1907 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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GSeneralstabe in den Generalstab der Armee versetzt und vom 15. März

Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, in dem Kommando nach

Nr. 45, Corsepius, Oberlt. im 2. Oberschles. Feldart. Regt.

urlaubtenstandes, der Charakter „Oberstabsveterinär“, Brinkmann, Stabsveterinär im 2. Litthau. Feldart. Regt. Nr. 37, Reinhardt,

Iaper, Engel, Barnick, Stabsveterinäre a. D., der Charakter

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Berlin, 12. März. Gr. zu Rantzau, Hauptm. im Generalstabe des XIV. Armeekorps, vom 15. März 1907 ab zum Großen Generalstabe, v. Hahnke, Hauptm. und Oberquartiermeisteradjutant, unter Ueberweisung zum Großen

1907 ab zur b“ beim Generalstabe des XIV. Armee⸗ korps, Auer v. Herrenkirchen (Helmuth), Oberleutnant im 2. SS ehx r Kaiserin Alexandra von Rußland, vom 15. ärz 1907 ab auf ein ahr zur Gesandtschaft in Rio de Janeiro, kommandiert. Lt. im I. Seebat., aus der Marine ausgeschieden und im 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, v. Zerboni di Sposetti (Edgar), Lt. im 5. Niederschlef Inf. Regt. Nr. 154, aus dem Heere ausgeschieden und im I. Seebat.,

v. Bierbrauer zu Brennstein, Lt. im Inf. Regt.

Berlin zum Besuch des Seminars für orientalische Sprachen bis 30. September 1907 belassen. 1 Nachgenannte Abiturienten der Hauptkadettenanstalt in der Armee

che mit Patent vom 28. Februar 1907 angestellt und zwar

ie Portepeeunteroffiziere: Bürkner, im Feldart. Regt. von Holtzen⸗ dorff (1. Rhein.) Nr. 8, Lauenstein, im Lauenburg. Feldart. Regt.

Nr. 57, Frhr. v. Negri, Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Barfuß 8. Westfäl.) Nr. 17, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der rmeeuniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärjustizverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 6. März.

intschovius, Kriegsgerichtssekretär, Militärgerichtsschreiber vom tabe der 39. Div., zu dem der 35. Div. versetzt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 26. Fe⸗ ruar. Gardin, Lazarettverwalt. Insp. beim Garn. Lazarett I Metz (Montigny), zum Lazarettoberinsp. ernannt.

3. März. Prof. Tereg (Hannover), Stabsveterinär des Be⸗

Stabsveterinär im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, Schultze (Naugard), Stabsveterinär des Beurlaubtenstandes,

berstabs rinär“ mit dem persönlichen Range der; e 5. Klasse

Königlich Bayerische Armee.

München, 11. März. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nach⸗ BS Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: a. bei den

ffizieren und Fähnrichen: im aktiven Heere: am 8. d. M. zu entheben: von der Stellung als Regts. Kommandeur die Obersten Arndt (1) des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, een. v. Hirschberg (2) des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus

ußland, beide unter Beförderung zu Generalmajoren, und Mantey Frhrn v. Dittmer des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Verleihung des Charakters als Generalmajor, von der Stellung als Kompagniechef die Hauptleute Geiger (14) des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, Hannappel (16) des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, Haus (10)

von

des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen und Kast (3) des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien, sämtliche unter Beförderung zu Majoren (überzähl.); zu ernennen: zum Kommandanten der Festung Ingolstadt den Obersten Meyer, Kommandeur des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, zum Kom⸗ mandeur des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig den Obersten Kief⸗ haber des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, zum Kommandeur

des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen,

den Oberstlt. Göringer (6) beim Stabe des 11. Inf. Regts. von der Tann, zum Kommandeur des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich den Oberstlt. Dollacker (9) beim Stabe des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich von Baden, zum Kommandeur des 16. Inß Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana den Oberstlt. Kießling (1) beim Stabe dieses Regts., die letzteren drei unter Be⸗ förderung zu Obersten, zum Kommandeur des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland den Major v. Hößlin beim Stabe des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich unter Beförderung zum Oberstlt. (11), zu Bats. Kommandeuren die Majore Vetter des 1. Jägerbats. im 1. Inf. Regt. König, Schmauß, Adjutanten bei der 6. Div., im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Distler des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilbelm, König von Preußen, in diesem Regt., Prennsteiner des 17. Inf. Regts. Orff im 9. Inf. Regt. Wrede und Frhrn. v. Tautphoeus des 8. Inf. Regts. Groß⸗ herzog Friedrich von Baden im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, dann unter Beförderung zu Majoren die Hauptleute und Komp. Chefs Tutschek (24) des 2. Inf. Regts. Kronprinz in diesem Regt. und Gloß (1) des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Adjutanten bei der 6. Division den Hauptm. Großmann, Komp. Chef im 11. Inf. Regt. von der Tann, unter Be⸗ förderung zum Major ohne Patent, zu Komp. Chefs die Haupt⸗ leute Karl Bauer des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich von Baden im 2. Inf. Regt. Kronprinz und Johann Bauer des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern im 11. Inf. Regt. von der Tann, ferner unter Beförderung zu Hauptleuten die Oberlts. Münch des 22. Inf. Regts. im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Rüber des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf in diesem Regt., Dorr des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Stapf des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen in diesem Regt., Cramer des 17. Inf. Regts. Orff und . des 23. Inf. Regts., beide im 19. Inf. Regt. König Viktor

manuel III. von Italien, zum Eskadr. Chef im 2. Chev. Regt. Taxis den Rittm. Kanzler, Adjutanten bei der 3. Kav. Brig., unter Verleihung eines Patents seines Dienstgrades, zum Adjutanten bei der 3. Kav. Brig. den Oberlt. Münsterer des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor; zu versetzen: die Majore und Bats. Kommandeure Gr. v. Mont⸗ elas (1) vom 9. Inf. Regt. Wrede zum Stabe des 2. Inf. Regts.

