1908 / 82 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

in Frage kommen. Ferner ist daran zu erinnern, daß die Gemeinden vielfach mit staatlichen Arbeiten überlastet sind, es muß deshalb die Anstellung von Sekretären ermöglicht werden. sollten nicht unmittellbar an die müssen. Die Oeffentlichkeit der Sitzungen muß ebenso vorgeschrieben werden, wie sie für die Parlamente besteht. Die Bestimmungen über eändert werden, damit nicht Gemeinde⸗ eschlußunfähigkeit nicht erledigt werden

Die Stichwahlen

Hauptwahlen sich anschließen

die Beschlußfähigkeit müssen angelegenheiten, die wegen können, an den Kreisausschuß übertragen werden müssen. Gemeinderat zum zweiten Male nicht beschlußfähig ist, müßte er durch Gesetz beschlußfähig gemacht werden. meinderats muß erweitert werden; die Gemeinden wollen auch bei der Bestimmung ihres Bürgermeisters Bestimmungsrecht der Regierung Die Mahnung d Gemeinden Rheinbaben

Das Ernennungsrecht des Ge⸗

derr im eigenen Hause sein. at vielfach Mißstimmung erregt. es Finanzministers zur Sparsam keit gilt auch für jeder Bürgermeister sollte sich als Gemeinde⸗ n. Die Kommunalsteuern sind viel drückender als die Staatssteuern, sie sind 3, 4 mal so hoch wie diese. wie ein Finanzminister Verständnis für die er muß wissen, dem hohen Bankdiskont lcher Bürgermeister

Bürgermeister muß wirtschaftlichen Dinge leiden usw. Bi wird das Vertrauen der Gemeinde haben. Grundsätzlich müßte ausgeschlossen werden, daß ein von der Regierung bestellter Kommissar als Bewerber um das Bürgermeisteramt auf⸗ Und der Bürgermeister sollte nur auf 12 Jahre gewählt damit ihn eventuell die Gemeinde durch einen fähigeren er⸗ etzen kann.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Meine Freunde erkennen die Not⸗ m der rheinischen Gemeindeordnung an und ch nicht auf die Einzelheiten jetzt eingehen. Fischbeck hat sich schon früher ausführlich darüber ausgesprochen. der Reform müssen alle die Unstimmigkeiten beachtet werden, auf die Wir hoffen, daß in der nächsten

wendigkeit der Reform Unser Freund

die Vorredner hingewiesen haben. Session die Reform vorgelegt werden kann.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Ich werde mich auch nicht auf Einzelheiten einlassen; ich stimme nur dem Minister darin bei, daß es zweckmäßig ist, ein solches gesetzgeberisches Werk erst dann in Angriff zu nehmen, wenn man nicht nur die Reformbedürftigkeit klar vor sich sieht, sondern auch den Weg klar erkannt hat, der zu einer zweckmäßigen Reform führt. danach auch von einer weiteren Debatte ab, denn wir werden uns darüber unterhalten können, wenn die Reform kommt.

Abg. Prietze (nl.) bestreitet dem Abg. Lusensky, daß der Bürger⸗ meister in Neunkirchen verboten habe, über die Gemeinderatssitzungen zu sprechen. Der Bürgermeister habe nur verlangt, daß über geheime Verhandlungen nicht gesprochen werden 1 scheidung sei allerdings recht schwierig und kaum aufrecht zu erhalten. Im allgemeinen sei die Oeffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen nicht nur wünschenswert, sondern notwendig

Abg. Dr. Heydweiller (nl.) meint, daß der Bürgermeister in der Rheinprovinz im großen ganzen ein Organ der Regierung sei, und daß er in dieser Eigenschaft den Vorsitz in der Gemeindevertretung führe, wenn er auch eine Menge Gemeindeaufgaben zu lösen habe. Rheinprovinz gewählt, verstehe er nicht. 2 Politik keine Rolle spielen, und deshalb bedürfe gerade bei den scharfen Gegensätzen in der Rheinprovinz die Frage der Bürgermeisterwahl der größten Vorsicht. offentlich werde eine sorgfältige Prüfung nach dieser Richtung er⸗ lgen, ehe eine einschneidende Aenderung vorgenommen werde. sei durchaus für die Autonomie der Gemeinden, aber sie sei auch jetzt in keiner Weise beeinträchtigt

Abg. Graf von Spee (Zentr.) würde es bedauern, wenn die Konservativen gegen eine Reform der rheinischen Landgemeindeordnung Sie würden damit sich in Widerspruch setzen mit dem auses und mit dem Minister, der der Reform wohlwollend gegenüberstehe, sowie vor allem mit der rheinischen Be⸗

solle. Eine solche Unter⸗

ru Bürgermeister Westfalen aber ernannt werden den Gemeindevertretungen

Warum der

sein würden.

früheren Beschluß des

Abg. Linz bemerkt gegenüber dem Abg. Heydweiller, daß in der Rheinprovinz der Bürgermeister lediglich ein Organ der Gemeinde sei.

Damit schließt die Diskussion, und die Interpellation ist

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗

treffend die Koppelfischerei im Regierungsbezirk

„Koppelfischerei im Sinne dieses Gesetzes ist sowohl die Aus⸗ übung mehrerer Fischereiberechtigungen an derselben Gewässerstrecke, als auch die Ausübung einer mehreren Gewässerstrecke gemeinschaftlich zustehenden Fischereiberechtigung.“

Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) beantragt folgenden Zusatz: insoweit letztere nicht aus dem Miteigentum an Grundstücken folgt.“ Der Antragsteller bemerkt, daß er lieber die Beratung des Entwurfs in einer Kommission gewünscht hätte; da das Haus aber dies ab⸗ ehnt habe, müsse er seine Abänderungsanträge im Plenum stellen. zu § 1 gehe davon aus, daß es nicht die Absicht des Entwurfs sein könne, die Rechte aus dem Miteigentum an G ch u. a. fischereipolizeiliche Vor⸗ egelung der Koppelfischerei in diesem Gesetz beantrage er

Personen an deriselben

stücken zu ändern. schriften durch die nicht berührt werden, insoweit zu berücksichtigen, daß bei der Regelung die Möglichkeit er Ausübung erner beantrage er, in dem Entwurf überall, wo von der „Aus⸗ dafür „Kreisausschuß“ be⸗ „Bezirksausschuß“ reorganisiert

