1908 / 40 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Kindesstatt, sondern lediglich eine Ueberlassung des Namens des An⸗ nehmenden an den Angenommenen gewollt ist. Denn die bloße Ueber⸗ tragung eines Namens durch Vertrag ist gesetzlich unzulässig. Würde also hierauf allein der wirkliche Wille der Vertragschließenden gerichtet gewesen sein, so würde dieses unter dem Schein eines Annahmevertrages geschlossene Rechtsgeschäft unzulässig sein und könnte eine rechtliche Wirkung nicht haben. Das Landgericht ist deshalb auf die Beschwerde des Regierungs⸗ präsidenten hin mit Recht in eine Prüfung der Frage eingetreten, ob etwa der Vertrag nur zum Schein abgeschlossen ist. Hierbei hat es aber der ihm obliegenden Ermittlungspflicht nicht genügt. Zu⸗ zugeben ist allerdings, daß der Umstand allein, daß in dem Ver⸗ trage das Erbrecht der Angenommenen ausgeschloffen ist, im all⸗ gemeinen nicht genügen wird, um einen Vertrag für ein Schein⸗ geschäft zu erachten. Denn der 1. dieses Erbrechts in dem Annahmevertrage ist ausdrücklich im Gesetze zugelassen, und trotz des Ausschlusses dieses Erbrechts können im übrigen alle Wir⸗ kungen, welche das Gesetz an den Annahmevertrag knüpft, durch⸗ aus ernstlich gewollt sein. Dazu gehört aber, daß der Wille der Vertragschließenden nicht allein auf die Uebertragung des Namens des Annehmenden auf den Angenommenen, sondern vor allem auf die Herstellung eines familienrechtlichen Verhältnisses zwischen dem An⸗ nehmenden und dem Angenommenen, welch letzterer durch die An⸗ nahme die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden erhält, ernstlich gerichtet ist. Ob dies zutrifft, hängt von den be⸗ sonderen Umständen des einzelnen Falles ab, und dabei kann in An⸗ betracht der sonst vorliegenden Verhältnisse auch der Ausschluß des Erbrechts gegen den Annehmenden besondere Bedeutung gewinnen. Im vorliegenden Falle nun sind die Angenommenen beide groß⸗ jährig. Es erscheint deshalb, zumal bei dem Ausschlusse des Erb⸗ echts, zweifelhaft, ob hier in Wirklichkeit die Herstellung eines familienrechtlichen Verhältnisses und nicht nur die Uebertragung des Namens gewollt ist. Jedenfalls bedarf es zur Entscheidung dieser Frage weiterer Aufklärung, insbesondere über die per⸗ sönlichen und Vermögensverhältnisse der Vertragschließenden, ihre Beziehungen zueinander, über den Anlaß zu dem An⸗ nahmevertrag und über den Zweck, den sie mit dem Annahmevertrage zu erreichen beabsichtigen. Diese Aufklärung wäre von Amts wegen durch Anstellung der erforderlichen Ermittlungen und durch Aufnahme der geeignet erscheinenden Beweise zu beschaffen gewesen. Da das unterblieben ist, ist die Entscheidung des Landgerichts aufzuheben. Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Ein⸗ und Au

Einfuhr Ausfuhr bb Spezial- Spezial⸗ handel handel

dz rein

Verbrauchszucker (raffinierter und dem raffi⸗ nierten gleichgestellter Zucker) (176 a1») .. 272 113 213 Rohrzucker 895 196 Davon Veredelungsver Rübenzucker: Kristallzucker (granulierter) (176 b)) 13 897717 Rübenzucker: Platten⸗, Stangen⸗ und Würfel l zucker (176 c) 4 10 759 Rübenzucker: gemahlener Melis (176 d) . 2 474 Rübenzucker: Stücken⸗ und Krümelzucker A11““ ““ 5 267 Rübenzucker: gemahlene Raffinade (176 f) . 2 807 Rübenzucker: Brotzucker (176 g) 753 Rübenzucker: set (176 h) 958 Rübenzucker: Kandis (1761) 59 478 Anderer Zucker (176 k/n) 112 98 618 üeses⸗ roher, fester und flüssiger (176 k) 68 Rübenzucker, roher, fester und sinsgger 2— 97 916 Anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige 1es Raffinade einschließlich des Invertzucker..— ib ver) r—— Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Me⸗

lasse), Melassekraftfutter; Rübensaft, Ahorndld saft (176 n) . 9243

Zngeraltige Waren unter steueramtlichett Gesamtgewicht E11“ Menge des darin enthaltenen Zuckers. 8 422.

Berlin, den 14. Februar 1908. ““ Kaiserliches Statistisches Amt van der Borght..

1u

Ein⸗ und Ausfuhr einiger wichtiger Waren in der Zeit vom 1. bis 10. Februar der beiden letzten Jahre.

Einfuhr† Warengattung im Speztialhandel dz = 100 kg

1908 1907 1908 1907 Baumwolle

1“ 190 6227 175 635 13 591 8 911 Flachs, gebrochen, ge⸗ schwungen usw. . . 33 571 10 038 3 580 1 759 Hanf, gebrochen, ge⸗ schwungen usw. . 13 728 12 084 1 330 5 682 Jute und Jutewerg .. 42 341 39 347 710 269 Merinowolle im Schweiß 18 8066 21 859 1“ Kreuzzuchtwolle im 1 24 997 52 640 1938 66 EEEIEEEeE“ 508 953 1 590 857] 1 103 332 1 300 718 teinkohlen 2 973 972 1 667 087] 5 169 594 4 843 567 . 2180 344 1 988 048 6 132 6 146 Erdöl, gereinigt.. . 443 625 319 941 473 6 Chilesalpeter . . . 181 781] 136 006 1 440 1384 1—“ 49 570 65 755 69 007 50 676 57 844 28 965 2 472 1 505. 15. Februar 1908. Kaiserliches Statistisches Amt. b van der Borght. 8. z.

