1906 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 98. Sitzung vom 9. Mai 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurss eines Gesetzes, betreffend die Ordnung des Reichs⸗ haushalts und die Tilgung der Reichsschuld, und war: „Aenderung des Reichsstempelgesetzes“ und „Besteuerung er Erbschaften“. Ueber den Beginn der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 8 Steaatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel: IZch wollte nur zu dem § 40 1i, der gemeinsam mit dem § 40 1 zur Diskussion steht, einige Worte äußern. Meine Herren, wenn, wie wir annehmen, das Gesetz demnächst zustande kommen wird, dann hoffen wir, daß es sich ermöglichen läßt, die Einführung des Fahr⸗ kartenstempels im allgemeinen schon in kurzer Frist und vielleicht noch zum 1. Juli d. J. zu bewirken. (Hört, hört!) Wir werden wenigstens im Verwaltungswege uns alle Mühe geben, diesen Termin einzuhalten. Fraglich ist nur, ob auch Abmachungen, die mit ausländischen Eisen⸗ bahnverwaltungen zu treffen sein werden über die Erhebung der Ab⸗ gaben von den im Auslande abgegebenen Fahrkarten, die gemäß dem Gesetze stattfinden soll, sich schon so zeitig herbeiführen lassen, daß be⸗ züglich dieser im Auslande ausgegebenen Fahrkarten jener Termin auch eingehalten werden kann. Für den Fall nun, daß bezüglich der im Auslande ausgegebenen Fahrkarten eine kurze Verzögerung un⸗ vermeidlich sein sollte, würde es wohl am zweckmäßigsten sein, wenn der Bundesrat in der Lage wäre, für das Ausland einheitlich einen späteren Termin festzusetzen.

Ich möchte annehmen, daß bereits bei der Einbringung des Antrags § 40 ii die Absicht obwaltete, dem Bundesrat auch nach dieser Richtung die Befugnis zu einer desfallsigen Anordnung zu er⸗ teilen. Sollten jedoch hierüber in diesem hohen Hause etwa noch Zweifel obwalten, so möchte ich anheimgeben, seinerzeit bei der dritten Lesung der Gesetzesvorlage die Lücke auszufüllen und eine ausdrückliche Vorschrift in dieser Richtung in dem Gesetze vorzusehen.

Der § 40 ii wird darauf angenommen.

Das Haus ging dann zur Beratung des neuen Abschnitts der Stempelgesetznovelle, betreffend die „Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge“ über. Die Steuerkommission hat die Sätze der Vorlage verschiedentlich abgeändert.

ür Krafträder war eine Stempelabgabe von 10 ℳ, für Kraftwagen mit 1 oder 2 Sitzplätzen von 100, mit mehr als 2 Sitzplätzen von 150 vorgesehen, außerdem von jeder Pferdekraft des Fahrzeuges oder dem Teile einer Pferdekraft, falls das Fahrzeug nicht mehr als 4 Pferdekräfte hat, 2, im übrigen 5 vorgesehen. Die Abgabe ermäßigt sich um die Hälfte, wenn die Aus⸗ stellung der Karte nur für einen Zeitraum bis höchstens 4 Monate beantragt wird. Erlaubniskarten für Kraft⸗ fahrzeuge von im Auslande wohnenden Besitzern zur Beförde⸗ rung von Personen auf öffentlichen Wegen und Plätzen bei vorübergehender Benutzung des Kraftfahrzeuges im Inland und zwar bei Benutzung:

1) während eines nicht mehr als 30 Tage im Kalender⸗ jahr betragenden Aufenthalts im Inlande, für Krafträder 3

2) a. während eines nicht mehr als 5 Tage im Kalender⸗ jahr betragenden Aufenthalts im Inlande fr Kraftwagen mit 1 oder 2. 10 ℳ, für Kraftwagen mit mehr als 2 Seisnlchen 15 ℳ,

2) b. während eines 5 bis 30 Tage betragenden Aufenthalts im Inlande für Kraftwagen mit 1 oder 2 Sitzplätzen 30 ℳ, für Kraftwagen mit mehr als 2 Stzplähen 45 Eine Be⸗ F von der Stempelabgabe findet statt: 1) hinsicht⸗ lich derjenigen Kraftfahrzeuge, die zur ausschließlichen Benutzung im Dienste des Reichs, eines Bundesstaats oder einer Gemeinde bestimmt sind; 2) hinsichtlich solcher Kraftfahrzeuge, die ausschließlich der gewerblichen Personen⸗ beförderung dienen.

Die Kommission hat das Kriterium der Sitzplätze beseitigt und folgende Skala aufgestellt: Für Kraftwagen a. von nicht mehr als 6 Pferdekräften 25 ℳ, b. von über 6, jedoch nicht mehr als 10 Pferdekräften 50 ℳ, c. von über 10, jedoch nicht mehr als 25 Pferdekräften 100 ℳ, d. von 35 Pferde⸗ kräften 150 Diesem Grundbetrag soll für Kraftwagen hinzutreten von jeder Pferdekraft, falls das Fahrzeug nicht mehr als 6 Pferdekräfte hat, 2 ℳ, bei üͤber 6 bis 10 Pferdekräften 3 ℳ, bei über 10 bis 25 Pferde⸗ kräften 5 ℳ, im üͤbrigen 10 Die sonstigen Vorschriften der Vorlage sollen bestehen bleiben, doch ist der Satz unter 2 b von 30 bez. 45 auf einen Einheitssatz von 40 zu⸗ sammengezogen, und es soll die Befreiung nicht für Automobile im Dienste der Gemeinden, sondern nur im Dienste von Be⸗ hörden Platz greifen.

Abg. Leonhart (fr. Volksp.) beantragt, auch die „zu Erwerbs⸗ zwecken“ dienenden Automobile freizulassen.

Von dem Abg. von Oertzen (Rp.), der gleichzeitig über diesen Teil der Vorlage referiert, ist beantragt, überall statt „Kalenderjahr“ zu sehem „Jahr“. 8

