ist noch Der venhe, g., überall Helefwan 8 — Staaten des romanischen Rechts: Frankreich, Italien, die auch sehr
er 8 1 anmag gegen ystem wä „ wie man will, es wird ni 8
einige Sachverständige gewandt und sie um Gutachten gebeten. Der helfen, wenn nicht eine Generation heranwächst, die schon in enJenn. ; 4 vWX“ “ 2 t
erste, der sich vernehmen ließ, Herr Dr. Albert Moll, spricht sich der Jugend vor der unsittlichen Infizierung bewahrt wird. *. 3 “ 8 ““ über diesen noch ganz unbekannten Täter dahin aus, daß die Ver⸗ Unsere Jugend muß geschützt werden vor den Obstönitäten, die sich libel und slander. Libel bedeutet böswillige Verbreitung ehren, k1e66* 1 v;111XX“ mutung naheliege, daß man es viel eher mit einem Geisteskranken zu ihr auf Schritt und Tritt aufdrängen und ihr Herz vergiften. Die rühriger Tatsachen durch Druck oder sonstige sichtbare Zeichen zum eut en Rei sa „ 2 9 9 1u“ 8 6 tun habe, weniger mit einem sexual Perversen, obwohl diese Leute Behörden zeigen auf diesem Gebiete eine Zaghaftigkeit, Nachsicht und slander dagegen die Ehrverletzung, welche sich jemand auf ander. nzeiger un ont 1 reu 1 en Staat häufig erblich schwer belastet seien, und der Herr Medizinalrat Dr. Milde, die nirgends weniger angebracht ist als hier. Der Staat hat Weise hat zu Schulden kommen lassen. Im ersten Falle ist der B⸗ anzeiger Leppmann meinte, hier könnten auch andere Motive zu Grunde das größte Interesse daran, die Reinheit des Volkslebens erhalten 1 g 8 F Be NhR 25. B 2 ; 6 8 liegen, man könnte eher an die Tat eines Verrückten bleibt. Eine sit lich reine Nation wird an Körper und Wesen weis der Wahrheit sehr beschränkt. Der zweite Fall ist dem Zödi⸗ erlin, Mittwoch, den 29. Januar — 8 “ veufr ei Webeaen eShne⸗ sei, 1. gesund sehnc die Regierung zum Schutze der Sittlich⸗ recht zur Verfolgung überwiesen. Es wird dabei bekanntlich unter “ 1908. önne auch ein echter Lustmord von einem Geisteskranken verü⸗ leit energisch vorge 8 8 . 3 — worden sein. Wenn ich im vorigen Jahre hervorgehoben hatte, daß 9:. 5— ..“ 8G Umftänden auf sehr 808 Schadensersat erkannt, aber wegen alander 8 (Schl 8 “ die Pspchiater sich doch mehr in acht nehmen sollten, Justizminister Dr. eeeeee“ 8 “ findet das eigentliche Strafrecht keine Anwendung. Kurz, das Er⸗ uß aus der Ersten Beilage.) G wesen ist. Auch würde man diese ewigen Wiederholungen der Prozesse St 8 6 ü mit einem öffentlichen Urteil hervorzutreten über Menschen, die man Meine Herren! Die Ausführungen der Herren Vorredner be⸗ gebnis ist, daß wir in Deutschland einen Wahrheitsbeweis zulaffn PN 2 “ vermeiden, wir hatten jetzt schon den drilten oder vierten Petere⸗ -vgn sind, geheim verhandelt wird. Es hat doch noch gar nicht kennt, so bleibe ich jetzt dabei. Ich würde es für rühren zumeist das Gebiet der Legislative. Ich werde auch, soweit wie er sonst nicht bekannt ist, und das ist eine Folge der Bestimmurg Mag also das Gericht noch so wenig geneigt sein zu dies Prozeß. Ueber den Prozeß Moltke⸗Harden spreche ich nicht, weil er⸗ unter Ausschl . dea. v. be hohe Persönlichkeit angeklagt und richtiger halten, wenn die Herren auf solche Anfragen schwiegen oder 1 „ 6 2 den Ausl beer. . 8 8 8 zu diesen noch nicht entschieden ist, aber während sonst durch ein Urteil schluß der Oeffentlichkeit freigesprochen ist. Da muß sich die Beantwortung ablehnten. Wenn ein medizinischer Sachverständiger sie etwas anderes behandelt haben, darauf zurückkommen, und die des § 186 und der weitgehenden Aus egung, cche sie in der Recht⸗ Vernehmungen, so muß es sie doch stattfinden lassen, wenn es sich treffende auch in der Oeffentlichkeit gerichtet ist bat Urteil de Be. ein, wenn auch nicht berechtigtes Mißtrauen einschleichen. Man sich schon vorher so festgelegt hat, muß er doch eine gewisse Vor⸗ einzelnen Gebiete, welche von den Herren berührt worden sind, der sprechung gefunden hat. Cs war dies meines Erachtens nach de nicht der Gefahr aussetzen will, daß sein Spruch für nichtig erklärt das erste Urteil einfach umgeworfen. Da entsteht die Frage, ob nre e soll doch nicht von einzelnen Geschehnissen aus gleich eine Um⸗ eingenommenhbeit haben, wenn es zur gerichtlichen Verhandlung Reihe nach erörtern. 8 Meinung des Gesetzes nicht erforderlich. Aber die Praxis hat 5 wird. Richtig scheint mir der Gedanke, daß, falls ungeeignete Sach⸗ dem Druck der öffentlichen Meinung das zffentliche Interesse Meenher⸗ 1— 1225 Gesetzgebung verlangen und nach dem kommt; darum empfehle ich doch darin mehr Zurückhaltung. Wir Begonnen wurde mit der Zivilprozeßordnung, und es ist von dem ausgebildet, daß Behauptungen verletzender Art vielfach in weiten verständige zu Wort kommen, man auch solche zuziehen solle, ejaht worden ist. Herr Rewoldt bedauerte, daß auch die „Kölnische Auch die se denatt er as enasen mit der Pr Zrel daren fühet. stehen alle unter dem Eindruck und weite Volkskreise mit uns, daß es b Umf Bewei Ut werd der Beleidi billi 5 3 lche zuziehen solle, denen Zeitung“ die Dinge in diesem Prozeß enthüllt hat, aber g. uch die Erfahrungen. des Moltke⸗Harden⸗Prozesses And viel zu sehr sim zsfentliche Gefahr bedeutet, daß man bei Kapitalverb echen Herrn Abg. Rewoldt des weiteren auseinandergesetzt worden, wie er mfange jum Ber ise gestellt werden, wenn der Beleidiger diesen man bi igerweise mehr Vertrauen und besondere Sachkenntnis, »Kölnische Zeitung“ war die erste und einzi die is gerade die verallgemeinert. In der Behauptung, daß in Verhandlungen Be⸗ immer wieder fragt: haben sie die Tat getan als geistig Gesunde sich wohl eine Reform der gesamten Prozeßordnung denkt, dabei hat Beweis bewv. bersas gt ec. “ E“ soweit S-n. überhaupt hier gesprochen werden kann, zutrauen ebbach als der Schmutz gar zu arg wurde. e. der CHrens Herich Hrienngen. 