Qualität
mittel
gut
Getahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster
niedrigster
höchster ℳ ℳ
niedrigster
höchster 46
Verkaufte Menge
Doppelzentner
Außerdem w am — nas beascal d— überschlägs Schätzung oppelzentner unbekannt)
v 11“ 8 ZV“ 1 1 Trebnitz i. Schl.. 1
Breslau.. B 1 8 . Braugerste Ohlau. “ Brieg. . Sagan Jauer. Leobschütz Neisse.. (berstadt ilenburg Erfurt. 1“ Goslar Paderborn Fulda.. München Straubing. Meißen.. ö“ lauen i. V. Reutlingen. Rottweil.. B b avensburg. Offenburg. Bruchsal.. Rostock.. Warne.. Braunschweig. Altenburg. Arnstadt.
*
113“ „-—
C11“”“
6 9b““
2 2à2elaàaaseseaemaeaaeea2ba2eabS b e 1““—
—
Tümk “
e*“ Elbing .. 1 Luckenwalde... weeöö1ö1.““ Brandenburg a. H.. Frankfurt a. O. bbbbeö“ .11111“;
yritz. 8 1“ Stargard i. Pomm.. e“] —““ ö1ö1“ Rummelsburg i. Pomm. Stolp i. Pomm.... Lauenburg i. Pomm. . ö1ööö“; Trebnitz i. Schl.... Breslau.. 6 EEöö“ . b“]
Neusalz a. O..
Sagan. Faßschs.
eobschütz. “ Iberstadt...
c11“
ilenburg Erfurt. E“ Goslar . aderborn Ulda. V VB“ München.. Straubing.
—6 2=90
lel888
1111115656
Meißen . iin, . lauen i. V. Bautzen.. Winnenden . Reutlingen. Rottweil.. 111“ eidenheim. avensburg. Saulgau. . Offenburg. Bruchsal.. Rostock. Waren. 1 En¹]; Altenburg... 8 4 Arnstabt. . . . .
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird
— — —6 — —6 — —
L-e 8
— Ho 8
,— — 000
88
Srirn
B
18,00
— H0 — —
— H&0 —2 ⁴
—,—'9qq 88888
888
88!11
—,— —B—- USSS..S 88888
—
—₰
—
888
—,— 92,90
8888
—
-—100 b
— + — b—
— L-
95
— — 00
—
88
17,50 17,80 18,00
Noch: Gerste.
15,60
15 50 13,50 16,50 15,80
15,80 16,00 16,00 13,60 16,60
16,20 17,00 18,00 16,50 14,40 17,30 17,25 19,00 17,00 17,00 17,00 18,50 20,00 18,00 17,90 18,00 18 00 20,00
18,50 18,50 17,00 16,50 17,50 17,30 18,40
Hafer. 17,30 17,00 17,10 17,80 18,00 19,00 18,20 18,00 17,20 17,50 16,00 17,00 16,00 16 60 16,00
16,60
16,60 16,40 16,40 16 40 16,80
17,10
16,60 16,37 16,90 16,30 15,40
18,90 18,00 19,00 17,50 18,00 18 50 19 00 18,00 19 60 19,88 18,00 18 00 18,00
18,30 19,20 19,00 18 60 18,40 15,14 18,88 18,50 19,00
15,50 18,00
18 20
+
IES,80
88888
———8‚n8hA U20.2S8 888
⁴½
g2 9 — 11888
8888
— — — — — — —,222890,0 22 —l +½
A&☚ n
20
— b0
0 Co =bd 8˙9o*—*—*
g S2
2- 2.
2
2
auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der D
—
— 092 , 9 909 Q 92 50
9 9 90 9 9 b99 90 90 90 99
.
—+8O
—,— — 908S90E 8S8289e0
928. 90 90
„ꝗ% 00 0 80 80 b0 0F280 9 9 9 90 99 90 9 90 9 98 90
H 90
urchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. 20. Sitzung vom 16. März 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
I Dritte Beratung des Entwurfs eines Ge⸗ etzes, betreffend den Hinterbliebenenversicherungs⸗ onds und den Reichsinvalidenfonds, zweite Beratung es Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Vornahme einer Berufs⸗ und Betriebszählung im Jahre 1907, erste Beratung der Gesetzentwürfe, betreffend Maßnahmen segen den Rückgang des Ertrags der Maischbottich⸗ euer und betreffend die Bemessung des Kontingents⸗ fußes für landwirtschaftliche Brennereien, ferner Fortsezung der Besprechung der Interpellation der Abgg. lbrecht und Genossen, betreffend Eingriffe von Be⸗ hörden zc. bei der Reichstagswahl.
