1907 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jun 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Auf den Bericht vom 12. Juni d. J. will enehmigen, daß bei der von der I Ver⸗ besserung des öö“ zwischen der Stadt Kleve und dem Rhein bei Keeken zur Entziehung und dauernden Beschränkung des in Anspruch zu nehmenden Grund⸗ eigentums das Enteignungsverfahren nach Maßgabe des

Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) in An⸗ wendung wird. Der eingereichte Uebersichtsplan folgt zurück.

el, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 19. Juni 1907. Wilhelm R. Breitenbach.

1“

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Oberbergrat Overthun ist die Stelle eines tech⸗ nischen Mitgliedes bei dem Oberbergamte in Dortmund über⸗ tragen worden.

Der Berginspektor Hosemann ist zum Bergwerksdirektor 8 der Berginspektion zu Grund und der Bergassessor Borchardt zum Berginspektor daselbst ernannt worden. Fräulein Paula Nickel ist zur ordentlichen Gewerbe⸗ schullehrerin an der Königlichen Handels⸗ und Gewerbeschule für Mädchen in Rheydt ernannt worden.

8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

An der neu begründeten Präparandenanstalt in Rasten⸗ burg ist der bisherige Seminarlehrer Struck in Memel als Vorsteher und Erster Lehrer und am Schullehrerseminar 88 Danzig⸗Langfuhr der bisherige

Zweite Präparandenlehrer Bräuel daselbst als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Dem Urganisgen und Musiklehrer Heinrich Gelhaar

in Frankfurt a. M. ist der Titel Professor verliehen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23 der Preußischen Geeh enthält unter NNr. 10 815 das Gesetz, betreffend die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Christburg, Marienburg und Stuhm, vom 10. Juni 1907, unter Nr. 10 816 das Gesetz, betreffend die Abänderung der Umtsgerichtsbezirke Rügenwalde und Schlawe, vom 10. Juni

12907, unter

Nr. 10 817 das Gesetz, betreffend die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Kreuzburg und Pitschen, vom 10. Juni 907, unter 1 Nr. 10 818 das Gesetz, betreffend die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Celle und Bergen bei Celle, vom 10. Juni 1907, und unter Nr. 10 819 das Gesetz, betreffend die Amtsgerichts in Lünen, vom 10. Juni 1907. Berlin W., den 27. Juni 1907. Khönigliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Errichtung eines

““ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 der Preußischen 7 äme anc enthält unter

Nr. 10 820 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1907, vom 22. Juni 1907.

Berlin W., den 27. Juni 1907. Königliches Gesetzsammlungsamt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 reußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 821 das Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 (Gesetzsamml. S. 298), vom 10. Juni 1907, unter

Nr. 10 822 das Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, vom 4. Dezember 1899 (Gesetz⸗ samml. S. 587), vom 10. Juni 1907, und unter Nr. 10 823 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Diez, Dillenburg, Hachenburg und Marienberg, vom 11. Juni 1907.

Berlin W., den 28. Juni 1907. Königliches Gesetzsammlungsamt.

Krüer.

der

Abgereist:

Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Delbruͤck, in dienstlichen Angelegenheiten.

1“ Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Juni. 8 Seine Majestät der Kaiser und König empfingen,

W. T. B.“ zufolge, gestern mittag in Kiel an Bord der

2

boch „Hohenzollern“ den Staatssekretär des Innern Dr. von ethmann Hollweg, den Minister der geistlichen, Unterrichts⸗

und Medizinalangelegenheiten Dr. Holle und den Minister des

Innern von Moltke. 144“

In der am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten Grafen von Lerchenfeld⸗Köfering gehültenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde den Ausschußanträgen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Abände⸗ rung des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und zu der Vorlage, betreffend die Aenderung der Vorschriften über den Verkehr mit Ge⸗

heimmitteln usw., die Zustimmung erteilt. berfffend die Aufhebung des Verbots der Waffen nach Abessinien, wurde beigetreten. Ueber die Vor⸗ lage, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über die Einrichtung und den Betrieb der Buchdruckereien und Schrift⸗ gee und über die Vorlage, heehh die Außer daf ezung der Vorschriften über die Einziehung der für die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung der Seeleute zu ent⸗

Der Vorlage, Ausfuhr von

richtenden Beiträge, faßte die Versammlung Beschluß. Die Vorlage, betreffend die vorläufige Regelung der Fschiuh ie

Schließlich

über die Reichserbschaftssteuer, wurde angenommen. wurde über mehrere Eingaben Beschluß gefaßt.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat in Anerkennung der im Prüfungsjahre 1906 bei der Ablegung der zweiten Hauptprüfung für den preußischen Staatsdienst im Baufache bekundeten tüchtigen Kenntnisse und Leistungen den Regierungs⸗ baumeistern Friedrich Lahrs, Otto Richter, Wilhelm Linsenhoff, Willy Meilicke und Paul Kirchhoff von je 1800 zur Ausführung von Studienreisen

ewilligt.

Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Jaguar“ vorgestern in Tientsin angekommen.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus ermächtigte in seiner gestrigen Sitzung das Präsidium, dem Kaiser für die Sanktionierung der Wahlreform sowie für die hochherzigen und vorausblickenden Worte, mit denen der Kaiser den Reichsrat begrüßt hatte, seinen ehrfurchtsvollsten Dank und die Gefühle der unwandelbaren Treue und der tiefsten Verehrung des Abgeordnetenhauses auszudrücken.

