1908 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Donnerstag, den 2.

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Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichsanzeigers

und Königlich Preußischen Staatsanzeigers

Abends.

Januar,

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Exequaturerteilungen. 1 1

Mitteilung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waffen ꝛc. aus der britischen Kolonie Hongkong.

Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenseuche, hier Einfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz betreffend.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung zweier Stipendien

aus der Dr. Hermann Günther⸗Stiftung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Staats⸗ und Kriegsminister, General der Kavallerie

von Einem genannt von Rothmaler das Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhl:

8 dem Mitgliede des Senats der Akademie der Künste, Porträt⸗ und Geschichtsmaler, Professor Ernst Hildebrand zu Berlin den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, 1u

dem Spezialkommissar, Regierungsrat Ernst Tiebel zu Breslau den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Rentner Johann Ströh zu Wohl⸗ dorf bei Hamburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Kanzleiinspektor Gustav Conrad bei der Provinzial⸗ steuerdirektion in Münster, dem Gerichtsdiener beim Amtsgericht Berlin⸗Mitte Karl Iffland zu Rixdorf und dem Gerichts⸗ diener Rudolf Fischer beim Amtsgericht in Potsdam das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

den Regierungskanzlisten Wilhelm Giegling und Max Kulla zu Cassel, den Kanzlisten Julius Jahn und Johann Orning bei der Provinzialsteuerdirektion in Münster, den Steuerkanzlisten Hans Modler zu Görlitz, Emil Steinbarth und Albert Strauß zu Erfurt, dem Kanzleigehilfen Florian Pilz zu Labischin, dem Kirchenältesten und Schulvorsteher, Altsiter Eduard Wiese zu Preußendorf im Kreise Deutsch⸗Krone, dem Kirchmeister, Ackerer Friedrich Kuhn zu Werlau im Kreise St. Goar, dem Oberholzhauer Franz Nowroth zu Kgl. Jankowitz im Kreise Rybnik, den Holzhauern Heinrich Hell⸗ muth zu Belsdorf im Kreise Gardelegen und Michael Schweda zu Przegendza im Kreise Rybnik, dem Gärtner⸗ gehilfen Albert Perlick bei der Tiergartenverwaltung in Berlin, dem landwirtschaftlichen Arbeiter Albert Blau zu Rixdorf, dem Waldarbeiter Anton Laschik zu Kupp im Kreise Oppeln und dem Fabrikarbeiter Joseph Thomas zu Riegersdorf im Kreise Neustadt O.⸗Schl. das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie

den Fußgendarmeriewachtmeistern Johannes Heckel und Franz Scherer in der Gendarmeriebrigade in Elsaß⸗ Lothringen die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General der Kavallerie, Staats⸗ und Kriegsminister von Einem genannt von Rothmaler die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Groß⸗ britannien und Irland ihm verliechenen Großkreuzes des Viktorigordens zu erteilen. v

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: der ersten Klasse des Königlich Bayerischen Militär⸗

verdienstordens: dem Generalleutnant z. D. Fritsch zu Karlsruhe: der vierten Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Freiherrn von Stotzingen im General⸗ stabe des Lere⸗ Armeekorps; des Großkreuzes des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Generalleutnant z. D. Sommer zu Freiburg i. B.; des Offizierkreuzes desselben Ordens:

dem Oberstleutnant von Böckmann, Chef des General⸗ stabes des XIV. Armeekorps:

des Komturkreuzes erster Klasse des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Groß⸗ mütigen:

D. von Beck zu

dem Generalmajor z. St. Georgen;

des Komturkreuzes zweiter Klasse

desselben Ordens:

dem Generalmajor von Lindenau, 76. Infanteriebrigade;

Kommandeur der

des Ehrenkreuzes desselben Ordens: dem Obersten Heuer, Kommandeur des 2. Oberrheinischen Infanterieregiments Nr. 99;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Rittmeister Freiherrn von und zu Egloffstein, Adjutanten der 28. Kavalleriebrigade;

des Ritterkreuzes erster Abteilung des Großherzoglich Sächsischen Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Major Haehling von Lanzenauer, Adjutanten des Generalkommandos des XIV. Armeekorps:

des Ritterkreuzes mit der Krone des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: dem Rittmeister Baron Digeon von Monteton, Adjutanten des Generalkommendos des XIV. Armeekorps;

des Ehrenkomturkreuzes des Großherzoglich Oldenburgischen Haus und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Obersten z. D. von Brauchitsch, Kommandeur des Landwehrbezirks Karlsruhe

