in den deutschen Münzstätten bis Ende Mai 1907. 5 8 8-81 1“ g e. 2 er ge- k. 8 “ Herren, diese Kodifikation bietet nicht nur formelle Vor⸗ berechtigten zu, in deren Jagdbezirken die W
— . gt und teile insofern, als sie die ganze Beurtellung d 1 agdbezirken die Wege liegen, und i ließlich d ng des Jagdrechts 8 3 Fen, sgragan die hene 2r. tt wesentlich erleichtert, sondern sie hat auch den großen e Nite ngefin et Iö üh trten, egeNe. . be e e cg e 1 wagh⸗ ngesehen hatte, daß auf diesem und darauf möchte ich besonders aufmerksam machen — daß, Inhabers eines angren enden Ce fih be Eigentum des Zwei⸗ Ein⸗ zu kommen war, ist sie dazu geschritten, die soweit ich die Meinung sämtlicher et, das Jagd 8 igenjagdbezirks, so steht diesem pfennigstücke pfennigstü einzelnen Teile der Jagdgesetzgebung für sich zu ordnen Di 2 2 Parteien kenne, jetzt agdrecht auf dem ganzen Wege zu.
gstücke ftreben ist entsprungen das Jagdscheingeset, das bes 1 esemn Be⸗ anzunehmen ist, daß für die nächste Zeit von irgend welchen Anträgen Den zweiten Absatz hat die Kommission hier gestrichen Jagdschongesetz und das Gesetz üb 1 adengesetz, das zur Jagdgesetzgebung, die ja wie selbstverständlich immer eine gewise und dafür in § 2, jetzt § 4, betreffend die Bildun der Jagd⸗ esetz über die Bildung der gemeinschaft⸗ Aufregung und Mißstimmung nach der einen oder anderen Seite bezirke, eine anderweite des Jagdrechts 88. 9 8 e⸗
lichen Jagdbezirke.
. vI11““ Gesetz soll nun den Schlußstein hervorbringen, seitens des Abgeordnetenhauses abgesehen werden soll. ürgeschlagen. § 2 soll danach in seinen entscheidenden
Kommt dieses Gesetz nicht zu stande, so haben wir mit Sicherheit darauf 1a, ge. See 3 n aus solchen, d erden aus solchen, dem⸗
Wie Sie wissen, meine Herren, ist das Gesetz schon im vorigen zu rech . . nen, daß in den nächsten Jahren die verschiedensten äge — igentü itei itei E“ ha.sel Fagans 4 üwe.e aber BIu“ das ist uns schon in Aussicht gestellt worden — zu der Cchertger grbania he Zescer venfe . ist nun von verschiedenen Seiten getadelt word ps 8 Zeit. Es gebung kommen werden, besonders bezüglich des Wildschadengesetzes. 1) dauernd und vollständig ge en den Einl b überhaupt an diese Materie gerührt hat 88 aß die Regierung Meine Herren, daß es in allseitigem Interesse liegt, derartige An⸗ eingefriedigt sind, oder stcis h 8 gerührt hat. Man sagte: es ist ja träge, welche die Materie immer wieder aufrühren, zu vermeiden, 2) in einem oder mehreren Gemeinden⸗ (Guts⸗) Bezirken
richtig, daß in der Jagdgesetz Jagdgesetzgebung Mängel bestehen, aber die Jagd⸗ wird wohl vom hohen Hause anerkannt werden, und schon aus hsn einen land⸗ oder forstwirtschaftlich benutzbaren Flä vhere
gesetzgebung ist eine so heikle Frage, sie ist mit so vielen politischen G runde möchte ich bitten, dem Vorgehen des Abgeordnetenhauses wenigstens 75 ha einnehmen und in ihrem Zus
zu durch kein fremdes Grundstück unterbr vfare ochen werden. Die
