1906 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Verzeichnis B.

Wahlort bisheriger 1 Tapiau Kreis r. Holland Mohrungen ohrungen Hohenstein

Bezeichnung 8 Bestandteile des des Wahlbezirkes Wahlbezirkes

Königsberg Nr. 2 Königsberg Nr. 6

Königsberg Nr. 7 Kreis Osterode 829r enstein Neidenburg gsnbeb Nr. 8 Kreis Allenstein seet Alensten Rössel 4 Königsberg Nr. 9]/ Kreis Rastenburg Schippenbeil Bartenstein (jetzt Königs.⸗ Gerdauen berg Nr. 7 E; riedland Gumbinnen Nr. 7 Kreis burg (jetzt Allenstein DOrtelsburg

r. 4) 8 Kreis Flatow

Marienwerder Jastrow Nr. 8 Dt. Krone

Potsdam Nr. 4. Kreis Oberbarnim Bernau Nieder⸗ barnim Kreis Osthavel⸗ land Spandau Stadt Kreis Köslin Kolberg⸗ Körlin Blublitz Kreis Neustettin Bärwalde Belgard Kreis Bunzlau Löwenberg Löwenberg Kreis Rothenburg- Muskau Hoyerswerda S Zirke

neuer Wehlau

Pr. Holland Osterode

Wartenburg Allenstein

Aweiden Sensburg

Schneidemühl ige nes

un Eberswalde

Potsdam Nr. 6. Nauen Spandau

Köslin Nr. 4..

Köslin Nr. 5.. Liegnitz Nr. 4. Liegnitz Nr. 9. Posen Nr. 3..

Schwerin Kreis Meseritz

Bomst Kreis Pleschen

Koschmin

Kvrotoschin Zarotschin Kreis Adelnau

Ostrowo

Schildberg

Kempen Kreis Schubin

Bomst Koschmi

Posen Nr. 4.. Posen Nr. 8..

Posen Nr. 9.. Schildberg

Bromberg Nr. 4 Labischin

S Schweinitz Dorsten

Merseburg Nr. 2

Warstein

Vohwinkel Mörs

Mapen Ahrweiler

Mettmann Rheinberg Polch

Altenahr

Düsseldorf Nr. 8 Koblenz Nr. 5 .

Koblenz Nr. 6.

Gesetz, betreffend Abänderung der Vorschriften über das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der 8 1— h. Abgeordneten. 1 8 1 Vom 28. Juni 1906. G Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: v“ vcc1““

Die Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetzsammlung

S. 205) wird durch nachstehende Vorschriften abgeändert: § 1.

Der Protokollführer und die Beisitzer für den Wahlvor⸗ stand bei der Wahl der Abgeordneten (8 50 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung) werden durch den Wahlkommissarius aus der Mitte ber lmänner ernannt. 3

Haben bei der ersten Abstimmung nur zwei Personen oder, wenn von eir er Wählerabteilung bei der Ulrwahl zwei Wahl⸗ männer zu wählen sind, nur vier Personen, und zwar gleich viel Stimmen erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist (5§ 21, 23, § 30 Abs. 3, 4 der Verordnung).

§ 3. In Gemeinden, deren e,r en der letzten Volkszählung mindestens 50 000 beträgt, findet die Abstimmung bei der Wahl der männer in einer nach Anfangs⸗ und Abstimmungsfrist (Fristwahl) an in gemeinschaftlicher Versammlung der Urwähler zu bestimmter Stunde (Terminswahl) statt. Ab⸗ agAgeF. önnen in Ab⸗ uppen geteilt werden (56 19, 21 der Verordnung).

Antrag des ands

A kann der Minister des Innern anordnen, bei der Wahl der Wahl⸗ männer die Absti auch in den mit 50 000 oder Einwohnern in der Form der Terminswahl oder in Ge⸗

inden mit —2 erer Einwohnerzahl in der Form der Frist⸗

wahl ist.

4.

