Präsident des Reichsmilitärgerichts, General der Infanterie Linne. 85 ü zu bedenken, daß sich der Fall zu einer Zeit eriignet wo noch der Kriegszustand herrschte. Wo es irgendwie mögl st, solche Fälle dem Kaiser zur Begnadigung zu empfehlen, wird das ge⸗ schehen. Der Betreffende ist zum Strafminimum verurteilt worden.
Ohne jede Debatte passiert der Etat für die Kaiserliche Marine.
Beim Etat der Reichsjustizverwaltung, und zwar
bei den dauernden Ausgaben, bespricht der
Abg. Bassermann dal) die Lage der Vorarbeiten zur Reform des deutschen Strafrechts, verweist auf die einschlägigen Zeitungs⸗ artikel und Broschürenliteratur und erörtert insbesondere die Frage einer besonderen Strafrechtsgesetzgebung für Jugendliche und empfiehlt die von ihm in zweiter Lesung eingebrachten Resolutionen. Der Staatssekretär des Reichsjustizamts habe anerkannt, daß hier sowohl bezüglich des Verfahrens wie des materiellen Strafrechts und des Strafvollzuges eine Reform notwendig sei. Der Entwurf des Reichsjustizamts sei fertiggestellt; es verlaute aber, daß er wieder im preußischen Justizministerium liegen bleibe. Das sei durchaus nicht wünschenswert, denn im rbste sollte ja nach der Zusage des Staatssekretärs schon der Reichstag damit befaßt werden. Man solle also den Entwurf zum Abschluß bringen und im Laufe des Sommers veröffentlichen. Die Reform des
materiellen Strafrechts für die Jugendlichen dürfe aber nicht bis zum Strafgesetzbuches aufgeschoben werden, hier sei d⸗ ovelle vehesease Ebenso müsse der Wunsch einer
t. eichs lichen Regelung des Strafvollzuges wiederholt se bageselichen, Ziküchen Verfahren gegen Rechtsanwälte seien beim Ehrengerichtshofe Unzuträglichkeiten hervorgetreten, deren
Abstellung notwendig sei.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Was die Frage der Behandlung der Jugendlichen betrifft, so will ich ebenso wie der Herr Vorredner in die Materie nicht tiefer ein⸗ gehen. Ich habe Gelegenheit gehabt, in der zweiten Lesung des Etats gegenüber dem Herrn Vorredner darauf hinzuweisen, daß in den letzten Zeiten eine Steigerung der Kriminalität der Jugendlichen nicht ein⸗ getreten sei. Ich weiß, daß die Angaben, die ich hier im Hause machte, mehrfach angegriffen worden sind, ich halte sie aber vollständig aufrecht und möchte sie weiter dahin präzisieren, daß zwar vom Jahre 1882 bis zum Jahre 1892 eine erhebliche, zum Teil sehr auffallende Steigerung in der Kriminalität der Jugend zu bemerken gewesen ist, daß aber seit 1892 bis jetzt, also im Laufe der letzten 16 Jahre, eine solche Steigerung nicht wahrzunehmen war, sondern daß während der letzten 16 Jahre die Kriminalität der Jugend im ganzen und großen denselben Prozentsatz ergeben hat. Ich glaube, das rechtfertigt meine Ansicht, daß wir keinerlei Veranlassung haben, irgendeinen vorschnellen Schritt auf diesem Gebiete der Gesetzgebung zu tun, allein aus dem Grunde zu tun, weil eine auffällige, in den letzten Zeiten wahr⸗ genommene Steigerung der Kriminalität der Jugendlichen dringend darauf hinweise.
Der Herr Vorredner hat auch die Lage der Strafprozeßordnungs⸗ vorarbeiten zur Sprache gebracht. Ich habe im Februar d. J. die Ehre gehabt, dem Hause zu erklären, daß das Reichsjustizamt den Entwurf zu einer Strafprozeßordnung zum Abschluß gebracht habe, und daß dieser Gesetzentwurf nunmehr der Vorprüfung der preußischen Regierung unterliege. Es ist diese Bemerkung mehrfach, nicht von dem Herrn Vorredner, aber von anderer Seite und auch in der Presse beanstandet worden, weil angeblich dadurch der preußischen Regierung eine Stellung in den gesetzgeberischen Arbeiten der Reichsverwaltung eingeräumt werde, die der preußischen Regierung nach der Verfassung nicht zukomme. Meine Hekren, das ist durchaus unrichtig. Das Ver⸗ fahren, welches wir in dieser Beziehung jetzt beobachten, ist in der Reichsverwaltung beobachtet worden, seitdem der erste Gesetzesvorschlag unter dem Namen des Fürsten Bismarck an den Bundesrat gekommen ist, dieses Verfahren beruht eben in der verfassungsmäßigen Be⸗ stimmung, daß nicht die Reichsverwaltung, sondern nur die Bundes⸗ regierungen, jede natürlich in ihrem Namen, in der Lage sind, gesetzgeberische Vorschläge an den Bundesrat zu bringen. Wenn also im Namen Seiner Majestät des Kaisers ein Gesetz⸗ entwurf an den Bundesrat gebracht werden soll, so kann das nur ge⸗ schehen auf Grund der Tatsache, daß die preußlsche Regierung mit diesem legislatorischen Vorgehen einverstanden ist.
