwaige Nach⸗ teile haben könne, nicht entgegennehmen zu können. Ich bleibe dabei, daß ich am besten handle, wenn ich all den elenden und gemeinen Klatsch, der so vielfach über mich verbreitet wird, einfach ignoriere. (Bravol rechts.) u“ Damit schließt die Diskussion. In der Abstimmung werden alle freisinnigen Anträge ab⸗ elehnt und ebenso der von dieser Seite beantragte § 40 a. er nationalliberale Antrag zu § 40 wird durch Auszählung des Hauses mit 150 gegen 111 Stimmen abgelehnt; dafür stimmen Nationalliberale, Freisinnige und Freikonservative, dagegen Zentrum und Konservative. Der § 40 in der Fassung der Kommission wird sodann allein mit den Stimmen des Zentrums und der Konservativen angenommen.

Im 51 wird bestimmt, daß die Aufhebung öffentlicher Volksschulen der Genehmigung des Unterrichtsministers bedürfe oder auf dessen Anordnung erfolge.

Abg. Cassel (fr. Volksp.) begründet einen Antrag, durch den es ausgeschlossen werden soll, daß der Minister die Aufhebung einer öffentlichen Volksschule anordnen könne; es könnten sonst Sculen⸗ die der Aufsichtsbehörde nicht passen, ohne weiteres aufgehoben

werden. Minister der geistlichen, tudt:

angelegenheiten Dr. Meine Herren! Es wird durch die Vorlage durchaus nicht

neues Recht geschaffen, sondern eine ganz selbstverständliche Befugnis der Unterrichtsverwaltung aufrecht erhalten, welche sich auf § 18 der Regierungsinstruktion gründet und von dem Oberverwaltungsgericht auch als zu Recht bestehend anerkannt worden ist.

Der Antrag Cassel wird abgelehnt und § 51 unverändert angenommen.

§ 56 bestimmt: „Auf die Provinzen Westpreußen und Posen findet dieses Gesetz keine ö

Die Abg. von Wentzel (kons.), Viereck (freikons.) u. Gen. (darunter auch Nationalliberale) beantragen hierzu:

„In Anbetracht dessen, daß auch in den Provinzen Posen und Westpreußen große Härten und Ungleichheiten bei Aufbringung der Schullasten bestehen, wird die Königliche Staatsregierung auf⸗ gefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Schulunterhaltung in den Provinzen in gerechter Weise egälth and die dortigen besonderen nationalen Schwierigkeiten erü gt.“

Abg. von Wentzel bittet um Annahme des Antrags, da gerade in dem östlichen Teil der Monarchie den Gemeinden besonders hohe Schullasten aufgebürdet seien.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Meine Landsleute haben sich bisher an der zweiten Beratung dieses 88. nicht beteiligt, weil durch den § 56 unsere Heimatprovinz und Westpreußen ausgenommen werden soll. Aber auch bei uns ist der Wunsch allgemein, das Geltungsbereich des Gesetzes auf diese Provinzen auszudehnen, die entgegen der Verfassung hier wieder in eine Ausnahmestellung ge⸗ drängt sind. Seit Jahrzehnten wird unsere Bevölkerung mit Aus⸗ nahmegesetzen heimgesucht, besonders auf dem Gebiet der Schule. Da kann man sich nicht wundern, daß eine gewisse nationale Spannung entsteht. Wenn wohlerworbene Rechte der Bevölkerung gewahrt werden sollen, so stehen doch die natürlichen Rechte und unter ihnen das natürlichste auf den Gebrauch der Muttersprache noc boöher. Wtr wollen Volksschulen, in denen die Sprache des Volkes zugelassen ist.

Viereck (fr. kons.): Wir in der Provinz Posen müssen dringend wünschen, daß das, was von diesem Gesetz für uns anwendbar ist, soband als möglich Gesetz wird.

Abg. von Conradfr. kons.) weist an der Hand einzelner Beispiele auf die drückenden Schullasten der Gemeinden und Gutsbezirke in Westpreußen hin und bittet, daß nach dem Antrage die Regierung möglichst noch in diesem Jahre einen Gesetzentwurf vorlegen möge.

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vag.) bemerkt, daf man sich ja allerseits einig sei über die großen Schwierigkeiten, die für die Schul⸗ unterhaltung besonders im Osten beständen. Da aber das vor⸗ liegende Gesetz keine Segnungen für die Entwicklung der Volksschule überhaupt bringen werde, so könne er dem Antrage nicht zustimmen. Jedenfalls habe sich die Simultanschule im Osten einzig und allein bewährt, um einen Ausgleich zwischen den Gegensätzen der Konfessionalität und Nationalität zu

affen. Abg. Schmedding (Zentr.) nimmt Bezug auf die vom Abg. Dr. Porsch bei Eelegenheit der ersten Lesung dieses Gesetzes ab⸗ Fesben⸗ Erklärung; das Zentrum werde auch heute nicht für diesen ntrag stimmen können.

