1906 / 228 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Sep 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität

gering

mittel

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

höchster

niedrigster

höchster

1

niedrigster

höchster

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen

Durchschnitts. Marfitahe

preis für 1 Doppel⸗ zentner

Verkaufs⸗

v11““ Grünberg i. Schl. Glogau Neustadt O.⸗S. Hannover. 1I1ö11“

Hagen i. W.. Goch

13,50 15,20 14,50 15,20

15,00

* * ⸗* *

h1““ Schwabmünchen. Giengen a. Brenz Pfullendorf... Schwerin i. Mecklb. Saargemünd.

Allenstein Thorn . 8 Schneidemüh 8

14,00 15,20 14,60 15,40

15,50

14,50 14,7

15,40 14,80 15,60

15,50 14,90 16,00

14,90 15,75

13,60 13,80 14,30

Noch: Roggen

14,5

14,70

15,40 14,90 15,80

16,00 14,90 16,50

14,90 15,75

13,60 14,00 14,30

15,00 15,00 15,60 15,10 15,90 16,00 16 ,00 16,25 15,90 21,00 22,00

15,00

16,10

r st e. 15,20 14,30 14,60

15,50 15,00 15,60 15,20 16,00 16,40 16 50 16,25 15,90 21,00 22,00

15,40 16,10

15,20 14 60 14,60

11“

für das Deutsche Reich“,

9

Nr. 59 des „Zentralblatts herausgegeben vom Reichsamt des Innern, vom 21. September 1906, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vor⸗ nahme von Zivilstandsakten; Exequaturerteilungen. 2) Aus⸗ wanderungswesen: Bestellung eines Stellvertreters des Kolonisations⸗ unternehmers Dr. Herrmann Meyer in Leipzig für die Geschäfts⸗ führung seiner Zweigniederlassung in Hamburg. 3) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs s die Zeit vom 1. April 1906 bis Ende August 1906. 4) Justizwesen: Aenderungen des Verzeichnisses derjenigen Behörden (Kassen), an welche Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind. 5) Versicherungs⸗ wesen: Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Ver⸗ sicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde. 6) Polizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 7) Zoll⸗ und Steuerwesen: Druckfehlerberichtigung.

Verkehrsanstalten.

Zur Hamburger Tagung des Deutschen Vereins für internationales Seerecht (27. September).

Im April 1898 erließ eine Anzahl trefflicher Männer, an ihrer Spitze der Präsident des hanseatischen Oberlandesgerichts Dr. Fr. Sieve⸗ king in Hamburg, einen Aufruf zur Förderung der Bemühungen des im Jahre 1897 in Brüssel zusammengekretenen Comité Maritime Inter- national, das sich die Herbeiführung eines einheitlichen internationalen Seerechts zur Aufgabe gesetzt hat; und in dem dann gebildeten Deutschen Verein für internationales Seerecht haben sich seitdem Hunderte von Reedern und Assekuradeuren, Juristen und Exporteuren zu ernstem

8

entstandenen Forderungen angehören, und zwar aus sozialpolitischen Gründen zuerst die Heuerforderungen, sodann die öffentlichen Abgaben, hierauf die Lotsengelder und schließlich der Schlepplohn. In die dritte Gruppe sollen Hilfslohn, Reparatur⸗ und andere Kosten gereiht werden, die aufgewandt sind, um dem Schiffe die Vollendung der Reise zu ermöglichen, auch Havarie⸗Grosse⸗Beträge, weil alle diese Gelder im Interesse der anderen Gläubiger aufgewandt sind und ohne die Auf⸗ wendung die Vollendung der Reise unmöglich gewesen wäre. Erst hinter allen diesen Schiffsgläubigern sollen die Kollisions⸗ gläubiger stehen, weil der einzige Grund, ihnen ein Pfand⸗ recht zu gewähren, der ist, daß sie Schaden erlitten haben, während durch eine Kollision auch die anderen Gläubiger Schaden erlitten haben, diese anderen Glaäubiger aber obendrein frei⸗ willig Risiko eefen sind und dem Schiff Vorteil gebracht haben, was bei den Kollisionsgläubigern nicht der Fall ist; darum muß auch eine frühere Hilfeleistung einer späteren Kollision vorangehen. Alle anderen Bedingungen, die auf Verträgen beruhen, die der Reeder vor oder währenf der Reise abgeschlossen hat, sollen in letzter Linie stehen, da sich die Gläubiger ihre Rechte durch Ver⸗ einbarung sichern können. Eine Ausnahme müßte hier nur für Hilfe⸗ leistung und Bodmerei zugelassen werden; denn wenn sie auch von der⸗ selben Reise datieren, muß doch die spätere der früheren im Range ßen und ften diese Vorschläge die Richtsch