ronprint, Huller (7) vom 2. Inf. Regt. Kronprinz ium Stabe des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich von Baden, Knorr (10) vom 1. Inf. Regt. König zum Stabe des 11. Inf. Regts. von der Tann, Hinzler (13) vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Stabe des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, v. Heydenaber (6) vom 3. Infanterieregiment Prinz Karl von Bayvern zum Stabe des 20. Infanterieregiments und Wagner (8) vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen zum Stabe des 23. Inf. Regts., sämtliche unter Beförderung zu Oberstlts., den Major König vom 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, zum Stabe des 6. Chev. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, den Rittm. Ritter v. Mann Edlen v. Tiechler, Eskadr. Chef im 2. Chev. Regt Taxis, zum Stabe des 5 Cbev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich unter Beförderung zum Major ohne Patent, die Oberlts. Konstantin Schmitt vom 15. Inf. Regt. König Friedrich August von Sachsen zur Zentralstelle des Generalstabs, bisher kom mandiert dortselbst, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, Baumann vom 2. Pion. Bat. zur Fortifikation Ingolstadt unter Belassung im Kommando als Direktionsoffizier und Lehrer an der Art. und Ingen. Schule, die Lts. Hühnlein vom 1. Pion. Bat. zum Telegraphendetachement und Weyh, kommandiert zur Art. und Ingen. Schule, vom Telegraphendetachement zum 1. Pion. Bat.; zu befördern: zu Gen. Majoren die Obersten mit dem Range usw. eines Brigadekommandeurs Frhrn. v. Gebsattel (3), Militärbevoll⸗

mächtigten in Berlin und Bevollmächtigten zum Bundesrat des Deutschen

Reichs, und Benzino (4), Chef des Generalstabs III. Armeekorps,

Kommandeur des 2. Pion. Bats., Frhrn. v. Schacky auf Schön⸗

des Telegraphendetachements, und Frhrn. v. Redwitz (14) Komman⸗ deur der Equitationsanstalt, zu Majoren die Hauptleute und Komp. Chefs Renk (17) im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württem⸗ berg, Schulz (18) im 14. Inf. Regt. Hartmann, Becker (25) im 16. Infanterieregiment Großherzog Ferdinand von Toskana, und Schmidbauer (26) im 20. Infanterieregiment, dann den Hauptm. Kleemann (27) der Kriegsschule, sämt⸗ liche überzählig, zu Majoren ohne Patent die Hauptleute Macher im Kriegsministerium, Hierthes, Eisenbahnlinienkommissär in München, Drausnick, Eisenbahnlinienkommissär in Ludwigshafen, v. Bomhard, Eisenbahnkommissär, kommandiert zur Eisen⸗ bahnabteil. des Königl. preuß. Großen Generalstabes, Müller, Adjutanten beim Generalkommando I. Armeekorps, Frhrn. v. Reitzen⸗ stein, Adjutanten bei der 2. Div., und Krisak, Lehrer an der Kriegsschule, letzteren überzählig, dann den Rittm. Ritter v. Poschinger, Adjutanten beim Generalkommando III. Armeekorps.

Kaiserliche Marine.

Offiziere usw. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen usw. 9. März. Klincksieck, Freg. Kapitän a. D., zuletzt dem Kommando der Marinestation der Ostsee zugeteilt, unter Fortfall der ihm bei seiner Verabschiedung erteilten Aussicht auf An⸗ stellung im Zivildienst zur Disp. gestellt und zum Mitglied der Schiffsbesichtigungskommission ernannt.

Befördert: zu Kapitäns zur See die Freg. Kapitäns: Weniger, Direktor der Deckoffizierschule, Wuthmann, Vorstand des Zentral⸗ ressorts der Werft und Assist. des Oberwerftdirektors zu Danzig; zu Freg. Kapitäns die Korv. Kapitäns: Mauve vom Admiralstabe der Marine in Berlin, Behncke (Paul) vom Reichsmarineamt, Behring, Chef des Admiralstabs des Gouvernements Kiautschou; zu Korv. Kapitäns die Kapitänlts.: Saxer vom Reichsmarineamt, v. Levetzow, Navigationsoffizier S. M. Linienschiffes Wittelsbach“, Frommane, Erster Offizier S. M. Linienschiffes „Württemberg“,

eine (Wilhelm) vom Reichsmarineamt, v. Krosigk, Navi⸗ gationsoffizier S. M. Linienschiffes „Preußen“; zu Kapitänlts. die Oberlts. zur See: Reymann, zugeteilt der Torpedoinsp., Goehle, Erster Offizier der 7. Res. Halbflottille, Schlubach vom Stabe S. M. Linienschiffes „Lothringen“, v. Knorr, kommandiert zur Dienstleistung beim Admiralstabe der Marine in Berlin; zu Oberlts. zur See die Lts. zur See: Schröder (Erich) von der 2. Marineinsp., bisher vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Bussard“, Wolff (Paul) vom Stabe S. M. Spezialschiffes „Zieten“, Ganzel vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Undine, Rasch, Wolff (Richard) von der 4. Res. Halbflottille, Andrée von der 2. Marineinsp., bisher vom Stabe S. M. Flußkanonenbootes „Tsingtau“.

Ritter v. Mann Edler v. Tiechler, Korv. Kapitän a. D., zuletzt zur Verfügung des Chefs der Hochseeflotte, unter Zuteilung zur Marinestation der Ostsee mit einem Patent vom 6. März 1904 im aktiven Seeoffizierkorps wiederangestellt und zur Verfügung des Chefs der Marinestation der Ostsee gestellt.

Ferner befördert: Thiel, Marineoberingen. von der Werft zu Kiel, zum überzähl. Marinestabsingen.,, Obenhack, Marineingen., Oberaspir. von der Marinestation der Nordsee, zum überzähl. Marine⸗ ingen., Dr. Zschech, Marineassist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, zum Marineoberassist. Arzt, Dr. Oehme, Marineunterarzt von der Marinestation der Ostsee, zum Marineassist. Arzt. Dr. Fürth, Marineassist. Arzt der Res. im Landw. Bezirk 1 Hamburg, im aktiven Marinesanitätskorps mit dem 1. April d. J. mit einem Patent un⸗ mittelbar hinter dem Marineassist. Arzt Agena und unter Zuteilung zur Marinestation der Ostsee angestellt.

Mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt: Janke, Kapitän zur See von der Marinestation der Ostsee, unter Verleihung des Charakters als Konteradmiral, v. Witzleben, Kapitän zur See von der Marinestation der Nordsee, Rollmann, Korv. Kapitän von der Marinestation der Nordsee. Derselbe ist dem genannten Stations⸗ kommando behufs Verwendung in einer Stelle für pensionierte Offiziere zur Verfügung gestellt. Dewitz, Korv. Kapitän von der Marinestation der Nordsee. Die Entscheidung über seine Verwendung in einer Stelle für pensionierte Offiziere bleibt vorbehalten.

