1907 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Mar 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Am Schullehrerseminar in Brieg ist der bisherige Rektor und Prediger Frommhagen aus Niemegk als Seminarober⸗ lehrer angestellt worden.

Finanzministerium.

Das Katasteramt Bersenbrück imRegierungsbezirk Osnabrück ist zu besetzen.

Königliche Generallotteriedirektion.

Bekanntmachung.

Die Erneuerungslose sowie die zur 4. Klasse der 216. Königlich preußischen Klassen⸗ lotterie sind nach den 88 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter SSS8 der bezüglichen Lose aus der 3. Klasse bis um 4. April d. J., Abends 8 Uhr, bei Verlust des nrechts einzulösen.

Die Ziehung der 4. Klasse dieser Lotterie wird am 8. April d. J., gebäudes ihren nehmen. Berlin, den 30. März 1907. 8 Königliche Generallotteriedirektion.

Ulrich.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Alfred Lohmann in Frgl ist um Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung feines Amtssitzes in Steglitz, ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Uebertragen ist die Stelle eines technischen Mitglieds bei dem Oberbergamt in Halle dem Oberbergrat Salzbrunn, bei dem Oberbergamt in Dortmund den Oberbergräten Buntzel und Schantz, bei dem Oberbergamt in Breslau dem Oberbergrat Knops.

Ernannt sind: zum Bergwerksdirektor des Steinkohlenbergwerks Camphausen bei Saarbrücken der Bergrevierbeamte des Reviers Süd⸗Beuthen, Bergmeister Jordan zu Beuthen,

des Steinkohlenbergwerks König O.⸗S. der Bergrevier⸗

beamte des Reviers Ost⸗Beuthen, Bergmeister Wiester zu Beuthen, 1

des Steinkohlenbergwerks Göttelborn bei Saarbrücken der Berginspektor Hundt von dem Steinkohlenbergwerk König

bei Saarbrücken,

des Steinkohlenbergwerks Königin Luise O.⸗S. der Berg⸗ inspektor Drescher von der Berginspektion zu Bielschowitz,

bei der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken der Berg⸗

inspektor Flemming von dem Steinkohlenbergwerk Camphausen bei Saarbrücken;

unter Beilegung des Titels Bergmeister zum Bergrevier⸗ beamten 1 8

für das Bergrevier Süd⸗Bochum (Amtssitz Bochum) der

Revierberginspektor Wolff zu Gelsenkirchen, für das Bergrevier Gelsenkirchen der Revierberginspektor Axt zu Wattenscheid, 1 8 für das Bergrevier Süd⸗Beuthen (Amtssitz Beuthen) der Berginspektor Dr. Brunzel von dem Steinkohlenbergwerk Königin Luise,

für das Bergrevier Ost⸗Halle (Amtssitz Halle) der Revier⸗ berginspektor Gertner zu Cöln, 6

für das Bergrevier Ost⸗Beuthen (Amtssitz Beuthen) der Berginspektor Stähler von dem Steinkohlenbergwerk Göttel⸗

born bei Saarbrücken, 1 zu Berginspektoren die Bergassessoren Grassy im Berg⸗ revier Nordbochum, Freudenberg bei dem Steinkohlen⸗ bergwerke Heinitz bei Saarbrücken, Nolten im Bergrevier attingen, Liebenam im Bergrevier Nordhausen⸗Stolberg, bei dem Steinkohlenbergwerk Camphausen Ziebarth im Bergrevier Naum⸗ burg, Richstaetter im Bergrevier Düren, Goldkuhle im Bergrevier Süd⸗Essen, Russell bei der Berg⸗ werksdirektion zu Recklinghausen, Hammer bei der Berg⸗ inspektion zu Bielschowitz, Wewetzer bei dem Steinkohlen⸗ bergwerk Friedrichsthal bei Saarbrücken, Spinzig bei der Berginspektion zu Lautenthal und Reimerdes bei dem Stein⸗ kohlenbergwerk Waltrop; 1“ zum Hütteninspektor der Bergassessor Gentzen bei der Eisenhütte zu Malapane.

Versetzt sind: der Oberbergrat Althüser, technisches Mit⸗ lied des Oberbergamts zu Dortmund, in gleicher Amtseigen⸗ chaft an das Oberbergamt zu Bonn, der Bergrevierbeamte des Bergreviers Süd⸗Bochum, Bergrat Most von Bochum nach Hannover für das neugebildete Bergrevier Süd⸗Hannover, der bisher auftragsweise bei dem Oberbergamt in Bonn be⸗ schäftigte Berginspektor Albert von dem Steinkohlenbergwerk Heinitz an das Steinkohlenbergwerk König bei Saarbrücken.

Dem Bergrevierbeamten des bisherigen Bergreviers R Bergrat Maurer zu Hannover ist das neugebildete

rgrevier Nord⸗Hannover übertragen worden. ““

bei Saarbrücken,

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 8

Dem Regierungs⸗ und Landesökonomierat Dr. Olden⸗ burg ist die etatsmäßige Stelle eines ständigen landwirt⸗ schaftlich⸗technischen Hilfsarbeiters im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten übertragen worden.

Dem Oberforstmeister Kranold ist die Oberforstmeister⸗ stelle in Marienwerder, dem Regierungs⸗ und Forstrat Schmundt die Forstinspektion Allenstein⸗Ortelsburg übertragen worden.