m großen und ganzen dürften diese Vorschläge die tschnur für das weitere Vorgehen bilden. In dem für die ö Tagung ausgearbeiteten Vorentwurf stehen an erster Stelle Gerichts⸗ kosten, Steuern, öffentliche Abgaben und Kosten für Bewachung und Sicherung des Schiffes, an zweiter Stelle die Heuer des Kapitäns und der Mannschaft seit der letzten Anheuerung, jedoch höchstens für einen Zeitraum von sechs Monaten, an dritter Stelle Hilfs⸗ und Bergelohn und an vierter Stelle Forderungen an ein anderes Schiff. Daß den

verneint worden.

vormittag in Berlin

Die italienische ordnung vom 19. d. verseucht erklärt.

„R.⸗Anz.“

Die Frage, ob das Bedürfnis oder auch nur die liegt, eine internationale Regelun rechte herbeizuführen, ist bisher

Die heute am 26. September Post aus Wien hat in Oderberg den reicht und ist infolgedessen hier nicht eingetroffen.

Ferner ist die heute nachmittag in Berlin fällige Post aus Frankreich infolge von Zugverspätung in Belgien und die englische Post infolge einer

8 Gesundheitswesen, T

früh in Berlin fällig Anschluß an Zug 12

fällig gewesene

Betriebsstörung ausgeblieben.

maßregeln. Italien.

b iüe hat durch seesanitätspolizeil . den Hafen von Adalia für

Die italienische Regierung hat durch seesanitäͤtspolizeil ordnung vom 20. d. betreffend Herkünfte

M. die Verordnung vom 2.

aus Djiddah, aufgehoben.

vom 9. Juni d. J., Nr. 134.)

Möglichkeit vor g der vertraglichen Pfand⸗ her schon von fast allen Interessenten Ebenso wie in Liverpool und Pari Hamburg die Ordnung dieser Materie als Sache des gesehen werden. Es würde nur erforderlich sein, da solcher Pfandrechte zu allgemeiner Kenntnis zu bringen und ei hierfür durch internationale Vereinbarung zu bestimmen.

s8 dürfte auch in Landesrechts an⸗ 8 Vorhandensein

nen Weg

gewesene nicht er⸗

heute

ierkrankheiten und Absperrungs⸗

iche Ver⸗ pest⸗

iche Ver⸗

Juni d. J.,

(Vergl.

