burg, Nieden, in Langendreer, Kreis Lehnemann, in Bochum, geb. zur Nedden, in Paderborn, Posselt, in Schwelm,
Wittgenstein, geb. Freiin von hütte, Kreis Wittgenstein,
Belli, geb. Rotmann,
Wülfrath, Kreis
8
8
Trepte in Groß⸗Lichterfelde, Müller in Berlin,
—
Schultze in Berlin,
v“ “ 11““
der Freiin Mathi dem Fräulein Helene N der Frau Pfarrer Scheffer,
he von Lepel in Obernkirchen,
Neumann in Hanau,
geb. Scheffer, in Mar⸗ a
der Frau Sanitätsrat Lina Klostermann, geb. zur
Bochum, 88
der Frau Kaufmann Agnes Schulte⸗Oestrich, geb. a
der verwitweten Frau Landgerichtsrat Marie Krönig,
der Frau Fabrikant Auguste Sternenberg, geb.
der verwitweten Frau Hüttenbesitzer Freifrau Julie von Breidenbach, in Friedrichs⸗
Geheime Regierungsrat Marie in Tecklenburg, der Frau Bürgermeister Kirschbaum, geb. Picard, in
ettmann, Bankier Freifrau Florence von Oppen⸗ heim, geb. Houtgen, in Cöln, . dem Fraͤulein Betty Günther in Bonn, der Krankenschwester Elisabeth Rodzkat, z. Zt. in Prag,
dem Oberstabs⸗ und Regimentsarzt im Grenadierregiment Kronprinz (1. Ostpr.) Nr. 1 Dr. med. Otto Blau in Königs⸗ erg i. Pr., dem Landesbaurat dem Rechnungsrat dem Pfarrer an
der Frau Landrat,
der Frau
Fritz Tiburtius in Danzig,
Robert Liebow in Marienwerder, der Hauptkadettenanstalt Dr. Adolf der 2. Gardedivision C. Th.
dem Divisionspfarrer
dem Rechnungsratim Kriegsministerium Franz Morawski in Berlin, 8 dem Vorschlosser Emil Krell in Charlottenburg, dem Polizeisekretär Richard Cramer in Berlin. dem Geheimen Regierungsrat a. D. Richard Marschall on Bieberstein in Berlin, dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Dr. jur. Heinrich Tull in Berlin, 8 dem Tischlergesellen Eduard Klischat in Berlin, 1 dem Telegraphenmechaniker Theodor Hermann in Berlin, dem praktischen Arzt, Stabsarzt der Reserve Dr. Max dem Sekretär beim Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz Paul Gloede in Karlshorst, dem Stabs⸗ und Bataillonsarzt im 2. Garderegiment z. F. Dr. Bernhard Tobold in Berlin, dem städtischen Turnlehrer Walter Salzmann in
Frankfurt a. O., 8 dem Oberstleutnant z. D., Amtsvorsteher Rudolf von Walbaum⸗Traubitz in Finkenwalde, dem Glasermeister Wilhelm Wollburg in Stettin, dem praktischen Arzt Dr. Schnurpfeil in Leobschütz, dem praktischen Arzt Dr. Paul Perdelwitz in Reichen⸗ bach i. Schl., dem praktischen Arzt Dr. Paul Königsfeld in Gleiwitz, dem Steuersekretär Paul Froemert in Groß⸗Strehlitz, dem Superintendenten Rudolf Palfner in Landeck, Kreis Habelschwerdt, dem Buchhalter Paul Fechner in Breslau, dem Kassendiener Heinrich Hubert in Magdeburg, dem Oberbürgermeister Johannes Wadehn Weißenfels, 1 1 dem Fabrikaufseher August Nordmann in Ammern, Landkreis Mühlhausen i. Th., 1 dem Regierungssekretär Wilhelm Wimmel in Cassel, dem Lehrer am Realgymnasium Karl Erdmann in Cassel, dem Sattlermeister Adolf Wehrbein in Cassel, dem praktischen Arzt Dr. med. Karl Bardorff in Frankfurt a. M., dem praktischen Arzt, Geheimen Sanitätsrat Dr. med. Jakob Bockenheimer in Frankfurt a. M, dem Kaufmann Adolf Gregor Speyer in Frankfurt
in
M.,
dem Direktor der Frankfurter Sparkasse Philipp Weydt in Frankfurt a. M., “
dem Regierungsrat Heimard Cludius in Münster,
dem Tischlermeister Carl Schnadhorst in Minden, dem Stabsarzt im Infanterieregiment Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57 Dr. Curt Ehrlich in Wesel,
dem Divisionspfarrer Wilhelm Wiehe in Cöln a. Rh.,
dem Privatdozenten und Ersten Assistenzarzt an der chirur⸗ gischen Universitätsklinik Dr. Viktor Schmieden in Bonn,
dem Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. med. Wilhelm Rusak in Cöln,
dem Prokuristen Adam Hoefels in Viersen, Kreis Gladbach,
dem Oberpräsidialrat Max Wallraf in Koblenz,
dem Anstreichermeister Johann Martin Soiron in
Aachen, . 1 dem Kreissekretär Theodor Mosterts in Cleve,
der verwitweten Frau Rentier Marie Mußbeck, geb. Sues, in Füssen,
der Frau Landgerichtspräsident Thekla Hagen, geb. Hauschild, in Leipzig, 1
der verwitweten Frau Oberbürgermeister Natalie von Rümelin in Stuttgart,
dem Fräulein Ida Scipio in Mannheim,
