wenden. Wenn irgend ein räudiges Schaf es einmal wagte, sich auf sein
vermeintliches Recht aus dem bestehenden deutschen Börsengesetz zu be⸗
ziehen, so kamen die offiziellen Börsenorgane und wiesen ihn aus.
Es mag auch hin und wieder vorgekommen sein, daß, wie der Minister — Kaufleute sich im ausländischen Geschäft ihren Ver⸗ pflichtungen durch den Registereinwand entzogen, aber dann traten doch für den Betreffenden die Folgen immer im Inland ein, er wurde hier von der Börse verwiesen. Wo es eine Möglichkeit gab, Unredlichkeiten vorzubeugen, ist es geschehen. In Hamburg, wo ich Anwalt von kommerziellen Kreisen bin, ist in den zehn Jahren seit Bestehen des Gesetzes weder bei mir noch bei angesehenen Kollegen für einen Dritten der Registereinwand erhoben worden. ir er⸗ blicken in der Tatsache, 8 der vorliegende Entwurf nun mit diesem Börsenregister wieder aufräumt, eine hefreiende Tat. Ein Ge⸗ setz, das insbesondere dem moralischen Empfinden der be⸗ troffenen Kreise nicht nur anfänglich widersprochen hat, sondern auch in zehnjährigem Bestehen überhaupt nicht zur sittlichen Geltung kommen kann, muß möglichst schnell wieder beseitigt werden. Es kann nicht darauf ankommen, ob das Register ein personelles oder ein Firmenregister ist, das ist gleichgültig. Ich weiß, daß man mit dem Gedanken umgegangen ist, einen Deklarationszwang eintreten zu lassen, aber ein kaufmännisches Geschäft verträgt rechtlich keinen Deklarationszwang. Man kann ein Geschäft wohl stempeln, wie es geschieht, und nachträglich durch den Stempelfiskal durch Stichproben kontrollieren, ob die gesetzliche Verpflichtung ein⸗ ehalten ist. Will man wirklich Banken und Börsen, an denen Veschäfte abgeschlossen werden — und dazu sind sie doch da —, dann möge man mit dem Deklarationszwang nicht weiter Spielerei treiben. Man hat von einer Art Deklarationszwang zu statistischen Zwecken ge⸗ sprochen. Welche Weitläufigkeiten, welche Schwierigkeiten würden daraus entstehen! Anderseits war die Rede von einer Stempelung. Soll das Geschäft durch die Stempelung gültig werden? Und wo sollen unsere Landwirte hin gegenüber dem Versuch eines Deklarations⸗ zwanges, und wie sollen sie dem Stempelfiskal gegen⸗ über verhalten? Die Aufhebung des Terminhandelverbots ist für den deutschen Handel eine Notwendigkeit. In Hamburg wurde seinerzeit ein Terminmarkt für Kaffee eingerichtet, weil man er⸗ kannte, daß Unsummen ins Ausland, vor allem nach Havre, gesandt werden mußten. Nur wo ein großer Terminmarkt vorhanden ist, kann ein greßes Lager gehalten werden, das den gleichmäßigen und gesicherten Absatz erhalten und Preistreibereien vorbeugen will. Dem Terminmarkt für Kaffee folgte in Hamburg bald der Terminmarkt für Zucker, der ebenfalls mit großem Erfolge wirksam eworden ist, wie das Anwachsen der Zuckerbestände vollauf beweist. Es ist dringend erwünscht für den deutschen Handel, daß er die in ihm liegende Expansionskraft, daß er die Intelligenz des deutschen Kaufmannstandes auch zu verwerten in der Lage ist. Dem deutschen Handel ist dadurch, daß er dazu nicht in der Lage war, eine Menge von Intelligenzen entzogen worden, eine große Zahl von Existenzen haben als selbständige verschwinden müssen. Ein Teil der Verantwortung für den Rückgang des mittleren Bankiergeschäfts trägt eben dieses Börsengesetz; viele Bankiers sind gezwungen gewesen, ihr Geld in die Industrie zu stecken, wohin es eigentlich nach der Meinung dieser Bankiers nicht gehört. Die ö spricht einmal bezeichnenderweise von der Auswanderung unseres Spekulationsgeschäfts in Effekten. In Bremen hat sich das ausländische Geschäft in den letzten Jahren verfünffacht. Daß diese Geschäfte tatsächlich ins Ausland gegangen sind, kann ich aus meiner eigenen Erfahrung bestätigen. Meine Praxis bestätigt, daß nach dem Börsengesetz Kommissionshäuser in Effekten von deutschen Agenten im Auslande errichtet worden sind. Ich könnte darüber ganze Bände erzählen; ich will das in der Kom⸗ mission gern tun. Von großer Wichtigkeit ist auch die nationale Bedeutung der Börse, über die ein Hamburger Kaufmann sich in be⸗ deutsamer Weise ausgesprochen hat. Er egs wir müssen die Börse im Frieden so einrichten, daß wir sie auch im Kriege gebrauchen können. Eine große, starke aufnahme, und abgabe⸗ fähige Börse ist ein mächtiger Bundesgenosse für den Kriegs⸗ fall. Wir sind nicht wirtschaftlich kriegsbereit infolge der desorganisierten Börse. Nun noch ein Wort über die Einzelheiten des Gesetzes. Die Bestimmungen über die Zulassung zur Börse sind nicht unbedenklich. Die Sprache unserer Gesetzgebung läßt manchmal zu wünschen übrig, das gilt auch von dem § 49 dieses Entwurfs, ebenso vom § 2. Man wird die Fassung klarer machen müssen. Wie soll es mit den Landwirten gehalten werden, die zu wiederholten Malen ihren Jahresbedarf verkaufen? In agrarischen Fragen wollen wir Ihnen (rechts) die Entscheidung überlassen, in anderen Fragen aber nicht. Bedenken erweckt auch die Bestimmung über die Sicherheitsstellung. Nehmen wir an, ein Portier hat eine Hypothek von 5000 ℳ Soll das Geschäft gültig sein oder nicht, wenn er damit die Sicherheit stellt? Diese Frage muß gelöst werden, wie, ist mir einerlei. Wir sind bereit, den Entwurf in der Kommission zu einem Gesetz umzuarbeiten, das geeignet ist, die Uhr dieser Ge⸗ setzgebung wieder richtig einzustellen. Wir beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Abg. Dr. Bitter (Zentr.): Wir stehen nicht auf dem Standpunkt, daß das Gesetz von 1896 dem Börsenhandel zu enge Grenzen ge⸗ zogen hat. s sind prinzipielle allgemeine Gründe für die Not⸗ wendigkeit einer Aenderung des Gesetzes heute nicht angeführt worden. Sind denn die gegen das Gesetz erhobenen Einwände wirklich stichhaltig? Durchaus nicht. Man beruft sich auf die Freiheit des menschlichen Handelns