16 00 16,50 13,50 16,20 16,20 16 60 16,80 19 00 17,50 18,60

15,80 16,00 13,00 15,70 15,20 16,00 16,40 16 00 17,00 18,20 17,40 16,92

15,60 15,50 12,60 15,50 15,20 16,00 16,30 15,00 16,50 18,00 17,00 16,92

15,80 16,10 13,10 15,80 15,70 16,60 16,70 18,00 17,00 18,40

““ IE“

Schaffen zusammengefunden. In diesen Tagen wird der Verein in Hamburg wieder tagen, um das Fazit aus den bisherigen Beratungen über zwei wichtige Gebiete des Seerechts zu ziehen, nämlich über die Beschränkung der Reederhaftung und über die Regelung des Schiffs⸗ pfandrechts. Die im Sommer 1905 in Liverpool geführten Verhand⸗ jungen des Comité Maritime und die diesjährigen Erörterungen der von seinem Bureau eingesetzten permanenten Spezialkommission haben in der Frage der Reederhaftung einen Entwurf zustande gebracht, dessen Grundlage und Einzelheiten die Zustimmung aller an den Pees öeeecrsgäen Reteneh, gefunben Hen. erhe nd 65 Vorschläge für die Gestaltung des spfandrechts noch der Begut⸗ 1 V der wichtigsten Vertreter der Schiffahrt, des Handels und der dS V s d seshe de Assekuranz unterliegen, bevor es zu Beschlußverhandlungen kommen brand heit Schaf epf 8 6 kann. Von der jetzigen Hamburger Tagung wird in dieser Hinsicht 8 e chafe pferde S.S ein kräftiger Förtscheitt erwartet. A Als größter Erfolg der bisherigen Arbeit in der Frage der Zahl der Gemeinden: Reederhaftung wird es angesehen, daß zur Grundlage eines Gesetz⸗ entwurfs das deutsche System der Beschränkung der Reederhaftung auf die der Seegefahr ausgesetzten Werte gemacht ist, und daß dem Reeder 14,20 gestattet wird, durch gabtung eines Aequivalents in Geld (160 für 15,00 . se 1 Bruttoregisterton) sich von dieser Haftung zu befreien, und zwar 17,80 b owohl von der Haftung für das Schiff wie für alles Zubehör und im 14,90 . V e auch für die Fracht (die in manchen Ländern, z. B. in Italien, 14,70 nicht zu den „Accessoires du navire“ zählt). In Hamburg wird noch 14,00 geprüft werden müssen, ob die vorgeschlagene Definition einer Reise 14,60 weckentsprechend ist, nämlich: „Le voyage sera réputé fini après 15,00 débarquement complet des marchandises et des passagers se 14,00 trouvant à bord au moment ou l'obligation est née.“ Es ist 18,00 angeregt worden, diese Definition zu erweitern, um sie in Einklang 15,90 mit § 757 des deutschen Handelsgesetzbuchs zu bringen. Danach be⸗ 88 innt die Reise mit Einnahme der ersten Ladung und endet mit 15,75 böschung des letzten Restes der Ladung oder nach Durchfahrung 1590 der ganzen bei der Ausrüstung für die Fahrt in Aussicht 17,10 genommenen Strecke. Man nehme den Fall einer zusammen⸗ 16,40 gesetzten Reise von A nach E über die Häfen B, C und D. Zwischen 15,80 und B ereignet sich eine Kollision. Wenn nun in jedem Hafen 1 Ladung gelöscht und neue Ladung eingenommen wird, aber die zur 16,00 Zeit des Unfalls an Bord befindliche Ladung vollständig in D ent⸗ 16,56 löscht wird, so würde nach den Beschlüssen des Comité Maritime die 1 Reise für den Kollisionsgläubiger in D beendet sein. Ihm würde 15,00 8 nicht mehr die Fracht der in D eingenommenen Ladung, die für E

Bergern Entgegenkommen gezeigt wird, rechtfertigt sich durch die Hinterindien.

großen Dienste, die sie der Schiffahrt leisten, und darf um so unbe- Durch Verordnung der Regierung in Singapore vom 21. August denklicher allgemein akzeptiert werden, als die Verträge der Berger d. J. ist der Hafen von Negapatam an der Ostküste Vorder⸗ regelmäßig die Klausel „No cure, no pay“ enthalten. indiens wegen Auftretens von Cholera für verseucht erklärt worden.

Braugerste

Neustadt O.⸗S. Hannever .. Zägen J iengen a. Brenz Ae Waldsee i. Wrttbg. Pfullendorf.. 16,00 16,50 Schwerin i. Mecklb. 15,00 16,00 17,00 Saargemünd .. 888 l16,75

Hafer. 15,20 15,10 14,20 14,80 17,30 14,50 14,30 13,50 14,60 15,00 13 80 16,50 15,60 17,50

15,75 15,50 17,10 16,40 15,80

15,60 EEEW“ 16,12 16,56

Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 19. September 1906. (Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Ausweisen.)

Bläschen⸗ Beschäl⸗ ausschlag

Wut⸗ krank⸗

Rotz Maul⸗

und

Pocken⸗

Schwene. Rotlauf Ge⸗

der fflügel⸗ (Smen * Schweine cholera

17,00 16,75

verseuchten

14,60 14,70 14,00 14,60 16,80 14,20 14 00 13,00 14,00 14,80 13,40 15,30 15,40 17,00 15,00

15,00

14,600 14,00 14,80 17,20 14,40 14,20 13,00 14 00 14,80 13,60 15,50 15,40 17,50 15,00

15,00 16,60 16,20

15,40

15,20

Allenst 1 Allenstein 15,40

5vbeeö Schneidemühl.

OE

Niederösterreich Oberösterreich Salzburg. Steiermark. EE ö“ Küstenland. ,, 8 Vorarlberg Böhmen.. Mähren.. Schlesien.. Galizien.. Bukowina .. Dalmatien

—22 0

alter Hafer

hcth . Scr. neuer reiburg i. 8 .