Minister der geistlichen, angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Jazdzewski hat die Ver⸗ fassungsfrage wieder gestreift, und da darf ich mich auf die kurze Er⸗ klärung beschränken, daß Art. 26 der Verfassung sowohl in seinem bisherigen Wortlaut wie in demjenigen Worlaut, wie ihn der dem Hause vorliegende Antrag in Aussicht nimmt, eine gesetzliche Regelung des gesamten Unterrich'swesens verlangt. Mit diesem Verlangen aber hat meiner Ansicht nach die Verfassung unmöglich den Gesetzgeber für alle Zukunft dahin binden können, daß eine gewissermaßen schablonenmäßige Gesetzgebung für die ganze Monarchie Platz greifen und unter allen Umständen alle Landesteile den gleichen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Volksschule usw. erhalten müßten. Man wird also ohne weiteres anerkennen

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

geschehen —, daß der Gesetzgeber vollkommen berechtigt ist, je nach

müssen es ist dies tatsächlich auch in verschiedenen Einzelgesetzen

Lage der Verhältnisse gewisse Landesteile von der gesetzlichen Regelung, die in den übrigen Teilen der Monarchie Anwendung finden soll, aus⸗ zuschließen. Diesen Standpunkt hat auch die Kommission anerkannt, und deswegen glaube ich, mit diesen kurzen Andeutungen den Gegen⸗ stand verlassen zu sollen.

Was Westpreußen und Posen anlangt, so sind dis gegenwärtigen Verhältnisse nicht dazu angetan, um eine Gemeinschaft herbeizuführen, wie sie das neue Gesetz in der Verwaltung der Schulen vorsieht. Ich beschränke mich auf die Bemerkung, daß noch in keiner Zeit von der nationalpolnischen Presse des In⸗ und Auslandes und in der Vereins⸗ agitation mit solcher Deutlichkeit auf die völlige Loslösung des polnischen Elements von dem deutschen in allen Be⸗ ziehungen des öffentlichen Lebens hingewirkt ist wie gerade jetzt. Es ist dadurch eine Stimmung hervorgerufen, die meiner Ansicht nach eine gedeihliche, gemeinsame Mitwirkung, wie sie in den kommunalen Körperschaften auf dem wichtigen Gebiet der Volksschule vorausgesetzt wird, nicht als segensreich erscheinen läßt. Infolgedessen mußte die Regierung davon Abstand nehmen, die beiden Landesteile mit in dieses Gesetzgebungswerk einzubegreifen. Das ist auch seitens der Kommission in ihrer weit überwiegenden Mehrheit als zutreffend anerkannt worden.

Im übrigen bedauert die Königliche Staatsregierung, daß die Verhältnisse nicht danach angetan sind, jetzt schon mit gewiffen gesetz⸗ geberischen Sondermaßnahmen vorzugehen; das wird sich nach Abschluß des Gesetzes hoffentlich besser übersehen lassen. Sollte die Möglichkeit geboten sein, einzelne Vorschriften des Gesetzes auf die eine oder andere der beiden Provinzen zu übertragen, so wird die Königliche Staatsregierung gern in eine Prüfung dieser Frage eintreten und zutreffenden Falles das Weitere veranlassen. Aber nach wie vor wird die Königliche Staatsregierung darauf Bedacht nehmen, den beiden Provinzen in tunlichst weitem Umfange Beihilfen zur Hebung des Volksschulwesens zu gewähren. Es geschieht dies bekanntlich in stetig zunehmendem Maße. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß der Durchschnitt der staatlichen Unterstützungen, welche den beiden Pro⸗ vinzen Posen und Westpreußen zu teil werden, die Unterstützungen und Beihilfen für die anderen Provinzen oft um das Mehrfache übersteigt. Auch der diesjährige Etat weist im Extraordinarium, ab⸗ gesehen von nicht weniger als ¾ Millionen Mark für außerordentliche Präparandenkurse in Posen und Westpreußen, noch 1 ½ Millionen Mark als besondere Beihilfen für Volksschulbauten in den gedachten Landes⸗ teilen auf. An weitgehender Fürsorge der Königlichen Staatsregierung für die jetzt von dem Gesetzgebungswerk noch ausgeschlossenen Pro⸗ vinzen fehlt es also nicht.

Abg. Dr. von Jazdzewski: beha ̃ 3 Wolc a, bs 5 d221d,e,2ebe⸗ vose el und in eree zirka 190 besitzen, gerade erst die nationalen Gegensätze verschärft haben. Ich gebe dem Herrn Minister zu, daß in der Provinz Posen scharfe nationale Gegensätze vor⸗

handen sind; aber diese sind erst durch den Ostmarkenverein hervor⸗ gerufen worden.

Minister der 5,5 Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt:

Ich vermag die von dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski ge⸗ wünschte Zustimmung zu seinen Ausführungen nicht auszusprechen. Ich versage es mir, die sogenannte Schuldfrage hier noch einmal zu erörtern. Das ist so vielfach geschehen, daß ich mich dessen glaube enthalten zu können. Es würde meiner Ansicht nach im gegenwärtigen Augenblick auch nicht wohlgetan sein, sich darüber noch in lange Aus⸗ einandersetzungen einzulassen. (Sehr richtig! rechts.) Ich wollte mich nur noch gegen eine Behauptung des Herrn Abg. von Jazdzewski wenden, als ob die Simultanschulen in erster Reihe den Zweck ver⸗ folgten, die polnische Bevölkerung zu germanisieren. Nein, meine Herren, der wesentliche Zweck der Simultanschulen in Posen und Westpreußen ist der, die leider stetig zunehmende Polonisierung der deutschen Katholiken zu verhindern. (Sehr richtig! Bravo!)

