1907 / 59 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Herr von Brandenstein hat bemängelt, daß die Summe der Prüfungs⸗ gebühren nicht angegeben ist. Meine Herren, nirgendwo steht eine Vorschrift, daß angegeben werden muß, ob der Examinand 30, 60 oder 120 zu zahlen hat; es kommt nur darauf an, daß die Examens⸗ g bühren als solche im Etat ihre Sanktion finden ohne Angabe des ein⸗ zelnen Betrages. Es mwürde ja auch gar nicht möglich sein, überall die Einzelgebühren anzugeben. Ich darf hierbei nur an die Baupolizei⸗ gebühren erinnern, die ein ganz kompliziertes Werk darstellen. Es würde ganz unmöglich sein, im Etat die ganzen Bestimmungen über die Baupolizeigebühren aufzunehmen. Ein Mann, dessen Autorität gewiß auch von Herrn von Brandenstein nicht verkannt werden kann, der Herr Präsident des Oberverwaltungsgerichts Persius hat erklärt: Der Vorschrift des Artikels 100 sei aber im vorliegenden Falle dadurch genügt, daß vor Einführung der neuen Baupolizeigebühren die betreffenden Einnahmen in den Staatshaushaltsetat für 1896/97 aufgenommen und die Grundsätze für ihre Erhebung in den Er⸗ läuterungen dargelegt worden seien. Mit keinem Wort hat auch Exzellenz Persius verlangt, daß die Er⸗ höhung der einzelnen Prüfungsgebühren angegeben wird.

Meine Herren, wie ich schon eingangs sagte: wie hier verfahren wird, wird in allen⸗Verwaltungen verfahren; Sie finden im Etat des Handelsministers, in der Gewerbeverwaltung, in der Bauverwaltung, in der Justiz⸗ und landwirtschaftlichen Verwaltung, ministerium überall das gleiche Verfahren; nirgends ist der Betrag der Gebühren angegeben, und ich glaube, wir befinden uns also auf einem ganz sicheren Rechtsboden.

Ich würde aber Herrn von Brändenstein in einer Beziehung folgen können, wenn nämlich zu befürchten wäre, daß diese Maßnahme der Erhöhung der Prüfungsgebühren in der Tat einen plutokratischen Charakter trüge, wenn das dahin wirken würde, die minder bemittelten Elemente von dem Eintritt in die allgemeine Verwaltung zurückzuhalten. Wäre das der Fall, so würde ich, und ich glaube, der Herr Minister des Innern erst recht, die Hand zu einer solchen Ver⸗ fügung nicht geboten haben; aber davon kann nicht die Rede sein. Durch die Maßnahme, die ich mir erlaubte anzugeben, daß wir die Ausbildung der Referendare auf Staatskosten in die Instanz der Regierung verlegt haben, haben wir sie der Notwendigkeit enthoben, wie es bisher der Fall war, sechs, neun Monate vor dem Examen in Berlin zuzubringen, hier einen teuren Pauker zu besuchen. Wir haben also nicht nur nicht die Situation nach der plutokratischen Seite hin verschärft, sondern die Kosten wesentlich herabgedrückt, um auch die minder bemittelten Elemente nicht in die Notwendigkeit zu versetzen, hier in Berlin die teuren Aufenthaltskosten zu bestreiten.

Herr von Brandenstein sagte schließlich, er hielte einen Betrag von 1200 für einen zu hohen Betrag als Entgelt für die Leistungen der Examinatoren, da diese wesentlich herabgesetzt seien; sie hätten nicht mehr die beiden großen Arbeiten zu zensieren. Das trifft auch nur in beschränktem Maße zu. Allerdings sind die beiden großen Arbeiten bei der Prüfungskommission weggefallen; aber eine große Arbeit muß bei der Regierung gemacht und auch von den Examinatoren nachgesehen werden. Ferner verkennt Herr von Branden⸗ stein, meiner Ansicht nach, daß es doch nicht bloß mit der direkten Prüfungstätigkeit sein Bewenden hat, sondern daß die Herren, die ihr

Amt in richtiger Weise als Examinatoren wahrnehmen wollen, sich

mit der ganzen Wissenschaft fortdauernd in Fühlung halten müssen

(sehr richtig!), daß sie sich nicht bloß auf die reine Prüfung der

Arbeiten beschränken dürfen, sondern einen sehr wesentlichen Teil ihrer Zeit dem ganzen Studium der Fragen widmen müssen. Ein Examinator, der das nicht tun wollte, würde seiner Aufgabe in schlechter Weise genügen. Ich kann auch betonen: einen Herrn aus den Beamtenkreisen, die hier in Betracht kommen, für 1200 Vergnügen zu betrauen, jahraus, jahrein die Ar⸗ durchzusehen, die Termine wahrzunehmen, sich mit

ganzen Wissenschaft fortdauernd zu beschästigen, das ist durchaus nicht leicht. Ich halte 1200 für einen bescheidenen Ent⸗ gelt. Der Herr Abg. von Brandenstein scheint davon auszugehen, daß die Herren in den übrigen Dienstgeschäften entlastet werden. Nein, so liegt es nicht! Die Herren haben diese Obliegenheiten neben ihren sonstigen Dienstgeschäften zu erfüllen. Es ist in der Tat n onus, das mit 1200 nur bescheiden abgegolten wird. Ich kann deshalb und vor allen Dingen aus dem Grunde, weil die Verab⸗

würde, wenn die Sache noch einmal an die Budgetkommission ver⸗ 8 wiesen würde, nur dringend bitten, den Antrag des Herrn Abg. von

