1908 / 82 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

artige Bestimmung gestellt wurden, und eine solche Zeit kann wieder⸗

Eae. Ich bezweifele, daß der Reichskanzler die polizeiliche

Genehmigung zu der öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel in der Wahlnacht eingeholt hat. So wird auch in Zukunft die Polizei⸗ willkür walten. Derselbe Reichskanzler bezeichnete es später als nicht deutsch, die Politik auf die Straße zu tragen, da handelte es sich freilich um eine sozialdemokratische Straßenwahldemonstration. In der Vorlage zeigt sich so recht die bürgerliche Furcht vor dem freien Volk. Auf das Ausland ß es geradezu lächerlich wirken, wenn in einem Teile Deutschlands verboten ist, was in dem anderen erlaubt ist. Sichergestellt ist durch die Kommissions⸗ verhandlungen, daß in Zukunft nicht von der Polizei eine Versammlung als unter freiem Himmel behandelt werden darf, wenn die Versammlung aus dem Lokal in den anstoßenden Hof oder Garten verlept wird. Deutschland würde sich aber lächerlich machen, wenn zu solchen Versammlungen die bloße Anzeige nicht genügte. Der Abg. Müller⸗Meiningen beschwerte sich über die mangelnde Kenntnis der Masse des Volkes über dies Gesetz. Das ist eine geschmackvolle Aeußerung in dem Munde eines Herrn, der selber einen Schlußantrag 15 ahd dadurch verhinderte, daß wir das Volk über dies Gesetz aufklärten!

Abg. Kohl (Zentr): Bei dieser Frage handelt es sich gar nicht um das Kompromiß; man könnte also hier schon eine Ausnahme machen und von dem Standpunkt abgehen, alle Abänderungsanträge ab⸗ zulehnen. Unser Antrag ist die Frucht einer Anregung in der Kom⸗ mission. Unser Antrag wurde ursprünglich angen mmen; später wurde an seine Stelle eine Fassung 8 die zu großen Miß⸗ verständnissen und Irrungen, namentlich in Preußen, führen kann. In Süddeutschland finden oft Versammlungen in sogenannten Kellern

das heißt in so in Bayern, wo das bisher unbeanstandet geblieben ist. Diese Vergünstigung soll ja auch unter diesem neuen Vereinsgesetz bestehen bleiben, wie der Staats⸗ sekretär in der Kommission versicherte. Wir trauen aber der Polizei nicht und haben es deshalb für besser gehalten, die Sache in das Gesetz hineinzuschreiben. Diese Anregung wurde in der ersten Lesung der Kommission einstimmig angenommen, der Staatssekretär stimmte dem zu. lötzlich wurde eine Fassung angenommen, die jene Bestimmung eins ränkte, sch die bestimmt wurde, daß die Ver⸗ sammlung zunächst im Saale d dann erst in den Garten verlegt werden könne. ß jeder erst sein Glas Bier zur Hand nehmen und kann dann hinausgehen. Die Versammlung muß erst im 1.dhhfßemen Raum eröffnet werden, bevor man hinaus⸗ geht. Der Ausdru „verlegt“ ist sehr vieldeutig und kann zu Miß⸗ bräuchen führen. Deshalb habe ich mir erlaubt, meinen Antrag zu

stellen. Er kommt der assung der Kommission entgegen. Ich wäre sehr dankbar, wenn der maatssekrekär die Worte „verlegt wird“ als dahin zu verstehen erläutern wollte, daß die Versammlung nicht erst im geschlossenen Raume eröffnet zu werden braucht. In der Kom⸗ mission ging die zweite Lesung in solchem Automobiltempo vor sich, daß von einer wirklichen Erörterung dieser Frage, die ja auch gen keine Partei⸗ oder Kompromißfrage ist, schon gar nicht die ede war.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. von Beth⸗ mann Hollweg:

Meine Herren! Der Herr Abg. Kohl hat bei seinen Aus⸗ führungen insofern unrecht gehabt, als er gesagt hat, bei der zweiten Lesung wäre die Angelegenheit in einem solchen Automobiltempo be⸗ trieben worden, daß der Sinn des § 4a nicht hätte festgestellt werden können. Ich habe mir erlaubt, in der zweiten Lesung gerade über den Sinn des § 4a eine Erklärung mündlich abzugeben und sie dann schriftlich zu Protokoll zu überreichen. (Sehr richtig! links.) Die Herren finden diese Erklärung auf Seite 142 des Berichts. Sie lautet:

8

„Als Veranstaltung einer Versammlang unter freiem Himmel im eigentlichen Sinne wird es nicht anzusehen sein, wenn sich an einer in einem geschlossenen Raume abgehaltenen Versammmlung einige außerhalb dieses Raumes befindliche Personen beteiligen, oder wenn eine Versammlung, die in einen geschlossenen Raum berufen und dort zusammengetreten ist, ihre Verhandlungen in einen damit zusammenhängenden, nach außen abgeschlossenen Hof oder Garten verlegt. Dagegen kann die Vorschrift des § 4a selbstverständlich demnn keine Anwendung finden, wenn besondere Umstände, wie etwa ein von vornherein bestehendes Mißverhältnis zwischen der Größe und Beschaffenhelt des Versammlungsraumes und der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer die Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen, daß die Einberufung der Versammlung in den geschlossenen Raum nur zur Umgehung der Bestimmungen für Versammlungen unter freiem Himmel hat dienen sollen. Voraussetzung ist daher, daß der Versammlungsraum an und für sich geeignet für die Versammlung war, und daß später hinzutretende Umstände das Abgehen von der ursprünglichen Absicht, die Versammlung in dem geschlossenen Riaume abzuhalten, angezeigt erscheinen lassen.“ Danach ist doch die Situation ganz klar. Es sollen nicht Versamm⸗ lungen unter freiem Himmel getroffen werden, bei denen von vorn⸗ herein weder die Absicht, noch selbst die Möglichkeit bestand, die Teil⸗ nehmer in dem geschlossenen Raume zu vereinigen, sondern die Be⸗ stimmung soll nur auf diejenigen Fälle Anwendung finden, wo eine Versammlung, wie der Herr Abg. Kohl meinte, bei schlechtem Wetter in dem geschlossenen Versammlungsraum stattfinden soll, aber bei gutem Wetter nachher in den Garten hinausgeht. Sie werden also mit der Annahme der Kommissionsfassung durchaus das erreichen, was egung ist, über den wir uns in der ersten wie der Herr Abg. Kohl ja zugegeben hat,