Der Minister des Innern kann anordnen, daß in Wahl⸗ bezirken, in die der Wahlmänner 500 oder mehr beträgt, die der in Gruppen der Wahl⸗

ner vo ist, und dabei die Orte innerhalb des Wahlbezirtes bestimmen, an denen örtlich getrennte Gruppen der Wahlmänner zu versammeln An Stelle dieser Be⸗ AIrv. unter der 4— 3 von g-

inister auch angeordnet werbden in ahlbezirke die bei ber Wahl ver Abgeordneien in ber Form der Fristwahl stattfindet (66 27, 90 der Verordnung),

.

8

Ueber die Gültigkeit der Wahlmännerwahlen, welche der Wahlkommissarius für ungültig erachtet hat, und über die Ausschließung der Wahlmänner, deren Wahl für ungültig erkannt wird 27 Abs. 1 der Verordnung), entscheidet, wo Gruppen der Wahlmänner gebildet sind, die Gruppe, zu welcher der Wahlmann gehört, dessen Wahl beanstandet ist, wo Feitwahe stattfindet, der Wahlvorstand mit Stimmen⸗ mehrheit. Bei Sti leichheit ist der Wahlmann zur Wahl der Abgeordneten zuzulassen.

Artikel II.

Der Verordnung vom 30. Mai 1849 tritt folgende Vor⸗ schrift hinzu: 8 a.

8

Die Urwã sind verpflichtet, das Ehrenamt des Wahl⸗ vorstehers, des Protokollführers oder eines Beisitzers im Wahl⸗ vorstande bei der Wahl der Wahlmänner, die Wahlmänner sind verpflichtet, das Ehrenamt des Protokollführers oder eines Beisitzers im Wahlvorstaede bei der Wahl der Abgeordneten zu übernehmen.

Zur Ablehnung ist berechtigt, wer das 65. Lebensjahr überschritten hat oder durch Krankheit, Abwesenheit in dringenden Privatgeschäften, durch EEREe eines öffentlichen Amts oder durch sonstige besondere Verhältnisse, welche nach billigem Ermessen eine genügende Entschuldigung begründen, an der Wahrnehmung der Obliegenheiten der im Abs. 1 bezeichneten Ehrenämter verhindert ist.

Wer die Uebernahme dieser Obliegenheiten ohne zulässigen Grund ablehnt oder sich ihrer Wahrnehmung ohne ausreichende Entschuldigung entzieht, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 belegt werden.

Wird nachträglich eine genügende Entschuldigung geltend gemacht, so kann die verhängte Strafe ganz oder teilweise zurückgenommen werden.

Die Festsetzung und die Zurücknahme der Strafe steht in Landkreisen dem Landrat, in Stadtkreisen dem Bürgermeister zu. Gegen seine Verfügung ist binnen zwei Wochen nach der Zustellung Beschwerde an den Regierungspräsidenten und gegen dessen Bcgcheid binnen gleicher Frist Beschwerde an den Ober⸗ präsidenten zulässig, welcher endgültig entscheidet. Die näheren Bestimmungen zur Ausführung der vor⸗ stehenden Vorschriften sind durch das Reglement 32 der Verordnung) zu treffen. 1“

Bis sum Erlasse des Wahlgesetzes (Artikel 72 der Ver⸗ fassungsurkunde) treten die Vorschriften des Artikels 115 der Verfassungsurkunde, insoweit sie den Vorschriften dieses Ge⸗ setzes entgegenstehen, außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer eehmbhgen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Kiel, den 28. Juni 1906.

(L. S.) .Wilhelm. 1 Graf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. von Bethmann⸗Hollweg. Breitenbach.

1 * 8Ss. 2 a0 77 8 1

Gesetz, betreffend Ergänzung des Gesetzes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsetzung von Bezirkseisenbahn⸗ räten und eines Landeseisenbahnrats für die Staatseisenbahnverwaltung. Vom 15. Juni 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt: § 1.