Darauf wird der § 56 mit dem Antrag von Wentzel an⸗ genommen.

§ 57 bestimmt, daß das Gesetz mit dem 1. April 1907 in Kraft treten soll.

seb Abg. Pallaske (kons.) beantragt, dafür den 1. April 1908 zu etzen. Mein Antrag hat inzwischen auch die An⸗

Abg. Pallaske: erkennung meiner politischen Freunde gefunden. Bei seiner Einbringung mußte mit der Wahrscheinlichkeit gerechnet werden, daß das Gesetz erst im Herbst dieses Jahres, ja erst im Spätherbst verabschiedet würde und sonach zu wenig Zeit für die Vorbereitung seiner Be⸗ stimmungen bleiben würde. Dieses Bedenken wird ja nun hinfällig. Aber unsere weiteren Bedenken, die 2 dem Antrag geführt haben, sind nicht gemindert worden. Der § 57 bestimmt in seinem Wortlaut weiter, daß schen vor dem 1. April 1907 mit der Bildung der Schul⸗ verbände und ihrer Organe und mit der Regelung der Vermögens⸗ verhältnisse so vorzugehen sei, daß die Schulverbände die aus diesem Gesetz sich ergebenden Rechte und Pflichten am 1. April 1907 übernehmen können. Die Einleitung dieser Maßnahmen welche an sich schon eine längere Zeit als die bis zum 1. April 1907 889 meiner Erfahrung in An⸗ spruch nehmen wird, wird von Streitigkeiten begleitet sein, die durch ein geordnetes Verfahren erst ihre Erledigung finden müssen. Nach dem 8„ müssen sich die Behörden mit den bisherigen Trägern der ullasten ins Einvernehmen setzen, um die Be⸗ stimmungen des neuen Gesetzes durchzuführen. Das wird alles längere Zeit dauern als hier vorgesehen ist. Der Regierung wird trotzdem nicht die Möglichkeit genommen, mit den Vorbereitungen rechtze beginnen zu können; denn die Verfassung bestimmt, daß ein Gesetz mit 5 1v in der Gesetzsammlung unwiderruflich Gesetz geworden ist.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Ich bitte, den Antrag abzulehnen. Die Publikation des Gesetzes wird im Juli erfolgen können, dann sind noch neun Monate bis zum Inkrafttreien des Gesetzes; bis dahin werden sich die Vorbereitungen erledigen lassen. Es ist eine alte Erfahrung, daß, wenn wir das Inkrafttreten zu lange hinausschieben, nur langsam und schlecht gearbeitet wird, während bei kürzerem Termin schnell und gut gearbeitet wird. Wenn wir die Sache bis 1908 hinausschieben, verkürzen wir die Schulunterhaltung um 12 Mill. Mark, die wir dem Staate für das eine Jahr einfach schehen. Der Finanzminister wird sie ja allerdings gern ad saccum behalten, aber die Schulunterhaltungspflichtigen müssen so bald wie möglich in den Besitz dieser Mittel kommen. Die Revision des Lehrerbesoldungs⸗ gesetzes darf nicht verzögert werden; wir haben beantragt, unmittelbar nach dem Erlaß dieses Gesetzes mit den Vorbereitungen dazu vor⸗ zugehen. Die Finanzverwaltung wird sich aber nicht eher dazu ent⸗ schließen, als bis das Gesetz über die Schulunterhaltung zur Durch⸗ führung gekommen ist.

Abg. Dr. Friedberg meint, daß keine Veranlassung zu dem Antrage vorliege; etwas anderes sei es, wenn die Regierung ihrerseits erkläre, daß sie die Vorbereitung des Gesetzes nicht bis zum nächsten Jahre durchführen könne; solange diese Erklärung nicht abgegeben sei, würden seine Freunde gegen den Antrag stimmen und der eqees überlassen, zu beurteilen, was sie bis zum 1. April nächsten Jahres

leisten könne.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Ja, meine Herren, die Unterrichtsverwaltung ist ursprünglich von

n Zoraussetzung ausgegangen, daß der Abschluß des Gesetzes etwas

nscher hier und demnächst auch im Herrenhause sich vollziehen würde,

ils es nun tatsächlich in Aussicht steht. Demzufolge ist die Lage die den, daß die Ausführungsvorschriften auch erst zu einem späteren

in zum Abschlusse gelangen können. Die Unterrichtsverwaltung han deshalb die Verantwortung dafür, daß schon zum 1. April sten Jahres die umfassenden Vorbereitungen für die Durchführung deses Gesetzes so abgeschlossen sein können, daß auch die Gemeinde⸗ tungen ohne weiteres in die Aufgaben eintreten können, die jetzt

neu an sie herantreten, nicht übernehmen. (Hört, hört!) Demzufolge nuß die Königliche Staatsregierung an dem Gedanken nunmehr ten, daß der Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes bis zum

