1906 / 179 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Bpötel.

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Untersuchung reicht es nicht aus, wenn die Lymphdrüsen rur der Länge nach durchschnitten“ werden, vielmehr ist es unter Umständen zur Aufdeckung krankhafter Veränderungen erforderlich, die Lymph⸗ drüsen aus ihrer Lage herauszuschneiden und in dünne Scheiben zu zerlegen. Eine dementsprechende Vorschrift ist jetzt in § 22 Absatz 2 aufgenommen worden.

„In § 23 Nr. 12 waren unter den zu untersuchenden Lymph⸗ drüsen die Achsel⸗, Kniekehlen⸗ und Gesäßbeindrüsen bisher nicht be⸗ sonders genannt. Dies ist nunmehr geschehen, da eine Untersuchung auch der genannten Lymphdrüsen in Verdachtsfällen geboten ist. Ferner ist ausdrücklich angegeben worden, daß sich die Untersuchung der Lymphdrüsen am Brusteingange auch auf die unteren Halslymph⸗ drüsen zu erstrecken hat.

¹3) Durch einen Zusatz zu § 30 Nr. 1 unter n ist die Zuständig⸗ keit der nichttierärztlichen Beschauer auf die dort näher beschriebenen 92 der schleichend verlaufenden Form der Schweineseuche ausgedehnt worden.

Diese Erleichterung steht im Zusammenhange mit demnächst zu erwartenden neuen Vorschriften über die veterinärpolizeiliche Be⸗ kämpfung der Schweineseuche. Sie ist den nichttierärztlichen Be⸗ schauern durch die beamteten oder die mit ihrer Kontrolle betrauten nichtbeamteten Tierärzte zur genauen Beachtung einzuschärfen.

4) Bei Starkfinnigkeit sollen künftig nicht, wie bisher, sämtliche Eingeweide, sondern nur Leber, Milz, Nieren, Magen und Darm, wenn sie bei sorgfältiger Untersuchung finnenfrei befunden sind, als genußtauglich behandelt werden. Dementsprechend ist die Vorschrift im § 34 unter Nr. 2 Absatz 2 geändert worden. Sie steht jetzt im Einklang mit der Vorschrift über die Behandlung der Eingeweide bei Schwachfinnigkeit.

5) Das Fett starkfinniger Rinder soll fortan, wenn es bei sorg⸗ fältiger Untersuchung finnenfrei befunden wird, nicht mehr als bedingt tauglich, sondern, ebenso wie das finnenfreie Fett schwachfinniger Rinder, als genußtauglich ohne Einschränkung behandelt werden. Dem entspricht ein Zusatz im § 37 unter I.

6) Eine Aenderung der Vorschriften im § 37 unter III Nr. 4 und im § 40 Nr. 2 bezweckt eine mildere Behandlung des Fleisches einfinniger Rinder. Solches Fleisch darf für die Folge, nachdem es 21 Tage in Kühl⸗ oder Gefrierräumen aufbewahrt worden ist, als genußtauglich ohne Einschränkung erklärt werden. Einer Zerlegung des Tierkörpers in Stücke bedarf es also in diesem Falle nicht mehr, auch fällt die Minderwertigkeitserklärung fort.

Bei dem bisherigen Verfahren (Zerlegung und Minderwertig⸗ keitserklärung) verbleibt es aber da, wo sich die Möglichkeit der Durch⸗ kühlung des Fleisches in der vorgeschriebenen Weise nicht bietet.

Die Vorschriften für die Behandlung des Fleisches einfinniger Schweine, Schafe und Ziegen haben eine Aenderung nicht erlitten.

In der neuen Fassung der Vorschriften ist der Ausdruck „gesund⸗ heitsschädliche Finnen im Sinne des § 34 Nr. 2“ vermieden worden. Dadurch ist der Zweifel beseitigt, der bisher in der Praxis vielfach darüber entstanden ist, ob auch in den Fällen des § 37 unter III Nr. 4 und des § 40 Nr. 2 das Vorhandensein abgestorbener Finnen genügt, um eine Beanstandung zu rechtfertigen. Die Frage ist zu verneinen. Die Be⸗ haftung des Fleisches mit zahlreichen abgestorbenen Finnen im Falle des § 34 Nr. 2 ist nur deswegen ein Beanstandungsgrund, weil solches Fleisch als ein ekelhaftes und deshalb verdorbenes Nahrungs⸗ mittel anzusehen ist. Dies trifft aber nicht zu für das Vorhandensein nur einer oder verhältnismäßig weniger abgestorbener Finnen. In diesen Fällen findet nur die Vorschrift des § 35 Nr. 1 Anwendung, nach der beim Vorhandensein nicht gesundheitsschädlicher Finnen ledig⸗ lich die veränderten Teile als genußuntauglich zu behandeln sind (vgl.

