1908 / 19 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Jan 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: Mieine Herren! Es entspricht, wie ich weiß, nicht dem Brauche des Hauses, Prozesse, die rechtskräftig noch nicht abgeurteilt worden sind, hier in der Diskussion zu erörtern. Der Königsberger Prozeß befindet sich noch in der Schwebe; gegen das Urteil der ersten Instanz ist sowohl von der Staatsanwaltschaft wie vom Angeklagten Revision eingelegt worden; es ist möglich, daß diese zurückgewiesen wird, aber auch möglich, daß die Revisionsbeschwerde zu einer Aufhebung des ersten Urteils führt, und daß die Sache vor demselben oder einem andern Gerichtshof nochmals zu einer sachlichen Beurteilung kommen muß. Wie steht es dann, wenn hier im Hause der Sachverhalt in

der Weise, wie es von dem Herrn Abg. Heine bereits geschehen ist, einer Kritik unterzogen ist, die doch nichts anderes bedeuten kann und erreichen könnte als das Urteil der unabhängigen Richter zu beeinflussen. (Sehr richtig!) Ich bin der Ansicht, daß die Praxis des Hauses, schwedende Prozesse nicht in den Bereich der Erörterung zu ziehen, eine richtige ist. Ich bin unter diesen Umständen außerstande, meinerseits mich an diesen Erörterungen zu beteiligen, so manche Aeußerungen des Herrn Abg. Heine hier auch gefallen sind, die wohl Anlaß zu einer Entgegnung geben könnten.

Nur eins! Der Herr Abg. Heine hat m verstehen gegeben, der Königsberger Gerichtshof suche dasjenige, was in dem Gesetz nicht vorgesehen ist, zu erreichen auf Schleichwegen. Das ist eine Be⸗ schimpfung des Gerichtshofes, eine Beschimpfung unabhängiger Männer, die ihr Amt nach Eidespflicht versehen, die ich hier mit Entrüstung zurückweise. (Lebhafte Zustimmung.)

Abg. Roeren (Zentr.): Der Abg. Müller⸗Meiningen bestreitet heute, daß seine Gesinnungsgenossen in der Kommission meinen Antrag auf objektive Einschränkung der Majestätsbeleidigung „durch beschimpfende Worte“ abgelehnt haben. Ich erinnere ihn daran, daß in der ersten Lesung sein Freund Traeger die erste Anregung dazu gab, daß ich in der Kommission beantragte, diese Worte einzuschalten, und ich frage, ob nicht die Freisinnigen dagegen gestimmt haben. Der Königsberger Proßeß ist mir nicht gegenwärtig, aber wenn aus der Kritik der

enkmalsfeier und aus einem noch so geschmacklosen, noch so takt⸗ losen geschichtlichen Rückblick eine persönliche Beleidigung des jetzigen Kaisers konstruiert wird, so muß sich nicht nur jeder Jurist, sondern auch jeder Laie darüber wundern. Mit dieser Vorlage ist der Prozeß jedoch nicht in Verbindung zu bringen, denn hier hat das Gesetz eine seinem Sinn und Wortlaut widersprechende Auslegung gefunden. Das kann auch durch die klarsten Normen nicht verbindert werden.

Abg. Graef (wirt. Vgg.): Ich bin niemals Mitglied des Reichs⸗ verbandes gegen die Sozialdemokratie gewesen, werde aber nach den Worten des Abg. Heine schleunigst Anschluß an diesen Verband uchen.

de., Heine (Soz.): Dann freue ich mich, daß meine Rede dazu geführt hat, das zu decouprieren. Dem Staatssekretär erwidere ich: Ich habe von einer Judikatur gesprochen, die Schleichwege geht. Abg. Osann (nl.): Gerade wegen der Beleidigung der Vorfahren wurde von dem Gericht eine Beleidigung des Kaisers gesehen; auf den Prozeß selbst habe ich mich nicht eingelassen, weil er noch schwebt.

Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Dr. Müller⸗ Meiningen gegenüber dem Abg. Roeren schließt die Diskussion.

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, und die Vorlage in der Fassung der Kommission gegen die Sozialdemokraten angenommen.

Es folgt die erste Lesung des Entwurfs eines Scheck⸗

gesetzes.

Abg. Nacken (Zentr.): Diese Vorlage ist die Folge einer Anregung aus dem Hause. Die wirischaftlichen Vorteile des Scheckverkehrs sind bekannt. Der Bedarf an Metallgeld wird auf dem Wege des Scheck⸗ verkehrs ganz wesentlich eingeschränkt und damit auch auf den Privatdiskont und den der Reichsbank eingewirkt. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Verhandlung der vorigen Woche.

Unter den kaufmännischen Organisationen hat in erster Linie der kaufmännische Verband wiederholt ein Scheckgesetz verlangt zu einer Zeit, wo der Deutsche Handelstag ein Vorgehen des Reiches nicht für erforderlich hielt. Wie weit wir in Deutschland auf diesem Gebiete noch zurück sind, zeigt ein Blick auf England, wo 84 % aller Zahlungen in Schecks oder Anweisungen erfolgt. In Deutsch⸗ land fallen nur 56 % auf Schecks und Ueberweisungen. Immer⸗ hin ist es erfreulich, daß die Bedeutung des Scheckwesens auch in den Kreisen der kleinen Gewerbetreibenden, Handwerker und Landwirte erkannt wird. Namentlich in Hamburg hat das Scheckwesen sich Geltung verschafft. Der Vorteil des Fort⸗ fallens größerer Barsummen, des Transports usw. läßt sich auf die Dauer nicht verkennen. Es ist ein Verdienst der Reichsbank und des Präsidenten Koch, immer wieder auf die Vor⸗ teile des Schecks hingewiesen zu haben. Aber auch andere Banken haben in dankenswerter Weise auf die Vorzüge des Scheckverfahrens hingewiesen, wie die Deutsche Diskontobank und die Seehandlung. Der Scheckverkehr hat sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Staat und Gemeinde sollten mit gutem Beispiel vorangehen und den Scheckverkehr akzeptieren. Der gegenwärtige G.⸗E. ist zu begrüßen; die gesetzliche Fixierung der Rechtsnormen für den Scheckverkehr ist die Vorbedingung für eine weitere Ausbreitung des Scheckverkehrs. Meine politischen Freunde stehen diesem G.⸗E. durchaus sym⸗ pathisch gegenüber; er trägt in kurzer, bündiger Form allen Bedürfnissen des Verkehrs Rechnung. Einige Bestimmungen be⸗ dürfen vielleicht einer Aenderung. Deshalb beantragen wir die Ueberweisung des Entwurfs an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Der Redner führt mehrere dieser Bedenken an und gibt anheim, das Gesetz in einigen Beziehungen zu erweitern. Die Bestimmung, daß der im Imlande ausgestellte und zahlbare Scheck binnen 10 Tagen nach der Ausstellung dem Bezogenen am Zahlungsorte vorzulegen ist, sei zu beanstanden. Die Frist müsse auf 15 Tage erweitert werden. Seine Fraktion erkenne im übrigen in dem Entwurf eine durchaus brauchbare Arbeit und erwarte von dem Gesetz einen Segen für Handel und Verkehr. Die Regierung sollte aber recht bald an eine Regelung des Postscheckoerkehrs im Fntereffe der kleinen Gewerbe⸗ treibenden und Kaufleute herangehen. Seinerzeit sei diese Regelung nur an finanziellen Hindernissen gescheitert. Selbstverständlich müßte vermieden werden, daß sich dabei eine Postsparkasse herausbilde.