Der Oberforstmeister Reisch in Marienwerder ist nach Stettin versetzt worden. 3

Dem Oberförster ohne Revier Hartung in Ebersbach ist die neue Oberförsterstelle Schulzenwalde im Regierungsbezirk Marienwerder, dem Oberförster ohne Revier Pannke in og die Oberförsterstelle Drygallen übertragen worden.

ie Forstassessoren Augustin in Laskowitz und Scharenberg in Straupitz sind zu Oberförstern ohne Revier ernannt worden.

Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie⸗

Bekanntmachung.

Im Bereiche der Hauptsteuerämter zu Berlin und Ebers⸗ walde treten vom 1. April 1907 ab folgende Aenderungen ein:

I. Neben den Hauptsteuerämtern für ausländische Gegenstände und für inländische Gegenstände zu Berlin wird in Berlin ein Haupt⸗ steueramt mit der Bezeichnung Hauptsteueramt für die Stempelsteuer in Berlin errichtet. Die Steuerämter I zu Charlottenburg und Rix⸗ dorf werden aufgehoben. In Berlin⸗Charlottenburg und in Berlin⸗ Rixdorf werden zwei neue Hauptsteuerämter errichtet mit der Be⸗ sichnurg Hauptsteueramt in Charlottenburg und Hauptsteueramt in

rdorf.

Vom Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde wird der Be⸗ zirk des Steueramts I zu Köpenick abgezweigt und dem Bezirke des Hauptsteueramts in Rirdorf zugeteilt. . .

Die Diensträume des Hauptsteueramts für ausländische Gegen⸗ stände zu Berlin befinden sich in Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 145; die Diensträume des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Berlin und des Hauptsteueramts für die Stempelsteuer zu Berlin befinden sich in Berlin, Kleine e Ee; 5D— G; die Dienst⸗ räume des Hauptsteueramts zu Charlottenburg befinden sich in Charlottenburg, v 47, und die Diensträume des Haupt⸗ zu Rixdorf in Rixdorf, Ecke Hasenheide und Hermann⸗

raße.

II. Für die zu I genannten 5 Hauptsteuerämter wird eine Heebtseia. und Steuerkasse errichtet, die der Provinzial⸗ teuerdirektion angegliedert wird. Die Diensträume der Kasse be⸗ finden sich in Berlin, Alt⸗Moabit 145.

III. Abgrenzung und Zuständigkeit der 5 Haupt⸗ steuerämter: 1 1

A. Der Amtsbezirk der Hauptsteuerämter für ausländische Gegenstände, für inländische Gegenstände und für die Stempelsteuer in Berlin deckt sich mit dem Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte und umfaßt aus den Stadtkreisen Berlin und Charlottenburg und aus den b”8 Niederbarnim und Teltow die Teile, die insgesamt begrenzt werden:

im Norden und Osten: durch die äußere Grenze der Berliner Ringbahn von dem Charlottenburger Verbindungskanal bis zur Spree bei Treptow; 5 1 *

im Süden: durch das linke Spreeufer von der Eisenbahnüber⸗ führung bei Treptow bis zum Austritte des oberen Freiarchengrabens, durch das Südufer dieses Grabens und weiterhin durch das Südufer des Schiffahrtskanals bis zu dessen Mündung in die Spree;

b im Westen: durch das Westufer des Charlottenburger Verbindungs⸗ anals.

In diesem Bezirk werden die Dienstgeschäfte, wie folgt, verteilt:

a. Das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände in Berlin behält die gesamte Erhebung und Kontrollierung der Zölle und Uebergangsabgaben, insbesondere auch die Ueberwachung der fortlaufenden Konten und der zollfreien Niederlagen, jedoch ohne die Postzollabfertigungsstellen I in Berlin (Alexandrinenstraße 93/94), II in Berlin (Klosterstraße 76), IV in Bes Gheshiene 28/29) und ohne die Zollabfertigungsstellen am Schlesischen Bahnhofe in Berlin und in der Berliner Velbvetfabrik rer 18,20),

die Erhebung und Kontrollierung der Steuer für Zigaretten, Kraftfahrzeuge und Spielkarten, soweit sie unversteuert aus dem Aus⸗ lande hier eingehen, sowie der Nebeneinnahmen aus dem Zollverkehr, die Ausführung der Vorschriften über die Statistik des¹ arenverkehrs mit dem Auslande, die Durchführung des Süßstoffgesetzes und des Gesetzes über die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, soweit die Mit⸗ wirkung der Zollbehörden dabei vorgeschrieben ist, und die Abfertigung von inländischen Erzeugnissen, die mit dem Anspruche auf Abgaben⸗ vergütung in das Ausland gesandt werden.

Dem Hauptsteueramte sind unterstellt:

1) der Packhof (Alt⸗Moabit Nr. 145) mit sämtlichen darin be⸗ legenen Abfertigungsstellen; b

2) die Zollabfertigungsstelle am Lehrter Bahnhofe (Hamburger 1. 1”S*.B 3 3

3) die Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe Füerfsstaßes

4) die Postzollabfertigungsstelle III in der Packhofszufahrtstraße (Alt⸗Moabit Nr. 1 8

b. Das Hauptsteueramt für inländische Gegenstände in Berlin behält die Erhebung und Kontrollierung der inneren Steuern (mit Ausnahme der Reichsstempelsteuern, der Erbschafts⸗ steuer und der Landesstempelsteuer) und die Durchführung des Süß⸗ stoffgesetzes.

