1906 / 289 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Dec 1906 18:00:01 GMT) scan diff

ätte. (Sehr richtig! links.) Deshalb ist es auch ganz selbst⸗ verständlich, daß nun nach dem 1. März zunächst nur Futter⸗ gerste eingeführt worden ist. Das hat uns in der Reichs⸗ schatzverwaltung absolut kein Kopfzerbrechen gemacht, wir haben uns keine Stunde darüber gewundert, wir hatten das erwartet.

Das statistische Bild hat sich jedoch seit dieser Zeit vollständig ge⸗ ändert. Seit dem Beginn der Einfuhr von Gerste der neuen Ernte sind in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober d. J. an Malzgerste 1 218 000 Doppelzentner zur Verzollung gelangt (Hört, hört! rechts), während die Gersteeinfuhr aus Oesterreich⸗Ungarn im Durchschnitt der drei Vorjahre ich bitte das wohl zu beachten für den gleichen Zeitraum nur 970 439 Doppelzentner, also rund 250 000 Doppelzentner weniger betragen hat. Im Monat November, soweit unsere Nachrichten und Beobachtungen reichen, hat sich dieses Bild nicht wesentlich verschoben. Diese Steigerung um 250 000 Doppel⸗ zentner ist der Rückgang der Einfuhr an Braugerste, von der der Herr Interpellant soeben des längeren gesprochen hat. Bekanntlich ist nun aber die Gersteneinfuhr aus Oesterreich⸗Ungarn der Gesamt⸗ einfuhr an Braugerste aus dem Auslande gegenüber in der Hauptsache gleichzuachten, Oesterreich⸗Ungarn deckt nämlich den weitaus größten Teil unseres Bedarfs an Braugerste. Bedenkt man nun, daß in der österreichisch⸗ungarischen Einfuhr der Vorjahre, wenn auch in geringem Maße, doch immerhin auch noch andere Gerste mitenthalten war, so ist nach den angeführten Zahlen wohl mit vollem Grunde an⸗ zunehmen, daß die seit dem 1. März eingeführte Malz⸗ gerste im großen und ganzen auch als solche deklariert und verzollt worden ist. Das ist wenigstens unsere Ueberzeugung, und wenn der Herr Abg. Speck sie nicht teilen zu sollen glaubt, so kann ich das meinerseits nur bedauern.

Ueberblickt man nun, meine Herren, das von mir Gesagte, so wird man bei billiger Beurteilung zu dem Ergebnis gelangen, daß die Verwaltung zum mindesten ernstlich bemüht gewesen ist, ihrer nicht gerade leichten Aufgabe der strikten Durchführung des Gesetzes wie der Verträge unter tunlichster Wahrung der verschiedenen einander entgegenstehenden heimischen Interessen gerecht zu werden, und man wird, wenn man die von mir hervorgehobenen Daten richtig würdigt, des ferneren zu⸗ geben müssen, daß doch auch der Erfolg jener Bemühungen der Zollbehörden, die wahrlich keine geringen waren, bisher wenigstens kein ganz unbefriedigender gewesen ist. Jeden⸗ falls besteht zu irgend welchen ernsten Beforgnissen vom Stand⸗ punkt der Landwirtschaft und dem der Finanzverwaltung im allgemeinen zurzeit kein Anlaß. Einzelne unliebsame Vorkommnisse berechtigen noch nicht zu einer abfälligen Kritik in Ansehung der ganzen Einrichtung. Jede Neuerung, meine Herren und hier handelt es sich um eine sehr schwierige Neuerung hn braucht Zeit sich einzuleben. Daher wären meines Erachtens grundsätzlich Aenderungen in der Gerstenzollbehandlung zurzeit kaum zu empfehlen; dagegen kann, wie ich schon erwähnte, eine Einwirkung auf die Zollstellen behufs strengerer Durchführung der gegebenen Vorschriften, nötigenfalls auch eine Vermehrung der Eingangsstellen oder eine verstärkte Ausstattung derselben mit Denaturierungsmaschinen recht wohl ins Auge gefaßt werden. In letzterer Hinsicht sind schon vor längerer Zeit die Bundes⸗ regierungen um Mitteilung ersucht worden, ob eine Verstärkung oder Aenderung der bestehenden Einrichtungen erforderlich sei. Von fast allen Regierungen sind hierauf an die Reichsschatzverwaltung Ant⸗ worten eingegangen. Im allgemeinen lauten diese Antworten dahin, daß zu einer Verstärkung oder Aenderung der Denaturierungseinrich⸗ tungen kein Bedürfnis vorliege, die Maschinen hätten sich in der Hauptsache bewährt, ihre Leistungsfähigkeit sei zufriedenstellend, und sie würden auch gesteigerten Ansprüchen genügen. Nur Hamburg verlangt zur Bewältigung des zu erwartenden gesteigerten Verkehrs eine Ver⸗ stärkung der maschinellen Einrichtungen. Das Erforderliche ist auf Anregung von hamburgischer Seite von hier aus veranlaßt worden. Auch sonst wird man unablässig darauf bedacht sein, das Denaturierungsverfahren soweit immer möglich noch zweckentsprechender zu gestalten. Erst wenn sich alle diese Maßnahmen als unzulänglich erweisen sollten, käme unseres Erachtens eine grundsätzliche Aenderung der bestehenden Vor⸗ schriften in Frage. Ich darf meine Ausführungen mit der Versiche⸗ rung schließen, daß wir keinesfalls jede Kritik des gegenwärtigen Ver⸗ fahrens für ungerechtfertigt erklären; wir erkennen im Gegenteil seine Verbesserungsfähigkeit durchaus und unumwunden an. Eben deshalb werden wir auch recht gern alle die Fingerzeige, die uns etwa nach dieser Richtung auch noch im weiteren Verlauf der heutigen Ver⸗ handlung in diesem hohen Hause gegeben werden, auf das gewissen⸗ hafteste der Prüfung unterziehen. (Beifall.)