Abg. Arnold (dkons.): Bei der wirtschaftlichen Entwicklung der

letzten Jahrzehnte und bei der Knappheit des Geldes erscheint die bung des Scheckwesens dringend geboten. In England und Amerika hat der Scheckverkehr den Barverkehr verdrängt. In Deutschland war bemmend für die Entwicklung des Scheckoerkehrs das Fehlen eines Scheckverkehrsgesetzes. England, Frankreich, Oesterreich, Seeer besitzen solche Gesetze. ir mußten uns bisher mit zwei Bestimmungen des B. G. B. begnügen, die von Anweisungen handeln. Diese Bestimmungen genügen nicht. Schon 1892 haben die verbündeten Regierungen einen Scheckentwurf vorgelegt, er ist gescheitert im wesentlichen an den hohen Strafbestimmungen. Der vorliegende Entwurf entspricht einer im Frübjahr angenommenen Resolution. Er ist im Juli vorigen Jahres veröffentlicht worden und hat in Fachkreisen Zustimmung gefunden. Das Reichsjustizamt hat die Mängel des früher vorgelegten Gesetzes vermieden. Bemerkenswert ist die präzise, jeden Zweifel ausschließende Begriffs⸗ estimmung des Wortes „Scheck“. Die zehntägige Vorlegungsfrift für das Inland erscheint meinen politischen Freunden sehr zweckmäßig, denn diese kurze Frist benimmt den Schecks den Charakter eines Kreditpaviers. Auch wir beantragen, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweis .

gen. 1

Abg. Dr. Weber (ul.): Der Entwurf ertipricht durchaus den Anforderungen, die der moderne Verkehr stellt, und wir sind daher mit seinem Inhalt einperstanden. Auf die zelheiten, die ja schon seit sjeiner Veröffentlichung sehr gründlich durchgearbeitet sind, gebe ich hier nicht weiter ein. Erfreulicherweise sieht der Entwurf von Strafbestimmungen und von einer neuerlichen Be⸗ lastung ab. Vor allem schafft er r ndlagen und eine Rechtssicherbeit im Verkehr, die dem bisherigen Scheckverkehr er⸗ mangelte. Wir können unsererseits die Vorkage ohne Kommissions⸗ beratung akzeptieren. Unter allen Umständen wollen wir die Vor⸗ legungsfrist von 10 Tagen nicht weiter ausgedehnt wissen, damit der Scheck nicht als Kreditpapier benutzt wird. Die Einrichtung des Postscheckverkehrs, die auch wir sehr befürworten, weil sie sich in anderen Staaten aufs glänzendste bewährt hat, darf nicht zur Ein⸗ richtung von Postspvarkassen ausarten. Auch auf die Vermehrung der Scheckabrechnungsstellen werden die beteiligten Kreise Bedacht zu nehmen haben.

Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern Wermutb: Ich möchte mich nur ganz kurz der Bitte des Vorredners anschließen, die Vorlegungsfrist nicht über 10 Tage auszudehnen. Der Scheck soll ein Zahlungsmittel sein, also muß er der Zahlung, seinem praktischen Zwecke, haldigst zugeführt werden. Der Entwurf schlägt hier den richtigen Mittelweg ein, er geht hierin weiter als die früheren Ent⸗ würfe und die meisten ausländischen Staaten. Der frühere Entwurf hatte nur eine Frist von 5 Tagen; der Entwurf, wie er im vorigen Herbst veröffentlicht wurde, hatte 7 Tage. Jetzt schlagen wir nach den Wünschen der beteiligten Kreise 10 Tage vor; das ist aber das Aeußerste, was konzediert werden kann. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft hatten 7 für völlig ausreichend erklärt. Auch wird der Bundesrat Möglichkeit Abrechnungs⸗ stellen über alle Teile des Reiches verbreiten. Was im Aus⸗ lande Rechtens ist, würde weit übertroffen, wenn wir 15 Tage gewähren würden. Belgien hat nur 3 Tage für Platzwechsel, 6 für Distanzwechsel; in den nordischen Staaten sind es 3 und 10; Frankreich 3 und 8, die Schweiz und Oesterreich ebenso, nur England bhat eine unbestimmte Frist, dort gilt raasonable time, 15 Tage wären aber ganz gewöhnlich für unsere deutschen Verhältnisse. Der Scheck kann sich nur einbürgern, wenn er auf ein kaufmännisch ausgestaltetes Recht sich stützt. Der Entwurf soll nur die privatrechtliche Regelung des Scheckverkehrs bringen; der Postscheckverkehr liegt auf dem Gebiet der materiellen Förderung des Scheckwesens, es empfiehlt sich also nicht, auf diesen