und die absolute Berechtigung der Spekulation. Die Freiheit des Handelns wollen wir niemandem nehmen, aber an der Börse werden viel mehr Waren gehandelt, als effektiv geliefert werden. Ich gebe zu, daß das ganze kaufmännische Geschäft von Spekulationen durchdrungen ist. Sobald aber die Spekulation zum Selbstzweck wird, wenn der eine nur gewinnt, der andere nur verliert, wie soll man ein solches Geschäft für legitim halten! Gewiß hat der Börsentermin⸗ handel volkswirtschaftliche Vorteile, er hat einen ganz hervorragen⸗ den Einfluß auf die Preisbildung, aber nicht auf die richtige Preis⸗ bildung. Er bildet den von Irrtum und Fälschung der Se er begünstigt die künstliche Preisbildung. Der Börsenterminhandel läuft den Interessen des verkaufenden Produzenten und des kaufenden Konsumenten schnurstracks entgegen, wie schon 1889 der Abg. Gamp ausgeführt hat. Der Welt⸗ marktpreis wird dadurch unter die Produktionskosten der Land⸗ wirte in minder günstig gelegenen Gegenden heruntergedrückt. Der Börsenterminhandel löst das Faxeen. eschäft los von der Produktion und nimmt auf diese keine Rücksicht. Er ist aber auch der Ausgangspunkt von Irrtum, Täuschung und Fälschung in bezug auf den Weltmarktpreis. Wenn dieselbe Ware 10, 20, 30 mal verkauft wird, dann ist doch das Verhältnis von Angebot und Nach⸗ rage nicht mehr richtig, sondern falsch, und dann muß auch der bee naturgemäß ein durchaus falscher sein. Weiter bietet der terminhandel an sich die Möglichkeit, direkte Preisbewegungen zu erzeugen. Der verkaufende Spekulant will hohe, der kaufende Spe⸗ kulant will niedrige Preise; der Terminhandel kann also gar nicht auf die richtige Preisbildung fördernd einwirken, er wird vielmehr der Ausgangspunkt von Irrtum und Fälschung, er läuft tat⸗ sächlich den Interessen von Produzent und Konsument direkt zuwider. Sind die landwirtschaftlichen Produkte durch den Börsenhandel gedrückt, so kann der Landwirt gleichwohl nicht, wie dies der Spekulant in Papieren und dergleichen kann, seine Produktion liegen lassen, sondern er muß sie verkaufen, er wird also der Börse ausgeliefert. Der vorgelegte Entwurf will nun das Verbot des Terminhandels in Bergwerk⸗ und Fabrik⸗ anteilen völlig aufheben, das Verbot desselben in Getreide⸗ und Mühlenfabrikaten wesentlich einschränken und Ausnahmen gestatten. Die Motivierung führt aus, das Verbot habe den gewollten Erfolg nicht gehabt, der Börsenterminhandel in Bergwerks⸗ und Fabrik⸗ anteilen werde ebenso schwungbaft betrieben wie vorher; dagegen habe 28 der Allgemeinheit zum Nachteil gereicht, interessenten jetzt unvollkommenere Geschäftseinrichtungen zu be⸗ nutzen gezwungen wären. Tatsächlich ist es unrichtig, daß die Kurs⸗ stürze in Bergwerk⸗ und Fabrikanteilen in letzter Zeit stärker ge⸗ wesen find als früher; einen statistischen Nachweis dafür haben die
daß die Börsen⸗
verbündeten Regierungen gar nicht angetreten. Die Schwankungen waren 1890 in der ehrbeit gnic als im Jahre 1900; mit diesen Schwankungen läßt sich die Aufhebung des Terminhandels in Montan⸗ werten nicht rechtfertigen. Die Preisbildung ist doch auch nicht Selbstzweck. Es ist auch nicht richtig, daß an sich das Verbot nicht gewirkt habe. Die kleinen und mittleren Bankiers in Stadt und Land könnten ja nscht mehr existieren, lautet die Klage; dieser Grund kann also nicht mehr stichhaltig sein. Schließlich wird die Aufhebung des Verbots damit motiviert, daß jetzt ein zu großer Geldbedarf für die Spekulation erforderlich sei. Das ist doch kein Grund, eine an sich vernünftige Bestimmung aufzuheben. Die Spielhöllen sind verboten; wer sein Geld verspielen will, muß jetzt nach Monaco reisen. Da könnte man ja auch deduzieren: Das gute deutsche Geld fließt ins Ausland, erlauben wir also wieder die Spielhöllen. Es sind doch die Aktienbanken selbst, die als Vermittler der Spekulation im Auslande aufgetreten sind. Fast in jeder Nummer des „Berliner Tageblatts“ finden sich Aufforderungen zum Spiel in ausländischen Papieren. Daraus ergibt sich, daß wir an dem Verbot des Terminhandels in Bergwerk⸗ und Fabrikanteilen festhalten müssen. Die Bestimmungen des § 50 Nr. 1 und 2 sind nicht zu halten, sie bilden weiter nichts als eine Fesech durch welche die in diesem Paragraphen sonst ge⸗ troffenen Bestimmungen in ihrem allerwesentlichsten Teile illusorisch gemacht werden. Man mag sich über die Frage streiten, ob es richtig ist, die besondere Einrichtung des Börsenregisters durch eine andere zu ersetzen. Diese Frage werden wir in der Kommission prüfen; wenn aber die Bankiers etwas Anstößiges darin erblicken, sich in das Börsenregister eintragen zu lassen, so müssen sie doch davon ab⸗ gehen, es zwingt sie ja niemand. Welche Fülle von Prozessen aber wird sich aus dem § 54 ergeben, wonach zu den Kaufleuten, für die das Börsentermingeschäft verbindlich ist, auch diejenigen Personen gehören, die zur Zeit des Geschäfts⸗ abschlusses oder früher berufsmäßig Börsentermingeschäfte oder Bankiergeschäfte betrieben haben. Wie viele Beweismittel können vorgebracht werden, um einen solchen Nachweis zu führen! Diese Bestimmung ist nicht durchsichtig genug, sie öffnet neuen Prozessen nur Tür und Tor. Was die Sicherheitsstellung anbetrifft, so sagen die Börsenfreunde, das Gesetz würde den Vertragsbruch sanktionieren, wenn, nachdem einmal eine Sicherheit gestellt worden sei, es dem⸗ jenigen, der sie gestellt hat, freistehe, den Differenzeinwand zu erheben. Man hat ganz generell behauptet, in der Erhebung des Differenzeinwandes leg überhaupt etwas Unmoralisches. (Sehr richtig! links.) Ihr „Sehr richtig“ steht auf sehr schwachen Füßen. Die darin liegende Behauptung ist in der Auffassungsweise unlogisch, in der Ausdrucksweise völlig schief. Bei dem Differenzeinwand handelt es sich um etwas, was der Richter ex offlcio zu