1906 / 95 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1906 18:00:01 GMT) scan diff

1u“ 1,eee gersene PPe 1n),ahe Eefäbrong des 1““ 3 8 1 zugrundelegung dieser un r ng wesens m iel auf möglichste Einführung 9 Dem Reichstage sind die Gesetzentwürfe, betreffend die einem Abgeordneten der während eines Monats an keiner Plenar- Systems (Schankbetrieb Gemeindesache). 6) Unterstützung aller g S8 1 für 1 8 Abänderung der Artikel 28 und 32 der Reichs⸗ sitzung teilgenommen hat, tunlichst die ganze für einen Monat vor⸗ den Alkoholmißbrauch gerichteten Bestrebungen durch persönliche 5 ezahlter Preis für 1 Doppelzentner Ek verfassung und die Gewährung einer Entschädigung ehene Entschädigung gekürzt werden muß, ist der Abzug auf 30 teiligung der Beamten, durch Beitragsleistungen, Förderung von verkauff an die Mitglieder des Reichstags, zugegangen. Der estgesetzt worden. Da die Ablüge von den Entschädigungsraten in Reformvorschlägen. 7) Reform des Trinkerheilstättenwesens, Förberung niedrigster höchster niedrigster preis 2 erste Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut: 1 dsng n bringen sind, kann der öchstbetrag der Abzüge den Betrag der Errichtung von Trinkerheilstätten und Unterstützungen derselben.

8 sten Entschädigungsrate nicht übersteigen. den wissenschaftlichen Kursen zum Studium de I. Der Artikel 28 der Reichsverfassung erhält folgenden Zu schali schädi 1 8 de nenctüse antateseened.Eteh .““ Beschlußfassungen über den Geschäftsgang sind, soweit Fesa. * Pauschalierung der Entschädiaung beruht auf dem Ge Alkoholismus sprach zuletzt der Oberarzt Dr. Juliusburger

8 t danken, daß die Sitzungsperiode durch Schließung oder Ver⸗ über: Alkohol und Strafgesetz. Er erörterte die Beziehungen Hagfi ae; Fegenftan 5 8 wvaae.- bilden, von der An⸗ tagung ihren . Abschluß findet und daß das Mandat zwischen Alkoholismus und Verbrechen, indem er, die Erscheinun 5 dancfig ner mmten von Mitgliedern nicht 22 2. 2 bis 2 zeesam Pföh, —J Fallen . Lqperc. 1 eine vreeag 24 f 1 1t . 8 se Vo ungen dur uflösung eichstags oder du nalyse gab und auf die wesentli Störungen der ühls⸗ Fefherbarg 1 8 4,50 4, e88 .hen. 3 8b“ des Artikels 32 der Reichsverfassung treten folgende 2 en 8I1 eae fort. so vertscit ns 7; 8- n den Ke d.2 venicrelt b2 Elbi 3 I“ 3 . 3 ¹ 8 ora g für die u er weiteren äge, weiterhin auf die Störungen orstellun hin⸗ a. H. . . 8 1“ 9n g.-er. vee v als. solche keine Be⸗ und der Abgeordnete hat nur auf eine Entschädigung, 822* wies. Dr. Juliusburger kaͤm zu dem Schluffe, daß der Greifenhagen ] labe des Ge . Sie erhalten eine Entschädigung nach Maß⸗ der Dauer seiner Tätigkeit seit dem Fälligkeitstage der letzten Ent⸗ alkobolische Verbrecher jeglicher Art als antisozsaler Kranker auf⸗ ritz.. 88 8 etes. 8 ö zur eee 11X“ nfelen 12 n er 8.2r. v 8% z1en⸗ b 1 In der ebenen Begründung wird ausgeführt: an en t. Der Entwurf hat davon ehen, diese giftes durch Störungen fühls und Vorstellungslebens desjenigen Kanti s v des Meicsto 8 88. Vergũ 3 8s den Entschädigung auf einen anteiligen Betrag der Pauschfumme Hescandes beraubt war, den man die Freiheit der Persönlichkeit nennt. Lauenburg i. Pomm. mit der Ausübung des Mandats be. eg- vars Aufwand g g A b 8 festzusetzen, sondern statt dessen die Zahlung von Tagegeldern er Redner sprach nicht von alkoholischen Verbrechern, sondern nur Trebnitz. 