Fvon Aöo äErIIen —+ Agitationen immer verknü ] IE 222092 260280 28742122 eüeAEEEEE nicht vse e-s. e. ahh daß es besser gewesen wäre, überhaupt 1a und sich auch Ihrerseits meine Herren, mit der Kodifikation Trennung, welche Gewässer und Peich G einverstanden erklären zu wollen. Es sind ja seitens der Kommissi isen nüsser und Teiche, ebenso Wege, Kanäle
on und Eisenbahnen mit Zubehörflächen (Schutzst ge. reifen, Aus⸗
4 351 838 220 ℳ 868 010 000 ℳ 8 80 160 583,50 ℳ 19 030 734,93 ℳ . 1 Meine Herren, wie die Sachen jetzt li 5 *) Einschließlich von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Gold geliefert hat. . b 1 egen, war es nicht möglich, des Herrenhauses einige Aenderungen vorgenommen 1 1 ü 8 8 . 8 die Angelegenheit in dieser Weise zu behandeln. Die Vorlage der sind entschieden Verbesserungen und eine bezüglich “ Uochrunge⸗ TTE“ fn 8 . 1 usammenhanges
Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 8. Mai 1907, Nr. 111. 1 1 Regierung ist entstanden auf einen Antrag aus d W 5ge b Berlin, den 6. Juni 1907. Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts g aus dem Abgeordneten⸗ tegen war sogar eine Notwendigkeit; ich werde darauf bei der nicht angesehen. „ Hinte. . haufe hin, der vor mehreren Jahren dort gestellt wurde. Die Vor⸗ Einzelberatung noch zurückkommen. Ich bitte Sie also, meine Herren, Diese Flächen werden dem angrenzenden Eigen⸗
8 age ist dann im vorigen Jahre eingebracht worden und hat dort die die ganze Vorla i 1 V b m g 1 ge in ähnlicher Weise, wie sie im Ah jagdbezirk angeschlossen, falls be gen⸗ b. S. 8 gefunden. Bei dieser Situation, behandelt worden ist, auch hier zu behandeln. geordnetenhause, den Anschluß cglehle . ei der allgemeinen Zustimmung, die das Gesetz Staatsminister Freiherr Lucius von Ballhausen: Nach dem ear en Nägsbezirien, sooe ffolgt g Anscht 2. Inhaber den Anschlu
8 1 gefunden hat, mußte die Regierung die Vorlage auch jetzt wieder ein⸗ Gange, den die Diskussion über die Vorlage, wi bringen. ordnetenhause herüber gekommen ist, in der Ferbom 8 nicht Lenischa 8.e Z“
Berichte von deutschen Fruchtmärkten. 1“ erdnetendaue eaütes getommen ine 8 eine Herren, die 2 ände, die at, bin ich zu der Erklärung ermächtigt, d iese i b . 8 r erkennen an, d j üali ; z08; 8 1 8 p„f “ gas ihr as 9u war das Jagdpoltzeigestz im Jahre 1850 ein. Novelte eine Lücke ausgefüllt wird, die ec Crurch Cö forbenn 8 Zöre ngefriedigten Jagdbezirke, die dem E gebracht worden im Zusammenhang mit der Gemeindeordnung. Die gesetzes von 1850 fühlbar war und sich in stei endem Maße in den die Bestimmungen über 82 Tenn ne, Fset nt b 1 abweichen
Am vorigen Außerdem wurden b 80 t en f hieg 5 mittel gut Verkaufte]Verkaufs⸗ 8 Gemeindeordnung sah große Gemeindebezirke vor, sodaß daher letzten Jahren fühlbar gemacht hat. Die Novelle stellt fest, daß so⸗ von den Beschlüssen des anderen Hauses wie folgt formuliert
Durchschnitts⸗ Marktta am Marktt (Spalte 1 auch die Frage der Jagdbezirke in befriedi s wohl für den Eigentaadbezirk wie für gemeinschaftliche Jagdbezir! 1 Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge 1 eeg. 9 Ierscstag g7 1 2 n befriedigender Weise geregelt wurde das Mindestmaß von 75 ha, rund wie früher 300 e. en Fesste „Das erlegte oder gefangene Flugwild muß dem Inhaber de