1sb bee. werden, liegt etwas Wahres. oder als geistig Kranke? Ich rerweise bloß auf Allenstein. Wenn er auf die Punkte hingewiesen, welche er als besonders wenig glücklich die ein allgeme nes Bild von dem Gegner geben sollen, und Be, darf. Insofern ist dem Gedanken des Herrn Vorredners, daß die einschreiten soll, ist allerdings schwer zu sagen. Das öffent⸗ Richter achten in dem Bestreben, eine möglichst große jemand vor zwei Monaten auch nur den leisesten Zweifel an der Zu⸗ gelöst in dem geltenden Gesetz erachtet. Ich habe schon neulich kurz hauptungen über sein sonstiges Verhalten zum Beweise gestellt, an⸗, Anklagebehörden dafür sorgen sollten, daß schlechte 2.nn. . liche Interesse wird um so eher zu bejahen sein, wo es V “ lassen, häufig nicht darauf, daß es den rechnungsfähigkeit der beiden Mörder hätte laut werden lassen, er veaber. b 3,56 S zw d. 1 d die besti behauptet llichen T 8s 8 auf⸗ sich um öffentliche Beleidigung durch die Presse h 1. krungen der Sittlichkeit und des Anstandes entsprechend zugeht bechnungefaöegmger zu verantwo ten gehabt. Heute sind der Bfenier mitgeteilt, wie gegenwärtig der Stand dieser Frage ist, und ich kann statt nur die bestimmt behaupteten wesentlichen Tatsachen zu prüfen gehoben werden durch gute, sehr wohl näher zu treten. (Sehr richtig! Es ist verkehrt, daß ein öffentliches Interesse nur B Aber der Richter ist doch schon auf Grund der heutigen Gesetzgebung wie die mörderische Gattin schon beide im Irrenhause, um auf ihren nur wiederholen, daß binnen kurzem im Bundesrate die Entscheidung und sich nicht ins Ungemessene iu verlieren. Diese Praxis will ich rechts.) wenn eine Behörde oder ein Beamter in bezug auf das mt be⸗ duc 19 schoffengerichtlichen Verfahren in der Lage, gegen jede Un⸗ Geisteszustand beobachtet zu werden. Es ist eine wirkliche Gefahr,⸗ darüber fallen wird, wie die Vorlage, die zur Zeit von den verbündeten sicher nicht loben, ich kann sie aber durch Verwaltungkverfügurger Meine Herren, ich glaube, daß ich im großen und ganzen damit b, ist. Ich möchte glauben, wenn persönliche Qualitäten berhr finzuschreiten. 2 1.a—ne zu dem Abg. Strosser bin ich daß bei allen diesen Gelegenheiten und gerade bei den schwerstet Regierungen ins Auge gefaßt ist, im eintelnen zu gestalten seinmöchte Der nicht beseitigen. Da kann nur die Gesetzgebung helfen. Ierue cen vi vess 82 b ganzen dam ehauptet werden, die den Betreffenden als öffentlicher Tätigkeit Harden⸗P 8b 9, 8.-2. de Er lärung des Staatsanwalts im Moltk⸗ “ 8. zifel 8 2 1 erörtert worden sind, berührt habe. oder des Amtes unwürdig bezeich B f r., „Prozeß darüber, warum er die Anklage b erbrechen immer und immer wieder der Zweifel an der geistigen Gedanke, schon jetzt auf eine Neufassung der ganzen Zivilprozeß⸗ Soll nun überhaupt der Wahrheitsbeweis zugelassen oder um Einzelnes ist noch gestreif büge 3 1— . unwürdig bezeichnen oder bezichtigen, ferner wenn hat, nicht als ee. ge erst später erhoben Zurechnungsfähigkeit nicht bloß erhoben, sondern daß dann auch 18 jetzt auf sung ganz proz eenic Ferchrtatt wedenk ANoemneadin st es Fbessoß imr inzelnes ist no gestreift worden. Aber ich konnte nicht übersehen, die Gefahr vorliegt, daß diese behaupteten Qualitäten Einfluß haben Publikums Ten erachtet werden kann. Die Scheu des meistens dem psvchiatrischen Gutachten stattgegeben wird. Wie oft ordnung einzugehen, ist nicht neu. Er ist auch wohl erwogen worden; gü “ ahgeadae enhe jedenfa 8, daß bas ob die Anführungen sich schon zu bestimmten Anfragen oder An⸗ könnten auf die öffentlichen Funktionen oder auf die öffentlicen Be⸗ den Wirerspruch SJe Seten. scheint mir auf den klaffen⸗ sich diese widersprechen, haben wir in zahlreichen Gerichtsverhandlungen indessen ist man doch der Meinung, daß die Frage nicht schon so Gesetz anders gestaltet wird. Die Frage ist auch von mir eingehend regungen verdichtet hatten. Ich werde der ferneren Diskussion ent ziehungen des Betreffenden, daß dann wohl schon ein öffentliches eeSeane va i. Rechtsprechung und Volksbewußtsein gesehen. Auf diese Gefahr muß aufmerksam gemacht werden, denn geklärt sei, daß sie sich alsbald in eine Gesetzesform kleiden ließe, und erörtert worden, in vielen Fällen wird nach meiner Meinung ei gegensehen, um d ch über d 1b 8 “ “ Interesse angenommen werden muß, und ich möchte den Minister Teilna g errwni a⸗ Schöffengericht ist berufen, die lebendige K. 4* 1— - 1 ße, bgr 1 t gegensehen, ann auch über das