Kommissar des Ministers des Innern, Geheimer Regierungsrat on Schwerin: Ich kann mich diesen Ausführungen namens des Ministers des Innern nur anschließen. Mit der Erhöhung der Gebühr hätte sich der Minister des Innern nicht einverstanden erklärt, wenn sie eine plutokratische Wirkung gehabt hätte. Der Minister wünscht, daß lle Bevölkerungskreise ihre Söhne in die Verwaltung einbringen können. Maßregeln, die dem entgegenständen, würde der Minister eineswegs billigen. Was die Vergütung für die Abhaltung von ursen bei den Regierungen betrifft, so hat die vorjährige Ver⸗ handlung erkennen lassen, daß von allen Seiten eine bessere und ntensivere Beschäftigung der Referendare gewünscht wird. Das ist natürlich ohne größere Kosten nicht möglich. Wir haben ferner einen tändigen Repetenten bei den Regierungen angestellt, der die Reserendare ständig einführt; diese Repetenten müssen sich dauernd uf dem Laufenden über die Wissenschaft halten. Deshalb ist es icht unbillig, ihnen eine mäßige Vergütung dafür zu gewähren. Es würde für die Minister also nur empfindlich sein, wenn ihre Vorschläge bgelehnt würden.

8 Der Antrag von Brandenstein wird abgelehnt, und die betr. Etatstitel werden bewilligt, ebenso die uͤbrigen Ein⸗ nahmen.

u den dauernden Ausgaben, und zwar zum Titel des Ministergehalts liegt der Antrag der Abgg. Herold (Zentr.) und von Pappenheim k(kons.) vor:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß bei Einführung einer Wertsteuer des Grund und Bodens in den Gemeinden für Grundstücke, welche dauernd land⸗ oder forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, nur der Ertrags⸗ wert zu Grunde gelegt wird.“ 8 „Abg. Dr. Mizerski (Pole) wendet sich gegen die antipolnisch⸗ Z der Regierung und die Ausgabe von Staatsmitteln für diese wecke, durch welch⸗ gewisse Leute geradezu zu Staatsschmarotzern würden. Die verschiedenen Fonds zur Bekämpfung der Polen, 8 8 Aeen⸗lapen usw. müßten alljährlich erhöht werden, und der E. vg gebe in diesem Etat schon 6 Millionen für diese Zwecke aus. Sh. enisprechender Erfolg stehe dem aber gar nicht gegenüber. Der „b. Strosser babe es neulich für eine Schande erklärt, wenn es Pelen gäbe, die noch nicht Deutsch verständen. Das liege aber an dem Schulsystem; bei dem früheren System sei es in dieser Be⸗

dessen würden die Einkommen veröffentlicht;

im Kultus⸗

Es bestehe jetzt eine tiefe Kluft zwischen der polnischen und der deutschen Bevölkerung, es werde Haß zwischen ihnen genährt, und das Tischtuch sei zwischen ihnen zerschnitten. (Vize⸗ präsident Dr. Porsch ruft den Redner zur Sache.) Der Redner er⸗ widert, daß er über die in dem Etat stehenden Fonds für die Ost⸗ markenpolitik spreche. Polen und Deutsche würden nicht mit gleichem Maße gemessen. Deutsche Aerzte, deutsche Apotheken, deutsche Vereine usw. würden in dieser Weise unterstützt, und das sei doch nicht gleiches Maß. Der Minister habe gesagt, die deutsche Bepölke⸗ rung müsse das Gefühl haben, daß die Regierung binter ihr stehe in dem Kampfe gegen die Polen. Sei es aber richtig, nur der einen Klasse der Bevölkerung die Staatsmittel zuzuwenden? Von den Deutschen würden die Polen boykottiert, überall heiße es: Kauft nur bei eueren Landsleuten! (Vizepräsident Dr. Porsch verweist den Redner nochmals auf die Sache.) Das polnische Volk werde ge⸗ schädigt, um die Germanisierungspolitik durchführen zu können. Dagegen müsse die polnische Bevölkerung protestieren.

Abg. Dr. von Boettinger (nl.) weist auf die Unhaltbarkeit der Zustände der Offenlegung der Einkommensteuerlisten hin, während bei der Verabschiedung des Einkommensteuergesetzes von der Regierung wie von dem Abgeordnetenhause der größte Wert darauf gelegt wurde. Die Offenhaltung sei jetzt infolge der Bestimmungen des § 19 der Städteordnung notwendig, und das Oberverwaltungsgericht habe fest⸗ gestellt, daß, um diese Offenlegung richtig durchzuführen, jeder Zensit berechtigt sein muß, Einsicht in die Listen zu bekommen. Infolge⸗ es sei das weder im Interesse der Behörden noch in dem der Zensiten, für letztere be⸗ sonders ihrer Familie wegen, auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus, weil die Kreditfähigkeit nachteilig beeinflußt werden könnte, wenn in einem Jahre durch ungünstige Konjunktur das betreffende Einkommen wesentlich geringer sei. Redner bittet den Minister des⸗ halb um Abhilfe.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Die Anregung, die Herr von Böttinger gab, gehört eigentlich zu dem Etat des Mmisteriums des Innern; aber ich erkenne mit Herrn von Boettinger an, daß es sich hier um einen schweren Mißstand handelt. Wir sind im Finanzministerium auf das peinlichste bemüht, die Geheimhalturg der Veranlagungen zur Einkommensteuer sicherzu⸗ stellen. Dies Resultat wird aber zum Teil vollkommen in Frage ge⸗ stellt durch die Offenlegung zum Zweck der Gemeindewablen. Ich sehe indessen einstweilen keine Möglichkeit, wie man den Zustand be⸗ seltigen kann. Wenn wir die Drittelung bei den Gemeindewahlen haben, so hat eben jeder Zensit das Recht, nachzusehen, ob er auch in der richtigen Klasse ist, und das kann er nur nachsehen, wenn er zugleich sieht, wie die andern in die Klasse eingereiht sind. Also wenn man das System der Drittelung nicht verlassen will und das, denke ich, werden wir nicht verlassen kann ich einstweilen noch keinen Weg sehen, über die Schwierigkeit hinwegsukommen. Vielleicht ließe es sich machen, daß die Kontrolle nicht jedem einzelnen zusteht, sondern einem Beamten. (Sehr richtig!) Aber immerhbin ist das ein Weg, der mit Vorsicht erwogen werden muß. Ich vermag, da es zu⸗ nächst Sache des Herrn Ministers des Innern ist, eine weitere Er⸗ klärung nach dieser Richtung nicht abzugeben. (Bravo!)

