ö Dr. 2 enberg), Hilz (1 München), Dr. Rosen⸗] Sie Proselvten machen und über die anderen Konfessionen obsiegen durch den Wortlaut des Gesetzes jeder Zweifel ausgeschlossen werden, hältnisse Preußens keine Zeit hat. Ich wünsche nicht, daß die Tei 1 ift S ts h fesse ersonalveränderungen. e. g ar. lenbh. h1 Dr. Fahler ilshofen), werden. Diese Ihre Ueberzeugung verdient Heeeehe ““ daß allen, gleichviel welche Leesr. e von den höchsten Pro⸗ Konfe onen sich Veelct BH 8 icht üie üdse Eb e. E“ bonane wratne. nene Ee ene . SaeeFeredehrheege zerhen hitzeier ermeseee ecl 10 14“ S 8 2 1 immer (I München), r. önneßen 8 vollem g 1— . ü, wie ö r. dogmati gensätze so wenig als möglich ins Volk bringen. Hi e ü ir un ta Offiniere, Fähnriche um. Ernennungen, Befarde⸗ 6eh., Ded Wimer 0h, Müna , e wöf ns icgelangenh. gnrern ewangelischen greisen en Bnpfnenc el gasgebarm warden sagte, eine var Fübenisce, sondeng eine der wichtegsten Sriieaftnc funs adie Fereg; ths erneng. elals st th nher andemn, venht er Niel und Tlege sücden, zar been Sanüeel decs der Korssten 8-ngS. 8 Zer ben⸗ ööö Ebef im Dr. Falk (1., Munchen). Dr. Ten bärsekir Matg 899, 8ö enen daß wem dleine Polieigewalt 5 bat “ 8 Frenllic,, Helh e⸗ 8.. . 5 v ööö1—— Abweichende gestliche doh eifine blesten .d. H., 28. April. dr 1 1. ymp. 1b ürnber Schreitmüller n ngst, daß, 8 der Lit 8 Be⸗ iten ich ruben lassen. e Beurteilung, die die katholi 8 unberi Im J eüsteon 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, als asgregiert 8e” . e 5SSe e. tssh⸗ Hüttig (Hol), Dr. Driver dahinter stebt, man sofort 522 - vn zirhungen der Angehorigen eimner Konfession unter sich betreffen solle. Geistlichkeit den Mischeber angedeihen laßt 88 ve kalcolicch e EEE’e Feenre Inf. Regt. Nr. 137 versetzt. Müller, Lt. SDi Flleistun behn 1 Dr. Muggenthaler, Dr. Hagen (Nürnberg), der Untergang unausbleiblich hn enn * reg ö Es muß ahber der 8 poft, er preußischen Verfassungsuckunde in bitterung und Empörung hervorrufen. Daß die katholische Kirche die ich Sie bitten, unseren Antrag an F“ Feldart. Regts. Nr. 43, in dem Kommands zur Kenfefrffen de m (andehn,t (Landash. Dre. Kretschmax (Hof), in der haben, daß sie verloren sind, so 2. v e. — voller Klarheit zum Ausdruck kommen. Daß niemand wegen seiner Resolution anders beurteilt wie wir, ist selbstverständlich, aber was Ag. Dr. Spahn (Zentr): Was der Antrag will, wi s Magdeburg. Drag. Reat. Nr. 6 his x8. de. Ob st 8 d. kom⸗ Res., Bing ( ürnberg), Dr. Nirschl. (Straubing), Dr. Tagen wurde seitens 1“ gae. di te Herrschaf d religicsen UMssce ete Werden se. 8 ebbeeee be ger, neg geßest ih tmnsdmde Sict mm ha sic ned Potsdam, 2. Mai. v. Winterfe do d 8 8 vn Bezirks I Weigel (808, Voß, Dt. Linneborn (Aschaffenburg), Gold⸗ gesprochen, daß der To — ie obet Fol e haben müsse dem S d malfie 8 ds einen Grund ein, Man sollte auf die See katholischen Kirche hinwirken, daß diese werden, denn er ist in sich sekonscquent, 8 n er im 88 shos⸗ mandsert zur Dienstleistung beim Kommando des ernamt Prinz mann (Kissingen), in der Landw. 1. Aufgeböte, zu Asfift. Aerzten in katholischen Kirche über Deutschland iur absonte Zrapbolischen Kirche warum dieser undemnenen iol. e goß sahon aus jemf auffallender Gegensätze authören. Wir können aus prinzipiellen Gründen dem wieder aufhebt, was in dem ersten Satze “ Breslau, zum Kommandeur dieses Landw. Bezirks “] der Res. die Unterärzte Dr. Liebl, Dr. Platiel, Donle, Dr. Das alles wird aus §1 gefolgert; ja eht veg a 5 9 lüs v irche Weise ausgeschaltet werden so⸗ r muß schon aus dem sehr wichtigen Antrage nicht beistimmen. haupt keine Auskunft über die Rels dönsgerbar 42 Soll aber üͤber⸗ Günther von Schönburg⸗Waldenburg, in, der Armes tent Walterböfer, Dr. Bonnin, Königer, Dr. Müller damit die Macht gegeben, die Freiheit; es vo Vene gae. staatsrechtlichen Grunde vergasf homgenweeqaen das spätere Reichs⸗ Abg. Dr. Stoecker (wirtsch. Bgg.): Die Mehrheit der Wirt⸗ können, so treten wir damit in Wideripru 8 8 rnüse verlangt werden zwar als Lt. im Regt. der Gardes du Corps, vorläufig ohne Patent, ( München); c. bei den Beamten der Militärverwaltung: Solche Angstausbrüche gehören F. t 1 ber 8 r8 1 gesetz das frühere Gesetz zur Aufhebung bringt. Wir legen Wert darauf, schaftlichen Vereinigung steht auf einem ablehnenden Standpunkt. mit dem Privatrecht nach der Reichs. “ Reichsrecht und angestellt. “ k Homb am 25. d. M. den Abschied zu bewilligen: den Ober⸗ Pathologischen; tatsächlich wird in S § Nic . . La e daß S wie die Pflichten auch die Rechte in konfessioneller Beziehung Unsere ganze Gruppe steht ja auf dem Standpunkt der religiösen Nachdem wir soeben in 5 1 die Bestimm ve⸗ F2 R. desgesctzge Abschiedsbewillihungen, Iguf Fofn Heere. Homheng apothekern Meier (Bamberg), Feil (Umberg), Schumm (Zwei⸗ Freiheit des religiösen Bekenntnifses stabiliert. müict “ bbe unter allen B. Sn Aeceptieren wir die Fassung Fbgs. und wir könnten § 1 sachlich wohl annebmen. Es fragt 1868 wiederholt haben, daß der G e ee Sea .zeeer⸗ v. d. H., 28. April. Utsch, Lt. im Inf. Rezt. von Horn 8— vich brücken) von der Landw I. Aüfgebots, Wurm (Kaiserslauzern), Begriff des religiösen Bekenntnisses nicht eine enge s egug 8 der preußischen Verfassungsurkunde, so müssen wir, um keine Miß⸗ sich aber, ob die Gelegenhert gegeben ist, die Sache reichsgeseßlich politischen Rechte vom religiösen Bek⸗ .a Peenahenn 1 Nr. 29, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. eelich „Sack (Rosenheim), Dr. Meister (Amberg), Dr. Bullnheimer erhalten soll, daß ein Zwangsglaube an einen persön ichen Gott ge⸗ deutungen zuzulassen und die 60 jäbrige Auslegung dieses Verfassungs, zu regeln, und ob der Weg wirksam ist, um zum Ziele zu führen. § 1a überflüssig. 8 ö“ Lt. in Lothring. Trainbat. Nr. 16, der eee ss SSs. 1 8⸗ (Aschaffenburg), Dr. Poller (Nürnberg) von der Landw. 