1908 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

§ 78. Abs. 1. Das Plenarkollegium ist bei Anwesenheit von 12 Mitgliedern beschlußfähig.

§ 115. Abs. 3. Auch ist in jedem Jahr von den vier Land⸗ schaftsdirektoren mindestens eine durch den Generallandschafts⸗ direktor zu bestimmende Taxe aus jedem der vier Departements unter Zuziehung des ersten Taxkommissars gemeiaschaftlich zu revidieren.

6) An Stelle des bisherigen § 137 wird gesetzt:

§ 137. Abs. 1. Die Pfandbriefausfertigungskosten (Promille⸗ gelder), in welchen die Auslagen für Materialien und die Stempel zu den Pfandbriefen und Schuldurkunden enthalten sind, betragen ½8 % des Darlehens. 1 Abs. 2. Die Gebühren für die Aufnahme, den Entwurf und

die Beglaubigung von anderen Urkunden, Anträgen und Erklärungen durch einen der Syndici sind nach den den Notaren gesetzlich S Gebühren zu berechnen und zur Landschaftskasse zu zahlen.

7) § 142 erhält folgenden Zusatz:

Abs. 6. In denjenigen Fällen der Zahlungssäumnis, in denen der Schuldner nach Ablauf der im Kassenmahnzettel gesetzten Frist mit den Jahreszahlungen im Rückstande bleibt, ohne Stundung er⸗ halten zu haben, sind von ihm stets außer den im vorstehenden Absatz festgesetzten Verzugszinsen solche für ein weiteres Vierteljahr zu entrichten.

8) Nach § 174 wird folgender neuer § 174a eingeschaltet:

§ 174a. Abs. 1. Die Direktion ist befugt, die zur Rück⸗ zahlung von Pfandbriefsdarlehen eingelieferten Pfandbriefe zur Aus⸗ gabe neuer Darlehen zu verwenden und bezüglich ihrer die Löschung im Pfandbriefsregister, Kassation und Vernichtung zu hinterlassen.

Abs. 2. In diesem Falle wird die Ablösung des Pfandbriefs⸗ darlehns im Landschaftsregister vermerkt, auf der Hypothekenurkunde über das zurückgezahlte Darlehen bescheinigt, daß die Pfandbriefe aus dem Verkehr gezogen sind, und letzteres im Pfandbriefregister eingetragen.

5 A8 3. Bis zur erneuten Verwendung sind die eingelieferten

Pfandbriefe mit Zinsscheinen im landschaftlichen Depositorium auf⸗ Die Zinsscheine sind nach Eintritt der Fälligkeit zu vernichten.

Abs. 4. Die Verwendung und Wiederausreichung der Pfand⸗ briefe setzt die Bewilligung eines Darlehens gemäß § 131 Abs. 1 voraus. Eine wiederholte Zeichnung, Beglaubigung und Siegelung der Pfandbriefe nach § 131 Abs. 1— 3 findet nicht statt. Vielmehr bescheinigt der Syndikus in einem von ihm zu führenden Register durch Vollziehung des betreffenden Vermerks und Beidrückung des Syndikatssiegele, daß eine dem Nennwerte der Pfandbriefe gleich⸗ kommende Darlehnsforderung für die Landschaft eingetragen ist, und vermerkt diese Bescheinigung auf der Hypothekenurkunde.

Die Pfandbriefe werden ihrem Gesamtbetrage nach in das Landschaftsregister eingetragen.

9) Die Direktion wird ermächtigt, nach den vom General⸗ landtage gefaßten Beschlüssen die Landschaftsordnung und die Ab⸗ schätzungsgrundsäͤtze im Text, in der Paragraphenfolge, den Abschnitts⸗ und Kapitelüberschriften, den Randvermerken und dem Register neu zu redigieren und abzuändern.

Vorstehender II. Nachtrag zur Ostpreußischen Landschafts⸗ ordnung vom 7. Dezember 1891 (Ausgabe 1905) wird hier⸗ durch mit der Bescheinigung ausgefertigt, daß derselbe mit den Beschlüssen des ordentlichen 47. Generallandtages wörtlich übereinstimmt.

Königsberg, den 4. Felegnan Siegel.) Ostpreußische 8.exne 8 app. 1

166.“ W1““ schätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Land⸗ schaft vom 18. Juni 1895.

8 1) § 2 Abs. 2 zu 5 erhält folgende Fassung: nZamtli Bescheinigungen über die auf dem Grundstücke haftenden Lasten und Abgaben mit Ausnahme der Lasten und Ab⸗ gaben an Kirchen, Schulen und Kommunalverbänden.“

2) Der § 2 erhält folgenden

„Abs. 5. Bei Grundstücken bis zu 50 ha einschließlich kann die Generallandschaftsdirektion die Besorgung der Taxunterlagen auf Antrag der Besitzer gegen Erstattung der Auslagen übernehmen. Zur Deckung der Auslagen ist ein Vorschuß von 20 einzuzahlen, dessen nicht verbrauchter Betrag unter Rechnungslegung dem Besitzer zurückgezahlt wird.“ 8

3) Der im III. Nachtrag vom 12. April 19904 beschlossene § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Bei Taxen von Wiesengrundstücken 23 Abs. 4 der Land⸗ schaftsordnung), welche in der Memel⸗ oder Drausenniederung liegen und zur I. oder II. Klasse Niederungswiesen bonitiert werden, sind keine Abzüge für fehlende Gebäude und Inventarstücke zu machen. Sind bei diesen Grundstücken geringfügige Flächen anderer Kultur⸗ arten mitgeschätzt, so ist für diese der Bedarf an Gebäuden und Inventar entweder nachzuweisen oder zu defektieren.“

4) § 17 erhält folgenden Zusatz:

Das Pfandrecht der Landschaft erstreckt sich auch auf den Wald⸗

bestand 94 B. G.⸗B.).“ 1

5) § 20 Abs. 1 wird dahin abgeändert, daß für die Anwendung der erhöhten Kapitalwerte auf Güter in der Niederung in der Regel nur eine Größe von 5 ha vorausgesetzt wird.