. „Nach Annahme der beiden zuerst zur Beratung stehenden Gesetzentwürfe tritt das Haus, wie in der vorgestri
3 Nummer d. Bl. berichtet worden, in die Erör der von der Vorlage, betr. die Berufs⸗ und Betriebe⸗ zählung im Jahre 1907, vorgeschlagenen Resolutionen. Auf
u
hat Die
davon umfangreicher ein solches
es auf Pers
abraten
landwirtschaftlichen Interesse; diese Erhebung nicht verbinden. Personenzählung; wenn man aber diese Erhebung mit der Berufs⸗ zählung verbinden würde, so dürfte sofort das Mißtrauen erweckt werden, daß es sich auch um eine Erhebung für vermögensrechtliche und Steuerzwecke handelt, und das würde wahrscheinlich der Richtig⸗ keit der Beantwortung der Fragen außerordentlich Eintrag tun. Außerdem ist das Formular schon so verwickelt, daß ich nur dringend
kann, neue Fragen
Hier
noch
Formular ist, eine zutreffende Beantwortung. „die sich die Mühe nehmen, bei all dem Schreibwerk,
handelt es
aufzunehmen. desto weniger Aussicht
(Sehr richtig!)
die mitgeteilten Ausführungen der Abg. Scheidemann (Soz.) und Dr. Will (Zentr.) erklärt der
Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗ Wehner: Ich erkenne ohne weiteres an, daß eine Erhebung über die Verteilung des Grundbesitzes in Deutschland außerordentlich wichtig ist, auch im aber mit einer Berufszählung läßt sich sich um eine
Je
solches Formular nebst Anweisung gründlich durchzulesen, bilden doch die große Minderheit.
Aber ich erkenne, wie gesagt, die Bedeutung einer derartigen Er⸗ hebung über die Verteilung des Grund und Bodens im Deutschen Reich an. Meines Wissens sind auch von einzelnen Bundesstaaten schon sehr eingehende Vorerhebungen gemacht worden. Ich bee. deshalb diese Angelegenheit zur eingehenden Erörterung im Bundes bringen in der Richtung, ob im Interesse einer derartigen Feststelluns eine besondere Erhebung seinerzeit zu veranstalten ist, für die felbst⸗ verständlich dann auch in den Etat besondere Mittel einzustellen sein würden. (Bravo!) 1 die Die Resolution b Albrecht u. Gen. wird gegen 3⸗ Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, die Kommission 4 resolution ceinstimmig angenommen. Zu der Resolution Albrecht u. Gen. bemerkt der 8 wie viel
Abg. Hoch (Soz.): Es wäre sehr wichtig, zu erfahren, Die gelernte Handwerker als Industriearbeiter beschäftigt sind usw. Av Pe e er. auch ein F e Mittel an die Hand
en die Lehrlingszüchterei en. pe Abg. 2Snn 8 (Fentr) ei Kommission hat aus ,— ünden die Formulierung dieser Frage nicht annehtnen können.