Nr. 7 nachstehend).

7) Die Vorschrift im § 35 Nr. 1, nach der bei tierischen Schmarotzern in den Eingeweiden, soweit nicht § 34 Anwendung zu finden hat, nur die veränderten Teile als untauglich zum Genusse an⸗ zusehen sind, bezog sich bisher auch auf gesundheitsschädliche Finnen. Sie ist nunmehr auf nicht gesundheitsschädliche Finnen beschränkt worden. Demgemäß ist auch der Schlußsatz unter Nr. 1 im § 35 „Organe mit gesundheitsschädlichen Finnen sind stets zu vernichten“ gestrichen worden.

Die Vorschrift für die Untauglichkeitserklärung der Teile bei gesundheitsschädlichen Finnen, abgesehen von den § 34 Nr. 2, findet sich jetzt im § 40 Nr. 2.

Die frühere Bestimmung, daß Organe mit gesundheitsschädlichen Finnen stets zu vernichten seien, ist nicht aufrecht erhalten worden. Mir Finnen behaftete Organe sind daher ebenso zu behandeln wie das sonstige Fleisch.

8) Wie bei der Schweineseuche, se dürfen auch bei der Schweine⸗ vest Ueberbleibsel des Krankheitsprozesses keinen Anlaß dazu geben, den ganzen Tierkörper als bedingt tauglich zu beanstanden, vielmehr sind in solchem Falle lediglich die veränderten Teile als genußuntauglich zu behandeln. Ein Zusatz im § 37 unter III Nr. 3 stellt dies klar.

9) Nach § 37 unter II ist ein Fleischviertel, in dem sich eine tuberkulös veränderte Lymphdrüse befindet, als bedingt taug⸗ lich zu behandeln, soweit nicht Gründe für eine Untauglichkeits⸗ erklärung vorliegen 33 Nr. 8, § 34 Nr. 1, § 35 Nr. 4). Die übrigen, von tuberkulösen Veränderungen freien Fleischviertel waren bisher, wofern sie nicht gemäß § 37 unter III Nr. 1 ebenfalls als bedinat tauglich anzusehen waren, laut § 40 Nr. 1 a als im Nahrungs⸗ und Genußwert erheblich herabgesetzt zu behandeln. Künftig sind in den Fällen des § 37 unter II Fleischviertel, die bei genauer Untersuchung (vgl. die oben unter 2 erwähnten Aenderungen der Untersuchungs⸗ vorschriften) frei von tuberkulösen Veränderungen befunden werden, als genußtauglich ohne Einschränkung zu behandeln. Dementsprechend sind die Vorschriften im § 40 Nr. 1 geändert worden. Eine Minder⸗ wertigkeitserklärung hat bei Tuberkulose künftig nur noch in den bisher im § 40 Nr. 1 b bezeichneten Fällen einzutreten.

10) Zur Beseitigung von Klagen über die große Zahl von St mpelabdrücken bei kleinen Schlachttieren ist im § 44 Absatz 1 nachgelassen worden, daß bei Schweinen, Schafen und Ziegen im Schlachtgewicht bis zu 12,5 kg zwei Stempelabdrücke 2b— foll es künftig gestattet sein, nicht enthäutete Kälber und

ämmer nur an den Innenflächen der Hinterschenkel zu stempeln. Die Klagen über die bisherigen Stempelungsvorschriften sind im wesentlichen aus Süddeutschland laut geworden. Wo in Preußen ein Bedürfnis für die bezeichneten Erleichterungen nicht hervorgetreten ist, ann es bei dem bestehenden Verfahren sein Bewenden behalten.

veränderten Fällen des

Lessingtheater. Gastspiel des Neuen Operetten⸗ theaters aus Hamburg. Mittwoch und folgende Tage: Die lustige Witwe. Anfang 8 Uhr.

