1906 / 163 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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L2. 8 I1“ Verzeichnis B.

Bestandteile des Wahlbezirkes

Wahlort

bisheriger neuer

Bezeichnung des Wahlbdezirkes

Wehlau Pr. Holland Osterode

Tapiau Mohrungen Hohenstein

Königsberg Nr. 2 Kreis Labiau 8 Wehlau Königsberg Nr. 6 Kreis Pr. Holland

8 Nohrungen Königsberg Nr. 7] Kreis

Osterode (ietzt Allenstei— Neidenbur Nr. 1) Nr. 8

Königsbe Kreis Allenstein dest Allenstei-— Rössel Nr. 2) Königsberg Nr. 9

sch

Wartenburg Allenstein

Kreis Rastenburg Schippenbeil Bartenstein

önigs.- Gerdauen En 8 ; Friedland Combinnen Nr. 7/ Kreis Sensburg (jetzt Allenstein Ortelsburg 8 4) Marienwerder Nr. 8 Potsdam Nr. 4.

Aweidern Sensburg zu

1*

Jastrow Schneidemühl

Lichtenberg und

Eberswalde

Kreis Flatow 8 bt. Krone Kreis Oberbarnim Nieder⸗ barnim Kreis Osthavel⸗ land Spandau Stadt Kreis Köslin Kolberg⸗ Körlin Bublitz Kreis Neustettin Belgard Kreis Bunzlau Löwenberg Kreis Rothenburg Hoyerswerda Kreis Samter Birnbaum Schwerin Kreis Meseritz Bomst Kreis Pleschen Koschmin Kvrotoschin 8 Zarotschin Nr. Kreis Adelnau Ostrowo Schildberg Kempen Kreis Schubin Hohensalza Strelno Kreis Schweinitz Wittenberg Kreis Borken Reckling⸗ hausen Land Reckling⸗ haufen Stadt Kreis Lippstadt Arnsberg Brilon Kreis Mettmann Kreis Mörs Kreis Cochem Mayen Kreis Adenau Ahrweiler

Bernau

Potsdam Nr. 6. Köslin Nr. 4.

Neustettin Bunzlau Niesky Birnbaum

Bärwalde Löwenberg Muskau

Posen Nr. 3.. Zirke 8

Bentschen Jarotschin

Bomst Koschmin

Posen Nr. 4.. Posen Nr. 8..

Schildberg Ostrowo

Posen

Bromberg Nr. 4 Labischin Hohensalza

8

Schweinitz 88

Dorsten

Merseburg Nr. 2 Münster Nr. 4.

88E11“

Brilon

Vohwinkel Mörs Mayen

Arnsberg Nr. 7. Warstein

Mettmann Rheinberg Polch

Altenahr

Düsseldorf Nr. 3 Düsseldorf Nr. 8. Koblenz Nr. 5.

Koblenz Nr. 6.

2 9

Ahrweiler

8

betreffend Abänderung der Vorschriften über das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten.

Vom 28. Juni 1906.

Wir Wilhelm, Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 8 Artikel I. Die Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetzsammlung .205) wird durch nachstehende Vorschriften abgeändert: Der Protokollführer und die Beisitzer für den Wahlvor⸗ stand bei der Wahl der Abgeordneten 30 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung) werden durch den Wahlkommissarius aus der Mitte der ünch werden ernannt.

Haben bei der ersten Abstimmung nur zwei Personen oder, wenn von eier Wählerabteilung bei der Urwahl zwei Wahl⸗ männer zu wählen sind, nur vier Personen, und zwar gleich viel Stimmen erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist (§§ 21, 23, § 30 Abs. 3, 4 der Verordnung).

3

In Gemeinden, deren Zivilbevölkerung nach der letzten Volkszählung mindestens 50 beträgt, findet die Abstimmung bei der Wahl der Wahlmänner in einer nach Anfangs⸗ und Endtermin

Stelle der Abstimmung in gemeinschaftlicher Versammlung der Urwähler zu bestimmter Stunde (Terminswahl) statt. Ab⸗ teilungen, die 500 oder mehr Wähler e können in Ab⸗ stimmungsgruppen geteilt werden (§§ 19, 21 der Verordnung).