Nun liegt es also der preußischen Regierung ob, den Entwurf der neuen Prozeßordnung zu prüfen. Ich weiß nicht, wie weit die Regierung mit der Prüfung zur Zeit gediehen ist; das ist ein In⸗ ternum der preußischen Verwaltung, das mir nicht zugänglich ist. Ich habe aber keine Veranlassung anzunehmen, daß diese Prüfung irgend eine in der Sache nicht begründete Verzögerung erfahren werde; ich verbleibe bei der Hoffnung, die ich im Februar hier aus⸗ gesprochen habe, daß es möglich sein wird, den nächsten Winter mit der Strafprozeßordnung an den Reichstag zu kommen. Diese Hoffnung gründet sich natürlich auf ein bereitwilliges Mitwirken der Bundes⸗ regierungen im Bundesrat. Ich kann nach dieser Richtung ver⸗ pflichtende Erklärungen nicht abgeben, wie sich das von selbst versteht, aber ich habe keinen Zweifel darüber, daß die übrigen hohen Regierungen ebenso wie die preußische anerkennen, daß möglichst bald mit einer Revision unseres Strafprozesses vorgegangen werden muß. Ich kann also die etwas pessimistisch angehauchten Bemerkungen des Herrn Vorredners nicht unterschreiben. Ich möchte ihn und das Haus vielmehr in der Hoffnung bestärken, daß wir im nächsten Winter zu einer Beratung der wichtigen Reform gelangen werden, und ich darf sagen, daß der Herr Reichskanzler alles tun wird, um innerhalb der preußischen Regierung die Vorarbeiten so zu beschleunigen, daß wir den Entwurf baldmöglichst dem Bundesrat vorlegen können. (Bravo!) Ist der Entwurf an den Bundesrat gelangt, dann würde auch ich es mit dem Herrn Vorredner für zweckmäßig halten, daß er der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht wird; denn ich glaube nicht, daß ein Gesetzentwurf von der Bedeutung dieser Vorlage zweckdienlich geheim gehalten werden würde bis dahin, wo er auf Grund der Beschlüsse des Bundesrats an das Haus gelangt. Ich kann nach dieser Richtung hin eine Zu⸗ sicherung nicht erteilen, will aber das meinige tun, daß, wie bei allen übrigen großen Entwürfen, die aus dem Reichsjustizamt hervorgegangen sind —, so auch hier das Ver⸗ fahren beobachtet wird, baldmöglichst der Oeffentlichkeit Kenntnis von den Vorschlägen zu geben, die dem Bundesrat von der Reichs⸗ verwaltung im Einverständnis mit der preußischen Regierung gemacht worden sind.
Meine Herren, der Herr Vorredner ist dann auf die Frage einer Novelle zum geltenden Strafgesetzbuch gekommen angesichts der Be⸗
lange Zeit, wie es der Herr Vorredner beliebt hat hier anzugeben, in Anspruch nehmen werde, glaube ich allerdings nicht. Immerhin kann es fraglich sein — und das habe ich bereits in der zweiten Lesung des Etats hervorgehoben —, ob es nicht ratsam wäre, für gewisse, der Reform dringlich bedürfende Materien eine vorläufige Regelung ein⸗ treten zu lassen. Diese Frage unterliegt jetzt näherer Prüfung zwischen Reichsjustizverwaltung und preußischer Justiꝛverwaltung. Der Herr Vorredner wie das hohe Haus werden daraus entnehmen, daß meine Bemerkungen in der zweiten Lesung nicht dilatorisch, sondern durchaus ernst gemeint waren, und daß wir uns bemühen werden, wenn das Bedürfnis anerkannt wird, zunächst noch mit Novellen Hilfe zu schaffen, diese Arbeiten so vorzubereiten, daß ihre Ergebnisse im Laufe des Winters dem Reichstag vorgelegt werden können.
Was den Strafvollzug anbetrifft, so habe ich ebenfalls in der zweiten Lesung dem hohen Hause mitgeteilt, daß es in der Absicht liege, nach Abschluß der Arbeiten für die Strafprozeßordnung an die Vorarbeiten für eine reichsgesetzliche Regelung des Strafvollzuges heranzutreten. Ich habe in der zweiten Lesung bemerkt, daß ich die Reform nicht für so dringlich ansehen könne wie der Herr Vorredner, weil ja gewisse Verhältnisse, auf die der Herr Vorredner damals auf⸗ merksam gemacht hatte, wie die Isolierung der jugendlichen von den älteren Strafgefangenen, jetzt bereits durch Grundsätze, die für alle Bundesregierungen maßgebend sind, geregelt seien. Nun ist mir darauf entgegnet worden, wie damals von anderer Seite so heute von dem Herrn Vorredner —, diese bestehenden Grundsätze würden in der Praxis nicht eingehalten. Aber ich frage doch, wenn wir ein neues Geset mit den alten Grundsätzen in das Reichsgesetzblatt bringen, werden deshalb diese Grundsätze strenger eingehalten werden? Ich bezweifle das, ich könnte nicht verstehen, warum der Herr Vorredner eine solche Anschauung bei den Bundesregierungen voraussetzen sollte, als ob sie Vorschriften, die bereits seit vielen Jahren rechtens sind und ausgeführt werden sollen, aber nicht vollständig aus⸗ geführt werden, nur deshalb mit größerer Gewissenhaftigkeit durchführen würden, weil inzwischen ein neues Gesetz im Reichsgesetzblatt erschienen ist. Die Gründe, die da vorliegen, um in einzelnen, übrigens, soviel ich beurteilen kann, ver⸗ hältnismäßig recht seltenen Fällen über das, was vorgeschrieben ist, hinwegzugehen, sind materieller Art; die lassen sich dadurch nicht beseitigen, daß man bestehendes Recht in eine neue Form bringt. Ich habe bereits bei der zweiten Lesung auch hervorgehoben, daß es das Bemühen der Reichsverwaltung sei, auf Abhilfe der noch etwa bestehenden Uebelstände zu dringen, und erkläre heute noch ein⸗ mal, daß wir in diesem Bemühen nicht säumig sein werden.