8 1 solle, so müsse gleichzeitig der Erlaß von Bestimmen dag u0 rt für jeden Tag der Anwesenheit als die zweckmäßigere Form von Alkoholkranken. Unter allen Umständen jedoch müßte schon heute 1 1 1 le, so müff,e Beschlutfacigkeit des eee gefor Un der Entschädigung angesehen. Die gleichen Erwägungen haben auch begonnen werden, in den Strafanstalten alle diejenigen, die der Alkohol 1X1A1X“X“ 8 1“ . .“ n. stellten. In dieser 2 ung erscheine es gebot nc im Falle der Neuwahl während einer Tagung dazu geführt, dem Ab⸗ hineingebracht hat, eingehend über die Gefährlichkeit des Alkohol⸗ EE11““ . 8 . völtigkeit der Beschlußfassung chegliche Anwesenbeikentster s nel28 3 für die Zeit bis zum Fälligkeitstage der nächsten Ent⸗ genusses aufzuklären; der Alkohol habe gänzlich aus den Strafanstalten Brieg.. 8 .AX“X E Verfafsung) in der Weise herabzusetzen, daß bei allen 2 vlief lich chädigungsrate statt des Pauschquantums Tagegelder für die Anwesen⸗ zu verschwinden, auch müsse dafür Sorge getragen werden, daß die Sagan. b ““ 1 . 1“ den Geschäftsgang betreffenden Beschl ssen, also namentlich beee 8 heit in den Sitzungen iu gewähren. Der Neuwahl steht die Wieder⸗ ftlinge schon während des Aufenthaltes in der Strafanstalt und Goldberg i. Schl. schlüssen über8 gungsanträge über Schluß der Dekatte oder wahl eines Abgeordneten gleich. 1““ ofort beim Austritt aus ihr enge Beziehungen zu den Enthaltsam⸗ Jauer. . ““ 8 ker die Art der Abstimmun das Erfordernis einer bestimmt Die Tagegelder sind als Aufwandsentschädigung im Sinne des keitsvereinen pflegen, wodurch sie einen moralischen Rückhalt bekommen Hoverswerda u . . 3 8 Mindest ahl überhaupt fallen Llafsen werde. Gs bend n vit 2. § 1 Abs. 1 unter b anzusehen und sollen nach dem Entwurfe nur ellen. Nach Erörterung dieses individuellen Strafvollzugs wandte sich Leobschütz 1 . 8 8 1 1 Minder ahe die Handhabe N en durch An Seegs Beschluß⸗ für die Anwesenheit in den lenarsitzungen gezahlt werden. Es der Redner zu dem Strafvollzuge, den er den sozialen oder historischen Neiße 8 fähi vens die Böpolußsaffun über Fragen Kü2 vans 2A . ven. könnte in Frage kommen, die Fählun der Tagegelder auch auf die nennt. Oekonomische Mißstände, wie die Wohnungsnot z. B., intellektuelle berstadt. t 3 v 8her ür die Fassun 2. neuen Vorschrift dabe der A rtikel 85 Anwesenheit in einer Kommissionssitzung an solchen Tagen, an Unbildung, ethische Unkultur, der Mangel an erhebenden Genüssen ilenburg 3 . 2 z5n Becasfung als Vorbild gedi 88 8 denen eine Plenarsitzung nicht stattfindet, auszudehnen. Der seien Verführungen zum Alkoholismus. Jeder Fortschritt auf diesem Erfurt G 8 1 8 Entwurf hat hiervon abgesehen, in der Erwägung, daß die Gebiete, jede soztal⸗ethische Reform grabe dem Verbrechen die Wurzel Kiel 3 1“ 8 1 88 b Einbeziehung der Kommisstonssitzungen hinsichtlich der Gewährung des ab. Wenn die Gesellschaft sozialreformerisch zu wenig vorgehe und Goslar . . .“ Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gewährung Fagehelds und hinsichtlich der Abzüge gleichmäßig zu regeln ist; gegen andererseits den Genuß alkoholischer Getränke nicht radikal bekämpfe, 6“ 3 8 11““ 3 einer Entschädigung an die Mitglieder des Reichs⸗ die bzüge für das Fehlen in einer Kommissionssitzung sprechen aber, so züchte sie sich dadurch alkoholische Verbrecher und bestrafe sich durch 8 3 1 8 tags, lautet: ö1q“ e. digjenigen Mitglieder treffen würden, welche ein er⸗ deren Uebeltaten selbst für ihre soziale Versäumnis. Regensburg 3 8 . b § 1. höhtes Maß von Arbeit leisten, überwiegende Bedenken. 8 Nach Schluß des Vortrages sprach der Regierungsrat Dr. Wey⸗ Meißen 1 1 3 6 Die Mitglieder des Reichstags erhalten Abgesehen von den erörterten Fällen, findet eine Kürzung der Pausch⸗ mann in einem Schlußwort den Dank des Zentralverbandes, der die irna 8 1 a. für die Dauer der Si ungsperiode sowie acht Tage vor deren summe nicht statt. Sie wird insbesondere auch während der üblichen Vorträge veranstaltet hat, an Vortragende und Hörer aus und be⸗ Aanen i. B.. 9 8 - 1 3 . 3 3 Beginn und acht Tage es. deren Schluß freie Fahrt auf den Vertagungen zu Weihnachten, ern und sten ohne Abzug bestimmte das Ergebnis der Veranstaltung dahin, daß niemand der Reutlingen 1 deutschen Eisenbahnen zwischen ihrem Wohnort und dem Sitze des gewährt. 8 1““ Vortragsreihe gefolgt sein könne, ohne einen starken Eindruck von dem 80 1 1“ Reichstags, sowie Eire besondere Kontrolle über die Anwesenheit der Abgeordneten großen Ernst und der Bedeutung der Alkoholfrage zu empfangen. Er wies Saulgau 2 1 . b. während des Kalenderjahres vorbehaltlich der Bestim⸗ in den Sitzungen erscheint schon im Hinblicke darauf geboten, daß für darauf hin, einen wie günstigen Nährboden für die schädlichen Ulm w 8 3 8 111“ mungen im § 3 aus der Reichskasse eine Aufwandsentschädigung die Festsetzung und Anweisung der Pauschbeträge ein rechnungsmäßig Wirkungen des Alkoholmißbrauchs unsere heutige nervöse, fortgesetzt Bruchsal 8 1 3 von insgesamt 3000 ℳ, die am 1. Januar, 1. Februar, 1. März, genügender Nachweis der Anwesenheit erbracht werden muß. von einer Flut von neuen Eindrücken bestürmte Zeit bilde, wie groß Altenburg 1 8 1b 8 1. April mit je 500 und am Tage der Vertagung (Artikel 26 der anderseits die Aufgaben gerade der jetzigen Zeit und unseres Volkes Arnstadt . Reichsverfassung) oder Schließung des Reichstags mit 1000 zahlbar in politischer, wirtschaftlicher, sozialer, ethischer Hinsicht seien, 1 . wird. Mitglieder, die erst nach Beginn des Kalenderjahres in den wie sehr der Alkoholmißbrauch durch de. 24 dr; 42 5 8 ufga ere.

Reichst tret d, haben auf diejenigen Rate w B i ierkrankhei Volkes bindurch die sun dieser Rescetag eiggeneta ecz0 neglter gerorden, rrigebi. 1nb Absperrange⸗ Die lebendige Anschauung dieser erhältnisse ergebe für jeden ernsten

Der Bundesrat ist ermächtigt, Grundsätze ür die Ausfü G Beobachter die dringende Aufforderung, seine sittliche Kraft nach Maß⸗ der Bestimmungen h. a en. säte f In den wissenschaftlichen Kursen, die der Zentralverband zur gabe seiner persönlichen Verhältnisse in den Dienst des Kampfes gegen § 2. Bekämpfung des Alkoholismus in der Universität zu Berlin ver⸗ den Alkoholmißbrauch zu stellen und sich mit der Tat und der Per⸗ Für jeden Tag, an dem ein Mitglied des Reichstags der Plenar⸗ anstaltet, sprach der Stadtrat Kappelmann (Erfurt) über die Be⸗ sönlichkeit dafür einzusetzen. Sei der Entschluß dazu in den Hörern sitzung ferngeblieben ist, wird von der nächstfälligen Entschädigungsrate lastung der kommunalen