1907 / 248 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Oct 1907 18:00:01 GMT) scan diff

eisenbahnfachwissenschaftlichen Vorlesungen finden im Uhenbenfas 1907/08 in se gender Weise statt: In Berlin werden in der Universität Vorlesungen über Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarif⸗ wesen, sowie über die Verwaltung der preußischen Staats⸗ eisenbahnen und im technologischen Institut der Universität über Technologie gehalten. Das Nähere, namentlich auch über die Anmeldung zu den .“ ist aus dem Anschlage in der Universität ersichtich.. 8 In Breslau erstrecken sich die Vorlesungen auf Eisen⸗ bahnrecht, Eisenbahnbetrieb und Elektrotechnik, in Cöln auf Eisenbahnbetriobslehre und Elektrotechnik, in Elberfelo auf Technologie, in Halle a. d. Saale auf Elektrotechnik, in Hannover auf Eisenbahnbetriebslehre und Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere Tarifwesen.

Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Wirkliche Geheime Rat Fürst von Radolin ist von dem ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Präsident des Reichsversicherungsamts Dr. Kauf⸗ mann ist vom Urlaub zuruückgekehrrtt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Freya“ vorgestern in Venedig eingetroffen und geht am 23. Oktober

von dort nach Corfu in See. . S. M. S. „Stein“ ist vorgestern in Valencia ein⸗ getroffen und geht am 24. Oktober von dort nach Barcelona in See. S. M. S. „Panther“ ist (Kamerun) eingetroffen.

vorgestern in Duala

Bayern.

In der Kammer der Abgeordneten wies der Minister⸗ präsident Freiherr von Podewils in der gestern fortgesetzten Generaldebatte über das Budget nachdrücklich den Vorwurf zurück, daß die Regierung ö und Nachgiebigkeit gegen das Zentrum zeige, und wandte sich ferner gegen den Vor⸗ wurf, daß die Thronrede keinen Hinweis auf die Sozialpolitik enthalte.

bit⸗ sozialpolitischem Gebiet, so erklärte der Ministerpräsident, nach dem Bericht des „W. T. B.“, hat das Deutsche Reich in der Erkenntnis der hohen sittlichen Pflicht, für die wirtschaftlich Schwächeren zu sorgen, Bahnen eingeschlagen, die für die übrige Welt mustergültig geworden sind. Auf diesen Bahnen wird weitergegangen; wir haben dafür die bündigsten Versicherungen, und die bayerische Regierung be⸗ teiligt sich daran stets mit Freude. Bayern genießt im Deutschen Reich eine geachtete Stellung. Die Besorgnis, daß unser Einfluß zurück⸗ gehen könnte, besteht nicht. Bayern hat seinen Einfluß durch aktive Mitarbeit an den Arbeiten des Reichs, reichliche Erfüllung seiner Pflichten, gegenseitiges Vertrauen und durch gegenseitige Rücksicht⸗ nahme. An diesem System wird nichts geändert. In der Frage der Mainkanalisierung hängt alles ab von der Lösung der Frage der Schiffahrtsabgaben. Zum Schlusse betonte Freiherr von Podewils, das Ziel der bangiche Regierung sei die Wohlfahrt, die nationale Macht und das Gedeihen Bayerns unter Wahrung seiner vollen staat⸗ lichen Bedeutung.

Der Finanzminister von Pfaff kam im Laufe einer längeren Rede auf die Frage der ungedeckten Matrikular⸗ beiträge zurück und führte aus:

Daß die Finanzlage des Reichs nicht so ist, wie sie sein sollte, läßt sich nicht bestreiten; der Grund hierfür sind aber nicht überflüssige Ausgaben, denn solche hat das Reich nicht gemacht, sondern die Nichtbewilligung ausreichender Steuer⸗ vermehrungen. Die Regierung muß daher aus den Ueber⸗ Mhüssen Reserven bereitstellen zur Begleichung von ungedeckten Matrikularbeiträgen. Wir müssen dafür sorgen, daß dem Reiche neue Einnahmequellen eröffnet werden, aber gegen eine Reichs⸗ einkommensteuer und eine Reichsvermögenssteuer hat die bayerische Regierung sich von jeher ausgesprochen, weil sie unvereinbar ist mit dem föderativen Charakter des Reichs und weil sie den Einzelstaaten die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unmöglich machen würde. Der Minister besprach dann die Hauptzüge der bayerischen Steuerreform.

Der Verkehrsminister von Frauendorfer gab eine Uebersicht über die bekannten Versuche, zu einem Abkommen über eine Betriebsmittelgemeinschaft beziehungs⸗ weise Wagengemeinschaft mit den übrigen Eisen⸗ bahnverwaltungen zu gelangen, und legte dar, weshalb die bayerische Verwaltung schließlich zu dem Vorschlag einer Güterwagengemeinschaft gekommen wäre.

Der Minister sprach die Hoffnung aus, daß die ganze An⸗ gelegenheit, wenn auch vielleicht in anderer Form, noch zu einem ge⸗ deihlichen Ziele führen werde. Ein Verhältnis zwischen Bayern und Preußen gleich dem zwischen Preußen und Hessen würde die Selbst⸗ ständigkeit der bayerischen Bahnen fast vollständig aufheben. Bei dem bisherigen System seien die Interessen der bayerischen Bevölke⸗ rung stets gewahrt, so beispielsweise in den Tariffragen bei der dritten Wagenklasse. Die Ergebnisse der bayerischen Bahnen seien besser, als oft sebaabtet werde. Das bayerische Verkehrswesen zeige keinen Rück⸗ gang, sondern vielmehr Fortschritt. 8 1

Gestern ist die erste ee. F. r. der Ersten Kammer eröffnet worden. In seiner Eröffnungsansprache der Mrasident Graf Vitzthum von Eckstädt, .T. B.“ zufolge, u. a.: Unter den bereits eingegangenen Vorlagen nehme der Wahlgesetz⸗ entwurf das größte Interesse in Anspruch. Die Geduld des Volkes müßte auf eine harte Probe gestellt werden, wenn es wiederum nicht gelänge, ein volkstümliches Wahlrecht zu schaffen, das die Bevölkerung in ihrem überwiegenden Teile befriedige. Die Zweite Kammer nahm in ihrer gestrigen Präliminarsitzung die Wahl des Präsidiums vor. Nach der oben angegebenen Quelle wurde der bisherige Präsident Dr. Mehnert mit 80 von 82 abgegebenen Stimmen wieder⸗ ewählt. Mit Zuruf wurde zum Ersten Vizepräsidenten Pr. Schill⸗Leipzig und zum Zweiten Vizepräsidenten Opitz⸗ Treuen (Vogtland) wiedergewählt. Das Präsidium ist also wie im vorigen Landtag beseztt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ meldet über das Befinden des Kaäisers Franz Joseph: Der Kaiser war gestern abend fieberfrei. Eine örtliche Aus⸗

