schaft zur Verfügung zu stellen. Wi 8 1“ 18 h de. Hennste Gehwrhöa, Leca nen. tviciet heimes gatesehretse des Ausmärtigen Amts, Wirklicher Ge⸗, tg. SchmidtWarbang (Zent) ezurtz, daß die ve 1 11 3 8 zwischen Roßlau und Belzig 82 8 — zach Nenhaus am Rennwag⸗ on Wallendorf Vefh ste2hlssungeorsee Anvendung faden, sind dabei nach deren unter der Verpflichtung, d Anerben . rliche drente umzurechnen. Wegen der ständigen Zablun ng, dem d bis zur voll⸗ g des ihnen von dem Hofeswerte 12 Betra zetrags
Mann, der uns die Sache gemeldet hat, in d 5 “ en Besitz gekommen ist, um den Geda b 8 wissen wir übrigens heute noch nicht; aber es sin n Gedanken näherzutreten und festzustellen, ob urd . 1 d Verhandlungen möglich se n, urd wie es wodurch namentlich der Verkeh ne. 1 e- um dahinter zu kommen. Vorläufig spricht die Vermutung -ee. ihnen Folge in geben. Es ist selbflverständlich Abg. von Wentzel ckonh 4 pfchf dscgeah, eichtert, vegde. hoff, betreffend obligatorische Fortbildungsschulen in d afür, daß der Mann das Schriftstück in ganz harmloser W E urzer Zeit einen Entschluß zu fassen, wie die Zen. Vollbahn auszubauen und die Bahn Schwie us — Züllichau —T 91u ovinz Hannover). er Kapital gerechnet gefunden und es mitgenommen hat in der Meinung daß es a. de.-g;. bees verschiedenen wissenschaftlichen und Kunstanstalten nach eePpr 8* ee fortzuführen. u— Tschiche ig 5) Haben die Gehäude nebst Hofraum einen höhere⸗ Verk Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwend keinen Wert hätte. Sollte es nicht so sein, sollte es sich um etwas Etats mit einer 112. ““ Hildesheim an Vensar) befürwortet eine befsere Verbindung — Br nhaeden a ne Prandöege se Ni eer Hof auf Veranden eikez Hinterlißt der anee. “ on — 8 18 1 er 8 ätzen. 1 me öfe, 4 or Sie treten zu können. Abg. von Strombeck(Zentr.) fragt nach dem Schicksal der Arbeiten 8 Parlamentarische Na cht ass . 9 den Fopitaiwerte des Poschöeh. 1 bis 5) werden die 1““ lbese E 8 ve chrichten. e ruhenden vorübergehenden Lasten (Leibzucht öfe fallen sämtlich dem zunächst berufe 1 czen), Inskesondere im Falle des § 149 kers ibzuchten und der, wenn dies der Ehegatte, der V fenen Anerben 3 r Nietzbrauch und das ist oder wenn die S8t 75 der Vater oder die Mutter des Erblassers ei dem Tode des Erblassers von derselben
) „ 2 2 8 2
der Mann nicht straflos ausgeht. Inzwi . Inzwischen haben wir uns beeilt 1 di 2 ⸗ 8 * B 5 3, 2 8 ese⸗Urkunde in Peking da zurückgeben zu lassen, wo sie hingehört. 58 Ieeerhe hilfsbedürfeige Reichs⸗ Bodungen ein. ee.. e Etne etwas peinliche Sache ist der Fall des Deut ’ Abg. von Liebert (Rp.), d Abg. Kölle (fraktionslos) tritt für eine Aufschließu⸗ esetzes, en as Höferecht in der 95 5; Frankreich, dessen Namen auch ich aus guten Gründen eew. üe als Zwischenstation für 8 “ een noch ganz vernachlässigt sei, und 1. ⸗ 8 Hannover, zugegangen: 8 1 § 16 —— n) F wir ihn Herrn Schmidt oder Herrn Mäller eine Unterstützung zuteil werden zu laffen. gins Strece Clarsihat- Alttnen ed,ie rnreiseer — eelar; 9s Das Gesetz, betreffend nnseer 8 „ auf d⸗ Nachia verbinglice ten. einschließlich der nlbler hares Arbsh esnegan Berufung je einen Ho er Herr Abg. Dr. Görcke hat die Vorgä schtig Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirkli Millionen für Bahnbauten in Süd deen Senigec. Assk Pan „om 2. Junk 1874 (G 8 erecht in der Provinz Hannover, schulden, sind rubenden Hopotheken. Grundschulden und Renten⸗ Die Wa — geschildert, aber doch einige Lücken gänge richtig heimer Rat vo S . „ Wirklicher Ge⸗ doch nicht i Inlande so wichtige Kul westafrika ausgebe, könne man ) G esetzsamml. S. 186), wird dahin geändert: Muden, sind, soweit das außer dem Hofe nebst Zubehs b 4 hl erfolgt durch Erklärung gegenüber dem N 3 gelassen. Ich will nicht ver⸗ n Schoen: im Inlande so wichtige Kulturaufgaben vernachlässi Der 1) Im § 5 Abs. 2 wird das Wort: „. , Vermögen dazu ausreicht bi r vorhandene, gerichte; die Erklärung ist in öff 8 em Nachlaß- kennen, daß ich aus der Schilderun 8 Meine H — Redner wünscht ferner die Linie El⸗ — Osterode “ durch die Worte: Vort: „landwirtschaftliche“ ersetzt in solcher Wei eicht, aus diesem zu berichtigen. Soweit sie nicht. Das N 1 g ist in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. 