Dem Hauptsteueramte sind unterstellt: 18

1) die Branntweinabfertigungsstelle bei R. Eisenmann in der Mühlenstraße Nr. 6/7 und .“

2) die Branntweinabfertigungsstelle im Branntwein⸗Privatlager der Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Gesellschaft in Berlin, Köpenicker⸗ straße Nr. 24,25. b 8 b

c. Das Hauptsteueramt für die Stempelsteuer in Berlin übernimmt die Erhebung und Kontrollierung der Reichs⸗ stempelsteuern und der Landesstempelsteuer und die Erhebung der Erbschaftssteuer. 1 .

B. Der Amtsbezirk des Hauptsteueramts in Charlotten⸗ burg besteht aus

a. dem Bezirke der Hauptsteueram

umfaßt:

aus dem Stadtkreise Berlin: den sädlich des Schiffahrtskanals belegenen Teil, soweit e nicht zu dem Hauptsteueramte in Rixdorf gelegt ist,

den Stadtkreis Charlottenburg:

mit Ausschluß des östlich des Schiffahrtskanals und des Char⸗ lottenburger Verbindungskanals, südlich der Ringbahn (Nord⸗ ring) belegenen Teils, 1

die Stadtkreise Schön⸗berg und Wilmersdorf,

aus dem Kreise Teltow:

die Gemeinden Dahlem, Friedenau, Grunewald, Groß⸗

Lichterfelde, Lankwitz, Osdorf, Schmargendorf, Steglitz und

die Kolonie Birkholz; 8

b. dem Bezirke des Steueramts I Pankow, der umfaßt:

aus dem Stadtkreise Berlin: 3

en nördlich der Ringbahn (Nordring), westlich der Thaerstraße eelegenen Teil; . aus dem Kreise Niederbarnim: 1 die Gemeinden Blankenfelde, Französisch⸗Buchholz, Heiners⸗ dorf, Niederschönhausen, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf, Rosenthal, Weißensee und Wittenau. Dem Hauptsteucramte liegt die Erhebung und Kontrollierung

Sonderhebestelle d

der Zölle und inneren Steuern sowie die Durchführung des Süß⸗

stoffges ob. L“ sind unterstellt: 1) das Steueramt I in Pankow, . 8 2) die Zollabfertigungsstelle am Anhalter Bahnhofe in Berlin, 8 3) die Postzollabfertigungsstelle IV in Berlin, Köthenerstraße r. 28,29, 4) die Zollabfertigungsstelle im Petroleumlager in Plätzensee, 5) die Branntweinabfertigurgsstelle in der Ostdeutschen Sprit⸗ fabrik in Reinickendorf, Provinzstraße Nr. 40/41. b 8 C. Der Amt des Hauptsteueramts in Rixdorf

besteht aus s esteht aus der Sonderhebestelle des Hauptsteueramts,

a. dem Bezirke der umfaßt: TTE

aus dem Sta se . 1 den südlich des Schiffahrtskanals, östlich der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn belegenen Teil;

den Stadtkreis Rirdorf, 8

aus den Kreisen Teltow und Niederbarnim: die Gemeinden Britz, Buckow, Friedrichsfelde, Groß⸗ und Klein⸗Ziethen, Hasenheide, Hohenschönhausen, Johannisthal, Lichtenberg, Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde, Boxhagen⸗

8 ö12 Nieder⸗- und Ober⸗Schöneweide, Stralau,

Tempelhof, Treptow;

straße Nr. 93/94,

b. dem Bezirke des Steueramts I Köpenick, der die ihm bisher zugewiesenen Ortschaften umfaßt, jedoch mit Ausnahme von Friedrichsfelde, Johannisthal, Nieder. Schöneweide, Ober⸗Schöneweide und Marienthal (Gemeinde Treptow), die zum Bezirke der Sonder⸗ hebestelle des Hauptsteueramts in Rixrdorf abgezweigt sind (vergl vorstehend zu a). 1

Dem Hauptsteueramte liegt die Erhebung und Kontrollierung der g n inneren Steuern sowie die Durchführung des Süßstoff⸗ esetzes ob. .

z Hauptsteueramte sind unterstellt:

1) das Steueramt I zu Köpenick, ““

2) die Zollabfertigungsstelle am Schlesischen Bahnhofe in Berlin, 3) die Postzollabfertigungsstelle I in Berlin, Alexandrinen⸗

4) die Posonahsernengghece II in Berlin, Klosterstraße Nr. 76,

5) die Zollabfertigungsstelle in der Berliner Velvetfabrik in Berlin, Köpenickerstraße Nr. 18/20,

6) die Zollabfertigungsstelle im Petroleumlager zu Nobelshof bei Rummelsburg, 8

7) die Branntweinabfertigungsstelle bei der Bank für Sprit⸗ und Produktenhandel in Lichtenberg, Herzbergstraße Nr. 43/45,

8) die Branntweinabfertigungsstelle bei C. Radicke in Lichtenberg, Herzbergstraße Nr. 35, 8

9) die Branntweinabfertigungsstelle bei C. A. F. Kahlbaum in Adlershof. 18

IV. Befugnisse der Amtsstellen.

Das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände in Berlin behält seine bisherigen Befugnisse. Ebenso das Haupt⸗ steueramt für inländische Gegenstände in Berlin für die Abgabenzweige, deren Kontrolle ihm verblieben ist.