weitere mich noch zu äußern. (Beifall.) bitten, hier nich 2 jternt 2 Teilnahme des Volkes am Gericht zu wecke zu stä 8 diese Selng⸗ *. See * nicht r. in der 8583 namentlich muß ich betonen, daß dabei die Ansichten so sehr weit Beleidigung jedenfalls ohne Prüfung der Frage, ob sie auf Wahrhet Abg. D Ze⸗ fall.) de elisch⸗ Fn — vorzugehen. Was soll nicht Institutionen verantwortlich B 227 — völkerung den Respekt vor der Rechtsprechung zu mehren, namentli 8 „ g; 1 - — * g. Dr. von Campe (nl.): J b “ 8 8 Aüg ren betrifft, so es, soweit ich unter. Handlungen ss en, wo es sich nur um wenn der Verdacht hinzukommt, daß man gerade bei den Verbrechern auseinandergehen, daß ein Erörtern dieser Gesamtfrage eine sehr lange beruhe, zu beflrafen sein. Aber, meine Herren, das ist alles Sache diesen Etat eine Summe rns sun, deee mae gescrat, da auc 88 . bin, den Wahrheitsdeweis zu, wenn ein ftentliches E 1 Organe handelt. Einzelne Prozesse aus höheren Gesellschaftsschichten diesen Weg mit Vorliebe einschlägt. Zeit erfordern würde im Vergleich zu dem, was jetzt projektiert ist. der Legislative, und ich bin vielleicht schon zu weit gegangen in Ausbildungskursen teilzunehmen. Es kommt nicht lediglich e “ vorliegt; würden wir etwas Aehnliches einführen, so weil sie verrohend 8 s stee eist bekanntlich deswegen abgeschafft, dut koherde halt den Pemister nur bitten,diesen Anregungen; die ih Zran tönnte fast sogen, alles das, was jetzt zunächst von den Re. meinen Ausführungen über diesen einzelnen Punkt, der hier angereg vnenreine Vüristen in erziehen, sondern salche. vie 11 wäre die Hauptkkalamilät gehoben. Zum Schluß möchte ich auf Untaten abar gewirkt hat, und haben denn unter ihr solche Sch ann derweiner politischen Freunde gegeben habe, eine gewisse Be⸗ .öee. 1 vüchen 1 . stehen. Auf die Reform des Zivilprozesses ehe ich desh 1b im Leben einen Punkt zurückkommen, den auch einige Vorredner schon gestreift klage 5 “ Waren damals solche Verbrechen und An⸗ vchtung in schenken. gierungen in Angriff genommen werden soll, würde ad alendas 9 “ 8 weil wir hier zu keinem Resultate kommen gehn freen nicht ein, haben, auf die Handhabung der Sitzungspolizei und der Disziplin n. - Ich glaube, bei dieser Anregung handelt es sich Abg. Roeren (Zentr.): Zu meinem Bedauern bin ich gezwungen, Graecas vertagt werden. Selbstverständlich werde ich die Anregungen, Was die Oeffentlichkeit anlangt, so habe ich schon kurz erwährt spezifisch innertechnische Frage der Justi “ e diese in den Gerichtssitzungen. Wir haben es erleben müssen -eg. s . wallen mit Rücksicht auf die sich gerade jetzt häufenden den Ausführungen des Abg. Rewoldt, soweit sie die Mündlichkeit des die für die Bildung des ganzen Gesetzes heute gegeben worden sind, daß man unter Umständen wohl Abhilfe schaffen kann durch de⸗ dagegen möchte ich den Minister 1- 9 WE1““ b die Parteien sich in die Haare gerieten und der Richter mit 1“ “ 5 baben den Männein, die unsere Straf⸗ “ ntgegenzutrecge., 1 “ “ 9 wie alles, was in dieser Richtung an mich berantritt, in ernste Er⸗ ständiges Ermessen bei der Ausschließung oder Zulassung. Nach den Eeörung einer Allersgrenze bei den Richtern zu einem grwissen “ zusah und üet. übrig hatte, ais die man deute Bece .-.enc haben, viel mehr zu verdanken, als folgten, zu dem alten preußischen Gerichtsverfahren zurückkehren, da 81 81—, 1 ; jetzi fass s ässj Abschluß ge ist, und ob ei 3 Diszipli u] Bemerkung: „Na, na, Sie sind ja wieder ein f eT“ ven ladl cherweise seit 1879 viaffen baben. Ich bin ein un⸗ wägung nehmen, und es ist nicht ausgeschlossen, daß sich auch in ab⸗ “ 8s Bav en bei Be 2 ““ Ee. der Höhet Wir haben erlebt, daß die Leitung 88 Se ecgen⸗ 8 Abg. Peltasohn (fr. Pgg.): In der Generaldiskussion des bedingter Anhärger des mündlichen Verfahrens, und mit mir sind es sehbarer Zeit eine Gestaltung wird finden lassen, die das allgemeine eidigungen o ne wei ter ie 1— ichkeit au zusc ehen; das gezt cehörk daß sestens der Iuftuverwaltung der Pn Hfübnern “ dem Vorsitzenden vollständig aus der Hand geglitten ist; wir müssen Reiat⸗ ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Vermehrung der wohl auch die meisten meiner Freunde. Dagegen kann ich den Aus⸗ Prozeßrecht betrifft. nur, wenn die öffentliche Ordnung, insbesondere die Staatssicherhen schuldungsvorlage der ostpreußischen Landschaft Bedenken 2. Seeg be 5 t erleben, daß Bravo⸗ und Zischrufe im Zuhörerraum lauter ö’ um 125 in diesem Etat gerechtfertigt sei. Ich halte führungen, die der Abg. Rewoldt wie der Abg. Strosser über die Im einzelnen ist, soviel ich mich erinnere, besonders hervor⸗ oder die Sittlichkeit, gefährdet ist. Aber bei Beleidigungsuntersuchunge getreten sind. Ich würde es in hohem Maße bedauern, Leese W1 Pheach ase Das einzige, was darauf geschieht, ist, daß der 1g ausreichend. Was die Altersgrenze, der Richter Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen gemacht hat, nur in vollem ehoben worden, daß die Vereidigungen i Prozesse weiten Ne kann es auch aus anderen Gründen angezeigt sein die Oeffentlichte Bedenken so schwerwiegend wären, daß diese immerhin