Etats durch den Alkoholismus. geweckt, so sei der gewünschte Erfolg der Vorträge erreicht. ein Betrag von 30 in Abzug gebracht. Der Redner führte etwa folgendes aus: Daß diese Belastung 1“ 3 sehr groß ist, steht fest. Fragt man aber nach ihrem ziffernmäßig aus⸗ 8 8 Ein Mitglied des Reichstags, das neugewählt wird, während der edrückten Umfang, so ist die Antwort sehr schwer zu geben. E1I1“ IIIII1 Reichstag versammelt ist, erhält an Stelle der nächsten Ents⸗ idigungs⸗ bisher unternommenen statistischen Erhebungen für rößere Gebiete Durch Verordnung der Regierung in Singapore vom 22. März rate 1 Abs. 1 unter b) bis zu deren Höhe 20 Tagegeld für lieferten auffallend geringe Prozentsätze für diese elastung. So d. J. ist der Hafen von Hongkong wegen Auftretens von Beulen⸗ jeden der Anwesenheit in einer Plenarsitzung. fand Geheimrat Böhmert in der von ihm herausgegebenen pest für verseucht erklärt worden. 8— 8 ö72 Lb Besen Shradas 8 Reichs⸗ Eeee; 1. - be für 1883 Nae. 8 g versammelt ist, erlischt oder niederg wird, erhält während der Satz 96 v. H. a egen eigener Trunt⸗ 5 n e 8 855 eit seit dem Fälligkeitstage der Entschädigungsrate 20 sucht Unterstützten und von 0,36 v. H. als Anteil der Handel und Gewerbe 85 8 eld für jeden Tag der Anwesen in einer Plenarsitzung mit wegen Trunksucht ihres Ernährers Unterstützten. Die im Jahre 1885 (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Kösli 15,60 58 2 der N abe, daß der Gesamtbetrag der Tagegelder den stbetrag auf Bundesratsbeschluß veranstaltete Rei statistik der öffentlichen „Nachrichten für Handel und b““ Stolp i. Pomm. 1 8 1u“ der Nasgagenn⸗ nicht übersteigen darf, die nach § 1 Abs. 1 unter b 22 e 82 Zahl 80 Ae. Rußland. . 8 8 3 5 5 i = 3, .H. volte 8 * am nächsten Fälligkeitstage zu zahlen gewesen wäre. Das Gleiche gilt, g p nf Taratabelle. In der tussischen Gesetzsammlung I Nr. 32

Lauenburg i. Pomm. z is einem Kostenaufwand von 92 450 000 oder rund 2 auf den Eue“” 8 16,20 wenn der Reichstag aufgelöft Kopf der Bevölkerung. Von den Unterstützten sind nach der Reichs⸗, vom 14 27. Februar d. J. ist eine vom Finanzminister unterm

Breslau. 8 15 ,50 v11“ Die Anwesenbeit in der lenarsitzun eitens des Mitglieds statistik aus Veranlassung der Trunksucht unterstützt worden: 32 424 9. Februar d. J. bestätigte Taratabelle zum Zolltarif vom 13. Januar Ohlau. 14. des Reichsta 1. der ,— e⸗ Lr, durch 8.Iiglisae ststisgät nnh Taller Unterstützten. Dieser Anteil dürfte aber viel 1903 veröffenilicht, welche an die Stelle der am 16. Juli 1993. be⸗ Brieg. . 16,00 Eintragung seines Namens in eine im Reichstagsgebäude ausliegende zu niedrig berechnet sein. Die Reichsstatistik selbst zeigt stätigten Taratabelle mit allen dazu später ergangenen Abände⸗ Sasge, .... . 16,20 16 20 . Anwesenheitsliste und, sofern an dem Tage namentliche Abstimmungen in dieser Hinsicht ganz auffallende und kaum erklärliche rungen tritt. 1 1 1 Bunzlau-. v 15,60 15,60 1 Plenums stattfinden, durch Teilnahme an diesen Abstimmungen Gegensätze. Während . B. für Berlin ein Prozentsatz von 8 b i. Sch n. 888 8 1 G nachzuweisen. 0,4 8 H. da,aehn des Tnaaae böA Pfundfh öb öö1“ . 