beachten hat. Die Berufung auf den Differenzeinwand ist im ge⸗ gebenen Augenblick sogar etwas Moralisches. Wer den Differenz⸗ einwand erhebt, stellt das Geschäft wahrheitsgemäß dar, während derjenige, der ihn verschweigt, sich die richterliche Hilfe erschleichen will, um den Spielgewinn einzuheimsen. Das Unmoralische liegt nicht in der Einrede, sondern im Spiel selbst. Weshalb hat denn sonst der Gesetzgeber das Spiel verboten? Dies wissen doch beide Teile. Wir 1832 auf dem Standpunkt, daß das Verbot des Termin⸗ handels in Bergwerk⸗ und Fabrikanteilen aufrecht zu erhalten ist, ebenso ohne jede Ausnahme dasjenige in Getreide und Mühlen⸗ fabrikaten, daß die Unwirksamkeit eines nicht verbotenen Börsen⸗ termingeschäfts sich auch erstrecken muß auf die gestellten Sicher⸗ heiten. Wir sind nicht gewillt, den Riegel, den das Gesetz von 1896 vorgeschoben hat, jetzt wieder zurückzuziehen. Lds Mnn
Abg. Graf von Kanitz (kons.): Ich weiß nicht, ob der Zeitpunkt für die Regelung dieser Materie besonders geeignet ist. Die wirtschaft⸗ liche Gesamtlage stellt sich gegenwärtig höchst ungünstig dar, nament⸗ lich die Börse bietet ein sehr unerfreuliches Bild. Alle Börsen des In⸗ und Auslandes leiden unter der fast unerhörten Geldknappheit, die noch nicht dagewesen ist. Wenn wir jetzt vor die Aufgabe gestellt werden, an das Börsengesetz von 1896 die bessernde Hand zu legen, werden wir wohl zu pruͤfen haben, welche Mißstände auf die all⸗ gemeine Ungunst der Verhältnisse zurückzuführen ünd⸗ welche Un⸗ zuträglichkeiten in den Börseneinrichtungen zu suchen sind. Ich glaube nicht, daß es richtig ist, was vielfach behauptet wird, daß nämlich gerade unser Börsengesetz zu der immer mehr zu Tage getretenen Ab⸗ hängigkeit unserer Vörsen von dem amerikanischen Geldmarkt bei⸗ etragen hat. Das ist deshalb nicht richtig, weil wir in London die⸗ elben Vorgänge sehen. Auch London kann sich nur durch eine fort⸗ währende Erhöhung des Diskonts gegen die amerikanischen Gelüste schützen. Gerade dieser Stoß gegen unseren Geldmarkt zeigt uns, wie schwach es mit der Widerstandskraft unserer Börsen bestellt ist. Der Redner bricht bei diesen Worten, anscheinend von Unwohlsein be⸗ (Der. seine Rede ab und begibt sich auf seinen Platz zurück. Er wird von Fraktionsgenossen aus dem Saal geleitet.)
Abg. Kaempf (fr. Volksp.): Ich bedauere auf das lebhafteste, daß ich das Wort ergreifen naß nachdem ein soeben von uns hochverehrter Kollege diesen Platz verlassen hat, da er durch sein körperliches Be⸗ finden verhindert ist, weiterzusprechen, und ich spreche die Hoffnung aus, daß wir in den nächsten Tagen seine Ausführungen, die er zu machen hatte, des weiteren hören werden und ich bin überzeugt, daß wir ihm, wenn wir auch mit seinen Anschauungen nicht über⸗ einstimmen, doch die vollste Aufmerksamkeit schenken werden, wie wir dies heute getan hätten, wenn er in seinen Ausführungen weiter fort⸗ gefahren wäre. Die wenigen Worte, die der Abg. Graf Kanitz esprochen hat, veranlassen mich, mich an diese anzuschließen. 8ech bin der Meinung, daß gerade der jetzige Augenblick uns mahnt, an eine Reform der Börsengesetzgebung heranzugehen, daß gerade der jetzige Augenblick dringend uns auffordert, daran zu denken, wie wenig Widerstandskraft die deutschen Börsen gezeigt haben gegenüber den Ansprüchen anderer Börsen. Wenn wir heute von den amerikanischen Ereignissen und deren Einfluß auf Deutschland sprechen, so sprechen wir von den berechtigten deutschen Börsen. Die Börsen müssen betrachtet werden von dem Gesichtspunkte des all⸗ gemeinen wirtschaftlichen Lebens des Volkes. Die Börsen stehen im engen Zusammenhang mit unserer Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik. Wenn ungeeignete Maßnahmen bezüglich der Börse ergriffen werden dann hat den Schaden davon auch das gesamte Wirtschaftsleben. Daß das Börsengeset von 1896 eine ungeeignete und falsche Maßnahme ewesen ist, darüber sind die Ansichten zwar deafig hier noch geteilt, im großen und ganzen aber hat sich ein Umschwung vollzogen. Im großen und ganzen wird außerhalb dieses Hauses und zum großen Teile auch innerhalb dieses Hauses jene Maßnahme als eine unge⸗ eignete und falsche anerkannt. Ich will bei dieser Angelegenheit nicht alte Wunden aufreißen, sondern die Sache objektiv behandeln. Eins kann auch von den Gegnern einer Börsengesetzreform nicht bestritten werden, daß durch die Börsengesetzgebung dem Verkehr die Rechtssicherheit genommen ist, daß das Vertrauen in die geschäftliche Vertragstreue erschüttert worden ist, und daß ein für die Volksernährung und namentlich für die Er⸗ nährung des Heeres im Kriege notwendiger Felcheftauwenm der Ge⸗ treidehandel, gelähmt worden ist, und endlich, daß das Verbot des Terminhandels in gewissen Wertpapieren dazu beigetragen hat, die Geldteuerung zu verschärfen. Die Konzentration zum Großbetriebe, auch im Bankgewerbe, ist wesentlich durch das He.n unterstützt worden. Daß unter diesen Umständen die Börse ihre Aufgabe auf dem internationalen Markte nicht hat erfüllen können, liegt auf der Hand. Deswegen ist es auch nicht Sache einzelner Parteien, auf eine Aenderung der Börsen⸗ gesetzgebung hinzuwirken. Allen, denen daran liegt, daß unsere Volks⸗ wirsschaft auf gesunden Bahnen wieder weiter wandert, haben ein Interesse daran, ihre Hand anzulegen, daß das ungesunde Gesetz von 1896 beseitigt wird. Die Regierungen haben den guten Willen ge⸗ eigt, ein neues logisches System aufzustellen. Allerdings hat die Logit dieses Systems zuweilen Scheiffbruch gelitten in Rücksichtnahmen, die von außen her an die Verfasser dieses Gesetzes herangebracht worden sind. Dies gilt namentlich von den Bestimmungen über den Terminlieferungshandel in Getreide und Mühlenfabrikaten. Am
richtigsten wäre es gewesen, wenn der Entwurf einfach zu den Ver⸗!