der Schwester Josepha Hiller in Karlsruhe,
der Schwester Magdalena Joerger in Marzell bei Kandern,
der Frau
Parchim, Frau Geheime Medizinalrat Margarethe Wagen⸗
Amtsgerichtsrat Magda Grohmann in
der mann in Jena,
dem Fräulein Marie Eisfeld in Coswig, Kreis Zerbst, der Gräfin Eva von Pfeil und Klein Ellgut in
Dessau, der Frau Staatsminister von Helldorff, elldorff, in Drackendorf, der Frau Ministerialrat burg i. E., der Frau
Beemelmans
(Oberbayern),
Miltitz in Dresden,
Berneck in Dresden,
Werner in Chemnitz,
Stuttgart, (Tech), burg i. B.,
Kunow in Mainz,
Hoheit des Großherzogs von in Darmstadt, 3
Regierungsrat
Lübeck,
geb. von in Straß⸗
Polizeipräsident Dieckhoff in Mülhausen i. E.,
dem Bezirksarzt a. D. Dr. Heinrich Engert in Dachau
dem Kaufmann Christian Kießling in Dillingen .d. Schwab, 1
dem Major a. D. Ludwig Kery in München,
dem Hauptmann a. D. Adam Müller in Neuburg . d. Schwab,
dem Generalmajor z. D. Karl Freiherrn von Friesen⸗
dem Generalleutnant z. D. Karl Georg Müller von Wilhelm Hering in Chemnitz,
Krauß in Leisnig, Friedrich Wilhelm
dem Dr. med. Fritz dem Briefträger Hermann dem Strumpfformermeister
dem Maschinisten Gustav Winkler in Dresden, dem Generalleutnant z. D. Eugen von Greiff in
dem Oberstleutnant z. D. Emil Ritter in Stuttgart, dem Schuhmachermeister Friedrich Welk in Oehringen, dem Oberamtmann Wilhelm Gauger in Kirchheim
Limberger in Karlsruhe, Dörr in Karlsruhe, Albert Muth in Frei⸗
Dr. Otto
dem Generalmajor z. D. Karl dem Kanzleiassistenten Jakob dem Geheimen Regierungsrat und Garnisonarzt
dem Generaloberarzt
dem praktischen Arzt und Leibarzt Seiner Königlichen Hessen Dr. Friedrich Happel
Hermann Kratz in Darmstadt,
dem Regierungsrat Dr. r Hofdepotverwalter Hermann
dem Großherzoglichen Marotz in Schwerin, 8 b dem Arbeiter Heinrich Hübbe in Teterow, dem Gerichtsaktuar Robert Koltzer in Weida, dem Großherzoglich sächsischen Bezirksdirektor, Geheimen Friedrich Trautvetter in Eisenach, 8 dem Oberregierungsrat Scheer in Oldenburg, dem Oberlazarettinspektor a. D. Röseler in Oldenburg, dem Spezialarzt für Chirurgie Dr. med. Karl Strauch in Braunschweig, 9 — dem Waisenhausverwalter a. D. Karl Bosse in Wolfen⸗ büttel,
11“
Physikus Dr. Arthur Werner in Schalkau, Amtsgerichtskopisten Friedrich B ühner in Themar, Konsistorialrat Rudolf Engel in Detmold, Heilgehilfen Rudolf Holle in Arnstadt,
Tischler August Burkhardt in Rudolstadt,
praktischen Arzt Dr. Bernhard Carl Hermann
Weiß in Hamburg, “ dem Tapezier und Dekorateur Friedrich Behnke in Hamburg,
dem Amtsphysikus Dr.
Berkhan in Bergedorf, .“ “ dem Händler Leberecht Thomsen in Krempelsdorf bei
Maler Diedrich Bredehorst in Bremen, Hausmeister Johann Tietjen in Bremen, Apotheker Kamm zu Altkirch O.⸗Els., praktischen Arzt Dr. Blind zu Straßburg i. Els., praktischen Arzt Dr. Luxemburger zu Schiltigheim, Schuhmachermeister Galleron zu Bolchen.
Georg Julius Hermann
dem dem
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
reffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrat.
Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist von Seiner Majestät dem Kaiser, König von Preußen, der Präsident des Reichsmilitärgerichts, General der Infanterie Linde zum Bevollmächtigten zum Bundesrat ernannt worden. Berlin, den 20. Oktober 1906.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowsky.
be
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Geheimen Oberregierungsrat und vor⸗ tragenden Rat im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Paul Schuster in Berlin zum Direktor des Kon⸗ sistoriums der Prov inz Schlesien unter Verleihung des Charakters als Konsist orialpräsident und unter Belassung des Ranges der Räte zweiter Klasse, den Pfarrer Heldmann in Obernburg zum Dekan des Dekanats Vöhl, im Konsistorialbezirk Cassel und
ordentlichen Professor in de Friedrich Wilhelms⸗Universität
der Universität zu Göttingen, Geheimen
mit dem Range der Räte zweiter Klasse zu verleihen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der bei der Ansiedlungskommission
Regierungsrat W nannten Kommission angestellt worden.
