Die musikalische Leitung der Festspiele im Prinzregenten⸗ heater ufiigh e die, wie schon früher mitgeteilt, in der Zeit vom 1. August bis 14. September stattfinden werden, ist nunmehr, wie folgt, festgesezt worden: Der Generalmusikdirektor Felix Mottl wird den ersten und dritten Nibelungenring und die vier Aufführungen von „Tristan und Isolde“ dirigieren; dem Hofkapellmeister F. Fischer sind die „Meistersinger von Nürnberg“ und der zweite Nibelungenring übertragen; die Tannhäuseraufführungen hat der Hofkapellmeister F. Schalk von der K. K. Wiener Hofoper übernommen. — Wegen und Billettbestellungen wende man sich an die General⸗ agentur, Reisebureau Schenker u. Co., München, Promenadeplatz 16.
Für das in den Tagen vom 29. Juni bis 2. Juli d. J. in Dresden stattfindende 43. Deutsche Tonkünstlerfest haben folgende Künstler und Künstlervereinigungen ihre Mitwirkung zuge⸗ sagt: Die Königlich sächsischen Kammersängerinnen Erika Wedekind
und Irene von 2.S, die Königlich fächsischen Kammersänger Karl Burrian, Karl Perron und Karl Scheidemantel, die Königlich sächsischen Hofopernsänger Friedrich Plaschke und Georg Grosch. Diese sämtlichen Künstlerinnen und Künstler sind Mitglieder des Königlichen Opernhauses zu Dresden. Außer ihnen wirken noch mit: der Konzert⸗ änger Heß⸗Berlin, der Kammervirtuos Walter Bachmann⸗Dresden, ferner das Roséquartett⸗Wien, das Petriquartett⸗Dresden und das Lewingerquartett⸗Dresden.
Das Geburtshaus Joh. Seb. Bachs am Frauenplan in Eisenach gewinnt von jest ab eine besondere Bedeutung dadurch, daß es von der Neuen Bachgesellschaft pietätvoll zu einem Bachmuseum ausgestaltet worden ist. Die „Weimar⸗Ztg.“ ibt von den wiederhergestellten Räumen des alten Hauses olgende Schilderung: Betritt man, die große zweiflüglige austür durchschreitend, den geräumigen Hausflur des zwei⸗ töckigen Hauses, so glaubt man sich in ein Bürgerhaus des 17. Jahrhunderts versetzt. Türen, Wandanstrich, Fußbodenbelag, Deckenputz, alles erinnert an längst entschwundene Zeiten. Denselben Eindruck hat man auch im oberen, den Manen Bachs geweihten Ge⸗ choß, das man auf einer hölzernen Wendeltreppe erreicht. Nachdem man einen flüchtigen Blick in die kleinbürgerliche Küche geworfen hat, erblickt man in dem vor dem Wohnzimmer gelegenen Vor⸗ aume Bachs Kolossalbüste von Professor Seffner. Die behaglich eingerichtete Wohnstube ist mit dem Oelgemälde des Vaters Bachs, Ambrosius Bach, geschmückt. Die Zimmereinrichtung ist natürlich, wie uch in den übrigen Räumen, im Stile jener um Jahrhunderte zurück⸗ liegenden Zeit gehalten. So der Tisch, der Lederstuhl, der Sekretär, das Klavichord, der große Kachelofen, der Eck, und Wandschrank, ein Spinnrad, eine Weife u. s. f. Sehr interessant ist das Guckfensterchen mit Ausblick nach der Haustür. Das anstoßende Schlafzimmer ist em Geburtszimmer Bachs getreu nachgebildet. Hier fallen vor allem as riesige Himmelbett, eine Wiege, eine Truhe und ein alter Wäscheschrank auf. Das nächste Zimmer ist der Familie Bachs in veiterem Sinne gewidmet und enthält Bilder und Pastelle sowie ompositionen aller Art der Söhne und näheren Anverwandten des Tonkünstlers. Besonders wirkungsvoll ist das große, dem Magistrat zu Halle (Saale) gehörige Bildnis Friedemann Bachs. Nunmehr gelangt man in den eigentlichen Museumssaal, von dessen Ostwand den Besucher drei große Oelgemälde Joh. Seb. Bachs grüßen. Das mittlere und schönste ist Eigentum der Neuen Bachgesellschaft. An een übrigen Wänden sind Bilder (meistens Kupfer) der Städte und Kirchen, wo Bach gewirkt, sowie der Orgeln, auf denen er gespielt, zu sehen. Weiter finden wir in diesem Raume Spittas Bach⸗ biographie, Nachbildungen von Bachs Noten⸗ und Handschrift, die verschiedensten Bachbiographien, Bilder von Bach und seinen Bio⸗ graphen u. a. In einem Nebenraum sind hervorragende Zeit⸗ enossen und orgänger Bachs in Bildern und Werken vorgeführt, darunter auch mehrere Herzöge von Wei⸗ mar. Eine Reihe von Photographien beziehen sich auf die an Bachs Schädel vorgenommenen Messungen. Auf der Diele, die durch einen großen Kamin geheizt wurde, sind mannigfaltige Blas⸗ und Saiteninstrumente, ein Kielflügel und Klavichord aus achs Zeit sowie große Schränke mit sämtlichen Werken Bachs, eschenken der Verleger des In⸗ und Auslandes, untergebracht.
8
Mannigfaltiges. Berlin, 28. Mai 1907.
