die Sicherhelt vor Streiks, und er erlangt ferner, wenn die Geltung es Tarifs eine möglichst allgemeine ist, die Sicherheit, daß seine Kon⸗ kurrenten nur unter den gleichen Bedingungen arbeiten lassen können wie er. Er steht also im wirtschaftlichen Wettbewerb in dieser Hin⸗ sicht dann auf gleicher Basis und ist bis zu einem gewissen Grade cher vor Schmutzkonkurrenz. Diese Sicherheit ermöglicht ihm — soweit diese Bedingungen zutreffen —, höhere Löhne zu zahlen, als er sonst in der Lage war es zu tun, und gibt seiner Geschäftsführung ine größere Ruhe, als wenn er fortwährend bei jeder Schwankung er Konjunktur mit Störungen der Ruhe im Gewerbe durch zu rechnen hätte. Der erste Vorteil, die Sicherheit vor Streiks, wird von dem Arbeitgeber verhältnis⸗ mäßig leicht erreicht: es genügt dafür, daß er sich mit seinen Arbeitern bezw. dem Verband auseinandersetzt und den Tarifvertrag ab⸗ schließt. Die Erreichung des zweiten Vorteils Füngt nicht von dem inzelnen Arbeitgeber ab, sondern offensichtlich davon, daß die übrigen oder wenigstens der größte und bedeutendste Teil der übrigen Arbeitgeber des Gewerbes sich zu den gleichen Bedingungen verpflichten. Diesen Vorteilen gegenüber werden aber von den Arbeit⸗ gebern sehr erhebliche Nachteile und Bedenken geltend gemacht, die nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sind. Die tarifliche Bindung der Arbeitsbedingungen auf längere Zeit bedeutet, so wird betont, eine Beschränkung in der Dispositionsfreiheit bei der Geschäftsführung in verschiedener Hinsicht. Sie bewirke einmal eine verschlechterte Anpassung an die Konjunktur durch eine Verringerung der Beweglichkeit der Geschäftsführung. Die Eöhne, die im Tarifvertrag festgesetzt werden, müßten auch bei Um⸗ schlag der Konjunktur in der Krise weitergezahlt werden. Dies könne dazu führen, daß nicht nur minder leistungsfähige Arbeiter sofort ab⸗ gestoßen werden, sondern angesichts der außer Verhältnis zur Kon⸗ stehenden Löhne überhaupt eine möglichste Einschränkung der Lohnausgaben durch Entlassungen erfolge und die Arbeitslosigkeit dadurch vermehrt werde. Auf der anderen Seite bedeute es auch unter Umständen eine sehr erhebliche Schlechterstellung des Arbeitgebers und seines Ge⸗ werbes in der internationalen, nicht durch Tarife gebundenen Kon⸗ kurrenz, habe also auch eine gewisse handelspolitische Bedeutung. Ein weiteres erhebliches Bedenken, das von Arbeitgeberseite geltend ge⸗ macht wird, liegt in anderer Richtung: Der leitende Gedanke, welcher der kollektiven Vertragsschließung zu Grunde liegt, ist die Idee einer möglichst einheitlichen Festsetzung der Löhne und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeiterkategorien. Es ist im Sinne der Arbeiter nicht erwünscht, daß der Former X. so viel Lohn und der Former Y. im gleichen Betriebe viel mehr erhält. Gleichheit der Arbeitsbedingungen bedeutet gleiche Interessen und Solidarität, Ungleichheit wirkt im entgegengesetzten Sinne. Die Tarifbewegung gehe also — 1. einheitliche Nivellierung der Arbeits, und Lohnbedingungen hinaus, ohne Rücksicht auf das einzelne Individuum. Es fehle jede Indi⸗ vidualisierung; die Individuen in ihren Sonderinteressen hätten sich unterzuordnen unter die Interessen der Gesamtheit des Berufs. Dieser angel der Individualisierung wird dem Tarifvertrag vorgeworfen. Es wird von Arbeitgeberseite gerade betont, daß solche Individuali⸗ sierung. nach der für besondere Leistung auch erhöhter Lohn, für chlechtere Leistung geringerer Lohn gezahlt wird, unbedingt erforderlich um eine möglichst hohe Leistung zu erzielen. Die Idee des Tarif⸗ mit ihrer Nivellierung der Arbeitsbedingungen der Individuen schlage der Idee des gerechten Lohnes, die in der möglichst voll⸗ kommenen Anpassung des Lohnes an die Leistung bestehe, direkt ins Gesicht. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird von Arbeiterseite bestritten. Es sei möglich, auch bei der Methode der kollektiven Vertrags⸗ schließung in einem gewissen Grade zu individualisieren. In großen Verhältnissen verbiete sich aber die Individualisierung überhaupt von selbst. Es sei nicht denkbar, daß bei einem Betriebe von etwa 3000 Ar⸗ beitern mit jedem Arbeiter besonders die Bedingungen festgesetzt würden, zumal bei dem großen Arbeiterwechsel. Hier müßten Typen fest⸗ gelegt werden, in die jeder Neuankommende eintrete, feste Zeitlohn⸗ s e und Akkorde, die jeder übernehme, der da arbeiten wolle. Die gebotene Individualisierung werde daher nicht durch den Tarif⸗ vertrag gehindert, sondern durch die Entwicklung zum Großbetrieb. Es sei unter dem Fereere nicht neenesaieer besondere Leistungen höher zu bezahlen. Diese Ausführungen läßt man von Arbeitgeberseite nicht gelten. Wenn die Einheitlichkeit der Arbeits⸗ bedingungen das Interesse der Gesamtheit sei und die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden solle, dann dürften auch nicht Löhne über den Tarif gezahlt werden, sonst setze die Ungleichheit der Arbeitsbedingungen, die gerade beseitigt werden sollte, sogleich wieder ein. Die tarifliche Bindung bedeute also in der Tat eine Nivellterung der Arbeitsbedingungen, die, weil nicht den individuellen Leistungen entsprechend, im Sinne einer Herabminderung der indivi⸗ duellen Leistung wirken müsse. Schließlich wird von Arbeitgebern geltend gemacht, daß der Tarifvertrag in Gewerben mit rasch sich ändernder Technik, z. B. der Maschinenindustrie, die Beweglichkeit der Industrie sehr wesentlich behindere, und daß insbesondere bei den Bestrebungen, nationale Tarife herbeizuführen, eine nicht genügende Berücksichtigung der großen örtlichen Verschiedenheiten des gleichen Gewerbes innerhalb Deutschlands stattfinde. In der Maschinen⸗ industrie z. B. seien die Verhältnisse in Deutschland bei⸗ nahe in jeder einzelnen Fabrik so verschieden, daß eine Schabloni⸗ sierung hier unmöglich sei. Was endlich die Stellung der Arbeitgeber noch besonders erschwere, sei, daß erfahrungsmäßig der Ablauf eines Tarifvertrages zur Aufstellung weiterer Forderungen Ver⸗ anlassung gebe, daß die Arbeiterorganisationen nicht rein wirtschaft⸗ licher Natur seien, sondern sich mit der politischen Organisation der Arbeiter nahe berührten, und daß die Unklarheit der rechtlichen Regelung des Tarifvertrags den Wert, den die Tarifverträge vtelleicht haben könnten, noch weiter herabsetze.