b ‚fachgemäß“ ist zu allgemein und zu unbestimmt. Auch bedeas desselben Handwerkes, z. B. bei den Schlossern, gibt es veschtedene Zweige. 1 1“ Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten wird die
Refolution Albrecht sub a abgelehnt. Die Resolution c Albrecht und Gen. begründet falls der t 3 benfalls Hoch (Soz.): In der Literatur der Gewerkschaften, in der Fach⸗ sse und in den Mitteilungen der Gewerbeinspektoren würden geradezu kauderhafte Zustände hinsichtlich der den Arbeitern gebotenen Kost 1 d Logis geschildert, die dringend der Abhilfe bedürften. Die e hätten sich zusammengetan und eine lebhafte Agitation ent⸗
die Gelesgebung zum Einschreiten zu veranlassen. Die Mäßstände der überlangen Arbeitszeit seien allseitig anerkannt; auch sie erforderten Abhilfe. Die Vertreter der verbündeten Regierungen haͤtten allerdings erklärt, daß die Arbeitgeber diese Frage doch falsch
ten würden. em mafdert des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. van der Borght
muß den Vorredner berichtigen. Was er behauptet, ist weder zon mir, noch von einem anderen Regierungskommissar gesagt worden. Es ist vielmehr gesagt worden, weil die Beantwortung nur von einer Seite erfolgt, so ist anzunehmen, daß man diesen Zahlen beine Beweiskraft beimessen wird, man wird immer den Einwand er⸗ heben, daß nur eine Seite gehört sei. Daß absichtlich eine falsche Antwort gegeben würde, ist von keinem Regierungsvertreter behauptet
.“ Dr. Will (Zentr.): Die Ermittlung der Arbeitszeit ist gar
nicht so einfach, es spielt hier doch die Art der Beschäftigung eine sehr große, Rolle. Wir können diese Frage in einem Fragebogen, wo noch so viele andere Fragen Berücksichtigung finden müssen, nicht auf⸗ nehmen. Man könnte sie nur zum Gegenstand einer besonderen Er⸗ hebung machen. Wir hegen aber auch die Befürchtung, daß die Arbeitgeber die Frage einseitig beantworten würden.
Abg. Hoch (Soz.): In der Kommission sind von verschiedenen Herren ausdrücklich die Ausführungen gemacht, die ich angedeutet habe, zaß man nämlich zu der Zuverlässigkeit der Arbeitgeber bei der Be⸗ antwortung kein Vertrauen haben könne. 1
Abg. Bassermann (nl.): Wie schwierig es ist, die tatsächliche Arbeitszeit zu ermitteln, geht beispielsweise aus den Erhebungen über die Minimalruhezeit bei der Schiffahrt hervor. Es wäre zu wünschen, daß diese Erhebungen auch einmal zum Abschluß gelangten, aber gerade bei dieser Materie, die nunmehr seit Jahr und Tag an⸗ hängig ist, für die die einzelnen Schiffer sowohl, wie das in der Schiffahrt beschäftigte Personal ein lebhaftes Interesse haben, hat sch herausgestellt, wie ungemein schwer die Feststellung ist, was eigent⸗ lich Arbeitszeit ist, was an Ruhezeit abzuziehen ist usw. Ich glaube auch, daß man diese Frage nicht in den Fragebogen aufnehmen darf; sie müßte den Gegenstand besonderer Feststellungen bilden.
Die Resolution c Albrecht und Genossen wird zu Nr. 1 gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der an⸗ wesenden Mitglieder der wirtschaftlichen Vereinigung, zu Nr. 2 gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Maßnahmen gegen den Rückgang des Ertrags der Maischbottichsteuer in Verbindung mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Bemessung des Kon⸗ tingentsfußes für landwirtschaftliche Brennereien.
Nach dem ersten v soll der Satz der Maischbottich⸗ steuervergütung auf 0,12 ℳ für das Liter herabgesetzt werden und aus dem Ertrage der Maischbottichsteuer 4,5 Millionen jähr⸗ lich entnommen und zur Gewährung von Zuschüssen für aus⸗ geführten und denaturierten Branntwein verwendet werden, und zwar für den Branntwein, für den Maischbottichsteuer⸗ vergütung gewährt wird.
Nach dem zweiten Gesetzentwurf soll in dem Gesetz vom 7. Juli 1902, betreffend die Abänderung des Branntwein⸗ steuergesetzes, die Kontingentsziffer von 80 000 auf 50 000 herabgesetzt werden.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:
Meine Herren! Von den beiden Vorlagen, die uns heute be⸗ schäftigen, hat die eine derselben, die Vorlage unter Nr. 22 der Drucksachen, in der früheren Tagung des Reichstags unter dem 19. November v. J. die erste Beratung in diesem hohen Hause bereits passiert. Die Vorlage ist jetzt unverändert beim Reichstage wieder eingebracht worden. Unter diesen Umständen glaube ich darauf verzichten zu können, auf meine früheren Ausführungen vom 19. November v. J. hier nochmals des näheren zurückzukommen. Ich möchte nur daran erinnern, daß bei der großen Mehrheit des Reichstags jene Vorlage im November v. J. eine durchaus sympathische Aufnahme gefunden hat. Es war eigentlich nur ein Redner der sozialdemokratischen Fraktion, der grundsätzliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorzubringen hatte.