Im übrigen will ich mich zu dem § 4 auf weitere Er⸗ örterungen nicht einlassen, nachdem ich in der Kommission die bezüglichen eingehenden Erklärungen abgegeben habe. Die ver⸗ bündeten Regierungen sind bei der Zustimmung zu § 4 in der Fassung der zweiten Lesung der Kommission bis an die Grenze des Möglichen gegangen und haben namentlich dadurch, daß sie der landesrechtlichen Bestimmung Freiheit gelassen haben, auch die Anzeige der Geneh⸗ migung für gleichwertig zu erachten, denjenigen Verhältnissen Rechnung getragen, welche in den süddeutschen Staaten bestehen, wo das Ab⸗ halten von Versammlungen in Gäͤrten usw. üblich ist. Ueber das Maß dieser Zugeständnisse hinauszugehen, sind die verbündeten Regierungen nicht in der Lage.

Abg. Kulerski (Pole): Wir dürfen nicht vergessen, daß wir in een wohnen, und wie viel Preußen von der Regierung des östlichen

achbarn gelernt hat. Da können wir uns mit der Fassung des § 4

der Kommission nicht begnügen. Wir bhaben deshalb eine andere

eschlagen. ir verstehen nicht, weshalb Volksfeste usw.

Genehmigung bedürfen sollen. Wir wünschen, daß

die Beschlußfassung der Kommission in der ersten Lesung wieder⸗

hergestellt wird, wonach die Genehmigung der Abhaltung der Ver⸗

sammlung oder der Veranstaltung des Au uges nur versagt werden darf, wenn davon

ist. i 1 19 mehr Rückgrat

hätt igkeit die Regierung

rekt ermutigten, auf ihren Forderungen zu tehen, so brauchten wir uns jetzt überhaupt nicht zu bemühen. Die Regierung hat offen⸗

st sich auf Stimmen Es kommt nur

Der Staatssekretär hern Vorlage zugestimmt für Herren das sind.

die an den Block an eigenen Ge t einrichten, Uebertragung d önnen die Einz t erhalten. Meine Parteigenosse (Zentr.): Ich muß de e liberale Praxis sgesetzes gab

Auskunft zu ford tlich gar nichts

en Freiheiten geha

„Unannehmbar“! Württemberg, darauf an, was jenigen hinauslauf die Einzelstaaten die Praxis nach eigener Ar heitlich haben, gebung auf Deuts Praxis gar nicht antrag zu empfehle Abg. Zehnter stimmen, daß die süd unseres badischen Verein Recht, eine weitgehende Praxis davon eigen nicht neugierig. Wir hab Tag auf den wir gar keine Rechts sammlungsrecht, wir w ie nicht unseren Antrag hrer Wähler,

glich der polnischen

nkenntnis der Freisinni n, ihre Gemüter zu

bar auf die U kuliert, und es ist ih

Verhältnisse spe

g. Kohl (Zentr.): Nach den Erklärun Haus erst recht bitten, meinen Kommission kommen wir

geschmiedet konnten sie auch aber dieses Ges er preußischen

elstaaten ihre lib Darum ist der 3 n werden für ihn stimmen.

m Vorredner dur verdorben werden Polizei allerdings d ern, aber wir haben in olizei war

Staatssekretärs mu Antrag anz setze hatten, nicht vorwärts, un Staatssekretär gar keine

welcher Partei sie auch a

Wermuth: Nach ung der Versamm⸗ mmlung in den Garten ver⸗

assung der auptfrage, die ich stellte, hat der b Ich bitte alle Kollegen, ntrag anzunehmen. Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern der Regierung ist eine Konstituier erlich, bevor die Versa

ge Albrecht, Brand 88 4, 4a und 4 b

das nur eine chland ist, k mehr aufrech

lang nicht erford⸗

Die Anträ abgelehnt, fassung angenommen.

Abg. Zehn Einfügung eines 2 mlungsrechts in Süd ie in das Gesetz beruft sich auf entspreche and und auf die Vorgän

ys und Kohl werden

nach der Kommissions⸗ gewußt, die

bt, deren Au wird. In Ba ung in bezug auf Vereins⸗ den eine erhebliche

Fingern brennen

g des Zentrums auf Freiheit des Vereins⸗ e garantiert selbst aufgenommen nde Beschlü ge im hessis⸗

ter (Zentr.) begründet den Antra ie weitergehende deutschland müss

Einbuße erleiden, wenn versündigen sich an der nicht tun. verbündeten

Damals handelte es Der Staatssekretär Einheit gibt es In necessariis es darf aber nicht In dubiis

Graf von Lerchen⸗ sind Zweifel darüber Entwurf stehen. Wir chsgesetzgebung für das und wir haben in dem nen Punkten nicht allen eer Richtung ge⸗ e Beschlüsse der jerung wie für die Re⸗

sich durch die in einen wesent

Schwurgerichte

d schland besteh ehr viel weitergehend

sse aller Parteien

chen und badischen genommen,

een zu lassen. e Ausnahme. gen Einheit, aber neben der höher stehen. Vereinsgesetz, als notwendig

in Süddeutschl n Süddeutsch altung in Süddeut

r notwendi d diese muß n einheitliches

Innern, Staatsminister Dr. von Beth⸗ sprach von de

reiheit, un ir wollen ei mehr hineingeschrieben

libertas, in omnibus c yerischer Bevollmächtigter Von verschie

venteh des

den die Herren Abgg. Trimborn und ngestrebte Einheitlichkeit des Vereins⸗ daß dadurch der Wert einer einheit⸗ s für das Deutsche Reich ziemlich

Meine Herren! Der § 4 c, Genossen beantragen, würde die a rechts in einer Weise durchlöchern lichen Kodifikation des Vereinsrecht illusorisch werden würde.