Es ist überaus schwierig, wird in der Veröffentlichung des Kaiser⸗ lichen Statistischen Amts bemerkt, genau die Grenze anzugeben, in⸗ wieweit jedes der vorgeführten Argumente im einzelnen voll zutrifft. Sie dürften alle vielleicht keine unbedingte Geltung haben, wie die Tatsache zeigt, daß für eine Reihe von Industrien eine analoge Bewegung in England und Amerika unter gleichzeitiger Entwicklung von Industrie und Volkswirtschaft sich vollzogen hat. Sie sind durch die ausländischen Erfahrungen aber nur zum Teil widerlegt, zum Teil dagegen sehr beachtenswert, insbesondere soweit sie sich auf die Beeinflussung der Lage der Arbeiter selbst, auf die Dispositionsfreiheit und auf die
Anpassung an die Konjunktur beziehen. Es ist auch fraglich, inwie⸗ weit z. B. gewisse Erscheinungen in der en lischen Volkswirtschaft, namentlich hinsichtlich der technischen Entwicklung der englischen In⸗ dustrie, vielleicht mit diesen Verhältnissen zusammenhängen. Jedenfalls erklären sie zur Genüge, daß ein großer Teil der deutschen Arbeitgeber zumal bei der Neuheit der volkswirtschaftlichen Erscheinung dieser Chrteasruno zunächst abwartend gegenüberstand und noch heute gegen⸗ übersteht.
Die Veröffentlichung des Kaiserlichen Statistischen Amts be⸗ handelt sodann die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ent⸗ wicklung des Tarifvertrags, die — falls der Tarifvertrag in der Praxis der ihm zu Grunde liegenden Idee entspricht — die Verringerung der gewaltsamen Störungen der Volkswirtschaft und die Ueberleitung des Auseinandersetzungsprozesses der beiden Interessenten des Produklions⸗
rozesses in geregelte Formen bedeuten würde. Die Beantwortung er Frage, ob die Wirklichkeit dieser Idee entspricht, aus der bisherigen Geschichte des Tarifvertrags geben; Material dafür ist im zweiten und vierten Teil des ersten Bandes beigebracht.
Auf die geschichtlichen Mitteilungen des ersten Bandes kann hier nicht eingegangen werden, wenige Worte sind dagegen der Darstellung des „Rechts des Tarifvertrags“ zu widmen, die in längeren Ausführungen Rechtscharakter, Rechtswirkung und des Tarifvertrags behandelt.
sei,
Uebernahme einer Garantie mit dem Verbandsvermögen die führung des Tarifvertrags bis zu einem gewissen Grade sicherzustellen wie dies bei der neuerlichen Revision des Buchdruckertarifs der Fall
““
so wird behauptet — auf eine gewisse
Im Vorjahre. Berginspektionsbezirk de
v 8
fu
läßt sich nur
rechtliche Sicherung Der Tarifvertrag schwebt zur Zeit hin⸗ sichtlich seiner Durchführung rechtlich in der Luft. Seine Durchführung ist letzten Endes eine Machtfrage. Der Ausweg, mangels gesetz. licher Erzwingbarkeit der Tariftreue durch besondere 8 e urch⸗
ist, ist neu und bestätigt nur die mangelnde rechtliche Wirksamkeit und Durchführung des Tarifvertrags als solchen. Bisher ist die Neigung zur freiwilligen Garantieübernahme mit dem Verbandsvermögen bei den Verbänden sehr gering gewesen. Die wenigen Fälle, in denen in Tarisverträgen der Gedanke der Garantieübernahme ausgesprochen ist, sind auf Grund des vom Kaiserlichen Statistischen Amt gesammelten Materials im zweiten Bande wiedergegeben. Nach der bisherigen Entwicklung ist der Sachstand jedenfalls so, daß eine Reihe der in der Praxis vorkommenden Hauptfälle der Tarifverletzung gesetzlich gültig sind und daß auch, soweit dies nicht der Fall ist, die zivilrecht⸗ liche Haftbarmachung für Tarifverletzungen sehr erschwert ist. Dieser Zustand der mangelnden rechtlichen Verantwortlichkeit dürfte bei Be⸗ urteilung der ablehnenden Haltung eines Teils der Industrie wohl zu beachten sein. De lege ferenda wird eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die im wesentlichen bei dem Zusammenhang der ganzen Frage mit der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine auf die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Berufsvereine unter gleichzeitiger scharfer Präzisierung der Rechtsfolgen und auf eine Revision des § 152 der Gewerbeordnung hinauslaufen. “