„sind jedoch Fischereirechts

einandersetzungsbehörde“ ziehungsweise Generalkommissionen werden sollen, empfehle es sich ihnen diese 1 Der Redner befürwortet andere kleine 3 Unterstaatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft ꝛc. von Conrad bittet, es bei dem unveränderten Gesetze zu belassen. Es handle sich in jenem Gesetze um schwierige rechtliche Auseinander⸗ empfehle es sich, diese Dinge der staatlichen Aus⸗ behörde und nicht den Kreisausschüssen zu überlassen, egen die Kreisausschüsse an si

setzungen; da

einandersetzung

womit er natürlich nichts wolle. Er sei vielmehr selbst lange Zeit Vor aausschusses gewesen. In Hannover gelte dasselbe eidung der Generalkommission überträgt. d kommissionen werde gemacht werden, stehe ja noch nicht et Generalkommission Cassel mit der Erledigung der Sache auf Grund dieses Gesetzes zu betrauen. Die Initiative zu diesem Gesetze sei von dem Fischerei⸗ verein im Regierungsbezirk Cassel ausgegangen im Interesse einer örderung der Fischerei; der Provinziallandtag habe sich einstimmig ür diesen Entwurf erklärt, und deshalb müsse darum gebeten werden, die Vorlage unverändert anzunehmen.

Abg. Dr. von Woyna (freikons.) meint, daß die Generalkommissionen

n diesen Fragen überall gut funktioniert haben; es wäre wunderbar, annover die Generalkommission, Cassel der Kreisausschuß entscheide. Auch die anderen Abänderungen des Abg. von Savigny bitte er abzulehnen. 1 Abg. von Ditfurth (kons.) hält es gleichfalls für notwendig, da

die Organisation dieselbe sein müsse wie in Hannover; es könnten si

die größten Schwierigkeiten ergeben, wenn in Cassel andere Be⸗ stimmungen herrschten als in Hannover. Schon aus diesem praktischen

Grunde empfehle sich die Ablehnung des Vorschlages des Abg. Wenn die Generalkommissionen reformiert würden, könne man weiter über diese Frage verhandeln. man es bei dem Vorschlage des Entwurfes belassen und auch die anderen Anträge Savigny ablehnen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) stimmt den Ausführungen des

aatssekretärs

ender eines Kreis⸗ esetz, das die Ent⸗ Wie die Reorganisation der General

Bis dahin es angebracht,

wenn an demselben F

von Savigny. is dahin möge

Die §§ 1 bis 9 werden unverändert angenommen

Auch zu einigen der folgenden Paragraphen hat Abg. Dr. von Savigny Abänderungsanträge gestellt, die er aber nach Erklärungen eines Regierungskommissars wieder zurückzieht.

Das Gesetz wird ee unverändert im ganzen in zweiter und auch in dritter Lesung angenommen.

Es folgt die Besprechung einer Reihe von Petionen.

Petitionen um Aenderung der Städteordnung für die Provinz Hannover werden der Regierung als Material überwiesen, ebenso verschiedene Petitionen um Aufhebung des Gemeindesteuervorrechts der Beamten, Geist⸗ lichen, Kirchendiener und Volksschullehrer sowie der Militärpersonen. KRss eree l⸗

Mehrere Petitionen machen Vorschläge für die Gestaltung des Hebammenwesens. Nach dem Antrag der Gemeindekommission werden diese Petitionen der Regierung als Material überwiesen, und wird eine Resolution angenommen, wonach auf die Einstellung er⸗ heblich größerer Summen für die Unterstützung der Hebammen in den Etat Bedacht zu nehmen und zu erwägen ist, wie für die Hebammen bei eingetretener Dienstunfähigkeit zu sorgen ist.

Ebenso wird der Regierung als Material überwiesen eine Petition des Technischen Bureaus A. Gobiet u. Co. in Cassel um Bevor⸗ zugung der mittleren Firmen bei Vergebung staatlicher Lieferungen gegenüber den Großfirmen.

Eine Petition aus dem Rheinland um Wiederaufnahme des An⸗ trages der Abgg. Grafen Spee und von Pappenheim, betreffend Be⸗ teiligung landwirtschaftlicher Sachverständiger bei der Prüfung der Vorlagen zu gewerblichen Anlagen, in der ursprünglich vorgeschlagenen Form wird gleichfalls als Material überwiesen.

„Verschiedene Petitionen um Ausdehnung der Unfall⸗ fürsorgegesetzgebung für Reichs⸗ und Staatsbeamte auf die 1 werden der Regierung zur Berücksichtigung über⸗ wiesen.

Eine Reihe von Petitionen, zum Teil in Form von Tele⸗ grammen, empfiehlt eine Beibehaltung des preußischen Wahlrechts oder gadere Einteilung der Wahlkreise oder wünscht andererseits eine Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts mit ge⸗ heimer Stimmabgabe; die Petitionen werden sämtlich der⸗Regierung als Material überwiesen.üecgsrtt e. ee, emr’

Ueber eine Petition des Hauptverbandes der öffentlich angestellten Auktionatoren für das Deutsche Reich in Hannover um Aenderung des Artikels 125 des preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichts⸗ barkest vom 21. September 1899 (Anstellung beeidigter Auktionatoren) hat die Justizkommission Uebergang zur Tagesordnung empfohlen. Abg. Meyer⸗Diepholz (nl.) beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen; das Haus beschließt jedoch nach dem Kom⸗ missionzantrage. SA. n

Eine Petition des Preußischen Landesverbandes der Haus⸗ und Grundbesitzervereine um Abänderung des preußischen Stempelsteuer⸗ gesetzes wird der Regierung als Material überwiesen.

Ueber eine Petstion des Verbandes norddeutscher Frauenvereine zu Hamburg um Zulassung von Frauen in den Königlich preußischen Kunstakademien iu Berlin und Düsseldorf hat die Unterrichts⸗ kommission Uebergang zur Tagesordnung beantragt.

Die Abgg. Ernst (fr. Vgg.), Lusensky (nl.), Münster⸗ berg (fr. Vgg.) und Metger (nl.) beantragen, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Die Abgg. Strosser (kons.) und von Ditfurth (kons.) bitten, es bei dem Kommissionsbeschluß zu lassen; viele Damen würden die Kunstakademie nur aus Liebhaberei besuchen, ohne genügendes Talent zu besitzen, und würden dadurch das Niveau dieser Akademien nur herabdrücken. 1

Das Haus beschließt Uebergang zur Tagesordnung.