Heute vormittag um 10 ¼ Uhr fand in Gegenwart Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten und Seiner Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen die Enthüllung der fünf Standbilder der Oranier auf den Schloß⸗ terrassen am Lustgarten statt. Es wurden enthüllt die Bronze⸗ standbilder von Wilhelm l. von Professor Schott (eine Kopie dieser Statue kommt nach Wiesbaden), Moritz von Martin Wolff, Friedrich Heinrich von Professor Brütt, Wilhelm II. von
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 133. EE Salome. Drama in 1 Aufzuge, nach Oskar Wildes gleich⸗ namiger Dichtung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (Herodes: Herr Dr. O. Briesemeister, als Gast.) Anfang 8 Uhr.
Schauspielhaus. 141. Abonnementevorstellung. Iphigenie auf Tauris. Schauspiel in 5 Auß zügen von Wolfgang von Goethe. Regie: Herr Regisseur Adler. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel des José Ferenczy⸗Ensembles. 39. Vor⸗ stellung. Die sieben Schwaben. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und J. Beauer. Musik von Karl Millöcker. Regie: Hermann Litt. Dirigent: Fritz Redl. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 134. Abonnements⸗ vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 142. Abonnementsvorstellung. Die Nabensteinerin. Schauspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Unter Leitung des Direktors: Gastspiel des José Ferenczy⸗Ensembles. 40. Vor⸗ stellung. Die sieben Schwaben. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und J. Bauer.
Kusik von Karl Millöcker. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Robert und Bertram. Anfang 7 ¼ Uhr.
Freitag,
Vanua.
Bronikowski.
Lehär. Witwe.
Lessingtheater. Gastspiel des Theaters an der Wien. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Fledermaus. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Fledermaus.
Freitag, Abends 8 Uhr: Abschiedsvorstellung: Der Zigeunerbaron. 8
Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) Mittwoch, Abends 3 Uhr: Schauspiel in 5 Aufzügen von Björnstjerne Björnson. „Deutsch von Wilhelm Lange.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Moloch. Hierauf: Der e. Krug.
e Abends 8 Uhr: Ein Fallissement.
Charlottenburg
Grolmanstraße). Schauspiel in 3 Aufzügen von Maurice
Maeterlinck. Deutsch von Friedrich von Oppeln⸗
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Fallissement. Freitag, Abends 8 Uhr: Monna Vanna.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.)
Die lustige Witwe. Victor Léon und Leo Stein.
Donnerstag und folgende Tage
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mittwoch,
8
Professor Haverkamp und Wilhelm III. von Baucke (eine Wieder⸗ holung dieses Standbildes kommt nach England). Das Standbild des Prinzen Moritz ist in Lauchhammer gegossen, die übrigen bei der Aktiengesellschaft Gladenbeck. 8
Der Erziehungs⸗ und Fürsorgeverein für geistig zurückgebliebene (schwachsinnige) Kinder besichtigte gestern nach⸗ mittag unter Führung seines neuen Vorsitzenden, des Stadt⸗ schulrats Dr. 9. 15 das b he; che Magdalenen⸗ stift zu Berlin in Teltow aus dem Wunsche heraus, seine Mit⸗ glieder, deren Bestrebungen sich auf die Fürsorge für noch schul⸗ pflichtige, aber geistig nicht ganz normale Kinder beiderlei Geschlechts richten, auch über verwandte und ähnliche Bestrebungen anderer Ver⸗ eine zu belehren. Die Erschienenen, etwa 50 an der Zahl, wurden von dem Anstaltsleiter, Pfarrer Büschmann und der vorstehenden Schwester empfangen und durch alle Räume und Stationen der Anstalt, die seit 1901 in diesem Teltower Heim sich befindet und seit dem Vor⸗ jahre über eine vollständig eingerichtete Krankenstation und einen statt⸗ lichen Oekonomiehof verfügt, geführt. Die 150 Zöglinge, zu etwa zwei Dritteln von der städtischen Waisenverwaltung von Berlin über⸗ wiesene, schulentlassene, sittlich gefährdete und gefallene Mädchen, sind auf Pavillons zu etwa 20 — 25 je einer Diakonissin und einer jüngeren Schwester anvertraut, haben getrennte Schlafräume, die durch eine sinnreiche Vorrichtung gemeinsam geschlossen und geöffnet werden, und werden tagsüber in allen Zweigen häuslicher Arbeit einschließlich Schneidern, Weißnähen, Kunsthandarbeit, ebenso wie in Garten⸗, Feld⸗ und Viehwirtschaft beschäftigt bezw. ausgebildet und nach in der Regel zweijährigem Aufenthalt mit einer selbstgefertigten Ausstattung und einem Sparkassenbuche in Dienst⸗ und anderen Stellen außerhalb Berlins untergebracht. — Nach dem Rundgange hielt der Anstaltsleiter cinen kurzen Vortrag pübe⸗ 1 geschichtliche Entwicklung, Ziele und Erziehungsmethoden der
n 9. 1 8 “
8
Die Vorbereitungen zur Sommerreise bringen den Hausfrauen viele überflüssigen Sachen in die Hände. Alles, was im einzelnen lästig, im ganzen aber noch verwertbar oder ausbesserungs⸗ fähig ist, wird von der Brockensammlung des Vereins „Dienst an Arbeitlosen“ (Ackerstraße 52) kostenlos abgeholt. Sie erbittet für ihre wohltätigen Zwecke besonders Kleidungsstücke, Schuhzeug und Wäsche, jedoch auch Möbel, Hausrat, Holz⸗ und Metallbruch, Papier, Zeitungen, Bücher, Konservenbüchsen, Lumpen, Flaschen, Stanniol und alle möglichen Sammelwaren, von außerhalb durch die Post oder als Frachtgut. — Die Schreibstube und das Adressenbureau des Vereins beschäftigen stellenlose Kaufleute bis zur Erlangung einer Stelle und erbieten sich mit ihrem reichen Adressenmaterial zur Lieferung der verschiedensten Adressenserien sowie zur Abschrift und Vervielfältigung von Schriftstücken.