Der Darstellung der einschlägigen Fragen für die deutschen Ver⸗ hältnisse schließt sich in der Verö enklichung des Kaiserlichen Statistischen Amts eine Uebersicht über die Entwicklung und recht⸗ liche Regelung des Tarifvertrags im Auslande an. Die Grund⸗ gedanken, die der Regelung des Tarifvertrags im Auslande zu Grunde liegen, sind keine einheitlichen, im Gegenteil, es zeigen sich hier extreme Gegensätze. Während z. B. England den tarif⸗ lichen Abmachungen der Arbeiter und Arbeitgeber streng ihren privatrechtlichen Charakter wahrt und sogar bisher nicht einmal die Rechtswirkung unter den Vertragsparteien zivilrechtlich sicherstellt, sondern nur eine moralische Bindung der Parteien kennt, hat sich in Neuseeland und Australien der entgegengesetzte Ge⸗ danke der öffentlich⸗rechtlichen Bedeutung tariflicher Ab⸗ machungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern durchgesetzt. Aus⸗ gehend von dem Gedanken, die gewaltsame Auseinander⸗ setzung der Parteien durch Streiks und Aussperrungen einzuschränken oder zu verhindern, ist die Gesetzgebung hier zur staatlichen Regelung der Arbeitsbedingungen der Industrie, zum obligatorischen Schiedsspruch, zur obligatorischen Organisation und zum obligatorischen Tarifvertrag elangt. Stellen diese beiden Länder also die Gegenpole der Entwi lung der Frage im Auslande dar, so liegt dazwischen in andern Staaten eine Reihe von Versuchen und Gesetzen vor, die weniger extremen Charakters sind und in vieler insicht einen ompromiß zwischen zivil⸗ rechtlicher und öffentlich⸗rechtlicher Regelung der Wirkung des Tarif⸗ vertrags bedeuten. Auf die Entwicklung in den einzelnen Ländern kann hier nicht eingegangen werden, es muß bezüglich dieser auf die amtliche Veröffentlichung selbst verwiesen werden. In letzterer wird zur internationalen Uebersicht abschließend bemerkt: „Die Vorführung der internationalen Uebersicht der Regelung des Tarifvertrags dürfte als Ergebnis den Eindruck hinterlassen, daß inter⸗ national gleiche Faktoren am Werke sind, um eine allmähliche Veränderung in der Art der Behandlung des Arbeitsvertrags in der Richtung vom individuellen Arbeitsvertrag zur kollektiven Vertrags⸗ schließung herbeizuführen. Die Organisation der Vertragsparteien des Arbeitsvertrags, die in allen Ländern mehr oder minder weit vor⸗ geschritten ist, hat zur Folge, daß die Festsetzung der Bedingungen des Arbeitsvertrags nicht mehr als durch das Interesse des einzelnen begrenzt, sondern als ein Jäteres des Verbandes, der Klasse, des Berufs empfunden wird. Der Ausdruck dieses beginnenden volkswirtschaft⸗ lichen Prozesses ist der Tarifvertrag.“
89 8 8 8
Zur Arbeiterbewegung.
Auch die Berliner Buchdrucker haben jetzt den Tarif an⸗ erkannt. In einer Versammlung wurde mit Rücksicht auf die Ab⸗
vI1““ Handel und Gewerbe. 1 (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) 8 Kohlenproduktion im Deutschen Reich in den Monaten Januar bis Oktober 1906.
8 1 8
stimmungen im Reiche, die in der ü ergroßen Mehrzahl Tarifvertrag ausgefallen sind, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, beschlossen, jetzt die Vereinbarungen leichfalls anzunehmen. it 800 gegen Stimmen wurde folgende Erklärung be⸗ schlossen: „Nachdem die Mehrzahl der deutschen Verbandsmitglieder ihr Votum für den Tarisvertrag abgegeben hat, fühlt sich die Berliner Kollegenschaft leider gezwungen, sich diesen Vereinbarungen unterzuordnen. Andererseits erklärt die Berliner Mitgliedschaft jedoch, für die Folgen des Organisationsvertrages keine Verant⸗ wortung tragen zu können, da dieselbe diejenige ist, die zuerst mit diesem Vertrage auf Grund der großstädtischen Verhältnisse in Kollision geraten wird. Auch erklären die Berliner Mitglieder, daß sie der Leitung des Verbandes den Vorwurf nicht ersparen können, ihnen das Mitbestimmungsrecht in geradezu unverantwortlicher Weise genommen zu haben.“ — Eine am Sonnabend Sitzung der Schlichtungskommission für das Berliner Bäckergewerbe hat, nach demselben Blatte, zu keiner Verständigung über schwebende Streitigkeiten geführt. In der Arbeitsnachweisfrage gaben die Meistervertreter die Erklärung ab, sie würden mit der Errichtung eines Zentralarbeitsnachweises nur dann einverstanden sein, wenn die Verwaltung, vor allem die Besetzung der Stellen⸗ vermittlerposten, durch die Innung erfolge. Die Gesellenvertreter erklärten, unter keinen Umständen dem Nachweis in dieser Form zustimmen zu können. Die Innungen werden nunmehr für den 10. De⸗ zember eine öffentliche Meisterversammlung einberufen, um die Allge⸗ meinheit über die Arbeitsnachweisfrage entscheiden zu lassen. Am Tage darauf, dem 11. Dezember, wird eine Gesellenversammlung zu dem Beschluß der Meister Stellung nehmen.