1 April 1908 hinausgeschoben wird. An sich sind wohl manche Be⸗

denken gegen die Hinausschiebung dieses Termins geltend zu machen,

cher die Königliche Staatsregierung glaubt daran festhalten zu nässen, daß nun die Voraussetzungen, unter denen das Gesetz mit dem 1. April 1907, wie ursprünglich in Aussicht genommen, in Kraft neten soll, nicht mehr gegeben sind. Im übrigen können die Herren besichert sein, daß nach wie vor die Königliche Staatsregierung darauf

nehmen wird, den in ihren Anträgen enthaltenen Wünschen misprechend in die Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes ohne Verzug inzutreten. Ich habe schon bei früheren Gelegenheiten darauf auf⸗ werksam gemacht, daß ein gesetzgeberisches Vorgehen in bezug auf die

Lhrerbesoldung und eine einheitliche Regelung dieser Materie von

dem Inkrafttreten des Gesetzes abhängig gemacht werden

nuß. Es läßt sich nicht ohne weiteres übersehen, welche

Feolgen die Verschiebung der ganzen gesetzlichen Regelung

auf den Kommunaletat haben werden und wie sich

demzufolge die staatlichen Unterstützungen, Beihilfen und Verpfiich⸗ zungen gestalten werden. Ich bin, wie ich wiederholen möchte, nicht

i der Lage, die Bestimmung, die jetzt in dem Entwurf dahin vor⸗

gesehen ist, daß mit dem 1. April des nächsten Jahres dieses Gesetz

schon in Kraft traten soll, aufrecht zu erhalten, stelle vielmehr namens der Königlichen Staatsregierung anheim, den Termin des Inkraft⸗ n 1. I 1908 zu verschieben.

Ha-n a m bixr. g (Zeutr.) vsche⸗ daß seine Freunde von vorn⸗

herein die Ansicht gehabt hätten, daß die Uebertragung der Vermögens⸗

verhältnisse von den Sozietäten auf die Gemeinden sich so umfassend gestalten werde, daß es nicht möglich sein werde, das Gesetz schon

1907 in Kraft treten zu lassen. Zu befürchten sei nicht, daß

durch die auch die Regelung der Lehrerbesoldung

vmügert eges riedberg erklärt, c seine Freunde nach der Er⸗

Närung des Ministers für den Antrag Pallaske stimmen werden.

Der Antrag Pallaske wird mit großer Mehrheit ange⸗ nommen F in dieser Fassung der § 57. Damit ist die zweite

Lesung erledigt. b 1 G. folgt die Beratung der dazu beantragten Resolutionen.

bg. ling beantragt: des r zu ersuchen, baldmöglichst eine gesetzliche Neu⸗ ordnung des Privatschulwesens in betreff der Vor⸗ aussetzungen für die Seichtang hen Privatschulen sowie der Stellung der Privatschullehrer herbeizuführen.“ b Die 75. Freiherr von Zedlitz und Neukirch,

Schiffer (n 3 und Gen. beantragen:

„die Reglerung zu ersuchen, dem Landtage baldigst einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch den die staatliche Schulverwaltung nach den für die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung maßgebenden Grundsätzen möglichster Dezentralisation und Mit⸗ wirkung von Organen der Selbftverwaltung sowie wirksamer Rechts⸗ kontrolle umgestaltet wird.“ G

Die Abgg. Fücber von Zedlitz und Neukirch und

Schif eantragen ferner:

Schiffen b.hehe zu ersuchen, unter Bereitstellung der dazu er⸗ forderlichen Staatsmittel ohne Verzug in eine Revision des Lehrerbesoldungssetzes zu dem Zwecke einzutreten, durch Festsetzung Fotmmlicher Grundgehälter und 5 1 sowie durch Eröffnung einer Laufbahn im Schuldienste für alle Lehrer die gegenwärtig im Lehrerbesoldungswesen bestehenden Mißstände und ungerechten Ungleichheiten zu beseitigen.“

Die Abgg. Winckler und Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) beantragen, in dem letzteren Antrage statt „ohne Verzug“ zu sagen: „unmittelbar nach Erlaß des Schul⸗ unterhaltungsgesetzes.“

Die Abgg. Dr. Porsch (Zentr.) und Gen. beantragen für die letztere Resolution folgende Fassung:

„die Regierung zu ersuchen, unmittelbar nach Erlaß des Volksschulgesetzes mit Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der einzelnen Landesteile und unter Bereitstellung der dazu er⸗ forderlichen Staatsmittel in eine Revision des Lehrer⸗ besoldungsgesetzes einzutreten, namentlich in der Richtung, deß die Mindestsätze des Grundgehalts, und der Alterszulagen er⸗

