einheitlich geregelt Für steuerpflichtige Eltern un Geschwister tritt Befreiung Die Abgg. Dr. 2 ig und R in ha rd Fentt) 8e „Steuerp
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war durch 26 vers ene Landesgesetze, 2 entr
werden soll durch ein Reichsgesetz. Es handelt sich um eine Zu⸗ von der Steuer ein, soweit im Laufe der dem Anfall vorher⸗ tragen hierzu, zwischen den Worten flichtigen“ unnd Grundstücke Gegenstand eines nach „tät g“ das Wort „dauernd“ einzuschalten. 8 8 8 w e 8 t e 8 1
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sammenschweiung dieser Landegesetze in ein Reichsgeset, und auch giesem Gesetz steuerpflichtigen Erwerbes geworden sind; G 6” ü — jesem ese eu ichtigen Erwer eworde in r⸗ . 8 2 88 diese Zusammenfassung erfolgt lediglich zu dem Zwecke, damit wir mäßigung auf die Salfte gitt ein, soweit der frühere Steuer⸗ Das Wort „dauernd“ soll Mißverständnisse beseitigen. Der erste z Antrag verdankt seine Entstehung Wünschen aus landwirtschaftlichen 9 u ZBgzum en Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzei Anteil des Reichs aufgepfropft hätten auf die bestehenden Landesgesetz. folgenden Zusatz machen: 2 1 elbst gebaut und die geeignet sein, bestehende Ungleichmäßigkeiten zu beseitigen. 68. Schluß aus der Ersten Beilage.) auf das Reich schon ohnehin schwer genug geworden. Es handelt sich Abg. Dr. Müllexr⸗Meiningen (fr. Volksp.): Da wir einsehen, hat ja vollkommen darin d und der Gemeinde liege. 2) d 2) wenn die Veranlagung zu einem Einkommen von mehr als bei der Veranlagun V gskommission gegeben würde, so müßt 1 2 e das zu einer gewissen Teil zu überlassen. Ich bin der Meinung, daß der Reichs⸗ Abg. von Gerlach an das Oberverwaltungsgericht zu.
henden fünf Jahre die 8 Reinhard (Zentr.) empfiehlt beide Anträge zur Annahme. in der Lage sind, im Reiche eine Art von Vermögenssteuer einzuführen, 8 b 4 8 die gleichheitlich wirkt in den verschiedenen Bundesstaaten. Wir fall üͤber 5 bis zu 10 Jahren Kreisen. Die Bemessung der Höchstgrenze von 6500 ℳ nt hätten ja schließlich auch den Weg wählen können, eine Erbschafts⸗ Mü⸗ .Ne Soßtaldemolroten e6 r. 88 zu gering für viele Gewerbetreibende, Gymnasiallehrer, Richter usw. 3 steuer für das Reich in der Art b chen, daß wir de üller⸗Meiningen ist die Streichung des 8 eantragt; Die Zensiten mit 6500 ℳ bis 9500 ℳ Einkommen sind gezwungen, 8 No 112 euer für das Reich in der Art nutzbar zu machen, daß wir den der letztere Antragsteller will eventuell zum ersten Absatz für ihre Kinder erbebliche Aufwendungen zu machen. Von großer 2 2 — für id er erbebliche Aufwendungen zu mach n groß Verlin. S eil d r ·i 1 finanzieller Tragweite wird unser Antrag kaum sein; dagegen wird er — n, Sonnabend, den 12. Mai b Das würde aber zu großen Ungleichheiten geführt haben, und das war die 8 9. e 8 .ve d t. gebcut. unse⸗ 90 Veranlassung, weshalb wir der einheitlichen Gestaltung durch Reichsgesetz ebäude von ihm se enutzt werden und der Erwerb den Wer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: 5 3 20 000 ℳ nicht überschreitet. Dasselbe gilt von Grundstücken — 1 1) wenn die Veranl den Vorzug gaben und geben mußten. Den verbündeten Regierungen ist 8 Gebäuden nebst Zubehör, die dauernder Kusübun eines Ge Meine Herren! Ich möchte bitten, dem Antrage, den wir soeben Abg. Schul en „Veranlagung zu einem Einkommen von nicht wal — 8 8 8 2 84 8 8 9 2 2 4 A t g 9 1 4 das Opfer der Uebertragung eines Anteils an der Erbschaftssteuer 1. 8158. zu dienen bestimmt sind. haben begründen hören, Pg8 8 eee 8 28n Vorredner nebee⸗ im din 8 Fün astenc⸗ enpf 18 enense We nndencetegnisgn . .eI a rermbers fis “ 2 882 1 die Berufungskommission an recht, daß irgend wo eine Grenze gezogen ung zur Einkommensteuer, die im allgemei eran⸗ ergehende Entscheidung der V. ulpru aien gibt eben schon die nötige G 1 bei der Erbschaftssteuer um eine ungemein entwicklungsfähige Ein⸗ daß wir s unserm üe 25⸗ “ be. d werden muß, bei der das Kinderprivileg als generellstes Privileg, ab⸗ I gemeinen Interesse des Staats Berufung an die bhes omm hüston die ich b.es 88 8* — en ge Garantie nahmequelle, und ich kann wiederholen: es hat nicht geringe Bedenken itten wir Sie, wenigstens unsern Eventualantrag anzunehmen. Unser gesehen von der Würdigung in einzelnen Fällen, aufhört. Wir daß der „Lissa (fr. Vag.); Wenn der Vorredner bestrei — err 8 mitz, wenn der Ei 8 1 s ldet, und will die Ver⸗ „ 88 . er Zweck des vorl 3 estreitet, 3000 ℳ erfolgt b 1 er Einspruch schon zu überwinden gekostet, bis die verbündeten Regierungen zu dem Antas itt den ereghctnge eteg gsenbanern und. glauben nun nach sehr eingehenden Erwägungen, diese Grenze mit a. vnaa⸗ Steuerstufen scgenden Gesches si⸗ 11ö1“ 1I vnnis. ist, die Berufung an die Berufungs⸗ außerordentlichen Ueberlastu Entschluß gelangten, diese Steuerquelle dem Reich bis zu einem werks berücksichtigen. 