und der Zulässigkeit von Schulbeurlaubungen im Sommer einer A“ zu unterziehen und nach dieser oder jener Richtung hin
enderungen vorzunehmen, so würde gegen solchen Antrag nichts zu Der Antrag Engelbrecht verlangt aber, daß . zuwarten, welche Entwicklung die durch das Schulunterhaltungsgesetz
erinnern gewesen sein. eine jetzt beinahe 40 Jahre bestehende Ordnung der Dinge ohne weiteres aufgehoben werde, die Regierung also anerkenne, daß dieses so lange beobachtete Verfahren unrichtig und für die schleswig holsteinische Zugend nicht ersprießlich gewesen sei. denken entgegen. Unterrichts durch ausgedehnte Beurlaubungen einen schädigenden Ein⸗
fluß auf den Erfolg des Unterrichts haben muß, indem die Kinder
auch trotz des vorgeschriebenen Repetierunterrichts viel verlernen, manche vielleicht alles, und daß, wenn sie im Winterhalbjahr in die Schule zurückkehren, geraume Zeit pergeht, ehe sie sich wieder an die Schularbeit und die Schulordnung gewöhnen. Diese Schäden können nicht beseitigt werden durch Hinzufügung eines halbjahrsunterrichts. Es ist ferner in Betracht zu ziehen, daß die
Verhältnisse sich auch auf dem Lande in der Provinz Schleswig. Holstein dahin geändert haben, daß ein großer Teil der Jugend sich dem Handwerk, dem Handelsgewerbe und anderen Berufen zuwendet,
und daß es der Billigkeit und der Gerechtigkeit entspricht, auch diesem Teil der Jugend es zu ermöglichen, ebenso früh in die von ihm gewählten Berufe einzutreten, wie die städtische Jugend. Endlich
würde eine Verlängerung der Schulzeit bis zum 16. Lebensjahre, wie der Abg. Engelbrecht sie wünscht, die Schülerzahl in einer Weise ver⸗
mehren, daß da, wo nur der notwendige Platz voxhanden ist, Er⸗ weiterungsbauten erforderlich würden, auch vielfach die Zahl der Lehrer vermehrt werden müßte. Die ländliche obligatorische Fort⸗ bildungsschule wird vielfach gewünscht. Hoffentlich gelingt es, sie auf
zwei Nachmittage wöchentlich während des Winters zu verlegen, und werden sich Mittel und Wege finden, um diese gute Sache zu einem
glücklichen Ende zu führen. Mit der Ueberweisung des Antrags an die Unterrichtskommission bin ich einverstanden.
Geheimer Oberregierungkrat Schöppa: Dem Antrag Engelbrecht
steht die Regierung mit einer gewissen Sympathie gegenüber, denn auch ihr liegt daran, den Kindern die natürliche Autorität der Schule möglichst lange zu erhalten. Trotzdem müssen wir fragen, ist der vorgeschlagene Weg wirklich geeignet? In Schleswig⸗Holstein ist es durch die dortigen eigenartigen Verhältnisse dahin gekommen, daß die Dispensationen von der bis zum 16. Lebensjahre währenden Schul⸗ pflicht so zugenommen haben, daß die Knaben im allgemeinen mit dem 15. Lebensjahre und die Mädchen mit dem 14. Jahre die Schule ver⸗ lassen. Aber das gilt nur für das Gebiet der ursprünglichen E Schleswig und Holstein, ausgenommen sind davon einige
14 jährige Schulpflicht gilt. In der Nähe der großen Städte bedingen es
die wirtschaftlichen Verhältnisse, daß die Eltern mehr als in den übrigen Das Konsistorium
Landesteilen eher um die Dispensation einkommen. hat in einer Verfügung ausdrücklich gesagt, daß die geübte milde
Praxis der dortigen Schulpflicht in Verbindung mit dem Umstande, daß die Militärdienstzeit in Preußen früh beginnt, den Zustand daß die Kinder mit dem 15. Lebensjahre im
Preußen
hervorgebracht hat, allgemeinen die Schule verlassen und konfirmiert werden. fand 1867 eine ungemeine Verwilderung auf dem Gebiete des Schul⸗ wesens in den Landesteilen vor, die jetzt die Provinz Schleswig⸗ Holstein bilden. Eine Einheitlichkeit mußte geschaffen werden. 1871 ist nichts geändert, sondern nur die alten Verfügungen sind wieder in Erinnerung gebracht worden. In dieser Provinz lebt eine große
Menge von Kindern auf dem Lande, die sich überhaupt nicht der
Landwirtschaft widmen, und man kann die Eltern nicht in den Wünschen um Dispensation beschränken, man kann nicht der Land⸗ wirtschaft zuliebe die Sache anders einrichten. Die weitere Aus⸗ bildung muß in die Fach⸗ und Fortbildungsschule gelegt werden. Wir können nur die Schnlaufsichtsbehörden anweisen, Dis⸗ pensationsgesuchen nur nachzukommen, wenn Bedürfnis und Reife der Kinder nachgewiesen ist. Grundsätzlich können wir uns dem Antrag nicht anschließen.
Abg. Heckenroth (kons.): Gottschalk verschließen. Die einheitliche Regelung der Schulpflicht und der Bestrafung der Schulversäumnisse ist erwünscht im Inter⸗ esse der Bevölkerung. Beamte z. B., die versetzt werden, finden es unangenehm, wenn sie in Bezirke kommen, wo andere Bestimmungen herrschen als an dem früheren Wohnorte. Die Vorurteile gegen die Schulaufsichtsbehörde werden durch die Entscheidung des Kammer⸗ gerichts auf diesem Gebiete verstärkt. Sache sei schwierig, weil Anfangstermin und Endtermin sich nicht so leicht festsetzen ließen; aber nach den Erklärungen des Ministers
ist unsere Praxis doch so, daß die Regelung nicht zu schwierig er⸗ Die Praxis geht bereits dahin, daß das 6. Lebensjahr
scheint. als Anfangstermin gilt. An diesem Termin kann festgehalten werden mit der Maßgabe, daß frühreife Kinder früher in die Schule aufgenommen werden können und schwächere Kinder erst später.
Nach der Praxis wird die Entlassung nach Vollendung des 14. Lebens⸗
jahres vorgenommen. Sehr verschieden liegen die Bestimmungen über die Strafe für Schulversäumnisse. sah Mindeststrafen und Höchststrafen für mindere und schwere Ver⸗ säumnisse vor.
Besonders berechtigte Verhältnisse liegen in der Provinz Schleswig⸗
88 stehen allerdings große Schwierigkeiten entgegen. Die früheren Gesetzentwürfe kamen nicht zustande, weil man andere grundsätzliche Fragen hineinzog, wie z. B. die Frage des Religionsunterrichts für die Dissidentenkinder usw. Wenn man sich allein auf die Schulpflicht beschränken wollte, würde ein Gesetz über einheitliche Regelung zustande kommen können. Jedenfalls sollte die Sache, wenn sie auch nicht so sehr eilig ist, doch einmal gründlich geprüft werden. Deshalb beantragen wir die Ueberweisung an die Unterrichts⸗ kommission.
