ö“*“ “ “ “ 88 . 8 2 Nr. 12 des Militärhinterbliebenengesetzes. h“ “ 3 wei te B eila ge
Fällen der 85 4 und 31 Abs.
“ ““ —Zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußische
7 18 [19 20 21 ] 2 )2²³. 24 25 26 w 27 28 5 zahlen Von Berlin, Donnerstag, den 27. Juni
Bere Militärwitwen⸗ 8 en Berechnung des Zivilwitwen⸗ und Waisengeldes Betrag des Witwen⸗ und Waisen⸗ L“ Se 8 dem Militär⸗ — geldes, bis zu dessen Erreichung becc. (Mebrbetrag witwen⸗ und Anlage 5.
dem Zivilwitwen⸗ und Waisengelde 1e.- das Militärwitwen⸗ und Waisengeld Spalten 21, “ E rengen, eispärt Anlagen (Zahl der Hefte und losen Beilagen).
iß 1 22 gegen 23, zu zahlen ist “ von 7, 8) 111““ . 1211111688 von Witwen⸗ und Waisengeldern.
Bemerkungen 3 (Hier folgt d er folgt der Weitergabevermerk der Divi Auf eine Ausfertigung des Antrages 1 dnhlh.. nt. enamtenbtntar. anbegbehtan “ igf ist Ferpettt dantur (Intendantu 1—
„Nr. 8
zur Veranschaulichung der Rechnungsweise in
—
Sa8. 11“ 9 10, u12 ¹13 14] 15. 16
7 65b 59
1“
8
1
Dienstgrad, Dienststellung
Her (Berechnung der Dienststelle) iiuiu als Zahlungsanweisung für Kapitel 74 Titel 4 Anlagen zur Aushändigung bei Mitteilung von der Bewilligung gn den Empfangsberechtigten. *) Unterschriften.
ℳℳ Jahre· ℳ . bg11b88 . r 8 ) Standesurkunden und Nachrichten für Witwen⸗ und Waisengeldempfänger. In den vorhandenen Nachrichten ist Nr. 6, Nr. 8 Absatz2 .6. Nr. atz 2 und;
Witwengeld
der Militärpension Zivilpension Witwengeld
Militärpension
Militärdienstzeit Witwengeld Spalte 15 Waisengeld Spalte 16 Witwengeld Witwengeld
als als Waisengeld
als Witwengeld
Zusammen 40 % der Pension
Gesamtdienstzeit Diensteinkommen nach Nr. 3 des O. P. Ges
⅛ des Witwengeldes
40 %
pensionsfähiges Diensteinkommen
& pensionsfähiges Diensteinkommen
8 ⅛ des Witwengeldes als Waisengeld
1 r. 10 zu streichen.
fizier im Reichszivil⸗ oder im preußischen Staatsdienst angestellt und im Dienst oder nach abermaliger Pensionierung 1. 2. 3. 78 “ gestorben ist. Desr S — 7. 1 9. 10. 1“ 12. 13. Leutnant.†+ 6 [2251 ²¼0 7538 303 63 7 60 13]% 2000 ²*80 7688 309 631 13]¹⁄ y4000] ²⁄1 % 1536% 615 123¹4 309 638 303 60 3 Weihna bsh Der witwengeld⸗ Der waisengeldberechtigten . Uüibereinstimmente Ruf⸗ und Zuname, Entlassung berechtigten Witwe Kinder Rufnamen Betrag Zeitvn Oberleutnant. 13 2851] 2¹⅛0 1095 438 90 6 137 19 2400 ²⁷o 1161 465 938 19 4000 ²²00%ꝑ1935] ꝑ774 465 93 309 63 Hinterbliebenen⸗ Di 1 Geburt Verehe⸗ aus dem — 1 etrag Zeitpunkt erleutnant. 80 versorgungsgesetz, enstgrad und Dienst⸗ lichung aktiv pensionsberechtigende Name und Wohnsitz 8 des jäbrlichen bes Wenn anden NQ1 stellung, Militärdienst Dienstzeit Ruf⸗', Geburts. des Vormundes. Geburts⸗ hic Beginns 2364 948 192 768 180 36 daicer Mei 0Xb. ATruppenteil, Manpes; und teit weng dieser und niccht —— 1 das Reich unäüx... 2 8 5 eburts⸗ die Mutter der Kinder Wit I1 8 Zahlung 66 Pehazend eüür Behörde Monat V namen, Tag zur Erhebung des Tag haeex· ehic ebenen Jahre Tage S. Monat Waisengeldes Monat geldes geldes DTag ohnsitz Jahr berechtigt ist Jahr Monan
ℳ ℳ
3 R
Jahre
I. Wenn der pensionierte Of
Säehnn. 17 4427 ²¼ 1995 798 17 22 3600 ²⅛ 1920% 768 156] 22 4427
Henaet⸗ 17 4427 ²7⅛% 19950 y798 9 4200 2835 1134 228 31] 5400 3645 1458 94 11³4 324 sorgen, egen di “ .““ auch 8 8 .