8 6500 ℳ einigermaßen zutreffend gezogen zu haben, obgleich es natur-. 8 EE““ zweifellos hervorgeht. Der Zusatz, 8 ans Falle 1 gft durch die Entscheidung der Berufungskommission in d Meine Herren, gerad ng der Veranlagungskommissionen führen. — daß 1be (fr. Vgg.): Der Antrag ist im besten Sinne gemäß eine arithmetische Begründung, wenn ich so sagen darf, dafüüur 8 85 on gemacht hat, ist uns gerade aus diesem Grunde nicht wa festgesetzt 8 dereegeh er Einkommen auf mehr als 3000 ℳ Jetzt kommen — b na gi 2 ist der Fall. (Sehr richtig.) tag nun nicht seinerseits durch den Versuch eines Eingriffs in her⸗ ein nitielstandefremmdeich,G, ). Das Steuerprivilegium des Grund⸗ nicht gibt, — und wir sind weiter der Meinung, daß es zu weit Abg. Dr. Keil (nl.): Die Erf ter Vef e agegen dem Steuerpflichtigen das Rechtsmittel Brufungskommissi e Berufungen bei der einen Instanz, bei der Be⸗ gebrachte Souveränitätsrechte den Regierungen der Einzelstaaten b esitzers bat ede He; verloren, nachdem Sie § 12 ange⸗ gehen würde, diese Grenze auf 9500 ℳ auszudehnen, wie der Herr d. Stadt Halle bestätigen, daß in 1“ III. Gegen die Entscheidung der Berufungskommi 1 ich werde noch vuf Neee n. aus dem ganzen Regierungsbezitk — das Opfer, das sie nun einmal gebracht haben, noch mehr erschweren nommen 5 Jede solche Steuerbefreiung setzt sich um in eine Vorredner wünscht. 6 Feee sa⸗ die allergrößten Ungleichheiten und Seseseebee Fale 1 2 steht sowohl dem Steuerpfl e 8 22 a-e hns. a. esen kommen —; infolgedessen ist die Be⸗ Erhöhung des Wertes des Grund und Bodens, dadurch würden die Meine Herren, ein Einkommen von 8000, 9000, 9500 ℳ stellt Folge des öüöbäEEöb ist gleichfalls 8 schwer ge⸗ deIeerszüllen. das Rechtsmittel der Be⸗ daß sie tatsächlich die dh b großen Bezirken dermaßen überlastet, missionsantrag würde ein w en Veranlagungssystems. Der Kom⸗ Di altungsgericht zu. ⸗ b Grü 1 . eschäfte gar nicht mit der Sorgsamkeit und 8 ertvolles Mittel 1— ie Abgg. S 1 e zs Itchash ründlichkeit betreibe 1 8 el bilden, zutreffendere Ein⸗ Gers chel (98,, chmi „Elberfeld, Gyßling und Dr. n kann, wie das Gesetz es will, während, wenn
Verhältnisse der Landwirtschaft erschwert, nicht erleichtert werden. doch im allgemeinen keine Situation mehr dar, wo unter
sollte. Meine Herren, wenn Sie in Berücksichtigung ziehen, welche 1 b 1 1 1 rmp. icht d ten Teil 8 ¹ Abg. Bruhn (d. Reformp.) spricht sich für den zweiten Teil allen Umständen eine Ermäßigung in der Steuerstufe wegen Härpungen 8. erhalten, und die Arbeit der Steu lo murfffen 1. — chon Bevölkerungs⸗ ern. Wenn man an dem Kommissionsantrag rü n seor er⸗ die sämtlichen di 4 si rügt, er sei unsozial, auf diesen bezüglichen Bestimmungen zu streichen ch auf eine große Anzahl von Veranlagungekommissionen verteilt
O fe ßerdem die Landesfürsten im öffentlichen Interesse aus ihrem 8 2 ü 8 1 ütt t — kaun m rau ge Ab S b 3 ru ungs omm sion und dam d U bd B gk 8 et 8 8 1 ee 88 ntert e ih re La de U ärts H Müller Mein ngen aus und bi et um getre e d Kinderzahl erfolgen muß; das sind doch 1 so ist wohl k. i d d 8 nden 3 etz u be assen zu bringen pflegen, wenn Sie weiter berücksichtigen, welche Opfer vor Ebenso spricht sich Dr. 8 Wo lIff (wirtsch. Vgg.) aus, der kreise, die sich in erträglichen Verhältnissen befinden und . trieb 1 je t iesem Wort ein größerer Eiss ch 2 es bei dem gelt d 1 † 28 1 1 allem dem ersten der deutschen Fürsten, em ge er e reuße 5 ßerdem auch den ersten Teil des Eventualantrages akzeptiert, nur bei denen, glau 9 ei r t tlie 9 8 8 8 ebe od en at 1 e 1 5. d b 7. - be w 1— 2 en dan n. 2 sen 1 b ch n G und ich 8 eber 8 t e ni t e t ( e t ) t t f k is 1 2 1 ei er e⸗ d Trã r d Kron P n e n von 20 allen Umständen wegen es Kinderprivilegs eine ode zwei “ 8 schä 1 irt e e kleine Handwerker, der 1251 zwei P ser 3 8 Der 28 ü en ha as 1 1 8 dat d G G 8 8 8 V Tr 8 7 ersonen be⸗ 8 3 1 itz de t Rechtsmittel de pP 1