Auf den Antrag des Gemeindevorstands kann der Minister des 888 anordnen, daß bei der Wahl der Wahl⸗ männer die Abstimmung auch in Gemeinden mit 50 000 oder mehr Einwohnern in der Form der Terminswahl oder in Ge⸗ meinden mit geringerer Einwohnerzahl in der Form der Frist⸗ wahl vorzunehmen ist. 82

Der Minister des Innern kann anordnen, daß in Wahl⸗ bezirken, in welchen die Zahl der Wahlmänner 500 oder mehr beträgt, die Wahl der Abgeordneten in Gruppen der Wahl⸗ männer vorzunehmen ist, und dabei die Orte innerhalb des Wahlbezirkes bestimmen, an denen örtlich getrennte Gruppen der Wahlmänner zu versammeln sind. An Stelle dieser Be⸗

immungen kann unter der gelchn Voraussetzung von dem

b ltigke Zahlkommissarius fuͤr ungültig 1 „di Saseereden der ehmagnner, deren Wahl für ungültig erkannt wird 27 Abs. 1 der T Gruppen der Wahlmänner gebildet welcher der Wahlmann gehört, wo mehrheit. der Abgeordneten zuzulassen.

vorstehers, des Protokollführers oder eines vorstande bei der Wahl der 8 tr. verpflichtet, das tean⸗ des Protokollführers oder eines

eisitzers im Wahlvor

überschritten hat oder durch Krankheit - 1 gberschritcns hen durch Dienscgeschfte eines öffentlichen Amts

oder durch sonstige besondere d Ermessen eine genügende Entschuldigung begründen, an

Wahrnehmung der Ehrenämter verhindert ist.

Grund ablehnt oder sich ihrer Beab at entzieht, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 belegt werden.

gemacht, so kann die verhängte Strafe ganz oder teilweise zurückgenommen werden.

Landkreisen dem Landrat, u.

Böüselgh dessen Bogcheid binnen gleicher präsidenten zulässig, *

stehenden Vorschriften sind durch das Reglement 32 der Verordnung) zu treffen.

seftunge unde) treten die

setzes entgegenstehen, außer Kraft.

und beigedrucktem Königlichen i Kiel, den 28. Juni 1906

bet e Ergänzung des Gesetzes vom 1. Juni 1882,

betre räten und

1. 8 verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags V (66.16 lhüUnserer Monarchie, was folgt:

Dem § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1882, betreffend die

von Gottes Gnaden König von

festzusetzenden Abstimmungsfrist (Fristwahl) an

i der Wahlmännerwahlen, welche der erachtet hat, und über die

sind, die Gruppe, se dessen Wahl beanstandet ist, der Wahlvorstand mit Stimmen⸗

Tri 8 Festwwac stattfinde leichheit ist der Wahlmann zur Wahl

Bei Stimmen

vrtikel INM. Der Verordnung vom 30. Mai 1849 tritt folgende Vor⸗

rift hinzu: 3120 ö tet, das Ehrenamt des Wahl⸗ Die Urwähler sind verpflich Rüehet den Wahl⸗ Wahlmänner, die Wahlmänner

bei der Wahl der Abgeordneten

tagde übernehmen.

Zur Ablehnung ist berechtigt, wer das 65. Lebensjahr

Abwesenheit in dringenden

billigem der bliegenheiten der im Abs. 1 bezeichneten

erhältnisse, welche na

dieser Obliegenheiten ohne zulässigen er e n s Wahrne mung ohne ausreichende

Wird nachträglich eine genügende Entschuldigung geltend

die Zurücknahme der Strafe steht in in Stadtkreisen dem Bürgermeister ist binnen zwei Wochen nach der Regierungspräsidenten und gegen Frist Beschwerde an den Ober⸗ endgültig entscheidet.

rtikel III. 8

Die näheren Bestimmungen zur Ausführung der vor⸗

Die Festsetzung und

Gegen seine Verfügung Beschwerde an den

Artikel IV.