Auf Antrag des Abg. Dr. Schaedler (Zentr.) findet die Besprechung der Interpellation statt. Abg. Dr. Südekum (Soz.): Ich werde nicht dem Beispiel des Interpeslanken bezüglich der Länge seiner Ausführungen folgen, schon mit Rücksicht auf die gestrigen polnischen Interpellanten, die sonst keine Aussicht hätten, vor einigen Monaten die Fportlezung der Besprechung ihrer Interpellation zu erleben. Hinweisen muß ich auf die durchaus verschiedene Art des Verhaltens der Nesperane gegen⸗ über dieser Gerstenzollinterpellation und ge eenüber den Fleischnot⸗ interpellationen, die sie noch immer nicht beantwortet hat, obwohl sie seit Monaten über die Verhältnisse unterrichtet sein muß. Gegenüber der heutigen Interpellation befinden wir uns in der angenehmen Lage, die reinste aller Freuden, die Schadenfreude zu genießen; denn wir haben alles das, worüber heute der Abg. Speck klagte, 1902 bereits vorausgesagt. Uebertrieben hat aber der Abg. Speck ungemein. Es war doch bei den Bemühungen der Herren um den Gerstenzoll die Hauptsache, die Gerstenpreise in die Höhe zu treiben. Die Differenzierung in der beabsichtigten Weise durchzuführen, war eine Unmöglichkeit, das haben wir von allem Anfang an erklärt. Tatsächlich haben wir heute einen Gerstenzoll, der 1,30 beträgt, und nur ausnahmsweise wird Gerste zu Brauzwecken mit 4 verzollt. Der Abg. Speck hat aber den Einfluß der Voreinfuhr der Malz⸗ und der Nacheinfuhr der Futtergerste nicht beachtet. Was er über die Um⸗ gehung des Gesetzes, mit Ausnahme des Hamburger Falles, anführte, war ganz Gesehentruer und unhaltbar. Er hat ansedente⸗, daß dem Betrug durch die Differenzierung Tor und Tür gen net sei, und daß die Zollbehörden ihn gewissermaßen indirekt unterstützten. Wir haben demgegenüber darauf hinzuweisen, daß die Getreideproduktion und die Ernährung des Volkes nur dann voll gewährleistet ist, wenn die Futterpreise niedrig bleiben. 5 b fcäee

„Dr. Paasche (nl.): Namens meiner poli 898 9* Antwort des Staatssekretärs nicht voll befriedigt hat. Seine Aufschlüsse stimmen nicht mit dem überein, was bei den Verhandlungen des Zolltarifs von seiten der Regierungs⸗ vertreter gesagt worden ist und was namentlich bei der Ver⸗ abschiedung des russischen Handelsvertrags bemerkt wurde. Es wurde damals, als sich bherausstellte, daß es nicht mögkich sei, auf dem von der Regierung vorgeschlagenen Wege eine Einigung herbei⸗

err Reichskanzler hatte selber darauf hingewiesen, handele sich bei 2* um ein ganz anderes Produkt als bei der gewöhn⸗ lichen Futtergerste. Er bezeichnete die Braumalzgerste als ein 8e edeltes Produkt, das einen hohen Zollsatz so gut verdiene, wie 8 Weizen. Darauf wurde Gewicht gelegt. Auf der anderen Seite wird nicht mit Unrecht gesagt, daß die Futtergerste eine große 85 deutung für die Landwirtschaft hat „und daß deshalb die Fech⸗ e Braugerste ausgeschieden werden müsse. Darauf wurde die Unter⸗ scheidung von 4 für die Braumalzgerste gemacht, ohne 8 für die Futtergerste. Es sollte also alles mit 4 verzo 8. werden, was nicht nachweislich zu Futterzwecken verwendet wird. Davon ist kein Tüpfelchen abstreiten. Es wurde damals selbst von freihändlerischer Seite, selbst vom Abg. Fecstbee zugestanden, daß die Braugerste ein Produkt sei, das eines höheren Schutzes wohl wert sei. (Abg. Gothein: Sie irren sich vollständig.) Soviel ich weiß, berief sich Herr Gothein auf eine Schrift des Geh. Rats Konrad über den Zolltarif, worin ausgeführt war, daß die edle Braugerste anders behandelt werden müsse, wie die andere Gerste. Wenn ich mich geirrt habe, so habe ich dem Abg. Gothein eine Meinung zugetraut, die er nicht hat, die ich ihm aber nicht zur Schande, sondern zur Ehre angerechnet haben würde. Es wurde damals darauf hin⸗ gewiesen, daß die Braugerste einen hohen Zoll verdiene, und daß gerade in Mittel⸗ und Süddeutschland eine Fülle kleiner bäuerlicher Besitzer auf den Verkauf von Gerste düitew h sei, daß sie also den⸗ selben Zollsatz verdienten. Eine billige Futtergerste für die Land⸗ wirtschaft ist, wie ich zugebe, notwendig im Interesse der Beseitigung der Fleischoot. Das muß ich aber sagen: die Art, wie jetzt die Zollbehandlung stattfindet, verdient durchaus die scharfe Kritik, die der Abg. Speck daran geübt hat, denn sie entspricht nicht den Intentionen, die der Gesetzgeber hatte. Die erlassenen Bestimmungen haben eine roße Zollunsicherheit hervorgerufen. Meine Informationen wider⸗ prechen in dieser Beziehung dem, was der Staatssekretär gesagt hat. Die Gutachten einzelner Zollbeamten können die Informationen der Getreidehändler nicht aus der Welt schaffen. Futtergerste ist tat⸗ sächlich als Malzgerste verkauft worden und das entspricht nicht den Absichten des Gesetzes. Der Staatssekretär Graf Posadowsky hat ausdrücklich gesagt, daß man auch nach dem russischen Handels⸗ vertrage zur Denaturierung der Gerste, die auf einen niedri en Zollsatz Anspruch habe, berechtigt sei. Wenn die verbündeten Regierungen jetzt einen anderen Standpunkt einnehmen, so liegt das nicht an einer neuen Auslegung, sondern daran, daß sie die praktischen Schwierigkeiten nicht so leicht haben überwinden können, als es damals von der Re⸗ gierung selber vorausgesetzt wurde. Das möchte ich ausdrücklich be⸗ tonen. Die berufenen Vertreter der Regierung erklärten damals, es werde sich schon ein Weg finden, auf dem der Unterschied zwischen Malz⸗ und Futtergerste durchgeführt werden könnte. Erst dann hat sich die Reichstagsmebrheit auf eine Differenzierung des Gerstenzolls ein⸗ elassen. Die jetzige Unterscheidung nach dem Gewicht ist aber, wie eder praktische Landwirt weiß, durchaus ungeeignet, weil es an der geeigneten Kontrolle fehlt, ob Futtergerste vorliegt oder nicht. Ich gebe zu, daß das Denaturierungsverfahren Schwierigkeiten hat. Es ist aber eine ganze Reihe von Verfahren vorgeschlagen worden, die sich wohl durchführen lassen. Ich habe eine ganze Reihe solcher Schriften erhalten, in denen der Nachweis geführt wird, daß die Sache ohne Kontrolle und ohne zu große Kosten zu machen ist. Es soll dadurch keine Verschleierung der Futtergerste herbeigeführt werden. Es verlangt ja niemand, daß alle Gerste zu 4 eingeführt werden solle, aber die edle Gerste soll dem ge entsprechend zu dem höberen Zollsatz verzollt werden. Gute Futtergerste soll hereinkommen im Inter⸗ esse der Landwirtschaft und der Viehzucht. Der Abg. Speck hat ge⸗ glaubt, daß die Frage eine große sinanzpolitische Bedeutung habe. Der Staatssekretär hat darauf erwidert, daß vorläufig kein Zeweis dafür zu erbringen sei. Die neuesten Zahlen für Oktober zeigen, daß sehr bedeutende Mengen Braugerste aus Oesterreich herübergekommen sind. Es liegt also kein stringenter Beweis vor, daß wir um so und so viel geschädigt worden sind. Ich betone aber, daß meine politischen Freunde der Meinung sind, daß ein Weg gefunden werden muß, daß alles, was zum billigeren Satz verzollt werden soll, denaturiert werden muß, um einem Mißbrauch entgegenzutreten. Man hat auch Beschwerde geführt, daß die Gerste in den schleswigschen Häfen eine andere Zollabfertigung erfahren hat, als sie in Hamburg erfahren haben würde. Ich bitte die Regierung, dieser Sache näherzutreten. Jedenfalls muß dem wirklichen Sinn des Gesetzes auch durch die Ausführung des Gesetzes Rechnung getragen werden.

Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Der Herr Abg. Speck hat auf eine Verfügung Bezug genommen, die seitens des Finanzministeriums im September d. J. erlassen worden ist, und hat auch insbesondere bemängelt das Abfertigungsverfahren bei einer Anzahl preußischer Einfuhrstellen. Meine Herren, was die erste Verfügung betrifft, so hängt sie mit der Frage zusammen, ob in der Tat auch Brenngerste dem höheren Zollsatz von 4 für die Braugerste unterworfen ist. Ich habe mich in dieser Beziehung lediglich an die Gerstenzollordnung, die der Bundesrat erlassen hat, zu halten, und, wie bekannt, ist in der Gerstenzollordnung bestimmt, daß unter Malzbereitung im Sinne dieser Bestimmung die Herstellung von Malz zur Brauerei und Malz⸗ warenerzeugung zu verstehen ist. Deshalb fällt nicht unter diese Bestimmung die Herstellung und Verwendung zu Brenn⸗ zwecken. Ich glaube auch, daß, soweit meine Erfahrungen reichen, diese Frage von keiner großen Bedeutung ist. Ich glaube, es ist von Herrn von Stengel schon vorhin ausgesprochen worden, daß zu Brennzwecken ganz überwiegend inländische Gerste verwandt wird (sehr richtig! rechts), sodaß nach dieser Richtung hin irgend eine Be⸗ nachteiligung der inländischen Produktion nicht vorliegt. Ueber den einen Punkt haben wir bisher absolut nicht wegkommen können, die Brenngerste zu unterscheiden von der Futtergerste. Eine Entscheidung nach dieser Richtung ist nicht möglich. Nach unserer Erfahrung ist jede Futtergerste eben auch als Brenngerste zu verwenden, und daher ist ein steuer⸗ oder zolltechnisches Kriterium nach dieser Richtung hin u finden. 1 Ua aber den andern Punkt, der in der Interpellation des Herrn Abg. Speck berührt worden ist, für unendlich viel wichtiger, nämlich die Behauptung, daß in erheblichem Maße auch Braugerste zu dem niedrigen Satze von 1,30 eingeführt worden ist. Ich glaube, man kann in der Grundtendenz dem Herrn Abg. Speck und auch dem Herrn Abg. Dr. Paasche nur darin beistimmen, daß die Landesaus⸗ führungsbehörden alle Veranlassung haben, in dieser Beziehung scharf nachzusehen (sehr gut! rechts) und zu verhüten, daß nicht fälschlich Braugerste zu dem niedrigen Satze von 1,30 hereinkommt. Denn hier handelt es sich einmal um sehr erhebliche landwirtschaftliche Interessen, und zwar gerade um die Gebietsteile, wo der bäuerliche Besitz erheblich beteiligt ist, wo gerade der bäuerliche Besitz aus der Gerstenkultur einen erheblichen Nutzen zieht, und wir haben alle Veranlassung, diese bäuerlichen Kreise nicht zu anderen Kulturarten zu drängen, sondern ihnen die Kulturart zu erhalten, aus der sie bisher ihre Nahrung gezogen haben. Und zum andern sind außerordeutlich wichtige Interessen des Reichs bei der ganzen Sache beteiligt. Denn würde in der Tat in erheblichem Maße

von nehmungen eine solche Hinterziehung in erheblichem Maße nicht statt⸗ gefunden hat, und auch ganzen Ausführungen, soweit ich ihm gefolgt bin, immer gesagt: es sei ihm bekannt geworden, er hätte gehört, es sei zu seiner Kenntnis gekommen. Meine Herren, ich nehme zu Ehren der Handels⸗ kreise bekannt sind, an, daß diese Mitteilungen, geworden sind, zum großen Teil unzutreffend sind und daß Malver⸗ sationen in irgend erheblichem Maße nicht vorgekommen sind. Ich bin überzeugt, daß, wenn das vorgekommen wäre, diese Operationen de Steuerbehörde gar nicht verborgen geblieben sein könnten, und ich möchte die Bitte an die Herren Abgg. Speck und Dr. Paasche richten, uns, wenn sie irgend ziffernmäßiges Material haben, Dinge die über bloßes Hörensagen hinausgehen, diese Tatsachen mitzuteilen wir werden selbstverständlich pflichtgemäß in eine eingehende Prüfung derartiger Mitteilungen eingehen.