Die offiziöse „Korrespondenz Wilhelm“ teilt mit, daß der Kräftezustand des Kaisers gestern ununterbrochen günstig blieb und der Appetit ziemlich gut war. 6

Gestern sind, wie bereits gemeldet, im österreichischen und ungarischen Parlament die auf die Ordnung des wirt⸗ schaftlichen Verhältnisses zwischen den beiden Staatsgebieten bezüglichen Vorlagen eingebracht worden. Die Vereinbarungen der beiden Regierungen erstrecken sich, nach dem Bericht des „W. T. B.“, nicht nur auf die Regelung der wechselseitigen Handels⸗ und Verkehrsbeziehungen, sondern haben außerdem die Lösung bedeutsamer Fragen staats⸗ finanzieller Natur zum Gegenstande. So ist es insbesondere elungen, in der Angelegenheit des ungarischen Staats⸗ schuldenblocks, deren Lösung im Jahre 1903 vertagt werden mußte, zu einer Einigung zu gelangen. Da überdies zwischen den beiden Regierungen eine Verständigung in der Angelegen⸗ heit der Notenbank und ein Einverständnis in der Quoten⸗ frage sowie über einige wichtige Eisenbahnfragen erzielt worden ist, so liegt ein Komplexausgleich vor, der in voller Ueberein⸗ stimmung mit der Gesetzgebung vom Jahre 1867 die vertrags⸗ mäßige Bindung des an sich selbständigen Verfügungsrechts klar zum Ausdruck bringt.

Die eigentliche Gesetzesvorlage umfaßt: 1) den Entwurf des Ge⸗ setzes, womit der Vertrag, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handele⸗ und Verkehrsbeziehungen zwischen beiden Staaten, ferner das Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen solcher Untecnehmungen, die ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staaten ausdehnen, sowie über einige andere Angelegenheiten der direkten Besteuerung und das Additionalübereinkommen in betreff der Beitragsleistung der Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen Staatsschuld genehmigt und in Kraft gesetzt werden. 2) Den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Ausdehnung der Wirk⸗ samkeit der in einem Ländergebiet errichteten Aktiengesellschaften (Kommanditgesellschaften auf Aktien), Versicherungsgesellschaften und Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgesellschaften auf das andere Staatsgebiet.

Was die Zoll⸗ und Handelspolitik anbetrifft, so beruht gleich dem bisher abgeschlossenen Zoll⸗ und Handelsbündnis auch der neue, auf Grund der Gesetzgebung vom Jahre 1867 vereinbarte Vertrag auf der Basis der ungeschmälerten Freiheit des wirt⸗ schaftlichen Verkehrs für den Bereich der inneren und der vollen wirtschaftlichen Gemeinsamkeit für den Bereich der äußeren Wirtschafts⸗ und Handelspolitik. Das Bestehen der zoll⸗ und handelspolitischen Gemeinsamkeit, die sich derzeit nur auf die schwankende Basis der Reziprozität gründet, wird nunmehr unter den sicheren Schutz fester vertragsmäßiger Vereinbarung und gegenseitiger Bindung gestellt, und die Aufrechterhaltung der einheitlichen Zollrechte und des zwischenzollfreien Verkehrs durch vertragsmäßige Verpflichtung gewährleistet. Eine eigene Anlage des Vertrages enthält den einheitlichen Text der innerhalb des Zollgebietes geltenden Tarifbestimmungen, der auch die Grundlagen für die Verhandlungen wegen Abschlusses neuer Handelsverträge bilden wird. Dieser Tarif ist in seinem ganzen Inhalt einschließlich jeder einzelnen Tarifposition im Verhältnis der beiden Staaten zueinander gebunden, sodaß Abänderungen nur in gemeinsamem Einverständnis durchführbar sind. Ebenso sind alle Vorsorgen getroffen, daß die Anwendung und Auslegung dieses Tarifes völlig nhestlich erfolgt. Die baldige Einbringung eines einheitlichen Gesetzentwurfs über das Zollverfahren ist vorgesehen. Der sogenannte Tiroler Getreideaufschlag wird für die Dauer bis 1917 aufrechterhalten. Die in das Gebiet der äußeren Handelspolitik gehörenden Fragen werden ihrem Wesen nach in der bisherigen Weise geregelt, da insbesondere auch die Unterhandlungen über den Abschluß und die Kündigung der wirtschaftlichen Verträge, wie die Handels⸗ und Schiffahrtsverträge, Konsularkonventionen zꝛc. für beide Staatsgebiete leich bindende Kraft haben. Bezüglich der bis 1. März 1916 in Veltang stehenden neuen Handels verträge wurde vereinbart, daß die in diesen Verträgen vorgesehene Eventualkündigung bis 31. De⸗ zember 1915 von seiten Oesterreich⸗Ungarns einseitig nicht erfolgen wird. Desgleichen wurde festgestellt, daß die Kündigung von Ver⸗ trägen ohne festen Ablauftermin während der Dauer des Vertrags, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels⸗ und Ver⸗ kehrsbeziehungen, weder von Oesterreich noch von Ungarn einseitig gefordert werden kann. In den Vorschriften über das Konsulats⸗ wesen, über die Fachberichterstatter und die Zoll⸗ und Handels⸗ konferenz ist eine Aenderung nicht eingetreten. .

ür den Bereich der Gewerbe⸗ und Industriepolitik gewährleistet der neue Vertrag nach wie vor bei Aufrechterhaltung der vollen Selbständigkeit der gewerberechtlichen Ordnung die Gleich⸗ stellung mit den einem Staate Angehörenden auf Grundlage der formellen Reziprozität; die gewerbliche Freizügigkeit, das Recht der Niederlassung sowie die Freiheit des persönlichen und Waren⸗ verkehrs, der Geschäftsbetriebe, der Handlungsreisenden werden nach Analogie der einschlägigen Vereinbarungen und Verträge neu geregelt. Für den Gewerbebetrieb im Umherziehen einschließlich des Hausier⸗ handels, dann für das Apotheker⸗ und Sensalengeschäft wurden gleich⸗ falls den internationalen Vertragsrechten sowie dem eigenen Rechtszustand entsprechend Ausnahmebestimmungen getroffen. Durch ein besonderes Uebereinkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen wird der freie Warenverkehr vor Belastungen unter dem Titel der Besteuerung geschützt. Des⸗ gleichen wird durch die vereinbarte Aufhebung der ungarischen ransportsteuer auf der Donau, durch welche die Benutzbarkeit dieses Stromes für den nach Osten gerichteten Warenverkehr erschwert und die bestehende wirtschaftliche Freizügigkeit unterbunden war, die öster⸗ reichische Industrie von einer empfindlichen Belästigung befreit.