Schillertheater.

Fidelio. Große Oper in

van Beethoven. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel von Heinrich Martha, oder: Der Markt zu Richmond.

Freitag, Abends 8 Uhr: Carmen. Wilbhelmstädtisches Theater.) 8 Zapfenstreich. Drama in 4 Aufzügen von Franz Adam Beverlein. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Zapfenstreich. Freitag, Abends 8 Uhr: Zapfenstreich. Im Garten täglich: Großes Militärkonzert.

ersten

0. (Wallnertheater.)

Mittwoch, Abends 8 Uhr: 3 Aufzügen von Ludwig

Unsere Käte.

(Station: Zoologischer

Theater des Westens. Donnerstag, Freitag,

Garten. Kantstraße 12.)

in 3 Akten.

Sonnabend, Sonntag und Montag: GBastspiel des italienischen (Kinder im Alter von 8—14 Jahren unter persön⸗ licher Leitung des Herrn Barbier von Sevilla. G. Rossini. Anfang 8 Uhr. (Sommerpreise.)

Komische Oper. Mittwoch: Don Pasquale. Donnerstag: Der Corregidor. Frettag. Hoffmanns Erzählungen.

onnabend: Figaros Hochzeit. . Sonntag: Die Boheme. b

Lustspielhaus. woch, Abends 8 Uhr: preise: Parkettfa

Donnerstag un

uteuil 3,20 d folgende Tage, Abends

Zentraltheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Bei halben Preisen:

8

II.

sbestimmungen C, betreffend gemeinfaßliche für Beschauer, die nicht als Tierarzt approbiert sind.

Entsprechend der unter I Nr. 3 dieser Verfügung erwähnten Ausdehnung der Zuständigkeit der nichttierärztlichen Beschauer bei chronischer Schweineseuche ist der Abschnitt über Schweineseuche in der gemeinfaßlichen Belehrung für nichttierärztliche Beschauer geändert

worden. Ferner hat mit Rücksicht auf die unter 1 Nr. 9 dieser Verfügung Aenderung der Vorschriften für die

Ausführun Belehrung

erläuterte Behandlung des Fleisches tuberkulöser Tiere auch die übersichtliche Darstellung der Formen der Tuberkulose (Anhang Nr. 3 der gemeinfaßlichen Be⸗ lehrung) eine Aenderung erfahren.

III.

Ausführungsbestimmungen D, betreffend Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des in das Zoll⸗ inland eingehenden Fleisches.

1) Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. Juni d. J. ist die Nr. 3 der Bekanntmachung vom 10. Juli 1902, be⸗ treffend die vom Bundesrat beschlossenen materiellen Gesetzesergän⸗ zungen, dahin geändert worden, daß bei der Einfuhr frischen Fleisches von Wildschweinen fortan Lunge, Herz und Nieren in den Tierkörpern fehlen dürfen. Dem entsprechen eine Aenderung des § 4 und ein neuer Absatz 4 des § 6 der Ausführungsbestimmungen D. 1 2) Bei der Einfuhr frischen und zubereiteten Fleisches soll künftig verlangt werden, daß die Lymphdrüsen, Organe und sonstigen Körper⸗ teile in demjenigen unversehrten Zustande zur Vorlage gebracht werden, der zu einer sicheren Beurteilung des Fleisches in bezug auf seine Genußtauglichkeit bei der Einfuhr erforderlich ist. Diesem Zwecke dienen die neuen Vorschriften in § 6 Absatz 1, 8 7 Absatz 3 und 18 Absatz 1 unter II Bh sowie die anderweite Fassung des § 19 Ibsatz 1 unter II B. Tierkörper oder Stücke zubereiteten Fleisches, die eine vorschriftswidrige Behandlung erfahren haben, sind für die

Folge von der Einfuhr zurückzuweisen.