Stengel darin recht geben, daß nach unseren bisherigen Wahr⸗

der Herr Abgeordnete Speck hat in seinen

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und namentlich auch der Handelskreise am Niederrhein, die mir die dem Herrn Abg. Speck

Nun, meine Herren, darf ich noch in Kürze darauf hinweisen, daß wir uns der Schwierigkeiten dieser Abfertigung voll bewußt sind, und daß die Gerstenzollordnung doch nicht so ein Ungeheuer ist, wi der Herr Abg. Speck sie hingestellt hat. In der Gerstenzollordnun ist ja zunächst das Kriterum aufgestellt, ob das Hektolitergewicht von 65 kg erreicht wird oder nicht; alles, was über 65 kg pro Hektoliter wiegt, unterliegt dem höheren Zoll. Es ist aber ferner gesagt, daß nun wiederum unterschieden werden soll, ob in diesem Hektolitergewicht mehr als 30 % höherwertige Körner sind. Es ist also neben dem allgemeinen Hektolitergewicht noch ei spezielles, sogenanntes Sonderhektolitergewicht aufgestellt worden, um also eine weitere Kontrolle zu haben, und darüber hinaus ist

dann noch in § 13 bestimmt: Ergeben sich indes trotz des niederen Hektolitergewichts aus der

besonderen Beschaffenheit der Gerste Gründe für die Annahme, daß sie zur Malzbereitung geeignet ist, oder rechtfertigen die der Zoll⸗ stelle bekannt gewordenen besonderen Umstände hinsichtlich Herkunft oder Bestimmung der Sendung usw. die Annahme, daß die Gerste

der Bestimmungen im § 11 Abs. 2 zu verfahren. Das heißt, es ist entweder der höhere Zollsatz zu entrichten oder die

Denaturierung vorzunehmen.

Also, meine Herren, in der Gerstenzollordnung sind die Be⸗ hörden generell und speziell zur besonderen Aufmerksamkeit nach dieser Richtung hin angewiesen worden, und, soweit meine Erfahrungen reichen, haben die Behörden auch diese Aufgabe bisher erfüllt. Es handelt sich um eine außerordentliche schwierige Frage, die in der Erkennung im einzelnen Fall wohl zu Zweifeln Anlaß geben kann. Wir haben einstweilen keinen Grund zu der Annahme, daß die Zoll⸗ ausführungsbehörden im wesentlichen sich vergriffen haben, daß in er⸗ heblichem Maße solche Hinterziehungen stattgefunden haben. Aber ich erkläre das auch ausdrücklich, daß ich auch persönlich wie bisher so auch künftig dieser Frage ganz besonderes Interesse entgegenbringen werde und daß wir namentlich die verschiedenen anderweiten Denaturierungsmethoden, die, ich möchte sagen, fast täglich uns unter⸗ breitet werden, einer eingehenden Prüfung unterwerfen werden. Es ist vorgeschlagen worden, ein Färbeverfahren einzuführen, es ist eine Erhitzung vorgeschlagen worden, um die Keimfähigkeit zu töten; kurzum jeden Tag werden uns neue Verfahren, neue Methoden unter⸗ breitet, und ich versichere, daß wir allen diesen Dingen nach wie vor besonderes Interesse entgegenbringen werden, weil es sich darum handelt, wichtige Interessen der Landwirtschaft zu schützen und zugleich

die Interessen der Reichskasse. (Bravo!l rechts und bei den National⸗ liberalen.) Abg. Kaempf (fr. Volkszp.): Die Gerstenzollordnung hat da Verdenh, in bi Schwierigkeiten der Gesetzgebung hinsichtlich des Gerstenzolles Klarheit zu hringen. Dafür und daß sie in diesem Sinne gehandhabt wird, sind wir den verbündeten Regierungen dankbar. Allerdings ist durch die Handhabung seitens einiger Grenz⸗ zollämter aber eine Praxis Sitte geworden, die den Importeuren nicht gerecht wird und dem Sinne des Gesetzes auch nicht entspricht. Das Gewicht der Gerste wird in gänzlich inkorrekter Weise da⸗ durch festgestellt, daß die Beamten ein Viertelliter auf die Hand schütten, die leichteren Körner und die Spreu herunterpusten, dann das Gewicht der Gerste feststellen und das Gewicht mit 400 multiplizieren, um zu dem Hektolitergewicht zu kommen. Einmal gehen dabei die leichteren Körner verloren, denn wenn sie auch leichter sind, sind sie doch Gerste und müßten mitgewogen werden; andererseits hat diese Methode der Multiplikation schon nach dem Gutachten der Normaleichungskommission keinen Wert, denn es ergeben sich da Differenzen im Gewicht des Hektoliters von 1 bis 1 ½ kg. Das kann für die Höhe der Verzollung geradezu verhängnisvoll sein; es muß dann eventuell Gerste den Viermarkzoll tragen, die sonst bloß 1,30 zu tragen hätte. Es kommt weiter vor, daß Gerste, die an einen Landwirt adressiert ist, 1,30 ℳ, wenn an einen Händler adressiert, 4 zahlen muß. Hier ist Abhilfe notwendig, damit nicht das Gefühl entsteht, als ob hier mit doppeltem Maße gemessen wird. Das geht so weit, daß der ausländische Exporteur zwei Angebote macht, eins um 2,70 teuerer, wenn ihm die Adresse eines Landwirts, und eins, um 2,70 billiger, wenn ihm die Adresse eines Händlers aufgegeben wird. Daß Defrau⸗ dationen in großem Maße vorkämen, ist mir nicht verständlich. Wenn die Gerste an der Zollstelle als Gerste befunden 68 ist, die nicht mehr als 30 %, wertvollerer Körner enthält, wird de der Importeur geradezu darauf hingewiesen, diese Körner aus⸗ zuscheiden und sie zu anderen Zwecken zu verwenden; und ich c. dagegen protestieren, daß derjenige, der so handelt, sich einer 4 fraudation oder einer Malversation schuldig macht. Der FesseHen unterscheidet ganz schwere Gerste von 67 bis 70 kg, das ist 7 Braugerste mit 4 Zoll, die ganz leichte Gerste von 58 2 60 kg, die durch Aussieben au höchstens 62 bis 64 18 gebracht wird, das ist die geringfügtgste Gerste, und die mittle Gerste, die 60 bis 62 kg wiegt. iese wird durch Entgrannues auf 65 kg gebracht. Der Import dieser Gerste ist lhese vollständig unterbunden, denn kein Händler wird sich Sg fahr aussetzen, die 4 Zoll bezahlen zu müssen; in bse Gerste, 85 gerade zu Brauzwecken benutzt wurde, ist Geschäft mehr möglich. Diese Gerste ist eine gute Futtergefs die für Viehmästung außerordentlichen Wert haben mede⸗ . kommt nach Deutschland nur ganz geringe Futtergerste hine 2 1 eine so gute Viehmästung nicht bewirken kann. Die Braugerfte 8 damit das Bier wird verteuert; die Brennereigerste wird ver aneß und gerade die kleinen Brennereien müssen darunter leiden, * 5 großen sich schon anderweit helfen können. So werden auch bis 8 Kleinen geschäͤdigt und die Großen begünstigt. Hiernach bin he Ansicht, es liegt gar kein Grund vor, die Gerstenzollordnung zu

werfen, es kann höchstens auf eine weitere Milderung hingewea werden, damit nicht auf diesem Wege noch eine stärker Verteuer

inem Zoll⸗ Gerste, die einem Zoll von 4 unterliegt, zu e satz von 1,30 eingeführt, so kommt bei diesen enormen

der Nahrungsmittel indirekt herbeigeführt wird.