München, 27. Mai. (W. T. B.) Dem englischen Kömitee zum Studium der deutschen Städte zu Ehren gab gestern die Stadt München ein Festmahl, zu dem mehrere Minister, der hiesige englische Konsul sowie Vertreter der Künstler und Gelehrtenkreise erschienen waren. Der Minister Frei⸗ herr von Podewils hielt eine Ansprache, in der er betonte, daß zwei Völker, die die Volkserziehung auf die Grundlage der Wahrheitsliebe, des Gerechtigkeitssinnes und der selbständigen Charakterentwicklung stellen, den weltgeschichtlichen Ruf hätten, nebeneinander weiterzukämpfen für die Fortschritte der sitt⸗ lichen und materiellen Hebung der Menschheit. Der beste Weg zum Sichverstehen sei das gegenseitige Sichkennen. Der Minister schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den König von England. Lord Lyvedon brachte einen Trinkspruch auf Seine Königliche Hoheit den Prinz⸗Regenten Luitpold und Seine Majestät den Kaiser aus, der Erste Bürgermeister Dr. von Borscht trank auf das Wohl der englischen Gäste und Sir John Gorst auf München als Kunststadt. Der Professor Sieper sprach über die Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und England und Dr. Lunn toastete auf Deutschland und Bayern.
Heute nachmittag fand zu Ehren der englischen Studienkommission in der Residenz Festtafel zu 81 Gedecken statt, bei der Seine Königliche Hoheit der Prinz Rupprecht den in Wien weilenden Prinz.Regenten vertrat und an der außer den Gästen der hiesige englische Ministerresident, die Minister Freiherr von Podewils, Dr. von Wehner und von Fraundorfer sowie zahlreiche Mitglieder der Hofgesell⸗ schaft teilnahmen. Im Verlaufe der Tafel begrüßte Seine König⸗ liche Hoheit der Prinz Rupprecht in englischer Sprache die Gäste, denen er den Willkommengruß des Prinz⸗Regenten entbot. Der Prinz schloß mit einem Hipp⸗hipp⸗burra auf den König von England. Die Musik spielte die englische Nationalhymne. Abends fand im Prinzregententheater Festvorstellung statt.
und P. Veber.
zu verzollen?
Ein Fallissement.
Lohengrin (Szenen des 2. Meistersinger (3. Anfang 7 Uhr
(Bismarckstraße, Ecke der
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Mouna Sonnabend: Fidelio.
rektion: Kren und Schönfeld.) 8 Uhr: Wo die Liebe Gesang in 3 Akten von
11“
8 1u“
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Operette in 3 Akten von Musik von Franz
Die lustige Ernst Drucker⸗Theaters.
du Boulevard.) 6 Bildern von Georges Ordeau.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.)
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Schwank in 3 Akten von M. Hennequin
Donnerstag und folgende Tage: Haben Sie nichts
Lortzingtheater. (Bellealliancestraße Nr.7/8.) Mittwoch: Opernaufführung der Opernschule des Sternschen Konservatoriums: Die Walküre (1. Akt). und 3. Akts). Akt bis zur Verwandlung).
Donnerstag: Der Wildschütz. Freitag: Das löckchen des Eremiten
Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di⸗ Mittwoch, Abends
infällt. ean Kren und Arthur Lippschitz. Gesänge von A. Schönfeld. Donnerstag und Freitag: Wo die Liebe hiufällt. Sonnabend, Abends 8 Uhr (Sommerpreise): Zum 700. Male: Charleys Tante.
Bentraltheater. Gesamtgastspiel des Hamburger Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Das Mädchen aus dem Nachtcafé. Posse mit Gesang und Tanz in
Donnerstag und folgende Tage: Das Mädchen
B1u“
Dresden, 27. Mai. (W. T. B.) Der Mitteleuropäische Wirtschaftsverein für Deutschland tagte heute nachmittag in Dresden auf dem Königlichen Belvedere. Seine Majestät der König von Sach fen wohnte der Versammlung des unter seinem Protektorate stehenden Vereins bei. Der Präsident des Vereins, Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein, begrüßte die Versammlung und dankte dem König für sein Erscheinen sowie für die Uebernahme des Protektoratg. Nach Skizzierung der Aufgaben des Mitteleuropälschen Wirtschafts⸗ vereins schloß er dann seine weiteren Ausführungen mit einem drei⸗ fachen Hoch auf den Monarchen. Hierauf erstattete der geschäfts⸗ führende Vizepräsident den Rechenschaftsbericht. Der Kommerzienrat Leo Vossen⸗Aachen hielt einen Vortrag über Eindrücke und Aut⸗ hlicke von einer Weltreise, während der Geheime Justizrat Professor Dr. Kiesser⸗Berlin über Scheckverkehr und Scheckrecht sprach. Den Schluß der Tagung bildeten einige interne Angelegenheiten, hee u sich die Teilnehmer zu einem gemeinschaftlichen Mahl ver⸗ einigten.