6) § 23 Abs. 1 wird dahin abgeändert, daß der Niederungszuschlag von 200 auf 400 pro Hektar erhöht wird und auch für Weiden I. und II. werden kann.

7) In § 24 Abs. 1 ist statt der Zahl „15“ die Zahl „20“ zu setzen und am Schluß dieses Absatzes hinzumfüger:

„Ueber 15 % dürfen nur dann hewilligt werden, wenn mindestens 25 % Gebäude⸗ und Javentarüberschuß vorhanden sind.“

8) Im § 24 Abs. 2 am Ende fallen die Worte: Schluß fort. 2 18

9) Der § 27 Abs. 1 ist so zu fassen:

„Die gewöhnlichen Grundabgaben mit Ausnahme der Abgaben und Lasten an Kommunalverbände, Kirchen und Schulen ein⸗ schließlich der rentifizierten —, sowie Domänenzins und Kanon werden mit dem 20 fachen Betrage in Abzug gebracht.“

10) § 27 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Rentenbankrenten soweit sie nicht rentifizierte Kirchen⸗ oder Schulabgaben sind —, Domänenamortisationsrenten, sowie ähnliche der Amortisation unterliegende Lasten werden dabei nur

8

„zum

1 1

3) vier von dem Plenarkollegivm für je 6 Jahre vom 1. Juli ab zu wäblenden Landschaftsräten und zwar je einem aus den vier Landschaftsdepartements.“

Im Abs. 2 ist zu setzen statt der Zall „8“ die Zahl „10„¼%

Abs. 4. In Behinderungsfaällen wird der Generallandschafts⸗

direktor durch den dem Dienstalter nach ältesten Landschaftsdirektor vertreten. Für die vier Mitglieder Abs. 1 zu 3 wählt das Plenar⸗ kollegium für je 6 Jahre vier andere Landschaftsräte als Stell⸗ vertreter und zwar je einen aus den vier Landschaftsdepartements.

Abs. 6. Der Ausschuß ist nur beschlußfähig, wenn mindestens

5 stimmberechtigte Mitglieder, darunter der erste Taxkommissar und einer der beiden Revisoren § 36 —, anwesend sind. Bei Stimmen⸗ gleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Im § 37 Abs. 2 ist, entsprechend dem abgeänderten § 115 Abs. 3 der Landschaftsordnung, statt „drei Landschaftsdirektoren“ und „drei Departements“ die Zahl „vter“ zu setzen.

16) § 45 fällt fort.

17) Der bisherige § 46 wird § 45.

18) I. Nachtrag Abschnitt II. Im § 1 und § 4 Abs. 3 ist zu setzen statt „30 fachen“ „36 fachen“ b

19) I. Nachtrag Abschnitt II. Im § 2 zu 5 sind zu streichen die Worte „an Staat, Kirchen, Schulen und andere Anstalten oder Verbände“, und zuzusetzen die Worte „mit Ausnahme der Abgaben und Lasten an „Schulen und Kommunalverbände“.

2o) I. Nachtrag. Im Abschnitt IV § 1 und Abschnitt V § 1 ist zu setzen statt „15 fachen“ „20 fachen’.

21) I. Nachtrag Abschnitt IV § 2 erhält folgenden Zusatz:

.4) Das Kataster über die Versicherung der Gebäude gegen

Feuersgefahr.. V

22) An Stelle der bisherigen Beilage mit der Beschreibung und dem Verzeichnis der Niederungsgüter tritt die in der Anlage bei⸗ gefügte Beilage.

23) Die Direktion wird ermächtigt, nach den vom Generalland⸗ tage gefaßten Beschlüssen die Landschaftsordnung und die Abschätzungs⸗ grundsätze im Text, in der Paragraphenfolge, den Abschnitts⸗ und Kapitelüberschriften, den Randvermerken und dem Register neu zu redigieren und abzuändern.

Vorstehender IV. Nachtrag zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895 wird hier⸗ durch mit der Bescheinigung ausgefertigt, daß derselbe mit den Beschlüssen des ordentlichen 47. Generallandtages wörtlich Iberein limmn⸗ 1

Königsberg, den 4. Februar 1908.

( Stehht. DHKhstpreußische Generallandschaftsdirektion. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor, Professor Latrille ist die Direktion des Gymnasiums nebst Realgymnasium in Flens⸗ burg übertragen worden.

Abgereist:

8 88 Exzellenz der Staatsminister und Minister für andel und Gewerbe Delbrück, in dienstlichen Angelegen⸗ eiten. 8 8

zu Angekommen: 8 zellenz der Präsident des Evan

gelischen Ober⸗ kirchenrats, Wirkliche Geheime Rat D. Voigts, aus Liegnitz.

In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungs⸗ urkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Stral⸗ sund, veröffentlicht.

8 eutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten estern auf der Fahrt von Liegnitz nach Wildpark, wo Aller⸗ öchstdieselben Abends um 10 Uhr 45 Minuten eintrafen, den Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generals der In⸗ fanterie Grafen von Heute vormittag nahmen Seine Majestät im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Vertreters des Chefs des Zivilkabinetts, Geheimen Re⸗ gierungsrats von Eisenhart⸗Rothe und des Ministers des Innern von Moltke entgegen. 1 Neues Palais bei Potsdam, 10. Juni.

Ihre

Majestät die Kaiserin und Königin haben Sich heute

mit dem Pferde, wie durch Oberstabsarzt Dr. Wiemuth und Professor Dr. Wolff sofort festgestellt werden konnte, einen Bluterguß auf dem rechten Handrücken zugezogen. Anderweitige Verletzungen, speziell eines Knochens, liegen nicht vor. Ihre Majestät blieben nach dem Sturz bei 2Aö Bewußtsein. Dr. Zunker.

morgen durch Sturz

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Iltis⸗ am 7. Juni in Siakwan eingetroffen und geht heute nach

mit der Hälfte, die Beiträge an Deich⸗ und Entwässerungsverbände sowie an öffentliche Wassergenossenschaften nur mit einem Viertel trages berechnet.“ 11) § 27 erhält folgenden neuen „Abs. 3. Wenn bei einer der Amortisation unterliegenden Ab⸗

gabe der nach Abs. 2 abzuziehende Betrag höber ist als derjenige, durch dessen Zahlung nach der Bescheinigung der zuständigen Behörde die Abgabe sofort abgelöst werden kann, so ist der letztere in Abzug zu bringen’“ b

12) Der bisherige Abs. 3 des § 27 wird Abs. 4.