Abg. Hocveler (Zentr.) begründet den Antrag Herold⸗von Pappen⸗ heim. Bei dem Erlaß des Kommunalabgabengesetzes sollte durch den § 125 desselben zunächst eine gerechtere Verteitung der Grund⸗ und Gebäudesteuer herbeigeführt werden, und hauptsächlich sollte die Spekulation eingedämmt werden. Aber die Einführung einer Wert⸗ steuer des Grund und Bodens hat dazu geführt, daß landwirt⸗ schaftliche Betriebe in der Nähe von Städten so außerordentlich belastet werden, daß nachgewiesenermaßen die Besitzer bis zu 34 % ihrer Erträgnisse an Steuern abführen müssen. Zudem seien die Exträgnisse in der Landwirtschaft in der Nähe von Städten

ziehung besser gewesen.

dadurch noch geringer, daß dort zumeist höhere Löhne gezablt werden

müßten.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund erwidert, daß bereits bei Erlaß des Kommunalabgabengesetzes diese Möglichkeiten erwogen worden seien. Man habe aber seinerzeit gerade durch die scharfe Fassung jeder Möglichkeit entgegentreten wollen, bei Spekulationen auf Grund und Boden eine zu niedrige Steuer zulassen zu müssen. Deshalb müsse der Antrag mindestens eine Abänderung dahin erfahren, daß in solchen Fällen in der Regel der Ertragswert zu Grunde gelegt werde.

Abg. von Arnim (kons.) beantragt, in dem gestellten Antrag Herold⸗von Pappenheim zu setzen statt „nur“ „in der Regel“.

Abg. Lusensky (nl.) teilt namens seiner politischen Freunde mit, daß sie für den abgeänderten Antrag Herold⸗von Pappenheim stimmen werden.

Abg. Hoeveler ist ebenfalls mit dieser Aenderung einverstanden.

89 Der so abgeänderte Antrag wird darauf mit großer Mehr⸗ heit angenommen.

Bei den Ausgaben für die Oberpräsidenten, Re⸗

gierungspräsidenten und Regierungen tritt

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) für eine Aufbesserung der Kanzlisten und Kanzleihilfsarbeiter ein; die etatsmäßigen Stellen müßten vermehrt werden, damit die Einrichtung der Hüfsarbeiter be⸗ seitigt werden könne.

Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.) schließt sich diesen Aus⸗ führungen an.

Bei dem Dispositionsfonds der

und bei den Ausgaben für die Ostmarkenzulagen bemerkt

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.), daß er sich auf die Erklärung seiner Partei in früheren Jahren gegen diese Forderungen berufen

könne, und seine Partei nach wie vor diese ablehnen müsse.

Freisinnigen Volkspartei und der Polen bewilligt. Bei dem Fonds zur Gewährung von Vergütungen an

wissenschaftlichen, begrüßt

Abg. EW“ die Erhöhung dieses Fonds um 15 000 auf 50 000 ℳ. Der Minister habe gefagt, daß die höheren richter⸗ lichen Beamten den Beamten der Verwaltung nicht nachständen.

müsse sich ständig mit dem praktischen Leben, auch mit den landwirt⸗

schaftlichen Verhältnissen usw. vertraut halten. Den jungen Juristen müsse Urlaub gegeben werden, um an solchen Kursen teilnehmen zu

bei den Verwaltungsbeamten.

Unterstaatssekretäar Dombois erwidert, daß der Justizminister kommission selbstverständlich Rechnung getragen wird

nötigen Materialien zur Beurteilung der Kosten einer dauernden

einen höheren Betrag für die Juristen aus diesem Fonds beantragt und erhalten habe; daß der Betrag für die Verwaltungsbeamten höher sei, erkläre sich naturgemäß daraus, daß nicht nur die Ver⸗ waltungsbeamten, sondern auch andere Beamte, wie Steuerbeamte und dergleichen, an Eücen Kursen teilnehmen. Wenn der Justiz⸗ minister eine weitere Erhöhung für sich beantrage, werde das gern ge⸗ prüft werden.

Der Rest der dauernden Debatte bewilligt.

Ausgaben wird

Unter den einmaligen Ausgaben werden 2 Millionen

Mark als 6. Rate zum Erwerb und zur Erschließung des Umwallungsgeländes der Stadt Posen gefordert.