Auf das Hauptsteueramt für die Stempelsteuer in Berlin gehen auf dem Gebiete der Stempel⸗ und Erbschaftssteuer die Befugnisse des bisherigen Hauptsteueramts für inländische Gegen⸗ stände in Berlin über, insbesondere folgende Sonderbefugnisse:

1) die Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten, die im Bundesgebiet vefectigt sind;

2) die Abgabenerhebung und Abstempelung nach Maßgabe des Reichsstempelgesetzes von:

5 Aktien, Renten, Schuldverschreibungen (Tarif Nr. 1 a, 1 b, 2 und 3); 3

b. stempelfreien Aktien (Befreiung zu Tarif Nr. 1)

c. Kuxscheinen (Tarif Nr. 1);

d. Genußscheinen (Anmerkung zu Tarif Nr. 1 und 2);

e. Lotterielosen (Tarif Nr. 5);

f. Personenfahrkarten (Tarif Nr. 7) “]

g. Aktien der Oesterreichischen Südbahngesellschaft mit dem Kontrollstempel; . 8 8

3) die Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge der in Tarifstelle 8a des Reichsstempelgesetzes erwähnten Art;

4) die Abfertigung von Uebergangsscheinen über ungestempelte Spielkarten. .

Den Hauptsteuerämtern in Charlottenburg und Rixdorf werden folgende Befugnisse erteilt: 8 1) Ausfertigung und Erledigung von Begleit⸗ (Versendungs⸗) scheinen I und I1 für Zoll und sämmtliche Steuerzweige;

2) Erledigung von Begleitscheinen über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen;

3) Befugnis zur Abfertigung der unter Nr. 28 30, 60 und 61 des Verzeichnisses (Teil II 3 der Anleitung für die Zollabfertigung) bezeichneten Waren zu anderen als den höchsten Zollschen;

1) Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Finfuhrschein;

5) Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; .

6) Abfertigung von Bier, Branntwein, Tabak, für welche Ab⸗ gabenvergütung ꝛc. beansprucht wird;

7) Erhebung von Uebergangsabgaben, Ausfertigung und Erledi⸗ gung von Uebergangsscheinen; 1 1 .“

8) Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge (Tarif⸗ stelle 8a und 8b des Reichsstempelgesetzes).

In den Befugnissen der unteren Amtsstellen wird nichtn

geändert. 8 Berlin, den 26. März 1907. Der Provinzialsteuerdirektor. von Schmidt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 792 das Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadt⸗ kreises Danzig, vom 27. März 1907, und unter Nr. 10 793 das Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadt⸗ kreises Hanau, vom 27. März 1907. Berlin W., den 30. März 1907. Königliches EE

Abgereist: Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten Dr. von Studt, mit kurzem Urlaub nach Dresden.

1 Preußen. Berlin, 30. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hatten, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag im Auswärtigen Amt eine Besprechung mit dem Staatssekretär von Tschirschky und Bögen⸗ dorff und hörten, in das 1.; Schloß zurückgekehrt, die Vorträge des Kultus⸗ und des Justizministers, des Chefs des

Zivilkabinetts und des stellvertretenden Chefs des Marine⸗

v

kabinetts.

v““

Nach längerem Leiden wurde am 28. März d. J. der Geheime Oberfinanzrat Ottendorff, vortragender Rat im Finanzminifterium und Mitglied der Hauptverwaltung der Staatsschulden, im Alter von 43 Jahren aus diesem Le⸗ abberufen. . bn

Nachdem der Verstorbene im Jahre 1890 das Gerich assessorexamen bestanden hatte und zunächst im Justizdienste sowie als Rechtsanwalt tätig gewesen war, trat er im Jahr 1892 in den Dienst der Staatseisenbahnverwaltung, welchem er in verschiedenen Stellungen, insbesondere als Hilfsarbeiter 888 Ministerium der öffentlichen Arbeiten sowie als Mitgli der Königlichen Eisenbahndirektion zu Essen bis ver Jahre 1900 angehörte. m 1. April 1900 wurde er 8 Hilfsarbeiter in das Finanzministerium einberufen. bie wurde er am 7. November 1900 zum Regierungsrat, a 22. Februar 1901 zum Geheimen Finanzrat und vortre

Rat und am 4. März 1904 zum Geheimen Oberfinanzrat ernannt. Vom Jahre 1904 ab gehörte er zugleich der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden als Mitglied an. Seit 1901 versah fir auch die Geschäfte des Kurators der General⸗ aatskasse. 1 8 f Durch seinen vorzeitigen Heimgang erleidet der Staat einen schweren Verlust. Erfüllt von treuestem Pflichtbewußtsein und aufopfernder Hingebung an seinen Beruf, hat Geheimrat Ottendorff durch sein gründliches Wissen, seine reichen Erfahrungen und seine praktische Begabung in allen Stellungen sich vor⸗ trefflich bewährt.

Als des Finanzministeriums für Eisenbahnange⸗ legenheiten hat er hervorragende Dienste geleistet. Seine genaue Kenntnis aller Zweige des Eisenbahnwesens, sein offener Blick für die e des Wirtschaftslebens viie gsr⸗ ihn zu einem raschen und sicheren Urteil darüber, welche Anforderungen im Interesse des Verkehrs und Betriebs der Eisenbahnen jeweilig mit den Rücksichten auf die Staatsfinanzen vereinbar waren, und seine fachmännische Mitwirkung bei allen in den letzten Jahren hervorgetretenen wichtigen Fragen der Eisenbahn⸗

nanzen hat nicht wenig zur Förderung eines planmäßigen und verständnisvollen E der beteiligten Ver⸗ waltungen beigetragen.

