Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Hirschberg auf den 12. Juli 1906, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hirschberg i. Schl., den 23. April 1906.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[88522 Oeffentliche Zustellung. O III 102/06.
Die Firma Klee und Burrus, Weingroßhandlung zu Ingersheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hartmann, hier, klagt gegen die Eheleute Alfons Bury, Wirt, Marie Josefine geb. Baumann, früher in Mülhausen, dann in Basel, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß die Beklagten ihr gesamtschuldnerisch für ihnen in den Jahren 1904, 1905 und 1906 käuflich zum Zwecke des Weiterverkaufs geliefert erhaltene Waren den Betrag von ℳ 439,21 schulden, mit dem An⸗ trage: Die Beklagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, an Klägerin den Betrag von ℳ 439,21 nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem Klagetage an zu zahlen, denselben die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen und das Urteil eventuell gegen eine bei Rechtskraft desselben zurückzahlbare Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Kaiserlichen Landgerichts in Mülhausen im Elsaß auf den 29. Juni 1906, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mülhausen, den 25. April 1906. . Die Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
[9038] Bekanntmachung. A 1489/1906. In Sachen der Therese Gentner in München, Platenstraße 2, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Ofner hier, gegen die Realitätenbesitzersfrau Eugenie Kneißl, früher in München, nun unbekannten Aufenthalts, und 1 Gen., Beklagte, wegen Anfechtung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhand⸗ lung über diese Klage die öffentliche Sitzung der II. Zivilkammer des K. Landgerichts München I vom Donnerstag, den 5. Juli 1906, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Hierzu wird Beklagte durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: Die Beklagte Eugenie Kneißl ist schuldig, der Klägerin bis zur Befriedigung der klägerischen Forderung von 37 616 ℳ 76 ₰ nebst 4 % Zinsen hieraus seit 3. Oktober 1905 und der im Prozesse Gentner, Therese, gegen Kneißl, Jakob, wegen Forderung, Proz.⸗Reg. Nr. B 2411/05, der Klägerin erwachsenen, noch festzusetzenden Kosten die Zwangsvollstreckung in die der Beklagten durch den zwischen ihr und ihrem Ehemann Jakob Kneißl am 25. Januar 1904 beim K. Notariat München IX abgeschlossenen Ehevertrag, G.⸗R. Nr. 190, an Zahlungsstatt eigentümlich über⸗ tragenen nachfolgenden Gegenstände: 2 Familien⸗ porträts, 2 Stilleben (Wokos), 2 große Landschaften in schweren Goldrahmen, 3 Stück Landschafts⸗ bilder (Knaab), 3 Stück Heilmeier, 2 Stück Wunsch, 1 Bild mit roter Rokokorahme, 18 Bilder in Gold⸗ rahmen von verschiedenen Meistern, 2 kleine Bilder in grünen Rahmen, 2 große Bilder in braunen Rahmen einglasierte Bilder, 8 Stück altertümliche Heiligenbilder, 5 Stück Filigranbroschen, 2 goldene lange Ketten mit 2 goldenen Uhren, 1 goldenes Kettenarmband, 7 Brillantringe, 4 goldene Ringe, 1 goldener Zwicker, silberne und goldene Anhäng⸗ täschchen, 1 silberbeschlagenes Ridicule, 2 Schachteln, enthaltend 190 Stück Filigranknöpfe, Rosenkranz⸗ anhängsel, Broschen und Ohrringe, Zunfttaler, ver⸗ schiedene goldene Broschen und Kreuze und ver⸗ schiedene altertümliche Gegenstände, 4 Bund silberne Knöpfe (370 Stück), 36 große Taler, 5 Stück alte Knöpfemützen, 610 kleine und mittlere Silbermünzen, 2 Bund, enthaltend Rosenkranzanhängsel, Uhrketten, Broschen, Filigransachen, Schlüsselhaken, Kreuze, Münzen (im sufer 290 Stück), ferner eine Schachtel, enthaltend 244 Stück Knöpfe, Anhängsel, Münzen ꝛc., 2 silberne Tabakpfeifen, 4 silberne Uhren, 30 Stück silberne Haarpfeile, Miederhaken, Schließen und Knöpfe, 3 silberne Schnürketten, ferner ein Salon — 2 silberne Leuchter, 35 silberne und filigrangetriebene Nippsachen, ein vergoldeter und ein silberner Regenschirmgriff, 17 Dutzend, vielmehr halb Dutzend silberne Bestecke, dann Kaffee⸗, Tee⸗, Eis⸗, 3 Schöpf⸗ und 4 Vorleglöffel, ½ Dutzend silberne Bestecke im Gebrauch, 1 silberner Brot⸗ teller, 1 silberner Aufsaß 1 Trinkbecher, 1 Teebüchse, 1 Salzgefäß, 9 silberne Rosenkränze, 60 Stück silberne Haarnadeln (Filigran), zu gestatten, eventuell 4000 ℳ an die Klägerin zu bezahlen. Die beiden Beklagten haben die je in der Richtung gegen sie erwachsenen Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. Das Urteil wird, eventuell gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar erklärt. München, am 24. April 1906. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts München I. Hartmann, K. Kanzleirat.