Jena, 27. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 26. Mai fuhr im Bahnhof Töppeln eine dem Personen⸗ zuge 408 nachschiebende Lokomotive so heftig auf den stehenden Zug auf, daß ein Personenwagen 3. Klasse entgleiste. B niden zwei Personen erheblich, einige leicht verletzt.
Bremen, 28. Mai. (W. T. B.) Zu Ehren der englischen Journalisten gab der Senat gestern ein Festmahl im Rathause, bei dem der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Marcus den Vorsitz führte und auf die englischen Gäste einen Trinkspruch aus⸗ brachte. Heute morgen sind die englischen Journalisten nach Hamburg weitergereist.
Hamburg, 27. Mai. (W. T. B.) Der heutige Gedenktag des 60jährigen Bestehens der Hambhurg⸗Amerika⸗Linie führte zu großartigen Kundgebungen im Hamburger Verwaltungs⸗ gebäude der Reederei. Blumenspenden, Glückwunschschreiben und Gratulationsdepeschen trafen von Behörden, Privatunternehmungen und Privatpersonen aus allen Teilen der Welt in Ueber⸗ zahl ein. Seine Majestät der Kaiser bestätigte Sein huldvolles Interesse durch zahlreiche Ordensverleihungen und Auszeichnungen an die älteren Beamten und namentlich auch an viele Arbeiter der Hamburg⸗Amerika⸗Linie. Aeußerst ehrenvolle Glück⸗ wunschschreiben erhielt die Gesellschaft vom Hamburger Senat, vom Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke, vom Staatssekretär des Reichsmarineamts von Tirpitz, vom Auswärtigen Amt, von dem Unterstaatssekretär von Mühlberg, von der Deutschen Bank und anderen. “
Wien, 27. Mai. (W. T. B.) Die „Neue Freie Presse“ meldet aus Drohobycz (Galizien): Gestern gegen 4 Uhr Nachmittags gerieten 11 Schächte in Boryslaw durch Blitzstrahl sn Brand. Das Feuer wurde auf seinen Herd beschränkt. Bei mehreren Schächten wurden die Bohrtürme, Maschinen, Bohrwerkzeuge, sonstige Gerätschaften und Gebäude ein Raub der Flammen.
Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Wie die Blätter aus Admont melden, ist der Wiener Tourist Fritz Deutsch, der am Sonntag im Gesäuse abstürzte, tot aufgefunden worden.
deo, 28. Mak. (W. T. B.) Das norwegische Nagpore“ ist gescheitert und durch einen Sturm Elf Mann sind ertrunken. G
Montev Segelschiff vernichtet w
i orden.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Hongkong, 27. Mai. (Meldung des „Reuterschen Bureaus“.) Unzufriedene Eingeborene griffen Tscheunglam und Tungtschung, zwei wohlhabende Dörfer im Tschinghoi⸗Distrikt an; die Bewohner flüchteten nach
Swatau. Man nimmt an, daß die Unruhen mit der Be⸗
steuerung in Zusammenhang stehen. 8
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten
und Zweiten Beilage.)
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Hildegard Jähns mit dem Kaiserl. Gouverneur Dr. Theodor Seitz (Berlin — Buea in Kamerun). — Frl. Dorothea La Baume mit Per Leutnant Hugo Frhrn. von Bock (Berlin —
reslau) — Jrmgard Frelin von Cornberg mit Hrn. Wilhelm von Trotha (Wernigerode a. Harz — Rittergut Kümmritz bei Drahnsdorf N.⸗L.). —
meister Friedrich Genthe (Kletkamp in Holstein — Leipzig⸗Gohlis). Geboren: Ein Sohn: von Oppen⸗Alt⸗Friedland (Freienwalde a. O.). — Hrn. Regierungsreferendar (Liegnitz). müller (Langfuhr⸗Danzig). Gestorben: Frhr. von der Pfordten (Stuttgart). — Hr
Die
Wernigerode a. Harz). —
Schwank mit interfeld (Fürstenwalde).
Elisabeth Gräfin von Brockdorff mit Hrn. Ritt⸗
Hrn. Landrat Heinrich
Eberhard von Kessel — Hrn. Leutnant Edgar von Brau⸗
Königl. bayerischer Gesandter Kurt
Oberregierungsrat Walter Dieterici (Berlin). — Hr. Oberlandesgerichtsrat Dr. Ollendorff (Stettin). — Hr. Geheimer Regierungsrat Karl von Oven Frl. Charlotte von
Verantwortlicher Redakteur:
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
La Dame Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zehn Beilagen
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Donnerstag: Robert und Bertram.
Kammerspiele: öears Aglavaine und Selysette. Anfang 12
Donnerstag: Gyges und sein Ring. Neues Schauspielhaus am Nollendorfplatz.
Mittwoch: Hopfenraths Erben. Anfang 8 Uh Donnerstag: Hopfenraths Erben. 8
Abends 8 Uhr: Husareufieber. Donnerstag und Freitag: Husarenfieber. Sonnabend: Wiener Ensemblegastspiel. Die Welt ohne Männer. (Pepi Glöckner als Gast.)
Schillertheater N. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Am grünen
eg. Donnerstag: Am grünen Weg. Freitag: Zum ersten Male: Drei Paar Schuhe.
aus dem Nachtcafé.
y“ Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof riedrichstraße.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Fräulein
osette — meine Frau. Donnerstag und Freitag: Fräulein Jo ette —
meine Frau.
(einschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗
einschließlich der unter
Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen),
betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien
und Alktiengesellschaften, für die Woche vom 21. bis 25. Mai 1907.
lichen Anzeigers
Allerhöchster Erlaß, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen
und Errichtung des Eisenbahnzentralamts.
Auf Ihren Bericht vom 16. 88 d. J. will Ich den Mir vorgelegten Entwurf, betreffend Aenderungen und Er⸗ gänzungen der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen, Fenexthgn und Sie ermächtigen:
1) die Verwaltungsordnung nach Maßgabe der in Vor⸗ schlag W“ Ergänzungen und der seit Meinem Erlasse vom 15. Dezember 1894 bereits genehmigten Aenderungen im Wortlaute neu festzusetzen und zu veroͤffentlichen;
2) zur Ausführung des §6 der Verwaltungsordnung das Eisenbahnzentralamt in Berlin zu errichten.
Diesser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 25. März 1907. Wilhelm. Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Aenderung und Ergänzung der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen.
1) In den §§ 1, 2, 5 und den künftigen §§ 7, 8, 9 und 17 ist neben den Königlichen Eisenbahndirektionen das Königliche Cnb lzbif ö“ 8 Ffnähneg., deg 2) § .b erhält, um die Zuständigkeit der Königlichen Eisen⸗ bahndirektionen bezüglich der Feststellung und Abänderung des Füsn⸗ plans der zur Personenbeförderung bestimmten Züge aus Zweckmäßig⸗ keitsgründen ebenso zu regeln, wie dies im Abs. e bezüglich der Tarife geschehen ist, die Fassung: b. die Feststellung und Abänderung des Fahrplans der zur Personen⸗ beförderung bestimmten Züge, soweit die Bestimmung darüber „nicht den Königlichen Eisenbahndirektionen überlassen wird. 3) Hinter § 5 ist nachfolgender § 6 einzufügen: 6
Das Königliche Eisenbahnzentralamt (Geschäftsbereich).
1. Das Königliche Eisenbahnzentralamt hat mit den den Pro⸗ vinzialbehörden zugewiesenen Rechten und Pflichten nach Bestimmung des Ministers Geschaft⸗ zu bearbeiten, deren einheitliche Regelung für alle oder mehrere Eisenbahndirektionsbezirke geboten ist.
2. Die Zuständigkeit des Königlichen Eisenbahnzentralamts wird durch die vom Minister zu erlassende Geschäftsordnung und durch besondere Anweisungen geregelt. Es ist den Königlichen Eisenbahn⸗ direktionen gleichgestellt und gleichgeordnet. In den seiner Zuständig⸗ keit überwiesenen Geschäften liegt die sachliche Entscheidung bei ihm.
3. Das Königliche Eisenbahnzentralamt vertritt in allen ngelegen⸗ heiten seines Geschäftsbereichs die Verwaltung, sodaß es durch seine Rechtshandlungen, Verträge, Prozesse, Vergleiche usw. für die Ver⸗ waltung Rechte erwirbt und Verpflichtungen übernimmt.
4. Das Königliche Eisenbahnzentralamt besteht aus einem Prä⸗ sidenten, den mit der ständigen Vertretung des Präsidenten beauftragten Mitgliedern (Oberregierungs⸗ und Oberbauräten) und der erforder⸗ lichen 1. weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom König ernannt.
5. Die Stellvertretung des Präsidenten durch die damit beauf⸗ tragten Mitglieder regelt der Minister.
Die §§ 6 bis 20 erhalten künftig die Ziffern 7 bis 21.
—44) Im § 3 unter a und dem künftigen § 21 Abs. 2 ist an Stelle der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands die an deren Stelle getretene Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsordnung in Bezug zu nehmen. exn nSeic
5) Im gleichen § 3 unter g treten, um die Zuständigkeit der Königlichen Eisenbahndirektionen zu erweitern und dadurch Geschäfts⸗ vereinfachungen zu erzielen, um ferner eine Uebereinstimmung mit den nach § 4 unter e für die Neubauverwaltung geltenden gleichartigen Vorschriften herbeizuführen, an Stelle der Beträge 50 000 ℳ und 150 000 ℳ die Beträge 100 000 ℳ und 300 000 ℳ
6) Im § 5 unter d treten, um die Zuständigkeit der Präsidenten zu erweitern, an Stelle der Worte „vier“ und „sechs“ die Worte „sechs“ und „acht“.
7) In den kanftigfn §§ 7 Abs. 2 und 9 Abs. 6 ist die Fassung derart zu ändern, daß die Zahl der Vertreter des Präsidenten (Ober⸗ regierungs⸗ und Oberbauräte) künftig nicht mehr auf 2 beschränkt ist.
8) Im künftigen § 7 Abs. 6 sind die Worte „zur Zeit“ als entbehrlich zu streichen.
9) § 16 Abs. 3 enthält infolge Einführung etatsmäßiger Beamtenstellen für Rottenführer, Stationsdiener und Schirrmänner olgende Fassung:
3) Fahrkartenausgeber, Maschinenwärter, Lokomotipheizer, Schiffsheizer, Magazinaufseher, Fahrkartendrucker, Bureau⸗ diener, Brückengeldeinnehmer, Weichensteller, Rottenführer, Wagenwärter, Eisenbahngehilfinnen, Brückenwärter, Kran⸗
geister, Stationsdiener (Portiers und Bahnsteigschaffner), Schaffner, Bremser, Matrosen, Schirrmänner, Bahnwärter, Nachtwächter und Kranwärter werden nur im Kündigungs⸗ verhältnis etatsmäßig angestelt.