16 00 1 Die näheren Bestimmungen über den Ort, die Zeit und die Form wurde, erxei ieser Satz für Bremen die Höhe von 7,2 v. H., also arifierung von Waren. Die s eris ber⸗ 16,30 16,80 der e. der Anwesenbestsliste werden von 82 aaras. des das Achtzehnfache. Ja, sh. einzelne in der Reichsstatistik nach Kreisen üdkülne 18 die Sllamter unterm 8. * .n 15 15,40 15,60 1 Reichstags getroffen. Von ihm wird auch die Entschädigung 1 zusammengefaßte Gruppen von Armenverbänden finden sich Prozent. Wollengewebe der Tarifnummer 475a, die sich zweifellos als Zanella —- 15,00 15,40 Abs. 1 unter b, § ³) für jedes Mitglied des Reichstags auf Grund sätze bis zu 20 v. H. und darüber. Durch Einzeluntersuchungen wird oder Serge zu Futterzwecken darstellen, auch dann zu dem 1ö. b 18,19 18 19 18,70 6 81 der Anwesenheitslisten sowie der Listen über namentliche Abstimmungen denn auch die Unzuverlässigkeit der Massenstatistik in dieser Frage und ollsatze von 30 Franken für 100 kg zuzulassen, wenn sie in der Breite 17,00 17,50 17,50 3 1 festgesetzt und angewiesen. die viel zu gering berechnete Prozentziffer der Reichsstatistik näher be⸗ 1s 2 om über die im Tarif angegebene Grenze von 138 bis 142 cm 1b 18,00 18,50 19,00 . 1 8 § 5. leuchtet. o wurde z. B. für 1901 in Hamburg allein eine hinausgehen. Die Kanten (Enden sollen beim Ausmessen der Breite Kiel . . . 17,00 17,80 17,80 ö“ Ein Mitglied des Reichstags darf in seiner Eigenschaft als Summe von rund einer Million Mark als Belastung durch nicht mit in Betracht gezogen werden. Hildesheim . 16,80 1 8 G 3 1 Mittglied einer anderen politischen Körperschaft, wenn beide Körper⸗ den Alkoholismus berechnet. Andere Berechnungen gehen sogar R. .. . . 17.50 17 50 18,00 1 schaften gleichzeitig versammelt sind, nur für diejenigen Tage Ver⸗ noch weiter, so die der Stadt Genf mit 90 v. H., Osna⸗ 1“ 8 üneburg . 17,00 17,00 17,80 8 8 gütung beziehen, für welche ihm auf Grund dieses Gesetzes ein Abzug brück mit 56 v. H. (für 1847). Eine vom Vortragenden ver⸗ Ergebnisse der Subhmission der Kohlenlieferungen für ulda.. 1 17,25 17,50 17,50 b 2 8 vpon der Entschädigung gemacht ist oder in den Fällen des § 3 Tage⸗ anstaltete Umfrage bei 100 Städten lieferte weitere Belöge dafür, die belgischen Staatsbahnen. leve.. . . 18,25 18,50 18,50 11“ geld nicht gewährt wird. Auch darf es in dieser Eigenschaft wädrend daß die Belastung durch den Alkohbolismus in der Tat we größer Die „Revue Inqustrielle de Charlerois enthlt die folgende Neuß.. 8 8 15,40 15,90 15,90 20.4.. dder Dauer der freien Fahrt auf den Eisenbahnen keine Fuhrkosten sein muß, als man gemeinhin annimmt. Sie ist von einzelnen Aufstellung über das Ergebnis der am 20. März 1906 stattgehabten München .. . . 20,00 21,00 22,00 2 15 für die Reise zwischen seinem Wohnort und dem Sitze des eichstags Städten hier mit 5, 6, 9, ja bis zu 12 und 13 v. H. angegeben worden, Kohlenverdingung für die belgischen Staatsbahnen. Zur Lieferung Straubing. 21,36 22 04 22,72 20. 8 1 annehmen. und zwar unter Mitteilung exakten Zahlenmaterials. Es ist dabei waren ausgeschrieben: 93 Lose à 5200 t Kleinkohle, 22 Lose à 5200 t e 18. 18,60 L1I1““ § 6. berechnet worden, daß beim Fortfall der à conto der Trunksucht ge. Briketts und 1 Los zu 600 t gewaschener Koks für Gießereien. 8 n u“ . 8 18238 18 8 88 Ein Verzicht auf die Aufwandzentschädigung ist unzulässig v 8. E is Die in Charleroi und 82. 3 . 