[8843] Oeffentliche Zustellung.
„Der Restaurateur Moritz Reichmann zur Forelle in Tübingen, vertreten durch Rechtsanwalt Sailer in Tübingen, klagt Fenes den Wilhelm Gotthilf Haug, Rotgerber von Tübingen, mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesend, wegen Liegenschaftskaufschillings⸗ forderung, mit dem Antrage, durch ein gegen vor⸗ gängige Sicherheitsleistung, zu der Kläger sich erbietet, für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil für Recht zu erkennen: Der Beklagte ist LePbig, dem Kläger die Summe von 944 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen aus 800 ℳ seit 25. Juli 1905 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 11. Juli 1906, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der bßentlichen Zeftegang wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Tübingen, den 24. April 1906. Scheurlen, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
11 1“
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ r. Versicherung.
[9081] 1 Bekanntmachung der 8 Lagerei⸗Berufsgenossenschaft. Zum Rechnungsbeamten für den Bezirk der Sektion I unserer Berufsgenossenschaft, welcher die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen sowie die Regierungs⸗ bezirke Bromberg und Köslin umfaßt, haben wir Herrn Fritz Bohl mit dem Wohnsitz in Königs⸗ berg i. Pr. ernannt. (§§ 119 bis 124 des Gewerbe⸗ unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900.)
4) Verkäufe, Verpachtungen,
Verdingungen c.
[2517] Domänenverpachtung.
Die Domäne Hildebrandshagen⸗Süderhof, Kreis Grimmen, 5 km nach Station Miltzow der Eisen⸗ bahn Stralsund — Greifswald, 11 km nächste Chaussee nach Grimmen, soll Montag, den 7. Mai 1906, Vormittags 11 Uhr, hierselbst für die Zeit von 1. Juli 1925 meistbietend ver⸗
Johannis 1907 bis pachtet werden. Größe rund F. Grundsteuerreinertrag .. 8 Erforderliches Vermögen. 8 Bitsherige Pachteinschließlich „Drainagezinsen (840 ℳ) 5 090 ℳ Nähere Auskunft, auch über die Voraussetzungen der Zulassung zum Mitbieten, erteilt die Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Stralsund. Stralsund, den 4. April 1906. Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
[5940] Domänenverpachtung. „Stralsund, den 14. April 1906.
Die Domäne Groß⸗Bremerhagen, Kreis Grimmen, Haltestelle der Kleinbahn Greifswald —Grimmen, 9 km Kleinbahn nach Grimmen, 20 km nach Greifs⸗ wald, soll Montag, den 14. Mai d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, hierselbst für die Zeit von Jo⸗ hannis 1907 bis 1. Juli 1925 meistbietend ver⸗ pachtet werden.
442 ha.
Größe rund “ Grundsteuerreinertrag. 9 565,77 ℳ Erforderliches Vermögen 120 000,00 ℳ „Bisherige Pacht . . . 11 500,00 ℳ Nähere Auskunft, auch über die Voraussetzungen der Zulassung zum Mitbieten, erteilt die Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Stralsund.
5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[8818] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Kreise Teltow die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 390 000 ℳ, in Buchstaben: „Drei Millionen dreihundertundneunzigtausend Mark“ behufs Be⸗ schaffume der Mittel zur Tilgung älterer Kreis⸗
ulden.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane durch Ankauf oder Verlosung vom 1. Vktober des Jahres 1906 ab durchschnittlich jährlich mit 1 ½ % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. 8
Berlin, den 21. März 1906. 1“
Der Der Minister Finanzminister. des Innern. In Vertretung: In Vertretung:
Dombois. v. Bischoffshausen.
Fin.⸗M. Nr. I. 4279 II. 2201. M. d. J. Nr. IV a 286.
Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Potsdam. Schuldverschreibung des Kreises Teltow. „NXI. Ausgabe, Buchstabe 8 über.. Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der inanzen und des Innern vom Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom 19 .239.
In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Potsdam genehmigten Kreistags⸗ beschlusses vom 12. Oktober 1905 wegen Aufnahme einer Anleihe von 3 390 000 ℳ bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Teltow namens des Kreises durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldver⸗ schreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlebensschuld von Mark, welche mit 3 ½ Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung ausulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen vom 1. Oktober des Jahres 1906 ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 1940 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet welchem jährlich wenigstens 1 ½ % ducchschnittlich des Anleihekapitals sowie die Firesen von den getilgten Schuldvers reibungen zuzuführen sind. Die Aus⸗ losung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschrei⸗ bungen auf einmal zu kündigen. Die durch die ver⸗
stärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsauzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Possdom und dem Teltower Kreisblatt. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld⸗ verschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbe⸗ jeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Kreisausschusse mit Genehmigung des König⸗ lichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt be⸗ stimmt.