Persönlich war er ein liebenswürdiger, warmempfindender, anspruchsloser Mensch von offenem, zuverlässigem Charakter, der sich in allen Kreisen, mit denen er in Beziehung stand, des größten Vertrauens und allseitiger Beliebtheit erfreute. Sein fruͤhes ““ hat daher allgemein eine tiefe, auf⸗ richtige Trauer hervorgerufen; sein Andenken wird in den Herzen aller, die ihm näher traten, eine dauernde Stätte finden.

Der Botschafter in London, Wirkliche Geheime Rat Graf Wolff⸗Metternich hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Kaiserlichen Botschaft von dem Ersten Sekretär, Botschaftsrat von Stumm geführt.

Der Großherzoglich badische Gesandte Graf von Berck⸗ heun hat Berlin verlassen. Für die Dauer seiner Abwesen⸗ eit hat der Großherzoglich badische Bevollmächtigte zum Bundesrat, Staatsrat die Vertretung der Gesandt⸗

schaft übernommen.

Der Regierungsrat Albrecht, bisher bei der Königlichen Regierung in Schleswig, ist dem Königlichen Sberprcfidnem daselbst, der Regierungsrat von Lentze in Merseburg dem Königlichen Oberpräsidium in Magdeburg, der Regierungsrat Berthold in Gumbinnen der Königlichen Regierung in Schleswig und der Regierungsassessor Freiherr von Borcke aus Johannisburg der Königlichen Regierung in Gumbinnen zur weiteren diengllichen Verwendung uͤüberwiesen worden.

Dem Regierungsassessor Dr. jur. Axel von Rappard in Marienwerder ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamts im Kreise Soltau, Regierungsbezirk Lüneburg, übertragen worden.

Der Regierungsassessor Freiherr von der Goltz in Char⸗ lottenburg ist dem Königlichen Polizeipräsidium in Frankfurt a. M. zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Es sind versetzt worden die Archivassistenten Dr. phil. Albert Eggers von Osnabrück an das Staatsarchiv in Aurich und Dr. phil: Wilhelm Dersch von Marburg an das Staatsarchiv in Münster.

Dem Archivhilfsarbeiter Dr. phil. Walter Möllen⸗ berg beim Staatsarchiv in Königsberg ist der Amtstitel

Archivassistent beigelegt worden.

Großbritannien und Irland.

Der Lord Milner hat in der „National Review“ einen Artikel über die bevorstehende Kolonialkonferenz veröffentlicht, in dem er für die britische Reichseinheit eintritt und dabei auf das Beispiel von Deutschland hinweist.

„Jeder Deutsche“, sagt, „W. T. B.“ zufolge, Lord Milner, kennt den Begriff eines engeren und eines weiteren Vaterlandes, ist ein guter Preuße, Sachse, Bayer usw. und dabei zugleich ein guter Deutscher. Warum sollten die Untertanen des britischen Reiches nicht ebenso ein doppeltes Vaterlandsgefühl empfinden können? Es gab eine Zeit, wo der Name „Deutschland“ wenig mehr als einen geographischen Begriff bedeutete, aber der dringende Wunsch nach Einheit hat Deutschland zu einem mächtigen politischen Faktor Enn. und deutscher Patriotismus hat das Deutsche Reich geschaffen.

in solcher Patriotismus könnte auch aus unserem Reiche eine feste Einheit schaffen.“ Rumänien.

Nach Meldungen der „Agence Roumaine“ herrscht im Moldaugebiet Ruhe. Im allgemeinen werden die Diffe⸗ renzen zwischen den Bauern und den Grundbesitzern in fried⸗ licher Weise geschlichtet, wobei die Präfekten als Schieds⸗ richter fungieren. In Muntenie, wo die Unruhen später ausgebrochen waren und äanarchistischen Charakter trugen, wurde gegen Banden von Brandstiftern mit aller Energie eingeschritten. Die Banden vermochten nirgends den Truppen zu widerstehen. Sie griffen diese zwar an, ergriffen dann aber gewöhnlich die Flucht, sobald von der Feuerwaffe Gebrauch gemacht wurde. Am heftigsten war der Aufstand in den Distrikten Teleorman und Olt⸗Olt, wo mehrere Gutshöfe eingeäschert wurden und Artillerie verwendet werden mußte. Dasselbe war auch in den Ort⸗ schaften Viero, Odivyaie und Staneschti des Distrikts Vlasca der Fall, wo zahlreiche Personen getötet und ver⸗ wundet wurden. In Vircea wurden einige Gutshöfe, in Dolj einige Getreidemagazine in Brand gesteckt. Es kam auch vor, daß die Gutshöfe von den Bauern gegen Brand⸗ stifter verteidigt wurden. Die Beruhigung schreitet fort. Obiger Quelle zufolge ist kein Fall gemeldet worden, in dem die Truppen gezögert haben, den erteilten Befehlen zu folgen.

In beiden Kammern ist vorgestern ein Gesetzentwurf angenommen worden, durch den die Regierung ermächtigt wird, den Belagerungszustand über alle Ortschaften zu ver⸗ hängen, in denen sich dies zur Wiederherstellung der Ruhe SRöö sollte. Der SITöe Sturdza brachte sodann eine Königliche Botschaft zur Verlesung, in der die Schließung der Session ausgesprochen wird.