Im Einlaufe befinden sich mehrere Regierungsvorlagen, darunter ein Gesetzentwurf, betreffend teilweise Abände⸗ rung der Geschäftsordnung.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ zielt der Entwurf darauf ab,

nicht nur die Arbeitsfähigkeit des Hauses zu fördern, sondern vor allem den Regierungsvorlagen eine vorzugsweise Behandlung zu sichern. Besondere Bestimmungen sind vorgesehen für die Er⸗ ledigung des Budgets durch Festlegung einer sechswöchigen Frist für die Beratung im Ausschuß und einer bestimmten Rede⸗ zeit für die General⸗ und Spezialdebatte im Hause. Zwei Wochentage sollen ausschließlich der Beratung von Regierungs⸗ vorlagen vorbehalten bleiben. Weitere Bestimmungen beziehen sich auf die Erschwerung der durch Mißbrauch des Inter⸗ pellations⸗ und Antragsrechts ausgeübten Obstruktion sowie auf die Vermehrung der diskretionären Gewalt des Präsidenten, indem für grobe Ruhe⸗ und Ordnungsstörungen der Ausschluß der Abgeordneten mit Dlätenentziehung vorgesehen ist. Endlich kann jeder zur Teil⸗ nahme an den Verhandlungen des Hauses Nichtberechtigte gegen im Hause mündlich oder schriftlich vorgebrachte ehrenrührige Behaup⸗ tungen beim Präsidenten schriftliche Beschwerde einreichen, die einem besonderen Ausschusse zugewiesen wird, der entweder eine Rüge oder eine Diätenentziehung oder zeitweilige Ausschließung des Beleidigers bei dem Hause beantragen kann.

„Das Haus trat in die Beratung eines ihm unterbreiteten fünfmonatigen Budgetprovisoriums ein.

Der Ministerpräsident Freiherr von Beck ergriff, „W. T. B.“ zufolge, das Wort und besprach zunächst das Werk der Wahlreform in Oesterreich. „Die Antwort, ob die Hoffnungen oder Befürch⸗ tungen, die an diese Reform geknüpft worden seien, sich erfüllen würden, vermöge nur das Haus zu geben. Das Haus des allgemeinen Stimmrechts, in dem die arbeitenden Schichten zur vollen Mitwirkung herangezogen würden, müsse die wesentlichste Funktion in einer posi⸗ tiven Arbeit sehen, durch die es dem Staate und den Völkern gebe, was ihnen schon lange vorenthalten geblieben: die ruhige, stetige und zielbewußte Fortentwickkung auf allen Ge⸗ bieten des politischen und wirtschaftlichen Lebens. Der Ministerpräsident wies sodann auf gewisse unzweifelhafte Vorteile hin, verh die Wahlreform gezeitigt habe, insbesondere darauf, daß der den staatlichen Lebensbedingungen witerstreitende Radikalismus bei den Wählern ein weit schwächeres Echo gefunden habe. In einer an sozialen Problemen so überreichen Zeit könne eine Politik der extremen Mittel und der extremen Ziele nicht ungestraft verfolgt werden. Der Redner stellte als das Urteil der Wähler fest, daß diese die Kontinuität des Volkslebens und den aufrechten Bestand des Parlamentarismus sowie die Austragung aller Gegensätze auf parlamentarischem Boden wünschten, nicht aber dessen Aufwühlung und Zerstörung. Der Ministerpräsident begrüßte die Bildung von großen taktischen Ein⸗ heiten, die zeigten, daß man die Lehren aus den Wahlen beherzige und esonnen sei, zu fruchtbringender Arbeit zurückzukehren. Ein weiteres Verdienst der Wahlreform sei, daß die Sonialdemokraten aus dem Zwielicht der 5. Kurie in das helle Tageslicht der parlamentarischen Rechts⸗

gleichheit gerückt seien. Er sehe die Sozialdemokraten lieber im Hause als außerhalb des Hauses. Die Sozialdemokraten würden zu erweisen haben, welche schöpferische Kraft ihren Ideen und welche Arbeitstugenden ihren Vertretern innewohnen; wenn ihn auch eine weite Kluft von der Sozialdemokratie trenne, so werde doch die Regierung den nicht geringen schöpferischen sozialreformatorischen Gehalt ihres Programms zu verwirklichen bemüht sein. Der sozialreformatorische Gedanke müsse Gemeingut aller werden. Die bürgerlichen Parteien vermöchten an dem Wahlergebnisse den leeren Raum abzumessen, den sie mit red⸗ licher politischer und sozialer Arbeit ausfüllen könnten und hoffentlich auch ausfüllen würden. Den besitzenden Volks⸗ schichten müsse das Bewußtsein gekommen sein, daß sie sich den ureigensten Boden abgrüben, wenn ihre Vertreter dem Staate die Achtung und durch die Verweigerung der Arbeit die Existenzmittel versagten, was lange Zeit hindurch der Fall gewesen sei. Die erste praktische Wirkung des allgemeinen Wahlrechts für die bürgerlichen Parteien bestehe in der nachdrücklichen Warnung, daß die Politik der Besitzenden einen mit dem Volkeswohle enger als bisher verknüpften Inhalt gewinnen müsse und daß die bisher in den Vorder⸗ grund gestellten Fragen zurückgestellt werden müßten. Der Ausfall der Wahlen zeuge weit mehr gegen das Kuriensystem als gegen die neu geschaffene Rechtsgleichheit. Zur Entmutigung liege kein Anlaß vor. Die Vertreter des Mittelstandes müssen angesichts des Ergeb⸗ nisses der Wahlen von der Ueberzeugung durchdrungen sein, daß sie nur durch ein energisches und positives Schaffen das Versäumte nach⸗ holen und die verlorenen Positionen wieder erobern können. Im

weiteren Verlauf seiner Rede wies der Ministerpräsident auf die

Fülle der großen, für die künftigen Schicksale des Staates wichtigen Aufgaben hin, welche die Thronrede, die die Richt⸗

-,88 für das Programm der Regierung bilde, ankündige und be

deren Durchführung dem organischen Zusammenhange der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung Rechnung getragen werden müsse. Jede einseitige und engherzige Klassenpolltsk müsse Feaee ec n werden und die angekündigte Sozialreform im Rahmen der allgemeinen Interessen unter sorgfältiger Schonung der Eristenzbedingungen der Produktion angestrebt werden. Alle Kräfte müßten zum äußersten angespannt werden. Der Redner forderte darauf die Parteien auf, sich um die Regierung und um deren Programm zu scharen. Was sie von ihm, dem Ministerpräsidenten,