. 8 000 ℳ erwachsen durch die Repräsentation der Deutschen Kaiserwürde, dann Abg, von Hertzen (R spri 8 8 8 8 . G ) spricht sich für den ersten Teil des — an möchte ich glauben, daß Sie sich doch unbedenklich entschließen könnten, Brenks bantenges MRaälter eeJe zweite Teil sei ihm sehr sym⸗ Stufen tiefer zu setzen. Ich bemerke ausdrücklich wvwo im EH gt, kann ohne Beschwerde persönlich die hier vorgeschrieb der S dem wohlberechtigten und wohlbegründeten Antrage Ihrer Kommission pathisch, aber aus dem Grunde unannehmbar, weil schließlich auch einzelnen Falle die Erziehung der Kinder ungewöhnlich hohe Lasten Auskunst erteilen; der große Fabrikherr aber, der e Zerufung auch in dem Falle des § 36“ (wenn b 1 KTaufende von Arbeitern beschäftigt, hat j Hunderte oder Voreinschätzungskommission vorgeschle n3 mer die von der lichkeit der Rechtsprechung gefährd 1 igt, hat ja sein Bureaupersonal dafür Abg. Dr. König Feeng⸗ 8 Strnf säte baanstanden das Oherverwaltungsgeric ] 88— alle Beschwerden an mweichen und dan 2i9 (80 ragt, den Satz II zu das nicht anerkennen. Denn selbstverständlich 8 8 e⸗
ü ilegi allen großen Fabriken die Wohltaten dieses Antrages zugute 2 nunüstimmen und sich dafür zu entscheiden, daß de⸗ Privilegium der Fnenmen würden. In der dritten Lesung würde sich vielleicht eine üeeege ““ 1 Verfägung. 8 Finnanzminister Freiherr von Rheinbaben: Gegen die E folgende Fassung zu geben: 8 „Gegen die Entscheidung der Berufungskommission steht sowohl rufungskommission der Rechtsprechung des Oberverwaltungs
Befreiung der Landesfürsten von der Erbschaftesteuer ihnen auch ferner Verständigung herbeiführen lassen. N“ e. .⸗p. Jee Za ⁷ Ich kann mich d ü — ch den Ausführungen des Herrn Vorredners nur an⸗ dem Steuerpflichtigen als auch dem Vorsitzenden der Berufungs⸗ gerichts anschließen, und selbstverständlich wird das Fi da inanz⸗
erhalten bleibe. § 17 wird unter Ablehnung des Eventualantrags Müller bis zu 9900 ℳ ausdehnen, und das scheint uns zu weit zu gehen 8 ℳ 8 1t ns w . r. . schließen und nur bitten, den Kommissio kommis nsbeschluß aufrecht zu erhalten mission des Rechtsmittel der Beschwerde an das Oberverw inisteri I 8 O al. ministerium dafür sorgen, daß der V. - orsitzende der Be⸗
Abg. Bernstein (Soz.): In ein neues Recht soll man nicht veraltete unverändert nach den Kommissionsvorschlägen angenommen. em 1b . Einrichtungen hineinbringen, sondern man soll es nach neuen Grund⸗ 18 bis 22 handeln von der Ermittlung des Wertes der Vor allem, meine Herren, — und da begegne ich mich in etwas Wie schon aus d 2oegehsch 88
was en Aeußerungen der verschiedenen Herren Vorredner 20 ℳ Uin degc eht 2 11111“ nstanz ergangenen richterlichen
82 Peiledien, der sad Fötasgshe Masse. Nach § 18 wird der Beitragsermittlung der Wert zur mit den Ausführungen, die der Herr Abg. Wolff hier mehrfach sim herrvorgegangen ist, ist dies den negeln. ie DeKisgrbchen genügenden Geselscha ordnung Zeit des Anfalls zu Grunde gelegt. hohen Hause gemacht: wenn wir die Grenze bis auf 9500 ℳ aus⸗ en ist, vieser Vorschlag nicht von der Re . 2 dlöt einet, ederngs st nict e warum von dieser Erbschafts⸗ 25 . 8 Fn; gegan er Regierung aus⸗ Abg. von St EE“ Aussprüchen anschließt. usts 1 niht en 1 Ficen Ee st ic ahaesethte ter wie hoch er an ehen eeeee . 1 h Ne⸗ dehnen, würden wir eine höchst unerwünschte Rückwirkung auf die 8 bss ae 1.. Kommission. Wir haben ihn aber akzeptiert, Antrags. rombeck befürwortet kurz die Annahme seines gottlob in 2 Rechtezustände haben wir doch mag, ausgeschlossen werden soll. Hinter die ⸗großen Opfer der Bundes⸗ nutzten Grundstü 8. en Ertrag 8 9* 8 68n Kommunalsteuern ausüben. (Sehr richtig! rechts.) Ich gestehe offen, Ee Tat darin eine wesentliche Verbesserung des ganzen Ei Abg. Schmitz⸗Elberfeld (fr. Volksp.); Die V ergangen sind, auch ser 3r. veeaerie bectaen par er füͤrsten für das Reich“, von denen der Siaatssekretär sprach, muß heibt das Fünfundzwanzi fache des Reinertrages, den die daß wir früher auch erwogen haben, über die Grenze von 6500 ℳ Verfahrens erblicken. Einspruch bei Veranlagungen bis zu 3000 ℳ dinsdie Se-; will den auch seitens der nachgeordneten Behörden Folge ge⸗ fürsten für dee Neerchgeichen gemacht werden. Die werktätige Be.] Grundstücke nach ihrer bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung noch etwas hinauszugehen, und daß uns da aus dem Ministerium des Der Abg. Wolff sagt, daß derartige Angaben sei einfaches Rechtsmittel sei. Einfach ist es, abe 8 weil dieser ein geben wird. g völkerung