1

Grünberg i. Schl.

A“

Neustadt O.⸗S.

Hannover..

525

Hagen i. W.

ö““

““

1116“

8 1ö11“ 16,60 6““ 16,20 Schwabmünchen. Giengen a. Brenz. 15,20 Ehingen. 15,00

16,12

Waldsee i. Wrttbg. 181²½ 19 22 N1900

15,00 15,00 16,00 15,71 18.9.

e wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgete chnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. 1 daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

[882SEl 8b002lcUð.

[=SelSeeIIIIIIIen v11““ ͤ [=SIomEl l do!

EZEEEööö””

Stand der Tierseuchen in Ungarn am 12. September 1906. (Nach den wöchentlichen Ausweisen des Königlich ungarischen Ackerbauministeriums.)

Rotz⸗ Maul- und und

Haut⸗ Klauen⸗

wurm seuche

Milz⸗ brand

Bläschen⸗

Blattern ausschlag

Schwerin i. Mecklb.ü 1 Saargemünd... 8

bestimmt ist, haften. Das deutsche Recht will die Reise aber erst in beendet wissen und läßt die Fracht der ganzen Reise dem Gläubiger haften. Die deutsche Definition greift also wesentlich weiter. Unangefochten dürfte der wichtige Grundsatz bleiben, daß der Reeder nur einmal haften kann, und zwar mit dem Werte seines Schiffs am Ende der Reise. Würde dieser Grundsatz umgestoßen werden. so bedeutete dies die Vernichtung zahlloser schwacher Existenzen, die das Reedereigeschäft betreiben. Um wieder ein Beispiel anzuführen, stelle man sich vor, daß ein Schiff im Werte von 400 000 auf einer Reise von Hamburg über Lissabon und Malta nach Konstan⸗ tinopel durch eigenes, alleiniges Verschulden sowohl vor Lissabon als auch vor Malta mit einem anderen Schiff zusammenstößt und daher, um den Arrest zu vermeiden, sowohl in Lissabon als auch in Malta eine Kaution von je 400 000 stellen muß. Es wäre eine ungebühr⸗ Naßpreß⸗ Naßpreß liche Härte, wenn diese Kautionen uneingeschränkt zur Verfügung der 8 ft reß⸗ Kollisionsgläubiger bleiben müßten, unbeeinflußt von späteren Ereianissen b ö““ M hei der Reise, also z. B. auch dann, wenn das Schiff nach seiner Abreise t t t t t t t t

9 - arh frei, Oberbergamtsbezirk Breslau.. 3105 769 118 677 185 487 32 846 23 120 210 15456 1385 125 246 887 seine beschränkte Haftung den Gläubiger auf Schiff und Fracht zu ver⸗ . fha g 82 849 3 88 18 vr. 8 5 8 888 23 8 e- 88 88s 4 g5 8 ni er. Ir seftetem Falle waede das ier betrachtet; Schiff in isabon Dortmund . .. 6 782 8957 —,“1 350 540, 240 890 51032 753 10179 258 1775 898 nitdrrest, beleg: und in Wege der. Zmangsvolstreckung vertauft v 1410 7338. 787 726—181 071— 212 673 10 415 800, 6307 619 1422 615, 1653 461 7528 77 1'825

werden. Dann hat die Reise in Lissabon ihr Ende erreicht. Wenn 42 1 ——’ 1 der Reeder dies aber nicht als in seinem Interesse liegend erachtet Preußen. .. 11 382 7952 25 1 170 312] 85 202 924 30 996 647*)13 190 2260 8496 314 so verzichtet er dadurch selbst auf die Geltendmachung seiner beschränkten 54 160 299 447 617 1 675

Haftung und kann sich nach dem Rechtssatz „Volenti non fit iniuria“ 2 056 10 659 12 237 85 442 auch nicht auf Bestimmungen, wie sie im internationalen Seerecht ein⸗ . 55 248 429 155 fgafs geführt werden sollen, berufen; sie existieren für ihn vbaa BSFvayern.

Pfullendorf... V

101 15

Bemerkungen. Die verkaufte Men Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Handel und Gewerbe. h b (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

8 Kohlenproduktion im Deutschen Reich in den Monaten Januar bis August 1906. August

Chicago.