' des Wahlgesetzes (Artikel 72 der Ver⸗ 8n sun 1. Vahlgeiezhen des Artikels 115 der

den Vorschriften dieses Ge⸗

859 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft. Scen ec 8 Unserer enhgen Unterschrift Insiegel. 1“

erfassungsurkunde, insoweit sie

.S. Wilhelm. von Posadowsky. Studt. 87 dn von Einem.

8 eiherr von Rheinbaben. 1 b Bethmann⸗Hollweg. Breitenbach.

Gesetz,

fend die Einsetzung von Bezirkseisenbahn⸗ eines Landeseisenbahnrats für die Staatseisenbahnverwaltung.

Vom 15. Juni 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. .

1

Einsetzung von Bezirkseisenbahnräten und eines Landeseisen⸗ bahnrats für die Staatseisenbahnverwaltung (Gesetzsamml. S. 313), werden folgende neuen Absätze hinzugefügt: . W“ außerpreußischen Bundesstaaten, deren Gebiet in größerem Umfange von Preußisch⸗Hessischen Eisen⸗ bahnen durchzogen wird, können Vertreter des Handels⸗ standes, der Industrie oder der Land⸗ und Forst⸗ wirtschaft zugelassen werden, wenn die beteiligten wirtschaftlichen Körperschaften dies beantragen und die betreffende Regierung zustimmt. Ihre Wahl erfolgt durch die Bezirkseisenbahn⸗ räte auf die Dauer von drei Jahren. Die Anzahl der Mitglieder und die wahl⸗ berechtigten Bezirkseisenbahnräte werden durch König⸗ liche Verordnung n

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1907 in Kraft. dogsen dg 2 Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1906.. (L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. . 52easestes von Podbielski. von Einem. von Bethmann⸗Hollweg. Delbrück. gdzuagleich für den õ lichen Arbeiten: eseler.

8

161” Bekaghtnachung, betreffend das teilweise Außerkrafttreten des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen Preußen und den Königreichen Schweden und Norwegen Vom 25. Juni 1906.

Der Handels⸗ und rtsvertrag zwischen Preußen und den Königreichen den und Norwegen vom 14. Mär 1827 (Gesetzsamml. S. 39) ist auf Grund des Artikels Abs. 2 des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags Eischen dem Deutschen Reich und Schweden vom 8. Mai 1906 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 739) am 24. Juni 1906 für die Preußen und Schweden außer Kraft getreten.

erlin, den 25. t

Der MinJhr der algwänngen Angelegenheiten

Verordnung), entscheidet, wo 8

Prüfung . Brüfungtmoßte auf ihre

steuera

ni

inister auch eer werden, daß in dem ahlbezirke die Abstimmung bei der Wahl der Abgeordneten in der Form der Fristwahl stattfindet (5§8 27, 30 der Verordnung).

von Koerner.

wei

Sinzig.

Trier), *4 Leüerümter I zu Merzig, Neunkirchen und St. Wendel

(Hauptsteueramtsbezirk Saarbrücken).

8

Finanzministerium.

In Verfolg meiner Verfügung vom 28. Februar d. J. III

nittwein und Verschnittmost (Nr. 12 u 804 des Zolltarifgesetzes), d. zur eklarierten Verschnittweine und Eigenschaft als solche beigelegt:

Direktionsbezirk Stettin.

3051 habe ich den nacr ge abene Zollstellen die Befugnis

r Abfertigung von Vers

es Verzei er

Zollabfertigungsstelle im Freibezirk zu Stettin (Haupt⸗

steueramtsbezirk Stettin I.)

Direktionsbezirk Posen.

Hauptzollamt zu Ostrowo. Direktionsbezirk Magdeb urg. Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Halle a. S. (Haupt⸗

steueramtsbezirk Halle a. S.).

Direktionsbezirk Hannover.

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Harburg (Haupt⸗

zollamtsbezirk Harburg). Zollabfertigungsstelle (Hauptsteueramtsbezirk Hannover).

am Güterbahnhofe in Hannover

Direktionsbezirk Münster.

Zollabfertigungsstelle am Nordbahnhofe in Bochum (Haupt⸗

steueramtsbezirk Bochum).

Direktionsbezirk Cöln.

Dampfschiffssteuerexpedition I zu Emmerich (Hauptzoll⸗

amtsbezirk Emmerich).