85 . Oberpräsidenten zur Förderung des Deutschtums in den polnischen Landesteilen

ohne

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) bittet aus grundsätzlichen Er⸗ wägungen, die Position abzulehnen. Es solle ein Versuch mit dem Erb⸗ baurecht auf diesem Gelände gemacht werden. Man wolle diese alten Ein⸗ richtungen wieder aufleben lassen; das B. G.⸗B. habe nicht als etwas ganz Neues das Erbbaurecht eingeführt, sondern diesem veralteten Rechte nur eine neue Form gegeben. Der Staat übernehme ein Risiko; denn wer wolle wissen, wie nach 50 oder 60 Jahren die Bodenwerte sein werden? Das sei eine ganz falsche Spekulation. Die Schwierigkeiten der Hypothekenbeschaffung, die in Posen jetzt schon vorhanden seien, würden dadurch nicht erleichtert, sondern gerade erschwert werden, Man wolle das Deutschtum fördern, aber tatsächlich würde die An⸗ siedlung auf diesem Gelände sehr schwer sein. Man wolle ein Kreditinstitut „auf gemeinwirtschaftlicher Grundlage schaffen“, mit Staatshilfe gründen. Was man darunter bverstehe, sei zweifelhaft; eine Genossenschaft könne es nicht sein, die Form der Genossenschaft wäre dafür ganz unbrauchbar Für ein Kreditinstitut auf gemeinwirt⸗ schaftlicher Grundlage müßte erst ein besonderes Gesetz geschaffen werden. Der Staat wolle sicher gehen, indem er sich eine Ver⸗ zinsung von 3 ½ % durch das Institut sichern wolle; wer wisse denn, ob das Institut dazu überhaupt in der Lage sein werde. Zweifelhaft sei es, ob dieses Jastitut seine Tätigkeit weiter erstrecken solle, als auf das Umwallungsgelände in Posen. Wolle man mit diesem Institut etwa eine neue Konkurrenz für die Pfandbriefinstitute schaffen? Die Form der Landschaft passe auch nicht für die städtischen Verhältnisse. Er sehe ab von den nationalen Bedenken, schon aus wirtschaftlichen Gründen müsse er seine Zustimmung zu diesem Schritte ablehnen. Seine Freunde lehnten deshalb diesen Titel ab. 8

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Vorredner ging insofern von einer nicht ganz zutreffenden Annahme aus, als er glaubt, daß das Gelände auf dem Posener Festungsgrundstück nur gegen Erbbaurecht ausgegeben werden soll. Das ist nicht der Fall. Wir wünschen allerdings, die Form des Erbbaurechts vorzugsweise anzuwenden.

Meine Herren, das Erbbaurecht ist durch das Bürgerliche Gesetz⸗ buch wohl bedacht und mit voller Absicht wieder in unseren modernen Verkehr eingeführt worden, und ich glaube, es ist die Form, die sich für die Austuung von Gelände eignet, das sich im Besitze des Staats oder anderer gemeinnütziger Körperschaften befindet. Der Staat oder sonstige gemeinnützige Körperschaften, Kirchen, Schulgemeinden, ver⸗ kaufen gegenwärtig ihre Grundstücke und entäußern sich damit für immer sowohl des Nutzens wie auch der Einwirkung auf diese. Wenn sie die Form des Erbbaurechts anwenden würden, so käme ihnen der mit der Zeit steigende Wert allmählich wieder zu gute, und sie bekämen nach einigen Jahrzehnten auch wieder die Verfügung über die Grundstücke. Es ist also nicht eine dauernde Trennung von dem Grundstücke, sondern nur eine Trennung auf Zeit. Die Engländer, die auf diesem Gebiet praktische Leute sind, haben mit vollem Vorbedacht und mit sehr großem Erfolge das Erbbaurecht angewandt.

Der Herr Vorredner hat dann gefragt, auf welcher Basis das Kreditinstitut errichtet werden soll. Er hat die Form der Genossen⸗ schaft nicht für geeignet erachtet. Meine Herren, die Genossenschafts⸗ form soll auch nicht angewendet werden, sondern es soll ein Institut werden, wie die Landschaft, es soll Pfandbriefe ausgeben, und es soll für dieses Institut die Verleihung der juristischen Persönlichkelt an Allerhöchster Stelle nachgesucht werden.

Nun begreife ich nicht, warum der Herr Vorredner diesem Institut so skeptisch gegenübersteht, da er als Kenner der Verhältnisse nicht bestreiten kann, daß namentlich der kleine städtische Besitz unter enormen Schulden leidet, daß namentlich der städtische Besitz in Posen mit sehr hohen Schulden belastet ist, und ich glaube, es würde dem städtischen Besitz, für den er stets einzutreten bereit ist, sehr zum Vorteil gereichen, wenn er ein solches gemeinnütziges Kreditinstitut bekommt, wie es die Landschaft für den landwirtschaftlichen Besitz ist. Es baben sich die Vereine städtischer Besitzer und andere große Interessentenkreise zusammengetan, um aus eigener Kraft und unter Einwerfung eines staatlichen Betriebskapitals ein solches gemeinwirt⸗ schaftliches Kreditinstitut zu gründen. Ich meine, man soll dem mit Vertrauen entgegenkommen und die weitere Entwicklung abwarten. Aber man braucht nicht von vornherein dem ganzen Instilut ablehnend gegenüberstehen, wie es der Herr Vorredner tut.

Die Position wird bewilligt. 1

Zur Bestreitung der persönlichen und sächlichen Ausgaben

bei Verlegung des Sitzes des Oberpräsidiums und des König⸗ lichen Provinzialschulkollegiums der Provinz . ve. ⸗hhs von Schleswig nach Kiel sind 20 000 gefordert.