Wenn damals der Gesetzentwurf nicht, wie es anfänglich den Anschein hatte, sofort im Plenum in zweiter und dritter Lesung be⸗ raten wurde, sondern wenn die Verweisung an eine Kommission er⸗ folgte, so hatte das seinen Grund darin, daß man, und zwar auf An⸗ regung des Herrn Abg. Speck, mit der Erledigung dieser Vorlage warten wollte, bis die andere Gesetzesvorlage hier eingebracht sein 8 welche die Vergütung der Maischbottichsteuer zum Gegen⸗
nd hat.
Sodann, meine Herren, möchte ich aber namentlich gegenüber denen, die der Meinung sind, als wäre es eigentlich überflüssig ge; wesen, daß die verbündeten Regierungen mit dieser weiteren Vorlage an den Reichstag kamen, nur bemerken, überflüssig war das gewiß nicht. Wir wären mit der Vorlage wegen der anderweiten Bemessung des Kontingentsfußes im Reichstage nicht vor⸗ wärts gekommen, wenn wir uns nicht entschlossen hätten, auch die andere Vorlage, welche die Vergütung der Maisch⸗ bottichsteuer zum Gegenstand hat, hier einzubringen. (Sehr richtig!)
Wir haben nun diese Forderung des Reichstags erfüllt, wir haben der Voraussetzung entsprochen, von der die Mehrheit des Reichstags in der Sitzung vom 19. November v. J. ausgehen zu sollen glaubte, als sie damals vorläufig die Verweisung an die Kom⸗ mission beschlossen hat. Nachdem nun aber diese Voraussetzung, diese Forderung der Mehrheit des Reichstags erfüllt ist, sollte ich denken, daß kein Hindernis mehr bestehen möchte, die Vorlage, die den Kon⸗ tingentsfuß zum Gegenstand hat, auch jetzt schon im Plenum ohne nochmalige Verweisung an eine Kommission zu erledigen. Ich möchte mich ja meinerseits durchaus nicht in diese interne Angelegen⸗ heit des Reichstags einmischen; aber ich kann doch nicht umhin, das eine hervorzuheben: im Interesse der Sicherheit in weiteren Kreisen wäre es sehr gelegen, daß endlich einmal Klarheit geschaffen würde, wie es mit der Bemessung des Kontingentsfußes von der nächsten Kontingentierungsperiode an gehalten werden soll.
Nun zur anderen Vorlage, die unter Nr. 196 der Drucksachen dem Reichstage zugegangen ist. Diese hat, wie auch schon der Betreff
hnen sagt, lediglich zum Zwecke, dem Rückgang des Ettrags der Maischbottichsteuer für die Folge vorzubeugen, der weiteren Abbröckelun
der Maischbottichsteuer einen Riegel vorzuschieben. Die verbündeten Regierungen sind sich wohl bewußt, daß die Branntweinsteuergesetz⸗ gebung einer gründlichen, viel weitergehenden Reform bedarf. Aber, meine Herren, wir halten auch heute noch an dem Standpunkt fest, der bei der Beratung des Gesetzes von 1902 schon Ausdruck gefunden hat, in gewisser Beziehung auch in dem Gesetz selbst, — wir halten auch heute noch an dem Standpunkt fest, daß diese gründliche Reform einst⸗ weilen noch vertagt bleiben soll bis zum Jahre 1912. Mit diesem Standpunkt erachteten die verbündeten Regierungen es andererseits aber doch durchaus vereinbar, einstweilen wenigstens Vorsorge zu treffen, daß nicht etwa in der Zwischenzeit der Ertrag der Maischbottichsteuer noch weiter abbröckele. Ich selbst als Leiter der Reichsfinanzverwaltung — das gestehe ich Ihnen ganz offen — vermag es auch nicht ruhig mitanzusehen, wenn eine Steuerquelle von der Be⸗ deutung wie die Maischbottichsteuer von Jahr zu Jahr zusehends in ihren Erträgen herabsinkt. Ich habe im Laufe der vorigen Session im Namen der verbündeten Regierungen bei gegebener Veranlassung wiederholt die bestimmte Zusage erteilt, daß wir dem Reichstage eine solche Vorlage bringen werden. Heute mögen Sie in der Einbringung der Vorlage die Erfüllung jener Zusage erblicken. Ich stehe, wie Sie sehen, auf dem Standpunkte, daß Treu und Glauben auch im öffentlichen, im politischen Leben jederzeit gewahrt werden müssen.