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Trier⸗West (Haupt⸗

steueramtsbezirk

Trier). Direktionsbezirk Erfurt.

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Erfurt (Haupt⸗ mtsbezirk Erfurt).

Großherzogliche Zolldirektion zu Luxemburg.

Zollexp

edition am Bahnhofe zu Luxemburg (Hauptzoll⸗ amtsbezirk Luxemburg).

Zur Ueberwachung der Verwendung von Verschnittweinen

und Verschnittmosten zum Verschneiden sind abgesehen von den zu ihrer Prüfun lagebefugnis versehenen

die folgenden,

Amtsstellen 1 & der Maßgabe ermächtigt worden, daß ihnen, soweit dies

F

befugten und den mit Nieder⸗ oll⸗ und Steuerstellen noch Bezirken belegenen

in Weinbau treibenden 1 mit

14 der Verschnittweinzollordnung)

cht schon bisher der Fall gewesen ist, auch die Befugnis zur

Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte Verschnitt⸗ ne und Verschnittmoste zusteht:

Direktionsbezirk Cassel.

Steuerämter I zu Eltville, Hochheim, Homburg v. d. H.,

Rüdesheim Biebrich).

und St. Goarshausen (Hauptsteueramtsbezirk

Steueramt I zu Ems (Hauptsteueramtsbezirk Oberlahnstein).

Direktionsbezirk Cöln.

Steuerämter I zu Andernach, Boppard, St. Goar und Zel—,

Steuerämter II zu Ahrweiler, Cochem, Hatzenport und

(Hauptsteueramtsbezirk Koblenz), euerämter II zu Bacharach, heim (Hauptsteueramtsbezirk Kreuznach), Hauptsteueramt zu Neuwied sowie die Bezirk selben gehörigen Steuerämter I zu Linz und Königswinter,

eisenheim und Sobern⸗

um Bezirk des⸗

Steueramt I zu Bernkastel⸗Cues (Hauptsteueramtsbezirk

Gleichzeitig ist dem Hauptzollamte zu Ostrowo und der

*

zur Abfertigung von d zu § 4 des Zolltarifgesetzes) beigelegt worden.

Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Halle a. S. die Befugnis

Marsalawein (Nr. 13 des Verzeichnisses

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich, hiernach das veiten

für den dortigen Verwaltungsbezirk zu veranlassen. Berlin,

824

1“

den 26. Juni 1906.. Finanzminister. Im Auftrage: Köhler.

An sämtliche Herren Provinzialsteuerdirektoren und

den Herrn Generaldirektor des Thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins zu Erfurt.

F. *

An die Königliche Regierung zu Sigmaringen.

Zusatz

Zusatz

III 15 586,

nach Magdeburg: Ich bemerke noch, daß von der

Wiedereinziehung der dem Hauptsteueramt zu Halle a. S. seinerzeit erteilten Befugnis zur Abfertigung von Verschnitt⸗ wein ꝛc. einstweilen abgesehen wird, und daß die Erteilung der bezeichneten Befugnis an das Hauptsteueramt zu

burg a. S. Reich für 1906 (Seite 484) veröffentlicht worden ist.

Naum⸗ in Nr. 16 des Zentralblatts für das

nach Erfurt: Die Verfügung vom 7. Januar 1893 betreffend Zulassung des Verschnitts bei anderen

als den dazu befugten Amtsstellen, bleibt auch fernerhin in

Geltung.

Der Bundesrat hat am 30. Mai d. J.

unter § 436 der

Protokolle beschlossen, die obersten Landesfinanzbehörden zu ermächtigen, aus Billigkeitsgründen die von deutschen Aus stellern in der Arbeitshalle der internationalen

Ausstellung in Mailand

ergestellten Erzeugnisse

zollfrei einzulassen, wenn diese nach einer amtlichen Be⸗

schenigung des deutschen Ausstellungskommi

ssars aus deutschen

hstoffen auf deutschen Maschinen hergestellt sind und von

der Ausstellun

Eure Hochwohlgeboren ersuche ich, hiernach die bet Zollstellen im Anschluß an meine Verfügung vom 3. 2 d. J. III 16 953 gefälligst

wollen.