Die Budgetkommission hat die Forderung einstimmig ab⸗ gelehnt, weil, wie der

Berichterstatter Abg. Wallenborn mitteilt, noch nicht die finanziellen Konsequenzen zu übersehen seien, eine Bewilligung aber

als erste Rate für das erforderliche Regierungsgebäude betrachtet werden müsse, für das ein Projekt noch gar nicht vorliege, und weil

es sich also nur um eine interimistische Unterbringung des Ober⸗ präsidiums handeln würde. 1“ Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe zunächst dem Bedauern des Herm Ministers des Innern Ausdruck zu geben, daß er infolge einer stimm⸗

v“

Die betreffenden Titel werden gegen die Stimmen der lichen Indisposition nicht erscheinen und die Vorlage hier nicht ver⸗

treten kann. Ich nehme nach dem ganzen Vorgang in der Budgetkommission

höhere Verwaltungs⸗ und Justizbeamte für die Teilnahme an auch meinerseits wie der Herr Referent davon Abstand, in eine

nibx schaftlichen und ähnlichen Kursen noch bemerken: in der Budgetkommission das hat auch der Herr

materielle Begründung der Position einzutreten. Ich möchte nut

Referent hervorgehoben ist bemängelt worden, daß hier eine

interimistische Unterbringung erfolgen solle, ehe feststeht, wie hoch sich

8 Decn 1 1 di s e nterbringu en. Diese Anerkennung müsse in das Land hinausdringen. Der Richter die Kosten der dauernden Unterbringung stell

Ich darf in dieser Beziehung erwähnen, daß dies doch kein ganz besonderer und von

aller bisherigen Praxis abweichender Vorgang ist; denn auch in Allen⸗ n ben n m 1 ne stein ist so verfahren worden. Dort ist auch die Regierung zunächst interi⸗ können, und es müsse ihnen dafür eine entsprechende Beihilfe aus diesem Fonds gewährt werden, die insgesamt so hoch sein müsse, wie

mistisch untergebracht und dann erst das Neubauprojekt aufgestellt worden. Ich habe aber in Uebereinstimmung mit dem Herrn

Minister des Innern zu erklären, daß dem Wunsche der Budget⸗ und die

Verlegung der Budgetkommission und dem hohen Hause zugänglich gemacht werden. 88 8

1

rit ;

88

Abg. von Arnim (kons.): Die Regierung hat zwar mit ausführ⸗ licher Denkschrift und historischer Darlegung die Forderung begründet, und der Minister des Innern hat in der Kommission die Sachlage ausführlich dargestellt, aber ich greife auf eine Diskussion über die materiellen Gesichtspunkte nicht zurück, denn meine Freunde lehnen die Forderung von 20 000 ausschließlich aus formellen technischen Gründen ab. Diese 20 000 würden die erste Rate derjenigen Summe sein, welche die Ver⸗ legung des Oberpräsidiums nach Kiel unter allen Umständen mit sich bringen würde. Es würde nachher unter keinen Umständen, wenn diese Forderung bewilligt wäre, eine Rückverlegung von hier nach Schleswig erfolgen, wenn wir etwa die Summe für die Neubauten in Kiel beanstanden müßten. Wir müssen hier vorsichtig sein, weil in Koblenz das Oberpräsidialgebäude 1 870 000 erfordert. Ich verwahre meine Freunde aber dagegen, daß die Ablehnung der jetzigen Forderung ein Präljudiz für die Zukunft bilden soll und daraus ge⸗ schlossen werden könnte, wie wir uns zu der materiellen Frage stellen werden, wenn sie an uns gelangt.

Die Forderung wird nach dem Kommissionsantrage ein⸗ stimmig abgelehnt. Die Petitionen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zu Schleswig und anderer um Ablehnung der Forderung werden durch diesen Beschluß für erledigt erklärt.

er Rest des Etats des Finanzministeriums wird ohne Debatte bewilligt. 1

Schluß 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

(Etat der Eisenbahnverwaltunl)

4

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für die Monate April und Mai 1907, ist dem Reichstage zu⸗ gegangen. Der Entwurf lautet:

§ 1. Bis zur gesetzlichen Feststellung des Haushaltsetats der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1907 und vorbehaltlich der Aenderungen, welche sich durch diese Feststellung ergeben, wird fol⸗ gendes bestimmt: 25 1 1) Von den durch den Haushaltsetat der Schutzgebiete auf das

Rechnungsjahr 1906 festgestellten Summen und von den Nach⸗ bewilligungen können a. bei den fortdauernden Ausgaben innerhalb der Grenzen der bei den einzelnen Kapiteln und Titeln bewilligten Beträge, b. bei den einmaligen Ausgaben, insoweit letztere

für Zwecke bestimmt sind, die in dem der Beratung des Reichstags unterliegenden Entwurfe des Haushaltsetats der Schutzgebiete für

das Rechnungsjahr 1907 unter den einmaligen Ausgaben wieder erscheinen, für die Monate April und Mai 1907 je ein Zwölftel zuzüglich derjenigen Mehrbeträge verausgabt werden, welche zur Erfüllung der auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind.

2) Die für die Monate April und Mai 1907 sich ergebenden Einnahmen und Ausgaben werden bei den einzelnen Kapiteln und Titeln auf die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1907 verrechnet.

§ 2. Ferner können von den durch den Entwurf des Haushalts⸗ etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1907 angeforderten Summen verausgabt werden: Bei den einmaligen Ausgaben des Ost⸗ afrikanischen Schutzgebiets für eine Expedition zur Feststellung. der deutsch⸗portugiesischen Grenze am Nvyassasee, für die Monate April und Mait 1907 je ein Zwölftel zuzüglich derjenigen Mehrbeträge, die zur Erfüllung der auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten erforderlich sind.