In Höchst a. M. ist, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, der Aus⸗ stand der Schreiner, der über drei Monate dauerte, die Arbeiter nehmen die Arbeit wieder auf ohne wesentliche Zu⸗ geständnisse der Fabrikanten.
Nach dem vom Amtsgericht in Hamburg heute verkündeten Urteil in der Schadenersatzklage der Vereinigten Elb⸗ schiffahrtsgesellschaften, Aktiengesellschaft, wurden 16 Boots⸗ leute wegen Gehorsamsverweigerung ohne Einhaltung der Kündigungs⸗ frist zu je 18 ℳ Geldstrafe und Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Widerklage der Bootsleute wurde abgewiesen.
Aus St. Petersburg . auf den auf der Newa ankerndenSchiffen beschäftigte Arbeiter am Sonnabend einen Kameraden, der sich dem von ihnen be⸗ gonnenen Ausstand nicht angeschlossen hatte, in einen brennenden Holzstoß warfen, aus dem er wurde. Nachrichten des „W. T. B.“ aus den Baumwollspinnerei⸗
bezirken im Süden von Neuengland zufolge, wird die den
Baumwollarbeitern in Fallriver bewilligte zehnprozentige Lohnerhöhung die Löhne von etwa hunderttausend Arbeitern in Massachusetts, Rhode⸗Island und Connecticut beeinflussen,
doch wird der Prozentsatz der Erhöhung nirgends so hoch sein wie in
Fallriver.
Aus Minneapolis wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Der
amerikanische Arbeiterverband hat Samuel Gomper ohne Widerspruch von neuem zum Präsidenten gewählt. Die wirtschaft lichen . des Verbandes erstrecken si jeßt auch auf die Zu⸗- gehörigkeit von Diensten der öffentlichen Wohlfahrt zur Kompetenz der Gemeindeverwaltung, der Nationalisierung von Telegraphen⸗ und Telephonanlagen, Frauenstimmrecht und anderes.
In Hamilton (Canada, Provinz Ontario) wurde, „W. T. B.“ meldet, in der Nacht zum Sonntag die Miliz auf⸗ eboten, die Wagen der Straßenbahn gegen Ausständige zu chützen. Es kam infolgedessen zu einem Zusammenstoß . Streikenden, bei dem etwa fünfzig Personen verletzt wurden.
1“
— —
Oktober
Januar bis Oktober
Braun⸗ kohlen
Stein⸗ kohlen
t t
Briketts
Briketts ns.. aßpreß⸗ spne t
und Naßpreß⸗ steine t t t t t
Stein⸗ kohlen
Braun⸗
kohlen Koks
Koks
8
3 169 651 113 449 916 3 403 168 85 082 76 971
6 763 704 85 917 464
Oberbergamtsbezirk eüen — 8 e a
. lausthal „ Dortmund Bonn.
195 615 31 449 29 172 436 1 133 867 1 765 346 307 629 11 360 666 690 8 390 29 516 917 112 627 13 140 14 1666 787 781 663 433 139 680
1 364 830 241 817] 64 044 104 — 12 864 870
8 025 474
192 744 230 939] 13 127 745 1 783 683
1 430 677 4 511 052
11 450 030 10 111 050 4 494 020 235
Preußen. .11“ m Vorjahre.
8 rjah 1 67 186 11 588
Berginspektionsbezirk München 8 Bayreuth. Zweibrücken
2 657 59 372
10752 706
1777 585 185 061107 140 456 39 339 691 *) 16 666 206 9 329 313
1 486 408 1 032 818] 93 278 451 35 812 528 12 305 553
— — 571 112 2 130 —
17 017 106 903 539 404 —
—
1825 11 921
129 215 115 607 228 270 157 846
50 649
ckau I und II snitz i. E. Dresden Leipzig.
41 175 165 930
109 033 98 058
1 127 533 1 073 290 2 220 885 1 584 018
470 506
46 001 8424
1 514 858
4 622 28 957
395 310 1 508 048
jetzt beendigt; b
wird dem „W. T. B.“ berichtet, daß
halbverkohlt herausgezogen
wie
207 105 184 189 36 586 182 489 2 126
221 025 148 081
Sachsen. 436 765 8 413 717 essen.. — raunschweidd. .. .... Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha und wanbanh udolstadt. Sachsen⸗Altenburg. E111u Anhalt.. Elsaß⸗Lothringen
Im Vorjahre
1 392
182 263
54 425 61 127
1 903 358 1 739 312
353 086 1 425 718
24 888 1 813 595 1 129 056
4 275 409 4 064 573
35 951 31 126
4 918 34 722
g 13 117 54 816 — 18 166
179 256
1 716 898
12 199 665 5 320 287
10 794 176]4 867 841
Im Vorjahre. — 1 3
1 »») Mit Einschluß der Erzeugung derjenigen Kokereien, Die Produktion in den übrigen deutschen Staaten ist wegen ihrer Geringfügigkeit nicht berücksichtigt.
für das ganze Jahr ermittelt und veröffentlicht werden.
Handel Saffis (Marokko) 1 905.
Der Fandes Saffis bewertete sich im Jahre 1905 in der Ein⸗ hr auf 3 638 858 ℳ gegen 3 907 390 ℳ im Vorjahre. Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel waren Baumwollwaren (678 000 ℳ), Eisen⸗ und Metallwaren (125 000 ℳ), Lebensmittel (315 000 ℳ), Zucker (1 700 000 ℳ), grüner Tee (330 000 ℳ), Reis (133 000 ℳ) und Kerzen (110 000 ℳ). Die übrigen Einfuhrartikel wie Woll⸗ waren, Säcke und Sackleinen, Glaswaren, Getränke, Kaffee, Seife, Parfümerien u. a. stellen nur einen Wert von etwa 250 000 ℳ dar. Einen großen Ausfall zeigen im Jahre 1905 Baumwollwaren (s— 1 Mihiion Mark), wohingegen Lebensmittel, Zucker, Reis, Kerzen, Seife, Parfümerien und Getreide in erhöhtem Maße eingeführt wurden.