Dem § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsetzung von Bezirkseisenbahnräten und eines Landeseisen⸗ bahnrats für die Staatseisenbahnverwaltung (Gesetzsamml. S. 313), werden folgende neuen Absätze hinzugefügt:

Aus außerpreußischen Bundesstaaten, deren Gebiet in größerem Umfange von Preußisch⸗Hessischen Eisen⸗ bahnen durchzogen wird, können Vertreter des Handels⸗ standes, der Industrie oder der Land⸗ und Forst⸗

wirtschaft S⸗ werden, wenn die beteiligten wirtschaftlichen örperschaften dies beantragen und die betreffende Regierung zustimmt. Ihre Wahl erfolgt durch die Bezirkseisenbahn⸗ räte auf die Dauer von drei Jahren. Die Anzahl der Mitglieder und die wahl⸗ berechtigten Bezirkseisenbahnräte werden durch König⸗ liche Verordnung Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1907 in Kraft. Urkundlich unter Unserer öcheigenhenigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 9— Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 19066. (L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbbielski. von Einem, von Bethmann⸗Hollweg. Delbrück. Zugleich für den Minqsuf 5 Hon lichen Arbeiten: eseler.

ET4“” betreffend das teilweise Heeeabisttrsth⸗ Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen Preußen und den Königreichen Schweden und

vom 14. März 1827 Vom 25. Juni 1906. 8 ndels⸗ und iffahrtsvertrag zwischen Preußen und den Königreichen Schweben und Norwegen vom 14. Mär 1827 (Gesetzsamml. S. 9) ist auf Grund des Artikels 2.4 Abs. 2 des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags wicchen dem Deutschen Reich und Schweden vom 8. Mai 1906 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 739) am 24. Juni 1906 für die Beziehungen zwischen Preußen und Schweden außer Kraft getreten. Berlin, den 25. Juni 1906. 8 Der Minister auswärtigen Angelegenheiten Im Auftrage: von Koerner.

Protokolle beschlossen

des

Norwegen

Finanzministerium.

35135 Verfolg meiner Verfügung vom 28. Februar d. J. I sur Abfertigung von Verschnittwein und Verschnittmost Hr. 12 es Verzeichnisses zu § 4 des Zohgarifgesegen), d. zur Prüfung der deklarierten Verschnittweine und Verschnittmoste auf ihre Eigenschaft als solche beigelegt. Direktionsbezirk Stettin.

Zollabfertigungsstelle im Freibezirk zu Stettin (Haupt⸗ steueramtsbezirk Stettin I.) Direktionsbezirk Posen. Hauptzollamt zu Ostrowo. 1; Direktionsbezirk Magdeburg. Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Halle a. S. (Haupt⸗ steueramtsbezirk Halle a. S.). Direktionsbezirk Hannover. Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Harburg (Haupr⸗ zollamtsbezirk Harburg). Zollabfertigungsstelle am Güterbahnhofe in Hannover (Hauptsteueramtsbezirk Hannover).

Direktionsbezirk Münster. 8

Zollabfertigungsstelle am Nordbahnhofe in Bochum (Haupe⸗

steueramtsbezirk Bochum). Direktionsbezirk Cöln.

Dampfschiffssteuerexpedition I zu Emmerich (Hauptzol⸗ amtsbezirk Emmerich).

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Trier⸗West (Haupe⸗ steueramtsbezirk Trier).

Direktionsbezirk Erfurt.

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Erfurt (Haupr⸗ steueramtsbezirk Erurc). 8

Großherzogliche Zolldirektion zu Luxemburg.

Zollexpedition am Bahnhofe zu Luxemburg (Hauptzol⸗ amtsbezirk Luxemburg).

Zur Ueberwachung der Verwendung von Verschnittweine und Verschnittmosten zum Verschneiden sind abgesehen von den zu ihrer Prüfung befugten und den mit Nieder lagebefugnis versehenen Zoll⸗ und Steuerstellen nog die folgenden, in Weinbau treibenden Bezirken belegener Amtsstellen 14 der Verschnittweinzollordnung) mr der Maßgabe ermächtigt worden, daß ihnen, soweit die nicht schon bisher der Fall gewesen ist, auch die Befugnis za Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte Verschnit⸗ weine und Verschnittmoste zusteht:

Direktionsbezirk Cassel. 8

Steuerämter I zu Eltville, Hochheim, Homburg v. d. 5 Vüdenhemm und St. Goarshausen (Hauptsteueramtsbezirk

rich).