zu erwarten hätten, wüßten sie, es sei eine Politik der ehr

der ehrlichen Mittel und der geraden Linie. Aus . legen gh eberengun fließenden, konservativen Bekenntnisse schöpfe er (h Ministerpräsident) die Befähigung, das zu bewa ren, was der G haltung und der Fortbildung wert sei: denn konservativ heiße, der Entwicklung rechtzeitig die Wege zu ebnen, damit sie ohne schroffen Uebergang und ohne die Verletzung berechtigt Interessen vollziehe. Vor allem müsse die Grundlag⸗ des staatlih Lebens erhalten werden, dazu geböre die unbedingte Achtung vor d Majestät des Gesetzes, die Gleichheit aller Personen vor dem Gese ohne Unterschied des nationalen, religiösen oder politischen Bekenn nisses. Jedes Bekenntnis, wenn es sic nur zum Staat bekenne dün auf seinen vollen Schutz zählen. Er tehe voll und ganz auf 8 Boden der Rechtsgleichheit der einfelnen Individuen wie der Vösk. aber wie die Staatsgewalt den Individuen und den Völkern ih E“ verbürge, so müßten auch alle einzelnen Staatsbür und alle Volksstämme der Staatsgewalt das Grundrecht ihrer E ife ihre moralische Autorität und ihre materiellen Machtmittel sice Die Autorität des Ganzen, die Gleichberechtigung der Teile d Macht des Staates und die Wohlfahrt der Staatsbürger und Staatz völker sei seine Devise, auf diesem Wege werde die Staatsgewalt unj ihre sichtbare dauernde Verkörperung, die Krone, ihr höchste politisches Gut, emporgehoben werden über allen Wieder treit der Parteien, der Klassen und Völker, sie werde entrückt g Kämpfen des Tages als ein sicherer Angelpunkt einer freien, reiche und glücklichen Entwicklung ihres geliebten Oesterreich.

Nach der Wahl der Quotendeputation verhandelte Haus über den Dringlichkeitsantrag, betreffend 11“”

er Finanzminister Koritowski sagte für den Herbst die n bringung einer diesbezüglichen Vorlage zu. Der Demn her 16 F08 Bienerth trat unter heftigen lärmenden Protesten der Sozialdems kraten der Forderung des Abgeordneten Renner entgegen, das allge meine gleiche Wahlrecht auch für die Landtage einzuführen.

Darauf wurde die Sitzung geschlossen.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus beschäftigte sich gestern mit der ü 8 des Handelsamts. 8 ach dem Bericht des „W. T. B.“ bezeichnete der Präsident de Handelsamts Lloyd Georg e die Handelsaussichten ; 8 Fgeemerts kein Anzeichen für irgend ein Abflauen im Hande ngland habe Grund, sich zu dem gedeihlichen Stande Deutschlande und der Vereinigten Staaten Glück zu wünschen, denn in den ersten fünf Monaten des Jahres 1907 habe Englands Ausfuhr nach Deutsch land gegen das Jahr 1906 um 4 Millionen Pfund Sterling zuge nommen; auch die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten habe zugenommen, und zwar um 3 Millionen Pfund Sterling.

Frankreich. 8

In dem gestern abgehaltenen Ministerrat erstattete de

Ministerpräsident Clemenceau Bericht über die Lagei

Süden und teilte, „W. T. B.“ zufolge, mit, daß nach de

von den Präfekten eingetroffenen Depeschen sich ein wesent liches Nachlassen der Bewegung bemerkbar Z“

Rußland.

Ein Kaiserlicher Ukas an den Finanzminister ordne die Ausgabe einer 4prozentigen Rente an mit einem nominellen Kapital von 50 Millionen Rubeln. Die Rente soll „W. T. B.“ zufolge, zur Erhöhung des Bestandes des Staats schatzes dienen, um die ordentlichen und außerordentlichen Aus gaben für 1907 zu erleichtern, einschließlich der Ausgaben für die Unterstützung der von Hungersnot betroffenen Provinzen Der Finanzminister hat bestimmt, daß funf Serien mit Coupons vom 14. Juni 1907 ausgegeben werden.

Zu dem vorgestern in Tiflis verübten Bomben anschlag wird vom „W. T. B.“ gemeldet:

Vorgestern abend bemerkte ein auf dem Platze hinter der Kasern aufgestelltes Jägerbataillon eine ruppe von Männern, die sich zerstreuten, als ein Polizist sich ihnen näherte, und auf dem Platze zwei leere Säcke zurückließen, die mit den Kronsiegel versehen waren und die Aufschrift 150 000 Rubel undz⸗ 90 000 Rubel trugen. Gestern ist der Mann verhaftet worden, des die erste Bombe geschleudert hatte; ferner sind in einem Straßenbahr⸗ wagen einige Personen verhaftet worden, die sich im Besitze von 3 Rubel⸗Banknoten neuer Ausgabe befanden, die offenbar zu denß vorgestern geraubten Banknoten gehören.

Italien. In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer stand

die Angelegenheit des der Veruntreuung und Unter⸗

schlagung im Amte angeklagten ehemaligen Ministers Nasi zur Verhandlung.

Nachdem sich alle Redner, die sich zum Worte gemeldet hatten, aus der Rednerliste hatten streichen lassen, ergriff Nasi das Wort. Er wies zunächst in langen Ausführungen eine Reihe der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zurück und erklärte, er sei grcklic, vor einen hohben Gerichtshof zu kommen, vor dem er seine Schuldlosigkeit erweisen könne. Der Redner wandte sich dann gegen einige Behörden, die er der Parteilichkeit gegen sich beschuldigte. Er sei sicher, dom Senate freigesprochen zu werden, bei dem er die Ruhe finden werde, die er nicht überall gefunden habe.

Nachdem Nasi seine Rede beendet und den Saal ver⸗ lassen hatte, nahm das Haus einstimmig einen von Turati gestellten Antrag an, nach dem gemäß dem Vorschlag der Kom⸗ mission die Angelegenheit Nasi an den als Oberstaats⸗ gerichtshof konstituierten Senat verwiesen und beschlossen wird, in der Sitzung am Sonnabend drei Kommissare zu ernennen, die bei dem Senat die Anklage zu vertreten haben. Die Kammer nahm ferner die Vorlage an, durch die der hundertste Jahrestag der Geburt Garibaldis als Nationalfest erklärt wird.