Nun hat der Herr Vorredner zuletzt noch eine Frage berührt, die den Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte in Leipzig betrifft. Dieser Gerichtshof ist bekanntlich die letzte Instanz zur Entscheidung in Disziplinarsachen für die ganze Rechtsanwaltschaft Deutschlands. Die Frage, die der Herr Vorredner berührt hat, für deren Erörterung ich ihm dankbar bin, schlägt in das Kapitel der Ueberlastung des Reichsgerichts, ein Kapitel, das uns schon sehr schwere Sorge in früheren Jahren gemacht hat und zur Zeit wieder schwere Sorge be⸗ reitet. Es ist Tatsache, daß trotz der Prozeßnovelle von 1895 die Entlastung des Reichsgerichts nicht so vollständig erfolgt ist, wie wir gehofft haben. Das liegt nicht an unseren falschen Berechnungen, das liegt an einem inzwischen eingetretenen über all unser Erwarten gehenden und uns noch nicht recht erklärlichen Anschwellen der Pro⸗ zesse, die an das Reichsgericht gelangen. Der Ueberlastung, die für das Reichsgericht eingetreten ist, geht nun parallel eine Ueberlastung bei dem Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte, und diese doppelte Ueberlastung trifft nicht nur die Mitglieder des Reichsgerichts und des Ehrengerichtshofes, die einzelnen Senate des Reichsgerichts, sondern vor allem auch den Präsidenten des Reichsgerichts, der zu⸗ gleich Präsident des Ehrengerichtshofs ist. Der Herr Vorredner hat ganz mit Recht darauf hingewiesen, daß es für den Präsidenten eine kaum zu erfüllende Verpflichtung ist, neben seinen Aufgaben als Chef der Verwaltung beim Reichsgericht, als Präsident eines Senats im Reichs⸗ gericht auch noch die Pflichten eines Präsidenten des Ehrengerichtshofs in vollem Umfange zu erfüllen, nachdem inzwischen auch die Sachen beim Ehrengerichtshof eine erhebliche Steigerung erfahren haben. Wenn der Präsident seine Obliegenheiten nicht wahrnehmen kann, dann muß der älteste Vizepräsident des Reichsgerichts eintreten; und der ist, wie auch der Herr Vorredner aus voller Sachkunde heraus hervorgehoben hat, schon vermöge seines Lebensalters nicht immer in der Lage, diesen Geschäften vollständig gerecht zu werden. Es würde sich, um hier eine vorläufige Abhilfe zu schaffen, allerdings empfehlen, neben dem Präsidenten nicht den ältesten Senatspräsidenten, sondern einen der übrigen Senatspräsidenten zur Vertretung des Präsidenten zu berufen, der nach seinen Jahren und Gesundheitsverhältnissen besser in der Lage ist, den Obliegenheiten vollkommen zu genügen; und das würde erreicht werden, wenn der Vizepräsident des Ehrengerichtshofs nicht geboren wäre in dem ältesten Senatspräsidenten des Reichs⸗ gerichts, sondern gewählt würde durch ein vollständig unabhängiges richterliches Kollegium im Reichsgericht. Nach dieser Richtung gehen, wenn ich recht verstanden habe, die Ansichten des Herrn Vorredners, und ich könnte nur dankbar sein, wenn das hohe Haus einem Initiativ⸗ antrag, der darauf beruht, beitreten und damit wenigstens einigermaßen der Entlastung des Präsidenten des Reichsgerichts Vorschub leisten wollte.
Hierauf wird die ausgesetzte Abstimmung über den Antrag Liebermann von Sonnenderg wiederholt. Die Abstimmung bleibt auch diesmal Fvemhe geft. es muß ausgezählt werden. Der Antrag wird mit 132 gegen 116 Stimmen abgelehnt.
Dafür stimmen die Konservativen, die Reichspartei, die Deutsche Reformpartei, die Wirtschaftliche Vereinigung, ferner die Nationalliberalen und von der Freisinnigen Volkspartei die Abgg. Eickhoff und Hermes.
Darauf wird in der Debatte bei dem Etat des Reichs⸗ justizamts fortgefahren.
Abg. Kirsch (Zentr.) bedauert, daß die Justizbeamten mit der Er⸗ höhung ihrer Bezüge bis zum Herbst warten müssen, und empfiehlt die Annahme seiner bereits in der zweiten Lesun eingebrachten und besprochenen Resolution, den Reichskanzler n ersuchen, mit tunlichster Beschleunigung eine Reform der Vorschriften über das Straftecht, das Strafverfahren und den Strafvo 89 in Bezichung auf jugend⸗ liche Personen in die Wege zu leiten. Dieser Antrag sei bestimmter, als die Resolution Bassermann, die den Reichskanzler nur ersuche, dem Reichstage einen Gesetzentwurf, betreffend Strafrecht, Straf⸗ — *½ 2, infichtlich der von jugendlichen Personen
angenen aten vorzulegen. 3 . Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.) spricht sich für die An⸗
sorgnis, daß die gesetzgebertschen Vorarbeiten für das Strafgesetzbuch noch längere Zeit in Anspruch nehmen würden. Daß diese eine so
me beider Resolutionen aus und wende dann gegen An⸗ e, die der Abg. Roeren in zweiter Lesung gegen ihn gerichtet
hat. Man sei darüber einig g. betreffenden Gesetze von den Behörden, speziell von der Poli
richtig angewendet seien, und daß - bedürften. In der letzten Zeit sei eine Verschärfung der Gegensätze zwischen dem Zentrum und seiner Partei tendenziöse Hetze der Zentrumspresse. G Landgericht I und das Schwurgericht in München. Sachverständigen das Gerichte zwingen, von solchen Gutachten abzusehen. Es sehr viele Fälle vorkommen, künstlerische Sa seien doch nicht eigenes Urteil unterwerfen. Die verständigenkommissionen für literarische usw. Kun die Theaterstücke sei notwendig. 1 in der letzten Zeit zugenommen; daß aber Deutschland an der Spi der pornographischen in der graphischen Kunst Kunstwerke popularisiert. Se. sein. künstlerisch
komme nicht der Produktionsort, Betracht, d Die Besteller seien vor allem romanische Staaten, wie Spanien, Italien, und weite Gegenden, die wahrlich Abg. Roeren habe unrecht, habe, keine positiven Vorschläge zu haben. Vorschläge gemacht, 6 mäßige rziehung der Jugend empfohlen. Wenn er und seine Freunde n
Gegnern ausgelacht. . auf rein formale Frömmigkeit, auf Schulgottesdienste usw. Begreife denn das Zentrum gar nicht, Verlangen gestellt werde, Schaufenstern zu entfernen, leitern schamlos verballhornisiert werden? Wenn der sich für die Freibeit der Kunst erklärt habe, so frage er, Redner, was für eine Kunst er darunter verstehe; die Schnitzerfreiheit. er sich über den Dichter Müller habe gerade wegen doktorat der Universität 1 sih in einem Briese an ihn empört geäußert über die Unbill, die
einen Verstorbenen zu verhöhnen.