13) Im § 32 Abs. 1 ist zu setzen statt „100 bis 200“ 200 bis

300 ℳ“. 14) § 34 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „Die Taxen mit erhöhten Kapitalswerten und diejenigen mit ordenilichen Kapitalswerten, für welche ein Taxzuschlag von über 15 % beantragt wird, werden durch den Taxrevisionsausschuß fest⸗

esetzt.“

15) § 35 Abs. 1, 2, 4 und 6 wird dahin geändert: „Abs. 1. Der Taxrevisionsausschuß besteht aus: ) dem Generallandschaftsdirektor, ) den vier Departementslandschaftsdirektoren,

Kiukiang.

Bayern.

In der Abgeordnetenkammer kam heute die Inter⸗ pellation Weilnboeck zur Verhandlung, betreffend Maßnahmen ur Verhinderung des durch die Schweineeinfuhr aus Nord⸗ eutschland verursachten Ausbruchs der Maul⸗ und Klauen⸗ S an den Schlachthöfen in München und Nürnberg.

n der Begründung der Interpellation wurden, „W. T. B.“ zu⸗ folge, für Schweine aus Norddeutschland die gleichen Maßnahmen verlangt wie sie für österreichisches Vieh bestehen. Der Minister von Brettreich erklärte, es sei gesetzlich unmöglich, die norddeutschen Schweine denselben Bestimmungen zu unterwerfen wie österreichisches Vieb. Man werde dafür sorgen, daß die norddeuts Schweine in gesonderten Stallungen untergebracht werden. 11118“

1“1““ Oesterreich⸗Ungarn.

Nach einem Kommuniqué über die gestern abgehalten Sitzung des juristischen Professorenkollegiums der Univerfität Innsbruck erklärte der Professor Wahrmund, daß er fi der Anordnung des Unterrichtsministeriums, betreffend den Wegfall der Seminarübungen und der Vorlesungen über das Eherecht füge, jedoch prinzipiell an dem Standpunkt festhalte daß er berechtigt sei, diese Vorträge zu halten. Die juristische Fakultät stimmte, „W. T. B.“ zufolge, dieser Anschauung 2 und richtete eine motivierte Vorstellung an das Unterrichts⸗ ministerium gegen dessen Entscheidung.

Frankreich. Der gestern abgehaltene Ministerrat beschäftigte sich

nach dem Bericht des „W. T. B.“, mit den Zwischen fällen an der indochinesischen Grenze und mit den wegen dieser

Zwischenfälle an China zu stellenden Forderungen. Rußland. 8 Gestern vormittag hat die Zusammenkunft des Kaisers Nikolaus mit dem England auf der Reede von Reval stattgefunden. ie das „W. T. B. meldet, wurde das englische Geschwader um 9 Uhr gesichtet Während die Salutschüsse gewechselt wurden, fuhr das englische Geschwader im Bogen um das russische herum; die englische Jacht „Victoria and Albert“ stellte sich dem „Standarr⸗ gegenüber, während die beiderseitigen Geschwader Kiellini⸗ formierten. Der Kaiser ging mit kleinem Gefolge a Bord der „Victoria and Albert“, wo die gegenseitige Be⸗ grüßung der Herrscher stattfand. Nach kurzer Zie

begab sich der Kaiser mit dem englischen Königspaar und der Prinzessin Victoria an Bord des „Standart“, wo sie von der Kaiserin Alexandra und der Kaiserin⸗Witwe, den Mitgliedem des Kaiserhauses und den Ministern Stolypin, Iswolski und Dikow empfangen wurden. Um zwei Uhr fand an Bord des „Polarstern“ ein Frühstück aller Fürstlichkeiten statt, nach den der König Eduard den Ministerpräsidenten Stolypin durc eine lange Unterredung auszeichnete. An Bord der „Almas⸗ hatten der russische Minister des Auswärtigen Iswolski und der englische Unterstaatssekretär Hardinge eine einstündige Konferenz.

Die Duma ging gestern nach Verhandlung kleinerer Gesetzvorlagen zur Prüfüng des Etats des Kriegs⸗ ministeriums über.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Referent Gutsch⸗ kow (Oktobrist) darauf hin, daß das Kriegsministerium den richtige Weg für Reformen eingeschlagen habe, es diesen Weg aber langsen gehe. Der Grund der herrschenden Disharmonie wäre unter anderen der Umstand, daß mehrere, dank ihrer Herkunft unverantworthie Großfürsten Chefs verschiedener Zweige des Mtlitärressorts seien. De aͤußerste Rechte legte Widerspruch gegen weitere Reden ein, die Mt⸗ glieder des Kaiserhauses berührten.

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

Portugal. ““

Die Deputiertenkammer hat in der gestrigen Sitzung laut Meldung des „W. T. B.“, den Entwurf einer Ant⸗ wort auf die Thronrede mit 101 gegen 17 Stimmen und ferner mit 98 gegen 17 Stimmen 2 Anträge angenomme durch die der Regierung das volle Vertrauen aus wird in bezug auf die Durchführung des in der Thronrehe angekündigten politischen Programms.

.“ Spanien. 1

In den letzten Tagen haben zwischen dem spanischa Minister des Aeußern Allendesalazar und dem frar ösischen Botschafter in Madrid, Rév oil, wiederholt He⸗ vese. stattgefunden über die Konflikte zwischen französischen Soldaten in Casablanc uüber die Entschädigungskommission, über die Frog der Zurückziehung der spanischen Truppen aus Cat blanca, endlich uͤber die durch die Erfolge Mulay Hafit geschaffene Lage. Dem „Matin“ zufolge seien die Unn redungen durchaus nicht als Zeichen von Meinungsverschiede heiten zwischen beiden Ländern aufzufassen; vielmehr herrst zwischen Frankreich und Spanien bezüglich de marokkanischen Politik volles Einvernehmen. Die Deputiertenkammer hat gestern, wie des „W. T. B.“ meldet, den Gesetzentwurf über eine innere, m 4 Prozent zu amortisierende Anleihe in Höhe vnm 160 Millionen Pesetas genehmigt.