sehr Ses 6248 orsitzende androht, er werde, wenn das wieder vorkomme, den ich angt, so kann ich darin dem Abg. Cassel nicht beistimmen, wenn Maße zustimmen. Namentlich bei den letzten Skandalprozessen wurde 86 8 8 B igungen 8 zessen iu eiten um 1 schließ it pett b n d ichken Frage dadurch ins Stocken geriete. Der Abg. Strossen 1.g Zuhörerraum raumen lassen. Es mag das auch vorkommen: ich er⸗ t ” zugehe, daß es Richter genug gibt, die zu rechter Zeit ab es unangenehm empfunden, daß die Oeffentlichkeit nicht ausgeschlossen einnehmen. Meine Herren, das erkenne ich ohne weileres als richtig auszuschließen, un . a ist jetz 1 eben nur unter den vorerwähnte Wiedereinführung der Prügelstrafe das Wort 82 8n nicce ücere mich freilich, nur ein einziges Mal gelesen zu haben, vaß wirk⸗ Füereganen hin sich nicht mehr im Besitze ihrer vollen geistigen und wurde, und infolgedessen der ganze Schmutz und die internsten an; es ist das ein Gedanke, der in den anderen Staaten, die bei der Voraussetzungen möglich. Es wäre wohl denkbar, daß das Gesez daß er mit diesen Ausführungen viele meiner Freunde auf seiner Seite saal . v. tbor vmnit dahin, daß der Gerichts⸗ ö“ e Je sexuellen “ 82 ve Berichte der Prefse 22 g Gesetzgebung mit in Betracht kommen müssen, ebenfalls Wurzel ge⸗ dahin ergänzt würde, daß bei Beleidigungsprozessen, auch wenn fe haben wird, zumal er daran den durchaus unpraktischen Vorschlag Das “ al und e. sdeng berabgewürdigt wird.] klärt sich L.-ge Ir] Bezug haben, und er⸗ anee e““; mendeefäclis u faßt hat, und es ist auch die Absicht, bei der bevorstehenden Vorlage nicht die Sittlichkeit berühren, der Ausschluß der Oeffentlichkeit ein eee e.,ee See einer eesh. das Oberlandesgericht in saales Halt zu machen; hier soll beeee buches; in der Judikatur sei v streitig 88 1*““ S in aber bedenken, 1. b — b 8 ; . de 3 e 1 ie Prügelstraf f .“ is Ia Recht gesprochen ferna 1 I.8— 1eesr⸗ e Bel g über⸗ Gerichtsverhandlungen öffentlich sein sollen, um die Rechtsprechung diese Frage in dem Sinne mit zu lösen, daß die Vereidigungen in größere Ausdehnung finden könnte. 8 b werden soll. Soll die Prühelfärafe wfrken, 8 ö““ vam Geräusch des öffentlichen Treibens. Wir haben es er⸗ egr. zu Recht bestehe, und sie wirke ungünstig bei Verein⸗ zu kontrollieren und das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität geringfügigeren Sachen tunlichst eingeschränkt werden sollen. Das Nun hat der eine Herr Redner auch auf den Begriff der Minde⸗ genommen werden. Bei der Frage der Hinzuziehung von Sachberfkadigen besenline ha und zwar in pointiertester Form, daß den Prozeß⸗ zustehen von Handwerkern und kleinen Unternehmern, denen das Recht und Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu befestigen. Die Oeffentlich. wird sich im großen und ganzen wohl erreichen lassen, wie ich hoffe. wertigkeit hingewiesen, ich möchte sagen: auf diesen neumodischen sind die Gerichte allerdings an eine Marschroute gebunden nämlich dei befsligten de9e und nmabecR sind, und der Richter hatte schließen Te. E’ 5 Prodaktion sich zusammenzu⸗ b . 8 1 8 Nh zꝛ — 8 8 25f . 75 198 ie zar — de 2 :· Regen S s 52 Ben. D ung des . ieg so ar C 5 ö meeen F-; ezwv 4 88 Es wird da dem richterlichen Ermessen ein gewisser Spielraum ge⸗ Begriff. Er hat sich aber entwickelt und findet Vertreter in der 8 1222 einfach zur Vernehmung der vor. Wenn das Gericht 8e esich dach nicht so 8. . der Förderung des L“ u“” gen. 2 8 2 a 8 e 8 34 Sa. 8 . 8e 2 gen S g G 3 ist ei limuf [ 1 — 8 797 fo ] v& e L mulle Veror — Gekichte vorher gar nicht wissen, da sie die Aussagen der Zeugen geben werden müssen; und ich möchte bemerken, daß sich das nicht weitesten Kreisen; die Gesetzgebung kann ihn „nicht ignorieren, 5ö 111.“ Line unglimpfurgen schützt, dann fordert es ja geradezu zur Selbftbitfe 1297 avfgehoben werden, die als Spezialgesetz die Art des Lben noch nicht kennen. Es wird dem Anstandsgefühl der Bericht⸗ bloß auf das Zivilrecht erstrecken soll, sondern daß, soweit bisher die sie muß sich damit beschäftigen.. In welchem Sinne das späte vergeudet. Mit dem Abg. Roeren finde ich es geradezu vndegreiftic Eöö“ 8 ¹ und Recht, während es der Hüter Babze⸗ A 1.e. der Judikatur noch jetzt bestehen soll. crstatter überlassen werden müssen, sich in solchen Fällen die ge- Arbeiten in der Vorbereitung der Strafprozeßordnung gediehen sind, der Fall sein wird, kann ich nicht übersehen. Heute stehen wir auf daß die Behörden derartige Bilder, wie er sie vorgelegt hat, zugelassen die allgemein vo bered sein sons hier liegt der tiefste Grund für würde das B. G.⸗B arungen gegen die guten Sitten verstießen, so 111“*“ 1r auch dort für die geringeren Straffälle ähnliche Einrichtungen geplant dem Standpunkt des gegenwärtigen Strafgesetzbuchs. Es ist zu en⸗ 122g Ich 28 das rie Gerichte solche Bilder selbst beurteilen vor “ 2 r. Feten n ge b Z..“ 8 me— 5. scheiden, ob jemand zurechnungsfähig ist im Sinne können. Was unzüchtig ist, muß jeder Mensch wissen, der überhaupt aben; und so kommen di ien ni nm an Justizminister Dr. 2 — werden. Ich zweifle auch nicht, daß sie die Zustimmung der maß 223 B 8 1 1 e — 85 3 v Sanes 8 Gesetzes ge Sinn für Zucht und Sitte hat. Bei der Erörterung der Reform 22 5 EE 12 Parteien nicht zu jhrem Recht. In dem 8 1 Beseler: nicht. ei der Frage der Minderwertigkeit komm sonders schlechte Beleidigungsprozesse will ich auf die Einzelheiten im schwebenden geradezu E’“ Graf Moltke in Aeinem Meine Herren! Anknüpfend an die Schlußbemerkung des Herrn 3 g Schlußwort ungefähr gesagt: „Als Soldat Abg. von Campe habe ich von dieser Stelle aus heut zu erklären, daß
kfeine Partei aus — über diese Verhandlungen nicht berichtet, während allerdings der sensationslüsterne Teil der Presse mit gebenden gesetzgebenden Faktoren später finden werden; denn mich gteit kommt d — Veranlagung in Betracht oder eine gewisse Rückständigkeit in der al⸗ Prozesse nicht eingehen. Die Reformbedürftigkeit wird ohne konnte ich mich hier nicht so beschimpfen lassen, deshalb mußte ich von jeher Fehl b. 8 n jeher Fehler vorgekommen sind bei der Rechtspflege und daß sie
sichtlichem Behagen den Schmutz breitgetreten hat. Sollte ein dünkt, die Vernunft spricht dafür. üT. Lers Perse kenege ese I Ich möchte nicht weiter eingehen auf die prozessualischen Fragen, die gemeinen Lebensauffassung infolge schlechter Erziehung und übler Un⸗ pehtecee anertmmt. eff fanc de⸗ büge 32 der noch in solchen den Köntgsrock erst ausziehen.“ Das ist die herbste Kritik eines Ps⸗ auszuschließen, Gebrauch machten, namentlich in Privat⸗ ja sehr interessant sind, aber zu sehr minutiösen juristischen Erörte⸗ gebung, sodaß der Beschuldigte weniger schuldig erscheinen mag all daß alle möglichen Angelegenheiten we Geribot⸗ “ EE11““ die ich je gehört habe, und mir als Richter hat wieder vorkommen werden. Das beruht darauf, daß es menschliche agesachen, wo es sich um interne Familienangelegenheiten rungen führen, wie sie bei der Etatsberatung wohl nicht gerade er⸗ derjenige, welcher sich normaler Veranlagung und guter Erziebun jogen werden. Es ist richtig, daß die Zulassung des Wahrheibs⸗ vi rnns die Schamrote ins Gesicht getrieben. Wohin soll es Einrichtungen sind, mit denen wir es zu tun haben. Daß man aber, 1.“ sch n dch0- 8 1x Gfäche anzurufen. wartet werden. . erfreut. Diese Fragen müssen jetzt erwogen werden auf Grund des beweises einem idealen Zug unseres Volksempfindens entspricht; aber lassen darf! Fee mehrsehen wenn ein Fehler vorgekommen ist, rachher sogen könnte: dadurch Se.nnnches SFe 8 2. geg. sich 8 . e eb Dann ist auf anderen Gebieten hervorgehoben, die Sittlichkeit geltenden Rechts, und wie das im einzelnen Fall geschehen kann, i ꝓ½ “ ist, die Wahrheit in jedem was ein großer Rechtslehrer — 8* Prozeß nähere sich die Rechtspflege dem Bankrott —, das ist eine Auffaffung lüchtiger Bilder und Schriften handelt, regelmäßig sogenannte Künstler werde nicht genügend geschützt durch die jetzt bestehenden Gesetze. in die Hand der Richter gelegt. Ob später im neuen Gesetz dafr seinem Gewissen. Ist es wirklich nötig, 1-v .ea. nu von Recht und Gerechtigkeit; und ich möchte für die ich kein Verständnis habe. (Abg. Cassel: Sehr richtig!) Ich und Literaten als Gutachter herangezogen werden, und daß dann Meine Herren, auch das erkenne ich an; ich erkenne es unumwunden bestimmte Direktiven gegeben werden können, muß abgewartet werder nach Jahren unter die Lupe zu nehmen und womöglich in die IE“ 89 e Prozesse mit solchen Erscheinungen, möchte doch dringend davor warnen, solcke Verallgemeinerungen gelten auf diese Gutachten bin das Urteil, f ein ee an und bin der Meinung, daß die Gesetzgebung hier wird eingreifen Es ist auch darauf hingewiesen worden, daß so häufig jetzt der Familtenverhältnisse der Eltern und Voreltern einzudringen? Hinsicht⸗ weit 2.,1-g. 5 Sh e“ 5 Rechtspflege nicht mehr allzu zu lassen. Das ist etwas, worauf ich keine andere aen 1 52 “ 8.72 F97 8. RMhhe⸗ müssen. Für jetzt wird es darauf ankommen, die Oeffentlichkeit im Irrsinn bei Strafhandlungen behauptet würde. Diese Erscheinung — SSI ist 2 die dank dem Ein⸗ und Sinn Richter ist des eine Seeh e.en. 85 kann als: ich habe kein Verständnis dafür aibas. 1 da . ₰4 N* * 8 Sittlichte rv. ich nicht i Mei vbl 5* nisters eine mildere geworden; sie befriedi Rechts vhes , r ufgaben der b Üag “ legung des Begriffs unzüchtig“ noch Sachverständige zuziehe; da stehe. Interesse der Sittlichkeit auszuschließen, soweit das Gesetz es zläßt. kann ich nicht in Abrede stellen. Meine Herren, sie begegnet wotl nicht. Wenn die Straverfolgung L88 dani 1 E.vflafdeat 825 Ued pee ne unserem Staat hat, und der auch an dieser Stelle Herr Abg. Cassel hat gesagt, es sei wünschenswert, daß die ihm der juristi che Verstand still. Ich meine, da steht einfach der Ich habe die Anklagebehörden bereits darauf hingewiesen, daß sie überall keinem häufiger als mir; denn solche Fälle werden vielfach im Justif jährt, ist es da nötig, daß jede einzelne Strafe, die jemand e Feee. der Würde des Gerichtssaales eintreten Schöffen und Geschworenen Diäten erhielten. Es wird das in der gesunde Menschenverstand still. Es handelt sich doch hier nicht darum, sorgfältig ihr Augenmerk darauf richten und von der ihr zustehenden Be⸗ ministerium bekannt, wenn die Begnadigungsgesuche gepruft werden. 8 L Zeit angetreten hat, immer weiter gebucht wird? masafrae, nd deshalb möchte ich dem Justizminister zurufen: Videat Kommission für die Strafprozeßordnung erwogen werden. Ich glaube Es ist insbesondere ein Fall aus Allenstein erwähnt worden. Pe-n 1See —9 noch unlängst ein Rundschreiben eines an⸗ Abg. Cassel (fr. Volksp.): Auf meine Anfrage, wie es mi daß im allgemeiven die Stimmung in Deutschland dahin eöt daß unalbeamten und Leiters einer großen Fabrik, daß Gewährung von Diüäten an Schöffen und Geschworene fiche 5 diesen Wünschen Rechnung getragen werden soll. geht, daß
ob ein solches Produkt künstlerisch ausgeführt ist oder nicht, sonder virrvir⸗ 1 . 2 darum, 82* Pean oder 8 Eeens ssa ist, vich 8 8. fugnis, Anträge zu stellen, welche sich in dieser Richtung bewegen, Gebrauch b 4 SN zu Recht bestehenden Rechtsauffassung geeignet ist, das sitt⸗ machen sollen. Die Wirkung dieser Anträge kann ich natürlich nicht Dort handelt es sich um einen Offilier und eine Offiziersgattin, alj⸗ „„bEEEEEEE11 ewe D 1 garantieren, die Entscheidung steht mir nicht zu; immerhin darf mit um Beschuldigte, die dem Militärgericht einerseits, andererseits den schäftigungsloser junger Mensch einmal 8. 8à g1 88⸗ rentg. geath e.. beschäftige den Bundesrat Den Referendaren ausschließlich die Offizialverteidigung zu über⸗ — 6 ed er Strafprozeßordnung seinerzeit mit tragen, würde ich für einen Mißgriff halt Sie s s 1 r ein B8 en. Sie sollen solche nur
55 11“ e ge- ₰ 1 eg. Darüber kann ein Kaufmann un ewerbetreibender ebenso gut BSicherheit erwartet werden, daß, wenn derartige Anträge gestellt Zivilgericht unterstehen. Ich kann mich über die Stellung der Var⸗ Nichts hat mich in meiner richterlichen Tätigkeit weni friedi s - G 8 S ¹ 1 .Zch k ch uͤder , - , tigkeit weniger befriedigt geregelt werden. Warum soll das denn nicht frük 5 t entscheiden wie ein Richter. Glaubt ein Richter, dies nicht tun zu werden, sie auch die sorgfältigste Prüfung bei den entscheidenden waltung im Millitärgerichtsverfahren nicht äußern, sondern mich un Privatklagen; oft hat man das Gefühl, die volle Wahrheit halb auf die allgemeine Rolssdas 5n nicht über geschehen? Wes⸗ führen, soweit es zu ihrer Ausbildung erforderlich iß d soweit di können, so ist er überhaupt nicht fähig, seines Amtes zu walten. gn , ⸗ 5 Sen hinsichtlich der Zivilgef usspreche d bemerken, daß, wem och nicht herauszubekommen. Wir haben kein eigentliches Vor⸗ Revision warten? Man macht doch so viel b 8 g erforderlich ist, und soweit die Nehmen Sie z. B. an, ein Künstler wolle eine Unzuchtsszene dar⸗ Behörden finden werden. Es ist ja denkbar bei der sehr verschiedenen nsichtlich der Zivilgefangenen aussprechen und bemerten, ov⸗ 1 verfahren, der Betrieb liegt ausschließlich in der Hand der Parteien, ru 8 Fallt. warum wird nicht auf diesem Wege auch eine Forde⸗ Sachen, um die es sich handelt, es vertragen, daß auch weniger geübte stellen, er tut dies auch, und zwar mit dem ganzen Raffinement einer Gestaltung aller menschlichen Verhältnisse, daß hier und da auch Fälle zumal auch von ärztlicher Seite, angeregt wird, den Geisteszustand und daher werden teils zu viele, teils ni e⸗ ng erfüllt, welche mit jenem Gesetze innerlich gar nichts zu tun ha Herren mit der Verteidigun 8 f . b f. vut 8n 3 1 3 ls nicht genug Zeugen geladen. welche ab 3 3 3 t, gung des Angeklagten beauftragt werd ausschweifenden Phantasie und der ganzen Technik der Kunst. Dieses der in Rede stehenden Art der Verhandlung in der Oeffentlichkeit eines Beschuldigten zu untersuchen, es schwer ist für den Richter, diee 6 Parteien sind erregt und animos, es handelt sich um Be⸗ auch aE1— entspricht und deren Zweck ist, (Sehr richtig!) Jedenfalls ist irgend 8 Weisung von 2r 3 ver⸗ Machwerk fällt zweifellos unter § 184. Hier hat einzig und allein bedürfen, aber es wird stets auf das sorgfältigste geprüft und erwogen Untersuchung abzulehnen. Welche Ergebnisse sie nachher haben wir, auptungen, die in der Erregung gefallen sind, die Aussagen sind un. möglich zu machen? telten die Beteiligung an der Rechtiprechung stelle in dieser Bezi sicherlich ni Sesg ““ der Richter zu entscheiden. Eine ganze Anzahl von Autoritäten hat Fe. — sorgfältigste gep 8 1. 1 - Kriegt genau, und in der Hauptverhandlung weiß der Richter nicht ie Arbei machen? Gegenwärtig werden diese Schichten, insbesondere siebung sicherlich nicht ergangen. sich in diesem Sinne ausgesprochen; ich nenne z. B. Hans Thoma, werden müssen, wohin sich der Schwerpunkt der Interessen neigt. müssen die Gerichte entscheiden. Ich glaube, auch der Herr 8 es sich eigentlich handelt. Gerade in dem .he klaeverfe deen die Arhelife von der Mitgliedschaft als Schöffen und Geschworene Ebenso wenig ist von hier eine Weisung ergangen, daß die Staats⸗ der in den „Münchner Neuesten Nachrichten“ sich dafür aussprach, Im allgemeinen gehören derartige Fragen nicht vor die Oeffentlichkeit. minister würde hinsichtlich des beschuldigten Offiziers sich in diesen entgleitet die Leitung den Händen des Richters und geht auf 2. Jussip 285 1 nicht etwa auf ausdrückliche Anordnung der anwaltschaft stets Berufung einlegen sollte, wenn im Schöffen ichts &ꝙ man. zur Beurteilung solcher Fragen vor Gericht keine (Sehr richtig! rechts.) Sinne aussprechen können. Parteien und die Anwälte über. Ferner ist so 8 Möglichkeit en nes chhech. ce e e E. doch derselbe, und verfahren Berufung eingelegt wäre von ase Anenlacden x SSer4 vee zutkaute. Dieser Ansicht haben sich auch andere hervor⸗ namentlich auf den § 186 85 Strafgesetzbuchs. Das ist meines VE1“ gge Kinder, Tee. Seez eöö.“* S ZAEE neces g I“ deae. auswärtigen Landgericht haf das bekannt; würde eine derartige Praris bestehen, so würde ich ragende ekünstler und Literaten, wie Leixner, angeschlossen. Erachtens — ich spreche das offen aus — ein Gesetzesparagraph, der gegen Roheitsde ikte überhaupt streng einzuschreiten, erfor 22 wenn man das Privatklageverfahren noch weiter ausdehnte güatt 8 g als Offizialverteidiger ein Referendar, nicht ein Anwalt sie nicht billigen. is 1 4 7 8 7 ; 5 , 3 X2/ 4½,½ KHerS.. 1 3 E — ti Diele 22 s möalichst einzuschr⸗ FS eeg⸗ seer 8—2. anstatt gestellt wird. Aus den Ve ngen ü e- 1 L. 1 1 —22325 hce hete he ve eg Zustir. egeag. unglücklich gefaßt 2 (Sehr 8222 rechts.) . vesge: “ 9f * enn TEe- ers ban üEb das schfenzerictlihe geht hervor, daß man 8 e. b eter hroaesahednng zah he. die lex Hagemann in dem Sinne gewirkt hat, daß sich die üchtig sei 1 jelfach dei Sie wiss ie S in hohem Maße widerlich und verabschcuenswert find, e f - Kan. edaf „daß wirklich wichtige gedacht hat. Man k auch nich 5 b ahl der Strafsachen bei den Straf 58. Bild unzüchtig sei oder nicht. Vielfach werden aber Verleger oder Meine Herren, Sie weistee daß die Strafgesetzgebung, nicht nur Fälte, die G b Irf Prozesse gerade bei Beleidigungen im Schöffengericht ge 9 Man kann doch auch nicht davon ausgehen, daß die An⸗ di e ei den Strafkammern gemindert und mehr auf Händler auf Grund der Gutachten von irgend welchen Künstlern oder die formelle Strafprozjeßleitung, sondern auch das materielle Straf⸗ 72 hS agh as vee Se-Seqgeis, g. 8 Ln besren aller Ferden. Prozesse wie die der letten 85 wo 829 1.o. senogts dee eee. 18 Ser Ausbildung der Referendare x Schöffengerichte übergegangen wäre, kann zugegeben werden. Literaten freigesprochen. Die Anschauung des Künstlers ist wegen recht sehr gründlichen Erörterungen zur Zeit untersteht. Die Vor⸗ me samkeit jur Pf ich machten, un daß ie Anklagedehe⸗ v 5 F- ja um das Ansehen ganzer Verwaltungen, des Staats sich beim Landgericht Frankf 5 eenehc,R. Veranlassung, welche Zahlen darüber anzugeben, bin ich nicht in der Lage; aber die Er⸗ kaees EI 2 5 Fättlich Wrn. in dem er sich be⸗ arbeiten sind weiter gediehen, als im allgemeinen angenommen wird. Spuren aufs sorgfältigste nachgehen müsse, damit, soweit es in unsere⸗ a .c des ganzen Volks handelt, muß man mit den gebürgert hat, daß ene be . w Brauch ein⸗ fahrung, daß in der Tat eine derartige Ueberführung in merklichem Fegt. niche ger Fgaden geme ne scttli bedelrene . Die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs durch eine Kommission, die Kräften stebt, der Schutz der Person gewährt wird. Lnaseeeseheh . Laena en dree Fölen scntet die ohne Rücksicht auf die Lage des Falles, Beruban sebort greichtetig, Umfange Platz gegriffen hab⸗, ist bei der Justizverwaltung gemacht Literaten, die solche Machwerke verteidigen. Selbst der Abg. mit großer Hingebung gearbeitet hat, wird binnen kurzem beendet sein, Es ist ferner von einem der Herren Redner die Frage 8 zu eng umzogen. Wenn ich ehe Nachtwächter Aver. „as v. e und Verurteilte sie einlegt. Berufung wird, sollte Auf den § 270 des preußischen Strafgesetzbuchs ist der He Stadthagen wurde einmal als Sachverständiger berufen. Seine und es wird sich daran eine weitere anschließen, um demnächst die für unzüchtigen Schriften und Kunstwerke behandelt worden. 5 Dienst geschlafen hat, so erkennt der Staatsanwalt das öffentliche bpelcht hieennoc, v* eingelegt, wenn es der Sachlage ent⸗ Abg. Peltasohn zurückgekommen und hat das wiederholt, w 81 8. Anschauung kennt man ja aus seinen Reden bei der Be⸗ ein so ungemein wichtiges und weit umfassendes Gesetz richtigen hat sich darüber beklagt, daß häufig ungeeignete Leute d⸗ eeen an, weil er in seinem Amt beleidigt ist! Bei Privat⸗ wenn der Angeklagte ve ee sogar Berufung eingelegt, 2 Jahren darüber gesagt habe. Es ist da 1s 4 e 889 “ Grundlagen zu finden, die dann noch weiteren Erörterungen in den Sachverständige darüber gehört würden, während er hes 8 vird auch in E“ 8 aae tannt. Daher Wit eikennen die Fortschrte der legien Fahre mach der Füch sst. weiter erwogen worden unter Verdandlun 88 nüt d 8 5 * SSe „ aber wenn 11 G 8 . S Fandi 1 jeieni welche x8 agen oft auf zu geringe Straf : Beseitt nach der Richtung ves 1 gen mit den anderen be⸗ sich allgemeine Mißbräuche im Prozeßverfahren einschleichen, verschiedensten Kreisen unterzogen werden müssen. Schon bei den bedürfe keiner Sachverständigen, sondern esgnn lanxte Fem hört da das Argument, die Stgatvaswaltschaft en IeA1 gern an, hoffen aber, daß noch teiligten Ressorts, und was das Submissionswesen anlangt, so war so kann er auf deren Abstellung, hinwirken, und er sollte die ersten Vorarbeiten hat man auf den § 186 sein besonderes Augenmerk zu entscheiden hätten, seien die Richter, und die Daß Seh. Interesse abgelehnt, also werde nicht viel daran sein. in ihrem ee aebe 6 Pestcehem . das Verbleiben der Richter man übereinstimmend wohl der Ansicht, daß es dieses S Staatsanwaltschaften anweisen, in solchen Fällen wirkliche zu richten allen Grund gehabt. Die im Wege vergleichender Rechts⸗ dieser Aufgabe genügen, auch ohne Sachverständige zu hören. Doar 41 ganze Tortur einer derartigen Verhandlung über sich ergehen zu nicht billigen Ichn 8. Z zu binden, kann ich welchen der, ich will sagen, übriggebliebe 1 8 Schutzes, Fenetehe, 3 b Ä- E1“ wissenschaft vorgenommenen Untersuchungen haben — ich möchte es trifft gewiß häufig zu, denn im großen und ganzen handelt es t 4 v ie eoft 8 vae S Duellgegner sollten be, sein Jubiläum gefeiert 18 58 Lnen Rhcsten. der I preußischen Strafgesetzbuchs b. “ des Fv-n e- 8 1 1, ; 8 schli s Ptia! he⸗ Faxg hte oft versagen. or einigen J Leute e. g “ 1 „ die manche jünger EEEE1“ . ürfe. agegen ist es zutachten gehen, ersehen Sie aus diesen photographischen Aufnahmen an dieser Stelle ervorheben — durch die mit groößtem Erfolge von um allgemeine menschliche Fragen (sebr richtig!) und keine ne Se ein Redokteur in Berlin von elnem aktiven preußijchen 8. SI v lassen, und so alter Richter gibt es viele. Ba sehr zweifelhaft, ob die Bestimmung nicht einen wesenillchen Lan. hrten Arbeiten einen Ueberblick sondere Sachkunde zu klärende juristische. Aber wir haben unse? er beleidigt hatte, mit der Reitpeitsche traktiert. Es wird geradezu nur megen. ir 68. g eee Mtaner bietet für dem, welcher das Unolück hat, da Zwangkvolfsrecung . 87 m Am Bene 8 xerss e zu entheben. Dem unterfallen. Denn wenn es bei dieser zulässig ist, daß die Bietungs⸗
nach dem Leben, die ich auf den Tisch des Hauses niederlege. (Die einem Kreise von Gelehrten durchgefü d „ 1 die Selbstbil . j ] 5 9 8 Re . Es ist wirk⸗ ordnung für reformbedürftig ansehe Aber ) rozeß⸗ lustigen unter sich b 2 1 b sehe. Aber warum soll allein er sich abmachen, den Preis niedrig zu halten, so ist
Abgeordneten umdrängen den Tisch des Hauses, um die niedergelegten ewährt über die Gesetzgeb auf diesem Gebiete i llen d Bilder zu besehen.) Die Sachverständigen legten diesen Bi⸗ Fnaber. d ane “ f V 8 h. 1 einen b vebennnee Wert Fnn üna glich sind sie ee. Ländern, die dabei in Frage kommen können. Dabei hat sich nun das dem Verfahren, das unter Zusiehung eines Lveh lich kein Vergnügen, wenn man in einer solchen Verhandlung v d A 8 2 . geeignet, die Sinnlichkeit zu reizen. Diese Bilder sind freigegeben nach meiner Meinung für uns ungünstige Ergebnis gezeigt, daß hin⸗ Anklageverfahren vor der Strafkammer stattfindet, da d Sas. Findesbeinen an sozusagen seziert werden soll. Ein Fsterreichischer der nec ichüepron dabei profitieren und nicht auch der land⸗ schließlich der Arggeschädigte der Eigentümer, der wehrlos dem gegen 1 eaee ö“ 14 — beeee werden 1d- sichtlich der Wahrheitsbeweisführung in Beleidigungsfragen wir die verpflichtet ist, die vom Angeklagten gestellten Zeugen un Re Manscdan mußte ” 8 Verleumdung klagen, und trotzdem lungen die die Einligtelchaus üwagegen, ides 8n Verhand⸗ übersteht; denn er hat es nicht in der Hand den Zuschlag esr egenste Dorf hinein. In manchen Blättern wimmelt der b ie wi verständigen zu vernehmen. ungen als solche nachgewiesen wurden, muß ege it ausgeschlossen wird.5 den, nicht die Oeffentlich⸗ ß di 1 3 einzigen sind, welche sie so unumschränkt zulassen, wie wir es tun. gen 3 82 Deem und Dran doc n.5 F. der vsden n denn Flene icen . egeglsfle⸗ . dee angetndiat Beeschärun eens muß die Folgen tragen, welche sich aus solchen Abmachungen b2 Remedur liegen. Der Staatsanwalt kann die Sach ündet st H IA2, Ner. pen nser Prozeßverfahre a9. besf 1 8. Sache gründet sst f die O b Dren 8 desser klarstellen, weil er andere Mittel dazu hat. Ferner kann muß aehk vam eee dülan. hebruih d 8. 8 er 1X“X“ 3 1 dee;., eicht geschehen, und daß für die Aufhebung der Bestimmung manches spricht. Ich
Inseratenteil von Annoncen pornographischen Charakters. Millionen nd aber Millionen werden für solche Annoncen bezahlt. Die Ver⸗ ssisee.Svee; stellt sich Sache Japan. Dieser Staat (dSchluß in der Zweiten Beilage.) entschiedensten f zur Sa n. Dieser Staa 8 8. . 1 r ar der Privatkläger dann mit seinem Eide bekräftigen, wie die Sache ge⸗] daß auch in den. Fäll ed Le,. 8 “ “ 1 ichkeit noch das! habe schon heute darauf hingewiesen, daß die Strafprozeßgesetzgebung
verletzte, jwei sind gestorben, das dritte Leben. Sofort hat der „Berliner Lokal⸗Anzeiger“ sich
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leger und Händler müssen also ihre Rechnung dabei finden. ier segt der Grund für den sittlichen Niedergang unseres Volkes.! läßt einen Wahrheitsbeweis überhaupt nicht zu. Ihm folgen die
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