hier einzugehen. 1

Abg. Dr. Frank (Soz.): Die Arbeiterschaft hat nur ein in⸗ direktes Interesse an der Vorlage; der Arbeiter hat in der heutigen kapitalistischen Wirtschaft ebensowenig sein Scheckbuch in der Tasche, wie er in der Feudalzeit sein Huhn im Topfe hatte. Wir stimmen aber der Vorlage zu, weil sie dem Mangel an Hartgeld etwas Abhilfe schaffen kann. Wir hätten auch Kommissions⸗ beratung nicht für erforderlich gehalten, widersetzen uns aber einer solchen nicht, weil dort einige Punkte, wie der Post⸗ sch⸗Uverkehr, einer näheren Prüfung unterzogen werden können. Viel⸗ leicht wäre richtiger gewesen, schon in diesem Entwurf die Regelung des Postscheckverkehrs vorzubereiten. Hoffentlich werden die deutschen Arbeiter nicht in die unangenehme Lage ihrer amerikanischen Genossen kommen, die sich in der jetzigen Krisis mit Schecks bezahlen lassen müssen, die nachher nicht einloͤsbar sind. Die zehntägige Vorlegungs⸗ frist und die Fortlassung von Strafbestimmungen scheinen auch uns das Richtige zu treffen.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Wir würden event. die Vorlage auch ohne Kommissionsberatung annehmen. Wir versprechen uns von dem Gesetz weder viel Gutes, noch viel Schlechtes, wollen es aber denen, die sich Gutes davon versprechen, nicht verweigern. In einer Zeit des Mißtrauens, des Zusammenbruchs wird der fetztere nur um so katastrophenhaster sein, je mehr solche künst⸗ lichen Zahlungsmittel sich im Umlaufe befinden. Dem kleinen Geschäftsmann auf dem Lande oder in abgelegenen kleinen Städten ist mit einem Scheck als Zahlungsanweisung sehr wenig gebolfen, wenn er den Scheck nur mit großen Umständen, Kosten und Zeit⸗ verlust zur Zahlung bringen kann. Der Postscheckverkehr in seiner bisher uns vorgeschlagenen Form wurde von uns zurückgewiesen, weil man bloß einige Eroßstädte als Abrechnungsstellen vorgesehen hatte.

Abg. Mommsen (fr. Vag.): Der Entwurf entspricht einer einstimmigen Resolution des Hauses, und auch seine rechtzeitige Ver⸗ öffentlichung war ein erfreuliches Entgegenkommen an die beteiligten Kreise. Die Vorlage ist mustergültig ausgearbeitet. Der Verkehr ist ja hier mit vollendeten Tatsachen vorausgegangen; der Gesetzgeber hat weiter nichts mehr zu tun, als ihm zu folgen. Kommissionsberatung erscheint uns überflüssig; jedenfalls hoffen wir, daß der Entwurf die Kommission möglichst unverändert wieder verläßt. Gewiß wird der Entwurf allein den Scheckverkehr nicht wesentlich fördern; aber ausgeschlossen ist es nicht, daß er Nutzen bringt. Vor der Verlängerung der Vorlegungsfrist auf 15 Tage kann ich nur dringend warnen. Der Abg. Raab hat wohl vergessen, daß es zur Einlösung von Schecks auch noch die Post gibt. Papier⸗ geld soll der Scheck nicht darstellen. Ein Vorteil für die Banken liegt in der großen Ausdehnung des Scheckverkehrs nicht, trotzdem müssen wir verlangen, daß sie ihn fördern, weil er im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Abg. Wagner (Volksp.) vertritt die Wünsche der kleinen Gewerbe⸗ treibenden und spricht die Hoffnung aus, daß die Vorlage in der Kommission eine Gestalt gewinnen möge, die den Wünschen des Mittelstandes zum Segen gereiche.

Darauf wird die weitere Beratung abgebrochen. Schluß 6 Uhr, nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr (Inter⸗ pellation Albrecht und Genossen, betreffend Einführung des Reichswahlrechts in den Bundesstaaten; Fortsetzung der ersten Lesung des Scheckgesetzes).

Preußischer Landtag. Hasus der Abgeordneten. Sitzung vom 21. Januar 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Beratung des Staatshaushaltsetats für das Rech⸗ nungsjahr 1908 fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Bei Besprechung des Etats der Münzverwaltung ent⸗ gegnet auf die daselbst wiedergegebenen Ausführungen der Abgg. von Arnim (kons.), Dr. Crüger (freis. Volksp.) und Graf von Kanitz (kons.) der

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich will in keiner Weise eine Währungsdebatte heraufbeschwören; ich vermute, sie würde heute nicht zu Ende gehen, vielleicht auch nicht morgen. Es kann sich nur darum handeln, wie Herr Vorster mit Recht aussprach, ob unter voller Wahrung der Goldwährung, an der auch nach meiner persönlichen Ansicht unter keinen Umständen gerüttelt werden darf, sich der Umlauf an Hart⸗ geld so vermehren läßt, wie der Verkehr es für wünschenswert er⸗ achtet. Da stehe ich im wesentlichen auf dem Boden der Aeußerungen der Herren Vorredner. Auch nach meinen Erfahrungen im täglichen Verkehr, namentlich bei Lohnzahlungen, ist Industrie und Landwirt⸗ schaft nicht in dem Maße mit Hartgeld versehen, wie es im allge⸗ meinen wünschenswert ist. (Sehr richtig! rechts.) Ich halte es also unter voller Wahrung unserer Goldwährung für durchaus diskutabel, ja

für rätlich, die Kopfquote an Silber zu erhöhen. Ob man so weit gehen kann, wie der Herr Abg. von Arnim andeutete, bis 25 ℳ, ist mir fraglich; dagegen würde ich eine Erhöhung bis auf 20 ℳ, wie sie Herr Graf Kanitz eben andeutete, als durchaus vertretbar bezeichnen können. (Bravol rechts.)

Der zweite Punkt war die Schaffung eines 25⸗Pfennigstücks in Nickel. Auch das ist keine Prinzipienfrage, sondern einfach eine Frage des praktischen Bedürfnisses. Da bin ich abweichend von Herrn Abg. Kirsch der Ansicht, daß dem Verkehr ein solches Mittelglied zwischen

und ich würde in dieser Beziehung keine Bedenken hegen. Nach dem Gesetze sind wir in der Lage, ein solches 25⸗Pfennigstück in Nickel zu schaffen. Wir können bekanntlich nach dem Münzgesetz an Nickel⸗ und Kupfermünzen 2 ½ auf den Kopf ausprägen und insgesamt eine Prägesumme von 150 Millionen herstellen, während wir tatsächlich erst eine Summe von 102 Millionen erreicht haben. Wir haben also innerhalb des Gesetzes noch die Möglichkeit, uns eine neue Münze von 25 ꝛ₰ in Nickel zu schaffen, und ich glaube, wir werden dazu übergehen müssen, weil in der Tat der Verkehr danach verlangt.