Asien.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegrapher agentur“ war der Leiter der Verschwörung in Teheran deren Anstifter gefangen gesetzt worden sind, augenscheinlt der Prinz Zill es Saltaneh. Das Parlament stand de Bewegung ganz fern. Der Schah hat in der ganzen Sie eine Kundgebung verbreiten lassen, in der er seehnbes an der von ihm ichert. Die vorgenommenen Verhaftungen erklären sich an schließlich aus dem Wunsche, den revolutionären Umtrieba welche die ö der Ruhe und Ordnung hinden ein Ziel zu setzen. Die 1 sympathisch aufgenommen; die Stadt ist ruhig.

Der französische Konsul in Nünnan hat, „W. T. K zufolge, wegen des jüngst von I“ Soldaten auf am franzoͤsische Truppenabteilung an der tongkinesische

spanischen und

der chinesischen Regierung und die Mitteilung erhalten, dM. bezüglich der Verhaftung der Schuldigen, die exemplarisch! straft werden würden, strenge Weisungen ergangen seien. Afrika. Weie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist Nulay Hafin Nachrichten aus dem Innern zufolge, am Sonnabend ⁷. großem Pomp in Fes eingezogen. Er gedenkt, ein e zwei Monate in Fes zu bleiben und sich sodann nach El Kr und Tanger zu begeben.

Koloniales.

Ueber Hebung der Rinderzucht in Kamerun durch Einführung von Allgäuer Bullen 5 der Tierarzt Dr. Springefeldt im „Deutschen Kolcrs att“:

Bakossi und die Gebiete um das Manengubagebirge augenblicklich mit im Vordergrund des kolonialen Interesses, dort liegt der vorläufige Endpunkt der Kamerun⸗Nordbahn. Lünder sind durch verschiedene, bereits früher veröffentlichte B

51

allgemeiner bekannt geword Ackerbau und Viehzucht steh

beschworenen Verfassung 22

evölkerung hat die Kundgeben

Grenze unternommenen Ueberfalls die Entschuldigungee

*

diesem gesunden und fruchtbaren Grasgebiet in verhältnismäßig hoher Blüte; namentlich für die Rinderzucht eignet sich das von vielen kleinen Flüssen und Bächen durchzogene Hügellond, das in einzelnen schroffen, felsigen Bergen bis über 2000 m ansteigt. Die Eingeborenen betreiben indessen die Viehzucht irrationell. Des⸗ balb ist der Viehreichtum nicht so groß, wie man bei den vor⸗ bandenen günstigen Bedingungen erwarten sollte. Im Hinblick auf die Bedeutung Bakossis für die Versorgung der Küste Kameruns mit Fleisch sind von Dr. Ziemann und von landwirtschaftlichen Sachverständigen praktische Vorschläge für die Hebung der dortigen Rinderzucht gemacht worden. Alle stimmen darin überein, daß die Eingeborenen nur durch sanften Zwang

zur Aenderung ihres Zuchtsystems und somit zur Ver⸗ besserung der einheimischen Rasse gebracht werden könnten. In Bakossi, meinen die Sachverständigen, müßte ein mit Strafgewalt versehener Beamter (Landwirt) stationiert werden, der die notwendigen An⸗ weisungen zu erteilen und deren Ausführung zu überwachen hätte.

Im Sinne dieser Vorschläge verfügte das Gouvernement, daß zur Verbesserung der Rinderrasse vier Allgäuer Bullen in Bakossi stationjert werden sollten. Ferner sollten in Johaan⸗Albrechtshöhe eine Allgäuer Kuh und ein Bulle untergebracht werden, deren männ⸗ liche Nachzucht wiederum nach Bakossi abzugeben wäre. Daß hier die Rinder durch Tsetse nicht bedroht sind, hat bereits Dr. Ziemann nach⸗ gewiesen. Offen blieb dagegen die Frage, ob Tiere, ohne infiztert zu werden, die Straße Buea— Bakossi passieren könnten. Deshalb gab mir das Gouvernement den Auftrag, mit Unterstützung des landes⸗ kundigen und viehzuchterfahrenen Landwirts Godtknecht die Bullen weckmäßig in Bakossi zu stationieren und auf dem Wege dahin etwa vorhandene Viehkrankheiten zu untersuchen.

Am 16. Oktober 1906 marschierten wir mit den hierfür aus⸗ erlesenen Tieren (fünf tuberkulosefreien Jungbullen und einer Kuh) von Buea ab. Der Missionar Spellenberg, der auf der Rück⸗ kehr uach Nyassoso iwei Kühe, eine Stute und ein Fohlen mitführte, schloß sich uns an. Mit den Pferden war er bereits von dort nach Buea geritten. Alle Tiere befanden sich in gutem Gesundheits⸗ zustande. Zu ihrer Schonung wurden nur kleine Tagemärsche gemacht. Die Wege waren überall gangbar. Wasser und Futtergräser fanden sich zur Sättigung der Tiere allenthalben in ausreichender Menge. Am 19. Oktober kamen wir in Bombe an. Hier treunten sich unsere Wege. Der Mungo führte nämlich noch so viel Wasser, daß die Furt bei Etam, wo die gewöhnliche Zugangsstraße nach Bakossi ist, für Vieh unpassierbar war. Deshalb setzten wir die bierfür bestimmten Tiere bei Bombe mit Hilfe eines Kanus über den Strom und schickten sie mit einem schwarzen Unteroffizier über Mamelo nach Nyassoso. Sppellenberg, der gleichfalls diesen Weg einschlug, beaufsichtigte den Transport. Wir selbst gingen mit der werkvollen trächtigen Kuh und einem Bullen nach Johann⸗ Albrechtshöhe. Die Tiere, die wir hier ablieferten, waren gesund und munter. Bis dahin hatte ich bei den unterwegs untersuchten Tieren keine Tsetse gefunden. Dagegen konnte ich an Schafen, die durch ihren schlechten Ernährungszustand auffielen, auf dem Weitermarsch die alte Tatsache bestätigen, daß Mundame tsetseverseucht ist. Von diesem Ort gingen wir über die Mango⸗beach, das Dorf Mpain und Muble nach Nyassoso, wo wir am 27. Oktober unsere über Mamelo hierher geschickten Tiere in bestem Gesundheitszustand antrafen