Meine Herren, nun könnte mir vielleicht entgegengehalten werden, wir hätten jene Zusage nicht erteilen sollen. Damit wäre den land⸗ wirtschaftlichen Interessentenkreisen auch nicht viel genützt gewesen; denn nach dem ganzen Gange der Verhandlungen im letzten Jahre habe ich die Ueberzeugung, daß, wenn die Regierung nicht zugesagt hätte, ihrerseits in dieser Angelegenheit vorzugehen, die Initiative von dem anderen gesetzgebenden Faktor, dem Reichstage, ergriffen worden wäre. Und ob bei einer solchen Initiative der Gesetzentwurf eine für die landwirtschaftlichen Brennereien günstigere Gestaltung er⸗ halten hätte als die gegenwärtige Vorlage, möchte ich doch be⸗ zweifeln.
Nun ist vor der heutigen Beratung der Gesetzentwurf schon Gegenstand der Erörterung in der Presse und in öffentlichen Ver⸗ sammlungen gewesen und es haben sich da verschiedenartige Ansichten geltend gemacht. Den einen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, den anderen geht er dagegen zu weit. Die schärfste Beurteilung hat er erfahren in landwirtschaftlichen Kreisen, wie ich aber glaube mit Un⸗ recht; denn sachlich wird eine Aenderung in der Belastung der land⸗ wirtschaftlichen Brennereien ebensowenig herbeigeführt wie in An⸗ sehung ihres Wettbewerbverhältnisses gegenüber der gewerblichen Spiritusproduktion. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf genauer an⸗ sehen, werden Sie dieser meiner Auffassung beitreten. Wir glauben annehmen zu dürfen, daß in den nächsten Jahren die 4 ½ Millionen Mark, die wir dem Brennsteuerfonds zu⸗ fließen lassen wollen zu Gunsten der Maischbottichsteuer⸗ vergütung, daß diese 4 ½ Millionen doch wohl ausreichen dürften, um den beteiligten Brennern einen Ersatz zu bieten für die Vorteile, deren sie sich bisher zu erfreuen hatten infolge des Unterschiedes zwischen der von dem Gesetzgeber angenommenen und der von ihnen wirklich erzielten Ausbeute. Für das nächste Jahr dürfte dies zweifellos der Fall sein. Für die Folgezeit — das will ich zugeben — kann nun allerdings wohl der Fall eintreten, daß die Ent⸗ schädigung, die den Brennern zuteil werden soll, die Vorteile, die sie beim Fortbestehen der bisherigen Gesetzgebung genießen würden, nicht mehr ganz ausgleicht. Die Kürzung, die nach dem Vorschlag des Gesetzentwurfs eintreten würde, wird aber eine so geringe sein und sich überdies so allmählich vollziehen, daß erhebliche nachteilige Rück⸗ wirkungen auf das landwirtschaftliche Brennereigewerbe uns ausge⸗ schlossen zu sein scheinen.
Die verbündeten Regierungen mußten übrigens auch in dieser vorsichtigen Weise vorgehen, nicht etwa bloß mit Rücksicht auf die Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Interessen, sondern auch um zu verhüten, daß der zu gewerblichen Zwecken bestimmte Spiritus verteuert würde, und ich glaube, in diesen Bestrebungen begegnen sich die verbündeten Regierungen wohl auch durchweg mit den Auf⸗ fassungen in diesem hohen Hause.
Der Gewinn für die Reichskasse aus diesem Gesetze wird nach der Natur der Sache nur ein minimaler sein. (Zuruf aus der Mitte: Leider.) — Leider! Das bedaure ich auch. Es kam uns aber, wie die Dinge liegen, so nötig wir ja an sich Mehreinnahmen für die Reichskasse gebrauchen, auch gar nicht darauf an, gerade auf diesem Wege dem Reich eine Mehreinnahme zu verschaffen; es kam uns nur darauf an — das ist auch schon ein Vorteil, wenn auch nur ein negativer —, die Reichskasse vor weiteren Ausfällen zu bewahren. Das sind allerdings für das erste Jahr vielleicht nur etwa 400 000 ℳ, wenn ich die Durchschnittszahl nehme, im zweiten Jahr aber könnten es schon 800 000 ℳ, im dritten 1 200 000 ℳ sein. Sie dürfen also die Sache doch nicht so ganz gering anschlagen.