2. Auf⸗ meint ist, auch Pantheismus, veez W grin. 5 Fanndsaßer sie vollkommen herübernehmen. Gewiß hat das Zentrum Grund zu Beschwerden. Unsere Resolution Abg. Dr. David (Soz.): Wir stimmen dem Antrag s Pension aus dem aktiven Heere bewilligt; zugleich ist derselbe bei den gebols; zu befördern; zu Oberapothekern in der Res. die Unter⸗ diesen Begriff und sind durch ihn gede kir e “ vnranceh ir dürfen keine gefäbrlichen 1 beenen machen, da wir deren will Abhilfe schaffen. Wir haben auch Grund zu Beschwerden zu, als es sich um 5v Nr. handelt F- W“ mehr Kes. Offizieren des Bats. angestellt. gt. 3. D., zuletzt apotheker Holzer München), Neumüller (Nürnberg), Sitz, wollen dies hier Angedeutete vSeee lanes “ 8 iegt Konsequenzen in 1e 1 v überseben können. der evangeliscen Christen in katholischen Ländern. In der früberen Stadium der Kommissionsberatunz gest I“ Potsdam, 2. Mat. v Chappure, 8— de. die Erlaubnis est mann (Würzburg), Thurmayr, Leuchs ( München), Stumpf alles auch in dem § 1; aber wir te- n nchis agegen, daß fol 28 Deshalb 819” 1“ F⸗ wie wir ihn in unserem Antrage Pfalz beschwert man sich darüber, daß evangelisch⸗religisse leider abgelebnt wurde. Wir sind -..-ne 22 ⸗ hnea Gen. Major und Kommandeur der 44. Inf. rig., R 1 Irg. (Würzburg); am 26. d. M. den Veterinären Seidl (I. München) genommen wird, denn „doppelt hält beles akt 8 d Se niedergelegt ha A. führn ogests c. Bachem hat im Mai 1902 gesagt, ereinigungen mit Geld bestraft worden sind. Das sind aber Formulierung. Daß man sich schon heute de 22 “ eee Tragen der Uniform des Kaiser Franz Gardegren. des 8 2. Be⸗ von der Landw. 1. Aufgebots, Brohm (Weiden) von der Landw. Stoecker angenommen, so würde es für den Pa 1 5 er wir könnten ja Ausfü tandih tremesen zum § 1 erlassen. Darin nur die letzten Reste einer früheren Anschauung, und ob nach der religiösen Zugehörigkeit ent jehen 1 öö teilt. v. Kropff, Oberst 3. beeee ecgh den Gen. Masor, 2. Aufgebots den Abschied zu bewilligen. Bund im Auge hat, keinen Unter schied ens gaörk Wege 88 drückt sich doch As Uhranges Unsicherheit und Verlegenheit aus. solche verhältnismäßig kleinen Dinge Anlaß geben können, die ganze richtig. “ G “ zirks I Breslau, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, 8 Landesgesetzgebung oder der Reichsgesetzgebung herbeigeführt wird; aber Wenn Sie solche Ausführungsbestimmungen haben wollen, so ge’ Gesetzgebung nach Form und Inhalt umzugestalten, ist mir mehr als Abg. Dr. Müller⸗Meini V J iere di uf sein Gesuch von seiner Dienststellung enthoben. Königlich Sãchsische Armee. wir sind grundsätzlich dagegen, diese wichtigen Dinge der Landesgesetz⸗ hört die Richtung, in der sie sich bewegen können, in den § 1 moaliss Wir fürchten gewiß nicht die Konsequenzen des Antrages. Fassung, die der Kolle S eteren Er. Sgeaebge Königlich Bayerische Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 22. April. Gieße, Oberlt. gebung zu überlassen, und wir wünschen, daß auch das Zentrum hier hinein. Ich nehme an, daß vor allem in Beziehung auf den Ich wünsche absolute Freiheit des religiösen Lebens in Deutschland. b. veediiierne E“ ““ I5 28 il 1906. Im N. Seiner Majestät des im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zur böllig konsequent wäre, da es doch einmal die Reichsgesetzgebung an⸗ öffentlichen Verkehr derartige Bestimmungen zu treffen wären. Wir fürchten auch keineswegs die katholische Kirche. In dem Antrage Austrag zu bringen sein . f 9* 2 fen “ München, g exees Hohei vri Huttpold des Königreichs Arbeiterabteil., Wagner, Okberlt. bei der Arbeiterabteil., in das gerufen hat. Wenn man daran festhält, daß doch der Staat gewisse Wichtig scheint mir auch die Frage zu sein, wer berechtigt sind eine ganze Menge von Dingen, die auf die katholische Kirche ganz Die S. 1““ e eeahe 8 8 1— Luttpod, on nachstehende 15. Inf. Negf. Itt. . versetzt. rchliche Hoheitsrechte haben soll, so ist das eine Inkonseauenz, denn 1 ist, zu entscheiden, was eine öffentliche Religionsübung ist. anders wirken wie auf die evangelische. Wir, bei unserer Verflochten⸗ ie 88 2 und 3 werden ohne Debatte angenommen; sie avern Verweser, haben 88 g enogen gef nden. ffigeren: 28. April Die Unteroffiziere: Bech im 8. Inf. Regt. Prinz dann erscheint die Forderung der Rechten gerechtfertigt, daß in kirch⸗ Ich nehme als selbstverständlich an, daß nicht die Kirche diese Ent⸗ heit mit dem Staat, würden nicht den geringsten Nutzen davon baben. betreffen die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses der Personalveränderungen etgnadigt 2 Be. ajor Ritter v. Menz, Iohann Georg Nr. 107, Lange, Ludwig im 11. Inf. Regt. Nr. 139, lichen Dingen die Landeshoheit entscheidet. Wollen Sie das nicht, scheidung zu treffen bat, sondern der Staat; ferner, daß Religions. BEs ist nicht zu verlangen, daß die Majorität sich von der Minorität Be⸗ öTTe“ e eldart. Bri 1 Genebmie ung seines Abschieds⸗ Grau im 12 Inf. Regt. Nr. 177, v. Dziembowski im Garde⸗ dann müssen Sie unserer Forderung der völligen Trennung von Staat übung im Sinne des § 1 nur strengreligiöse Handlungen, vor allem stimmungen aufzwingen lassen soll, wir können nicht von den neuen Er. Vorschriften des Bürgerlichen Geseßbuches maßgebend sein Kommandeur der 2. Feldart. Brig, in Pigh zue stellen; dem Major reiterregiment, Hähn im Fuzart. Ret. Nr. 12, — zu Fähnrichen und Kicche Zustimmer⸗ Da wollen Sie aber nicht beran, das Geld wollen gottesdienstliche Handlungen sind, nicht aber vielleicht auch agitatorische rungenschaften unmittelbaren Gebrauch machen, wie es 1848 die katholische sollen. 8 esuchs mit der 25 “ nn Se. 6 hftel 1 ernannt. 88 8 . 