86 Portugal.

Dem „Seculo“ zufolge haben die Führer aller politischen Parteien, Pairs und ehemalige Pairs, Deputierte und ehe⸗ malige Deputierte und Universitatopro essoren sich zu einem Kongreß vereinigt, dessen Ziel die isi der Ver⸗ fassung ist. .“ 1t

Rumänien.

Die außerordentliche Parlamentssession ist gestern worden, nachdem eine Kommission gewählt worden war, die sich, „W. T. B.“ zufolge, während der Ferien mit der Agrarreform befassen soll.

STerbien.

Die Skupschtina hat gestern, laut Meldung des

„W. T. B.“, in dritter Lesung mit 81 gegen 23 Stimmen ngenommen.

Deas persische Parlament hat sich in seiner gestrigen

Sitzung, „W. T. B.“ zufolge, mit 87 Stimmen gegen eine

Stimme für die Entlassung des Kriegsministers, eines Onkels-

des Schahs, ausgesprochen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Insassen der preußischen Arbeits⸗(Korrektions⸗)

häuser.

Nach der Abschaffung der Arbeitshausstrafe, die bis 1871 in zahl⸗ reichen deutschen Strafgesetzbüchern (in denen Bayerns, Sachsens usw.) sich fand, bezeichnet man in Deutschland noch zwei Arten von An⸗ stalten, die dem Zwecke dienen, ihre Insassen zur Arbeit anzuhalten, als Arbeitshäuser: einmal Anstalten zur Beschäftigung arbeitsfähiger Armen (workhouses im Sinne des englischen Gesetzes von 1834), also Anstalten der öffentlichen Armenpflege, auf dem Ge⸗ danken des mittelbaren Arbeitszwanges insofern beruhend, als durch Weigerung der Anspruch auf anderweitige Unterstützung verwirkt wird; sie sind in einzelnen deutschen Ländern einge⸗ führt, haben sich namentlich im Königreich Sachsen erfolgreich ent⸗ wickelt, nehmen aber teilweise auch arbeitsunfähige Arme 2n (Armen⸗ arbeitshäuser); von deren Insassen soll hier nicht gesprochen werden. Wichtiger ist unter sozial⸗ und kriminalpolitischem Gesichtspunkte die zweite Art von Arbeitshäusern: die Anstalten zur Verbüßung der korrektionellen Nachhaft, d. h. einer Freiheitsentziehung mit Arbeitszwang, die sich an die Verbüßung der eigent⸗ lichen Strafe anschließt und als Zweck die Erziehung zur Arbeit verfolgt. Arbeitshäuser als Korrektionsanstaltea Bten en zuerst im 16. Jahrhundert in Holland und England. In Frankreich wurden im 17. Jahrhundert gegen Bettler die hopitaux enfermés und 1767 die maisons de correction een de mendicité) errichtet, die, wie die früheren deutschen

rbeitshäuser, zwischen Gefängnis und Armenarbeitshaus die Mitte hielten. In der Revolutionszeit aufgehoben, wurden sie von Napoleon I. 1808 wieder eingeführt. Auch im preußischen allgemeinen Landrecht (Teil II, Titel 19) findet sich bereits das Arbeitshaus als Korrektionsanstalt. Nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch steht es in engster Verbindung mit der Ueberweisung an die Landes⸗ polizeibehörde, einer Nebenstrafe, auf die nach § 362 gegen Personen erkannt werden kann, die auf Grund von § 361 Nr. 3 bis 8 zu Haft verurteilt werden. Nach § 361 wird mit Haft 1) ꝛc.; 3) wer als Landstreicher umherzieht; 4) wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt oder Personen, welche seiner Gewalt und Aufsicht untergeben sind und zu seiner Haus⸗ genossenschaft gehören, vom Betteln abzuhalten unterläßt; 5) wer sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt hingibt, daß er in einen Zustand gerät, in welchem zu seinem Unterhalt oder zum Unterhalt derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittlung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß; 6) eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung Sund des öffentlichen Anstands erlassenen polizeilichen Vor⸗ schriften zuwiderhandelt, oder welche, einer solchen Auf⸗ sicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt; 7) wer, wenn er aus öffentlichen Armenmitteln eine Unterstützung empfängt, sich aus Arbeitsscheu weigert, die ihm von der Behörde

ohne

angewiesene, seinen Kräften angemessene Arbeit zu verrichten; 8) wer

nach Verlust seines bisherigen Unterkommens binnen der ihm von der zuständigen Behörde bestimmten Frist sich kein anderweitiges Unter⸗ kommen verschafft hat und auch nicht nachweisen kann, daß er dies der von ihm angewandten Bemühungen ungeachtet nicht vermocht habe; 9) ꝛc. Im Falle des § 361 Nr. 4 (Betteln) ist jedoch die Ueberweisung an die Landespolizeibehörde nur dann zulässig, wenn der Verurteilte

in den letzten drei Jahren wegen dieser Uebertretung mehrmals

rechtskräftig verurteilt worden ist, oder wenn derselbe unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt hat. Endlich kann nach dem durch Ge⸗ setz vom 25. Juni 1900 eingeschalteten § 181 a des Strafgesetzbuchs gegen eine männliche Person, welche von einer Frauensperson, die ge⸗ werbsmäßig Unzucht treibt, unter Ausbeutung thres unsittlichen Er⸗ werbes anz oder tellweise Lebensunterhalt bezieht, oder welche einer solchen gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist (Zuhälter), die Ueberweisung an die Landespolizeibehörde neben der Verurteilung zu Gefängnis ausgesprochen werden. Durch die Ueber⸗ weisung erhält die Landespolizeibehörde die Befugnis, die verurteilte Person bis zu zwei Jahren entweder in einem Arbeitshaus unter⸗ zubringen oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des § 361 Nr. 6 (gewerbsmäßige Unzucht) kann die Landespolizeibehörde die verurteilte weibliche Person statt in einem Arbeitshaus in einer Besserungs⸗ oder Erziehungsanstalt oder in einem Asyl unterbringen; die Unterbringung in einem Arbeitshaus ist unzulässig, wenn die Ver⸗ zur Zeit der Verurteilung das 18. Lebensjahr noch nicht voll⸗ endet hat.