Bis zu dem Tage, Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit 3 ½ % jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Jinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Teltower Kreiskommunalkasse zu Berlin und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ ereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ 18 Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Kreisausschusse zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Ürkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen F22. nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Kreisausschusse anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Kreiausschusse 1 Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der
rst erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier
ahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen er⸗ folgt bei der Teltower Kreiskommunalkasse in Berlin gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ reihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Kreisaus⸗ schusse der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldver⸗ schreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldver⸗ schreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Berlin, den.. ten 190.
Der Kreisauschuß des Kreises Teltow. (Name des Landrats) (Name eines (Name eines (Siegel Kreisausschuß⸗ zweiten Kreis⸗ des Landrats) mitgliedes) ausschußmitgliedes)
“ Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Kreis⸗ ausschusse beauftragten Kontrollbeamten).
Provinz
Regierungsbezirk Brandenburg. 2*☛
Potsdam.
te Reih zu der Schuldverschreibung des Kreises Teltow XI. Ausgabe, Buchstabe b Mark zu 3 ½ % Der Inhaber diefes Ztasscheins eunf er Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1 8 a die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom. bis . ten 1 mit Mark Pfennig bei der Teltower Kreiskommunalkasse zu Berlin. Berlin, den ... ten Der Kreisausschuß des Kreises Teltoo. (Name des Landrats) (Name eines (Name ein (Trockenstempel Kreisausschuß⸗ zweiten Kreis⸗ des Landratssiegels) mitgliedes) ausschußmitgliedes). Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig rworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist dem Kreisausschusse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vor⸗ legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerschtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Pots dam. 8.
8 8 Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuld⸗ verschreibung des Kreises Teltow XI. Ausgabe, Buchstabe „Nr. ..über Mark. Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldperschteibung die . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von
19. bis 19.. nebst Areerm scte bei der Teltower
Kreiskommunalkasse zu Berlin, sofern nicht der Inhaber
der Schuldverschreibung der Ausgabe
bei dem Kreis⸗ ausschusse widersprochen hat. 8
In diesem Falle E1““
an welchem hiernach das
sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Berlin, den... ten 19v Der Kreisausschuß des Kreise Teltow. (Unterschriften.) (Trockenstempel des Landratssiegels.)
([8819] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 der Stadt Cöln die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Vna bis zum Betrage von 36 000 000 ℳ (Sechsunddreißig Millionen Mark) zwecks Beschaffung der Mittel zur Hersteltmng von Hafenanlagen, zu Neubauten für die
andelshochschule, die zweite höhere Mädchenschule und das Realprogymnasium, zur Errichtung eines Ge⸗ bäudes für die Meisterkurse, verbunden mit dem Bau einer Gewerbehalle, sowie einer Kunst ewerbeschule, zum Durchbruch der Schildergasse nach dem Heu⸗ markt, zur Neuanlage und zum Umbau von Klein⸗ bahnen, zur Erweiterung der städtischen Gas⸗, Elektrizitäts⸗ und Wasserwerke, zum Um⸗ und Neu⸗ bau von Krankenhäusern, zur Beschaffung eines Bau⸗ platzes für den Neubau des ethnographischen Rauten⸗ strauch Joest⸗ Museums und zur inneren Einrichtung des Museums, zur Bestreitung der für die Neu⸗ regelung der Eisenbahnverhältnisse in Cöln⸗Deutz an den Fiskus zu zahlenden Entschädigung, zur Her⸗ stellung von Sammelkanälen in den äußeren Vororten, zum Bau einer Tierkörpervernichtungs⸗ anstalt, zum Ankauf von Grundstücken, zur Deckung des bei dem Umbau des Stapelhauses entstandenen Mehraufwandes, zur Errichtung eines Gebäudes für den städtischen Arbeitsnachweis und für sonstige sozialen Zwecken dienende Einrichtungen, sowie zur Deckung des Mindererlöses aus der An⸗ leihe vom Jahre 1904.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, je nach der Lage des Geldmarktes bei der Begebung mit 3, 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Verausgabung eines jeden Anleiheteils folgenden Jahre ab jährlich mit wenigstens 1 ½ % des entsprechenden Teils des Anleihekapitals, unter
Bumvofhs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗
ungen, zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.
Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. 1
Berlin, den 26. März 1906.
Der Minister
Der Finanzminister. 9 8 des Innern. In Vertretung: In Vertretung:
Dombois. v. Bischoffshausen. F.⸗M. I. 5407. II. 2870. M. d. J. IV b. 619.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Cöln. Schuldverschreibung der Stadt Cöln, Ausgabe 190 Buchstabe... „
Nr. E1““ ℳ Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der
inanzen und des Innern vom. ten März 1906 Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom. ten 1906). .