Steueramt I zu Ems (Hauptsteueramtsbezirk Oberlahnsteir

Direktionsbezirk Cöln.

Steuerämter 1 n Andernach, Boppard, St. Goar und Zel⸗

Steuerãmter zu Ahrweiler, Cochem, Hatzenport und Sinzig (Hauptsteueramtsbezirk Koblenz),

Steuerämter II zu Bacharach, Meisenheim und Sober⸗ heim (Hauptsteueramtsbezirk Kreuznach),

Hauptsteueramt zu Neuwied sowie die zum Bezirk des⸗ selben gehörigen Steuerämter I zu Linz und Königswinter r. Steueramt I zu Bernkastel⸗Cues (Hauptsteueramtsbezirk

rier), Steuerämter I zu Merzig, Neunkirchen und St. Wende (Hauptsteueramtsbezirk Saarbrücken).

Gleichzeitig ist dem Hauptzollamte zu Ostrowo und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Halle a. S. die Befugnss zur Abfertigung von Marsalawein (Nr. 13 des Verzeichnisses zu § 4 des Zolltarifgesetzes) beigelegt worden.

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich, hiernach das weiten für den dortigen Verwaltungsbezirk zu veranlassen.

Berlin, den 26. Juni 1906. 1“

5

Der erag.

*

8 8

Im Auftrage: 8

An sämtliche Herren Provinzialsteuerdirektoren und den Herrn Generaldirektor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins zu Erfurt. 8*

An die Königliche Regierung zu Sigmaringen.

Zusatz nach Magdeburg: Ich bemerke noch, daß von der Wiedereinziehung der dem Hauptsteueramt zu Halle a. S seinerzeit erteilten Befugnis zur Abfertigung von Verschnitt⸗ wein ꝛc. einstweilen abgesehen wird, und daß die Erteilung der bezeichneten Befugnis an das Hauptsteueramt zu Naum⸗ burg a. S. in Nr. 16 des Zentralblatts für das Deutsche Reich für 1906 (Seite 484) veröffentlicht worden ist.

Zusatz nach Erfurt: Die Verfügung vom 7. Januar 1893 III 15 586, betreffend Zulassung des Verschnitts bei anderen 2 den dazu befugten Amtsstellen, bleibt auch fernerhin in ung.

Der Bundesrat hat am 30. Mai d. J. unter § 436 der die obersten Landesfinanzbehörden zu ermächtigen, aus2 illigkeitsgründen die von deutschen Aus⸗ stellern in der Arbeitshalle der internalionalen Ausstellung in Mailand hergestellten Erzeugnisse ollfrei einzulassen, wenn biese nach einer amtlichen Be⸗ bentzung des deutschen Ausstellungskommissars aus deutschen ohstoffen auf deutschen Maschinen hergestellt sind und von der Ausstellung unverkauft zurückkommen. K Eure Hochwohlgeboren ersuche ich, hiernach die beteiligten Zollstellen im Anschluß an meine Verfügung vom 3. Januar * III 16 953 gefaͤlligst mit Anweisung Ferschen

Berlin, den 30. Juni 1906. r Finanzminister. 1 Im Iüfesoe⸗ 8 Köhler. An sämtliche Herren Provinzialsteuerdirektoren, den * Generalbdirektor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins zu Erfurt und die Königliche Re⸗ gierung zu Sigmaringen.

8

b. wo

habe ich den nachbezeichneten Zollstellen die Befugnis

Der Regierungshauptkassenoberbuchhalter Reinhardt aus Köslin ist zum Landrentmeister und Rendanten der Re⸗ gierungshauptkasse in Schleswig ernannt worden.