1 2 1 8 5 8 8 8 8 zu Hä1 S ig in Halle a. S. sogar 12 v. D. s si üuf die nachstehende Anzahl von Losen und forderten Farr. 1““ 18,00 18,00 18,50 18,50 8 8 IFst im Falle des Todes eines Mitglieds des Reichstags eine bätten eintreten können. Nach der Meinung hervorragender Autori⸗ vr.. dehien aechn die Leigefügten 1116“ autzen. . 15 44 186,20 15,99 8 8 8 Ebeftau hinterblieben, so kann die Zahlung an diese erfolgen, ohne täten muß wan demnach den Anteil der Belastung der Armenpflege Kleinkohlen 18 00 18,00 18 600 18,60 k 18,00 3 daß deren Erbrecht nachgewiesen zu werden braucht. durch den Alkoholismus recht hoch bewerten. Die Schätzungen gehen . 172½ Lose, Fettkohle, Type 11, Preise: 15,00 Fr. 18,00 7 r. 17,60 18 00 18,5 18,60 17,64 1 . 8. da bis zu 25, 30, ja 50 v. H. eees Egle Fetftat Tvpe Il. eie: 1200 Sr.“ 8 17,20 1800 Bas 17,35 Während des Kalenderjahres 1906 wird bei der Vertagung oder Zum Schluß gab der Vortragende kurze Fingerzeige dafür, waas 41 Sose, halbsetie, Tye 1V, Preise: 14,35 Fr., 14,40 Fr 17,00 17,60 17,80 18,40 17,94 8 Schließung des Reichstags den Mitgliedern an Stelle der nach § 1 von seiten der Gemeinden geschehen könne, um den auch finanziell ver. ⁴1 14 39 Fr., 14,85 Fr, 15,00 Fr. 15,50 Fr., 18,00 Fr 16,50 16 93 17,10 17,50 16,94 1 28 b Abs. 1 unter b zu zahlenden Entschädigung eine solche von 2500 derblichen Erscheinungsformen und Folgen des Alkoholismus mit 31 Lose, Magerkoble Type II, Preise: 13,00 Fr., 13,75 Fr Hagr üas Ra baga 17,00 1 gegährt. Erfolg entgegenzutreten und entgegenzuarbeiten. Die Gemeinden können 3 Lose, Asferte Tyve III Preise: 13,75 Fr. 714 Fr. 17,40 17,80 18,00 19,00 17,56 8 8 Mitglieder des Reichstags, die in der Zeit vom Inkrafttreten dem Uebel nach zwei Richtungen hin abhelfen: 17 ½ Lose halbfette, Tvpe Iv Preise: 14,75 Fr. 14 80 Fr s 18,50 18,50 18,50 8. des Gesetzes bis zur Vertagung oder Schließung des Reichstags neu A. Durch helfende Fürsorge. Hier kommt u. a. in Be⸗ Loie Pefnz0 Fr. 15,05 Fr. 75 Fr., 14, 16 50 16,50 17,50 17,50 x 1 gewählt werden, erhalten an Stelle der in Abs. 1 bezeichneten Ent⸗ tracht: 1 Richtiges Erkennen des Alkoholiemus als Ursache der Hilfs-⸗ 4 Lose. Magerkohle, Type II. Preife: 12,50 Fr., 12,75 Fr 16,00 16,30 16 25 sbadigung 20 Tagegeld für jeden Tag der Anwesenheit in einer bedürftigkeit. 2) Richtige Art des Eingreifens (Naturalunterstätzung, 8 3 Ns 8 16,20 16,20 8 16,20 16 8 Plenarsitzung. Mietszahlung, Verschaffung von Arbeit, Aufnahme in geeignete An- 8 &r. Briketts, Type 1 16,80 16,80 18,30 18,30 9 I § 9. stalten). 3) Scharfes Vorgehen gegen trunksüchtige Personen, die Charleroi: 5 ½ Lose, Preise: 18,45 Fr. 18 75 Fr., 18,90 Fr 8* F. 1800 18,00 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. sich der Fürsorgepflicht entziehen (Herbeiführung von Be⸗ Läüttich: 3 ½ Lose. Preis: 18,75 1. 18,50 18,60 19,00 19,00 8. 18,39 . 8 3 4 strafungen, Anbahnung der Möglichkeit, solche Personen zur Zwangs⸗ 1161623“ u 88 b 8 11“ 8 der heißt es: 8 häcs 12 ., v.h 85 Ct k al: 19 Se ehta ge'-- II. - volle Doppelzent Verkaufs Mark 1 8 e Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Reichst iebestätigkeit, besonders von Frauenvereinen, Einwirkung auf Trinker Sber⸗ : Q Sse .. eee- 1r. Ss r e”7 ert Se abgerundet m chnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. kann in der Form 82 Serereibern für jede Scpung⸗ in der ein d. durch ihre Frauen. 5) Verbringung Trunkfüchtiger in Trinkerheil⸗ Lüttich: 2 Lose, Preis: 20,75 Fr. Eeeber Ein (-) Lr Ehetses hüs Henthe hee die Bedeutvng daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß eatsprechender Bericht fehlt. enn in der Fora von Tagfger im der Form einer Hauschsumme wit anstalten zur Jett nur nach erfelcter Catmündigueg näglig, fals ea, 1 Loꝛ, p Hemalchener, Kart. ’“ 5 führbar. arleroi: 1 Los, Preise: 30, t¹. 83, 3