ö 8
betreffend anderweite Festsetzung der Verwaltungs⸗ ordnung für die Staatseisenbahnen und Errichtung des Eisenbahnzentralamts.
Auf Grund der durch Allerhöchsten Erlaß d. d. Berlin, den 25. März 1907, erteilten Ermächtigung wird die Ver⸗ waltungsordnung für die Staatseisenbahnen mit Gültigkeit vom 1. April 1907 in der anliegenden Fassung neu festgesetzt.
Mit dem gleichen Zeitpunkt ist das Königliche Eisenbahn⸗ zentralamt in Berlin in Tätigkeit getreten, v
Berlin, den 10. Mai 1907.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Breitenbach.
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16
rwaltungsordnung für die Staatseisenbahne
I. Allgemeine Verwaltung. Fifrnbhnseö
n.
1) Die Verwaltung der im Betriebe sowie der im Baue befind⸗
lichen Staatseisenbahnen und vom Staate verwalteten Privat⸗ beisenbahnen erfolgt unter der oberen Leitung des ütsten, püfbat.
“
durch das Königliche Eisenbahnzentralamt in Berlin und d di Cs g deesgn iche B “ 2 erden für besonders umfangreiche Bauausführungen d landesherrlichen Erlaß Königliche Eisenbahnbaukommissionen c so trifft der Minister über deren Eeschäftsordnung und Besetzung
Bettentht
Dat Königliche Eisenbahnzentralamt und die Königli Eisenbahndirektionen sind dem Minister unmittelbar unterstellt.” een und Bezirk der Königlichen Eisenbahndireltionen werden durch landes⸗ herrlichen Erlaß festgestellt. Die Feststellung der Grenzpunkte zwischen den Eisenbahndirektionsbezirken im einzelnen ist dem Minister
überlassen. Vorbehalte des Ministers. 8 1) Im alIgemeigen. 8
““ . N
1) Dem Minister bleibt die einheitliche Regelung des Dienstes innerhalb des gesamten Bereichs der Staatseisenbahnen ae rhegbes insbesondere der Erlaß einheitlicher Geschäfts⸗ und Dienstanweisungen, die Festsetzung von Grundzügen für Dienstanweisungen, deren Fest⸗ stellung im einzelnen den Königlichen Eisenbahndirektionen für ihren Bezirk überlassen ist, sowie der Erlaß einheitlicher Vorschriften für die Ordnung der Rechts⸗ und Dienstverhältnisse der Beamten und Arbeiter, für das Kassen⸗ und Rechnungswesen und die einzelnen Dienstzweige im Betrieb und im Baue der Staatseisenbahnen.
2) Der Minister entscheidet über die gegen die Verfügungen und Beschlüsse (§ 8) des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der König⸗ lichen Eisenbahndirektionen erhobenen Beschwerden. Gegen die auf Beschwerde ergangenen Verfügungen des Königlichen Eisenbahn⸗ zentralamts oder der Königlichen Eisenbahndirektionen steht den Beamten eine Berufung nicht zu.
2) Bezüglich der Hf tft aͤltung.
Abgesehen von der für besondere Fälle vorgeschriebenen höheren Genehmigung, bleibt dem Minister bezüglich der S vorbehalten:
a. die Genehmigung zur Einstellung des Betriebs auf Bahn⸗ strecken, welche zur Beförderung von Personen oder Gütern im öffent⸗ lichen Verkehre dienen, und zur Aenderung des Betriebs durch Einführung oder Aufhebung der für Nebeneisenbahnen geltenden Bestimmungen der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsordnung;
b. die Feststellung und Abänderung des Fahrplans der zur Personenbeförderung bestimmten Züge, soweit die Bestimmung darüber nicht den Königlichen Eisenbahndirektionen überlassen ist;
c. die Feststellung und Aenderung der Tarife für Personen, Güter, lebende Tiere und Leichen, soweit die Bestimmung darüber nicht den Königlichen Eisenbahndirektionen überlassen wird;
„d. die Genehmigung von Bauausführungen, für welche den Königlichen Eisenbahndirektionen Geldmittel nicht zur Verfügung gestellt sind;
e. die Feststellung derjenigen Entwürfe und Kostenanschläge, deren Kosten den Betrag von 50 000 ℳ im einzelnen übersteigen, soweit nicht die Feststellung für Bauten von höherem Werte den Königlichen Ei enbahndirektionen besonders übertragen wird, sowie die Feststellung der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von geringerem Werte, für welche die höhere Prüfung und endgültige Feststellung bei Ueber⸗ weisung der Geldmittel vorbehalten ist;
f. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Normalanordnungen für bauliche und maschinelle Anlagen sowie für Betriebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;
g. die Ermächtigung zum Abschlusse freihändiger Lieferungs⸗ und Arbeitsverträge, deren Gegenstand den Wert von 100000 ℳ übersteigt, sowie zur Zuschlagserteilung in öffentlichen und engeren Verdingungen 8 av be er — jedes Los für sich gerechnet — von mehr als
3) Bezüglich der ‚Neubauverwaltung.
§ 4.