In der Botschaft heißt es, nach dem Bericht des „W. T. B.“, das Parlament habe wiederum bewiesen, daß alle Söhne der Nation, wenn das Vaterland sich in einer schweren Lage befinde, alle Zwistig⸗

bettes verg en. um sich zu vereinigen in Erfüllung ihrer Pflicht gegen

Die Sitzung wurde unter Hochrufen auf Rumänien und den König Hhchl je

Die Skupschtina hat den Staatsvoranschlag für 1907 in erster Lesung, „W. T. B.“ zufolge, mit 81 gegen 47 Stimmen angenommen. 8

Asien. 8 8 Da auf allen von Christen bewohnten Gebietsteilen der Philippinen der Frieden so gut wie völlig wiederhergestellt ist, hat der Präsident Roosevelt, „W. T. B.“ zufolge, angeordnet, daß die Wahlen zur ersten gesetzgebenden Versammlung am 30. Juli stattfinden sollen.

Afrika.

MNach einer Meldung der „Agence Havas“ hat sich der französische Gesandte in Tanger Regnault vorgestern in Be⸗ gleitung des Kapitäns der „Jeanne d'Arc“ und zweier anderer Marineoffiziere zum Vertreter des Sultans Mohammed el Torres begeben, um bei diesem wegen der von der französischen Kammer aus Anlaß der Ermordung des Dr. Mauchamps gestellten Forderungen und wegen der schon früher wegen Rechtsverletzungen und tätlicher Angriffe erhobenen, bisher ohne Antwort ge⸗ bliebenen Forderungen vorstellig zu werden. Der Gesandte ersuchte Torres, seine Maßnahmen in solcher Weise zu treffen, daß dadurch, daß die Bevölkerung von den Tatsachen Kenntnis erhalte, keine Rückwirkung auf die europäischen Kolonien in Marokko hervorgerufen werde, und machte Torres zugleich für die Erfüllung der gestellten Forderungen verantwortlich. Der Vertreter des Sultans hat gestern dem französischen Gesandten Regnault und dem Kommandanten der „Jeanne d'Arc“ Besuche abgestattet und die Versicherung abgegeben, daß er die zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit erforderlichen Maßnahmen veranlassen werde.

Udschda ist gestern vormittag von französischen Truppen ohne Widerstand besetzt worden. Ueber die Besetzung werden vom „W. T. B.“ folgende Einzelheiten gemeldet:

Sobald die Truppen vor Udschda in Sicht kamen, forderte der Kaid Bu Hamidi den Amel auf, sich bei dem Obersten Reibel zu melden. Dieser eröffnete dem Amel, Frankreich komme, um Udschda mit einer imposanten, aber friedfertigen Truppenmacht zu besetzen. Dieser Schritt richte sich nicht gegen die Einwohner Udschdas, er bezwecke nur, vom Sultan die schuldige Genugtuung zu er⸗ langen. Der Amel erwiderte, ihm seien die Vorkommnisse unbekannt, die Franzosen könnten ohne Furcht einziehen, es sei unnötig, in so großer Zahl zu erscheinen. Reibel entgegnete, dies geschehe, um zu zeigen, daß Frankreich gut und geduldig, aber auch mächtig sei und dies zu beweisen wissen würde. Der General Lyautey erklärte, er wisse nicht, wie lange die Besetzung dauern werde, diese werde sich ganz danach richten, wie sich die Genugtuung gestalte. Der Oberst Reibel übernahm die Verwaltung der Stadt, ohne jedoch den Amel abzusetzen, der nominell in seinem Amt bleibt.

Knunst und Wissenschaft. 8 Die Veränderlichkeit des Osterdatumesa hat neuerdings in weiten Kreisen fast aller Kulturländer wieder lebhafte Verhandlungen hervorgerufen.

Der Unterzeichnete, der als früherer Mitherausgeber des Königlich Preußischen Normalkalenders schon seit längerer Zeit dieser wichtigen Reformfrage seine Dienste gewidmet hatte, sieht sich hiernach durch mehrfache, in letzter Zeit von verschiedenen Stellen an ihn gelangte Anregungen und Anfragen sowie durch einige publizistisch verbreitete Unrichtigkeiten veranlaßt, über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit in tunlichster Kürze die nachfolgenden Mitteilungen zu machen.

Die Schwierigkeit, zu einer allseitig befriedigenden Keuordnung des Osterfestes im Sinne größtmöglicher Einschränkung der übermäßigen Veränderlichkeit seines Datums zu gelangen, liegt keineswegs an irgend einer Abgeneigtheit der römisch⸗katholischen Kirche, wie es mehrfach behauptet worden ist. Im Gegenteil, schon in den letzten Jahren des verflossenen Jahrhunderts, als die Hoffnung gehegt werden durfte, daß die Bekenner der griechisch⸗katholis hen Kirche die mit der Jahrhundertwende eintretende Veränderung der Diffe⸗ renz ihres Kalenders und des Kalenders der übrigen Kultur⸗ staaten zum Ausgangspunkt der Annahme der letzteren Kalenderform machen würden, ist auch in Rom die Wichtigkeit der ganzen Konstellation mit hellstem Blick erwogen worden. Es wurde an kompetenter Stelle mit zweifelloser Zu⸗ stimmung des Papstes Leo XIII. konstatiert, daß einer Reform der Osterregel keinerlei entscheidende kirch⸗ liche Bedenken entgegenstehen würden, insbesondere dann nicht, wenn durch eine solche Reform der Uebergang der griechisch⸗katholischen Kirche zu einer gemeinsamen Kalender⸗ und Osterrechnung mit der römisch⸗katholischen Kirche und 88 S übrigen kirchlichen Gemeinschaften erleichtert werden onnte.