bringt doch ganz andere Opfer, und es ist nicht sehr ehrenvoll bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren Innern mit Recht der Ein wand gemacht wurde: dann schränkt ihr die eber zu Denunziationen führen könnten e. iscaa 5us E wir darin nicht eblscken. Evwohl der Pha genden Nun hat der Herr Abg. Schmitz aber auch schweres Geschütz auf Basis der kommunalen Besteuerung dermaßen ein, daß die wenigen Weeise anerkennen. Wenn durch Gesetz eine solche Verfflichtun einer keommifsion I1“ der Vorsitzende der Berufungs⸗ gefahren und gesagt, die ganze Vorlage sei ein Vorgehen ohnegleich wac cut. e agiche de ens. eee,g-egehezaleien des des wenic ue Blege ante eneben dee vehe e ; iche Rechtsinstanz das doch wirklich die Dinge etwas übertreiben hei eißt. Haben wir
für die Landesfürsten, wenn man für sie eine Steuerexzeption ver⸗ können. langt. Wir sind als Demokraten auch Republikaner, Gegner der Abg. Stolle (Soz.) tritt für die Streichung dieses Kom⸗ Schultern, die in vielen Gemeinden iett nur noch die Steuern zu rlegt wird, Auskunft zu erteilen, so ist doch jeder solch 4 der Charakter ei A6* och jeder solchen Auskunft für den Steuerpfli 1 6 1 . r einer Denunziation von vornherein genommen. Eine missionen öe Wchic 2 EE“ Kerr denn nicht auf allen Gebieten unseres Strafrechts, unseres Zivilrech ungsgericht. „ unseres Zivilrechts,
überlebten nnagfnae Staatsform, aber unsere Gegnerschaft gegen missionszusatzes ein. t haben, sich zu sehr vermindern, daß die Lasten hoch sei ragen haben, m sehr vermindern, daß die zu ein 3 ähnliche Verpflichtung haben Sie jetzt schon im Gesetze, soweit es sich Der Einspruch bei der Veranlagungskommission bedeutet für uns also derartige Vorschriften, wie wir sie hier vorschlagen? Hab G gen? en wir
eantragen, den Einspruch und nach dem Vorschlage der Regierung verfahren wird, der Einspruch
Man kann sehr wohl ein Anhänger der Monarchie sein und doch 8 - gegen diese Befreiung sein. Man kann sehr wohl; onarchen haben genommen, ebenso ohne Debatte §§ 19 bis 33. 2 dah . a 39 kann vom Erbschaftssteueramt die Einreichung kleinen Städten in die großen Städte stattfindet. Diese Frage ist in des jetigen Gesezes h ö n etzes heißt es: für die niedri Ei 4 1 ißt e Pr Eü saebrigeren Einkommen geringer sein als bei den höheren? Instanzen, an die sie gebracht werden können, einigermaßen im Ei 7 n⸗
wollen und dafür die Mittel ausgeben. Das geschieht ja vollauf. Nach § nnethalb ei ts gefordert der Tat eine sehr ernst berücksich ß alb eines Monats geforde er eine sehr ernste und berücksichtigenswerte, daß man den Kreis cxhe 8 M Sämtliche Staats⸗ und Kommunalbehörd 1 de bei dem Oberverwaltungsgericht ist bei ehörden haben die Einsicht des Einkommensteuergesetzes auf Antra g st bei der Beratung klang stehen müssen? Wir haben noch kürzlich die Revist evisions⸗
Ein Teil der Finanznot des Reiches liegt darin, daß wir noch einer Erbschaftssteuererklärung inner der Steuerträger in den Gemeinden nicht allzusehr einschränkt; und aller die Eink 8 1 inkommensverhältni 1 es Abg. v if hältnisse der Steuerpflichtigen betreffenden zu dem Zweck in das Gesetz hineingeschrieben gn. 8; summe für das Reichsgericht heraufgesetzt, und ich glaube, daß
unter dem Föderalismus leiden, daß für fürstliche Einrichtungen viel werden. 8 ausgegeben wird. Man vergesse auch nicht, daß die meisten Landes⸗ Abg. Bernstein (Soz) befürwortet einen Antrag, wonach der Sie würden eine zu große Einschränkung vornehmen, wenn Sie auch is cher, Akten, Urkunden usw. zu gestatten und auf Ersuchen Ab⸗ hängige Instanz für den Steuerpflichtigen gegenüber den staatlichen sowohl auf dem Gebiet des Strasprozesses wie des Zivilprozess es Zivilprozesses
fürsten außerordentlich reich sind und über Einnahmen verfügen, von Wert jeder voraus ichtlich 1000 ℳ übersteigenden Nachlaßmasse vom die E 1 9500 ℳ ätzlich 8 Kind 1 Komm chaff G V 000 ℳ 3 8 8 G 2 denen man sagen muß, daß das rechtliche Herkommen ein außer⸗ Bertz stsseveramt festzustellen ist. 8” — velheng. 2 E 1. —2 Ertaracren der ercheäascen aaee “ “ rif n, sofern n esondere gesetzli 1 n. 22 w8 Bestimmungen oder dienstliche Rückst rkeslthe Fät e⸗8 a edes , 0770007 Uiaaevn ze. baeee en 2r 8 che Rücksichten entgegenstehen. allen diesen Fällen muß der eeeeiegcen fingelegtr vfinr die Fa 1114“ zucte „ Nne gsene g e zu erweitern. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich glaube, es