In Gemäßheit der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Cöln genehmigten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Mai 1905, 7. September 1905 und 9. Februar 1906 wegen Aufnahme einer Anleihe von Sechsunddreißig Mil⸗ ltonen Mark bekennen sich die Unterzeichneten, der Oberbürgermeister und die von der Stadtverordneten⸗ versammlung gewählte Anleihe⸗ und Schulden⸗ tilgungskommission, namens der Stadt Cöln durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von ℳ, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Gesamtkündigung und Verstärkung der Tilgung seitens der Stadt ist für die ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Anleihe ausgeschlossen.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten⸗ Tilgungsplane durch die Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen von dem auf die Verausgabung eines jeden Anleiheteils 89 Jahre ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres getilgt.
u diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1 ½ % des entsprechenden Teils des Anleihekapitals sowie die Finsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. „Die Auslosung geschieht in dem Monate jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach dem Jahre.... eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldver⸗ Freibage werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, I ummern und Beträge sowie des Termins an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗
und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, iä dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cöln, . Cöln erscheinenden Zeitungen und in se einer in Berlin und in Frankfurk a. M. erscheinenden
in zwei in
eitung. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ Feit von Schuldverschreib 8 2 n
verschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in leicher Weise bekannt gemacht. Eeht eins der vor neten Blätter ein, der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung
des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes b
Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital
zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen von
am. . ten „Prozent jährlich verzinst.
am. . ten und heute an gerechnet, mit. Die Ausza
ungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuld⸗
so wird an dessen Stelle von
lung der Zinsen und des Kapitals⸗
erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Cöln und den bekannt zu machenden sonstigen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits⸗ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser uldverschreibun erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren na dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Fahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist ves Fhhe, See 1 . — mit. dem Schlusse ahres, in we ie für die Zahlun bestimmte Zeit eintritt. 8
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
insscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis⸗ herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor⸗ lehungestit bei der städtischen Verwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ge⸗ kommene Schein der städtischen Verwaltung zur Ein⸗ lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichklich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum .. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Cöln gegen Ablieferung des der älteren Fesschenaeihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung bei der städtischen Verwaltung der Aus⸗ abe hat. In diesem Falle sowie
im Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldperschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
Cöln, den.. ten... 19..
Der Die Anleihe⸗ und Schulden⸗ Oberbürgermeister. tilgungskommission der (Stadtsiegel.) Stadtverordnetenversammlung. Ausgefertigt:
e Unterschrift des damit von dem
berbürgermeister beauftragten Kontrollbeamten.)
Rheinprovinz. Featfzypßeberir! Cöln. Zinsschein.. te Reihe
zu der Schumprenschreibung der Stadt Cöln, Aus⸗
gabe 190 Buchstabe .. Nr. . „ über ℳ zu Prozent Zinsen über ℳ J. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen
dessen Rückgabe in der Zeit vom . . ten
ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung
für das Halbjahr vom ..
bis. ten mit
bei der Stadtkasse in Cöln oder
machten sonstigen Zahlstellen. 8 Cöln, den. . ten XXXX“
Der Die Anleihe⸗ und Schulden⸗ Oberbürgermeister. tilgungskommission der
(Trockenstempel des Stadtsiegels) Stadtverordnetenversammlung.
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der städtischen Verwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Ürkunde gleich.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Cöln. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt Cöln, Ausgabe 190 . „ Buchstabe „Nr. über ℳ Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die w..lte Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom .. ten 190. bis ten 190.. nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse in Cöln, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der städtischen Verwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneue⸗ vnees ehh dem Inhaber der Schuldverschreibung 8,g ändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. öln, den 190.
Die Anleihe⸗ und Schulden⸗
tilgungskommission der Stadtverordnetenversammlung.
er
Oberbürgermeister. (Trockenstempel
des Stadtsiegels.)
[9032] Bekanntmachung.
Von den 3 ½ % igen Kreisobligationen des Kreises Heilsberg sind für das Jahr 1906 aus⸗ gelost worden:
„Buchstabe A Nr. 9 21 32 35 64 79 und 93 über je 3000 ℳ
Buchstabe B Nr. 13 17 31 43 46 49 51 52 71 95 123 129 137 über je 1500 ℳ
Buchstabe D Nr. 534 über 300 ℳ
Die Obligationen werden hiermit privilegjenmäßig gekündigt. Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Juli 1906 ab bei der hiesigen Kreiskommunalkasse. Der Betrag etwa fehlender Coupons wird vom Kapitalbetrage abgezogen.
Restanten aus früheren Ziehungen sind nicht vor⸗
anden.
Heilsberg, den 21. April 1906.
Der Kreisausschuß des Kreises Heilsberg.