Zur Arbeiterbe egung.

Der vor drei Wochen ausgebrochene Ausstand in den Deutschen Waffen⸗ und Munitionsfabriken in Berlin ist, der „Voss. Ztg. zufolge, gestern vormittag beendigt worden. Bei den unter dem Vorsitz des Geheimen Kommerzienrats Borsig gepflogenen Einigungsver⸗ handlungen hat sich die Direktion bereit erklärt, die Lohnkürzung für die Einsetzer von 10 auf 8 v. H. herabzusetzen und keine Maßregelungen vorzu⸗ nehmen. In einer Versammlung der streikenden und ausgesperrten Arbeiter, die gestern vormittag im Moabiter Gesellschaftshause statt⸗ fand, empfahlen die Streikleiter die Annahme dieses Angebots, mit dem sich die Einsetzer schon einverstanden erklärt hätten. Die Ver⸗ sammlung beschloß mit allen gegen 12 Stimmen die Aufhebung des

Streiks. Die Arbeit wird am Montag wieder aufgenommen.

emeldet, daß auf gestern früh verweigerten, schon 2 ½ Jahre Die Direktion erklärte, Beschwerden

Aus Essen (Ruhr) wird dem „W. T. B.“ ogel und Unverho

rühschicht die Anfahrt ũ 8,2

schäftigter Steiger sie zu schroff behandle. vorgebrachten 1 und Stelle untersuchen zu wollen. In der Nachmittagsschicht ver⸗ weigerten in demselben Steigerrevier 30 Mann aus g die Anfahrt. Da die Belegschaft sich vollkommen die Bewegung nicht weiter Da keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, 8 Hohlglashütten in Rauscha, wie der „Köln. Ztg.“ aus Görlitz berichtet wird, in den allgemeinen Ausstand getreten.

Die Schiffbauer der englischen Nordostküste beschlossen, wie „W. T. B.“ erfährt, die Aussperrung für eine Woche ei zustellen, wovon die Leute bereits verständigt wurden. die Hoffnung, daß in dieser Zwischenzeit die Beilegung des Streites

jederum ist in Mailand, wie der „Voss. Ztg.“ telegraphiert wird, ein Ausstand der Gasarbeiter ausgebrochen. in der Versetzung zahlreicher Heizer nach der neuerrichteten Gasanstalt in dem Vorort Bovisa eine Verletzung des vor drei Monaten ge⸗ troffenen Uebereinkommens zu sehen, und legten ohne vorherige An⸗ kündigung und ohne einen Punkte die Arbeit nieder.

verhält, so ist anzunehmen, daß sich

sind die Glasmacher in den

Diese glauben,

Land⸗ und Forstwirtschaft.

XXXVI. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaf

In der vorgestrigen, vierten und letzten Sitzung, die im Plenarsitzungssaale des Herrenhauses stattfand, die Tagesordnung eingetreten war, Seine Majestät der Kaiser räsident Graf von Schwerin⸗Löwitz dankte in für Allerhöchstdessen Erscheinen und brachte ein Hoch auf Seine Majestät aus, in das die Versammlung begeistert ein⸗ 1 der Wirkliche Geheime Rat, Dr. R. Koch einen Vortrag über Maßnahmen zur Förderung der Viehzucht in Südwestafrika und zur Bekämpfung der afrikanischen Viehseuchen. Er stellte die folgenden Leitsätze auf: 11) Es ist eine ausreichende Anzahl von Tierärzten anzustellen. 2) Viehhandel und Viehtransport müssen geregelt, erforderlichenfalls stark eingeschränkt

nach dem Innern Ausnahmen

1esatz 8

und König. einer Ansprache für

Darauf hielt

sachverständige transportiert Für Zuchtvieh sind unter besonderen Vorsichtsmaßregeln Erlaß vom 7. Oktober 1897 ist zu erneuern. findlichen Seuchenherde von Küstenfieber (Iringa, Muanza usw.) sind gegen jeden Viehverkehr abzuschließen und die darin befindlichen Tiere möglichst schnell als Schlachtvieh zu verwerten. des Haltens von Serkahlvieh ist abzuschaffen. durch Herabsetzen des Viehstandes auf eine möglichst geringe Zahl,

Stallfütterung der Milchkühe das . 7) An seuchefreien Orten sind Viehdepots der Küste mit Schlachtvieh anzulegen. ehs auf der Eisenbahn hat überall da, wo Glossinen vorkommen (z. B. auf der Usambarabahn), in Wagen mit Fliegen⸗ hel 9) Das Ausrotten des sogenannten großen Wildes (Antilopen, Büffel) und der Wildschweine, Ziegen und Schafen ist überall, wo die Tsetsekrankheit herrscht, durch⸗

„. Eine Diskussion hierüber fand zunächst nicht statt; es folgten vielmehr die Referate über weitere Beratungsgegenstände: General⸗ direktor Eyde⸗Christiania sprach über die Herstellung des nor⸗ wegischen Salpeters nach dem und Eyde, Professor Dr. Wagner⸗Darmstadt über die Bedeutung des Luftstickstoffs für die praktische Landwirtschaft und ·2- Dubislav, bayerischer Bauamtsassessor Greuling⸗ Muͤnchen und Dr. Caro⸗Berlin über die Ausnutzung der deutschen Wasserkräfte für die Gewinnung des Luftstickstoffs.