Zollunterschieden in der Tat ein erheblicher Ausfall für

zuführen, angeregt, die Braumalzgerste mit 4 zu verzollen. Der

die Reichskasse in Frage. Aber, meine Herren, ich muß Exzellenz

Schluß in der Zweiten Beilage.)

zur Malzbereitung Verwendung finden soll, so ist nach Maßgabe

5 den niedrigeren

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

11“

Abg. Hufnagel (d. kons.): Ich muß bestreiten, daß bei den Handels⸗ vertragsverhandlungen ein Unterschied zwischen Bevascben 8— Brau⸗ 9 gemacht worden ist, es wurde vielmehr nur unterschieden zwischen

alzgerste und Futtergerste und als Malzgerste jene Gerste angesprochen, die zur Malzbereitung tauglich, also keimfähig ist, ungeachtet, ob F zur Bierbereitung oder zur Branntweinbereitung verwendet wird.

on dem baverischen Bundesbevoll mächtigten, Minister Frhrn. v. Feilitzsch t daß die verbündeten Regierungen bei der Zollerhebung dafür sorgen köͤnnen, daß keine Malzgerste als Futtergerste deklariert hereinkommt, und er sprach dabei

Zu Brennerei⸗

ist hier im Reichstage ausdrücklich erklärt worden,

ausdrücklich nur von Malzgerste und Futtergerste. zwecken wird Gerste überhaupt nicht verwendet, verwendet man Roggen, Weizen, Kartoffeln in Malz umgewandelt. Die Grenze von Frtaolttes gibt keinen Anhalt

uttergerste,

leichterer Bestandteile heruntergedrückt es kein anderes Mittel

sondern daz

werden kann. um Futtergerste als solche zu

schroten. Wenn der t E andere Vorschläge gemacht sind, so würden wir den ver

ndeten Regierungen dankbar sein, wenn sie etwas Besseres an

Stelle setzen können; heute gibt es aber noch kein e; Vütak mit den Handelsverträgen nicht Futtergerste keimunfähig verwendet werden kann. große 0

der begründete Verdacht, daß als Futtergerste zum niedrigeren Bo hch Brauereien und e von den Zoll⸗

do öglich, daß von einem Teil des Handels das geschieht auf d nnsültch

reellen Handels und zum Schaden der Staatskasse und der Landwirte.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Der Abg. Paasche hat mich als Gewährsmann angerufen; ich bin nicht in der Lage, seinem Wunsche nachzukommen, denn ich bin keineswegs durchweg der Meinung des

Wir Süddeutsche, die wir überhaupt recht zufrieden sind, bestehen daß die gmacht wird, damit sie nicht als Malzgerste

ch will auf niemanden einen Stein werfen; aber da eine so Quantität Futtergerste gerade jetzt eingeführt worden ist, besteht

hereinkommt, was als Malzgerste verwendet wird. Malzfabriken können dies zwar nicht tun, weil s behörden kontrolliert werden können, aber es ist

Prof. Conrad. Der Kollege Paasche hat heute interessante Mit⸗ teilungen über den Kuhhandel der Zolltarifmehrheit sante. des Gerstenzolles gemacht. Hoffentlich hat die Regierung bei der Gelegen· heit auch Revistraturen aufnehmen lassen und hoffentlich veröffentlicht sie bei Gelegenheit auch etwas über das „kaudinische Joch“, unter dem hindurchzugehen man damals den verbündeten Regie⸗ rungen zugemutet hat. Wir sind aber nicht hinzugezogen worden, wir waren nicht dabei; für uns gilt nur, was darüber im Reichstage gesagt worden ist. Danach sollte Malzgerste alle die⸗ enige Gerste sein, die überhaupt keimfähig ist; so äußerte sich der bg. Gamp schon im Dezember 1902, der Abg. Hufnagel erst beim russischen Handelsvertrag im Februar 1903. Herr Gamp hat aus den damaligen Verhandlungen alles herausgesucht, was ihm in den Kram paßte, aber alles verschwiegen, was von der Regierung und den anderen Parteien dagegen ausgeführt ist. Der Abg. Herold, der Fraktions⸗ senosse des Herrn Speck, hat nicht von „Malzgerste“, sondern aus⸗ drücklich von „Braugerste“ gesprochen, die nicht als Futtergerste ein⸗ geführt werden dürfe; ebenso sprach Herr Sieg von den National⸗ liberalen von „Braugerste“, die nach Rußland ausgeführt wurde; desgleichen Graf Posadowsky, nicht minder Graf Reventlow Der Abg. Speck wird doch ncht behaupten wollen, daß die Gerste für Brennereizwecke und für Futterzwecke und vielleicht auch für ober⸗ Färig⸗ Brauereien im Preise der „Malzgerste“ im Sinne der Er⸗ lärung des Reich kanzlers gleichkommt. Der Preisunterschied ist nicht bloß 30 bis 40, sondern meistens 60 bis 70 Die Abgg. Nißler, Stauffer, Heim, alle haben nur das Bedenken gehabt, daß e. zu ermäßigtem Zollsatze hereinkommen könnte, und außerten ihre Bedenken gegen die Denaturierung, Bedenken, die gerade der Abg. Speck zerstreute; alle, auch der Abg. Blankenhorn, haben nichts von Brenngerste gesagt. Als der Graf Posadowsky 1905 er⸗ klärte, daß beabsichtigt sei, die Brenngersie nicht unter den böheren Zollsatz fallen zu lassen, gab der Abg. Osel einer gegenteiligen Meinung Ausdruck. Ich habe damals auch mit einigen Herren aus dem Reichsschatzamt über diese Sache gesprochen, aber die evpent. auf⸗ genommene Registratur wird ergeben, daß ich meinerseits keinen un⸗ zulässigen Druck auf die Regierung ausgeübt habe. Als ich diese Herren beim russischen Handelsvertrag darauf hinwies, wie sie mit ihren Machenschaften, den hohen Zoll für die minderwertige Gerste zu erlangen, hineinfallen würden, fielen sie ganz rabiat über mich her; heute sind sie die Betrogenen, und ich habe das diebische Vergnügen, mich über ihren Hineinfall freuen zu dürfen. Wir können nur mit dem Abg Kaempf wünschen, daß die Gerstenzollordnung aufrecht er⸗ halten bleibt Abg. Stauffer (wirtsch. Vgg.): In dieser Sache sind alle meine Freunde, die Norddeutschen wie die Süddeutschen, einig. Wir haben seinerzeit eine Differenzierung in dieser Frage zugegeben; der springende Punkt war für uns, daß alle Gerste, die zur Braugerste verwandt werden sollte, mit 4 zu verzollen sei. Die Gerste hat nur sehr wenig Eiweiß und viel Stärkemehl, darum eignet sie sich mehr für die Brauereien. Das ist der springende Punkt, den der Gothein hätte hervorheben sollen. Der Abg. Südekuüm be⸗ schwerte sich darüber, daß die Gerstenzollinterpellation der leischnotinterpellation vorausgegangen sei. Wir unserseits en uns gefragt, ob es nicht angebracht sei, den Reichskanzler u fragen, ob es nicht richtiger wäre, dem fortwährenden allen der Fleischpreise entgegenzutreten. Der Reichskanzler ver⸗ prach bei den Zollverhandlungen, bei den Handelsverträgen und den Ausführungsbestimmungen, den berechtigten Wünschen der Landwirtschaft Rechnung tragen zu wollen. Die Zollverordnung Fecipricht aber diesem Versprechen nicht, ebenso, wie es auch in anderen ällen nicht geschehen ist. Was ist aus dem Versprechen des Staats⸗ ekretärs betreffs der Denaturierung geworden? Man hätte es nicht En sollen, daß nach den klaren Worten des Reichskanzlers und Grafen Posadowsky durch die Zollordnung solche Zollunordnung Uschaffen werden könte. Es mußte doch der Verwendungszweck der erste der springende Punkt sein. Das erkennt auch die Zollordnun an, die Verordnung hebt dann später dies wieder auf und leicet auch sonst an Widerspruchen. Vom 1. März bis 10. Juli d. J. sind nach Deutschland eingeführt worden 4 866 900 Doppelzentner Gerste; zum Zoll⸗ efe von 1,30 ℳ. 4 860 000 Doppelzentner, 6900 Doppelzentner zu 4 Die anatolische, russische und die Gerste aus den Balkanstaaten vommt dabei viel besser weg, als die österreichische, die viel schwerer . und für die man 4 zahlt. Diese Differenzierung hat in esterreich böfes Blut gemacht und man hat eine Ausuhrprämie 8 2,70 verlangt, genau dieselbe Differenz zwischen 1,30 und Die Oesterreicher, die seit Algeciras wohl ein größeres Ent⸗ gegenkommen verdienten, haben zu diesem Verlangen ein Recht. Die beutsche Regierung mag sich darauf gefaßt machen, daß die Export⸗ auerei in Oesterreich eingeführt wird und daß wir dadurch k handelspolitischen Verwicklungen gelangen, oder aber, daß ie österreichischen Exporteure leichtere Gerste bei uns einführen,