hältnissen vor 1896 zurückgekehrt wäre. Vielleicht erleben wir die Rück⸗ kehr auch noch, und ich glaube sogar. daß der jetzige Entwurf nichts weiter darstellt als eine Etappe auf dem Wege zur Rückkehr zu dem allgemeinen und gesunden Zustand, wie er sich ergibt, wenn man ein großes Geschäft wie die Börse nicht unter Ausnahmebestimmungen stellt. Auch das Verhot des Terminhandels ist ja nichts Neues gewesen. In der Revolutionszeit war der Terminhandel in Assignaten mit dem Tode bedroht; der Terminhandel in spanischen Werten ist in Preußen verboten und mit Strafen bedroht gewesen. Alle diese Beschränkungen sind ohne Wirksamkeit geblieben, die Wirklichkeit ist über sie zur Tagesordnung übergegangen. Wir haben aber genau zu prüfen, welche Punkte des Entwurss noch weiter verbesserungsbedürftig sind. Der Redner des Zentrums hat doch eigentlich nur aussprechen wollen, der Terminhandel müsse überhaupt verboten werden. Aus den hohen Preisen, die der Produzent haben, und aus den niedrigen, die der Konsument zahlen will, ergibt sich eben der mittlere Preis, der dem Angebot und der Nachfrage entspricht. Im Interesse der allgemeinen Volkswirtschaft müssen die Manipulationen, die dahin führen, erleichtert werden; das Kassageschäft erschwert sie. Das Kassageschäft hat, wie schon die gewöhnlichste, oberflächlichste Beobachtung ergibt, auch zur Verteuerung des Geldes mit⸗ gewirkt; dazu braucht man gar nicht einmal große volks⸗ wirtschaftliche Vorlesungen gehört zu haben. Statistische Nach⸗ weisungen von Kursschwankungen darf man niemals absolut be⸗ trachten, meinte der Abg. Bitter selbst; damit hat er den Wert der von ihm verwerteten Statistiken selbst richtig charakterisiert; für mich sind sie keinesfalls beweiskräftig. Wäre es möglich, das Kassa⸗ geschäft einzuschränken und auf den Terminhandel hinüberzuleiten, so wäre das für die Allgemeinheit ein außerordentlicher Segen. Mit der Aufhebung des Verbots des Terminhandels in Bergwerk⸗ und Fabrikanteilen, mit der Beseitigung des Börsenregisters sind wir einverstanden. Bezüglich des Registers hat der Abg. Bitter sich zum Anwalt derer gemacht, die es benutzt haben, um sich böswilligerweise ihren Verpflichtungen zu entziehen. Ich spreche trotzdem kein Wort weiter über diese Einrichtung; die gute Absicht, die man damit verband, hat sich nicht erfüllt, es beseitigt werden, es ist tot, nur daß von diesem Toten das Wort de mortuis nil nisi bene nicht gilt. Die Bemerkung des Abg. Bitter, daß diejenigen, die auf Treu und Glauben halten, sich die Hilfe des Richters erschlichen, wurde ja durch seine eigene Ausführung widerlegt, daß der Richter ex officio zu prüfen habe. Der Entwurf will den Kreis der termingeschäftsfähigen Inländer genau umschreiben; man würde das konzedieren unter der Voraussetzung, daß dadurch nicht eine neue Rechtsunsicherheit eingeführt und der Anreiz zu böswilligen Einwänden gegeben wird. Die Möglichkeit dazu ist vorhanden, weil die Kaufleute, die zwar ins Handelsregister eingetragen sind, aber den Kreis des kleinen Gewerbes nicht überschreiten, ausgeschlossen sein sollen. Damit wird ein Grundsatz des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches durch⸗ brochen, der den Eingetragenen unter allen Umständen als Vollkaufmann betrachtet wissen will; dem Registerrichter kann nicht seinerseits diese Prüfung zugemutet werden. Diese Schwierigkeit muß beseitigt werden. Wir sind auch damit einverstanden, daß eine bestellte Sicherheit auch als Sicherheit gilt; das ist doch eigentlich selbstverständlich. Bares Geld, Banknoten, Wertpapiere, die amtlich notiert sind, sollen dafür elten können, aber Reichskassenscheine sollen ausgeschlossen sein. Das int mit lediglich auf einem Irrtum zu beruhen, denn der Aus⸗
luß ist ganz unverständlich. Daß nachträglich gegebene Anerkennt⸗ nisse keine Gültigkeit haben sollen, ist uns sehr bedenklich; ich meine, die Mehrheit wird auf dem entgegengesetzten Standpunkt wie 1904 auch jetzt stehen bleiben. Die größten Bedenken ergeben sich aus den Bestimmungen über den Getreidehandel. Am 2. Januar 1897 hörte die Berliner Produktenbörse auf, bald danach wurden allerlei Versuche gemacht, einen geeigneten Schlußschein herzustellen, der allen Beteiligten und auch der Landwirtschaft gegeben wurde. Der Berliner Schlußschein ist zustande gekommen, es ist auf Grund desselben jahrelang gehandelt worden, zu einer Einführung oder gesetzlichen Fixierung ist es aber nicht gekommen, weil auf diesem Umwege die Einführung eines Getreideterminhandels befürchtet wurde. Aber der Lieferungshandel in effektivem Getreide ist volkswirtschaftlich not⸗ wendig, das gaben sogar die Motive zu. Der Entwurf versucht, diesen Schlußschein zu legalisieren. Die Absicht ist gut, aber die Un⸗ klarheiten des Entwurfs lassen wiederum die Befürchtung entstehen, daß die gute Absicht ins Gegenteil verkehrt wird, wenn nicht diese Unklarhesten beseitigt werden. Bei Lieferungsgeschäften in effektiver Ware dürfen doch die Bestimmungen über Spiel und Wette nicht mehr zur Anwendung kommen, damit wird nur Mißstimmung hervorgerufen. Die Bestimmungen über den Getreidehandel tragen überhaupt den Charakter von Ausnahmebestimmungen. Sie tragen ihn auch deswegen, weil man für den Handel in anderen Waren, in Kaffee und Zucker, alle diese Fußangeln nicht kennt. Soweit ich die Stimmung in ö kenne, werden gerade diese Beschränkungen am bittersten empfunden, die dem Getreide⸗ handel gewissermaßen auferlegt werden, um ihn unter ein „Caudini⸗ sches Joch' zu zwingen. Ich bedauere den, der sich unter dieses Joch beugen muß, aber den Nachteil hat in der Regel derjenige, der es aufrichtet. Ich brauche nicht besonders zu betonen, eine wie roße Bedeutung ein kräftiger Getreidehandel für unsere gesamte Volkswirtschaft hat, und wie notwendig es auch mit Rücksicht auf etwaige Eventualitäten ist, ihn aufrecht zu erhalten. Wir verehren alle die außerordentliche