Hierauf verließ Seine Majestät der Kaiser den Sitzungt saal, und begann nunmehr die Diskussion über die oben mitgeteilten Le des Wirklichen Geheimen Rats Dr. Koch, betreffkend Maßnahmen zur Förderung der Viehzucht in Südwestafrika und zur afrikanischen Viehseuchen, Graf von Geoetzen beteiligte. die Leitsätze dem Alsdann erstatteten über

4) Die im Innern be⸗

5) Die Einrichtung 6) An der Küste ist

Einfenzen des Schlachtviehs, Küstensieber zu bekämpfen. zur Versorgun Transport des

schutz zu geschehen. Fernhalten von

Verfahren von Birkeland

Regierungsbaurat

Bekämpfung auch der Gouverneur z. D. er Landwirtschaftsrat Reichskanzler zur Beachtung zu empfehlen. denselben Gegenstand Kaiserlicher Veterinärrat Rickmann⸗Höchst a. M. und Dr. Paul Rohrbach⸗Berlin Referate, die gleichfalls eine Reihe Auf Antrag des letztgenannten Referenten Land wirtschafts⸗

einstimmig,

von Leitsätzen aufstellten. Versammlung: sich angelegen der Landwirtschaft und zu diesem Zweck mit den organisierten Farmervereinen in Ver⸗ Ferner wurde nach längeren Verhandlungen, in denen auch der Unterstaatssekretär von Lindequist als Vertreter des Reichskolonialamts wiederholt das Wort ergriff, beschlossen, die Leit⸗ sätze des Kaiserlichen Veterinärrats Rickmann in folgender Fassung dem Reichskanzler als Material zu überweisen: 11. Tierzucht. Auf Grund allgemeiner tierzüchterischer Erfahrung ist das Züchten hochedler Rassen in Deutsch⸗Südweftafrika nicht empfehlenswert, sondern es sind zur Zuchtverbesserung und zwecks Vermeidung intensiver Inzucht edle, aber vor allen Dingen hart auf⸗ geiogene Vatertiere zu importieren. Veredelung ist der eigentümlichen Aufzucht⸗ und Landesverhältnisse nen. Lediglich hinsichtlich der Wollschaf⸗ und Angora⸗ negenzucht scheint im Süden der Kolonie ein Abweichen von vorstehendem Zuchtprinzip im Interesse der Produktion einer marktfähigeren Ware 1 Für die Pferdezucht kommen in erster Linie edle ferdeschläge zur Verbesserung des südafrikanischen Pferdematerials während Kaltbluüter in jeder Hinsicht untauglich er⸗ In der Rinderzucht sollten die deutschen Hochlandsschläge und das schwarz⸗weiße Niederungsvieh den Vorzug verdienen. seinerzeit nach anderen Ländern entsandten Vieh⸗ kommission sind besser nutzbar zu machen, als bisher geschehen ist. Innerhalb der einzelnen Farmervereine ist die Schaffung von uchtverbänden, welche durch Körkommissionen einen dauernden Ein⸗ auf die rationelle Tierzucht auszuüben imstande sind, zu empfehlen. Um andererseits einer durch die Einfuhr aller tiere zu erwartenden Zuchtzersplitterung und dem zur Ze zu hoher Veredlung der die Regierung gelegentlich der landwirtschaftlichen Ausstellungen nur Prämien seitens der Körkommission für die zweckmäßig gezüchteten einheimischen und durch Bluteinmischung verbesserten einheimischen

direkten Beihilfe be von Zuchtmaterial estockung des Landes für jedes zu Zuchtzwecken importierte, und r in gültigen Zuchttauglichkeitsbestimmungen männliche Tiere eine staatliche Einfuhrprämie zu gewähren. Die seitens der Farmervereinigung in dieser oder ähnlicher Hinsicht bei der Regierung gestellten Anträge sind zu unterstützen.

Im Interesse der heimischen Fleischkonserven,

bindung treten.“

Vor jeder zu hoch getriebenen

wegen zu warnen.

in Betracht,

Ergebnisse der

lichen Vater⸗ t fehlerhaften Haustiere zu begegnen, möge

Streben nach werden unter Angabe der Herkunft und der Bodenart,

regierungsseitige Beschaffung zur genügenden

den allgemein

evölkerung ist die Ausfuhr von d r traußenfedern usw. erwünscht; es ist zu boffen, daß Deutsch⸗Südwestafrika in naher Zeit in dieser Hinsicht dem Mutterlande zum Vorteil gereichen werde.

II. Seuchenbekämpfung. Im 2 eine aussichtsvolle Bekämpfung der Tierseuchen besonderer Wert zu legen. Die praktischen Bekämpfungsmethoden sind einerseits mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung in Einklang zu bringen und andererseits mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu handhaben. Hierfür kommen folgende Gesichtspunkte in B

Interesse der Tierzucht ist auf

Das zur Zeit bestehende Tierseuchengesetz wäre den neuen Ver⸗ hältnissen entsprechend umzuarbeiten. Dabei ist besonderer Wert auf die Verhütung der Einschleppung aller und besonders der in der Kolonie nicht vorhandenen Seuchen (Rinderpest, Küstenfieber, Tuber⸗ kulose) durch Beschränkung der Einfuhr auf bestimmte Grenzorte und Jahreszeiten zu legen, damit die tierärztliche Untersuchung, die Quarantäne, F n. Hide diagnostische Impfungen usw. in jedem Einzel⸗ alle gehandhabt werden können. Die Bekämpfung der im Inlande vorhandenen Seuchen ist gerade jetzt, zu Zeiten einer noch verhältnis⸗ mäßig geringen Bestockung, mit allen Mitteln anzustreben. Besonders die chronischen Seuchen wie Lungenseuche, Rotz, ferner die Räude des Kleinviehs verdienen besondere Beachtung. Auf vorbeugende Maß⸗ nahmen ist allen Tierseuchen gegenüber der Hauptwert zu legen. Dabei wäre auch die unschädliche Beseitigung der Kadaver mehr als bisher zu berücksichtigen.

Weiterhin würde die gesetzliche Regelung der Entschädigungsfrage zur Seuchentilgung wesentlich beitragen. Abgesehen von einer beeaf. lich mit regierungsseitiger Unterstützung, später selbständigen all⸗ gemeinen Landesversicherung, erscheint zunächst die gesetzmäßige Rege⸗ lung der Entschädigungsfrage in solchen Fällen erstrebenswert, in denen die Tötung von Haustieren infolge veterinär⸗polizeilicher, auf Grund des Tierseuchengesetzes erlassener Anordnung erfolgt ist.