Uebrigens können nach der Meinung der verbündeten Regierungen auch die Gegner des gegenwärtigen Svstems der Prämien mit der Vorlage sich wohl einverstanden erklären; denn die von ihnen empfohlene Beseitigung der Prämien wird ja allerdings an sich hier nicht erreicht, aber mittelbar nähern wir uns doch dieser Forderung, indem wir für die Folge vorbeugen wollen, daß die Prämien noch ein weiteres Anwachsen erfahren.
Dasselbe Prinzip, das Reich vor einer weiteren Verkürzung seiner Einnahmen zu bewahren, so zu sagen den Besitzstand der Reichskasse aufrecht zu erhalten, liegt auch dem § 3 des Gesetzentwurfs zu Grunde, einer Bestimmung, die im übrigen die Interessen der land⸗ wirtschaftlichen Brennereien durchaus unberührt läßt und nur das finanzielle Verhältnis zwischen dem Reich und den Bundesstaaten zum Gegenstand hat.
Zum Schlusse möchte ich noch der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Mehrheit des Reichstages dem von uns vor⸗ geschlagenen Provisorium ihre Zustimmung erteilen werde. Sollte ich mich in dieser Hoffnung täuschen und sollte etwa der Gesetzentwurf scheitern, sei es, daß er hier im Reichstag keine Mehrheit findet koder daß keine Uebereinstimmung zwischen dem Reichstag und den ver⸗ bündeten Regierungen erzielt werden kann, dann, meine Herren — das möchte ich namentlich gegenüber der linken Seite dieses Hauses be⸗ tonen — würde der tertius gaudens jedenfalls nicht die Reichs⸗ kasse sein.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. B9g);: Auch von unserer Seite sind
bei der letzten Beratung der Kontingentsvorlagen Bedenken erhoben und bisher sind sie keineswegs beseitigt worden. Die Neuentstehung
von Brennereien soll durch die Herabsetzung des Kontingents er⸗
“
schwert werden, die bestehenden werden geschützt. Das ist eine künstliche Einschränkung der Konkurrenz, deren Zweck nur sein kann, die Preise hoch zu halten. Gegen diesen Grundgedanken haben wir uns damals erklärt und müssen wir uns heute erklären. Die Molive sprechen diesen Zweck auch ganz offen aus. Man will die Neuerrichtung landwirtschaftlicher Großbrennereien möglichst er⸗ schweren. Es ist im letzten Grunde ein Kampf um die Liebesaabe, ein Kampf um das Bene der 20 ℳ für das Hektoliter. Der zweite Gesetzentwurf, die Maischraumsteuer betreffend, kommt in § 1 einer alten liberalen Forderung entgegen; stände der § 1 allein im Gesetz, so könnten wir uns lediglich darüber freuen. Es darf an Maisch⸗ raumsteuer nur so viel zurückvergütet werden, als vorher erlegt war; nach dem System von 1868 aber haben wir erleben müssen, daß die reinen Einnahmen mit der Zunahme der Bevölkerung nicht stimmen, sondern zurückgingen; von 1889 bis 1903 ist die Einnahme von 16 auf 8 Millionen zurückgegangen, um dann wieder zu steigen. Be⸗ zahlt an Steuer werden durchschnittlich nur 12 ℳ für das Hekto⸗ liter, während die Rückvergütung bekanntlich 16 ℳ be⸗ trägt. Es dürfen also auch nur 12 ℳ zurückvergütet werden. Nun aber verbindet sich mit diesem Entgegenkommen in § 1 die Forderung in § 2, wonach 4 ½ Millionen zu Vergütungen auch künftighin zur Verfügung gestellt werden. Der erste Schritt, den der Staatssekretär in § 1 tut, wird sofort mit einem ängstlichen Seiten⸗ blick auf die Rechte in § 2 wieder zurückgetan; man will den bisher Begünstigten nichts nehmen, man will im Gegenteil eine dauernde Begünstigung nach dem heutigen Stande bestehen lassen. Und selbst dagegen noch revoltiert der Deutsche Landwirtschaftsrat! Fürst Bülow hat kürzlich bei einem Festmahle auf