An der Einfuhr waren Frankreich mit 1 182 000 ℳ beteiligt, England mit 968 000 ℳ, Belgien mit 798 000 ℳ und Deutsch⸗ land mit 184 000 ℳ Frankreichs führende Stellung im Einfuhrhandel Saffis ist den großen Zuckerlieferungen zu⸗ uschreiben, die sich im Jahre 1905 auf 873 000 ℳ bewerteten. Englands Haupteinfuhrwaren sind Baumwollenwaren (892 000 ℳ), Tee (268 600 ℳ) und Kerzen (97 (00 ℳ). Belgien, das unter den Einfuhrländern an dritter Stelle steht, führte 1905 für 753 000 ℳ Zucker über Saffi ein, während die übrigen dorther bezogenen Waren, wie Glaswaren, Reis und Eisenwaren, nur geringe
“
12 066 857 10 589 951.
15 720 531 12 366 680
1335 637 I17273 775 426 098 425 1 161 015 99 951 160 42 438 507 die nicht zu Bergwerken gehören.
1 783 420 1 492 154
Sie wird am Jahresschluß
Werte erreichten. Deutschlands Haupteinfuhrartikel war Reis im Werte von 72 000 ℳ Seine sonstigen Lieferungen fallen ihrem Werte nach bedeutend ab und betrugen bei Getreide 25 000 ℳ, bei Tee 15 000 ℳ, bei Eisen und Eisenwaren 14 000 ℳ, bei Getränken 12 000 ℳ, bei baumwollenen Waren 10 000 ℳ, bei Säcken und Sackleinen 5000 ℳ, bei Glaswaren und Porzellan 6000 ℳ und bei Papier 4000 ℳ
Infolge der Mißernte Marokkos hat die Einfuhr von Mehl, Reis und anderen Lebensmitteln im Jahre 1905 erheblich zugenommen. Solange das Land sich der Kultur verschließt, wird der Einfuhr⸗ handel über Saffi eine wesentliche Aenderung nicht erfahren. Die Einfuhr ist zwar in den letzten zehn Jahren um fast das Dreifache gestiegen, doch dürfte der Hauptgrund für diese Zunahme darin liegen, daß Saffi als nächster Hafen für Marakesch und infolge des erhöhten Dampferverkehrs immer mehr als, Durchgangshafen zum Nachteil von Mogador und Mazagan als Durchgangs⸗ hafen von Marakesch benutzt wird. Das Ein⸗ und Ausschiffen der Waren ist besonders in den Wintermonaten sehr oft mit großen Schwierigkeiten verbunden, doch hofft man diesen Uebelstand durch den Ausbau des Hafens beseitigen zu können. Es soll nämlich eine französische Gesellschaft die Konzession für den Ausbau von der marokkanischen Regierung erhalten haben, womit sie im März 1907 zu beginnen gedenkt. y“
Die Ausfuhr Saffis betr g
igen 4 805 455 ℳ im Vorjahre;
auptausfuhrartikel waren Bohnen (236 000 ℳ), Kümmel (127 000 ℳ sen (120 000 ℳ), Gerste (756 000 ℳ), Mais (273 909 9, L0 deln (199 000 ℳ), Ochsenhäute (370 000 ℳ), Schaffelle (683 000 ℳ), Bolle (560 000 ℳ), Ziegenfelle (116 000 ℳ), Wachs (55 000 ℳ), Was an im Jahre 1905 ausgeführt rnte des Jahres 1904. Infolge des woßen Futtermangels mußten außergewöhnlich große Mengen von roß⸗ und Kleinvieh geschlachtet werden, was der Ausfuhr von Fellen
6s was durch die Fehlernte des Jahres 1905 verursacht wurde.
bware (67 000 ℳ). vurde, entstammt noch der
ind Häuten zugute kam.
An der Ausfuhr war Deutschland mit 1 492 000 ℳ beteiligt. England mit 1 114 000 ℳ und Frankreich mit 555 000 ℳ N Heutschland ging der überwiegende Teil der ausgeführten Felle, Häute, Volle, Mandeln und des Wachses, ferner ein großer Teil Cumin
sie ist al
Fümmel), Aprikosenkerne und Fferhe.⸗
Das Jahr 1906 hat ebenfa
a s eine Mißernte ergeben, und machen sich die Folgen für den Handel bereits recht fühlbar, sodaß 8.
editgeben große Vorsicht geboten erscheint. deigtserlichen Vizekonsulats in Saffi 8 8
Heutschlands Ein⸗ u. Ausfuhr v. Steinkohlen u. B . sohlen in den Monaten Januar bis Oktober 1905 11906.
(Nach einem Bericht
—
Oktober 1905
“
Oktober 1906
Januar Januar bis Oktober bis Oktober 1905 1906
t
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Steinkohlen. Einfuhr.. davon aus:
Belgien deechrsteepaben “] den Niederlanden ..
Oesterreich⸗Ungarn.
Ausfuhr.. davon nach:
Belgien
Dänemark
Fhantreic
roßbritannien ...
Italien den Niederlanden.. Norwegen Oesterreich⸗Ungarn Rußland*)
Schweden der Schweiz... Ee
egypten Braunkohlen.
Einfuhr.. davon aus:
Oesterreich⸗Ungarn
Ausfuhr.. davon nach:
den Niederlanden.. Oesterreich⸗Ungarn
757 551
1 407
*) Seit 1. März 1906 nur europ. Rußland.
deutschlands Ein⸗ und Ausfuhr von Koks, Briketts ärz bis Oktober 1906.