Abg. Hanssen (Däne) erklärt sich gegen den Antrag Engelbrecht. Früher habe die Militärdienstpflicht mit 22 Jahren begonnen, jetzt mit 20 Jahren. In Schleswig⸗Holstein würden bei Beendigung der Schulpflicht mit dem vollendeten 16. Lebensjahr und der Ent⸗ lassung bei dem darauffolgenden nächsten Entlassungstermin die jungen Leute 16 ½ Jahre alt bei der Entlassung sein können, sie hätten dann bloß 3 ½ Jahre für die Lehrzeit im Handwerk; das genüge nicht, und außerdem sei es besser, wenn die jungen Leute sich noch als Geselle etwas verdienen könnten, ehe sie ihrer Militärdienstpflicht genügen müßten. Dispensationen vom Schulbesuch würden aus politischen Gründen abgelehnt, infolgedessen bestehe in Schleswig⸗Holstein der „Dienstjungenkrieg“, einer der häßlichsten Auswüchse neumodischer Verwaltungepraxts. Der Antrag Engelbrecht wolle das alte Gesetz von 1745 weiter in Geltung lassen, wonach die Schulpflicht mit der Konfirmation ende. Einen Konfirmationszwang gebe es aber nicht mehr. Auch aus diesem Grunde müsse der Antrag Engelbrecht ab⸗ gelehnt werden.
Minister der geistlichen ꝛec. Angelegenheiten Dr. Holle:
Meine Herren! Ich will auf Einzelheiten der Frage nicht ein⸗ gehen, da die Beratung in der Kommission Gelegenheit hierzu bieten wird; nur einer Behauptung des Herrn Vorredners muß ich entgegen⸗ treten. Er hat gesagt, daß die Dispensationen wegen politischer Ge⸗ sinnung versagt werden. Das ist nach meiner Kenntnis der Verhält⸗ nisse eine unbewiesene und unbeweisbare Behauptung; denn im Miinisterium ist keine hierauf gerichtete Beschwerde eingegangen oder zur Entscheidung gelangt.
Abg. Rzesnitzek (fr. kons.): Wir halten die gesetzliche Regelung der Schulpflicht für dringend notwendig, um die durch die Buntscheckig⸗ keit in den einzelnen Provinzen hervorgerufenen rechtsunsicheren Zu⸗ stände zu beseitigen. Wir verschließen uns aber nicht den Schwierig⸗
keiten, die sich bei der Regelung durch die Behandlung anderer Fragen, betreffend P ivatschulen, Kinder aus Mischehen, Religionsunterricht der
Dem stehen wesentliche Be⸗ Sie beziehen sich darauf, daß die Zerreißung des
istrikte im Norden und im Süden das ehemalige Herzogtum Lauenburg, wo die
Man sagt, die Regelung der
eine Vermehrung der Leibesübungen in
Der Gesetzentwurf von 1890
Bei Regelung der Schulpflicht muß Rücksicht ge⸗- nommen werden auf die kirchlichen Bedürfnisse und Institutionen.
Dissidenten usw., ergeben würden. Wenn die Staatsregierung diese
8 1“ b“ .“ “
Fragen ausscheiden würde, so sind wir damit einverstanden. Wir sind auch der Ansicht, daß, um mit der Schulpflicht auch einen Teil der Schulpflege verbinden zu können, eine Heranziehung der Schul⸗ vorstände erforderlich sein wird. Dagegen ist es aber nötig ab⸗
geschaffenen neuen Schulvorstands gebilde nehmen werden. Jedenfalls werden wir gern bei allen Fragen mitwirken, welche der Schule die Möglichkeit schaffen, eine gesunde Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalt zu sein.
Abg. Hoff (fr. Vgg.): Wir stehen dem Antrag Gottschalk sympathisch gegenüber, um so mehr als die Eigentümlichkeiten der einzelnen Landesteile dabei berücksichtigt sind. Der Antrag Engelbrecht widerspricht aber den Grundsätzen, die Graf Haeseler im Herrenhause
zum Ausdruck gebracht hat, daß nämlich die Schulpflicht mit dem 15. Jahre endigt, und deshalb das Konfirmationsalter bis dahin aus⸗ Winter⸗
gedehnt werden soll. Wir können doch nicht für Stadt und Land eine verschiedene Schulpflicht einführen. Die Bedeutung der Schule ist schon so anerkannt, daß es keinem Bauern in Schleswig⸗Holstein einfallen würde, seinen Sohn im Sommer für Arbeiten der Land⸗ wirtschaft zu dispensieren. Ich erhebe gegen den Gedanken Wider⸗ spruch, die Schulpflicht zu modifizieren, um der Leutenot auf dem Lande abzuhelfen. Dem Antrag Gottschalk stimmen wir zu, für den Antrag Engelbrecht erübrigt sich nach meiner Meinung auch eine weitere Kommissionsberatung.
Abg. Graf von Reventlow k(kons.): Ich erkläre namens meiner Freunde, daß wir dem Antrag Engelbrecht wohlwollend gegenüberstehen, und daß für uns dabei das Hauptgewicht in dem erzieherischen Moment liegt. Die Fortbildungsschule kann die Volksschule nicht ersetzen, schon weil bei der Fortbildungsschule die Versuchung zu groß ist. Wir bitten, den Antrag Engelbrecht der Unterrichtskommission zu überweisen, und hoffen, daß er dort eine Gestaltung erhält, wodurch die S Schulverhältnisse für Schleswig⸗Holstein wieder hergestellt werden.
Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) erkennt an, daß die Regelung der Schulpflicht noch verschiedene Mängel aufweise, aber dringlich sei der Antrag Gottschalk nicht, da sich trotz verschiedener Gerichtserkenntnisse eine normale Praxis dafür ergeben habe. Bei einer Neuregelung dürften die Verhältnisse der Dissidentenkinder nicht außer Betracht bleiben. Einer Verlängerung der Schulpflicht würde seine Partei mit Rücksicht auf die Landwirtschaft nicht zustimmen.
Abg. Engelbrecht (frkons.) bestreitet die agrarische Tendenz seines Antrages; hervorragende Schulleute in Schleswig Holstein hätten die⸗ selbe Forderung gestellt.
Nach einigen Bemerkungen des Geheimen Oberregierungs⸗ rats Schöppa werden beide Anträge der Unterrichtskommission überwiesen.
Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. von Schenckendorff (nl.) u. Gen.:
„die Regierung zu ersuchen, auf die Vermehrung der Pflicht⸗ stunden zur Pflege der Leibesübungen in freier Luft, besonders in den städtischen Schulen, Bedacht zu nehmen.“
Abg. von Schenckendorff (nl.): Das Kultusministerium hat, wie anzuerkennen ist, seit Jahren eine reiche Arbeit für die Gesundung der Jugend und des Volkes geleistet. Schulärzte sind angestellt, die hogienischen Einrichtungen der Schule sind verbessert, im Seminar wird eingehender auch über Gesundheitslehre unterrichtet, die Turn⸗ lehrerbildungsanstalt für Lehrer und Lehrerinnen ist nach den An⸗ forderungen der Zeit reformiert, eine Reihe von Sonderkursen zur
Gewinnung von Lehrkräften für die Jugendspiele sind abgehalten, die ZJugendfürsorge hat reiche Förderung erfahren,
und besonders sind auch die freiwilligen Jugendspiele neben dem eigentlichen Turn⸗ unterricht zuguter Entwicklung gebracht. Eine Frage von Be⸗ deutung harrt aber noch immer ihrer Entscheidung, nämlich ob man
nicht wenigstens in den Städten für die Jugendspiele den pflicht⸗ mäßigen Besuch aussprechen soll. Im Goßlerschen Erlaß von 1882
8 werden neben dem verbindli 5 icht die gendspi . 1AA“ rden neben dem verbindlichen Turnunterricht die Jugendspiele ge
fordert. In der Schulkonferenz von 1890 sind körperliche Uebungen, be⸗ sonders die Pflege der Spiele, als tägliche Aufgabe hingestellt. Die Schulkonferenz von 1900 konstatierte zwar die Vermehrung der Turn⸗ stunden um eine bei den höheren Lehranstalten und die Einführung wahlfreier Turnspiele, hob aber hervor, wie schwankend die letzteren
in der Stundenzahl wie im Besuch der Schüler seien. Der Redner geht
dann auf die Bemühungen des Zentralausschusses für Volks⸗ und Jugendspiele ein, der die Einführung eines verbindlichen Spielnach⸗ mittages für alle Schulen fordert. Eine Reihe süd⸗ und mitteldeutscher Staaten, fährt der Redner fort, hat dieser Anregung Folge gegeben. Preußen trägt noch immer Bedenken, die Spielpflicht auszusprechen. Die gesundheitlichen Schädigungen durch die Schule erfordern dringend ermel Leibesi freier Luft. Zur ein⸗ seitigen Kopfarbeit im geschlossenen Raum müssen Körperübungen in freier Luft den Ausgleih schaffen. Eng mit solcher Fürsorge für die Jugend steht auch die Volksgesundheit, die nationale Wehr⸗ kraft und die wirtschaftliche Volkskraft in Verbindung. Die heutigen zwei Pflichtstunden für die Leibesübungen in der Volks⸗ schule sind seit 36 Jahren dieselben geblieben. Die Geisteskultur durch die Schule ist gestiegen, die Körperkultur aber zurückgegangen. Was wir wollen ist nicht Körperbildung als Selbstzweck, sondern wir
28 20 b i dõ 1 i s 9 oölstein vor, und dadurch ist der Antrag Engelbrecht veranlaßt. rrblicken im Körper vielmehr das Organ des Willens, der bei schwachem,
siechem Körper zur Ohnmacht herabsinkt. Wir wollen die heran⸗ wachsende Generation befähigen, nicht allein mit größerer Widerstands⸗ kraft den ungesunden Einflüssen des heutigen Lebens zu trotzen und die Freude am Dasein zu mehren, sondern auch die Aufgaben zu er⸗ füllen, die Beruf und Vaterland fordern.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Holle:
Ich möchte zunächst dem verehrten Herrn Vorredner für die wertvollen Anregungen aus dem reichen Schatz seiner Erfahrungen auf dem Gebiet der Leibesübungen danken. Der von ihm empfohlene Antrag ist von zahlreichen Mitgliedern dieses hohen Hauses und von Angehörigen fast aller Fraktionen unterzeichnet worden. Da die Unterrichtsverwaltung ihn ebenfalls mit lebhafter Genugtuung be⸗ grüßt, so ergibt sich daraus, daß eine volle Uebereinstimmung darüber besteht, daß dieser Antrag der Förderung bedarf. Die Unterrichts⸗ verwaltung hat ihrerseits mit lebhaftem Interesse das Ziel im Auge, eine auch körperlich rüstige und leistungsfähige, wehrhafte Generation heranzubilden. In erster Linie stehen ihr dazu die verschiedenen Schulen zur Verfügung, und indem sie bemüht ist, in diesen Schulen die Leibesübungen möglichst zu fördern, das Turnen möglichst zu pflegen, verfolgt sie damit die Absicht, daß diese Spiele der Jugend zu einem über die Schulzeit hinaus⸗ gehenden Bedürfnis werden, damit aus dem Turnen und Spielen der Schule ein Volksturnen, Volksspielen und Volkssport allmählich er⸗ wachse. (Bravo!) Und es wird mein Bestreben sein, auf alle mög⸗ liche Weise die Erreichung dieses Zieles zu pflegen. Zu diesem Zweck hatte ich mir schon erlaubt, im letzten Dezember eine Konferenz von Fachmännern und Herren, die sich auf diesem Gebiet besonders be⸗ währt haben, darunter den verehrten Herrn Vorredner, zusammen⸗ zuberufen, um mit ihnen das zu besprechen, was die Unterrichts⸗ verwaltung zur Förderung dieser Ziele getan hat, und was sie tun will.
Ich beabsichtige, in derselben Weise weiter zu verfahren, um in enger Verbindung mit der Praxis zu bleiben. Bei der Gelegenheit trat freilich eine Verschiedenheit der Ansichten darüber hervor, ob es sich empfehle, die obligatorischen Spielnachmittage einzuführen. Wir haben die Spiele bisher nur in den Turnstunden; aber die Anregung ist
für mich von solcher Bedeutung, daß ich trotz der in der Versammlung
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hervorgetretenen Bedenken dem Antrag wohlwollend gegenüberstehe und wünsche, ihn eingehend und sorgsam zu prüfen, vielleicht am besten und vorsichtig in der Weise, daß ich solche Direktoren, die geeignet sind und für diese pflichtmäßigen Spielnachmittage ein Interesse zeigen, zunächst versuchsweise diese einführen lasse und mich nach 2, 3 Jahren überzeuge, inwieweit sie eine solche Inanspruchnahme der Kinder mit Rücksicht auf die Eltern und die übrigen Unterrichts⸗ stunden vereinigen. (Bravo!) Nach meiner Meinung müssen wir jeden geeigneten Weg beschreiten, um durch zweckmäßig betriebene Leibesübungen und Turnspiele unsere Jugend körperlich zu stärken, vor sittlichen Gefahren zu bewahren und zu der Leistungsfähigkeit zu erziehen, ohne welche weder der einzelne in seinem Beruf, noch unser Volk im Wettbewerb der Nationen den steigenden Anforderungen des täglichen Lebens entsprechen kann. (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)
Abg. von Kölichen (kons.): Der Antrag hat eine sehr allgemeine Fassung. Meine Freunde stehen den Bestrebungen zur Einführung der Jugendspiele durchaus sympathisch gegenüber, und unsererseits wird alles geschehen, um sie zu unterstützen. In dem Antrage ist aber nicht gesagt, ob die Volksschulen oder die höheren Schulen gemeint sind, und wir haben keine Garantie, daß es überall möglich ist. Wenn es möglich ist, um so besser. Aber die Schulen auf dem Lande würden wohl auszunehmen sein, und es kämen wohl in erster Linie die höheren Schulen in Betracht. Aber mit Feuereifer und mit einem Schlage das ausführen zu wollen, das würde wohl gerade der größte Feind des Antrages Schenckendorff sein, denn es muß all⸗ mählich angefangen werden. Wenn in einer Schule eine Klasse sich dazu besonders eignet, so soll man daran anknüpfen und nicht etwa neues zu schaffen suchen, sondern dieses Beispiel der einen Klasse weiter ausbilden. Mir ist ein Fall bekannt, wo sich Nachmittags⸗ ausflüge der Lehrer mit ihren Klassen vollkommen bewährt haben. Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Kultusminister um eine An⸗ ordnung an die Anstalten dahin ersuchen, daß auch der Schwimm⸗ unterricht bei den Schulen, besonders bei den Gymnasien, mehr ge⸗ pflegt werde. Der wunde Punkt des Antrages Schenckendorff scheint mir in den Pflichtstunden zu liegen; denn wo sollen alle die Lehrer herkommen, um die Aufsicht über die Spielstunden zu führen? Frisch und fröhlich und freudig sollen die Spiele betrieben werden, und gerade bei diesen Spielen kann der Lehrer manchen Charakterzug der Schüler erkennen, den er in der Klasse nicht sehen kann. Aber wenn die Lehrer des Vormittags zu unterrichten und des Abends Hefte zu korrigieren haben, kann man nicht gut von ihnen verlangen, daß sie in der Zwischenzeit noch die Jugendspiele beaufsichtigen. Jedenfalls aber sind wir dem Abg. vos Schenckendorff für diese An⸗ regung aufrichtig dankbar.