1“ zubereitetes Fleisch wird, vorbehaltlich des zugelassenen Schnittes in die Mittelfelldrüsen, die unversehrte Miteinfuhr der⸗ jenigen Lymphdrüsen zu fordern sein, die bei einer sachgemäßen Be⸗ handlung in oder an dem Fleischstücke bei seiner Herausnahme aus dem Tierkörper vorhanden sein mußten. Es darf also eine Lymph⸗ drüse weder absichtlich, noch durch fahrlässige Behandlung entfernt sein. .3) Vielfach wird bei der Einfuhr frischen Fleisches auch die Leber in natürlichem Zusammenhange mit den Tierkörpern beigebracht, obwohl sie nicht zu denjenigen Organen gehört, die nach § 6 mit eingeführt werden müssen. In diesen Fällen soll es künftig gestattet sein, bei tuber⸗ kulösen Veränderungen der Lymphdrüsen an der Leberpforte von einer v des ganzen Tierkörpers abzusehen, wie es bisher schon bei solchen Veränderungen der Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell zugelassen war, vorausgesetzt, daß die tuberkulösen Herde wenig umfangreich und trocken, verkäst oder verkalkt waren. Die Beanstandung hat sich auf die Vernichtung der Organe, zu denen die tuberkulös erkrankten Lymphdrüsen gehören, zu beschränken. Dem⸗ entsprechend ist die Fassung des § 18 Absatz 1 unter IC zu c ge⸗ ändert worden.

4) Durch eine neue Fassung des § 19 Absatz 1 unter Id ist nachgelassen worden, daß fortan die Beanstandung von Organen, die in zubereitetem Zustande eingeführt werden, bei Pebenen mit auf den Menschen durch den Fleischgenuß nicht übertragbaren Schmarotzern auf die veränderten Teile beschränkt wird.

5) Entsprechend den erweiterten Vorschriften für die Untersuchung der Lymphdrüsen bei inländischen Schlachttieren (vgl. unter 1 Nr. 2 dieser Verfügung) sind auch die Vorschriften für die Untersuchung aus⸗ ländischen Fleisches nach dieser Richtung in den §§ 6, 8 und 11 der Anlage a zu den Bundesratsbestimmungen D verschärft worden.

6) Im § 14 Absatz 2 ist ausdrücklich vorgeschrieben worden, daß Organe, die in zubereitetem Zustande eingeführt werden, in derselben Weise zu untersuchen sind wie die in natuͤrlichem Zusammenhange mit den Tierkörpern frisch eingeführten Organe. Bisher bestand die Vor⸗ schrift nur für Rindslebern.

Am Schlusse der Abänderungen der Ausführungsbestimmungen findet sich eine übersichtliche Darstellung der fortan für inländische Schlachtungen geltenden Vorschriften über die Behandlung von Rindern mit gesundheitsschädlichen Finnen bei der Fleischbeschau. Die Uebersicht bezweckt eine Erleichterung für die Handhabung der Vorschriften. 1

Die neuen Vorschriften sind mit ihrer Verkündigung in Kraft getreten. Den Landesregierungen ist jedoch nachgelassen worden, auf die Dauer von längstens drei Monaten nach der Verkündung zu gestatten, daß von der Anwendung der unter III Nr. 2 dieser Verfügung erwähnten Aenderungen abgesehen wird. Von dieser Er⸗ mächtigung ist für die preußischen Beschaustellen nur insoweit Gebrauch zu machen, als dort nicht schon bisher im Sinne der neuen Bestimmungen verfahren worden ist und der tierärztlice Sachverständige nach pflichtmäßigem Ermessen glaubt, die Unschädlich⸗ keit des Fleisches für die menschliche Gesundbeit, SG vorschrifts⸗ widriger Behandlung, zuverlässig feststellen zu können. Die Beschau⸗ stellen sind in diesem Sinne mit Anweisung versehen, und es ist ihnen dabei besonders eingeschärft worden, daß nach Ablauf der nachgelassenen Frist Fleisch, das einer vorschriftswidrigen Behandlung unterzogen worden ist, unbedingt zurückgewiesen werden muß. 1“

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Verkehrsanstalten. 1

Nach Spanien können vom 1. 4 * ab Postfrachtstücke ohne und mit Wertangabe bis zum Gewicht von 10 kg sowie mit Nachnahme bis zum Betrage von 800 auf dem direkten Landwege über Altmünsterol abgesandt werden. Die Wertangabe ist bei Paketen bis 5 kg auf 800 beschränkt, bei Paketen über 5 bis 10 kg ist sie unbegrenzt. Ueber die Taxen und die besonderen Ver⸗ sendungsbedingungen erteilen die Postanstalten Auskunft.