Tüchtigkeit unseres General⸗ stabs und sind beruhigt bei dem Gedanken, daß er nur auf den Knopf zu drücken braucht, um einen ganzen Apparat in Bewegung zu setzen. Er wird dies aber nicht bewerkstelligen, wenn nicht ein kräftiger Getreidehandel da ist, und die Nachteile werden sich fühlbar machen, wenn einmal Not am Mann ist. Derartige Bestimmungen wirken am schwersten auf unseren Entschluß ein, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. erkenne aber an, 5. die verbündeten Regierungen uns einen mit logischer Schärfe und feinem juristischen Verständnis aufgebauten Entwurf vorgelegt haben, der eine Grund⸗ lage zur Verständigung bietet. Ich komme zu der Frage, in welcher Weise die Börsen mit unseren wirtschaftlichen Verhältnissen und namentlich unserer Finanzpolitik zusammenhängen. Zwei Auf⸗ gaben müssen dringend erledigt werden, zumal sie in den Grenzen des Erreichbaren liegen: erstens die Beseitigung des Defizits im Haushaltsetat, zweitens die Schaffung gesunder Börsenverhältnisse. Beides hängt eng miteinander zusammen. Der Kurs unserer Staats⸗ papiere wird an den Börsen festgestellt; ist er niedrig, so wird damit der Kredit des ganzen Landes berührt. Sie können nicht ver⸗ langen, daß bei niedrigem Kursstand der Staatspapiere unsere Volks⸗ wirkschaft prosperiert. Nun sind aber sämtliche Staaten in volks⸗ wirtschaftlicher Beziehung zurückgegangen, wenn sie mit einem dauernden Defizit zu rechnen hatten. Erst wenn dies beseitigt war, nahm die Volkswirtschaft wieder einen Aufschwung. Ich erinnere nur an Italien. Bei der außerordentlich wichtigen Stellung der deutschen Börsen für den internationalen Kredit, die geradezu ent⸗ scheidend ist für unsere wirtschaftliche Weiterentwicklung, be⸗ dauere ich die Ausführungen der Abgg. Dr. Arendt und Raab vom vorigen Sonnabend. Der Abg. Raab wies darauf hin, daß in Charlotten⸗ burg durch ein Plakat angezeigt sei, die Gehälter und Pensionen würden wegen Mangels an Gold nur zu 10 % in Gold, im übrigen aber in Silber oder Papier ausgezahlt. Die Tatsache ist richtig, aber sobald der Inhalt dieses Plakates zu Ohren der vorgesetzten Be⸗ hörden gekommen ist, ist das Plakat wieder .Sasees Sie wissen, daß Bestrebungen im Gange sind, durch Ausgestaltung des Ueber⸗ weisungs⸗ und Scheckverkehrs bare Zirkulationsmittel zu sparen. Es lag in diesem Falle nur ein dadurch herbeigeführtes Mißverständnis vor, das sofort rektifiziert ist. Der Abg. Dr. Arendt wollte die Währungsfrage nicht berühren, hat aber doch die Freizügigkeit des Goldes angegriffen, und die ist eine Währungsfrage, wie sie wichtiger gar nicht gedacht werden kann. Man hat behauptet, Deutschland sei nicht in der Lage, seine Goldwährung aufrecht zu erhalten, und verweist immer auf Amerika, von dem wir abhängig seien.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Diese großen Beträge haben wir in Gold bezahlt und dadurch den Beweis geliefert, daß wir auch unter so schwierigen Verhält⸗ nissen unsere Goldwährung aufrecht erhalten können. teilungen des amerikanischen Münddirektors,
sind in der Bank und in der ee vorhanden insgesamt nur in der Bank 1500 Millionen Gold mehr als England. Selbst
liegen in der Reichsbank nur 716 Millionen, also 20 %, und im Verkehr sind 3336 Millionen, also 80 %. In England sind 790
Goldbestande liegt es, sondern an der falschen Art und Weise, wie
die freundlichen Worte, die er dem von uns allen so schwer be⸗
fall schnell vorübergehen und Graf Kanitz
S eraan des amerikanischen Münzdirektors über den Goldumlauf
bewahren. Das . ct ent. s ähs⸗
zum Deutschen
Gewiß sind wir das. Diese Abhängigkeit hat sich in letzter Zeit gezeigt, aber deswegen, weil Amerika bei seinem Geldbedürfnis uns große Posten von Waren geschickt hat, die sofort bezahlt werden mußten, während sie sonst im Laufe der natürlichen Entwicklung der Dinge durch Kom⸗ pensation mit unseren Exportwaren hätten beglichen werden können.
— Nach Mit⸗ 1 einer Persönlichkeit, die nicht im Rufe stehen kann, für Deutschland besondere Sym⸗ athien zu haben, zirkulieren in Deutschland und liegen in der eichsbank zusammen 3853 Millionen Mark in Gold. In England 2300 Millionen Mark. Deutschland hat also in Zirkulation und das vielgerühmte Frankreich übertrifft Deutschland in der Gesamtheit des Goldbestandes nur um 500 Millionen. Von dem deutschen Golde
Millionen in der Bank und 1500 im Verkehr. England also ist in der Lage, mit 1500 Millionen Gold seinen um das Vielfache größeren Zahlungsverkehr zu erledigen, während wir mehr als das Doppelte an Goldmünzen gebrauchen. Unter diesen Umständen werden Sie es gerechtfertigt finden, wenn ich sage, nicht an unserem die deutsche Bevölkerung den Goldbestand benutzt. Es gibt keine wichtigere Aufgabe, als dahin zu wirken, daß hierin Wandel geschaffen wird, dadurch, daß die deutsche Bevölkerung andere Ge⸗ wohnheiten annimmt, sich des Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehrs bedient, und auf diese Weise die ganz unnötigerweise im Verkehr befindlichen Goldmünzen in die Reichsbank wandern. Deshalb möchte ich bitten, uns bald eine “ betreffend Einführung des Post⸗ scheckverkehrs zu machen. Ich weiß, daß Schwierigkeiten entstanden sind, weil die ländlichen Genossenschaften fürchten, es könnte ihnen durch das Scheckwesen Abbruch getan werden! Ich bezweifele das, aber selbst wenn ihnen in gewissem Umfange Ab⸗ bruch geschieht, so ist die Einführung des Postscheckverkehrs fär die Allgemeinheit doch viel wichtiger, weil dadurch dazu mitgewirkt wird, daß unsere Goldmünzen nicht unnütz im Lande umlaufen. Ich halte aber den gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Wäͤhrungedebatte für durchaus ungeeignet. Wir treten mit vollem Ernst an die rüfung des Gesetzentwurfs heran, und hoffen, daß er in der Len ifspr eine
allen annehmbare Fassung erhält. Abg. Dr. Arendt (Rp.): Ich danke zunächst dem Vorredner für