Dieselbe vorläufige und grundsätzliche Zustimmung wurde damals in Rom sogar schon dem bestimmten Reformvorschlage zuteil, daß künftighin der Ostersonntag mit dem dritten Sonn⸗ tage nach Frühlingsaequinox zusammenfallen solle. Hiernach würde künftig das Osterdatum nur zwischen dem 11. und dem 4. April wandern, und zwar im allgemeinen von Jahr zu Jahr um je einen Tag (nur beim Schaltjahre um zwei Tage) bis zu dem frühesten Datum (dem 4. Aprid) zurückgehend, sodaß im allgemeinen von einem Ostersonntag bis zum andern 52 Wochen, und nur alle 5 bis 6 Jahre einmal, an dem e des Datumsrückganges, 53 Wochen verfließen würden.

Auch in den meisten übrigen kirchlichen Gemeinschaften wurde inzwischen dem Vorschlage, die Osterregel auf jene neue Form zu bringen, immer allgemeiner zugestimmt. Insbesondere haben auch die Organe der evangelischen sowie der lutherischen und der reformierten Kirche in Deutschland die Bedeutung immer einmuͤtiger anerkannt, welche der ganzen Angelegenheit auch für das kirchliche Leben innewohnt, und zwar im Sinne der Erhaltung der traditionellen Beziehungen zwischen gewissen Terminen des wirtschoftlichen Lebens und der Verwaltungs⸗ einrichtungen, einschließlich der Schuleinrichtungen, auf der einen Seite und dem Osterfest auf der anderen Seite.

Der Zielpunkt der weiteren Bemühungen zur Herbei⸗ führung der Reform liegt zur Zeit hauptsächlich in St. Petersburg. Bei den Verhandlungen vor der Jahrhundert⸗ wende sind dort gegen die Annahme des Erigorian schen Kalenders und gegen die Osterreform noch ziemlich lebhafte kirchliche, nationale und auch wissenschaftliche Einwendungen erhoben worden, deren Wirksamkeit man angesichts der ganzen damaligen Sachlage wohl verstehen konnte, zumal da sie zum k.. dean Männer von sehr eigenartiger Bedeutung vertreten wurden. 3

Ob der jetzige Zeitpunkt in Rußland für eine Kalender⸗ reform, die auch undbedingt eine Osterreform mit sich bringen müßte, guünstig ist, könnte stark bezweifelt werden. Indessen 8 offenbar einige sehr erhebliche Veränderungen zu Gunsten

er höheren Geltung internationaler und interkonfessioneller Gesichtspunkte auch dort eingetreten und einige der einfluß⸗ reichsten Träger des früheren Widerstandes dahingesunken.

Einem Staat, der sich neuerdings wiederum an die Spitze der politischen Bewegung für die Entwicklung internationaler Rechtszustände gestellt hal gebührt eigentlich jetzt eine ge⸗ wisse Initiative auch auf dem Gebiete eintrachts voller Entwicklung sonstiger gemeinsamer Kultureinrich⸗ tungen. Und auch im Innern dieses Staates ist sest mit der höheren religiösen Duldsamkeit auch ein stärkeres Bedürfnis nach Beseitigung trennender Einrichtungen in Ka⸗ lender⸗ und Festrechnung eingekehrt.

Eigentlich würde es zunächst auch nur einer prinzipiellen Stellungnahme und Sbn Rußlands in den vorliegenden Kalenderfragen beduͤrfen, um auf dem Wege einer inter⸗ nationalen Beratung dem Fortgange der entsprechenden Ent⸗ wicklungen in den übrigen Kulturländern die erforderliche Zuversicht und Sicherheit in betreff der künftigen Erreichung voller Einheitlichkeit 18 geben.

Die praktische Durchführung der ganzen Reform könnte dann in den Ländern der griechisch⸗katholischen Kirche selber in solcher Stufenfolge und mit solchen Uebergangsfristen ge⸗ schehen oder in Aussicht genommen werden, daß keinerlei augenblickliche Bedrängnisse oder Befürchtungen daraus hervorzugehen brauchten.

In den Gebieten des Gregorianischen Kalenders aber könnte man sofort beginnen, im bürgerlichen Leben, z. B. in betreff des Schuljahres, die bisher an das übermäßig ver⸗ änderliche Osterdatum angeschlossenen Finfichtungen in säcze Weise im Datum zu fixieren, daß sie sich mit der, sicher kommenden, obigen neuen Osterregel vertragen und schon von jetzt ab deren Kommen wirksamst befördern könnten.

Ein Wort noch in betreff anderweitiger Reformen der Kalendereinrichtungen, wofür eine Flut von Projekten bereits vorliegt. Gewiß ist auch da noch manches zu vervollkommnen, aber die Reform von solchen kalendarischen Einrichtungen, bei denen gegenwärtig innerhalb der Kulturwelt volle Ueberein⸗ stimmung waltet, muß doch zunächst zurückstehen hinter der Aufgabe, die fundamentalen Verschiedenheiten der Kalenderdaten in der Kulturwelt zu beseitigen.

Prof. Wilhelm Foerster, Ostern 1907.

Bei Eduard Schulte wird vom Ostermontag ab in der dann neu beginnenden Ausstellung die „Sammlung Preyer⸗Haag“ zu sehen sein, die holländische Meister enthält; u. a. Werke von Alma⸗ Tadema, Blommers, Bosboom (9 Werke), Breitner, J. Israels, Jacob Maris (16 Werke), Wilhelm Maris, Anton Mauve (5 Werke), Albert Neuhuys. e werden vertreten sein: Nico Jungman⸗ London, Carl Arp⸗Weimar, Marx Fritz⸗Lübben, Hans von Hayek⸗ Mlvchen Sophie Koner⸗Berlin, Alexander Schmidt⸗ Michelfen⸗

eerlin ꝛc.