Das dritte Moment, das der Abg. Kirsch anregte, hinsichtlich der handlicheren Gestaltung der 5⸗Markstücke, ist eine schwierige Frage. Macht man den jetzt übermäßig großen Durchmesser kleiner, so erhöht sich die Dicke des 5⸗Markstücks, und was man auf der einen Seite an Handlichkeit gewinnt, verliert man auf der anderen Seite. Ich habe aber die Versuche noch nicht aufgegeben, in der Beziebung vielleicht ich muß das „vielleicht“ unterstreichen zu einer besseren Lösung zu kommen. Ich habe neuerdings die hiesige Münze be⸗ auftragt, mit verschiedenen namhasten Künstlern, Medailleuren, in Verbindung zu treten, um den Versuch zu machen, ob wir nicht zu einem 5⸗Markstück gelangen, das mehr als das bisherige die Be⸗ dürfnisse des Verkehrs befriedigt. (Bravo! Zurufe: Taler!) (Große Heiterkeit.)

Abg Dr. Crüger⸗Hagen (fr. Volksp.): Ich habe nicht behauptet, daß wirtschaftliche Krisen ihren Eingang in den Ländern der Silber⸗ oder der Doppelwährung genommen haben, aber ich hätte es behaupten können.

unverbrüchlich festgehalten werden muß; aber die quantitative Ver⸗ mehrung der Silbermünzen darf nicht an den Grundlagen der Gold⸗ währung rütteln. Das hat der Finanzminister uns eben bestätigt. Ich freue mich außerdem, daß der Minister nichts gesagt hat über die Wiedereinführung der Taler. Was Graf Kanitz bedauert hat, daß der Taler fallen mußte als Opfer der Goldwährung, das begrüßen wir gerade mit Freuden. Abg. Graf von Kanitz (kons.): Auch der Vorredner hat eine Vermehrung der Kopfquote bei Vermehrung der Bevölkerung für zulässig erklärt. Kein Mensch denkt daran, die Goldwährung zu be⸗ seitigen, und die Bimetallisten haben die Waffen niedergelegt, seitdem die Goldproduktion auf der ganzen Erde ganz außerordentlich gewachsen ist, seitdem jährlich fast das dreifache Quantum gegen früher gefördert wird. Wenn der Finanzminister aber sich über die Einziehung der Taler nicht geäußert hat, so freue ich mich auch darüber, aber im entgegengesetzten Sinne. Er kann sich darüber nicht äußern, weil darüber doch erst in maßgebenden Kreisen Beschluß

25 Mill. Mark in Talern in der Reichsbank wäre nichts zu machen, so steht doch nicht fest, wie viel außerdem noch an Talern vorhanden ist. Im vorigen Jahre waren für etwa 500 Mill. Mark Taler im Umlauf. Leider wird in ierungskreisen ein absolutes Still⸗ schweigen darüber bewahrt, wie Taler am 1. Oktober eingezogen worden sind. Ich weiß nicht, ob der Minister hierüber Auskunft

die Taler wieder in Verkehr zu setzen.

ohne Diskussion die Etats für das Bureau des Staats⸗ ministeriums, für die Generalordenskommission, das Geheime Zivilkabinett, den Disziplinarhof, den Gerichtshof zur Ent⸗ scheidung der Kompetenzkonflikte, das Gesetzsammlungsamt, den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und die Ausgabe für Zwecke der Landesvermessung.

Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung fortgesetzt zucht und Fischerei werden ohne Debatte bewilligt.

Ufer⸗ und Dünenwesen bemerkt

Schaffung eines allgemeinen Fehng hat mir der Landwirtschaftsminister geantwortet, kultur, sondern die Hochmoorkultur sei das Richtige. diese F muß je nach dem Werte der umliegenden Ländereien ver⸗ schieden beurteilt werden.

Ansicht nach die Fehnkultur das Richtige, in Meppen ist schon ein bedeutender Anfang gemacht, doch wäre hier die Einsetzung einer

zeit geht es dort mit dieser Kultur nicht so von statten, wie es wünschenswert wäre. Deshalb muß eine Behörde geschaffen werden

Sehr zu wünschen ist ein allgemeines Moorgesetz für die Provinz Hannover oder auch nur für diejenigen Teile, in denen besonders viel Moor gelegen ist. Ein allgemeines Moorgesetz für den ganzen Staat würde wegen der zu großen Verschiedenheit der Verhältniss nicht praktisch sein.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: 8

Meine Herren! Es handelt sich in den linksemsischen Mooren um eine öffentliche Wassergenossenschaft, und wenn die Angelegenhei sich dort nicht so entwickelt hat, wie es wünschenswert ist, so lieg das doch zum großen Teil an der Verwaltung der Wassergenossen schaft selber. Ich bin gern bereit und habe das schon getan das meinige zu tun, um hier Abhilfe zu schaffen.

Was nun die Frage des allgemeinen Verfehnungsgesetzes anlangt

griffe in Privatrechte handelt.

machen, denn es liegen ganz außerorbentliche Schwierigkeiten vor.

Wald⸗ und Wiesenkultur sowie zur 8sEn

Gesetzes, betreffend Schutzwaldungen und ald

genossenschaften, bemängelt 1 e Höhe dieses

Abg. Baensch⸗Schmidtlein (frkonf.) die Fonds, dessen Erhöhung er schon im vorigen Ja

um den kleinen Besitzern zu Hilfe zu kommen.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

speziell

geben will; ich bitte ihn nochmals, seinen Einfluß dahin aufzubieten

dem 10⸗Pfennig⸗ und dem 50⸗Pfennigstück erwünscht ist (sehr richtig!)