Tagesor dnung
ie am Montag, Uhr, in Berlin hnhofs stattfindende
in Berlin.
den bisherigen etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule zu Charlottenburg Dr. Heinrich Rubens zum in der philosophischen Fakultät der zu Berlin zu ernennen sowie dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät Regierungsrat Dr. Wilhelm Lexis den Charakter als Geheimer Oberregierungsrat
im Personenzugfahrplan über die für den Sommer 1907 in Aussicht genommenen Aenderungen
des Personenzugfahrplans. und Zechenkoks und der einzelnen Gasanstalten unter sich.
vom 14. Juli 1893 (G.⸗S.
z
1906 einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1905 für die in Preußen gelegene Strecke Ebelebener Eis
festgestellt worden ist.
in Posen beschäftigte Wäger ist als etatsmäßiger Rat bei der ge⸗
den 10. Dezember 1906, Vormittags im Sitzungssaal des Potsdamer 27. (ordentliche) Sitzung des die Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektionen rlin und Stettin eingesetzten Bezirkseisenbahnrats
1) Mitteilungen der Königlichen Eisenbahndirektionen über die seit der 26. Sitzung des Bezirkseisenbahnrats im Personen⸗, Tier⸗ und
2) Mitteilungen der Königlichen Eisenbahndireltionen über de eingetretenen wichtigeren Aenderungen sowie
3) Beseitigung der unterschiedlichen Tarifbehandlung von Gas⸗ den 16. Oktober 1906. Königliche Eisenbahnd 8
Koch.
Berlin,
Bekanntmachung. Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengesetzes S. S. 152) entsprechend, wird seh ur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahre
der Mühlhausen⸗
enbahn auf 14 148 ℳ 38 2
Erfurt, den 18. Oktober 1906. 1 Der 11u6““]
Fuhrmann.
Zekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1905/06 bei der Dahme⸗Uckroer Eisenbahn auf 31 500 ℳ festgesetzt worden ist. Halle a. Saale, den 19. Oktober 1906. 8 Deer Königliche 11.“
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Peter Josef Leonardy aus Groß⸗ Moyeuvre ist von uns heute die Befugnis zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den “ des preußischen Staats erteilt worden. Cllausthal, den 19. Oktober 1906. Königliches Oberbergamt. von Detten.
Abgereist: Seine Erzellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats, Wirkliche Geheime Rat Voigts, nach Breslau. Angekommen:
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Richter, vom Urlaub.
8
-
Deutsches Reich. Preunßen. Berlin, 22. Oktober.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Glück wünsche der Königlichen Familie und des engeren Hofes ze Allerhöchstihrem Geburtstage entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben
Allergnädigst geruht, den nachbenannten Damen das Frauen⸗ Verdienstkreuz am weißen Bande zu verleihen und zwar das goldene Frauen⸗Verdienstkreuz: Ihrer Durchlaucht der Fürstin Karl zu Solms⸗Hohensolms⸗Lich in Lich, das silberne Frauenverdienstkreuz⸗. der Frau Ida Lücke, geb. Deneke, in Magdeburg, der Frau Sanitätsrat Bertha Franz, geb. Balde, in Herzberg (Elster), der Frau Konsul Ma ria Hoesch, geb. Günther, in Dortmund, der Frau Rittergutsbesitzer Martha von Zelewski, geb. von Denzin in Lauenburg und der Frau Oberverwaltungsgerichtsrat Frowein in Berlin.
1“
Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad Prinz von Ratibor und Corvey ist vom Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen
Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, Wirkliche Geheime rregierungsrat Gruner ist vom Urlaub zurückgekehrt.
v v“ 8 v 8
Potsdam, 22. Oktober. Seine Majestät der Kaiset und König ist gestern morgen, „W. T. B.“ zufolge, nn Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Auguft Wilhelm von Lieser auf der Wildparkstation eingetroffen und von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Adalbert, Oskar und Joachim sowie der Prinzessa⸗ Viktoria Luise empfangen worden. Etwas später trafer Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten N. Kronprinz und die Kronprinzessin von Bad Kreuth. über München hier ein. Württemberg. 18 der Abgeordneten hat gester, der Eingabe des württembergischen betreffend die fakultative dcf⸗ lassung der Simultanschulen, einen Antrag auf See sichtigung dieser Petition mit 41 gegen 16 Stimmen a 9 lehnt und einen Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung
Die Kammer d „W. T. B.“ zufolge, bei Volksschullehrervereins,
der Frau Bürgermeister Hein in St. Avold,
gebenen Tarife.
Güterverkehr eingetretenen wichtigeren Aenderungen und neu ausge⸗
über diese Petition mit 41 gegen 16 Stimmen angenommen.