Redner, sei kein derartiger Dichter. aufrichtig für die Verbreitung seines dichterischen Namens. dicht über das nationale Schwein sei bereits dreimal hier vorgeführt worden. aus
ganze ihm
sich von dem Abg. schieden (Zurufe), natürlich einem selbstgedichteten; er unterlasse das aber, zeitung“ sinnigen Eitelkeit sich auch noch um 5 Im Foinbic auf die ganze Situation und die Art, wie er von einer
der letzten Zeit, daß die un⸗
wir einer neuen lex Heinze nicht
ewese
eingetreten durch eine gegen bestimmte Gerichte seitens eines Diese Angriffe richteten sich gegen das Man wolle den Gutachten verekeln und die können aber in welchen die Festsetzung nur durch verständige überhanpt möglich ist. Die Richter o töricht, daß ü sich den Sachverständigen ohne e Einsetzung von Kunst⸗Sach⸗ stwerke, auch für
Abgeben von
Die Obstönität in Bildern habe ja
roduktion stehe, sei falsch. Deutschland habe das Bedeutendste geleistet und graphische Ein bihliiges Produkt müsse nicht unbedingt B. Postkarten, die unbedingt der Frage der Sittlichke sondern der Bestellungsort in Werke verbreitet werden.
Es gäbe z. xn Wert haben. Bei
wo derartige schmutzige Teile von Südamerika, lauter sehr fromme beherrscht würden, wo „Simplicissimus“ verbreitet werde. Der wenn er ihm, Redner, vorgeworfen zur Hebung der Sittlichkeit gemacht Er habe in der zweiten Lesung eine ganze Reihe solcher und namentlich eine natürliche, sport⸗
vom Klerikalismus nicht der
en Landtagen solche Vorschläge machten, so würden sie von den Das Zentrum lege ein viel zu großes Gewicht
wie lächerlich es sei, wenn das nackte Bilder des Christuskindes aus den wenn schöne Volkslieder von Schul⸗ Abg. Roeren
im Süden nenne man das Nicht hübsch sei es von dem Abg. Roeren, daß üller von der Werra lustig gemacht habe; seiner schönen Volkslieder das Ehren⸗
ena erhalten. Der Sohn des Dichters habe
einem Vater im Reichstag widerfahren sei. Es sei nicht schön, (Zuruf des Abg. Roeren.) Er,
Er danke aber dem Abg. Roeren Sein Ge⸗
Der Abg. Roeren könnte ja auch die anderen Strophen anführen, er würde dann für die sein mit dem Witz, der habe die Absicht gehabt, einem Verse zu verab⸗
seinem Gedichze Legislaturperiode versorgt anscheinend abgehe. Er Roeren auch mit
denn er würde ja von der „Kölnischen Volks⸗
wieder zu hören bekommen, daß er in seiner wahn⸗ den Schillerpreis bewerbe.
en Presse behandelt worden sei, verabschiede er sich von Herrn oeren und seinen Helfern mit den Worten eines wirklichen, ganz roßen Dichters. Der Abg. Roeren werde ja bei seiner Kenntnis der iteratur wissen, wer es sei:
Ss boben Dir Klatsch auf Geklatsche gemacht,
e ef! 8
Wir haben Dich recht in die Patsche gebracht,
Wie tief!
Wir lachen Dich aus! Nun mach' Dich heraus! Und red' ich dawider, so wird das den Klatsch Nur verschlimmern! 8 2 118 Soll mein liebliches Leben im richtigen Patsche verkümmern? Schon bin ich heraus, ich mach' mir nichts draus! Ade!
ewi
8
8. 28 8*
Nach 5 ¾ Uhr wird die Sitzung auf zwei Stunden unter⸗ 6 R84 oh⸗ deng nn züc. Abends fort⸗
brochen; die Etatsberatung so gesetzt werden. “
8
135. Sitzung vom 30. März, Abends 8 Uhr. “ (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Die dritte Lesung des Reichshaushaltsetats 78,2 1908 wird fortgesetzt und die Diskussion über den „Etat der Reichsjustizverwaltung“ wieder aufgenommen. 1 8 Abg. Zubeil (Soz.) führt Beschwerde über gesundheitsschädliche Beschäftigung von Strafgefangenen in Zuchthäusern und Gefängnissen. Durch das bei manchen Beschäftigungsarten in geel-. zur Verwendung gelangende Chromgelb würden die Gefangenen direkt vergiftet. b Justizbehörden sähen diese Zustände ruhig mit an und schienen die sonst für die Bevölkerun erlassenen Vorschriften über die wendung giftiger Farben absolut nicht zu kümmern. Keine dieser Vorschriften werde in den betr. Anstalten beachtet. üeeteammmaettest. und Verwaltungsbehörden verhielten sich dieser Mißachtung der Ge⸗ seße gegenüber teilnahmlos und gleichgültig. Auch die Gefangenen seien Menschen. .2. Steaatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! In den Grundsätzen über den Vollzug der Freiheitsstrafen, welche die verbündeten Regierungen vereinbart haben⸗, und welche seit nunmehr 10 Jahren in den deutschen Strafanstalten
in Geltung sind, ist die Bestimmung enthalten:
8
Bei der Zuwendung von Arbeiten an Gefangene muß auch auf den
Gesundheitszustand der Gefangenen Rücksicht genommen werden. Diese Bestimmung ist nach meiner Meinung nur dahin auszulegen daß den Gefangenen keine Arbeiten zugewiesen werden sollen, welche in irgend einer Weise danach angetan sind, die Gesundheit der Ge⸗ fangenen zu schädigen.