ordentlich zweifelhaftes ist. Es sind Güter, die dem Lande gehörten, 39 wird unverändert angenommen. auf den Landesfürsten übergegangen. Es gibt keinen deutschen der dem Erbschaftssteueramt die Berechtigung gibt, Also, meine Herren, wegen dieser sehr weitgehenden und sehr ein⸗ Also jent Also jetzt schon sind die Staats⸗ wie die Kommunalbehörden ver⸗ schon überlasteten Veranlagungskommissionen diese große Zahl d inspraͤche nicht gibt kein Land der Erde, in dem dermaßen die Instanzen gehä 1 gehäuft sind
B“ 5 8 ledet, dem säse Feeen. “ eidesstattliche Versicherungen anzunehmen, ist von der Kom⸗ schränkenden Einwirkungen auf die kommunale Besteuerung muß die flichtet, ü 85 Diese Frage steht auch nicht auf der Tagesordnung. Es mission gestrichen worden. Sache mit großer Vorsicht behandelt werden, und wir glauben, daß pflichtet, über ihre Angestellten, über ihre Arbeiter Auskunft zu geben Einsprüche noch bewältigen? Und damit würden di andelt sich darum, ob ein Privileg aufrecht erhalten werden soll, das Entgegen dem Antrage des Abg. von Gerlach den die Grenze mit 9500 ℳ zu weit gesteckt sein würde. Wir bitten daher, und dieses Prinzip des Gesetzes soll lediglich auch auf privat erledigt, sondern es wird weiter Berufun Füg e h 89 ve ö Sertsce 55 de Pfeaan⸗ E“ beschließt auch die Mehrheit den Antrag nicht anzunehmen, sondern es bei der Regierungsvorlage triebe ausgedehnt werden. private Be⸗ ferstür euch äe es Skratler 11.- hee n 88 uns (sehr “ in dem man eine solche rage de nombre Laben zustande kommen lassen, ein Grund, ihnen dafür ein Löse⸗ es enums die Streichung. 88 8 8 Atenden Gesetz festgesetzt ist, „ in „indem man glaubt, daß ei geld zu zahlen. Stimmen Sie dem Antrage im Interesse der Rechts⸗ Auch bezüglich der Stundung (§ 50) verbleibt es bei den 30 belassen. ze Daß der Herr Abg. Wolff an dem Ausdruck „dauernd“ Anstoß Instanzen für die enern . 186 “” ist, unter allen Umständen 9 mit 7 Laaten besett gleichheit zu. Kommissionsvorschlägen. “ 88 E1’ 1I1“ 1nn n0,. sind n H. auch nicht für begründet. Denn meiner Ansicht nach . n8. 2 .; sich nach den vom als ein Gerichtshof, der mit 5 Leuten vesett in 8 1“ issi 5 8 2 1 1 ie Aus S 8 roche 5 3 ⸗ 1 b ist. 1 Der Rest der Vorlage wird nach den Kommissionsanträgen ir das Wort dauernd“ an dieser Stelle entbehren können. 8 ⸗daß doch 1““ Dr. Keil vollkommen schlagend, bach ihrem Sesehen veresbenee. 2 Pen. 2 ganz Seebe Herren in dieser Beziehung die ee⸗ 1g gebrauch verständlich ist, was ein nischeidungen der Veranlagungskommissionen ist da äg 88 1“ “ 88 lassen; es sind außerorzentlich vfe— rin enthalten.
Abg. Wagner (d. Volksp.): Wir werden dem Antrage zu⸗ stimmen. Die Ausführungen des Staatssekretärs können uns in angenommen, nachdem zu § 64 auf eine Anfrage des Abg. ir es e ssen Iutrngs .. I.e 1 3* b g dauernd beschäftigter Arbeiter ist, nämlich: wer ständig in Lohn und . eee 8 des Oberverwaltungsgerichts kan “ 3 Nun darf ich noch auf fol gendes hinweisen. Es klang aus den
unseren Entschlüssen nicht beirren. Ob es sich um Privilegien der Burlage (Zentr.) der Direktor im Reichsschatzamt Kühn b 2 . 8 Bundesfürsten oder Landesherren handelt, wie der Staatssekretär rlag Z . 8 führungen des Finanzministers Wort für Wort. 1 5 meinte, kommt auf dasfelbe heraus. Daß es den verbündeten Re⸗ erklärt hat, daß Feschn das neue 9 Stempel⸗ E Abg. Lusensky (nl.): können für den ersten Antrag Brot steht, nicht bloß von Zeit zu Zeit, sondern ständig dort seine Minderbemi t fallen. Der Rechtsschutz d gesetz mit dem Reichserbschaftssteuergesetz nicht im Wider⸗ Re “ v 12 —— Beschäftigung und sein Brot findet. —— wird fast ausgehoben, und die Ein deschder Ausführungen des Herrn Abg. Schmi Aber eines möchte ich noch hervorheben: daß die Be⸗ geringerem Efeheanc ent Frag⸗ ge ü- E2 mit] Vorschlage eine Verschlechterung v der na 1 geri ge⸗ nen Zensiten
gierungen einen schweren Entschluß gekostet hat, die Erbschaftssteuer⸗ gese⸗ reit steht. 4 st steh unter 3000 ℳ erfolgt. Die Vorlage bringt in dieser Beziehung eine Ummneng gechomt se eb 9 n würde, die vielfach beklagten Mängel nommen wird. Wir wollen es deshalb bei dem geltenden Gesetz be⸗ läge. Meine Herren, das kann ich durchaus nicht anerkennen. Jetzt
orlage einzubringen, das glaube i sehr wohl. Ich kann aber nicht - 2 verstehen, wie man jahraus jahrein den breiten Massen des Ein Antrag der Sozialdemokraten, für das Aufkommen viter hebliche und dankbar zu asrgenge Erweiterung. Die Etn Be . 2 2 8 8 des gegenwärtigen Verfahrens, ich will nicht sagen zu be⸗ lassen. hat der Zensit über die tatsächlichen Fragen des Falles ein Rechts n Rechts⸗