uptmann . Beifpi 82 Kl. .23 5627 ²¼% 3096 1239 23 0 266] 1065 213] y28 5627 3564 1428 1065 363 75 bespiete 1h c
Bataillonz⸗ 3480 1392 279, 37 7577 5496 41 1392 1 “ G “ 1 “ 8 1 1 8 staaten angestellten 8 — 8 1 V
kommandeur 31 7577 *⁄¼0 5178 2073 8 G pensionierten Off⸗ ziere Anwendung
sionierte Offizier im Zivildienst eines anderen Bundesstaats als Preußen, bei einer Kommune usw. (§ 24 Nr. 3 O. P. G.) angestellt und 8 b . . “ 8 im Dienst oder nach abermaliger Pensionierung gestorben ist. b 8 1 b 8 1 “ Die “ bescheinigt: “ “ 1uu“ “ Truppenteil, Behörd
2) Es ist ang
nahme 90 13 1536 2: 1 von Siel eazs 8 Bemerkungen. S 9. 4 palte 15. 7) Bericht, w 85 1u“ erst nach z I. Als Belegsstücke sind beizufügen: Angehörigen Verschollener handelt Saaf h, nmnz die Bersorgung der I 8—2 die nicht rechtskräftig geschier er die heliche Ge⸗
rigem Zivild Hinter 3 8 :7 Üaan den Hinter⸗ Spalte 2. 1) *) die Geburtsurkunden der Eheleute (können aus Zwchrit vnmn der Fehsage Htwen. nntnis DPefe —— — 3 rhinter⸗ 8 datiert. eier Ver 8
bliebenen eine de wegfallen, wenn die Geburtst * 9 1
sorgung gebühr age aus der Heiratsurkunde ersichtlich bliebenengesetzes; erbeurkunde die Ehefrau der Verstorbenen mnh , ns; 8 ns
engeldberechtigten zeichnet ist, und Geburtsnamen als dessen Witwe be⸗
h fachmcseisch über d “ wird oder wenn die Ehe 8 9) Quittung über die an die witwen⸗ und wais
600 ℳ üttweng Spalte 3. 2)*) die Heiratsurkunde od Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unterklassen des Fri 1
nur beim 8— Kinder aus mehreren Ehe oder, wenn Witwen und standes gezahlten Gebührnisse für die 3 Ster “ 5) aus welchen einzelnen Bestandteilen
ve. elnrsgurtanben, hen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden folgenden drei Monate. f auf das Sterbemonatsdrittel — — für die Hirterbiicbener —
225462- „Spalte 4. 3) Auszug aus der Stammrolle und, sofern Witwen⸗ II und Rüee Unteflassen der Fr
eehrucht were und Waisengeld auf Grund einer Dienstbeschädigung beansprucht wird S 8 hinterbliek hg l fch 8. r s die Akten des Truppenteils,“*) Spalte 5 ist zu vermerken, wenn der Tod infolge Dienst. tablt ha benengesepes) gezahlt worden sst, f
nahme — 1 8 8 8 162 4) ärztliches Zeugnis über den ursäͤchlichen Zusammenhang zwischen ülchädians ehngetrenen e daß der Verstorbene nach achtzehn⸗
800% 200 27 ³² 8 8 8 3 b od und Dienstbeschädigung im Falle der Bem. Nr. I 3; tage zum Be iner Militärrente angestelt war:
nur bis 8 . .“ g 8 „„ Spalte 5. 5) *) die standesamtliche Urkunde über das Ableben vabtitent Aan Hee a hrs ——— ——
8 95 — 8 8 um 88 FFenane⸗ und, wenn die Kinder auch ihre leibliche Mutter ver⸗ m E11“X“ Fe
2 Iges Eren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Spalte 8 bis 13. Die Wi 8 8. nise gewäbrt ader zu —
17. L⸗⸗ 17. Le⸗ Spalte 11, 12. 6)) di . 1 scüsse n sind as e kee üene. eh. e eben en dn Se. 7) das sich — somen dies zucrife⸗
bens⸗ svrersorgungsberechtigte Nöan . ö 8 zu 8.ee ch Anleitung der Beispiele in Anlage 2 im einzelnen Beinokberechtigten die Dezüge der verble
bens⸗ 1 jahre jahre 8 *) 2 2 alte 15 ist u. a. ; 1“ ““ 8 8 ämtlichen Antr merblie 8
8 b 1 ) An Stelle der gebührenpflichtigen Auszüge aus den p ist u. a. zu vermerken: 8 eiee 1u“ üge für † Ar dene der im aktwer Drenite 10 Bataillons⸗ V 7577 *1712 415 gantsregistern sind Bescheinigungen in abgekürnter Form vlsfstandte 1) wer von den Kindern in die Anstalten des Potsdamschen be tordenen Milktärdersonen der Umerklafien find ummtrrelbar un der INtowmmandeur 1 eeeee nter Ehecef und kickerschent des Eiabreckeatate. 188”⸗ roe veseni rnegee. ,e C.. . 5öövE 8 9 8 88 8 „ - 89 a a übe 8 2 br den. B. 3 8 2 o 22