Am 1. April 1905 waren in den 24 in Preußen vorhandenen Korrektionsanstalten nach den tabellarischen Zusammenstellungen, die in der alljährlich veröffentlichten „Statistik der zum Ressort des Königlich preußischen Ministeriums des Innern gehoͤrenden Straf⸗ anstalten und Gefängnisse und der Korrigenden“ den letzteren ge⸗ widmet sind 8832 männliche und 1027 weibliche, zusammen 9859 nach Verbüßung der Hauptstrafe der Landesbehörde überwiesene Korrigenden untergebracht. Im Laufe des Rechnungsjahres 1905/06, also bis zum 31. März 1906 kamen 8155 männliche und 1059 weibliche, im ganzen 9214 (im Vorjahre 9694, im Jahre 1903/4 10 363) Korrigenden in Zugang, dagegen 8618 männliche und 1121 weibliche, zusammen 9739 (9883 bezw. 10 279) in Abgang. Der Bestand am aseSrnsge⸗ 31. März 1906, weist somit bei den Männern eine Abnahme im Rechnungsjahre um 463 auf 8369, bei den Frauen eine solche um 62 auf 965 auf; im ganzen ist er um 525 auf 9334 zurückgegangen, nachdem er bereits im Vorjahre eine Abnahme um 189, dagegen i. J. 1903/4 noch eine Steigerung um 84 erfahren hatte. Die Gesamtzahl der im Rechnungsjahre 1905/6 detiniert gewesenen Korrigenden betrug 16 987 männliche und 2086 weibliche, zusammen 19 073 (im Vorjahre 19 742, i. J. 1903, noch 20 327), der tägliche Durchschnittsbestand 8561 männliche und 978 weibliche, zusammen 9539 (9687 bezw. 9887) Korrigenden.

Eingehendere Auskunft über die persönlichen Verhältnisse gibt die amtliche Statistik für das Rechnungsjahr 1905/06 nur bezüglich 7587 männlicher und 1019 weiblicher in diesem Jahre in Zugang

ekommener Korrigenden, gegen die wegen Uebertretung des § 361 gr 3 bis 8 oder des § 181 2a des St.⸗G.⸗B. auf Haft oder Gefängnis und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde erkannt worden war. Von diesen waren 7007 männliche und 914 weibliche Korrigenden ehelich, 578 männl. und 105 weibl. außerehelich geboren. 1000 männliche und 162 weibliche Korrigenden haben vor dem 14. Lebensjahre ihren Vater, 667 männl. und 101 weibl. ihre Mutter, 407 männl. und 55 weibl. beide Eltern durch den Tod verloren, 236 männl. und 56 weibl. einen Stiefvater, 152 männl. und 36 weibl. eine Stiefmutter erhalten. Erzogen wurden bis zum 14. Lebens⸗ jahre 6864 männl. und 904 weibl. Korrigenden im Elternhause, 572 männl. und 87 weibl. bei Fremden, 136 männl. und 21 weibl. in öffentlichen Anstalten, 15 männl. und 7 weibl. sind in Zwangs⸗ erziehung gewesen.

den Ferefen. , fehlte bei 206 männl. und 79 weibl. neu ein⸗ gelieferten Korrigenden & Vorjahre bei 207 und 79) völlig; 618. männl. und 127 weibl. (i. Vorj. 571 und 118) besaßen nur mangel⸗ hafte Schulbildung, 6714 männl. und 812 weibl. (i. V. 7217 und 867) Volksschul⸗, 49 männl. und 1 weibl. (i. V. 61 und 2) höhere Schulbildung. 2377 (i. Vorj. 2504) Korrigenden hatten die Schule des Heeres b. eac. Der Religion nach waren 4929 männl. und 550 weibl. Korrigenden 6 Vorj. 5287 und 612) evangelisch, 2625 männl. und 466 weibl. (i. V. 2729 und 451) ka⸗ tholisch, 27 männl. und 2 weibl. (i. V. 35 und 3) Juden, 6 männl. und 1 weibl. (i. V. 5 männl.) Andersgläubi Die

e. Muersprache war bei 6762 (i. Vorj. bei 7093) de nlcen und l Lorrigenden die deutsche, 766 (909) männ⸗ bei 805 (864) weiblichen Korrigen vHenelbe, facsg 38 nj

li d 188 (176) weibliche sprachen⸗ 8 chennch und , 2.) weibliche nur polnisch, 27 (15) männliche un 9 (1) weibliche nur eine andere Sprache.

den Frauensperson

Nicht weniger als 1710 von 7587 männlichen und 275 von 1019 weiblichen Korrigenden (im Vorj. 1891 von 8056 männl. und 293 von 1066 weibl.) hatten ihre Heimat in Schlesien, 714 (650) männl. und 118 (123) weibl. in der Kheinprovinz, 701 (730) männl. und 41 (63) weibl. in der Provinz Brandenburg ohne Berlin und 391 (367) männl. und 48 (50) weibl. in der Stadt Berlin, 493 (584) männl. und 101 (88) weibl. in der Provinz Posen, 481 (557) männl. und 55 859) weibl. in Ostpreußen, 466 (516) mͤännl. und 57 (67) weibl. in der Provinz Sachsen 372 (421) männl. und 65 (46) weibl. in Westpreußen, 358 (334) männl. und 46 (49) weibl. in Pommern usw.; 805 (i. Vorj. 841) männl. und 70 (85) weibl. waren aus anderen Staaten des Deutschen Reichs, 322 (321) männl. und 36 (23) weibliche aus dem Auslande gebürtig. Zu ihrem letzten Wohnort hatten von den männlichen Korrigenden 1648 oder 21,7 % (im Vorjahre 16,3 %) Berlin, 1063 oder 14 % (i. Vorj. 14,2 %‧) eine Großstadt von 100 500 000 Einw., insgesamt also 2711 oder 35,7 % (i. Vorj. 30,5 %) eine preußische Großstadt, 1517 oder 20 % (i. Vorj. 18,6 %) eine Gemeinde von 5 20 000 Einw., 1250 oder 16,5 % (i. Vorj. 21,3 %) eine Gemeinde unter 2000 Einw., 1141 oder 15 % (i. Vorj. 14,2 %) eine Gemeinde von 20 100 000 Einw. und 966 oder 12,7 % (i. Vorj. 15,3 %) eine Gemeinde von 2 —5000 Einwohnern gewählt. Von den weiblichen Korrigenden entfällt ein noch größerer Prozent⸗ satz auf die Großstädte, nämlich 501 Korrigenden oder 49,1 % (i. Vorj. 48,7 %), also etwa die Hälfte, davon 195 oder 19,1 %. (i. Vorj. 16,2 %) auf Berlin und 306 oder 30 % (i. Vorj. 32,5 %) auf die preußischen Großstädte von 100 500 000 Einwohnern; bei weiteren 240 weiblichen Korrigenden oder 23,6 % (i. Vorj. 24,5 %) war eine Gemeinde von 20 100 000 Einw, bei 166 oder 16,3 % (i. Vorj. 12,2 %) eine Gemeinde von 5 20 000 Einw., bei 60 oder 5,9 % (i. Vorj. 5,4 %) eine solche von 2 5000 Einw. und bei 52 oder 5,1 % (i. Vorj. 9,2 %) eine Gemeinde unter 2000 Einw. der letzte Wohnort.