Eine eingehende Neuregelung erheischte das Patent⸗, Marken⸗ und Musterschutzwesen. Die Vereinbarungen über den Patent⸗ schutz entsprechen den Grundsätzen, die bereits durch die Gesetze vom Jahre 1893 aufgestellt wurden. Das zwischen Oesterreich und Ungarn bestehende Urheberrechtübereinkommen vom Jahre 1887, das sich auch auf die Urheber von Werken der Photographie und deren Rechtsnachfolger einschließlich der Verleger er⸗ streckt, bleibt während der Dauer des Vertrages insolange auf⸗ recht, als nicht Bestimmungen der Berner Konvention für das Ver⸗ hältnis der beiden Staaten zueinander Wirksamkeit erlangen. Für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit Fne. Haftung, Ver⸗ sicherungsgesellschaften, Erwerbs⸗ und wirtschaftliche Genossenschaften sind, unter Beschränkung auf die in jedem Staatsgebiet gesetzlich zu⸗ lässigen Geschäfte, die Voraussetzungen für die Ausdehnung ihrer Wirksamkeit auf das andere Staatsgebiet, für die Gründung von Zweigniederlassungen sowie für deren Geschäftsbetrieb festgelegt worden.

Eine viel umstrittene Ephebeseapeft des Ausgleichs bildeten die Fragen der Eisenbahntarife. Während die allgemeinen Normen für die Abwickelung des Dienstes, deren Einheitlichkeit aus den ge⸗ meinsamen Verkehrsinteressen geboten ist so insbesondere Verkehrs⸗ vorschriften für Hauptbahnen, Eisenbahnbetriebsreglement usw. im Wesen unverändert bleiben, haben der Tarif sowie die politischen Vereinbarungen einschneidende Aenderungen erfahren. Von diesen Vereinbarungen sind in den neuen Vertrag bloß die Bestim⸗ mungen über den Ausschluß geheimer Tarifbegünstigungen und über die paritätische Behandlung der beiderseitigen Provenienzen im Sinne des Artikels XV des deutschen Handelsvertrages aufgenommen worden; die in diesem Artikel dem Deutschen Reich gemachten Zu⸗ geständnisse werden auch dem ungarischen Verkehr zugute kommen, wogegen sich Ungarn verpflichtet hat, gewissen in den interessierten Kreisen wiederholt besprochenen Beschwerden wegen nicht ganz einwandsfreier Handhabung dieser Vereinbarungen Rechnung zu tragen, hingegen sind alle übrigen Oesterreich empfindlich schädigenden Bestimmungen im neuen Vertrage gänzlich be⸗ seitigt. Dies gilt von der Bindung der Tarifsätze der österreichischen Staatsbahnen für den ungarischen Transitverkehr nach dem westlichen Auslande, ferner von der Bestimmung, wonach die bis zum Jahre 1899

des Ausgleichs als Maximalanteile festgelegt werden sollen, und veih von der Verpflichtung der österreichischen Staatsbahnen, die weitgehende für den Verkehr mit den Orientstaaten gewährten Tarifnachlässe wahll auch dem WW Transitverkehr nach dem westlichen Auslande 9 bunden zur Verfügung zu stellen. -

Bindungen ist aber auch die bisherige Grundlage für die Tarifbildm. im Transitverkehr nach dem Auslande weggefallen; die beiden Staate bahnverwaltungen haben daher wegen der künftigen Bildung g Verteilung der Transitfrachtsätze ein neues Uebereinkommen abg⸗ schlossn. Wo die Donaukonkurrenz nicht in Betracht konm tritt an die Stelle der bisher gehundenen Sätze durchweg reguli Tarifbildung. Das neue Uebereinkommen enthält auch die gegenfen

Es handelt sich hierbei aber nicht um Tarifermäßigunge sondern ausschließlich um Ermöglichung der direkten Abfertigung; h sonders im Verkehr mit dem Deutschen Reiche ist diese Verpflichte für die österreichischen Staatsbahnen als Transitlinien schon durch w. Artikel XVI des deutschen Handelsvertrages essben Sie steht an auch mit dem Grundgedanken, von dem sich beide Teile bei den Io handlungen leiten ließen, im Einklange, daß es nicht Aufgabe Staatsbahnverwaltungen sein könne, den Exportverkehr eines anden Staatsgebietes zu erschweren.

Von besonderer Bedeutung ist es, daß die beiden Regierunge auch in einigen anderen, nicht in den Rahmen der eigentlichen Ae

Einigung gelangt sind. In betreff der beiden Handelsmarinen der dhe h eer sehens Ausübung der Seeschiffahrt, der See fischerei und Führung der Seehandelsflagge sind die bisher geltenz Bestimmungen aufrecht erhalten worden.

Neu ist zum Teil die Ordnung der Verzehrungssteuernn gegenwärtig sind die mit der industriellen Produktion in enger J bindung stehenden direkten Abgaben, wie Bier, Branntnei Mineralöl und Zuckersteuer in Oesterreich und Ungarn nach prinzipi leichartigen Gesetzen und Vorschriften zu verwalten. Die strtt

inhaltung dieses Grundsatzes stieß jedoch wegen der großen J. schiedenheit der landwirtschaftlichen und industriellen Verhältnisee! eiden Ländern schon während der abgelaufenen Deennt wiederholt auf Schwierigkeiten. Die neuen Vertragsbestimmung schlagen einen Mittelweg ein, indem sie nicht mehr die ganze Geie gebung und Verwaltung unter gegenseitige Bindung stellen, wohl d ein übereinstimmendes Vorgehen bezüglich jener grundsätzlichen . steuerungsbestimmungen festsetzen, wo dies zur Sicherung der glit artigen Konkurrenzverhältnisse notwendig ist. Es werden daher urd Bindung gestellt: Steuersysteme, Gewährung gewisser Steu begünstigungen, abgabenfreie Verwendung von Stenuergege ständen zu industriellen und anderen Zwecken und „Stiu rückvergütungen sowie Bergütungen bei der Ausfuhr über Zollgrenze. Was den Verkehr mit Zucker anbelangt, so vuß

kommen getroffen, demzufolge die vielumstrittene Frage der Zutz zuschlagssteuer im Wesen ihre praktische Bedeutung verliert. Dieß Uebereinkommen besteht darin, daß vom 1. Januar 1908 ab aff Dauer der Brüsseler Zuckerkonvention bei Versendung von Zucker! Zwischenverkehr nicht, wie in dem 1903 eingebrachten Gest entwurfe vorgesehen war, allgemein, sondern nur insoweit, dieser Verkehr den bestimmten, tatsächlichen Verhältnissen letzten Jahre annähernd gleichkommenden Umfang üherste eine Gebühr von 3,5 Kronen für 100 kg Konsumzucker und 3,2 Kronen für 100 kg Rohzucker erhoben werden soll. Die Meng die von der Entrichtung einer Gebühr frei bleiben, sind beim Verk nach Ungarn mit 225 000 Meterzentnern und beim Verkehr Oesterreich mit 50 000. Meterzentnern festgesetzt worden. Hierd wird' die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Verhältnisse im geg seitigen Zuckerverkehr ermöglicht und eine plötzliche Unterbindung! jähriger Geschäftsbeziehungen verhindert.