„Der Reichsverband deutscher Gastwirtsverbände zu Berlin petitioniert um Abänderung des Kommunalabgabengesetzes (Aufhebung der kommunalen Biersteuer).

Das Haus geht nach dem Antrage der Gemeindekommission über die Petitionen zur Tagesordnung über.

Die Petition von Bürgermeistern und Gemeinden in der Rhein⸗ provinz um Abänderung der Gemeindeordnung für die Rhein⸗ provinz wird der Regierung als Material überwiesen.

Ueber Petitionen von Bürgermeistern und Gemeinden in der Rheinprovinz und vom westfälischen Landgemeindetage um Aenderung der Kreisordnungen für die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen (Wählbarkeit zum Kreistag und zum Kreisausschusse für diejenigen Personen, die ein besoldetes Amt bekleiden, das der Aufsicht des Land⸗ rats unterstellt ist) beantragt die Gemeindekommissiong zur Tages⸗ ordnung überzugehen.]

Abg. Dr. Berndt (nl.) bedauert, daß die Petition in der Kommission kein größeres Entgegenkommen gefunden habe. Es seien jetzt von der Wählbarkeit gerade die Amtmänner ausgeschlossen, die sich am besten für die öffentlichen Ehrenämter eigneten. 8 müsse wenigstens die Möglichkeit geschaffen werden, daß die Regierung die Sache in Erwägung ziehe, und deshalb beantrage er, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Abg. Strosser (kons.) erklärt es gleichfalls für ungerechtfertigt, daß die westfälischen Amtmänner von der Wahl zum Kreistage und Kreisausschuß ausgeschlossen seien, und schließt sich dem Antrage Berndt an.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrage.

Die Petition des Verbandes der Vereine studierender Frauen Deutschlands um Zulassung von Frauen zur Im⸗ matrikulation an preußischen ochschulen beantragt die Unter⸗ richtskommission der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Münsterberg (fr. Vgg.) spricht sich im Sinne der Petition aus; der Zustand, daß die Immatrikulation von Frauen von dem jeweiligen Wohlwollen der Hochschulen abhänge, sei unhaltbar.

Abg. Metger (nl.) spricht die Hoffnung aus, daß das Ministerium sich jet dem Verlangen der Frauen freundlicher gegenüberstellen werde als früher.

Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission.

Ueber die Petition des Stralsunder landwirtschaft⸗ lichen Vereins um Maßnahmen gegen den Kon⸗ traktbruch der nicht zum Gesinde zu rechnenden Landarbeiter wird auf Antrag der Agrarkommission zur Tagesordnung übergegangen, da in früheren Sitzungen des Hauses eingehend erörtert ist.

Durch Uebergang zur Tagesordnung wird ferner die Petition des Amtes der Zeesener in Stralsund um Freigabe der Zeesenfischerei im Kleinen Jasmunder Bodden erledigt.

Die Petition des Vereins pen. zu Berlin um Ein⸗ führung des obligatorischen hauswirtschaftlichen Unterrichts in sämtlichen Mädchenschulen beantragt die Unter⸗ richtskommission, entsprechend dem vorljährigen Beschluß des Hauses, der Regierung als Material zu überweisen mit dem Wunsche, da sh den hauswirtschaftlichen Unterricht auch ferner nachdrückli

ördern möge.

Das Haus beschließt in dieser Weise, nachdem Abg. Ernst (fr. Vgg.) die Petition befürwortet und darauf hingewiesen hat, daß in England bereits dieser obligatorische Unterricht bestehe.

Eine Petition vom Verein katholischer deutscher Lehrerinnen um Umwandlung der Kommissionsprüfungen in Entlassungsprüfungen wird nach dem Antrage der Unterrichtskommission der Regierung zur Erwägung überwiesen.

Die Petition des Hauptmanns a. D. von Ziegler in Borhagen⸗ Rummelsburg um ßörderung der auf Steigerung des Sehvermögens der Jugend gerichteten Bestrebungen wird auf Antrag der Unter⸗ richtskommission in Erwägung, daß das Haus am 18. Februar die Vermehrung der Pflichtstunden für Leibesübungen in freier Luft be⸗ schlossen und der Kultusminister eine zustimmende Erklärung dazu gegeben hat, der Regierung als Material überwiesen.

Petitionen von Landwirtschaftsschullehrern wünschen Gleichstellung

der seminarisch gebildeten technischen und Mittelschullehrer an den ““ 111“ 1 9 8

.

2

Landwirtschaftsschulen im Gehalt mit den Seminarlehrern und Ver⸗ leihung des Titels Oberlehrer. Auf Antrag der Unterrichtskommission wird über die Petitionen in bezug auf die Titelverleihung zur Tages⸗ ordnung übergegangen, im übrigen werden die Petitionen der Re⸗ gierung als Material überwiesen. *

Ueber eine Petition des Lokomotivführers a. D. Böhm in Breslau um Erhöhung der Bezüge der nach dem Unfallfürsorge⸗ gesetz von 1887 in den Ruhestand versetzten Beamten und andere Handhabung der Heilungskostenerstattung geht das Haus nach dem Antrage der Petitionskommission zur Tagesordnung über.

Petitionen der Oberbürgermeister von Hagen i. W. und Elber⸗ feld um Abänderung des Einkommensteuergesetzes und des Kommunal⸗ abgabengesetzes werden auf Antrag der Petitionskommission der Re⸗ gierung als Material überwiesen.

Außerdem wird eine Reihe Petitionen persönlichen und lokalen Inhalts nach den Kommissionsanträgen erledigt.

Schluß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Sonnabend, 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Anträge (Vereinfachung der Verwaltung, innere Kolonisation, Abänderung des Einkommen⸗ steuergesetzes], Petitionen.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Eheauflösungen in Baden im Jahrzehnt 1898 1907.