heblich erhöht werden.“

Abg. Gyßling (fr. Volkep.): Das Privatschulwesen ist bisher noch anc. gese

worden, es unterliegt der administrativen Gesetzentwurf sah die Regelung desselben vor, die Vorlage aber nicht. Wir wollen die Streitfrage, nach welcher Richtung die Regelung gehen soll, heute ganz ausscheiden, aber es ist eines Rechtsstaats nicht würdig, daß diese wichtige Frage unerledigt bleibt. Gänzlich verbieten kann man die Privatschulen nicht, das hat auch der damalige Kultusminister Graf Zedlitz ausdrücklich anerkannt; und er hat sich ferner dahin ausgesprochen, daß er eine Gefahr in dem Privatschulwesen nicht erblicken könne, daß vielmehr die vent. chen Privatschulen den öffentlichen Volksschulen würdig zur Seit ben. Die Privatschulen mit dem Ziele der Voltsschule sind auch nicht ckgegangen, sondern haben sich, wenn auch nur in geringem aße, vermehrt. Die wesentlichste Bedeutung hat das Privatschul⸗ wesen in den Winterschulen und den höheren Nädchenschulen. Es ist erforderlich, den Weg des privaten Unterrichts offenzuhalten, um die Eltern vor wirklicher oder vermeintlicher Willkür zu schützen. ierher gehört auch die Frage der Hauslehrer und Hauslehrerinnen. an hak sich allgemein gewundert über die Verfügung der Liegnitzer egierung, die von den Hauslehrern eine polizeiliche Bestätigung der Fleckenlosigkeit ihres sittlichen und politischen Wandels verlangte. Den Gastwirten wird eine dauernde Konzession erteilt, die Hauslehrer bekommen einen Erlaubnisschein nur für ein Jahr. Nur noch die Hausierer erhalten jährliche Erlaubnisscheine. Die Hauslehrer unterliegen vollkommen dem diskretionären Ermessen der Schulaufsichtsbehörde, es gibt für sie nicht einmal ein Disziplinar⸗ verfahren. Für die Privatschulen muß ferner die Bedürfnisfrage geprüft werden. Ich bitte Sie dringend, unserer so allgemein ge⸗ jaßten Resolution im Interesse des Staats und der Schule zuzu⸗

stimmen. t d Neukirch (frkons.): Ich 1 .Freiherr von Zedlitz un

lich geregelt Regelung. In Zedlitzsche

bg

Sie, den Antrag Gyßling abzulehnen. wo wir einmüti⸗ ”8 ufgabe erledigen, wieder eine neue Streitfrage in die e; hineinzutragen. Die Unter⸗ richtsverwaltung wird so wie ’v schon jetzt alle Hände voll zu n haben. Dagegen bitte ich, unsere Anträge anzunehmen. Die Schule wird verwaltet vom grünen Tisch; in den Ver⸗ handlungen über das Schulunterhaltungsgesetz ist die veraltete

Organisation unserer Schulverwaltung Schritt für Schritt als 8” üe⸗ msele empfunden worden. Das Bedürfnis, die Schulverwaltung einzuordnen in die moderne Organisation unserer übrigen Staatsverwaltung, und sie in Verbindung mit der Selbstverwaltung zu bringen, ist in der Tat ein dringendes. Zum Nutzen unserer Schule und unseres Staats wird es sein, wenn Sie den Antrag annehmen, uüm den Grundsatz der Dezentrali⸗ sation und der wirklichen Rechtskontrolle zum Durchbruch zu bringen. In unserem zweiten Antrage nehmen wir die Abänderung der Abgg. Winckler⸗Heydebrand auf. Es bedarf keines Beweises mehr, daß eine Reform des Lehrerbesoldungsgesetzes notwendig ist. Nachdem wir jetzt das Schulunterhaltungsgesetz gemacht haben, müssen wir die Regierung an diese Aufgabe erinnern. Die Besoldung der Lehrer auf dem Lande und in den kleinen Städten muß gleichfalls auskömmlich gemacht werden, wie es das heutige Leben verlangt. Das bisherige Grundgehalt kann nicht mehr als die geeignete Grund⸗ lage für die Lehrerbesoldung angesehen werden. Auch den Gedanken der Eröffnung einer Laufbahn für alle Lehrer möchte ich Ihnen warm ans Herz legen. Der Zentrumsantrag enthält diese Anregung nicht, ich bitte daher unseren Antrag anzunehmen. Da das Schul⸗ unterhaltungsgesetz erst 1908 in Kraft treten soll, bitte ich die Regierung dringend, im nächsten Jahre schon die Vorbereitung für die Reform der Lehrerbesoldung zu treffen.

Abg. Cassel ffr. Volksp.): Dem Antrag Zedlitz wegen der Lehrer⸗ besoldung kann ich zustimmen, ich kann mich auch der Begründung des Abg. von Zedlitz bis auf einen Punkt anschließen. Dieser Punkt ist, daß ich nicht glaube, daß durch das Inkrafttreten des rterbc gesetzes die Lehrerbesoldungsfrage um ein ganzes Jahr hinausgeschoben werden wird. Wir werden auch für die andere Resolution des Abg. von Zedlitz bezüglich der Organisation der Schulverwaltung stimmen. Wir können es namentlich nur mit Freuden begrüßen, wenn auch von anderen Parteien die Verbindung der Schulverwaltung mit der Selbstverwaltung gewünscht wird. Mit Genugtuung kann ich sagen, daß unsere Ausführungen darüber bei dem e baltnc gse⸗ bei den anderen Parteien einen gewissen Widerhall gefunden haben. Ich bedaure nur, daß Herr von Zedlitz den Antrag Gvyßling abgelehnt hat. Es ist kein Grund dagegen, daß die Unterrichtsverwaltung nicht auch n die Aufgabe der Regelung des Privatschulwesens über⸗ nehmen könnte.