Ich habe auch nicht gesagt, daß die heutige Kopfquote von 15

gefaßt werden muß. Wenn der Abg. Crüger schließlich sagt, mit den

Der Etat der Münzverwaltung wird bewilligt, ebenso

Hierauf wird die Spezialberatung des Ordinariums des Die ordentlichen Ausgaben für die Förderung der Vieh⸗ Zu den Ausgaben für Landesmelioration, Moor⸗, Deich⸗, Abg. von dem Hagen (Zentr.): Im vorigen Jahre habe ich die Fehngesetzes angeregt; in diesem Jahre nicht die Fehn⸗ Ich glaube,

Im linksrheinischen Gebiet ist meiner Behörde zur Entscheidung von Streitigkeiten sehr wünschenswert; zur⸗

zur Leitung und Förderung der Bestrebungen der Moorkultivierung 8

so ist das eine außerordentlich schwierige Frage, da es sich um Ein⸗ Ich bin aber bereit, die Frage ju prüfen, ob es möglich sein wird, auf gesetzlichem Wege weiter zu kommen. Ich kann allerdings allzu weitgehende Hoffnungen nicht

Bei v. von 195 000 zur Förderung der 1 des

re dringend befür⸗ wortet habe. Es müsse entschieden mehr für die Aufforstung von DOed⸗ ländereien geschehen. Das Finanzministerium sei ja im allgemeinen sehr freigebig; es sollte auch hier seine milde Hand endlich auftun,

*

eutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußis

8 ts

22.

Januar

Berlin, Mittwoch, den

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) tritt dem letzteren Wunsche bei.

In neuerer Zeit sei vielfach von einer Neuordnung der rheinischen

Gemeindeforstverwaltung gesprochen worden. Die Erhaltung der alten,

den Gemeinden zustehenden Rechte sei notwendig, um ihnen das Recht

an ihren Wäldern zu sichern. Die Wünsche der Gemeinden sollen bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne für die Forsten tunlichst berücksichtigt werden. In dem neu aufgestellten Entwurfe werde aber den Gemeinden das Wahlrecht ihrer Förster und Oberförster ge⸗ nommen, es werde dem Kreisausschuß ein Vorschlagsrecht erteilt.

Hier liege eine erhebliche Rechtsverminderung für die beteiligten

Gemeinden vor. Wenn die Neuordnung befriedigen solle, müsse in

dem Gesetze das Recht der Gemeinden an ihren Forsten sichengestellt werden.

Abg. Dr. Fervers (Zentr.) erklärt sich gleichfalls gegen den Gesetz⸗ entwurf, der den Gemeinden das Recht zur selbständigen Anstellung der Förster nehme. Zudem würden die Gemeinden in den verschiedenen

Kreisen der Rheinprovinz ganz verschieden behandelt; es müsse eine gesetzliche Gleichstellung erfolgen.

Abg. Tourneau (Zentr.) bedauert, daß der Titel für die Förderung

der Wald⸗ und Wiesenkultur nur in der früheren Höhe von 195 000 eingestellt und nicht erhöht worden sei; er bitte die Finanzverwaltung um größere Freigebigkeit.

Bei dem Fonds von 700 000 zur Förderung genossenschaftlicher und kommunaler Flußregu⸗ lierungen erwidert auf den Vorschlag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch (frkons.), die Anlieger der Helbe

(Provinz Sachsen) von den obliegenden Beiträgen zu entlasten,

Ministerialdirektor Wesener, die Regierung sei damit ein⸗ verstanden, daß die den Anliegern erwachsenden Verpflichtungen durch

Vereinbarungen aus der Welt geschafft werden sollten, und in abseh⸗ barer Zeit sei ein Abschluß der bereits eingeleiteten Verhandlungen zu der Minister sei gern bereit, in dieser Angelegenheit in helfen.

Abg. Dr. Hkisig (Zentr.) bemängelt die Durchführung der Fluß⸗ regulierungen bei der Stadt Gleiwitz; die Berechnungen des Hoch⸗ wafserspiegels hätten sich als falsch erwiesen. Die Wiesenbesitzer seien durch Ueberschwemmungen geschädigt worden. Ein Meliorations⸗ piojekt, das von der Regierung aufgestellt sei, sei viel zu kostspielig.—

Ministerialdirektor Wesener: Der Minister wird der An⸗ gelegenheit gern seine Aufmerksamkeit schenken; zurzeit bin ich nicht in der Lage, mich darüber zu äußern.

Abg. von Lucke⸗Büttnershof (kons.) bleibt auf der Tribüne vollständig unverständlich.

Abg. Kölle (b. k. P.) weist auf die großen Schädigungen der Hildes⸗ heimer Gegend durch Ueberschwemmungen der Innerste hin, die sich auf Millionen belaufen. In einer Eingabe sei bereits die Regierung um Hilfe angegangen worden. Es müsse möglichst schon in diesem Jahre eine Abstellung der Uebelstände erfolgen, die nicht⸗durch Natur⸗ ereignisse, sondern durch eine falsche Betriebsführung der Berg⸗ derwaltung entstanden seien.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Die ganze Angelegenheit ist erst in diesem Winter an das landwirtschaftliche Ministerium herangetreten. Ich habe mich sogleich mit dem Herrn Handelsminister in Verbindung gesetzt. Die Verhandlurgen schweben zur Zeit, und ich werde mich bemühen, die Sache rach Möglichkeit zu beeilen. Ob ich in der Lage sein werde, Remedur zu schaffen, kann ich nicht sagen; denn es hängt ja nicht allein von mir ab, sondern es werden die Verhandlungen erst ergeben, ob und in welcher Weise Remedur eintreten kann. Ich will dem Herrn Abgeordneten aber versprechen, daß ich die Angelegenheit be⸗ schleunigen will, soweit es in meinen Kräften steht.

8 Beim Kapitel der allgemeinen Ausgaben, und zwar bei dem Fonds von 275 000 zur Förderung des Obst⸗, Wein⸗ und Gartenbaues, bittet

„Abg. Tourneau (Zentr.) den Minister um Beihilfe für die ürmeren Gemeinden zur Beschaffung geeigneter Obstsorten.

Bei den einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben, und zwar bei dem Fonds von 985 000 zur Förderung der Land⸗ und Forstwirtschaft in den westlichen Provinzen (sog. Westfonds), teilt

Berichterstatter Abg. von Arnim mit, in welchem Maße den Ge⸗ meinden im Westen Beihilfen für die Anlegung von Wasserleitungen gegeben seien.