ddes Ehrenritterkreuzes zweiter Klasse mit der silbernen Krone desselben Ordens: dem Hauptmann von Hahnke im Generalstabe des XIV. Armeekorps; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens: dem Hauptmann Freiherrn von Büͤlow im 1 regiment z. F., 1 dem Hauptmann von Taysen im 5. Thüringischen In⸗ fanterieregiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) und dem Stabsarzt Dr. Géronne an der Kaiser Wilhelms⸗ Akademie für das militärärztliche Bildungswesen; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dden Leutnants von Massow und Freiherrn von Horn⸗ stein-Biethingen im 1. Garderegiment z. F.; der demselben Orden angereihten silbernen Ver⸗ dienstmedaille mit Schwertern: dem Unteroffizier Ilse im 2. Thüringischen regiment Nr. 32: der Herzoglich Sachsen⸗Altenburgischen Herzog Ernstmedaille: dem Obersten Freiherrn von Willisen, Kommandeur des 1. Garderegiments z. F.; des Fürstlich Reußischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Hauptmann von Normann im Füsilierregiment von Gersdorff (Kurhessischen) Nr. 80 und 8— dem Hauptmann Waldeyer im 3. Badischen Feldartillerie⸗ regiment Nr. 50; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fuüͤrstlich Schaumburg⸗Lippischen Hausordens: dem Generalarzt Dr. Rudeloff, Inspekteur der 3. Sanitäts⸗ inspektion: des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Freiherrn von Erffa, Kompagniechef an der Hauptkadettenanstalt; des Ehrenkreuzes vierter Klasse desselben Ordens: dem Leutnant Rieger, Erzieher an derselben Anstalt;

der Fürstlich Lippischen silbernen Verdienstmedaille:

dem Vizefeldwebel Nordmann im 2. Thüringischen In⸗ fanterieregiment Nr. 32;

Garde⸗

Infanterie⸗

ferner: des Kaiserlich Russischen St. Annenordens zweiter Klasse: dem Major von Leipzig im Kaiser Alexander Garde⸗ grenadierregiment Nr. 1; der dritten Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

dem Hauptmann von Kriegsheim, Adjutanten der 5. Gardeinfanteriebrigade;

des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens dritter Klasse mit Schwertern: dem Oberleutnant von Alten im Kaiser Alexander Gardegrenadierregiment Nr. 1;

der Kaiserlich Russischen silbernen Medaille für Eifer am Bande des St. Stanislausordens: dem Füsilier Hartmann in demselben Regiment;

des Kaiserlich⸗Königlich Oesterreichischen goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone:

dem Musikdirigenten Große im Infanterieregiment von

Wittich (3. Kurhessischen) Nr. 83;

des Kommandeurkreuzes des Kaiserlich Japanischen Ordens des heiligen Schatzes: dem Generaloberarzt Dr. Kowalk, Garnisonarzt Spandau: des Offizierkreuzes des Kaiserlich Japanischen Verdienstordens der aufgehenden Sonne: „dem Oberstleutnant Moedeheck im Badischen Fuß⸗ artillerieregiment Nr. 14; des Großkomturkreuzes des Königlich Großbritannischen Viktoriaordens: dem Generalleutnant von Schickfus und Neudorff Kommandeur der 29. Division; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Major John von Freyend im 1. Badischen Leib⸗ grenadierregiment Nr. 109; des Kommandeurkreuzes des Königlich Nieder⸗ ländischen Hausordens von Oranien: dem Obersten z. D. Thiergärtner⸗Drummond zu Karlsruhe des heitterkreuzes des Königlich Dänischen Danebrogordens: dem Oberstabsarzt, Professor Dr. Bischoff, Regiments⸗ arzt des Eisenbahnregiments Nr. 3; sowie

des Ritterkreuzes des Königlich Rumänischen

Ordens „Stern von Rumänien“: dem Oberleutnant Freiherrn Göler von Ravensburg im 1. Badischen Leibgrenadierregiment Nr. 109, Ordonnan offizier Seiner Königlichen Hoheit des bisherigen Erbgro herzogs Friedrich von Baden.

in

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Staatsanwaltschaftsrat Nürck in Metz zum Land⸗ gerichtsrat bei dem Landgericht in Straßburg, den Amtsrichter Nürck in Hagenau zum Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen und den Gerichtsassessor Fresdorf zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Rufach zu ernennen.

Dem persischen Konsul Alfred Paetel in Berlin und dem Generalkonsul der Republik Panama in Hamburg Julio Arjona ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Das in der britischen Kolonie Hongkong bestehende Verbot der Ausfuhr von Waffen, Munition, Schieß⸗ pulver und allen Gegenständen des Armee⸗ und Marinebedarfs

sowie der Küstenhandel mit diesen Gegenständen innerhalb der

Kolonie ist durch eine Verordnung vom 19. November 1907 auf weitere 6 Monate vom 28. November 1907 an ver⸗ längert worden.

Hekanntmachunü Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche, hier Einfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz betreffend.

Wegen weiterer Ausbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche in der Schweiz wird das mit Bekanntmachung vom 19. Ok⸗ tober 1907 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 794) erlassene Einfuhrverbot mit sofortiger Wirksamkeit auf die schweizerischen Kantone Aargau, Glarus, Graubuͤnden, Schwyz, Tessin, Thurgau, Zürich, Zug und Wallis ausgedehnt.

Muͤnchen, den 27. Dezember 1907.

Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern.

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