1 Abg. Winckler (kons.): Unter den Aufgaben der Schulverwaltung müssen wir jedenfalls diejenigen vorläufig „die am wenigsten dringlich sind, und das ist die Regelung des Privatschulwesens. Wir stimmen daher gegen den Antrag Gyßling, aber wir stimmen für den Antrag Zedlitz⸗Schiffer, weil wir der Regierung unterbreiten wollen, ob nicht eine Fehnch. Regelung der Organisation der Schulverwaltung angebracht ist. Es sind wiederholt Klagen über die Organisation der Schulbehörde laut geworden. Auch wir sind mit der Art und Weise, wie die Schulabteilungen der Regierung organisiert sind, und wie sie den Beteiligten nicht einverstanden. Der Grund der Klagen darüber liegt nicht in den Personen, sondern in der Organisation der Behörde. Ich habe schon vor mehreren Jahren über diese Frage namens meiner Freunde gesprochen. Wir müssen jetzt für die Mitwirkung der Selbstverwaltung und für eine Rechtskontrolle auf dem Gebiete des Schulwesens sorgen Die Kon⸗ equenz der Kommunalisierung der Schulverwaltung ist, daß auch die seaucnlce Schulverwaltung reformiert wird. Der Zustimmung der anderen Redner zu dem Antrage der Lehrerbesoldung freue ich mich, eine Verzögerung braucht aber nicht einzutreten, denn wir haben in unserem Antrage ausdrücklich gesagt: unmittelbar nach Erlaß des Schulunterhaltungsgese Die Voraussetzung der Regelung der v ist allerdings das Zustandekommen des Schul⸗ unterhaltungsgesetzes. z

Abg. &. isher. (nl.): Auch meine Freunde können nicht für den Antrag Gyßling eintreten. Wir halten es nicht für angebracht, von der Regierung bei diesem Gesetz die Regelung einer Materie zu verlangen, die mit dem Schulunterhaltungsgesetz doch nur sehr lockeren Zusammenhang hat. Wir müssen hier alles ausscheiden, was nicht innerlich oder politisch damit in Zusammenhang steht. Gerade jetzt ist der Moment am wenigsten dazu angetan, wo wir gesehen haben, wie schwierig es ist, ein Spezialgebiet unter Dach zu bringen. Zu den Resolutionen des Abg. von Zedlitz nehmen wir einen anderen Standpunkt ein. Sowohl die Lehrerbesoldung wie die Schulverwaltung stehen beinahe organisch mit der Schulunterhaltung im Zusammenhange. Wiederholt ist bei diesem Gesetz erörtert worden, daß die Ausgestaltung desselben durch eine neue Organi⸗ der Schulverwaltung gefördert werden könnte. Sachlich kann

ch mich den Ausführungen des Abg. von Zedlitz nur anschließen unter dem Vorbehalt, daß der Regierung freie Hand gegeben wird für die Durchführung des Antrages. Wenn das ganze Haus sich auf diesen Antrag vereinigt, wird dies für die Regierung eine Veranlassung sein, die Lehrerbesoldung baldmöglichst zu regeln. 8 .

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): In dem gegenwärtigen Augenblick können wir die Unterrichtsverwaltung nicht mit der schwierigen Frage des Privatschulwesens belasten, deshalb stimmen wir gegen den ntrag Gyßling. Wir sind auch gegen den ersten Antrag Zedlitz, wenn wir 88 nicht verkennen, c eine gewisse Dezentralisation in manchen Dingen angezeigt ist. agegen ist die Regelung der Lehrerbesoldung dringend Voraussetzung ö die Regelung der Schulunterhaltung. Wenn wir dieses Gesetz erlassen haben, so muß unverzüglich mit der Besoldungsreform begonnen werden. Es darf nicht erst bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes gewartet werden. Unser Antrag verdient vor dem des Herrn von Ze 28 den Vorzug, weil wir darin etieh der besonderen Bedürfnisse der einzelnen Landesteile beantragen.

Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Föling und der Antrag Porsch werden abgelehnt, die übrigen Anträge angenommen.

Es folgt die einmalige Beratung des Staatsvertrags wischen Preußen, Bayern, Baden und Hessen wegen der Fonnlisterung des Mains von Offenbach bis

Aschaffenburg.