September Dezember. September

Neu YVork.

roter Winter⸗ Nr. 2, September

Lieferungsware d Dezember. Mai

Mais V8 September Buenos Aires. Durchschnittsware..

Paris. lieferbare Ware des laufe

Antwerpen.

Donau, mittel.. ““ 1.X“ Kansas Nr. II. B .“

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 17. bis 22. September 1906 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Woche

17./22. Sept. 1906

135,40 Januar bis August

183,78

132,87 10881 181,14 112,25 11866

77,84

Roggen Weizen

Weizen, Lieferungsware Briketts

und

Briketts Braun⸗ und

kohlen

Stein⸗

kohlen

Stein⸗ kohlen

Braun⸗

kohlen Koks

Koks 123,73 131,25 135,46 131,66 138,13 127,77

121,46 131,58 135,06 129,15 137,65 127,53

120,65 119,77 124,26 128,16

93,32

Weizen

Amsterdam.

55““ 108,46 St. Petersburger. . 139,80 1“ 137,09 amerikanischer Winter⸗ 144,12 amerikan. bunt.. 103,76 101,24 1— 11“ 192,20 Bemerkungen.

London. ; 162,50 1 Imp ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ 170,00 189 b: 1828 duktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den bance 122,50 127,84 126,29 an 196 Marktorten des Königreiches ermittelten Durchschnittspreise für 120,75 121,65 einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter 115,43 116,15 Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. engesehe 136,46 136,59 ;

158,88 Weizen, 1 8 175,42 Hafer, B 8 8 153,00 Mannheim.

Roggen, Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel. Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Hafer, badischer, württembergischer, mittel. Gerste badische, Pfälzer, mittel ee]; Wien.

Roggen, Pester Boden . Weizen, Theiß .

afer, ungarischer I..

erste, slovakischeae.. Mais, ungarischer..

Budapest. Mittelware..

Weizen Mais

32,57 122,05 137,09 78,40. 144,12

Im Vorjahre. München.. Bayreuth .. Zweibrücken.

87 117 74 314

889 009 853 294 1 775 917 1 271 791 375 075

111 464 106 593 234 004 163 870

47 604

Im Vorjahre.

Berginspektionsbezirk Zwickau I und II elsnitz i. E.. EEEbö111““];

EE1111““ Im Vorjahre

raunschweig... gigs achse

911

5 445 31 045 39 150 34 618 6 153 33 452

316 261 1 193 862 T502 1 377 696 285 329 1 97 957 20 542

1 387 222 871 330

engl. (Mark Lane).

rot englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)

FEZiverpool. russischer.. B bbb. 1 Manitoba . La Plata. Kurrachee.. ö“ Hafer, englischer, Pihfr 8 essa. Gerste, Futter⸗ - 2 JOdessa X“ Mais amerikan. bunt 110,20 109,49 1 La Plata... .. 94,15 9377

6 809 198 819 Z7 238 878

44 123 237 122

S52] 49 418

445 478 420 646

193 265 170 796

34 198 150 225

2 444 202 734 110 446

]

113,10 140,32 122,46 140,32 114,80

1 Bushel Weizen 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund engl 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen =

.Coburg⸗ udolstadt.

Sachsen⸗Meiningen, Gotha und Schwarzburg⸗ Seäachsen⸗Altenburg.. . M1141A446464“*“ E] 128B -he b ...... 4 732 608 1 747 562 1 324 803 90 892 206 Im Vorjahre.. . s11 024 649 4 260 665 1 458 185 1 125 591 78 383 052 Die Produktion in den übrigen deutschen Staaten ist wegen ihrer Geringfügigkeit nicht berücksichtigt. für das ganze Jahr ermittelt und veröffentlicht werden.

149,27 134,25 140,71 136,13 129,56 144,11 148,12 111,09 106,02 102,80

149,13 134,12 139,75 136,00 128,96 143,97 147,97 107,07 103,94 102,48

willig sich ihrer Anwendung begeben hat. Ist eire Kaution gestellt,

so darf sich selbstverständlich der Gläubiger aus ihr in vollem Um⸗

fange befriedigen, ohne daß andere Gläubiger Rechte an ihr haben b

und ohne daß die Kaution als Substitut des Schiffs den späteren .

Schickkalen des Schiffs unterworfen ist. Wenn andererseits der .