Nach einer in den „Statistischen Mitteilungen über das Groß⸗ herzogtum Baden“ veröffentlichten Statistik der Eheauflösungen sind während des Jahrzehnts 1898 1907 in Baden im ganzen 2522 Eben durch gerichtliches Uͤrteil aufgelöst worden, davon 2495 (d. s. 98,93 %) durch Scheidung. Auf das einzelne Jahr entfallen durchschnittlich 252 Ehrauflösungen. Am niedrigsten (193) war die Zahl im Jahre des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1900), das die Scheidurg der Ehen an erschwerte Bedingungen knüpfte. Schon im folgenden Jahre stieg aber wieder die Zahl der Eheauflösungen, und im letzten Jahr erreichte sie den bisherigen Höchsistand (323).

Setzt man die Zahl der im letzten Jahrzehnt erfolgten Ehe⸗ auflösungen in Verhaltnis zur Zahl der im gleichen Zeitraum ge⸗ schlossenen Ehen, so zeigt sich, daß auf 100 Cheschließungen 1,64 Lösungen entfallen. Als Vergleich hiermit sei angeführt, daß im Jahrzehnt 1888 1897 auf 100 Eheschließungen 1,23 Lösungen, im Jahrzehnt 1878 1887 nur 0,85 Lösun en kamen. Darnach hat sich also in den letzten 20 Jahren die Zahl der Ehelösungen im Vergleich mit der Zahl der Ebeschließungen fast genau verdoppelt.

Mehr als ein Viertel (27,38 %) der im letzten Jahrzehnt auf⸗ gelösten Ehen hatten 1— 5, fast ein Drittel (31,76 %) 5 10, reichlich ein Fünftel (20,64 %) 10—15 Jahre bestanden; insgesamt haben 2068 = 82 % der aufgelösten Ehen 15 Jahre nicht überdaguert. Ferner sind 454 Lebensgemeinschaften, die schon länger als 15 Jahre bestanden hatten, durch richterliches Urteil aufgehoben worden. Darunter waren 83 Ehen (3,29 %), die schon länger als ein Viertel⸗ jahrhundert bestanden und das Heranwachsen einer neuen Generation erlebt hatten. Eine Ehe von über 40jähriger Dauer, wie sie im Jahre 1904 geschieden wurde, hätte unter dem bis 1900 in Geltung gewesenen badischen Landrecht überhaupt nicht mehr durch den Richter aufgelöst werden dürfen.

Klagender Teil war in 831 Fällen (32,95 %) der Mann, in 1515 Fällen (60,07 %) die Frau, in 171 Fällen (6,78 %) beide Teile und in 5 Fällen der Staatsanwalt. In zwei Dritteln aller Fälle war der Ehemann der schuldige Teil. 2

Nach einer Tabelle über die Gründe der Ehescheidungen des letzten Jahrzehnts bilden seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Ehebruch und das ehrlose und unsittliche Verhalten den häufigsten Grund zur Ehelösung. Wegen Ehebruchs allein oder in Verbindung mit anderen Beschuldigungen wurden im letzten Jahrzehnt im ganzen 951 Ehen gelöst, d. s. mehr als ein Drittel 37,71 %) aller Eheauflösungen. Sie richteten sich in 471 ällen (49,53 %) gegen die Frau allein, in 395 (41,53 %) egen den Mann und in 85 Fällen (8,94 %) gegen beide eile. Im Gegensatz zu den Ehebruchsklagen wurde die

Klage „wegen unsittlichen oder ehrlosen Verhaltens“, welche die Be⸗

schuldigungen der groben Mißhandlung miteinschließt, weitaus über⸗ wiegend gegen den Mann, nämlich 1027 mal (73,88 % aller 8 erhoben, 255 mal (18,35 %) gegen die Frau und 108 mal 6 % gegen eitig. Zwei seltener vorgebrachte Ehescheidungsgründe 1566:

Lebensgefährlichkeit, und § 1567: bösliches Verlassen) richteten sich 8

überwiegend gegen den Mann (in 205 von 300 Fällen). Wegen Doppelehe wurden im letzten Jahrzehnt 10, wegen Unmündigkeit 1, wegen Irrung in den persönlichen Eigenschaften 11, wegen arglistiger Täuschung 3, wegen Geisteskrankheit 50 Ehen gelöst.

1943 Männer (d. s. 77,04 % aller Fälle), die im letzten Jahr⸗ zehnt ihre Ehe gesetzlich gelöst haben, iS die badische Staats⸗ angehörigkeit; 553 (d. s. 21,93 %) waren sonstige Deutsche (darunter 182 Württemberger, 181 Preußen) und 26 Reichsausländer.

Nach dem Berufsstand gehörten 163 Männer (6,46 %) der Land⸗ und Forstwirtschaft, 1361, d. s. mehr als die Hälfte aller

Männer (53,97 %), dem Gewerbe und der Industrie, ein starkes

Fünftel (551, d. s. 21,85 %) dem Handel und Verkehr an, 244 (9,67 %) waren Taglöhner, 166 (6,58 %) Erwerbstätige der freien Berufe und 37 (1,47 %) Rentner. Der absolute und relative Anteil der Land⸗ wirte an den Eheauflösungen bleibt sich fast von Jahr zu Jahr gleich und zeichnet sich durch auffallende N edrigkeit aus; die Zunahme der Ehelösungen in den letzten Jahren entfällt fast ausschließlich auf die Angehörigen der Berufsgruppen Gewerbe und Handel.

Schließlich sei noch angeführt, daß 40,92 % aller im letzten

Jahrzehnt vorgekommenen Ehelösungen auf die Städte mit über

100 000 Einwohnern, 19,94 % auf die Städte mit 20 50 000 Ein⸗ wohnern, 8,72 % auf die Städte mit 10 - 20 000 Einwohnern, 4,80 % auf die Gemeinden mit 4 10 000 Einwohnern und 25,62 %,

auf die übrigen Gemeinden entfallen. Auf 1000 Einwohner kommen somit in den 10 größten Städten des Landes 3,66, auf dem flachen

Lande 0,48 Ehelösungen.

Im Vergleich mit anderen deutschen Staaten steht Baden nicht 8

ungünstig da. Während im Deutschen Reiche auf 100 000 Einwohner in den Jahren 1900 1904 15,8 und im Jahre 1905 sogar 18,5 Scheidungen kommen, beträgt diese Verhältniszahl für Baden nur 12,3

Zur Arbeiterbewegung.