Auf die Umzäunung der Farmen wird erst in den Jahren voller Bestockung im Interesse der Tierzucht und Seuchenbekämpfung zu achten sein, indes ist für den Fall eines Ausbruchs von Küstenfieber sofort die Einzeunung des verseuchten Gebiets zu fordern.

Im Interesse der Seuchenbekämpfung und Tierzucht ist auf die Schaffung von Eisenbahnen, Viehdriften und guten, desinfizierbaren Tränkanlagen an den Verkehrswegen seitens der Verwaltung besondere Sorgfalt zu verwenden. Des ferneren wird für die Ausnutzung des Weidegebiets und zum Vorteil der Seuchenbekämpfung und Tierzucht das Vorhandensein mehrerer Wasserstellen auf einer Farm geboten sein. Kann dieses Ziel nicht durch Brunnenanlage erreicht werden, so werden kleinere Staudämme wenigstens für einige Monate des Jahres die Hauptwasserstelle der Farm und das dieselbe umgekende Weide⸗ gebiet entlasten.

In tierzüchterischen Fragen (Angoraziegen Wollschaf Straußenzucht, Heuschreckenbekämpfung) sowie hinsichtlich der Seuchen⸗ bekämpfung wäre das bisherige Zusammenarbeiten mit den anderen südafrikanischen Staaten beizubehalten

Zur Herstellung einer dauernden nahen Fühlung zwischen den Erfahrungen, die innerhalb des britischen und des deutschen Süd⸗ westafrika auf dem Gebiet der Farmwirtschaft im allgemeinen und der Viehzucht im besonderen gemacht werden, ist die Organisation einer ständigen veterinärwissenschaftlichen Vertretung unsererseits innerhalb des britischen Nachbargebiets von Südwestafrika wünschenswert. Ddie nach Niederwerfung der Aufstände geschaffene Landespolizei ist vor allen Dingen in veterinärpolizeilicher Hinsicht auszubilden und zu benutzen. Für die Bekämpfung von Tierseuchen ist eine gut organisierte Veterinärpolizei dringend notwendig.

Gemäß den auf medizinischem Gebiet anderer Kulturländer und der bisher in Deutsch Südwestafrika gemachten Erfahrungen ist es empfehlenswert, das Veterinärwesen in zwei selbständige aber zusammen⸗ arbeitende Abteilungen zu zerlegen, nämlich in die rein praktische unter dem Cheftierarzt in Windhuk und die wissenschaftliche unter dem Vorstand des bakteriologischen Instituts in Gamams. Während den zur ersten Abteilung gehörigen Tierärzten der hauptsächlich praktische Veterinär⸗ dienst (Seuchenbekämpfung, Ueberwachung des Im⸗ und Exportes, Behandlung kranker Tiere, Fleischschau, Ausbildung der Polizeiorgane, Tierzucht) zufällt, hat sich die wissenschaftliche Abteilung in erster Linie und ungestört durch den praktischen Veterinärdienst mit Er⸗ forschung und Bekämpfungsarten der bisher nur unvollkommen er⸗ forschten oder gänzlich unbekannten Krankheiten (Prüfung und Her⸗ stellung von Impfstoffen) zu befassen.

Wie in Deutschland als die amtlichen Vertreter der praktischen Veterinärmedizin der ständige, technische Hilfsarbeiter beim Landwirt⸗ schaftsministerium, die Departementstierärzte bei den Regierungspräsidien und die Kreistierärzte bei den Landratsämtern fungieren, so erscheint auch in Deutsch⸗Südwestafrika die Organisation des praktischen Veterinärdienstes derart geboten, daß prinzipiell die Stellen für den Cheftierarzt beim Gouvernement, zwei Ober⸗ tierärzte für den Norden und Süden der Kolonie und schlicßlich die Bezirkstierärzte bei den Bezirksämtern geschaffen und

mit den gleichen Pflichten und Rechten, wie es in der Heimat durch

das Seuchengesetz bestimmt ist, bedacht werden. Der Cheftierarzt ist beim Kaiserlichen Gouvernement Referent für Veterinärmedizin und Tierzucht. Da vorläufig in den Kolonien für den Goubvernements⸗ dienst nur beamtete Veterinäre in Betracht kommen, so erscheint es zweckmäßig, nur solche Tierärzte hinaus zu senden, welche in Deutsch⸗

land das Examen als beamtete Tierärzte bestanden haben und daher

nach dem tierärztlichen Staatsexamen bereits mehrere Jahre in der Praxis tätig gewesen sind. Es ist danach zu strehen, daß an allen deutschen tierärztlichen

Hochschulen gemäß dem Vorgehen der Berliner tierärztlichen Hoch⸗

schule, die Tropenveterinärhygiene im Unterrichtsplan berücksichtigt wird. Wenn auch seitens des Reichskolonialamtes in dankenswerter Weise vor der Ausreise in die Kolonien allen Medizinern ein sechs⸗

wöchentlicher Kursus am Tropenhygienischen Institut Hamburg vor⸗

geschrieben ist, so erscheint speziell hinsichtlich der Veterinärmediziner außerdem einerseits vor der Ausreise die spezielle Ausbildung in Tropenzoologie und Botanik sowie andererseits nach dem Eintreffen

in die Kolonien eine mehrmonatliche Praktikantenteit bei dem Chef⸗

tierarzt resp. einem der älteren erfahrenen Obertierärzte und dem Vorstand des bakteriologischen Instituts zwecks Einarbeitung in die fremdartigen Verhältnisse erwünscht“ 4

Zum Schluß referierte Professor Dr. J. Hoffmann⸗Berlin über den Wassergehalt des an die Proviantämter gelieferten Getreides aus der Ernte 1906. Ohne Diskussion erhob die