Torf in den Monaten M
Steinkohlenkoks..) Einfuhr davon aus: Belgien. Frankreich Großbritannien.. Oesterreich⸗Ungarn. Ausfuhr. davon nach: Belgien. Dänemark E 8 roßbritannien. Ftaltt. den Niederlanden. Nooc Oesterreich⸗Ungarn. .. . dem Europäischen Rußland. A““ der Schweiz. Spanien . NIve— den Vereinigten Staaten von raunkohlenkoks. ¹) Einfuhr. davon aus: Oesterreich⸗Ungarn. Ausfuhr. davon nach: Oesterreich⸗Ungarn. ...
beßkohlen aus Steinkohlen.) C1
Einfuhr. davon aus: elgien. den Niederlanden. Oesterreich⸗Ungarn. der Schweiz... Ausfuhr. davon nach: elgien Dänemark Frankreich.. den Niederlanden. Oesterreich⸗Ungarn. der Schweiz.... Deutsch⸗Südwestafrika
2) Ein getrennter Nachweis über Steinkohlen⸗ und Braunkohlen⸗ gerfolgt erst seit März 1906. Die Ein⸗ und Ausfuhr e- der
sgesamt hat betragen:
Oktob 1905
Oktober 1906 Januar bis Oktober 1905 .. 3 1 bis Oktober 1906 in
Ende ragen:
Oktober 1905 Oktober 1906
Januar bis Oktober 1905 .†. .
795 845
65 763 643 719 22 351 63 340
1 769 338
250 286 10 227 217 064 3 558 13 244 442 793 1 906 539 103 70 401 5 508 98 853 7 354
6 228
757 551
1 657 240
909 193
54 518 751 386 20 382 80 071
1 754 372
284 159 8 592 160 486 100
11 885 515 635 1 388 556 674 76 441 749 119 099
855 425
855 424 1 531
32 1 490
7 846 945 7 490 342
828 887 458 277
6 221 955 6 116 996 207 950 226 985 559 205 658 448 14 738 444 16 315 901
2 041 045 2 616 027 94 611 84 275
1 171 282 1 707 927 30 652 9 283 120 841 190 917
3 621 278 3 775 524 17 766 7 151
4 813 838 5 557 922 808 535 863 491 36 099 17 627 967 940 1 092 032 26 520 18 533 46 409 24 867
6 534 211] 6 953 381
6 534 202 6 953 297 16 531 14 525
1 335 758
ö 41 998
33 872 3 419 616
3 882 307 374
16 031 4 230 139 983 576
4 682 20 863 1 575 59 907 22 025 9 789 15 477 1 875 3 540
1 285 2 098
2 089 281
105 640
9 732 1 884 23
75 192
15 252 440
1 864 10 949 3 189 34 812 1 480
59 154 44 095 . 589 739 .487 980
1 etrennter Nachweis über Preßkohlen aus Steinkohle Hreßtoh en aus Braunkohlen erfolgt erst seit März 1906. blen
nd Ausfuhr von Preßkohlen insgesamt (für die Zeit Februar 1906 einschließlich von Torfkohlen oder Torfkoks)
Einfuhr t
15 130 15 336
anuar bis Oktober 1906 .
14 947 m13 228.
8 8
März bis Oktober 351 861,
247 973
307 65 2 267 6 328 2 903 547.
Ausfuhr
91 032 103 9
1“ EE1“X“ 3 69 davon aus: Oesterreich⸗Ungarn. Ausfuhr. davon nach: Belgien Dänemark Frankreich. den Niederlanden. Oesterreich⸗Ungarn. 8 f,e, Sgeeh ,g. 1“ orf, Torfkoks orfkohlen). Einfuhr. . *9
3 654 28 297
1 078 423
1 738 14 186 1 154 9 339
1 827 davon aus:
den Niederlanden. Oesterreich⸗Ungarn. Ausfuhr. davon nach: den Niederlanden.
der Schweiz.
6
Schweiz und Frankreich.
Handelsvertrag zwischen beiden Ländern. Der a 20. Oktober d. J. unterzeichnete, auf unbestimmte Zeit mit küe fähriger Kündigungsfrist abgeschlossene französisch⸗schweizerische Handelsvertrag, der, die Genehmigung der beiderseitigen Parlamente veea gele⸗. am 20. November in Kraft treten soll, enthält für 8 30 Nummern des schweizerischen Tarifs Herabsetzungen, die über die in den Verträgen mit Italien, dem Deutschen Reiche und Oesterreich⸗Ungarn festgelegten Ermäßigungen hinaus⸗ gehen. Außerdem sind bei etwa 40 Tarifnummern die Zollsätze des Generaltarifs, die zum Teil schon gebunden sind, ermäßigt oder ganz aufgehoben; ferner sind noch einige ungebundene Zölle des Generaltarifs durch die Konvention festgelegt. Diese berührt im ganzen etwa 80 Nummern des schweizerischen Tarifs. Auf die bloße Bindung von Zollsätzen, die bereits in anderen Tarifyerträgen der Schmerth üe d⸗ venee ganz wenigen Ausnahmen 2e 2 z. B. die Nr. ein in Fässer
den Iree . WE’
e wichtigsten schwei äßi sind folgende: sch zerischen Zollermäßigun en
Vertrags⸗ zollsatz
Für 1 Stück Ochsen Franken Mastkälber Pferde
Sesamöl
1
Automobile Fischkonserven in Büchsen
Spirituosen
3 Romanzement 2ö““
Rohglas Parfümerien 110 ¹) Für 1 Grad und 100 kg.