Abg. Tourneau (Zentr.) weist darauf hin, daß seit einem Jahre der der Provinz Sachsen zufallende Fonds erhöht worden sei. um die Semeinden bei der Wosserversorgung unterstützen zu können. Er bitte, den Fonds aber auch für die nähere Zukunft nicht zu ermäßigen, da ür die Herstellung der Wasserleitungen im Eichsfelde noch bedeutende

ummen erforderlich seien. Manche Gemeinden müßten das Wasser noch kilometerweit herbeischaffen. 8 G Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) weist darauf hin, daß der Staat rüͤher den Gemeinden in Stfale⸗ zur Herstellung von Wasser⸗ eeitungen eine Beihilfe von einem Drittel der Kosten gegeben habe, eßt aber nur noch ein Viertel derselben übernehme.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Ich kann nur sagen, daß das, was der Herr Abg. von Savigny wünscht bezüzlich der Wasserverordnung, schon ge⸗ shieht. Es ist alte Regel, daß im allgemeinen nicht mehr als ein Viertel seitens Provinz und Staat an Beiträgen gegeben wird. Aber in gewissen Notfällen, wo die Gemeinde leistungsunfähig ist, ist bisher 8 mehr gegeben worden, und das wird auch später ebenso ge⸗

en.

„Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) bespricht gleichfalls die Notwendigkeit, die Wasserversorgung im Eichsfelde durch Basserleitung herbeizuführen; es treffe dies namentlich für den Land⸗ krris Mühlhausen zu. Die Gemeinden seien aber viel zu leistungsschwach, * müßten deshalb höhere kommunale Körperschaften, die Provinz, ewie der Staat Beihilfe gewähren. 2 Der Fonds zur Förderung der Land⸗ und Forstwirt⸗ chaft in den östlichen Provinzen (sog. Ostfonds) ist mit 1 429 000 (234000 mehr als im Vorjahre) ausge⸗ tattet; in Verbindung damit wird beraten der Titel von 2000 000 zur Förderung der inneren Kolonisation n den Provinzen Ostpreußen und Pommern. Ferner gegt hierzu die Denkschrift über die Verwendung dieses Fonds für das Jahr 1906 vor.

Berichterstatter Abg. von Arnim referiert über die Kommissions⸗

bereitzustellen, um auch in anderen teilung zur Förderung der inneren Kolonisation zur Aufgabe stellen sondern auch kleinere Genossenschaften, insbesondere zu unterstützen.“

gestellten Anträge an die Budgetkommission zurückzuverweisen.

Cassel (nl.) beantragen: die Königliche Staatsregierung

Reich und Staat dabingehend einzuleiten, daß 1) dem Renten kosten für kleinste Landesversicherungsanstalten wertung der Rentenbriefe werden, kredits seitens

erhöht werden,

2. Hypothek gegeben werden,

gesetzlich ermöglicht und 5) durch Verwaltung oder Gesetzgebung authentisch festgestellt wird, in welchem Umfange ein Erbbaurecht mündelsicher hypothe⸗ isch beliehen werden kann.

Abg. von Bockelberg (kons.) beantragt, von dem Fonds von 2 Millionen für die innere Kolonisation in Ost⸗ preußen und Pommern 300 000 abzuzweigen behufs Förde⸗ rung der inneren Kolonisation in den anderen Provinzen, insbesondere durch Seßhaftmachung von Landarbeitern.

Kolonisationsfonds 200 000 abzuzweigen und um diese Summe den Fonds von 1 829 für die Land⸗ und Forstwirtschaft in den östlichen Provinzen zu verstärken.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Unsere Verhandlungen haben ledig⸗ lich einen akademischen Charakter, es würde nützlich sein, wenn wir

mehr Einwirkung auf Einnahmen und Ausgaben hätten. Bei der

O Regierung auch der Mithilfe der landwirtschaftlichen Vereine be⸗ dienen. Erfreulicherweise sind von dem Eisenbahnminister Ausnahme⸗ tarife für Futtermittel und Saatgut bewilligt worden. Es dürfte zu erwägen sein, ob nicht aus dem Kolonisatignsfonds auch Summen für die Verbesserung der Wege verwendet werden sollen. Die Regierung hat erklärt, daß sie bestimmungsgemäß aus diesem Fonds dafür nichts verwenden könne. Bezüglich des Antrags Bockelberg, ebenso des Antrags von Bieberstein habe ich erhebliche Bedenken. Wenn wir für eine starke Kolonisation im Osten eintreten wollen, müssen wir die gesamten Fonds in voller Höhe verwenden und in keiner Weise Ab⸗ striche machen. Die ostpreußische Landgesellschaft hat sich durchaus befriedigend entwickelt. Ich bitte den Landwirtschafts⸗ minister, seinen Einfluß dafür einzusetzen, daß der Minister des Innern und der Fianzminister die Dotationsrente für Ostpreußen zur Anlegung von Wegen usw. genügend erhöhen. Wir brauchen die innere Kolonisation speziell in Ostpreußen, um vor allem den Arbeiter⸗ mangel zu mildern. Bezüglich des sehr ins einzelne gehenden An⸗ trages Heydweiller können wir uns ja über die Einzelheiten in der

weisen bitte.

allen Punkten mit dem Abg. Gyßling einverstanden. Mein Antrag ist die Folge des Antrags Bockelberg, denn ich befand mich als Vertreter Oswreußens in einer Zwangslage. Es wird schließlich auch unter allen Umständen eine Erhöhung der Dotationsrente für Ostpreußen erfolgen müssen. Der Antrag Bockelberg hat deshalb erhebliche Bedenken, weil von den für Ostpreußen bestimmten Mitteln etwas weggenommen werden soll für die anderen Provinzen; gerade in Ostpreußen befindet sich die innere Kolonisation in den Anfängen, und deshalb muß dort mit Volldampf gearbeitet werden. Wir haben in Ostpreußen 1907 eine der allerschlechtesten Ernten gehabt. Die Leutefrage für den Osten kann in keiner Weise mehr geleugnet werden. Wir in Ostpreußen haben für die Beschwerden anderer Provinzen stets ein warmes Herz gehabt, so für Schlesien in der Hochwasserfrage. Deshalb bitten wir jetzt auch um das Interesse des Hauses für Ostpreußen.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Die Ernte des Jahres 1907 in Ost⸗ preußen ist tatsächlich eine sehr schlechte gewesen. Ich kann mich nur freuen, daß Herr von Bieberstein beantragt, 200 000 auszuwerfen, um den Uebelständen infolge der schlechten Ernte abzuhelfen. Aller⸗ dings kann das nur geschehen unter Kürzung eines anderen Fonds. Das ist ein Uebelstand, aber die Abhelfe für die Schädigung der Landwirtschaft ist eine noch dringendere Aufgabe als die innere Kolonisation. Ich empfehle deshalb den Antrag Bieberstein.

schaft im Osten gehört. Wir müssen etwas tun für die kleinen Leute, die in ihrer Existenz bedroht sind. Ferner müssen in Ostpreußen die Wege verbessert werden. Wir haben in Ostpreußen gute Höfe und Wirtschaften, aber auch andere, die sich dieses Wohlstandes nicht erfreuen. Neben der inneren Kolonisation müssen wir deshalb an die Unterstützung der Landwirtschaft denken. .