In gleicher Weise bleibt dem Minister bezüglich der Neubau⸗ verwaltung vorbehalten:
a. die Anordnung der allgemeinen und ausführlichen Vorarbeiten,
die Feststellung des zur Ausführung bestimmten Entwurfs und des zugehörigen Hauptkostenanschlags sowie die Genehmigung des Bau⸗ ausführungsplans für neue Bahnlinien;
b. die Feststellung derjenigen Entwürfe und Kostenanschläge, deren Kosten den Betrag von 50 000 ℳ im einzelnen übersteigen, soweit nicht die Feststellung für Bauten von höherem Werte den Königlichen Eisenbahndirektionen besonders übertragen wird, sowie die Feststellung der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von geringerem Werte, für welche die höhere 6889 und endgültige Feststellung bei Ueberweisung der Geldmittel vorbehalten ist;
c. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Normalanordnungen für bauliche und maschinelle Anlagen sowie für Betriebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;
d. die Eröffnung des Betriebs auf fertiggestellten Bahnstrecken, welche zur Beförderung von Personen oder Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmt sind; b „oe. die Ermächtigung zum Abschlusse freihändiger Lieferungs⸗ und Arbeitsverträge, deren Gegenstand den Wert von 100 000 ℳ über⸗ steigt, sowie zur Zuschlagserteilung in öffentlichen und engeren Ver⸗ dingungen bei Gegenständen — jedes Los für sich gerechnet — von mehr als 300 000 ℳ
4) Bezüglich der Personalien
Bezüglich der Personalien der Staatseisenbahnverwaltung bleibt dem Minister vorbehalten: 12
a. die Anstellung, Versetzung, Entlassung sowie die Regelung der Besoldungsverhältnisse der etatsmäßigen höheren Beamten, ein⸗ schließlich der Rechnungsdirektoren und Eisenbahnhauptkassenrendanten, sowie die Ueberweisung der diätarischen höheren Beamten an das Königliche Eisenbahnzentralamt und die Königlichen Eisenbahn⸗ direktionen;
b. die Versetzung von Beamten zu dem oder aus dem König⸗ lichen Eisenbahnzentralamte sowie aus dem Bezirk einer Köntiglichen Eisenbahndirektion in den Bezirk einer anderen, soweit die beteiligten Behörden verschiedener Meinung sind;
c. die Gewährung von Remunerationen und Unterstützungen, soweit sie im Laufe eines Rechnungsjahrs den Betrag von 300 ℳ übersteigen;
d. die Gewährung von Urlaub über sechs Wochen an die unter a bezeichneten, über acht Wochen an die übrigen Beamten.
Das Königliche Eisenbahnzentralamt (Geschäftsbereich). § 6.
) Das Königliche Eisenbahnzentralamt hat mit den den Pro⸗ vinzia behörden zugewiesenen Rechten und Pflichten nach Bestimmung des Ministers Geschäfte zu bearbeiten, deren einheitliche Regelung für alle oder mehrere Eisenbahndirektionsbezirke geboten ist.
2) Die Zuständigkeit des Königlichen Eisenbahnzentralamts wird durch die vom Minister zu erlassende Geschäftsordnung und durch be⸗ sondere Anweisungen geregelt. Es ist den Königlichen Eisenbahn⸗ direktionen gleichgestellt und gleichgeordnet. In den seiner Zuständig⸗
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keit überwiesenen Geschäften liegt die sachliche Entscheidung bei ihm.
eußischen Staatsanzeiger.
1907.
3) Das Königliche Eisenbahnzentralamt vertritt in allen An⸗ gelegenheiten seines Geschäftsbereichs die Verwaltung, sodaß es durch seine Rechtshandlungen, Verträge, Prozesse, Vergleiche usw. für die Verwaltung Rechte erwirbt und Verpflichtungen übernimmt.
.4) Das Königliche Eisenbahnzentralamt besteht aus einem Präsidenten, den mit der ständigen Vertretung des Präsidenten be⸗ auftragten Mitgliedern (Oberregierungs⸗ und Oberbauräten) und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom “ Fletnt. 1
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1) Den Königlichen Eisenbahndirektionen obliegt mit den den Provinzialbehörden zugewiesenen Rechten und Pflichten die Verwaltung aller zu ihrem Bezirke gehörigen, im Betrieb oder im Baue befind⸗ lichen Eisenbahnstrecken.
2) Die Königlichen Eisenbahndirektionen bestehen aus einem Präsidenten, den mit der ständigen Vertretung des Präsidenten be⸗ auftragten Mitgliedern 135 und Oberbauräten) und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom König ernannt.
3) Die Stellvertretung des Präsidenten durch die damit be⸗ Faüftragten Mitglieder der Königlichen Eisenbahndirektion regelt der
nister.
4) Die Königlichen Eisenbahndirektionen entscheiden über die geßen die Berfagch en und Anordnungen der Vorstände der Eisen⸗ ahnbetriebs⸗, aschinen⸗, Verkehrs⸗ und Werkstätteninspektionen sowie der Bauabteilungen (§ 10) erhobenen Beschwerden. 16 treten in allen Angelegenheiten innerhalb ihres Geschäftsbereichs die Verwaltung, sodaß s durch ihre Rechtshandlungen, Verträge, Prozesse, Vergleiche usw. für die Verwaltung Rechte erwerben und Verpflichtungen übernehmen.
5) Dem Minister bleibt vorbehalten, die Erledigung bestimmter, hierzu geeigneter eschäfte für mehrere Eisenbahndirektionsbezirke, soweit sie nicht dem Königlichen Eisenbahnzentralamte zugewiesen werden, einer Königlichen Eisenbahndirektion zu übertragen.