Versammlung den folgenden Antrag des Referenten zum Beschluß:

„Der Deutsche Landwirtschaftsrat dankt dem Königlichen Kriegs⸗ ministerium auch in diesem Jahre für die außerordentlich wertvollen, von den Prooiantämtern durchgeführten Ermittlungen bezüglich des Wassergehaltes im Getreide und beschließt in Erwägung, daß der Wassergehalt von den Witterungs⸗ und Bodenverhältnissen abhängt, in Erwägung ferner, daß aus dem gewonnenen Zahlenmaterial

wertvolle Schlüsse auf die zu befolgende Art der Getreide⸗

lagerung und ⸗behandlung gezogen und für die raxis nutzbar gemacht werden können, in Erwägung endlich, daß die Heeresverwaltung an der Hand des Zahlenmaterials kontrollieren kann, ob der Wassergehalt des bezogenen Getreides im Einklange steht mit den Witterungsverhältnissen seines Ursprungsorts —, 1) die Heeräs⸗ verwaltung zu veranlassen, daß in der gleichen Weise wie bisher auch in den folgenden Jahren von den an die Proviantämter ge⸗ lieferten Getreideposten Proben zur Wasserbestimmung entnommen

dem das Getreide entsprossen ist; 2) die Heeresverwaltung zu veranlassen, daß nicht wie im letzten Jahre nur

Proben von größeren Lieferungen (von 5 t aufwärts) eingesendet,

sondern daß zum Zwecke der zuverlässigeren Berichterstattung von allen Lieferungen, die 1t und darüber betragen, Proben entnommen werden; 3) die Heeresverwaltung zu veranlassen, daß mehrere Proviantämter von einzelnen, mindestens 10 t 8 Getreideposten fortlaufend das ganze Jahr hindurch alle 10 Tage Proben zur Wasserbestimmung ent⸗ nehmen. Diese Posten sollen nicht eher unter 10 t verringert werden, als bis ein anderer Posten von über 10 t der gleichen Getreide⸗ sorte zur Verfügung steht, von dem weiter die Probenahme erfolgt; 4) die Versuchsanstalt für Getreideverwertung zu veranlassen, diese Wasseruntersuchungen auszuführen; 5) zu veranlassen, daß die ermittelten Zahlen wöchentlich dem Deutschen Landwirtschaftsrat zur sofortigen Veröffentlichung übergeben werden..

Hierauf schloß der erste stellvertretende Präsident, Reichsrat Dr. Freiherr von 22 die 36. Plenarversammlung mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die hohen Bundesfürsten und die freien Städte, in das die Anwesenden begeistert einstimmten.

eutschen

Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Januar 1908.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen.)

Eingeführt wurden:

aus Rumänien

aus Deutschland⸗ Amerika.

Argentinien

Großbritannien.

Deutschland. Rumänien.

Fnigarn 8 Britisch⸗Indien. Frankreich..

den Niederlanden Argentinien

de 570 dz. Hafer: nichts. Argentinieen . .. ereinigten Staaten von

Bulgarien.

Großbritannien...

Kartoffeln nichts.

Ausgeführt wurden: nach Deutschland. Nordegen.. den Niederlanden

nach Deutschland den Niederlanden Großbritannien.

ch Deutschland.

Hafer nichts.

nach Deutschland. den Niederlanden

Columbien

nach Großbritannien. dem Congo

Kartoffeln: G Portugal.

Weizenernte in Australien.

sul in Sydney berichtet bisher peröffentlichten amtlichen und ird die diesjährige australische Weijenernte

Ueberschuß nach Deckung d. heimischen Bedarfs:

4 Millionen Bushel

Kaiserliche Generalkon chtet unterm

31. Dezember v. J.: Nach e See w 5 e Ergebnisse zeigen: 8ön; Hb ss eg Veranschlagter Neu⸗Südwales. 10 Millionen Bushel Südaustralien Westaustralien Queensland.

Tasmanien. Australischer Bund

Handel und G Reichsamt des Innern zu richten für Handel und In

ßbritanniens in Chemikalien, Farbstoffen im Jahre 1907.

annien im Jahre 1907, die elen 11 637 078 Pfd. Sterl. offe (10 104 111 Pfd. Sterl. Großbritanniens von rl. für das Jahr 1907 sind die genannten 2 8 21 288 Pfd. Sterl.) enthalten. Ausfuhr der hauptsächlichsten n und Farbstoffe im Jahre 1907 (die zum 8 1906 stehen in Klammern

Sterl. (61 988), Borazit, Borax 178 494 Pfd. Sterl. Kohlenprodukte

Kremortartari 00 097 Pfd. Sterl. (78 613),

Salpeter (Kali⸗ Sodaverbindungen äure 6103 Pfd. Sterl.

sammengestellten

(Aus den im Fen Der Außenhandel Gro Drogen, Farben und Von der Gesamteinfuhr nach Großbrit auf 645 904 176 Pfd. Sterl. belief, ent auf Chemikalien, Drogen, Farben u im Jahre 1906). 426 204 596 Pfd. St mit 17 059 009 Pfd. Sterl. (1906: 15 5 Im einzelnen stellte si Chemikalien, Drog Vergleich herangezo daneben), wie folgt Einfuhr: borsaurer Kalk, ), Schwefel 88 10. arbstoffen 90 536 Pfd. Sterl. I. (237 680), Glyzerin 1 iak 7314 Pfd. Sterl. (12 006),

104 938), Schwefels 175 307 Pf eeme Sterl (2 105 125)

2 7 0 8 er 25),

1 in und Chininsalze 81

Pfd. Sterl.