Abg. von Bockelberg (kons): Ich freue mich, daß jetzt die Frage der inneren Kolonisation im Vordergrund der Beratung über den landwirtschaftlichen Etat steht. Die Denkschrift zeigt, daß die Zahl der Ansiedlungen zunimmt, daß also ein Bedürfnis dafür in unserem Staate vorhanden ist und von Jahr zu Jahr wächst. Ueber die Form der Beteiligung des Staats an diesem Werke kann man zweifelhaft sein; meine Freunde hatten gedacht, daß der Staat eine aktivere Teil⸗ nahme zeigen würde. Wir haben es gegenwärtig nur mit zwei Land⸗

des Staats ist noch eine zu geringe, er beschränkt sich lediglich darauf, den beiden Landgesellschaften finanzielle Beihilfen zu geben. Man kann vielleicht sagen, daß die Generalkommissionen eine genügende Einwirkung auf die Landgesellschaften hätten, aber diese Einwirkung scheint doch nicht ausreichend zu sein. Die Besitzverteilung in Grund und Boden ist von jeher Gegenstand der Aufmerksamkeit des Staats gewesen, schon die alten Römer übten Einfluß darauf; der Staat sollte deshalb auch jetzt bedenken, daß der Grundbesitz nicht Ware sein

soll, ohne seine Hand dabei im Spiele zu haben. Die Ansiedlung in Ost⸗ preußen ist noch kaum über die Kinderkrankheiten hinausgekommen, es fehlt an der richtigen Leitung. Im Landwirtschaftsministerium wird

zehandlungen und beantragt namens der Kommission die unveränderte Annahme der Titel sowie folgende Resolution: XX“

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mit Sachkenntnis gearbeitet, aber es fehlt eine Zentralstelle, von der aus alle diese Dinge geregelt werden können. Der Minister sollte er⸗

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und zwar nicht nur solche, die provinziell organistert sind, auch klei - solche, die ihre Tätigkeit auf den Umfang von Kreisen beschränken, finanziell

Der Berichterstatter empfiehlt ferner, die übrigen hierzu Die Abgg. Dr. Heydweiller (nl.) und Dr. Schroeder⸗

tg zu ersuchen, zwecks Förderung der Ansierlung (in nere Kolonisation) in der ganzen Mon⸗ archie Verhandlungen mit den in Frage kommenden Faktoren in

die Baugelder und Einrichtungs⸗ entengüter bis zu des Stellenwertes durch die bis zur Empfangnahme oder Ver⸗

2) die zu dem gleichen Zwecke der Befriedigung des Zwischen⸗ s se des Staates nach dem Gesetze vom 12. Juli 1900 jur Verfügung gestellten Mittel von 10 Mill. Mark angemessen

3) die zwischen 75 und 90 % des Rentenstellenwertes meist fehlenden 15 % nach dem Beispiel der Landesversicherungsanstalt Hannover auch von den übrigen Landesversicherungsanstalten als

4) die Anwendung des Erbbaurechts für kleinste Rentengüter

festgesetzt, wie wir glauben, ihn nach der garzen Entwicklung

en Staatsanzeiger. 1908

„die Königliche veeee. erhödte Mittel wägen, ob er nicht eine solche Stelle in seinem Ministerium schaffen rein⸗ rovinzen gemeinnützige Land⸗ gesellschaften, welche sich den Erwerb von Liegenschaften zwecks Auf⸗

⸗kann,⸗damit das ganze Ansiedlungswerk nach einheitlichen und größeren Gesichtspunkten durchgeführt werden kann. Mein Antrag nimmt ver allem Bedacht auf die Ansiedlung von Landarbeitern. Es müssen Formen gefunden werden, in welchen man sich besonders mit dieser Aufgabe befassen kann. Dazu werden die kleineren Landgesellschaften eeignet sein, die sich nur auf Kreise erstrecken. Dse Arbeiterstellen ollen nicht bloß der Landwirtschaft zu gutekommen, sondera ein großer Teil dieser Ansiedlungen wird auch der Industrie Arbeit kräfte schaffen. Es ist also nicht einseitiges landwirtschaftliches Interesse, das ich vertrete; es handelt sich um die eine große, be⸗ deutende Frage, daß wir der Landflucht vorbeugen und den Leuten Gelegenheit geben sollen, auf dem Lande zu leben, damit sie von den großen Städten ferngehalten werden. Allerdings werden auch den Kreisen Schwierigkeiten hervortreten, namentlich 1 darin, ob die geeigneten Personen für die Durchführung der Sache sich finden lassen. Gegen meinen Antrag sand finanztechnische B denken geltend gemacht worden, aber der Fonds für die innere Koloni⸗ sation wird für Ostpreußen und Pommern nicht erschöpft werden, und dieser Zweimillionenfonds soll auch ferner bestehen bleiben wie bisher. In Dänemark und Mecklenburg sind mit der Ansiedlung von Ar⸗ beitern große Erfölge erzielt worden. In Dänemark hat sich be⸗ sonders gezeigt, daß die Arbeiter ihrem Berufe erhalten geblieben und nicht in die Städte gegangen sind. In Mecklenburg find bereits 10 500 Arbeiterstellen geschaffen worden. Ich empfehle also, auch bei uns in dieser Weise die Arbeiter seßhast zu machen. Ministet für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: Meine Herren! Beide vorliegende Anträge haden das gemeinsam daß sie etwas an dem 2⸗Millionenfonds naschen wollen. (Abg. von der Groeben: Sehr richtig!) Sie werden es verstehen, daß ich mich dagegen wehre. (Abg. von der Groeben: Sehr richtig!) Denn der 2⸗Millionenfonds ist den Bedürfnissen entsprechend festgesetzt, so der

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inneren Kolonisation für das nächste Jahr brauchen zu müssen.