Meine Herren, erinnern S ist das Bestreben hervorgegan Einmal aus dem Wunsche, dann aber doch auch aus dem ganze Deutschland zu haben. Rufe aus der Mitte: freiheitlicheres. Wir haben uns so of werden wirklich nicht sagen können, der Kommission hervorgegangen ist mische Zustimmung rechts und lin Mitte und bei den Sozialdemokraten.)

Nun, meine Herren, war der Graf Posadow hervorgehoben hat

zjum Bundesrat, denen Rednern schen Regierungen zu dem einheitliche Rei

oefering: geäußert, wie die süddeut immer schon gew

ünscht, eine ereins⸗ und Versammlu

ie sich doch daran: aus welchen Wünschen cht zu machen? ungen zu haben; ein einheitliches Recht für das Zustimmung rechts und links. !) Ich habe zuerst gesagt: ein t darüber unterhalten und Sie daß dieses Gesetz, wie es jetzt aus „ein unfreiheitliches sei. (Stür⸗ Lebhafter Widerspruch in der

gen, ein Reichsvereinsre freiheitlichere Bestimm chritt in fre

Maße der Fall

anderen süddeut es Entwurfs, ehen und dar

„einen Forts t in höherem Kommission. gierungen der dem Boden gestaltet hat, st licher Richtung erblicken. Abg. Freiherr griffe des Abg. K

Freiheitlicheres

nl.): Ich bedauere die An⸗ undesvertreter. v. Neidhardt 36 Jahre hi gewirkt hat und an gkeit einen hervorragend en seine Verdienste u öhler im Lande vollst

Versuch gemacht, He daß dies Vereinsg en, daß in Hessen rantiert sei.

Heyl iu Herrnsheim öhler auf den Hause fest, daß Dr. für unseren Großherz s Reichs durch seine Täti den weitesten Kreis Angriffe des Abg. K

avid (Soz.): Man hat den Zeugen dafür a süddeutschen Staat gsfreiheit nicht ga als sie erfuhre

erinnern Sie sich daran wicklung de

mein Amtsvorgänger, der das schon ist das ein Gedanke, auf den eingegangen Kodifikation

ich glaube, es

bleiben und die fallen werden. Abg. Dr. D gewissermaßen al kein Rückschritt sei —. be2 unrichtig. Die He Motiven berichtet wurd bestände, die ungefähr g war gesetzlich ch und niemals

jedenfalls

Vereinsrechts Bescheidung ndige Voraussetzung ist. Deutschen Reich, das so viel ver⸗ bunte Musterkarte von Vereins⸗ cht schaffen, so werden ehr richtig! n Kauf ge⸗

einheitlichen

schiedenen Bundesstaaten die notwe man in einem Bundesstaat wie dem schiedene Staaten za gesetzgebung aufweist immer einzelne Wünsche ni links); sie müssen unerfüllt nommen werden,

Nun will ich

n, daß in den ung von 1849 gebung entspreche. Diese weil sie der Ver onierung des Landtag s ein durchaus ir brauchen keine ücklich festgestellt gefordert worden,

waren erstaunt e, daß in H preußischen Gese gar nicht in Kraft die Sankti In Hessen bestand i Versammlungsrecht. Dies muß ausdr Kammer auf ohne Unter reiheiten einzutreten. r gegeben hat? as neue Gesetz als einen Vereinsgesetz aus, und Versamm⸗ Dieser Auf⸗ ner angeschlossen. ig angenommen. ein nationalliberaler Redner Bestimmung Front

* so essen eine Verordn einheitliches Re t erfüllt werden können (s und sie müssen dafür i es Recht erreicht wird.

nheit, obgleich der Herr Vorredner icht noch einmal des näheren nach⸗ ndhabung der süddeutschen Vereins⸗ nach freiheitlicher Betätigung des entgegengekommen ist, aber durchaus g rechts und links), das jetzt zu schaffende er Beziehung eine wesentliche Libe⸗ stimmung rechts und linke. Lachen und wenn Sie auch lachen das ch die Herren aus Württem⸗ wenn man sich an den lizeibehörden die Mög⸗ Versammlungen einzu⸗ in Preußen können, und sehr viel ft werden tun (Lebhafte Zustimmung.)

n, die Einheitlichkeit zu

halten hätte.

freiheitliches Ve Versammlungen anzumelden u Wir sind von der hessischen

gten Kräften, der hessischen F regungen in der hessise Er bezeichnete d ne Bestimmun die eine freiheitliche V diese aufrecht erhalten werde. brigen nationalliberalen Red Antrag einstimm

ins⸗ und daß ein einheitlich reins⸗ un

bei dieser Gelege ausgiebig darüber gesprochen hat, n weisen, daß zwar die püͤktische Ha rechte vielleicht den Wünschen