Sterl. (239 957), Anilin 1 271 070

1 084 311), synthetischer Indigo 158 481 1 9 777 Pfd. Sterl. (777 8

In dem Gesam

ch die Ein⸗ und

genen Werte des Jahre

Bleichstoffe 43 430 Pfo. Magnesia und 7 Pfd. Sterl. (116 476),

270 819 Pfd. Ster salzsaures Ammon

127 599 Pfd. Sterl. ( Weinsteinsäure

Nickelsulphat 53 817 Pfd. Sterl. (51 446), Thini Sterl. (68 050), Gerbrinde 197 114 172 533 Pfd.

inschließli Kalziumkarbid veschgeauh Chinarinde

(139 291), Katechu und Alizarinfarben fd. Sterl. (147 325), Farb⸗ ambir 158 325

76 HFrn rl. (111 445),

(194 29⁴), Bleiweiß 308 196 Pfd. Sterl. (259 769), Nickeloxyd 124 788 Pfd. Sterl. (84 608), Zinkoxdd 332 060 Pfd. Sterl. (302 2 5), andere Malerfarben und Pigmente 886 539 Pfd. Sterl. (860 329). Ausfuhr: Bleichstoffe 229 696 Pfd. Sterl. (209 471), Kohlen⸗ produkte außer Farbstoffen 1 545 337 Pfd. Sterl. (1 445 358), Kupfer⸗ vitriol 1 318 963 Pfe. Sterl. (996 282), Kremortartari 3683 Pfd. Sterl. (4689), Farbstoffe 356 417 Pfd. Sterl. (343 521), Glyzerin 379 682. Pfd. Sterl. (307 832), künstliche Düngemittel 4 007 278 Pfd. Sterl. (3 632 217), Arzneien, einschließlich Drogen und medizinischer Prä⸗ parate 1 735 214 Pfd. Sterl. (1 549 471), salzsaures Ammoniak 194 580 Pfd. Sterl. (171 89 alerfarben und deren Bestandteile 2 559 436 Pfd. Sterl. (2 431 951), Sodaverbindungen 1 890 254 Pfd. Sterl. (1 607 857), Schwefelsaͤure 34 679 Pfd. Sterl. (41 481), Weinsteinsäure 11 008 Pfd. Sterl. (7417), nicht besonders genannte Chemikalien, einschließlich schwefellaurer Tonerde, Kalziumkarbid und Salpeter 2 792 782 Pfd. Sterl. (2772 033). (Nach The Chemical Trade Journal und Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.) 1

Italien.

Bekämpfung des Betrugs im Handel mit Olivenöl. Die dalkensche Regierung hat der Deputsertenkammer einen Gesetz⸗ entwurf vorgelegt, wonach es verboten sein soll, unter der Bezeichnung Olivenöl Erzeugnisse in den Handel zu 0 die ganz oder teil⸗ weise dieser Bezeichnung nicht entsprechen. Alle nicht in unver⸗ fälschtem Olivenöle bestehenden Speiseöle müssen u. a. auf ihren Umschließungen ausdrücklich als solche angegeben sein. Zwecks Prü⸗ fung dieser Angaben können von den zuständigen Behörden Proben behufs amtlicher Untersuchung eingefordert werden. Die darüber aus⸗ gestellten Untersuchungsatteste sollen gleichzeitig zur Erleichterung des Ausfuhrverkehrs nach den Staaten, mit welchen vertragsmäßige Ver⸗ einbarungen über die Anerkennung der von italienischen Untersuchungs⸗ anstalten über die Reinheit des Olivenöls ausgestellten Zeugnisse be⸗ stehen, nach näherer Bestimmung als Beweismittel für die Beschaffenheit des Oeles zugelassen werden. (Atti parlamentari Camera dei Deputati.)

11““

. Brasilien.

Zolltarifveränderungen; Abschwächung des Verbots der Einfuhr absinthhaltiger geistiger Getränke. Das brasilianische Budgetgesetz für das Jahr 1908 sieht folgende neue Zollsätze vor:

IIFeemenh11114 Luftreifen für Automobile

Ainematographen ... .. .. .1 Stück 60 Milreis ilms, gedruckte, sür Kinematographen... 1 19 5 8 ilms, noch nicht belichtet . . . . . . . 1 kg 1 asolin von jeder Dichte. . . 1 kg Rohgewicht 8 r b Das Verbot der Einfuhr absinthhaltiger geistiger Getränke ist

dabin abgeschwächt worden, daß die Einfuhr solcher Getränke dann zulässig ist, wenn sie nur Spuren von Absinth aufweisen. (Diario OfRcial.) 8

Konkurse im Auslande. ““

Galizien.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Kaufmanns Sieg⸗ ried Kirschenbaum in Stryj mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung IV, in Stryj vom 31. Januar 1908 No. cz. S. 1/8. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Heinrich Markus in Stryj. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 17. Februar 1908, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 31. März 1908 bei dem ge⸗ nannten n; Kö.e vn0 n. 88 Se v. ist gen 88 etst wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidie⸗ rungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 6. April 1908, Vormittags 9 Uhr. 5 Bulgarien.

Das Bezirksgericht in Burgas hat D. Djumertis den Konkurs verhängt.

Wagengestellung für Kohle, Koks und am 14. Februar 1908: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 1 Gestellt 23 350 8 368

Nicht gestellt.

8 11““

Von dem Berliner Pfandbriefinstitut sind bis Ende Januar 1908: 19 264 500 3 ½ ige, 22 116 300 4 % ige, 76 032 900 4 ½ % ige, 9 906 900 5 %ige alte Berliner Pfandbriefe und 18 256 600 3 % ige, 166 (67 800 3 ½ % ige, 67 694 700 4 % ige neue Berliner Pfandbriefe, zusammen 349 339 700 Pfand⸗ briefe, ausgegeben worden, wovon noch 6 170 100 3 ½ nlp ige, 5 162, 700 4 %ige, 4 322 700 4 ½ % ige, 974 700 5 %ige alte Berliner Pfandbriefe und 13 277 900 3 % ige, 146 681 200 3 ½ % ige, 45 804 000 4 % ige neue Berliner Pfandbriefe, zusammen 222 333 300 Pfandbriefe, von den Grundstückseigentümern zu ver⸗ zinsen sind. In der Zeit vom 1. Februar 1906 bis zum 31. Januar 1908 sind 342 Grundstücke mit einem Feuerkassenwerte von 60 042 125 zur Beleihung mit neuen Berliner Pfandbriefen ange⸗ meldet worden. Von den darauf erfolgten Zusicherungen sind 21 411 800 noch nicht abgehoben worden. .