. . . ex 3 1 entscheidenden Tatsachen ergeben und die 3) da 85 Chänühngüber verbeiratet sind, lose vorzulegen. G m beften, ulle unrerer Belege
8.9 Die Akten des stsben an g ceieben enthatten. . dem Alteten des e eeu . hnlü. en bo , eene ver
ndosghat die bewilligende Korps⸗ w Fue . at, n iu dem
1 ps⸗ Zweck erfolgt ist, um der Witwe den Bezug des Witwengeldes zu
—
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“ “ 1 ahutendantur heranzuziehen. Bemerkungen Spypalte 16. 6) amtlicher Nachweis über die e w erfolot dik un 1, des veaashedes sötweneasrecse versch ziet 22 verschaffen, 1 ögens⸗ und Ei ältnisse der Witwen und der Kinder des aß die Ebe nicht rechtskräftig geschieden oder die ehelic⸗ 8 mögens⸗ un Einkommensverhältnisse der der §§ 9, 11 des meinschaft nicht rechtskräftig aufgehoben war oder von wann das
J. Als Belegsstücke sind beizufügen Verstorbenen, wenn es sich um Anträge auf Grund v Versto⸗ - 8 äftig gewordene Erkenntnis datiert. Dieser Vermerk kann wegfe⸗ . 2 - der Ebeleute (können weg⸗ Militärbinterbliebenengesetzes handelt; kräftig g. inis 6 1 v“ “ 8 8 alas ““ 1c. dis Geburtzuckundeg atzurkunde eerdich sünd 1 c9 Rericht. v 8 8S ö“ der Angehörigen 8. 88 öew F- v-Ie 8 Bfestorgüntr Berichte von deutschen Fruchtmärkten oder wenn nur Waisengeld beansprucht wird oder wenn die Ehe nach⸗ Berschollener hande ee 8 e t ist . “ Zus gestellt i aiferlh W“ g-. 1 8) Abschrift von der Festsetzung des Witwen⸗ und Waisengeldes zeichnet ist, 88 usammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt Lher;. Pbre Vcfaemenr zunde oder, wenn Witwen und aus Zohfsche in Fällen der Nr. 6 Abf. II, d und IV der Ausf.⸗ 5) aus welchen einzelnen Bestandteilen der bare Betraz — des ischen Amt. Walsea ans Ehen versor ungsberechtigt sind, die betreffkenden Bestgen. sowie des § 31 Abs. 2 Nr. 1 a des Militärhinterbliebenen⸗ heuden eh h.g. 8 8 Neussh neer b- nen n 8 Qualität aisen 9 orbenen Offiztere 2 He * “ . ben dim vreußsschen gesebe Quittung über die an die witwen⸗ und waisengeldberechtigten Zuschuß 8 29 Nr. 2 Abs. 1 des Militärhinterbliebenengesetzes) ⸗ gering mittel gut 8 8 3 Am voriger Außerden wurder b 8* Generaldirektion der preußischen Militär⸗Witwenpensions⸗ Hinterbliebene von Offtzieren des Friedensstandes gezahlten Gebühr⸗ worden ist, sowie welche Kafse gelahlt Ft. Nr. 3 O. P. E 8 Gezahlt d ““ 8 -een 8 stalt); 6 nisse für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate. 2 6) ob der Verstorbene im 8 2 1 Beb. 8 elahlter Preis für 1 Doppeltentner bese. D * anst 1h nn⸗ 5 (9 u. 10). 3)*) die standesamtliche Urkunde über das “ 1 gestellt war; ob, für welchen Zeitraum un u 88 1 F. 8 niedrigster böchst 1 Fem — Menge wert 1 Doppel-. urch⸗ nach überichlägliche b “ II. Zivildienststelle Gnadengebührnisse und welche Beträge an Ar er niedrigster höchster niedrigster höchster zentner EE82 —ö— vnd Waisengeld oder diesen Bezügen gleichgestellte Gebührnisse ger ℳ V Doppeltentner IEI1qE“ ℳ . 6 ℳ 8. Wrrik undekannt
Ableben des Ehemannes und, falls die Kinder auch ihre leibliche Bei pensionierten Offizieren ist der Tag, bis zu oder zu gewähren sind (pgl. Bemerkg. I 8.), ach dem Ausscheiden: 6 8 . ze u.
—
———
Mutter verloren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Spalte 1 Ableben der Ehefrau; —swelchem einschließlich die Dienstzeit berechnet worden ist. einzutragen. 7) daß sich — soweit dies zutrifft — Spalte 7. 4) das Dienstlaufbahmfugeis eh efhonenngevocsgrft Ist dieser Tag den für die Vorbereitung und Vorlegung der Anträge Berechtigten die Bezüge der verbleibenden Berechtigten erhöher Insterburg. Aclagh v2, Sigaare dees shr dns unh des Beurlaubtenstandes. Bei mftümndigen Drenfistellen nicht bekannt, so kann die Spalte 4 unaus⸗ 82 8 1 Luckenwalde.. F 21,00 1 Ab estorbenen üllt bleiben. 1 8 “ 8 rankfurt a. O. 20,8 20,50 . Hinterbliebene der im aktiven Dienste gestorbenen dienst⸗ gefü⸗ 8 3 6 — 8 20. A . Knrben ecFinte des Friedensstandes von weniger als 10 Dienst⸗ “ 88 1“ Die sämtlichen Fntee für Hinterbliebene der im aktiven 2f Pprit. “ V e- 9 8 ahren, der aus dem Friedensstande ausgeschiedenen, zum aktiven Spalte 4, 6, 7, 8, 13, 14 sind seitens der den Antrag vor⸗ gestorbenen Offiziere und Sanitätsoffiziere sind unmittelbar 5 Feiisc. . — V G 20 20 20 0 8 ö Militärdienste vorübergehend wieder herangezogenen und im Dienste bereitenden Dienststellen nicht auszufüllen, wenn es sich um Hinter⸗ treffenden Uee oder Divisionsintendanturen zur Vorprüfurg Frankenstem 1 21 00 21,10 21, 90 “ 2 8 riftstücke über die ahlungen, en S ole — 8 . 8 . 2 21 315 des Heur lacbienstandes nd gi⸗ — zulegen. Die Intendanturen haben den Antrag mit dem 2o. Ene. 38 8899 8*
- ö; „ferner bei Anträgen für Hinterbliebene der im Iv. Näcatseanhezs., , „Geprüft“ zu versehen und ohne Anschreiben an das Versc⸗ . Fülenburg 4 . 888 398 — 6 — 20,20 20 40 V 20 40
im Penstonsstande gestorbenen Offiziere des Be⸗ 8 1
ece⸗ Sher te sen 8 K. Bacches Seraet über den ursächlichen Spalte 6, 7 sind seitens der den gheeeeee Prapstgehcn and Justizdepartement zu senden. Die Gzandesurkunden sind n Mia p nicht Sunn sangne wenn es sich um Hinterbliebene von pensionierten alle anderen Belege lose vorzulegen. „ 8 5 e öL88
zbübl. 8 19,80 20,80 V 20,80
wischen Tod und Dienstbeschädigung beizufügen; V Zusagmencdhangh 12 5)*) die standesamtliche Geburturkunde für jedes Offizieren handelt. 1 1 8 Dinkelsbühl 8 8 Braunschweig 1““ . 19,8) 20,20 88 %
versorgungsberechtigte Kind; Spalte 16. In Spalte 16 jst u. a. zu vermerken: “ 2 vee 8 88 88
übhrenpflichtigen Auszüge aus den Standesamts⸗ D' wer von den Kindern in die Anstalten des Potsdamschen A. Mülhausen i. E G 3 8 . veaine-. he deh ccen sndageeaete Form zulässig, die in] großen Militärwaisenhauses aufgenommen ist, bgieis 8 (EFtag, he Hentes vise ih Fhn. Preußen unter Siegel und Unterschrift des . r; 3 daß i- 1 ; e ee deat 1 ZI. 8 Mehenharn Kernen (enthülster Spelz. Dinkel, chefen). auggestellt werden, die entscheidenden Fefachen Femesen und dle m dem Ableben des Verstorbenen stattgefunden hat, nicht zu dem Zweck II8“ Ueberlingen b 21,90 21,90 1 8 2- 8
gebenden Daten in Buchstaben gusgeschrieben enthalten.
6 1 RNoggen Insterburg . . . . Luckenwalde . . . 20,00 20,00 sano⸗ 6 H. 880 1. . 200
.“ 8
Dhha. Ftargard i. Pomm.. b “ 19,50 20 00 Schipelbein . . ... 8 19,00 19 50 I111“ 19,20 8 18,75 Lauenburg t. Pomm. 18,00 vhimh6668 18,70 89
19,80 1960
*ZSSss 9, .