schaffen. 2,gehnr off (Zentr.): Bei der Kanalisierung des Mains von Frankfurt bis Mainz wurde ein Ausfall in den Eisenbahn⸗ einnahmen durch den Schiffsverkehr befürchtet; aber während sich der Schiffsverkehr auf dem Rhein verachtfacht hat, hat sch trotzdem der Eisenbahnverkehr in Ti ungefähr verdoppelt. Bei dieser Vorlage spricht man egreiflicherweise nicht mehr von einer Berechnung des Ausfalls für die Eisenbahn. Die Kanali⸗ sierung des Mains von Frankfurt bis Mainz ist in drei Jahren von 1883 1886 fertig gestellt worden, hoffentlich wird auch die weitere Kanalisierung bis Aschaffenburg nicht in fünf, wie die an⸗ nimmt, sondern in drei Jahren gemacht werden können. Das aupt⸗ verkehrshindernis auf dem kanalisierten Main ist jetzt der eiserne Steg in Frankfurt. Man sollte das nicht für 28 halten am Anfang des 20. Jahrbunderts bei einer Stadt von der Bedeutung und Intelligenz von 1 6 5,5 m über dem Mainspiegel, sodaß die leeren 1 Offenbacher Schleuse Wasserballast einpumpen müssen, das später wieder ausgepumpt wird, um unter dem Steg durchzukommen. Die weitere Kanalisierung des Mains wird hoffentlich die Beseitigung dieses Hinder. v58 veranlassen. Mit 80 000 läßt sich das machen, aber die Stadt wird sich wohl nicht eher dazu entschließen, als bis sie dazu ge⸗ zwungen wird; mag dieser Zwang nicht mehr lange auf sich warten lassen! Meine Freunde stehen diesem Vertrage durchaus sympathisch gegen⸗ über, zumal er auch politisch von großer Bedeutung sein wird. Die Fes eree der Kanalisierung wird die Bedeutung haben, den

trich durch die Mainlinie zu machen; er wird auch die Reichs⸗ freudigkeit in Bayern befestigen. Füͤr in ist es tatsächlich ein unerträ licher Justand, daß der Main, der zu 10 bayerischer Fluß ist, eine geordnete Wasserstraße zu sein aufhört an dem Punkt, wo er Bayern verläßt. Großen Nutzen wird die Kanalisierung für die Stadt Hanau haben. Man spricht davon, daß durch die Kanali⸗

Der eiserne Steg nämlich nur

iffe in der

würde. Ich behaupte, daß dieser noch

des Rhein⸗Donau⸗Kanals geschaffen sierung ein Anreiz zum Bau EEEEEe

Voraussetzung für dem Schleppmonopol und an würde. Die riesige mungen ist geschwunden, seit der § 19 des Kanalgesetzes als egelung

. verlangt die Re. hein. Die Schiffah Ilias post Homerum.

Antrages an eine Kommission v Abg. von

Abg. Dr. von 82. erst geprüft werden müsse, ob die auch genügend gesichert seien.

w welch

fürchten haben. Dem Antrage

mit den Schiffahrtsabgaben.

trägen.

eine Kommission von 14 M itzung

seinen Bau

Abneigung

appenheim (kons.): ihre Stellungnahme für die Kommissionsberatung vor und sehen den weiteren Erklärungen der Regierung Abg. Junghenn (nl.) erklärt sich namens seiner Freunde mit der Kommissionsberatung einverstanden.

in der Begründung der Pass bleibt, auf den preußischen Strecken des Rheins Das widerspricht der Reichsverfassung und den internationalen Ver⸗

Schl 5 ¾ Uhr. e

würde auch sein, daß an den Schiffahrtsabgaben festgehalten egen diese beiden Bestim⸗ dem sie durch Gesetz angenommen

sind. Sympathisch ist uns an dem Vertrage, daß im Artikel XII

Voraussetzung festgelegt ist. Dieser von Flußschiffahrtsabgaben auf dem

ahrtsabgaben sind jetzt rechtskräftig festgelegt; über das Gute oder Schlechte dieser Abgaben zu streiten, wäre eine Redner beantragt die Verweisung des

on 14 Mitgliedern. Reine Freunde behalten sich

dort entgegen. (Zentr.) meint, daß in der Kommission

Interessen Preußens in dem Vertrage Die bisher kanalisierte Strecke habe

ezeigt, daß auch noch erhebliche sanitäre Bedenken bei der Fort⸗ führang der Kanalisation zu berücksichtigen seien. 5

Abg. Funck (fr. Volksp.): Als Abgeordneter des Frankfurter Wahlkreises stehe ich auf dem Standpunkt, daß dieses Werk, welches der Förderung des Verkehrs dient svmpathisch zu begrüßen ist, wenn⸗ gleich der Umschlagsverkehr manche Nachteile für uns mit sich bringen ürde. Ich kann aber versichern, daß wir in Fra een sanitären Nachteilen durch die Kanalisation nichts zu be⸗

Frankfurt von irgend⸗

auf Kommissionsberatung stimmen wir

zu. Bedenklich erscheint uns nur die Verquickung der Kanalisierung

Am bedenklichsten ist aber für uns us, wonach Preußen es vorbehalten bgaben zu erheben.

Nachdem noch die Abgg. Broemel (fr. Vgg.) und Dr. Hahn (B. d. L.) sich mit beratung einverstanden erklärt

em Antrage auf Kommissions⸗ haben, wird der Vertrag an itgliedern überwiesen.

r ontag 12 Uhr. (Dritte Beratung des Schulunterhaltungsgesetzes, kleinere Vorlagen.)