Ich bedauere, daß der teilung gemacht hat von in den von ihm erwähnten herrschen. Hätte er das getan, so würde ich in der Lage sein, heute dem hohen Hause Auskunft zu über die Verhältnisse, die wirklich -dort bestehen, und die Gesichts punkte oder Erwägungen, die für die bestehenden Einrichtungen maß⸗ gebend gewesen sind. lassen werden, die Beschwerden näher zu prüfen und, erscheint, unter Mi twirkung der beteiligten hohen Regierungen Ab⸗ hilfe eintreten zu lassen. (Zuruf von den Sonialdemokraten: Immer⸗
in etwas!)
Herr Redner mir nicht vorher Mit⸗ den tatsächlichen Verhältnissen, die Gefangenenanstalten angeblich
Ich verspreche aber, daß wir uns angelegen sein soweit es nötig
Deut
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
116“
Abg. Wölzl (nl.): Mit seiner Verurteilung des Schmutzes in Wort und Biun hat der Kollege Roeren im vreufschen Abgeordnetenhause durchaus das Richtige getroffen. Die straf⸗ gesetzliche Regelung der Prostitutionsfrage darf nicht länger hinausgeschoben werden; mehr als ein Jahrzehnt warten wir schon darauf. Im bayerischen Landtag ist die Norwendigkeit einer Besse⸗ rung auf diesem Gebiete besonders scharf betont und der Mangel eines reichsgesetzlichen Vorgehens als das Haupthindernis bezeichnet worden; gleiches ist im preußischen Abgeordnetenhause geschehen. Es ist also die höchste Zeit, daß etwas geschieht. In außer⸗ “ 2292 dieser Frage im modernen
e berei el näher getreten. öge i . Reeteealen- 8 9 ge mein Hilferuf nicht un g. Roeren (Zentr.) spricht über die Zustimmung des Vorredners seine Freude aus und legt ihr größeres Gewicht bei, als den Argumenten des Abg. Dr. Müller⸗Meiningen. Letzterer habe das Münchener Landgericht erwähnt, das ihn zu seinen Mitgliedern zähle; er (Redner) habe von diesem Gericht niemals gesprochen, wohl aber habe er Bilder vorgelegt, die nc ihres unzüchtigen Charakters von manchen Gerichten auf Grund von Sachverständigen⸗ Gutachten von Künstlern freigegeben worden seien, und die Empörung darüber sei eine allgemeine gewesen. Nur der Kollege Müller scheine das nicht einsehen zu können. Leider marschiere Deutschland tatsächlich an der Spitze der pornographischen Industrie. Der Pietätlosigkeit gegen Müller von der Werra sei er mit Unrecht geziehen worden, am wenigsten könne er sie dadurch begangen haben, daß er Müller⸗Meiningen in Parallele gestellt habe. Man erkenne daran die übergroße Bescheidenheit des Abg. Müller⸗Meiningen. Heute habe dieser mit einem anderen Zitat geschlossen, aus dem „Patsche“ und „Klatsche“ herauszuhören war; das habe ihn (Redner) auch zu einem
Verse begeistert: “
Wer andere tut verklatsche, Der setzt sich in die Patschen, Drum lieber Dichter Müller, ““ Sei für die Zukunft stiller!
g. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Ich habe meinerfeite von den Bildern, die der Abg. Roeren hier weehigh hat, 86 keinem Wort gesprochen. Ich bin nicht in den Läden herumgegangen, ich habe nicht in den geheimen Aktenmappen Auesgrabungen ver⸗ anstaltet. Zwischen Laszivitäten und künstlerischen Darbietungen habe ich stets einen scharfen Strich gemacht. Nicht einen der lächerlichen Fälle, die ich dem Reichstage unterbreitet habe, konnte der Abg. Roeren widerlegen. Selbst der der Rechten angehörige Abg. Wagner von Breslau hat seine Entrüstung darüber ausgesprochen, daß man Bilder von Moritz von Schwind gerichtlich beschlagnahmen konnte. Von dem Abg. Roeren brauche ich mich über Sittlichkeit und Unsittlichkeit nicht erst belehren zu lassen. Der Abg. Roeren sucht heute zu verschleiern, was er neulich gegen die Manen von Müller von der Werra ge⸗ sündigt; der Sohn dieses Sängers hat sich in einem Briefe bitter über die „Taktlosigkeit“ des Abg. Roeren beklagt. Ich schließe mit
dem Verse:
Herr Roeren vem Rhein II1 Eräumt nur noch vom Schwein, Nur immer vom Schwein,
Das ist ja ein Graus, 8 Das hält ja der beste Magen nicht aus.