bg. Leonhart (fr. Volksp.): Es handelt sich hier um eine aufblühende Industrie, die noch in ihren Anfängen stebt. Die französische Ausfuhr an Automobilen ist bedeutend. Die französische Automobilsteuer bringt aber nur 1,3 Mill. Mark ein, während die deutschen Automobile nach den Vorschlägen der Regierung 3 Mill. Mark einbringen sollen. Dazu kommt noch die Belastung, die der deutschen Automobilindustrie durch das neue Haft⸗ füch gecich praht. Anzuerkennen ist ja, daß die Beschlüsse der Kommission eine Erleichterung bringen, indem sie die Automobile lediglich nach den Pferdekräften besteuern will. Trotzdem sind die vorgeschlagenen Sätze viel zu hoch. In abgelegenen Gegenden müssen Automobile zu 20 Pferde⸗ kräften verwendet werden, und für kleine Gewerbetreibende ist die Steuer so hoch, wie ihre ganze Einkommensteuer. Darum habe ich beantragt, die Geschäftsautomobile frei zu lassen. Es kommen hier die kleinen Gewerbetreibenden und Kaufleute in Be⸗ tracht. Im Interesse des Verkehrs können wir es nur freudig be⸗ Püͤßfn. daß diese Leute das Automobil in größerem Umfange benutzen. asselbe gilt auch von den Aerzten, von denen mir 400 Zuschriften zugegangen sind. Nach der Vorlage sollen die Behörden, die Auto⸗ mobile benutzen, freibleiben. Was ist eine Behörde? Ein Kreis⸗ tierarzt ist auch eine Behörde, ebenso ein Amtsvorsteher; alle diese würden freibleiben, ein Gewerbetreibender aber nicht. Das wäre eine Ungerechtigkeit. Das Automobil ist ein Verkehrs⸗ mittel, das voraussichtlich eine große Zukunft hat, und cs wäre falsch, diese Industrie in ihrer Entwicklung aufzuhalten. Die Luxussteuer der reichen Leute schafft mehr Elend aus der Welt als alle wohltätigen Anstalten, außerdem ist zu beachten, daß in dieser Ind viele Arbeiter beschäftigt werden. 1—

bg. Mommsen (fr. Vgg.): Auch meine politischen Freunde werden gegen diese Steuer stimmen, da sie den Verkehr zu belasten bestimmt ist. Das Automobil ist dazu geeignet, Zeit zu ersparen, was nicht

nur für die großen, sondern auch für die kleinen Gewerbe in Betracht kommt. Bisher hat es das Reich vermieden, einen beliebigen Gegen⸗ stand herauszugreifen und zu besteuern, was bisher den Einzelstaaten überlassen war. Diese Steuer hat keinen inneren Grund, sie ver⸗ stößt auch gegen die Verfassung. Dazu kommt noch, daß diese irdufts viele Arbeiter beschäftigt, die sehr gut bezahlt werden. Es ist nicht richtig, in eine aufblühende Industrie in dieser Weise ein⸗ zugreifen. Ich bitte Sie, die Steuer abzulehnen.

Sttaatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Mieeine Herren! Ich habe mich nicht zum Worte gemeldet, um mich jetzt hier bei der zweiten Lesung, in der Spezialdiskussion über diesen Gesetzentwurf, noch des eingehenderen in die Frage zu vertiefen, ob die Einführung einer Automobilsteuer überhaupt als gerechtfertigt erscheint oder nicht. Was mich veranlaßt hat, das Wort zu ergreifen, das war vorwiegend der Antrag des Herrn Abg. Dr. Leonhart. Ich werde ja bei der Besprechung dieses Antrages auch Gelegenheit haben, mit ein paar Worten auf grundsätzliche Fragen mit einzugehen.

Meine Herren, wenn man nach dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Leonhart und nach der Tendenz dieses Antrages alle Automobile frei⸗ lassen wollte, die der Besitzer des Automobils in Ausübung seines Berufes benutzt, dann würden wir wohl schließlich dahin kommen, daß fast alle Automobile von der Automobilsteuer freizulassen wären. Es würden überhaupt nur noch wenig Automobile übrig bleiben, an die der Fiskus die Steuerschraube anzusetzen die Möglichkeit hätte. Wollte man aber auch den Antrag Dr. Leonhart einschränken auf diejenigen Fälle, in denen das Automobil überwiegend zu Erwerbszwecken benutzt wird, dann würde man die Quelle schaffen für die allergrößten Schwierigkeiten in der Anwendung des Gesetzes; denn wer soll denn hier die Grenze ziehen, ob ein Automobil überwiegend oder nicht überwiegend zu Erwerbszwecken dient. Der Herr Abg. Dr. Leonhart hat dann auch hingewiesen auf den Fall, in dem ein Kreisarzt sich ein Automobil hält, mit dem er unter Umständen seinen übrigen ärztlichen Kollegen Konkurrenz be⸗ reiten könnte. Meine Herren, der Kreisarzt hält als Behörde kein Automobil. Das Automobil, das der Kreisarzt hält, befindet sich im Privatbesitze und nicht im Besitze einer Behörde. Das ist wenigstens die Anschauung, von der man regierungsseitig in Ansehung des Ausdruckes „Behörde“ hier ausgehen zu sollen glaubte. Meine Herren, durch die Vorlage der Kommission und in gewissem Sinne auch in der ursprünglichen Vorlage der verbündeten Regie⸗ rungen ist schon auf die kleineren Automobile, die mit wenigen Pferdekräften betrieben werden, besonders Rücksicht genommen. Durch diefe Begünstigung der Automobile mit wenig Pferdekräften ist bereits dem Grundgedanken des Abg. Dr. Leonhart Rechnung getragen. Der Arzt und andere Gewerbetreibende brauchen zu ihrem gewerb⸗ lichen Bedarf kein Automobil, dessen Pferdekräfte über sechs weit hinausgehen. Der Gesetzentwurf und der Kommissions⸗ antrag wollen nur solche Automobile kräftig besteuern, die in der Hauptsache Sportzwecken und dem Luxus dienen, während gerade auf die Automobile, die überwiegend Erwerbszwecken dienen, schon in der Vorlage und im Kommissionsantrage schonende Rücksicht ge⸗ nommen ist.

Nun ist auch hier wiederum das Argument ins Feld geführt worden, die Vorlage enthalte ein Ausnahmegesetz gegen einen einzelnen Industriezweig; das ist nicht der Fall. Wir wollen hier nicht die Industrie besteuern, sondern diejenigen, die von dem Automobil ihrerseits Gebrauch machen, und in der Hauptsache die⸗ jenigen, die von dem Automobil zu Sportzwecken und zu Luxus⸗ zwecken Gebrauch machen. Davon ist also nicht die Rede, daß wir eine Gewerbesteuer auf einen besonderen Industriezweig einführen wollen.

Nun hat man auch eingewendet, es sei höchst bedenklich, diese Steuern einzuführen gegenüber einer Industrie, die erst im Aufblühen begriffen sei. Meine Herren, gerade deshalb haben wir den jetzigen Zeitpunkt gewählt, diese Industrieerzeugnisse mit der Automobilsteuer zu belegen; denn hätten wir jahrelang gewartet, bis diese Industrie zu höherer Blüte gelangt wäre, so würde gerade von der linken Seite des hohen Hauses uns wieder entgegengehalten werden, daß Hunderttausende von Arbeitern brotlos würden. Diesem Einwand ist eben die Spitze abgebrochen, wenn wir gleich von Anfang an, wo der Industriezweig sich erst zu entwickeln beginnt, sein Erzeugnis zur Besteuerung heranziehen.

