ihrer Verwandten, die sie in ihrem Testament zu bedenken hat, alles erfährt, was sie wissen will, um ihre letztwilligen Verfügungen in gerechter Weise zu treffen. Im Mittelpunkt der Handlung stehen das resolute, ehrliche Dienstmädchen Caroline Hansen und ihr schüchterner NVerehrer, der Lagerist Sörensen, mit seiner stotternden Sprache und seinem stereotypen Ausdruck „unbedingt“. Beide sind nahe Verwandte der Benedixschen „Dienstboten“, und werden, wie jene, durch unverhofften Reichtum — hier durch die Freigebigkeit der Erbtante — in die Lage versetzt, zu heiraten. In Marie Wendt und Toni Impekoven hatten die beiden geradezu ideale Darsteller gefunden. Die Vertreter der Herrschaft sind bei Hoyer minder gut weggekommen. Im allgemeinen ist es eine ziemlich harmlose und farblose Gesellschaft von Tagedieben, die er da vorführt, unter denen ein verbummelter Musiker, der seinen Hang zum Alkohol und zur Gesindestube nicht unterdrücken kann, die belustigendste Figur ist. Ernst Bach, der auch als Regisseur das Stück vortrefflich in Szene gesetzt hatte, spielte sie mit zündendem Humor. Aber auch die Vertreter der anderen Rollen trugen an ihrem Teil sämtlich zum Gelingen des Abends bei. Der alten Erbtante verlieh Fräulein Marba feine und sympathische Züge, Adele Hartwig gad eine elegante, lebens⸗ lustige Weltdame, Franz Schönfeld einen stets schönredenden Ober⸗ lehrer. Mit ihnen vereinigten sich die Damen Fels, Cerigioli, Gutmar, die iren Paul, Ritter u. a. zu tadellosem Zusammenspiel. Lebhafter Beifall rief den anwesenden Verfasser mehrfach mit den Darstellern auf die Bühne. 8
Theater an der Spree. 8
8 Eine alte Berliner Posse wurde am Sonnabend im Theater an
der Spree unter dem Titel „Der Onkel aus Kottbus“ auf⸗
geführt Das Werk war neu zugestutzt worden, um es dem Geschmack der Gegenwart näher zu bringen. Bei dieser Verarbeitung hatte die derbluftige altväterische Posse nicht nur ihre äußere Gestalt, sondern auch ihr inneres Wesen bis zur Unkenntlichkeit verändert. Flotte Scherze und niedrige Witze füllen jetzt die lose aneinander gereihten Szenen aus. Die Darsteller gaben sich redlich Mühe, eine lustige Stimmung zu erzwingen; es gelang ihnen jedoch kaum, mit den gut vorgetragenen Kuplets hin und wieder eine einigermaßen freundliche Wirkung zu erzielen. Der Vorzug, rückbaltlose Fröhlichkeit zu er⸗ zielen, blieb dem alten „urkomischen Bendix“ vorbehalten, der in einer eingelegten Kabarettszene mitwirkte. “
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Dienstag, „Die Walküre“, I. Tag des Bührnenfestspiels „Der Ring des Nibe⸗ lungen“, gegeben. Die Herren: Bachmann, Kraus, Mödlinger, die Damen: Goetze, Hiedler, Plaichinger sind Vertreter der Hauptrollen. Das Ensemble der Walküren besteht aus den Damen: Destinn,
Dietrich, Herzog, Ober, Parbs, Rothauser, Rose, von Scheele⸗Müller.
(Anfang 7 lütr
1 Im Königlichen Schausspielhause wird morgen „Wallen⸗ steins Tod“, mit Herrn Matkowsky als Wallenstein und den Herren Kraußneck, Staegemann, Arndt, Zimmerer, Molenar, Vollmer, Patry, Sommerstorff, den Damen von Arnauld, Wachner und Lindner in den anderen Hauptrollen, aufgeführt.
Der 10. (letzte) Symphonieabend der Königlichen Kapelle in dieser Spielzeit findet unter Leitung des Kapellmeisters Robert Laugs am Sonnabend, den 18. d. M., Abends 7 ½ Uhr, statt. Die Voraufführung ist nicht, wie gewöhnlich, an demselben ZTa „sondern am Donnerstag, den 16. d. M, gleichfalls Abends 7 ½ Uhr.
München), aul Bender (München), Hans Breuer (Wien), Dr. Otto Briesemeister (Berlin), Fritz Brodersen (München), Alois Burg⸗ staller (New York), Jean Buysson (München), Fritz Feinhals (München), Maximilian Felmy (München), Joseph Geis (München), Max Gillmann (München), Hermann Gura (Schwerin), Otfried Hagen (München), Sebastian Hofmüller (München), Heinrich Knote (München), Ernst Kraus (Berlin), Dr. Kuhn (München), Robert Lohfing (München), Emmerich Schreiner (München), Georg Sie litz (München), Leo Slezak (Wien), Dr. Raoul Walter (München),
Clarence Whitehill (Cöln), Desider Zador (Berlin). — Die voll⸗
ständigen Besetzungspläne sind durch die Generalagentur, Reisebureau Schenker u. Co. in München (Promenadeplatz 16), durch die auch die Billette zu beziehen sind, kostenfrei erhältlich.
1— Mannigfaltiges.
Berlin, 13. April 1908.
Der öffentliche Wetternachrichtendienst in Nord⸗ deutschland. — Der während der Sommermonate der letzten beiden Jahre durchgeführte öffentliche Wetterdienst wird im laufenden Jahre mit dem 1. Mai wieder eingerichtet. Er soll durch Ausgabe von Wettervorhersagen und durch rasche Verbreitung von Wetterkarten in erster Linie den Landwirten Gelegenheit geben, das jeweils bevor⸗ stehende Wetter bei ihren Arbeiten besser berücksichtigen zu können. Den beteiligten Kreisen seien nachstehend die wichtigsten Punkte über die Einrichtung des Wetterdienstes und seine Auf⸗ gaben ins Gedächtnis zurückgerufen: Das Gebiet Norddeutsch⸗ lands ist in zehn Wetterdienstbezirke eingeteilt, deren 5 eine Wetter⸗ dienststelle besitzt. Die Dienststellen haben ihren Sitz in Königsberg i. Pr., Bromberg, Breslau, Berlin, Hamburg, Magdeburg, Ilmenau, Weilburg, Frankfurt a. M. und Aachen. Alle diese Dienststellen empfangen an jedem Morgen durch Vermittlung der Hamburger Seewarte telegraphisch die Wetterbeobachtungen, die um 8 Uhr Morgens an etwa 70 über ganz Europa verteilten Wetterstationen angestellt sind. Außerdem erhalten sie telegraphische Morgenberichte von einer Anzahl wichtiger Orte ihres Bezirks und Postkarten von einer größeren Zahl über Deutschland verteilter Stationen, die das Wetter des Vortages melden. Mittels dieser verschiedenen Angaben werden Karten über die Witterungsverteilung in Europa hergestellt. Auf Grund von Vergleichungen dieser Karten mit denen der vorange⸗ angenen Tage sowie auf Grund genauer Beobachtungen der
itterungsvorgänge am Orte der Wetterdienststelle werden alsdann Wettervorhersagen für den nächsten Tag (von Mitternacht bis Mitternacht) aufgestellt. Diese vg die nach den klima⸗ tischen Unterschieden innerhalb des ezirks für verschiedene Gebietsteile oft verschiedene Fassung erhalten, werden der nächst⸗ gelegenen Telegraphenanstalt bis 11 Uhr Vormittags mitgeteilt, von dieser telegraphisch an alle Telegraphenanstalten des Be⸗ zirks weitergegeben und während der Sommermonate dort vor 12 Uhr Mittags öffentlich ausgehängt. Sie sind außerdem gegen mäßige Abonnementsgebühren durch die Post zu beziehen oder tele⸗ phonisch zu erfragen. Die Vorhersagen kennzeichnen das Wetter kurz und sollen außerdem nach Möglichkeit regelmäßig aussprechen, ob am nächsten Tage Niederschläge zu erwarten sind. — Außer der Vorher⸗ sage wird während des ganzen Jahres eine gedruckte Wetterkarte in den Vormittagsstunden hergestellt und baldmöglichst durch die Post ver⸗ breitet. Die Wetterkarte ist eine Landkarte, die mit einfachen und auf jedem Blatt erklärten Zeichen die Verteilung des Luftdrucks über ganz Europa darstellt und Angaben über Temperatur, Bewölkung, Niederschlag und Wind an den einzelnen Beobachtungsstationen enthält. Sie gibt also einen Ueberblick über die Wetterlage in Europa um 8 Uhr Vormittags
Wetterkarten durch tunlichst beschleunigte Zustellung erhöht wird, wird alles versucht werden, um die Zustellung an die Abon⸗ nenten noch im Laufe des veeee. zu bewirken, soweit dies überhaupt nach den postalischen Einrichtungen möglich ist Es muß auch jetzt wieder ausdrücklich hervorgehoben werden, daß der Wetternachrichtendienst eine neue Einrichtung ist, die imm
noch mehr oder weniger den Charakter eines Versuchs trägt und dem entsprechend zu beurteilen ist. Wenn demnach zur Zeit nicht erwartet werden kann, daß sich der Wettervorhersagedienst als eine durchweg einwandfreie Einrichtung erweist, so wird doch dies Ziel um so eher und um so vollständiger erreicht werden, je mehr die beteiligte Be⸗ völkerung durch verständnisvolles Eingehen auf die geschilderten Ver⸗ hältnisse zur Ueberwindung der Schwierigkeiten und zur Förderung des Gelingens beiträgt. 8
Als letzter der vom Verein Berliner Kaufleute un Industrieller in diesem Winterhalbjahr veranstalteten Vorträge findet am Mittwoch, Abends 8 Uhr, im Oberlichtsaale der Peütg armonie ein Vortrag des Universitätsprofessors Dr. Hermann trauß über „Ernährungskunst und Ernährungsfehler“ statt. “ 1
Erfurt, 13. April. (W. T. B.) Hier herrscht seit heute morgen
Meldungen über weitere starke Schneefälle laufen aus
Schneefall. An einzelnen
den verschiedensten Teilen Thüringens ein. Orten liegt der Schnee bis 10 cm hoch.
Barmen, 11. April. (W. T. B.) Heute nachmittag fuhr auf der Station Rathausbrücke ein von Elberfeld kommender Wagen der Schwebebahn auf einen stilliegenden Wagen. Vier Personen wurden leicht verletzt. Der Materialschaden ist ziem⸗ lich bedeutend. Das Unglück soll auf ein Versagen der Bremse zurückzuführen sein. Die Verwaltung hat den Betrieb eingestellt.
London, 11. April. (W. T. B.)’“ Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Hongkong gemeldet wird, hatte infolge des Boykotts gegen die Japaner der japanische Postdampfer „America Maru“ auf seiner letzten Fahrt nach San Francikco keinerlei chinesische Ladung an Bord und nur 25 Reisende gegen 730 der „Empreß of India“, die am Donnerstag in See ging.
Paris, 12. April. (W. T. B.) In Suresnes wurde heute eine Büste Emile Zolas enthüllt. Der Ministerprästdent Clémenceau hatte zu der Feierlichkeit einen Vertreter entsandt. Es sprachen mehrere Redner. Während der Reden wurden von einer Anzahl junger Leute mehrfach Rufe ausgestoßen, die sich gegen Zola richteten. Zehn Verhaftungen wurden vorgenommen, von denen aber nur vier aufrecht erhalten werden sollen.
Tourcoing, 12. April. (W. T. B.) Vergangene Nacht explodierte im Eingang zu dem Gebäude des Polizei⸗ kom missariats des dritten Arrondissements eine Bombe, die auf die Schwelle gelegt worden war. Ein Chauffeur, der den Zünder der Bombe hatte auslöschen wollen, wurde sehr schwer im Gesicht verwundet. Im Kommissariat und den benachbarten Gebäuden zersprangen sämtliche Fensterscheiben. Ein aus Belgien stammender Anarchist wurde verhaftet. 1
„Oypporto, 12. April. (W. T. B.) Durch eine Feuersbrunst ist das Theater Saint Jean vollständig zerstört worden. Verluste an Menschenleben
sind nicht zu beklagen, da der
In den Richard Wagner⸗ und WWEö“ die J. im Prinz⸗ egententheater und im Königlichen Residenztheater zu
München stattfinden, werden mitwirken die Damen: Viktoria Blank
Charlotte Brunner
n der Zeit vom 1. August bis 14. September d.
(München), Hermine Bosetti (München),
(München), Frau Burg⸗Zimmermann (München), Zdenka Ella Gmeiner ( eda Hempel (Berlin), Louise
(München), Sophie David (Cöln), München), Maude Fay . rrene von Fladung avez Fr
Höfer (München), Irma Kobot
Berger
Matzerauer (München), Ella Tordek (München),
München), Marie Wittich (Dresden); die Herren: Alfred Bauberger
(München), Betty Ko Berta Morena (München), Thila Plaichinger (Berlin), Marg.
des Kartenausgabetages. tene Wettervorhersage. Marie Burk⸗ 6
ünchen),
über das
(München), Preuse⸗ Lisbeth Ulbrig
anstalten nehmen Bestellungen
Außerdem enthält die Karte eine kurze sach⸗ liche Schilderung der IZO“ und eine allgemein gehal⸗
Diese Karten erleichtern somit dem Leser das Verständnis für die am eigenen Wohrort beobachteten Witterungs⸗ vorgänge und geben ihm die Möglichkeit, seine eigenen Anschauungen Wetter zu vervollkommnen. daß seitens der Gemeinden auf die Wetterkarte abonniert würde, um sie an allen Telegraphenanstalten, Dienstgebäuden, Schulen oder an sonst geeigneten Plätzen öffentlich auszuhängen. daß zahlreiche Private von der Möglichkeit des billigen Abonnements⸗ bezuges (monatlich 50 ₰) Gebrauch machen.
Es wäre sehr zu wünschen,
Auch ist zu hoffen,
entgegen. Da der Wert der
Brand zu einer Zeit ausbrach, wo keine Vorstellung war.
Boston (Massachuselts), 12. April. (W. T. B.) Ein früh aus⸗ gebrochener Brand hat gegen 250 Häuser der Vorstadt Chelsea zerstört; bis jetzt ist man des Der Materialschaden ist sehr groß, umgekommen.
euers noch nicht Herr geworden. enschen sind dagegen nicht
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, gwWweiten und Dritten Beilage.)
Theater.
chauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 98. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Frei⸗ 55 sind aufgehoben. Der Ring des Nibelungen.
ühnenfestspiel von Richard Wagner. Erster Tag: Die Walküre. In 3 Akten. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Strauß. Regie: Herr Ober⸗ regisseur Droescher. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 102. Abonnementsvorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Aufzügen eene Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang
r.
Neues Operntheater. Die Christen. Schauspiel in 5 Akten von Walther Nithack⸗Stahn. Anfang 7 ½ Uhr. — Am 15. April: Die Christen.
Mittwoch: Opernhaus. 99. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die
ugenotten. Große Oper in 5 Akten von Giacomo
eyerbeer. Text nach dem Französischen des Eugoͤne Scribe, übersetzt von Ignaz Castelli. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 103. Abonnementsvorstellung. Wil⸗ b2. Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller.
nfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Sonntag: 107. Billettreservpe⸗ satz. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Nathau der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von Lessing. Anfang 7 ½ Uhr. — Montag: 109. Billett⸗ reservesatz. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Doktor Klaus. Schauspiel in 5 Aufzügen von Adolf L'Arronge. Anfang 7 ¼ Uhr. — Der Billett⸗ vorverkauf hierzu findet von Donnerstag ab an der Tageskasse des Königlichen Schauspielhauses von 10 ¼ bis 1 Uhr Vormittags gegen Zahlung eines Aufgeldes von 50 ₰ für jeden Sitzplatz statt.
Neues Operntheater. Montag, Nachmittags 2 ½ Uhr: 108. Billettreseroesatz. Dienst, und Freiplätze sind aufgehoben. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — Die Puppenfee. Pantomimisches Ballettdivertissement von Haßreiter und Gaul. Musik
von Joseph Bayer. 7 8
Deutsches Theuter. Dienstag: Das Winter⸗ märchen. Anfang 7 ½ Uhr. 8 8 Mittwoch: Was ihr wollt. 8 8
8 Kammerspiele. Dienstag: Lyfistrata. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Lyfistrata.
4 “ 8 Neues Schauspielhaus. Dienstag, Abends 8 hhr: Der Dummkopf. Mittwoch: Der Dummkopf. udith
Freitag: Der Messias. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Alt⸗Heidelberg. Meeea gene und Ostermontag: Der Dumm⸗
pf.
Lessingtheater. Der Teufel. Abends 8 Uhr:
Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Abends 8 Uhr:
Die versunkene Das Lumpen⸗
Dienstag,
Glocke. Donnerstag, gefindel.
Berliner Theater. Gastspiel des Neuen Schau⸗ spielhauses. Dienstag, Abends 8 Uhr: Wintersport. Mittwoch: Wintersport. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Alt⸗Heidelberg. Freitag. Geschlossen. onnabend: Judith. Ostersonntag und Ostermontag: Wintersport.
Hebbeltheater. (Königgrätzer Straße 57,58.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Liebe. “ Mittwoch: Liebe. Donnerstag: Frau Warrens Gewerbe. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Frau Warrens Gewerbe.
Schillertheater. o. (Wallnertheater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Widerspenstigen Zähmung. Lustspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Kollege Crampton. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Kaiser und Galiläer.
Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uhr: Philister. Lustspiel in 3 Aufzügen von Johannes Wiegand. Hierauf: Die Lore. Komödie in 1 Akt von Otto Erich Hartleben. Ne Abends 8 Uhr: Der Weg zum
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Stein unter Steinen.
Theuter des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Ein Walzertraum.
Mittwoch: Ein Walzertraum.
Freitag: Aufführung des Pfannschmidtschen Chors. Paulus. Anfang 8 Uhr.
Ostersonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Zu halben Preisen: Die lustige Witwe. — Abends 8 Uhr: Ein Walzertraum.
Ostermontag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Zu halben Preisen: Die lustige Winmwe. — Abends 8 Uhr:
[Ein Walzertraum.
1
Komische Gper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Fledermaus. 8 Minwoch: Die verkaufte Braut. Donnerstag: Tiefland. 8. Frettag. Geschlossen. “ onnabend: Tosca. Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Carmen. — Abends 8 Uhr: Tiefland. Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Die verkaufte Braut. — Abends 8 Uhr: Die Fledermaus.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Diens⸗ tag, Abends 8 Uhr: Tante Cramers Testament.
Mittwoch: Tante Cramers Testament.
Donnerstag: Zum ersten Male: Fräulein Freschbolzen. Hierauf: Der Brandstifter.
Freitag: Geschlossen.
Sonnabend: Fräulein Freschbolzen. Hierauf: Der Brandstifter.
Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pension Schöller. — Abends 8 Uhr: Taute Cramers Testament.
Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Ein toller Einfall. — Abends 8 Uhr: Tante Cramers Testament.
Residenztheaier. (Direktion:Richard Alexander.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Floh im Ohr. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Deutsch von Wolff⸗Jacoby.
Mittwoch: Der Flob im Obhr.
Donnerstag: Der Hüttenbesitzer.
Freitag: Geschlossen.
Sonnabend: Der Hüttenbesitzer.
Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? — Abends 8 Uhr: Der Floh im Ohr.
Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? — Abends 8 Uhr: Der Floh im Ohr. 1“
Thaliatheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Doktor Klapperstorch. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von J. Kren und G. Okonkowsky.
Mittwoch: Zum ersten Male: Die Brunnen⸗
nymphe. Donnerstag: Ensemblegastspiel des Lessingtheaters.
Nora.
Freitag: Geschlossen.
Sonnabend: Ensemblegastspiel des Lessingtheaters. John Gabriel Borkman.
Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bis früh um Fünfe! — Abends 8 Uhr: Die Brunnennymphe.
Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Ihr Sechs⸗ Uhr⸗Oukel. — Abends 8 Uhr: Die Brunnen⸗
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof
Friedrichstraße.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel — rS. Wiehé. Seine erste Frau. and.
Die (La main.)
Mittwoch und Donerstag: Gastspiel von Charlotte Wiehé. Seine erste Frau. — Die Hand. Freitag: Geschlossen. e Sonnabend: Das Ende der Liehe. 1b Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fränlein Josette — meine Frau. 8
Theater an der Spree. Dienstan, Abends
8 Uhr: Der Onkel aus Kottbus. Posse mit Gesang und Tanz. Mittwoch und folgende Tage: Der Onkel aus Kottbus. v““ Freitag: Geschlossen. 2
Konzerte.
Beethoven⸗Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr: Populäre Soiree von Sven Scholander.
Birkus Schumann. Nur noch kurze Zeit. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Brillante Vorstellung. Der menschliche Schimpanse, Konsul Peter. Resisto, das elektrische Rätsel. Amerika, große Ausstattungspantomime mit eigener Truppe 120 schwarzer Leute.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Ruth Baensch mit Hrn. Leutnant Frithiof Tamms (Magdeburg — Lvyck).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungsassessor Wilhelm von Born⸗Fallois (Posen). — Hrn. Amtsrichter Kullmann (Kattowitz). — Eine Tochter: Hrn. Major Alfred von Schaumann (Darmstadt). — Hrn. Pastor Karl ——
Gestorben: Hr. Oberleutnant Otto Beck (Konstan — Verw. F Josephine Eggeling, geb. von Skrbenskv (Fürstenwalde). — Frl. Luise von Kameke (Köslinz'.
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Erpedition (Heidrich) in Herlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Dreizehn Beilagen 5
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
abhängig gemacht werden.
(8719)
8
8
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
No. 89.
Amlliches. Königreich Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 28. März 1908 werden hierdurch 8 die Königliche Bergakademie u Clausthal nachstehende Satzungen nebst Aus⸗ füͤhrungsbestimmungen von mir erlassen. Berrlin, den 6. April 1908. Der Minister für Handel und Gewerbe. Delbrück 8
Vom 6. April 1908.
(Zu den mit einem* versehenen Paragraphen sind Ausführungs⸗
bestimmungen erlassen.)
A. Zweck, Unterrichtsweise, Lehrkräfte. § 1.
8 Z weck. Die Königliche Bergakademie zu Clausthal ist eine Hochschule
mit dem Zweck, eine wissenschaftliche Ausbildung für den höheren Staatsdienst in der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung nach Maßgabe der hierfür besonderen Vorschriften, für die Leitung von Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerken des vatbetriebes und für das Markscheiderfach zu gewähren und die einschlägigen Wissenschaften und Künste zu pflegen. 8
b Unterrichtsweise. 8 ur Erreichung dieses Zweckes dienen Vorlesungen, Uebungen und Ausflüge. 8
8 Unterricht ist teils nach Jahres⸗, teils nach Halbjahreskursen geordnet.
Den Studierenden steht die Wahl der Vorlesungen und Uebungen, an denen sie teilnehmen wollen, frei. Doch wird ihnen die Inne⸗ haltung der für die einzelnen Fachrichtungen aufgestellten Studien⸗ pläne empfohlen. Die Zulassung zu Vorlesungen und Uebungen, deren Verständnis die Erledigung anderer vorbereitender Unterrichts⸗ gegenstände voraussetzt, kann von der vorherigen Teilnahme an letzteren
§ 3. Lehrkräfte. Deerr Unterricht wird von dem Direktor, von etatsmäßigen Pro⸗ fessoren, Dozenten und Privatdozenten erteilt.
Zur Unterstützung der etatsmäßigen werden nach Bedürfnis Assistenten und sonstige Hilfsarbeiter bestellt.
B. Verfassung und Verwaltung. 1“ Rangstellung.
Die Bergakademie untersteht unmittelbar dem Minister für Handel und Gewerbe. § 5-
b““ Der jeweilige Königliche Berghauptmann zu Clausthal ist Kurator der Bergakademie und erledigt als solcher an Stelle des Ministers alle Geschäfte, deren Wahrnehmung ihm von diesem übertragen wird.
Alle Berichte der Bergakademie an den Minister sind durchlaufend bei dem Kurator zu erstatten. 1 8
§ 6.* Direktor.
Die Leitung der Bergakademie und die Aufsicht über sie liegt dem Direktor ob, soweit nicht einzelne Geschäfte dem Kurator von dem Minister übertragen werden.
§ 7.
Ernennung und Berufung der Lehrer, Zulassung der Privatdozenten. Der Direktor und die etatsmäßigen Professoren werden vom
mash e ie Dozenten werden vom Minister unter Vorbehalt des Wider⸗
rufs mit der Abhaltung einzelner Vorlesungen beauftragt. Das Verfahren bei der Habilitation sowie die Rechte und Pflichten der Privatdozenten regeln sich nach den vom Minister darüber zu er⸗
lassenden Vorschriften. 8 § 8.*
Allgemeine Obliegenheiten des Direktors.
Der Direktor vertritt die Bergakademie nach außen, verhandelt in ihrem Namen mit Behörden und Privaten, führt den Schrift⸗ wechsel und unterzeichnet die Schriftstücke.
Er überwacht die Beobachtung der Satzungen und der sonstigen Vorschriften sowie den geregelten Forhhonc des Unterrichts und ist für die ordnungsmäßige Verwendung der für die Zwecke der Bergakademie überwiesenen Mittel sowie für die Einhaltung der durch den Etat vorgeschriebenen Grenzen verantwortlich.
Vertretung des Direktors. 8 Fr den Fall der Abwesenheit oder der son es
irektors ernennt der Minister einen ständigen
Zahl der etatsmäßigen Professoren. Bei Behinderung des ständigen Vertreters werden die Geschäfte
von dem jeweilig anwesenden dienstältesten etatsmäßigen Professor wahrgenommen. 5 9
Obliegenheiten des Direktors gegenüber den Besuchern der Bergakademie.
Der Direktor bewirkt die Aufnahme der Studierenden (§ 12) und
die Zulassung der Hörer und sonstigen Besucher der Bergakademie
88
en Behinderung ertreter aus der
(8§ 15 bis 17).
Er handhabt die akademische Disziplin nach den vom Minister erlassenen Vorschriften. 5 10
Befugnisse des Kollegiums der etatsmäßigen Professoren
und Dozenten.
Vor der Bearbeitung der nachstehend aufgezählten Gegenstände hat der Direktor dem Kollegium der etatsmäßigen Professoren und derjenigen Dozenten, welche vom Minister in das Kollegium berufen werden, Gelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung zu geben.
Der Direktor beruft das Kollegium nach Bedürfnis. Er muß es berufen, wenn dies mindestens der dritte Teil der Mitglieder be⸗
Vatragt. In den Versammlungen des Kollegiums führt er den
rofessoren und der Dozenten
Berlin, Montag, den 13. April
Das Kollegium tritt zusammen bei
1) Besetzung der Lehrerstellen;
2) Zulassung von Privatdozenten;
3) allgemeinen Lehr⸗ und Prüfungsfragen;
4) Feststellung der Studien⸗ und Stundenpläne;
5 erteilung der Hörsäle;
6) Verteilung der für Lehrmittel, Sammlungen und Studien⸗ reisen zur Verfügung gestellten Geldmittel;
7) Entscheidungen über Gebührenerlaß und Gewährung außer⸗ ordentlicher Unterstützungen an Studierende sowie Zuteilung von Preisen und Reisebeihilfen; 2
8) Vorschlägen über die im Etat für die einzelnen Lehrzweige auszuwerfenden Mittel;
9) Vorschlägen über die Aenderung dieser Satzungen und der zu ihrer Ausführung vom Minister zu erlassenden Anordnungen;
10) .en ihm vom Direktor zugehenden Vorlagen.
Die Mitglieder des Kollegiums sind befugt, auch ihrerseits bei Beratung von Angelegenheiten, die unter die Puakte 1 bis 10 fallen, Anträge an den Direktor zu richten.
Der Kurator (§ 5) ist befugt, an den Sitzungen des Kollegiums teilzunehmen. Zu dem Zwecke werden ihm vom Direktor Zeit und Tagesordnung der Sitzungen vorher angezeigt.
g
C. Besuchtr.
8 “ § 11. Einteilung der Besucher. Die Besucher zerfallen in Studierende, Hörer und sonstige zur Annahme von Unterricht berechtigte oder zugelassene Personen.
§ 12. 8 Aufnahme der Studierenden.
1 Als Studierende werden solche Reichsinländer aufgenommen, die im Besitz des Reifezeugnisses res deutschen Gymnasiums, Real⸗ gymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule, einer bayerischen Frduftrteschue oder der Königlich Sächsischen Gewerbeakademie in emn ind. Rißchkingänder, die eine außerdeutsche Lehranstalt besucht haben, werden als Studierende zugelassen, wenn ihre Vorbildung in dem Staate, in dem sie erworben ist, zum Besuch einer Hochschule be⸗ rechtigt und der in Absatz 1 geforderten Vorbildung im wesentlichen leichwertig ist. Ueber das Vorhandensein dieser Voraussetzung ent⸗ scheidet im Zweifelsfall der Minister. Reichsausländer können unter den gleichen Bedingungen wie Reichsinländer zugelassen werden. Diese Bestimmungen gelten auch für diejenigen, die von einer anderen Hochschule auf die Bergakademie übergehen.
§ 13. Besuchsbescheinigung für Studierende. G Am Schlusse jedes Studienhalbjahres und beim Verlassen de
Bergakademie wird den Studierenden vom Direktor auf ihren Antrag
eine Bescheinigung über den Besuch der Anstalt und die vorschrifts⸗ mäßig an⸗ und abgemeldeten Vorlesungen und Uebungen erteilt.
9 § 14. Diplomprüfung für Studierende.
„Stnudierende, die einen vollständigen Lehrgang im Berg⸗ oder Hüttenwesen einschließlich der vorzuschreibenden praktischen Lehrzeit zurückgelegt und mindestens ein Studienjahr an der Bergakademie in Clausthal zugebracht haben, können auf Grund einer Prüfung ein erhalten, das ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung
ndet. Die Diplomerteilung und die dafür zu bestehenden Prüfungen werden durch besondere, vom Minister zu erlassende Vorschriften
geregelt.
3 Zulassung von Hörern. “
Personen, welche die für die Zulassung als Studierende vorge⸗ schriebene Vorbildung nicht besitzen, können unter der Voraussetzung, daß das Unterrichtsinteresse nicht leidet, als Hörer zugelassen werden. Die Zulassung ist von dem Nachweis genügender Vorbildung abhängig. Ueber die Zulassung entscheidet der Direktor.
Den Hörern kann der Besuch der von ihnen 87 Vorlesungen und Uebungen bescheinigt werden. Sonstige akademische Zeugnisse werden ihnen nicht erteilt.
Markscheiderzöglinge, die die in § 12 Abs. 1 geforderte Vor⸗ bildung nicht besitzen, werden als Hörer eingeschrieben.
§ 16. Zur Annahme von Unterricht berechtigte Personen.
Zur Annahme von Unterricht berechtigt sind diejenigen, welche die erste Staatsprüfung für das Bergfach oder eine laeeeee an einer Bergakademie oder technischen Hochschule des Deutschen Resches bestanden haben. § 17
Zur Annahme von Unterricht zugelassene Personen. Personen, die an einzelnen Vorlesungen oder Uebungen teilzu⸗ nehmen wüns ihrer Lebensstellung nach aber weder als Studierende noch als Hörer eintreten können, dürfen von dem Direktor im Ein⸗ verständnis mit dem beteiligten Lehrer als Gastteilnehmer zugelassen
D. Unterrichtsgebühren. 8 9
§ 18.: “ Berechnung der Gebühren. 8 8 r n werd uch nnscce fr di, elfchaung “ Die Gebühren sind halbjährlich im voraus zu entrichten. * Gebührenerlaß. 8 Der Minister ist ermächtigt, Anordnungen über den Erlaß von Unterrichtsgebühren zu treffen. § 20.* Ausschluß bei Nichtzahlung der Gebühren.
Besucher, die die Unterrichtsgebühren trotz wiederholter Mahnung nicht entrichten, können durch den Direktor von dem weiteren Besuche der Vorlesungen und Uebungen ausgeschlossen werden.
„ 1
“
E Bibliothek und Sammlungen
§ 21. . Sibliothet “ Die Bibliothek ist außer für die Lehrer, Beamten und Studierenden der Bergakademie auch für andere Personen zur Be⸗ nutzung und Entleihung von Büchern nach den vom Direktor zu erlassenden Vorschriften zugänglich G.“ 116“
entsprechenden Unterrichtsfächer.
Die Sammlungen der Bergakademie sind be
sonderen Vorstehern unterstellt, und zwar die Lehrsammlungen unter Berück der
sichtigun
Zeitpunkt des Inkrafttretens. Diese Satzungen treten mit dem 1. April 1908 in Kraft.
“ 8 24.
Ausführungsbestimmungen.
Der Minister erläßt die zur Aus forderlichen Bestimmungen.
Ausführungsbestimmungen 8 ju den Satzungen der Königlichen Bergakademie vom 6. April⸗1908.
“ Zu § 5. “ 8 8 “ Zu den Obliegenheiten des Kurators der Bergakademie gehören: 1) die Berichte und Verfügungen in Rechtsfragen und in Dis⸗ mplinarangelegenheiten, 8 2) die Anträge auf Berufung des Direktors, der etatsmäßig Professoren und der Dozenten, 1 3) die Berichte und Anweisungen in Besoldungsangelegenheiten sowie die Ernennung der mittleren und unteren Beamten, 4) die Anweisungen der Reisekostenrechnungen, 5) die Abnahme der Jahresrechnung der Bergakademiekasse, 6 sdarlonftige ihm als Kurator zufallende oder noch zuzuweisende eschäfte. 8 Der Kurator ist befugt, jederzeit an den Vorlesungen, den Prü⸗ fungen und den Sitzungen des Kollegiums der ordentlichen Professoren und Dozenten (§ 10, letzter Absatz der Satzungen) teilzunehmen.
Zu § 6. 1
Urlanb. Der Direktor ist befugt, den Lehrern und Beamten der Berg akademie Urlaub innerhalb des Deutschen Reichs bis zur Dauer von 6 Wochen und nach dem Auslande bis zur Dauer von 4 Wochen zu erteilen, insoweit dadurch keine Kosten für die Staatskasse erwachsen. Ist dieses der Fall oder wird Urlaub für längere Zeit begehrt, so ist die Entscheidung des Ministers einzuholen und der Antrag zunächst dem Kurator mit Fe Aeußerung vorzulegen. 1
Der Direktor ist echtigt, sich selbst bis zu 8 Tagen zu be⸗ urlauben. Dienstliche oder sonstige Abwesenheit des Direktors oder Heltndenmn. desselben in der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte von länger als fünftägiger Dauer ist dem Kurator anzuzeigen. 8
Der Direktor hat während der Ferien keinen amtlichen Urlaub.
Ist ein Lehrer der Bergakademie durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, die angekündigten Vorträge oder Uebungen abzu⸗ halten, so hat er dies, soweit er dazu imstande ist, vor Beginn der Unterrichtsstunden am schwarzen Brett bekannt zu machen.
Können im Falle einer Verhinderung durch Krankheit die an⸗ gekündigten Vorträge oder Uebungen nach einer Unterbrechung von drei Tagen noch nicht wieder aufgenommen werden, oder ist von vorna⸗ herein anzunehmen, daß die Krankheit länger als drei Tage dauern 8 wird, so ist dem Direktor darüber eine Anzeige zu machen, welche die näheren F über die Krankheit, deren voraussichtliche Dauer und die etwaige Notwendigkeit einer Vertretung enthält. —
Bei anderen een, welche die Dauer von drei Tagen überschreiten, ist bei dem Direktor Urlaub —
ährend der Ferien bedürfen die Lehrer der Bergakademie des Urlaubs nur dann, wenn ihnen die Leitung von Instituten übertragen ist, welche während der Ferien in Tätigkeit bleiben.
Die Dozenten im Nebenamt bedürfen keines Urlaubs, sie haben aber, wenn durch Amtsgeschäfte oder einen Urlaub im Hauptamt eine mehrtägige Unterbrechung ihrer Tätigkeit an der Bergakademie herbei geführt wird, mit dem Direktor rechtzeitig in Verbindung zu treten
Zu § 8. Kasse.
Die Bergakademie hat ihre eigene Kassenverwaltung; die Kassen⸗ anweisungen vollzieht der Direktor, soweit sie nicht dem Kurator (zu § 5) vorbehalten sind.
Die Geschäfte der Bergakademiekasse werden bis auf weiteres von der Königlichen Oberbergamtskasse zu Clausthal mit wahrgenommen.
Im übrigen finden die für den Bereich der Berg⸗, Huüͤtten⸗ und Salinenverwaltung erlassenen Etats⸗ und Kassenvorschriften vom 2. November 1895 auf die Bergakademie zu Clausthal sinngemäß
Anwendung. 32 9 15 u 8 „
Im allgemeinen 1 Hörer im Besitze der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen itärdienst sein und eine mindestens halb⸗ ä ktische Tätigkeit auf Bergwerken oder Hütten ausgeübt
öX“
Für den von Privatdozenten erteilten Unterricht bleibt die Fest⸗ setzung der Höhe der Gebühren der Vereinbarung mit dem Direktor nach den näheren Bestimmungen der Habilitationsordnung überlassen.
Eine Rückzahlung eingezahlter Gebühren findet nur dann statt, wenn eine Vorlesung nicht zustande gekommen ist, oder innerhalb der ersten Hälfte des Studienhalbjahres hat abgebrochen werden Der Fall ist nicht als vorhanden anzusehen, wenn die Vor⸗ ehcs urch einen anderen Lehrer zu Ende geführt wird. 1
der Anspruch auf Rückerstattung geht verloren, wenn er nicht innerhalb desselben Studienhalbjahres geltend gemacht wird. 8 Zu § 19.
Studierende, welche Inhaber von preußischen vn oder von solchen sind, die jenen von dem Minister in dieser Be⸗ ziehung gleich gestellt wer sind von der Gebührenzahlung befreit.
Beihilfen zu Studienreisen aus den im Etat der Bergakademie ausgeworfenen Mitteln können Studierenden, welche Reichsangehörige sind und mindestens im zweiten Halbjahr die Bergakademie b 8 gewährt werden. b 5*
Hörer und Gastteilnehmer erhalten keine Beihilfen
Zu § 20.
Die Namen der Studierenden, die sich weder abgemeldet n. für das betreffende Semester Vorlesungen belegt haben, werden d Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht, bevor sie aus der der Studierenden gestrichen werden. 19 1
Berlin, den 6. April 1908. —
Der Minister für Handel u Delbrück.
*