8— 1114““ 1“ “ 8 Der Bericht der staatsrechtlichen Kommission des Landtags liegt nunmehr im Wortlaut vor. Nachdem zu⸗ nächst die ganze Vorlage der wegen der Neuwahl eines Regenten in dem Bericht rekapituliert worden, heißt es, „W. T. B.“ zufolge, dann weiter:
Die staatsrechtliche Kommission hatte bei Einbringung ihrer Resolution vom 25. September die Tatsache, auf die sich der Bundes⸗ ratsbeschluß vom 2. Juli 1885 stützt, als fortbestehend erachtet. Sie hatte durch ihren Referenten erklären lassen, daß einer Uebernahme der Regierung des Herzogtums durch den Herzog von Cumberland oder einen seiner Söhne der Verzicht auf die Ansprüche auf Hannover vorhergehen müsse; und sie war von der Ansicht ausgegangen, daß der Reichskanzler in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bundes⸗ rats das geeignete Organ sei, um das zweite Hindernis, die gegensätzliche Stellung des Herzogs von Cumberland zum Bundesstaate zu beseitigen. Diese auch von der Landesver⸗ sammlung geteilte Annahme der staatsrechtlichen Kommission ist, wie sie zu ihrem lebhaften Bedauern anerkennen muß, eine irrige gewesen. Der Reichskanzler lehnte die erbetene Vermittelung ab, weil eine Regierungsübernahme des Herzogs von Cumberland nicht möglich sei, und erachtete diese Regierungsübernahme für unmöglich, weil der Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1885 sie ausschließt. Diese Deduktion ist nicht schlüssig. Gerade weil die Regierungs⸗ üͤbernabme des Herzogs von Cumberland infolge des Bundesrats⸗ beschlusses zur Zeit nicht möglich und daher das Land außerstande ist, seine Regierungsverhältnisse endgültig zu regeln, war der Reichs⸗ kanzler ersucht worden, zu vermitteln. Daß der Bundesratsbeschluß, wenn eine Vermittelung Erfolg gehabt hätte, unschwer zu beseitigen gewesen wäre, bedarf keiner näheren Begründung. Die Ablehnung muß aber auch durch den kühlen Ton, in dem das Antwortschreiben abgefaßt ist, verstimmend wirken, und sie hat tatsächlich diesen un⸗ liebsamen Erfolg leider auch gehabt. Die staatsrechtliche Kommission kann sich der Auffassung nicht verschließen, daß der Reichskanzler bei seiner Entschließung, wenn auch nicht ausschließlich, so doch wesentlich durch seine Stellung als preußischer Minister der auswärtigen Angelegenheiten beeinflußt ist, und daß die augenblickliche unersprießliche Lage, in die unser Land ohne eigenes Verschulden ge⸗ raten ist, bei den Erwägungen des Reichskanzlers nicht in dem Maße berücksichtigt ist, wie es bei der reichstreuen Gesinnung, die den bei weitem größeren Teil der Landeseinwohner beseelt, billiger⸗ weise erwartet werden durfte. Und wenn der Reichs⸗ kanzler am Schluß seines Schreibens vom 3. Oktober unter Hinweis auf diese Gesinnung die Zuversicht ausspricht, das Herzogliche Staatsministerium werde bei der ihm jetzt obliegenden Regelung der Verhältnisse im Herzogtum Braunschweig die allgemeinen Reichsinteressen im Auge behalten, so darf darauf hingewiesen werden, daß das Reich nichts anderes ist, als ein auf Grund von Bündnis⸗ verträgen aufgebautes, aus der Gesamtheit der Einzelstaaten be⸗ stehendes Staatsgebilde, daß somit das Wohl des Reiches bedingt wird durch das Wohl der einzelnen Bundesstaaten, daß folgeweise der Reichsgedanke leiden muß, wenn der Einzelstaat beim Reiche nicht das Entgegenkommen und die Förderung findet, die er zur ge⸗ deihlichen Gestaltung seiner inneren Verhältnisse bedarf. Die staats⸗ rechtliche Kommission vermißt dieses Entgegenkommen, insbesondere im Hinblick auf die Stellung, welche der Reichskanzler gegenüber der Anfrage des Staatsministeriums eingenommen hat, ob die Tatsache, sich der Bundesratsbeschluß vom Jahre 18835 stützt, noch fort⸗ estände.