E11“

1 Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. 8,9 Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗

virkten Verlosung der Prioritätsobligationen

III. Serie, III. Serie Lit. B und

üIII Serie Lit. C 1. und 2. Emission G

v113“

der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind

die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1907 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge

vom 2. Januar 1907 ab

gegen Quittung und scg h. der Obligationen bei der Staats⸗ chuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligationen III. Serie nur die Erneuerungs⸗ 8 scheine für die Zinsscheinreihe VI, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zins⸗ scheine Reihe V Nr. 10 bis 20, 8 ece. mit den Obligationen III. Serie Lit. C 1. und

2. Emission die Zinsscheine Reihe IV Nr. 13 bis 20 nebst Erneuerungsscheinen fuͤr die nächsten Reihen unentgeltlich mit abzuliefern.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der beiden letzten Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskaßfer

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1906 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1907 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ 28 und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung

erselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen, und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach 8 letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. . Die Staatsschuldentilgungskasse kann sich in einen Schrift⸗ wechsel mit den Inhabern der Obligationen uͤber die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt. 8

Berlin, den 2. Juli 1906. 1] 1.

Haäauptverwaltung der Staats . von Bitter. ““

. *

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31. der Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 730 das Gesetz, betreffend Vermehrung der Mit⸗ lieder des Hauses der v. und Aenderungen der Landiagawehsibenerte und Wahlorte. Vom 28. Juni 1906; und unter Nr. 10 731 das Gesetz, betreffend Abänderung der Vor⸗ schriften über das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 28. Juni 1906. Berlin W. 9, den 11. Juli 1906. 1 KFönigliches Gesetzsammlungsamtmt.

Krüer. 8

1 öʒ““” 7. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32.

der Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 732 das 8 betreffend Ergänzung des Gesetzes

vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsetzung von Bezirks⸗ eisenbahnräten und eines Landeseisenbahnrats für die Staats⸗ eisenbahnverwaltung. Vom 15. Juni 1906; unter Nr. 10 733 die Bekanntmachung, betreffend das teilweise Außerkrafttreten des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen Preußen und den Königreichen Schweden und Norwegen vom 14. März 1827. Vom 25. Juni 1906; unter 1 Nr. 10 734 die Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige Rteilassung der Angehörigen des preußischen Staats einer⸗ eits und der Angehörigen von England, Wales und Irland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits von der Erhebung von Kirchensteuern. Vom 30. Juni 1906; unter Nr. 10 735 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Adenau. Vom 26. Juni 1906; und unter Nr. 10 736 die Verfügung des Junizministers, betreffend die Anle ung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Osterode a. H. Vom 28. Juni 1906. Berlin W. 9, den 11. Juli 1906. EKFFhFnigliches Flamnmslungsamme.

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8

8 Abgereist: 8 25

der Ministerialdirektor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Förster, nach Bad Harzburg. ue“”] ““

verbleibe Ich

An den Staatsminister Dr. Studt. 8 8

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Juli.

Seine Majestät der König hat an den Kultusminister Dr. Studt folgendes Handschreiben gerichtet:

Nachdem der Entwurf des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, die verfassungsmäßige Zustimmung der Landesvertretung gefunden hat, kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen zu diesem Erfolge Meinen wärmsten Glückwunsch auszusprechen. Wenn es durch dieses Werk nunmehr gelungen ist, die seit einem halben Jahrhundert vorbehaltene Ordnung der Unterhaltung der Volks⸗ schulen in einer ersprießlichen und allen billigen Anforderungen Rechnung tragenden Weise gesetzlich festzulegen, so ist dieses glückliche Ergebnis in erster Linie Ihrer aufopfernden und hingebenden Tätigkeit und dem geschickten Eingreifen zu verdanken, durch welches Sie die Verhand⸗ lungen und Arbeiten in ihren einzelnen Phasen gefördert haben. Für Ihre Mir und dem Vaterlande geleisteten treuen Dienste verleihe Ich Ihnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler, dessen Abzeichen Ich Ihnen hierneben zugehen lasse.

Unter dem erneuten Ausdruck Meines Königlichen

Ihr wohlgeneigter König Wilhelm R.

188“ 8

rontheim, den 8. Juli 1906.