Die Gemeindeordnung wurde angenommen, aber nach eini ist ei 5 8
ses eäeh gen Tagen gesetzt werde. Es ist eine bekannte Tatsache, daß die benachbarten Jagdbezirks gegen Schußgeld abgeli
niedrigster höchsters niedrigster böchster niedrigster höchster zentner Doppelzentner wieder aufgehoben, und nun entstand eine Lücke im Jagdgesetz. Die Parzelleniegdbezirte zu großen Ungelegenheiten Anlaß heünen Bei Erteilung der Gereansetans chußge die gehefert Benden 9. 9 Fes 89 Doppelzentner (Preis unbekannt) Regierung hat allerdings dauernd auf dem Standpunkt gestanden und 323 ör. diese Lösung eigentlich der Zustand hergestellt wird, geldes sowie darüber Bestimmung zu treffen, an wen die Ab⸗ v“ 1“ BG durchgeführt, daß der Sinn des Gesetzes sei, daß die die Ce,deerasa ege; Zasdehen üefergagg zu eefolgen hat.“ 3 1 % en 6 agdbezirke die geforderte Größe im Zusammenhang haben müßten. Mindestmaß von 250 ha seß ggbdesärken ein üch diese Fassung wird ohne Debatte genehmigt. ☚ h
Weizen. hten z ² festgesett wird. Daß ein Gesetz Hinter § 6, jetzt §7, der von den gemeicschafscicen Jer⸗⸗ 8
21,00 21,00
der Ausprägungen von Reichsmünzen
Goldmünzen Silbermünzen Nickelmünzen Kupfermünzen eprägt Doppel⸗ Hiervon auff Fünf. Zwei⸗ Ein⸗ Fünfzig⸗ Zehn⸗ ünf⸗ WI Kronen Privat⸗., markstüicke märkstücke markstücke pfennigstice pfennibstücke pfe ünffage
1 8 kronen rechnung *) ℳ ℳ ℳ ℳ — 4—2
ℳ 2 008 800 6 299 988 . 172 184 20 223 098 24 480
München ... “ 8 . 88 1 858 262 79 500 20 — — Muldner Hütte. 8 “ 1XX — 700 000 20 000,— 30 000 — — Stuttgart... 8 4 — 700 000 — 35 000,— 15 000 4 500 — Karlsruhe ... 3 8 8 1 — — 442 000 — 5 050— 15 753 — — Hamburg. u“ 140 000 140 000] 1 300 000 — aen 38 402 40 25 000—- — —
2 008 800 140 000 2 148 800 11 300 250 — — 350 137 19 308 851 28 980/ 28 5 500
Summe 1 2) Vorher waren geprägt *) .. 8 8 3 684 602 460/726 789 760 3113726230 225 196 600[269 155 912[255 428 302 142 670 174 53 352 153 40] 26 547 714 7 215 132/ 26] 11 788 021 8 Gesamtausprägung.. . ö6“ . .3 686 611 260/1726 929 760 3115875030]225 196 600 280 456 162 255 428 302 147 675 177 53 702 290 70 26 856 565 957 7 244 112 5411 793 527 4) Hiervon sind wieder eingezogen. 8 23 269 880] 38 432 920 104 040 168 736 114 013]1 35 354 449— 357 841 70 40 431 45 3 078[16 3 821 h4“
1112111
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. Durch Entscheidungen des Oberverwalt in bestehende Verhältnisse eingreift, is Landsberg a. W.. 8 1 1 8 ungsgerichts und des Reichs⸗ ende Verhältnisse eingreift, ist ja immer bedenklich. 1 1 1 Fandiberg 1““ . 20,10 20˙40 20,50 21,30 . 8 — gerichts ist aber diese Auffassung umgestoßen und dadurch der Nber gerade die Verhältnisse in dem früheren Kurfürstentum gelch. 1gb seele Weh Graf von Keyserlingk, unterstützt von 16“ 20,50 20,70 21,10 21.30 1 . l Z ufand eingeführt worden, wie er jett besteht. Daß dieser anf der 5and, diß e Zeesen,d derung vorzunehmen. Es Uiegt folgenttgliedern der konservativen Fraktion, einen neuen 87 irschberg i. Schl. “ 20,70 20,30 21,30 21,30 16 Zustand unlogisch und der Ausübung der Jagd büden isn ndet daß ein Jagsbeurk von der Größe, wie er dort zu folgenden Inhalts einfügen: „Die Ausuüͤbung der Jagdg örSee 788 des 20,80 2080 8 1 g. der Jagd nachteilig bilden ist, weit unter der Größe bleibt, die eine sachgemäße und auf denjenigen Teilen gemeinschaftlicher Ja dbezirfe 1.