Volks klarzumachen sucht, daß sie im Interesse der Sicherheit Opfer aus der Erbschaftssteuer die Abgaben auf Salz und Petroleum amnmen von 6500 —9500 ℳ gehören doch eigentlich schon zu den 000 — 6500 ℳ seitigen, ab . 828 3 g er jedenfalls abzuschwächen. (Sehr richtig!) Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: mittel, die Berufung an die Berufungskommission, und dann nur noch
bringen müssen, und dabei die höchste Spitze des Landes vergißt. Ich zu beseitigen wird abgelehnt. 8 G b großen Einkommen. Die Kreise mit Einkommen von 3000 — “ demn⸗ enns E“ 6; i die zweite Beratung der Erbschaftssteuervorlage — vielfgh Verfstictenaen, *ensceftncen be8s lere⸗ h ent⸗ Unser ganzes Streben muß doch dahin gehen, das wirkliche Eink 18 Um Ihre Ged feeine Inst b i 882 2 . 8 8 1 rechen müssen und wofür sie osten aufzuwenden haben, die zum 8 rkliche Ei [8 Um Ihre Geduld ni f anz über d 1 5 finc schon geenn. herder, dc r e hhenaisen atfotan vlebrnche, 1 Schluß 6 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr Einkommen nicht im richtigen Verhältnis stehen. In dieser Beziehun zu ermitteln, weder darunter zu bleiben, noch darüber zu Ls Sr-a ich um die Erlaubnis 88 1n in Anspruch zu nehmen, bitte Bestimmungen die ö bei Verletzung der gesetzlichen ¹ 9 (Diätengesetz, Mantelgesetz). 6 8 schafft die Vorlage Abhilfe. Den dadurch entstehenden Steuerausfal mußten wir vielfach in Fehler nach beiden Richtungen hin äußern zu dürfen 1 zu den drei vorliegenden Anträgen kurz; Wir schaffen jetzt über d1. 2 tr das e11“ 88 . atfrage zwei Instanzen, nämli den Einspruch bei der Veranlagungskommission und die Berufung 5 6
ürde das führen, was der Staat 1 Zu welchen Konsequenzen würde das führen, was der Staa 88 können wir nicht so hoch veranschlagen, daß wir daraus Bedenken o1“” 8 Annahme der Vorlage herleiten könnten. Die Wünsche der gezogen worden, obgleich sie nach i nicht zur Seeuer heran⸗ Ich darf vorweg bemerken, daß der Antrag von Strombeck mei 1 hrem Einkommen dazu hätten her⸗ Ansicht nach sehr dankenswert ist, weil er einen Zweifel beseitigen bö 6““ beit, über die tatsächliche Seite der Sache i zwei Instanzen an⸗
shtatt füe nie Ac Feg. Felten e 8 b 8 8 gegen die it demselben Rechte müßten auch die m ätigen Stiftungen, die 8 8 1 üe säenenknsr gete⸗ nceedse nügindte Sthwneegäg 1 Antragsteller werden im übrigen durch den bestehenden § 19 des Ge⸗ 8 8 8 ½ svwohl für wehlehder, du die 2 888. Müerte- 8 Pret blenicht Preußischer Landtag. 8 setzes gedeckt, der ja die Berücksichtigung von wirtschaftlichen Ver⸗ Iegsgt Menes cbbe. Und vielfach sind Zensiten zunäͤchst heran⸗ Ebö“ ausreichten, diese Opfer zu bringen. er Staatssekretär hat zu 8. Haus der Abgeordneten 8 bölüfsen ie deren Leistungsfähigkeit wesentlich beein-⸗ ece be,an . 8* 8 dem mühsamen Verfahren der Berufung Antrag Einwendungen nicht zu Aübelen he “ ö“ 28 . eeder haben freigestellt werden müssen. vS. na gs gn nhg. Reinhard: Es wäre doch vorzuziehen, die Frage nach die Arbeiterverhältnisse in großen “ 8 18 v 5 ” . die sochen gehörten Aus⸗ 11““ bieb wianbenic hah e Faber ber . ustrie⸗ ’ agen, daß ich dem Redner weder nach die Tatfrage nur eine Instanz hatte und übe nie fa r die Rechtsfrage, die fü ihn lange nicht so wichtig ist, auch eine Instanz. Jetzt 88 üiͤm
ne en,8 esr daß es sc bie um 8S-ZH S 5 8 66 8G 11. Mai 1906, V 2 a m eine eermögenssteuer. Da möchte ich wissen, 64. Si om 11. Mai ormitt b 8 9 gibt es e überhaupt noch fer direkte Steuern? 8— itung v b 8 ittags 11 Uhr meinem Antrage bei § 18 zu regeln, da § 19 den Einschätzungs⸗ zentren vor: es ist da j - 4 1 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) behörden lediglich eine diskretionäre Befugnis gibt. : es ist da ja ganz unmöglich, von diesen Tausenden und der tatsächlichen noch nach d Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr vonStengel: Das Haus setzt zunächst die zweite Beratung des Gesetz⸗ Der erste Antrag Reinhard wird gegen die Stimmen des Abertausenden Arbeitern das Einkommen im einzelnen zu ermitteln Si Abg. Schmitz hat Bedenken 5 . Seite folgen kann. Der Meine Herren! Damit, daß eine Steuer eine Vermögenssteuer sei,, entwurfs, betreffend die Abänderung des Einkommen⸗ wv,. 2—2 reisimmigen; 2 Polen vn 8 u.