Die wichtigeren Waren, für die Fra 1 ’ ermäßigungen zugestanden hat, sind wrreis Feer Flüssige Milchschokolade (bisher 101,70 Franken, neu 40 Franken); goldene Ankeruhren mit gewöhnlichem Werk (bisher 4 Franken neu 3,75 Franken für 1 Stück); Datumuhren (montres-quantiêmes) und solche mit Weckervorrichtung (bisher je nach dem Gehäuse 10, 4 und 2,50 Franken, neu 5, 2 und 1,25 Franken für 1 Stück); Uhrwerke und Hemmungsträger mit den nötigen Vor⸗ arbeiten für das Einsetzen der Hemmung (bisher 3,50, neu 0,75 Franken für 1 Dutzend); Uhrfurnituren (bisher 120, neu 50 Franken); Gefriermaschinen von 500 kg und darüber (bisher 14, neu 12 Franken); bedruckte Baumwolltücher in einer Farbe auf weißem Grunde (bis⸗ heriger Zuschlag zum Gewebezolle 3,75 Franken, neuer Zuschlag 1,85 Franken für 100 qm), in drei Farben (bisheriger Zuschlag 6,25 neuer Zuschlag 5 Franken); Aetzstickereien mit Tüllapplikation (bisher I“ 63b89 c. 8 Hutgeflechte, ganz oder eide, Ramie oder Baumwolle (bis 450 Feaaren. f68 88 gc teils 225 Franken). 11e be Außerdem treten Zollermäßigungen und andere Er ein für glasierte Baumwollen⸗Garne und ⸗Zwirne, Berieleichtefungen Baumwolle, Wirkwaren mit Verzierungen, Uhren mit gestanzten oder geprägten Schalen (fonds AePP S; die bisher verboten waren EEEE S vppaxate sowie Teile von folchen maschinen in gewissen Gewichts . stoffe 888 ren 1 e 88. . (d(dHblatohg a e Seidengewebe anbetrifft, so sind für einen schwarzen Seidenstoffe 250 Franken (statt bisher 200 hen Eel ber finen eil den ee. d229 18 Franken (statt 240 Franken 8 ür Gaze un amine i Fiance Uehten st der Minimaltarif von 40 nsicht der Stickereien tritt eine Ermäßigung ein fü Spezialität der Aetzstickereien und für entzgesca. Stnrrüer vi Tüllapplikation, die bisher je nach der Art des verwendeten Tülls mit 1400 oder 1616 Franken (Zoll 816 Franken für feinmaschigen Tüll, dazu 800 Franken Zuschlag) zu verzollen waren und nun mit einem festen Zolle von 1200 Franken in den Vertragstarif ein⸗ Hkent e i8 85 Fol üft . Stickereien, in off noch teilwe t . 1888 rnte Fea se sichtbar ist, auf den Satz ür Aetzstickereien ohne Grundstoff sowie für Stick denen der Grundstoff durch Ausschneiden gäeglich entfernt ift⸗ ien din gegen der Zoll von 800 Franken (bloßer Stickereizuschlag, da kein Grundgewebe mehr vorhanden ist) auf 1050 Franken erböht; das Gleiche gilt für Stickereien auf Tüll, wo der erwähnte Zuschlag auf 900 Franken steigt, sodaß in Zukunft für Stickereien auf ü.. Baumwolltüll 1500 Franken (statt 1400 Franken), für solche auf seinefen Tüll b Franken (statt 1616 Franken) und für Stickereien dnf Feben üll 1300 Franken (statt 1200 Franken) zu entrichten ür Uhren treten durch die neue Uebereinkunft ein . erleichterungen ein. Werke und Hemmungsträger afh. Pige Zol⸗ 15 das Einsetzen der Hemmung, aber ohne Steine werden aus 8. 498 in Nr. 497 des Tarifs versetzt und unterliegen künftig nur einem Zolle von 0,75 statt 3,50 Franken und 6 Franken für 1 Dutzend;
.²¹) Torfkoks (Torfkohlen) wurde vor März 1906 mi Ilgmms nachgewiesen. Die Ein⸗ und Ausfuhr 98 4 & veckohlen ärz 1906 einschließlich von Torfkoks) hat betragen: Fiel Ausfuhr
Oktober 1905 Oktober 1906 Januar bis Oktober 1905 .
874 492.
für goldene Ankeruhren einfachen Systems tritt eine Ermä 3 4 auf 3,75 Franken ein; sogenannte Datumuhren “ 1 tibmes) und Uhren mit Weckervorrichtung, die bisher unter die Nrn. 501 bis 501 ter fielen und je nach dem Gehäuse Zoll⸗ lchen von 10, 4 und 2,50 Franken unterworfen waren, sind nun den Chronographen (Nr. 501 quater) gleichgestellt, wodurch die Zölle auf die Hälfte der früheren zurückgehen.é Eine erhebliche Verbesserung ist die Zulassung von Uhren und Gehäusen mit sogenannten Fonds frappés, deren Einfuhr unter Berufung auf das Münzregal bisher 6 ,. 8 Für die unter Nr. 509 genannten fertigen Uhr⸗ se. Uhee n. eine Zollermäßigung von 120 auf 50 Franken für Bei den Maschinen treten Ermäßigungen nur ein fü . Apparate mit Wickelung von 1000 k vs darüber, 2 êe. 35 und 40 Franken auf 30 Franken, für Apparate gleicher Art ohne Wickelung von 50 kg und darüber von 135 bis 60 Franken auf 20 bis 40 Franken, für Gefriermaschinen von 500 kg und mehr von 14 auf 12 Franken, für Teile von Dynamos und elektrischen Appa⸗ nehen. von 50 kg und mehr von 35 bis 60 Franken auf 25 bis Bei den Dynamomaschinen ist eine besondere Konzessio -. worden, daß der Stahlguß dem Grauguß “ vedgsc timmung der Zölle Heichoestest wird. Dafür mußten für Maschinen dieser Art im Gewichte von 5000 kg an aufwärts mit wenigstens 50 v. H. Guß eine Erhöhung von 12 auf 13 Franken und für eichte Maschinen gleicher Art unter 10 kg, die immer mehr für kleingewerb⸗ liche Zwecke in Gebrauch kommen, die hohen Zollsätze von 100 und 110 Franken angenommen werden. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.)