1 g des Herrn Abg. Dr. ne Herren! Die Anträge a 8 r die Linie Clausthal —Osterode und eine Weiter⸗ e: land⸗ oder forstwirtschaftliche“. lcher Weise berichtigt we achlaßger cht hat dem W eeen —-C1114“ BScfess geh ner betrene des chesf - t in Paris wie das Auswärtige Amt, hier vielleicht etwas nn liegen selbstverständlich jedesmal und jedes Jahr einer sehr sorg⸗ beginne, und von dem Bahnhof müsse man bis b e.; Zum Hofe gehören alle Gollg. des Die nicht durch das sonstige V „so tritt der Pablbee ndfe salcht vor dem Ablaufe der Frist, eer-Weege⸗ “ verfahren. (Hört, hört! bei den Le⸗ e Nun hatte der Jahresbericht vom vorigen Jahr 82 7 1ee eine auf .1v— Antrag in die Höferolle unter ee. w Nachlaßverbindlichkeiten —7 gemeinschaftlichen übrigen Berechti 8 nsehung des Wahlrechts hinter die Nationalliberalen.) Ich kann mich noch nicht endgültig ü ür das Krankenhaus in Neapel ei ünstit ; g. “ er⸗Berlin (fr. Volksp.) wünscht eine Abkürzun ASrundbuch oder nach dem Grundst taster kem swert abgezogen. Sind mehr Höfe als B 1 dern eneseeden, da ich de E Es krat nan die Froge auf ag es vün, ware. düa 8. aege err Bernae e im. Kedean he e een — Sprenenc⸗ “ Beng en er desfeltcparas sig wWaeain den Hoscvane elübef den gwezen em Drtti els was Fähansn Beencge .“ manches Neue entnehme. Ich möchte ihm aber doch f Ugen wieder die übliche Unterstützung zu geben. Es ist ei Sntne Wilmersdorf⸗Friedenaan nach Heblendorf, die der ncbabnbe⸗ dem Hof zus ale gerechnet werden oder wirtschaftlich mit Ist jed Hofe vebst Zuhe Seerwirbt das Eigentum an dem von ihm gewählten entgegenhalten. olgendes Prüfung der Frage vorgenommen worde eine sehr sergfältige, eine Einnahme von viel ühender, die dem Domänensiskas ne wi dschnfatcbcn⸗ Bierdl al ach der Anerbe zu. einem geringeren Bruchteil als ei Fe nebst Zuchör mit der Vollziczung der Wahl. Mit der Voll. 1 1 geno n, und ich freue mich, daß si F ne von vielen illionen bringen und auch im Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist i ertel als Erbe berufen, so gebührt ih nem ziehung der letzten Wahl erwirbt zualei Jz⸗— e z8 „ im bejahenden Si schi daß sie Interesse der Wohnungspolitik I n regelmäßig von derselb⸗ gkeit ist im Zweifel bei allen Voraus und Erbanteil zu 9 im von dem Hofeswert als Eigent übri zugleich der Nächstberufene das Der Mann ist von Anfang an durch das Kaiserli el n Sinne entschieden worden ist. Die Bewilli Verbi b ijegen würde, sowie auch zur erselben Hofstelle aus bewirtschafteten G 5 rbanteil zusammen die Hälfte. gentum an dem übrigbleibenden Hofe nebst Zubehö 8 serliche Konsulat in wie in fru . ewilligung ist, erbindung mit dem Zentralfriedho benutzt werden kö anzunehmen; sie wird durch eine V eten Grundstücken Im Falle des § 16 3) Fallen die Hö 22 Zubehör. 3 Paris darauf hingewiesen worden daß die 3 r n früheren Jahren, in Höhe von 1000 ℳ geg hen Redner fragt fer erden koͤnnte. Der eine Verpachtung oder ähnliche vorüb Abs. 2 ist der nach dieser Vorschrift gekü e Höfe an verschiedene Anerben so hat im Falle des 8 9 . klung einer Geld⸗ wie ich ausdrückli 4 8 gegeben worden und agt ferner an, was an den Zeitungsnachrichten wahr sei, daß gehende Benutzung von Hofesgrundstück B über⸗ Hofeswert maßgebend. gekürzte § 14b der Ebegatte die Wahl f oder . alle des “ a - ausdrũ ich betonen möchte gegenüber der irrtümli Dar⸗ bei der Elektrisierung der Berliner Stadtbahn nur die Fi nicht ausgeschlossen. Insbesond ten, z. B. als Leibzuchtland, Altenteil beziehen wi „auf oder von welchem Hofe er den r. nicht in Frage 88 8 Eng⸗ henn e — — Befürwortung des 8e ve. 6— Wenn en wes fer Geülfaame n — nr die Hostswenscheft 1 eCr galse ehen d t Benglette in 1 Sejeee- F dnd gfezan, die er zur Ausgleichung der shahß üie 8 16, Aöf, 1. Sab, 2. Abs. 2 ist der Mehrbetrag seine Dienstentlassung erwachsen ist, k. 1 B9 S;n, ag das Krankenhaus in Rom