Die Kommission führt dann aus, daß die Erfüllung des Wunsches des Staatsministeriums nicht hätte abgelehnt werden dürfen mit der Erklärung, daß der Bundesratsbeschluß maß⸗ gebend sein müsse, solange er nicht aufgehoben oder abgeändert sei. Nicht der Reichskanzler, sondern der Bundesrat, der den Beschluß gefaßt habe, sei zuständig, die Frage zu beantworten, und man hätte eine ent⸗ sprechende Erklärung dieser Körperschaft erwirken müssen. Daß der Reichskanzler eine Aufhebung des Beschlusses von 1885 herbeiführen solle, sei ihm von keiner Seite zugemutet worden. Die Kommission halte es aber jetzt für zwecklos, noch einmal an den Bundesrat zu gehen, nachdem dieser bereits die vom Regentschaftsrat ernannten Bundesratsbevollmächtigten als legitimiert erklärt und damit anerkannt habe, daß der be⸗ rechtigte Thronfolger an der Uebernahme der Regierung im Heczogtum behindert sei. Andererseits zwängen die inzwischen ein⸗ G Tatsachen und der Schriftwechsel zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog von Cumberland zu dem unabweislichen Schlusse, daß einerseits die gedachten Gegensätze noch immer bestehen und selbst der willigste Reichskanzler zu ihrer Beseitigung schwerlich imstande sein dürfte und daß andererseits Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumberland nicht gewillt sei, seine Ansprüche auf Hannover aufzugeben. Wäre hierzu Geneigtheit vorhanden, so hätte nichts 8s gelegen, als dies in dem Schreiben an Seine Majestät den Kaiser anzudeuten. Der Bericht führt weiter aus:
Die staatsrechtliche Kommission hält es nach wie vor für völlig aus⸗ geschlossen, daß ein Mitglied des Herzogsbauses den braunschweigischen Thron besteigt, solange nicht der Verzicht auf Hannover erfolgt ist, 89 sie haͤlt es für geboten, daß ein solcher Verzicht von allen Agnaten 5 Herzoglichen Hauses unzweideutig und ohne jeden Vorbehalt er⸗ S wird. Erst wenn diese Ansprüche endgültig aufgegeben werden, dürfte an eine Ausübung der dem Herzoglichen Hause in ezug auf den braunschweigischen Thron zustehenden Rechte gedacht werden. Die Kommission hat auch erwogen, ob nicht, nachdem der Reichskanzler die Vermittlerrolle abgelehnt habe, eine ndae Stelle anzugehen sei. Die Kommission hält diesen Versuch c zwecklos, weil leider die mehrgedachfen Gegensätze durch das Schreiben des Herzogs von Cumberland an das Staatsministerium ag. 9. Oktober noch verschärft worden seien. Die Kommission kann zuch der Auffassung, der Herzog von Cumberland habe durch das Schreiben vom 2. Oktober an den Kaiser das weitestgehende Ent⸗ Pgenkommen bewiesen, nicht beipflichten. Auf Grund der vorstehenden .ens en und in Berücksichtigung des Umstandes, daß, wie aus reiben des preußischen Ministers der auswärtigen nane egenheiten ersichtlich, auch die preußische Regierung zur Zeit sete in der Lage zu sein erklärt, den mehrgedachten Ausgleich ihrer⸗ Sch anzubahnen, gelange die staatsre htliche Kommission zu dem Fehfusfe, daß der vom Landtag in der besten Absicht unternommene Fig. im Rahmen der landesgesetzlichen Vorschriften die Thron⸗ ju regeln, gescheitert ist. Zu demselben Ergebnis sei die infh erungsvorlage gelangt. Ein längeres Abwarten würde nun 4 ern nicht unbedenklich sein, als schon jetzt bei Er⸗ wischen der höchst unliebsame Gegensätze “ verschiedenen Bevölkerungsklassen des Landes hervor⸗ nca en sind. Aber die Kommission hält es doch für zulässig, daß och einmal ein Versuch, die mehrgedachten Gegensätze zu beseitigen,
ur mernommen werde, und zwar dadurch, daß nunmehr der Landtag
zusdrücklich Stellung nehme zu dem Ans 1 pruch des Herzogs von Arüicerkand auf Hannover. Der Verzicht auf Hannover ist nach der eser c. der Kommission die Grundlage, auf der allein die im Inter⸗ ner es Landes dringend wünschenswerte Verständigung erhofft asofhekann. Würde er ausgesprochen, und zwar derart, daß ein 5- Uler und vorbehaltloser Friede geschlossen werden würde allen Agnaten des Herzoglichen Hauses, so müßte sich
nach Ansicht der Kommission ein Ausgleich der sonstigen zwischen der
tone Preußen und dem Herzog von Cumberland bestehenden Gegen⸗
bei beiderseitig s w
8 d gem Entgegenkommen unschwer erzielen lassen,
Bangftens würde ein solcher Verzicht die Folge haben, daß der rat nicht umhin könnte, von neuem zu der braunschweigischen
Thronfolgefrage Stellung zu nehmen. Die Frage, ob der Verzicht auf Hannover angängig sei, ist schon seit langer “ örtert und ohne Zweifel auch vom Herzog ernst und ein⸗ gehend erwogen worden, sodaß man den endgültigen Ent⸗ schluß binnen kurzer Frist werde erwarten können. Es erscheint daher unbedenklich, bis zum Ablauf einer solchen Frist von der Vorbereitung der Wahl eines Regenten Abstand zu nehmen. Würde auch dieser Versuch ohne Erfolg bleiben, so könnte der Landes⸗ versammlung wenigstens das Anerkenntnis nicht versagt werden, daß sie einen Ausgleich zwischen der Krone Preußens und dem Herzog von Cumsberland unter rückhaltloser Anerkennung der Rechte des Herzog⸗ lichen Hauses, aber auch unter Wahrung der Interessen des Reichs redlich angestrebt habe.