698

Berlin, den 30.

unverkauft zurückkommen.

weisung versehen i2

8

mit An

Finanzminister. Im Auftrage: Köhler.

*

An sämtliche Herren Provinzialsteuerdirektoren, den

teuervereins zu Erfurt

gieru

Generaldirektor des Thüringischen Zoll⸗ und die Königliche Re⸗

Sigmaringen.

wirkten Verlosung der Prioritätsob

Beerlin, den 2. Juli 1906.

Der Regierungshauptkassenoberbuchhalter Reinhardt aus Köslin ist zum Landrentmeister und Rendanten der Re⸗ gierungshauptkasse in Schleswig ernannt worden.

.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ gationen III. Serie, u.“ E8J“ III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1907 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1907 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligationen III. Serie nur die Erneuerungs⸗ 2 scheine für die Zinsscheinreihe VI, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zins⸗ scheine Reihe V Nr. 10 bis 20, c. mit den Obligationen III. Serie Lit. C 1. und

2. Emis säen die Zinsscheine Reihe IV Nr. 13 bis 20 nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Reihen unentgeltlich mit abzuliefern.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der beiden letzten Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasfe

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1906 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1907 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Perzinsung derselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen, und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach 28 letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. .

Die Staatsschuldentilgungskasse kann sich in einen Schrift⸗ wechsel mit den “] der Obligationen uͤber die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von s oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Bitter.

Die von heute ab zur Ausgabe gelang der Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 730 das Gesetz, betreffend Vermehrung der Mit⸗ lieder des Hauses der Abgeordneten und enderungen der andtagswahlbezirke und Wahlorte. Vom 28. Juni 1906; und unter „Nr. 10 731 das Gesetz, betreffend Abänderung der Vor⸗ schriften über das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 28. Juni 1906. Berlin W. 9, den 11. Juli 1906. 8 Königliches Gesetzsammlungsamt.

8

heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32

Die von der Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 10 732 das Gesetz, betreffend Ergänzung des Gesetzes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsetzung von Bezirks⸗ J und eines Landeseisenbahnrats für die Staats⸗ eisenbahnverwaltung. Vom 15. Juni 1906; unter

Nr. 10 733 die Bekanntmachung, betreffend das teilweise Außerkrafttreten des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen

reußen und den Königreichen Schweden und Norwegen vom

14. März 1827. Vom 25. Juni 1906; unter

Nr. 10 734 die Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige Freilassung der Angehörigen des preußischen Staats einer⸗ eits und der Angehörigen von England, Wales und Irland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits von der Erhebung von Kirchensteuern. Vom 30. Juni 1906; unter Nr. 10 735 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Adenau. Vom 26. Juni 1906; und unter - r. 10 736 die Verfügung des Juniizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Osterode a. H. Vom 28. Juni 19009.

Berlin W. 9, den 11. Juli 1906.

8 Königliches Gesetzsammlungsamt. 1 rüer.

1“ 8 Abgereist: der Ministerialbirektor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche G. berregierungsrat Dr. Förster, nach Bad Harzburg.

Preußen. Berlin, 12. Juli.

Seine Majestät der König hat an den Kultusminister

Dr. Studt folgendes Handschreiben gerichtet: Nachdem der Entwurf des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung

der öffentlichen Volksschulen, die verfassungsmäßige Zustimmung der Landesvertretung gefunden hat, kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen zu diesem Erfolge Meinen wärmsten Glückwunsch auszusprechen. Wenn es durch dieses Werk nunmehr gelungen ist, die seit einem halben Jahrhundert vorbehaltene Ordnung der Unterhaltung der Volks⸗ schulen in einer ersprießlichen und allen billigen Anforderungen Rechnung tragenden Weise gesetzlich festzulegen, so ist dieses glückliche Ergebnis in erster Linie Ihrer aufopfernden und hingebenden Tätigkeit und dem geschickten Eingreifen zu verdanken, durch welches Sie die Verhand⸗ lungen und Arbeiten in ihren einzelnen Phasen gefördert haben. Für Ihre Mir und dem Vaterlande geleisteten treuen Dienste verleihe Ich Ihnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler, dessen Abzeichen Ich Ihnen hierneben zugehen lasse.

verbleibe Ich 8

3 8 Ihr wohlgeneigter König

G 8 Wilhelm R. Trontheim, den 8. Juli 1906.