[9084] I. 3 ½ % Anleihe R der Stadt Frankfurt a. M. 20. 8. ung: 21. April 1906; Auszahlung: 31. Dez. 1906.
Gezogen wurden: Zu 2000 ℳ: Nr. 15 56 95 113 123 238 242 267 362 393 507 547 563 585 648 815 865 890 915 992 1030 1032 1056 1135 1211 1282 1367 1432 1452 1457 1471 1573 1651 1656 1687 1775 1782 1787 1814 1886 1914 1928. — Zu 1000 ℳ: Nr. 2073 2099 2347 2349 2351 2440 2444 2511 2532 2667 2672 2675 2747 2838 2844 2882 2910 2912 2987 3017 3049 3101 3112 3183 3252 3277 3280 3366 3378 3456 3481 3484 3560 3574 3692 3750 3754 3756 3866 3971 4066 4095 4107 4109 4151 4189 4260 4296 4317 4348 4386 4404 4476 4521 4534 4567 4616 4685 4706 4767 4777 4781 4811 4817 4924 4960 5006 5054 5077 5102 5149 5153 5185 5215 5223 5336 5388 5429 5455 5478 5550 5685 5691 5737 5786 5797 5814 5826 5827 5869 6042 6077 6101 6222 6231 6402 6539 6565 6607 6682 6744 6776 6913 6949 6963. — Zu 500 ℳ: 7004 7013 7060 7067 7192 7249 7331 7419 7421 7450 7468 7497 7550 7585 7587 7636 7650 7723 7742 7776 7793 7820 7825 7826 8025 8074 8093 8194 8209 8507 8526 8535 8546 8569. — Zu 200 ℳ: 8622 8713 8715 8721 8756 8883 8886 8916 8923 8968 8996 9043 9055 S 9160 9199 9218 9318 9463 9476 9526 9589 594.
Noch nicht eingelöst:
aus der 17. Verlosung Nr. 3824.
aus der 18. Verlosung
9139.
per 31. Dezember 1903: per 31. Dezember 1904: aus der 19. Verlosung
per 31. Dezember 1905: Nr. 2204 7306 9355.
II. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M.
v. Jahre 1901. Abteilung I.
M5. Ziehung: 21. April 1906; Auszahlung: 1. Sept. 1906.
Gezogen wurden: Zu 4000 ℳ: Nr. 73 3 335 432 473 663 703 710 793 808 820 872 882 895 927 970 973 983 1011 1014 1024 1256 1271 1300 1327 1442 1447 1586 1627 1690 1796 1833 1853 1867 1989 2048 2069 2078 2123 2130 2174 2304 2329 2345 2534 2675 2703 2784 2827 2879 2890 2924 3038 3062 3071. — Zu 2000 ℳ: Nr. 3268 3282 3426 3432 3581 3588 3659 3661 3695 86 3823 3847 4014 4051 4095 4098 4148 4176 4287.
Noch nicht eingelöst:
aus der 3. Verlosung per 1. September 1904: Nr. 666 3242 4005.
aus der 4. Verlosung per 1. September 1905: Nr. 445 3928.
III. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. v. Jahre 1901. Abteilung II.
5. Ziehung: 21. April 1906; Auszahlung: 1. Sept. 1906. “
Gezogen wurden: Zu 2000 ℳ: Nr. 4911 4954 5016 5017 5054 5072. — Zu 1000 ℳ: Nr. 7755 7758 7780 7826 8073 8083 8127 8130 8228 8230 8232 8306 8445 8462 8493. — Zu 500 ℳ: Nr. 10906 10964 11052 11108.
Noch nicht eingelöst:
aus der 3. Verlosung per Nr. 12201 12248.
aus der 4. Verlosung per 1. September 1905: Nr. 12186. 8
Der Rest der Tilgung im Betrage von ⸗ℳ 22 600 ist durch Ankauf bewirkt.
IV. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. v. Jahre 1901. Abteilung III. 4. Ziehung: 21. April 1906; Auszahlung: 1. Sept. 1906.
Gezogen wurden: Zu 5000 ℳ: Nr. 4433 4649 4698. — Zu 2000 ℳ: Nr. 6203 6275 6693. — Zu 1000 ℳ: Nr. 8905 9499 9944 9949.
Noch nicht eingelöst: Aus der 2. Verlosung per 1. September 1904: Nr. 10429 12409 12559 12646 12768. — Aus der 3. Verlosung per 1. September 1905: Nr. 5931 8891 9697 9825 10403 11213 11261 11271 11545 12576 12951.
Der Rest der Tilgung im Betrage von ℳ 124 800 ist durch Ankauf bewirkt.
V. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. Lh. der vormal. Stadt Bockenheim. 17. Ziehung: 21. April 1906; Auszahlung: 31. Dez. 1906.