Die Tapezierer⸗ und Sattlergehilfen in Kiel haben, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, die Arbeit ngerxfelegt. Es war in diesem Gewerbe eine Einigung zwischen Meistern und Gesellen erzielt, aber im Schlosser⸗ und Klempnergewerbe be⸗ stehen noch Meinungsverschiedenheiten. Der Arbeitgeberverband befürwortete eine gleichzeitige Regelung der Lohnverhältnisse in allen drei Gewerben, da die Schlosser⸗ und Klempner⸗ Ee den bestehenden Tarif auch zum 1. April gekündig:

atten. Damit waren die Tapezierer und Sattler nicht einverstanden

und traten in den Ausstand. Unter den Ausgesperrten der Metall⸗ industriebetriebe haben einige das Verlangen, den Kampf mit den Arbeitgebern scharf aufzunehmen, die leitenden Männer und die Arbeiter⸗ presse mahnen indes zur Ruhe und Besonnenheit.

Die Tarifverhandlungen im Baugewerbe in München (vgl. Nr. 81 d. Bl.) nahmen gestern ihren Fortgang. Es wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, zwar in verschiedenen Punkten eine Einigung erzielt, doch wurde die Fortsetzung der Verhandlung über den Hauptpunkt, die Lohnfrage, auf heute vormittag vertagt. Man hoffte, auch darin zu einer Einigung zu kommen.

Aus Hamburg wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Die gestrige Versammlung der Gruppe „Deutsche Seeschiffwerften“⸗ des Verbandes Deutscher Eisenindustrieller beschloß, falls

8* 8 114A““ 88 85 E11“ 1“ I u

5* 8

1“

ausständigen Arbeiter der Howaldtswerke bis

6. April die Arbeit nicht wieder aufnehmen sollten, am 8. April weitere Betriebseinschraäͤnkungen ein⸗ üreten zu lassen. Im anderen Falle soll jedoch, nachdem auch die Streitpunkte in Stettin beigelegt sind, in allen Betrieben und gleichmäßig in allen Gewerken mit der Aufnahme verstärkten Be⸗ friebes begonnen werden. Mit Arbeitseinstellungen soll im Laufe der Woche fortgefahren werden, soweit der Betrieb es gestattet. 8

Die organisierten Maurer Lübecks haben, wie die „Köln.

Zig. verfährt, eine Fesercla haie gefaßt, worin der in den

erliner Vergleichsverhandlungen angenommene Tarifvertrag abgelehnt wird und die deutschen Bauarbeiter aufgefordert werden, einen auf paritätischer Grundlage aufgebauten Tarif zu fordern.

Der Vorstand des Verbandes der französischen Bau⸗ unternehmer hat, wie die „Köln. Ztg.“ aus Paris meldet, für alle Baustätten der seinem Verbande angehörenden Unternehmer die Aus⸗ perrung der Maurergesellen von heute an verfügt, indem er eststellt, daß die von ihm den Maurern angebotenen Bedingungen, bei ihnen keine genügende Annahme gefunden haben. Die Dauer der Aussperrung ist nicht vorauszusehen. .

Der Ausschuß der allgemeinen Arbeitervereinigung in Turin hat, wie „W. T. B.“ berichtet, auf die Aufforderung einer Gruppe von Parlamentariern und der Leitung der sozialistischen

artei beschlossen, die Arbeiter in allen Städten Italiens zu be⸗

immen, sich der Teilnahme am Generalausstand zu ent⸗ halten. In Rom (vgl. Nr. 81 d. Bl.) dürfte der Ausstand heute abend beendet sein. Schon gestern abend bot die Stadt einen voll⸗ kommen ru 55 Anblick. Es sind gestern keine Zeitungen erschienen, außer einer Extraausgabe des Popolo Romano“. Inzwischen ein⸗ gelaufene Telegramme aus Genua, Neapel, Mailand und anderen Städten melden, daß sich die Arbeitskammern in allen diesen Orten in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Allgemeinen 1 gegen den Generalausstand ausgesprochen aben. 3 Aus Bombay wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Infolge

der Unzufriedenheit der Telegraphenarbeiter mit dem von einem

englischen Sachverständigen eingeführten neuen Dienstplan wurde eine ernsthafte Betriebsstörung auf den indischen Linien herbei⸗ geführt. Telegramme erleiden eine erhebliche Verzögerung. Der Ausstand der Eisenbahnbeamten in Montevideo ist, dem „W. T. B.“ zufolge, beigelegt.

Land⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Odessa berichtet unterm 26. März: In der ersten Hälfte des März hat die milde Witterung angehalten, dann aber einer zunehmenden Kälte Platz gemacht. Der Frost wirkte jedoch nicht schädlich, da die Feuchtigkeit des Bodens, welche sich infolge häufigen Sonnenscheins erhalten konnte, nicht nur die Entwicklung der Wintersaat förderte, sondern auch den Boden für die Frühlingsbestellung gut vorbereitete.

Die Felharbetn mußten zwar in der letzten Woche infolge des ein⸗ setzenden Frostes teilweise eingestellt werden, sind aber im übrigen in vollem Gange. In Beßarabien wird ein Teil des mit Wintergetreide

bestellten Bodens für die Frühlingssaat umgearbeitet. Die Nachrichten

über die Wintersaaten lauten günstiger als im Februar, besonders aus dem Süden und der Krim, während man in den nördlichen Gebieten

weniger zufrieden zu sein scheint. Ein guter Ausfall der Wintersaat

wird jedoch nicht sehr für die Beurteilung der gesamten Ernte in Be⸗

8 tracht kommen, da abgesehen davon, daß im Süden das Sommerkorn

bei weitem das Wintergetreide überwiegt, im letzten Herbst die Anbau⸗

fläche der Wintersaat besonders klein gewesen ist.

Der Getreidemarkt ist noch immer still. Die Ernteaussichten elten noch als unbestimmt. Da die westeuropäischen Preise tiefer steben als die russischen, hat der Export fast ganz aufgehört. Man hofft auf eine Zunahme der Nachfrage des Auslandes nach süd⸗ russischem Weizen infolge der seit einiger Zeit eingetretenen Ver⸗ minderung des Angebots von La Plata⸗Weizen. Die Zufuhr aus dem Innern, zumal auf den Fahrstraßen wegen der unbefahrbaren Wege, hat fast aufgehört.