An den Staatsminister Dr. Studt.

F

Seine Majestät der König haben dem Ministerial⸗ direktor im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat D. Schwartzkopff den Stern zum Kör 8 Kronenorden zweiter Klasse mit Brillanten sowie die Brillanten zum Kreuz des Ordens und

Allerhöchstihre Photographie mit Unterschrift zu verleihen

. Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ vorgestern in Tschingkiang eingetroffen und geht übermorgen von dort nach Kiukiang am Nangtse.

88

1 8 8 Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt als besondere Beila e das Verzeichnis des am 2. Juli gezogenen, zur baren Einlösung gekündigten Prioritäts⸗ obligationen III. Serie; III. Serie Lit. B und III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Mär

kischen Eisen⸗ bahngesellschaft bei. 8 1 se

2

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren soer „W. T. B.“ zufolge, gestern der Denkschrift über die Personentarif⸗ reform zugestimmt und die Gesetzentwürfe, betreffend die Gemeinde⸗ und Bezirksordnung sowie betreffend die Gewerbe⸗ und Fendersch . einstimmig angenommen. Der Landtag wurde dann vertagt.

In dem Ausschuß zur Beratung der Zuckersteuer erklärte der Ministerpräsident Freiherr v. Beck, „W. T. B.“ zufolge, gestern auf eine Anfrage, daß die Regierung gleich⸗ zeitig mit den Ausgleichsvorlagen die Regierungsvorlage be⸗ veenn die Zuckersurtaxe, die mit dem Ausgleich allerdings nicht unmittelbar zusammenhänge, zurückgezogen habe, um keinen Zweifel darüber n u lassen, daß auch diese Frage keineswegs als für die Zukunft geregelt gelten könne. Die auf Grund einer Vereinbarung mit der ungarischen Regierung erlassene Verordnung, betreffend die Vermerkung der von Oesterreich nach Ungarn eingeführten Zuckermengen, könne nicht widerrufen werden, weil das eine einseitige Aenderung eines tatsächlich bestehenden Zustandes be⸗ deuten und Anlaß zu Gegenmaßregeln en bieten, auch von vornherein die mit Ungarn einzuleitenden Verhandlungen gefährden könnte.

Sroßbritannien und Irlanad. Wenngleich der Kriegsminister betreffs Regelung der zu⸗ künftigen Stärkeverhältnisse der Streitkräfte bisher noch einen bestimmten Plan bekannt gegeben hat, so ist doch, nach dem „Militärwochenblatt“, aus seinen Ausführungen im Parlament zu entnehmen, daß er drei Armeekorps in Stärke von zusammen rund 130 000 Mann, die vollstäͤndig schlag⸗ fertig und kriegsgemäß ausgerüstet sind, für die Landes⸗ verteidigung für ausreichend hält, und daß daher eine Verminderung der Linien⸗, eserve⸗ und Miliztruppen auf insgesamt 200 000 Mann zulässig sei. Die „Army and Navy Gazette“ dagegegen hält drei Armee⸗ korps, die in einem großen Kriege auswärtig Verwendung finden würden, für nicht genügend, da diese mit den in den Kolonien befindlichen Truppen alles in allem nur rund 270 000 Mann ausmachen. Alle Sachverständigen, sagt das Blatt, seien darin einig, daß der Abgang an Leuten während der Führung eines Krieges jährlich 60 v. H betrage, die Armeereserve aber reiche, wenn sie ihre normale Stärke erreicht habe, fast nur dazu aus, im Falle einer Mobil⸗ machung die 200 000 Mann auf Kriegsstärke zu ergänzen, daher S diese Zahl, die der Kriegsmi ter für sehr reichlich ansieht, als durchaus ungenügend bezeichnet werden. Es sei geradezu abgeschmackt (brepostérous) vorzuschlagen, die Streit⸗ kräfte der Krone auf 200 000 Mann zu' vermindern. Namentlich wuürde die Verminderung der Artillerie ver⸗ hängnisvoll wirken muüssen, da es nach Plehünna der neuen Bewaffnung der Feldartillerie nach dem Urteil aller Artilleristen nicht möglich sei, die Batterien nach den bei der Miliz geltenden Grundsätzen Uaistungsfahig auszubilden. Nichts sei aber heutzutage von größerer Bedeutung in der Kriegführung,

als elne leistungsfahige Artillerie, und nichts sei schwieriger,

Unter dem erneuten Ausdruck Meines Königlichen Dankes

8 8 Frankreich.