Zu den wichligsten Vereinbarungen gehört die Regelung!

lebhafteste daran interessiert, daß ihre wertvollen Viehbestände i durch Tierseuchen, die aus den Ländern der ungarischen Krone geschlepypt werden könnten, gefährdet wird. Das neue Veterin übereinkommen kennzeichnet sich hauptsächlich dadurch, daß nunn auch die Vorkehrungen vorbeugender Natur für die österreichsse Interessen eine bedeutungsvolle Ausgestaltung finden sollen, wäͤhr bisher im großen und ganzen mit Repressivmaßnahmen ein . kommen gefunden werden mußte. Die Vorlagen schildern einges die diesbezüglichen Abmachungen, insbesondere die zur Verhinden der Einschleppung der Schweinepest durch Nutz⸗ und Zuchttiere getn sind. Um jeder Gefahr einer Einschleppung von Tierseuchen Auslandsstaͤaten, aus denen die Ein⸗ und Durchfuhr von W Fleisch und tierischen Rohstoffen in veterinärpolizeilicher Beisets bedenklich erscheint, vorzubeugen, ist die Vereinbarung getrco daß hinsichtlich der Ein⸗ und Durchfuhr solcher Artikel ganz 9. artig vorzugehen sei. In betreff des Verkehrs mit Wein und Börsenverkehrs übernimmt die ungarische Regierung die Verpflicht sich der strengeren, österreichischen Besegebngg anzupassen, insbeson auch den Geschaftsverkehr der Budapester Börse zu reformieren, durch alle jene Geschäfte hintangehalten werden sollen, die einen reellen Charakter, vor allem den von Spielgeschäften haben. Eine Neuerung von praktischem Belange besteht in der Vn barung, daß künftighin Meinungsverschiedenheiten, die über des wirtschaftlichen und finanziellen Ausgleichs nicht durch unmitteln Verhandlungen zwischen beiden Regierungen endgültig ausgeumn werden könnten, durch Schiedsspruch erledigt werden sollen. den von der schiedsgerichtlichen Austragung ausgenommenen gelegenheiten gehören insbesondere die ragen, betr⸗ den Abschluß und die Kündigung wirtschaftlicher 2 träge mit dem Auslande, sowie alle Fragen, betreffend Viehverkehr und die Veterinärpolizei. Hingegen sollen; Streitigkeiten, die sich über die Auslegung oder Anwendung de Betreff der Blockrente abzuschließenden Uebereinkommens und außan über die Auslegung und Anwendung des ursprünglichen, 1867 - schlossenen Uebereinkommens über die Beitragsleistung Länder der ungarischen Krone zu den Lasten der all meinen Staatsschuld ergeben könnten, in Zukunft durch Sche gericht erledigt werden. Von den das finanzielle Gebiet betreffenden Regierungsbvon kommt die hervorragendste Bedeutung dem Uebereinkommen in Angelegenheit des ungarischen Staatsschuldenblocks zu⸗ V Vereinbarung, die nun im Vergleichswege zustande kam, bestehtn daß im Falle, daß die Kapitalserstattung seitens Ungarns binne Jahren nach Konvertierung des ungarischen Blocks erfolgt, Kapitalisierungszinsfuß 4,325 % beträgt; im Falle späterer Kapt abstattung hat aber der Zinsfuß jährlich allmaͤhlich, sinken, bis er schließlich nach weiteren zwölf Jahren 5 erreicht. Der wesentlichste Punkt des neuen Uebereinkommens do aber darin, daß sich Ungarn nunmehr verpflichtet, innerhalb 68 stimmten Frist, und zwar längstens binnen 22 Jahren nach 9 sion des ungarischen Blocks, seinen Zinsenbeitrag durch Kaph abstattung abzulösen, während bisher nur das Recht Ungarns g- Kapitalsabstattung bestand. In der Bestimmung, daß füi Ablauf der zehnjährigen Frist das von Ungarn zu 8 Ablösungskapital von Jahr zu Jahr erhöht, sowie 2 Umstande, daß am Ende der eingeräumten Rückza frist der Ablösung der 4,2 prozentige Zinsfuß ꝛu, 8r zu legen ist, kommt der österreichische Rechtsstandpunkt sätzlich zur Anerkennung. Mit der Einigung über die n- Kapitalsabstattung entfällt auch der Einspruch Ungarns gec sasenpsg. Konversion des ungarischen Blockz, weshalb das Ue, ommen auch die weitere Bestimmung enthält, daß es reich jederzeit freisteht, die Konversion der restlichen 5 zentigen Rente durchzuführen, und, da eine Aenderung 4 ungarischen Zinsenbeitrag aus diesem Anlaß nicht dngg b die Zinsersparnis vielmehr Eeese lich Oesterreich luse kommen hat. Eine wesentliche Ergänzung des freien wir

dehnung des Katarrhs ist nicht eingetreten, die Intensität des Katarrhs

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freiwillig zugestandenen ermäßigten Frachtanteile auf die ganze Dauer

lichen Verkehrs stellt das Uebereinkommen über die Vermeid

Durch die Beseitigung aller dien.

Verpflichtung zur Herstellung direkter Tarife im Auslandsverkenst

gleichsangelegenheiten gehörigen, wichtigen Bahnfragen zu ein

im Zusammenhang mit der Brüsseler Zuckerkonvention ein Uebens

Viehverkehrs, denn die österreichische Landwirtschaft ist auf ue

von Doppelbesteuerungen von Unternehmungen, die ihren Ge⸗ schäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen, und über die Regelung einiger anderer direkter Steuerfragen dar. die Rentensteuer bildet nicht den Gegenstand einer besonderen Gesetzesvorlage, sondern soll von der Regierung auf Grund einer allgemeinen Ermächtigung des § 285 des Personalsteuergesetzes im eigenen Wirkungskreise abgeschlossen werden.