In München ist, wie „W. T. B.“ meldet, der Professor an der Kunstakademie Karl Gussow, Ehrenmitglied der hiesigen Königlichen Akademie der Künste, am 28. d. M. verstorben. Gussow war am 25. Februar 1843 zu Havelberg geboren, besuchte die Kunstschule zu Weimar, wo er sich an A. v Ramberg, später an Pauwels anschloß. Nachdem er Italien besucht, wurde er 1870 Professor an der Kunstschule in Weimar, an der Akademie in Karlsruhe, 1875 an der in Berlin. 1880 erhielt er für seine Leistungen auf der Berliner Ausstellung die Große Goldene Medaille. In demselben Jahre gab er seine Lebrtätigkeit an der Akademie auf und eröffnete eine Privatschule. Seit 1883 war er Mitglied der Berliner Akademie, 1892 siedelte er nach München über. Von seinen Genrebildern sind hervorzuheben: „Kriegsnachrichten“, „Kirchgängerin“ (1870), „Beim Kunstgelehrten“ (1874), „Erzählung des heimgekehrten Reservisten“, „Verlorenes Glück“, „Das Kätzchen“ (1876), „Die Venuswäscherin“ (1878), „Die beiden Alten“ (1880), „Austernmädchen“ (1882), „Die Dorfparzen“ (1891). In letzter Zeit war Gussow fast ausschließlich als Porträtmaler tätig. 8

Theater und Musik.

8 Lustspielhaus. „Hal ower!“ (Hol über), ein Drama in einem Aufzuge von Hermine Brock, wurde bei seiner Erstaufführung im Lustspielhause am Donnerstag von einem nachsichtigen Publikum freundlich auf⸗ genommen. Die Handlung, soweit von einer solchen überhaupt die Rede sein kann, spielt sich in einem ostfriesischen Fährhause ab. Der Fährwirt ist krank, der Sohn soll die Fähre bedienen. Dieser ist aber vor Feierabend ins Dorf zu seiner dem Vater als Schwieger⸗ tochter nicht genehmen Braut gegangen. Da erschallt plötzlich der Ruf: „Hal ower!“ Der Kranke rafft sich 6 und bedient selbst die Fähre. Die Anstrengung kostet ihm aber das Leben. Er wird in dem Augenblick, da der Sohn zurückkommt, sterbend ins Haus getragen; dieser aber muß dem Verscheidenden geloben, von seiner Braut zu lassen. Die Verfasserin verrät in der Erfindung und Bearbeitung dieses überaus dürftigen Stoffes für die Bühne nur wenig dramatische Begabung, nur eine gewisse Beobachtungsgabe verrät sich in dem, freilich sehr wortreichen, Dialog. Die Darsteller gaben sich unter Ernst Bachs Regie alle Mühe, dem Werke einigen Stimmungsreiz zu verleihen. Die einzigen, denen das gelang, waren neben Asta Hiller die Herren Walter und Impekoven, die wenigstens die plattdeutsche Mundart beherrschten. Den Abend beschloß Gustav Wieds bekannte köstliche Komödie „Die Abrechnung“.

Der Spielplan der Königlichen Oper bringt morgen „Orpheus und Eurydike“ von Gluck (mit den Damen Foehe, Herzog, Dietrich in den Hauptrollen). Am Montag wird „Pique⸗ Dame“ von Tschaikowsky wiederholt, mit den Damen Desttun, Goetze, Rothauser, Dietrich, den Herren Grüning, Hoffmann, Griswold in den Hauptrollen. Am Dienstag geht „Lohengrin“ don R. Wagner, mit den Damen Hiedler und Plaschinger, den Herren Jörn, Berger, Griswold, Bachmann besetzt, in Szene. (An⸗ fang 7 ÜUhr.) Das Gastspiel der Fürstlichen Oper von Monte Carlo beginnt Donnerstag, den 4. April, mit der Erstaufführung von H. Berlioz dramatischer Legende „La Damnation de Faust“’ in folgender Besetzung: Marguertte: Mlle. Lindsay; Faust: Mr. Rousselière; rbistopdelen. Mr. Renaud, Brander: Mr. Chalmin. Es folgt am Freitag Mephe stophélès’“ von Arigo Beito. Marguerite: Mle. sina Storchio; Hélène: Mlle. Broazia, Marthe; Mme. Deschamps⸗Jéshin, Panthalis: Mdme. Mard Girard. Fanst⸗ Mr. Sobinoff, Méphistophélès: Mr. Chaliapine, Wagner. Mr. Gluck, Nerie: Mr. Crupeninck)h. Dirigent ist Mr. L. Joeden. e br Kranich.

m nig en Schauspielhause geht morgen „Egmont⸗, mit Herrn Matkowsky in der Tirelrolle ien Sem. Im übrigen lautet die Besetzung: Margarethe don räulein von Arnauld; Oranien: Herr Kraußnec;

err Molenar; Brachenbdurg: Herrt Staegemann

err Zeisler; Klärchen: Fräulein Wachner; sber rau Schramm. Am Ostermontag wird die gesamte Wan

rilogie aufgeführt, und swar 2 ¾ Uhr —— 8

steins Lager“ und „Die Piecolomtnet“, * .