Abg. Roeren (Zentr.): Da knüpfen Sie also wieder an Ihr Wiesbadener Saugedicht an. Ich bedauere, schon von dem en enlZbr —. vea Debatte auf Ihren Dichterehrgeiz gesprochen zu haben.
ei den Ausgaben für das Reichsgericht bringt der
Abg. Stadthagen (Soz.) das Verfahren vor dng Reichs⸗ gericht gegen den Rechtsanwalt Liebknecht wiederum zur. Sprache und verwahrt sich dagegen, daß diesem Ehrlosigkeit der Gesinnung vor⸗ geworfen sei. Das habe nur feseben können, weil in das Reichs⸗ gericht nach dem beglaubigten Ausspruch Bismarcks nur „politisch zuver⸗ lässige Richter“ berufen würden; nur so seien solche Bluturteile möglich. Für politische Vergehen sollten nur Richter aus dem Volke, d. h. die Schwurgerichte, zuständig sein. Der Reichsanwalt meine, weil der nsasee eine andere politische Ansicht habe, habe er kein Recht uf Recht.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Nur ein ganz kurzes Wort. Der Herr Vor⸗ redner hat behauptet, daß bei der Besetzung der Richterstellen am Reichegericht nach politischen Rücksichten, nach Rücksichten auf politische Gesinnung verfahren werde, und er hat es daraus zu erklären versucht, daß beim Reichsgericht Gesinnungen beständen, die Urteile hervor⸗ riefen, von denen er eben sprach, die ihm nicht gefallen. Dem gegen⸗ über erkläre ich folgendes: Seit den 15 Jahren, daß ich die Ehre habe, an der Spitze des Reichsjustizamts zu stehen, einer Zeit, in der alle Besetzungen von Richterstellen beim Reichsgericht durch meine Hand gegangen sind, ist niemals, in keinem Falle, in keiner Weise die politische Gesinnung der für eine Stelle in Aussicht genommenen Richter in Frage gekommen. Niemals ist, soviel ich beurteilen kann, bei einer der Bundesregierungen oder, wie ich weiß, beim Reichsjustiz⸗ amt oder beim Reichskanzler oder im Bundesrat danach gefragt worden welche politische Gesinnung der in Aussicht genommene Richter habe. Es ist immer nur geprüft worden, ob sich der Richter für die betreffende Stelle nach seinen Kenntnissen und seinen juristischen Leistungen eigne. Deshalb weise ich den Vorwurf des Herrn Abgeordneten, der vor mir gesprochen hat, für diese Zeit von 15 Jahren, für die ich verantwort⸗ lich bin, auf das entschiedenste zurück. (Bravol rechts.)
Der Etat der Justizverwaltun r T 1“ bewilligt. W
Ohne Debatte werden die Etats der Schutzgebiete und das Gesetz über den Haushalt der Schutzgebiete genehmigt.
Beim Etat des Reichskolonialamts kommt der
Abg. von Treuenfelz (dkons.) darauf zurück, daß in der zweiten Lesung der Abg. Eichhorn ihm glatte Unwahrheit vorgeworfen habe, weil er gesagt habe, daß die Sozialdemokratie unsere Truppen in Südwestafrika beschimpft habe. Das set keine Unwahrheit, er weise nur auf die Rede des Abg. Bebel vom 9. Dezember 1906 gegen den General von Trotha und auf zahlreiche Verurteilungen von Sozial⸗ demokraten wegen Beschimpfung der Truppen hin.
Abg. Eichhorn (Soz.) bleibt dabei, daß die Soldaten nicht beschimpft seien, die Gerichtsurteile seien noch kein Beweis. Aus
der Verhandlung über den Justizetat weiß man ja, wie solche Urteile iu stande kämen. k
Der Etat des Reichskolonialamts wird bewilligt;
chsanzeiger und Königlich Preußischen
diesen mit dem Kollegen
müssen.
Zweite Beilage — anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 31. März
denn Verluste sind überaus selten. Es handelt sich hier lediglich daß der Absender bei den Versicherungsgesellschaften die Sendung versichern will und daß die Versicherungsgesellschaften einen Nachweis haben wollen, daß, die Pakete wirklich eingeli ügtt sind Aber die Ausstellung von Qutttungen gegen Gebühren könten wir nicht einführen, und wenn wir solche Quittungen ausstellen wollten, dann würden wir für alle Pakete das tun müssen, und das würde un⸗ nötige Mühe und recht viel Geld kosten. Das ist der Grund der Ablehnung. 8
Abg. Kirsch (Zentr.) kommt nochmals auf die der Teilr des VIEIEEe Bähhiga Aer arf CT“ bg. von Damm (Wirtsch. Vgg.) bedauert, daß die Reichspost⸗ verwaltung nicht das billige Ortsporto wieder ngecle. eevofs bittet um Annahme der dahingehenden Resolution seiner Partei. Abg. Werner (Rfp.) ist der Ansicht, daß Einlieferungs⸗ quittungen schon deswegen nicht verlangt werden sollten, weil darin ein Mißtrauen gegen die Beamten liege, und bringt sodann ver⸗ ö Beannenmünsche. vor. g. 5 r. Volksp.) weist einen Angriff des Abg. Ei in zweiter Lesung ab. Er sei im Gegensatz zu sgfe stets für das Koalitionsrecht der Beamten eingetreten, habe auch stets üses daß er für eine Aufhebung des § 153 G.⸗O. zu haben sein Abg. Böhle (Soz.) tritt für die Errichtung ei 2 amts in Straßburg i. E. ein. v“ 8 5 5122 2 Crh. 99; 1 Seee. daß es — n ankomme, un ü 8 und unterstützt nochmals die An Abg. Zubeil (Soz.) bringt den k88 der Entlassung eines Post⸗ unterbeamten in Cadinen erneut zur Sprache und behauptet, daß der Staatssekretär in diesem Falle das Recht gebeugt habe. (Präsident 8 1 8 86 6 8 b 8 g 8 .5 vel 5 15 unzulässig.)“ Fest 9 a riefgeheimnis a izei⸗ behörde wiederholt verletzt Si-s gn sei. “