Was die Bankfrage anbetrifft, so haben sich beide Regierungen auf die Anschauung geeinigt, daß es im Interesse der beiden Staaten elegen sei, über ein eventuelles Ansuchen der österreichisch⸗ungarischen

ank um Verlängerung ihres mit Ende des Jahres 1910 ab⸗ laufenden Privilegiums mit ihr in Verhandlung zu treten. Durch diese Erklärung, die zunächst nur die Bedeutung einer Aufklärung der Oeffentlichkeit über die Anschauungen der Regierungen in dieser Frage besitzt, ist noch keine Entscheidung im Sinne einer Fortdauer der Bankgemeinsamkeit getroffen, da über diese erst nach Durchführung der Verhandlungen mit der Bank auf Grund der dann zu erstattenden Vorschläge der Regierungen von den gesetz⸗ ebenden Körperschaften zu entscheiden sein wird. Wohl aber haben beibe Regierungen im Hinblick auf die Fortdauer der Zollgemein⸗ schaft bis 1917 bereits jetzt Vorsorge für den⸗Fall icaas daß das Bankprivilegium mit Ende des Jahres 1910 erlöschen sollte. In diesem Falle werden nämlich die wechselseitigen staatsfinanziellen Leistungen, also vor allem die Beiträge zu den gemeinsamen Aus⸗ aben und der ungarische Staatsschuldbeitrag, ferner die von eiden Staaten vertragsmäßig geregelten Abgaben hier kommen vor allem die mit der industriellen Produktion zusammenhängenden indirekten Steuern in Betracht in der durch das Gesetz vom Jahre 1892 festgesetzten Goldkrone abzurechnen und abzustatten sein. Ueber diese Bestimmung werden die Parlamente bereits jetzt zu ent⸗ scheiden haben, da sie einen Bestandteil des Schlußprotokolls zum Zollhandelsvertrage bildet. Die Frage der Aufnahme der Bar⸗ zahlungen ist auf den Zeitpunkt vertagt worden, in dem die Bank⸗ frage gelöst sein wird und in dem auf dem internationalen Geldmarkte normale Verhältnisse herrschen werden. Im Falle der Verlängerung des Bankprivilegiums bis Ende 1917 wird den ungarischen Staats⸗ papieren mit Ausnahme künftiger Prämienanleihen auf die Vertrags⸗ dauer, also bis Ende 1917, die Eignung zur Veranlagung von Geldern, die Sparkassen und Versicherungsanstalten aller Art unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen zukommt, zugestanden werden können.

„Für die Behandlung der Quotenfrage wird nach den Er⸗ klärungen des Ministerpräsidenten ein streng verfassungsmäßiger Weg gewählt. Die Regierungen werden zunächst im Wege des ihnen ver⸗ fassungsmäßig gewährten Einflusses dahin wirken, daß die sofort zu wählenden Quolendeputationen eine Neuregelung des Beitragsverhält⸗ nisses vereinbaren; sollte dies binnen vier Wochen, vom 16. Oktober an gerechnet, nicht gelingen, so haben sich beide Regierungen ver⸗ pflichtet, dem Parlamente Gesetzentwürfe über die Beitragsleistung zum gemeinsamen Aufwande zu unterbreiten, in denen die Erhöhung der ungarischen Quote um zwei Prozent vorgesehen sein würde. Das künftige Beitragsverhältnis wird sich also mit 63,6: 36,4 beziffern.

Im österreichischen Abgeordnetenhause erklärte der Ministerpräsident Freiherr von Beck bei Einbringung der Ausgleichsvorlagen, die Regierung habe einen normalfristigen Komplexausgleich vorgelegt, da ein langfristiger Ausgleich, der übrigens dem Wesen nach die zoll⸗ und handelspolitische Gemeinsamkeit nicht unversehrt erhalten könne, Opfer er⸗ fordert hätte, die im Interesse der Sache nicht hätten gebracht werden können. Die Regierung glaube, die Frage,

ob die Bilanz des vorgelegten Ausgleichs günstiger oder ungünstiger als der Ausgleich von Szell und Körber sich estalte, mit voller Beruhigung beantworten zu können. Ein derartiger Vergleich sei jedoch immer mißlich, da die Ver⸗ hältnisse seit 1903 sich wesentlich verändert hätten. Die Re⸗ gierung habe die wertvollen Bausteine der Szell⸗Körberschen Vereinbarungen nicht unbenutzt gelassen und hoffe, sie zu einem dauerhaften Werke zusammengefügt zu haben. Der Ministerpräsident besprach hierauf die wichtigsten Einzelheiten des Ausgleichs. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ betonte er, daß der an Stelle eines Zoll⸗ und Handelsbündnisses tretende Vertrag die volle Freiheit des wirtschaftlichen Verkehrs sowie das System des engen zoll⸗ und handelspolitischen Zusammenschlusses, wie bisher, wengleich unter teilweise veränderten rechtlichen Formen, aufrecht halte. Der b S einheitlicher, die beiden Staatsgebiete umschließender Zoll⸗ inien bleibe gesichert, die Errichtung einer Zwischenzollinie dagegen rscheine ausgeschlossen. Der für jedes Staatengebilde besonders auf⸗ estellte, aber analoge Vertragszolltarif bilde die Grundlage für die emeinsame Handhabung und die gemeinsame Führung der Handels⸗ ertragsverhandlungen mit dem Auslande. Zu den schwierigsten Ver⸗ andlungsgegenständen gehöre die Frage der Eisenbahnpolititk. Durch die Vereinbarungen tarifpolitischer Natur habe sich Oesterreich ie vollständige Aktionsfreiheit sowohl im internen wie im Wechsel⸗ verkehr mit Ungarn gewahrt. Von der Lösung des dalmatinischen Bahnanschlusses hoffe er, daß die Isolierung Dalmatiens beendet und auch der Vorteil eines direkten Bahnverkehrs nunmehr auch Dalmatien voll zugewendet werden würde. Eine weit wichtigere Frage betreffe die Regelung der Betriebsverhältnisse der Kaschau⸗Oder⸗ berger Bahn. Den von Ungarn geforderten direkten An⸗ schluß bei Annaberg könne die Regierung nicht zugestehen. Wohl aber sei es gelungen, da dem österreichischen Standpunkt echnung getragen worden sei, die Herstellung geordneter Verkehrs⸗ verhältnisse auf der österreichischen Strecke der Kaschau⸗Oderberger Bahn in Aussicht zu stellen, wobei der staatliche Einfluß Oesterreichs auf der österreichischen Strecke wesentlich verstärkt würde. Von der Institution des Schiedsgerichts boffe er, daß sie nach einer jehnjährigen Periode der Unsicherheit und Ver⸗ bitterung zu einer wirklich gedeihlichen Entwicklung der ökonomischen und politischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten verhelfen werde, von der er glaube, daß sie sich über die jetzige Vertrags⸗ periode hinaus segensreich erweisen werde. Bezüglich der Zucker⸗ surtaxe hob der Mnnisterpräsident hervor, daß sie erst vom 1. Januar 1908 und zwar im Ueberweisungsverkehr zur Durchführung gelange. Als insbesondere erfreulich bezeichnete es der Redner, daß es der Regierung gelungen sei, in der Frage des sogenannten ungarischen Staatsschuldenblocks ein völliges Einverständnis zu erzielen in der Weise, daß beide Teile jene Interessen befriedigt hen, die ihnen vor allem am Herzen liegen müssen. Die Lösung dieser Frage bedeute eine grundsätzliche Anerkennung des österreichischen Rechtsstandpunktes.