Die Weizenpreise haben vorübergehend angezogen, und es fand einiges Geschäft mit England in Dnjeprweizen und feiner Krimosima statt. Dann trat ein Abflauen der Preise ein und alle Versuche der Exporteure, mit ihren alten Lagern etwas aufzuräumen, blieben ver⸗ geblich. Sie werden daher gezwungen sein, die Beendigung der argen⸗ tinischen Kampagne abzuwarten. Auch Gerste war anfänglich im Preise gestiegen. Zur Zeit ist aber das Geschäft infolge verminderter Vorräte und der Stockung neuer Zufuhren still. Man hofft auf baldige Ergänzung infolge der diesjährigen frühzeitigen Eröffnung der Flußschiffahrt. In Roggen haben einige Abschlüsse zwischen Odessa, Nikolajew und Cherson mit Hamburg und Rotterdam stattgefunden. Die Vorräte an Roggen sind noch groß. Der Verkehr in Hafer ist infolge billiger Angebote von La Plata ganz eingestellt worden. Besser war das Ge⸗ schäͤft in Mais, da die amerikanischen Angebote infolge des hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Ausfalls der argentinischen Ernte sich bedeutend erhöht haben. Zur Zeit ist nur Odessa Abladeplatz für Mais. Leinsaat hat sich im Preise behauptet und findet bei den hiesigen Mühlen bessere Nachfrage. In Hederich fand fortdauernd ein geringes Geschäft nach England zu guten Preisen statt. Die Zu⸗ fuhren sind klein.

1 reise sind gegenwärtig: EV115. 197 Kop. 11“ . 114 135 . 105 114 89 97 70 82 80 88 166 Die Vorräte in Odessa beliefen sich am 1/14. März in: Weizen auf C

und zwar in:

Osima auf . . . . . . 32 760 dz, ö464668ö ögööä1“ be—“]; verschiedene Sorten. .10 156

Die Weizenvorräte haben somit wieder abgenommen, diesmal um etwa 170 000 dz.

erner beliefen sich die Vorräte in: Fenee 11X*“ CEEEEI1““ 11616“] 134“““ ͤ111111““ 32 760 Der Oelkuchenmarkt war in allen Sorten schwach. Die Preise

stellten sich folgendermaßen:

Leinkuchen hjin der ersten Hälfte des Berichtsmonats 1,05 1,06 Rbl. 6““ . 8 nicht gehandelt. Kokoskuchen (in Säcken) . 0,96— 0,97 Rbl. Hederichbauernkuchen .. . . . 0,65 0,63

In Rapskuchen und Hederichkuchen haben wieder keine Ab⸗ schlüsse stattgefunden.

Die Frachtsätze haben sich ziemlich behaupten können. Es

wurde bezahlt in Odessa und Cherson für: ““ 8 Schilling

I A114148““ 11“ 1-., Se I die Tonne.

EEEeT111“1 Ganze Dampfer stellten sich auf 6 ¼

eiten und Absp

9

maßregeln. Nachweisung

den Stand von Tierseuchen im Deu am 31. März 1908

(ach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengesteut im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Beürke) auenseuche, Lungenseuche oder

chen Reich

in denen Rotz, Maul⸗ und Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 31. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle handener Seuchenfälle oder au Gehöfte, in denen die Seuche nach den gelten nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rotz (Wurm).

Preußen. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Bez. Marienwerder: Löbau 2 (2). S Reg.⸗Bez. Köslin: Stolp 1 (1), Meseri 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Zni Bez. Breslau: Groß⸗Wartenberg Oppeln: Kreuzburg 1 (1), Oppeln Bochum 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez.

ch nur wegen Seuchenverda

8—

g tadtkreis B. (1). Reg.⸗Bez. Posen: Pleschen 1 (1), Schildberg 5 (5), Gnesen 3 (3). Kilitsch 1 (1). Reg.⸗Bez. Reg.⸗Bez. Arnsberg: Niederbayern: Mallersdorf Kr.⸗H. Leipzig: Grimma 2 (2). Hamburg.

Posen Ost 1 (1), Fraustadt 2 (2),

2 (2). Sachsen. burg Stadt 1 (1).

Zusammen: 33 Gemeinden und 37 Gehöfte.

Lungenseuche.

Preußen. Reg.⸗Bez. Marienwerder: Briesen 1 (1). Stadt⸗ kreis Berlin 1 (1). Reg⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1). Reg.⸗Bez. Frankfurt: berg: Strelno 2 (2), Borna 2 (2). Kr.⸗H. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Zusammen 12 Gemeinden und

Maul⸗ und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Weststernberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Brom⸗ Sachsen. Kr.⸗H. Leipzig: 1 (1), Glauchau 1 (1).

otha: Gotha 1 (1).

Mogilno 1 (1). Chemnitz: Chemni Herzogtum

12 Gehöfte.

Provinzen Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke f

ferner Bundes⸗

Bundesstaaten,

welche nicht

in Regierungsbezirke geteilt sind.

Regierungs⸗

Gemeinden Gehöfte

geteilt sind.

vo Laufende Nr.

8

Königsberg. Gumbinnen.

bo [9o 9SerSRXP —;—, o;S

d0 do0

1I1=* Kreise ꝛc.

Ostpreußen - Westpreußen

810

Marienwerder.

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Brandenburg Pommern Posen Schlesien

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Magdeburg . Merseburg. Erfurt 3

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Schl.⸗Holstein

ildesheim 8

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Hessen⸗Nassau Wiesbaden.

Düsseldorf.

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Rheinland 2

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Sigmaringen Oberbayern. Niederbayern

Hohenzollern

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Oberfranken. Mittelfranken. Unterfranken

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AbAen

Neckarkreis 88 Schwarzwaldkreis.

Donaukreis 3

1 —1

Mannheim 1 Starkenburg Oberhessen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Sachsen⸗Weimar.. Mecklenburg⸗Strelitz e; 8 b

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Braunschwei Sachsen⸗Me Sachsen⸗Altenburg

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jüngerer Linie.

Schaumburg⸗Lippe 80 Lippe. ““

83

84 2 * 2 28 - Lothringen —— 38 Betroffene Kreise ꝛc.

a. Maul⸗ und Klaueuseuche. 1: Fischhausen 1 (1). 5: Stuhm 2 (5). 16: Kattowitz

1111I 1

1 (1). 33: Kleve 1 (1). 45: Dillingen 1 (1), Wertingen 1 (1).