Schäfer, Kapitän zur See, zugeteilt der Insp. des Torvpedo⸗ wesens, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tagen der bisherigen Uniform, Ruland, Marineingen von der 2. Werftdid, mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivil⸗ dienst und der Erlaubnis zum Tragen der bisberigen Uniform, Poock, Freg. Kapitän z. D., Mitglied der Schiffsbesichtigungskommission, mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Liebmann, Oberlt. zur See, von der 1. Marineinsp,, bisher vom Stabe S. M. Linienschiffes „Kaiser Friedrich III.“, scheidet auf sein Gesuch aus dem aktiven Seeoffizier⸗ korps ous und tritt zu den Offizieren der Res. des Seeoffizierkorps über. Wolff (Ernst), Fähnr. zur See von der Marineschule, behufs Invalidisierung nach den Bestimmungen des Mannschaftsversorgungs⸗ gesetzes aus dem Marinedienst entlassen. 1

Tagesordnung: Erste und eventuell zweite Beratung des

am 19. September 1906 in Bern abgeschlossenen zweiten Zusatzübereinkommens zum Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Ok⸗ tober 1890, Fortsetzung der Besprechung der Interpellationen der Abgg. Graf von Hompesch und Bassermann, betreffend Revision der Strafprozeßordnung und des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes, ferner Interpellation der Abgg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Dr. Stresemann, betreffend die Ver⸗ ältnisse der Privatbeamten, und Interpellation der Abgg. Albrecht und Genossen, betreffend Eingriffe von Behörden ec. bei der Reichstagswahl.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

die Obersten Ritter v. Denk (7), Kommandeur der 1. Feldart. Brig., Burckart (6), Kommandeur der 5. Feldart. Brig., und Scanzoni v. Lichtenfels (5), Kommandeur der 6. Feldart. Brig., zu Obersten die Oberstlts. Seither (7), Abteil. Chef im Kriegsministerium, Müller (4) beim Stabe des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig ee g Schmid (8), Kommandeur des 2. Feldart. Regts.

orn, Seekirchner (3), Kommandeur des 7. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, Mayer (5), Kommandeur des 2. Fußart.

egts., und Breitkopf (2), Kommandeur der Militärschießschule, zu Oberstlts. die Majore Wenninger (2), Kommandeur des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern, v. Helling⸗ rath (4), Kommandeur des 4. Chev. Regts. König, Gyßling (3), Kommandeur des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luttpold, Paul (5), Kommandeur des 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien, Mark (9), Bats. Kommandeur im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, v. Staudt (12) beim Stabe des 2. Schweren Reiterregts. Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este, Simmerer (16), Bats. Kommandeur im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer, v. Grundherr zu Altenthan u. Weyherhaus (18),

feld (17), Kommandeur des Eisenbahnbats., Fuchs (15), Führer

Präsident des Reichseisenbahnamts, Wirklicher Geheim Schulz fortfahrend: Abgelehnt wurde ein von Desterreschetnhat de stellter, von uns unterstützter Antrag zum Artikel 10, der u. a. den 3508 verfolgt, die Zoll⸗, Steuer⸗, polizeilichen Vorschriften, solange das Göeet auf dem Wege befindet, der Eisenbahn zu überlaffen, falls nicht der 88 sender in dem Frachtbriefe sich selbst oder einem darin zu bezeichnendn⸗ Bevollmächtigten die Erfülluns vorbehält. Die Mehrheit der sae mission war der Ansicht, daß der Antrag mit dem Grundsatze r im Einklang stehe, wonach demjenigen die Verantwortlichkeit nasüch in dessen Verwahrung sich die betreffende Sache befindet. Es vat. sich übrigens nirgend das Bedürfnis nach einer solchen Verfüga gezeigt, da sich der Verkehr regelmäßig klaglos abwickelte. Von seiten Rußlands wurde insbesondere hervorgehoben, daß sich laut statistische Erhebungen bei mehr als 100 000 Sendungen nur sieben Klagen aug Anlaß der Zollbehandlung ergeben haben, von denen übrigens 1 zwei als stichhaltig angesehen werden konnten. Endlich sei nicht 8 verkennen, daß die Haftpflicht der Eisenbahnen durch Zulassung d Verkehrs fremder Personen auf dem Bahnkörper unter Umständen erhöht werde. Ich empfehle Ihnen die Vorlage zur Annahme. Abg. Stolle (Soz.): Die Zusatzkonvention bringt für der internationalen Eisenbahnverkehr sowohl Erleichterungen als auch neu Hemmnisse. Leider ist ein von Oesterreich⸗Ungarn gestellter Antrag auf Erweiterung des Eisenbahnfrachtverkehrs durch Ausstellung 8 übertragbaren Transportpapieren nach Art der im Schifffahrtsverkehr gebräuchlichen Papiere mit 7 gegen 4 Stimmen von der Konferen abgelehnt worden. Bei der Mehrheit befand sich auch der deutsche Vertreter; es ist mir zweifelhaft, ob damit dem deutschen Handels⸗ verkehr nicht ein schlechter Dienst erwiesen worden ist. 3

Damit schließt die Generaldiskussion. In zweiter L wird die Zusatzkonvention und das Vollzichzunzeproiviot nh einzelnen unverändert angenommen.