Dem angegebenen Hauptberufe nach zählten die meisten Korrigenden, nämlich von 7587 i. J. 1905 in Zugang gekommenen männlichen 3383 3 Selbständige, 3225 Gehilfen und 155 Familien⸗ angehörige von solchen und von 1019 weiblichen 48 44 Gehilfinnen und 4 Angehörige zur Berufsgruppe „Industrie, Bergbau und Bauwesen“ (im Vorjahre 3749 von 8056 männlichen und 71 von 1066 weiblichen). An zweiter und dritter Stelle folgten, wie in den Vorjahren, die Gruppen derjenigen, die häusliche Dienste und wechselnde Lohnarbeit“ verrichtet hatten, mit 1788 (i. Vorj. 1698) männlichen und 382 (347) weiblichen Korrigenden und die Be⸗ rufsgruppe „Handel und Verkehr“ mit 1205 männlichen 19 Selbständigen, 1155 Gehilfen und 31 Familienangehörigen sowie 53 weiblichen Korrigenden 10 Selbständigen, 35 Gehilfinnen und 8 Angehörigen (im Vorjahre mit 1355 männlichen und 62 weib⸗ lichen). Zur Berufsgruppe „Land⸗ und Forstwirtschaft, Gärt⸗ nerei, Jagd, Fischerei“ gehörten nur 844 Gehilfen und 218 Angehörige von Selbständigen oder Gehilfen, im ganzen 1062 (im Vorj. 1113) Korrigenden männlichen sowie 17 Gehilfinnen und 3 Familienange⸗ hörige, zusammen 20 (i. Vorj. 46) weiblichen Geschlechts. Weitere 44 (i. Vorj. 41) männliche und 98 (105) weibliche Korrigenden waren dauernde Dienstboten für häusliche Arbeiten gewesen. Ferner befanden sich unter den im Rechnungsjahre 1905/6 eingelieferten männ⸗ lichen Korrigenden 18 (i. Vorj. 6) Selbständige und 72 (90) Ange⸗ hörige von solchen, unter den weiblichen 4 (8) Selbständige und 1 (4) Angehörige, die zur Gruppe der sog. freien Berufs⸗

arten zu jählen waren (unter dem Zugang des Jahres 1904/5 auch 2 männliche Angehörige von Beamten des Staats⸗ bezw. Kommunal⸗ dienstes). 2 (i. Vorj. 0) Korrigenden männlichen und 1 (1) weib⸗ lichen Geschlechts lebten von einer Pension oder Rente, 8 (1) männl. und 2 (3) weibl. von Almosen; 4 (1) männl. und 410 (419) weibl. Korrigenden hatten gar keine Berufsangabe gemacht. Ohne Einkommen waren vor ihrer Verurteilung im ganzen 6236 von 7587 männlichen und 970 von 1019 weiblichen Korrigenden (i. Vorj. 6736 von 8056 männl. und 1017 von 1066 weibl.); 1339 männl. und 49 weibl. hatten bis 900 und 12 männl. Korrigenden über 900 Einkommen gehabt. .

Was das Lebensalter dieser männl. und weibl. Korrigenden betrifft, so standen bei der (letzten) Einlieferung in das Korrektions⸗

haus im Alter von unter 18 Jahren 12 (i. Vorj. 20) m., 0 (i. Vorj. 1) w., EEEEE,e, 69. IIb 206)

18 bis unter 21

27 326) 190 (

WV 30 600 ( 676) 166 176)

40 1792 ( 1928) 268 272)

09 50 2375 1— 2524) ꝛ232 209)

60 60 1783 1784) 927 100) 8 601) 18 28)

60 70 49) 3 5) Die meisten männlichen Korrigenden standen

70 und mehr 2 2

also im Alter von 30 bis 60 Jahren, die meisten weiblichen im Alter von 21 bis 50 Jahren. Nach dem Familienstande unterschieden, waren 5007 männliche und 586 weibliche Korrigenden ledig, 1443 männl. und 256 weibl. verheiratet, 760 männl. und 114 weibl. verwitwet, 377 männl. und 63 weibl. geschieden.