Nvassoso ist eine der viehreichsten Ortschaften in Bakossi. Die hier gezüchteten Rinder zeigen große Aehnlichkeit mit dem nord⸗ afrikanischen Rind (Boctaurus brachycephus africanus) und sind wohl ursprünglich auch von Norden her eingeführt. Das Bakossi⸗ Rind hat schwarzbraune, schwarze, schwarzweiße, weiße, selten braunrote Forbe. Sein Kopf ist kurzbreit, mit kleinen Hörnern ge⸗ schmückt, der Hals kurz und kräftig, das Widerrist stark, der Rücken häufig senkig. Die Beine sind verhältnismäßig kurz, fein, kräffig be⸗ muskelt, meist gut gestellt. Es sind kleine gedrungene, ziemlich mast⸗ fähige Tiere, deren Milchleistung äußerst gering ist. Auch die Rinder der übrigen Küstengebiete Kameruns dürften derselben Rasse angehören.

Die Tierhaltung ist in den Bakossiländern überall gleich. Am Tage weiden die Tiere im hohen Elefantengras. Selten sind mehr als jehn Rinder beieinander, Nachts kommen nur wenige in die Ort⸗ schaften und tummeln sich zwischen den Häusern. Ställe gibt es nur für Kleinvieh. So sind die Rinder in der Regenzeit schutzlos den Unbilden der Witterung ausgesetzt. Die mangelnde Pflege verursacht bedeutende Viehverluste. Erkrankungen des Darmes bilden die häufigste Veranlassung zum Verenden von Kälbern und älteren Rindern. Es handelt sich, wie ich aus den mir mitgeteilten Beobachtungen schließen darf, dabei um Krankheiten, die der Kälber⸗ und Rinderruhr sehr ähnlich, vielleicht mit ihr identisch sind. Eine solche sporadische Erkrankung sah ich auch in Buea unter den Vor⸗ werksrindern. Außer durch Krankheiten sollen Viehverluste durch Leoparden verursacht werden. Die Klagen hierüber sind aber meistens offensichtliche Lügen. Sie werden dann vorgebracht, wenn man die Eingeborenen nach ihrem Viehbesitz fragt, und sollen ihre An⸗ gaben hierüber glaubhaft machen. Die Höhe ihrer Vieh⸗ bestände wird von den Eingeborenen auch sonst aäuf alle mögliche Weise verschleiert. Schon die Art der Viehhaltung ver⸗ hindert eine auch nur annähernd richtige Schätzung der Rinderherden. Von Landeskundigen wird behauptet, daß etwa 2000 Stück Großvieh in Bakossi vorhanden sind. Wenn man bedenkt, daß vor 1 ½ Jahren über 100 weibliche Rinder für das Kaiserliche Gouvernement ohne große Mühe aufgebracht werden konnten, so darf man wohl die obige Zahl als ungefähr zutreffend annehmen.

Zum Verkauf ihres Viehs sind die Eingeborenen schwer zu be⸗ wegen. Für 50 kg Lebendgewicht fordern sie einen Preis von 50 ℳ. Bei festlichen Gelegenheiten verzehren sie die schönsten Tiere selbst. Solchen Festen fällt oft sogar der Dorfbulle zum Opfer, der in vielen Ortschaften auf Gemeindekosten zur Zucht gekauft wird. Ein gleiches Schicksal hatte gerade den Zuchtstier in Nyvassoso ereilt, als wir mit den großen Allgäuer Bullen dort eintrafen. Offen⸗ sichtlich war daher die Freude darüber, daß die Ortschaft einen dieser Bullen erhalten sollte. Auch schon vorher, im Dorfe Mbule, war der Wunsch nach einem der Tiere laut geworden. Etwas Ver⸗ ständnis für Viehzucht besitzen die Eingeborenen; aber ihre Energie reicht nicht aus, ein Zuchtziel zu verfolgen. Der Häuptling Adjeve als Verireter der Ortschaft Nyvassoso verpflichtete sich, einen Stall für den ihm überlassenen Bullen zu bauen, letzteren allabendlich darin unterzubringen, ihn am Tage mit den Kühen weiden zu lassen und ihm täglich drei Pfund Mais zu geben. Die gleiche Verpflichtung legten wir den anderen Ortschaften auf, welche nachher einen Bullen er⸗ bielten. Die Bullen bleiben sämtlich Eigentum der Regierung. Die Missionsstation, die auch einige Rinder, darunter zwei Allgäuer Kühe, besitzt und den größten Vorteil von dem Zuchtbullen haben dürfte, 85 sich, die Ausführung der genannten Bestimmungen zu über⸗

achen.

Wenige Stunden von Nvpessoso entfernt, ist bereits seit zwei Jahren auf der Farm Esosong, dicht bei der viehreichen Ortschaft Ndum, ein Allgäuer Bulle stationiert. Am 29. Oktober besichtigten wir das Unternehmen. Der der Regierung gehörende Bulle befand sich in vorzüglichem Zustande; ein erfreulicher Beweis dafür, daß auch europäisches Rind dort gut gedeiht. Der Gründer der Farm hat von seinen etwa 20 Bakossikühen schon einige Kreuzungskälber fijüchtet. Leider hat bisher kein Eingeborener eine Kuh hier decken assen; angeblich wollen sie das Deckgeld von 5 nicht zahlen. Das Tierzuchtunternehmen auf Esosong steht noch in den Anfängen. Wie mit Rinderzucht ist auch mit Schaf⸗, Schweine⸗ und Pferdezucht be⸗ gonnen worden. Der Versuch verspricht wirtschaftliche Rentabilität des Unternehmens, namentlich wenn der Kartoffelbau weiter aus⸗ gedehnt wird.