Seine Majestät der König haben dem Ministerial⸗

direktor im Ministerium der geistlichen ꝛc. Bagelegenhenten,

Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat D. Schwartzkopf den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Brillanten sowie die Brillanten zum Kreuz des Ordens und Allerhöchstihre Photographie mit Unterschrift zu verleihen

8 8 86 8 8 3 8 1

Laut g des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ vorgestern in Tschingkiang eingetroffen und geht übermorgen von dort nach Kiukiang am Nangtse.

4 18 88 *

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt als besondere Beilage das Verzeichnis des am 2. Juli d. J. gezogenen, zur baren Einlösung gekündigten Prioritäts⸗ obligationen III. Serie; III. Serie Lit. B und III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahngesellschaft bei. ö““

8 8

88 Württemberg.

Die Kammer der Standesherren 2 „W. T. B.“ zufolge, gestern der Denkschrift über die Personentarif⸗ reform zugestimmt und die Gesetzentwürfe, betreffend die Gemeinde⸗ und Bezirksordnung sowie betreffend die Gewerbe⸗ und Hanvbelssche. einstimmig angenommen. Der Landtag wurde dann vertagt.

122

8

In dem Ausschuß zur Beratung der Zuckersteuer erklärte der Ministerpräsident Freiherr v. Beck, „W. T. B.“ zufolge, gestern auf eine Anfrage, daß die Regierung gleich⸗ zeitig mit den Ausgleichsvorlagen die Regierungsvorlage be⸗ treffend die Zuckersurtaxe, die mit dem Ausgleich allerdings nicht unmittelbar zusammenhänge, zurückgezogen habe, um keinen Zweifel darüber 8 u lassen, daß auch diese Frage keineswegs als für die Zukunft geregelt gelten könne. Die auf Grund einer Vereinbarung mit der ungarischen Regierung erlassene Verordnung, betreffend die Vermerkung der von Oesterreich nach Ungarn eingeführten Zuckermengen, könne nicht widerrufen werden, weil das eine einseitige Aenderung eines tatsächlich bestehenden Zustandes be⸗ deuten und Anlaß zu Gegenmaßregeln Ungarns bieten, auch von vornherein die mit Ungarn einzuleitenden Verhandlungen gefährden könnte.

1“ .“ SESFroßbritannien und Irland.

Wenngleich der Kriegsminister betreffs Regelung der zu⸗ künftigen Stärkeverhältnisse der Streitkräfte bisher noch keinen bestimmten Plan bekannt gegeben hat, so ist doch, nach dem „Militärwochenblatt“, aus seinen Ausführungen im Parlament zu entnehmen, daß er drei Armeekorps in Stärke von zusammen rund 130 000 Mann, die vollständig schlag⸗ fertig und kriegsgemäß ausgerüstet sind, für die Landes⸗ verteidigung für ausreichend hält, und daß daher eine Verminderung der Linien⸗, Reserve⸗ und Miliztruppen auf insgesamt 200 000 Mann zulässig sei. Die „Army and Navy Gazette“ dagegegen hält drei Armee⸗ korps, die in einem großen Kriege auswärtig Verwendung finden würden, für nicht genügend, da diese mit den in den Kolonien befindlichen Truppen alles in allem nur rund 270 000 Mann ausmachen. Alle Sachverständigen, sagt das Blatt, seien darin einig, daß der Fhpage an Leuten während der Führung eines Krieges jährlich 60 v. H. betrage, die Armeereserve aber reiche, wenn sie ihre normale Stärke erreicht habe, fast nur dazu aus, im Falle einer Mobil⸗ machung die 200 000 Mann auf Kriegsstärke zu ergänzen, 8 diese Zahl, die der Kriegsminister für sehr reichlich ansieht, als durchaus ungenügend bezeichnet werden. Es sei geradezu abgeschmackt (preposterous) vorzuschlagen, die Streit⸗ kräfte der Krone auf 200 000 Mann zu vermindern. Namentlich würde die Verminderung der Artillerie ver⸗ aezeol wirken müssen, da es nach Einführung der neuen

ewaffnung der Feldartillerie nach dem Urteil aller Artilleristen nicht möglich sei, die Batterien nach den bei der Miliz geltenden Grundsätzen leistungsfähig auszubilden. Nichts sei aber heutzutage von größerer Bedeutung in der Kriegführung, als eine leistungsfähige Artillerie, und nichts sei schwieriger, als eine solche zu improvisieren.