bh d- 1 1 5 kg für das 1 für die Differenz von Malz⸗ und weil das Hektolitergewicht leicht durch Beimischung Bis jetzt gibt

kenn⸗ zeichnen, die nicht zu Malzzwecken verwendet wird, als das An⸗

inister von Rheinhaben uns mitteilt, daß schon ver⸗

ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

den 7. Dezember

Berlin, Freitag,

darum bekümmert sich der Zollbeamte niccht. tappen überhaupt im Dunklen, wie sie . sollen. Am besten wäre es schon, Tisch fallen zu lassen. Jede Gerste, die zur Verwendung als muß denaturiert werden.

Abg. Gamp (Rp): Die Annahme,

daß B t sonders gute Gerste sei gegenüber ß Braugerste eine be

nicht eine so hochwertige Gerste für Brauzwecke kaufen, in der u beziehen sie mehr als für die andere Gerste. scheidung die Bestimmung des B Zugrundelegung eines kausalen Zusammenhanges mit dem höheren Zollsatz belegt, die an Brauereien für Blrauzwecke ein

eingeführt wird,

Gesetz, höheren Satz zu bezahlen hat.

Ausdruck geben, daß von den bayerischen und auch nur wäbrend eines Tei

und Süddeutschlands überhaupt handelt, sondern auch Baden und Württemberg gut vertreten lassen sollen. Daß von letzteren gar kein Vertreter hier anwesend ist, beweist, daß das große Interesse, welches wir dem Gegenstande zuwenden, von einer gewissen Seite keineswegs geteilt wird. Der Abg. Osel hat mir ein sehr umfangreiches Material übergeben. Ich will darauf nur kurz eingehen. Der Abg. Osel hat einen offenen Brief an den Perrfüscger Finanzminister gerichtet, aber keine Antwort erhalten. Nun at sich herausgestellt, daß er seinen Brief, auf den die Deutsche Brennereizeitung ihm eine Antwort erteilt hat, an eine falsche Adresse gerichtet hat. Der preußische Finanzminister ist unschuldig, schuld sind allein die Verordnungen des Bundesrats. In der Antwort ist dem Abg. Osel vorgeworfen, daß er aus den Reichstagssitzungen falsch zitiert habe. Er hat der Brennereizeitung diesen Vorwurf im Tag zurückgegeben. Darauf hat die Zeitung erwidert, sie habe nicht nach dem Stenogramm, sondern nach den großen Zeitungsberichten zitiert, und diese seien viel besser, als die stenographischen Berichte, weil sie nicht so frisiert sind. Das ist doch eine sonderbare An⸗ schauung. Der Abg. Osel ist als Kronzeuge genannt für die Auffassung, die der größere Teil dieses Hauses, namentlich die Mitglieder aus Süddeutschland, über die Erklärungen des Bundesrats in der ersten Zolld batte gehabt haben. Die Ausführungsbestimmungen widersprechen dem klaren Wortlaut des Gesetzes. Das hat der Abg. Speck unzweideutig dargelegt. Auf die Frage Osels, ob denn die Brennereien unter den Begriff Malz⸗ gewerbe fallen, hat der Staatssekretär bei den damaligen Verhand⸗ lungen nicht geantwortet. Ein Geheimrat erklärte ihm aber privatim, daß unsere Ansicht die richtige wäre. Es war aber be⸗ kannt, daß wir auch Brenngerste mit als Braugerste verstanden haben. Man hat ausdrücklich den Ausdruck Braugerste verworfen, weil man Malzgerste als den umfassenderen Begriff ansah. Das ist für uns ein weiterer Beweis, daß man nscht nur an Brau⸗, sondern auch Brenngerste gedacht hat. Meine politischen Freunde aus Süd⸗ deutschland hätten nicht für das dn. gestimmt, wenn wir den Aus⸗ druck Malzgerste nicht so verstanden dätten. Wir hätten auch der Herabsetzung des Futtergerstenzolles unsere Zustimmung nicht erteilt. Mit den heutigen Ausführungen der Regierung können wir uns nicht als zufriedengestellt erklären. Es wäre eine Aenderung der Aus⸗ führungsbestimmungen nötig. Das Verhalten des Bundesrats muß uns ungemein vorsichtig machen, wenn einmal wieder Fragen von so großer wirtschaftlicher Bedeutung zur Entscheidung stehen. Wir werden uns nicht mehr mit unklaren mißverständlichen Erklärungen zufrieden geben, sondern unsere Zustimmung von ganz klar gehaltenen Darlegungen abhängig machen.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Nach den ausführlichen Darlegungen, die ich un⸗ mittelbar nach der Rede des Herrn Interpellanten hier dem Hause ge⸗ geben habe, glaube ich darauf verzichten zu können, auf die Ausführungen der übrigen Herren Vorredner, insbesondere des letzten Herrn Vor⸗ redners, des näheren eingehen zu sollen. Es ist nur ein einziger Punkt in der Rede desselben, der mich bestimmt, noch einige Worte in dieser Angelegenheit zu sagen. Es ist der Vorgang, den er erwähnt hat bezüglich einer Unterredung, die der Herr Abg. Osel, dessen erneute Erkrankung ich auch lebhaft bedauere, mit einem Regierungskommissar gehabt haben soll. Es ist behauptet worden, der Herr Abg. Osel habe mit einem Kommissar der verbündeten Regierungen persönlich verhandelt über die Frage, ob es veranlaßt sei, daß Herr Graf Posadowsky auf die Anfrage Gothein eine erneute Antwort