In Ndum hatten wir die Häuptlinge der benachbarten Ort⸗ schaften am 30. Oktober zu einer Besprechung eingeladen, um zugleich ihre etwaigen Wünsche nach Allgäuer Bullen vorher berücksichtigen zu können. Es erschienen 13 Häuptlinge. Sie wurden nach einer Belehrung über Tierzucht und über die Vorteile von Kreuzungen zwischen ihren Kühen und Allgäuer Bullen gefragt, wer einen solchen nehmen wollte. Niemand meldete sich. Einzelne wollten wohl einen Zuchtstier für ein Spottgeld kaufen, aber nicht für Zuchtzwecke über⸗ jeser stirbt, bekommen wir Palaver mit der Re⸗

gierung“ war ihre Antwort. Im übrigen hätte ihr Gemeinderat, ohne dessen Einwilligung sie keine Zusicherungen machen lönnten, die Annahme eines Bullen aus dem erwähnten Grunde abgelehnt. Wir zogen daher mit unseren Tieren weiter, um sie selbst in geeignet er⸗ scheinenden Ortschaften unterzubringen.

Am 31. Oktober marschterten wir nach Ngombo, wo wir uns durch Augenschein von dem relativ großen Rinderbestand überzeugen konnten, und übergaben dem Häuptling einen Bullen —, ein Danaer⸗ geschenk in seinen Augen! Erst nach energischem Zureden und auf die Versicherung, daß kein „Palaver“ entstände, wenn der Bulle ohne Schuld des Dorfes zu Grunde ginge, beruhigte er sich.

In dem hochgelegenen, kühlen Ninong, einer Ortschaft, in der Planten nicht mehr gut gedeihen, brachten wir ein weiteres Tier bei dem alten Häuptling Ngose unter. Dieser bat flehentlich, wir möchten das Tier doch wieder mitnehmen. Es gäbe vorher so viele Ortschaften, die zunächst mit Allgäuern versehen werden müßten. Erst wenn das geschehen wäre, käme er an die Reihe. „Der Fluß fließt doch nicht bergauf“, ebensowenig wäre es richtig, wenn er jetzt einen deutschen Bullen bekäme. Als alles Reden nichts half, wollte er uns ein großes Rind schenken, wenn wir nur den Regierungsstier zurück⸗ nähmen. Betrübt willigte er schließlich ein, den Bullen zu behalten. War seine anfängliche Weigerung auf wirkliche Furcht oder Eigensinn zurückzuführen? Vielleicht traute er seinen eigenen Leuten nicht.

Am 2. November besuchten wir die drei Stunden von Ninong entfernt gelegenen beiden Kraterseen (Eboga). Schroff abfallende schließen das kleinere, runde Kraterbecken ein. An einer mit Busch bewachsenen Stelle entspringt hier eine Quelle und stürzt rauschend in das tiefdunkelgrüne Wasser. Die Eingeborenen meiden diese Stätte mit heiliger Scheu. Der andere größere See, der schätzungsweise 500 m breit und 800 m lang ist, besitzt nur nach Osten steile Felsufer. Im übrigen gestatten die grünen, grasigen Abhänge den Abstieg zu dem kristallklaren Wasserspiegel. Wer das Wasser dieses Sees trinkt oder darin badet, muß sterben; so glauben die Eingeborenen. Um diesen Aberglauben zu bekämpfen, durch⸗ schwamm ich den See. Fische konnten wir darin nicht entdecken. Einige Frauen suchten am Ufer Frösche. Zur Anlage einer Fischzucht dürften diese Wasserbecken sehr geeignet sein.

Nach unserer Rückkehr nach Ninong jogen wir mit unserem letzten Bullen, einer Kreuzung zwischen Allgäuer und Bakossi⸗Rind mit Farbe und Form der ersteren, über Ngommoi, Jaudom nach Elong. Der alte Häuptling Nocke war ebenfalls wenig erfreut über den Zweck unseres Besuches, die Uebergabe des Zuchtstieres. Da er sich aber als guter Freund des Gouvernements betrachtet, so nahm er das Tier in Empfang. Der dortige schwarze Missionslehrer, der die deutsche Schriftsprache beherrscht, verpflichtete sich, über das Befinden des Bullen zu berichten. In Elong wird sehr viel Ackerbau, namentlich auch Maiskultur betrieben. So weit der Blick reicht, sieht man dort bestellte Felder in dem hügeligen, von zahlreichen, auch in der Taockenzeit Wasser führenden B durchflossenen Gelände. Männer und Weiber sind dort bei der Arbeit. In zwei Tagemärschen gelangt man von hier über Mboshe, Maueka, wo der Busch beginnt und Haine von Oelpalmen auftreten, nach dem Endpunkt der Manenguba⸗Bahn. Die Wege hierher sind auch für Schlachttiere gut passierkar. Am 8. November trafen wir in Konjamba ein. In dem Gebiete zwischen dem Nlonako und Manenguba⸗Gebirge blüht die Kleinviehzucht. Schafe und Ziegen sind hier halb so teuer als in Bakossi (3 bis 4 für ein Stück). In Mamena, am südlichen Abhang der Manenguba⸗Berge, wenige Stunden von der Bahnlinie entfernt, liegen wieder ausgedehnte Flächen Grasland, die der Besied⸗ lung und Ausnutzung harren.

Nach einem kurzen Besuch in Ninong, wo ich mich von dem Wohlbefinden des Bullen überzeugte, kamen wir am 10. November wieder in Ngombo an. Auf dem Weitermarsch nahmen wir von Esosong ein dem Gouvernement gehöriges Buckelrind mit und schickten es mit drei angekauften Bullen und etlichen Schafen über Mamelo Bombe nach Buea. Wir selbst kehrten auf dem Wege Nyvassoso Etam Johann⸗Albrechtshöhe zurück. Die von Buea mitgebrachten Tiere, die ich auf dem Rückwege nochmals untersuchte, waren sämtlich gesund, insbesondere frei von Tsetse. Am 20. November langten wir wieder in Buea an.