1 Sie vom Staate nehmen. Solange das aber der Fall ist, ist es unver⸗ Handlungen von religiösen Korporationen; denn sonst könnte es sich Kirche getan hat. Wir sind nun ganz in derselben Gebundenheit wie damals. § 4 lautet: Leinecker, Abteil Komneeehalt auf ein Jahr zu bewilligen; den 30. April. Ecsstein, Fähnr. der Res. a. D., früher im meidlich, daß der Staat auch auf die Kirche den größten Einfluß nimmt. nur darum handeln, daß nur diese Körperschaften ein freies Ver. Das würde nach dem Antrage so bleiben. Nur auf dem landesgesetzlichen Zur Teilnah inem Religi “““ 2 8 d P. sion bewilligen: den Majoren 5. Feldart. Regt. Nr. 64, zuletzt Kriegsfreiwilliger in der 1. Feldart. Solange die Kirche sch vom Staate bezahlen läßt, wird sie ihm auch sammlungsrecht bekommen, aber nicht diejenigen Elemente, die den Gebiete könnten wir weiter kommen. Mögen doch die verehrten dienst lcer me 89 kimisse T Abschied unter Fortgewäbrung der Pension zu bewilligen: den Moloren Abteil. der Kaiserlichen Schußttuppe in Südwestafrika, der Charakter ienfte leisten. Der Evangelische Bund sollte fragen, ob nicht gerade Flerikalesmus bekämpfen. Jedenfalls gibt der § 1 noch fehr viele, Herren in Bapern einmal anfangen, wo sie die Gesetzgebung in der beꝛechtt 8ZIe1 1. D. Walther, Pferdevormusterungckommissär id E aubnis als Lt. verliehen. die Trennung von Kirche und Staat eine innere Kraftquelle für die harte Nuͤsse zu knacken, wenn er den hohen Zweck erreichen soll, eine nd haben. Mögen sie den Beschwerden der Evangelischen dort unter Verleihung des Cbharakters als Oberstlt. und mit der rlaubnis evangelische Kirche sein würde. Freilich ist man nicht allzu zuver⸗ volle Toleranz, eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger in religiöser echnung tragen, dann würden die anderen Staaten folgen. Der 111A1A4AX*“ hiert keineswegs die katholische Kirche. Beziehung ohne einseitige Privilegierung zu gewähren. Ich bitte Sie Reichskanzler hat mit anerkennenswerter Energie, die auffallen mußte b i Die sozialdemokratischen Abgg. Albrecht und Genossen
zum Forttragen der bisherigen Uniform, Müller, Bezirksoffizier sichtlich. In Amerika triump
beim Bezirkskommando Hof, mit der Erlaubnis zum Tragen der . 3 Millionäre stiften Millionen für die verschiedenen Kirchen. Das sst dringend, im Interesse des religiösen Friedens und vor allem im sich sofort ins Mittel gestellt und bei den verschi f
1“ E Ee. . 8 Spi Zirksoffizi 1 b . . eillic liften * u 1 S 88 X üeede . 8 v n verschieden ac —
Uniform des 9. Inf. Regts. Wrede und v. Spitzel, Bezirksoffizier also eine kapitalistische Hilfe, die hinzukommt. Die Zugehörigkeit zu Interesse der Sicherung der Gewissensfreiheit unsere Anträge anzu- Abhilfe zu schaffen 155 Im deutschen Volk⸗ 88 beantragen, die Worte „welcher der religiösen Ueberzeugung
eim Bezirkskommaudo Ingolstadt, mit der Erlanbnis zum Tragen seiner religiösen Gemeinschaft gibt dem einzelnen dort einen Kredit gerade nehmen. Antrag als eine Bedrohung des Friedens an. M s f der Erziehungsberechtigten ni spricht“ zu strei
8 9 C . — — 8 8 1 92¼ gel 2 8 8 1 1 ag 5 - 1 t e 2
der Uniform des 14. Irf. Regts Hartmann, sämtlichen mit deg m⸗ so wie bei uns. Alles das müßte ausgeschieden werden; dann würde Aba. Hieber (nl.): Wir werden den Zentrumsantrag in allen die Mischehen hingewiesen. 8 Ich Föch⸗ auch aaf Ee Wätr scho der Von dens bübdeg ö“ vor 8 /
—
Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen; zu ernennen: zum Kon, man sehen, wie stark oder schwach die Konfessionen sind. Wenn seinen Teilen ablehnen. Die Gründe hierfür sind bei den ver⸗ Zivilehe durch die katholische Kirche aufmerksam ma S ie f fass 8 8 5 g 4 2 1 .— 2 2 4 8 * ’1 2 Ime en. ) 7 2 Boden träten, würden Sie der Reinheit und Kraft schiedensten Anlässen eingehend dargelegt worden. Viele einzelne da Dinge erlebt, die jeder Toleranz ins Gesicht er 18 de 1 sgtsgen aflära der Erziehungsberechtigten kann kein
mandeur der 3. Feldart. Brig. den Obersten Straßner, Kom⸗ (Bericht von Wolffs Tele b Sie auf
8 1 . graphischem Bureau.) ie auf unseren Bod 1 — leh
mandeur des 12. Feldart. Regts., zum Kommandeur 8 1 des wirklichen religiösen Empfindens einen großen Dienst erweisen. Bestimmungen des Antrages sind wohl diskutierbar und plausibel, schiede zwischen d fes st ö 1 S Fger. —
12. Feldart. Regts. den Major Hopf, Abteil. Komman⸗ Tagesordnung: Zweite Beratung des von den Abgg. Graf Wir verlangen nicht bloß Duldung jeder Richtung, sondern gleiches allein allgemeine Gründe führen uns zur Ablehnung des 5 Feefesagfen beeeaü.b; ens . des 9 18 e zu⸗
im 5. Feldart. Regt. König Alfons XIII. von Spanien, von Hompesch und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfs, Recht. Deshalb lehnen wir auch den Antrag „Toleranz“ ab. Wir Diese Gründe liegen nicht auf dem Gebiete des Mißtrauens in die eine Zeit, wo eine Toleran wie de f 8 8 vvo 2 5 11 ₰ 2 . 2 2 2 2 * 2 8 1 2 5 22* 2 2 2 .222 . 8 1 2 Süase 2 r vorl 3 d 1 — h h Frei ss zu Abteil. Kommandeuren den Major 1. EEA1“ betreffend die Freiheit der Religionsuͤbung. stimmen dem freisinnigen Antrage zu. Das Zentrum wird durch seine eigene Kraft. nicht auf religiösen und kirchlichen Gebieten, was ich mehr zu den Schwierigkeiten führen weeseaa. sgse. 8e berasendes anh PeJen so imeechecsa Hre lenace Behlescdes isher ohne Gehalt beurlaubt, in diesem Regt, dem Hauptm. V dlun st in d serem Antrage beweisen, ob es ehrlich, ohne Hinter⸗ dem Abg. David bemerken möchte. Wir glauben nicht, daß di - f ist eegeen e sstene wen er scesteid enthe daß deer Re 8 Briegleb beim Stabe des 9 eldart. Regts. unter Beförderung 1 n 5 Heshin, dehte 2 “ 8 Eeeen ö S2 eegesen Weltanschauung treten will evangelische Kirche und der Protestantismus Se e en Leee⸗ eue 28 e. e egl; — 8 V 1 8 unter B cstrigen a herichtet worden. r elte uun . 