Nun ist schließlich vom Herrn Abg. Mommsen darauf hingewiesen worden, daß diese Steuer, wenn sie überhaupt gerechtfertigt erscheine, doch den Einzelstaaten bleiben müsse, da sie ihrem Steuer⸗ gebiete zugehöre. Meine Herren, ich glaube, die Geltendmachung dieses Einwandes hätte der Herr Vorredner füglich den Vertretern der verbündeten Regierungen, dem Bundesrat, überlassen können; im Bundesrat war man aber einstimmig der Ansicht, daß nicht leicht eine Verkehrsabgabe sich so eigne zu einer Reichssteuer, wie gerade die Automobilsteuer, denn es ist ja auch schlechterdings unmöglich, in wirksamer Weise ein Gefährt mit der Geschwindigkeit eines Auto⸗ mobils in allen Einzelstaaten, zumal in den kleineren, der Steuer zu unterwerfen.

Abg. Lipinski (Soz.): Diese Ausführungen beweisen, auf eine wie abschüssige Bahn sich die Regierung begeben hat. Das Luxus⸗ automobil wollte man treffen, und jetzt trifft man die Automobile, die zur Ausübung des Berufes dienen. Es handelt sich hier nur um den ersten Schritt. Wird der Einzelne getroffen, so wirkt das auch auf die Industrie zurück. Die ganze Steuer hat nur den Zweck, als Dekoration für die mißliebigen indirekten Steuern zu dienen. Inner⸗ halb der großen Masse von Steuern, die den Massenbedarf belasten, sind die 3 ½ Millionen, die die sogenannten stärkeren Schultern tragen sollen, eine reine Lappalie. Beim Haftpflichtgesetz für die Automobile ist es auch mit der Belastung der stärkeren Schultern eine sehr fragliche Sache. Die neue Steuer muß natürlich die Industrie belasten, und der Arbeiter wird schließlich die Kosten zu tragen baben. Darum sind wir gegen diese Steuer. Aufsichtspersonen, Geschäfts⸗ reisende benutzen das Automobil, und für sie ist die Steuer weiter nichts wie eine Gewerbesteuer. Wir werden den Antrag Leonhart unterstützen, der diese Automobile von der Steuer befreien will. Der Abg. Herold hat behauptet, das Desizit im Reichshaushaltsetat sei nicht verschuldet durch die Flottenvorlage, sondern durch eine Reihe von Ausgaben, die zum großen Teil auch der Arbeiterschaft Deutsch⸗ lands zugute kämen. Dieser Kühnbeit des Gedankens können wir nicht folgen. Entlastung des Reichsinvalidenfonds, Erhöhung der Invalide: e. der Naturalverpflegung, Verstärkung der Friedens⸗ präsenz, Verstärkung der Wehrkraft zur See sind die Hauptposten, die dieses Defit verursacht haben; in dieser in der Vorlage selbst enthaltenen Aufzählung findet sich nichts von Reichsaufwendungen für die deutsche Arbeiterschaft. Der Abg. Herold hat seine mehr als kühne PEüevgeghü nur getan, um nach außen für seine Partei eine bestimmte Wirkung zu erzeugen.

Abg. Werner ([d Reformp.): Es gibt keine bessere Luxussteuer als gerade die auf die Automobile; daß die Sozialdemokraten sie ab⸗

lehnen, muß wirklich wundernehmen. Ein ärmerer Mann wird sich doch niemals ein Automobil erstehen können. Wer ein Kraft⸗ fahrzeug bezahlen kann, dem kann es auch auf die Stempel⸗ abgaben in keiner Weise ankommen. Wir denken auch mit dieser Stempelabgabe nicht im geringsten daran, eine aufblühende Industrie tot zu machen; sie wird weiter blühen und durch die Besteuerung gar keinen Schaden erleiden, ebensowenig wie den Arbeitern in dieser Branche irgend ein Abbruch geschehen wird. Die Abstufung der Skala nach Pferdekräften ist ein weiterer Vorzug der Kommissionsvorschläge. Für den Antrag Leonhart einzutreten, sind wir nicht in der Lage, weil die Feststellung, ob das Automobil Ge⸗ werbszwecken dient, zu schwierig, wenn nicht unmöglich ist; es würde dann unmöglich sein, eine Automobilsteuer einzuführen. Wir be⸗ grüßen es, daß wir diesmal bei der Bestimmung positiv mitwirken können. Wollen wir zu einer gesunden Finanzreform kommen, so müssen wir auch diese Luxussteuer einführen.

Abg. Dr. Becker⸗Hessen (nl.): Wir treten den Kommissions⸗ beschlüssen unter Annahme des Antrages von Oertzen und unter Ab⸗ lehnung des Antrages Leonhart bei. Wir freuen uns des großen Aufschwunges der utomobilindustrie, sind aber auch überzeugt, daß unsere Steueworschläge diese Industrie nicht im geringsten beein⸗ trächtigen werden. Die schwarzen Voraussagen der Linken, daß es zu Arbeiterentlassungen aus diesem Anlaß kommen müsse, können uns nicht schrecken; wir sind ja an diese Redewendungen in diesen Tagen sehr stark gewöhnt worden! Träfe alles ein, was die Herren prophezeiten, so würden wir bald vor einem Arbeitslosenheer in Deutschland stehen, wie es noch nicht gesehen worden ist. Aus den Kommissionsvorschlägen Feht doch hervor, daß die dem Verkehr dienenden Automobile von jeder Besteuerung frei bleiben sollen. Von dieser Steuer muß doch unbedingt gesagt werden, daß sie nur die leistungs⸗ fähigeren Schultern trifft; und vr. die sozialdemokratische Vertretung der Stadt Mülhausen im Elsaß hat auf die Automobile eine Steuer gelegt. Um die Fremdautomobile heranzuziehen, sind wir zu der Besteuerung nach Pferdekräften übergegangen. Den Antrag Leonhart müssen wir ablehnen, denn durch die Art unserer Staffelung haben wir schon den Besitzern kleinerer Geschäftsautomobile genügendes Ent⸗ gegenkommen gezeigt. Eine genaue Unterscheidung zwischen Luxus⸗ und gewerblichen Automobilen ist im übrigen zu treffen unmöglich. Die Interessenten sind selbst nicht in der Lage, bestimmte Unterscheidungs⸗ merkmale anzugeben. Der Kollege Leonhart hat in einer großen deutschen Aerztezeitung eine öffentliche Aufforderung erlassen, auf Grund deren 400 Aerzte, die Automobile benutzen, ihm beigepflichtet haben. Derjenige Arzt, der sich ein Automobil anschaffen kann, hat vor jedem anderen Arzt so viel voraus in seiner Praxis, daß die Stempelabgabe für ihn keine Rolle spielen kann. Bei der Zigarettensteuer verlangte man, eine hochentwickelte Industrie dürfe nicht belastet werden; hier verlangt man, die Anfänge einer Industrie sollten von Belastungen freibleiben. Wann soll denn also eine Industrie belastet werden? (Lebhafte Zurufe links: Gar nicht!) Ja, wir haben doch aber die große Aufgabe der Sanierung der deutschen Finanzen; wir unserseits waren uns in der Kommission dieser Aufgabe von vornherein bewußt und haben danach zu handeln uns verpflichtet gehalten. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag Leonhart ablehnen.