betrifft, könnten diese di b der Lieferanten so eng gezogen werde, erpflichtet hahben (Heuerleute) egej mehr erhalten, als ihm bei der Auseinander⸗ achlaßverbindlichkeiten auf die Anerben und die Höf hater Schaden erachtet w 1 kann dies nur als mittel⸗ so ist der Unterschied gegenüber d jeni 1ür abe. die Preise dikrieren. Die Regierung mäͤffe klaren Wein „ Außer den gesetzlichen Bestandteilen des Hofes, insb einschließlich des Voraus zukommen würde, und ndersetzung Verhältnisse der Hofeswerte zu verteilen. e nach dem erden. Mittelbarer Schaden ist nach völk 1 emjenigen in Neapel der, daß das über diefe Angelegenheit dem Hause e aken, bev mit dem Eigentum am Hofe verbund⸗ es, insbesondere den Herauszahlung des Mehrbet „ und verweigert er die Im Falle des § 16 d 1 n. wötlichen Grundsatzen nicht zu erstakzen. M Flker. Krankenhaus in Neapel eine reine Privatanftalt ist, wa einandergehe, und wenn der Einsamabnner „bevor es aus⸗ liches Gesetzhäuch 8 96 undenen Gerechtigkeiten (Bürger⸗ auf das An 8 etrags, so gilt diese Weigerung als Verzicht Vereinb entscheidet in Ermanglung einer gütlichen 1b 1 ; das ist völkerrechtl 8 ist, während das mü b 1 ahnm nichts tun könne, so 8 ), gehören zum Hofe auch die d igen⸗ ee. — nbarung das Vormundschaftsgericht Fe 8 Se⸗ vorläufig nicht durchbrechen können; wir 5 Sv 1—1⸗ Reiches ist. Es liegt also Fas. besasanmatniste den Daumen auf den Beutel halten und tüͤmer persönlich zustehenden Reclgemeindeberectigungen. Hfesecce Ein mwinderjähriger Mitebe bellaten dnd 2sa Srtrersändigen 8— Bedaschenung der We⸗ in nan Fsges nterhaltung vor, 8. 2 B 1 er .n. über, auf w 2 - Le wge23 K-8ö 88 an g in selteneren Fällen in Anspruch üerommen wir eue ir h. Nühe ⁷ (Zentr) empfiehlt eine rechte Mofelufer⸗ dn . Feergin . Zuabehör des Hofes. Es umfaßt das auf hne vag m Hosenwere, gebäbrenden Betrags Behnn h 3abchaebee Gase; 28 vorstehend 1161“ 8 3 8 8 = 1 jes 3 8 1 12 7 82 2 . 8 aftun — „ fa 7 if der Mitte.) Zu erwähnen ist auch, daß der früͤber⸗ 8 6.. v über Einkünfte verfügt, welche in der Regel die n , “ ent) e. den Bau von Abkürgungs⸗ F. SI der Lemnenzeue ven e. en eod Habce⸗ enich deerzenee, afänt Jesscen 9f gofben n ü- Erblafser in den Formen de efstcne gölten, ” net c ner herr des Betreffenden auf die Anfrage des Kon 4 Verbindu e Altenkirchen du ildenburger Land zur besseren ünger und die für die Bewirtschaftung dienenden Vorräl n eräußerung verlangen. Der Anerbe kann ohne Zuftic § 21. Paris erklärt hat, daß die Stellun suls in Der Rest des Ordinari 3 Fü gg ng von der Ruhr zur Mosel. 1 Früchten und sonstigen Erzeugnissen. orräte an gesetzlichen Vertreters des Miterben die Zahl 1r'stimmmmmg des Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 find . g des Kerrn — sagen inariums wird bewilligt. Abg. Stanke (Zentr.) tritt für eine Linie Hultschin — itpunkte bewirk 1 ung nicht vor elben 1) unbeschad 1 nden keine Anwendung: — v: S da Kessc⸗ Sa G — nie Hultschin —Annaberg im 1 § 13. . rken. Eine Verzinsung des Bet et der Vorschriften der §§ 2la ff. 8* chmidt — ohnebin durch die von ihm in Kehl ge⸗ die gIm Extraordinarium empfiehlt die Budgetkommission h n as. V. 3 3 Kind den Etgentümer eines Hosez von mehreren Personen be vicht stet. Er ist auf Verlangen descgeseplichen Bertlenet be dabin bei seinem Tode nicht Alleineigentümer 8 82”9 Z Schmidt “ geworden sei. Ueberdies hat Herr 28 — 175 000 ℳ zur Errichtung eines „Konsulats⸗ Gleise auf 22 üge rr g weiteren Ausbau der 88 54 1e &s allgemeine Recht nur insoweit 8.5 -v.. Eintragung einer Hopothek in das Brenbeu. sihit be; v der - der alleinige Miteigentümer 9 u.““ von Herrn X. — das war sein Dienstherr — eine freiwillige Lebäudes in Tientsin“ 1. Rate zu kreicht 2 bindungsbahn 1ee Hagen und die Herstellung der Ver⸗ zls nicht in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist 1 8 — . 