“ waren, well ihnen eine solche Handhabe bisher fehlte, genötigt, in letzte Instanz hinzustellen weil 6 J als Möglichkeit eröffnet, über die Frage, ob er 15 ist noch nicht gesagt, daß sie eine direkte Steuer ist und sein muß; sie steuergesetzes und des Ergän ungssteuergesetzes, bei fü 88. en . e 1 8 3 dev Hei 2 8 2 . ausch und Bogen, wenn ich so sagen darf, zu veranlagen, und dabei haben die Interessen der Zensiten o tzende im Zweifelsfalle nicht, Einkommen hat, zwei Instanzen an 1 er 1500 ℳ oder 1800 ℳ lann eine direkte Steuer sein, sie kann aber ebensogut auch eine indirekte 18 des 6 ergesebee fort, 8. soaergativen Pa ee ge In diese Foffung 8 8 8 ves eacta⸗ die an sich nicht einkommensteuerpflichtig waren Ich muß das heftresten; ic 88 1-h. Navse v. würde. bisher nicht hatte, und ich glauber be S „Fü Taa die Steuer sein oder wenigstens eine nicht direkte. (Heiterkeit.)) die Ermäßigung er Steuersätze betrifft. Er lautet na⸗ 1 8 8 sese Leute wurden genötigt, Berufung einzulegen „ssitzenden der Beruf ¹ 8gg. daß die Aufgabe des Vor⸗ eine sehr we entlie ür den kleinen Zensiten Ich erinnere Sie nur an ein Beispiel aus dem Gebiete der Börsen⸗ 55 “ in Uebereinstimmung langta 8 2 gärnten zut vrdech Geundstücksbesizes Fsse. Fsegr. 8 “ —— Seeker de richtig! rechts) Füu⸗ Pegeadl ne⸗ Beeahehae 8 See (he Meine Hevellr de Herrn Abg. König geh steuer, an den Wechselstempel. Niemand wird ferner darüber in 8 1 be sämtli dem Grundstück d nachträglich freigestellt. Wenn jetzt also ommission hat die Auf⸗ weiter; ill nich König geht ja noch viel d „Gewahrt t ichtiger, dessen Eink gabe sämtlicher auf dem Grundstücke vorhandenen Personen 8 so von vornherein ei gabe, das wirkliche Einko 89 eiter; er will nicht nur d steuern sind, und auf der anderen Seite wird doch auch niemand be⸗ angehörigen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt, so wird hörden) macht die Regierungsvorlage den Zusatz, daß auch was der Pflichtige für Einkommen hat, so werden einerseits L te sind, aber auch andererseits, wo Ueb s cht ausreichend veranlagt viele Pflichtige drei Instanzen bek eaosassthericsee würden wir für haupten können, daß diese Steuer auf Wertpapiere oder die Steuer ihm von dem steuerpftichtigen Einkommen für jedes derartige Geburtsort, Geburtstag und Religionsbekenntnis angegeben “ werden, die sich bisher der Steuer entzogen haben we- das Einkommen herabzusetzen 89 ““ haben, nur zwei Instanzen haben 8c laube, 15 8 gegenwärtig andererseits werden Leute ni I ge Maß, und es 3 8 meine Herren, damit würden ute nicht herangezogen werden, die bisher zu unrichtig und mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht ne2cseu 88 82 19; 18 nämlich die Langsamkeit de 8 „ werfälligkeit des Verfahrens nicht beseiti gt,
auf den Umsatz in Börsenwerten den Charakter einer direkten Steuer Familienmitglied der Betrag von 50 ℳ in Abzug gebracht mit der werden müssen. G — Maßgabe, daß in jedem Falle eine Ermäßigung stattfindet um — issi 8 “ . an sich trage. Dasselbe gilt, wie schon bemerkt, auch von dem Wechselstempel. a. GPreerztufe ne edem Fehandensein von 3 oder 4, um zwei 8 8 nen 8 s 3 2— ferner folgenden Zusatz vor: Unrecht veranlagt wurden; man wird der Wahrheit, der Gerechtigkeit den Vorsitzenden der Berufungskommissionen eine einseitig 1 einseitige Fiskalität sondern vermehrt werden. In dieser Beziehung muß ich doch noch
5 2 Das wollte ich nur richtigstellen. Der Begriff der Vermögenssteuer Haushaltung oder bei Ausübung näher kommen, als es bisher der Fall war. “ . 8 arf erwähnen, daß in den mals eini ge Daten Ihnen vortragen, die beweisen, wi , ,wie es sich in der
Stufen bei dem Vorhandensein von 5 oder mehr derartigen seines Berufes oder Eewerbes andere Personen dauemmd gagen ist der weitere, und ich protestiere dagegen, daß sofort, wenn ich diese Familienmitgliedern. 1 scäftiat 8 B in⸗ Deswegen kann ich nur empfehlen, 8 Steuer als eine Vermögenssteuer bezeichnet habe, daraus gefolgert Bei Einkommen von mehr als 3000 ℳ, aber nicht mehr als — “ 2 n verpech 009 diücse 8 recht zu erhalten. 8 88 “ 8 81 14X“ 1 “ 6500 ℳ wird der Steuersatz ermäßigt um eine Stufe, wenn der 7 - egründet anerkannt worden sind, daß ma 8 e“ wird, daß sie nun unter allen Umständen eine direkte Steuer sein steigt, der genannten Behörde auf deren Verlangen binnen einer Abg. Kirs daß man allen diesen Berufu ö3 88 S0 e neh des Cteressat e nagsg n. wenn de .has⸗ 2 indeß wei W Auskunft rt Di g. Kirsch (Zentr.) hat Bedenken gegen d stattgegeben hat, ein Beweis, daß ein ü ngen maschine, die zum Teil jetzt ins St . Wirklichkeit — ü 1 8 2 il t von mindestens z Fochen Auskunft zu e eilen. ese antrag und wendet g en Kommissions⸗ 3 eweis, daß ein übertrieben fiskal . 