Gezogen wurden: Zu 2000 ℳ: Nr. 11 14 72. — Zu 1000 ℳ: Nr. 42 106 109 149 165 421 440 496. — Zu 500 ℳ: Nr. 99 133 145 334 347 358 420 615 678 688 790. — Zu 200 ℳ: Nr. 4 21 93 104 128 142 166 239 275 288 293 294. VI. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. Wasserwerksauleihe der vormaligen Stadt
Bockenheim.
16. Ziehung: 21. April 1906; Auszahlung: 31. Dez. 1906. Gezogen wurden: Zu 2000 ℳ: Nr. 18. — 5 1000 ℳ: Nr. 50 57 99. — Zu 500 ℳ: r. 42 84 103 137 146 184 192 232 370 390. —
Zu 200 ℳ: Nr. 33 90 97 109.
Noch nicht eingelöst: Aus der 15. Verlosung per 31. Dezember 1905: Nr. 96.
Die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu den vorgenannten Auszahlungsterminen erfolgt, können gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst zu⸗
sehörigen Zinsscheinen (Coupons) und Erneuerungs⸗
shehe (Talons) bei unserer Stadthauptkasse, ür die Anleihe von 1901 Abt. I auch in New York bei den Herren Speyer & Co., für Ab⸗ teilungen II und III auch bei dem Bankhause Mendelssohn & Co. sowie bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin und für die beiden Anlehen der ehem. Stadt Bockenheim auch bei der Mitteldeutschen Kreditbank hierselbst sowie bei dem Bankhause August Mannheimer in Colmar und bei der Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kommunalkredit in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg i. E. erhoben werden.
Bei dieser Gelegenheit machen wir die ⁷ von Frankfurter Eiadtosligatienen auf das beim Rechneiamt eingerichtete tadtschuldbuch auf⸗ merksam. Schuldverschreibungen der Stadt Frank⸗ furt a. M. können unter Hinterlegung bei der Stadt⸗ hauptkasse in das Stadtschuldbuch eingetragen werden. Die Stadt besorgt alsdann die gesamte vvemarltang der hinterlegten Stadtobligationen, einschließli Kontrolle der Verlosung, Uebermittelung der Zinsen usw. Auf Antrag wird die Zahlung der Steuern auch aus den fälligen Zinsen bewirkt.
Verwaltern von Kassen⸗, Mündel⸗, Stiftungs⸗ und ähnlichem Vermögen ist die Benutzung des Stadtschuldbuchs von ganz besonderem Vorteil.
4
Ueber den Inhalt des Schuldbuchs ist das gesamte mitwirkende Personal diensteidlich zu strengster Ge⸗ heimhaltung verpflichtet. Die Gebühr ist eine ein⸗ malige und beträgt 50 ₰ für je 1000 ℳ Nähere Auskunft erteilt die Stadthauptkasse, Rathaus⸗ Nordbau, Paulsplatz 9. Frankfurt a. M., den 21. April 1966. Magistrat. Rechneiamt.
[73879] Bekanntmachung.
Bei der heute behufs der Tilgung erfolgten Aus⸗ losung Duisburger Stadtobligationen sind folgende Nummern gezogen worden:
1) von der Anleihe von 900 000 Mark
vom Jahre 1881.
Buchstabe A Nr. 149 234 260 402 440 494 577 582 593 627 756 765.
Buchstabe B Nr. 4 28 75 87.
2) von der Anleihe von 3 500 000 Mark vom Jahre 1882.
Nr. 62 83 102 108 114 124 151 206 214 216 250 357 459 506 516 518 790 810 819 861 868 928 968 1012 1021 1040 1067 1152 1155 1156 1182 1246 1257 1262 1298 1373 1382 1401 1430 1446 1451 1452 1510 1519 1547 1558 1636 1746 1789 1826 1856 1890 1960 1976 1993 2024 2028 2081 2168 2238 2244 2331 2423 2435 2457 2465 2501 2595 2651 2730 2801 2808 2816 2842 2883 2910 2930 3032 3038 3045 3055 3079 3101 3143 3165 3173 3211 3271 3289 3295 3322 3365 3464. 3) von der Anleihe von 1 000 000 Mark
vom Jahre 1885.
Nr. 39 45 53 172 435 460 519 591 634 648 742 801 815 853 938 952 975.
4) von der Anleihe von 1 000 000 Mark vom Jahre 1889, I. Emission.
Nr. 89 140 181 192 215 247 369 492 495 507 527 627 689 813 899 902.
5) von der Anleihe von 4 000 000 Mark vom Jahre 1889, II. Emission. „ Nr. 35 66 214 268 272 504 516 548 647 673 727 730 739 781 845 852 988 1086 1188 1245 1270 1272 1290 1394 1493 1511 1545 1573 1632 1658 1845 1856 1995 2076 2191 2202 2249 2389 2452 2550 2632 2652 2659 2738 2765 2812 2921 2924 3053 3212 3241 3293 3306 3332 3346 3383 3462 3496 3570 3642 3661 3723 3791 3941 6) von der Anleihe von 3 000 000 Mark vom Jahre 1896.