Den schwierigsten und politisch heikelsten Punkt des Ausgleichs bildeten die Bankfrage, das Problem der Barzahlungen sowie die Quotenfrage. Die österreichische Regierung halte es für naturgemäß, daß für die Dauer des neuen Vertrags auch die Gemeinsamkeit der Notenbank aufrecht erhalten bleibe. Sie könne aber in der Bei⸗ behaltung der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank kein spfaifische⸗ öster⸗ reichisches Interesse erblicken und müsse vielmehr betonen, daß die Gemeinsamkeit der Notenbank in erster Linie ein ungarisches Febesafle sei. Das österreichische Interesse sei hier insofern vorhanden, als die Erhal⸗ tung der gemeinsamen Notenbank vom Standpunkt der Monarchie eine große Bedeutun besihe Der Ministerpräsident glaubt aber, daß man zum Schutze des Fösterre chischen Interesses in der Gemeinsamkeit der Notenbank kein wie immer geartetes Opfer bringen könne. Man könne auf diesem Gebiete niemandem nachlaufen. Der Minister⸗ präsident betonte dann, deß bei der gegebenen Sachlage und bei den gesetzlichen Bestimmungen die Bankfrage nicht endgüktig gelöst werden konnte. Doch sei Klarheit über die Zukunft derart geschaffen worden, daß beide Regierungen darin einig seien, daß es mit Rücksicht auf die allgemeine finanzielle Situatton angezeigt und im Interesse der beiden

Das Uebereinkommen über

um Verlängerung ihres Privile iums mit ihr in Verhandlungen zu treten. Ersolge eine derartige Verlängerung, so werde für die Dauer der Gemeinsamkeit der Notenbank auch der Münz⸗ und Währungs⸗ vertrag aufrechtzuerhalten sein. Freiherr von Beck gab dann die Ver⸗ einbarungen bekannt für den Fall, daß die Verlängerung des Bank⸗ Füibtleten⸗ nicht erfolgen sollte. Was die Barzahlungen betreffe, so habe die Regierung aus der Ungeklärtheit der Frage, ob eine Privi⸗ legiumsverlängerung eintreten werde oder nicht, die sich ergebende Folgerung gezogen, wofür überdies die gegenwärtige inter⸗ nationale Marktlage ein schwerwiegendes Argument bilde. Bezüglich der Quotenfrage teilte der Ministerpräsident mit, daß die Re⸗ gierung die Parlamente zur Wahl der Quotendeputation auffordere, deren Beratungen möglichst zu beschleunigen seien. Sollten diese nicht zu einem übereinstimmenden Beschluß gelangen, so würden die beiden Regierungen im Wege des Gesetzes die Neuregelung der Quote derart anstreben, daß eine zweiprozentige Erhöhung der ungarischen Quote vorgeschlagen werde. Ohne die Errungenschaft dieser Eventualvereinbarung überschätzen zu wollen, glaube er, daß es mit Genugtuung erfüllen dürfe, daß sich eine Aussicht auf eine Neuregelung des Quotenver⸗ hältnisses öffne, die einer richtigen Abmessung der staats⸗ und volks⸗ wirtschaftlichen Kräfte beider Kompaziszenten wenigstens annähernd entspreche und die endliche Ausgleichung jener großen staatsfinanziellen Vorteile bringe, welche Ungarn in den früheren Ausgleichsverhand⸗ veeegeetcs auf dem Gebiete der Verzehrungssteuer er⸗ angt habe.

Der Ministerpräsident betonte sodann die dringliche Notwendigkeit, daß endlich durch die parlamentarische ge g des Ausgleichs nach Jahrzehnten der Unruhe ein Jahrzehnt der friedlichen Arbeit und ge⸗ sicherten wirtschaftlichen Entwicklung gewonnen werde. Der vor⸗ liegende Ausgleich sei nicht der Ausgleich der österreichischen Wünsche, die weiter zielten, sondern der Ausgleich der gegebenen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse, der Ausgleich des besten Könnens und nicht zum winigsten des Umstandes, daß man auch in Oesterreich in den Kämpfen der letzten Jahre den vollen Sinn für die Selbständigkeit gewonnen und sich auf sich selbst besonnen habe. Der Ministerpräsident hob weiter hervor, daß der Ausgleich hinsichtlich der Opfer und Vorteile für beide Staaten gleich sei, denn der Ausgleich sei gerechnet und gewogen. Niemand werde beweisen können, daß in diesem Ausgleich irgendein Interesse Oesterreichs preisgegeben oder nicht genügend vertreten worden sei. Er sehe der Prüfung des Werks in vollster Ruhe entgegen. Die politische und wirtschaftliche Geschichte der Jahre, 8 welchen um den Ausgleich gerungen worden sei, habe die widerstrebenden Kräfte ausgelöst, die das beide Staaten umschließende Band zu sprengen drohten. Es habe nunmehr gegolten, Bewegungsfreiheit zu schaffen, die Reibungsflächen und die Widerstaͤnde zu beseitigen und manche neue Form zu finden, um in ihr das Allbewährte zu erhalten. Dies überaus schwierige Problem sei nach bestem Wissen und Können gelöst worden. Der Ministerpräsident legte dar, daß es eine wirt⸗ schaftliche Notwendigkeit allerersten Ranges sei, hinter der alles andere weit in den Hintergrund trete, daß wieder zwischen Oesterreich und Ungarn ein gesetzlich geregelter Ausgleichszustand bestehe. Der Ausgleich sei die Voraussetzung für die weitere Entwicklung in dem Rahmen der durch die Monarchie gegebenen Gestaltung, und deshalb trage er seine werbende Kraft in sich selbst. Alles werde erleichtert darüber aufatmen, daß die fünfjährige Ausgleichsodyssee vorbei sei, und daß nach Erledigung des Ausgleichs die Möglichkeit werde, an die brennenden Fragen der inneren Politik owie an die Lösung der großen sozialpolitischen Aufgaben heranzutreten. Der Ministerpräsident betonte, daß von der historischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Einigung beider Staaten auch die politische Macht abhänge und fuhr dann fort: „Als geeinigte Staaten sind wir Mitgaranten des europäischen Friedens, ein Glied des Systems des europäischen Gleichgewichts und sitzen als Gleiche mit am Tische, wo über die Geschicke Europas entschieden wird. Als ungeeinte und zerfahrene Teile werden wir jedoch der Gegenstand der Sorge anderer. Die vierhundertjährige Interessen⸗ gemeinschaft, die Solidarität der Völker, bilden den letzten entscheidenden Grund für die Entstehung des Ausgleichs. Ich glaube, daß die öffentliche Meinung hüben und drüben begriffen hat, daß alles Menschenmögliche geschehen ist, und nichts erübrigt, als Schluß zu machen. Helfen Sie uns, den Abschluß zu finden, und die Befrie⸗ digung wird allgemein sein. Fällen Sie über das vorliegende Werk Ihre Entscheidung und fällen Sie sie rasch!“