Zusammen 7 Gemeinden und 10 Gehöfte.

b. Schweineseuche (einschl. Schweinepest). 1 1: Fischhausen 2 (2), Königsberg i. Pr. 1 (1), Labiau 8 (11),

Friedland 1 (1), Pr.⸗Eylau 2 (2),⸗Heiligenbeil 6 (6), Heilsbees 3 (3), Mohrungen 2 (2). 2: Niederung 9 (10), Angerburg 1

8: Johannisburg 1 (1), Neidenburg 3 (3), Rössel 2 (2). 4: Mar burg i. Westpr. 3 (3), Danziger Höhe 1 (1), Dirschau 1 (1). 5: Stuhm 2 (2), Marienwerder 2 1

2 (2), Thorn 5 (7), Culm 4 (4), Graudenz 2 (2), Schlochau 2 8 Fütag 2 (2), Deutsch⸗Krone 2 (3). 6: Stadtkreis Berlin 1

ien⸗

2), Rosenberg i. Westpr. 3 (3), Löbau

Prenzlau 6 (6), Templin 1 (1), Angermünde 1 (1), Oberbarnim 13 (24), Niederbarnim 34 (79), Rixdorf Stadt 1 (1), Teltow 6 (8) Beeskow⸗Storkow 7 (9), Jüterbog⸗Luckenwalde 1 (1), Zauch⸗Belzig 1 (1), Potsdam Stadt 1 (1), Spandau Stadt 1 (1), Ost- havelland 15 (39), Westhavelland 3 (4), Ruppin 15 (25), Ostprignitz 8 (13). 8:1 Königsberg i. Nm. 24 (29), Soldin 6 (15), Arns⸗ walde 4 (8), Landsberg 7 (9), Lebus 26 (45), Weststernberg 3 (4), Ost⸗ sternberg 9 (12), Krossen 6 (7), Guben Stadt 1 (1), Guben 1 (1), Lübben 4 (4), Luckau 2 (2), Kalau 2 (2), Kottbus 3 (3), Sorau 3 (3), Spremberg 5 (5). 9: Demmin 1 (1), Anklam 3 (3), Randow 1 (1) Pyritz 2 (2), Saatzig 4 (8), Naugard 1 (1). 10: Neustettin 1 (1), Belgard 1 (1), Kolberg⸗Körlin 1 (1), Köslin 3 (3), Bublitz 1 (1

71

Schlawe 9 (12), Rummelsburg 4 (6), Stolp 5 (8), Lauenburg

i. Pomm. 2 (2), Bütow 2 (2). 11: Rügen 1 (1), Franzburg 2 (2). 12: Wreschen 1 (1), Jarotschin 13 (21), Schroda 1 (1), Schrim

70(7), Posen Ost 1 (1), Posen West 1 (1), Sbornik 2 (2), Samter 4 (5), Birnbaum 2 (7), Meseritz 3 (4), Grätz 2 (2), omst 4 (4), Fraustadt 5 (6), Schmiegel 1 (1), Kosten 5 (6), Lissa 1 (2), Rawitsch 4 (4), Gostyn 2 (2), Koschmin 3 (5), Krotoschin 3 (3), Pleschen 5 (5), Ostrowo 1 (1), Adelnau 2 (2), Schildberg 1 Ir Kempen i. P. 1 (1). 13: Filehne 6 (7), Czarnikau 1 (1), Kolmar i. P 7 (7), Wirsitz 14 (18), Schubin 11 (12), Hohensalza 2 (2), Streln 6 (6), Mogilno 8 (12), Znin 8 (10), Wongrowitz 10 (10), Gnesen 2 (2), Witkowo 5 (6). 14: Namslau 1 (1), Groß⸗Wartenberg 1 (1),

Oels 7 (8), Trebnitz 36 (47), Militsch 5 (5), Guhrau 7 (12),)