8r. 1 ₰ 4 8 Em 9 er⸗ nehmbar. ligionsu de g8i 8 er. 2⸗ a Mejer ohae Feöhean in de erant, müfls in Iranben —. S Agg. Gröber (SZentr.) fortfahrend: Wir wollen Religionefreiheit Abg. Henning (bkons.): Ich habe schon früher unsere ab⸗ eIn 4G br- Fe 8E“ 4 ers A. e. eekvann de Worten nügf erivrigt⸗ C11 IE.I 8 Beuirksoffizieren den Major z. D. für alle Bekenntnisse, 8 sie g2 ün ge gs. 24 sht. veeeg. W51 Wir E der Zentnae, 8ö liches reee Anerber g2 stee Eecrebah. d Ber Ben Phg; vdaß wir diesen Antrag Abg. Tr. Bachem (Zontr.): Bei der Fassung dieses Paragraphen g nmürke, Beikk en 2 8.f 1 eit - ennnen eben. 1r n. et. Ein 1 2 lusdehnung wieder eingebra ätten. Ich habe schon bei seiner Verhandlung sind wir, das geben wir off asgeg Mißstä Dexel beim Bezirkskommando Ingolstadt und den Hauptm. Kiß⸗ lichen Ordnung stehen e eine Konfession darf der anderen dr d Reich Einfluß noch neverdings für ein nationales Unglück erklärt. E - J b ũ s f 8 88, 80s enges lt aderfchecn, sece Heseie geabenr 6 E 2 nsausübung nicht zumessen. Die es nicht für ersprießlich, dem Reich einen zu ng - nglück erklärt. Es würden dann im Januar gesagt, wir würden selbst froh sein, wenn das nicht mehr 8 in den 70 er Jahren wi s es ibei kalt, Komp. Chef im 15. Inf. Regt. König Friedrich August von Maß der Freiheit der en ausü nicht . b d d di Verfass icht festgestellt ist. alle Gegensätze auf konfessionellem, kirchlich taatskirchli zti 3 3 8 lem, 8 zt me uns in den er Jahren widerfahren sind. Dieselbe Freiheit 2 1 ’ . 8 Re darf nicht eine Frage der Gnade, geben, er durch die Tassung n. estgeste 8. 1 ensätze a ssionellem, kirchlichem, staats irchlichem nötig wäre, aber die Voraussetzung wäre, daß die ursprüngliche die wir f lang k ir selbstverständli Sachfen, beim Bezirkskommando Hof unter Stellung zur Disp. mit Freiheit der N Si Das Reich d die kirchliche Landesgesetzgebung nicht eingreifen. Gebiet, die heute schon das politische Leben verbittern, i send V ie diesem 2 2 g seiti d“ 88 2 3 b s Rechts sein. Sie muß hier gelöst as Reich darf in die kirchliche tzgebung 1 greif ederr, b 2 1 volitif 1 ern, in wachsendem eranlassung, die diesem Toleranzantrag zu Grunde lag, beseitigt für d d K e Wi frũ 8* geseßlichen Hension, zum Komp. Chef im 15. Inf. Regt. König sondern muß eine Frage de 3 . 1 Wi d überzeugt, daß d Antragsteller keinen Hintergedanken Maße in die Reichspolitik und Reichstagesp litik indrin 5 ist, so kö — 8EETT11. Anf bea et e. „ im Reichstage, nicht bei den Einzelstaaten, die ir sind überzeugt, daß die tragstell 1 Pebdan b gspolitik eindringen. wäre. Da das aber nicht der Fall ist, so können wir es Ihnen nicht assung einen Zus ben, der An Friedrich August von Sachsen den Hauptm. Rütter v. Teng a enesr f ei solchen Schritt entschließen. haben, solchen Verdächtigungen wollen wir uns nicht anschließen. Wie wollte man denn verhindern, daß die Friedhofs⸗ schenken, immer wieder auf diesen Antra ückzuk bes EEEe. dieses Regts., zum Battr. Chef im 9. Feldart. Regt. den Hauptm. sich sehr schwer zu einem chen ventj n. Aabertn lofcher s sich zicht verkennen, daß die ee Frarns ees feage, die Frage der gemischten Ebe, die konfesstonelle 1 I g zurückzukommen. Es haben dem Paragrapben den Zusatz gegeben, daß ein Kind zur Teil⸗ 8s h rt. Was ist damn seit dem ersten Einbringen des Antrags in eithin läßt es sich n erkennen, daß 1 age, U. 8 konfessionelle ist hervorgehoben worden, daß unser Antrag in den Kreisen der evan. nahme an einem Religt terrich Gottesdienst usw. ni 8 “ n — -S. Fedart den Bundesstoaten geschehen? Im Königreich Sachsen, das hier bringung dieses Antrages, der keine Aussicht auf Annahme hat, derfratehanch, die vSecheeeseh eee, die Simultan, und gelischen Bevölkerung Beunruhigung errege. Wie der Antrag beweist zwungen weden 8 g 8 rig., 3 8 rage kommt, ist nichts geschehen, es ist alles ihm eine werbende Kraft gibt. Es werden dadurch die Gegensätze fj 889 x 8 u füge 1n dem K. einen unerschöpf⸗ und die Erläuterungen, die ihm stels von unseren Rednern gegeben ziehungsberechtigten nicht entspricht. Sobald ein Vater relcrt.; dieser e ahrungs⸗ un gitationsstoff bielen und der kon⸗ sind, kann ich in ihm einen Grund zur Beunruhigung nicht erblicken. Religionsunterricht entspricht nicht meiner Ueberzeugung so braucht er
Schrott des 4. Feldart. Regts. König; zu versetzen: den Gen. besonders in Fr 8 ge E d daß ; 8 b t lieben. Man hat die Praxis gemildert, aber die verschärft, und man hat die Empfindung, daß man einen neuer liche — iit 2 3 . eim alten ge b Prahe g Kulturkampf vor sich hat in umgekehrter Form. Die bis⸗ fessionele. Friede nicht gefördert, sondern gefährdet würde? Wir können schlechterdings nicht verstehen, wie ihn jemand als einen nach unserem Antrage sein Kind nicht an dem Religionsunterricht
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Major und Brig. Kommandeur Frhrn. v. Kesling von der 3. Feldart. ns t 8 8 4 . t dert. Braunschwei t zwar 32 8.,En. 8* 1 rig, den Haupim. Gramich, Battr. Chef Gesetzgebung fel st Fist. 9⸗7 üch Ihn; herigen Mißstände werden durch den be Druck schon nach Die geschichtliche Entwicklung aller dieser Verhältnisse weist mit Schlag gegen die evangelische Bevölkerung bezeichnen kann. Wir teilnehmen zu lassen. Der Zusatz hat nur den Fall im Auge
Brig. zur 2. Feldart. B is 1 — S 228 Iein Gesetz erlassen, aber viel besser ist es auch nicht ge⸗ Fenee igkei 1 im 9. Feldart. Regt, zum Stabe dieses Regts.; im Beurlaubten Gesetz ssen, Nottaufe ist unter Strafe und nach verschwinden, ohne daß die R esetzgebung vorzugehen Notwendigkeit darauf hin, daß die Auseinandersetzung verlangen nur die Freiheit des religiösen Bekenntnisses mit einigen daß ein Vater sein Kind lediglich aus dem Grunde dem Religions⸗
r den Abschied zu bewilligen: dem worden. Die Spendung ber wen b Aus diesem Grunde kö wir uns auf den Boden zischen Staat und Kirche über die Grenzgebiete auf d 1 1. Aufgebols (Nosenbeim estellt. Sonst regt sich wenig oder gar nichts in den einzelnen Bundes⸗ raucht. us diesem Grunde können wir uns au . 1 2 zgebiete auf dem sich daraus ergebenden notwendigen Konsequenzen, das ist der Grund⸗ unterricht eines bestimmten Religionslehre den Hauptleuten Wiedemann von der Res. 22 9. Feldart. segen Wr⸗ 8 nicht Fven r-2 8 dort beschieht hnichen ö “ 8881 I“ 2 ee e. 21. 82e. 2 Ke rer. “ “ bee Pr uns 9 ten mit der Methode 85 Persönlichkeit ö ist und Höffken von der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Kaiserslautern), müfsen, 1I.“.“ 90. ö “ esetzgebung nicht ausdehnen auf die Landesgesetzgebung und keine Ein⸗ erstanden; die Reichsgesetzgebung ist nicht der Boden, auf dem diese ist und bleibte g9⸗ 8 d ns- ndi EEeee Cn s ne dem Rittm. Trendel von der Landw. Kav. 1. Aufgebots (Rosen⸗ mit uns hierbei zusammengehen, so kann das uns nur angenehm sein. gesesge 8 ni behne Beghältniff Einzelm Uh Faage zu lösen oder auch nur i Angriff b 22 Nicht ei mt. Kor. Der aß die rückständigen Bestimmungen, die der solchen Gründen kann man sein Kind nicht dem Religionsunterricht 1 b Inf. Lei 8 en Kirche zu nahe treten, noch griffe in die einmal historisch gegebenen Verhältnisse machen. Einzelne ge zu lösen oder auch nur in Angriff zu nehmen wäre. Nicht ein freien Religionsübung in Deutschland da und dort noch entgegen⸗ entziehen. Wir mei 2 S f heim), den Oberlts. Lutz von der Res. des Inf. Leibregts., Heß U ser Antrag will weder der evangelisch nK. zu n tten, noch Punkte herauszugreifen und sie zu regeln, das geht nicht. In Preußen Bundesstaat würde sich diesen Eingriff in seine Rechtsfphbäre durch stehen, verschwinde Ueber die K 6 noch entgeg entziehen. Wir meinen, daß der Schulzwang aufrecht erhalten werden (Gunzenhausen), Neufeld (I München) von der Landw. Inf. in die Hoheitsrechte des Staats eingreifen, wie dies § 1 beweist, akte herauszugrei geln, dere e hoben kei einige reichsgesetzliche Paragraphen gefallen laff Hhag , bper en. Ueber die ompetenz der Reichsgesetzgebung muß, soweit er berechtigt ist. Die einzige Ausnahme ist der Fall . N Dne 8 2 rj 2. Abf . 1 lichen und staatsbürgerlichen haben die Katholiken sich immer wohl gefühlt und haben keinen 3 bsgesetz graphen gefallen lassen. Zweifellos haben ist bei früheren Verhandlungen schon so viel gesprochen worden, daß eine religiö Vergewaltigung sü 5 ir dir 2. Aufzebots, sämtlichen mit der Erlaubnis zum Tragen der Landm. worin es im 2. Absat heit:⸗Den bürgerlic Religionsfreiheit Anlaß, sich zu beklagen. Nur in einzelnen kleinen Bundesstaaten be⸗ auch Religionsfragen den Niedergang und Untergang des alten daß es sich erübrigt, noch eingeh ũ 1 EöEETe Uniform mit den für Verabschierete vorgeschriebenen Abzeichen, dann Rechten und Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit Anlaß, sich 3 gen. 8 „Bundes rrcervisß Reiches herbeigeführt. We Füer d Deutf ich erübrigt, noch eingehend darauf zurückzukommen. Wir Konfessionsschule in Preußen oder sonstwo verlangen und sie für das f 8 0 uch geschehen“ Antrag 2 t vor: „Der stehen Klagen. Der Antrag würde aber auch in die Verhältnisse eiches herbeigeführt. Wir wollen das neue Deutsche Reich nicht haben schon früber erklärt, zur Zeit bestehe eine Kompet des einzig Richti r; 3952 . ie für den Hauptleuten Lehmeyer von der Landw. Inf. 1. Aufgebots kein Abbruch geschehen-. Der Antrag Müller schreibt vor: “ lücde EChstei ßens damit beseitigt mit diesen Dingen belasten und nicht in un litik 8 s 5.8 b Kompetenz des einzig Richtige halten, so konzedieren wir als Korrelat diesen § 4. „. dva 1. 8 . 2 Ze 8 d staatsbürgerlichen Rechte ist unab⸗ Preußens eingreifen; es wür der E stein Preußens damit beseitig 1 1 n u icht in unsere ganze Politik und Reiches in dieser Beziehung nicht, wenn aber die verbündeten Wir woll Eeewwaltt. als Korrelat dien (Rosenbeim) und Löwensohn von der Landw. Inf. 2. Aufgebotz G nuß der bürgerlichen un Bekenntnis⸗ s ist aber heute werden. Man darf auch nicht vergessen daß es sich um Jahrhunderke nationale Entwicklung damit einen Keim unheilvollster Streitigkeiten Regierungen uns einen Entwurf ” Ul s ü ISEE— (Hof), den Oberlts. Kuntz von der Res. 2. Jägerbats. und hängig von dem religiösen Bekenntnis. Das ist aber heute e-eeeeen hanbelt. 8 g Zebztrum sollte es jetzt ds hineintragen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab 8 1g bereit sei ntwurf vorlegen wollten, so würden wir schließen. Aus diesem Grunde ist ein besonderer Argwohn gegen uns EFr. Fes. des 1. Trainbats., Sorger von der Landw. schon bestehendes Recht, also eigentlich überflüssig. Wenn der alte⸗ ewohnheitsrechte handelt. Da Zen Jjetz -89 ¶r I unsererseits bereit sein, in diese Erweiterung der Reichskompetenz nicht berechtigt. Der Unterricht i Reltgionsgeschi is Sne.1 Ii vegose Hof E.1 Aschafenbaeg. Maier (Bamberg), erste Satz 1 sich nur ag . Ee bezieht, Leenr Spiels genug sein lassen und sich mit dem Erreichten be⸗ Abg. 1,4 r Uaüs. 5 Ee“ Seheen, usescen, 8 De vaefäbrungen des Ag. Dr Peüler⸗Mehirgen kicfe sterelle äͤrbung ess ich dIts 8 894 sionegeschichte 8 tohne Stra (Kasserslauter 8 1 hogshafen) Mayer dann entsteht die Frage, ob er weiterge wie der zw gen. 8 1 . 1“ 8 1 21 zantrag . — 1 Tei on durch diejenigen spaterer Redner widerlegt richtig, die Kinder zur Teilnahme an dies erri inge 8 15 11“ Cedeoon⸗ „Bebanc) Satz. In g2 Beziehung 5s aebgeneee Fri- was die 92 Pg. 54 98 *Seeeesn.. ee h.n begrfnde rst e- — 1I“ Seö es 8 8 ee Wif flat 8 1 der Fe ennc. daß es nicht 88 8 der Abg. Stoecher EE“ ““ eupfieblt Hildebrand (Ludwigshafen), Winkler (Bamberg), Edelmann steller zur Begründung anführen. dan hat eingewendet gegen — n; eier tellte halte m daß diess 3 C b Is ei Ffchri benter de oden, nur darauf ankommt, Gewissensfreiheit zu proklamieren, sondern die⸗ sich weder vom pädagogischen noch vom religiösen Standpunkt. Es ug92 rS s 8 beseitige die Bestimmungen über die Erwerbung der auch polemische Ausführungen gegen die bisherigen Redner für späte 1 se 8 Paragraphen als ein For schritt zu begrüßen sind. Gewiß jenigen Fälle scharf ins Auge zu fassen, in denen im bürgerliche würde dad Erbi * 8 Rosenheim), Müller (Aschaffenturg, Sondersche er (Hamberc nssren ekt dene Artikel 13 is Verfass vor. Wir lehnen den zweiten Teil des Toleranzantrages a limins wird es sehr gut sein, Mißverständnisse auszuschließen und Zweifel Leben eine Bee der freien Religiongübun — ie Das Der d TET Morg, Nütnberg), Merker (Augsbucg), üHers, (Aschaffenbarg), Rcchtasadige öxäe li S.. b, weil uns dessen Eingriffe in die staatliche Kirchenhoheit unüben klar zu stellen. Wenn die Abgg. Gröber und David von der Furcht J derabil dines ge es beebceehhn- Eee 2 8 V 1 1 — — 8 b, 1 18 e — nübe . n — 3 8 8 1 der Gewissensfreiheit ist sonst nicht „. Befü 3 der Reliai k. se May (Regenskurg), Fischer (Landshut), Köhl, Linn (Aschaffen⸗ auf und stehe auch im Widerspruch mit . bezüglichen Be sebba * schei Lehe In 8225 ersten Teil erkennen wir eine brauchban der evangelischen Kirche sprechen, die ohne den starken Arm der n igid cht zu fassen. efürchtung ausgesprochen, daß der Religionsunterricht aus seiner . 1 4 s5 t1 8. ge 8 5 . 1 I. b4 schen pr. 2 b e 1 von dem religiösen Bekenntnis sprechen, so woll aßgebe S des nierri burg), Remmlinger (Mindelheim), sämtliche von der Landw. Inf. stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches 828 wollen nur den r erscheinen 8. 5 A n0 n Staatsgewalt nicht glaubt ihre E es iss Se endeein v. * hen, so wollen wir maßgebenden Stellung im Zentrum des gesamten Uaterrichts curch gh. 3 3 b Zust 1 teht. Die Grundlage für einen gesetzgeberischen Akt. Je mehr man diese schwierige 8 gewalt n glaubt ihre Eristenz aufrecht erhalten zu können, es allerdings im weitesten Sinne verstanden wissen; eb 2 gedrä⸗ 3 Diej 75 2. Aufgebots, Limbacher von den Landw. Jägern 2. Aufgebots Zustand schaffen, der in Preußen durch die Verfassung besteht. D r. 1, Sar 1 8 jeriaer so halten wir diese Ansch ü t Di 68 8 L.. 1 ssen; ebensowenig unseren Antrag berausgedräagt werden könnte. Diese Befürchtung Sse . . tanden ohne Rechtsfähigkeit, und wichtige Materie übersieht und sich in sie vertieft, desto schwierige 2 e Anschauung für unzutreffend. Die Bedenken gegen ist die Furcht begründet als ob wir im Sinne hätten, die Kirche teil ir ni Wir rä s f (Bamberg), Schmidmer von der Landw. Feldart. 2. Aufgebots christliche Kirche hat Jahrhunderte bes 8 it, pichtig 8 1. ie dei obe § 1 erscheinen mir nach der heut Debatt t beg ’ wi b irche teilen wir nicht. ir räumen durch unseren Antrag geradezu ein 8 . * 4 85b der Rechtsfähigkeit. erscheint sie und desto gefährlicher. Bestimmungen, die ober 8 1 er heutigen e ee ganz gehoben; wenn solle entscheiden was als religiöses Bekenntnis zu gelt hat Hi de f ie E 98 igi 4 im M. (Rürnberg), Robinow, Wilckens (Aschaffenburg), Höcht (Ingol⸗ und sie wurde verfolgt, grausam verfolgt, trotz b f 3 fllchlicher Hetrachtung gans Utscher und bharmlos sich ausnehmer die Anträge Müller angenommen werden, die eine dankenswerte Wir sind v nike⸗ d gib⸗ nis zu gelten bat. indernis weg für die rhaltung des Religionsunterrichts im Mittel⸗ stadt) von der Landw. Fußart. 2. Aufgebots, Biffar vom Landw. Wir haben ja schon bei der ersten Lesung und in der Lommission e⸗ fln i a 3 gans licsen EE11ö1ö“ . Klarstellung sind, ist seine; g.as u rte ind vollkommen davon durchdrungen, daß wir mit dem An⸗ punkt des Schulunterrichts. Auch der nationale Charakter der Volks⸗ art. 2 1 v! e le größten ng sind, ist seine Annahme mit großer Mehrheit gewiß. trage gewissermaßen einen Wendepunkt bezeich voll Di ; s s ich äl 8 Train 2. Aufgebots (Ludwigshafen), den Lis. Orb von der Landw. tont, daß wir nicht im geringsten in die kirchliche Bermögensverne tung 8 den B defraue. 88 ith 1u“ g. veevnr Dee Aengillichteit besonders des Kollegen Hieber üdber den Eingeiff in katbolichen D 1e.-Seer ee ee⸗ zeichnen wollen. Die alten schule wird durch unseren Antrag nicht gefährdet. Wohl aber würde Kav. 2. Aufgebots (Ludwigshafen), Wispauer vom Landw. Train eingreifen wollen. Wenn Sie das in das Gesetz ausdrücklich hinein⸗ en her t. 2 a müllt 8anos, S ssch far den ag⸗ die einegloofkiche Krhenboheit erschelnt wir auch aus der Erge n atholi en Doktrinen basieren auf ganz anderen Verhältnissen. Sie der christliche Unterricht ein antinationales Element sein s ; 8 3 Inf 3 e 8 en. s er Ver⸗ . . . erstan 8 99 alls 8 davon aus, daß die Bevölkerung im große nd en i . V seine dij 02 X . 2. Aufgebots (Rosenheim), Posselt von der Res. des 10. Inf. Regts. schreiben wollen, so haben wir nichts dagegen Jedenfalls geht d r Ver⸗ Der verewigte 1öö1öu““ 10 e daß de unbegründet, daß das Zentrum seine Macht durch agung . : kkerung im großen und ganzen im wenn der Vater seinem Kinde außerhalb der Schule I1“ befs um Sanitätspersonal; zu fasser der Denkschrift, die von evangelischer Seite gegen unseren An⸗ Teil ausgesprochen unter der ausdrücklichen oraussetzung, eß di e. g. entr ine Ma urch seinen großen Ein- Glauben geeinigt sei, und daß diese religiös geeinigte Bevölkerun sagt, was man Di im Religions i — an Siesem S 1 Heee g Zeldant 2. Aufgebons trag veröffentlicht worden ist, von ganz irrigen Voraussetzungen aus. Antragsteller den zweiten Teil zurückziehen würden; und das war au⸗ sla 8g. bat, 2 vn hes 5 -9 gerade Preußen es verbunden war durch eine Gemeinschaft, die ihre Spitze im Papst sis falsch. Auch 85 eder uncxencht sgelecen, has VerseFin: den) Obrrlt en Bftreren des J. deldart Regis. Wir volen kerregwegs vün Rheite von andesgesegen auf Um⸗ schon zugesast, 1 aber — e S. 1182 Eese hns dng Lee e 288. —2 ee.; fene. 8.. Horrhescheen S⸗ 85* 821 und theo⸗ Heranwachsen eines sozialdemokratischen und atheistischen Geschlichtes Prinz⸗Regent Luitpold; wieder anzustellen: den Oberlt. a. D. wegen aufheben und die Rechtsfähigkeit rankenlos statuieren. orden ist, G zctig die Gese SSenhe 1 ve b rei oraussetzungen aufgestellt, die no eute da und dort die Folge unseres Antrages sein würde, kann ich nicht zugeben. s Svpi vze⸗ Dr. Soz.): dner verwahrt sich gegen größte Vorsicht notwendig gemacht. Dazu kommen sehr wichtiz tgebung machen; wenn Ihnen (zu den Nationalliberalen) das spürbar sind. Als aber die gemeinsame Grundlage fortfiel, da Drängt me ha diese Ten j ie Dissi (Res.) Döpping, bei den Res. Offuieren des 14. Inf. Abg. Dr. David (Soz.) Der Vorredner rt gröͤßte, 1eos 1 shtisse Partikulgrismus findet n nicht gefällt, so ändern Sie es doch, schaffen Sie eine andere Partei⸗ konnt lbst n 2 gemeinsan g fiel, da Drängt man etwa diese Tendenz zurüͤck, wenn man die Dissidenten⸗ Regts. Hartmann mit seinem früheren Patent; b. im Sanitätskorps: das Mißtrauen, welches man auf den ve Seiten dem kulturelle oment 25 der re stösen ar nlatten Helfensbelis Ebb 98 Sües orncenna 5 —2 elbst nicht mehr diese Theorien die Grundlage für die kinrer zur Teilnahme am Religioneunterricht zwingt? Die Aus⸗ am 25. d. M. den Abschied zu bewilligen: den Oberstabsärzten Dr. Entwurf des Zentrums entgegenbringt; er ollte doch wissen, daß, einzelnen Bundesstaaten seine unglaublich kurzsichtigen rein gottesviensili n, daß uch⸗ olikentag nicht eine Gesetzgebung sein. Nach diesem einfachen Sachverhalt verlangen wir fuͤhrungen des Abg. Hoffmann in der Kommission haben gezeigt, daß I v9 3 2 Fass 0 5 ö der preußische Volksschulgesetzentwurf zeigt, der dem Landtag rein gottesdienstliche Handlung ist. Ich stelle anheim, auch den §l!a jetzt, was das Zusammenleben der Bürger im Staate betrifft, die ie Freilassung ssidentenki Keligi Se deen⸗ Ehrhardt (Zweibrücken), Dr. Wehner (Würzburg) von der Landw. wenn Mißtraueen allgemein eine politische Tugend ist, diese Tugend wie es “ T urf; 1 2 in der Fassung des Ant Ma An. etzt, was das mme er Bürg Staate betrifft, die volle die Freilassung der Dissidentenkinder vom Religionszwange das ge⸗ 1 8 g sab ü stän oymmen w egt. Die konfessionellen Verhältnisse werden immer in assung des Antrages Müller⸗Meiningen anzunehmen. Gewissensfreiheit für jedes Religionsbekenntnis. Aber ei in bel ist. De azei e 1 Leliai 8 1. Aufgebots, den Stabsärzten Dr. Schmitz (Bamberg) von der dem Zentrum gegenüber unter allen Umständen wahrgenommen werden jetzt vorlieg 8 - “ Abs. Gam p (Rp.): Auch unser früͤherer Fraktionsgenosse D boslk jedes igions untnis. er ein wieder⸗ ringere Uebel ist. Der polizeiliche Zwarg zum Religionsunterricht Kef, Dr. Kempermann (Kaiserslautern), Dr. teckhmann muß. Das Zentrum enthüllt nach der Ansicht der Bekämpfer des friedlicher werden unter dem Druck dicje atrcg 4 Stockmann hat i 42 b FhaGseen genosse Dr. holt bhervorgetretenes Mißverständnis möchte ich allerdings aus⸗ ist tatsächlich das ungeeignetste und unwürdigste Mittel in religiösen vg 9.. 8 8 8 . 1 lra⸗ 1 8 le nicht ganz. Wir ge⸗ sonders seines zweiten Teiles. Die Orthodoxie artet aus Swamann hat emn vorigen Jahre sich ähnlich wie der Freiherr von schließen. Wir wollen damit nicht sagen daß uns nun alle übri Di Jed 9 is ie f 8 Freißeit de (Aschaffenburg), Dr. Nette (Hof), den Oberärzten Dr. Fischer Antrages seine eigentlichen Absichten und Zien⸗ Iö b 1u“ 8495 1 it des Hertling geèäußert. Die Abag. Stock d igiõ ichaülti gen Dingen. Jeder wahre Christ muß die staanliche Freiheit vom 1 ¹ 2 Juf⸗ 8 Angstgeschrei ein⸗ das zeigt gerade die jetzige Situation in Preußen mit ke ling geäußert. bog. Stockmann und von Kardorff haben zu religiösen Ueberzeugungen gleichwertig und gleichgültig sind, w Religionszwange als das inge Der An⸗ pü (1 München), Dr. Guth (Ludwigshafen) von der Landw. 1. Auf hören ja nicht zu denjenigen, die in 18. Fei 1 2 1 umeh 4 der Sache eine höchst versöhnliche Stell 3 - ungen gleichwertig 9 g sind, wir Religionszwange als das geringere Uebel halten. Der Antrag Müller⸗ 8 z eil a 8 getragenen Miß. Volksschulgesetz; da müssen wir ein Gesetz „betreffend die Freik 1 ersöhnliche Stellung eingenommen. Wenn wollen nicht dem religiösen Indifferentismus das Wort reden. D M ill im W ssel ser ürn b gebots, sämtlichen mit der Erlaubnis zum Forttragen der Uniform stimmen wir verurteilen scharf die vegee . dassfleb nezung. e. veeen Vorsicht bekandes wir gleichwohl den Antrag ablehnen müssen, so enkspringt das unseren Zugehörigkeit religiasen Indel r 8 den. Die einingen will im Wesen dasselbe wie unser Antrag, er veriangt mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, den Stabs⸗ stände, den behördlichen Versuch, das religiöse Bekenntnis und die der religtösen ebung“ mit der größten 1 Mf prinzipiellen Bedenken darüb b E 1 ugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft soll frei gestellt sein, aber aber den schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten. Dagegen F Münck 3 1 sübung beein. Das ist um so notwendiger, als diesem Gesetze Moiive vollstänte 9 en Bedenken darüber, ob es richtig und angemessen ist, den wer sich auf Grund seiner Ueberzeugung einer religiösen Genoss be ich das ische 2 ß die S EEI1““ ärzten Dr. Trautmann ( München) von der Landw. 1. Auf⸗ Freiheit der Religionsübung mit polizeilichen Maßnahmen be Do . 1 solle ein P m, e Reichstag zur Entscheidung anzurufen. Der Abg von Pertling selbst b. eine b giösen Genossen⸗ habe ich das praktische Bedenken, daß die Schulbehörde ja nicht weiß, Dr. Kü Dr. Campbell (Aschaffenburg) trächtigen zu wollen. Auch der Vorredner betont, daß er mit jeinem fehlen. Der Abg. Dr. Bachem sagte, § 1 solle rogramm, ? g Hertling selbst schaft anschließt, oder in ihr bleibt, der muß sich klar darüber sein, auf welchem religiösen Standpunkt der Vater steht. Wie soll si 1“ 8 L I 1 ½ T Oberrtten 8. Antrage auf dem Boden der Freiheit und des modernen Staats Leuchtturm sein, nach dem sich jeder richten könne. Der Lenchfun Fit ü n schon ve dem 289 82 durch eine daß ihm dadurch gewisse Schranken seiner Freiheit auferlegt werden. nef Eelcfeen elügse einem selöer Falle . .Se;, (Kaiserslautern), Dr. Runck (Zweibrücken), Dr. Viek, Dr. Simon stehe, wie dies bei der letzten Verhandlung über denselben Gegenstand der scheint uns denn aber doch zu wenig Licht zu haben, und wir ha⸗ wem se ae pes und Seite we. damit erklärt, Solange er der Genossenschaft angehört, kann er nicht Anschau⸗ anfragen, ob der betreffende Religionsunterricht der Ueberzeugung des (Aschaffenburg) von der Res, Dr Ebbing (Kaiserslauterv), Dr. Abg. von Hertling schon bervorgehoben hat, der zugab, daß das durch unseren Antrag das Licht etwas verstärken wollen. Es is⸗ ist doch beku det Chosde ctdi eingebracht würde. Damit ungen vertreten, die ihr widerstreiten. Die hemmenden Schranken, Vaters entspricht. Theoretisch haben wir das Bedenken, daß, wenn Wollner (Nüernberz), Dr. Stawitz (Aschaffenburg), Dr. Zentrum auf diesem Gebiete eine Wandlung durchgemacht hat und Grundsatz aller deutschen Verfassungen, die Glaubens⸗ und Gerihse⸗ ., L 8 1 ß 5 HPenn vom Zentrum mit wie sie da und dort noch in der Gesetzgebung besteben, und die von der Vater positiv nicht anderer Meinung ist er indifferent ist, man Siebert (Kaiserslautern), Dr. Pohl (Aschaffenburg) von der mit den äͤlteren Theorien brechen muß, die nicht mehr verteidigen freiheit ausdrücklich zu garantieren. Machen wir hier ein 9. 2 fein — 2. ie 8 ngel v -2 genommen hat, zufrieden uns besonders vennlich empfunden werden, müssen, das liegt in unseren dem Kinde die Wohltat des Religtonsunterrichts nicht entzieben sollte Landw. 1. Aufgebots, Dr. Hecht (Mindelbeim), Dr. Hohen⸗ lassen. 2 Will man 85 vü E Bewessiganc. geseh. sber die Fhahe der Renoneahaug. 8¼ 5 4 Es bedarf A. düi. nn ih gatd⸗ 8 “ 81229 I1 vv g⸗ Vesbüttns 8 2 Die — Ertmicklung des Ver. Abg. Hoffmann⸗Berlin (Soz.): Der K ollege Dabvid hat oller⸗ berger (Kitzingenn), Dr. Hofmann (Gunzenhausen), Dr. die auf die Vergangenheit bezieht, abgetan. Doll dem 1 . 95 müßten wir diesen wichtigsten undsa E. und der Relthskanzler so 8 ddet rungen kehrs, der Austausch der Bevölkerung zwischen Nord und Süd ist dings den Zusatz des Zentrums heftig aagegriffen. Gerade weil der rger ng 8 drecht unzweifelhaft im Gesetz festlegen. Bere 2 anzler könnten aus eigener Initiative an die be⸗ auch der weitere Grund, weswegen wir eine Regel Reichs S 88 üß Pfeiffer (Augsburg), Dr. Held (Gunzenhausen), Dr. Mos so sein, so hätte das Zentrum dafür sorgen müssen, daß Fetge. umaweifelbaft in ef gseubens⸗ und 8 tecffeden Bundesregierungen das Ersuchen richten, die berechti Grund, gen gelung von Reichs Satz wieder hineingezogen ist, müßte er zu Bedenken Anlaß geben N.enbe⸗ 1 4 e 27. b. ⸗ 1 1 8 gten wegen, nicht von Staats wegen wünschen. ) Der 2 Egr. Prnas Ih A. nan (Rosenheim), Dr. Erlanger (Nürnberg), Dr. Bucholz nicht bis in die letzten Tage hinein geschehen, h rundrech vom aben die nuben 9 Beschwerden auf d 2 re 8 schti g er Abg. Bachem meinte allerdings, daß ein Vater, auch ohne S oß — 1 . nsfreiheit festgestellt, und alle Verfassungen, die danach aufßs iü auf dem Wege der Landesgesetzgebung zu beseitigen. Damit schli . d ggeschi 8. — 1 (Bamberg), Dr. Müller (Nürnberg), Dr. Berberich die diesen Worten und Anschauungen ins Gesicht schlagen. wiffe 2 sem Satz festgehalt 8 Diese immer wiederkehrenden Verhandlungen über diese F 8 amit schließt die Diskussion. aus der Kirche ausgeschieden zu sein, sein Kind aus dem Religtons⸗ ), Dr. zow (Hof) von der Landw. 2. Aufgebots; zu ver⸗ Ich erinnere nur an den wegen einer nationalwifsenschaftlichen Arbeit, nommen sind, haben gleichmäßig an diesem Satz festgehalten, —f schf 8 vnrv- Ev. eee hen 4 2 F 8 8 unterricht, der seiner Uebe spri ückbalte e 92 — v. Sütkenbach gen Heußle n. von Koblenz nach Werden an der Ruhr versetzten Lehrer, der dort jetzt bin nicht der optimistischen Auffassung des Kollegen David, daß 2 18. S eeehea. Wenn . Zentrum) in Mecklen. Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag darf; 8 ben Tre⸗ dcgeeegug, guch weehgss Zer g v. Eußenbeim von der Landw. 1. Aufgebots (Kaiserslautern) zu keine Wohnung in einem katholischen Hense bekommen kann, und der Freiheit des Religionsbetenntnisses alles das subsung Braunschne s sind, so b-h Pfetbe viceict 88 1 2. Müller⸗(Meiningen)⸗Müller⸗Sagan, der mit den Stimmen der Lehrer nicht gefällt, soll ihm das Recht nicht zustehen sein Kind vom berärzte Dr. Veith (Aschaffenburg), Dr. Thorel, Dr. Reiche zusprechen, daß auch die evangeli ym liegen, d n Staux 6 I we 8 1 t, angenommen wird. erreicht werden, denn diejenigen Eltern, die aus sot ünden Zeer⸗ — “ HAhgen Hnrg) Steinhardt (Nürnberg) in] BWohnung gewähren werden. Ich nehme an, das Zentrum will selbst von einer deee bee easee-e bei den sogenannten Pantheisten 9 konfessio 8282 sagtʒ 98 prensisch Pe e1o. 518 die Damit ist § 1 des Zentrumsantrages beseitigt Kind zurückhalten wosen wärden auch der Landwehr 1. Aufgebots, zu Oberärzten die Affistenze den konfessionellen Minderheiten zu Hilfe kommen; aus demselben Atheisten, von einer Religion und der Freiheit ihrer Ausübung un Zentruemn und — tze. eiß er denn nicht, daß nicht Disk 3 gt. taß der betreffende Religionsunterricht ihrer 8-—..A. e: der. De. Richter (of 2— aeiann G. München), Grunde bürfte auch das Wort des Abg. Bachem gesprochen sein: die Rede sein kann. Wurde doch bereits von diesen als Religio⸗ a. ..ee gr und Konserwative, sondern auch die Nationalliberalen Zur Dis ussion „gelangt jetzt der von den beiden Volks⸗ entspricht. Der Grundgedanke, auf dem wir stehen ist ja Saan . Uhelbeim), Geißendörfer (Erlangen), „Heraus aus dem Turme!“ Sie fürchten nicht die freie Kon⸗ losen gesprochen! Schutz müssen auch die Anhänger der montsth 2b Befngegangen füs. und 5. die Nationalliberalen nur wegen parteien beantragte, gestern schon mitgeteilte § 1a. eigentlich Gesetz, er steht im preußischen Allgemeinen Dr. Merkel (Aschaffenburg), Dr. Büllmann (Mindel⸗ kurrenz, sondern Sie hoffen, daß, wenn Sie die Freibeit haben, in. Weltanschauung finden. Man 4- Areon Abg Müller hat ier wohl Fre 181 vaßger 8 &Ee 8 818 f 8 b, r Muller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Unser Antrag ist Landrecht; aber es ist damit nicht gegangen, die Auslegung heim), Dr. Bortischeller (Kempten), Dr. Pfifferling (Hof),] allen Bundesstaasen Ihre konfessionelle Propaganda 5 treiben,] preußischen Verfassung viel zu 2ecHennc “ asin h 3 udium der Ver⸗ gestellt gegen die unwürdige konfessionelle Spionage, wie sie in einzelnen ist eine entgegengesetzte. Und wird nicht nach dem preußi⸗ F “ 8 14“ 2 “ 8 8 8 ö
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