die Gewohnheiten der englischen Aristokratie hingewiesen, notwendige Konzessionen rechtzeiti zu machen. Hier lag eine Gelegenheit dazu vor; aber selbst wollen die Herren Agrarier nicht eingehen, sie wollen die bis⸗ herigen Vergütungen unverändert weiter genießen. Die deutsche Landwirtschaft lehnt die Sache ab, weil sie überhastet sei, weil man doch bis 1912 warten könne. Und dabei haben wir Jahr für Jahr über diese Frage in der Budgetkommission und im Plenum verhandelt und die Zusage der Regierung wurde schon vor drei Jahren gegeben; gleichwohl glaubt jene Seite jetzt von einem Automobiltempo in der Branntweinsteuergesetzgebung reden zu können. Auch soll die Kar⸗ toffel bauende Bevölkerung durch die Vorlage schwer beunruhigt werden. Nur keine Uebertreibung! 1905 betrug die Kartoffelernte 48 Mill. Tonnen, wovon nur 2,5 Mill Tonnen zu Brennzwecken Verwendung fanden; es kommt also bloß ein kleiner Prozent⸗ satz in Frage. Der dritte Gegengrund des Deutschen Land⸗ wirtschaftsrats ist die Befürchtung einer Störung des Ueber⸗ gangs von Petroleum zu Spiritus, jedenfalls ein eigenartiger Grund. Hat denn die bisherige Gesetzgebung diesen Uebergang gefördert? Das ist nicht der Fall, wie die amtlichen Ziffern unwiderleglich ergeben. Die Verwendung des Spiritus zu gewerblichen Zwecken hat vor 1899, vor der a-.eist; ungefähr im gleichen Maße wie nachher zugenommen. er Durchschnittsverbrauch an Brennspiritus ist leider gesunken. Da müssen also von seiten der Zentrale ganz andere Maßregeln getroffen werden als jetzt, um der Zunahme vorzuarbeiten. Die Gegengründe des Landwirtschaftsrats sind also nicht stichhaltig. Mit dem Fürsten Bülow sagen wir: Wir wollen für uns das wohlerwogene Gesamtinteresse des Landes als Richtschnur betrachten; es unterscheidet uns aber von anderen, daß wir nicht bloß so reden, sondern auch so handeln. Ich habe mich wirklich gewundert, daß der Staatssekretär so zag⸗ haft von seinem eigenen Entwurf gesprochen hat; es war fast ein laidoyer auf mildernde Umstände. Er will nur die Ab⸗ röckelung für die Zukunft verhindern, die geringe Mehreinnahme für die Reichskasse komme kaum in Betracht. Sonst hört man die Tonart anders. Wie rücksichtsvoll hier, wie kraftvoll anderseits, wenn Tabak⸗, Brauindustrie, Ortsporto oder Verkehrssteuern in Frage kommen. Hier aber eitel Schonung und Zurückhaltung! Dabei hat uns derselbe Schatzsekretär vor wenigen Tagen in der Kommission ge⸗ sagt, daß auch das bißchen einmalige Beihilfe an die Beamten nicht ohne extraordinäre Einnahmen flüssig zu machen sei. Die 3 Millionen, die man da verlangt, lassen sich ja allein schon aus diesem Fonds von 4 ½ Millionen gewinnen; man braucht nur zu wollen. Verloren hat die Reichskasse von 1889 — 1905 schon etwa 60 Millionen Mark. Wir werden Jahr für Jahr 4 ½ Millionen verlieren und diese können wir namentlich in der gegenwärtigen Zeit so gut gebrauchen. Ich glaube nicht, daß die Schwarzmalerei, wie man es genannt hat, durch das bisherige Aufkommen der Erträge aus Zöllen und Brau⸗ steuern begründet ist, aber der Staatssekretär hält uns bereits das eine Minus bei der Februareinnahme aus den Zöllen als warnendes Bei⸗ spiel entgegen, um nachzuweisen, wie nötig die Vorsicht ist, wie es vielleicht schon geboten erscheinen könnte, neue Einnahmequellen zu er⸗ öffnen. Es ist zwar nachher erklärt, damit sei nicht eine Ankündigung neuer Steuern beabsichtigt gewesen, aber ehe man mit neuen Steuern kommt, soll man doch erst die Gelegenheit benutzen, aus den alten Steuern Mehrerträge zu gewinnen, die nirgends so leicht zu erzielen sind, wie gerade bei der Maischbottichsteuer. Wir können uns deshalb nicht mit der Bildung dieses 4 ½⸗Millionenfonds einverstanden er⸗ klären, sondern werden darauf hinarbeiten, daß das Gesetz eine entsprechende Abänderung erfährt. Auch die verbündeten Re⸗ gierungen erkennen an, daß eine gründliche Reform unserer esamten Branntweinsteuergesetzgebung dringend geboten ist. Dies nerkenntnis akzeptieren wir gern. Wir meinen auch, daß end⸗ lich einmal dieses künstliche Gewebe zerrissen werden muß, das nicht einmal mehr ein Techniker noch übersieht. Die Brennsteuer von 1902 ist ja bis zum 30 September 1912 gefristet, um zu diesem Termin eine generellere Form vorzunehmen. Ich glaube, daß die Verbündeten Regierungen diesmal etwas ernsthafter werden zugreifen können. Ich erinnere daran, daß bei der Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend den Kontingentsfuß, im vorigen Dezember selbst ein Mitglied der konservativen Partei, der dem Hause nicht mehr angehörende Abg. Holtz, zugestanden hat, im Osten würde man mit einer Be⸗ seitigung der Liebesgaben einverstanden sein. Diese Ueberzeugun ist also schon sogar in konservative Kreise hineingedrungen. Auch die Zentrumspartei ist, glaube ich, zu der Ansicht gekommen, daß die Kontingentsprämie nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Auch die nationalliberale Partei, oder wenigstens einflußreiche Mit⸗ glieder derselben, können dem Gedanken einer allmählichen Be⸗ seitigung der Liebesgaben nicht unzugänglich sein, da der Abg. Paasche in der damals niedergesetzten Kommission nach dieser Richtung einen Antrag eingebracht hat, den man nur mit einigen Modifikationen aufzunehmen braucht. Es würde auch der neugeschaffenen politischen Situation nur entsprechen, wenn die Rechte etwas entgegenkommend sein und mit uns daran arbeiten wollte, durch Beseitigung der starken Verkünstelung und Verwicklung, die diese Gesetzgebung charakterisiert, endlich einmal eine Grundlage für eine Weiterentwicklung der Industrie zu schaffen. Wir werden dies auch mit Rücksicht auf die Ringbildung zu erreichen suchen, die zum mindesten stark begünstigt ist. Allerdings werden wir die Ringbildung nicht aufhalten können, aber — das möge sich besonders der hier in Frage kommende Ring gesagt sein lassen — nur bei großer Mäßigung läßt sich eine solche Kartellierung aufrecht erhalten. Dieser Ring aber ist noch mit besonderem Maße zu messen denn er erstrebt eine Monopolstellung und Privatmonopole haben sich bisher stets als mißlich erwiesen. Der Ring hat anfangs zur Pro⸗ duktion angeregt, jetzt muß er Produktionseinschränkungen eintreten lassen. Die Preisbildung in der Aera des Ringes war sehr sprung⸗ haft und die Behandlung seiner Abnehmer hat ja geradezu eine Wut hervorgerufen. Am besten bei der ganzen Ringbildung sind die Sprit⸗ fabriken gefahren, die bis zu 18 % Dividende verteilt haben. Was die geschäͤftliche Behandlung der beiden Gesetzentwürfe anbetrifft so will ich bezüglich desjenigen, betreffend den Kontingentsfuß, eine Kommissions⸗ beratung meinerseits nicht vee Es besteht wohl Ei verständnis unter den Parteien, daß wir ihn im Plenum erledigen können. Bezüglich des Entwurfs, betreffend die Maischbottischsteuer, stellen wir jedoch hiermit den Antrag auf Einsetzung einer Kommisston, schon deshalb, weil wir auf den Versuch nicht verzichten wollen, einen
wirklichen Fortschritt zu erzielen und das Gesetz so zu bessern, daß 8—5 — A“ 6“ “ b“ „
1“ “