.

Kinderopernensembles. Freitag: Nanon.

Professors Guerra.) Der

Oper in 2 Akien von Trianontheater

Friedrichstraße). Anfang 8 Uhr. Donnerstag und folgende

Frucht.

Briefsendungen erstreckt.

Donnerstag: Der Zigeunerbaron.

(Georgenstraße, nahe Bahnhof Mittwoch: Die herbe Frucht.

Tage:

In Bibundi und Bonaberi, im Schutzgebiet Kamerun, sind Postagenturen eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich anf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebeneu

18

Theater und Mufik.

Reues Königliches Operntheater.

Die Koebkesche Sommeroper brachte gestern eine Aufführung der „Schönen Helena“ von fenbach mit zwei Gästen. Frau Käte Balder vom Stadttheater in Leipzig gab die Titelpartie mit gut geschulter, klangreicher und weicher Stimme und großer Bühnen⸗ gewandtheit, auch entsprach sie in ihrer äußeren Erscheinung und der reichen, stilgerechten Gewandung durchaus ihrem griechischen Vorbilde. Darstellung und Ausdruck waren jedoch nicht immer von dem satirischen Geiste Offenbachs durchdrungen. Herr Horsten, der zweite Gast, ist noch kein einwandfreier Vertreter des jugendfrischen Griechen⸗ prinzen Paris. Seine Tenorstimme ist zwar tragend und entbehrt nicht des Wohlklangs, leidet aber unter einer etwas flachen Tonbildung. 8 Spiel verriet sich gleichfalls der Anfänger. Von den anderen

Darstellern, die durchweg ihre Schuldigkeit taten, verdienen namentl die Herren Warbeck (Menelaus), Waschow (Agamemnon), Rehkop (Achilles) und Strickrodt (Calchas) sowie Fräulein Wilms (Orestes) hervorgehoben zu werden. Bei dem Wettstreit der körperstarken, aber geistesschwachen griechischen Helden im ersten Akt des Stückes wäre eine Einschränkung der eingelegten Kalauer zu empfehlen; sonst nahm aber die Gesamtaufführung unter der Leitung des Kapellmeisters Marco Großkopf einen guten Verlauf. G“

8

In der Komischen Oper wird morgen, Mittwoch, „Don squale“ mit Fräulein Francillo⸗Kauffmann und den Herren Mantler, enieff und Pfann in den Hauptrollen gegeben.

Mannigfaltiges. 9* r. Berlin, den 31. Juli 1906.

In dem Vortrag „Der jüngste Ausbruch des Vesuv“, der zur Zeit allabendlich im wissenschaftlichen Theater der „Urania“ gehalten wird, ergänzen zahlreiche farbige Bilder nach eigenen Auf⸗ nahmen in den heimgesuchten Gegenden die mündlichen Ausführungen; sie führen durch Ortschaften, die der feurige Lavastrom überflutet und zerstört hat, über Felder und Kulturen, die erstarrt sind und in ihrer Oede wie Wüstenlandschaften anmuten.