Abg. Schmedding (Zentr.): Dem Grundgedanken des Antrags bringen wir volle Sympathie entgegen. Alle Kreise müssen dahin streben, die Stadtjugend noch mehr an Turnen und Spiele zu ge⸗ wöhnen; ich denke besonders an die schulentlassene Jugend, deren Anteil am Verbrechertum und an der Fürsorgeerziehung bedenklich steigt. Man muß sie vor der Verwahrlosung, vor Trunksucht und Unsittlichkeit schützen. Der Alkoholgenuß setzt die geistige und köͤnperliche Leistungsfähigkeit und Widerstandskraft herab. Ganz anders die Folgen regelmäßiger Leibesübungen. Den Ausführungen des Antragstellers, daß auch aus nationalen Gründen zur Hebung der Militärtüchtigkeit die Förderung der Leibes⸗ übungen notwendig ist, kann ich nur zustimmen, das gleiche gilt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des deutschen Volkes. Schon die Jugend muß in der Schule in möglichst weitem Umfange zu Leibesübungen angehalten werden, besonders aber zu Turn⸗ und Kampfspielen im Freien. Ich messe diesen beiden Arten besonderen Wert zu, weil sie die Entschlußfähigkeit und den Willen der Jugend in hohem Maße stärken und die persönlichen Beziehungen zwischen Lehrer und Schüler enger gestalten, und weil sie von allen Schülern gern betrieben und am ehesten im späteren Leben fortgesetzt werden. Ob es aber im Kahmen der heutigen Aufgabe der Volksschule mög⸗ lich sein wird, Pflichtstunden zu vermehren, kann ich nicht entscheiden. Die meisten meiner politischen Freunde stehen auf dem Standpunkte, daß sie zwar an sich die tunlichste Förderung der Leibes⸗ übungen wünschen, aber eine Vermehrung der Pflichtstunden nicht für angezeigt erachten. Sie meinen, man solle es den Gemeinden über⸗ Päe in dieser Hinsicht das zu tun, was nach den örtlichen Verhält⸗ nissen zweckdienlich ist. Es ist dies um so notwendiger, weil alle Einrichtungen mit großen Kosten verknüpft sind, und man den Ge⸗ meinden nicht ohne weiteres zumuten kann, weitere erhebliche Opfer zu bringen. Der Westen hat bereits in dieser Beziehung außerordent⸗ lich viel getan, so z. B. Gelsenkirchen, wo sich jeden freien Tag Hunderte von Schulkindern auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Platze unter Leitung von besonders ausgebildeten Lehrern versammeln, um Turn⸗ und Kampfspiele zu treiben. Es geht also auch auf freiwilligem Wege, und ich möchte wünschen, daß andere Städte dem Beispiele Gelsenkirchens folgen zum Heile unseres Vater⸗ landes und zum Nutzen unserer Jugend.
Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) spricht namens seiner Freunde Zu⸗ stimmung zu dem Antrage Schenckendorff aus und weist darauf hin, wie durch das gemeinsame Spielen von Schülern höherer und Volks⸗ schulen die Klassengegensätze ausgesöhnt werden können.
Abg. Ernst (fr. Vgg.) erklärt ebenfalls kurz, daß seine Freunde den Antrag einstimmig annehmen würden.
Der Antrag von Schenckendorff wird darauf vom Hause einstimmig angenommen. 8
Hierauf wird die Beratung des Etatkapitels, Elementar⸗ unterrichtswesen“ fortgesetzt.
Abg. Rzesnitzek (freikons.): Bei Verabschiedung des Schulunter⸗ haltungsgesetzes ist vom Hause eine Resolution angenommen worden, welche die Regelung der Schulunterhaltungspflicht auch für die Pro⸗ vinzen Posen und Westpreußen wünscht. In der Budgetkommission hat die Regierung erklärt, daß die Ausführung dieser Resolution vorerst nicht möglich sei, aber im Auge behalten werde. Es trifft demnach nicht zu, wenn der Abg. von Jazdzewski behauptet, die Re⸗ gierung denke nicht daran, die Schulunterhaltungspflicht in der Ostmark gesetzlich nicht zu regeln. Wenn er weiter sagt, daß durch die jetzige Form der Erteilung des Religionsunterrichts das Band zwischen Schule, Familie und Kirche schnöde zerrissen werde, so ist das nicht richtig. Hat dieser Zusammenhang aufgehört, so ist das Bö auf politisch⸗nationale Gründe, auf das Verhalten der atholischen Geistlichen. Es ist ein dornenvoller Weg, den die deutschen Katholiken der Ostmark zu gehen haben, wo man ihnen die Gelegenheit versagt, mit ihren Priestern in ihrer Sprache zu singen und zu beten. Man möchte gern der Bezeichnung „deutscher Katholik⸗ einen verächtlichen Beigeschmack geben; wir werden aber stolz darauf sein, wenn er sagt, daß wir Gott geben wollen, was Gottes ist, aber unserem Könige, was des Königs ist.
Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Der Minister hat mich beauftragt, auch hier wie in der Kommission zu erklären, daß die Auffassung des Abg. von Rzesnitzek über die Ausführung der erwähnten Resolution zutreffend ist.
Abg. Kirsch (Zentr.): Der Minister hat erklärt, er sei ein Freund der geistlichen Ortsschulaufsicht. Die Düsseldorfer Regierung hat aber in zwei Fällen an Stelle von Geistlichen Rektoren als Orts⸗ schulinspektoren angestellt. Ein derartiges Verfahren dürfte gerade jetzt sehr bedenklich sein, da es bekannt ist, wie scharf die Klassen⸗ lehrervereine gegen die Rektorenvereine vorgehen. Ich hoffe, daß der Minister in diesem Sinne eine Anweisung an die Düsseldorfer Regierung ergehen läßt.