Vereins⸗ und Versammlungsrechts nicht ihr rechtlicher Gehalt (lebh und daß auch für die süddeutschen einheitliche Vereinsrecht in manch ralisierung bedeutet. (Lebhafte Zu bei den Sozialdemokraten.) Ja ist der Fall! In der Kommission h daß selbst dort und in He den Rechtszustand hält, die Po schärfer gegen Vereine und

mit vereini

Es war der Abg. Dr. Of schritt und sprach sich für ei Se. ungsgesetzgebung habe fassung haben sich auch die ü diesem Sinne wurde gewundert, daß nicht h nd mit uns

afte Zustimmun Bundesstaaten

Es hat mich aufgetreten u gemacht hat (Abg. Dr. O daß er die nötige meinsam für das hat erklärt, sie

ihre Macht nicht eine möglichst gro den Antrag Trim Dr. Osann (nl.): chaus nicht bedurft. erde für den

emeinsam geg

mit uns ge⸗ e Regierung Freiheit einzu⸗ en, dazu reicht wiegend, daß es assen sollte, für

Parteigenossen a Die hessisch die hessische reußen auftret Zeugnis ist so schwer Abgeordneten veranl⸗

Anzahl seiner sche Recht einzutreten. habe keinen Anlaß, kann ja nicht gegen aus, aber ihr ße Anzahl von born zu stimmen Es hätte der Apostro Es kommt doch d Zentrumsantrag schluß ist mir ja s weiten hessischen ngenschaften ausg ionszwang nicht Wo bleiben denn die Osann sprach raf Oriola sieht mich et den Lords in

berg zugegeben, wirklich bestehen lichkeit haben, als sie es gegenwärtig es in Zukun tz geworden sein wird.

so dringend davor warne

phierung des Abg. 1 arauf an, wie ich stimmen als der chwer geworden, ammer für die esprochen habe, zwingen lassen. übrigen Herren nur für sich. was fragend schen Kammer

s hat der Abg. Freiheit noch be⸗ reußische Freiheit

e Vertreter für und der Kom⸗

dieser Entwurf Gese

Ich muß al durchlöchern.

Der Herr Vorredner sagte, Bestimmungen des Entwurfs selb Beziehungen die Landesgese § 4b bezüglich der V schlossen, dem Landes der Genehmigung mit der geben ist den verbündeten weil es eben von dem P weitere Schritte darüber nicht tun, weil dann, liches Vereinsrecht zu würde. (Sehr richtig! Herren Abg. Trimborn erklären. (Beifall.) Köhler (wirts das kleine Stü⸗ Ideen von der Betä

der Bevollmächtigte zum

Hessen nicht me ollte sich doch lieber pe

Es geht ein Antrag Ein Antrag mung über diesen S unterstützt. nie Abstimmun

Mit 214 gegen 161 Stim on abgelehnt; die Verkü

ause mit stürmischem Bei aufgenommen. der Abstimmung g. Heine (Soz.): Ich werde Ihre als die na är hat eben

222 dur

einzige meiner Pa aber nachdem ich chterhaltung der hes un ich mich auch Abg. Dr. S von der national Nun, wir werden

der Antrag begegne sich mit den st. Gewiß, wir haben in einzelnen etzgebung zugelassen, soeben haben wir in Himmel auch be⸗ n, sich an Stelle Aber dieses Nach⸗ schwer geworden, chkeit abgeht. rbündeten Regierungen das Streben, ein einheit⸗ seinen Grund und Bode rechts.) Ich muß also diesen

und Genossen zu § 4b für u

durch den Frakt

chaedler (Zentr.): liberalen Partei? D. ja sehen; der Abg. G

gibt es doch a

etont und gesagt, daß

(Zuruf.) Für die

mich, daß der b

r Fassung der Re kann mir nur

bundesfreundlicher

ersammlungen unter freiem ie Möglichkeit zu eröffne Anzeige zu begnügen.

Regierungen schon sehr rinzip der Einheitli hinaus können die ve wie ich wiederhole,

mit Recht b deutender sei als die E Gewundert hat sgesetz in de eingelegt hat.

dieses Verein n verlieren

von der Ein⸗ Wünschen seiner

hat beispringe Reichsgesetzgebung,

i Punkten den Es wäre wün

Staatssekretär

gelung nich entsprochen hat. unkten dies nicht der pruch der bayerischen bayerische Kammer hat Minister hat in der Ka Interesse, das ist nich

in welchen

folg gehabt. Der bayerische dem § 7 kein Bayern auch icht als ideal es neue Gesetz. Bei men, abgesehen von Vor 10 Jahren n Vereins⸗ und ich anerkannt; n hat neulich 907 sagte der estimmungen bringt bei dem württem⸗

Vgg.): Lassen Sie n volle Vereins ung des Anti undesrat Dr. hr, sie leben 1 nsionieren lasse auf Schluß der Diskussion ein. amentliche Abstim⸗ ntrag wird genügend

doch uns Hessen was wir haben. wie sie gestern hardt vortrug, seinem Kopfe.

Regierung ke sich gegen das Ges mmer gesagt, Bayern habe an enn wir haben in das ich durchaus n esser, als d sammlungen teilneh ken voraus haben. lung des bayerische inne ausdrückl

semitismus, etz erklärt.

existieren in nur noch in

t richtig, d yerisches Gesetz, bezeichnen möchte, ist jedenfalls weit b uns dürfen Frauen a anderen Vorteilen, die wir b hat der Abg. Ricke ersammlun der Abg. Bass das württembergische bg. Hieber, wenn das R ürttembergische, en Recht belassen. Rede des b

Gröber verlangt n chlußantrag; der A

g geht unter großer Unruhe des Hauses

Schluß der Dis⸗ ebnisses wird

mit lauten enthalten sich

icht so lange in An⸗ mung gedauert hat.

rt die Fortentwi gsrechts in freiheitlichem bt das badische; Recht gelobt, und eichsgesetz nicht bessere dann wolle er es lieber Ich kann nur wiederholt treters aussprechen.