Zläubiger auf Arrest und Kaution verzichtet und das Schiff ruhig Sachsen...

seine Reise vollenden läßt, so nimmt die Reise eben am Bestimmungsort 1b

ihr Ende, und er muß sich mit dem zufrieden geben, was er am Be⸗ 2400, Mais = 2000 kg. stimmungsort noch vorfindet.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die In der Frage des Schiffspfandrechts wird es schwer halten,

aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsan 18 ermittelten die Fͤteresen der Reeder und der verschiedenen Gruppen von Gläu⸗ 1 025 wöchentlichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zu bigern in Einklang zu bringen. Die als Geldgeber der Reeder haupt⸗ 340 847 Grunde gelegt, und zwar 88 Wien und Budapest die Kurse auf Wien, üchlich in Betracht kommenden Banken haben nur ein Interesse daran, 142 631 für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und daß überhaupt eine feste, einheitliche Ordnung geschaffen wird, während Ses

55 844 19 889

103,54 121,44 114,38 105,02 101,41

Roggen,

Weizen,

Heffr⸗ . erste, Futter⸗

Mais,

175 193 1 366 706

35 256 267 13 233 376 9 517727 33 178 969 9 434 350 8 277 817. Sie wird am Jahresschluß

Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die 5 sie keinen besonderen Wert darauf legen, in welcher Reihenfolge die a St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse einzelnen Ansprüche rangieren. Sie wünschen nur ebenso, wie die auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der meisten anderen Gläubiger, im Interesse einer Erhaltung der Substanz Goldprämie. 1 e Pbendabselt⸗ daß an Fv. der dirselohr 8 65 Berlin, den 26. September 1906. 9 8* er Hilfeleistung gefördert werde, und daß gleich an die zweite 2 Kalsertiches Statistisches Amt. Stell de esre aus Kollision trete, wohl aus der Besorgnis heraus,

van der Borght, anderenfalls die Navigierung nachlässig geführt werden könnte,

eine Besorgnis, deren Berechtigung wenigstens für die deutschen Schiffe

en verschiedensten Gründen nicht anerkannt werden kann. Als

erscheint ein Vorschlag, der schon in Liverpool zur Debatte

82 Danach sollen drei Gruppen von Schiffsgläubigerrechten vor den

vertraglichen Pfandrechten bevorzugt werden, und zwar aus der Er⸗

wägung heraus, daß man beim vertraglichen Erwerb eines Pfandrechts

ch durch Vereinbarungen sichern kann was den Schiffsgläubigern

richt möglich ist und daß auch sonst der Reeder sein Schiff mit so

bielen Pfandrechten absichtlich zu beschweren in der Lage ist, daß die

Schiffsgläubiger das Nachsehen haben. Die erste Gruppe soll alle

Forderungen, die dem Schiff nach seiner Ankunft zugute gekommen sind,

lowie die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Bewachung und Erhaltung

es Schiffes enthalten. Der zweiten Gruppe sollen die vor der Ankunft

Odessa. * Rohgen, 71 bis 72 kg das hl.. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl

93,80

112,04 *) Mit Einschluß der Erzeugung derjenigen Kokereien, die nicht zu Bergwerken gehören.

Internationale Geflügelausstellung in Antwerpen.

In der Zeit vom 22. bis 25. Dezember d. J. wird im Vélo- drôme du Sud in Antwerpen die 4. internationale, vom Cercle Avi- cole Anversois veranstaltete Geflügelausstellung stattfinden.

Ein Programm und sonstige Veröffentlichungen des Komitees nd noch nicht erschienen und sollen erst um die Mitte des Monats ktober fertiggestellt worden. (Bericht des Kaiserlichen General⸗

konsulats in Antwerpen.)

Rußland.

Stempelung der von Geschäftsreisenden einge⸗ führten Gold, und Silberwaren. Auf die Gesuche von Ge⸗ schäftsreisenden, die Muster von Gold⸗ und Silberwaren ins Ausland zurückführen, tunlichst eine Beschädigung der Muster bei der Ver⸗ nichtung der Stempel zu vermeiden, hat der Verweser des Ministeriums für Handel und Industrie im Einvernehmen mit dem Finanzminister eingewilligt, daß bei den nach Rußland eingeführten Mustern von Gold⸗ und Silberwaren die Stempelung durch An⸗

.