klagten Zwischenfall widmete, der den allverehrten Grafen Kanitz be⸗ traf. Glücklicherweise ist schon eine Besserung eingetreten, und wir önnen hoffen, daß dieser durch Ueberarbeit herbeigeführte Zwischen⸗ 1 — bald wieder an unseren Arbeiten teilnehmen wird. Der Vorredner hält es für einen Fehler, Währungsdebatte jetzt hervorzurufen. Ich würde das
nicht getan haben, aber nachdem er es getan hat
er es mir bei seiner großen Objektivität nicht ver⸗
„ wenn ich so kurz wie möglich auf seine Bemerkungen ant⸗ Haben wir denn die Anforderungen erfüllt, die Amerika
an uns stellte? ‚Jawohl, aber dadurch, daß wir dem Lande einen Diskont von 7 ½ %, auferlegten! Und stehen nicht einem so hohen Diskont wichtige wirtschaftliche Interessen unseres Landes entgegen? Die Krisis ist dadurch hervorgerufen, daß der amerikanische Geld⸗ markt sich an die Londoner Börse hielt und von dort Gold zog, wodurch der Bankdiskont in London auf 7 % stieg; unsere Reichs⸗ ank mußte folgen. Diesen klaren Zusammenhang sollten wir nicht rschleiern; es ist eben die Folge der Freizügigkeit des Goldes. Die
sind ja nicht unbedingt zuverlässig; sie beruhen eben auf Angaben, die aus den einzelnen Ländern gemacht werden, und die An⸗ gabe aus Deutschland halte ich für ganz falsch und übertrieben. Eine Schätzung des Talerumlaufs in Deutschland, die einmal gemacht worden war, habe ich damals für falsch erklärt, und die jetzigen statistischen Aufstellungen haben die Richtigkeit meiner Behauptung bewiesen. Wir wollen uns über die Goldbestände, die in Deutsch⸗ land umlaufen, doch keiner Täuschung hingeben. Bei uns liegt nur ein ganz kleiner Bestand in der Bank, wir haben jetzt die kleinen Banknoten eingeführt; trotzdem ist aus dem Verkehr Gold in großen Mengen nicht herauszuholen. Für die Emführung des Postscheckverkehrs werde auch ich eintreten, wie für alle Maß⸗ regeln, die den Barumlauf im Lande ethöhen. Aber die Schwierig⸗ keiten sind dadurch nicht beseitigt, wenn wir 1000 Millionen Gold aus dem Verkehr in die Reichsbank leiten. Wir müssen es denn doch auch in der Reichsbank festhalten können; geht es da weg, dann sind wir doppelt schlimm daran. Auf diese Frage will ich aber jetzt nicht weiter eingehen. Dem Gesetzentwurfe stehen wir mit ernsten Bedenken gegenüber, werden aber in der Kommission mitarbeiten in der Hoffnung, daß in der zweiten Lesung die Gestaltung eine secae sein wird, daß unsere Bedenken sich mildern. Unsere chließliche S müssen wir uns natürlich je nach dem Ausfall der Kommissionsberatungen vorbehalten. Die Be⸗ stimmungen des Sesehen die den Verlaß auf Treu und Glauben erschüttert hatten, zu beseitigen, waren wir stets bereit. Das war eine un⸗ beabsichtigte Folge des Gesetzes; und die tfoag Haltung der Börse hat auch nicht dahin gewirkt, diese Abhilfe zu beschleunigen. Sonst hätten diese Beschwerden längst aus der Welt geschafft werden können. Man hat diesen kleinen Schönheitsfehler gegen das ganze Börsen⸗ gesetz als Sturmbock benutzt. Der Vorredner hat die Anforderungen bezüglich der Sicherheitsstellung bemängelt. Ich bemängle sie auch, aber vom eatseFegeseßsgen Standpunkt aus. Sie müssen geändert werden dahin, daß die Sicherheitsstellung erfolgen muß für das Ge⸗ schaͤft selbst. Der Vorredner vermißte die Kassenscheine als Deckungs⸗ mittel, minima non curat’ praetor; schließlich könnte man auch Kupfermünzen als Deckungsmittel verwenden. Von Feindschaft gegen die Börse ist bei uns nicht die Rede. Sie sind ein not⸗ wendiges unentbehrliches Verkehrs:nittel in unserem Wirtschafts⸗ leben. Aber deswegen sind wir auch verpflichtet, die Börse so einzurichten, daß nicht durch diese schwere Ver⸗ luste für die Volkswirtschaft hervorgerufen werden. Nicht Börsenfeindschaft und freundschaft ist der Gegensatz, sondern der, daß die einen sagen: „Das Land ist der Börse wegen da,“ die anderen: „Die Börsen sind des Landes wegen da.“ Der Vorredner spra
immer von einer starken Börse. Die New Yorker Börse war 89 eine starke, durch keinerlei Börsengesetzgebung eingeschränkte Börse. Die maßlose Spekulation hat einen Zusammenbruch herbeigeführt, der das
Neichsanzeiger und Königlich P
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 13. Dezember
——rürrürü——————õ öywõ———yü—— — . 82
Wenn die Börse die Mittel wie ein Schwamm aufsaugt, dann fehlt die notwendige Reserve im Volke. Es sollen viele 8 8 Mitteistand ihr Brot verloren haben. Das ist ja sehr betrübend; aber auf der anderen Seite sind durch de Art, wie die Böͤrse die Spekulationen in weiten Kreisen getrieben hat, unzählige Existenzen bedroht worden, deren Schutz streben ist. Es heißt, das Börsengesetz habe die Spekulationen ins Ausland getrieben. Das ist nicht richtig. Die Spekulation ist eine allgemeine. Die Börsen, die keinem Gesetz unterliegen spekulieren gerade so wie bei uns, und in New York werden täglich Tausende von Aktien für England gekauft und verkauft. Ich erinnere an die große Minenspekulation. Es wird von der Konzentration des Bankiergewerbes gesprochen. Dieselbe Erscheinung sehen wir überall, in England, Belgien usw. Unter den Bankiers gibt es gewiß ehr⸗ bare, nützliche Männer, aber es sind unter ihnen zahlreiche Elemente gewesen, die kleine Leute zum Spekulieren verleitet und zur Ver⸗ armung gebracht haben. Gewerben, welche diese Gefahren wesentlich verhindert haben. Ich bezweifele auch, daß die kleinen Bankiers mit ihrem Hin⸗ und Herziehen der Wertpapiere ein Verdienst sich erworben haben. Das ist dae, was man im gewöhnlichen Leben Jobberei nennt. Die Klage über das Gesetz ist mir ein erfreulicher Beweis dafür, daß das Gesetz das Börsenspiel wesentlich eingeschränkt hat. Hierin dürfen wir das Gesetz nicht zurückrevidieren. Etwas anderes ist es, ob das Börsenregister richtig ist. Hierüber läßt sich disku⸗ tieren. Wenn eine Gewähr gegeben wird, daß das Termin eschäft sic lediglich vollzieht “ Vollkaufleuten und SS. mäßigen Börsenbesuchern, so ließe ich gern mit mir reden. Etwas rage der Aufhebung