1907 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte, Provinzen,

Staaten. wurden.

von welchen verkaufte Menge Verkaufswert im Mai berichtet

und

Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruch

1“

tmärkten

L1.“

zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

Verkaufte Menge Doppelzentner

Z 8

Provinzen, Staaten.

8 Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswert im Mai berichtet

hwurden.

tr den Monat Mai 19

Für 1 Doppel⸗

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Verkaufte Menge Doppelzentner

8 N 928

Tilsit, Insterburg, Goldap

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Westpreußen

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osen, Lissa, hlau, Strehlen,

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Krotoschin, Schneidemühl Neusalz, Ratibor, Neustadt, Neiss 6e“ e“

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239 468 16 247

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51 655] y21,54 1 662 20,02 4 830 20,21 8 779] 18,76

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18 075 20,08 2 000 20,00 23 299 21,09

92 201] 20,08

Ostpreußen.. Westpreußen.. Brandenburg.. Pommern...

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Posen,

Rogge Tilsit, Insterburg, Goldapg . . .. Whorn .. 8 1 Luckenwalde, Kottbus Anklam,

Stettin, Pyrid, Stargard, Köslin, Schlawe,

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Schivelbein, Rummelsburg, Lissa, Krotosch

mühl, Kolmar, Bromberg,

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u.

15,40 16,80 18,20

15,25

15,40

16,70

20,00 18,60 20,00

20,10

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1 396

2 989

14 638

145 576 3 037 4 233

25 456

53 463

271 578

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 71. Sitzung vom 7. Juni 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, welcher die Staatsminister,

mansministex Freiherr von Rheinbaben, Minister für

andel und Gewerbe Delbrück und Minister für Landwirt⸗ schaft ꝛc. von Arnim beiwohnten, Nummer d. Bl. berichtet worden.

1 Zur Beratung steht zunächst der vom Herrenhaus in ab⸗ geänderter Fassung zurückgelangte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. 8

Das Herrenhaus hat bekanntlich in dem Beschluß des Abgeordnetenhauses zu Art. I, der u. a. vorschreibt, daß der Staat, abgesehen von den Uhn vorbehaltenen 250 Maximal⸗ feldern, das Recht der Aufsuchung und Gewinnung der Stein⸗ kohle an andere Personen übertragen soll, eine Aenderung beschlossen. Der letzte Satz dieses Artikels lautete: „die Uebertragung erfolgt durch Gesetz“; das Herrenhaus hat folgende Fassung gewählt: „die Ordnung der Ueber⸗ tragung erfolgt durch Gesetz“.

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

ist in der gestrigen

8 v“ E1““ 8

für eine Gemeinde wegebauliche Rechte oder Verbindlich⸗ keiten in bezug auf Wege außerhalb des Gemeindebezirks be⸗ gründet sind.

Der Antrag von Wentzel⸗Viereck beantragt statt dieser negativen Fassung folgende positive: Für Urbarien, gutsherrlich⸗bäuerliche Regulierungs⸗ und für Gemeinheits⸗ teilungsrezesse gilt, soweit darin wegebauliche Rechte oder Verbindlichkeiten einer Gemeinde in bezug auf solche Wege beurkundet sind, welche innerhalb des Gemeindebezirks belegen sind, vorbehaltlich des Gegen⸗ beweises die Vermutung, daß in ihnen die Rechte und Ver⸗ bindlichkeiten in bezug auf den Wegebau na gesezlichen Vorschriften Ordnungen, Gewohnheitsrechten und

servanzen festgestellt seien.

Abg. von Wentzel (kons.) befürwortet diesen Antrag, der die Be⸗ stimmöang 8 § 96 fasse als die Vorlage. 8

g. atzel (nl.) kann ni h . vens s8 (nl.) kann nicht zugeben, daß die Fassung des Ent

Unterstaatssekretär Holle meint, daß der Antrag nur ein

Bedeutung habe, will aber zugeben, daß 8 vosttide Fassung bceale zug gs. verdice; 1 ß die Debat

g. ereck (freikons.) bemerkt, daß die Debatte wenigst Bedeutung des § 41 dahin klargestellt habe, daß sie Sinn habe, als er in dem Antrage zum Ausdruck komme. Die Rezesse über Wegebaupflichten blieben in Kraft, bis sie aufgehoben seien, und es bleibe der Rechtsgrundsatz bestehen, daß derjenige, der die Auf⸗