22) wenn der Hof zur Zeit des Todes des Erblassers nicht Aöschiedsentschädigung von 1500 Fr. erhalt ine freiwillige 2 1 ndungsbahn Witten — Bommein. Dem Herrenhause habe ei „Die Vorschriften dieses Gesetzes finden kei Der Anerbe ist verpflichtet, bhis eine land⸗ oder forstwirtschaftliche B ers nicht mehr 1 en, was 1. Staatssek 3 1 Petition desweger . “ ne eine N 1 finden keine Anwendung, soweit zur Höhe des im Abs. 1 be⸗ II esitzung oder seit länger im doch nicht gegangen, womit ich nicht sa — e Abl 1 um die Aufschließung der Gegend, als viel n Brotstelle 5 er der Erlangung einer Gehört d — an] gen will, deaß der Mann Meine Herren! Die Ablehnung dieser Pofition in d notwendige Entlaß z als vielmehr um eine durchaus § 13a. zu gewähren, soweit nicht ein anderer dazu verpfll rt der Hof zu dem Gesamtgut einer ehelichen oder ei der. - der betreffende Deutsche auch ist unter Umständen erfolgt, ng. ich ü8 ea —e Retieruag 2278 nreCha ennehabeseso nansenc werde die Ses Sh Seene. h ar. Fen 18 Eesschec nft des hat. 03. dei. Mlterze, seltst fecties Ee che S Eesrer cea gtsen ütereneirs at 8. nsae,der 7 sbrüter 6hen ungen gegen ihn begangen sein gehen möchte. Den Herren, die teilgenommen Abg. von Gamp (freikons.) bedaue S die Wpagt im ältnisse der Miterb „„An seine Stelle tritt, Falle jhrer Verheiratung ei rbe einer Miterbin im der Beendigung der Gü — nden diese Vorschriften nach sollen, daß man Steine nach seiner Wohnun ga 1 3 haben, wird es ja noch „, . Pamp (freikons.) bedauert, daß die Provinz Westpreußen erben unter einander der Hofeswert 1 erheiratung eine angemessene Aussteuer zeendigung der Gütergemeinschaft nur insoweit Anwend bee nung geworfen, daß man ihn in Erinnerung sein, daß die Sache etwas drängte, u die ärmste Provinz des Staates, in diesem Jah 8 1 14. währen. Steht der Miterbe unter V zu ge⸗ nicht in den §§ 21b bis 21n ein and f denc. 8c⸗ verletzt habe, und daß man ihn, worauf er das 8 ngte, und daß Zeit für Vorlage bedacht sei; A— em Jahre gar nicht in der Als Anerben sind die gewährende B ormundschaft, so ist der ihm zu anderes bestimmt ist. 8 — n, das größte Gewicht gelegt, eine eingehende Prüfung n 1 * ei; notwendig wäre, daß zur direkteren Verbi ind die Abkömmlinge, der Ehegatt etrag von dem Vormundschafts t 3 b. - r Skaa t an sich nicht verpflichtet ist, in solchen Fäll „daß vielleicht die Mögli 8 7 gebaut werden, datd ürd chon bistehenden Strecken aus⸗ 1) Zunächst di 3 enbet hak, festzusetzen. vorh graerli ein gemeinschaftlicher Abkömmling nicht einzugreifen; er tut es nur, wenn es sich u 1. solchen Fällen 6. b chkeit eintreten würde, das Konsulat Folber erden, dadurch würde sogar eine direkte Verbindung zwischen 2 t find die Abkömmlinge des Erblassers beruf 6 16 d. orhanden (Bürgerliches Gesetzbuch § 1482), so gelten, sof 2 G 8 g und Breslau geschaffen werd Ebens 1 Liibliche Kinder gehen an Kindesstat ö⸗ Ein minderjähriger Miterbe k⸗ 1 der überlebende Ehegatte der allei gelten, sofern nicht Handlung handelt, kei kleineren tut er es i in eine große strafbare nem frei werdenden Gebände der etwa zurückzuziehenden Verbind eden. denso wichtig wäre eine sowie durch nach ndesstatt Angenommenen, eheliche, Hofeswerte gebü erbe kann, so lange er den ihm von dem tten ist, vorbe r alleinige Erbe des verstorbenen Ehe⸗ 1— es in der Regel nicht. Trotz.] Truppen unterzubringen. Diese Vo gFe. dung von Deutsch⸗Krone nach Flatow über Jaftrow K nachfolgende Ehe legitimierte oder für eheli ärt⸗ werte gebührenden Betrag noch nicht vollftändi gatten ist, vorbehaltlich des § 21c, folgende Vorschriften: dem hat der Kaiserliche Konsul in Paris sich an der 8 raussetzung hat sich inzwischen Abg. von Böhl zlpi Kinder gehen unehelichen vor ehelich erklärte hat, gegen Leistung standesmäßt g gezahlt erhalten Der Anteil des verstorbenen ( vschrifben: vvenen den Staatsanwalt als irrtümlich erwiesen. Es ist absolut Abg. von lendorff⸗Kölpin (kons.) regt zur Aufschließung ꝓXnag. r. Arbeitsdilf mäßiger und seinen Kräften entsprechender behör fä 2 orbenen Ehegatten an dem Hofe nebst Zu⸗ gewendet — natürlich nicht, um ihm zu sagen: Si abso⸗ ausgeschlossen, das des Kreises Ueckermünde den Bau einer Bah 2 : Fer geht der ältere Sohn und in Ermangel eitshilfe von dem Anerben standesmäßigen Unterhalt r fällt dem überlebenden Ehegatten zu agen: Sie haben Ihres Amtes Konsulat in einem etwa frei werdend f iner Lini ner Bahn Ueckermünde —Ziegenort die ältere Tochter vor. Statt gelung von Söhnen verlangen. gen Unterhalt auf dem Hofe ür die Auseinanders ia Arsehlu. nicht gehbrig gewaltet, sondern um ihn erdenden Gebäude unterzubringen, ferner einer Linje Ducherow— Neu⸗Brandenburg an 8 Tocht „Statt des älteren Sohnes oder der ält 8 & usetnandersetzung in Assehung des Gesamtguts tritt — zu fragen, was er in der zunächst deshalb, weil dieses Gebände noch nicht — Dr. Gottschalk⸗Solin e ochter ist jedoch der jüngere Sohn od jũ alteren 11 die Stelle des Hofes nebst Zuß Ee —. gen (nl. t, 1 oder die jüngere Tocht 8 l6e. z ubehör der Hofeswert. ct frei wird, vör Eh. Ahttl⸗ 5 2 8 Fanzfehlt, vdie Linte Alte. vaers. veme egeef Aana b 8 es⸗ smete egr vis 8 eebete tes Gier ne 89 en em Jahren nach dab ndiseete nitlung det Hoseswerts dne † die Gesamtguts⸗ un nden ent⸗ d 2 u oder innerhalb zehn Jahr — er Auseinandersetzung ver⸗ nach dem Erloͤschen eines in Ansehung des Hofes bestehend .2 2. 9 2 18 kann, finden die Vorschriften der §§ 15, 16 entsprechende
eine zein formalistische Antwort bekommen, daß ürfnissen ats Das es leider dem Staats⸗ dürf des ü ü keüene 1 2 benkens ee e, weee en EE 2 KvPerana 1“ — ngeg ist fübrgg. Ene K. Delra.) schlie 2 4 8 3 „ 28 1 8 a. S 2 4 jeb nun noch der Versuch einer amtlichen Verwendung Etat ersehen wollen, einen ungewöhnlich hohen Person “ g-⸗ — Fsche bexne — vede affng Se.Snn 82. 8.an. S.eeegsgnnaübg⸗ dls Grben ein, so find sie der Aufwendungen, di f aee auer — Rohnsdorf zu einer V — 6 geltenden Grundsä negen, die er für die b ü f 1 eer Vollbahn an. Ferner empfiehlt der Redner zfen. Doch stehen uneheliche Abegaenndageniguch ahaiaenre ’ ag Vcürzglich in 8⸗ Sch e “ vr. Seterg elchaft gna⸗asf Aer wähesob ser Gütergemeinschaft nerde ingerhalg des gedachten Heitraums auf 2 rbfolge, durch Vermächtnis oder mit Rücksicht auf ein künfti cht, durch Schenkung oder als Ausstattun eee g erworben und wird
Es bei der französischen Regierung ü b g übrig. Aber hier standen bedarf deshalb sehr ausgedehnter Räume. Dazu kommt f t „daß in Ost⸗ für die Ostseebäder ei inie S ü 182 4 725e Fortsetzung der Linie Swinemünde— Herings⸗ oder erneren Aöchammlmgen des Erblassers nach inmal od en . 8 einmal o ei 1 Nach bkömmlingen des Erblassers ist sein Ehegatte ganzen bögt Bissehe Zernne bfr oe gösenmene 888 84 4 9 bis 91 eesesei na oshte sne l Vorschriften der 8 21 8d berufe 7 en⸗ i.
auch verschiedene Bedenken entgegen 8 mnächst dies, das ich eben er⸗ asien, wie Sie wohl wissen werd wähnt habe, daß Uebertretungen oder Vergehen nicht von Amts wegen großer Wert gelegt wird, und ee * EE“ Abg. N. verfolgt werden, sondern, daß der Verletzte in solchen Fällen den Weg nicht entspricht, wenn das Konsulat, e 29 e Dertschen Reichs Neidenburg 8bnen ge—) buta. daß die Linie Gilgenburg — privaten Strafverfolgung einzuschlagen hat. Das ist dem be⸗ dürftigen Räumen untergebracht wird. Es 2. 1 8 Abg. Humang (Zentr.) bittet ve is beaei bewi st Aevehbe Chegatten des Erblassers ist sein Vater, nach diesem l amn Teil des Voraus, welcher dem auf die veräußerten Grundstück ffenden Deutschen von dem Konful in 5 Dhssagen c& ich hier deswegen des Fürstentums Waldeck ꝛnit sem csüerenits willigte Verbindung setae — berufen. 1 entfallenden Teile des Hofesweris entspricht sowie den ül e § 21 d. hat sich aber nicht 8 Paris gesagt worden; er uf dringendes Erfordernis, und ich möchte Sie ebenso dringend nicht — Zaldeck mit dem südöstlichen Teil von Westfalen 4 Nach den Eltern des Erblassers sind sei Teil des Hofeswerts erzielten Ueb owie den üͤber diesen Der Anteil des verstorbenen E — nich F “ 2 Weg zu betreten. sich zu überlegen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, biese ** i ,8 (al), 8 Ee Abzweigung efen und deren Abkömmlinge, nach nhen 188 Fehaene e. ge. 8 8 die Verbesserung 88s Hüshas vacs echns 8Eö Fber fällt, vorbehaltlich des § 1 beeress. e— 8* 1 8 8 8 h md ch ür die Frage der Be⸗ ofition wieder herzustellen Anf 9 nd von da dur n Kreis Büren er und deren Abkömmlinge beruf ffte Erbmasse einzuwerfen. Diese Verpfli 1 ni ; aßgabe der §§ 21 e bis 21h zu. e; redigen ö N zum Anschluß an die Linie Paderborn- Büren weitergefübrt Fr. 1 Abf 2, Abs. 3 S. ge berufen. Die Vorschriften der BStelle der verä Verpflichtung besteht nicht, soweit an Eine Aus zu. . 2 hbleung der Beleidigun Mit geringer Mehrheit wi 1 G 1 “ „ Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 finden entsprechende Anwend ußerten Grundstücke vor dem Ablauf ei 6 Auseinandersetzung in Ansehung des Gesamtguts finde hatze de betrefsende Deutsche das ardht folcung gung ger Mehrheit wird entgegen dem K Abg. Graßmann (nl.) regt eine Linie Tuchel — nwendung. der Veräußerung gleich F eines Jahres nach insoweit statt, als ’ guts findet nur größte Gewicht gelegt. V ₰ ommissions⸗ 8 nie Tuchel — Baldenburg an 14a. g gleichwertige Grundstücke gemä solches außer dem Hofe neb „ meine Herren, 1 ist sehr unangenehm, 8 Mte. . Abg. Dr. ein. Der 1 d . 1, 2 gelten nicht, wenn der Anerb d * wenn man in einem fremden L ird bescimpf Im Etat der Reichs Dr. Hager (Zentr.) wünscht eine Unterfüh . Der Anerbe kann auf das A en Hof ganz oder teilwei 5 ve* Der überlebende Chegatt lich in einer so gräblichen n 892 2 d. vhexf e eserlhehe Abg. 29elHnd Uetenhis Seecemnisnes — ““ dem Bagene aha ce⸗ bekt vehefggenn 1. Renche savenüre Hasge e, ns He n zeie Uüdan fta da aencere znerbageres⸗ I. än. ehn dohetdieefsche Perftnenben, Vie⸗ 8 Fuck „Spion vorübergehenden är ntli a vees e de rtes untereinander. etzbu über die Ausschl. 8 „wenn dieser den Hof od il ; die Abkömmlinge des verstorb 97 E5 ga Ty vren b r. Feenkhea . eichshauptkasse von 8 n ls Uöntiorich z e E (freikons.) befürwortet eine Verbindung Schles⸗ b Anwendung. Die Frist fir sct Pec eRrösbafs 8 an eine ihm venxeanbes Ere evnhe⸗ hsl e I Neaderhn. 8 114““ 3 82 8 abn rankr iind die Temperamente geschlagen. 8 8 Abg. H 1 f s eer enden Ehegatten liegen die im § 19 bezei etwas hitziger als bei uns, man ist ctwas rasch fertig mi 2 b g. Haarmann (nl.) bittet um eine Verbind Oberb . 8 Die vorstehend bestimmten Ansprü 1 Verpflichtungen gegenüber den A chneten G „ . t . Das Ha z EI b Lüd 48 8 ung rügge - mten Ansprüche ve 1 1 9 een Abkömmlingen ob. 8 einer gewissen Zeit in den Zeitungen gelesen Die Matrikularbeiträge werden vorbehaltli diese Bahn der Grafschaft Mark als Jubelgabe zu i 9 Hofes an den Veriichtenden als er Aafall des ² gelöscht worden ist. setbuchs bezeichneten 2 5 nn. * Bürgerlichen Ge⸗ 8 crwisse dort angesessene Kaufleute als 8ee ie. — der Cchlusisem 2. e- Fanelg⸗ — “ 2lübeigen Jubilumsseier — Pher. manach x — 898 Wab⸗ berufenen Müerae olgse drsd 1ch .; 82 oder 8 * . GCigenfümeee. üb⸗ den Hof unter Lebenden 28, mig Rereine ler Getzceinn veß scheigegeze vn AlLeder der deuticen Botscheft als Spiäme kehelen i Damit ist die zweite Lesung des Rei ir atbakhge Line Hühnebach Eahnsnret an, daß die in der Borlepe Ist der büb. 8e. n ucc Biies ess nitt Be ahche a das henütn uns dea gete veh Fcbess re LA. e. andelten. Ich 1908 erledigt. 1g eichshaushaltsetats für durch Fessen “ dir Führung zu zwei Dritteln steren als 12 8 rblaffers neben Abkömmlingen des Sae n üaben⸗ kann für den Fall, daß bei seinem Tode ein nach § 21 f berufenen Abkömmlinge übertragen. 3 so sehr er uns auch empört, nicht auf die . 8 g ist, Schluß gegen 8 ¾ Uhr. Nächste Sitz un 1 preußische Orte berührt würden; ferner Een Wet. nbat ehe msschlägt und auf 5 . S,Se.g er die Erbschaft schließen oder beimmen daß 0* be des Anerbenrechts aus⸗ Nach dem Tode des überle 883 Ehegatt 8 Sie bedenken, daß in Frankreich in gewissen neas Feitrn vns⸗ (Dritte Lesung des Reichshaushaltsetats.) g Freitag 1 Uhr. x 8 6- veee 12 Lof verwendet ist, vengtel, mit der Ber 35 2* der durch dieses Gesetz vorgeschesbende eneben n e noc ein Abkömmling des ’ ehe gof. 22 die Minister — gewiß sehr ehrerwerte Leute — von Abgeord 1 ner (Zentr.) wünscht, daß die Strecke Grdorf — Irrel nfl hh elterlichen Nutznießung oder, falls ihm di n, welche unter den zur Erbfolge berus . Faadden in, an diesen, falls mehrere solche Abkömmli 5 . werte Leute — dneten — noach der Strecke Trier— Luxemburg durch das T S saeht, sofort den Nießb 1 ihm diese nicht sein oder welcher Bet 1 ufenen Personen Anerbe sind, nach Maßgabe d mmling⸗ vorhanden Benfals sehr ehrenwerten Leuten — (eiterkeit) öffentlich als Mö 4 geführt werden möcht g durch das Tal der Sauer fort. b rauch an dem Hofe nebst Zubehor werd eina als Hosezwert bei der Gbteleng engerechnet segteran hale shen ier getärhe ber Ncenren, bren, Ie 8 3 Leuten als Mörder, 1 8 möchte. mum vollendeten funfundzwanzigsten Lebensj werden soll. gerechnet letzteren Falle finden im Verhältnisse der Abkö als Ränber, als Diebe bezeichret worden sird — ich 8 Abg. von der Wense (freikons.) befüö kLaen und für die spät En.erEö. Die im Abs. 2 b die Vorschriften d Ae 1 8 — habe das mit 1 1“ melzen nach Dannenbe ikons. efürwortet eine Bahn von puuf lebensla pätere Zeit den Anspruch gegen den Anerben fũ 1 ezeichneten Bestimmungen können in elner Ver⸗ n des § 13a Satz 2 und der §8§ 142, 15 bis 160 ent⸗ süete, ahn, bebört —, dann werden Sie cewiß daraus nicht Preußtscher Landtag. haken und agrenderz zur Abkürzung der Berbindung zwischen West. imdesmägses generben uf nie Süfhte der Hoscz dczu ausreichen, algubfgten ckohee wehen oder zn einer gerichtlich der notariel be⸗ vggg'ens v Hengi⸗ 1 Harcrast gemeint war, uvnd der betresfende Haus der Abgeordneten. Le Sne Werner i. Rip.) gibt seiner Freude über die Ginstellung Fh⸗ des Kießzeguchs liezen som die im eA6 derchreinn Be⸗ 8 Si⸗ Aqsf Snde bes getpunht bes Tadte de balbeaden Che rklich für Räaber, Mörder und Diebe 61. Sitzung vom 26. März 1908, Vormittags 11 Uhr I sich aach IIfseld 1ee, UüFnn Linie Zecas 1. 8 T.ehe, Tfesbeh hapt Iwecben 2 . Phe⸗ v ün als ee eee. en, 8 Abkömmlinge U 8-n der nach § 21f berufene Abköͤmmlt 1 vs; — ene er eld — des nde riften fen 1 en Formen des rherxu mling v. e Henen alles das ertscholdiat das Bo eseleae en n t 82 2g. Telegraphischem Bureau.) Heeee Bügsct s gSegeinczdinie Sontza Gerstungen, die SEEE 4 8* öF Ler. Ke. 20. 8.5 —— b2. ies müelehender befugt sein 7* . 43 höofe v2 vollendet, dieser Zeitpunkt öchte nur erklären, “ — 2 ebe eginn der Sitzung ist in de p Abg. Underbe tr.) plädiert fü - 8 Der Nie v98 9 misprechende Anwendung. Di 4 “ 2 die 1 1 4 E1A“ ee 8. Zi bcrcchtet worden. ““ “ vgaens Lesbinbans Aber Mhlag nah SeneHen der eetrnenn, b eszetang dege6,nng, das Bübrfelsredt erlzscen mit der Meter. die Chit aeg sh nszfentis Füfeangeggete den Naslazarachte; ek n den Eehen es heehredse hlice enen,saübere Fetpurn ür nicht zuko * Lsegeh nhe Nach der Annahme des von den Abgg. dern. 82 en die Zahlung eines dem W 8 e e ie Besugnis des überlebend EHpen. stimmte Zeitpunkt. “ mir 82 —— 2 2 2 vur miederholen: ich weme (sretkons, zund Genossen eingebrachten Gesjedenaoar e dedeßhaf Iala eg. St admann (kond) weist darauf hin, daß der ganze sEs. ede Kapitale, sedoch zicht mehr ais der Hehtn tecgeeaͤte nt. Wiederverheiratung sowie mit der Vengct nete d,ertssht wa sener IM Fiesen Fällen gebührt dem überlebenden Chegatten gegenüber 1 in arauf ansehen, ob noch etwas mit einiger die Verpflichtung zum Besuche ländlicher Foribildunaaschtae ZEE““ eil des Kreises Wetzlar noch nicht aufgeschlossen sei, 88 ne die Erbschaftsausschlagung und den Verzicht bei der A erben, wenn aber dem Ehegatten über diesen Zeilpunkt rufenen dem Abkömmlinge, dem der Hof zufällt, ein Altenteiler cht Anssicht auf Erfolg zu tun ist; ich werde den Verfuch machen, wenn in der Provinz Hannover, in zweiter Lesun ; Aen. 8⸗ “ dafür verschiedene neue Linien unter Hinweis an; dersetzung zugekommen sein würde. usg. Nicßbrauch an dem Hofe zsteht, mit dem Erlöschen e. 29 der § 14 b Abs. 1, 2 Abs. 3 Satz 1. grecht nach auch nicht an das Rechtsgefühl, so doch an das Billigkeitsgefühl der Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleihe 8 erste d —2 vrflcheiht 8.n. beee weitere Ausschllegüng des Kreises Wetzlar Der Hofeswert wird § 15. 1 .n Frmhen an dem Hofe nebst Zubehör erwirbt im Cöranbe. “ § 21h. ranzösischen Behörden zu appellieren. (Lebhafter Beifall.) 8 vree 2eseeene; und zwar die Besprechung ü 8 4 ber Zahte 1906 überreicht sor⸗ ——— II . 8 1) Der Hof nebst v bach sol Senheeghaen Hevt. 1 gewählte * e Kee. Teärtten 8. von diesem . so fällt der Hof nebst gehende en. — * Hofes, men und Bauausführungen, die in dem Gesetzent 1 as Hohensolmser Land, die Ulmtalbahn, sowie eine? 2 keschätzt, den er durch Be rlichen Reinertrage löschens der Befugnis d er Wahl, im Falle des Er⸗ dieser Vorschrift berufenen Abkö 4ö 2 1 1 88 vorgeschlagen sind „ zentwurf nicht Re⸗ 25 4 1 t „sowie eine Bahn durch Groß⸗ nnstande 3 nutzun als Ganzes im gegenwärtigen Kultur⸗ 3 gnis der gesetzlich berufene Anerbe mit de . — n mmling. —2.e ves de Res der Bejlbengencsat drs Naswardig. Büsgt; edanse 9 Nenge EE Ccfaren Leren esae Nenergaesdr enüta e, Hlalehenaher veb Be eezecerrasgeäckeriesäelnsefühe”n, 8 18 d Gagscen Bae ln he Kasnhn e belgee vns⸗Leelhe v. — assenbeim nach Peitschendorf und von Friedrichshof nach Olschi eis See rne nung und Bewirtschaftung erforderli 6 tus Für die Berechnung des Pflichtiel Der Anfall an den Abkömmling gilt nwendung. 3 oder Schwentainen A of nach Olschienen Abg. von Webern (kons shägen, sonst abe orderlich sind, nicht besonders zu dem allgemein 4 des Pflichtteils des Anerben ist der nach storbenen Ehegatten 8 ug gilt als mit dem Tode des Bei den allgemeinen Fonds d 1 Jehannisbur zum Anschluß an die Bahn rtelsburg — besseren Verbind ekons.) weist auf die Notwendigkeit einer nietun aber nach dem Werte des Nutzens, welcher durch Ver⸗ Erben ie einen Rechte, für die Berechnung des Pflichtteils der übri eheefs Dotation für das Archsologische Instit⸗ ö Abg. S. irs aug nah Beroindung zwischen dem Riesengebirge von Schreiberbau anschlag oder auf andere Weise daraus gezogen werden kann, ju ver. maßge ft der nach diesem Gesetze zu ermittelnde liche Erbkeil 5 211. 8 . 2 stitut“ und dessen Sekre⸗ bg. eydel⸗Hirschberg (nl) betont die Neot 94, zus nach dem schlesischen Flachlande durch Ausbau der B lagen. Dies gilt insbesond „ iu ver maßgebend. 9 gesetz che Erbteil Ist der im § 21 g Abs. 1 be eichnet z8p 8 iate in Rom und Athen usw. spricht auf Anre S Kovppenbahn und spricht sich dafür aus, die S ctwendigkeit der Bolkenhain — Merzdorf zur Vollbahn hi r Bahn Jauer — von Gebäuden und ala di ere von Nebenwohnungen sowie Todes des verstorbenen Ebegatt zeichnete Zeitpunkt zur Zeit des eferenten Abg. Freiherr bvon Her lie uf Anregung des Bolkenhain — St öFus „ dafür aus, die Strecke Meridorf— Akg. Reck (kons.) tritt fü in. Ummt sind gen, die zu besonderen Gewerbebetrieben be⸗ Der Hofeseigentü § 19. ’ nehst Zubeher mir Fbegatten bereits eingetreten, so fällt der Hof g (Zentr.) Strecke Landeshut — Sch zu einer Vollbahn auszubauen und die Eilsenba e.) tritt für den Ausbau der 14 km langen 3 1 ofeseigentümer kann in den Formen des § 17 1 828 8 21 dem Tode des verstorbenen Chegatten nach M — Schmiedeberg nach Krummhübel enbahnstrecke Marggrabowa- Czymochen ein. 2) Von dem ermittelten jährlich ordnen, daß nach seinem Tod ü Abs. 3 an. gabe des § 21 f an den nach dieser Vorschri aß⸗ 8 1“ “ “ de b 1 fortzusetzen “ Abg. Dr. Friedberg (ul.) empfiehlt den Bau einer Volbbahn 8 Hofe Ehemen. Frbncen Sed n⸗ -v-. 8, z ledoch vee h.. eenen ghfgehtza üaber Pie Vorschrift des § 21 g Abs. Ncel Tawarda n Abkömmling. “ 1 maßlich 2 in etra 1 ensjahr 8 8 2 1 k. “ 11“ 8 ö11“ 8 isehn 8 hggih und Abgaben, auf und der Nießbrauch des Hosn beng iat. a 1e,chervazung 6 * bei dem Tode eines Ehegatten neben gemeinschaftlichen Ab⸗ 8 mmlingen andere Abkömmlinge vorhanden (Bürgerliches Gesetzbuch
zt ich den neulichen Aus⸗ Treten an Stelle eines Kind ach A 2 A. 21 c. des, das 1 i Ha b v E n H n n bsatz „3 als nerbe sowie den Ueberschuß des Entgelts über den Hofeswert nach Abzug tte i F lle des § 21 — 1 er n ß s imm Falle des der storbe e hegatte de of i
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