Der Bericht schließt mit dem bereits an die Landesversammlung.
Deutsche Kolonien.
Der Reichskanzler hat auf Grund des § 3 der Kaiser⸗ lichen Verordnung von 1899, betreffend die Vereinigung von Wohnplätzen in den Schutzgebieten zu kommunalen Ver⸗ bänden, in Ergänzung der Verordnung vom 29. März 1901 über die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch⸗ Ostafrika unterm 17. September 1906 eine Verordnung, betreffend die finanziellen Obliegenheiten der kom⸗ munalen Verbände in Deutsch⸗Ostafrika, erlassen, die öö -ö § 1. Die kommunalen Verbände in Deutsch⸗Ostafrika haben unbeschadet der ihnen durch Gesetze oder andere ö auf⸗ erlegten weitergehenden Verpflichtungen, aus den ihnen zufließenden Einnahmen diejenigen Ausgaben zu bestreiten, welche innerhalb ihres Bezirks für nachstehende Zwecke erforderlich werden: 1) Bau und Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege, Brücken, Fähren ein⸗ schließlich der an diesen Straßen belegenen Brunnen und Rasthausanlagen, jedoch mit Ausnahme der in § 2 ge⸗ nannten Hauptstraßen; 2) Einrichtung und Unterhaltung der Kommunalschulen mit Ausnahme der Besoldung des weißen Schulaufsichts⸗ und Lehrpersonals; 3) Einrichtung und Unterhaltung von Markthallen und Schlachthäusern; 4) Herstellung und Unter⸗ haltung von Einrichtungen für Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung und Müllabfuhr; 5) Fürsorge für die eingesessene farbige Bevölkerung, insbesondere für Arme, Aussätzige und Geisteskranke, soweit deren Pflege nicht von Dorfschaften und ähnlichen Verbänden wahrgenommen wird oder eine Fürsorge im größeren Maßstabe seitens des Gouverne⸗ ments für erforderlich erachtet wird; 6) Anlegung und Unterhaltung von öffentlichen Friedhöfen; 7) Förderung der Landwirtschaft und Viehzucht — insbesondere der Eingeborenen —, soweit es sich nicht um Maßregeln von einer über die Interessen eines Bezirks hinausgehenden Bedeutung handelt. — § 2. Zu dem Bau und der Unterhaltung von Hauptstraßen, die vom Gouverneur als solche be⸗ zeichnet und aus fiskalischen Mitteln gebaut und unterhalten werden, können die kommunalen Verbände durch das Gouvernement nach An⸗ hörung der Bezirksräte zu Beiträgen herangezogen werden. Jedoch dürfen die in den Wirtschaftsplänen der kommunalen Verbände zum Bau und zur Unterhaltung von Landstraßen und Brücken ausge⸗ worfenen Beträge für das betreffende Rechnungsjahr hierfür ohne ihre Zustimmung nur bis höchstens zur Hälfte in Anspruch genommen werden. — § 3. Die kommunalen Verbände haben außerdem aus den ihnen zufließenden Einnahmen zu bestreiten: 1) die Ausgaben für die Annahme und Bezahlung des für die Kommunalverwaltung er⸗ forderlichen Personals sowie für die Beschaffung und Unterhaltung der nötigen Diensträume, Einrichtungs⸗ und Verbrauchsgegenstände; 2) die besonderen Kosten der Einziehung der von den Einwohnern ihrer Bezirke zu erhebenden Steuern, einschließlich der Staats⸗ steuern, soweit die Einziehung der letzteren den kommunalen Verbänden seitens des Gouvernements übertragen ist; 3) die Kosten der Bezirks⸗ reisen der Bezirksamtleute und ihrer Beauftragten und die Be⸗ schaffung der dazu erforderlichen Reittiere und Reiseausrüstungen nach den vom Gouvernement zu erlassenden Bestimmungen. — § 4. Dienste geringeren Umfangs und vorübergehender Natur leisten sich der Landes⸗ fiskus und die kommunalen 2 erbände gegenseitig unentgeltlich. — § 5. Die Verpflichtung Dritter zur Leistung der vorstehend bezeich⸗ neten Aufgaben oder zu Beiträgen zu denselben wird durch diese Ver⸗ ordnung nicht berührt. Ebenso wird durch die in § 1 Ziffer 5 ge⸗ troffene Bestimmung ein Anspruch auf Unterstützung nicht begründet. Durch eine Verfügung der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, betreffend die Schürffeldgebühr, die ö sowie die Förderungsabgabe in Deutsch⸗ stafrika, vom 7. September d. J. sind auf Grund der §§ 95, Absatz 2 Ziffer 5, und 96 der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und Südseeschutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch⸗Südwestafrika vom 27. Februar 1906 die in § 27 dieser Bergverordnung vorgesehene Schürffeldgebühr, die in § 63 a. a. O. vorgesehene Feldessteuer und die in § 64 a. a. O. vorgesehene Förderungsabgabe für die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis zum 30. September 1908 für das Schutz⸗ Feöet von Deutsch⸗Ostafrika auf die Hälfte herabgesetzt worden.