Aus Geschäftsberichten von Hypothekenbanken. Die Preußische Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank zu Berlin hat im Jahre 1907 einen Reingewinn von 2,8 Mill. Mark erzielt. Dieser Gewinn gestatiet, unter Ausrechterhaltung des Gewinnvortrags aus 1906 von 521 651,32 ℳ, der Disagio⸗ und Zinsreserve, der bereits vor der Gewinnfestsetzung 95 613,83 an Pfandbriefdisagiogewinn gutge⸗ bracht sind, weitere 200 000 zuzuführen und wiederum, wie in den

Die Gefamtsumme der Amortisations⸗ und kündbaren Hypotheken beträgt inkl. Amortisationsbetrag und abzüglich der noch zu zahlenden Valuta Ende 1907 375 Mill. Mark gegen 366,6 Mill. Mark. Die im Berichtsjahre neu erworbenen Hypotbeken betrugen 25,5 Mill. Mark, die zurückgezahlten Hypotheken 17,8 Mill. Mark. Die neu erworbenen Hypotheken haften mit 25,5 Mill. Mark auf städtischen Grundstücken und mit 52 500 auf ländlichen Grundstücken. Die in das Hypo⸗ thekenregister eingetragenen und unter Treuhänderverschluß befindlichen Hypotheken von 364,7 Mill. Mark (einschließlich Spitzen und nicht ezahlter Valuten) verteilen sich auf 3254 F-vP. städtischer

rundstücke mit 363,7 Mill. Mark und auf 108 Beleihungen land⸗ wirtschaftlicher Grundstücke mit 1 Mill. Mark, und zwar auf 697 Be⸗ leihungen mit Amortisationshypotheken im Betrage von 68,1 Mill.

o 151 297 Pfd.

172 771 Pfd. Valonea 212 896 Pfd. Sterl.

Mark und 2665 Beleihungen mit kündbaren Hypotheken im Sekarg

beiden Vorjahren, eine Dividende von 7 ½ % zur Verteilung zu bringen.

von 296,6 Mill. Mark. Hypotheken auf Bauplätzen und unfertigen, noch nicht ertragsfähigen Neubauten sind statutengemäß nicht in das Hypothekenregister eingetragen und dienen also auch nicht als Unterlage für Pfandbriefe: Die Totalsumme der Hypotbeken, welche Ende 1907 mit 375 Mill. Mark abschließt, haftet mit 373,9 Mill. Mark auf städtischen Grundstücken und mit 1 059 240 auf ländlichen Besitzungen. Der Geschäftsbericht der Leipziger Hypothekenbank zu Leipzig konstatiert, daß der Pfandbriefabsatz der Hypothekenbanken im allge⸗ meinen sich noch ungünstiger gestaltet hat als im Jahre vorher. Dier fast während des ganzen Jahres herrschenden abnormen Geldverhält⸗ nisse, verbunden mit dem großen Geldbedarf der deutschen Bundes⸗ staaten und Städte, erschwerten den Pfandbriefperkauf ungemein, und es war nur zum Apriltermin möglich, größere Posten 4 % Pfandbriefe der neuesten Serie XIII zu verkaufen. Der rechnerische Ueberschuß des Jahres 1907 beläuft sich ausschließlich Vortrags auf 1 Mill. Mark gegen 1 Mill. Mark des Vorjahres. Dieser Gewinn gestattet wiederum eine Dividende von 7 ½ % auf das Aktienkapital von 10 Mill. Mark zu verteilen, dem Spezialreservefonds I 54 510,02 ℳ, dem Spezialreservefonds II 50 000 und einem Effektenreserbekonto 50 000 zuzuführen, auf Bankgebäudekonto 47 370,16 und auf Inventarkonto 10 239,95 abzuschreiben und endlich 53 577,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Hypothekenforderungen von 147,2 Mill. Mark stellen die am 31. Dezember 1907 in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken dar (am 31. Dezember 1906 143,9 Mill. Mark). Nach dem Rechenschaftsbericht der Verwaltung der Bayerischen SFotheten, und Wechsel⸗Bank, München, hat die Krisis des