des Termingeschäfts. Der Abg. Semler sprach si teils für die Beibehaltung, teils für die ng des Termingeschäfts aus. Ich weiß nicht, welcher Teil beweiskräftiger war. Mir kommt es in erster Linie auf die praktische Wirkung des Verbotes des Termingeschäftes in landwirt⸗ schaftlichen Werten an. Diese war gut. Wir betrachten das Verbot des Termingeschäfts in landwirtschaftlichen Gegen⸗ ständen für ein noli me tangere. Wir werden keiner Bestimmung zu⸗ stimmen, die das Termingeschäft erleichtert; wir wollen auch keine Hintertür öffnen. Die Bestimmung über das handelsrechtliche Lieferungs⸗ geschäft halte ich für bedenklich, insofern der Jahresverbrauch der Landwirte zu Grunde gelegt werden kann. Die Bestimmungen des § 50 reichen nicht aus, um das Verbot des Terminhandels in Getreide sicher zu stellen. Nicht unbedenklich ist, daß der Bundesrat gewisse Bestimmungen zu treffen hat. Auch diese Fassung werden wir in der Kommission abändern müssen, der Bundeerat wird mindestens seine Entschließungen dem Reichstage mit⸗ teilen müssen. Noch besser wäre es, wenn seine Ent⸗ schließungen der Genehmigung des Reichstages unterstellt werden. Unlogisch ist es, daß man zwar das Verbot für die Getreidetermin⸗ 1 aufrecht hält, aber für Bergwerk⸗ und Fabrikanteile be⸗ seitigt. Bei einem Bergwerk oder einer Fabrik ändern sich doch die Dinge in vier Wochen nicht so, wie bei landwirtschaftlichen Pro⸗ dukten. Mit der Aufhebung des Verbots des Termingeschäfts in industriellen Werten ist der Weg der Gesetzgebung von 1896 in einem sehr wichtigen Punkte verlassen. Wir werden prüfen müssen in der Kom⸗ mission, ob wir einen solchen Weg beschreiten können. Es beschuldigt sich hier die Börse selbst, daß sie durch das Zeitgeschäft zur Ver⸗ teuerung des Geldes beigetragen hat. Hier muß ich die Börse sigen sich selbst verteidigen. Hier ist die Börse vollkommen un⸗ chuldig. Dieser Vorwurf wird nur erhoben, um von dem Kassa⸗ geschäft wieder zum Termingeschäft zu kommen. Es ist nur ein Vorwand. Die Krisis ist hervorgerufen durch Mangel an Gold in der Reichsbank, in der Bank von England und von Amerika. Die Geschäfte an der Börse werden großenteils nicht mit Gold voll⸗ jogen, sondern viel aus Mitteln, die der Abg. Kaempf empfohlen hat. Wir haben auch keinen zu großen Banknotenumlauf. Mit dem alten Gerede, daß die hohen Ansprüche der Industrie den hohen Bank⸗ diskont hervorgerufen haben, kann man uns heute nicht mehr kommen. Die Erweiterung der Termingeschäfte wird an den Verhältnissen des Geldmarktes nichts ändern. Man mag dem Börsengesetz alles mögliche Böse nachsagen, daß es aber den Kurs der Staatzpapiere beeinflußt hat, wird keiner behaupten, der die Bewegung der englischen Konsols verfolgt hat. Wenn die englischen Konsols einen Rückgang von 114 auf 82 er⸗ leiden, sollen da nicht die deutschen Staatspapiere wie alle ähnlichen internationalen Staatspapiere mit fortgerissen werden? Wie können denn unsere Konsols auf pari bleiben, wenn wir 7 ½ % Bankdiskont haben? Gegen solche Weltbegebenheiten wie die der letzten Zeit kann die Börse gar nicht ankämpfen. Was die Börse wieder stark und kräftig machen kann, ist eine Aenderung unserer Gold⸗ und Bankpolitik, aber nicht des Börsengesetzes. 1899 hatten wir, also unter dem jetzigen Gesetz, eine Ausdehnung des Börsengeschäfts wie nie zuvor. Noch im letzten Jahr und vor zwei Jahren war eine außerordentliche Ausdehnung zu verzeichnen. Gerade in den Bergwerks⸗ und Industrieerzeugnissen hatten wir den größten Aufschwung. Wie kann man da sagen, daß das Börsengesetz das Geschäft unterhunden hat? Es geht hier ähnlich wie mit der Börsensteuer. Damals hieß es: Heben Sie diese Steuer für die Reichs⸗ und Staatspapiere auf, dann werden die Kurse steigen. Wir haben das getan — ich bin mit der einzige gewesen, der dagegen gekämpft hat —, und was ist eingetreten? Kein Mensch weiß etwas davon, daß diese Steuer nicht mehr gezahlt wird. Der Kurs ist so niedrig geblieben wie zuvor, und dem Reich ist ein Einnahme⸗
ausfall entstanden, während die Steuer gar nicht fühlbar war. Diese Erfahrung müssen wir uns zur Lehre dienen lassen. Ich bin nicht
boshaft genug, um die Ausführungen auf dem Hamburger Bankier⸗
tage vor dem Reichstage zu kritisieren, aber ich habe doch selten
etwas gelesen, was mich so frappiert hat wie die Naivität, mit der
die Herren dort ihre Weisheit vortrugen und sich gegenseitig be⸗
weihräucherten. Das Gesetz von 1896 war ein Notwehrgesetz, es
wurde gegeben, weil die Ausschreitungen der Börse und die Verluste
des Publikums so tief in unsere gesamte Volkswirtschaft ein⸗
geiften. daß eine elementare Bewegung entstand. Dieser hat der
Reichstag durch das Gesetz, das erfolgreich gewesen ist, Ausdruck gegeben.
Bei der bevorstehenden Abänderung des Börsengesetzes, bei der eine
Reihe von Einzelheiten durchaus ersprießlich sind, müssen wir gerade
See den schweren wirtschaftlichen Zuständen, in denen andere
änder und wir uns gegenwärtig befinden, mit außerordentlicher Vor⸗
sicht vorgehen. Wir werden in der Kommission daran mitarbeiten,
daß das Gesetz eine annehmbare Gestalt annimmt. Wir hoffen dies,
werden aber unsere Entscheidung abhängig machen müssen von der
Fassung, die das Gesetz in der Kommission erhält.
Abg. Mommsen (fr. Vgg.): Wir begrüßen es, bdoß die ver⸗ bündeten Regierungen sich endlich den Ansichten angeschlossen haben, die die Sachverständigenkreise gegenüber dem Börsengesetz immer eingenommen haben. Was sie vorschlagen, ist aber auch das Allermindeste,
anders liegt es mit der
gane Land in Mitleidenschaft gezogen hat. Dieser Vorgang muß uns och außerordentlich vorsichtig machen. Die Rede des Abg. Kaempf machte den Eindruck von der Börse: „Kein Engel ist so rein.“ In der Wirklichkeit liegen die Dinge doch wesentlich anders. Der Abg. Semler sprach von den spanischen Stiefeln, in die die Börse gesteckt würde, er sprach von einem Schwamm, ein unglückliches Blld.