Ueber die Smarasdminen von Muzo in Colombia wird von einem nicht genannten Verfasser in „A travers le Monde“, dem Beiblatt [des „Tour du Monde“, einiges mitgeteilt und im „Globus“ wiedergegeben. Der echte Smaragd kommt nur an wenigen Stellen der Erde vor; er wird unter anderem in Neusüdwales und Queensland gewonnen, besonders reich daran aber ist Colombia. Die dortigen Smaragdminen, die wahrscheinlich schon von den Indianern vor der Conquista ausgebeutet worden sind, fanden die Spanier im Jahre 1555 auf; sie bauten sie auch ab, doch mit Unterbrechung und, abgesehen von kurzen Zeiträumen, nicht sehr intensiv. So blieben einmal die Minen von Muzo, jedenfalls die reichsten von allen, 50 Jahre hindurch unausgenutzt liegen. Vor 20 Jahren war das Suchen nach Smaragden bei Muzo ein Monopol der Regierung; jetzt ge⸗ stattet sie die Ausbeute allen, die ihr dafür eine Steuer entrichten. Diese Minen von Muzo liegen im Staate Boyaca, etwa 1 ½ Reitstunde von der kleinen, jetzt ganz verödeten Stadt gleichen Namens entfernt. Die Fläche, auf der man die Steine findet, wird auf mehrere Quadratmeilen angegeben, der Anteil der Regierung auf etwa 40 000 ha. Die Ausbeutung ist in den letzten Jahren mehr oder weniger ungeschickt durch Syndikate hbetrieben worden, zumal die Konzessionen immer nur auf kurze Dauer erteilt waren und ihre Inhaber deshalb vor allem darauf bedacht waren, möglichst schnelle und große Vorteile aus den Minen zu ziehen, ohne sich um deren Zukunft und ihre Nachfolger zu kümmern. Der abtretende Pächter ließ seine Mine in Schutt vergraben zurück, und so wurde die Ausbeute immer schwächer und entsprach in keiner Weise dem wirklichen Reichtum an Edelsteinen. Der Staat selbst ist zufrieden, wenn er die Steuern, die etwa 1 ⅛¼ Millionen Frank jährlich betragen, einziehen kann. Die Adern der Muzominen liefern prächtige Steine von wunderbar grüner Farbe, die wohl auf die Beimischung von Chrom zurückzuführen ist; mitunter ist das Grün heller, auch findet man rote, gelbe und ganz weiße Kristalle. Die Dicke der smaragdführenden Schicht von Muzo schwankt zwischen 30 und 60 m; am ergiebigsten ist sie in ihren unteren Teilen. In der Periode 1904/05 betrug die Ausbeute 769 000 Karat; davon waren über 262 000 Karat von erster Qualität.

Frankfurt a. M., 30. Juli. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus New York erfolgte unweit Poughkeepsie (Staat New York) ein Erdrutsch, wodurch ein Schnellzug der Zentralbahn nach der Pacificküste in der Nähe von Newhamburg entgleiste. Die Lokomotive und der Gepäckwagen stürzten in den Hudson⸗ fluß. Der Maschinist und der Heizer sind getötet und etwa 12 Personen verletzt worden, jedoch keiner tödlich.

Herne, 30. Juli. (W. T. B) Heute nachmitta ven den beim Grubenunglück von Courrières Geretteten die Bergleute Némy, Pruvost (Vater und Sohn), Dubois und Berthon eingetroffen, um der Rettungsmannschaft der „Hibernia“ ihren Dank abzustatten.

sind hier

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

98

(SGestorben: Hr. Verlagsbuchhändler Franz Frhr.

8 von Lipperheide (Berlin). Hr. Superinten 18 Adalbert Hosemann (Biesdorf). Verw. Exzellenz 8 Adelbeid von Oppeln⸗Bronikowski (Dessau). Fr. Ottilie von Arleben (Potsdam).

raunbehrens, geb. von

Die herbe Verantwortlicher Redakteur:

J. V.: Weber in Berlin.

1“

(Friedrichstraße 236.) Mitt⸗ Unsere Käte. Sommer⸗

8 Uhr:

richter Dr. Pförten).

Berger

Die Fledermaus. 8

85

Operette

*

Oberleutnant Reinh on Riss

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Cäcilie von Haugwitz mit Georg von Klaeden

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungspräsident Karl Wilhelm von Meister (Wiesbaden)]. Hrn.

1 (Batow bei Mellentin). Hauptmann Carl Frhrn. von Bülow (Pots⸗ dam). Hrn. von Köckritz

Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seechs Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage),

sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öͤffent⸗ lichen Anzeigers einschließlich der er, vesössentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften, für die Woche von 23. bis 28. Juli 1906.

rn. Amts⸗ (der An

Hrn.

ann (Langfuhr)

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Erste Beilage eiger und Königlich Preußische

89

Berlin, Dienstag, den 31. Juli

Berichte von deutschen Fruchtmärkten. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

Qualität

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

höchster

niedrigster V

iedrigster V

höchster

V niedrigster

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Verkaufs⸗

igen Außerdem wurden s am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

1 Doppel⸗ zentner

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16,90 15,50 17,40

17,00 V 16,70 17,80 17,10

19,40 19,60 20,00

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19,50

20,00 20,60

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13,80 14,10 13,80 14,40 14 20 14,50 15.30 17,00

17,00

13,50 14,00 13,70 14,00

Posen. Breslau..

