Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 % 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Mitteilungen, betreffend Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandsakten. 8
nzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 27 und 28 des Reichsgesetzblatts. 8
Königreich Preußeen.
ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
gerordnung, betreffend die Auflösung des Hauses der Ab⸗
geordneten. 8 b Bekanntmachung, betreffend das Paderstein⸗Stipendium. vre der nach dem Gesetze vom 10. April
1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗
herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Hofrat, Professor Dr. Wilhelm Pfeffer Leipzig nach stattgehabter Wahl zum stimmberechtigten
itter des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und
Künste zu ernennen. h11“”“ 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Professor Wilhelm Radloff zu St. Petersburg zund den Professor der Physik an der Universität Leiden Hendrik Anton Lorentz nu auswärtigen Rittern des Ordens pour le mérite für Wissenschaften und Künste zu nennen.
Seine Majestät Allergnädigst geruht: dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklichen eheimen Rat von Schoen die Erlaubnis zur Anlegung r ihm verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und war: des Großkreuzes des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Leopold⸗ rdens 88 des Großkreuzes des Königlich Schwedischen Nord⸗ ernordens
8
der Kaiser und König haben
Seine Majestät der Kaiser und ergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten ꝛc. im Geschäftsbereich des uswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen erliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Komturkreuzes zweiter Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:
dem Ministerresidenten in Cettinje, Legationsrat von ilgrim⸗Baltazzi;
es Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Hilfskanzlisten Bierbach bei der Ministerresidentur Cettinje;
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Freisrnorbens⸗
dem Oberleutnant Frank im 2. Rheinischen Husaren⸗ egiment Nr. 9, kommandiert zur Böochefh in sghen, b
des Komturkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Gachsen⸗Ernesinischen Hausordens: 8 dem Wirklichen Legationsrat Dr. Eckardt at im Auswärtigen Amt; .
ferner:
des Großkreuzes des Königlich Niederländischen Ordens von Oranien⸗Nassau:
dem Gesandten in München von Schlözer;
der goldenen Ehrenmedaille desselben Ordens: dem Geheimen Kanzleidiener Köhler beim Aus⸗ ärtigen Amt; des Großkreuzes des Königlich Norwegischen Ordens des heiligen Olaf: nz. dem Gesandten in Christiania von Treutler;
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Wirklichen Legationsrat von Erckert, vortra Rat im Auswärtigen Amt, 3 nä
dem Geheimen Hofrat Dux im Auswärtigen Amt;
König haben
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2r,2e229294942454Ae eaewg 2₰
, vortragendem 1“ 2 8
des Ritterkreuzes zweiter Klusse desselben Ordens:
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichsanzreigers
und Königlich Preußischen Staatsanzeigerz
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
8.
dem Legationskanzlisten, Hofrat Gräber bei der Ge⸗
fandtschaft in Dresden;
des Kommandeurkreuzes des Königlich Portugiesischen
Christusordens: dem Konsul in Para (Belem) Gruner,
dem Legationssekretär von Lucius bei der Gesandtschaft
in Hamburg;
des Kommandeurkreuzes des Königlich Griechischen
Erlöserordens:
dem Ministerresidenten und Konsul ad interim in Havanna,
Legationsrat von Eckardt;
des Großherrlich Türkischen Medschidieordens
zweiter Klasse:
dem Major von Strempel im Großen Generalstabe,
Militärattaché bei der Botschaft in Konstantinopel, dem Botschaftsarzt bei Dr. Wieting;
*der dritten Klasse desselben Orden
derselben Botschaft, Professor
8:
dem Direktor des Deutschen Instituts für ägyptische Altertumskunde in Kairo, Professor Dr. Borchardt;
des Großherrlich Türkischen Osmantsordens
dritter Klasser dem Konsul in Jassy, Legationsrat Dr. der zweiten Klasse des Ordens „der. Stern“ von Zanziba⸗ dem Konsul in Zanzibar Hauz: so .