Abg. D. Hackenberg (nl.): Die gestrigen Erklärungen des Ministers über die Hebung der Volksschulen begrüße ich mit Freuden; zu einer solchen Hebung gehört aber auch vor allem eine Hebung des Lehrerstandes. — Nun wird immer von einer Ueberlastung des Stoffes für die Volksschule gesprochen. Es würde ein Fehler
sein, wenn eine 9solche Ueberlastung tatsächlich einträte; aber man kann z. B. die neue Methode des Zeichnens nicht als solche ansehen. Herrn Abg. Heckenroth war auch die Unterweisung in der sozialen Gesetzgebung zuviel, aber nach meiner Meinung greift diese doch so tief in alle Lebensverhältnisse ein, daß ein Verständnis dafür nicht früh genug geweckt werden kann. Z. B. beim Geschichtsunterricht in der neuesten Zeit kann durch den Hinweis auf diese Tat mehr Vaterlandsliebe geweckt werden als durch die Anführung von alten Erbverträgen. Man kann auch den Lese⸗ und Rechen⸗ unterricht zur Untenweisung in dieser Materie benutzen. Heute müssen sich die Kinder z. B. mit vielen Mischungsaufgaben be⸗ schäftigen, so auch für Metallmischungen bei Münzen, als ob der Staat Falschmünzerei triebe; ebenso haben sie Rechnungen anzustellen, wie ein Kaufmann verschiedene Sorten von Kaffee zusammenmischen kann, um dem Publikum eine mittlere Sorte zu verkaufen. Der⸗ artige Mischungsaufgaben kann man auch anders ausnützen. — Hand in Hand dehen damit Klagen über die Ver⸗ kümmerung der Elementarfächer. Manches mag daran berechtigt fein, aber wir müssen doch bedenken, ob nicht die Form unseres Unterrichts in vieler Beziehung eine andere werden muß. Denken Sie daran, meine Herren, daß Sie oft auch nicht es aus⸗ halten, hier vier bis fünf Stunden lang zuzuhören. Nun sollen die Kinder einer Landschule vier Stunden lang alle Fächer des Unterrichts in unausgesetzter geistiger Arbeit bewältigen! Der Abg. Schmedding hatte schon hervorgehoben, wie notwendig die Frische für den Unterricht ist. Die einklassige Schule man als das Schmerzenskind der preußischen Volksschule ansehen, sie ist aber nötig für das weite Land und hat auch ihre großen Vorzüge. Große Pädagogen haben sie als die ideale Schule bezeichnet. Erziehlich wird sie es immer sein, und geben Sie uns erst einmal nur normal⸗einklassige Schulen, so wird sie es auch unterrichtlich sein. Aber sie würde dann im guten Sinne des Wortes einen Schulmeister erfordern. angehende Lehrer sein, der ohne jede Erfahrung vom Seminar kommt! Hat er dann auf Kosten seiner Schüler in einigen Jahren unterrichten gelernt, dann will er in die Stadt. Ich bitte, die Erhebungen des Antrages Schiffer auch in dieser Richtung zu er⸗ strecken, ich glaube, sie werden ergeben, daß das Volksschulwesen auf 88 Lande im Niedergange begriffen ist. Nun wird man gleich wieder
fragt: wozu denn für die Schule so viel Aufsicht? Der Lehrer muß doch selbständig sein! — Früher, als die Winterschulen noch von Gevatter Schneider und Handschuhmacher geleitet wurden, als man sagte: ist der Schulmeister ein Handwerker, so kann er schon durch⸗ kommen; ist er es aber nicht, so soll er zur Ernte 6 Wochen Urlaub bekommen, um auf Tagelohn gehen zu können, da mag die Ortsschulaufsicht berechtigt gewesen sein. Aber heute, wo die Pädagogik einen so gewaltigen Ausbau er⸗ fahren hat, wo die Lehrer eine große, auch sittliche Arbeit daran wenden, sich privatim fortzubilden, da muß diese ständige Aufsicht des einzelnen als gänzlich veraltet angesehen werden. Sie wird sich als unnötig erweisen bei der Neuordnung der Schul⸗ verwaltung, wenn die Seele der Aufsicht die Kreisinstanz sein wird. Dann wird der Ortsschulinspektor in der Klemme sein, und der
Kultusminister wird sich vergeblich bemühen, eine neue Art Ortsschul⸗ Es ist gesagt, nur die schlechten Lehrer seien aber die ethischen Impulse lassen
inspektor zu schaffen. egen den Ortsschulinspektor; 8 dunch keine Aufsicht erzeugen, sie ersticken sogar unter einer u 1
antwortung, und diese Verantwortung treibt ihn zur Sorgfalt. Ich
kann mich dafür auf konservative Schulmänner berufen, wie den
Seminardirektor Zahn, der Freiheit für das Geschäft des Erziehers verlangt, der auf die Bildung und Erziehung des Menschen und des
Volkes einwirken soll. Ein anderer Schulmann sagt, je mehr der Mensch sich in Abhängigkeit fühle, desto weniger könne er leisten. Abg. Kirsch meint, daß aus dem Streit der Rektoren und des Klassen⸗
lehrervereins der Minister den Schluß ziehen müsse, daß die Orts⸗
schulinspektion noch schärfer angewendet werden müsse. Aus diesem einzelnen Fall darf man Konsequenzen nicht ziehen. 1 Streit, aber nachdem man den neuen Rektorenstand geschaffen hat, mag sich der eine oder andere gefühlt haben und die Aufsicht zu scharf gehandhabt haben, aber das darf man nicht ver⸗ allgemeinern. Die Unterrichtsverwaltung selbst ist sich das Maß der Aufsicht in den einzelnen Instanzen nie recht klar ewesen. Wir sind dankbar dafür, daß der Minister einen neuen Erlaß über die Ausübung der Aufsicht in Aussicht gestellt hat; der Minister wird dabei den Rektoren hauptsächlich die Leitung der jungen, vom Seminar kommenden Lehrer übertragen müssen; aber
der Rektor wird nicht bei den älteren, gleichaltrigen Lehrern eine
Aufsicht üben dürfen. Wenn eine solche Dienstanweisung ergeht, wird Ruhe in den Lehrerstand kommen, und wenn wir einmal Rektoren in tüchtiger Tätigkeit an einem mehrklassigen System haben, wird der Minister dahin kommen, neben den Rektoren den Ortsschul⸗ inspektor beiseite zu schieben, oder er müßte auch den Direktoren der höheren Schulen noch einen Ortsschulinspektor zur Seite stellen.
Nach 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Kultusetats auf Mittwoch, 11 Uhr.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Landwirtschaftliche Ausstellung in Luzern.
Nach einer Notiz der Baseler „National⸗Zeitung“ vom 19. De⸗ zember 1907 soll im Jahre 1909 in Luzern eine kantonale landwirt⸗ schaftliche Ausstellung abgehalten werden. Es dürften auch die rößeren deutschen Fabriken von landwirtschaftlichen Möäschinen und Geräten Interesse daran haben, ihre Erzeugnisse auszustellen, zumal einige derselben in der Schweiz Vertretungen be⸗ Phen. Im übrigen aber hat die Ausstellung zu sehr regionalen
harakter, um allgemeines Interesse zu beanspruchen. (Bericht des „Kaiserlichen Konsulats in Basel.)
Das Minenwesen in Argentinien.