“*“ 8 20,80 20,80 21,00 21,00 st, kann kein Zweifel sein. Man kann nur zwei Standpunkte ver⸗ günftige Ausübung der Jagd „gewährleistet. Wenn ferner i Gesetz welche von einem über 750 ha im ee “ 898 85 8 819 8 8 treten: entweder daß man jedem gestattet, auf seinem Grund⸗ ie Zagdscheingebühr für Ausländer auf 100 bezw. 20 ℳ erhoht wird, hange großen Walde, der eine einzige Besitzun bildet ““ u“ ““ 20,00 20/00 21,00 21,00] eigentum zu jagen, mag es so groß sein, wie es will so kann das ohne weiteres unsere Zustimmung finden. Die Be⸗ ganz oder größtenteils - Ead — 8 1 8 . 1 „wie es will, oder daß man stimmungen über die Ausübung der Jagd dgen gfot umschlossen sind, muß dem Eigentümer 8 6 1. 8788 15 S eine bestimmte Minimalgröße festsezt. Daß man aber den Gemeinden sind durchaus richtig und füllen eine 1 sie umschließenden Waldes auf sein Verlangen behufs 111.“ b 1,2 12 “ S11 1b gestattete, auf den kleinsten Parzellen, wenn sie isoliert lagen, das bestsdeber Gesetgebung aus. Wenn dann das Abgeordnetenhaus vrpachnung werden. Auf die Ermittlung des Pacht⸗ Chateau⸗Salins “ 20,50 20,00 far 8— ““ ] Jagdrecht auszuüben, aber Privatleuten nicht, war unlogisch. 62* übergegangen ist, die seit 20 Jahren bestehenden Jagdgesetze 4 stand finden, falls eine Einigung unter den Beteiligten nicht G 8 Nun, meine Herren, wird dem neuen Gesetzentwurf vorgeworf enner. Aeeg.hion mu unterziehen und sie zu kodifizieren, so ist das zustande kommt, die Bestimmungen des § 12 (über die 8 Kernen (enthülster Epelz, Dinkel, Fesen). — und das hat sowohl im Abgeordnetenhause vie ii der he 8 .e Sn 4.9 nee fünstige 6ö r. Verpachtung zugelegter Grundflächen) sinn⸗ 1 Langenau i. Wrttbg.. u“ 3 22,68 22,80 23,00 23,00 des Herrenhauses ihm bes 1 . ade im Abgeordnetenhause Frei⸗. ze Anwendung.“ 3 - 1 8 . 8 8 sonders Gegner verschafft —, daß er in bestehend sinn und Zentrum durch zwei sehr jagdliebende und jagdverständi 11] b 8 . Verbältniffe engriffe und Härten entbielt dl. wohr fnenn 2 Herren vekireten waren. Die oüheane Kentstantdnsce peh n dige 6 Eöö die Ablehnung des Antrags anheim, Beehitert a. 8.. 19,50 19,50 88 18 . 8 1 8 werden können. Meine Herren, jedes neue Gesetz muß Härten ent nie I. i angedeutet hat, stets gescheitert. Der letzte Versuch haͤtte ommission auch wohl kaum Annahme gefunden 18,70 19,00 19,10 20,10 ndert. e Härte, über die han ern des Landtages hin und her gegangen. Es wurde über fast alle Minister für Landwirtschaft, Domä . . geklagt wird, war einmal, daß den Gemeinden, die bisher Jagdrecht Punkte ein Einverständnis erzielt, es scheiterte aber im letzten Moment von Arnim: .... hatten, es genommen wird, wenn ihr Gemeindebezirk nicht mehr 75 ha eine Verständigung an dem Wildschaden und der Ausübung der Jagd 8 3 am Sonntag. Die Vorlage blieb unerledigt, und seitdem hat kein Meine Herren! Ich muß mich gegen den Antrag aussprechen.
E1161696“ .