In der dem Entwurf beigegebenen Begündung wird ausgeführt:

Wie bezüglich des Reichshaushaltsetats, ist auch hinsichtlich des Hausbaltsetats der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1907 die rechtzeitige Verabschiedung nicht mehr zu erwarten. Es erscheint daher auch für die Schutzgebiete geboten, Vorsorge zu treffen, daß für die Zwischenzeit vom Schlusse des laufenden Rechnungsjahrs bis zur gesetzlichen Feststellung des neuen Etats die budget⸗ mäßige Grundlage für die Fortführung der Verwaltung gewonnen wird. Zu diesem Zweck ist der vorliegende Gesetzentwurf aufgestellt. Er ist dem gleichartigen Gesetz vom 31. März 1906 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 446) bis auf den neuen § 2 nachgebildet und enthält die erforderlichen Bestimmungen zur Fortführung der Ge⸗ schäfte in den Monaten April und Mai 1907 nach Maßgabe des zur Zeit geltenden Etats, vorbehaltlich der Rückwirkung des neuen Etats. Durch den § 2 sollen Mittel für eine Grenzregelung bereitgestellt werden, welche erstmalig im Etatsentwurfe für 1907 er⸗ scheinen. Die Verhandlungen zwischen der deutschen und der portugiesischen Regierung über die Entsendung einer gemeinsamen Grenzkommission zur Festlegung der Grenze des b Ostafrikanischen Schutzgebiets gegen die portugiesischen Besitzungen in Ostafrika sind am 1. Dezember 1906 zum Abschlusse gelangt. Der Kommissar der portugiesischen Regierung hat seine Ausreise bereits angetreten. Dem⸗ entsprechend ist die Abreise des deutschen Kommissars auf den 18. Fe⸗ bruar d. J. festgesetzt worden. Die für das Rechnungsjahr 1906 außeretatsmäßig zu verrechnenden Kosten in der veranschlagten Höhe von etwa 16 000 werden bis Ende März 1907 voll verbraucht sein, sodaß es dringend notwendig ist, für die noch im April am

vassasee zusammentretende Kommission die weiter erforderlichen Mittel sofort mit Beginn des neuen Rechnungsjahrs flüssig zu machen.

Nr. 19 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 2. März, at folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 9. Februar 1907, eetr. Grundsätze für die Wirksamkeit der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen. Runderlaß vom 13. Februar 907, betr. die Beseitigung oder Veränderung von Baudenkmälern oder von Bauresten mit Denkmalwert. Dienstnachrichten. Nicht⸗ amtliches: Neuere Berliner Geschäfts⸗ und Wohnhausbauten. (Fort⸗ (ghung.) Vorschlag zur Vervollkommnug der Blocksperren für Eh. ahnsignalstellwerke. Vermischtes: Ergebnis des diesjährigen inkelwettbewerbs. Preisbewerbung für Pläne zu einem Pro⸗ gymnasium in Bergisch⸗Gladbach. Wettbewerb für Entwürfe sn Armenhaus 3 Rendsburg. Verkehrs⸗ und Baumuseum in Berlin. Bücherschau. Patente.

Dritte Beilage eutschen Reichsanz

Berlin, Mittwoch, den 6. März

8

eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Statistik und Volkswirtschaft.

11““ Ausfuhr einiger wichtiger Waren in der Zeit vom 21. bis 28. Februar und im Monat Februar 1907.

Einfuhr Ausfuhr im Spezialhandel

21.— 28. Monat 21.—28. Monat Februar Februar Februar Februar

dz = 100 kg 585 343 90 072 35 691

113 628] 129 241

10 629 40 Flachs, gebrochen, ge⸗

schwungen usw. 8 Hanf, gebrochen, ge⸗

chwungen usw 1 2 ute und Jutewerg. Merinowolle im Schweiß Kreuzzuchtwolle im

EeeE111“X“ Eisenerze. 8 Steinkohlen .. Braunkohlen ... Erdöl, gereinigt.. Chilesalpeter . . . b16656 41 228 142 221 Kupfer. 23 348 79 935 1 203 *) Außerdem Durchfuhr im Monat Februar 16 123 dz. Berlin, den 6. März 1907. Kaiserliches Statistisches Amt.

van der Borght.

Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 21. bis 28. Februar 1907.

Einfuhr Ausfuhr im im Spezial- Spezial⸗ handel handel

b0 92 020

00 2

7 451 42 946 39 027

44 674 271 121 2 264 917 1 900 472 281 670 254 242

2 0/0—+ 00

8

1 3 428 350 17 414 061

—6œ S9O0⸗ 0SAI

; 2b0 0 E b2 S⸗ —03

cer. 0 £2

6 619 244 210 3 802.

4222

Gattung des Zuckers

dz rein

Verbrauchszucker (raffinierter und dem raffi⸗ nierten gleichgestellter Zucker) (176 ai) Rohrzucker (176 a) ““ „Davon Veredelungsverkehr. ... Rübenzucker: Kristallzucker (granulierter) (176 b) Rübenzucker: Platten⸗, Stangen⸗ und Würfel⸗ e“*“ Rübenzucker: gemahlener Melis (176 d) Rübenzucker: Stücken⸗ und ümelzucker 1’“ 6 061 Rübenzucker: —— Raffinade (176 f) . 2 979 Rübenzucker: Brotzucker (176 y p 1 327 Rübenzucher: Farin (176 hh .... 1 795 Rübenzucker: Kandis (1761) . . . . . .. 336 Ww; 66 992 Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 k) Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) 59 980 Anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich des Invertzucker⸗ 8** Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Me⸗ lasse), Melassekraftfutter; Rübensaft, Ahorn⸗ saft (176 n) 1“ Zuckerhaltige Waren Aufsicht: abaIöö111“” Menge des darin enthaltenen Zuckers Berlin, den 6. März 1907 . Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

89 444 63 831

7 975 6 140.

unter steueramtlicher

Bevölkerungsbewegung, Verkehrsverhältnisse, Schlach⸗ tungen, städtische Sparkasse, Kranken⸗ und Armenpflege in Berlin im Januar 1907.