den bisherigen

g. Werner (wild, D. Reform ö“ in Preußen

er Reichstag nicht vorangegangen wäre. Dort haben alle Parteien anerkannt, daß auch den mittleren eine Teuerungszulage gegeben werden müsse. In Preußen hat man sich zunächst darauf zurückgezogen, daß die Finanzlage eine solche Zulage nicht gestatte; der Finanzminister hatte keinen Pfennig dafür übrig: Je 8 einmal haben sich 5 Millionen gefunden. Hörte man vorher 8. usführungen des Finanzministers, so mußte man heinahe zu der⸗Ueber⸗ zeugung kommen, Preußen stände vor dem Bankerott, obwohl wir och noch in ganz guten Verhältnissen leben. Bei anderen Ver⸗ anlassungen werden er. Ausführungen nicht gemacht; damals, als man dazu schritt, die Ministergehälter von 36 000 auf 50 000 2 erhöhen, vernahm man von solchen Bedenken kein Wort. Gegen en Reichstag hat man ganz unbegründetermaßen lebhafte Vor⸗ würfe erhoben. Wenn man die Grenze von 4500 als eine schematische bezeichnet, so hätte unser Antrag, der Antrag Kölle⸗ Werner, einen guten Ausweg gewiesen, und wir können nur leb⸗ haft bedauern, daß der Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Hätten alle Parteien zusammengestanden, so hätte der Finanzminister auch diesem Antrage Rechnung e- In den Beamtenkreisen ver⸗ steht man es nicht, wie man Reichsbeamten Unterstützung gewähren kann und den preußischen nicht; dadurch schafft man ja zweierlei Klassen von Beamten. Außerdem ist schon gestern vom Abg. Kölle hervorgehoben worden, 8 die Verteilung solcher Fonds nicht in das Belieben der Vorgesetzten gestellt werden dürfe, das liege nicht im Interesse der Beamten und nicht im Interesse der Vor⸗ gesetzten. Wenn immer gesagt wird, der preußische Staat habe kein

rmp.): Es steht fest, daß die nichts bekommen hätten, 6

““

ayen, Kleve, Goch, Geldern,

Saarlouis 8 Landshut, Dinkelsbühl,

München, 1 Augsburg, Schwabmünchen

Rheinland...

Neustadt, Neisse

Oppeln, Ratibor, L66*“”] Duderstadt, Lüneburg. . . 1676*

hebung eines Rezesses auf Grund des § 41 behaupte, die Beweislast habe. Der Antrag verhindere jedenfalls Schwierigkeiten, die 1 einzelnen Fällen nach der Fassung der Vorlage eintreten können.

4 504 17 873 23 045

250 926 1 100

Meine Herren! Es ist von einigen der Herren Abgeordneten die

f Geld, so läßt sich dage b Frage aufgeworfen worden, ob die vom Herrenhaus beliebte Fassung ht sich dagegen doch sehr viel anfuͤhren. Es könnte noch

recht viel Geld an anderen Stellen gespart werden. eri nur an die Art, wie man noch heute die Amtsreisen 8*

17,00 18,20 18,50

Schleswig⸗Holst.

1 242 Hannover..

22,00 25 816] 20,79

Reutlingen, burg, Ulm, Langenau Pfullendorf, Stockach, Offenburg, Rastatt

Rostock, Waren... . Neubrandenburg.. . Arnstadt

Württemberg. Baden.

enburg⸗ Strelitz warzburg⸗ ondershausen Elsaß⸗Lothringen h gemünd

Aalen, Giengen, n heeMgen,

2 * 2 *

Altkirch, Mülhausen, St. Avold,

23,00 21,00 21,20 21,50 23,00 21,40

240 3 550 6 200

67 9 553

189

3 855 20,40 4 838 20,16 71 416 20,12 130 578] 21,06 1 444 21,55 195 910 20,51

Westfalen... Hessen⸗Nassau Rheinland... Bayern... Württemberg.

Baden.. Mecklenburg⸗

An vorbenannten

59 56 58 64 72 68 72 62 51 48 64

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Mindelheim, Weißenhorn,

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Schwab

Reutlingen, Aalen, Hecdenbene, ünge⸗ i Geislingen,

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1907

2.

Meßkirch, Pfullendorf, Stockach, Seden

47 172 48 926 77 016

25,00 24,00 24,00 21,00 21,00 20,67 22,00 21,40 23,00 21,60 22,00 21,00 20,80

98 261

17,80 22,00

18,40 26,00

18,00 21,50

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Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

Günzburg,

Memmingen, Nördlingen, 3 179

3 453

752

957 551] 20,30 921 774 1 411 160 1 469 475 1 750 244 1 665 646 2 023 712 1 779 581 2 310 819 1 412 906 554 735 740 217

1I1111111111

65 998

73 448

15,522

Mecklenburg⸗ Schwarzburg⸗ Elsaß⸗Lothringen

Schwerin Streli Sondershaus 88

imburg Mayen, Saarlouis, München, Augsburg Reutlingen, Aalen, Biberach, Ravensburg, Ulm Ueberlingen, Offenburg, Rastatt

Rostock, Waremn .. Neubrandenburg, Friedland

Z1111““ Altkirch, St. Avold, Saargemünd.