ermann lo

men wird der ng dieses E all, aber au

Zwei Mitglieder ayerischen V

Ders Staaigsekret

lassen; da die Regierung den Li annimmt, wo sie mit einem Male der freiheitlichen

b es keinen Einheits ralismus so weit hat, daß aus anderen Gründen das eitsdrang durch, da

g. Heute aber, wo er ein solches

braucht, da ist nicht mehr

chsanzeiger und Königlich

Berlin, Sonnabend, den 4. Apri

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Bayerischer Bevollmächtigter zum Bundetrat Graf von Lerchenfeld⸗Koefering: Ich möchte mein Befremden aus⸗ drücken, daß der Abg. Schaedler sich über meine Rede gewundert hat, denn er gehört dem bayerischen Landtag an, ist den Ver⸗ handlungen dort gefolgt und wird also wissen, welche Stellung die bayerische Regierung in der Frage eingenommen hat. Er hat die Erklärung gehört, die der Minister dort dahin abgegeben hat, daß die Regierung angesichts des Umstandes, daß die schon längst erstrebte und im allgemeinen Jateresse erwünschte Rechtseinheit auf dem Gebiete des Vereins⸗ und Versammlungsrechts herbeigeführt werden soll, und angesichts der mehrfachen Verbesserungen, die der Entwurf auch dem bayerischen Recht gegenüber bringt, als ihre Pflicht erachtet habe, eine Reihe von Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Entwurfs, welche ohne Erfolg geltend gemacht worden sind, fallen zu lassen und ihre Zustimmung zu dem Entwurf nicht zu versagen. Die Bedenken, die meine Regierung geltend gemacht hatte, betrafen die Wahlversamm⸗ lungen, und diese Bedenken sind durch die Kommission beseitigt worden. Ich finde es sehr natürlich, wenn ich die Stellung meiner Regierung auch heute nehme, und es kedarf dazu auch keiner Auf⸗ forderung von irgend einer Seite. Die bayerische Regierung ist stets gewillt, ihre Ansicht, die sie im Bundesrat vertreten hat, auch hier vor dem Reichstag zu vertreten. b

Württembergischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, Staats⸗ rat von Schicker: Ich bin überzeugt, daß die Herren, die der württembergischen Regierung Vorwürfe „machen, den Entwicklungsggang des Entwurfs gegenüber dem württembergischen Rechte nicht genau kennen. Man darf hier nicht nach dem Spruche handeln, daß man nur die Rosinen aus dem Kuchen nehmen müsse, und nicht nur die besten Bestimmungen des württembergischen Rechts vom sogen. liberalen Standpunkt aus mit« der Vorlage vergleichen. Wenn man die Beschlüsse der Kommission mit dem württembergischen Recht vergleicht, so ist die Differenz ziemlich ering, und das württembergische Recht hat in den allerwichtigsten

unkten überhaupt keine Bestimmung, die das freie Ermessen der Bantten, beschränkt; es fehlen z. B. Bestimmungen darüber, unter

elchen Voraussetzungen Versammlungen aufgelöst werden können. Die Kommissionsbeschlüsse namentlich enthalten erhebliche Fortschritte, und ich stehe deshalb auf demselben Boden wie der Staatssekretär.

Abg. Dr. Hieber (nl.): Ich bin gegenüber unseren Bundesrats⸗ bevollmächtigten in einer anderen „Lage als der Kollege Schaedler gegenüber dem Grafen Lerchenfeld; ich danke ihm, daß er das Dunkel beleuchtet hat, das nicht nur draußen, sondern selbst hier über das tatsächliche Verhältnis des würt wurf herrscht. Namentlich muß ich mich m daß der Abg. Schaedler das bayerische Gesetz als ein mustergültiges bezeichnet, daß er ihm jedenfalls den Vorzug vor dem Entwurf gegeben hat. Die einzige Bestimmung, die im bayerischen Gesetz vor dem Ent⸗ wurf den Vorzug verdient, haben wir ja in das Reichsvereinsgesetz hineingearbeitet; alles andere ist weniger liberal als in dem neuen Entwurf. (Der Redner zitiert eine große Menge von Bestimmungen des geltenden bayerischen Gesetzes). Wir haben auch unserseits anerkannt, daß die Verwaltungspraxis in Bayern, wie auch in Württemberg, Baden und Hessen eine liberale war; aber wir haben es hier mit dem Buchstaben der Gesetze zu tun. Es ist doch logisch inkonsequent, von einem liberalen Gesetz eine reaktionãre Handhabung zu erwarten. Bagyern kennt auch das Präventiv⸗ verbot, das der Entwurf beseitigt hat. In Württemberg hängt schließlich bei dem Mangel jedes besonderen Vereins⸗ und Versammlungs⸗ rechtes alles von den Polizeibehörden ab. Würde man heute ein Reiche⸗ bieratgfer machen, das so kautschukartige Bestimmungen ent⸗ hielte, wie die bestehenden Vereinsgesetze, so würde man uns auslachen. Es ist völlig unrichtig, daß irgend welche wesentlichen Freiheiten der bestehenden Vereinsgesetze durch den Entwurf aufgehoben werden. Die Mehrheit des deutschen Volkes und des Reichstags ist sich auch dar⸗ über klar, daß wenn Zentrum und Sozialdemokratie zusammengehen, um das deutsche Volk mit Freiheit zu beschenken, es dann noch

limmer werden würde.