um den eingetretenen Schäden einigermaßen entgegenzutreten. Mit dem Kollegen Arendt werden wir uns über die Frage der Währung, der Bankpolitik usw. nicht so leicht verständigen, aber sie haben Gott sei Dank mit diesem Gesetzentwurf nichts zu tun und wir haben allen Grund, diese Fragen hier auszuschalten. Es gibt, wie aus der Rede des Abg. Dr. Arendt hervorgeht, noch Differenzpunkte genug. Es ist mir bedauerlich, abgesehen von meinem persönlichen
Eine Börse wird stark und groß durch den Umfang ihrer Spekulation. Das Gesetz von 1896 sollte weite Volkskreise vor der Spekulation ierin außerorde tlich gut gewirkt
Bedauern, daß uns durch das Unwohlsein des Grafen Kanitz die
eute aus dem
unser Be⸗
Insofern begrüße ich die Konzentration in
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bekannt geworden ist. Wir haben aber den Eindruck, als ob tat⸗ sächlich auch auf konservativer Seite die Meinung weit verbreitet set, daß das jetzige Gesetz einer gründlichen Reform bedarf. Ich habe heute nicht nötig, die Abstimmung meiner Freunde von 1896 fa entschuldigen, denn die üblen Folgen haben meine Freunde damals
chon vorausgesagt. Vielleicht ist es nur noch schlimmer gekommen. Dr. Semler meinte, die Regelung der Frage des Ge⸗ treideterminhandels sei wesentlich eine agrarische. Man mag so agrarisch denken wie man will, daß aber die Regelung des Getreide⸗ terminhandels ausschließlich Sache der Agrarier ist, glauben diese selbst nicht, denn als damals die Produktenbörsen geschlossen wurden, traten sie mit den Händlern zusammen, um Grundlagen zu finden, auf denen der Handel weiter betrieben werden könnte. Dr. Semler hat die Sache rein vom Standpunkt des Juristen dargestellt, der sich um wirtschaftliche Dinge gar nicht zu kümmern braucht. Er hat gar nicht Rücksicht darauf genommen, daß beim Handel der Produzent die Ware nicht direkt an den Konsumenten abgibt, sondern daß sehr viele Zwischenstadien nötig sind; ein möglichst ausgebildeter fundel ist ein durchaus notwendiges Instrument der Volkswirt⸗ chaft, und für diesen brauchen wir den Terminhandel. Nach den Erklärungen des Abg. Arendt ist ja nicht damit zu rechnen, daß das Verbot des Getreideterminhandels jetzt aufgehoben wird. Aber ich denke, in 30 Jahren wird man so weit sein. Jeden⸗ falls ist darüber gar kein Zweifel, daß das Verbot des Termin⸗ handels in Bergwerk⸗ und Fabrikanteilen das Kassageschäft befördert und große Kapitalien in den Banken festgelegt hat. Man hat jetzt ziemlich abfällig von den kleinen Bankiers gesprochen. Ich möchte Sie doch wirklich bitten, sich daran zu erinnern, daß die kleineren, soliden Bankiers das Publikum viel besser beraten als die Angestellten großer Banken. Das Börsengesetz hat gerade die soliden Bankiers geschädigt. Wenn der Entwurf sich die Aufgabe stellt, an Stelle der früheren, unklaren Bestimmungen des Börsengesetzes klare zu setzen, so kann ich das nur mit Freude begrüßen. Für den Bankier ist Klarheit und Sicherheit die Hauptsache. Gegen die S cherheitsstellung läßt sich an sich nichts einwenden, über Einzelheiten läßt sich ja streiten. Dagegen gehen uns andere Bestimmungen teils nicht weit genug, teils sind sie uns bedenklich; dies gilt namentlich bezüglich der Bestimmungen über die Vollkaufleute. Man hat bezweifelt, ob der gegenwärtige Augenblick für eine Börsengesetzreform geeignet sei, und der Abg. Arendt hat auf die amerikanische Krisis hingewiesen. Ich meine, je schneller wir die Reform machen, um so schneller be⸗ seitigen wir wenigstens die Steinchen, die der Ueberwindung der Geldkrisis im Wege stehen. Wir betrachten eine möglichst schnelle Durchberatung dieses Gesetzentwurfes für eine absolute Notwendig⸗ keit, nicht für die sogenannten Börsenfreunde, sondern für unser esamtes Wirtschaftsleben. Dies ist keine konservative oder liberale vag. sondern eine Notwendigkeit, um möglichst bald Ordnung zu affen.
„Hierauf wird nach einer persönlichen Bemerkung des Ab Bitter die Fortsetzung der Beratung kurz nach 6 Uhr auf Freitag 1 Uhr vertagt; außerdem Rechnungsvorlagen und erste Lesung der Novelle zum Vogelschutzgesetz. 1“
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 6. Sitzung vom 12. Dezember 1907, Vormitt (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratun des Entwurfs eines Polizeikosten gesetzes.
Nach der Vorlage sollen die Gemeinden, in denen die örtliche Polizeiverwaltung von einer Königlichen Behörde ge⸗ führt wird, von den dem Staate daraus erwachsenden Kosten ⅔ (nach dem Gesetz von 1892 etwa ¼) übernehmen: für die Stadt Berlin sollen jedoch von den Gesamt⸗ kosten vorweg 4 Prozent als Kosten der landespolizeilichen An⸗ S in Abzug gebracht werden. Zu den Gesamt⸗ osten werden auch 3 ½ Proz. des Werks der Gebäude und Inventarien gerechnet, ferner zur Bestreitung der Pensionen und Reliktengelder ein Pauschbetrag von 17 Proz. der gesamten Pensionssumme für Polizeibeamte. Vom Geltungsbereich des Gesetzes sollen ausgenommen sein die Gemeinden der rovinz Hannover, wo die Ortspolizeiverwaltung durch die Landräte geführt wird, die Gemeinden der Provinz Posen, die den Distriktskommissaren nröe gee und die Gemeinden in der Umgebung von Potsdam, wo die Polizeiverwaltung Staatsbeamten übertragen ist. Ins⸗ gesamt wird die Zahlung der Gemeinden an den Staat um Vetwa 4,8 Millionen sich erhöhen. 86 Minister des Innern von Moltke: 1“ Meine Herren! Es sei mir gestattet, die Einbringung des Polizeikostengesetzes mit einigen einführenden Worten zu begleiten. Dabei möchte ich vorausschicken, daß mir nicht einen Moment darüber Zweifel bestehen, daß der Entwurf, der der erste ist, den ich in meiner Eigenschaft als Minister des Innern an dieses hohe Haus bringe, bei einem großen Teil unserer großen und größten Städte keine will⸗ kommene Aufnahme finden wird. (Sehr richtig! — Heiterkeit.) Das bedauere ich auch und hätte vor Ihnen, meine Herren, viel lieber mit einem Gesetzentwurf debütiert, der Ihnen allen Freude macht. Aber, meine Herren, wir haben das allgemeine Interesse wahrzunehmen. Wir sind verpflichtet, da einzutreten, wo der Staat und die Gesamt⸗ interessen offenbar und offenkundig übervorteilt werden. Wir haben andererseits für die Parität einzutreten bei den auf öffentlich⸗recht⸗ lichem Gebiet liegenden Ansprüchen an die Gesamtheit unserer städtischen Gemeinwesen, und deshalb sind wir trotz alles Wohlwollens und alles Interesses, das wir der gedeihlichen Entwicklung auch der hier betroffenen Städte entgegenbringen, gehalten, Ihnen diese Vor⸗ lage zu machen.
Dieser Gegenstand, die Verteilung der Pollzeikosten in den Städten mit staatlicher Polizeiverwaltung, hat dieses hohe Haus des öfteren und lange beschäftigt, zuletzt im Jahre 1892. Immer war die Betätigung des Abgeordnetenhauses auf diesem Gebiet zu bezeichnen als ein Suchen und Tasten nach einem gerechten Abkommen, nach einer gerechten Scheidelinie in den Verpflichtungen, welche zwischen Staat und Stadt obwalten.
Die Wirkung dieses Gesetzes ist ja scheinbar eine den betroffenen Städten ungünstige, aber sie rechtfertigt sich aus den inneren Gründen und aus der Notwendigkeit, die Gesamtheit der Interessen in den
Ansicht der konservativen Partei über dieses Gesetz bisher nicht
Vordergrund zu stellen.