St. Wendel

Landshut,

Kleve, Go Geldern, Neuß, Giengen, Bopfingen,

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Dinkelsbühl,

2

18,00 16,90

17,50 17,50 17,50 18,00 18,00 20,00 18,29

23³ 3 964 1 182

348 84 4 065

4 150 67 2 811

464 77 423

22 442

6 783 1 577 75 983 79 176

1 363 54 236

20,60

An vorbenannten 64 Marktorten.. 65 Marktorten*) im April 68 März 8 66 Februar 71

November Oktober Septbr. Außust IJulti

Juni

20,97

20,03

26 Marktorten*) im 23 26 26 27 28

1

26 25

Ostpreußen. Westpreußen Pommern...

Posen.. Schlesien. . Schleswig⸗Holst. Rheinland... Bayern...

Württemberg..

Elbing, Thorn * Pyritz, osen mühl, Ohlau, Neustadt, Neisse öE11“ Mayen, Saarloui

burg, Kaufbeuren,

Giengen, Beopfinge

Ravensburg, Riedlin Ulm, Langenau. Rastatt.. Rostock, Waren... Altkirch, Mülhausen.

Mecklenburg-⸗ Schwerin Elsaß⸗Lothringen

An vorbenannten 25 Marktorten

Reutlingen, Urach, Aalen, Ehingen, Munderkingen,

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2 . * * .*

1907

Köslin, Lauenburg.. Lissa, Krotoschin, Schneide⸗ Kolmar, Wongrowitz Strehlen, Oppeln,

München, Landshut, Dinkelsbühl, Augs⸗ Schwabmünchen. Heidenheim, Biberach, Laupheim, Saulgau,

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Pfullendorf, Ueberlingen, Offenbirg.

17,80 18,00 18,40 17,00 22,40 17,00 22,00 17,00 23,00 16,00 23,00 14,40 22,00 15,00 22,00 16,00 23,00 17,80 24,00 16,00 22,00 17,00 22,00

26,00 24,00 23,40

15,00 14,70 16,50

14,00

14,40

16,00 17,00

16,54

20,00 16,40 19,00

18,00

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17,80 21,00

17,00

15,50 16,62

21,00

18,00 20,00

7 384 5 640 6 609 7 349 11 388 12 478 12 424 13 323 10 658 5 656 10 957 5 970 12 643

.5 519 91 214

857

3 666 800 37 160

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795 54

154 968 116 734 133 055 144 182 219 104 240 318 240 209 255 303 204 850 111 807 218 597 116 425 244 720

IIII IIII

103 104 1 433 3 734

13 885

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18,66 15,75 12n

16,20

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16,49 17,49

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18,96

16,88 19,31

20,70 20,13 19,62 19,24 19,26 19,33 19,16 19,22 19,77 19,95 19,50 19,36

16,43 14,92 16,30

15,55

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14,74 16,45

18,96 19,16 19,14

16,79 18,75

preußen. Westpreußen Brandenburg Pommern ..

Posen. Schlesien...

Schleswig⸗Holst. nnover.. estfalen... Henisdasen Rheinland

Bayern.

Sachsen.

8

Mecklenburg⸗ Schwerin

Mecklenburg⸗ Streli

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Württemberg.

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Sondershausen Elsaß⸗Lothringen

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Tilsit, Insterburg, Goldapg. . Elbing, Trhorn . . . Luckenwalde, Potsdam, Kottbus.. Anklam, Schivelbein, Köslin, Rummelsburg, Stolp, Posen, Lissa, Krotoschin, mühl, Kolmar, Wongrowitz Namslau,

Neustadt, Neisse

ööö Duderstadt, Lüneburg . . Fberborn . .. ...

Limburg. 8

Saarlouis, St. Wendel

münchen Bautzen.. Winnenden, Urach, Aalen, Bopfingen, ibera Munderkingen, Laup burg, Riedlingen, Langenau, Waldsee Stockach, Villingen, Offenburg, Rastatt

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Altkirch, Saargemünd

8 ezember 1906

Ohlau, Strehlen, Neusalz,

Kloßan Hirschberg, Oppeln, Ratibor,

München, Landshut, Straubing, Scna. Reutlingen, Rottweil, F Giengen,

Ehingen,

eim, Ravens⸗ Ulm,

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Stettin, Pyritz, Stargard, Schlawe, Lauenburg Schneide⸗

Mayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß,]

Ueberlingen,

Mülhausen, St. e

15,25 14,86 14,00 13,00 13,50 13,50 13,50 12,50 12,00 12,50

46 422 46 049 74 685 67 646 77 901 73 641 89 940 91 793 107188 122042 38 419 42 234 65 165

12,50 12,50

16,00 17,00 18,80

15,00 14,40

16,20

17,40 18,66 19,00 19,00

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15,00 18,60

17,06 20,60

210- 19,30 19,50 21,00 24 00

17,40 17,00 7 276 5 550

73

4 221

18,00 19,00 17,78

1 242 784 1 091 827 1 231 281 1 157 178

1 441 698 1 618 742

868 212 781 624

1 416 797

1 794 180 585 742 650 741

1 023 509

4 641 6 219

36 982

26 725

169 728

10 560 15 181 13 635

1 470 81 845

126 849 6 445

92 334

6 272 133 425 105 226

1 469

83 716 1 018 697

95 975

& S 90 I8⸗

17,09 17,20 19,55 19,39

An vorbenannten 8 64 Marktorten*) im

8 ‚2 8 8 + 8 0 H

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November Oktober Septbr.

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Juni Mai

1907

14,00 13,20 13,20 13,20 12,50 12,00 12,40 12,00 12,00 19,08 12,00 20,00 12,00 19,40 12,00 19,40

23,00 22,00 23,00 20,00 19,80 19,90 19,80 20,00

der Zahl der Marktorte

12,30] 22,15

.“

12 680 18 963 22 327 22 839 24 734 37 439 63 925 60 733 49 686 32 926

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219 834] 17,34 310 485 357 330 368 306 396 013 609 082

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1 015 264 771 556 477 464 136 691 129 207 214 266

IEIEIIIIII

11X“““ *

16,37 16,00 16,13 16,01 16,27 16,88 16,72 15,53 14,50

rungen in der Zufuhr der betr

An vorbenannten 87 Marktorten 86 Marktorten*) im 4382 . ärz

8 8 anuar

Novbr. Oktober September August Juli Juni Mai

1907

Dezember 1906

54 070 24,00 56 908 24,00 79 587 20,00 73 524 19,31 88 668 19,561110756 19,40 (124621 19,00]1115598 20,40 103984 21,02 67 282 13,00 22,15 32 380 12,60 22,72 37 199

14,40 14,40 14,40 10,75 13,20 10,75 12,80 12,80 10,75 12,00

24,00

1 017 650 1 395 466 1 253 389 1 451 990 1 791 855 2 013 518 1 821 012 1 543 122 1 039 059

564 048

639 595

11,60 22,151 56 084

946 771

IiIIIIIIII

17,88 17,53 17,05 16,38 16,18 16,16 15,75 14,84 15,33 17,42 17,19 16,88

mit der Begründung zurückzuweisen, daß ein Gesetz, das die Ver⸗

Stellung, die ich bei den Verhandlungen in diesem hohen Hause ein⸗

dürfen. So war nach meiner Ansicht auch die Meinung aller der⸗

1 Bergwerkseigentum verleihen. Also, meine Herren, wenn die Staats⸗

nicht etwa der Königlichen Staatsregierung die Möglichkeit oder die Handhabe geben könnte, Anträge auf Verleihung zu verschleppen oder

leihung ordnet, noch nicht ergangen sei. Meine Herren, ich halte diese Bedenken für unbegründet. Die Aenderung, die das Herrenhaus vorgenommen hat, hat meines Erachtens mehr eine grundsätzliche als eine praktische⸗Bedeutung. Die grundsätzliche Bedeutung der Aenderung liegt darin, daß das Herrenhaus von vornherein hat verhindern wollen, daß der Londtag mit Einzelverleihungen befaßt werden soll: einmal mit Rücksicht auf die grundsätzliche Erwägung, daß derartige Verleihungen Verwaltungssachen seien, und nicht zur Kompetenz der Parlamente, sondern ausschließlich zur Kompetenz der Regierung gehörten, und fernerhin aus der Erwägung heraus, daß speziell in England die Verleihung durch die Private Bill keineswegs zu erwünschten Konsequenzen geführt habe. Deswegen hat das Herrenhaus dem Gesetzentwurf eine Form gegeben, die die Verleihung im einzelnen Falle der Staatsregierung vorbehält, dem Landtage aber die Möglichkeit gibt, die allgemeinen Grundsätze ein für allemal festzulegen, nach denen die Verleihung er⸗ folgen soll. Ich halte das werden die Herren auch nach der

genommen habe, nicht verwunderlich finden diese Bestimmung für eine Verbesserung.

Wenn nun die Herren fragen: wird die Königliche Staats⸗ regierung nun nicht aus dieser Veränderung Anlaß nehmen, Ver⸗ leihungen abzuschlagen oder zu verschleppen? —, so bitte ich die Herren, bloß mal sich zu fragen: worin liegt denn der Unterschied in der Fassung des Herrenhauses und der des Abgeordnetenhauses? Wenn die von Ihnen beliebte Fassung Gesetz geworden wäre, so würde der Gang der gewesen sein, daß wir warteten, bis ein Antrag auf Verleihung an uns herantrat. Wir würden dann mit den Antragstellern ver⸗ handelt haben und doch nicht eher mit einem Gesetzentwurf über die Verlethung an dieses hohe Haus haben herantreten können, als bis wir uns mit dem Betreffenden geeinigt hatten; und wenn diese Einigung erfolgt war auf Bedingungen, die auch uns annehmbar erschienen, dann würden wir gleichzeitig mit einem Spezialgesetz über die Verleihung einen zweiten Antrag dem Landtag unterbreitet haben, uns zu ermächtigen, nunmehr nach den Grundsätzen, die wir in diesem Spezialfall vereinbart hatten, in Zukunft allgemein verleihen zu

jenigen, die hier im hohen Hause für das Gesetz gestimmt haben. (Abg. Dr. Röchling: Sehr richtig!)

Wie liegt die Sache, wenn der Entwurf in der Fassung des Herrenhauses Gesetz wird? Wir werden bestrebt sein, uns ein Bild zu machen, zunächst einmal theoretisch, wie man die Bedingungen, die zwischen der Staatsregierung und Ihnen festgelegt werden sollen, wohl formulieren könnte, und werden Ihnen bei der nächsten geeigneten Gelegenheit diese Be⸗ dingungen zur Genehmigung vorlegen. Möglich, aber nicht wahr⸗ scheinlich ist es, daß ebenso wie in dem vorhin von mir erörterten Falle ein Einzelner an uns herantritt und um eine Verleihung bittet. Dann werden wir genau wie in dem andern Falle mit dem Be⸗ treffenden verhandeln und versuchen, uns mit ihm zu einigen; und wenn wir uns mit ihm geeinigt haben, werden wir umgekehrt ver⸗ fahren und Ihnen einmal vorlegen ein allgemeines Gesetz, das die Grundsätze festlegt, und auf Grund dieses Gesetzes dann nachher das

regierung böswillig sein wollte, konnte sie es im einen und im andern Falle; wenn sie aber loyal das Gesetz ausführt, dann wird der be⸗ nreffende Antragsteller in einem und im andern Falle nicht eine Woche früber oder später in den Besitz der gewünschten Verleihung gelangen.

Ich glaube also, wenn Sie weiter keine anderen Bedenken haben als die hier erörterten, können Sie, ohne mit Ihrem Gewissen in Kenflikt zu kommen, für den abgeänderten Gesetzentwurf stimmen, worum ich hiermit bitte. (Bravo!)

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion werden die einzelnen Be⸗

ea des Gesetzentwurfs in der Jaslung des

eee auses unverändert mit großer Mehrheit ange⸗ men.

Es folgt die dritte Beratung Begeordnung für die Provinz Posen.

82 dem 8 41 liegt ein Abänderungsantrag der Abgg. von Wentzel (kons.) und Viereck (freikons.) vor. Der § 41 hebt die Wegebaulast aus besonderen Titeln insoweit auf, als sie in diesen nur nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften,

rdnungen, Gewohnheitsrechten un Observanzen fest⸗ gestellt ist. Für Urbarien, gutsherrlich⸗bäuerliche Regierungs⸗ 2 für Gemeinheitsteilungsrezesse soll, vor ehaltlich . Gegenbeweises, die Vermutung gelten, daß in ihnen ie Rechte und Verbindlichkeiten in bezug auf den Wegebau nach den bisherigen Voescheiften, Ordnungen, Ge⸗ wohnheitsrechten und Observanzen festgestellt seien. Diese Ver⸗

des Entwurfs einer

hbeamten nicht überstiegen haben,

Der § 41 wird in der Fassung des Antrags Wentzel⸗ Viereck angenommen, im übrigen wird die Vorlage ohne De⸗ batte angenommen, muß aber wegen dieser Aenderung nochmals an das Herrenhaus zurückgehen.

Das Haus wendet sich zur zweiten Beratung der Vorlage, betreffend den erweiterten Grunderwerb am Rhein⸗ Weser⸗Kanal auf Grund der Anträge kommission.

Berichterstatter Abg. von Pappenheim: Die Budgetkommission hat die Vorlage gestern einer eingehenden Beratung unterzogen und dabei auch die Wünsche berücksichtigt, die hier geäußert worden sind. Entsprechend einem Antrage Felisch sind im § 2 im zweiten Absatz 2 Millionen Mark der Staatsregierung für den Erwerb von Grund⸗ stücken, die am Großschiffahrtsweg Berlin—Stettin (Wasser⸗ straße Berlin—Hohensaathen) liegen, zur Verfügung gestellt. Ferner sind im § 1 für die Lippe⸗ Kanalisierung 2 Millionen bereit gestellt. Der grundsätzliche Unterschied zwischen diesen beiden Bewilligungen liegt darin, daß für die Strecke Berlin— Stettin schon die erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung der Höhe der Summe vorhanden war, weshalb die bestimmte Summe von 2 Millionen Mark in Aussicht genommen werden konnte. Bei der Lippe⸗Kanalisierung sind dagegen die Vorarbeiten noch nicht so weit gediehen, daß man die Kosten genauer bestimmen kann; es ist deshalb im § 1 der Vorbehalt aufgenommen, daß die von der Regierung ver⸗ langten 16 Millionen auf 18 Millionen erhöht werden, und daß da⸗ von mindestens 2 Millionen auf die Strecken Wesel Datteln und Hamm-Lippstadt verwendet werden sollen.

Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.): Meine Freunde werden der Vorlage in der Gestalt der Kommissionsbeschlüsse zustimmen. Wir tun dies in der bestimmten Erwartung, daß die Regierung recht bald mit dem Grunderwerb für die Lippe⸗Kanalisierung vorgehen wird, da bei der Entwicklung der Industrie in der dortigen Gegend die Bodenwerte reißend und ungeheuer in die Höhe gegangen sind.

„Abg. Dr. Berndt (nl.) ittet ebenfalls mit den Vorarbeiten für die Lippe⸗Kanalisation möglichst bald vorzugehen, damit die Bodenspekulation nicht noch weiter anwachse.

Abg. Schwarze⸗Lippstadt (Zentr.) äußert sich in gleichem Sinne. Abg. Müller. Berlin (frs. Volksp.) ersucht die Regierung, mög⸗ lichst bald, wenigstens in großen Zügen, mitzuteilen, wie die Kanal⸗ linie der Lippe eigentlich gehen solle, und mit den Arbeiten möglichst schnell vorzugehen.

Nachdem noch der Abg. Franken (nl.) die Vorlage

befürwortet hat, wird § 1 unverändert in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen. hean

Zum § 2 weist der Berichterstatter darauf hin, daß die im Hause geäußerten Wünsche auf Heranziehung der be⸗ teiligten Verbände Berücksichtigung gefunden haben.

§ 2 wird angenommen.

Beim § 5, der bestimmt, daß bei der Wiederveräußerung von⸗ ö 8 fünf Grund des § 16 des Wasser⸗ aßengesetzes erworben sind, ein gesetzliches Verk stattfindet, betont der 3 Mabhx

Abg. Kirsch die Notwendigkeit der Revision des Enteignungs⸗ rechtes. Es gehe nicht an, daß der Minster in letzter Instanz ent⸗ scheide, also Richter in eigener Sache sei. Die Pläne der preußischen Regierung in der Polenpolitik mahnten zur Vorsicht, und es wäre deshalb erwünscht, daß der Minister sich zu dieser Sache äußere. Der § 5 wird angenommen und schließlich der Rest des Gesetzes ohne Debatte. In dritter Beratung wird darauf der Gesetzentwurf endgültig in der Fassung der Kommission im ganzen angenommen. Ebenso die ursprünglich von dem Abg. von Woyna beantragte und von der Kommission angenommene Resolution, worin die Erwartung ausgesprochen wird, daß für den Fall, daß die durch diese Vorlage ge⸗ forderten 20 Millionen nicht ausreichen sollten, um die den Wünschen des Abgeordnetenhauses entsprechende Bodenpolitik mit Erfolg zu Ende zu führen, die Staatsregierung nach An⸗ hörung der Wasserstraßenbeiräte die Bewilligung der noch er⸗ forderlichen Mittel rechtzeitig beim Landtage ürsgen werde. —Es folgt die zweite Beratung des Nachtrags zum Staatshaushaltsetat für 1907 auf Grund der Beschlüsse der Budgetkommission, der gestern der Nachtragsetat samt den dazu gestellten Anträgen uͤberwiesen worden war. Die Kommission hat entsprechend dem Kompromißantrag von Heydebrand⸗Herold⸗ von Jedlit in den Etat einen Fonds von 5 Millionen (dessen Deckung auf die Ein⸗ kommensteuer angewiesen ist) eingestellt „zur einmaligen Ver⸗ stärkung der Fonds für Unterstützungen von mittleren Beamten in allen Verwaltungen behufs Verwendung zu Gunsten der am geringsten besoldeten etatsmäaͤßig und diätarisch beschäftigten mittleren Beamten“. Berichterstatter Abg. von Savigny (Zentr.): Die Kommissig angesichts der bestimmten Erklärung 8 (ran. en aenen zur Deckung der Gewährung von Teuerun szulagen nach den Anträgen Gyßling und Kölle zur Zeit nicht verfügbar seien, diese Anträge abgelednt. In dem Antrage Friedberg⸗Schiffer war empfohlen worden, jenen etatsmäßigen und diätarisch deschäftigten mittleren Beamten, deren Gehälter am 1. Juni 1907 den Hös ee 88 Gehalts der Uuter⸗ I1

n e 100 als einmalige Außer⸗ ordentliche Beihilfe zu gewähren. din Grundsätze dieses 1. 8 sollen tunlichst zur Geltung gebracht werden, wie der Finanzmtnister ausdrücklich zusagte, der im übrigen aber den Antrag von Heydehnand empfahl, dessen Dispositiv ihm die Möglichkeit gewähre, eindiee⸗

der Budget⸗

entschädigt. Es werden ganz außerordentlich hohe Diäten u Kilometergelder gewährt; würde man ihnen nur 89 Fahrkarten 88 zahlen und den Ersatz der baren Auslagen gewähren, so würde allein auf diese Weise eine hübsche Summe gewonnen werden können. Dem gegenüber sind, insbesondere im Bereich der Eisenbahnverwaltung, jahlreiche andere Beamtenklassen namentlich in den ersten Jahren ihrer Anstellung zu gering besoldet. Ich wundere mich, daß der Reichs⸗ kanzler, der doch das Vorgehen des Reichstags gutgeheißen hat, als preußischer Ministerpräsident an diesen wichtigen Verhandlungen über⸗ haupt nicht teilnimmt. Was man im Reiche bewilligen konnte, muß auch in Preußen möglich sein. Hoffentlich kommt man bei der nächstjährigen allgemeinen Gehaltsaufbesserung zu einer vernünftigen Gruppierung nach dem alten preußischen Grundsatze: Jedem das Seine! Wenn wir für die Kommissionsanträge stimmen, so tun wir es nur, weil augenblicklich nichts besseres zu erreichen ist.

Abg. Dr. Wagner (freikons.); Der Kompromißantrag ist das mindeste, was wir den mittleren Beamten bewilligen müssen, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie große Einnahmen die Arbeiter nach den Deklarationen der Arbeitgeber haben. Der Abg. von Brandenstein warnte in der Kommission vor der Annahme unseres Antrages, weil er die Beamten hauptsächlich nach Maßgabe der Vorbildung unterscheide. Unser Antrag enthielt das aber nicht; ich habe vielmehr in einer früheren Sitzung ausgeführt, daß nicht die Vorbildung allein so sehr ins Gewicht falle, sondern vielmehr der Umfang der Verantwortung und die Güte der Dienstleistungen. Ich hühs aber nochmals zu bedenken, daß die Vorbildung und die Erziehung der künftigen Beamten sehr auf ihre künftige Lebenshaltung bestimmend einwirkt, daß also die Vorbildung ein wesentlicher, wenn auch nicht ausschlaggebender Faktor ist. Die äußerste Konsequenz des Grundsatzes: divide et impera, da jeder Beamte individuell nach seiner Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit besoldet werde, wird auch wohl Herr von Brandenstein nicht ziehen. Ich freue mich, daß die Regierung nun auch für die mittleren Beamten etwas tun will; denn durch das Vorgehen des Reiches hätten sonst allerdings Miß⸗ helligkeiten entstehen können. Aber dieses Vorgehen des Reiches und Preußens wird auch auf die sämtlichen Kommunen zurückgreifen; diese werden in kurzem pari passu vorgehen müssen, und so werden allmählich immer weitere Kreise nachgezogen. Eine Erschwerung der Finanzen des Reichs, des Staates und der Kommunen wird nicht ausbleiben; das läßt sich aber nicht ändern. Ich habe mich ebenfalls zu der Ansicht bekehrt, daß eine Verbesserung der gesamten Beamten⸗ gehälter im Anschluß an den Wohnungsgeldzuschuß erfolgen kann; dabei ist es wohl ausführbar, die persönlichen Verhältnisse der Beamten zu berücksichtigen. Die Anregung, endlich einmal mit den 25 geänderten Kilometer eldern bei Dienstreisen aufzuräumen, kann ich nur begrüßen. An diesen Reisekosten lassen sich viele Ersparnisse erzielen. Wenn man selbst die Tagegelder bei Dienstreisen etwas erhöht, so wird das immer noch billiger als die Berechnung nach Kilo⸗ metergeldern. Die Beamten sollten nur die Reisekosten ersetzt bekommen und für ihre übrigen Kosten bei Dienstreisen eine Entschädigung. Dann würden die Reisen nur im Interesse des Dienstes gemacht werden. Schließlich möchte ich noch auf die Notwendigkeit der An⸗ legung von Sparkassenbeständen in Staatspapieren hinweisen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Unserem Antrage wurden in der Kommission teils grundsätzliche, teils praktische Bedenken entgegen⸗ gestellt; er soll eine mechanische Regelung sein. Das kann ich nicht anerkennen, sonst würde sich derselbe Vorwurf gegen die Bemessung der Zulage für die Unterbeamten richten. Unser Antrag stellte jedenfalls eine sehr gute Kombination zwischen den verschiedenen Notwendigkeiten dar. Der Minister hat nun aber erklärt, daß er praktisch so ver⸗ fahren wird, wie unser Antrag es vorschlug. Die Beamten sollen nach dem Bedürfnis ausgewählt werden und dann die Zulage von 100 wie die Unterbeamten erhalten. Ich muß anerkennen, daß eine solche Erklärung des Ministers, zumal sie sich nur auf ein Jahr er⸗ streckt, nesoeben⸗ ist. Es ist erfreulich, daß von der ersten bis dritten Lesung sich eine solche Wandlung d hat, daß KE Gesichtspunkte, die von uns in den Vordergrund waren und den ersten Anstoß im Hause gegeben haben, jetzt so gewürdigt sind. daß alle großen Parteien sich diesen Gedanken zu gemacht haben. Ob der Antrag von uns oder von Ihnen (zur Rechten)

ist, ist uns gleichgültig, denn wir wollen nur der Sache Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Die ganze Frage ist in der Kemmissicn so emn⸗ gehend besprochen worden, daß ich glaube. Ihrem Wunsch nicht gemütz zu handeln, wenn ich auf die Rede des Herm Abg. Werner in allen Einzelheiten eingehen wollte (sehr richtig“), zumal sie zum großen Teil mit dem Gegenstande der Verhandlung nichts zu dun hatte. Aber einige Bemerbangen muß ich mir gestatten.

Er hat zunächst gesagt. es mwären hien heftige Vorwürfe gegen den Reichstag erhoben worden. Meine Herrem, don ichen Vorwürfen gegen den Reichstag dabe ich nichte gehurt. sondern man hat nur mit Recht die vollkemmen andere Lage Rer gegenüher der imn Reichstage geschlldert. Man hat darauf hingewiesen, daß der Reichstag in der glüdklichen Sage ist, die Ausgaben auf Matnikalardeitvüge mr vermweisen. während wir nicht hi derfelden Lage sind, undeen sofors alle Decdangs⸗ mittel deschaffen müffen sün die gemünschten weiteren Mufdefferungen der Beamtendesüge⸗

Dann hat der Herr Abgeordneen Wernen auch ein deeut⸗ scher Fhrangminlften dane sicd desfern. Meihre Hrerem. ihn Mgeeneman gelden die 8 2190 unerdeffenltch (Driterfeit), und veness sich Nier etwas gebeffont dan e üt wicht der Irposzatseneften gs⸗ wesen, sondern dies E] Ehebemmensteuen. Meize Herven, nd dee üüht einen IeRic. z8-

dualisieren, um dem wirklichen Bedürfnis entgegenzukoumemen.

Antrag von Heydebrand einstimmig angenommen und in das

mutung greift nicht Platz, soweit in Urbarien oder Rezessen

Daraufhin ist der Antrag Schiffer⸗Friedberg zurückgelogen und der Geses

hineingearbeitet worden.

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de Sichenel deee etr n Fhmüpaneesushenee Heceun Erenan üheden wünde alh da es Besr bedhen, wa ah ngradwwee wit wehem Bewassen üandnecten