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch⸗Südwest⸗ afrika hat am 8. August bekannt gegeben, daß die am 238. März verfügte Einziehung des gesamten beweg⸗ lichen und unbeweglichen Stammesvermögens aller
ereros nördlich des Wendekreises des Steinbocks sowie der
wartbooi⸗Hottentotten von Franzfontein und der
opnaar⸗Hottentotten von Zeßfontein mit Ablauf des 7. August d. J. unanfechtbar geworden ist. 1
„W. T. B.“ zufolge wird aus Windhuk in Deutsch⸗Süd⸗ westafrika berichtet:
Reiter Gustav Wildner, geboren am 11. Dezember 1881 zu Primkenau, früher im Lehrregiment der Feldartillerieschießschule, ist E.“ in der Krankensammelstelle zu Uhabis an Typhus gestorben.
Oesterreich⸗Ungarn.
MNiach einer Meldung des Wiener „Telegraphen⸗Korre⸗ spondenz⸗Bureaus“ hat der Minister des Aeußern Graf Goluchowski dem Kaiser sein Portefeuille zur Ver⸗ fügung gestellt. Der Kaiser hat die Demission im Prinzip angenommen.
Großbritannien und Irland.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Sir Edward Grey und der französische Botschafter Cambon haben, wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, endgültig die Konvention, nach der das am 27. Februar 1906 abgeschlossene Ueberein⸗ kommen, betreffend die Neuen Hebriden, genehmigt wird, unterzeichnet.
Frankreich.
Der Präsident Fallières hat Clemenceau die Bil⸗ dung des Kabinetts übertragen; dieser hat, wie das „W. T. B.“ meldet, den Auftrag angenommen.
In einer gestern zwischen Sarrien und Clemenceau
stattgehabten Unterredung sprach sich ersterer, der „Agence
Havas“ zufolge, dahin aus, daß eine Umgestaltung des Ministeriums nicht notwendig sei, die Ersetzung des Justiz⸗
ministers würde genügen. Demgegenüber.erklärte Clemenceau, er würde aus politischen Rucksichten wahrscheinlich zu einer weitergehenden Umbildung des Ministeriums gezwungen sein. Unter den politischen Persönlichkeiten mit denen Clemenceau Besprechungen hatte, befand sich auch der General Picquart; doch erklärte Clemenceau, er habe von Picquart nur Auskunft über gewisse Fragen erbeten, überhaupt noch niemandem ein Angebot gemacht. 8
1u“ Spanien. 8
der Ministerrat hat am Freitag endgültig den Wortlaut des Entwurfs des Vereinsgesetzes Iö der einer weitgreifenden Umwandlung unterzogen worden ist. Die Schwierigkeit bestand, „W. T. B.“ zufolge, bisher in der Frage der durch das Konkordat von 1851 vorgesehenen Be⸗ zeichnung eines dritten privilegierten geistlichen Ordens. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, hat der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten folgende Lösung vorgeschlagen: „So⸗ lange die Regierung und der Vatikan nicht den dritten im Konkordat vorgesehenen Orden gewählt haben, werden alle Vereine mit Ausnahme der beiden bereits der Vorrechte des Konkordats teilhaftigen dem Gemeinen Recht unterworfen sein.“ Der Ministerrat hat diesen Vorschlag angenommen. 16
Schweiz.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist vorgestern in Bern der Handelsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz von den Vertretern beider Mächte unterzeichnet
worden. Asien. Amtlich wird gemeldet, daß auf Bali, der westlichsten der kleinen Sundainseln, wieder völlige Ruhe herrsche. Die ee Expedition könne als beendet betrachtet
Seteatistik und Volkswirtschaft.
Volksschulen in Württemberg im Schuljahre 1905/06.*) Am 1. Januar 1906 zählte man in Württemberg an 2097 Schul⸗ orten 2317 gewöhnliche Volksschulen, von denen 1115 nur E 661 zwei Schulklassen umfaßten. Davon waren 69 Knabenschulen 1 mit im ganzen 456 Schulklassen, ebensoviel Mädchenschulen mit 478 Schulklassen und 2179 gemischte Schulen mit 4141 Schul⸗ klassen, darunter 693 Oberklassen fünf⸗ und mehrklassiger Schulen, in denen die Knaben und Mädchen wieder gesondert unterrichtet wurden. Außerdem gab es 41 Mittelschulen und 24 israelitische Volksschulen. Alle diese 2382 Schulen zählten mit Einschluß zweier Hilfsklassen für Schwachbegabte zusammen 5308 Schulklassen, darunter 1383 — ungefähr ein Viertel der Gesamtzahl —, in denen wegen S Raum⸗ und Lehrermangels Abteilungsunterricht erteilt urde.