Im ungarischen Abgeordnetenhause begründete der Ministerpräsident Dr. Wekerle gestern in längerer Rede den Standpunkt der Regierung bezüglich der Ausgleichs⸗ vorlage und wies auf die Schwierigkeiten der Lage hin, in der die Verhandlungen mit Oesterreich eingeleitet worden sind.

Die Regierung sei durch die bis 1917 gültigen auswärtigen Handelsverträge, die mit Oesterreich gemeinsam seien, gebunden. In⸗ folgedessen hätte bis zu jenem Termine der freie Verkehr mit Oesterreich aufrecht erhalten werden müssen. Die bloße Gegen⸗ seitigkeit des Verhältnisses mit Oesterreich habe keine Sicherheit geboten, man habe jeden Augenblick in einen Zollkrieg mit Oester⸗ reich verwickelt werden können. Die Aufgabe der Regierung sei es nun gewesen, statt eines bloßen Gegenseitigkeitsvertrages mit Oesterreich einen Handelsvertrag abzuschließen. Gewisse Fragen, die bloß grundsätzlich geordnet worden seien, hätten in den Einzelstaaten vereinbart werden müssen, um künftighin gegensätzliche Auslegungen zu vermeiden. Es sei behufs Schlichtung von Meinungs⸗ verschiedenheiten ein Schiedsgericht zwischen Oesterreich und Ungarn vereinbart worden; ferner habe es gegolten, für Ungarn die Möglichkeit zu wahren, seine Staatseinnahmen durch selbständige Gebarung der Verzehrungssteuern zu sichern. Man habe die Freiheit selbständiger Verfügungen zur Förderung der In⸗ dustrie wahren müssen. Endlich habe ein Uebereinkommen in den Formen eines Vertrages entsprechend der staatsrechtlichen Stellung Ungarns geschlossen werden müssen. Der Mijnisterpräsident erörterte darauf die einzelnen Bestimmungen des Ausgleichs. In der Bankfrage hob er die Befreiung der ungarischen Wert⸗ papiere von der öͤsterreichischen Rentensteuer hervor. Bezüglich der Rückzahlung des ungarischen Anteils an der gemein⸗ samen Staatsschuld, des sogenannten ungarischen Blocks sagte der Ministerpräsident, daß nach der jetzigen Vereinbarung an Kapital um 49,9 Millionen weniger zurückgezahlt werde, als von seiten Oesterreichs ursprünglich gefordert worden sei, falls die Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren geschehe. Sollte infolge einer Aenderung in der Lage des Geldmarkts eine Konversion möglich sein, so würde die Verminderung der Zinsenlast auf sährlich 2 ½ Millionen veranschlagt werden können. Die infolge dieser Operation auszugebenden ungarischen Staatsrenten seien be⸗ züglich der Steuer und Gebühren den österreichischen Renten gleichgestellt und können als mündelsichere Anlagen Verwendung finden. Der Redner kündigte alsdann eine Erhöhung der Quote an und schloß seine Rede mit den Worten, daß dieser Ausgleich nicht einen Sieg für Oesterreich oder Ungarn dedeute, sondern den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Staaten gerecht werde. Die Regierung sehe mit ruhigem Gewissen dem Urteile des Abgeordnetenhauses und der Nation entgegen. Der ö beantragte alsdann, die Mitglieder der Quotendeputation zu waͤhlen.

Der Minister des Innern Graf Andrassy legte dem Hause zwei Gesetzentwürfe vor, die als Verfassungsgarantien bezeichnet werden.

In dem Gesetzentwurf über den Verwaltungsgerichtshof wird der Komitatsversammlung oder deren Mitgliedern das Recht eingeräumt, gegen Anordnungen der Regierung bei dem Verwaltungs⸗ gerichtshof Beschwerde zu führen. Maßregehn der Regierung erbalten erst Gültigkeit, wenn der Gerich ebo das Urteil gesprochen hat. Auch wird das Recht des vom Ministertum ernannken Obergespang aufgehoben, die Beamten abzusetzen, die sich weigern, an⸗

Staaten gelegen sei, über das Ansuchen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank

hofs an, auf den die Entsckeidung über Kompetenzkonflikte zwischen n denen bisher das Ministerium in 1113“ 5 bE“

den einzelnen Behörden übergeht, letzter Instanz das Urteil sprach.

Nr. 44 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, -Sn gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 10. Oktober hat

folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der vgenttichen Arbeiten: vom 5. Oktober 1907, betr. Beförderung von Zelluloidwaren und Zelluloidspänen; vom 5. Oktober 1907, betr. Beseitigung von An⸗ steckungsstoffen bei der Viehbeförderung; vom 7. Oktober 1907, betr. Unterweisung von Baugewerkschullehrern. Nachrichten. Gesamt⸗ verzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gem 19 § 90 der Wehr⸗ ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die efähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Bevölkerung in der Kolonie Hongkong nach der Volks zählung am 20. Robe ren 1906. ů

Nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 20. November 1906 in der Kolonie Hongkong betrug deren Gesamtbevölkerung 328 638 Köpfe, darunter 319 803 Zivil⸗ und 8835 Militärpersonen. Da die Zivilbevölkerung im Jahre 1901 sich auf 283 905 Seelen belief, betrug die Zunahme im letzten Jahrfünft 35 898 Personen oder 12,6 v. H. der ortsanwesenden Zivilbevölkerung.