In der gestrigen Nachmittagssitzung der Deputierten⸗ kammer ist, wie „W. T. B.“ meldet, nach einer erneuten Protesterhebung der Sozialisten und Nationalisten der gesamte Entwurf des Amnestiegesetzes sowie ein Abän derungs⸗ antrag Pressensé angenommen worden, wonach Tatsachen, derentwegen Amnestie erfolgt ist, nicht in die Personalakten der Beamten aufgenommen und nicht als Grund für eine Ausschließung von irgend einer amtlichen Stellung oder für der Eintragung in die Rechtsanwaltsliste dienen

en.

Im Laufe der Sitzung kam der sozialistische Radikale Pelleta nochmals ausführlich auf die Forderung der Amnestie 13 die ent⸗ lassenen Briefträger zu sprechen und begründete einen Antrag, der die Wiederanstellung aller entlassenen Briefträger verlangt. Der Minister Barthou erwiderte, er könne sich nicht darauf einlassen, daß ihm die Wiederanstellung der Briefträger en bloc aufgezwungen werde er werde bezüglich der einzelnen Leute Maßnahmen treffen, insoweit er es für geeignet halte. Der Antrag Pelletan wurde mit 365 gegen 141 Stimmen abgelehnt.

Hierauf brachte der sozialistische Radikale Buisson einen ähnlich lautenden Antrag ein und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Kammer nicht die Amnestie für die Briefträger verweigern werde in dieser Woche, wo die höchste gesetzgebende Körperschaft des Landes den größten Verbrechern Amnestie gewähre. Der Antrag Buisson wurde mit 397 gegen 178 Stimmen abgelehnt und eine von der Kommission eingebrachte und von der Regierung gutgeheißene Resolution mit 460 Stimmen gegen eine angenommen.

Rußland.

Der Reichsrat hat gestern die Kommission zur Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aufhebung der Todesstrafe, gewählt. Von den 15 Mitgliedern der Kommission sind, „W. T. B.* zufolge, acht für und sieben gegen den Entwurf.

Gestern mittag ist nach einer Meldung der „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ in Sebastopol gegen den Kom⸗ mandierenden des Schwarzmeergeschwaders, Admiral Tschuknin von einem Matrosen ein Attentat verübt worden. Der Atten⸗ täter lauerte dem Admiral in einem Gebüsch auf, als dieser sich im Garten seiner Villa erging, und schoß auf ihn. Tschuknin wurde schwer verwundet und mußte ins Hospital gebracht werden. 8 8

on“; Wie das „W. T. B.“ meldet, hat die Polizei in Barcelona ein gegen das Leben des ehemaligen Ministerpräsidenten Maura, der zur Zeit auf Majorka weilt, gerichtetes Komplott entdeckt. Die nach den Balearen abgehenden

Schiffe werden daher scharf überwacht. 86

Schweiz.

Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ erklärt die Antwort des Bundesrats 5 die ö vertragsvorschläge Frankreichs diese für unan nehmbar.

u“

Norwegen.

Der Kaiser Wilhelm ist, einer zufolge, gestern abend an Bord der eim in Tromsö eingetroffen.

Amerika. 8

Nach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Washington sind zwischen Salvador und Guatemala wieder Feind⸗ seligkeiten ausgebrochen.