Mit unserer Reise ist der Versuch, die Rinderzucht Bakossis durch Einführung deutscher Rinder zu heben, glücklich eingeleitet worden. Es sind nunmehr in folgenden Ortschaften Allgäuer Bullen untergebracht: Johann⸗Albrechtshöhe, Esosong, Ngombo, Ninong und Elong. Das Gelingen des in jeder Beziehung interessanten Versuches dürfte von hober Bedeutung sein. Weiter bestätigt unsere Reise die praktische Erfahrung, daß man Tiere von Bakossi ohne Gefahr einer Infektion nach der Küste bringen kann, wenn man in der Uebergangs⸗ und Trockenzeit die Wege Bargssi- iam. Johann⸗Albrechteböbe oder Mamelo Bombe benutzt. Ob die Eingeborenen Bakossis das Vertrauen des Gouvernements rechtfertigen und seine Absichten verstehen werden, ist immerhin etwas zweifelhaft. Wenn es trotzdem namentlich unter dem Einfluß des Stationsleiters zuträfe, so wäre damit ein bedeutender kultureller Fortschritt erzielt. Zur höchsten Entwicklung wird indessen die Rinderzucht erst dann gelangen, wenn es moöglich ist, einen Teil des Viebreichthums von Adam aua in das Grasland von Bakossi zu verpflanzen. Leider wird dies wohl erst gelingen, wenn die Bahn bis zu den eigentlichen Tierzuchtdistrikten weitergeführt ist. Aber auch dann wird es der Intelligenz deutscher Ansiedler vorbehalten sein, die Reichtümer Bakossis durch rationellen Betrieb nutzbar zu machen und von hier aus die Fleisch⸗ versorgung des Küstengebiets sicherzustellen. v11XAX“X“

Nr. 26 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 5 Junt hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ermaͤchtigungen zur Vornahme von standshandlungen; Exequaturerteilungen; Entlassung; Todesfall. 2) Eisenbahnwesen: Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr. 3) Militärwesen: Verlängerung der Ermächtigung zur Untersuchung militärpflichtiger Deutscher in Argentinien, Uruguay oder Paraguav. 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen mit Gold belegten Tombakscheiben; Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen; Ver⸗ änderungen in den Abfertigungsbefugnissen von Zoll⸗ und Steuer⸗ stellen. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 22 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 1. Juni hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 10. Mai 1908, betr. anderweite Abgrenzung der Verwaltungsbezirke der Eisenbahndirektionen in Hannover, Münster in Westf., St. Johann⸗Saarbrücken und Mainz. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. Mai 1908, betr. die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Bekanntmachung des Reichseisenbahnamts vom 7. Mai 1908, hetr. Aenderung der Nummer XXXVd in Anlage B zur Eisenbahnver⸗ kehrsordnung. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 29. Mai 1908, betr. Eisenbahntöchterhort. Nachrichten.

Wohlfahrtspflege.

Der Chef der Vereinigten Filgfabriken in Giengen a. Br., Kommerzienrat Hähnle, hat, „W. T. B.“ zufolge, anläßlich der Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Firma 100 000 für den Bau von Arbeiterwohnungen gestiftet.

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Kunst und Wissenschaft.

meine Sitzung am 13. d. M., Abends 7 Uhr, im großen Saal des Architektenhauses. ga

Gast) wird über Kulturzustände in Neuseeland sprechen.

Das neue Märkische Museum wird zum ersten Male am

Donnerstag von 11 bis 2 ½ Uhr für das Publikum geöffnet sein, nachdem am Tage vorher die Uebergabe von der Bauverwaltung an

die Museumsverwaltung stattgefunden haben wird. Die öffentliche

Besuchszeit ist vorläufig auf Sonntag von 11 bis 1 ½ Uhr, Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 11 bis 2 ½ Uhr festgesetzt. Dienstag wird ein Eintrittsgeld von 50 erhoben, an den anderen Tagen ist der Eintritt frei. Freitags und Sonnabends Museum geschlossen. Ein Heftche für 10 zu haben.

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Theater und Mufik.

Königliches Opernhaus. 8

Die gestrige Aufführung von Mozarts Oper „Die Ent⸗ auf

führung aus dem Serail“ gab der das Haus bis den letzten Platz füllenden Zuhörerschaft willkommene Gelegenheit, Julius Lieban, das älteste Mitglied und seit gestern den jüngsten Kammersänger der Königlichen Hofoper, anläßlich des Jubi⸗ läums seiner 25jährigen Tätigkeit auf der Königlichen Bühne gebührend ju feiern. Als blutjunger Sänger er zuerst mit Angelo Neumann nach Berlin, den denkwürdigen ersten Aufführungen des mitzuwirken, in denen seine vorblldliche, mit Worten höchsten Lobes anerkannte damals Aufsehen erregte. Opernhause verpflichtet, wo er zuerst als David in den „Meistersingern“ und kurz danach auch in der Partie des Pedrillo auftrat, die er an seinem gestrigen Ehrenabend wieder sang, wie er ein wohl noch nie dagewesener Fall hundert hindurch im unbestrittenen Besitze aller der des Tenorbuffofaches geblieben ist und hoffentlich noch bleiben wird, die ihm von Anfang an hier übertragen wurden Die jugendliche Gestalt und Beyweglichkeit des jetzt kaum Fünfzigjährigen, seine musikalische Sicherheit, sein hochentwickeltes Stil⸗

um in

von Wagner selbst Leistung

Rollen

gefühl, sein hervorragendes darstellerisches Können, seine mustergültige das alles sind

Textbehandlung und sein unversieglicher Humor, unschätzbare Eigenschaften, die man bei diesem vielbeschäftigten Mit⸗

lied der Königlichen Oper unzählige Male in Werken Mozarts, und und

sowie in mancher anderen Oper Operette, die es sich erübrigt hier aufzuzählen, kennen würdigen lernte. Das Publikum, das den Jubilar gestern bei⸗ seinem ersten Erscheinen auf der Bühne mit Beifall empfing,

ortzings, Wagners

wurde nicht müde, ihm im Laufe des Abends immer wieder seine Sympathien auch in Form von Blumen und Kränzen ju bezeugen. Mit einigen berzlichen Worten dankte der Künstler für die ihm zuteil

gewordenen Ehrungen. Der öffentlichen Feier war am Vormittag fc

Kreise der Kollegen Lieban, den Lehrbuben und Meister zugleich, feierte und die Allerhöchste Auszeichnung bekannt gab. dankte und schloß seine Ansprache mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser. Auch ein Bankett im Deutschen Bühnenklub, das einige Tage zuvor die Freunde des Künstlers um ihn versammelt hatte und bei dem der Präsident Hermann Nissen einen Trinkspruch auf ihn aus

brachte, nahm dank der geschickten Anordnung des Festes durch di

Vorstandsmitglieder, Herrn M. Pintus und Herrn R. Köstlin vom Schillertheater, einen ebenso anregenden wie herzlichen Verlauf.