Nr. 52 65 230 468 582 586 714 734 790 797 898 1050 1174 1201 1256 1481 1536 1578 1582 1738 1787 1915 1927 1988 2039 2078 2114 2127 2218 2289 2324 2327 2341 2434 2534 2540 2560 2973 2998.
7) von der Anleihe von 3 000 000 Mark vom Jahre 1899. Nr. 187 240 411 538 593 650 691 730 782 786
857 903 1102 1165 1244 1294 1347 1417 1439
1444 1569 1572 1611 1658 1672 1746 1831 1910 1931 1961 2597 2752 2755.
Die Einlösung dieser Obligationen und die Aus⸗ zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 30. Juni
1906 ab und zwar:.
1. September 1904 3
der Obligationen zu 1: 8 bei dem Bankhause Salom. Oppenheim jr. & Cie. zu Cöln, der Duisburg⸗Ruhrorter Bank hierselbst und der hiesigen Stadtkasse; der Obligationen zu 2 und 6: bei der Disconto⸗Gesellschaft zu Berlin und Frankfurt a. Main, 8 der Deutschen Bank zu Berlin, dem Bankhause Salom. Oppenheim jr. & Cie. zu Cöln, der Duisburg⸗Ruhrorter Bank hierselbst und der hiesigen Stadtkasse; der Obligationen zu 3, 4 und 7: bei der hiesigen Stadtkasse; der Obligationen zu 5: bei der Hafenkasse und der Stadtkasse hierselbst. Mit dem 30. Juni 1906 hört die Verzinsung auf; der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird an der Valuta gekürzt. Die Inhaber der bereits früher ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Obligationen der Anleihe von 900 000 Mark vom Jahre 1881 Buchstabe A Nr. 380 und 432, ausgelost zum 30. Juni 1905, der Anleihe von 3 500 000 Mark vom Jahre 1882 — . 945, ausgelost zum 30 Juni 18988, . 771, ausgelost zum 30. Juni 1901, .132 und 1801, ausgelost zum 30. Juni 1902, . 1006, ausgelost zum 30. Juni 1903, . 806 und 3262, ausgelost zum 30. Juni 1904, Nr. 120, 549 und 691, ausgelost zum 30. Juni 1905, der Anleihe von 1000 000 Mark vom Jahre 1885 Nr. 325, ausgelost zum 30. Juni 1905, der Anleihe von 1 000 000 Mark vom Jahre 1889, I. Emission Nr. 926, ausgelost zum 30. Juni 1903, Nr. 34 und 35, ausgelost zum 30. Juni 1904, Nr. 20, ausgelost zum 30. Juni 1905, der Anleihe von 4 000 000 Mark vom Jahre 1889, II. Emission Nr. 751, ausgelost zum 30. Juni 1901,),
Nr. 2079, 260 1 und 3250, ausgelost zum 30. Juni 1905, der Anleihe von 3 000 000 Mark vom Jahre 1896
Nr. 1861, ausgelost zum 30. Juni 1899, 8 Nr. 492, ausgelost zum 30. Juni 1900, Nr. 1180, ausgelost zum 30. Juni 1904, Nr. 2505, ausgelost zum 30. Juni 1905, der Anleihe von 3 000 000 Mark vom Jahre 1899 Nr. 1167, 2060, 2084 und 2420, ausgelost zum 30. Juni 1905, werden hierdurch aufgefordert, dieselben zur Ver⸗ -5B, weiterer Zinsverluste zur Einlösung einzu⸗ reichen. Nummerverzeichnisse der ausgelosten Anleihescheine werden auf Zimmer Nr. 79 des Rathauses abgegeben. iseeae;; den 18. Dezember 1905.. er Oberbürgermeister: J. V.: Lehwald. Die Anleihe⸗ und Schuldentilgungskommission. Kommerzienrat Keetman, . 8 Handelskammerpräsident Keller, Kommerzienrat Weber “
[73785] g
Bei der am 13. Dezember 1905 erfolgten Aus⸗ losung der Anleihescheine des Kreises Kart⸗ haus, Westpr., sind folgende Stücke gezogen worden:
Buchstabe A 7 24 65 68,
Buchstabe B 16 49 52 65 66 134 142 145,
Buchstabe C 22 31 38 41 87 92 100 111 160 196 208 210,
Buchstabe D 7 22 23 25 49 58 66.
Die Inhaber dieser Scheine werden aufgefordert, den Nennwert derselben vom 1. Juli 1906 ab gegen Einsendung der Anleihescheine, der Anweisungen und der nach dem 1. Juli 1906 fälligen Zinsscheine von der hiesigen Kreis kommunalkasse oder der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin, der Norddeutschen Kreditanstalt — vormals Baum & Liepmann — in Danzig und dem Bankhause S. A. Samter Nachfolger in Königsberg in “ nehmen.