8 Ab,. Dr. Potthoff (fr. Vgg.): Ich möchte auch noch ein Wort zu Gunsten der bestehenden Freiheiten einlegen. Der Bundesstaat, den ich vertrete und den ich allein vertrete, hat das freieste Vereins⸗ und Versammlungsrecht in Deutschland; es gibt dort keine gesetzliche Handhabe zur Störung von Vereinen und Versammlungen. (Die Unruhe im Hause ist so stark, daß der Redner sich kaum noch

verständlich zu machen imstande ist.) Waldeck hat kein Vereinsgesetz,

und es hat natürlich auch nicht die Befugnis, ein Reichsgesetz nicht anzuwenden. Wir dürfen hier nicht sündigen auf die Hoffnung einer liberalen Nichtanwendung des Gesetzes hin. Die waldecksche Vereins⸗ und Versammlungsfreiheit wird durch das Eesetz vernichtet, und Waldeck wird auf den preußischen Standhunkt zurüchinken Sie werden es daher nicht übelnehmen, wenn ich diese Bedenken hier vor⸗

getragen habe.

Es geht wiederum ein den Abg und Ge

antrag beantragt und genügend unterstützt. Der Antrag auf Schluß der Debatte wird mit 199 gegen

174 Stimmen angenommen. öö Geschäftsordnung bemerkt der b Abg. Geck (Soz.), er sei durch den Schluß der Debatte verhindert worden, auszuführen, daß die Aeußerungen des bayerischen Ge⸗ sandten über die Stellungnahme der badischen Regierung nicht zu⸗ träfen. b femi, Gröber (Zentr.) stellt fest, daß ihm die Mehrheit das Wort abgeschnitten habe, trotzdem sie dem Abg. Hieber gestattet habe, die heftigsten Angriffe gegen das Zentrum auszusprechen.

§ 4e wird hierauf mit 192 gegen 177 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

§ 5 lautet in der Kommissionsfassung: „Jede öffentliche politische Versammlung muß einen Leiter haben, der Veranstalter ist berechtigt, die Leitung selbst zu über⸗ nehmen, sie einem anderen zu übertragen oder die Wahl des Leiters durch die Versammlung zu veranlassen. Der Leiter, oder, solange dieser nicht gestellt ist, der Veranstalter hat für Ruhe und Ordnung in der Versammlung zu sorgen, er ist befugt, die Versammlung für

haaufgelöst zu erklären.“

Ein Antrag Albrecht und Genossen (Soz.) will den

letzten Satz streichen und folgenden Sa hinzufügen: eEr ist befugt, Eintrittsgelder in bestimmter Höhe erheben und Geldsammlungen veranstalten zu lassen.“

Abg. Heine (Soz.) befürwortet diesen Antrag. Nach § 10 resp. 11 habe sich jeder Teilnehmer sofort nach Erklärung der Auf⸗ lösung der Versammlung zu entfernen, er werde sonst bestraft. dinsichtlich der Polizei werde dies damit begründet, daß man 2 der stagtlichen Autorität zu fügen habe und eine Deskussion, ob die Auflösung berechtigt war, deshalb nicht zulassen könne. Für den Leiter einer Versammlung könne dies nicht geltend gemacht werden; deswegen müsse man den letzten Satz streichen, weil

1.

Prenßischen

Bürgermeistereivertretung sein soll, eine denen Seiten des Hauses bemängelt ist. s von meinem Herrn Amts⸗ en, daß diese Bestimmung, welche ja seßhaften Grundbesitz in der e, zu einer ungerechtfertigten spekulativen

des Gemeinderats und der Einrichtung, die von verschie

Auch ich muß, wie d vorgänger geschehen ist, anerkenn ursprünglich eine Berück Gemeinde zum Ausdruck Bevorzugung des Gebãu Gebäudebesitzes, geführt ha

Eine weitere Be

heit mundtot zu zu bescitigen, g von Eintrittsgeldern als gericht habe zwar dieser in den letzten Jah estellt hätte, wieder u o würden die kt, die, um eine Versammlun g der Kosten durch Erhebung von E

Damit schließt die Debatte.

Der erstgenannte Antra die Sozialdemokraten gegen Zentrum, der ganze Par nommen. § 6 der Vorlage, der d ndert geblieben ist, lautet:

„Niemand darf in einer ö e, der auf öffentlichen Stra net erscheinen, es Waffentragen ermächtigt ist.“ Abg. Stücklen (Soz diesen Paragraphen Nachdem der Abg. Kulerski sich eben

ausgesprochen hat, b gelehnt und mit g Paragraphen beschlo Uhr wird die weitere Beratung auf Sonnabend 11 Uhr verragt. ((Iann

sonst in der Lage wäre, die Minder satz habe den Zweck, Kontr n könnten,

Kollekte betrachtet w

Reihe von Grund Geschehe das auch; Staatsbürger beschrän auf die Deckun gewiesen seien.

die daraus ies damal

emacht, aber es habe ätzen, die es auf Rechte derjenigen g zu ermöglichen, intrittsgeldern an⸗

bringen wollt insbesondere t. (Sehr richtig!) rfs, welchen ich zur Beratung ben, nach welcher bei wiever. erats die ergänzende Beschluß⸗ II, gleichfalls eine Bestimmung

stimmung des Entwu gestellt hatte, wollte die Vorschrift aufhe holter Beschlußunfähigkeit eines Gemeind fassung des Kreisausschusses eintreten so die hier angefochten worden ist.

Endlich waren in behandelt worden.

Dieser Entwurf ist nu Gegenstand einer gemei und Landräten gemacht worden, und a daß ein erhebliches Interesse vom Stan stigungsrechts innewoh as Reformbedürfnis auch ell besonders entwickelten Teil d

g der Sozialdemokraten wi n abgelehnt,

der zweite demokraten.