Der Etat der Reichspost wird bewilligt, ebenso die Etats der Reichsdruckerei, der der Reichseisenbahnen und der Expedition nach Ostasien. Beim Hauptetat, und zwar bei den Einnahmen aus Zöllen, Steuern und Gebühren, verwahrt sich der Abg. Dr. Roesicke (dkons.) gegen den Vorwurf des Abg. Südekum
der Reichsschuld, des Rechnungshofs, des allgemeinen Pensionsfonds und des Reichsinvalidenfonds. darum, Beim Etat der Reichspost⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung liegt der Antrag der Reichs⸗ und deutschkon⸗ servativen Partei wegen Gewährung von Ostmarken⸗ zulagen an die Post⸗ und Telegraphenbeamten vor. — Abg. Singer (Soz.) beantragt, diese wichtige Frage heute ab⸗ zusetzen, da sie überhaupt erst in einem Nachtragsetat zu erledigen sei; er würde eventuell die Beschlußfähigkest des Hauses bezweifeln müssen. Abg. Schultz (Rp.) bittet, wenigstens den Antrag nur bis morgen zu vertagen. 8 Das Haus beschließt mit großer Mehrheit die Absetzung. Abg. Hue (Soz.) wünscht unter besonderer Beleuchtung der Ver⸗ 152” in Dortmund eine Neuorganisation der Oberpostdirektion in üsseldorf. Besonders erschwert sei der Telephonverkehr zwischen Dortmund, Essen und Bochum mit Berlin. Der Redner bemängelt “ geringe Höhe des Wohnungsgeldzuschusses in den Industrie⸗ Abg. Giesberts (Zentr.) führt aus, daß Verhandlungen mit der Reichspostverwaltung schweben, und daß er den Ausgang der Sache der Zukunft überlassen müsse. Der Staatssekretär möge sich durch persönlichen Augenschein überzeugen, damit die neue Direktion dahin verlegt werde, wo sie das größte Arbeitsfeld finde. 8. 1
— Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:
Meine Herren! Es wird vielleicht zur Abkürzung der Diskussion bestragen, wenn ich mir daran zu erinnern gestatte, daß ein Gesetz über den Wohnungsgeldzuschuß überhaupt noch gar nicht vorliegt (sehr richtig! rechts), daß, solange kein Gesetzentwurf eingebracht ist, man nicht gut über ein solches Gesetz sprechen kann. Ich möchte auch in Erinnerung bringen, daß es sich nicht allein um die Postbeamten handelt, sondern daß beim Wohnungsgeldzuschuß alle Beamten in Betracht kommen.
Dann haben die beiden Herren Vorredner die Einrichtung einer neuen Oberpostdirektion hier angeregt, nachdem bei der zweiten Be⸗ ratung schon der Herr Referent und auch der Herr Abg. Kirsch sich zu der Sache geäußert haben. Neue Oberpostdirektionen richten wir 8 1 ein Bedürfnis dazu vorhanden ist; bis jetzt ist ein solches Bedürfnis bei mir noch nicht geltend gemacht in zwei 2 t d⸗ worden, wenigstens aus postalischen Kreisen nicht. Nun vess üie — 1—1 sind aber Vertretungen von Essen bei mir gewesen und wollte. Er habe durchaus im Einverständnis mit der ganzen Kom⸗ haben ihre Wünsche vorgetragen. Zu bezweifeln ist ja gar nicht, daß mission gehandelt, da ja demnächst ein neues Gesetz zu erwarten sei.
der Düsseldorfer Bezirk ein sehr großer und wichtiger ist; alle Redne Nach einer kurzen Bemerkung des Abg.? ecker⸗Arnsberg haben buher mit Recht angeführt, daß sowohl die Jahl der Beamten (Bentr.) du Gunsten der Einfuhrung von Einfuhrscheinen für
wie die Intensität des Venkehrs sehr groß ist. Daraus allemn ent⸗ die kleine exportierende Eisenindustrie werden die Einnahmen
8 aus de illi übri springt noch nicht die Notwendigkeit, eine Teilung vorzunehmen. 8.den benfltgt. hes so der Ars. Hanpteze⸗
Beim Etatsgesetz, und zwar bei der Anlage, die d (Sehr richtig! in der Mitte.) Wenn nun aber die Herren sagen, Besoldungsetat für das „Reichsbankdireftortum⸗ lagzan⸗ de ritt Essen ist der geeignete Platz, so möchte ich den Herren in Erinnerung
der Abg. Bassermann inl.) für die Freizügigkeit der Noten bringen, daß so einfach die Frage sich nicht lösen läßt. Nachdem hier der Privatnotenbanken, besonders im Frecsügigben Erhaltung im Reichstag die Frage angeschnitten ist, sind Vertreter der Städte
der süddeutschen Notenbanken ein.
Elberfeld⸗Barmen bei mir gewesen und haben ihre Wünsche geltend der r 88. zgeset wird genehmigt und schließlich auch in gemacht. Nun ist nicht zu bezweifeln, daß die Wünsche von Elberfeld⸗ J e ’ 5 Füast 8 8. Aimken gegen die Barmen mit ebenso starkem Nachdruck, mit ebenso starkem Geschüz Damit ist den Peensseteen 8 g worden sind, wie die von Essen, daß der Verkehr Elberfeldd Schluß 11 % Uhr Räͤchste G. Ann “ x bE “ (Eeset be 85 ilfsmitglieder beim Patentamt; Eegärzunge
g 8 e 8 . f 27S und für sich eine neue Oberpostdirektion in Anspruch genommen. Ich 1ö2. . 1 werde mich dahin resumieren: Die Wünsche sind nun einmal an die 1“ Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung herangetreten, sie werden von mir geprüft werden. Wie die Entscheidung ausfallen wird, darüber kann ich den Herren noch keine Auskunft geben. (Heiterkeit.)