Für fehlende Zinsscheine wird der Betrag von dem Kapital in Abzug gebracht werden. schaus früheren Verlosungen sind noch die Anleihe⸗
eine
Buchstabe A 23 58, ““
Buchstabe B 28 50,
Buchstabe C 89 91 98 112 127 198 rückständig.
„Karthaus, W.⸗Pr., den 23. Dezember 1905.
Der Kreisausschuß des Kreises Karthaus.
Hagemann.
[9083
Ba der am 19. April 1906 stattgefundenen 4. Auslosung unserer Obligationsauleihe sind nachfolgende Nummern gezogen worden:
Lit. A 1 74 80 98 110 127 131 149.
w. B 164 223 240 259 278 287 303 306 318
Lit. C 371 379 387 408 410 431 462 465 552 554 556 585 600 653 655.
Indem wir hiermit diese Stücke zum 1. Oktober dieses Jahres kündigen, machen wir bekannt, da die derselben von diesem Tage a zum Kurse von 103 % bei dem Bankhause A. Busse & Co., Aktiengesellschaft, Berlin W., Lützow⸗Platz Nr. 4, sowie bei unserer Kasse erfolgt.
8d.⸗Kauffung a. d. Katzbach, den 26. April 1906.
Marmor⸗Kalkwerk Silesia 88
Gesellschaft mit beschränkter Haftung W. Planck.
6) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[5992] Samlandbahn⸗Aectiengesellschaft. In der heute gemäß § 6 der Anleihebedingungen
stattgehabten ersten Verlosung unserer 4 ½ % igen
Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1900
wurden die 15 Nummern:
60 220 233 268 487 500 549 564 869 907 946
1036 1408 1786 1976
ezogen. 3 ie Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen erfolgt mit einem Zuschlag von 2 %, also mit
ℳ 1020,— pro Stück, gegen Rückgabe derselben
nebst laufenden Zinsscheinen und den Erneuerungs⸗
scheinen vom 1. Oktober 1906 ab bei
SeS. E““ Steindammer Kirchen⸗ platz Nr. 5,
der Ostbank für Handel und Gewerbe, Königsberg i. Pr.,
der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin.
Königsberg i. Pr., den 2. April 1906.
Der Vorstand.
[9054] Bekanntmachung.
Gemäß § 244 des Handelsgesetzes machen wir hierdurch bekannt, daß in der am 21. dss. Mts. statt⸗ gefundenen Generalversammlung der Westholsteini⸗ chen Bank in den Aufsichtsrat die Herren Fabrik⸗
tzer L. Hirschberg in Perdöl und Amtsvorsteher Otto Lindemann in Westerwohld wieder, sowie Herr Kaufmann Friedr. Heinr. Starckjohann in Husum neu gewählt sind. 8
Heide, den 25. April 1906. 8 Der Vorstand
der Westholsteinischen Bank.
Hultgren. Rolfs.
[9052] Bekanntmachung.
In Ausführung des Beschlusses der General⸗ versammlung unserer Gesellschaft vom 3. April 1905 werden folgende, zum Zwecke der Zusammenlegung nicht eingereichte Aktien unserer Gesellschaft:
Nr. 140 250 252 251 255 263 279 341 342 343 366 437 450 495 497 498 499 500 501 502 503 553 554 555 556 557 729 730 731 732 754 756
hiermit für kraftlos erklärt.
Berlin, den 26. April 1906.
Stralauer Glashütte Arctiengesellschaft. Merbitz.
6739] heinisch⸗Westfälische Disconto⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft, Aachen, 8 Düsseldorfer Bank vorm. Düsseldorfer Volksbank, Düsseldorf.
ufolge Vertraas mit der Düsseldorfer Bank vorm. Düsseldorfer Volksbank in Düsseldorf vom 19. De⸗ zember 1905 und 24. Januar 1906, Generalver⸗ sammlungsbeschlusses der Düsseldorfer Bank vorm. Düsseldorfer Volksbank vom 22. Januar 1906 und des Generalversammlungsbeschlusses unserer Gesell⸗ schaft vom 29. Januar 1906 ist die Aktiengesellschaft
Düsseldorfer Bank vorm. Düsseldorfer
Volksbank, Düsseldorf, ohne Liquidation aufgelöst und das Vermögen der⸗ selben als Ganzes 9 uns übertragen worden. Nachdem die 2528 Eintragungen in das Handelsregister erfolgt sind, fordern wir die Gläu⸗ biger der Düsseldorfer Bank vorm. Düsseldorfer Volksbank gemäß § 306 des Handelsgesetzbuchs hier⸗ durch zur Anmeldung ihrer Forderungen auf. nFenes.Teigde . w. enne⸗n sch⸗We e conto⸗Gese Aktiengesellschaft.
Senff. Henn.