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12,50 13,00

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Posen.. Breslau . . 1 Strehlen i. 8. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. ““ ZEZ11“ Aalen i. Wrttbg.. 6“ Giengen a. Brenz 1u 8 Riedlingen i. Wrttbg.. . . 8

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird Ein liegender Strich (—) in den Spalten für

1670 16,80

16,40

16,30 16,80 16,40 17,00

17,60

17,60

Preise hat die Bedeutung,

auf vo]e Doppelzentner und der Verkaufswert daß der betreffende

Weizen.

17,40 16,70 17,80 17,10

19,40 19,60 20,14

21,00

Roggen.

14 00 14 30 14,00 14 40 14,20 14 50 15,30 17,00

17,00

14 50 13,00

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17,50 17,90 18,20 18,10

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Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

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14 60 13 10 14 50 13,00

17.30 17,80 17,60 17,00 18,00 16,80 18,40 17,80

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auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Preis nicht vorgekommen ist, ein

18,30 17,90 18,20 18,10

1ö“

19,50 19,80 20 40 20 80 21,40

15,00 14,70 14.80 14 80 14 80 16,30 17,60

15,00 13,50 14.50 13,00

5 60

17 80 17,80 17,60 17,009 18,00 16,80 10 18,40 19 17,80 6

26

31

Der Durchschnittspreis wird Punkt (.) in den

1“

17,13

1 038 17,30 17,20

23. 28. 23.

17,50 16,50 18,17 17,69 18,38

17,50 16,60 18,25 18,24 28. 19,20 23. aus den unabgerundeten letzten sechs Spalten, daß entsprechender

543 165 341 106 478

Zahlen berechnet. Bericht fehlt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 25.

Juli 1906. (Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Ausweisen.)

Beschäl⸗ ausschl seuche der der Zucht⸗ pferde V

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8 4.8½4 2.8 G

Zahl der verseuchten Gemeinden:

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Niederösterreich Oberösterreich

Salzburg. Steiermark

b V

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Stand der Tierseuchen in Ungarn am 18. (Nach den wöchentlichen Ausweisen des Königlich ungarischen

IIIISeleel 1elle

Juli

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1 906. bauministeriums.)

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Zahl der verseuchten Orte.

119 59

Handel und Gewerbe. 1 im Reichsamt des Innern zusammengestellten (Aus den gachrichten für Handel und Industrie“.)

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandschurei.

Die in Tokio erscheinende Zeitschrift „Taiheivo“ (auf deutsch: Stiller Ozean), welche sich der Erörterung der wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse Ostasiens widmet, hat als Beilage ihrer Januarnummer eine „Wirtschaftliche Karte der Mandschurei“ herausgegeben, die während Fer nächsten 4 Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin, Wilbelmstraße 74, im Zimmer 174, zur Einsicht für Interessenten ausliegt. Im Text der Zeitschrift erschien gleichzeitig eine längere Erläuterung zu der Karte. Die darin über die wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse der Mandschurei enthaltenen Angaben stützen sic angeblich im wesentlichen auf amtliche Ermittelungen der japanischen Regie⸗ rung. Die Erläuterung führt nach einigen einleitenden Bemerkungen die wichtigsten Handelsplätze der Mandschurei unter Hervorhebung

1. 8

einzelnen Zweige folgender Weise:

Der Flächen Quadrat⸗Ri'*), sie

ermittelt.

abgesehen Um die Natu zweckmäßigsten die

ihrer Bedeutung auf u

viel Einwohner auf dieser Die Schätzungen sch Nimmt man die Bevölkerungsziffer doch auf ein Quadrat⸗Ri nur Kiushiu die Bevölkerungsdichti beträgt. Die Mandschurei b öpfe wachsen 8 Schatzkammer in Osta schurei zu übersehen, teilt b

die jährlich um 500 000 davon, daß sie eine große rschätze der Mand

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43

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3 gkeit dur at also schon als de japanische Bevölkerung Wert,

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sodann nähere Angaben über die er Mandschurei etwa in

der Mandschurei beträgt etwa 360 000 zweieinhalbmal so Fläche wohne schwanken zwis mit 13 6, während in Honshu, d chschnittlich 400 auf 1 Quadrat⸗Ri

wie Japan. e groß bisher noch nicht

oku und Niederlassungsgebiet für Ostasien ist.