Abg. Lipinski (Soz.): Auch ich habe mit einem 26

gesprochen, er hat mir gesagt, daß er das Automobil für seinen Be⸗ ruf nicht entbehren kann. Das gilt namentlich von Landärzten. S wissen doch alle, wie schwer es sehr oft auf dem Land ist, einen viel⸗ beschäftigten Arzt zu bekommen. Die Automobilsteuer wird verkehrs⸗ feindlich wirken. Ich bitte Sie dringend, sie abzulehnen. Der Antrag Leonhart wird gegen die Stimmen der Frei⸗ sinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt und der Kommissions⸗ vorschlag mit dem Antrage von Oertzen angenommen. Die zu diesem Tarifabschnitt gehörigen Paragraphen des Ge⸗ setzes (§§ 40 k bis 40t) werden ebenfalls in der Kommissions⸗ fassung angenommen.

Den in der Vorlage vorgeschlagenen Quittungsstempel von 10 hat die Kommission abgelehnt. Ohne Debatte wird er nebst dem dazu gehörigen Teile des Gesetzes auch vom Hause verworfen.

Es folgt der von der Kommission dem Gesetzentwurf neu eingefügte Abschnitt: Ver ütungen (Tantiemesteuer).

Der Beschluß der Kommission geht dahin, von der Ge⸗ sammtsumme der Vergütungen (Gewinnanteile, Tantieme, Ge⸗ hälter usw.), die den zur Ueberwachung der Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Hefcnng bestellten Personen des Aufsichtsrats) seit der letzten Bilanzaufstellung gewährt worden sind, 8 Proz. als Steuer zu erheben. Befreit sind Aufstellungen, nach denen die Summe der sämtlichen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gemachten Vergütungen nicht mehr als 5000 ausmacht. Uebersteigt die Gesamtsumme 5000 ℳ, so wird die Abgabe nur insoweit erhoben, als sie aus der Hälfte des 5000 übersteigenden Betrages gedeckt werden kann. Werden Tagegelder im Betrage von mehr als 50 für den Tag gezahlt, so ist der Mehrertrag als versteuer⸗ bare Tantieme zu betrachten. Reisegelder, die den Ertrag der a übersteigen, werden ebenfalls als Tantieme etrachtet.

Referent ist der Abg. Nacken (Zentr.). 8

Abg. Kaempf (fr. Volksp.): In dem Bericht der Kommission ist wiederholt die Rede davon gewesen, daß diese Vergütungs⸗ oder Tan⸗ tiemesteuer populär sei. Das ist ganz richtig. Sie ist sehr populär bei allen denjenigen, die keine Tantieme beziehen, aber es mag beab⸗ sichtigt sein oder nicht, sie wirkt demagogisch. Desto mehr sind wir berpflichtet, objektiv zu prüfen, ob sie berechtigt ist, und obgleich ich selbst zu denjenigen gehöre, die Tantiemen bezieben, werde ich objektiv prüfen. Eins bleibt immer bestehen, daß es sich hier um eine Steuer auf Einkommen handelt. Bewiesen wird dies durch das Formular, das der Steuerzahler der Einkommensteuerbehörde anzugeben hat. Nun ist immer der Standpunkt vertreten worden, daß die Ein⸗ kommensteuer, wie überhaupt die direkten Steuern, den Bundesstaaten zu überlassen seien, und ängstlich darüber gewacht werden müsse, daß um Gotteswillen kein Eingriff in das direkte Besteuerungsrecht der

Bundesstaaten geschebe. Ich teile diese Auffassung durchaus nicht, inkommensteuer sogar

eine Reichse

Meinung, daß deutschen Einheit ist und

Konsequenz der

ich bin der eine notwendige

wenn sie eingeführt würde, so würde die erste gute Folge die

sein, daß die Emzelstaaten gezwungen würden, die Besteuerung der deutschen Bevpölkerung endlich einmal auf eine einheitliche Grundlage zu stellen. Diese Wirkung der Reichseinkommensteuer ist eine so große, daß wir nicht aufhören werden, auf ihre Einführung iu dringen. Das besagt aber nicht, daß wir uns nun für eine Reichs⸗ einkommensteuer aussprechen, die nur einen bestimmten Kreis von Personen und zwar nicht mit ihrem Gesamteinkommen erfaßt, sondern nur mit einem Teil, den man als mühelosen Gewinn bezeichnet. Das be⸗ deutet, soweit es sich um mühevoll erworbenen Gewinn handelt, soll der Steuerertrag den Einzelstaaten zufallen, soweit er mühelos ist, dem Reich.⸗ Da entsteht doch die Frage, warum soll gerade dieser mühelose Ge⸗ winn dem Reich die Steuer bringen, und warum, wenn man unter⸗ scheidet zwischen mühelosem und mühevollem Gewinn, tut man dies nur hier? Ich froge zum Beispiel: Handelt es sich, wenn jemand seine Rittergüter verpochtet, richt um einen mühelosen Gewinn? Sind die sogenannten Liebesgaben nicht auch ein müheloser Gewinn? Oder wenn, wie ich jetzt in allen Zeitungen lese, die Güterpreise namentlich im Osten eine giche Preissteigerung erfahren, entweder durch die Ansi⸗dlungskommission oder die Einführung der er⸗ höhten landwirtschaftlichen Zölle? Ist da der Mehrgewinn oder mindestens doch die Zinsen vielleicht ein mühevoller Gewinn? Oder wenn eine Zuckerfabrik ihren Zucker aufspeichert und bei günstiger Konjunktur wieder verkauft? Jedenfalls müßte eine Unter⸗

1 suchung

nur die Besteuerun

um sie zu beaufsichtigen.

bei jedem einzelnen steuerpflichtigen Deutschen vorgenommen werden, ob seim Einkommen auf einem mühevollen oder mühelosen

winn beruht, und wenn ersteres der Fall ist, die Steuer den Bundesstaaten, im letzteren Falle dem Reiche überwiesen werden. Aber zas wollen Sie ja gar nicht. Ein solches Eindringen in die Verhält⸗ nisse des einzelnen würde nicht populär sein. Populär ist gerade

derjenigen Personen, die Tantiemen beziehen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wenn es auch Aufsichtsratsmitglieder gibt, bei denen der Bezug der Tantieme mühelos ist, daß doch der größte Teil der Tantiemenbezieher eine sehr mühevolle Tätigkeit hat. 3 8 bin lange

it Direktor einer Bank gewesen, ich habe damals nie mehr Sorge und Feit gehabt, als ich sie durch die Wahrnehmung von Aufsichtsrats⸗ stellen habe. Die Verantwortung ist bei den Aufsichtsratsmitgliedern nicht weniger groß als bei dem Direktor der Gesellschaft. Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Aufsichtsrat, wie dies als üblich bezeichnet wurde, gar nicht in der Lage, seine Verantwort⸗ lichkeit auf einen anderen zu übertragen. Wenn durch einen Revisor