Was nun die Anträge anlangt: Vermehrung gewisser Fonds in den Etat einzusetzen, so handelt es sich zunächst um den Antrag vo

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Verwendung dieser Mittel in der Provinz Oupr⸗ußen sollte sich die Provinzialbehörden

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Abg. von Bieberstein (kons.) beantragt, von dem Bieberstein, den Titel 3 um 200 000 zu erhöhen. Wir haben seiner 1

Zeit sowohl die Landwirtschaftskammer von wie den Herrn Oberpräsidenten gehört und gefragt: in welcher Weise den großen Kalamitäten, die in der Provinz einge treten find, abgeholfen werden können. Auf Grund der handlungen, die da stattgefunden haben im Einverständnis mit den und mit der Landwirtschaftskammer, sind die 184 000 100 000 für Saatgut und 84 000 für Kar⸗ toffeln eingesetzt worden. Es ist ferner eine Frachtermäßigung für Futterstoffe und Karoffeln eingetreten. Wenn nachträglich die Verhältnisse sich anders herausgestellt haben sollten, und wenn in den Verhandlungen der Budgetkommission sich dies ergeben sollte, so bin ich sehr gern bereit, mich mit dem Herrn Finanzminister noch⸗

Ostpreußen,

Ver⸗

mals in Verbindung zu setzen, um zu sehen, ob weitere Mittel dafür

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flüssig gemacht werden können. (Abg. Glatzel! Bravo!) Ich möchte ater doch eins betonen, wenn gesagt worden ist, daß für die Provinz Ostpreußen nicht genug geschieht, so ist das doch nicht ganz richtig. Ja keiner Provinz sind so viele Eisenbahnen in letzter Zeit gebaut

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worden wie in Ostpreußen; es fließen keiner Provinz aus den land⸗

Abg. Rogalla von Bieberstein (kons.): Ich bin eigentlich in zucht,

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Abg. Braemer (frkons.): Wir haben die Schäden der Landwirt⸗ sterien des Innern und der Finanzen.

wirtschaftlichen Fonds so viele Beihilfen zu, wie der Provinz Ostpreußen. Wir haben i. J. 1906 allein aus den allgemeinen landwirtschaft⸗

Budgetkommission unterhalten, an die ich alle diese Anträge zu ver⸗ lichen Fonds an die Provinz Ostpreußen 545 000 gegeben (hört, hört!)

für Fortbildungsschulen, wissenschaftliche Fonds, Pferdezucht, Geflügel⸗ Förderung des Obstbaus usw. Was außerdem für das Jahr 1906 zu Flußregulierungen, Meliorationen und sonst ausgegeben ist, kann ich im Augenblick nicht sagen, ich habe nur die Zahlen für 1907 hier; aber das wird wohl ungefähr dasselbe sein. 1907 sind ausgegeben worden für Flußregulierungen aus dem Ostfonds 310 000 und für sonstige Meliorationen, die sich im Extraordirarium find 128 000 Im ganzen ist das also ungefähr 1 Million Mark.

Meine Herren, ich erkenne voll an, daß in der Provinz noch große Uebelstände herrschen, daß noch viel getan werden muß, be⸗ sonders auf dem Gebiete des Wegebaus, auf dem Gebiete der Drainage, daß die hohe Verschuldung der Landwirtschaft in der Pro⸗ vinz Fortschritten auf diesem Gebiete sehr hinderlich im Wege stebt, und daß auch die hohen Provinzialsteuern auf die Weiterentwicklung dieser Zweige sehr unangenehm einwirken. Aber ich wollte doch nachweisen, daß der Staat und auch die landwirtschaftliche Ver⸗ waltung das ihrige getan haben, um, soweit es irgend möglich war, diesen Notständen abzuhelfen. Wieweit es möglich sein wird, den Provinzialdotationsfonds zu erhöhen, das ist eine Frage, auf die ich nicht antworten kann; Sie wissen, das gehört ins Ressort der Mini⸗ Selbstverständlich bin ich gern bereit, auch meinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß den Wünschen der Provinz nach Möglichkeit nachgekommen wird. Aber wie gesagt, die Entscheidung liegt nicht bei mir.

Was nun den Antrag des Herrn Abg. von Bockelberg anbelangt, so habe ich ja bei früheren Gelegenheiten wiederholt zum Ausdruck gebracht, wie lebhaft ich mich für die innere Kolonisation und be⸗ sonders für die Arbeiteransiedlung, die ich für den wichtigsten Teil der inneren Kolonisation halte (sehr richtig!), interessiere. Ich habe auch neuerdings wieder in der Budgetkommission betont, daß meiner Ansicht nach der eigentliche Träger dieser Kolonisation nicht der

bme ze 1 Staat sein kann, gerade der Arbeiterkolonisation nicht (sehr richtig!); esellschaften zu tun, die sich unter Mitwirkung des Staats mit den denn diese wird nur gelingen, wenn die beteiligten Kreise dafür Inter⸗ Ansiedlungen in Ostpreußen und Pommern beschäftigen. Die Beteiligung

esse haben und selber die ganze Aufgabe in die Hand nehmen. Ich bin der Ansicht, daß die Frage am besten in der Weise gelöst wird,

die der Herr Abg. von Bockelberg vorgeschlagen hat: durch Kreis⸗

organisationen. Ich glaube nicht, daß die großen Provinzialgenossen⸗ schaften, wie wir sie in Pommern und Ostpreußen haben, geeignet sind, gerade dieses Feld besonders zu bearbeiten; dazu ist eine intimere

1 8 1 Verbindung mit den beteiligten Kreisen, die die Sache angeht, nötig, soll, und daß der Staat Grundbesitzwechsel sich nicht vollziehen lassen wie sie eine große Gesellschaft nie haben kann, sondern nur die

kleinere, die Lokalgesellschaft, die alle örtlichen Verhältnisse kennt.

(Sehr richtig!) Ich glaube allerdings, wenn sich solche Kreis⸗ genossenschaften daß die Absicht besteht, in der Provinz Brandenburg zwei solcher Ge⸗

bilden und ich höre zu meiner Freude,

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