Das Ministerio de Agricultura (Divisiéön de Minas etc.) in Buenos Aires hat eine Karte herausgegeben, worin die in den Jahren
1890 bis 1906 vermessenen und konzessionierten Minen sowie die⸗ jenigen, auf welche nur geschürft ist, verzeichnet sind. Mit der Heraus⸗ gabe der Karte wird beabsichtigt, die argentinische Minenindustrie in Europa bekannt zu machen. Die Minendistrikte der Provinzen sind aus Mangel an vollständigem Material nicht angegeben. Eines der Hauptziele der spanischen Entdecker und später der Konquistadoren war die Gewinnung von Gold und anderen Edel⸗ metallen, von deren Vorhandensein die Kunde nach Europa gedrungen war und von der sich die Eroberer durch die ahlreichen im Besitze der Eingeborenen vorgefundenen Schmuck⸗ tücke überzeugt hatten. Peru galt als das eigentliche Goldland. Die Durchquerung und Entdeckung der weiten argentinischen Land⸗ strecken wurde veranlaßt, um von der näheren Ostseite Südamerikas einen Zugang zu jenem sogenannten Goldlande zu finden. Es ist auch als historisch feststehend zu erachten, daß zur Zeit der Jesuitenherischaft in den Missionen von Paraguay, Argentinien und Rio Grande do Sul Bergbau stattgefunden hat. 1b Daß edle Metalle in abbauwürdiger Masse und Lagerung in Argentinien in weiten Gebieten vorhanden sind, ist seitens bergbau⸗ licher Fachleute zur Genüge festgestellt worden. Die eigentliche Schwierigkeit, welche der Entwicklung der argentinischen Minen⸗ industrie bisher entgegensteht, beruht in der Schwierigkeit der Trans⸗ portwege und in dem Mangel an Arbeitskräften, da die lohnende
8 1 116.“
muß
Bodenkultur der am Getreideanbau hauptsächlich beteiligten Provinzen bei günstigen Ernten die Arbeitskräfte den entfernteren Territorien entzieht. Es ist jedoch ersichtlich, daß diese Schwierigkeiten mit der Zeit und mit der stärkeren Besiedelung des Landes gehoben werden müssen, daher wird aller Voraussicht nach später einmal die argentinische Minenindustrie eine nicht unbedeutende Stellung auf dem Weltmarkt ein⸗ nehmen. Heutzutage ist die tatsächliche Mineralausbeute noch gering, ob⸗ wohl vielversprechende Anfänge einer ernsteren Ausnutzung der reichen Schätze des Landes gemacht werden. Zum überaus größten Teil werden die Minenkonzessionen noch zu spekulativen Zwecken ausgenutzt, wie dies aus einer Gegenüberstellung der tatsächlichen Exportziffern der argentinischen Minenindustrie mit den an der Börse von Buenos Aires und London gehandelten argentinischen Bergwerksaktien ersicht⸗ lich ist. Besondere Beachtung verdient hierbei noch die Tatsache, daß einzelne Bergwerksaktien an der Börse einen imaginären Wert weit über Pari etreicht haben, während an eine Inangriff⸗ nahme des Abbaues der Minen zur Zeit nicht gedacht wird.
Auf einer relativ gesunden Basis ruht der Abbau der Borax⸗ lager von Salta und Jujuy; zum größten Teil handelt es sich um „Bornatron calcit“, welches im Tagebau gewonnen wird. Es wird alsdann im Rohzustand ohne jegliche Aufbereitung exportiert. Die Transportschwierigkeiten von der Fundstelle bis zur nächsten Eisenbahn⸗ station sind sehr bedeutend, und ces wird wohl den Betriebsunter⸗ nehmern obliegen, bald moderne Transportmittel,⸗wie Feldeisenbahnen, Drahtseilbahnen und dergleichen, zur Hilfe zu nehmen. — Die Aus⸗ beute der Glimmer⸗ (Mica⸗) Gruben in San Juan und Cördoba ist jetzt energischer in die Hand genommen worden.
Im Feuerland wird die Goldwäscherei seit langer Zeit in primitivster Weise betrieben; in letzter Zeit hat sich eine englische Gesellschaft konstituiert, welche dort die Goldgewinnung durch
Ferner Wie kann das der
sagen: dem Lehrer tut deshalb ein Ortsschulinspektor not! Ein früherer preußischer Kultusminister hat aber schon mit Recht ge⸗
Bagger⸗ und Waschmaschinen in planmäßiger Weise betreiben will. wird der Abbau der bei Neuquen vorhandenen Gold⸗ gänge durch die Cia. Aurifera, welche in Buenos Aires ihren Sitz hat, in die Hand genommen. Im übrigen beschränkt sich die Mineu⸗ industrie Argentiniens auf den Abbau von Kupfer, Silber und Blei. In letzter Zeit wird auch Wolfram und Zinn im alten Granit bei Mazon abgebaut. Besonders gute Ergebnisse an Qualitäten von ge⸗ förderten Erzen und Mächtigkeit der Gänge soll die Mine „Concordia“ in Jujuy erzielen. Die Aktien dieser Gesellschaft werden zwischen 150 und 200 gehandelt. Ein deutsch⸗englisches Syndikat hat Bergwerksmaschinen im großen Stil in Europa gekauft, sodaß ein Arbeiten im größeren Maßstabe beabsichtigt wird. Tatsächlich ge⸗ Peeh wird ferner in der Famatinamine und in einigen kleineren etrieben.
Der augenblickliche Stand der Gewinnung argentinischer Berg⸗ werksprodukte ist aus den nachstehenden Ausfuhrzahlen ersichtlich:
Argentiniens Ausfuhr von Mineralien im Jahre 1906v:
In 1000 5 Davon nach „Gold Deutschland
Kupfer
Die Freiheit gibt dem Lehrer ein großes Maß von Ver⸗ 1 — in den Provinzen Salta und Jujuy in
Ich beklage diesen
über
Kupfer⸗ und Silberlegierungen 2, Blei ““ .