1111“¹“ 19,40 19,60 19,80 20,00 irschberg i. Schl. 7. . 19,00 19,00 20,10 EET1.“ “ ““ Ratibor.. . — — — 19,80 19 80 . 5. im Zusammenhang umfaßt. Meine Herren, diese Härte ist eigentlich Miniter wiede zerf 1 Zust 54 “ 7 . 2 r den Ver i 5 3 n an 1
20,40 20,40 20,80 20,80 . 8 .““ In “ “ beh 8 betreffenden Gemeinden behalten das nj ri ö den Wehch ehe. 1Lö — E“ n. “
adrecht, sie können nur die Jagd nicht mehr selbständig verpachten, e reformbedürftig waren, durch besondere Gesetze geregelt hat. 8 abe in einer schwierigen
8 ge, wenn sie in ihren Entscheidungen diese Bestimmungen anwenden
V-„ 3 1 A 1 ““ rn. . 20,30 20,60 20,60 20,90 . 5. . 8 19,00 19,00 20,00 20,00 — “ sondern müssen Wenn man jetzt das Ganze kodifiziert, so is⸗ geregelt h
ssen sie zusammen mit einer Nachbargemeinde verpachten. Ich glaube daher unbedingt, 4 EEö“ wollen. Meine Herren, was bedeutet denn eine solche Vorschrift?
19,40 19,60 19,80 20,20 8 . Das ist also nur eine formale Beschränkung des Rechts Vorla wi e s 5 S Krei , „ . „ . .“ z 1 m 3 „ lage, wie sie aus dem Abgeordnetenhause herübergekommen i Nehmen Sie ein eissegment, da i K ie B 19,50 19,50 20,00 20,00 8 b b9- -2 u“ 1 de allermeisten Fällen wesent⸗ E1““ sie die Zustimmung der Staatsregierung ö also wenn ein weee. Pes b8-ee ür gn.
ss einträ w 1 5 . rovifati⸗ b i 5 de glicher erden. Der zweite härtere fährlich ationen au iesem Gebiete sind außerordentlich ge⸗ anderen Bezirk hineinragt, so ist diese Linie Üünger al⸗
Fastait b — eubrandenburg.. . . — — — 20,20 20,50 8
. 16,50 00 88 88 84 8 g; 2 3 erden. De znen auf diesem G 1
1 17, . Eingriff findet in dem ursprünglich Kurfürstlich hessischen Landesteile können ükn.aträge, 2— Faischerde ile geftellt die flache Basis. Es ist dann also
„ 7 8 r 8 n.
Gerste. “ 2 G 8 statt. Dort galt bisher das Recht, daß der Eigenjagdbezirk nur — vollen Tra ü S 86 — gweite übersehen. Ich werde also jeden A Der § 7 a des Ant 1 8 14,70 15,00 15,10 15,30 8 1 . vb 96 23 8 groß zu sein braucht. Als diese Eern von der Staatsregierung nicht als annelodan bencchchehng. müssen. Das ist “ “ g n wurde, existierten nur etwa 2 ½ Hundert solcher ir jetzt zu keiner Verständigung kommen, so wuürde, fürchte Gesetzgebers, das ist klar. Wollen Sie das, was der Antrag Keyser⸗
Braugerste 16,090 16,59 18.,80 17,0 . 1 „ Ie6—“ “ 8 . . 8 Eigenjagdbezirke. 1 s ich, auch hier das Wort gelten: Was d ’ 1 elsecbeatege, IZufolge der Zulammenlegung in jenem Gebiete st] ecschrauch, lecnms dn öüe , unc, “ von Augenblicge aus. lin win, wenen 20 Baungenförmige Einschnitte“ in fremde Jagd⸗
irschberg i. Schl. “ 1979 1870 1 ,39 188 8 g i. 44* 5, 5, „ , die Zahl d 1A““ 15 90 16,00 822 Faux- ahl der Eigenjagdbezirke außerordentlich gestiegen, und es sind Graf von Mirbach: Ich bin nicht in d ü ü - 1 b . 1 ach: eer Lage, bezirke von über 750 h ders b ü 17,00 17,00 18,90 18,909 8b 8 8 . 8 öu.“ breas. vn geger und zweifellos ist es 1.“ zu sprechen weil ich Fehufs *½ . 14 P-9n e. veg ös dl8 9 Sees “ 11 ü” bes — . 8 1 n ihr n den V 3 1 b n 9 eriges Eigenjagdrecht genommen wird. schraͤnke mich orbereitungen nicht habe teilnehmen koͤnnen; ich be⸗ in derselben Verlegenheit wie bisher verbleiben. Das Oberverwal⸗
1““
Eöttingene⸗ n ““
Ateau⸗Salins. 8. . 16,50 17,00 “ 8 85 . 4 8 8 Andererseits ist zu beachte 1 8 h deshalb auf einige allgemeine Sätze. Bezüglich d
chten aß diese Eigenjagdbezirke tat⸗ Jagd liegen die Verhältnisse in den eee nee0 w tungsgericht hat entschieden, daß diese Bestimmung so aufzufassen
Haser. “ 8 8 A 8 — ““ sächlich die Gemeindejagdbezirke, in d sc;
19,00 19,00 1 11 „in denen sie lagen, mehr oder weniger ordentlich verschieden; was für den einen Bezirk sich al 5 88 ntlich ; s zut sei, daß unter dem Ausd b 6 iu ruinieren in der Lage waren. Das Jagdrecht, das die betreffenden erweist, ist es nicht für einen anderen. 300 4 sind vtresen förmiges “ 88 b “ 8
. W. . 2* . 2* eeas wen 8 “ . 8
7n,, 20,00 20,00 20,20 20,20 20,10 19,75 30.5. v“ 1 ft er 8 Besitzer ausübten, war eigentlich ein gewisser Jagdraub, den sie an zu klein für einen selbständigen Jagdbezirk, man wählte aber dieses gezwungene Entscheidung, und es ist nicht sicher, ob nicht die Ent
6 8 2 „ e nt⸗
Kottbus . . 1 1 18,40 18,60 18,70 1910 6 d Maß bes ““ en umliegenden Gemei aß besonders mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Preuß „ 1“ 6 g einden und Gutsbezirken vornahmen. Dadurch dem rechten Elbufer. Durch die -üfpvcghal 1 scheidungen in anderen Fällen anders lauten würden. Ich bitte Sie,
eeö1.A““ . 8 9 Bresl 18,50 18,70 18,90 18/60 8 694 18,27 18,20 . b ist nicht ies schrift allm cht nur die ganze Jagd, die immerhin, vom nationalökonomischen gerichts hat diese Vorschrift allmählich einen ganz anderen Inhalt be⸗ auch aus diese eunde den gatrng ahzulehnen und es bei de
Striegau trschberg i. Schl.. 18,00 18,00 18,20 18,20 18,60
. 18,40 18,80 11 718 18,60 18,10 Standpunkt b punkt betrachtet, nicht unerheblichen Wert hat (Graf von kommen, so daß eine Neuregelung von Gesetzes wegen durchaus not. Beschlusse der Kommission zu lassen. Berücksichtigen Sie dabei, daß
ztring 20,70 20,70 21,10 21,10 1 8 b M. 1 8 20,50 5ö . irbach: Sehr richtig!) geschädigt worden, sondern auch die Gemeinden wendig erscheint. Zur Zeit werden wir uns mit dem uns heute Ge⸗ Sie damit unter Umständen eine ganze Anzahl von Gemeind S nden
““ 20,10 20,50 20.50 21,00 1400 20,00 eldern. “ “ 1 8 9 b ganz besonders dadurch geschädigt worden, daß die Gemeindejagd, beseitigt, die sich ahwchl en s — . Peie ggelben schädigen. Denn eine solche hineinragende Strecke würde vom Ge⸗
bbb1111“ . St. Wendel.. — — 20,40 Nbb06ö 816 20,40 die jetzt im Westen, wo bei d BZIö..““ ““ 88 88 88 38 I“ ⸗ 1 „wo bei dem zunehmenden Reichtum die Zahl uerkennen, daß in den neuerlichen Arbeiten des and Hauses mit meindebezirk abgetrennt und ü z 1116* 19 80 19,80 20,00 20,00 1 155 19,77 19,67 30.5. e; Jagdliebhaber täglich wächst, hohe Pachtpreise bringt, durch Büüentivitt gearbeitet worden ist, denn fruüͤher 9. ö 8 — 885 gn 2e K.;hg Ue-. es. der . 19,00 19,40 — — 554 19 18,94 29.5. ese kleinen Eigenjagdbezirke vollständig ruiniert wird. Dadurch ist der Tummelplatz politischer Agitation. Ich stehe mit dem 5 8 e Gemeinde könnte 19 19 70 39,10 89.9. katsächlich den Gemeinden vielfach eine sehr hohe und doch berechtigte venn Kchns, agf, dem Sstandpunkt, daß das Gesez zur Annahme manchen —— de Abhrcedwetenharses — — 8 . i wer machen, für
be; 19,20 19,40 angenau i. Wrttbg.. 1“ — 1 ) — — 8* V — 129 N190b9b 104 20,75 20,50 23.5. gelange, mit Verdäfche b d ;
Einnahme entzogen worden. Ich glaube, meine Herren, daß man misfiomzanträge⸗ eeeeürut. Wesrnen enn die so veränderte Vorlage zu stimmen. Ich bitte deshald den Antrag
EEEE11111“X“X“X“ 828 19,22 19,50 9 675 19,35 18,838 23. 5. — er diese Schwierigkeiten hinwegsehen muß; die Vorteile, die die Herr von Klitzing: Die neue Kodifikation wird auch eine neue abzulehnen.
Neubrandenburg — 8 G 8 1 19,00 19,00 1 1 900 19,00 19,00 30.5. 6 8 3 1 neue Vorlage bietet, sind so überwiegender Natur (Graf von Mirbach: Ä Sverordnung nötig machen. Da bitte ich die Verwaltung, den Graf von Keyserlingk: Mein entdält darceas 3 8 1 à
Fiegland 4. Wkeaiba 111“ 8885 18 à. eau⸗ a. ns * . . . . 2 * 2 2. „ 1 Sehr richtig!), daß man die kleinen Schädigun agdordnung zu heachten und den Bezirksausschü ie 27 en, die d ₰ b Bezirksausschüssen die 8 b8. hen chädigungen, die den Einzelnen efugnis zu Fben. die Ausdehnung und Einschränkung der Schonzeit —— vns gee 8 8 . der Wertlaut
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. b . zuteil werden, wohl in Kauf nehmen muß. Nun, meine Herren, in auf einzelne Bezirke auszudehnen. Es handelt sich für mich um die März 1880. In * 7. März 1850. In dem uns derldegenden
aus dem Empfinden heraus, daß die ganze Jagdgesetzgebun „ich aber doch als verständiger Jagdmensch nicht die Ricken abschieße odgesetgebung un kann, um den Rehstand zu vermindern. Ferner wird 88 den Gesichtepundt der „Pflexlichen der davon aus und folgert logisch weiter, so
übersichtlich sei daß sie von Laien und des Wilddestander der 8 garnicht und von Ju⸗ Ursprun sscheinen (§ 46 iche V 8 28 b K der Jagdordnung) greulicher Unfug getriehen 8 in § 26 als Anlage dem Entwurf angefügte Kodi⸗] habe den Gedanken der Kodifizierung gebilligt, aber eine ihrer Ansicht risten sehr schwer zu übersehen sei, der Antrag gestellt, die ganze indem die Schulze Siol — Jägern, Wildhä hch Q—I* L fikation des bestehenden Jagdrechts dergestalt vor⸗ nach veffere ien gewählt. 8. 8,8 292 sbnns⸗ en 11 Jagdgesetzgebung zu kodifizieren. Natürlich wurde seitens der mitgeben; auch nere lc dn ööee “ und dem — ee 8 Eueeen een n. Vorlage s st bezw. an den Beschlüssen des anderen Hauses seien Regierung diese Anregung freudig begrüßt; wurde doch dadurch das ordnet werden. I“ büise 8888 8. 8 5 8
verlieren, daß mein
ö zunehmen, 7. dieser Anlage, in welche die Vorschriften nicht aheblich zur Tatsache, was sie seit Jahrzehnten angestrebt hatte. Nur dadurch Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: 8*8 st. schränkt, so sollen sie
6
Breslau. 8 Striegau . . .
111“.“—
Preußischer Landtag. Herrenhaus. G
““ 16. Sitzung vom 6. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Am Ministertisch: der Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim.
Auf der Tagesordnung steht der Bericht der Agrar⸗ kommission über den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübun des Jagdrechts. Der Bericht ist von dem Grafen Fin von 7 Seeiee önberg erstattet; der Berichterstatter wird Fir die heutige Verhandlung durch den Grafen von Seidlitz⸗Sandretzki vertreten.
Die Kommission hat die Beschlüsse des anderen Hauses in einer Reihe von Paragraphen materiell abgeändert, außer⸗ dem aber vorgeschlagen, die von dem Abgeordnetenhause
haus leider nicht entfernt die wichtigen Vorlage zur Verfügung gehabt habe, wie das andere Haus. Gleichwohl habe die Kommission sehr gründlich F arbeitet. Das Abgeordnetenhaus habe die vorgenommene Ko fikation nur zuwege bringen können auf Grund stillschweigender Vereinbarung unter den Parteien, in eine Kritik der zu Recht be⸗ stehenden Jagdgesetze nicht einzutreten. Die Herrenhauskommission 3 1 ““ “ 11“
Juni 1907, Vormittags 11 ½ Uhr. des Entwurfs bereits im andern Hause hineingearbeitet worden sind, als L einer Jagdordnung“ an die Stelle
der Vorlage treten 1 1 8 Vorgehen einverstanden erklärt; in eine materielle Prüfung
der in Kraft bestehenden einzelnen, auf das Jagdrecht bezüg⸗ lichen Gesetze ist nicht eingetreten worden.
oll. Die Regierung hat sich mit diesem
Der Referent Graf von Seidlitz bemerkt, daß das Herren⸗ g zur Beratung dieser
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von Arnim:
Meine Herren! Als im Jahre 1850 das Jagdpolizeigesetz er⸗ lassen wurde, stand man vor einer verhältnismäßig neuen Aufgabe. Es konnte also nicht ausbleiben, daß im Laufe der Zeit sich manche Mißstände herausstellten. Die Staatsregierung hat versucht, diese Mißstände dadurch zu beseitigen, daß sie zu wiederholten Malen ein neues Jagdgesetz einbrachte, welches das ganze Gebiet der Jagdgesetz⸗ gebung umfassen sollte. Alle diese Versuche, meine Herren, die fünfmal gemacht worden sind, sind gescheitert daran, daß man sich über die einzelnen Punkte in den verschiedenen gesetzgebenden Körperschaften
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Abgeordnetenhaus in allen Parteien sich darauf beschränkte, nur die⸗
jenigen Teile in dieser Kodifikation zu beraten, die in der Vorlage
der Regierung enthalten waren. Alles dasjenige, was nur eine
Zusammenfassung des alten Rechts bedeutete, ist nach dem über⸗
einstimmenden Beschlusse sämtlicher Parteien nicht einer Be⸗ ratung unterzogen worden; es ist nur von der Kommission oder einer ubkommission darauf hin geprüft worden, ob es nur bestehendes
b-. enthielte oder nicht. Nachdem man nun gefunden hat, daß die Kodifikation zu keinerlei Bemängelungen Anlaß gab, ist sie im Ab⸗ geordnetenhause en bloc angenommen woreen.
Klitzing gegeben hat, bei Erla wägung ziehen.
Die Generaldiskussion ist damit beendet.
(jetzt § 3 der Jagdordnu dern Hauses:
Jagdrecht darf nur ausgeübt werden au n und gemeinschaftlichen Jagddez zu Eigenjagdbezirken abgeschlossen Jagdbezirken zusammengelegt sind
1 der Vorlage ag) lautet nach
eschlüssen des an bezirken (Eigenjagdbezirke und auf Grundflaͤchen,
oder zu gemeinschaftlichen
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist es möglich gewesen, diese Kodifikation durchzubringen, daß das Meine Hemren! Wir werden die Anvegungen, die Herr dee ß der Ausführungsanweifung in Er⸗ e —b— Wder dabe
. Auge, sondern auch juristif gemeinden, den denen eine ganze Anzahl große Wälder mit den meinem An Nutzen haben würde. Die * Ministers läßt zn die Aussichten meines Antrages tief sinken; dielleicht aber erhöhen sich diese Achten -r statt der Worte „ganz oder größtenteils“ gesetzt werd 8— 2 drei ich hiermit beantrage.
Fürst 1ꝛu Solms⸗Baruth: Nach der Enklärang des glaube ich ja nicht, daß das Haus
trag anzunehmen, aber ich bitte doch v ünderte Antrag angenommen werden E
auf Wegen steht densenigen Jagd.
griff der Enklaven allmählich festes und anerkamatne Nache grworden