Konkurse im Auslande. Rumänien.
üt. hcs Schluß der
Verifizierung am
Handelsgericht Name des Falliten
Forderungen bis
J. Wolf, 22. Buchhandlung, Nov. 1/14. Dez.
5. Dez. 1 Bukarest, ez. 1906 1906 Calea Viectoriel Nr. 162 “
8. 82 2
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 6666““ Ober nzahl der Acsces See 8 116 166 906: 129
Rhb. Gestellt 23 044 Nicht gestellt. 1 461
am 25. November
6 170 147 Oc.
Gestellt.. Nicht gestellt
Der Verkauf auf Altmaterialien (Schi Eisenschrot, Gußschrot ꝛc.) findet am 19. C Hlecgscdent . Königlichen Eisenbahndirektion Königsberg statt. Ver⸗ vh enes 8 genannten Eisenbahnverwaltung
n ar 11“ hrfsher weiere ““
— Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus New⸗“ Stb; erhöht die Löhne seiner 70 005 9 Aeit:, Der
0-
— Laut Meldung des „W. T. B.“ vereinnahmte d EE1— Kronen (gegen die definitiven Einnahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 93 209 Kronen und gegen die proviso⸗ rischen Einnahmen 111 191 Kronen mehr). — Die Wocheneinnahmen der Canadischen Pacifiebahn in der letzten Woche betrugen 1 378 000 Dollars (44 000 Dollars mehr als i. V.). — Die Ein⸗ nahmen der Anatolischen Eisenbahnen betrugen vom 5. bis 11. November 1906: 326 822 Fr. (— 13 767 Fr.), seit 1. Januar 1906: 8 354 603 Fr. (— 1 049 946 Fr.). — Die Einnahmen der Macedonischen Eisenbahn (Salonik— Monastir) betrugen vom 5. bis 11. November 1906 (Stammlinie 219 km): 49 861 Fr. (mehr 819 gr). seit 1. Januar 2 289 590 Fr. (mehr 458 721 Fr.).
t. Petersburg, 25. November. (W. T. B.) Auf An⸗ ordnung des Ministers des Innern befördert die Post Geld⸗ sendungen im Reich bis auf weiteres nur mittels Post⸗ anweisungen. Die Geldsendungen im internationalen Verkehr werden in der bisherigen Weise befördert.
New York, 24. November. 12 T. B.) In der vergangenen Aeghen⸗ 19 Fellar 9 8 18 998 000 Dollars Silber
V geführt wurden in Le Ihlger Silber. I11“ ew York, 24. November. (W. T. B.) Der Wert d vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 18 430 b0e Tander gegen 16 540 000 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 3 250 000 Dollars gegen 2 960 000 Dollars in der Vorwoche.
Berlin, 24. November. (Mitteilung der Kaiser
Finanz⸗ und Handelsagentur in Berlin.) Lagt hier den gramm gestaltet sich der Wochenausweis der russischen Staats⸗ bank zum 21. November, wie folgt (die eingeklammerten Nummern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1 b und 2) 865,5 8882,0 Gold der Bank im — (Nr. 3 und 4) 307,6 (308,1), Silber und Scheidemünze 43,8 (43,6 Diskont und Spezialrechnungen (Nr. 5) 192,1 (188,8), ebebsg⸗, rechnungen, sichergestellt dur Wechsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7) 171,9 (173,4), sonstige Vorschüsse (Nr. 8 und 17) 155,9 (154 7) protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19) 6,5 (6,4), Wertpapiere (Nr. 20) v6 (89,0), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 3,6 (3,6), Summen zur Verrechnung mit den Adels⸗ und Bauern⸗ agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 6,6 (3,9 Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 23) 53,2 (69), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva, 14 Pasf va) 14,8 (13,1), zusammen 1908,8 (1907,5). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen 1 passiv und 1 a aktiv) 1219,2 (1229,0), Kapitalien der Bank (Nr. 3 — 5) 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 8 b c d. %, 9) 479,9 (475,8), laufende Rechnungen der Departe⸗ ments der Reichsrentei (Nr. 8 a) 34,0 (43,2), verschiedene Konten (Nr. 4 10, 11, 12) 77,8 6172) Saldo der Rechnung der Bank mit
ihren Filialen (Nr. 24 . 3 Cal;n . r. 24 Aktiva und 13 Passiva) 42,9 “ zusammen 1
Berlin, 24. November. Bericht über Speisefett
Gebr. Gause, Butter: Die Zufuhren sind recht 18 8 1g Konsum schwach bleibt, und es konnten nur ganz feinste reinschmeckende Qualitäten geräumt werden. Abweichende Butter bleibt schwer ver⸗ käuflich und wird zu ganz unregelmäßigen Preisen angeboten. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter La Qualität 122 bis 124 bis 125 ℳ, IIa Qualität 116 bis 122 ℳ — Schmalz: Der Artikel verkehrte an den amerikanischen Börsen in matter Tendenz da die Haussiers in Erwartung zunehmender Schweinezufuhren zu Verkäufen geneigter waren. Der Rückgang hatte auf die hiesigen Preise nur geringen Einfluß, da diese sich weit unter den amerika⸗ nischen Preisen bewe en und letztere erst noch beträchtlich weiterfallen müssen, ehe neue Ssüge von drüben möglich sind. Die heutigen
Januar bis Oktober 1906 .
Notierungen sind: Choice Western Steam 53 bis 53 . nisches Tafelse malz Borussia 55 ½ ℳ, Berli Si bicbancn Krone)
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