1 eeni Ke h G nid, deß, sa nebeitund Wüelicteit — wenn man dem überhaupt. pflichtige 5 oder mehr Kindern oder anderen Familienangehörigen flicht liegt auch den gesetzlichen Vertret cht physisch g endet sich insbesondere gegen die aus d ’ den Kommissi b ischer Geist in fähig zu machen und die 2 1 er aktions⸗ einmal auf diese Materie näher eingehen will — hat die Erbschafts⸗ auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt.“ üer 88 8 n gesetzlichen Vertretern nicht phyfischer Kommunalbehörden von dem Abg. Dr. Keil vor gebrachien soupgon ö Hge-. kann. Aber selbst wenn der zurückzugeben. Ich 8- 1e.C... heaeeeeC steuer den Charakter einer sogenannten Umsatzsteuer, einer Umsatz⸗ Die Abgg. Reinhard (Zentr.) und Genossen bean⸗ Die Abgg. Gyßling (fr. Volksp.) und 8 22 wird n der Kommissionsfassung angenommen. wäre, meine Herren 58 ge CE“ begründet 371 000 Berufungen eKene gese 1;. “ steer, die edenfals nicht unter den Bexrf der dieekren Stever fält. bis 990 8 un sezten Aisaz auf Eintommen] (ft. Mar'gilin ge. ö mitindte Cc 40 bis 49 tresfen Zesimmung über die Rechts⸗ von kasen, de in eee 1a 61 Benrngen agaken sas In namentlicher Abstimmung wird § 15 mit 143 gegen § 18 bestimmt weiter: die gerngste Veraalassung habe, für die saeeere Heranziehung der durch die Veranlagun gr 98 sieht gegen die Veranlagung gezeichneten, im praktischen Leben bewährten Mir en, von meist aus. In Berlin sind 64 000 Berufungen verhandelt nan d1 hechan Sss ng aufrecht erhalten; 3 Mitglieder enthalten sich der „Bei der Feststellung der für die Ermäßigung maßgebenden vFüs 2000 e. Sulsbeen Arbeite⸗ 8,5b neTtemhen eeetkcea der rufungskommission und ““ Ferafung an 86 8* C“ vafchen unhe 8 sege dhe Heran ae ken aneiis Fr. Frmmen isein ger Festtelung derg erechnet die Chefr des Steuer. Kommissions uß e eine Art Ausg ür die hinsichtlich der werd g die Be⸗ ich glaube, „un rage, meine „ wie 3 § 16 wird in der Kommissionsfassung angenommen. d 927 8 F. Kinder 85 121 “ Gesellschaften m. b. H. beschlossene Milderung dar; man 8 schn chess 25 EE 6t vor. Die Regie⸗ 8K.n in dieser geringen Bewertung der Berufungs⸗ rufungen die H er evewe e 1Segn 17 bestimmt in de Kommissi gfassung: „Soweit 14. Lebensjahr überschritten haben und entweder im landwirtschaft⸗ hofften, auf diese Weise den wieder zu decken. Di missionsfassung fü Uebereinstimmung mit ihr die Kom⸗ v erwaltungsgericht eine Auffassung, die mir gerade im Jah Re dinge nirer hnarcknndSr. 7 bestimmt in der issionsfassung. „Som lichen oder gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen tärig sind larationspflicht sei doch für die Einkommen bis 3000 ℳ gesetz- nitsiongfasung fügen bei den Veranlagungen bis zu 3000 ℳ, von seiten der Vertreter der Linken nicht berechtigt erscheint. (S vönnnesol wiedat Güsd stok ereneei Zen Lttshean Grundstücke, die dauernd land⸗oder forstwirtschaftlichen Zwecken oder ein eigenes Einkommen von mehr als der Hälfte des orts⸗ lich ausgeschlossen. Im übrigen habe die Veranlagungskommission k erstes Rechtsmittel einen Einspruch bei der Veranlagungs⸗ richtig!) Wenn diese Auffassung begründet wä 3“ üu dienen bestimmt sind, einschließlich der Gebäude und des üblichen Tagelohns 8 ihrer Alt e und nach ihrem Geschlecht schon heute das Recht, jede zweckdienliche Ermittlung zu veranstalten ommission ein. Der neue § 40 bestimmt d eranlagungs⸗ würde darin das T 8 öe vehem Fhveztr⸗ den enstand des ee-aag bilden, wird ein haben.“ (In der Re⸗ orlage hieß es an Stelle der letzten und eventuell Zeugen zu vernehmen. Stere pfüsbehn das ,v der *.e-. 472, vgeh dem verfahren hecafr bech 8 “ decdnk aweede Mhste venne wSil. aftssteuer nicht e en Worte: „ kommen h ns 500 ℳ* ; 8 ꝛer gen als 1 2 tungestrem Frrrn bes, dn n iertel der Erbschaftsst cht 6 8 0 eigenes Ein von mindeste ℳ*) (Schluß in der Zweiten Beilage.) kommission als Neahtonaach kacs k1A*“*“ enantnueeterten 1 ne 8 krentechwtens den ntrann, ve dehng vaß de hane aienelemente eingehend dabei mitwirken, und deshalb muß die jetzige
große Errungen genschaft hielte. (Abg. Gyßling: Wenn das Oberver⸗] Ueberlastung dieser Laienelemente hintangehalten werden.
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