Die Ursache der Verurteilung war in der großen Mehr⸗ zahl der Fälle, wie in den Vorjahren, bei den Männern Betteln, bei den Weibern gewerbsmäßige Unzucht. Von 7587 i. J. 1905/06 eingelieferten männlichen Korrigenden waren nämlich 4859 (i. Vorjahre von 8056 männlsichen 5508) wegen Bettelns (Uebertretung von Nr. 4 in § 361 des St.⸗G.⸗B.), weitere 875 (889) wegen Bettelns und Landstreichens (Nr. 4 und 3), 271 (290) wegen Landstreichens (Nr. 3) allein, 1231 (1027) wegen Nichtbeschaffung eines Unterkommens (Nr. 8), 161 (163) wegen d. gangs (Nr. 5), 1 (8) wegen Arbeitsscheu (Nr. 9 und 180 (171) auf Grund von § 181 a des St.⸗G.⸗B. (Zuhälter verurteilt worden. Von 1019 neu eingelieferten weiblichen Kor⸗ rigenden kamen 728 (i. Vorj. von 1066 weiblichen 13) wegen Nebertretung der sittenpolizeilichen Vorschriften, 94 (121 wegen Nichtbeschaffung eines Unterkommens, 85 (71) wegen Bettelns, weitere 45 (51) neh Bettelns und Landstreichens, 55 (48) wegen Landstreichens allein, 11 (4) wegen Müßiggangs und 1 (5) wegen Arbeitsscheu in das Korrektionshaus. Die Dauer der durch die Landespolizeibehörde verfügten Arbeitshausein⸗ sperrung betrug bei 31 (i. Vorj. bei 33) männlichen und 6 (2) weib⸗ lichen Korrigenden 3 Monate und weniger, bei 2151 (2277) Männern und 438 (441) Weibern über 3 bis 6 Monate, bei 3678 (3889) Männern und 442 (487) Weibern über 6 Monate bis unter 2 Jahre, bei 1727 (1856) Männern und 133 (135) Weibern 2 Jahre.

Vor ihrer letzten Ueberweisung waren 4485 (von den im Vorjahre eingelieferten 4656) Männer und 501 (525) Weiber bereits mit Korrektionshaft vorbestraft, darunter 2158 (2380) Männer und 164 1179 Weiber mehr als 3mal. 2167 0e Männer und 213 (189) eiber hatten vorher schon mehr als 10 mal, 2108 1978) Männer und 230 (229) mehr als 20 mal geschärfte Haft erlitten. Nicht weniger als 5596 von 7587 (im Vorjahre 5860 von 8056) neu eingelieferten männlichen und 738 von 1019 (im Vor⸗ jahre 758 von 1066) in Zugang gekommenen weiblichen Korrigenden waren bereits mit Gefängnis, 1005 (im Vorjahre 917) Männer und 86 99 Weiber mit Zuchthaus vorbestraft. Innerhalb Jahres⸗ frist nach Verbüßung der letzten Korrektionshaft waren 1744 (i. Vorj. 1903) Männer und 168 (157) Weiber wieder eingeliefert worden. 579 von dem Zugang des Versahe 718) Männer und 153 (161) Weiber nd bereits vor ihrem 18. Lebensjahre mit Freiheitsstrafen belegt gewesen. Die Personen mit verminderter oder fehlender Arbeitsfähigkeit machten nur eine kleine Minderheit aus: es waren von 7587 i. J. 1905/6 neu eingelieferten männlichen Korrigenden 671 (i. Vorj. von 8056 männlichen 785) vermindert arbeitsfähig, 54 (65) dauernd und 12 (64) vorübergehend arbeitsunfähig, von 1019 in Zugang gekommenen weiblichen Korrigenden 83 (i. Vorj. von 1066 weiblichen 8 vermindert arbeitsfähig, 3 (7) dauernd und 9 (18) vorübergehend arbestsunfähig⸗

I11II“

2.

Zur Arbeiterbewegung. M

Die Sektion der Putzer des Zentralverbandes der Maurer in Berlin hielt, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, gestern abend eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab, um den Bericht des Vorstands über den gegenwärtigen Stand der Bewegung für diese Spezialarbeit entgegenzunehmen. Nach der letzten Baukontrolle wurden 387 Bauten kontrolliert, davon sind auf 269 Bauten die Forderungen bewilligt, 18 haben nicht bewilligt und auf 68 Bauten ruht die Arbeit vollständig. Zu den neuen Bedingungen arbeiten jetzt 2876 Putzer. Von diesen gehören 2182 dem Zentralverbande an, während sich die übrigen mit 69 auf den Maurerverband, 89 den Lokalverband, 103 auf die christliche Vereinigung verteilen. Unorgani⸗ sierte arbeiten 438, darunter befinden sich 285 Streikbrecher. Sämt⸗ liche Forderungen der Maurer, Zimmerer und Bauhilfsarbeiter haben bis zum gestrigen Tage 748 Unternehmer bewilligt, unter diesen befinden sich 30 Mitglieder des Verbandes der Bau⸗ eschäfte. Eine allgemeine Arbeitsordnung für die städti⸗ 17s Arbeiter Berlins forderten, derselben Quelle zufolge, vorgestern die städtischen Arbeiter in einer Versammlung. Die Versammlung faßte einstimmig eine Erklärung, in der die sozial⸗ demokratische Fraktion der Stadtverordnetenversammlung beauftragt wird, den Magistrat darüber zu befragen, wie weit die Vorberatungen über die Einführung einer allgemeinen städtischen Arbeitsordnung gediehen sind. Der Lobntalt der Töpfer in Groß⸗ Berlin ist von den drei Töpferinnungen in Berlin, Spandau und Steglitz gekündigt; er hat noch bis zum 30. September Gültigkeit. Ein Teil der Landeshuter Textilarbeiter (vergl. Nr. 149 d. Bl.) hat beschlossen, daß die Weber der Methnerschen Spinnerei ihre aufrecht erhalten a8. Infolgedessen haben die Fabrikanten durch Anschlag in allen Fabriken bekannt gemacht, daß die gesamte Arbeiterschaft zum 13. Juli aus⸗ 118 werden soll. Der Tabakarbeiterausstand in Gießen st durch Vermittlung des Kreisamts beigelegt. In Stuttgart befinden sich die Schmiedegesellen . einiger Zeit im Ausstand. Jetzt haben, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, die Meister mit den Aus⸗ ständigen einen Arbeitsvertrag auf 2 Jahre ebgeschlosser in dem eine Lohnerhöhung und eine Verkürzung der Arbeitszeit festgesetzt ist. Die tägliche Arbeitszeit soll im nächsten Jahre 9 ¼¾ Stunden, vom 1. Juli 1908 ab 9 ½ Stunden betragen. In Brünn traten etwa 1000 in drei Wollwarenfabriken beschäftigte Arbeiter in Ausstand. Hierauf erklärten 44 der Arbeitgeberorganisation angehörende Brünner Tuchfabrikanten, daß bei Fortdauer des Ausstandes in einer Fabrik sämtliche Betriebe geschlossen werden würden. Der Ausstand der Landarbeiter in Oberitalien (vergl. Nr. 151 d. Bl.) nimmt in der Gegend von Ferrara revolutionären Charakter an. Es sind in die dortige Gegend 5000 Mann Truppen abgesandt. Es ist noch keine Aussicht vorhanden, den Dockarbeiterausstand, der seit kurzem in Belfast herrscht, beizulegen. Die auf dem Kanal ver⸗ kehrenden englischen Dampfer haben unter ihm nicht zu leiden, da englische Arbeiter an die Stelle der Ausständigen treten. Zur Unter⸗ stützung sind „W. T. B.“ zufolge 500 Soldaten nach Belfast kommandiert worden.