Abg. Linz (Rp.) hofft, daß die heutige Verhandlung den Aus⸗
schlag fuüͤr seinen Wahlbezirk Elberfeld⸗Barmen geben werde. Ter 9. Si “ 80 Whs 8 Redner bringt sodann die Bestimmungen für . überserischen Posi⸗ bung rz 1908, Mittags 12 ½ Uhr. 8
zur Es 185 vn urkundliche Nachweis 88 ““; eeee Wolffs Telegraphischem Bureau.) ie Auflieferung, darin liege ein starker Anreiz zu Unt ür: UMeber den Begin 1 ist i nicht charakterfeste Beamte. “ Nummer d. Bl. berschtet e v“
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke: V Das Haus setzt die Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗
treffend die Feststellung d 8 Meine Herren! Ich kenne den Wortlaut des Bescheides nicht, V 8 eeeeöbe
für das echnungsj jal⸗ hüre aber, daß er naistchlich abweisend ausgefallen in Ran ist 1. Uiskussion fort chnungsjahr 1908, mit der Spezial⸗ hinreichend bekannt, daß die Postverwaltung gerne Wünsche erfüllt, die Beim Etat der landwirtschaftlichen Verwgltung an sie herantreten, wenn sie erfüllbar sind. Es ist auch nicht zu be⸗ bemerkt
zweifeln, daß die Exporteure lange Zeit darüber im unklaren sind, ob Graf von Mirbach: Wir im äußersten Osten sind äußerst bewegt ihre Pakete angekommen sind oder nicht, weil es sich um überseeische
durch die Umstände, die mit den Vorschlägen des Generallandschafts⸗ direktors Kapp für die inner f ängen. Di Beförderungen handelt. Aber tatsächlich sind Verluste sehr selten. Vorschläge sich 8 Nun ist es keine Ungefälligkeit der Verwaltung, Quittungen nicht politischen Parteien. Herr Kapp ist ein Mann von hoher Begabung, whahxe de Enmms [e.. (as nichkt: nucral wenn it noch ö.“ v venn und starker Initiat ve. Darin liegt inso Geld dafür bekommen! Dem steht aber erstensmal das Gesetz entgegen, ö111““ schont da das Gesetz uns verbietet, derartige Gebühren zu erheben. Im Post⸗ taxgesetz finden Sie in § 8:
und auch in manchen Gegensatz zu der schon für die Zw inneren bestehenden haallichen Ceben l in 8 Gebühren für Postscheine über Auflieferung von Sendungen kommen nicht zur Erhebung.
gekommen ist. Ich habe Kapps Vorschläge und die der Landgesellschaft Gerade die Erhebung von Gebühren für solche Postscheine, die extra⸗
verglichen, und ich bedauere die versteckten Angriffe der le⸗
Kapp. Kapp will unter Zuziehung der Kreise eine Organisatio ordinär verlangt werden, und Packkammergeld hat man damals auf⸗ gehoben, und zwar, wenn ich mich recht erinnere, auf Anträge
Preußischer Landtag. 8 Herrenhaus. 1b 1
schaffen, durch welche die großen Güter für die innere Kolonisati — nicht zerschlagen, sondern senheücghc Außenteile von 288 Eraatsbstte wleg es abch erict aeben. Te. Naleens Rehr wah L. er n ehen. e Regierung steht jedoch aus dem Reichetage heraus. Wenn man nun keine Gebühren erheben Ceenn. Er zean nee se EEE kann, würde es sich also darum handeln, Quittungen unentgeltlich Organisation tut, kann aber irgend eine Bank in Memel 86 auszustellen. Was nun dem Exporteur für seine überseeischen Pakete gilt jedoch, des große Ziel zu erreichen, das schon Friedrich dem nacht ist, das Feunspmeht vetekgemmäß der andere iihr seine hakeie auch, 858 Veen und dafür hat nach meiner Meinung Kapp die EE““ 3 ic, Fundamente geschaffen. Der Herr Landwirtschaftsminister hat stellen von Quittungen für eine gewisse geäußert, wenn der Staat Geld hergebe, so müsse er auch seine Han Kategorie von Pakeien jedenfalls anderen Wünschen auch entgegenkommen in der Soche behalten; das ist nach meiner Ansicht der Standpunkt Es würde sich dann nicht mehr um überseeische Pakete alleen des Gläubigers dem Schuldner gegenüber. Der Staat besitzt aber handeln, sondern auch vielleicht um Pakete nach Rußland, Persien, sollfe d 8 6 br o“ Spanien und allen möglichen Ländern. Nun haben wir uns Zweck der Sache . wo E.-Ig. ähm bdebiglic 8 bei der zweiten Lesung eingehend darüber unterhalten, wie 8 bezug auf die Forstverwaltung weise ich darau hin. ⸗daß schwierig die Auflieferung von Paketen überhaupt ist und welche Ostpreußen großen Raupenfraß gehabt haben; es sind dadurch große Uebelstände bei den Masseneinlieferungen besonders in den letzten vmäßen 8I F “ Abendstunden hervortreten. Durch die Wahrnehmung besonderer Ver⸗ könnte; dann Pebe der 88 de. Pegvbas lortgeführt W 1b⸗ richtungen, durch die Ausstellung von Quittungen würde das alles besitzer hätten Verwertung für das Holzj. Wir haben tin Sstpreußen noch viel schwieriger sich gestalten. Das ist der Grund gewesen, * ungünstige Waldverteilung zum Teil sehr große Wald⸗ weshalb wir den Wünschen nicht haben entsprechen können. Tatsache “
ebenso ohne Debatte die Etats des Reichseisenbahn amts,
8 88 M llt 11“ ist aber, daß ein Bedürfnis dafür bisher gar nicht hervorgetreten ist; z. B. slülte nne E Fütatesgrster geöinahe,