Im Anschluß hieran sei noch einiges über das Vorkommen von Petroleum und Kohle in Argentinien mitgeteilt. Spuren und Quellen von Petroleum finden sich im Norden, namentlich am Fuße der östlichen Abdachung der Cordillere gegen den Chaco, juy einer Schichtenfolge rotgefärbter Bildungen, die zur Kreide gehören, und die der Geologe Brachbusch wegen ihres Gehalts an Petroleum „Formacién petroléfera“ genannt hat. Diese roten Schichten dehnen sich im Untergrunde des Chaco und am Rande der Cordillere nach Norden und Süden über außerordentlich große Strecken aus. Es sind aber zur Ausbeutung des Petroleums bis heute nur einige gänzlich un⸗ zureichende Versuche gemacht worden. Die Hauptschwierigkeiten liegen darin, daß die Lagerungsverhältnisse der Petroleum führenden Schichten noch so gut wie unbekannt sind, daß Petroleum aber
hauptsächlich auf Spalten vorzukommen scheint, ferner in dem Mangel (an Aufschlüssen infolge der dichten subtropischen Vegetation. Bedeutender scheint nach dem heutigen Stande der Erfahrungen das Vorkommen in dem südlichen Teile der Provinz Mendoza und namentlich in Neuquen zu sein. Es ist sicher, daß in den östlichen Randgebieten der Cordillere Petroleum in großer Ausdehnung vor⸗ handen war. Das zeigen vor allem die sehr zahlreichen, mit reinem Asphalt (Rafoelit) ausgefüllten Spalten, die auf einer mehrere Hundert Kilometer langen Strecke bekannt sind. Da der Asphalt verändertes Petroleum ist, und auf Spalten auftritt, so ist es mög⸗ lich, daß das Petroleum als bewegliche Lagerstätte in der Tiefe selbst, in den Strömungsgebieten der Randketten noch vorkommt. Daß es weiter im Osten, in der Niederung, wirklich vorhanden ist, zeigen die Petroleumquellen am Rio Picon Leufü, mit deren Aus⸗ beutung man begonnen hat. In jedem Falle erscheint dies Gebiet aussichtsreich, und es sollte deshalb nicht unbeachtet bleiben. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß hier die Entwicklung der Produktion nur langsam vor sich gehen kann; denn abgesehen davon, daß nur ganz bedeutende Mittel zum Ziele führen, kennt man die (Lage der Petroleum führenden Schichten und Spalten noch gar nicht. Das einzige argentinische Gebiet, wo seit einigen Jahren eine wenig bedeutende Menge Petroleum produziert worden ist, liegt in der Provinz Mendoza bei Cacheuta. Hier kommt das Petroleum in V den bituminösen, Kohle führenden Tonschichten des Rhätischen vor. Das Gebiet hat aber geringe Ausdehnung und sehr ungünstige Lage⸗ rungsverhältnisse, und das geförderte Petroleum ist nur als Schmieröl zu verwenden. 1 1 Die Aussichten auf Entdeckung oder Erschließung eines wirtschaft⸗ lich bedeutenden Kohlenfeldes auf argentinischem Boden sind äußerst gering. Einige von Experten gegebene und in den Tageszeitschriften übermäßig laut besprochene Gutachten haben sich als übertrieben er⸗ wiesen. Zum Teil liegt die Ursache dafür in der der schwierigen Verhältnisse, unter denen die scheinbar abbauwürdige Kohle vorkommt. Kohle, vergleichbar den karbonischen Kohlen Europas und Nordamerikas, ist in Argentinien nicht vorhanden. Die ihnen dem Alter nach entsprechenden, oder noch älteren Vorkommen, z. B. in San Juan, haben sich als sehr unreine, wenig mächtige Flöze, als Papierkohle oder gar als bituminöse Schiefer herausgestellt, die selbst für eine lokale Industrie nicht in Frage kommen können. Kohlenflöze von größerer Ausdehnung kommen in der rhätischen Formation vor und finden sich hauptsächlich in den Provinzen San Juan und Mendoza. Diese Kohle steht aber dem Lignit viel näher als der eigentlichen Steinkohle. Sie tritt in mehreren Flözen auf, die nirgends mehr als 1 m Mächtigkeit, und an den sicher bekannt ge⸗ wordenen Stellen einen so hohen Aschengehalt haben, daß ihre Abbau⸗ würdigkeit von vornherein in Frage gestellt ist. Wollte man sie östlich von der Cordillere in der Niederung unter den bedeckenden Schichten aufsuchen, so lägen die Gruben in wasserarmen oder ganz trockenen Gebieten. Und da in jedem Falle die Kohle nur für eine lokale Industrie in Frage käme, so wäre es auch sehr zweifelhaft, ob die Verkehrshindernisse, die hier bestehen, beseitigt werden könnten. Es ist ein sehr merkwürdiger Zug in dem geologischen Bilde Süd⸗ amerikas, daß wirklich wertvolle Kohle in dieser großen Landmasse anz zu fehlen scheint; alle bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin. 8 kommen selbst nicht einmal Kohlenfelder vor, die man den süd⸗ afrikanischen an die Seite stellen könnte. .
Die eingangs erwähnte Karte (3 Teile) liegt während der nächsten vier Wochen im Reichs amt des Innern, Berlin W., Wilhelmstraße 74, im Zimmer 177 zur Einsichtnahme aus und kann nach Ablauf dieser Frist zu gleichem Zwecke den außer⸗ halb Berlins wohnenden deutschen Interessenten in der Reihenfolge der Anträge übersandt werden.
Im Anschluß an frühere Artikel mit gleicher Ueberschrift mitgeteilt werden, daß auch die zu dem Dekret vom 25. März 1898 ergangene Ausführungsverordnung vom 16. Mai 1898 (Règle- ment sur les autorisations de recherches de phosphates d. chaux) eingegangen ist und von Interessenten während de
nächsten vier Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin, Wilhelmstraße 74, im Zimmer 174 eingesehen werden kann. einer Mitteilung des Kaiserlichen Konsulats in Algier.)
(Nach
Ausschreibungen.
Steinkohlen⸗ und Kokslieferung nach Wien an die K. K. Hof⸗ und Staatsdruckerei. Es handelt sich um die während des Zeitzaums vom 1. Mai 1908 bis 30. April 1909 bezw. 1910 ejeocbenche Menge von jährlich 10 000 dz Steinkohlen in mageren, wenig backenden Sorten mit einem mittleren Heizwerte von mindesten 6500 Kalorien und einer Nußgröße von 30 bis 60 mm, sowie von jährlich 1500 dz Koks in gleicher Nußgröße. Den Angeboten sind von staatlichen Anstalten, K. K. Technischen Hochschulen — K. K. Hoch⸗ schule für Bodenkultur, K. K. Generalprobieramt — ausgestellt Be⸗ funde über den Heizwert der angebotenen Kohlen⸗ und Kokssorten an⸗ zuschließen, welche auch Angaben über Flamm,, Rauch⸗, Schlacken⸗ und Aschenbildung enthalten müssen. Die Preise sind für 100 kg Heizmaterial anzugeben, und zwar: a. loko Koblenrutsche, b. einschl. sämtlicher Spesen samt Zufuhr und Abschaufeln loko Kohlendepot der K. K. Hof⸗ und Staatsdruckerei. Die näheren Lizitationsbedingunge 1 sind im Direktionsbureau der K. K. Hof⸗ und Staatsdruckerei, III, Rennweg 16, während der Amtsstunden erhältlich. Frist für An⸗ .2. März 1908, 12 Uhr. Angebote auf Teillieferungen von Kohle und Koks werden nicht berücksichtigt, es bleibt jedoch jedem Offerenten unbenommen, sein Angebot entweder nur auf Kohle oder nur auf Koks zu stellen. Kaution: 5 %. (Oesterr. Zentralanzeiger für das öffentl. Lieferungswesen). 8
Lieferung von Lederleim nach Oesterreich⸗Ungar Verhandlung: 28. Februar, Mittags, K. K. Generaldirektion der Tabaksregie. Näheres daselbst und beim „Reichsanzeiger“.
Lieferung von Papier nach Wien für die Direktion der K. K. Hof⸗ und Staatsdruckerei. Verhandlung: 2. März, 12 Uhr. Näheres daselbst und beim „Reichsanzeiger“.
Bau einer Wasserleitung in Preska (Krain, Bezirk Laibach). Anschlag: 13 000 Kronen. Angebote werden bis zum 31. März 1908, 12 Uhr, vom Landesausschuß in Laibach entgegen⸗ genommen. Kaution: 5 %. Pläne, Kostenvoranschläge und Be⸗ dingungen im Landesbauamt. .
Lieferung von Eisenbahnmaterial für das Nieder⸗ ländische Kolonialministerium im Haag. Verhandlung: 27. Februar 1908. Die Ausschreibung umfaßt: Bestek Suriname XHI: metallener Oberbau mit Zubehör für 26 Brücken; Bestek CXIII: 39 000 kurze Laschenbolzen mit gepreßter Mutter, 2300 lange Laschenbolzen mit gepreßter Mutter und 12 300 üllringe füͤr lange Laschenbolzen; Bestek Nr. 450: metallener Oberbau mit für 4 Brücken für Haupteisenbahnen und eine Brücke für Nebeneisenbahnen; Bestek Nr. 451: 40,000 flußeiserne Hakenbolzen; Bestek Nr. 452: 8000 flußeiserne Unterlegeplatten; Bestek Nr. 453: 32 000 warm gewalzte und verzinkte flußeiserne Tirefonds; Bestek Nr. 454: Eisenarbeiten mit Zubehör für 3 stehende Wasserkrane sowie von asphaltierten gußeisernen Muffenröhren, Flanschröhren und Hilfsstücken; Bestek Lit. E 14: galvanisiertes flaches und gewelltes Platteisen und Firststücke. Die Bedingungen können im technischen Bureau des genannten Ministeriums eingesehen werden und sind erhältlich bei der Firma M. Nijhoff im Haag, Nobelstraße 18, und zwar die Besteke Nr. 450 und 454 für je 2 Gulden, die Besteke Suriname XIII, CXIII, Nr. 452 und Lit. E 14 für je 1 Gulden und die Besteke Nr. 451 und 453 für je 50 Cents.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts ö“ Ruhrrevier Oberschlesisches Revier
Anzahl der Wagen 1“ 7 923
“
3 “ 1 In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Kationalbank
für Deutschland, Berlin, wurde, laut Meldung des „W. T. B.“, die Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlustkonto für das abgelaufene Gesckäftsjahr vorgelegt. Das Gewinn⸗ und Verlustkonto ergibt einschließlich Vortrag aus dem Vorjahre von 353 667,25 ℳ einen Bruttogewinn von 9 353 062,— ℳ Gewinn auf Wechsel⸗ und Zinsenkonto 6 933 872,09 ℳ (i. V. 6 169 394,34 ℳ), Gewinn auf Provisionskonto 3 049 848,21 ℳ (3 114 843,53 ℳ), Gewinn auf Sorten⸗ und Couponskonto 61 067,30 ℳ (127 855,76 ℳ), Ver⸗ lust auf Effekten⸗ und Konsortialkonto 1 045 392,85 ℳ (Gewinn: 2 104 939,03 ℳ). Die Verwaltungskosten betrugen 2 538 858,31 ℳ (2 374 732,28 ℳ), Steuern 361 200,88 ℳ (268 957,96 ℳ), Abschrei⸗ bung auf Inventarkonto 171 346,32 ℳ (57 175,01 ℳ), Verlust auf Kontokorrentkonto 122 732,53 ℳ Der Verlust aus einmaliger Dis⸗ kontierung von 200 000,— ℳ Akzepten Haller Söhle u. Co. wurde aus dem Erträgnis des Wechselkontos gedeckt. Es verbleibt ein ver⸗ fügbarer Reingewinn von 6 158 923,98 ℳ Auf Antrag der Direktion wurde beschlossen, der auf den 30. März 1908 einzu⸗ berufenden Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 6 % (7 ½ %) vorzuschlagen, dem Beamtenpensions⸗ und Unter⸗ stützungsfonds 100 000,— ℳ zuzuweisen und den nach Abzug der statuten⸗ und vertragsmäßigen Tantiemen sowie der Gratifikationen an die Beamten verbleibenden Rest von 203 054,74 ℳ auf neue Rechnung vorzutragen. Das Bilanzkonto für 31. Dezember 1907 stellt sich, wie folgt: Aktiva: Kassakonto 9 415 477,82 ℳ (9 852 543,61 ℳ), Sorten⸗ und Couponskonto 2 083 328,01 ℳ (2 459 596,01 ℳ), Gut⸗ haben bei Banken und Bankiers 7 550 000,20 ℳ (9 976 593,80 ℳ), Wechselkonto 66 472 058,50 ℳ (66 470 299,54 ℳ), Reportierte Effekten und Lombardgelder 38 599 842,90 ℳ (79 244 097,45 ℳ), Eigene Effekten 24 006 622,90 ℳ (21 173 429,35 ℳ), Konsortialkonto 35 647 112,25 ℳ 29 008 402,76 ℳ), Kontokorrentkonto, Debitoren 136 306 199,26 ℳ s 415 098,55 ℳ), davon 21 240 000 ℳ ungedeckt. Außerdem Bürg⸗ chaftsdebitoren 7 421 943 ℳ, Inventarkonto 100,— ℳ (100,— ℳ), Bankgebäude Behrenstraße Nr. 68/69 6 417 491,60 ℳ (abzüglich Hypo⸗ theken rückzahlbar 1. Juli 1909 2 150 000 ℳ, abzüglich Baureserve 1 000 000 ℳ) 3 267 491,60 % Passiva: Aktienkapital 80 000 000 ℳ 86 000 000 ℳ), Gesetzlicher Reservefonds 11 220 000 ℳ (11 220 000 ℳ). eservefonds II 1 600 000 ℳ (800 000 ℳ). Beamtenpensions⸗ und Unterstützungsfonds 976 275 ℳ (866 093 ℳ). Rückständige Divi⸗ denden 14 787 ℳ (10 945 ℳ). Akzeptenkonto 45 669 502,70 ℳ (43 881 388,04. 6). Außerdem Bürgschaften 7421 943.ℳ Kontokorrentkonto Kreditoren 177 708 744,78 ℳ (209 396 124,21 ℳ). Die Konsortial⸗ bestände umfassen: ffeß verzinsliche Werte 4 993 979,25 ℳ (5 084 038,90 ℳ). Eisenbahn⸗, Schiffahrts⸗ und Bankaktien 12 433 557,80 ℳ (9 249 958,24 ℳ). Grundstücksgeschäfte Berlin und Vororte 3 405 436,60 ℳ (3 847 729,02 ℳ). Diverse Industrie⸗ unternehmungen 14 814 138,60 ℳ (10 826 676,60). Das Effekten⸗ konto setzt sich zusammen aus: Staats⸗ und Stadtanleihen 2 247 124,50 ℳ (3 580 728,25 ℳ). Eisenbahn⸗, und Industrie⸗ obligationen 3 898 535,25 ℳ (2 422 098,70 ℳ). Aktien von Eisen⸗ bahnen und Banken 5 315 605,40 ℳ (3 269 851,65 ℳ). Aktien von Industriegesellschaften 12 545 357,75 ℳ (11 900 750,75 ℳ). Die sämtlichen Posten der Bilanz und des Gewinn⸗ und Verlustlontos
für 1906 und 1907 verstehen sich einschließlich der seitens der Firma Born u. Busse ausgewiesenen Ziffern.