eldmarkts, die über alle Kulturländer ging, auf die Stabilität der Bankrente keinen Einfluß geübt. Die -v übersteigen in beiden Abteilungen der Bank die Zahlen des Vorjahres nicht un⸗ erheblich, der Reingewinn 10S dem das 1906 um 5 Millonen erhöhte Grundkapital zum ersten Male voll teilnimmt) von 8,2 Mill. Mark gestattet die Verteilung einer Dividende von 13 % (Vorjahr 12,95 %) neben Dotierung der Reserven und einem Gewinnyvortrag. Das Pfandbriefgeschäft der Bank wurde durch die Geldkrisis verhältnis⸗ mäßig nur leicht gestreift und zu keiner Zeit des Jahres wesentlich beeinträchtigt. Die Neuemission des Jahres 1907 betrug 42,4 Mill. Mark, die Pfandbriefzirkulation 957,1 Mill. Mark. Das Hypotheken⸗ darlehensgeschäft wurde ohne Unterbrechung das ganze Jahr hindurch in ruhiger, gleichmäßiger Gangart erhalten und hat eine fast auf der Höhbe des Vorjahres stehende Mehrung erfahren, selbst⸗ verständlich überwiegend auf der Basis der 4 prozentigen Pfandbriefe. Auch das kaufmännische Geschäft, für sich und im ganzen genommen, hat unter dem im abgelaufenen Jahre allenthalben zu Tage getretenen Konjunkturumschwung nicht zu leiden gehabt. Eine Ausnahme bildet lediglich das Effektengeschäft, welches durch das Mißtrauen des Publikums gegenüber der von der Geldkalamität beherrschten Börsen⸗ lage ungünstig beeinflußt wurde. Das Hypothekenregister weist einen Hypothekenbestand nach von 965,6 Mill. Mark, d. i. gegenüber dem Pfandbriefumlauf in Höhe von 956 Mill. Mark juzuglich eines Gesamtausstandes an gekündigten und verlosten Pfandbriefen von 1,1 Mill. Mark. Von den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe bestimmten Hypotheken im Gesamtbetrage von 66 677 Posten mit 965,6 Mill. Mark entfallen 219,4 Milb Mark auf landwirtschaftliche Grundstücke, 18 Mill. Mark auf Beauplätze in 800 Posten, 728,2 Mill. Mark auf andere Grundstücke, ferner 657,1 Mill. Mark auf Amortisationshypotheken und 308,5 Mill. Mark auf andere Hypotheken. Deckungshypotheken auf unfertigen, noch nicht ertrags⸗ fähigen Neubauten besitzt die Bank nicht.

Der Versand des Stahlwerksverbandes in Produkten A im Januar betrug, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf, 383 056 Tonnen Rohstahlgewicht gegen 359 515 Tonnen im Dezember 1907 und 489 571 Tonnen im Januar 1907. Von dem Januarversand entfallen auf Halbzeug 101 460 Tonnen (81 706 Tonnen im Dezember 1907 und 154 815 Tonnen im Januar 1907), auf Formeisen 67 039 Tonnen (58 279 Tonnen im De⸗ zember 1907 und 146 370 Tonnen im Januar 1907) und aus Eisenbahnmaterial 214 557 Tonnen (219 530 Tonnen im De⸗ zember 1907 und 188 386 Tonnen im Januar 1907). Der Versand in Formeisen stellte sich rund 9000 Tonnen, der in Halbzeug rund 20 000 Tonnen höher als im Dezember vorigen Jahres, während der in Eisenbahnmaterlal um 5000 Tonnen zurückblieb. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Versand durch das Stilliegen der Rhein⸗ schiffahrt während beinahe des ganzen Monats eine Einbuße erlitt.

In der gestrigen Aufsichtsratssitzung des Halleschen Bank⸗ vereins von Katiscg, Kaempf u. Co. wurde, laut Meldung des „W. T. B.“, beschlossen, eine Dividende von 9 % auf das erhöhte Aktienkapital vorzuschlagen. . 2

In der gestern in Berlin abgehaltenen Sitzung des Auf⸗ sichtsratzs der Kaliwerke Aschersleben gelangte, laut Meldung des „W. T. B.“, der Abschluß für das vergangene Geschäftsjahr zur Vorlage. Er ergibt nach Abschreibungen von 566 416 (Vorjahr 795 463 ℳ) einen Reingewinn von 1 306 449 (Vorjahr 1 293 297 ℳ), aus dem eine Dividende von 10 %, wie in den Vor⸗ jahren, zur S soll, während 26 449 (Vorjahr 13 297 ℳ) auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die General⸗ versammlung soll auf den 11. März 1908 einberufen werden.

Der Aufsichtsrat des Blechwaljwerk Schulz Knaudt Aktien⸗Gesellschaft hat, laut Hreüdang des „W. T. B.“, be⸗ schlossen, nach Absetzung von gleichartigen Abschreibungen wie im Vor⸗ jahre, der Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 7 % auf das Aktierkapital vorzuschlagen. b

Der rechnungsmäß ge Kohlenabsatz des rheinisch⸗westfälischen Kohlensvndikats betrug, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen a. d. R., im Januar 1908 bei 25 ¼ Arbeitstagen 5 687 306 t, mithin arbeitstäglich 225 240 t. Die Zunahme gegen den gleichen Monat des Vorjahres betrug 4,83 %. Von der Beteiligungsziffer von 6 510 186 t gegen 6 600 481 im Januar 1907 sind demnach bei einer um 90 295 t niedrigeren Beteiligung 87,36 % gegen 84,64 % im Januar 1907 abgesetzt worden.

Die Württembergischen Staatseisenbahnen vei⸗ einnahmten im Januar 1908: 4 508 000 (gegen def. mehr i. V. 42 087 ℳ). Einnahme vom 1. April 1907 bis letzten Januar 1908: 58 857 000 (gegen def. mehr i. V.: 1 699 668 ℳ).

Wien, 14. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrat der Oesterreichischen Bodenkreditanstalt beschloß, der General⸗ versammlung vorzuschlagen, vom Reingewinn in Höhe von 11 641 622 Kr. an Dividende 6 900 000 Kr. gleich 46 Kr. für die Aktie und an Tantiemen 898 523 Kr. auszuzahlen, dem außerordent⸗ lichen Reservefonds 3 250 000 Kr., dem Pensionsfonds 100 000 Kr. zuzuweisen sowie auf neue Rechnung 493 100 Kr. vorzutragen. Der Bruttogewinn inklusive des Gewinnvortrags aus dem Jahre 1906 von 406 396 Kr. beträgt 29 994 939 Kr.

London, 14. Februar. (W. T. B.) Aus New York wird ge⸗ meldet, daß der Attorneygeneral bekannt gibt, er habe beschlossen, für die Mutual Reserve Life Insurance Companp einen Receiver zu bestellen, fn gewifser 2 eir. eeeng ruhender

andrechte von den Behörden in Frage geste ird. 8 ec York, 14. Februar. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten Stoffe betrug 3 019 000 Dollars gegen 3 663 000 Dollars in der Vorwoche.

8 11“ 8