Entwurf eines Gesetzes von Geldmitteln für

Regelung verhältnisse an

der o zugegangen: 8“

setzes, betreffend Maßnahmen

Hiervon darf 5 Grunderwerb und

sprechende An Schatzanweisungen ausgegeben

mächtigt, Auszaße

anweisungen aufhört. durch welche Stell Fensfaß⸗ zu welchen Bedingu

rsen die

Im übrigen kommen we leihe sowie

setzes vom

Minister. In der diesem Gesetzen wird folgendes ausgeführt: Das Gese präsident der prã der

stellen soll 1). . b. Der Plan ist nach Anhö ändigen Minister festzusetzen, anderer Gemäß § 6 des Gesetzes

Verbände K9. Korporationen, I 8

a; 8ʃ*⁸ Uhrerhalb der gesetzli

80989,208 Lver. icht fest

steht zur n n 8

soweit solche bereits ausgefüh

ersten

bemerkt wird:

gesetzes ist, Hälfte Stromabflußgebiets, dem Wa

reicherem Maße es gelingt,

lieger von Ho ausreichender rungen an die Deichprofi

auf die Anlegung von Stauge

erwerbungen erforderlich,

Zugreifen erheischen.

Die Staatsregierung wird ermächtigt,

den Schatzanweisungen anzugeben. . Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch von neuen Schatzanweisungen und von in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaff Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanwelsungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt 1 verwaltung der Staatsschulden auf vg des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem punkt beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden

21 re Zialen die Vorschriften es v 19. ember e 259 29 März 1897 (Gesetzsam vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml.

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen

d rovinz Brandenburg einen 3 und Vorflutverhältnisse an der oberen und Enboe Oder im Rahmen eines Kostenbetrages von 60 000 000

hropinsfalgeaschä von Schlesi

lanes die Sonderpläne aufzu ist die Beitragspflicht der zur Kostentragung heranzuziehenden einzelnen

tlastet, 8 schut 1* desto geringer können die Anforde⸗ be für hochwasserfreie Polder werden.

Die Ausführung des Odergesetzes mu

Um die Durchführung der bierfür zu sichern und unnötige Kosten

Parlamentarische Nachrichten. Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender

,„ betreffend die Bereitstellung die nach dem Gesetze vom

12. August 1905 durchzuführenden Maßnahmen zur der Hochwasser⸗, Deich⸗

und Vorflut⸗ beren und mittleren Oder, .“

zur Ausführung des Ge⸗ zur Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗

und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, zunächst die Summe von 15 000 000 (Fünfzehn Millionen) Mark zu verwenden. orarbeiten, für den alsbald notwendigen ür sonstige unaufschiebbare vorbereitende Arbeiten ein Betrag bis zu 5 000 000 (Fünf Millionen) Mark schon vor Er⸗ ledigung des in den §§ 1, 6 und 7 jenes Gesetzes vorgesehenen Ver⸗ fahrens vorschußweise verausgabt e. vaa

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der in §1 er⸗ wähnten Kosten, soweit die Mittel hierzu nicht durch den Staats⸗ haushaltsetat bereitgestellt werden, im Anzahl von Staatsschuldverschreibungen auszugeben. Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend

Wege der Anleihe eine ent⸗

werden. Der Fälligkeitstermin ist in

Der Finanzminister wird er⸗ uldverschreibungen 8

en.

sind, hat die Haupt⸗

erfügung zu halten.

eit⸗

e und in welchen Beträgen, zu welchem ngen der Kündigung und zu welchen Schuldverschreibungen ver⸗

und die hul ausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.

und Tilgung der samml. S. 1197), des Ge⸗

S. 43) und des Gesetzes 83 155) zur Anwendung.

gen Verwaltung

twurf beigegebenen Begründung

vom 12. August 1905 ordnet an, daß der Ober⸗ rovinz Schlesien nach Benehmen mit dem Ober⸗

Plan für die Regelung

rung des Oderstromausschusses und der len und Brandenburg durch die zu- nachdem er öffentlich ausgelegt oder in

Weise den Interessenten bekannt gemacht worden ist.

fin⸗ nach Festsetzung dieses allgemeinen tellen. Auf Grund der Sonderpläne

der Provinzen und des Staates zu chen Höchstgrenze der Gesamtkosten von

Staat im ganzen zur Last fallende Kostenanteil

Nach dem Ergebnis der Vorarbeiten, rt sind, ist aber schon jetzt mit einem

ostenbedarf des Staates von 15 000 000 zu rechnen, deren baldiger Bereitstellung es bedarf und zu deren Erläuterung folgendes

Der grundlegende Gedanke für den Meliorationsplan des Oder⸗ unter teilweiser Beseitigung der im 88 des vorigen Jahrhunderts vorgenommenen Einengung des

Laufe der zweiten sser Platz zu schaffen. In je umfang.

Hochwassermengen auf hierzu ausersebenen

A

und künstlich hergerichteten Ueberflutungsgebieten vorübergehend bis zum schadlosen eases zurückzuhalten, wa eichs

desto mehr werden die Unter⸗ desto unbedenklicher kann den Städten

ß böe. 8 üee

t „Ueberlaufpoldern“) be ein. 2 e. aufzustellenden Sonderpläne zu vermeiden, sind schon jetzt Grund⸗ bei denen die Umstände häufig schnelles