erteile. Nun, meine Herren, entzieht sich vollständig meiner Kenntnis, was der Herr Abg. Osel mit jenem Regierungskommissar damals gesprochen hat; ich war nicht dabei zu⸗ gegen. Ich bin auch weit entfernt, den großen Wert zu unterschätzen, den es unter Umständen haben kann, wenn Regierungskommissare sich mit Abgeordneten besprechen, um etwaigen Mißverständnissen vor⸗ zubeugen oder Aufklärungen zu geben in Ansehung von Gesetzes⸗ bestimmungen, über die hier in diesem hohen Hause Beschluß gefaßt werden soll; es kann das zur Klärung von Zweifeln gewiß recht nützlich sein. Aber, meine Herren, entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes, für die Auslegung von Staatsverträgen kann doch immer nur dasjenige sein, was regierungsseitig hier vom Regierungstische aus erklärt wird. Nur auf diesem Wege und darauf möchte ich noch besonders aufmerksam machen kann die Bestimmung in Art. 9 der Reichsverfassung zu ihrem Rechte gelangen, die Bestimmung nämlich,

daß jedes Mitglied des Bundesrats das Recht haben soll, im

Reichstag auf Verlangen jederzeit gehört zu werden und die An⸗

sichten seiner Regierung zu vertreten, auch dann, wenn dieselben

von der Majorität des Bundesrats nicht adoptiert worden sind. Ich

möchte wissen, wie diese Bestimmung zu ihrem Rechte gelangen sollte,

wenn es den betreffenden Vertretern anderer Regierungen nicht

möglich ist, das zu hören, was etwa regierungsseitig mit dem einen

oder anderen Abgeordneten verhandelt wird. Nach meiner Ueber⸗

zeugung ist es eine unerläßliche Vorbedingung, wenn man Folge⸗

rungen knüpfen will an die Aeußerungen, die vom Regierungstische

ollsatz zu genießen. Nach der Zollordnun die Malzgerste ein Ding, das 65 kg schwer ist. Prord 8

die Gerste kommt und wozu sie in Deutschland verwendet wird,

Die Zollbeamten die Gerste rubrizieren sc die ganze Zollordnung unter den Es genügt die Erklärung des Staatssekretärs:

Malzgerste geeignet ist, aber zu Futterzwecken verwendet und zu billigem Satze importiert werden soll,

allen anderen Gerstensorten un sie sogar einen höheren Preis von 8⸗—7 ee tenggr ist 1 Kardinalirrtum sowohl der verbündeten Regierungen wie der Abgg. othein und Kaempf. In den meisten Fällen werden die Brauereien Regel sie aus dem Inlande und bezahlen dafür nur 5 15 8 Weelleicht ließe sich bei der Unter⸗ .G.⸗B. anwenden, daß man unter diejenige Gerste um 1 verkauft zu werden. 2 größerer Teil von Gerste zu dem ermäßigten Zollsatz ein⸗ geführt werde, wie es der Abg. Gothein will, entspricht nicht dem weil nach diesem die für Malzzwecke geeignete Gerste den

Abg. Kohl (Zentr.): Ich muß meinem höchsten Befremden darüber Bevollmächtigten nur einer ich . es dieser Sitzung hier anwesend ge⸗ wesen ist. Wo es sich um eines der ee Bodenprodukte Bayerns

älte sich nicht bloß Bayern,

Sitzung hier erfolgen, und daß sie in dem stenographischen Bericht des Reichstags niedergelegt werden.

Abg. Stolle (Soz.): Ich habe Ihnen damals voraus esagt daß alle Ihre Vorschlage für eine Unterscheidung zwischen und Futtergerste nichts taugen würden. Wenn man im Interesse der Landwirtschaft die Einfuhr billiger Futtermittel befürwortet hat, so verstehe ich nicht, wie man jetzt darauf ans ist, einen großen Teil der 8 Futtergerste mit einem höheren Zoll zu belegen. Zahlreiche kleine

Besitzer brauchen billige Futtermiftel und nur so kann der Fleischnot begegnet werden. 1879 und 1884 stand die Regierung noch 8 dem Standpunkt, daß ‚die Futtermittel nicht durch Zölle verteuert werden dürften. Der größte Teil der eingeführten Gerste ist tatsächlich Futtergerste, nur ein kleiner Teil Braugerste. Es handelt sich hier um die wichtige Frage der Volksernährung. Millionen von Arbeitern und Gewerbetreibenden werden durch diese Wucherwirtschaft getroffen. Der Konsum der Margarine nimmt ständig zu, ein Beweis, wie

ungünstig der Zolltarif gewirkt hat. Uns k di iti sein, Sie werden die Quittung schon e EG

Abg. Nißler (de kons.): Der Vorredner ist am letzten kleinen Bauern ilfe zu bringen. Es htastes 81c da nachdem der Zolltarif erst so kurze Zeit in Kraft ist, Interpellation notwendig ist. Die deutsche Landwirtschaft hatte 14 Jahre vergeblich auf eine Hilfe gewartet. Wir in Bayern verstehen unter Braugerste nichts anderes als Malzgerste. Man kann doch nicht behaupten, daß 99 % Futtergerste eingeführt werden und nur 1 % Braugerste. Ich bitte die Regierung dringend, ihr seinerzeit gegebenes Versprechen zu erfüllen und genau unter⸗ uchen zu lassen, ob nicht von der eingeführten Gerste ein großer eil zu Brauzwecken verwendet wird. Mögen die verbündeten Regierungen das Ihrige dazu beitragen, daß die Unzufriedenheit im Süden, speziell in Bayern, im Bauernstande verschwinde.