Nach ihrer Herkunft

nter der Zivilbevölkerung vorhanden v“ 1

Europäer und Amerikaner 1114*“ Darunter Landbevölkerung. Wasserbevölkerung zusammen 283 905 4 Danach hat in den Jahren 1901/1906 der Anteil der Chinesen an der Gesamtbevölkerung um 0,6 v. H. abgenommen, während bei den Europäern und Amerikanern sowie bei den anderen Rassen eine Zunahme von je 0,3 v. H. zu verzeichnen ist. Geht man auf die Staatsangehörigkeit der Bevölkerung näher ein, so ergibt sich, daß unter den bei der letzten Volkszählung er⸗ mittelten 8395 Europäern und Amerikanern die Briten (4097) am zablreichsten vertreten waren; dann folgen Portugiesen (2310), Deutsche (738), Amerikaner (337), Franzosen (150), Oesterreicher (124), Spanier (112), Holländer (76), Norweger (65) und Italiener (60); erner werden 156 Israeliten aufgeführt. Von den übrigen 170 Per⸗ onen verteilen sich 138 auf 10 sonstige europäische und 82 auf 3 süd⸗ amerikanische Staaten. Von den aus anderen Rassen stammenden 4020 Personen treten an die erste Stelle die Indier (2160); ihnen folgen die Japaner (1118), die Philippinos (212), die Malayen (184) und Afghanen (45). eten den übrigen 301 Personen befinden sich noch 228 Mischlinge urasier). . 1 Die Wasserbevölkerung Hongkongs zeigt bei der Vergleichung mit der vorhergehenden Zählung (1901) eine Zunahme von 2644 Köpfen, trotz der 5000 Opfer, die der Taifun vom 18. September 1906 forderte. 1 (Stat. Korr.)

andere Rassen.

APrbeiterbewegung.

In der gestrigen Versammlung des Arbeitgeberschutzverbandes für das Berliner Töpfergewerbe berichtete, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, der Obermeister Thiele über die in Meißen q2 Einigungsverhandlungen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen ist ein neuer Vertragsentwurf entstanden, in dem beide Parteien Entgegenkommen gezeigt haben. Der Obermeister empfahl, diesem Vorschlage die Zustimmung zu geben und so dem Ausstand ein Ende zu machen. Einstimmig beschloß darauf die Versammlung, auf Grund der in Meißen gepflogenen Verhand⸗ lungen nochmals mit den Arbeitnehmern in Verhandlungen zu treten. Sollten diese abermals scheitern, so würden die vorläufig hinaus⸗ geschobenen, gemeinsam mit dem Fabrikantenverbande in Aussicht ge⸗ nommenen Maßnahmen in Kraft treten müssen.

„Um eine andere Steinetragart durchzusetzen, sind, der „Köln. Ztg.“ zufolge, die Steinträger Hannovers in den Ausstand getreten. Die Arbeitgeber beschlossen, die Bauten am Freitag stillzulegen, wenn heute die Arbeit nicht wieder aufgenommen wird

Unter der zahlreichen Arbeiterschaft in den Weißenfelser Schuhfabriken ist, wie die „Voss. Ztg.“ erfährt, eine Lohn⸗ bewegung im Gange. Neben höheren Löhnen wird Verkürzung der gefordert. Man hofft, daß eine gütliche Einigung erzielt wird. 8

Eine Versammlung der Eisenbahnangestellten in Paddington (London), auf der Bell sprach, faßte, wie „W. T. B. meldet, gestern abend eine Resolution, in der es heißt, der einzige Weg, der den Eisenbahnangestellten noch offenstände, wäre der Ausstand.

Die Arbeiter der drei Tuchfabriken Tomahoff in Lodz haben, dem „W. T. B.“ zufolge, nach einem fünfmonatigen Ausstand die Arbeit wieder aufgenommen, und zwar zu den früheren Be⸗ dingungen. G 1

In Antwerpen beschlossen, wie „W. T. B.“ berichtet, die Dockarbeiter in einer gestern vom Arbeiterbund „Wollen ist Können“ einberufenen, von etwa 5000 Personen besuchten Versamm⸗ lung, sich mit den Beschlüssen der Vereinigung zum Schutze der

afenarbeiter zufrieden zu geben, sodaß nunmehr die 8 eines Wiederautbruches des Streiks beseitigt ist. Die den Holz⸗ und Getreidemessern bewilligte Lohnerhöhung von 0,50 Fr

ausgearbeitete Lohntarif für die in allgemeinen Warenzweigen be⸗ schäftigten Dockarbeiter vom 1. Dezember an Geltung haben soll.

In Rotterdam beschloß, dem „W. T. B.“ zufolge, eine des Verbandes der Auslader, den Kaestand ortzusetzen.

Der Ausstand der Metallarbeiter in Verviers ist, wie der ee Ztg.“ telegraphiert wird, zu Gunsten der Arbeiter entschieden.

8

it Ausnahme der böchstbezahlten Arbeiter erhalten alle eine Lohn⸗ erhöhung. Heute sollte die Arbeit wieder aufgenommen werden.

Kunst und Wissenschaft.

Nach einer Mitteilung des Leiters der deutschen Expedition zur Erforschung der Schlafkrankheit, Geheimen Medizinal⸗ rats, Hrefefgn r. Koch beabsichtigte die Expedition, Anfang Oktober 1907 ihre Arbeiten abzuschließen und am 14. Ok⸗ toder von Mombassa aus die Heimreise Berlin anzutreten.

Die im Jahre öö Vereinigung der Kunst⸗ 8 gidt für ihre Mitglieder dekanntlich ausgezeichnete Kunst⸗ lätter heraus, die in der durch ein Vierteljahrhundert in der produktionstechnik bewährten Kunstanstalt von Troitzsch

werden. Die Sammlung an vielfarbigen Kunstblättern, die für Vereinigung im Laufe der Jahre hergestellt wurden, ist über⸗ aus groß und entdalt Nachbildungen der wertvollsten

unferer lerien in einer unübertrer a Wiedergabe. Vereinigung hat soeben einen Katalog —— in dem die im Jahre 1906/07 hergestellten Nachbildungen aufgeführt find. Die ür die Nachdildung ausgewählten Bilder zeigen von neuem, die

gefochtene Regterungsmaßregeln zu vollstrecken. Der zweite ger. entwurf ordnet die Einsetzung eines unabhängigen Gerichts⸗

des Kunstinstituts darauf bedacht gewesen ist, die so

trat gestern in Kraft, während der von der neu ernannten Lohnkommifsion