Nach den „Veröffentlichungen des Statistischen Amts der Stadt Berlin“ belief sich die fortgeschriebene Bevölkerung anfangs Februar 1907 auf 2 096 645 Einwohner (gegen 2 051 882 zu dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres). Die Zunahme im Januar betrug 5346 (im Januar 1906 8569). Die Zahl der Lebend⸗

eborenen war 4430 (im Januar 1906 4496); darunter befanden ich 749 (762) oder 16,91 (16,90) % uneheliche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, stellte sich die Geburten⸗ ziffer auf 24,91 (26,00). Es fanden im Januar 1100 (im Januar 1906 1139) Eheschließungen statt, darunter 201 (214) Mischehen. Die Zahl der Sterbefälle (ohne Totgeburten) belief sich auf 3132 (im Januar 1906 auf 2836). An Infektionskrankheiten starben 712 (692) Personen, insbesondere an Masern 16 (55), an Scharlach 15 (25), an Diphtherie und Croup 40 (38), an Keuchhusten 27 (48), an Influenza 99 (30), an Kind⸗ bettfieber 13 (13), an Typhus 8 89, an Lungen⸗ und Hals⸗ schwindsucht 373 (355), an Tuberkulose anderer Organe 42 (49). Ferner sind zu erwähnen: 199 (182) Sterbefälle an Krebs, 281 (199) an Herzkrankheiten, 320 (289) an Lungenentzündung, 115 (111) an Darmkatarrh, darunter 102 (98) Kinder im 1. Lebensjahre, und 18 8 an Brechdurchfall, darunter 16 (10) Kinder im 1. Lebensjahre. Im Alter bis zu 1 Jahr starben im ganzen 689 (663) Kinder, das 22,00 (23,38) % aller Sterbefälle des Berichtsmonats. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 17,61 (16,31). s zugezogen waren im Januar 11 124 (im Januar 1906 12 725) männliche und 7813 (8869) weibliche, zusammen 18 937 (21 594) Personen zu verzeichnen. Für die Fortgezogenen ergaben sich einschließlich des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 9031 (8540) männliche, 5858 (6171) weibliche, zusammen 14 889 (14 711) Personen. Somit verbleibt bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 2093 (81g männlichen und 1955 (2698) weib⸗ lichen, zusammen ein Mehrzuzug von 4048 (6883) Personen.

An Zensiten der Staatseinkommensteuer waren im Jahre 1906 zugejogen 77 810 (69 290), fortgezogen 68 062 (58 574), demnach mehrzugezogen 9 748 (10 716).

Baugesuche sind im Monat Januar 765 (im Januar 1906 620) eingereicht worden. Genehmigt wurden 220 (262) Neubauten, 19 89) Umbauten von Wohngebäuden, 33 (27) zuppen ꝛc., 341 (275) sonstige Bauausführungen. Brände kamen 1748 (1869)

rung der Wehr.

zur Meldung, davon 284 (231) mit und 1464 (1638) ohne Alarmie⸗

Ein Besitzwechsel fand im Januar bei 291 (im gleichen Monat 1905 bei 332) Grundstücken statt. Kauf lag vor bei 176 (177) bebauten mit 54 126 383 (52 000 594) Kaufpreis und bei 48 (71) unbebauten mit 6 100 504 (7 125 233) Kaufpreis, Zwangsversteigerung bei 15 (13) bebauten mit 4 484 750 (2 059 284) und bei 2 (6) unbebauten mit 121 181 (307 085) Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 40 (34) Grundstücke mit 7 578 075 (10 898 820) Wert und 10 (31) ohne Wertangabe in anderen Besitz über.

Die der Stadt Berlin und den Vororten Weißensee, Stralau, Treptow, Nieder⸗Schöneweide und Pankow im Monat Januar zu⸗ geführte Trinkwassermenge betrug 5 046 418 (4 834 859), d. s. täglich 162 788 (155 963) chbm. Die städtische Straßen⸗ reinigung erforderte bei Nacht 9001 (3587) und bei Tage 66 399 (56 913) Burschen und Arbeiter. Zur Besprengung der wurden (—) cbm Wasser verwandt. Durch die Kanali⸗ sation wurden im Tagesdurchschnitt 288 463 (256 378) chm Ab⸗ wässer fortgeleitet.

Die Berliner Elektrizitätswerke gaben im Januar 12 133 929 (11 259 922) Kilowattstunden (einschließlich des Selbst⸗ verbrauchs) nutzbar ab, davon an Straßenbahnen 4 645 407 (4 482 489), an Private sür Beleuchtung 4 032 664 (3 568 694), für Krast 3 059 062 (2 897 011).

Ueber Verkehrsverhältnisse liegen folgende Angaben vor: Befördert wurden im Januar durch die Straßenbahnen 33 401 041 (im Januar 1906 34 352 212) Personen, von denen 27 575 259 (28 713 247) auf die Große Berliner Straßenbahn kamen, durch die Hoch⸗ und Untergrundbahnen leinschließlich der Spreetunnelbahn 3 809 450 (3 328 142), durch die Omnibuslinien 10 830 795 (9 549 399) Personen, davon zu 5 7 850 971 (7 613 281) und zu 10 2 979 824 (1 936 718) Personen.

Die Zahl der in den hiesigen Hotels, Gasthöfen ꝛc. im Januar abgestiegenen Fremden belief sich auf 69 159 (71 506) Personen. Darunter befanden sich 9598 (10 194) Ausländer; von diesen kamen 3184 (4017) aus Rußland, 1804 (1703) aus Oesterreich, 725 (695) aus Amerika, 770 (679) aus England, 541 (530) aus Frankreicht.

Der Auftriebd auf den städtischen Viehhof betrug für den Monat Januar 1907 20 034 (für Januar 1906 21 129) Rinder, 12 19 (12 135) Kälber, 35 457 (36 754) Schafe, 106 649 (80 834) Schwein

In den öffentlichen Schlachthäusern wurden im Januaäa 13 974 (14 832) Rinder, 13 169 (12 688) Kälber, 37 754 (40 145 Schafe, 96 249 (76 750) Schweine geschlachtet. In der Zentral⸗ roßschlächterei warden 964 (1246) Pferde geschlachtet, von denen 10 (16) Pferde zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tier fütterung gelangten somit 954 (1 230) Pferde, ferner von der Rixdorfer Roßschlächterei 78 (78).