Kammerspiele des Deutschen Theaters.

Im Kammerspielhause hat vorgestern die Sommerspielzeit begonn 2. Die Gäste, die gegenwärtig unter der Leitung von Berthold Held

dort Vorstellungen geben, haben zwei französische Bühnenwerke von ausgesucht gegensätzlichem Charakter zu einem Theater⸗ abend vereinigt. Die erste Neuheit „Der Tugendwächter“

ein Schwank in drei Akten von Nancey und Armont, ist nach bekannten Mustern lediglich auf übermütige Situationskomik zugeschnitten. Durch des Tugendwächters täppischen Uebereifer werden drei Ehepaare kaleidoskopisch durcheinander gewirbelt; für den mittlere

Aufzug ergeben sich daraus mancherlei drollige Szenen und luf Späße, die mit gebührender Heiterkeit aufgenommen wurden. Exposition jedoch und auch zeitweise die Lösung etwas in die Länge; so wurden durch allzu umständliche Erläuterunge

manche Scherze um ihre Wirkung gebracht. Im ganzen unterhielt der leicht gezimmerte Schwank nicht mehr und nicht minder als die übrigen Bühnenerzeugnisse seinesgleichen. Die Darsteller nahmen sich der Sache eifrig an; Marietta Olly spielte eine Chansonette leicht⸗ füßig und leichtherzig; mit zündendem Humor führte Max Marx di

Rolle des Notars aus der Provinz durch, der sich etwa

heftig in den Pariser Strudel stürzt; auch die ie des sanften, gefaͤlligen Eduard fand in Bernhard von

Die

Die Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin hält eine allge- Herr Dr. Bruno Beheim⸗Schwarzbach (als

8 ist das i „Führer durch das Museum“ ist

kam „Nibelungenringes⸗ 1 als Mime Bald darauf wurde er dem Königlichen überhaupt ein Vierteljahr⸗

lange

ein e. auf der die Festwiese aus den „Meistersingern“ darstellenden ne voraufgegangen, bei dem der Oberregisseur Dröscher im engeren

Der Jubilar

tige des Konflikts zog sich

2

Jacobi einen angenehmen Vertreter; alle übrigen Mitwirkenden gaben

ebenfalls ihr Bestes, um ein frisches Zusammenspiel zu ,

Die sogenannte Komödie „Im Unterseeboot“ von Lau⸗ mann und M. Paul Olivier, die den Abend abschloß, ist eine bitter ernste Satire mit unheimlich tragischem Schluß. eider zielt das Stück nur auf sensationelle Erregungen ab; die ganze Atmosphäre des Werks ist von krankhaften Gelüsten erfüllt. De

Kommandant Leroux phantasiert unausgesetzt von den Wonnen, die ihm der Opiumrausch verschafft; der langsam heraufziehende grausame Tod der ganzen Mannschaft infolge der wahnwitzigen Befehle des unzurechnungsfähigen Schiffsführers übt einen schmerzhaften Druck auf die Nerven aus, der dann einen raffiniert jähen Umschlag erleidet durch den beißenden Spott, mit dem in dem kurzen zweiten Bilde die Leichenfeier für die Opfer der Tiefe begleitet wird. Es ist dem Verfasser jedenfalls gelungen, die Zuschauer gründlich auf die Folter zu spannen; irgend welchen inneren Wert besitzt das Werk kaum. Karl Sick spielte den Kommandanten Leroux überraschend gut; jedenfalls wirkte er in dieser Rolle bei weitem ein⸗ dringlicher denn als „Tugendwächter“ im vorangegangenen Schwank.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Donnerstag, „Lohengrin“ gegeben. Herr Fritz Vogelstrom vom Großherzoglichen Par. und Nationaltheater in Mannbeim singt als Gast die Titelrolle, er Braun vom Königlichen Theater in Wiesbaden den König, die Elsa Fräulein Ekeblad, die Ortrud Fräulein Plaichinger, den Telramund Herr Berger, den Heerrufer Herr Bachmann. Die Kammersängerin Fräulein Ida Hiedler, deren Ausscheiden aus dem

Verbande der Königlichen Theater mit Ablauf dieser Spielzeit bereits

gemeldet wurde, wird am nächsten Mittwoch als Sieglinde in der „Walküre“ zum letzten Male auftreten.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Donnerstag, als sechster und letzter Abend der Shakespeareschen Königedramen König Richard III.“ aufgeführt. An Stelle des erkrankten Herrn Pohl spielt Herr Holthaus die Titelrolle. Im übrigen lautet die Besetzung: Eduard IV.: Herr Patry; Eduard, Prinz von Wales: räulein Steinsieck; Richard, Herzog von York: Fräulein Hausner; Herzog von Clarence: Herr Gei endörfer; Graf von Richmond: H Staegemann; Herzog von Buckingham: Herr Kraußneck;

raf Rivers: Herr Werrack; Lord Ha b. Herr Boettcher; Catesby: 2— Zeisler; Tyrrel: Herr olenar; Elisabeth, Gemahlin Eduard IV.: Fräulein Wachner; Margaretha, Witwe König VI.: Fräulein Lindner; Herzogin von York: Fräulein von rnauld; Anna, Witwe Eduards, Prinzen von Wales, Sohnes Königs

Heinrich VI.:

Frau Willig.