„
Zartsch;
der dritten Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscheraspiranten beim Konsulat in Zanzibar,
Referendar Waßmuß.
Deutsches Reich. Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in
beschäftigten Vizekonsul Freiherrn von Müffling 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbin⸗ mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Er⸗
Grund des dun
Schanghai ist auf
mächtigung erteilt worden, in Verwetung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und
Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutsch
em Schutze
stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in
Schanghai
beschäftigten Vizekonsul Ney ist auf Grund des § 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit setzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung
85 des Ge⸗
erteilt worden,
in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Ehe⸗ schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Scutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
Die von g ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27
des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 3474 die betreffend die Fassung des
Börsengesetzes, vom 27. Mai 1 Berlin W., den 30. Mai 1908. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28
des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 3475 die Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Börsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehmungen, vom 29. Mai 1908, und unter
Nr. 3476 die Bekanntmachung, betreffend die Geschäfts⸗
bedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den
in Getreide und Mehl, vom 29. Mai 1908. Berlin W., den 30. Mai 1908. 1 Kaiserliches Postzeitungsamt.
Krüer.
Zeithande
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landgerichtspräsidenten Paul Ehrenberg
Potsdam in den erblichen Adelstand zu erheben.
in
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Hofmarschall Seiner Kaiserlichen und Königlichen SEhn des Kronprinzen von Trotha in Genehmigung seines schiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension in den Ruhe⸗ stand zu versetzen, an seiner Stelle den Kammerherrn Grafen von Bismarck⸗ Bohlen zum Hofmarschall und an dessen Stelle den Hauptmann z. D. Ferdinand Wolff von Stülp⸗ nagel unter Verleihung der Kammerherrnwürde zum dienst⸗ tuenden Kammerherrn Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin zu ernennen.
2
881 1““ 11“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Regierungsräte Dr. Momm in Koblenz und von Kamptz in Breslau zu Oberregierungsräten und
den Regierungsassessor von Heyden in Ueckermünde zum Landrat zu ernennen sowie 28
dem Polizeisekretur Münzner in Breslau aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzleirat zu verleihen und
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Swinemünde getroffenen Wahl den bisherigen Stadthaupt⸗ kassenrendanten Wilhelm Hoops in Bremerhaven als be⸗ .⸗z. Beigeordneten der Stadt Swinemünde für die gesetz⸗ iche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
dem Militäroberpfarrer beim X. Armeekorps, Konsistorialrat Drs geinrich Bilbhelm Koaocholl in Hannover den Charakter als imer Konsstoralrai zu verleihen und—
die Wahl des Oekonomierats Schen, Rittergutsbesitzens auf Adl. Heydetrug, Kreis Heydekrug, z Landscheftsdirettor für das Departement Tilsit für die I 1. Juli 1910 zu bestätigen. düttaein.
Verordnung, betreffend die Auflösung des Ha 16 Abgeordneten.
1 ʒVom 1. Juni 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc., verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt:
Das Haus der Abgeordneten wird hierdurch aufgelöst. Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 1. Juni 1908.
— (L. S.) Wilhelm R.
Fürst von Bülow. von öe8e Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Beseler. Breitenbach. von Arnim. von Moltke.
Holle. Sydow. —
von
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Oberförster Albrecht Wallmann in Friedrichs⸗ hagen bei Berlin ist die Oberförsterstelle Grondowken, Regie⸗ rungsbezirk Allenstein, übertragen worden.
Der Förster Kreutzer in Blumenthal, C. cfförsterei Nakel, Regierungsbezirk Bromberg, ist zum Revierföo ster er⸗ nannt worden. 11X1X1X“X“
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten. Königliche Friedrich Wilhelms⸗Universität. Bekanntmachung. “ Die philosophische Fakultät hat das Paderstein⸗ Stipendium für dieses r dem Privatdozenten Dr. Otto Hahn zuerkannt. Berlin, den 28. Mai 1908. 5 Rektor und Senat
der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗U Stumpf.
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