Kunst und Wissenschaft.

Die physikalisch⸗mathematische Klasse der König⸗ lichen Akademie der Wissenschaften hielt am 20. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Auwers eine Sitzung, in der Herr Fischer über die Bildung von Polypeptiden bei der

ydrolyse der Proteine, die er in Gemeinschaft mit Dr. F. Abderhalden untersucht hat, las. Bei partieller Hydrolyse des Seidenfibroinz durch kalte Salzsäure entsteht außer den beiden früher gefundenen Dipeptiden ein Tetrapeptid, das aus Glpykokoll, Alanin und Tyrosin zusammengesetzt ist und die Merkmale der Albumosen besitzt. Das Elastin, gibt unter den gleichen Bedingungen d-Alanyl-l-Leucin und noch zwei andere Dipeptide, die als Anhydride isoliert wurden. Herr Branca legte eine Arbeit von Prof. A. Tornquist in Königsberg vor: Vorläufige Mit⸗ teilung über die Allgäu⸗Vorarlberger Flyschzone. Wie überall am nördlichen Alpenrande, so sind auch in diesem Gebiete drei verschiedene tektonische Randzonen unter⸗ schieden: die leicht gefaltete der Molasse; die stark gefaltete des Flysch; die Zone der Kreideberge. Im Oligocän war aus den alpinen Decken die Kreidezone auf die Flyschzone heraufgeschoben, wobei letztere in Falten gelegt wurde. Im Obermiocän ward diese Flysch⸗Kreidezone weiter nach N. über die inzwischen Molasse vorgestoßen. Die exotischen Juraklippen und kristallinen Blöcke der Flyschzone entstammen nicht dem Untergrunde der nordalpinen Kalk⸗ decke, sondern der Gipfelpartie der ersten alpinen Decke. Herr Helmert überreichte eine Veröffentlichung des Königlichen Geo⸗ dätischen Instituts (N. F. Nr. 32): Beobachtungen an Horizontalpendeln über die Deformation des Erdkörpers unter dem Einfluß von Sonne und Mond von O. Hecker. Berlin 1907.

In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels abgehaltenen Sitzung der philosophisch⸗histo⸗ rischen Klasse las Herr W. Schulze über deutsche Lehn worte im Slavischen. An einer Anzahl slavischer Worte ksl. pönez = pfenninc, ö. mosaz = messinc, ocel = ecchol, opich = epfih, nebozez = nabagêer, hrabs = krauio wird gezeigt, wie sich aus ihrem Ver⸗ bartfn zu bekannten Thatsachen der germanischen Lautgeschichte

ndizien für die absolnte oder relative Chronologie der Entlehnung ewinnen lassen. Sodann wird die Bedeutung des 6. jähen Diakon“ für das isolierte jacuno des keronischen Glossars und die Herkunft des aksl. Ausdrucks bozij rab;b aus ahd. gotes scalch oder gotes man erörtert. Die Herren Erman und Harnack legen die Abhandlung der Professoren Dr. H. Schäfer und Dr. K. Schmidt vor: „Die altnubischen christlichen Handschriften der n. Bibliothek zu erlin“. In dieser zweiten Untersuchung der neuentdeckten nubischen Handschriften konnte das Lectionar (Handschrift A) und seine Eigenart genauer be⸗ stimmt werden, und der Inhalt der Handschrift B stellt sich nun als eine Belehrung Christi über das Kreuz dar, welche gewissen apokryphen Apostelschriften verwandt ist. Die griechische bez. syrische Vorlage, die für die Entzifferung des nubischen Textes sehr wichtig wäre, ist noch nicht entdeckt, jedoch sind bereits Schriften nachgewiesen, die auf dieselbe Quelle zurückgehen.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hält am Donnerstag, den 4. Juli, um 5 Uhr Nachmittags, in ihrem zeit⸗ weiligen Sitzungssaal, Potsdamer Straße 120, sbte statutenmäßige öffentliche 1en zur Feier des Jahrestages ihres Stifters Leibniz. Der Eintritt steht au ne 1

ladung srei. 8

Das Goethe⸗Museum hat durch die Opferwilligkeit mehrerer Gönner und Freunde in den letzten Tagen eine wertvolle Bereicherung erfahren: Das „Gemäldezimmer des Königsleutnants“, des Grafen Thorane, ist ihm als Geschenk überwiesen worden. Es handelt sich, wie der „Voss. Ztg.“ aus Frankfurt a. M. berichtet wird, dabei um 86 Bilder, die die Frankfurter Künstler von 1759 bis 1762 im Goethehause für dessen militärischen Gast, den Königsleutnant Grafen Thorane, anfertigten. Die Gemälde waren lange Zeit ver⸗ schollen. Goethe selbst sprach von den Bildern nur als von „Tapeten“, und daher wurde allgemein angenommen, daß diese Gemälde, die in der Tat hervorragende Leistungen der Frankfurter Künstlerschaft um die Mitte des 18. Jahrhunderts sind, nur Dekorationsmalereien seien. Iffsggedessen fanden sie wenig oder keine Beachtung. See⸗ katz' zwölf Monatsbilder, welche die Monate charakterisieren, fesseln ganz besonders. Der junge Goethe hat an ihrem Entwurf mit⸗ gearbeitet, deshalb hat der Maler ihn und seine Schwester Cornelie für die Gruppe des April als Modell genommen. Dieses Gemälde

stellt daher das erste Jugendporträt des Dichters dar. Das Ganze

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