(reridiert wird, so trägt er die Verantwortung und nicht der Bücher⸗

revisor, aber die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder liegt ganz wo anders als in der formellen Revision. Sie liegt darin, daß sie die materielle Geschäftsführung zu überwachen haben. Auch das ist ein Irrtum, daß nicht eine tägliche Tätigkeit erforderlich sei. Ich kenne eine Anzahl von Gesellschaften, wo eine tägliche Ueberwachung der Geschäftsführung stattfindet, wo ganze Kommissionen ernannt werden, Aber hier wird alles in einen Topf ge⸗ worfen. Es würde absolut notwendig sein, bevor man diesen Schritt tut, noch einmal enquetenmäßig festzustellen, ob der Entwurf ange⸗ bracht ist. Sie würden bei der Mehrzahl aller Gesellschaften dahin kommen, daß die Entlohnung des Aussichtsrats eine durchaus gerecht⸗ fertigte ist. Es ist schon einmal in die Verantwortlichkeit und die Vergütung der Aufsichtsräte eingegriffen worden. Dem Genossen⸗ schaftsgesetz ist ein Paragraph zugefügt, daß, wenn die Vergütung in einem Anteil am Gewinn besteht, sie erst dann in die Erscheinung treten darf, nachdem alle Reserven, alle Abschreibungen zurück⸗ gestellt und 4 % Dividende zur Verteilung gelangt sind. Die Folge dieser Bestimmung waren zahllose Statutenänderungen, in denen die Tantiemen erhöht, in denen den Aufsichtsrats⸗ mitgliedern feste Bezüge zugesichert und in denen andere Be⸗ stimmungen getroffen sünd, die dem Aufsichtsrat Garantien boten. Der Zweck, den diese Gesetzesbestimmung gehabt hat, ist durchaus ver⸗ eitelt worden, und damit nicht genug, es ist der Anreiz zu einer un⸗ soliden Bilanzierung gegeben, denn es lag nahe, möglichst wenig Reserven und Abschreibungen zurückzustellen. Bei den Vorschlägen der Kommission ist die Gefahr vorhanden, daß sich ähnliches wiederholt. Ich glaube nicht, deß irgend welche unlauteren Machinationen vor⸗ genommen werden, aber wo es möglich sein wird, wird natürlich bei den bereits bestehenden Gesellschaften durch eine Statutenänderung auf eine Erhöhung der Bezüge der Aufsichtsräte hingewirkt werden. Zur Pit besteht eine Bewegung, die Sätze der Tantiemen herabzusetzen. iese wird zum Stillstand kommen. Es wird nicht eine Ver⸗ schärfung des Verantwortlichkeitsgefühls bei den Amufsichtsrats⸗ mitgliedern, sondern eine Verminderung die Folge sein, weil doch den Mitgliedern amtlich von seiten der hohen Obrigkeit bescheinigt wird, daß ihre Tätigkeit eine mühelose sei, die nicht auf einer Verant⸗ wortlichkeit beruht. Sie werden eine ungerechte, durch nichts zu rechtfertigende Steuer eingeführt haben, ohne volkswirtschaftlich oder im Geiste der Aktiengesellschaft irgend etwas Gutes in die Wege ge⸗ leitet zu haben. 1 Abg. Dr. Südekum (Soz.): Der Vorredner hat mit seinen Einwendungen gegen die Steuer unzweifelhaft recht. Der Kom⸗ missionsbericht enthält so viele moralisierende Stellen, daß dagegen zu polemisieren schon ganz überflüssig ist. Da heißt es, daß die heutige Tantieme ein Unfug sei, daß Leistung und Gegenleistung bei

der Bemessung der Tantiemen nicht im richtigen Verhältnis ständen.

Das ist ganz richtig, aber wenn Sie das Kriterium des mühelosen Gewinnes zu Grunde legen wollen, so ist doch unter der heutigen Eigentumsordnung jedes Einkommen, das nicht reines Lohneinkommen ist, ein müheloser Gewinn. Insofern kann man dem Abg. Kaempf zustimmen. Er hat aber binsugefügt daß diese Steuer eine Steuer auf Einkommen sei. Aus diesem Grunde, weil sie eine Einkommen⸗ steuer ist, weil sie einen Fortschritt gegen das bestehende Ein⸗ kommensteuerwesen in sich schließt, stimmen wir für die Steuer in der Hoffnung, daß der Avppetit beim Essen kommen werde. Durch keinerlei Interpretations⸗ und Deduktions⸗ künste werden Sie beweisen können, daß der Gewinn aus einer Rente und einem Grundstücke nicht mühelos wären. Es wird kein Halten auf dieser Bahn mehr sein; je mehr sich heraus⸗ stellt, daß es sich bei Ihren Steuervorlagen um einen Versuch mit untauglichen Mitteln handelt, um so näher werden Sie unserem Gedanken der Reichseinkommen⸗ und Vermögenssteuer kommen. Hier wird ein Schritt getan, dem sich weitere anschließen werden.

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.): Diese Steuer wurde nicht vor⸗ geschlagen, weil sie populär, sondern weil sie gerecht ist. Von dem ganzen Steuerbukett ist sie diejenige, die die steuerkräftigsten Schultern trifft. Der Abg. Kaempf meinte allerdings, diese Steuer wirke demagogisch. Wir können dies nicht zugeben, Sie wirkt ja im gewissen Sinne als Doppelbesteuerung, aber sie ist so niedrig, daß sie nicht

wer zu tragen sein würde. Einmal muß ja doch mit der jesteuerung des mühelosen Gewinnes begonnen werden; sollte in den nächsten Jahren ein größeres Loch kommen, dann sind wir gern bereit, weitere Steuern auf den mühelosen Gewinn zu legen. Ich gebe zu, daß es Aufsichtsräte gibt, die reichlich und tüchtig arbeiten. Aber im großen und allgemeinen wird die Arbeit von zwei bis drei Mitgliedern des Auf⸗ sichtsrats geleistet, während die übrigen zu deren Beschluß Ja und Amen sagen. Wenn wirklich die Tantieme einen Gewinn darstellt, der in den allermeisten Fülas die aufgewendete Arbeit ganz erheblich übersteigt, dann sehe ich nicht ein, weshalb der Reichstag nicht zu⸗ Piiten und den Anfang machen soll. Meine Freunde stimmen der

teuer zu, sind auch mit der Art der Besteuerung einverstanden. Sie trifft die steuerkräftigsten Personen, und in den meisten Fällen eine nicht zu große Arbeitsleistung.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) mit lebhaftem Oh! empfangen, dankt zunächst für den freundlichen Empfang. Es ist nicht richtig, daß die Tantiemesteuer eine populäre Steuer ist. Das ist wenigstens nicht überall der Fall. Ich selbst bin an dieser Frage nur in ge⸗ ringem Maße beteiligt, und ich möchte Sie versichern, daß es Tätig⸗ keiten gibt, die viel müheloser sind als die Tätigkeit der Aufsichtsrats⸗ mitglieder, z. B. das Einziehen von Mieten. Kennt denn der Vor⸗ redner die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder aus eigener Er⸗ fahrung? Aber auch er gibt zu, daß es Aufsichtsratsmitglieder gibt, die fleißig arbeiten. In der Steuer wird aber kein Unterschied ge⸗ macht, ob die Steuer von den Arbeitern gezahlt werden soll, oder von denen, die keine Mühe haben. Man denkt auch nicht an die⸗ jenigen, die nach ihrem Eintritt in eine Unternehmung ihr Vermögen verloren haben. Eine ganze Zahl solcher Fälle wird überhaupt nicht bekannt. Ich habe nicht gehört, daß man denen etwa eine