Das Haus setzt hierauf die Besprechung der Inter⸗ pellationen Graf Hompesch und Bassermann, betreffend die Reform der Strafprozeßordnung, fort.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Es ist wohl nur gu⸗ fall gewesen, daß der Staatssekretär gestern nur auf die Ausführungen des ersten Interpellanten, nicht aber auf die mehrfach interessanteren des zweiten Interpellanten geantwortet hat. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß die Schwierigkeiten, die der Reform entgegen⸗ stehen, im Berliner Kastanienwäldchen ihren Sitz haben, daß Preußen mit seinem Hilfsrichterunwesen weiter wirtschaften will und kein Geld für eine Verbesserung der Zustände auf diesem Gebiet⸗ übrig hat. Wir können uns ja der Beibehaltung der Schwurgerichte freuen, doch haben die gestrigen Erklärungen des Staatssekretärs nicht jeden Zweifel zerstreut, ob nicht doch an eine andere Zusammensetzun derselben gedacht wird. Der zweite Interpellant sprach gestern dabon daß von der Ausdehnung des süddeutschen Reservats wegen der Be⸗ urteilung der Preßsachen durch Schwurgerichte nicht die Rede sein könne Ich weiß nicht, wie der Abg. Heinze dazu kam. Es wäre doch eine traurige Sache, eine capitis deminutio, wenn Norddeutschland nicht reif sein sollte für eine Einrichtung, die in Süddeutschland de allgemeine Sympathie hat. Auch hat der Staatssekretär eine be⸗ stimmte Erklärung in dem Sinne des Abg. Heinze niemals abge⸗ geben. Kann Preußen eine derartige freiheitliche Norm seinerseitz nicht annehmen? Es würde doch einen eigentümlichen Eindruck i ganz Deutschland machen, wenn Preußen auch in diesem Punkte zurück⸗ bleiben wollte. Ich möchte den Reichskanzler d bitten, gerade diesen Punkt seinem Reformprogramm einzuverleiben. Interessant waren ja auch die Erhebungen der preußischen Oberlandesgerichtz⸗ präsidenten bezüglich des tauglichen Schöffenmaterials. Nach welchen Grundsätzen sind diese Erhebungen erfolgt? Und sind wohl de Resultate solcher Erhebungen in den anderen deutschen Staaten ebense ungünstig wie in Preußen? Wenn sogar Sachsen in diesem Punke liberaler auftritt und den Bahnen Badens und Bayerns feolgt so könnte auch Preußen etwas liberaler in der Ausdehnung ds Kreises sein, aus dem Geschworene und Schöffen ausgewählt wene⸗ Ueber die hiermit sehr eng zusammenhängende Frage der Dün⸗ ewährung an Geschworene und Schöffen schweigt sich der Stus⸗ sekretär hartnäckig aus. Nur mit Gewährung von Dääten ist ie richtige Zusammensetzung der Geschworenenbank und der Schöffe n erreichen; nur dann wird die Intelligenz und die moralische Qunl⸗ fikation zu Grunde gelegt werden und der bisherige plutokratiste Zug in der Auswahl der Geschworenen und Schöffen verschwindm. In der Verurteilung der bisherigen Ordnung des Vorverfahrers sind sich weite Kreise einig. Auf der „Internationalen krimina⸗ listischen Vereinigung“ wurde der Untersuchungsrichter als „aän verkappter Staatsanwalt und als ein schlechter dazu“ bezeichnet eine Anschauung, die auch in Deutschland weit verbreitet ist Was soll man zu einem Prozesse sagen, in dem der Angeklagte 1 ½ Jahre in Untersuchungshaft sitzt, dann zu 300 Gesdd⸗ strafe verurteilt wird und die Kosten des Prozesses 60 000 be⸗ tragen? Es ist gestern auch schon an den Prozeß der Stiftsoberin Heußler erinnert worden, auch der bekannte Polizeiprozeß in Ham⸗ burg gibt für den Richter zu einer Reihe schwerer Bedenken Veron⸗ lassung, über die noch später zu sprechen sein wird. Dringend nölig ist auch eine gründliche Reform des Eideswesens. Der Gewissens⸗ zwang für Dissidenten muß aufgehoben werden; Verunglimpfungen wie sie sich der Professor Forel in dem Simplicissimus⸗Prozeß durch de Staatsanwalt gefallen lassen mußte, müssen in Deutschland unmög lich gemacht werden. Wir haben auch eine Habeas corpus⸗A dringend notwendig, wobei auch die Immunität der Abgeordnete berücksichtigt werden müßte. Es darf nicht mehr vorkommen, daß ein einzelner Abgeordneter das Parlament derartig wiederholt bloßstellen darf, wie es leider in der letzten Zeit geschehen ist. Was den und gestern neu vorgetragenen Organisationsplan betrifft, so ist über die Zusammensetzung der Strafkammern über die wichtigste Frage noch nichts geäußert worden. Bei Festhaltung der Fünfzahl würden zwei Richter und drei Schöffen die Zufammensetzung bilden Der Oberbürgermeister Adickes hat recht, wenn er die Befreiung der Richter von Verwaltungsgeschäften und die Hexaushebung der Richter aus der Beamteneigenschaft verlangt. Im übrigen kuriert Adickes wohl mehr auf Symptome hin und seine Hinweise auf England sind nicht überall für deutsche Verhältnisse brauchbar. Der englische Richter wächst aus der Praxis heraus; daher die Biegsamkeit und Schmiegsamkeit des englischen Rechts. Warnen möchte ich namentlich vor einer Beschränkung der Rechtsmittel; denn England nähert sich gerade jetzt dem deutschen System in bezug auf eine Erweiterung der Rechtsmiltel. An der Forderung der Berufung gegen Urteile der Straf⸗ kammern halten wir nach wie vor fest. Die Fiskalität Preußens it es auch hier wieder, die einen Widerstand entgegensetzt. Unheilvon würde es aber sein, wenn man die Berufung an das gleiche Gericht zuließe. Das würde das Vertrauen zur Rechtsprechung erschütten Im übrigen kommt es nicht auf das papierne Recht, sondern auf die Anwendung des Rechts an. Vor allen Dingen kommt es darau an, die Gerichte mit ordentlichen Richtern zu besetzen. Ein nervösen Richter kann sich theoretisch nicht fortbilden und mit dem praktischen Leben keine Fühlung nehmen. Das ab nc. Hilfsrichtertum, b sonders in Preußen, muß möglichst bald beseitigt werden. Hauptquelle der Mitläuferschaft für die Herren auf der äußersten Linken ist die schlechte Behandlung der Zeugen. Dem Reichsfancle steht in allen diesen Fragen ein reiches Gebiet fruchtbarer Tätigken offen. Eine der größten Aufgaben der Rechtspflege in trimtane politischer Beziehung ist der Schutz der Jugend vor 8- steckung. Da taucht die Forderung der bedingten e Pcht urteilung wieder auf. Leider sind wir hierin keinen Schnn weitergekommen. Der jetzige Strafvollzug verfolgt repressive 8 präventive Zwecke und erstickt so häufig den guten sittlichen Keit⸗ der in vielen Verbrechern doch immerhin vorhanden, 2 Kleinlicher Fiskalismus muß bei der Lösung aller dieser See“ ferngehalten werden. Hoffentlich gelingt es dem Reichskaniler dem Staatssekretär, wenigstens einen Teil dieser Aufgaben in e sein Sinne zu lösen, daß auch die lib Parteien damit zufrieden!

können.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Der Herr Vorredner hat vermißt, daß ich zu gewissen Fragen der Strafprozeßreform, die er bezeichnet hat, und die, wie ich anerkenne, Bedeutung besitzen, mich gestern nicht ausgesprochen habe. Wenn ich das nicht getan habe, so liegt das in der ganzen Natur und in dem Zweck einer Interpellationsverhandlung. Ich habe mich über die⸗ enigen Punkte, die von den Herren Interpellanten dem hohen Hause schriftlich mitgeteilt waren, wie ich glaube, klar und ausführlich aus⸗ gesprochen. (Sehr richtig!) Meine Aufgabe dabei war, dem Hause die Sicherheit und darin lag ja der Zweck der Interpellation zu verschaffen, daß in der Tat die verbündeten Regierungen dabei sind, die Strafprozeßreform in ernster Weise durchzuführen. Ich glaube, um das Haus hiervon zu überzeugen, brauchte ich mehr, als ich gestern gesagt habe, nicht zu sagen. Ich würde auch glauben, den Rahmen der Interpellation zu überschreiten, wenn ich zu den wichtigen Fragen Stellung nehmen wollte, die der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) am Schluß seiner Aus⸗ führungen erwähnt hat. Ich bin gar nicht legitimiert, im Namen der berbündeten Regierungen zu diesen Punkten zu sprechen. Ich be⸗ schränke mich darauf, einige Fragen zu berühren, die der Herr Abge⸗ ordnete angeschnitten hat als in den Rahmen der Interpellation ge⸗ hörig und die vielleicht zu einer Mißdeutung Anlaß geben könnten, wenn ich nicht einige Worte darauf erwiderte.

Zunächst, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete der Besorgnis Ausdruck gegeben aus Anlaß der Erklärungen, die ich abgegeben habe über die Aufrechterhaltung der Schwurgerichte, als könnte es sich hier darum handeln, die Schwurgerichte nicht in der Gestaltung zu er⸗ halten, wie wir sie jetzt haben, sondern aus ihnen Gerichte zu machen, die von Laien und von Richtern gemeinschaftlich besetzt sind. Ich kann den Herrn Abgeordneten in diesen Punkten beruhigen. Die Ab⸗ sicht der Königlich preußischen Regierung geht dahin nicht. Die Ab⸗ sicht der Königlich preußischen Regierung, wie sie in ihren Vorschlägen, die an den Bundesrat gelangen sollen, zum Ausdruck kommt, geht dahin, daß die Schwurgerichte ganz in derselben Art gebildet sein sollen wie jetzt: auf der einen Seite die Geschworenen, die über die Schuldfragen allein entscheiden, auf der anderen Seite die Richter. Also ich glaube, der Herr Abgeordnete wird in dieser Beziehung an meinen Ausführungen nichts zu vermissen haben.

Der Herr Abgeordnete hat mir dann vorgehalten, daß ich mich gestern über den Inhalt der Strafprozeßordnung gar nicht ausge⸗ sprochen hätte. Meine Herren, ich habe gestern ausdrücklich erklärt, daß die Grundlage für die neue Strafprozeßordnung sein müsse der Aufbau der Gerichtsverfassung so, wie ich die Ehre hatte, gestern im Hause darzulegen, als die Absicht der preußischen Regierung. Ich habe aber dabei ausdrücklich erklärt, daß es unmöglich sei, vor der Gerichtsverfassung an die Aufstellung eines Entwurfs der Strasprozeß⸗ ordnung zu gehen, soweit, daß die Zustimmung auch nur einer der verbündeten Regierungen eingeholt werden könnte und derart, daß ich mich für legitimiert erachten dürfte, hier im Hause im Namen irgend einer der Regierungen über die Gestaltung der Strafprozeßordnung zu sprechen. Ich habe aber ausdrücklich noch hinzugefügt, daß das Reichs⸗ justizamt die Zwischenjahre, die jetzt verflossen sind, dazu be⸗ nutzt hat, um die Strafprozeßordnung in ihren Einzelheiten aus⸗ zuarbeiten und um so den Aufbau dieser neuen Prozeßordnung rasch fertig zu bringen, sobald über die Grundlage der Gerichts⸗ verfassung entschieden sein wird. (Sehr richtig! rechts.) Was wir im Schoße des Reichsjustizamts in dieser Beziehung vorbereitet haben, welche Wünsche wir nach der Richtung hin hegen und was wir be⸗ absichtigen, der preußischen oder den übrigen Bundesregierungen vor⸗ zulegen, darüber, meine Herren, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Das gehört nicht vor dieses Haus, das kann ich hier nicht recht⸗ fertigen, das unterliegt zunächst der Prüfung und der Billigung der Regierung. Wenn ich mich also darüber nicht ausgesprochen habe, so darf daraus nach meiner Meinung ein für die Regierung nachteiliger Schluß nicht gezogen werden.

Ich lasse mich deshalb auch nicht darauf ein, die Frage der Vor⸗ untersuchung, die Frage des Zeugniszwanges, die Frage des Legalitäts⸗ prinzips, die der Herr Abgeordnete berührt hat als solche, die ich hier hätte behandeln müssen, hier zu erörtern. Diese Fragen werden ihre Entscheiduang im Rahmen der Strafprozeßordnung finden. Sie sind von uns auch bereits, wie ich das wiederholen dorf, vorbereitet, und wenn ich mich jetzt darüber nicht geäußert habe, so können Sie jedenfalls nicht das dar⸗ aus schließen, daß die Ansichten der Reichsjustizverwaltung in diesen Punkten sich mit der Anschauung der Mehrheit dieses hohen Hauses nicht vereinbaren ließen.

Ebenso hat der Herr Abgeordnete auch berührt die Frage der Diäten für Geschworene und die Schöffen und hat darauf hingewiesen, daß der vorige Reichstag in seiner vorletzten Session einen der Be⸗ willigung von Diäten für Geschworene und Schöffen günstigen Beschluß gefaßt habe und daß die Regierung sich darüber noch nicht ausgesprochen habe. Meine Herren, ich bitte, hier zu unterscheiden. Was die Gewährung von Entschädigung an Geschworene und Schöffen im Rahmen der neuen Straf⸗ und Prozeßordnung betrifft, so kann ich mich darüber naturgemäß noch nicht aussprechen, deshalb, weil die Frage erst im Rahmen dieser Prozeßordnung zur Entscheidung bei den verbündeten Regierungen kommen wird; wenn aber der Beschluß, den der Reichstag gefaßt hat zu Gunsten der Bewilligung von Diäten an Schöffen und Geschworene, dahin geht, daß solche Diäten auch bewilligt werden sollen jetzt schon vor der Fertigstellung der neuen Strasprozeßordnung an diejenigen Geschworenen und Schöffen, die auf Grund des jetzigen Strasprozeßgesetzes fungieren, so kann ich darauf nur sagen: dieser Beschluß liegt zur Zeit noch dem Bundesrat vor, wie das verfassungsmäßig geboten ist. Der Bundesrat hat in der Sache einen Beschluß noch nicht gefaßt und ich bin aus diesem Grunde nicht in der Lage, irgend eine Erklärung hierzu abzugeben.

Abg. Dr. Varenhorst (Ry.): Der Abg⸗ Stadthagen hat gestern schwere Angriffe gegen die preußische Justizverwaltung gerichtet; er hat hehauptet, es bestehe ein Zwiespalt zwischen den Erkenntnissen der Gerichte und dem Rechtsbewußtsein des Volkes. Er hat dafür nicht ein Körnchen des Beweises erbracht; er hat zwei⸗ oder drei⸗ mal die Behauptung wiederholt, aber solche Wiederholungen sind kein Beweis. Es allen recht machen kann die Justiz nicht; im Strafpro, wird der Verurteilte wohl immer das Ugeil schelten. Die von der Reichsjustizverwaltung eingesetzte Kommission hat keineswegs die Arbeiter, Handwerker und Bauern von dem Schöffen⸗ und Geschworenenamt ausgeschlossen; weiß denn der Abg.

vücdibafen nicht, daß namentlich auf dem Lande Bauern und Hand⸗ werker als Schöffen ausgewählt werden? In Berlin werden allerdings

Bauern nicht herangezogen werden und nicht herangezogen werden können. Ich verweise nur auf das letzte Schwurgericht in Stade, wo unter 12 Geschworenen 6 Bauern sich befanden. Dem Abg. Stadthagen ist es gleich, ob wir unser Recht aus England, Frankreich oder anderswo⸗ her nehmen. Das ist die internationale Auffassung, die Stadt⸗ hagen hegt; wir aber wollen ein deutsches, auf deuischem Boden und deutschem Wesen ruhendes Recht! Namens meiner Fraktion spreche ich dem Staatssekretär für seine entgegenkommenden Auskünfte unseren Dank aus; wir erkennen gern an, daß er so frank und frei dabei vorgegangen ist. Die umfangreichen Vorarbeiten sind zu unserer Freude schon 8 weit gediehen, daß die beiden größten Staaten Preußen und Bagyern sich bereits über die Zusammensetzung der Gerichte völlig einig sind. Die Reform wird also nicht ver⸗ schoben, sondern mit demselben Eifer wie bisher gefördert werden. Die Einführung der Berufung gegen die Urteile der Strafkammern verlangen wir mit allen anderen See Das Experiment der Auf⸗ hebung der Berufung hat sich sehr schlecht bewährt; schon 1882 wurde der Wunsch auf Wiedereinführung wieder laut und 1898 hat der Reichstag einen entsprechenden Antrag einstimmig angenommen. Wie dringend das Bedürfnis einer zweiten Instanz ist, erhellt ohne weiteres aus einem Vergleich der Zivilurteile bei den Land⸗ und bei den Amtsgerichten; dreimal so viel Urteile der Landgerichte als der Amtsgerichte wurden angefochten. Die Justiz steht auf einer so hohen Warte, hat so wichtige Aufgaben zu erfüllen, daß die Rücksicht auf die Finanzen der Einzelstaaten dabei zurücktreten muß; denn es handelt sich hier nicht nur um Mein und Dein, sondern um Ehre und Freiheit der Menschen, ein Gut, für das kein Opfer zu teuer sein darf. Die Berufung soll bei den Landgerichten belassen werden. Die Ab⸗ sicht der Erweiterung der Zuständigkeit der Amtsgerichte und der Vereinfachung der Beschleunigung des Verfahrens können wir nur durchweg billigen. Meine ganze Fraktion wünscht aber auch die Erhaltung der kleinen Landgerichte aus historischen und politischen Gründen, namentlich der kleinen gemeinsamen Landgerichte, deren Aufhebung ein politischer Fehler sein würde. Viele kleine Städte erhalten durch das Landgericht, namentlich wenn dazu noch eine Garnison tritt, erst ihren Lebensnerv. Die Wegnahme der Berufung würde den Geschäftsumfang der kleineren bedenklich einschränken; es sprechen aber auch sachliche ründe für die Belassung der Berufung bei den Landgerichten. Die zweite höchst wichtige Frage bei der Revision, die Zuziehung von Schöffen zu den Strafkammern, ist von keinem Geringeren als dem damaligen preußischen Justizminister, dem Hannoveraner Leonhardt, angeregt worden. Die Berufsrichter können auch beim besten Willen unmöglich die Vielseitigkeit des heutigen sozialen Lebens um⸗ fassen und übersehen; darum ist auch für sie die Zuziehung von Laten notwendig. Die Zuziehung dieses Elementes gibt der Justiz⸗ frage einen mehr ruhigen Gang und das ist ein Vorzug in unserer hastenden, schnelllebigen Zeit. Dann wird auch der Ruf nach Sondergerichten verhallen, die, gleichviel wie man sonst über sie urteilt, die unangenehme Begleiterscheinung zeigen, daß in⸗ folge des Wahlmodus, nach dem die Beisitzer gewählt werden, die Politik übermäßig hineinspielt. Erfreut hat es uns auch, daß der Staatssekretär für die unversehrte Aufrechterhaltung der Schwur⸗ gerichte eingetreten ist; den Ausführungen des Vertreters der Deutsch⸗Konservativen habe ich leider nicht eine e Zustimmung zu diesem Punkt entnehmen können. Wir sind der Auffassung, daß die Schwurgerichte der Volksseele am nächsten stehen und daß sie vom Vertrauen des Volkes getragen werden. Demgegenüber können ver⸗ einzelte vielleicht auch ungerechte Freisprüche gar nicht ins Gewicht fallen. Daß die Stellung des Verteidigers im Strafprozeß einer erheblichen Stärkung bedarf, können wir nicht zugeben, zumal diese Forderung schon zu den wunderbarsten Auswüchsen geführt hat. Die Berufung soll dem Angeklagten wie dem Staatsanwalt gestattet sein, aber 8 soll stets nur nach sorgfältigster Prüfung davon Gebrauch emacht werden. g 82* Dr. Mieczkowski (Pole): Gerade wir Polen fühlen die Reformbedürftigkeit der Strafprozeßordnung in ganz besonders hohem Maße. Ich hege ja nicht die Illusion, daß von der Reform alles Heil für uns kommen wird, aber es werden doch hoffentlich die schlimmsten Mangelhaftigkeiten beseitigt werden. Auch unser Hauptpostulat ist die Wiedereinführung der Berufung gegen die Strafkammerurteile. Dem Optimismus des Vorredners bezüglich des Vertrauens in die Justiz kann ich mich durchaus nicht an⸗ schließen; an ihm scheinen die Anklagen, die nicht bloß von dem Abg. Stadthagen gegen die Justiz erhoben worden sind, ganz spurlos vorübergegangen zu sein. Die Justiz hat das größte Interesse, daß augenscheinliche Falschurteile nicht bestehen bleiben, aber mit der Revision ist meistens nichts auszurichten. Die Stellung des Ange⸗ klagten ist im geltenden Strafprozeß eine unverhältnismäßig un⸗ günstige. Vor etwa Jahresfrist ist ein bisher noch unbestrafter polnischer Redakteur ohnehin bei uns eine rara avis auf Grund eines einzigen Artikels wegen Vergehens gegen § 130 des Strafgesetzbuches zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt worden, ein Ürteil, welches in der ganzen Welt berechtigtes Aufsehen erregt hat. Das zweite Postulat ist für uns die Abschaffung des Zeugniszwanges für Redakteure und für das Hilfspersonal. Die Abschaffung des Zeugniszwangs ist ein Postulat, das leider nicht Gesetz geworden ist. Wir Polen verlangen ferner, daß die Richter in politischen Prozessen ihre Unabhängigkeit bewahren, dadurch, daß sie am politischen Leben überhaupt nicht beteiligen. Vor allem dürfen Richter nicht Mitglieder des Ostmarkenvereins sein und müssen alles vermeiden, was auch nur einen Schatten auf ihre Un⸗ befangenheit werfen könnte. Die Urteile in politischen Prozessen bei uns lassen darauf schließen, daß ein politischer Gegner sie abgefaßt hat. Das ergibt sich z. B. aus dem Urteil, das vom Gericht in Kosten gefällt wurde. Ein Gesellenverein wurde als ein politischer bezeichnet, weil die Satzungen in polnischer Sprache abgefaßt seien, die katholische Geistlichkeit, die dem Verein angehöre, politisch wirkte, und vor allem der angeklagte Vorsitzende durch seinen Wider⸗ stand gegenüber der Polizeibehörde seinen Haß gegen das Deutschtum klar gezeigt babe! Ein Posener Urteil erkannte auf Bestrafung von Eltern wegen Schulversäumnis, weil die Kinder zwar in der Schule anwesend waren, aber auf Fragen beim Religionsunterricht nicht geantwortet haben, also geistig abwesend gewesen wären. (Vizepräsident Dr. Paasche ersucht den Redner miederholt, von der Sache nicht allzusehr abzuschweifen.) Ein Richter in meinem Wahlkreise soll einem polnischen Arzte gesagt haben, in politischen Prozessen könne er nicht objektiv sein, da sei er in erster Linie preußischer Staatsbeamter. Mit Rück⸗ sicht auf die Praxis der Gerichte müssen wir verlangen, daß in die Gerichtsverfassung die Bestimmung aufgenommen wird, daß der Zeuge die Zuziehung eines Dolmetschers beanspruchen kann, auch wenn er des Deutschen mächtig ist. Es ist etwas anderes, ob jemand eine Sprache beherrscht, oder ob er in einem Prozesse eine Aussage machen soll. Die Bestrafung wegen Ungebühr muß jedenfalls be⸗ seitigt werden. 1 b .

Abg. Roth (wirtsch. Vgg.): Es ist bedauerlich, daß die Reform der Strafprozeßordnung noch nicht weiter vorgeschritten ist. Die Kommission hat zwei Jahre gearbeitet und im vorigen Jahre hat die Regierung eine Beschleunigung versprochen. Seitdem ist nichts ge⸗ schehen. Meine politischen Freunde wünschen vor allem, daß auch zu den Strafkammern das Laienelement hinzugezogen wird, wie im Schwurgerichtsverfahren, bei Kaufmanns⸗, Gewerbegerichten. Einem Urteil von seinesgleichen bringt der Angeklagte mehr Vertrauen ent⸗ gegen, weil der Schöffe der Lebenspraxis näher steht und auch die Sprache des Volkes, die Mundart besser versteht als der Berufs⸗ richter. Der Laie geht immer frisch an jede Sache heran, während die Berufsrichter oberflächlich verfahren. Daß die Laien nicht immer die richtige Strafe finden können, kann ich nicht zugeben. Außerdem verhängen verschiedene Gerichte ja auch verschiedene, mildere oder schärfere Strafen. Wir haben nur das Bedenken, ob sich genügend Schöffen finden werden, um die Gerichte genügend zu besetzen. Vielleicht könnte man die Zuständigkeit der Amtsgerichte etwas erweitern. Für die Einführung der Berufung gegen Urteile

Strastammern treten auch wir ein. Bei den Militärgerichten

hat man damit schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Ein großer. Fehler ist, daß bei geringen Verfehlungen oft ein Dutzend Eide geleistet werden müssen. Das erschüttert das Empfinden des Volkes für die Heilig⸗ keit des Eides. Hier müßte Remedurgeschaffen werden. Die Oeffentlichkeit sollte ausgeschlossen werden können, wenn sämtliche Beteiligten damit einverstanden sind. Das liegt namentlich im Interesse vieler Geschäftsleute. Die Vorschläge der Kommission in bezug auf das Vorverfahren billigen wir im allgemeinen. Vor allem müßte aber auf eine Abkürzung der Untersuchungshaft hingewirkt und dafür Fesorgt werden, daß bestimmte Grenzen für die Voraus⸗ setzung der Verhängung der Untersuchungshaft gezogen werden. Mögen den Worten der Regierung bald Taten folgen, ein Entwurf, der dem modernen Rechtsempfinden entspricht! 1 1

Abg. Dove (frs. Vgg.): Der Wunsch auf. baldige Vorlegung der Strafprozeßreform wird auch von uns geteilt, wie von vielen Rechtslehrern. Ich will auf die Einzelheiten der beabsichtigten Reform nicht eingehen, dazu müßten wir erst bestimmte Vorschläge vor uns haben. Die Sache hat aber einen poli⸗ tischen Hintergrund. Der Staatssekretär hat uns die Gründe, welche der Erfüllung dieses Wunsches entgegenstehen, angeführt. Ich kann mich aber dem Eindruck nicht verschließen, daß bei dem Reichsjustizamt nach dem Wort Hamlets die angeborene Farbe der Entschließung von des Gedankens Blässe angekränkelt ist. Wenn er Staatssekretär aber nichts weiter gebracht hätte, als daß uns die Schwurgerichte erhalten bleiben sollten, so würde ich schon dafür dankbar sein. Mit Recht sollen die Beschlüsse der Inter⸗ nationalen kriminalistischen Vereinigung nicht erst abgewartet werden. Zufallsprodukte einer Konferenz können nicht die Grund⸗ lage einer solchen großen Reform sein. Die Schrift von Adickes ist gewiß sehr verdienstvoll, wenn sie auch nicht viel Neues bringt, aber als ein verzögerndes Moment für die Fertigstellung kann sie nicht angeführt werden. Die Vorschläge des Böö“ Adickes können auf unsere ganz anders gearteten Rechtsverhältnisse nicht ohne weiteres übernommen werden. Hörte man gestern den Abg. Stadt⸗ hagen, so würde nicht bloß eine neue Strafprozeßordnung, sondern auch eine neue Staats⸗ und Gesellschaftsordnung nötig sein, wenn alle Mängel beseitigt werden sollen. Mit solchen An⸗ schauungen st nicht zu rechten. Das Haupthindernis für die Reform liegt, wie schon oft betont worden ist, an Preußen. Möge der Reichskanzler sich nicht auf Wahlkundgebungen und nächt⸗ liche Ansprachen vom Fenster beschränken, sondern diejenigen Widerstände ins Auge fassen und sie bekämpfen, die in Preußen der Erfüllung unserer berechtigten Wünsche entgegenwirken.