Darauf wird sionsfassung ange⸗

ssionsbeschlüsse un⸗

chen Versammlung oder einem Plätzen stattfinden soll, er vermöge öffentlichen Be⸗ zum Erscheinen mit Waffen

n Antrag seiner

und die Pole Polen und Sozial agraph in der Kommis b 1 G dem Entwurf noch einige mehr formelle Fragen urch die Kommi n seitens des Herrn nsamen Erörteru

dpunkt der Praxis nur der Reform (Hört! hört! im Zentrum.) in diesem Punkte nur für er Provinz anerkannt; für lter oder schwach entwickelter Industrie dürftigkeit dieser Institutionen entschieden

berechtigt oder des Meistbegün dessen wurde d den industr die vielen Kreise mit unentwicke wurde aber jede Reformbe

—2*) begründet“ hierzu eine zu streichen.

r die Streichung g der Sozial⸗ it die Aufrecht⸗

wird der Antr roßer Mehrhe erhaltung des

läufig für mich kein ndlichen und die indu⸗ sichtigen konnte. der im Hinblick auf die tatsächlichen Verhältnisse ische Regelung vorsehen

Sachlage war vor der in gleicher Weise die

Meine Herren, bei dieser Weg erkennbar, Kreise der Provinz angemessen berück wurden gegen den Gesetzentwurf, nartigkeit der Interessen und der beider Arten von Krkisen eine ortsstatutar wollte, ernste Bedenken geltend gemacht.

Hier mit einer schablo zugreifen, schien mir bedenk Dieses Vorgehen wäre für

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten.

67. Sitzung vom 3. April 1908, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) 1

ersten Teil der Verhandlun gen Nummer d. Bl. berich

nenhaften Gesetzgebung vorzugehen und ein⸗ lich. (Abg. Schulze⸗Pelkum: mich persönlich a als ich im Laufe meines Staatsd samkeit der rheinische und ich bin der Uebe daß es sich gerade bei dera pfiehlt, mit einer gesetzgeberischen wenn nicht nur die negative nbedürftigken, festgestellt

Sehr richtig!) ber um so schwieriger jenstes wenig Gelegen⸗ n Gemeindevertretungen. rzeugung (Abg. Busch: organisatorischen Formgebung erst Seite der Frage, ist, sondern auch die um zu einem ersprießlichen Ergebnis e Frage der Oeffentlichkeit; ich kann e gesetzgeberische Maßnahme heraus⸗

gen in dieser Sitzun tet worden. der Abgg. Linz (Zentr.)

Abgeordnetenhauses vom 7. Juli 1907 der Beratung des er rheinischen Umfange näher⸗ nge gedenkt die prechende Vorlage

‚Ueber den ist in der gestri Es folgt die Interpellation Genossen:

„In der Sitzung des erklätte sich der Herr Mini ntrages Linz u. Gen. bereit Landgemeindeordnu treten zu wollen. Königliche Staatsregie zu unterbreiten?“ Auf die Frage des der Minister des Inn der Interpellation bereit.

Zur Begründun

gehabt habe, die Wirk persönlich zu beobachten, Oeffentlichkeit!),

Verhältnissen em dann hervorzutre das heißt die Reforn das heißt der beste Weg, zu kommen. Das betrifft auch di diese allein doch nicht durch ein

einer Reform d ng in beschränktem Wann und in welchen: Umfa rung dem Landtage eine ents

Vizepräsidenten Dr. Porsch erklärt ern von Moltke zur Beantwortung

g derselben verweist ausführlichen Darlegungen, gegeben hat,

die Entwicklung der Frage n Augen zu verfolgen und die Richtung ; aber das wird geschehen. ich koannte nicht von vorn⸗ n. Ich bitte also, so lange weniger wichtigen Gegenständen der dem Herrn Interpellanten zum zu einer vollständigen Neu⸗ eindeordnung zur Zeit ein prak⸗ hl dieses hohe Haus durch seinen wähnte Konferenz der rheinischen

Ich muß mir hiernach vorbehalten, mit allen ihren Nebenfragen mit eigene mir ein selbständiges Urteil über die 3 und den Umfang der Reform Ich bitte nur,

vorigen Jahres den Kern herausschälen g. der Bildung größerer La er kleinen Landgemeinden, zungsverfahrens na

aus denen er he weckmäͤßigkeit,

handle sich um die Erleichter um die Umbildung d führung eines Ergän Provinzen, alles zu higer Gemeindeorganismen. §§ 46 und 110 das Recht der G

zu verschaffen etwas Geduld zu haben; herein alles auf einmal in Angriff nehme auch mit den welche von

gemeinden,

event. Ein ch dem Muster

Schaffung leistungs⸗ enderung der zu warten, Landgemeindeverfassung, Vortrag gebracht sind. Daß übrigens gestaltung der Rheinischen Landgem tischer Anlaß nicht vorliegt, hat sowo vorjährigen Beschluß als auch die er

Provinzialbehörden anerkannt.

Abg. Schulze⸗ mit der Ausführun ist, und wollen ihm die zuständigen Behör schen Landgemein bedenken, daß diese Be beurteilen können Ueberzeugung, daß sicher erfolgen werden. usensky (nl.): In der Si ben sich sämtliche politi chen Landgemeindeordnu egierung darauf in eine hebliche sachliche ffen wir doch, da ünschen nach e chläge für die t angängig, es wir

schlußfähigkeit der nigen, die eine Viertelstimme s Interesse an der Gemeinde ßunfähig gemacht einer Bestimmung sind oder nicht. eschlossen, jedoch Neunkirchen, wo

Es sei ferner Landgemeindeordnung auf die Mitgliedschaft im

in ein Vorrecht des nicht nur die dieses Recht m Niederrhein, erdrückten wählten der Mehrhbeit der sammenhang damit stehe die jetzt bei mehrmaliger chlußfassung des Kreis⸗ e sich in keiner anderen rftig sei ferner die Oeffentlichkeit der Ver⸗ Es frage sich, ob der eit auszuschließen und

der rheinischen roßgrundbesitzer Bürgermeisteret

ndeln zu lassen, Gebäudesteuer über 150 besonders a cht der Ge

Kapitals umwa sondern auch die schiedenen Gemeinden,

Stimmberechtigten das Re glieder vollständig. Im Zu gkeit der Aenderung des ßunfähigkeit des ausschusses eintreten Landgemeindeordnung finde. Vorschrift der Landgemeindeo dlungen. Der jetzige § 63 sei n Bürgermeister das Re auch, wie es in eine gliedern des Gemeinderats zu verb Vorkommnisse an dritte Pers r Oeffentlichkeit müsse