ergütung zahlen will. Die ganze Tantieme ist schließlich nichts anderes als eine Risikoprämie. Es ist häufig nicht zu vermeiden in

unserem Geschäftsleben, daß mehrere Aufsichtsratsstellen in einer Hand

vereinigt sind. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß diese Leute die besten und unterrichtetsten Aufsichtsräte sind. Ich gebe ohne weiteres zu, daß es gar nicht selten vorkommt, daß Leute in den Aufsichtsrat gewählt werden, die nicht das geringste vom Geschäft verstehen. Es werden Bergwerksunternehmer, Barone, Grafen, Herzöge, alte Erzellenzen bloß ihres Namens wegen gewählt, die nicht das geringste von den Sachen „, damit sie ihren Einfluß mit ihren Namen, namentlich an Regierungsstellen geltend machen. Das ist ein Un⸗ fug. „Das ist aber nicht die Regel. Der einzige Grund für Sie, diese Steuer einzuführen, ist der: hier ist Geld zu holen, wir rehmen es von den Lebendigen, wenn wir es von den Toten nicht holen können; ob das gerecht, ist gleichgültig. Es wird hier die Theorie des Teilens befolgt, die man so oft den vozialdemokraten vorwirft. Wer sagt denn, daß diese Steuer vor⸗ 5* die starken Schultern trifft? Es gibt Aufsichtsräte genug, e paar Jahre ein paar tausend Mark erhalten. Der Abg. Büsing

sagte gestern, kein Mensch zahlt gern Steuern. Ich meine, kein an⸗ ständiger Mensch wehrt gegen Steuern, die gerecht sind. Aber er wehrt sich allerdings dagegen, daß man aus dem Portemonnagie des einen dem anderen Geschenke macht. Das haben Sie ja klassisch bei der Spiritussteuer durchgesetzt, das haben Sie bei dem Zolltarif gemacht. Das ist das, was man zu Unrecht dem heiligen Crispin in die Schuhe ge⸗ schoben hat, der, wie ich zur Beruhigung des Zentrums sagen möchte, das Leder nicht gestohlen hat, um daraus den Armen Schuhe zu schenken. Das Argument, daß die Großkapitalisten einen großen Vorteil von der Flottenvermehrung haben, trifft doch nicht von allen Unternehmungen zu. Die Eisenindustrie mag wohl einen Vorteil haben, aber nicht die Textilindustrie und die chemische Industrie. Wenn wirklich ein solcher Flottenenthusiasmus vorhanden ist, so fange man doch bei den Flottenenthusiasten an und verteuere ihre Beiträge um 50 %. Nein, diese Tantiemesteuer ist nur eine Einkommensteuer, und der Weg zur Reichseinkommensteuer ist damit geebnet. Hier gibt es kein Halten, es muß fortgeschritten werden. Mit unbedingter Natur⸗ notwendigkeit werden die gut fundierten Einkommen zur Reichseinkommen⸗ steuer e werden müssen. Aus diesem Grunde werden wir für diese ungerechte Steuer stimmen. Es scheint, daß Sie (rechts) überhaupt kein anderes Ideal mehr haben, als andere Steuern zahlen zu lassen, sonst würden Sie sagen, das ist ein idealer Standpuukt, den der Abg.

*Gothein eben vertreten hat.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Trotz der freudigen Stimmung, die uns beinahe alle in diesem Hause beherrscht, hätten wir einzelnes in dieser Tantiemesteuer anders gestaltet. Die gleichmäßige Bemessung der Steuer ohne Rücksicht auf die Höhe der Tantieme ist nicht gerade ein Ideal. Eine Staffelung wäre vorzuziehen gewesen, doch wird sich auf den heute vorliegenden Kommissionsantrag eine große Mehrheit vereinigen, und wir kommen deshalb auf jene Idee nicht mehr zurück. Der Abg. Kaempf meint, die Steuer sei deswegen populär, weil die große Masse nicht zu zahlen braucht. Das ist ja dasselbe Argument, das für die progressive Einkommensteuer spricht. Der Abg. Kaempf meint ferner, es liege hier eine ungerechte Doppelbesteuerung vor; wir sind entgegengesetzter Ansicht. Man muß doch einen Unterschied machen, ob ein Einkommen mühelos jemand in den Schoß fällt oder mühsam erworben werden mußte. Es stimmt, die Steuer ist eine Ausnahmesteuer, aber Anfänge dazu existieren bereits in Württem⸗ berg; diese Entwicklung muß weiter ausgebaut werden. Auch nach Annahme dieser Steuer bleiben viele Leute im un⸗ geschmälerten Genuß mühelos erworbener Einkünfte. Mag der Abg. Kaempf doch Amendements stellen, durch welche auch die Grundstücks⸗ spekulanten herangezogen werden; wir werden gern dafür stimmen. Jedenfalls werden diese Tantiemen ohne erhebliche Berufsstörungen verdient, und sie belaufen sich in nicht wenigen Fällen auf bis 100 000 im Jahre. Vielfach handelt es sich um Ehrengehälter, die man jemand gibt, der einen klangvollen Namen trägt. Eine freudige Ueberraschung haben uns die Sozialdemokraten durch ihre Zustimmung bereitet, denn noch in der Kommission haben sie die Tantiemesteuer aufs heftigste bekämpft. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Daß sie jetzt in einer gewissen Ver⸗ legenheit sind, begreife ich ja durchaus. Ein solcher pro⸗ grammwidriger Seitensprung der Sozialdemokraten überrascht nicht. Haben ja früher die Herren gegen die Schaumweinsteuer gestimmt, weil der Champagner schon immer mehr Volksgetränk würde; sie haben die Börsensteuer verworfen, sie haben heute nachmittag gegen die Automobilsteuer gestimmt. Es soll ja allerdings vorkommen, daß auch Sozialdemokraten Automobile benutzen, hervorragende Sozial⸗ demokraten sollen sogar schon mit unverstandenen Prinzessinnen im Automobil gefahren sein. Wir freuen uns wirklich über jeden Sünder, der Buße tut, und über jeden unvernünftigen Menschen, der endlich zu Verstand kommt. (Zwischenruf des Abg. Hoffmann: Fangen Sie mal bei mir an!) Bei Ihnen fange ich erst gar nicht an. Die Sozialdemokraten waren bis heute die modernen Schützer des Großkapitals, während die Freisinnigen nur noch die über⸗ kommenen historischen Schützer waren. Eine nicht minder große Ueberraschung hat uns der Abs. Gothein bereitet; als er schon neun Zehntel seiner Rede gehalten hatte, mußte man glauben, er würde gegen stimmen; die besten Pferde werden ja aus dem Stall 2 um die Automobilsteuer zu bekämpfen: die Abgg. Kaempf und Gothein. Meine Erwartungen bezüglich der Fixigkeit, mit der die freisinnige Vereinigung sich in das Hörigkeitsverhältnis zu den Sozialdemokraten zurüch efunden hat, sind heute noch übertroffen worden. Die Sozialdemokraten Paben ihnen vergeben, und die Freisinnigen werden ihnen wieder Wahldienste leisten dürfen. Wir sind Ihnen für diese Aufklärung aufrichtig dankbar.

Abg. Nacken (Zentr.): Die Schlagworte „populär“ und „mühe⸗ loser Gewinn“ sind von den Gegnern benutzt worden, um diese Steuer zu ruinieren. Wir haben diese Steuer nicht vorgeschlagen, weil, sondern obgleich sie populär ist. Auch der Vorwurf, die Steuer sei demagogisch, trifft uns nicht. Unter den Antragstellern befinden sich auch Aufsichtsräte, die die Dinge ganz genau kennen. Nicht die Quittungen, sondern die Aufstellung über den Gesamtbetrag der Tantiemen sollen besteuert werden. Hier handelt es sich nicht darum, zu teilen, sondern dem Staate zu geben, was des Staates ist. Geschenke zu nehmen aus den Taschen der anderen, überlassen wir den Tantiemebeziehern, denn tat⸗ sächlich sind die Tantiemen Geschenke unter Lebenden. Die Auf⸗ sichtsratsmitglieder gehören zum großen Teil zu denen, die nach Weltpolitik, nach Kolonialpolitik schreien. Wir wollen einmal sehen, ob sie hier ihren Patriotismus auch betätigen wollen. ie Tendenz unseres Antrages ist, die wirklich starken Schultern zu be⸗ lasten, ob es sich um eine Einkommensteuer handelt oder nicht. Für die Einführung einer Reichseinkommensteuer fehlt es zur Zeit an einer genauen Basis. Sie wissen, daß die verbündeten Re⸗ gierungen sich dagegen wehren. Die Tantiemesteuer ist leicht zu tragen von denen, die sie trifft. Die Tantiemen sind eine sehr begueme Nebeneinnahme. Die Schaffenslust und das Streben wollen wir nicht besteuern, darum haben wir die Direktionen eben nicht be⸗ steuert. Ich begrüße es, daß auch die Sozialdemokraten für den An⸗ trag stimmen wollen, und ich hätte nur gewünscht, daß die Frei⸗ sinnige Volkspartei diesem Beispiele gefolgt wäre. Das Risiko der Aufsichsräte ist schon deshalb nicht so groß, weil die großen Banken usw. ihren Reservefonds erhöht haben. Wie kann von einer roßen Arbeitslast die Rede sein, wenn die Aufsichtsräte 10 bis 30 Aufsichtsratsstellen annehmen! Um eine Doppelsteuer handelt es sich bei der Tantieme nicht; bei den Aktionären ist es anders. Bei der Dividende handelt es sich um das Risiko aus dem eigenen Ver⸗ mögen; wir können sie also nicht zum Vergleich heranziehen für diese Steuer. Diese ist durchaus gerecht und billig.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Was wir von den Freunden der Tantiemesteuer gehört haben, kann uns in unserer ablehnenden Stellung nicht wankend machen, zumal sie eigentlich weniger Argumente für als gegen die Steuer vorgebracht haben. Ich be⸗ dauere, daß die Mehrheit des Deutschen Reichstags bereit ist, diesen Schritt zu tun, den wir sachlich vollständig ungerechtfertigt halten. Dabei spielen agitatorische Rücksichten eine Rolle. Es besteht aller⸗ dings eine -e außerhalb des Hauses für diese Steuer. Ich beziehe keine Tantiemen, bin aber der Meinung, daß sie nicht in Einklang zu bringen ist mit gesunden steuerpoliti⸗ schen Grundsätzen. Derselben Meinung war ursprünglich die überwiegende Mehrheit der Kommission. Die Sozialdemokratie hat die Steuer zuerst abgelehnt. Allerdingg ist der Be⸗ schluß der eisten Lesung etwas geändert worden, aber der Grund⸗ gedanke war derselbe geblieben, und deshalb war es auffallend, daß 6 in der zweiten Lesun die Stimmung in der Kommission sich

nderte, und daß sich eine solche Schwenkung auch bei den Sozial⸗ demokraten vollzogen hat. Wir sind nicht in der Lage, dem Beispiel der Sozialdemokeaten zu folgen, die sich jetzt im Zickzackkurs be⸗ wegen. Wir würden unseren Traditionen und Ueberzeugungen wider⸗ sprechen, wenn wir ihrem Beispiel folgten. Daß agitatorische Rück⸗ sichten hier mitwirken, ist schon zugestanden worden. sagt, daß eine populäre Steuer eine gerechte ist. hascherei ist ein schlechter Ratgeber. versammlung, die von dem Windhauch irgend einer Agitation bewegt

Popularitäts⸗

werden sollte. Gewiß sind wir eine Partei, die eintritt für die politische Freiheit; aber vom Standpunkt des Rechts bekämpfen wir eine Sondersteuer, die mit dem gemeinen Recht nicht in Einklang steht. Man müßte vielmehr an die Aktiensteuer die bessernde Hand legen. Diese Reform wird durch diese Steuer gehemmt. Diese Steuer ist eine Ausnahmesteuer, gelegt auf eine Art des sogenannten mühelosen Gewinns. Wo bleibt der mühelose Gewinn aus Domherrnpfründen? Die Tantiemesteuer trifft einen kleinen Kreis von Gewerbetreibenden und ist doch eigentlich nur eine verschleierte Einkommensteuer. Eine wirkliche allgemeine Reichseinkommensteuer würden wir mit Freuden begrüßen. Diese Reform würde aber mit der Tantiemesteuer nur erschwert werden. Ich muß daran erinnern, daß auch der Geh. Finanzrat Fuisting die Tantiemesteuer mit gutem Grunde bekämpft hat. Teilt die Regierung diese Anschauung nicht? Uns gebietet die politische Ehrlichkeit, gegen die Heev zu stimmen.

Scttaatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel: Mieine Herren! Nachdem sieben Redner aus dem Hause schon zu dieser Frage gesprochen haben, würde ich auch ohne die Aufforderung des Herrn Vorredners mir gestattet haben, namens der verbündeten Regierungen zu einer wenigstens kurzen Erklärung mir auch das Wort zu erbitten.

Die verbündeten Regierungen haben die hier stehende Steuer ihrerseits nicht in Vorschlag gebracht. Diese Tantiemesteuer, wenn man sie kurz so bezeichnen will, ist von der Steuerkommission des Reichstags dem hohen Hause in Vorschlag gebracht worden. Meine Herren, die verbündeten Re⸗ gierungen waren bisher noch nicht in der Lage, sich über diesen Vor⸗ schlag schlüssig zu machen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Ich möchte indessen nicht bergen, daß gegenüber dem ersten Vorschlag, der in dieser Beziehung in der Kommission aufgetaucht war, im Schoße der Regierungen nicht unerhebliche Bedenken sich geltend machten. Aber im Laufe der weiteren Beratungen der Kommission und vielleicht auch unter der Einwirkung der Bedenken, die regierungs⸗ seitig geltend gemacht worden sind, hat der Vorschlag später eine Gestaltung angenommen, die einstweilen innerhalb der Kommission die Bedenken, die von Regierungsseite gehegt worden waren, mehr zurücktreten ließ. Es hat denn auch schließlich bei den Kommisstons⸗ beratungen der Vorschlag eine Fassung erhalten, welche der Abgabe den Charakter einer indirekten Steuer aufprägt. (Lachen links.) Sie mögen darüber lachen, das ändert an der Tatsache nichts. Der Charakter einer direkten Steuer ist jedenfalls dem Vorschlage der Kommission, wie er Ihnen hier vorliegt, nicht beizumessen. (Wider⸗ spruch links.) Ich muß im Gegenteil anerkennen, daß es der Kom⸗ mission mit Geschick gelungen ist (sehr gut!), eine Fassung zu finden, welche es vermeidet, ein Präzedens zu schaffen für die etwaige Ein⸗ führung einer Reichseinkommensteuer. Sehen Sie sich doch den An⸗ trag ihrer Kommission etwas genauer an, so werden Sie Ihr Lachen einstellen. (Widerspruch links.) Nach dem Antrage der Kommission ist der Träger dieser Steuer gegenüber dem Reiche nicht der Tantiemenempfänger, sondern die Gesellschaft (sehr richtig! rechts und Zurufe links), die Aktiengesellschaft bezw. die Gesellschaft m. b. H. (Wiederholte Zurufe links. Glocke des Präsidenten.) Die Gesell⸗ schaft ist die Trägerin der Steuer, das Subjekt, von dem das Reich seinerseits die Steuer einzieht. Was schließlich aus der Steuer⸗ belastung des weiteren wird, das geht das Reich als den Steuerberechtigten nichts an. (Heiterkeit links.) Ich wiederhole, darin, daß die Steuer, die hier in Vorschlag gebracht ist, nicht direkt zur Erhebung gebracht werden soll von dem Empfänger der Tantieme, sondern von der Gesellschaft, daß sie also den Em⸗ pfänger jedenfalls nur indirekt trifft, darin liegt ein großer Unter⸗ schied gegenüber dem früheren Vorschlage.

Meine Herren, nach der Gestaltung, die die Steuer bei den Kommissionsberatungen angenommen hat, möchte ich aller⸗ dings meinesteilsg, ohne den Beschlüssen des Bundesrats irgendwie vorgreifen zu wollen, doch geneigt sein anzunehmen, daß auch die verbündeten Regierungen schließlich die Bedenken, die in der Kommission anfänglich gehegt wurden, gegenüber dem jetzt vorliegenden Kommissionsantrage werden zurücktreten lassen können. (Zurufe links.) Wenn aber die verbündeten Regierungen seinerzeit ihre Zustimmung zu diesem Vorschlage erteilen sollten bis zur dritten Lesung haben sie ja noch Zeit, sich die Sache zu überlegen —, dann möchte ich schon im voraus namens derselben hier von dieser Stelle aus auf das nachdrücklichste und eindringlichste Verwahrung da⸗ gegen einlegen, daß aus einer solchen Zustimmung irgend welche weiteren Konsequenzen in Ansehung der Einführung direkter Reichs⸗ steuern gezogen werden können. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Büsing (nl.): Theoretisch ist die vorgeschlagene Steuer wohl kaum zu rechtfertigen. Sie ist eine Einkommensteuer, die be⸗ schränkt wird auf eine gewisse Kategorie. Mit demselben Rechte könnte man auf das Einkommen eines einzelnen Herrn eine Steuer legen. Der Begriff des mühelosen Gewinns ist sehr dehnbar. Ferner ist zweifellos die Tantiemesteuer eine Doppelsteuer. Das sind zweifellos theoretisch begründete Einwendungen. Aber Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Dinge. Es ist in der Kommission nicht einmal voll gelungen, die Steuern aassagesecen, die die Regierung für notwendig gehalten hat. Wird nun diese Steuer abgelehnt, so entsteht eine weitere Lücke. Es ist schon bei der ersten Lesung darauf hingewiesen worden, daß es ein nobile offlcium der besitzenden Klassen ist, die Lasten zu tragen, die das Interesse des Reichs fordert. Darum werden wir für diese Steuer stimmen.

Abg. Zimmermann (d. Reformp.): Der Abg. Wiemer hält allerdings fest an den Traditionen seiner Partei; aber er wird wohl bald der letzte Mohikaner sein, der die Interessen des Börsen⸗ kapitals bier vertritt. Es ist geradezu ein Vorzug, wenn die Mehr⸗ heit des Reichstages in Harmonie steht mit der Meinung des Volkes, dann gibt es einen guten Klang. Andere Steuern stehen allerdings mit der Stimmung der Volksseele nicht im Einklang. Wir be⸗ rüßen in dieser Steuer den Anfang einer gesunden Steuerpolitik. Ba der Reichstag dasselbe Recht hat wie der Bundesrat, so hat er auch das Recht, seinerseits Steuervorschläge zu machen. Unter allen Steuern ist keine so gerecht und so gesund wie die vorliegende Tan⸗ tiemesteuer, von der wir hoffen, daß sie der Anfang einer besseren Steuerpolitik sein wird.

Abg. Dr. Südekum (Soz.); Die Rede des Abg. Raah bewegte sich vorwiegend auf so niedrigem Niveau, daß ich darauf nicht einzu⸗ gehen brauche. Der Abg. Wiemer meinte, wir steuerten jetzt einen Zickzackkurs. Nein, wir steuern direkt auf die Reichseinkommen⸗ steuer zu. Wir haben ja schwere Bedenken gegen die Form dieses Gesetzes, aber wir sind für dessen Prinzip. Wir haben uns dagegen ausgesprechen in einem Stadium der Verhandlungen, als es noch denkbar war, die Erbschaftssteuer weiter auszubauen. Nachdem wir aber sehen, daß diese nicht erheblich gegen die Kommission verbessert werden wird, müssen wir auch unsere Stellung zur Tantiemesteuer

in Frage

Es ist nicht ge⸗-

von neuem prüfen. Der Staatssekretär meinte freilich, es handele sich bier um eine indirekte Steuer. Das ist nicht richtig. Es bandelt sich hier zweifellos um eine direkte Steuer. Wenn der Staatssekretär

Der Reschstag ist keine Volks⸗ uns beschwor, nicht die weiteren Konsequenzen aus diesem Schritt ꝛu

ziehen, so erinnert mich das an die junge Frau, der man sagte, sie