Abg. Speck (Zentr.): Die Erklärungen des Staatssekretärs haben mich nur zum Teil befriedigt. Ecfreulicher war schon die Zusage des preußischen Finanzministers. Es nimmt mich wunder, daß die Linke hier mit einem Mal für eine Liebesgabe an das Brennereigewerbe eintritt, die doch sonst so gegen Liebesgaben ist. Ich habe übrigens nicht gesagt, daß sich alle Getreideimporteure einer Umgehung des schuldig 1e haben, Ich Cahe nn erwarte, daß die

erung dafür sorgt, daß keine mißbräuchliche Verwendung v Gerste zum niedrigen Zollsatz zu Brauzwecken stattfindet.

Scteaatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von S tengel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner jüngsten Rede behauptet, daß ich mich seinen Anregungen gegenüber völlig ab⸗ lehnend verhalten hätte. Ich glaube, wer meine Rede gehört hat, wird dem nicht beistimmen. Ich will nicht alles das wiederholen, was ich in dieser Richtung gesagt habe; aber um das eine möchte ich bitten, daß sich das hohe Haus überzeugen möge aus dem steno⸗ graphischen Bericht, sobald derselbe verteilt sein wird, daß ich mich gerade im Gegenteil auch meinerseits den Anregungen des Herrn Abg. Speck durchaus wohlwollend und sympathisch gegenübergestellt habe. Ich kann zum Schluß nur das eine erklären, daß ich ganz sicher auch der weiteren Anregung nachkommen werde, die er soeben an mich gerichtet hat, der Anregung nämlich, ich möchte meinerseits Sorge tragen, daß der mißbräuchlichen Verwendung von Gerste, die

zum niedrigen Zollsatz importiert ist, für Braumalzzwecke tunlichst ein Riegel vorgeschoben werde; das sage ich zu.

Abg. Stauffer (wirt. Vgg.): Ich wollte nur bemerken, 1 sch vur habe, daß gegen die sinkenden Viehpreise dee . üsse.

Abg. Gothein (fr. Vgg) bestreitet, daß die Linke Liebesgabe für das Brennereigewerbe in dieser Angelegenheit 8 enk Damit schließt die Besprechung. 1 Hierauf tritt Vertagung ein.

Der Präsident teilt mit, daß der Abg. .Vgg.) sein menich kenane ga. b ß der Abg. Raab (wirtsch Vgg.) sein

Styche ole) beantragt, die gestern abgeb 88 sprechung der Poleninterpellation als 1 ü8. morgige Tagesordnung zu setzen,

Präsident Graf von Ballestrem glaubt, daß die Interpellatio gestern hinreichend besprochen worden sei. Es sei überhaupt sein Prinzip, 3 8* BLE auf eine Tages⸗ ordnung zu beschränken. ee Geschäftsla 8

nicht, in diesem Falle eine Ausnahme 8 .2 1 Nachdem der Abg. Bebel (Soz.) den Antrag des A Stychel (Pole) unterstützt hat, wird der Antrag gegen 8 Stimmen der Polen, der Sozialdemokraten, einiger Freisinniger und einiger Mitglieder des Zentrums abgelehnt.

Schluß gegen 7 Uhr. Nächste Sitzung reitag 12 Uhr Algeciras⸗Akte; Interpellation Speck, betreffend die Ein⸗ chränkung der Ausfuhr der Eisenerze aus Schweden; dritte Beratung der Gesetzentwürfe, betreffend das Urheberrecht an

Werken der Kunst und Photographie, und betreffend di 8 änderung der Gewerbeoednung) ph eff e Ab⸗

eeignet, den jetzt schon, eine solche

W

Literatur.

Von der Jubiläumsausgabe der sämtlichen Werke Goethes, welche die Buchhandlung von J. G Fls cen. Wer Fre und Berlin veranstaltet, Reat der 15. Band vor. Er ent. hält die dramatischen Fragmente und Uebersetzungen mit Einleitung und Anmerkungen von Otto Pniower. Der Herausgeber des Bandes vertritt in Einleitung den Standpunkt, daß in den abgeschlossenen Werken eines Dichters von reicher Individualität keineswens seine Per⸗ sönlichkeit ganz ausgesprochen ist, daß wir diese vielmehr nicht minder in dem, was sie gewollt, als in dem, was sie erreicht hat, erkennen. Ebenso 8e. wir für die Uebersetzungen einen Leitsatz aufgestellt in der rehe. Was hat in den Originalen dem Gefühle Goethes und dem deutschen Geist überhaupt widerstrebt? Wie hat er es umgeschaffen und die Vorlagen nationalisiert? Diese und andere in der Ein⸗ 6 leitung angeregte Gedanken und Bee. werden dann in den An⸗ merkungen, die den chronologisch geordneten Stücken folgen, aus⸗ geführt und beantwortet. Von den 40 Bänden der Ausgab

liegen bisher 32 vor; die noch fehlenden sollen in kurzer Frist aus gegeben werden. 8

Der historische Verlag von Paul Kittel in Berlin hat ein neues großes Prachtwerk unter dem Titel „Friedrich der 2. ße“ heraus⸗ gegeben, dessen Widmung Seine Majestät der Kaiser und König an⸗

zunehmen geruht hat. Das Werk will das Lebenswerk des großen Königs in Wort und Bild dem deutschen Volke vor Augen führen. Die knapp historischen Ausführungen stammen von Hermann üller⸗Bohn, die bildlichen Darstellungen von Carl Röchling und Richard Knötel, der Buch⸗

aus erfolgen, daß diese Erklärungen auch offiziell in öffentlicher

schmuck von Franz Stassen. Das Buch verfolgt