Depesche des „W. T. B.“ „Hamburg“ von Dront

95 Sttatistik und Volkswirtschaft. geg. Jahre Preußischer Zentralgenossenschaftskass

m 1. Oktober v. J. waren zehn Jahre seit der Gründung der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse n. 8Das Direktorium der Anstalt hat aus diesem Anlaß soeben eine umfangreiche Druckschrift (in Carl Heymanns Verlag in Berlin) herausgegeben, die über die Gründung der Zentralgenossenschaftskasse, ihre Aufgaben, idre staatsrechtliche Stellung und Bedeutung, über die Art und den Um⸗ fang ihrer Dienstgeschäfte und deren materielle Erledigung sowie über die innere Einrichtung der Zentralgenossenschaftskasse Aufschlus gidt und kurz die bisher von ihr erzielten Ergehnisse dehandelt. In de⸗ sonderen Anlagen sind dann die die Kasse detreFenden Gesetze. Aler⸗ höchsten Verordnungen und ministeriellen Bestimmungen wier wie ferner eine Reihe von Tabellen über die Beamtenschaft der über ihre Geschäftsverbindungen, ihre Mitgliederbewe vnd Gesamtumsätze, über ihren Scheck⸗, Wechsel- und Bo den Depositenvertehr und die Bilanzen ꝛc. aufklärt. Die schwierige Lage des produktiden Mittelstandes in Stadt und Land, der Bauern und Handwerker in der Mitte der neanzager Irder des vorigen Jahrhunderts, gad dekanntlich Anlaß Er. der Anstalt. Diesen Erwerbsgrupden sowie dem 88,8 an die Kreditformen don Handel und Industrie ctwas deser Kleinkaufmann sollte die Anstalt durch Förd des Per⸗ 8 insbesondere des genossenschaftlichen, die Morlichten in ur gebdtrderter wirtschaftlicher Entfaltung geben, wie die bisherige Agrar⸗ und Gewerde⸗ gesetzgebung darauf hingezielt hatte, die der en Entwi produktiven Mittelstandes entgegenstehenden tlichen Hemmnisse zu beseitien. Die bisher bestehenden privaten Genoffenschaften dattem, trotz ihrer im einzelnen segensreichen Wirkungen, dem Kreditbedürknis der produktiven Mittelstandskreise nicht genügt, weil sie ohne Zu⸗ sammenhang nebeneinander bestanden und nicht imstande waten, den wünschenswerten Ausgleich der Geldnachfrage und des Geldangebots der Mitglieder untereinander / zwischen ihnen und den anderen produktivpen Ständen herbeizufü ren. Hier sollte und wollte nun der Staat durch die Gründung der Zentralgenossenschaftskasse als Mittel⸗ punkt für den Geldausgleich und den Kreditverkehr der eenossenschaft⸗ lichen Kreise eingreifen. Ein Vorbild für die Anstalt in anderen Staaten war nicht vorhanden, es war ein neuer Schritt, der hier unternommen wurde. Naturgemäß war dies Vorgehen von a fälliger Kritik begleitet. Ganz abgesehen von dem etschafuhee Risiko, wurde geltend gemacht, dies staatliche Vorgehen werde die soztale und wirtschaftliche Entwicklung nachteilig beeinflussen. Diese Behauptungen, heißt es in der Denkschrift, würden durch die bisherige Entwicklung der Preafilchn Zentralgenossenschafts. kasse genugsam widerlegt. Es ist hier nicht der Ort’ auf die ausführlichen volkswirtschaftlichen Darlegungen der Denk chrift einzugehen, doch seien einige ngaben aus ihr aufgeführt, die die innere Eiarichtung der Zentralgenossenschaftskasse und die Entwicklung ihres Geschäftsbetriebes deutlich machen. In einer engen Privatwohnung begann am 1. Bkiober 1895 das Direktorium, bestehend aus 3 Mitgliedern, unterstützt von 2 mirtleren und einem unteren Beamten, seine geschäftliche Tätigkeit. Am 30. September 1905 waren im ganzen 129 Personen in de Anstalt beschäftigt, die sich auf das Direktotium und sechs Abteilunggen der Kasse verteilten. An dem letz 1 Zeitpunkt, also zeihn Jahre nach ihrer Begründun die falcenossen chaftskasse mit 50 Vereinigungen n 1 bandskassen, eingetragenen Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 6 landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehnskassen, 6 von

als eine solche zu improvisteren.

(Landeskommunalverbänden) errichteten, dem Personalkredit de 8