welche vor ihrem Eintritte zahlbar geworden sind

Tilsit. Insterburg Lyck 8

v Elbing. Beeskow 8 Luckenwalde.. ““ Brandenburg g. H. Frankfurt a. O.. Anklam . . . üSeen 3

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8 8 8 . Abzügen für jede Sitzung, der ein Abgeordneter fernblieb, gewährt nicht freiwilliger Eintritt durch Der wieder Entlassene ist „Pr 00 Fr. 9 . 1 6 3 1 werden. Der Entwurf hat der letzteren Form, wie sie z. B. in Frank⸗ anzuhalten, in Abstinenzvereine (Guttempler, blaues Kreuz usw.) ein Wie das Kaiserliche Konsulat in Brüssel bemerkt, zeigen die vor⸗ 1 1 b 8 reich, Belgien, den Niederlanden, Schweden und den Vereinigten Staaten zutreten. 8 stehenden Preise gegen die beiden letzten Verdingungen des Vorjahres von Amerika besteht, den Vorzug vor der ersteren gegeben, weil sie B. Durch vorbeugende Fürsorge. Hier kommt u. a. in folgende Steigerungen: die Möglichkeit bietet, den Abgeordneten für den von ihm zu be⸗ Betracht: 1) Förderung der Belehrung über den Alkoholismus; Be⸗ 3,00 Fr. für die Tonne halbfetter Kohlen, Type 1X, streitenden Aufwand in seiner Gesamtheit zu entschädigen. Als Ent⸗ lehrung in den Schulen, besonders in E Ver⸗ 8 8 34 1p. Gädigung erschien ein jährlicher Betrag von 3000 angemessen. anstaltung und Förderung populärer Vorträge, Verbreitung von 3,25 . ieser soll mit je 500 am 1. Januar, 1. Februar, 1. März, Schriften und Merkblättern, Plakaten. 2) Soziale Fürsorgetätigkeit 3,75 8 agerkohle, II, und mit 1000 58 bei Sbliehane dere⸗ ertagung, 22 8 (ohnaape ürsgan, Söeeen Feseehfe 4,00 8 Briketts. ersten im Kalenderjahr, am Ende der Wintertagun stattfindenden hallen, Wärmestuben, Lesehallen, Vo⸗ unterhaltungen, Pachtgärten, Die Preise entsprechen den jetzt üblichen allgemeinen Schließung oder Vertagung, zahlbar sein. Die Fausch umme stellt Jünglingsheime, Arbeiterheime u. dergl.). 3) Kampf gegen preisen. edhn sprech A 8 . Han die Vergütung für den gesamten Jahresaufwand eines Abgeordneten den Alkohol bei gemeindlichen Betriebestätten, Alkoholverhot, Von England gingen Angebote ein auf dar und wird unabhängig von dem Wechsel in dessen Person nur ein Gewährung der Gelegenheit zum Genuß alkoholfreier Ge⸗ 6 Lose Fettkohle zu 18,00 Fr. pro Tonne mal im Kalenderjahre gezahlt. tränke. 4) Bei gemeindlicher Polizeiverwaltung: Ueberwachung der 9 halbfetter Kohle 18,00 Für die Bemessung des Betrags des Abzugs kommt in Betracht, Schankstätten und Branntweinverkaufsstellen, Polizeistunde, Vorgehen Magerkohle 13,75 daß nach dem Durchschnitt der letzten 12 Jahre eine Sitzungsperiode gegen Förderun der Völlerei, Beschränkungen bei Handhabung des 6 Monate gedauert hat und daß in einer Sitzungsperiode 100, in! Alkoholauss und „Verkaufs (Jugendliche, gewisse Tagesstunden,

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