Steinau 3 (4), Wohlau 9 (10), Neumarkt 24 (28), Breslau 28 9 Ohlau 25 (36), Brieg 9 (13), Strehlen 7 (7), Nimptsch 10 (11), Münsterberg 8 (10), Frankenstein 12 (15), Reichenbach 13 (18), Schweid⸗ nitz 14 (16), Striegau 13 (18), Waldenburg 5 (5), Glatz 11 (11), Neu⸗ rode 3 (3), Habelschwerdt 2 (2). 15: Grünberg 6 (8), Freistadt 18 (20), Sagan 6 (7), Sprottau 15 810), Glogau 20 (25), Lüben 20 (26), Bunzlau 17 (20), Goldberg⸗Hainau 16 (24), Liegnitz 15 809), Jauer 7 (9), Schönau 4 (5), Bolkenhain 10 (15), Landeshut 10 (10), Hirschberg 4 (4), Löwenberg 15 (22), Lauban 7 (9), Görlitz 15 (22), othenburg i. O.⸗L. 1 (1), Hoyerswerda 3 (3). 16: Kreuzburg 1 (1), Rosenberg i. O.⸗S. 1 (1), Tost⸗Gleiwitz 1 (1), Kattowitz 1 (1), Ratibor 4 (4), Leobschütz 3 (3), Falkenberg 1 (3), Neisse 6 99. Grottkau 2 (2). 17: Salzwedel 7 (9), Jerichow I 2 (2), Kalbe 3 (5), Magdeburg Stadt 1 (2), w’ 1 (1), Neuhaldensleben 1 (1), Halberstadt 1 (1). 18 Wittenberg 1 (1), Bitterfeld 1 (1), Saalkreis 8 (8), Halle a. S. Stadt 1 (1), Delitzsch 1 (1), Mansfelder Seekreis 5 (6), Merseburg 2 (2), Weißenfels 5 (5), Naumburg 1 (1). 19: Grafschaft Hohenstein 2 (2), Worbis 3 (11), Langensalza 5 (10), Ziegenrück 12 (17). 20: Apenrade 2 (2), Sonderburg 2 (2), Tondern 1 (1), Plön 1 8) Kiel Stadt 1 (1), Bordesholm 4 (4), Rendsburg 5 (5), Norderdithmarschen 1 (1), Süderdithmarschen 6 (7), Stein⸗ burg 2 (2), Segeberg 1 . Stormarn 3 (3), Pinneberg 2 (3), erzogtum Lauenburg 4 (4). 21: Syke 2 (2), Hoya 1 8 ienburg 2 (2), Stolzenau 1 (1), Hannover 2 9) Linden 3 (3), Springe 1 (1), Hameln 2 (2). 22: Hildesheim 1 (2), Marien⸗ burg i. Hann. 2 (3), Gronau 1 (1), Goslar 7 (9), Osterode a. H. 18%, Einbeck 1 (1). 23: Celle 1 (1), Gifhorn 2 (2), Burgdorf 1 (1), Isenhagen 3 (3), Soltau 1 (1), Uelzen 4 (4), Lüneburg 1 (3), Winsen 6 (8). 24: Stade 1 (1), Kehdingen 1 9 Osterholz 2 (2), Verden 3 (3), Rotenburg i. Hann. 1. 113 Zeven 1 ( ). 25: Meppen 2 (2), Aschendorf 1 (1), Lingen 1 (1), Bersenbrück 3 (3), Iburg 1 ). 26: Wittmund 1 (1). 27: Tecklenburg 2 (5), e 101 Beckum 4 (6), Lüdinghausen 1 (1), Münster 3 (3), Coesfeld 3 (4), Borken 2 (2), Recklinghausen 4 (6). 28: Herford 1 (1), Halle i. W. 2 (2), Bielefeld 1 (1), Wiedenbrück 5 (5), Paderborn 2 (2), Hörter 2 (2). 29: Arnsberg 2 (2), Meschede 2 (4), Brilon 1 80) Soest 5 (5), Hamm 2. (3), Dortmund 3 (3), Gelsenkirchen 1 (1), Hattingen 1 (2), S 2 (2), Wittgenstein 2 (2). 30: Cassel Stadt 1 (3), Cassel 8 (9), Eschwege 4 (7), Fritzlar 2 (2), Hofgeismar 5 (9), Melsungen 1 (1), Ziegenhain 2 (10), Fulda 2 (2), Hanau 8 (12), Gelnhausen 3 (3), Schlüchtern 1 (1), Grafschaft Schaum⸗ burg 4 (4). 31: Westerburg 7 (8), Unterwesterwaldkreis 2 (2), Limburg 4 87 Unterlahnkreis 10 (15), St. Goarshausen 3 (3), Untertaunuskreis 5 (5), Usingen 6 (7), Obertaunuskreis 1 (1), Höchst 2 (2), Frankfurt a. M. 1 (1). 32: Kreuznach 3 (5), Zell 2 (4), Ahrweiler 1 (1), Neuwied 1 (1), Altenkirchen 3 (3), Wetzlar 5 9. Meisenheim 3 (4). 33: Kleve 2 (3), Rees 1 (1), Ruhrort 1 (1), Essen 3 (3), Mörs 13 (31), Kempen i. Rh. 7 (15), Mettmann 6 (3), Remscheid Stadt 1 (1), Grevenbroich 1 (1). 34: Waldbröl 1 (1), Mülheim a. Rh. Stadt 1 (1), Mülheim a. Rh. 1 (1), Cöln Stadt 1 (2), Cöln 1 (1), Euskirchen 5 (5). 35: Daun 4 (4), Bernkastel 1 71), Trier 1 71), Saarburg 1 (2), Saarlouis 1 (1), Saarbrücken 1 (1), Ottweiler 2 (2). 36: Heinsberg 2 (2), Jülich 1 (1), Eupen Montjoie 1 (1). 38: Erding 2 (3), Freising Stadt 1 (1),

1 1 hge 3 (4), München Stadt 1 (2), München 1 (1), Pfaffenhofen

3), Rosenheim 2 (2), Traunstein 1 (3). 39: Kelheim 9 (I1), Landshut 2 (2), Mainburg 1 (1), Straubing 1 89 Vilshofen 5 (6). 41: Neustadt a. W.⸗N. 1 (1). 43: Gunzenhausen 1 (4), Nürn⸗ berg Stadt 1 (1). 44: Gemünden 1 (1). 45: Donauwörth 1 (1). 47: Dresden⸗Altstadt 1 (1), Freiberg 2 (4), Meißen 1 (1). 49: Chemnitz 1 (1). 53: Crailsheim 1 8) Neresheim 1 (1). 55: Bonndorf 1 (1). 56: Emmendingen 1 (1), Staufen 1 (1), Waldkirch 1 (1), Offenburg 1 (1). 57:ꝛ Durlach 1 (1), Karlsruhe 1 (1). 58: Mannheim 1 (1), Heidelberg 2 (2), Eberbach 1 (1). 59: Darmstadt 1 (2). 60: Alsfeld 1 (1). 61: Bingen 1 (1). 62: Gadebusch 6 (6), Wismar 4 (4), Schwerin 1 (1), Güstrow 2 (2), Waren 1 (1). 65: Weimar 2 09) Neustadt a. O. 12 (12). 64: Neustrelitz 1 (P2). 65: Oldenburg Stadt 1 (2), Oldenburg 6 (13), Westerstede 3 ⁰) Varel Stadt 1 (1), Varel 3 (4), But⸗ sfadingen 2 (2), Delmenhorst Stadt 1 (6), Delmenhorst 2 (2), Wirdes⸗ hausen 1 (1), Eloppenburg 2 9* 66: Fürstentum Lübeck 1 (1). 68: Braunschweig 6 (8), Wolfenbüttel 7 (7), Gandersheim 3 9, Blankenburg 2 (2). 69: Saalfeld 3 (4). 73: Dessau 1 1(1), Bernburg 2. 2 Ballenstedt 1 (2). 76: Kreis der Twiste 1. ch. Kreis des Eisenbergs 1 (1), Kreis der Eder 1 (1), Pyrmont 1 (3). 77: Reuß ä. L. 1 (1). 78: Gera 2. 9. 79: Bückeburg Stadt 1 (1), Bückeburg 1 (1). 80: Detmold 1 (1), Schötmar 3 (3), Lemgo Stadt 1 (1), Brake 2 (2). 83: Geestlande 1 (2), Bergedorf 1 (2). 86: Diedenhofen West 2 (2). vX“

Zusammen: 1502 Gemeinden und 1992 Gehöfte.

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Beꝛtrke ist die ent⸗

sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt