18 87 eingehende Weisungen erteilt, die, soweit sie den dem Programm der écoles primaires organisch angegliederten Unterricht betreffen, noch heute in Kraft bestehen. Nachdem im Eingang des Erlasses die Wichtigkeit des Haushaltungsunterrichts, der zugleich die Gesundheits⸗ lehre und die Nadelarbeiten zu 1 habe, im allgemeinen ge⸗ würdigt und die Notwendigkeit seiner erücksichtigung in den 6coles primaires betont, nachdem ferner darauf hingewiesen worden, daß in den unteren Klassen bei Kindern von 6 bis 8 Jahren kein besonderer Haushaltungsunterricht, sondern nur gelegentliche Hin⸗ weise auf Ordnung und Reinlichkeit sowie Erweckung von Lust und Liebe zu häuslichen Verrichtungen einfachster Att am Platze seien, wird für die mittleren Klassen der 6coles primaires folgendes Pro⸗ gramm aufgestellt: Vorträge über Ordnung und Sauberkeit des Körpers, der Kleidung; Reinigen der Wohnung, Lüften der Zimmer; hygienische Ratschläge für Kinder (Zugluft, nasse Füße, Essen un⸗ b.S- Früchte, kalte Getränke usw.), Beschreibung der ver⸗ schiedenen Möbel und Küchengeräte; einfache Belehrungen über Nahrungsmittel; Tisch decken. Außerdem sollen sich die Lehrerinnen mit den Müttern in Verbindung setzen, damit die Kinder daheim zu leichten Haus⸗ und Küchenarbeiten herangezogen werden, sich selbst und ihre Geschwister ankleiden und frisieren lernen. In den oberen Klassen soll sodann der Unterricht erweitert und vertieft werden, es kommen insbesondere hinzu Belehrungen über gesunde und einfache Kleidung, über Lüftung der Zimmer, die Unterhaltung des Mobiliars, Heizung, 11u.“ den Wert der Nahrungsmittel, das Waschen, Plätten, Fleckenreinigen usw. Außerdem sollen die praktischen Arbeiten im Hause einen größeren Umfang annehmen, wobei die Lehrerin die Kinder auch für sich in ihrem eigenen Haushalt beschäftigen kann. Soweit es die Um⸗ stände irgend gestatten, sollen alle Mädchen lernen: den Ofen reinigen, Feuer anmachen, Lampen putzen, Zimmer reinigen, Staub wischen, die Moͤbel behandeln, Geschirr abwaschen, Wäsche waschen, plätten, Tisch decken. Auf dem Lande kommen hinzu Gartenarbeiten, Kon⸗ servierung der Gemüse, Milchwirtschaft, Butter⸗ und Brotbereitung usw. Dem Haushaltungsunterricht sollen auf den mittleren Stufen 2, auf den oberen mindestens 2, möglichst aber 3 Lektionen von je einer halben Stunde gewidmet werden. Der Unterricht in den Hv ist in allen 6coles primaires obligatorisch; die
chülerinnen erhalten das Material umsonst geliefert; die von ihnen gefertigten Arbeiten gehen in ihr Eigentum über.
In den belgischen Lehrerinnenseminaren für Volksschulen (6coles normales d'institutrices) wird die Haushaltungskunde schon seit 1862 berücksichtigt. Ein Ministerialerlaß vom 18. Juli 1881 regelte die Ausbildung als Handarbeitslehrerin und setzte ein neues Programm für den Unterricht in der Haushaltungskunde fest, das auf 30 Lektionen berechnet war; außerdem wurden die Leiterinen der Seminare verpflichtet, die Seminaristinnen zu häuslichen Beschäftigungen heranzuziehen. Nach der Königlichen Verordnung vom 28. Februar 1890 sollen in jedem Jahre in den Lehrerinnenseminaren besondere Prüfungen abgehalten werden, durch deren Ablegung die Berechtigung erworben, in den Handarbeiten, wozu auch das Zuschneiden und Anfertigen von Kleidungsstücken gehört, in der I“ Buchführung und in der Haushaltungskunde zu unter⸗ richten.
Ein Erlaß des Unterrichtsministers vom 30. Juli 1902 verfolgte den Zweck, auch die Lehrpläne der 6coles d'adultes in größere Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des praktischen Lebens zu bringen. Die écoles d'adultes sind für junge Leute beiderlei Geschlechts bestimmt und können dreierlei Art sein: entweder 9 Elementarschulen für die, welche nicht — es besteht in
elgien keine Schulpflicht — oder mit wenig Erfolg die école primaire besucht haben, und die sich möglichst ein⸗ fach und ras die unentbehrlichsten Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen aneignen wollen, oder 2) Wiederholungs⸗ und Ergänzungsschulen zur Auffrischung und Erweiterung des in der Sgcole primaire Erlernten oder endlich 3) Spezialschulen, die die be⸗
sonderen Bedürfnisse einer Gegend oder Bevölkerungsklasse befriedigen sollen, z. B. Gartenbau⸗, Landwirtschafts⸗, Zeichen⸗, Buchhaltungs⸗, Haushaltungsschulen usw. Die 6coles d'adultes sind daher, wenn auch nicht ganz, so doch in vielen Beziehungen, mit unseren Fotbildungs⸗ schulen zu vergleichen. Am 31. Dezember 1902 gab es in ganz Belgien 3343 6coles d'adultes mit 5726 Klassen und 162 261 Schülern. Von diesen Schulen waren 2219 nur für junge Leute männlichen, 1108 nur für solche weiblichen Geschlechts und 16 für beide Geschlechter bestimmt. Ein gleichzeitiger Besuch der 6cole primaire und der école d'adultes ist mit der einzigen, schon angeführten, zu Gunsten der Haushaltungs⸗ schülerinnen gemachten Ausnahme unzulässig. Diese Ausnahme wird damit begründet, daß in der école primaire ein praktischer Haus⸗ haltungsunterricht häufig nicht erteilt werde, daß es aber unerläßlich sei, die jungen Mädchen auch mit den Bedürfnissen des Hauswesens nicht nur theoretisch, sondern auch durch praktische Arbeiten bekannt zu machen. In dem erwähnten, die Reorganisation der 6coles d'adultes bezweckenden Erlasse des Unterrichtsministers vom 30. Juli 1902 wird nun mit Bedauern die Tatsache festgestellt, daß die Ge⸗ meinden von dem Rechte, 6coles d'adultes der dritten Gattung, also Spezialschulen zu errichten, bisher nur wenig Gebrauch gemacht hätten, und es wird daher ihre Aufmerksamkeit besonders auf diese Schulart hingelenkt. Nach Ansicht des Ministers sollten die écoles d'adultes für junge Männer in allen ländlichen Bezirken einen landwirtschaftlichen, in den Industriebezirken einen gewerblichen und alle (coles d'adultes für junge Mädchen einen haus⸗ wirtschaftlichen Charakter haben; denn fast alle junge Mädchen würden einmal Hausfrauen. „Mehr noch als die école primaire“, so hbeißt es in dem Erlasse, „soll die Scole d'adultes die Schule für das Leben sein, die un⸗ mittelbare Vorbereitung für das wirkliche Leben, für den Beruf, den die jungen Leute schon ergriffen haben oder bald ergreifen werden.“ Wenn sich die Schule auch nicht auf den Rang einer eigentlichen Fachschule erheben könne, so solle sie doch die den Schülern für ihr berufliches Leben erforderlichen praktischen Spezial⸗ kenntnisse vermitteln. Besonders ausführlich wird dann in dem Erlasse auf die 6 c0oles d'adultes méônagdères eingegangen, die einfache und anstellige Hausfrauen erziehen sollen, welche es verstehen, ein Heim voll Ordnung, Sauberkeit, Wohlfahrt und Glück zu schaffen. Man soll in diese Anstalten aufnehmen junge Mädchen des Oberkursus der 6coles primaires und solche, welche wenigstens 12 Jahre alt sind und die é6cole primaire schon ver⸗ lassen haben. „Für die einen wie für die anderen wird die 6cole ménagoère die Fortsetzung, Ergänzung und der vernünftige Abschluß der école primaire sein.“
Auch die 6Scoles moyennes, die vorwiegend den Bildungs⸗ bedürfnissen des Mittelstandes dienen, haben einen vorwiegend praktischen Charakter. In ihnen erhalten Knaben und Mädchen, welche sich dem Handel, der Industrie, der Landwirtschaft, der Kunst und dem Handwerk widmen wollen, eine Vorbildung, die den An⸗ forderungen ihres späteren Berufs entspricht, „une instruction franchement pratique et directement utiligable“. Der Unterricht erstreckt sich auf Religion, die Muttersprache, eine zweite Sprache (obligatorisch) (französisch in den flämischen und deutschen, flämisch oder deutsch in wallonischen Schulen), eine dritte Sprache (nicht 3 .eateeisc (flämisch, deutsch oder englisch), Geographie, die wichtigsten ee der allgemeinen und der belgischen Geschichte, die Anfänge der Mathematik, die Elemente der Naturwissenschaften in ihrer Anwendung auf das praktische Leben, Gesundheitslehre, Schreiben, Buchführung, Handelsrecht, Zeichnen, Singen, Turnen; für Mädchen außerdem Handarbeiten und Haushaltungskunde. Einer Anzahl von 6coles moyennes sind außerdem Spezialknrse (sections spéciales commerciales, industrielles ou agricoles) an⸗- gegliedert. Besondere Aufmerksamkeit hat die belgische Re⸗ gierung in den letzten Jahren der Vervollkommnung des Handarbeits⸗, des Haushaltungs⸗ und des kaufmännischen Unterrichts in den 6coles moyennes geschenkt. Der letzte Ver⸗ waltungsbericht stellt für diese Unterrichtszweige eine erfreuliche Steigerung der Unterrichtgerfolge fest Namentlich wird berichtet, daß die Schülerinnen kleinere Entwürfe für ihre Handarbeiten selbst zu ent⸗
werfen gelernt haben, was darauf zurückzuführen sei, daß in ver⸗ schiedenen Schulen das Zeichnen mit dem Handarbeitsunterricht in Ver⸗ bindung gebracht werde. Der Unterricht in der Haus⸗ haltungskunde hat sehr günstige Erfolge gezeitigt und den Mädchen nicht nur wichtige Kenntnisse für e späteren Beruf als Hausfrau vermittelt, sondern namentlich auch auf ihren Charakter einen sehr günstigen Einfluß ausgeübt. Der Handels⸗ unterricht umfaßt zur Zeit: kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Handelsrecht, Ie schaftsgeporahi von Belgien, eine vierte Sprache, Wirtschaftslehre, Kurzschrift und Maschineschreiben. Durch die König⸗ lichen Verordnungen vom 20. Mai 1898 und 25. Februar 1899 ist eine besondere Lehrbefähigung (dipléme de capacité) für den Unterricht in der Haushaltungskunde in den écoles moyennes geschaffen worden; ferner sind periodisch abzuhaltende Kurse zur Ausbildung von Haushaltungslehrerinnen am staatlichen Lehrerinnenseminar zu Lüttich eingerichtet.
Anhangsweise sei hier mitgeteilt, daß die höheren Unterrichts⸗ anstalten, die Universitäten, für die Ausbildung der Frauen nur wenig in Betracht kommen. Sie können zwar alle Grade (grades légaux) erwerben, auch den Beruf als Arzt und Apotheker ausüben, doch ist der Zuzug verhältnismäßig gering. Das Streben nach höherer geistiger und wirtschaftlicher Bildung sowie nach politischen Rechten macht sich — so führt der Geheime Oberregierungsrat Simon in seinem Bericht aus — überhaupt bei den belgischen Fathh nicht in dem Grade, wie in anderen Ländern, namentlich in
eutschland, bemerkbar, und deshalb steht auch dort die „Frauenfrage“ nicht so im Vordergrunde des öffentlichen Interesses wie bei uns. Zwar ist die Zahl der belgischen Mädchen und Frauen, die von der zartesten Jugend bis ins späte Alter unter großen Anstrengungen und Entbehrungen ihr tägliches Brot verdienen müssen, nicht gering; doch ist die große Mehr⸗ zahl von ihnen zu indifferent und unreif, um mit Nachdruck ihre Interessen zu vertreten oder auch nur für die Wohltaten höherer Bildung und Kultur Verständnis zu haben. Diese Erscheinung ist aus dem Charakter der belgischen Bevölkerung im allgemeinen sowie aus dem der belgischen Frau im besonderen, außerdem aber auch aus den politischen Verhältnissen des Landes zu erklären.
2) Classes et écoles ménagères. Diese sollen eine praktische Ergänzung des theoretischen Haushaltungsunterrichts in den 6écoles primaires sein und zwar sowohl für Mädchen, welche die letzteren Anstalten noch besuchen, als auch für solche, die sie schon verlassen haben und bereits beruflich tätig sind. Sie dienen in erster Linie den Interessen des Arbeiterstandes, insbesondere der Fabrikbevölkerung, und ihre Schülerinnen entstammen daher auch vorwiegend diesen Kreisen. Ihre Einrichtungen, Lehrmethoden und Lehrziele sind den Bedürfnissen der Arbeiterfamilien angepaßt. Die belgische Regierung kann für 5 das Verdienst in Anspruch nehmen, als eine der ersten nicht nur die hohe Bedeutung und den praktischen Wert dieser Schuleinrichtungen für die Wohlfahrt der breiten Masse der Bevölkerung erkannt, sondern auch auf ihre Ausbreitung unter Auf⸗ wendung erheblicher staatlicher Mittel mit immer wachsendem Erfolg hingewirkt und ihren Ausbau nach einheitlichen, klaren und praktischen Gesichtspunkten planmäßig gefördert zu haben. Ganz Belgien ist jetzt mit einem Netz solcher Anstalten überzogen, das namentlich in den bewerbeceichen Provinzen Hennegau, Brabant und Lüttich besonders i 8
Ueber die Organisation und den Unterrichtsbetrieb dieser Schuleinrichtungen ist folgendes zu berichten: Die 6coles und classes ménagòères pour adultes sind für Mädchen von mindestens 14 Jahren, die den oberen Klassen der 6coles primaires angeglie⸗ derten classes ménagères für Mädchen von 12 bis 14 Gee bestimmt. Der Unterricht in den 6coles ménagères ist theoretisch und praktisch; er wird möglichst an allen Tagen der Woche, Vor⸗ und Nachmittags, mindestens aber an 4 Tagen der Woche erteilt. Bei der Auswahl der Unterrichtstage und ⸗Stunden wird auf die Gewohnheiten der Bevölkerung tunlichst Rücksicht genommen, sodaß sich möglichst viele Mädchen am Unterricht beteiligen können. Die Dauer jedes Kursus soll mindestens 6 Monate betragen, wozu in der Regel die Winter⸗ monate benutzt werden, da nach den gemachten Erfahrungen dies die günstigste Zeit ist und bei kürzerer Dauer ein einigermaßen befriedigender Erfolg nicht erzielt werden kann. Eine längere Dauer wird vermieden, damit die Eltern nicht genötigt sind, während eines zu langen Zeitraums auf den Erwerb ihrer Töchter oder ihre Unterstützung im Haushalt zu verzichten. Unterrichtet wird in allen im Arbeiterhaushalt vorkommenden praktischen Arbeiten, wie Kochen, Waschen, Plätten, Bleichen, Putzen, Fleckenreinigen, Flicken, Stopfen, im Zuschneiden und Anfertigen einfacher Wäsche, von Haus⸗ und Arbeitskleidern. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Verwertung alter Wäsche⸗ und Kleidungsstücke sowie überhaupt auf eine möglichst zweckmäßige und sparsame Perwendtan⸗ des Materials gelegt. Bei den Mahlzeiten wird der Herstellungspreis stets berechnet, häufig auch bei den Kleidern. Den praktischen Arbeiten geht in der Regel eine theoretische Erklärung voraus. Außerdem werden die ädchen unterrichtet über den Nährwert der wichtigsten Nahrungsmittel, in der Gesundheitslehre (erster Hilfe bei Unglücksfällen, Erkennung von Kinderkrankheiten, Pflege von Kindern, Kranken und Greisen, Kenntnis, Gebrauch und Wirkung einiger Arzneimittel, aus denen sich eine kleine Hausapotheke zusammenstellen läßt, Einrichtung der Krankenzimmer usw.), in der Haushaltungskunde und der häuslichen Buchführung. Auf dem Lande werden auch Gartenbau, Geflügelzucht und ähnliche Arbeiten berücksichtigt. Bei der Ausstattung der Küchen, insbesondere bei der Auswahl der Küchen⸗, Wasch⸗, Plätt⸗ und sonstigen Geräte wird streng darauf gehalten, daß nur solche Gegenstände verwendet werden, die billig zu beschaffen sind und im gewöhnlichen Arbeiter⸗ haushalt vorkommen; die Lehrräume und ihre Einrichtung machen daher auch in der Regel einen sehr bescheidenen Eindruck. Jede soll im allgemeinen nicht mehr als 24 Schülerinnen unter⸗ richten.
In den classes ménagoèͤres wird derselbe Stoff wie in den écoles ménagères durchgenommen; doch ist der Unterricht im Zu⸗ schneiden und Anfertigen von Kleidern fakultativ, während er in den 6écoles ménagoères obligatorisch ist. Es wird in der Regel mindestens zweimal wöchentlich in 2 ½ bis 3 Stunden unterrichtet, und zwar in den classes d'adultes auch Abends und Sonntags, um den Mädchen, die am Tage durch ihren Beruf oder häusliche Beschäftigungen in Anspruch genommen sind, die Teilnahme daran zu ermöglichen. Geklagt wird, wie bei uns, auch in Belgien darüber, daß es dort noch zu wenige einsichtige und menschenfreundliche Arbeitgeber gibt, die ihren Arbeiterinnen am Tage die nötige Zeit für ihre hauswirtschaftliche Ausbildung zur Verfügung stellen. Dies ist eine der Hauptschwierigkeiten für die Durchführung des Haushaltungsunterrichts der erwachsenen Mädchen. Man hofft sie indessen durch geeignete und nachhaltige Einwirkungen nach und nach zu überwinden. In den classes ménagères der Städte wird meist nur bis zehn Monate im Jahre, in einzelnen Fächern auch während des ganzen Jahres unterrichtet, auf dem Lande findet der Unterricht nur in den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Mai statt. 1
Die staatliche Unterstützung durch das Ministère de l'industrie et du travail ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Werden diese beachtet und bietet die Organisation der Schule v Garantien für den Erfolg, so beteiligt sich der Staat in doppelter Weise an der Aufbringung der Kosten: 1) durch eine einmalige außerordentliche Unterstützung zur Beschaffung eines Teiles des Lehrmaterials. Die aus Mitteln des Staats beschafften Lehrmittel bleiben sein Eigentum; die Verwaltung der Schule hat die nötigen Maß⸗ nahmen zu treffen, daß ihm diese erhalten bleiben oder ersetzt werden. Diese Unterstützung kann, nach Einreichung der Beläge, bis zur Hälfte des für die Anschaffung erforderlichen Betrages bemessen werden. 2) Durch eine jährliche Beihilfe, die für die Haushaltungsklassen ebenso
wie für die Haushaltungsschulen bis zu zwei Fünftel der gewöhnlichen
Ausgaben gehen kann. ie Aufwendungen des belgischen Staates für die 6c oles und classes ménagères betrugen
1902 160 881,35, 1904 172 663,43 Fr.
verursachte in der ersten Zeit die Gewinnung der geeigneten Lehr⸗
kräfte. Nach und nach ist es indessen gelungen, eine Anzahl tüchtiger Lehrerinnen in besonderen, zu dem Zwecke eingerichteten Kursen heran⸗ zubilden. Neuerdings macht die Regierung die Gewährung der staat⸗ lichen Unterstützung davon abhängig, daß nur solche Lehrerinnen an⸗ genommen werden, die an diesen Kursen mit Erfolg teilgenommen
haben.
3) Eeoles professionnelles, écoles profession nelles-ménagères, écoles ménagères-profession nelles et cours professionnels. gewerbeschulen entstanden in Belgien um die Mitte der 60er Jahr⸗ des vorigen Jahrhunderts. Jetzt gibt es deren 57.
befestigen und zu ergänzen. Daraus zwei Gattungen von Kursen, die auch von den nach dem Muster der Brüsseler Schule errichteten übernommen sind: die allgemeinen Kurse (cours généraux) zur
ergaben sich von
örderung der allgemeinen Bildung und die gewerblichen Spezial⸗ urse (cours professionnels oder spéciaux) zur Uebermittelung
von fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. allgem einen Kursen sind jetzt: Sprache, Rechnen, Geschichte, Geographie, Grundzüge Erziehungslehre, Gesundheitslehre, Haushaltungs⸗ kunde, Schreiben, Zeichnen, Singen, Turnen. Der Unter richt in den allgemeinen Kursen ist für alle Schülerinnen obli⸗ gatorisch. Lehrgegenstände in den gewerblichen Kursen sind Fücchnen (für Spitzen, Stickereien usw.), ayencemalen, Bemalen von Fächern und Stoffen, Wäscheanfertigung, Herstellen von künstlichen Blumen, von Korsetts und endlich kaufmännische Fächer
Lehrgegenstände in den
(angewandtes
Rechnen, kaufmännische Korrespondenz, Buchführung, Handelsrecht,
Natürlich nd diese Lehrgegenstände nicht in allen Schulen vertreten, viel⸗
Fondegigeogkahbie. englische, deutsche Sprache usw.). mehr entspricht die Zahl und Art der Unterrichtsfächer der Größe der Schulen und lokalen Bedürfnisse und Eigenarten sind bei ihrer Feststellung maß gebend. Ueberall aber finden sich Kurse für Schneidern und Wäsche⸗ anfertigung. Sie sind in Belgien die beliebtesten und auch am besten eingerichteten, was der großen Bedeutung und dem vorzüglichen Ruf, dessen sich die konfektion überall erfreut, entspricht. Auch die Lehrkräfte für diese Fächer überragen in der Regel die für die anderen Lehrgegenständ
nicht unerheblich. Dabei fällt dem Besucher dieser Kurse sofort auf, noch der Handnäherei im
welche große Bedeutung in Belgien Vergleiche mit der Maschinennäherei beigelegt wird.
Wäsche wird mit der Hand genäht, auch die arbeiten müssen in der Hauptsache Handarbeit sein. hierfür wird angegeben, daß die Schülerinnen nähen an ein geschickteres, namentlich aber saubereres und peinlichere Arbeiten als beim Maschinennähen gewöhnt würden. Belgien die mit der Hand genähte feine Wäsche vom Publikum noch
Alle Examens⸗
stark bevorzugt und verhältnismäßig gut bezahlt, weshalb tüchtige
Handnäherinnen in den großen Konfektionsgeschäften in Brüssel immer gesucht sind Unter den verschiedenen gewerblichen Kursen kann die Schülerin wählen; ein gleichzeitiges Belegen mehrerer Kurse ist jedoch nur in sehr beschränktem Umfange gestattet.
Zu den gewerblichen und allgemein bildenden Zielen der écoles professionnelles kam später die Ausbildung für den Haushalt, für den Beruf als Hausfrau und Mutter hinzu, und es wurden daher Haus⸗ und Küchenarbeiten in den Lehrplan mit aufgenommen. Bei einigen Schulen trat dieser letztere Zweck allmählich so sehr in den Vordergrund, daß sie mehr den Charakter von Haushaltungs⸗ als Gewerbeschulen annahmen. Je nachdem sie die berufliche oder hauswirtschaftliche Ausbildung mehr berück⸗ sichtigen, werden die verschiedenen Mädchengewerbeschulen jetzt ein⸗ geteilt in a. reine Gewerbeschulen (6coles professionnelles), b. Gewerbe⸗ und Haushaltungsschulen (écoles professionnelles- ménagères), c. Haushaltungs⸗ und Gewerbeschulen (6coles ménagères-professionnelles). Eine klare Abgrenzung zwischen Haushaltungs⸗ und Gewerbeschulen hat sich übrigens, wie in Deutsch⸗ land, so auch in Belgien nicht durchführen lassen. Die „reinen“ Gewerbeschulen werden von vielen Mädchen besucht, die die dort er⸗ worbenen Kenntnisse nur in der eigenen Häuslichkeit zu verwenden gedenken, und umgekehrt benutzen viele Schülerinnen das in den Haushaltungsschulen Erlernte, um sich damit eine Existenz als Schneiderin, Putzmacherin, Näherin, Haushälterin usw. zu ver⸗ schaffen. Nur durch die behördlich festgesetzte Ausbildungs⸗ zeit wird der Charakter der Schulen als gewerblicher oder hauswirtschaftlicher nach außen hin insofern gekennzeichnet, als die Dauer der Ausbildung in den eigentlichen Gewerbeschulen längere Zeit dauern soll als in den anderen Schulen. Sie ist fest⸗ gesetzt in den 6coles professionnelles auf 4 Jahre, in den 6coles professionnelles-ménagères auf 3 Jahre und in den écoles ménagdères-professionnelles auf 2 Jahre. Da es indessen keine Mittel gibt, die Mädchen auf eine bestimmte Reihe von Jahren in den Schulen festzuhalten, so sind in allen Anstalten die oberen Jahrgänge bedeutend schwächer als die unteren besucht. Schülerinnen, die 89 gewerbliches Diplom (diplöme professionnel) nach ihrem Abgang von der Schule erhalten wollen, müssen zunächst eine schriftliche Prüfung in den theoretischen Fächern des Lehr⸗ programms ablegen; sodann werden sie zum Gewerbe⸗ examen (examen professionnel), das am Schlusse des letzten
chuljahres stattfindet, zugelassen. Im Jahre 1905 wurden an den Gewerbeschulen 330, an den Gewerbe⸗ und Haushaltungs⸗ schulen 85 und an den Haushaltungs⸗ und Gewerbeschulen 23 Di⸗ plome erteilt. Aus den Schülerinnen der Gewerbeschulen gehen meist auch die Lehrkräfte für diese Anstalten hervor. Die jungen Mädchen, welche die Schule verlassen haben und sich dem Lehrberuf widmen wollen, haben sich zu dem Zwecke während eines Probejahrs, in dem sie als Assistentinnen älteren Lehrerinnen über⸗ wiesen werden, im Unterrichten zu üben. Um sich ein gutes Lehr⸗ versonal zu sichern, ist die Einführung einer besonderen Prüfung fr Gewerbeschullehrerinnen beabsichtigt. Die Zahl der an einer Schule beschäftigten Lehrkräfte schwankt zwischen 7 und 28. Die Schul⸗ räume sind im allgemeinen gut, zum Teil mustergültig, fast durchweg geräumig und hell. In letzter Zeit sind viele Schulgebäude neu er⸗ richtet oder in der Errichtung begriffen. Großes Gewicht wird auch auf die gute Ausstattung mit Inventar, Bibliotheken und Lehrmittelsammlungen gelegt. Die Kosten der Schulen werden teils durch Schulgeld, teils durch die Träger der Schulen (Gemeinden, Private, geistliche Orden usw.) mit Hilfe des Staates aufgebracht, der jedoch seinen Zuschuß (die Hälfte der Einrichtungskosten für Inventar und Lehrmittel und %⅞ der regelmäßigen Ausgaben) von bestimmten Bedingungen abhängig macht. Das Schulgeld ist sehr mäßig; es be⸗ trägt in der Regel 30 bis 60 Fr. jährlich und steigt nur in Brüssel bis auf 100 Fr. Zudem gibt es noch eine große Zahl von ganzen und halben Freistellen und Stipendien. Die Aufwendungen des Staats für diese Schulen beliefen sich nach dem letzten Verwaltungsbericht im Jahre 1901 auf 202 554 Fr.
Gewerbliche Kurse (cours professionnels) sind einzelnen écoles primaires und moyennes angegliedert und erstrecken auf Zuschneiden, Putz, Anfertigen von einfachen Wäsche⸗ und Kleidungs⸗ stücken, Malen und kaererunfsei⸗ Fächer. Der weitergehenden, insbesondere künstlerischen Ausbildung in der Anfertigung von Damentoiletten dient ein Kursus für Kostümkunde in Brüssel (cours de ''histoire du- costume), zu dem nur solche Mädchen zugelassen werden, die eine Gewerbeschule mit Erfolg besucht und dort ein Diplom erhalten haben. Der Unterricht findet wöchentlich einmal an einem Nach⸗ mittage statt und dauert ein Jahr. Die Zahl der Teilnehmerinnen beträgt etwa 20. 1
Die Zahl der écoles professionnelles und professionnelles-
Besondere Schwierigkeiten 3
Die ersten Mädchen⸗
h 7. Schon die im Jahre 1865 begründete Brüsseler Mädchengewerbeschule verfolgte ein doppeltes Ziel: einmal die jungen Mädchen gewerblich so auszubilden, daß sie, ohne einer Lehre im Alter zu bedürfen, sich selbst ihren Lebens⸗ unterhalt erwerben können, und außerdem ihre Allgemeinbildung zu
selbst späteren Anstalten
französische und flämische der
Porzellan⸗, Glas⸗ und Schneidern, Anfertigen
der Orte, in denen sie sich befinden; auch die
belgische Wäsche⸗ und Kleider⸗
Als Grund beim Hand⸗
Auch wird in
19153]
zres hat sich in den letzten zehn Jahren außerordentlich ver⸗ csgegewurden seit 1896 nicht weniger als 33 Anstalten dieser Art, ar zum größten Teile von der katholischen Kirche er⸗ der Mädchenerziehung reichliche
¹
diesem Gebiete
erade die g und dahei
Fürsorge zuwandte
e vondere stellte.
In ihren Klöstern sorgte sie
afügung 8 4 8 1 ustergültig ausgestattete Räume; in ihren Nonnen, die sie, st nusgerdich, ausbilden ließ, hatte sie willige, rührige, intelligente rerschickte Lehrerinnen zur Hand, die als treue Dienerinnen ihrer dekeg Iatezeffen nach jeder Richtung hin vabhgpacnen. Schulbesuch mög zu erleichtern, wurde von der Möglich⸗ 5 “ der ausgedehnteste Gebrauch gemacht. 9 Ateliers d'apprentissage, Lehrwerkstätten. die teils selbständig, teils allgemeinen Unterrichtsanstalten, ins⸗ re den oberen Klassen der 6coles primaires angegliedert und immer von Ordensschwestern geleitet sind, werden Mädchen für Regel uls Heimarbeit betriebenen vif praktisch vorbereitet und demnächst gegen Lohn beschäftigt. he Werkstätten stehen meist in geschäftlicher Verbindung mit z Inkabern größerer Geschäfte, namentlich Brüssels, und erhalten 1 vorher vereinbarten
zugleich
ssen, onde
ien bestimmten, bei uns in der
regelmäßig Arbeit gegen einen
deset vesete Tehrweristätten für
3 d I ist außerordentlich groß; 28 160 Schulen allein für Spitzen
w denen mindestens drei Viertel sich in durch Nonnen geleitet werden.
üp aäͤltnismäßig gerin erbcgche erreichen.
iime betrachtet werden können.
5) ELcoles et cours industriels et cours scienti- et commerciaux. Wenn auch in Belgien im all⸗ weinen für Knaben und Mädchen getrennte Schulen bestehen, so ddoch einige Unterrichtsanstalten und Kurse, namentlich solche für sichhnen und kaufmännische Fächer, beiden Geschlechtern gemeinsam zu⸗ irglich. So wiesen am 31. Dezember 1905 die 6coles et cours indu- —
s neben 22 674 Knaben auch 901 Mädchen — gegen 120 im aohre 1896,/97 — und die cours scientifiques et commerciaux jen 4080 Knaben sogar 1018 Mädchen — gegen 91 im Jahre Es handelt sich hierbei namentlich um Abend⸗ und unntagskurse für junge Leute, die schon geschäftlich tätig sind und rKönnen und Wissen zum Zwecke besseren Fortkommens in einzelnen Die Mädchen beteiligen sich üchlich an den Kursen für fremde Sprachen und Stenographie.
iques
19697 — auf.
ern bereichern oder vertiefen wollen.
Literatur. deutschen
Die Kämpfe der Truppen
hilderung des Hottentottenkr
fücuar bis Juli desselben Jahres über im Ende Hendrik Wlitbois und seines Stammes.
Aksätten sir 1 Techrabbgat gwae her vitzenarbeiten, Handschuhnäherei, rohhutflechterei u. a. serei, Spitz es gibt nicht weniger und Stickereien, Klöstern Nur sieben Schulen, die zu⸗ umen von etwa 300 Mädchen besucht werden, erhalten eine staat⸗ te Unterstützung. Der Lohn, der den Arbeiterinnen gezahlt wird, und dürfte nur selten die in Deutschland in Wochenverdienst von 8 bis 10 Fr. bei unstündiger täglicher Arbeit wird schon als besonders günstige Aus⸗
in Südwest⸗ rrika. Auf Grund amtlichen Materials bearbeitet von der Kriegs⸗ schichtlichen Abteilung des Großen Generalstabes. lalag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, heälin. — Das jetzt erschienene 5. Heft bringt eine Fortsetzung der feges (vergl. Nr. 34,07 d. Bl.).
behandelt zunächst die Kämpfe gegen Corneltus und Morenga bis vptember 1905, geht sodann auf die Ereignisse P66 Auob vom un Ein ehrenvolles sdenkblatt wird hierbei dem Oberbefehlshaber, Generalleutnant von
gebiet das Ziel bis auf den südlichsten Bezirk
ihre wissermaßen wieder erobert zu
Mittel zur
für geeignete, angesehen werden konnte.
gänzen
In
116 Seiten Großoktav starke
beleuchtet dadurch manche ü scheinenden Handlungen Sull⸗
befinden dem ehrenvollen Urteil des
überein, das über den die
nicht vergißt, der unter der zögernd aufgenommen,
einigermaßen beeinträchtigt.
Soldaten⸗ und Kriegsleben bietet.
Gipfelführer“
an die Hand gegeben, das ihnen touren die besten Dienste bleiben dem Bergsteiger die
aus der Alpenwelt zu versenken.
schließt mit
wilde von dem Karlsruher
1. tecs cng- achen.
2. Aufgebote, V und
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Berlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Trotha gewidmet, der nach kaum 17monatiger Tätigkeit im Schutz⸗ im wesentlichen
dem haben, tritt die Herrschaft des Deutschen Reichs dort als dauernd gefestigt Seiner hingebenden und aufopfernden Taͤtigkeit zollt daher die vorliegende Schrift Worte warmer und dankbarer Anerkennung. Drei Anlagen: eine Proklamation des ge⸗ nannten Generals an das Volk der Hottentotten, eine Verlustliste und eine solche über die Stärkeverhältnisse der operierenden Truppen, er⸗ eerner die Schilderungen, wozu no sichtsskizzen und Landschaftsbildern im Text hinzutreten.
— Feldzeugmeister Benedek und der Krieg von 1866. Neue Daten zum österreichisch⸗preußischen Feldzuge. Oberleutnant Otmar Kovakik. - Leipzig (Richard Goldacker), 1 2,50 ℳ — Das vorliegende,
erk bringt manche interessanten Bei⸗ träge zur Charakteristik des österreichischen Feldherrn. Es schöpft u. a. auch aus Briefen, privaten Auffeichnangen Mittei vielle on sowie Eigenart und Anschauungen des volkstümlichen Heerführers. Der Verfasser kommt dabei zu dem Er⸗ gebnis, daß der so unglückliche Abschluß der taten⸗ und ruhmreichen Laufbahn des „Helden von Solferino“ damaligen Armeesystem zur Last zu legen sei. österreichischen
gleitenden Mißgeschicken der früheren Verdienste eines Mannes schweren Last, die er erlegen ist. die Kovakiksche Schrift im allgemeinen macht, wird leider durch ein beigefügtes „Nachwort“, das einen mehr anekdotenhaften Inhalt auf⸗ weist und in manchen Einzelheiten wohl kaum beweiskräftig ist, Die etwas umständliche Schreibweise des Ganzen wird durch den überall merkbaren warmherzigen Ton auf⸗ gewogen, sodaß eine Durchsicht des Buches doch lohnend ist, zumal es auch mancherlei lebensvolle Stimmungsbilder aus dem derzeitigen
Alpine Gipfelführer. Geb. à 1,50 ℳ (Stuttgart, Deutsche Verlags⸗Anstalt.) — Unter den zahlreichen Naturfreunden, deren besondere Liebe und Bewunderung den majestätischen Reizen der Hochgebirgswelt gehört, ist wohl keiner, der nicht die vor zwei Jahren ins Leben gerufene Sammlung „Alpine als eine wertvolle Literatur begrüßt oder schätzen gelernt hätte. Alpentouristen in diesen von Kennern verfaßten und in anregender Form gehaltenen Bergmonographien ein vorzügliches Belehrungsmittel bei der Vorbereitung auf Berg⸗ leistet; reich u Bändchen nachher als Erinnerungen an seine solchen für Naturschönheit empfänglichen Menschen, denen es nicht vergönnt ist, selbst die eisstarrenden bereitet es Freude und Genuß, sich in diese anschaulichen Schilderungen
diesjährigen Reisezeit erscheinende Fartheung der Sammlung in den weitesten Kreisen auf lebhaftes Interesse rechnen. In Band XII. wird der Großvenediger von Louis Humpeler behandelt, in Band XIII Sesvenna und Lischanna von Ad. Witzenmann, in Band XIV die der Oetztaler Gebirgsgruppe angehörige Hoch⸗
Offentlicher Anzeiger.
erreicht hatte, deutschen Vaterlande ge⸗ sodaß bei seinem Rück⸗
so ist au ch eine Reihe von Ueber⸗
Von K. K. Verlag von O. Gracklauer,
ungen und
weniger erklärlich
nicht diesem, sondern dem Er stimmt hierin mit Generalstabswerkes Schritte Benedeks be⸗
W. 50. letzten
nur Der günstige Eindruck, den Beier. hauses.
XII. bis XVII. Bändchen.
C. Weilandt.
1 Tafel. Wie ist
Bereicherung der alpinistischen führbar?
In der Tat ist den
doch nicht minder schätzbar und trefflich illustrierten ochtouren, und auch
Berliner
ochgebirgsaipfel zu erklimmen,
So darf denn auch die neue, zur
Gustav Becker; Band XV,
verfaßt von Hans Biendl, schildert das Gebiet 9 Berggestalt“, die
rungs⸗Vereinen. von C. Weilandt.
Vortrag von Theodor Köhn, 0,60 ℳ Berlin W. 8. Karl
Küsters Autotechnische Bibliothek Band I. Kalender 1907/08 von Ingenieur Walther Isendahl. 2. Elegant gebdn. 2,80 ℳ Leipzig, Richard
bahnen, Hoch⸗ und Untergrundbahn ꝛc. die neuen Preise der Berlin W. 62, Schillstr. 3.
Harzklub⸗Routenkarte wichtigsten Fahrstraßen, Eisenbahn⸗,Post⸗ und Omnibus⸗ Linien im Harz. der Sommerfrischen, Kur⸗ und Badeorte im Harz 0,30 ℳ Quedlinburg, H. C. Huch.
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„der schönsten Alpengrup
Jungfrau, Band XVI (Verfasser
lfred von Radio⸗Radiis) den sagenumwobenen Rosengarten, Band XVII (Verfasser K. Bindel) die Marmolata. ersten 11 Bänden, in denen Zugspitze, Elmauer Haltspitze, Ortler, Monte Rosa, Dachstein, Bettelwurf⸗ und Speckkarspitze, Großglockner, Triglav, Watzmann, Monte Cristallo und Wildspitze geschildert sind, in den neuen der Stoff in einzelne Abschnitte gegliedert, die vornehmlich über Orographie, Sage und Geschichte, Talstationen und Zugänge, Hütten, Uebergänge, Anstiege, Führerwesen und tarife eingehenden Aufschluß erteilen. 2 Karten und durchschnittlich 15 treffliche, nach Naturaufnahmen aus⸗ geführte Abbildungen beigegeben. 1 8
Wie in den
Hütten⸗
Jedem Bändchen sind 1 bis
8 58
Kurzie Anei
neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
Das Neue aus dem Exerzier⸗Reglement für die Feld⸗ artillerie vom 26. März 1907. Gerhard Stalling, Verlag.
Was haben unsere Herbergen zur um den berechtigten Wünschen der christlichen Gewerk⸗ schaften zu entsprechen? Von Brandenburgischer Herbergs⸗Verband.
Die Berufsausbildung nach den Berechtigungen der höheren Lehranstalten in Fereh an hierauf bezüglichen Gesetze, Bekanntmachungen, Bestimmungen, Er⸗ lasse, Verordnungen und Verfügungen in der vom 1. März 1907 ab gültigen Fasgan nach amtlichen Quellen herausgeg. von Adolf
Der Militär⸗Postdirektor. Ein Handbuch für solche, die es werden wollen oder bereits sind. Von Louis Kattrein. 2,40 ℳ — Abgerundete Hilfszahlen für den Oldenburg i. Gr., Gerhard Stalling,
Die Vieh⸗Rückversicherung von Vorschläge zur Reform der Viehversicherung
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Elektrische Fernphotographie und Aehnliches. Von Professor 928 Urthur Korn. Mit Au
Leipzig, S. Hirzel.
die Schaffung von Groß⸗Berlin durch⸗ Stadtbaurat a. D.
Heymanns Verlag.
ahrg. arl Schmidt u. Co. Verkehrs⸗Lexikon mit Fahrplänen der Straßen⸗ Sommerausgabe, enthaltend Personen⸗ und Gepäcktarife. 0,40 ℳ Max Schildberger. der Wanderwege I. O. der
19. Jahrg. 1907. 0,25 ℳ, nebst Verzeichnis
Auswahl von Sommerfrischen und in Thüringen. 4. Aufl. 0,60 ℳ
6. E66 7. Erwerbs⸗ und Wi caft 8. Niederlassung ꝛc. von d 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
een auf Aktien und Aktiengesellsch. venofsenschaften e
tsanwälten.
0) Untersuchungssachen.
19151] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kanonier Oskar cholz der 4. Kompagnie Fußartillerieregiments
5 welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft
gen Fahnenflucht verhängt. Es wird ersucht, ihn verhaften und in die Mllitärarrestanstalt in Posen her an die nächste Militärbehörde zum Weitertrans⸗
bert hierher abzuliefern.
Posen, den 25. Mai 1907.
Kommandanturgericht.
von Issendorff, 1 Generalleutnant und Kommandant.
Beschreibung: Alter: 21 Jahre, Größe: 1 m em, Statur: kräftig, Haare: dunkel, Augen: ge⸗ tihnlich, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, aert: keinen, Gesicht: gewöhnlich, Sprache: deutsch. bsondere Kennzeichen: keine. Kleidung: 1 Schirm⸗ rize und 1 Helm, 1 Waäffenrock III. Garnitur, Halsbinde IV. Garnitur, 1 Tuchhose IV. Garnitur, lleibriemen III. Garnitur, 1 Seitengewehr Nr. 103, Paar eigene Schube. 19154¹) Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Musketier ingen Roth der 1. Kompagnie 9. Badischen Frfanterteregiments Nr. 170, wegen Fahnenflucht, urd auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gsetsuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ gicchtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ lichtig erklärt. Colmar i. E., den 23. Mai 1907.
Gericht der 39. Division. 19152) Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Grenadier sranz; Karl Neubeck der 3. Kompagnie Grenadier⸗ miments Nr. 110, wegen Fahnenflucht, wird auf grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs seovie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗
cnung der Beschuldigte hierdurch für Fegeistcti
tilärt.
Karlsruhe, den 24. Mai 1907.
Gericht der 28. Division. Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Kanonier der kandwehr Alexander Maria Viktor Müller, geb. in 2.9. 1878 zu Bolchen, Lothringen, wegen Fahnen⸗ sucht, wird auf Grund der 8§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gsetbuchs sowie der 9 356, 360 der Militärstraf⸗ Füchtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ sihtig erklärt.
Metz, den 24. Mai 1907. Gericht der 33. Division.
———— ) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
18876] wangsversteigerung. Im Wege b⸗ Fvangevolitreckan soll das in gerlin, Weidenweg Nr. 54, Ecke Hübenerstraße, be⸗ egene, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts gerlin⸗Mitte von Lichtenberg Band 19 Blatt Nr. 629
zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der verwitweten Pauline Schiemann, geb. Jurick, in Berlin eingetragene Grundstück am 23. August 1907, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, Zimmer Nr. 113/115, drittes Stock⸗ werk (III), versteigert werden. Nach der Grund⸗ steuermutterrolle Artikel Nr. 9326 besitzt das Grund⸗ stück als Kartenblatt 48 Parzelle 873/63 eine Fläche von 6 a 61 qm und ist zur Grundsteuer nicht ver⸗ anlagt. Nach der Gebäudesteuerrolle Nr. 32 243 be⸗ steht das Grundstück aus einem Vordereckwohn⸗ gebäude mit Hof und Kohlenplatz und ist mit einem jährlichen Nutzungswert von 10 470 ℳ mit jährlich 408 ℳ zur Gebäudesteuer veranlagt. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 2. Mai 1907 in das Grundbuch eingetragen.
Berlin, den 15. Mai 1907.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.
[12362] Zwan ever eile eh. .
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 131 Blatt Nr. 4895 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen der Frau Louise Grotb, geb. Dankert, in Hermsdorf eingetragene Grundstück am 28. Juni 1907, Vormittags 12 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin⸗Wedding, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, I Treppe, versteigert werden. Das Grundstück — Acker in der Kamerunerstraße in Berlin — umfaßt die Parzellen Kartenblatt 20 Nr. 618/50 ꝛc. und 623/55 ꝛc. in einer Größe von 8a, ist in der Grund⸗ steuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 23 231 verzeichnet und bei einem Reinertrag von 0,38 Taler mit 0,11 ℳ jährlich zur Grundsteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 23. April 1907 in das Grundbuch einge⸗ tragen. Das Nähere ergibt der Aushang an der Gerichtstafel.
Berlin, den 1. Mai 1907. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
[18877] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 151 Blatt Nr. 5507. zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Architekten ö8“8 Lange zu Rixdorf eingetragene Grundstück am 19. Juli 1907, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — N. 20, Brunnenplatz, Ziumef Nr. 30, I Treppe, versteigert werden. Das Grundstück, ein Garten in der Martin Opitzstr., Ecke Gottschedstraße, prov. Nr. 33, liegt in der Gemarkung Berlin und besteht aus der Parzelle 943/91 ꝛc. des Kartenblatts 23. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 23 857 mit einem Rein⸗ ertrag von 0,93 Taler verzeichnet, 11 a 91 qm groß und zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 16. Mai 1907 in das Grundbuch eingetragen. Das Nähere ergibt der Aus⸗ hang an der Gerichtstafel.
Berlin, den 23. Mai 1907. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Weddin
v
1
Abteilun 6.
[18886] ressrirarza ans.
Aus dem Nachlasse der Partikulier Otto und Emilie, geb. Grube, Andersonnschen Eheleute sind die 3 % igen Ostpreußischen Pfandbriefe Lit. D Nr. 1388 à 500 ℳ, Lit. D Nr. 2004 à 500 ℳ abhanden gekommen, was behufs des einzuleitenden Aufgebotsverfahrens hierdurch bekannt gemacht wird.
Königsberg, den 23. Mai 1907. 1
Ostpreußische General⸗Landschafts⸗Direktion. J. V. Dr. Leweck. —
[9901] Aufgebot. b
Die Firma C. H. Pürschel in Forst i. L., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Gössner daselbst, hat das Aufgebot des ihr angeblich abhanden gekommenen, ultimo November 1906 fälligen, an ihre Ordre ge⸗ stellten, von der Firma Ch. Salomon & Co. in Bukarest akzeptierten und bei der Firma Mendels⸗ sohn & Co. in Berlin C. domizilierten Wechsels über 315,85 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Dezember 1907, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 12 — 15, III. Stock, Zimmer 113/115, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 22. April 1907. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[18892] Aufgebot.
Der Präsident des Königlichen Oberlandesgerichts u Breslau, vertreten durch den Ersten Gerichts⸗ schrelber, Amtsgerichtssekretär Kalkstein in Neu⸗ mittelwalde, hat das Aufgebotsverfahren, betreffend die Amtskaution des in der Zeit vom 1. November 1905 bis 31. Juli 1906 bei dem Amtsgericht in Neumittelwalde angestellt gewesenen Gerichtsvoll⸗ ziehers Kade, jetzigen Amtsgerichtskanzlisten in Waldenburg, bestehend aus den im Kautions⸗ depositorium der Justizhauptkasse in Breslau ver⸗ wahrten Schuldverschreibungen der Preußischen kon⸗ solidierten 3prozentigen Staatsanleihe von 1898 E Nr. 187 511 und 187 514 über je 300 ℳ nebst zugehörigen Zinsscheinen und Zinserneuerungsscheinen beantragt. Alle diejenigen, welche Ansprüche an den ehemaligen Gerichtsvollzieher Kade aus seinem Dienstverhältnis zu haben vermeinen, werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche an der Amtskaution spä⸗ testens in dem auf den 25. Juli 1907, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen an der Kaution ausgeschlossen werden und die Amtskaution freigegeben werden wird.
Neumittelwalde, den 22. Mai 1907.
Königliches Amtsgericht.
[18887]
Der Stellenbesitzer Heinrich Elsner in Wittgen⸗ dorf, vertreten durch den Justizrat Kurnik in Landes⸗ hut, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf den ihm gehöͤrenden nach⸗ dere hnets Grundstücken in Abt. III eingetragenen Rechte
a. des auf dem Grundstück Nr. 29 Wittgendorf in Abt. III unter Nr. 8 eingetragenen Anrechts der Geschwister Karoline und Peter Rösner auf † des
künftigen, die Summe von 600 Tlr. übersteigenden Verkaufspreises, vom 29. Mai 1843,
b. der auf dem Grundstück Nr. 199 Wittgendorf
sprüche auf Deckung wegen Ausfalls in der Sub⸗ hastation,
1) des Bäckermeisters Jakob Keller zu Friedland mit 1108 Tlr. 16 Sgr. 3 Pfg. und mit 601 Tlr. 8 Sgr. 9 Pfg.,
2) des Gasthofsbesitzers Wilbelm Tschöpe zu Landeshut mit 1710 Tlr. 13 Sgr. 9 Pfg. und 350 Tlr. 7 Pfg.,
13 Tlr. 20 Sgr. 8 Pfg.
21. Juli 1863 bezw. 9. Dezember 1868 gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die unbekannten Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 190 7, Mittags n. vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte an⸗ zumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit den Rechten erfolgt. 4
Landeshut, den 21. Mai 1907.
Königliches Amtsgericht.
[18900] Aufgebot. ““ Der Wirt Hch. Zinke zu Werne hat das Aufgebot des Grundstücks Stadt Werne Flur 3 Nr. 962/,0,40 ꝛc. am Burgtor, Hofraum, groß 11 qm, zwecks Ein⸗ tragung in das Grundbuch beantragt. Es werden deshalb alle, welche das Eigentum des gen. Grund⸗ stücks in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf 12. Juli 190 7, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Werne, den 23. Mai 1907. 1 Königliches Amtsgericht. 19301] Aufgebot. 1 1 1 deageehs 21. Febr. Mittels Rezesses Nr. 23 806 vom 13. März März 1907, G am 11. April 1907, ist zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der Forste
durft in Seesen die Ablösung der dem Grundstück
Bezuge einer Brennholznaturalrente aus den Herzog⸗ lichen Forsten des vormaligen Communion⸗Harzes
4 % Zinsen p. a., vom 2. Januar 1907 an — vereinbart worden. Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, in ae. werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die abgelöste Berechti⸗ gung resp. das zur Auszahlung kommende Ablösungs⸗ kapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche s Füsten in dem zur 6554 des vorgedachten Ablösungskapitals nebst Zinsen au den 11. Juli 1907, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte an⸗ esetzten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen der Antragstellerin g. ber ausgeschlossen werden sollen. Seesen, den 15. Mai 1907.
Herzogliches Amtsgerich ʒee
vL
andgebrauch. 4. Aufl. 0,20 ℳ
21 Figuren im Text und
Auto⸗ Ta chen⸗ 8
eingetragen zufolge Verhandlung
in Abt. III unter Nr. 1 und 2 eingetragenen An-⸗
3) des Försters Rieger zu Wittgendorf mit
eingetragen auf Grund der Verfügung vom
n, in Braunschweig und dem Bahnwärter Friedrich Noth⸗ 1 No. ass. 74 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum
gegen eine Kapitalentschädigung von 720 ℳ nebst
1