Oberfläche nach den Flußläufen ein, die bis

8

Quadrat⸗Ri = 15 ½ Quadratkilometer.

die Hauptverkehrswege bilden, da Eisenbahnen noch nicht genug an⸗ elegt sind. Alle Städte und Dörfer, wo die wirtschaftliche Er⸗ fclleang einzusetzen hat, liegen an diesen Flußläufen.

1) Oestliche Hälfte der Liautung⸗Halbinsel.

Port Arthur, der wichtigste Hafenplatz in Ostasien, wo sich die japanischen Marineanlagen befinden. Da dieser Platz lediglich politisch⸗militärische Bedeutung hat, kommt er nicht als Produktionsort, wohl aber als Verbrauchsort in Betracht. B

Dalny (japanisch: Dairen) bildet den Hauptzufuhrplatz der Mandschurei. Da alle Waten, welche durch die Eisenbahn befördert werden, diesen Hafen passieren müssen, so ist eine bedeutende Ent⸗ wicklung dieses Platzes zu erwarten. 3

Kinchow ist von alters her ein lebhafter Handelsplatz auf der Halbinsel und wird jetzt von der japanischen Militärbehörde verwaltet. Die Zahl der Einwohner beträgt fast 20 000.

Fuchow mit etwa 15 000 Einwohnern ist ziemlich lebhaft, wenn es auch nicht an der Eisenbahn liegt. 2 1

Kaiping zäblt 30 000. Einwohner und ist der Hauptmarkt für

wilde Robseide, welche in der Gegend von Liaoyang und Mukden bis

Meeres. 2 8 welches einen besseren Hafen als Pitzewo hat, ist der nach dem Süden bestimmten Waren. Mit der Entwickelung von Chowyen ist ausgezeichnet der Grenze zwischen 2) Das Gebiet des Paluflusses. In der lebhaftesten Zeit im Sommer 1 das Niutschwang des Paluflusses genannt. Fenghwangching ist eine Stadt zwischen Liaovang und Antung. 3) Das Gebiet des Liaoflusses. kief. Dampfer kann der Hafen bei entsprechender Raumausnutzung Maundschurei. Die Zahl der Einwohner beträgt 100 000. Handel und eine Einwohnerzahl von 20 000. 30 000 Einwohner, und dem Amurgebiet. Der Boden der Umgebung zeichnet sich durch

zum Yalufluß in großer Menge produziert wird. 8r Pitzewo ist ein guter Hafenplatz an der Küste des Gelben Takushan, p G 1 Verschiffungsplatz für die am Palu und seinen Nebenflüssen produzierten, Antung und Dalny in der letzten Zeit hat der Handelsverkehr hier nachgelassen. 3 j durch seine Marmorbrüche. Poolangtien ist eine Stadt, welche an der 1 dem japanischen Pachtgebiet und der Provinz Shinking liegt. Tatungkao, großer Handelsplatz für Holz, welches in den Changpeishan⸗Waldungen gefällt wird. J kommen einige zehntausend Menschen hier zusammen. Antung ist der wichtigste Handelsplatz am Yalufluß und wird Kiulienching kann zwar keine Stadt genannt werden, ist aber bekannt als Durchgangspunkt für den Verkehr mit Korea. Hwan Tien, etwa 5000 Einwohner, wichtige Militärstation in der Mandschurei. 8 Bingkao (Hafen von Niutschwang) ist der einzige geöffnete Hafen in der Mandschurei. Das Wasser im Hafen ist 5 10 Faden etwa 400 aufnehmen. Es ist das Zentrum für Fabrikation und Ver⸗ kauf von Bohnenkuchen und Bohnenöl, die wichtigsten Produkte der Haiching liegt in einer treidebau aller Art, hat lebhaften Liaoyang, wichtige Stadt, Knotenpunkt für den Verkehr mit dem eigentlichen China, Dalny, Mukden, Kirin große Fruchtbarkeit aus. 1I n Ming tun liegt auf dem Wege von Peking nach Mukden

fruchtbaren Gegend mit großem üih