6) Die Präsidenten der Königlichen Eisenbahndirektionen, welche als ständige Kommissare für die Ausübung des Aufsichts⸗ rechts des Staates über Privateisenbahnen in dem ihnen vom Minister zugewiesenen Aufsichtsbezirke bestellt sind, haben in Gemeinschaft mit den als ihre ständigen Vertreter bestimmten Heütgliedern (Oberregierungs⸗ und Oberbauräten) die Rechte und
flichten auszuüben, welche den gemäß § 46 des Gesetzes über die isenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 (Gesetzsamml. S. 505) eingesetzten Aufsichtsorganen übertragen sind.
Geschäftserledigung durch das Königliche Eisenbahn⸗ zentralamt und die Königlichen Eisenbahndirektionen. Die Mitglieder des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Königlichen Eisenbahndirektionen bilden ür die Erledigung der nach⸗ stehenden, zu ihren Geschäftsbereichen gehörenden Angelegenheiten ein Kollegium, dessen Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit mit der Maßgabe gefaßt werden, daß bei gleicher Stimmenzahl die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gibt: für die von den Beamten der Verwaltung erhobenen Be⸗ sschwerden gegen I“ welche die unfreiwillige Ent⸗ lassung widerruflich oder kündbar angestellter Beamten oder eine die Hälfte des monatlichen Gehaltsbetrags übersteigende Geldstrafe zum Gegenstange haben.
1) In allen anderen, zu den Geschäftebereichen des Königlichen Eisen ahnzentralamts und der Königlichen Eisenbahndirektionen ge⸗ hörenden Angelegenheiten n die Präsidenten nach Maßgabe der vom Minister zu erlassenden Geschäftsordnungen über die Erledigung zu bestimmen befugt.
2) Dem 2 dinister bleibt vorbehalten, für die Erledigung der Geschäfte des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Königlichen Eisenbahndirektionen Abteilungen zu bilden, deren Geschäftsbereich zu bestimmen und die Abteilungsdirigenten zu bestellen.
3) Für die Bearbeitung der nicht gemäß § 8 zur Zuständigkeit des Kollegiums gehörigen Sachen hat der Präsident nach Maßgabe der Verwaltungs⸗ und der Geschäftsordnung einen Geschäftsplan aufzustellen.
4) Mit der Einschränkung, daß die Bearbeitung der Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungssachen in allen Fällen dem Etatsrate zuzu⸗ teilen ist, bleibt dem Präsidenten überlassen, diejenigen Sachen zu bestimmen, welche er sich zur Bearbeitung vorbehalten will. Dem Etatsrate wird als ständiger Vertreter der Rechnungsdirektor bei⸗ gegeben. Die Amtsbefugnisse des Rechnungsdirektors werden vom Minister durch eine Geschäftsanweisung festgestellt, durch welche ihm auch bestimmte Geschäfte des Etatsrats bei Anwesenheit des letzteren übertragen werden können.
5) Den Präsidenten obliegt die Sorge für die Regelung des Geschäftsganges. Insbesondere sind sie sowohl für die sach⸗ und ordnungsmäßige Verteilung der Geschäfte wie für alle diejenigen Verfügungen und Erklärungen, welche zu ihrer Mitzeichnung gelangen, verantwortlich. Im übrigen obliegt den Mitgliedern die Ver⸗ antwortung für die form⸗ und sachgemäße Erledigung der ihnen zur Bearbeitung überwiesenen Geschäfte.
6) Die Präsidenten des Königlichen Eisenbahnzentralamts und der Königlichen Eisenbahndirektionen können mit Genehmigung des Ministers ihre ständigen Vertreter (Oberregterungs⸗ und Oberbauräte) beauftragen, sie in bestimmten Angelegenheiten auch bei ihrer Anwesenheit zu vertreten, auch sind sie befugt, einzelnen Mitgliedern gewisse Geschäfte ein für allemal zur selbständigen Erledigung zu übertragen.
7) Für die Verbindlichkeit der von dem Königlichen Eisenbahn⸗ zentralamt und den Königlichen Eisenbahndirektionen abzugebenden schriftlichen Erklärungen genügt die Unterschrift des Präsidenten oder eines Mitglieds. Die Hilfsarbeiter sind nur insoweit zur selbständigen Erledigung der ihnen zur Bearbeitung überwiesenen Geschäfte befugt, als ihnen diese Befugnis nach den vom Minister gegebenen Vor⸗ schriften übertragen worden ist.
II. Besondere Verwaltungszweige.
8 88 1) Im allgemeinen. § 10.
Für die Ausführung und Ueberwachung des örtlichen Dienstes nach den Anordnungen der Königlichen Eisenbahndirektionen sind Be⸗ triebs⸗, Maschinen⸗, Verkehrs⸗ und Werkstätteninspektionen sowie für die Leitung der Neubauausführungen nach den Anordnungen der König⸗ lichen Eisenbahndirektionen, insoweit nicht hiermit Beamte der Be⸗ triebsverwaltung betraut werden können, Bauabteilungen einzurichten. Den Vorständen der Inspektionen und der Bauabteilungen sowie den Dienstvorstehern kann von dem Minister die Befugnis zu vorläufigen Kassenanweisungen, den Vorständen der Inspektionen und der Bau⸗ abteilungen außerdem zur Beurlaubung der unterstellten Beamten mit verwaltungsseitiger Uebernahme der Stellvertretungskosten sowie zur selbständigen Vergebung von Arbeiten und Lieferungen erteilt werden.