Die Sehnsucht nach praktischer Tätigkeit, nach konkreten Vorlagen ist

im Reichstage auf allen Seiten vorhanden; hoffentlich erleben wir nicht beim Etat die zweite Auflage der lediglich akademischen Unter⸗

haltungen, zu denen uns diese Interpellationen führen. Es ist zumm Ueberdruß von der Paarung liberalen und konservativen Geistes die

Rede gewesen. Ja, für uns kommt es sehr darauf an, wie die Kinder dieser Paarung aussehen. Auf dem Gebiete der Justiz⸗

pflege ist vor allem notwendig die Beseitigung der Reste des

alten überlebten Inquisitionsverfahrens und ihre Ersetzung durch Be⸗

stimmungen, die den modernen Gesichtspunkten Rechnung tragen.

Abg. Werner (D. Rfp.): Gestatten Sie auch dem Nicht⸗ juristen in dieser Diskussion einige Bemerkungen. Wir sind jahrelang nicht aus dem Stadium der Erwägungen heraus⸗ gekommen; es müssen endlich einmal Taten geschehen. Der Staats⸗ hat gestern erklärt, die Schwurgerichte sollen bei⸗ ehalten werden. Die Schwurgerichte sind vielen gelehrten Juristen ein Dorn im Auge, aber sie sind volkstümliche Gerichte und wir können ihre Beibehaltung nur mit allergrößter Freude begrüßen. Sollen sie aber ihrem Zwecke vollständig entsprechen, so müssen die Geschworenen Dläten erhalten. Auch die Forderung der Diäten für die Schöffen kann nicht länger abgewiesen werden. Gerade der Fall des Hauptmanns von Köpenick fordert gebieterisch zur Reform auf; so gewiß ich gerade diesen Mann nicht in Schutz nehmen will, so sicher 6 doch auch bezüglich der bisherigen Handhabung und Ge⸗- staltung der Polizeiaufsicht eine gesetzliche Aenderung nötig. Der Abg. Stadthagen hat immerfort losgeschlagen auf die Staatsanwalt⸗ schaft und auf die Klassenjustiz. Wir sind diese Uebertreibungen von ihm gewöhnt. Was aber bietet hier in Berlin eine Volksversamm⸗ lung in derselben Beziehung ihren Hörern dar! Da finden sich diese Angriffe in noch viel verschärfterer und aufreizenderer Sprache. (Der Redner verliest einen Bericht aus dem „Vorwärts“.) Das brauchen wir uns von einer Ausländerin nicht gefallen zu lassen; man schiebe die Rosa Luxemburg über die russische Grenze, von der sie gekommen ist! Der Anwaltszwang muß aufgehoben werden; wer im stande ist, sich selbst zu verteidigen, soll nicht gezwungen sein, sich eines Anwalts zu bedienen. Die jetzige Art der Ansetzung von Terminen kann unmöglich einer guten Rechtspflege dienen. Ich war eines Tages zur Zeugenvernehmung geladen, es waren nicht weniger als 57 Sachen angesetzt und ich kam, rnachdem ich von ½11 Uhr an gewartet hatte, endlich um ½5 Uhr heran! Die ganze Reform muß auf dem alten preußischen Grundsatz aufgebaut werden: Jedem das Seinel . 8 b

Abg. Storz (Dtsch. Volksp.): Die Aufrechterhaltung des Lega⸗- litätsprinzips ist Gegenstand des Streits geworden. Es scheint mir wenigstens zulässig, in Bagatellsachen der Staatsanwalt⸗ schaft ein gewisses freies u zuzugestehen. Für den Fall, daß ein Prozeß nur angestrengt wird, um dem Ver⸗ klagten Kosten zu verursachen, sollte ein Schikaneparagraph geschaffen werden, wie er für das Zivilrecht bereits besteht Auch für die Haussuchung müssen gewisse Kautelen verlangt werden, wie überhaupt im Vorverfahren der Einfluß des Verteidigers erheb⸗ lich gestärkt werden sollte. Der Verteidiger hat nicht das Recht der Einsichtnahme in die Akten; erst wenn das Vorverfahren vorbei ist, kann er für den Beschuldigten Anträge stellen. Diese Situation wird den Ansprüchen der Billigkeit nicht gerecht. Ganz unhalt⸗ bar ist die Bestimmung, daß der Verteidiger nicht ohne Zeugen eine Besprechung mit dem Angeschuldigten haben darf, daß vielmehr eine „Gerichtsperson“, also vielfach die „Frau Gerichts diener“ oder das „Fräulein Gerichtsdiener“ dabei sein 552 Auch die Vorschriften über die Untersuchungshaft sind sehr reformbedürftig. Man hat Beschuldigte monatelang i suchungshaft gehalten, die nachher freigesprochen wurden. auch vor, daß ein Beschuldigter, der nach monatelanger Unter⸗ suchungshaft freigesprochen wird, nicht die Mittel hat, nach seinem Arbeitsorte zurückzukehren; auch da muß Abhilfe geschaffen werden, der Freigesprochene muß auf Kosten des Staats an die Arbeitsstelle zurückbefördert werden. Die gegenwärtige Abnahme der Eidesformel entspricht nicht der Würde des Gerichts und nicht der Heiligkeit des Eides, auch hier ist eine Reform unabweisbar. Hoffentlich wird das Volk nicht mehr allzu lange auf die so sehr nötige Strafprozeßreform zu warten haben.

S wird von den Abgg. von Normann (kons.) und Genossen ein Schlußantrag gestellt.

Die Abstimmung darüber bleibt zweifelhaft, es muß Aus zählung erfolgen. iese ergibt die Ablehnung des Schluß antrages mit 133 gegen 121 Stimmen. Die Verkündung dieses Ergebnisses wird vom ganzen Hause mit stürmischer, nicht endenwollender Heiterkeit begrüßt, die noch fort⸗ dauert, nachdem bereits der Vizepräsident Dr. Paasche dem Abg. Stadthagen das Wort gegeben und dieser die Tribüne bestiegen und seine Rede begonnen hat. Gegen den Schluß stimmten außer dem Zentrum, den Polen und den Sozial⸗ demokraten auch zahlreiche Mitglieder der Freisinnigen Volks partei, der Deutschen Volkspartei und der Freisinnigen Ver⸗ einigung.

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Abg. Dr. Varenhorst hat meine Ausführungen ganz falsch wiedergegeben; es ist mir nicht eingefallen, zu behaupten, daß die von der Reichsjustizverwaltung eingesetzte Kom⸗ mission die Arbeiter, Handwerker und Bauern von dem Amt eines

Schöffen und Geschworenen ausgeschlossen habe. Er hat ferner be⸗