a4144*“ In der gestrigen Nachmittagssitzung der Deputierten⸗ kammer ist, wie „W. T. B.“ meldet, nach einer erneuten e. r. der Sozialisten und Nationalisten der gesamte ntwurf des Amnestiegesetzes sowie ein Abänderungs⸗ antrag Pressensé angenommen worden, wonach Tatsachen, derentwegen Amnestie erfolgt ist, nicht in die Personalakten der Beamten aufgenommen und nicht als Grund für eine Ausschließung von irgend einer amtlichen Stellung oder für e“ der Eintragung in die Rechtsanwaltsliste dienen ürfen.

Im Laufe der Sitzung kam der sozialistische Radikale Pelletan nochmals ausführlich auf die Forderung der Amnestie für die ent⸗ lassenen Briefträger zu sprechen und begründete einen Antrag, der die Wiederanstellung aller entlassenen Briefträger verlangt. Der Minister Barthou erwiderte, er könne sich nicht darauf einlassen, daß ihm die Wiederanstellung der Briefträger en bloc aufgezwungen werde; er werde bezüglich der einzelnen Leute Maßnahmen treffen, insoweit er es für geeignet halte. Der Antrag Pelletan wurde mit 365 gegen 141 Stimmen abgelehnt.

Hierauf brachte der sozialistische Radikale Buisson einen ähnlich lautenden Antrag ein und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Kammer nicht die Amnestie für die Briefträger verweigern werde in dieser Woche, wo die höchste gesetzgebende Körperschaft des Landes den größten Verbrechern Amnestie gewähre. Der Antrag Buisson wurde mit 397 gegen 178 Stimmen abgelehnt und eine von der Kommission eingebrachte und von der Regierung gutgeheißene Resolution mit 460 Stimmen gegen eine angenommen. 2 8

Rußland. gr.

Der Reichsrat hat gestern die Kommission zur Beratung

des Gesetzentwurfs, betreffend Aufhebung der Todesstrafe, gewählt. Von den 15 Mitgliedern der Kommission sind, „W. T. B.“ zufolge, acht für und sieben gegen den Entwurf. Gestern mittag ist nach einer Meldung der „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ in Sebastopol gegen den Kom⸗ mandierenden des Schwarzmeergeschwaders, Admiral Tschuknin von einem Matrosen ein Attentat verüͤbt worden. Der Atten⸗ täter lauerte dem Admiral in einem Gebüsch auf, als dieser sich im Garten seiner Villa erging, und schoß auf ihn. Tschuknin wurde schwer verwundet und mußte ins Hospita gebracht werden. v“ 4

8

8

Wie das „W. T. B.“ meldet, hat die Polizei in Barcelona ein gegen das Leben des ehemaligen Ministerpräsidenten Maura, der zur Zeit auf Majorka weilt, gerichtetes Komplott entdeckt. Die nach den Balearen abgehenden Schiffe werden daher scharf überwacht. 8

Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur erklärt die Antwort des Bundesrats auf die letzten Handels⸗ vertragsvorschläge Frankreichs diese für unan⸗ nehmbar. 8 8

Norwegen. 8

Der Kaiser Wilhelm ist, einer Depesche des zufolge, gestern abend an Bord der „Hamburg“ heim in Tromsö eingetroffen.

Amerika. ““ „MNiach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Washington sind zwischen Salvador und Guatemala wieder Feind seligkeiten ausgebrochen.

Zehn Jahre Preußischer Zentralgenossenschaftskasse. Am 1. Oktober v. J. waren zehn Jahre seit der Gründung der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse verstrichen. Das Direktorium der Anstalt hat aus diesem Anlaß soeben eine umfangreiche Druckschrift (in Carl Heymanns Verlag in Berlin) herausgegeben, die über die Gründung der Zentralgenossenschaftskasse, ihre Aufgaben, ihre staatsrechtliche Stellung und Bedeutung, über die Art und den Um⸗ fang ihrer Dienstgeschäfte und deren materielle Erledigung sowie über die innere Einrichtung der Zentralgenossenschaftskasse Aufschluß gibt und kurz die bisher von ihr erzielten Ergebnisse behandelt. In be- sonderen Anlagen sind dann die die Kasse betreffenden Gesetze, Aller⸗ höchsten Verordnungen und ministeriellen Bestimmungen wiedergegeben, wie ferner eine Reihe von Tabellen über die Beamtenschaft der Anstalt, über ihre Geschäftsverbindungen, ihre Mitgliederbewegung, Zins⸗ und Gesamtumsätze, über ihren Scheck⸗, Wech dI. und Lombardverkehr, den Depositenvertehr und die Bilanzen ꝛc. aufklärt. Die schwierige Lage des produktiven Mittelstandes in Stadt und Land, der Bauern und Handwerker in der Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, gab bekanntlich Anlaß zur Gründung der Anstalt. üen Erwerbsgruppen sowie dem durch seine Anpassung an die Kreditformen von Handel und Industrie etwas besser gestellten Kleinkaufmann sollte die Anstalt durch Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen, die Möglichkeit zu ungehinderter wirtschaftlicher Entfaltung geben, wie die bisherige Agrar⸗ und Gewerbe⸗- gesetzgebung darauf hingezielt hatte, die der freien Entwicklung des produktiven Mittelstandes entgegenstehenden rechtlichen Hemmnisse zu beseitioen. Die bisher bestehenden privaten Genossenschaften hatten, trotz ihrer im einzelnen segensreichen Wirkungen, dem Kreditbedürfnis der produktiven Mittelstandskreise nicht genügt, weil sie ohne Zu⸗ sammenhang nebeneinander bestanden und nicht imstande waren, den wünschenswerten Ausgleich der Geldnachfrage und des Geldangebots der Mitglieder untereinander zwischen ihnen und den anderen produktiven Ständen herbeizuführen. Hier sollte und wollte nun der Staat durch die Gründung der Zentralgenossenschaftskasse als Mittel⸗ punkt für den Geldausgleich und den Kreditverkehr der genossenschaft⸗ lichen Kreise eingreifen. Ein Vorbild für die Anstalt in anderen Staaten war nicht vorhanden, es war ein neuer Schritt, der hier unternommen wurde. Naturgemäß war dies Vorgehen von ab⸗ fäniger Kritik begleitet. Ganz abgesehen von dem T.-- Se Risiko, wurde geltend gemacht, dies staatliche Vorgehen werde die soziale und wirtschaftliche Entwicklung nachteilig beeinflussen. Diese Behauptungen, heißt es in der Denkschrift, würden durch die bisherige Entwicklung der Preafischen Zentralgenossenschafts⸗ kasse genugsam widerlegt. Es ist hier nicht der Ort auf die ausführlichen volkswirtschaftlichen legungen der Denk⸗ schrift einzugehen, doch seien einige Angaben aus ihr aufgeführt, die die innere Eiarichtung der Zentralgenossenschaftskasse und die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebes deutlich machen. In einer engen Privatwohnung begann am Okiober 1895 das Direktorium, bestehend aus 3 Mitgliedern, unterstützt von 2 mittleren und einem unteren Beamten, seine geschäftliche Tätigkeit. Am 30. September 1905 waren im ganzen 129 Personen in der Anstalt beschäftigt, die sich auf das Direktotrium und sechs Abteilungen der Kasse verteilten. An dem letztgenannten Zeitpunkt, also zhn Jahre nach ihrer Begründung, stand die Zentralgenossenschaftskasse mit 50 Vereinigungen und Ver⸗ bandskassen, eingetragenen Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften, 6 landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehnskassen, 6 von Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten, dem Personalkredit dienenden