.in der westfälis r Anlaß zum über das Wahlrecht der L etreffenden Stell Bürgermeister jetzt tatsächlich der Regierung anerkannt sei. es Innern habe t. Hoffentlich werde Wunsche nach einer Reform

Minister des Innern von Moltke: Ich kann nicht zugeben, daß eine veränderte öniglichen Staatsregierung vorliegt. Mein Heir seinerzeit seine perfönliche Stellungnahme zu der den Frage kundgegeben.

Gemeindemit haben gehört, daß der Minister

Vorgängers beschäftigt it zuerkennen. Wenn bhaften Kritik an der folgen, so muß man ch viel besser werden

Pelkum (kons.): Wir g des Versprechens se atürlich eine gewisse Schonze en der hier geäußerten le deordnung nicht in allem hörden die Verhältnisse do ßer Teil des H eformen dieser Landge

Gemeinderats die Bes⸗ eine Bestimmung, di aus reformbedü⸗

icht deutlich

die Oeffentlichk Falle vorgek ieten, Mitteilungen ü⸗

als ein gro

notwendige R meindeordnung

m eklatanten er dortige

Der Ausschluß Juni vorigen

für eine Aendereng Wir begrüßen es, eingetreten ist, zu keinem Er⸗ der Minister in abseh⸗ Reform entsprechen eform der Gemeinde⸗ sich aber eine Lösung die reform⸗ Gemeinde⸗

tzung vom 7. schen Parteien ng ausgesprochen Prüfung derselben Schwierigkeiten bisher

onen gelangen zu lassen. ein Recht der Gemeinder gemeindeordnung sta Bestimmungen Dieses Wahl⸗ issarische Be⸗ Ferner seien die das auch sogar seitens des Herrn Ministers ng der Angelegenheit Hause ausgesprochenen gen werden.

der rheinis

Reformieren werde in den zu finden sein. sobald einmal eine komm e stattgefunden habe. überlastet, wie Der Vorgänger Juni eine Prüfu dem vom ganzen bald Rechnung getra

Ein weitere und wenn er

andgemeinden 3 1 5 ebnis gefüh

rt haben, so hoffe arer Zeit den geäußerten W Hier einzelne Vo ordnung zu erörtern, ist ni ge sicherlich finden ig sind, bezieht sich auf die B ch die Abwesenheit derje cht gar kein besondere ertretersitzu

gen öffentlich ffentlichkeit ausg

wählte den Herausge und dieser machte dann i n den Sitzungen. Erstattung suchte die

recht werde setzung der

im vorigen

Dung. Dur haben und vielle haben, kann lei Ein weiterer Pun ob die Gemeindera In manchen Fällen hat man die Vertreter der die Presse nicht zug blatts in die Geme Blatte regelmä meister veranla

Meine Herren! Stellungnahme der K Amtsvorgänger hat hier in Rede stehen zulösen, bin ich durchaus bereit.

Wie der Herr Interpellant im Eingang 7. Juni 1907, also vor noch nicht einem Ja

schlossen, die Königliche Staatsregierung zu e wie weit die Abänderung ei

ndgemeindeordnun

Presse zugelassen. elassen war, indevertretung ig Mitteilung vo darauf die Zeitungen und Presse zu verhindern. uch die Oeffentlichke cht gleichbedeutend über die Sitzu eer die Beschlüsse, erner muß bei der Re ingehend erwogen werden. vielleicht in d

Sein Versprechen ein⸗

Der Bürger⸗ eines amtlichen Be⸗ Mitglieder an Mit⸗ Darin ist er zu weit ge⸗ it der Sitzung nicht be⸗ eheimhaltung. ngen orientiert ondern auch

erwähnt hat, hatte am hre, das hohe Haus be⸗ in Erwägungen nzelner Be⸗ g für die Rheinprovinz geboten habe ich alsbald nach Ueber⸗ ister des Innern Erhebungen über die formbedürftigkeit der rheinischen Ge⸗

teilungen an die aangen, denn wenn a eht, so ist das ni Die Oeffentlichkeit ka zu werden, und über den Inhalt Ernennung des B Hoffentlich bekommen wir in Session eine Vorlage über di

einzutreten,

stimmungen der Lan Entsprechend diesem Beschlusse nahme meines Amtes als Min Art und den Umfang der Re⸗ meindeordnung

iun doch verlan zwar nicht bloß der Debatten.

ürgermeisters e naher Zukunft,

er nächsten e Abänderung der rheinischen

Begründung Gemeinde⸗

Gesetzentwurf Begutachtung

Provinzialbehörden

sammengefaßt Sache aussprechen

m Süden der Provin

on Gemeinden

der Viertelst

Linz anschlie Zusammenschlusses d

hältnis zu der Zahl d inie dürften n

sogenannten Meistbegünstigungsrechts Herr Interpellant gesprochen hat, und Gebäudesteuerpflichtige ohne Wahl Mitglied

eine wesentliche Einschränkung des vor, von dem auch der artigen Norm,

zu Bürgermeistereie immen muß, wo Gemeindevertreter steht, b

jener eigen⸗

sie im Mißven eschränkt werden

nach welcher jeder Grund⸗ er Gemeinde wohnenden Besitzer 8

mit einem Steuersatz von mindestens 150

In erster 2