Ddie Zahl der „Lehrstellen“ betrug 5318, 3889 ständige, von denen 75 mit Lehrerinnen besetzt waren, 74 sog. ständige Schulamts⸗ verwesereien und 1355 Stellen für unständige Lehrer und Lehrerinnen. Die Zahl der Schulkinder belief sich mit Einschluß der Zöglinge der Rettungsanstalten (1746) und derjenigen der „weiteren Privatschulen“ (1119) auf 319 515, und zwar 151 479 Knaben und 168 036 Mädchen. Davon waren — abgesehen von den Zöglingen der Rettungsanstalten, der „weiteren Privatschulen“ und der Seminarübungsschulen (872) — in den evangelischen Schulen 221 305, in den katholischen 94 083 und in den israelitischen 390 Kinder eingeschult.
8
Zur Arbeiterbewegung.
8 Z in ö11“ ist, wie e „Köln. Ztg.“ meldet, dur egenseitige Vereinbarun worden. (Vgl. Nr. 249 d. Bl.) b
Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Strumpfgarn⸗-⸗ spinnerei in Langensalza (vgl. Nr. 249 d. Bl.) haben, nach der „Köln. Ztg.“, am Sonnabend der Verwaltung einen neuen Lohntarif überreicht, der Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde vorsieht. Falls bis zum 1. November den Forderungen nicht entsprochen wird, soll ein allgemeiner Ausstand eintreten. Die Spinnerei ist zur Zeit außerordentlich gut beschäftigt.
Aus Hamburg wird demselben Blatte telegraphiert: Zum Ausstand in der Elbschiffahrt (vgl. Nr. 248 d. Bl.) beschlossen die in der Transportgenossenschaft vereinigten Privatschiffer, die sich den übrigen Arbeitgebern nicht anschließen, die Einberufung einer Hauptve sammlung zur Anbahnung von Verhandlungen. Eine Ver⸗ sammlung der Steuerleute der Vereinigten Elbschiffahrtsgesell⸗ schaft, der Neuen Norddeutschen Flußdampfschiffahrtsgesellschaft und des Berliner Lloyd beschloß, lediglich die ihnen auf den eigenen obliegenden Pflichten zu verrichten, doch nicht auf andere
ähne überzugehen. Mehrere Hafenarbeiter, ebenso Ewerführer wurden entlassen, weil sie keine Arbeit verrichten wollten, die sie für die Obliegenheiten der streikenden Binnenschiffer ansahen. Die Arbeit⸗ geber können indessen bis jetzt noch mit Hilfe angeworbener Kräfte die dringendsten Verschiffungen und Ladearbeiten aufrechterhalten. Immer⸗ hin ist eine erhebliche Stockung des Betriebes festzustellen.
Der „Weserzeitung“ zufolge ist auf der Werft des Bremer „Vulkan' in Vegesack ein Teilausstasd ausgebrochen. Die in der Werkzeugabteilung beschäftigten Arbeiter haben wegen Akkord⸗ kürzung Sonnabend die Arbeit niedergelegt.
Die Korrespondenz „Wilhelm“ meldet aus Mährisch⸗Ostrau: Nachdem in den letzten Tagen ein Ausstand der ganzen Beleg⸗ schaft auf dem Eugenschachte der Ostrau⸗Karwiner Montangesellschaft ausgebrochen war, der noch andauert, und nachdem teilweise auch die Belegschaft auf dem Bettinaschachte der Witkowitzer Gewerkschaft ausständig geworden war, sind auch ee Arbeiter auf den Gebrüder Gutmannschen Schächten Orlau⸗Hauptschacht und Neuschacht unter nichtigen Vorwänden in den Ausstand getreten.
In Budapest hielten, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, die Ver⸗ kehrs⸗ und Werkstättenarbeiter aller Budapester Straßen⸗ bahnen und Vizinalbahnen der Umgebung, ungefähr 7000 Mann, eine Versammlung ab. Es wird ein Ausstand befürchtet.
In Serrièges (Dep. Hérault) kam es, wie „W. T. B.“ meldet, zwischen ausstän digen Winzern, die ein von dem früheren Minister Turrel verwaltetes Gut bedrobten, und Gendarmen zu einem Zusammenstoß. Ein Gendarmerieleutnant wurde vom Pferde gerissen und mißhandelt.
KRunst und Wissenschaft.
v. A. Max Klinger gehört nicht zu den Küastlern, die viel und leicht schaffen. Dazu ist er eine viel zu schwerblütige, gedanken⸗ tief veranlagte Natur, er ist ein Grübler, der ganze Weltprobleme in seine Arbeiten zu fassen sucht. Eine Klinger⸗Ausstellung wird deshalb immer in der Hauptsach; schon bekannte Werke des Künstlers bringen müssen. Auch bei Gurlitt, der gegenwärtig eine eröffnet hat, handelt es sich nicht um neue Schöpfungen, sondern um eine Zusammenfassung älterer, mehr oder minder vertrauter Arbeiten. Die Freunde und Bewunderer Klingers werden vieles finden, an dem sie sich gern von neuem freuen und erheben werden, freilich wohl mehr auf dem Gebiet der Plastik und Radierung, als unter den Oel⸗ gemälden. Abgesehen davon, daß die wichtigsten und interessantesten
*) Statistik des Unterrichts⸗ und Erzi
ehungswesens im Königrei Württemberg. 8. “ 8 88
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