Bei der städtischen Sparkasse betrugen die Einzahlungen im Januar 7 003 243 (im Januar 1906 7 696 200) ℳ, die Rück zahlungen 5 336 750 (4 559 642) ℳ; demnach ergab sich ein Mehr an Einzahlungen von 1 666 493 (in demselben Monat des Vorjahres ein Mehr an Einzahlungen von 3 136 558 ℳ).

Von der Landesversicherungsanstalt Berlin wurden im Monat Januar 201 (454) Invaliden⸗ und 32 (27) Altersrenten be willigt Der Mitgliederbestand der der Aufsicht des Magistrats⸗ kommissars unterstellten Krankenkassen betrug am 1. Februar 1907 711 151 (am 1. Februar 1906 689 489), worunter sich 42 592 (33 745) freiwillige Mitglieder befanden. Erwerbsunfähig waren an diesem Tage bei den bezeichneten Kassen 32 885 (25 569) Mitglieder

Im Arbeitshause zu Rummelsburg befanden sich am 1. Februar 1907 1546 (1842) Männer und 107 (122) Frauen. Da Familtenobdach beherbergte am gleichen Tage außer 17 (28) Familien mit 58 (83) Personen noch 272 (189) Einzelpersonen. Im städtischen Obdach nächtigten im Januar 79 513 (80 557) männ⸗ liche und 1211 (1113) weibliche, zusammen 80 724 (81 670) Personen, im Männerasyl des Asylvereins 18 477 (21 604), im Frauenasyl 4640 (5158) Personen einschließlich von 42 (127) Kindern. 8

In den 6 (im Januar 1906 5) städtischen Krankenhäusern befanden sich Ende Januar 3514 (2795) Patienten, als belegungsfähig waren in diesen Anstalten 4097 (3178) Betten angegeben. In der Geschlechtskrankenstation des Obdachs waren 95 (90) weibliche Kranke; die Männerstation wurde am 3. Oktober nach dem Rudolf Virchow⸗ Krankenhause verlegt. Die Irrenanstalten zu Dalldorf, Herzberge und Buch und die Epileptikeranstalt Wuhlgarten hatten am 1. Februar 1907 5092 (4288) Insassen, in Privatpflege waren 2672 (3084) Personen untergebracht. In den 6 Heimstätten befanden sich am Ende des Monats Januar 509 (461) lungenkranke und erholungsbedürftige Per⸗ sonen. Der Bestand in den Siechenhäusern (Fröbel⸗ und Palli⸗ sadenstraße) betrug am 1. Februar 1907 2028 (2055) Personen. In den Hospitälern des Arbeitshauses waren am gleichen Tage 663 (770) Insassen vorhanden.

In den Erziehungsanstalten zu Lichtenberg und Kleinbeeren waren am 1. Februar 1907 272 (226) Fürsorge⸗ und Zwangs⸗ erziehungszöglinge, in Privatverpflegung 1 290 (956) Kinder untergebracht. In der städtischen Waisenpflege befanden sich an dem⸗ selben Tage (einschließlich der Schmidt⸗Gallisch⸗Stiftung) 6379 See; Kinder. 8

ie städtische Armenpflege umfaßte im Monat Januar

33 532 (im Januar 1906 33 865) Almosengeldempfänger mit einem SSee von 552 894 (546 760) laufender ÜUnterstützungen, darunter 1477 (1500) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 10 164 (10 020) Ertraunterstützungen. Solche wurden ferner für 5856 (6015) nicht laufend unterstützte Personen im Gesamtbetrage von 72 401 (69 413) gewährt. Pflegekinder waren 11 188 (11451) vorhanden, für die 93 193 (93 747) aufgewendet wurden. 8

Arbeiterschutz in der Tabakindustrie.

Die vor kurzem veröffentlichten Bestimmungen des Bundesrats, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen, enthalten neben den bisherigen Schutz⸗ vorschriften eine Reihe von Maßnahmen, von denen eine weitere Ver⸗ besserung der Arbeitsverhältnisse in der Zigarrenindustrie erwartet werden darf. Insbesondere werden anstatt wie bisher 7 chm für die Folge 10 chm Luftraum für jede beschäftigte Person gefordert.

Durch die inzwischen gleichfalls veröffentlichte Verordnung, be⸗ treffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139 b der Gewerbeordnung auf die Werkstätten der Tabakindustrie, ist zunächst außer Zweifel ge⸗ stellt, daß die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung über die Be⸗ schäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern sowie über die Gewerbeaufsicht auf alle Anlagen zur Anfertigung oder um Sortieren von Zigarren Anwendung finden, mögen sie nun als Fabriken oder als Werkstätten zu betrachten sein. Zugleich sind jene Bestimmungen auch auf Werkstätten ausgedehnt worden, in denen Verrichtungen zur Herstellung von Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ oder Schnupftabak vor⸗ genommen oder fertige Tabakwaren dieser Art sortiert werden. Bei allen salchen Anlagen soll es keinen Unterschied machen, ob es sich um Werkstätten mit Motorbetrieb oder um andere Werkstätten handelt. Infolgedessen sind durch die gleichzeitig mit der Verordnung erlaßene Bestimmung des Bundesrats, betreffend die Bekanntm dom 1 10. die den der Tabakindustrie mit

otorbetrieb gewährten Ausnahmen von den Bestimmun der 55 135 ff. aufgehoben worden. b d